Pressemitteilungen

Die einseitige Fokussierung auf die Produktion von Strom mit Solaranlagen ist angesichts der Herausforderungen der CO2-Einsparziele nicht zielführend.


Zur Äußerung der neuen Umweltministerin Thekla Walker, dass Hausbesitzer mit einem Solardach Geld sparen würden, erklärt der Sprecher für Energie und Umwelt der FDP/DVP Fraktion, Frank Bonath:

„Eine Solarpflicht für alle privaten Neubauten und bei der Renovierung von Dächern ist ein Kostenturbo erster Güte für Häuslebauer, wird das Wohnen insgesamt verteuern und dient auch dem Klimaschutz nicht. Solaranlagen auf verschatteten Dächern lösen keine Klimaprobleme. Es ist zudem völlig unklar, ob sich die Kosten für ein Solardach nach 15 bis 20 Jahren tatsächlich tragen. Grün-Schwarz schreibt sich mit dirigistischen und planwirtschaftlichen Maßnahmen den Klimaschutz auf die Fahnen, bezahlen dürfen das die Bürgerinnen und Bürger. Die einseitige Fokussierung auf die Produktion von Strom mit Solaranlagen ist auch angesichts der Herausforderungen der CO2-Einsparziele nicht zielführend. Stattdessen bremst die Solarpflicht die Investitionsbereitschaft in andere, effektivere Maßnahmen zum Klimaschutz.

Im Gebäudesektor müssen wir vor allem auch die Bereitstellung von Wärme als einer der Hauptenergiebedarfe in den Blick nehmen. Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellenheizungen, Solarthermie oder Wärmepumpen können hier einen sinnvollen Beitrag leisten. Häuslebauer wissen selbst am besten, auf welchem Wege sie Energie sparen. Mit Unterstützungsprogrammen können wir Anreize schaffen, entscheiden sollen aber die Bürgerinnen und Bürger selbst. Wirksame Fortschritte erreichen wir nur, wenn wir Klimaschutz global denken, marktwirtschaftliche Instrumente nutzen und echte Anreize schaffen.“

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Niemand weiß, was dieser Koalitionsvertrag für unser Land bedeutet

„Ministerpräsident Kretschmann verkauft Landtag und Bürger für dumm“ – so der Vorwurf des Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke am Beginn seines Beitrags in der Aussprache zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten. Zur Begründung stellt Rülke fest, dass im Koalitionsvertrag alles unter Finanzierungsvorbehalt stehe, in der Regierungserklärung hingegen so getan werde, als käme tatsächlich alles, was der Ministerpräsident anspreche. „Derartige Widersprüche setzen sich in Kretschmanns Rede fort“, so Rülke weiter. So nenne dieser als die fünf zentralen Herausforderungen der Landespolitik Corona, Klimawandel, Digitalisierung, Transformation der Wirtschaft und Resilienz des Gemeinwesens gleich auf der ersten Seite seiner Regierungserklärung. Auf Seite 13 seines Manuskripts erkläre er dann hingegen plötzlich die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zur drängendsten sozialen Frage unserer Zeit und begründe damit die Schaffung eines neuen Ministeriums. Dies sei lediglich vorgeschoben, so Rülke: „Diese Begründung ist zutiefst verlogen, geht es doch allein um die Machtarithmetik dieser Koalition. Für die selbsterklärten großen Themen unserer Zeit gibt es keine neuen Ministerien, wohl aber für die kropfunnötige Ausgliederung einer Abteilung aus einem ohnehin schon schwindsüchtigen Wirtschaftsministerium.“

Zustimmung der FDP signalisierte Rülke aber zu einem Ziel, das so formuliert wurde: „Demokratie und Zusammenhalt sind niemals selbstverständlich, wir müssen jeden Tag aufs Neue dafür kämpfen.“ Die FDP unterstütze Ministerpräsidenten Kretschmann ausdrücklich, wenn er sich gegen Terroranschläge und gegen Verschwörungsideologien wende. Den aktuell wieder aufflammenden Antisemitismus fügt Rülke als weitere Herausforderung noch hinzu.

Es sei leider zu beobachten, so Rülke, dass sich Kretschmann auch bei seiner Positionierung zur Digitalisierung in Widersprüche verwickle. Seine Behauptung: „Anders als manch andere Regierung waren wir hier in den vergangenen zehn Jahren hellwach“ habe mit der Wirklichkeit wenig gemein, stellt Rülke fest. „Was ist mit den Funklöchern im ländlichen Raum? Was mit dem krachenden Scheitern der Digitalisierungsplattform ‚Ella‘? Was mit Luchas Chaos bei der Vergabe der Impftermine?“ Auf Seite 11 seines Redetextes gebe es Kretschmann ja schließlich selber zu, wenn es heiße: „Corona hat … die Defizite bei der Digitalisierung unserer Schulen schonungslos aufgedeckt“.

Insofern sei es nicht verwunderlich, so Rülke, dass der Ministerpräsident nicht am Anfang – wie sonst üblich – Hannah Arendt zitierte, sondern Herbert Wehner. Rülke: „Es ist symptomatisch für die persönliche Entwicklung des Politikers Winfried Kretschmann, dass er bei Hannah Arendt angefangen hat und jetzt bei Herbert Wehner rauskommt!“

Zum von Kretschmann angekündigten Prinzip „Priorisieren und investieren“ fragt Rülke: „Warum tun Sie es nicht?“. Zu Kretschmanns Erklärung „Das Wichtigste zuerst“ fragt Rülke: „Was ist denn wichtig?“ Nur eines sei ganz klar, dass sich diese Regierung nämlich durch den Finanzierungsvorbehalt um bewertbare Aussagen herummogle.

„In den Zielsetzungen sind wir oftmals mit der Regierung einig“, stellt Rülke fest und benennt den Schutz des Klimas, die Bewältigung des Strukturwandels und die Steigerung des Zusammenhalts der Gesellschaft. „Aber in keinem dieser drei Bereiche wurde ein neues Ministerium gegründet“.

Aus Kretschmanns Sicht sei der Klimaschutz die Menschheitsaufgabe Nummer 1. „Dem stimmen wir zu“, so Rülke, „aber diese ‚Menschheitsaufgabe‘ löst man nicht mit kleinteiligen Drangsalierungskonzepten für die Bürgerschaft auf Landesebene.“ Man könne Dinge anstoßen, die kein Geld kosten, so die Regierung an die Adresse der Bürgerinnen und Bürger, erinnert Rülke an diese Aussage und kritisiert, dass es in der Tat den Staat kein Geld koste, die Bürger mit Vorschriften und Verboten zu gängeln. „Wohl aber kostet es das Geld der Menschen, wenn man ihnen Nahverkehrsabgaben und eine Solarpflicht auf jedem Dach auf eigene Kosten aufoktroyiert“, so Rülkes Vorwurf.

Man löse das Klimaproblem nicht mit Windkraftanlagen an windstillen Orten und auch nicht mit Solaranlagen auf verschatteten Dächern. Richtig sei Kretschmanns Satz: „Das gibt es sonst nirgendwo in Deutschland“, worauf sich Rülke direkt an ihn wendet: „Haben Sie sich mal gefragt, warum?“

Notwendig seien globale Maßnahmen, stellt Rülke fest und nennt als Beispiel einen höherer CO2-Preis, der eine deutliche Lenkungswirkung entfaltet. Da sei die FDP mit der Landesregierung einig. Was aber nicht vergessen werden dürfe, sei die Berücksichtigung des Instrumentes des Emissionshandels, mahnt Rülke an.

„Wir können uns mit Ministerpräsident Kretschmann auf die Versöhnung von Ökonomie und Ökologie verständigen. Als Beispiel erwähnte der Ministerpräsident hier ja die Förderung synthetischer Kraftstoffe und ich stelle fest, dass dieser auch nötig ist für das Automobil der Zukunft, wie auch die Wasserstofftechnologie für die Energiewende der Zukunft. Soweit können wir uns gut einigen, aber dann heißt es plötzlich wörtlich, dass man nur mit grünen Ideen in Zukunft noch schwarze Zahlen schreiben könne“, zitiert Rülke und kritisiert deutlich: „Plötzlich wird die Hybris sichtbar. Das zeigt einen dirigistischen Absolutheitsanspruch der Grünen“. Er nennt weitere Beispiele, etwa den zynischen Euphemismus, man werde mit der Wirtschaft zu deren eigenem Besten eine Ausbildungsgarantie erarbeiten oder die Idee eines vergabespezifischen Mindestlohns, der den Geist dirigistischer Planwirtschaft atme. Offen gebe Kretschmann zu, dass man an dieser Stelle eine Idee der SPD-Fraktion aufgegriffen habe. Wozu Rülke deren Fraktionsvorsitzendem gratuliert: „Lieber Kollege Stoch, damit hat die SPD in diesem Koalitionsvertrag mehr durchgesetzt als die CDU!“

Ebenso dirigistisches und planwirtschaftliches Denken sei hinter der Wohnungsbaupolitik zu erkennen. Ein neugegründetes Ministerium, staatliche Förderprogramme, Mietpreisbremsen und ein weiteres Dickicht von Vorgaben, Vorschriften und Festsetzungen seien hier vorgesehen. „Aber nichts von Steuersenkungen, Entbürokratisierung und Anreizen, die zur Schaffung eines besseren Angebots auf dem Wohnungsmarkt wirklich etwas Substantielles beitragen würden“, so Rülke.

Nicht besser sähe es in der Bildungspolitik aus. Eine brandneue Studie habe ergeben, dass die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung bis zu 20 Prozent Leistungsfähigkeit gekostet habe. Stattdessen komme man nun mit der Idee von „sozialindexbasierten Ressourcenzuweisungen“. Rülke dazu: „Was genau ist eine bildungsferne Familie? Woran machen Sie das fest? Wie wollen sie das definieren und abgrenzen? Haben Sie überhaupt eine Ahnung, welchen bürokratischen Moloch Sie da wieder schaffen?“

Auch andere Bereiche wie die Grundschule ohne Noten seien grüne Ideologie und grüne Programmatik in Reinkultur. Alarmierend müsse sein, dass auf Seite 12 des Wahlprogramms der CDU das krasse Gegenteil stehe. Das sei nicht der einzige Beleg dafür, wie die CDU inhaltlich förmlich verschwunden sei in dieser Koalitionsvereinbarung.

Ein weiteres eindrückliches Beispiel sei das geplante Antidiskriminierungsgesetz für die Polizei in Baden-Württemberg. Rülke erinnerte daran, dass es noch vor einem Jahr von Innenminister Strobl empört geheißen hatte, aufgrund einer solchen Regelung für die Polizei in Berlin schicke er keinen Polizisten aus Baden-Württemberg mehr zum Einsatz dort hin. Nun beschließe er selber ein solches Gesetz. „Aus einem Wahlergebnis von 32,6 Prozent für die Grünen wurde mit Hilfe der CDU ein 100 Prozent grüner Koalitionsvertrag“, so Rülke zusammenfassend.

Die CDU habe ja zum Verhandeln das Haus des Waldes in Stuttgart ausgesucht, erinnert Rülke, mit ausgestopften Füchsen und Rehböcken: „Die Grünen hätten sich die CDU-Verhandlungskommission ausgestopft dazustellen können!“

Gabriele Reich-Gutjahr

Der Mietpreisdeckel verstößt gegen das Grundgesetz. Zügiges Bauen statt Ideologie ist das Gebot der Stunde.

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietpreisdeckel sagte die wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel ist über Berlin hinaus von Bedeutung. Schafft sie doch Klarheit für Parlamentarier und für alle privaten und kommunalen Akteure im Wohnungsbau und in der Immobilienwirtschaft: Der Mietpreisdeckel verstößt gegen das Grundgesetz.

Was es jetzt braucht, ist eine Wohnungsbauoffensive auch in Baden-Württemberg, bei der alle Akteure mit dem Willen zur zügigen Schaffung von Wohnraum zusammenarbeiten. Lösungen statt Ideologie sind der Weg zum Erfolg.

Weitere Auflagen, wie die seitens Grün-Schwarz geplante Photovoltaik-Pflicht für Wohngebäude, sind hingegen Gift und eine unnötige Einschränkung der Lösungsmöglichkeiten zum nachhaltigen Wohnungsbau.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Rückwärtsgewandte Gesetzesnovelle kaschiert verfehlte Wohnungsbaupolitik und ignoriert technologische und soziale Veränderungen

 

Gabriele Reich-Gutjahr, wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zum morgigen Inkrafttreten des novellierten Zweckentfremdungsverbotsgesetzes:

„Die nun erweiterten Möglichkeiten für Auskunftspflichten für Online-Portale und online stattfindende Vermietungen werden keine einzige neue Wohnung schaffen. Im Gegenteil, es schreckt Bauwillige ab und ist ein weiterer Baustein, warum diese Landesregierung in der Wohnungspolitik versagt hat.

Anstatt die Digitalisierung und mit ihr einhergehende neue Arbeits-, Lebens- und Geschäftsmodelle positiv zu begleiten, führt die Landesregierung einen rückwärtsgewandten Abwehrkampf gegen Veränderung. Wir brauchen keine Verbote und kleinteilige Regulierung, sondern mehr Flexibilität und Anreize für neue Wege. Dazu gehört zweifelsohne die Mehrfachnutzung von Räumen sowohl für die Arbeit als auch das Wohnen und bedarfsspezifische Flächenverwendungen gemäß der Nachfrage.

Am Ende des Tages wird das Zweckentfremdungsverbotsgesetz zweierlei erreichen: Keine Entschärfung beim Wohnraummangel, stattdessen die Behinderung des Strukturwandels in Wirtschaft und Gesellschaft. Deshalb wäre das Zweckentfremdungsverbostgesetz ein idealer Kandidat, um endlich mal Bürokratie abzubauen und sollte einfach ersatzlos gestrichen werden.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Wirksame Fortschritte beim Klimaschutz erreichen wir nur, wenn wir marktwirtschaftliche Instrumente nutzen und echte Anreize schaffen.

 

Zur Resolution der Grünen-Landtagsfraktion, eine Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten in Baden-Württemberg vorzusehen, erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

 

„Die von den Grünen geforderte Solarpflicht auf Wohngebäuden ist nicht durchdacht und geht an den Interessen der Bürger vorbei. Die einseitige Fokussierung auf die Produktion von Strom mit Photovoltaik-Anlagen ist angesichts der Herausforderungen der CO2-Einsparziele nicht zielführend. Für eine erfolgreiche Energiewende im Gebäudesektor müssen wir vor allem auch die Bereitstellung von Wärme als einer der Hauptenergiebedarfe in den Blick nehmen. Hier können Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellenheizungen, Solarthermie oder Wärmepumpen einen sinnvollen Beitrag leisten. In Baden-Württemberg gibt es rund 2,4 Millionen Wohngebäude. Etwa 70 Prozent davon wurden vor der ersten Wärmeschutz-Verordnung 1977 gebaut. Hier besteht ein erheblicher Sanierungsstau im baulichen Wärmeschutz. Gebäudesanierungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Energieeffizienz und damit zum Klimaschutz. Wirksame Fortschritte beim Klimaschutz erreichen wir nur, wenn wir marktwirtschaftliche Instrumente nutzen und echte Anreize schaffen. Der Staat sollte es jedem Bauherrn selbst überlassen, auf welchem Wege er Energie spart. Unterstützungsprogramme können Anreize schaffen – entscheiden müssen Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger aber selbst.“

 

„Anstatt mit der Drohung eines weiteren staatlichen Eingriffs das Bauen immer unattraktiver zu machen, setzen wir uns für weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit für Häuslebauer ein. Wir setzen dabei auf neue Technologien und Innovationen, um nachhaltige Gebäude zu gestalten im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen“, sagte die wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr.

Gabriele Reich-Gutjahr

Sinnlose Gesetzesnovelle wird keinen Beitrag gegen Wohnungsmangel leisten.

Gabriele Reich-Gutjahr, wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur heutigen Ersten Lesung der Novelle des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes:

„Die Novelle des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes schafft die Möglichkeit für neue Meldepflichten, insbesondere für Online-Portale und online stattfindende Vermietungen. Damit legt die Landesregierung die Basis für weitere Einschränkungen oder gar Verbote von Online-Vermietungen. Dies ist also ihre Reaktion auf die Digitalisierung, neue Arbeits- und Lebensmodelle sowie neue Geschäftsmodelle! Anstatt den Strukturwandel und die Digitalisierung konstruktiv zu begleiten, seine Chancen zu nutzen und seine negativen Auswirkungen abzufedern, erweitert sie ein überflüssiges Gesetz, um von Fehlern in der Wohnungsbaupolitik abzulenken! Die Wohnungsnot in Baden-Württemberg wird nicht durch Verbote gelöst werden, sondern nur durch wirksame Anreize für neue Wohnrauminvestitionen und eine sinnvolle Nutzung der vorhandenen Flächen. Das Zweckentfremdungsverbot, wie die Evaluation klar gezeigt hat, leistet dies jedoch nicht. Am Ende des Tages wird das Zweckentfremdungsverbotsgesetz zweierlei erreichen: Keine Entschärfung beim Wohnraummangel, stattdessen die Behinderung des Strukturwandels in Wirtschaft und Gesellschaft. `One in – one out´ steht im Koalitionsvertrag. Die Abschaffung dieses Gesetzes wäre ein guter Beitrag dazu gewesen.”

Landesregierung verkauft Schottergartenverbot als die Lösung im Kampf gegen das Artensterben, obwohl sie nicht einmal weiß, wie viele es davon im Land gibt.


Als „planlos“ bezeichnet der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, das Vorgehen der Landesregierung beim Schottergartenverbot:

„Der grün-schwarze Rosenkrieg, den Umweltminister Untersteller und Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut seit Monaten über die Auslegung des von ihnen selbst beschlossenen Verbots von Schottergärten für bereits angelegte Altbestände bieten, ist offenbar nicht schon bizarr genug. Nun bringt unsere diesbezügliche Kleine Anfrage (Drucksache 16/8611) auch noch ans Licht, dass Grün-Schwarz nicht einmal weiß, wie viele Schottergärten es im Land überhaupt gibt. Trotzdem verkauft die Landesregierung das Schottergartenverbot als die Lösung im Kampf gegen das Artensterben. Das ist Aktionismus im Blindflug.

Auf unsere Frage, wie sich nach Auffassung der beiden Ministerien die rechtliche Situation für bereits bestehende Schottergärten in Privateigentum darstelle, erhielten wir die Antwort: ‚ Es handelt sich um eine Rechtsfrage, die abschließend nur durch eine gerichtliche Entscheidung geklärt werden könnte.‘ Das heißt im Klartext, dass sich die Ministerien nicht mal die Mühe gemacht haben, zu überprüfen, ob die bisherige Rechtsvorgaben in der Praxis vielleicht ausgereicht hätten.  Stattdessen setzte man einen Kurs mit vollen Segeln und rechtlich offenen Fragen an Bord. Nun bürden Umweltminister Untersteller und Wirtschaftsministerin Hoffmeister Kraut ihren Rosenkrieg auch noch den Juristen auf.

Selbst die Verantwortung, die Bürger ausreichend über die Gesetzesänderung und das Schottergartenverbot zu informieren, schiebt die Regierung auf die Medien ab: (‚große mediale Aufmerksamkeit‘) und schlussfolgert: ‚ Es ist daher davon auszugehen, dass das Schottergartenverbot in der Öffentlichkeit bereits hinreichend bekannt ist.‘ Professionelles Regierungshandeln sieht anders aus, das Land setzt lieber auf die missgünstige Nachbarschaftsüberwachung.

Umweltminister Untersteller und Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut täten gut daran, wenn sie die Gartengestaltung lieber der Eigenverantwortung der Bürger überlassen und sich stattdessen um Themen wie die Rettung der Arbeitsplätze, die Transformation der Automobilindustrie, die Herausforderungen der Digitalisierung oder schlicht der Ermöglichung wirksamen Artenschutzes in unserer Industriegesellschaft kümmern würden!“

Weiteres staatliches Engagement verdrängt nur private Investoren.


Gabriele Reich-Gutjahr, die wohnungspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die heutige Ankündigung der Landesregierung zum neuen Grundstückfonds:

„Der neu eingerichtete Grundstücksfonds hilft kein Stück bei der angespannten Wohnlage! Er schafft nur zusätzliche Nachfrage nach Wohngrundstücken und verdrängt private Investoren. Wir brauchen nicht mehr Grundstücke in staatlicher Hand, sondern mehr Bauflächen. Denn die eigentliche Lösung für den Wohnraummangel kann nur ‚Bauen, Bauen, Bauen‘ heißen und nicht weitere Eingriffe in den Markt. Für eine wirklich vorausschauende Bodenpolitik ist der Fonds auch viel zu gering. Dafür braucht es jahrzehntelange Investitionen und ein nachhaltiges Management – dies kann der neue Grundstückfonds nicht leisten. Die Landesregierung weiß ja nicht einmal, wie hoch die Nachfrage danach sein wird.“

Ausbau der regenerativen Energien muss marktwirtschaftlichen Anreizen folgen.


Gabriele Reich-Gutjahr, wirtschafts- und wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg sowie Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft kommentiert die Einigung der grün-schwarzen Regierungskoalition zum Klimaschutzgesetz:

„Wind, Sonne, Wasser, Biomasse und Erdwärme – es gibt viele Wege, wie Bürger, Unternehmen und Kommunen zum Ausbau der erneuerbaren Energiegewinnung in Baden-Württemberg beitragen können. Dafür braucht es aber keine Solarpflicht für Nicht-Wohngebäude. Unternehmer können rechnen – und wenn sich eine Solaranlage lohnt, werden sie diese auf eigene Initiative installieren. Sie reagieren dann auf marktwirtschaftliche Anreize. Die Pflicht hingegen bläht die überbordende Anzahl an Bauvorschriften weiter auf und ist ein neuer Kostentreiber für die Wirtschaft. Eine Vielzahl an Ausnahmeregelungen ist schon jetzt absehbar. Außerdem ist sie ein trojanisches Pferd für den Einstieg in eine allgemeine Solarpflicht auch für Wohngebäude. Baden-Württemberg braucht mehr erneuerbare Energie zur Deckung seines Strombedarfs – eine Solarpflicht braucht es dazu aber nicht.“

Verbreiterung der Zielgruppen und hohe Fehlbelegungen erschweren Zugang für tatsächlich Bedürftige.


Gabriele Reich-Gutjahr, die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, kommentiert die heutige Debatte im Plenum des Landtags zur Änderung des Landeswohnraumförderungsgesetzes:

„Die Änderung des Gesetzes ist eine verpasste Chance: Bis 2030 wird der Bestand an Sozialwohnungen zurückgehen, wenn nicht jährlich mindestens 1.500 neuen Wohnungen neu entstehen. Der offensichtlichen Knappheit des Gutes Sozialwohnung trägt diese Gesetzesänderung keine Rechnung.  Stattdessen verbreitert es die Zielgruppen für Sozialwohnungen und berücksichtigt auch künftig bei der Einkommensberechnung wichtige Zahlungen wie Kindergeld, Elterngeld oder BAFöG nicht. Diese umfassendere Einkommensermittlung bei der Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins hätte dazu beitragen können, dass weniger Sozialwohnungen nach wenigen Jahren fehlbelegt sind.

Die Schaffung einer elektronischen Wohnungsbindungskartei ist ein wichtiger und überfälliger Schritt. Nun wird erstmals ein Überblick entstehen, wie viele geförderte Sozialwohnungen es im Land tatsächlich gibt und welche Bindungsdauer diese haben. Diese Kartei würde auch die Möglichkeit eröffnen, Belegungsrechte besser zu verfolgen und Fehlbelegungen entgegenzuwirken. Leider hat diese Gesetzesänderung dafür keine Grundlagen geschaffen.”

Viel zu geringe Eigentumsquote macht Handlungsbedarf deutlich.


Die wohnungspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, erklärte zur heutigen Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau:

„Diese Regierung muss endlich mehr für den Aufbau von Wohneigentum tun! Die heutigen Änderungen beim Mieterschutz in angespannten Wohnungsmärkten sind da kontraproduktiv und es kommt immer stärker zu einer Störung der Balance von Angebot und Nachfrage durch Markteingriffe. Eine verlängerte Kündigungssperrfrist von drei auf fünf Jahre bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigenbedarf behindert die Eigentumsbildung zugunsten des Schutzes von Mietern. Die Rahmenbedingungen für Investoren und Bürger, die Eigentum aufbauen wollen, werden immer komplexer. Die viel zu geringe Eigentumsquote von nur 50 Prozent zeigt hier Handlungsbedarf und es wäre an der Zeit, die Eigentumsbildung zu fördern und nicht weiter zu erschweren. Eigentumsbildung ist für uns ein wichtiger Pfeiler der Altersvorsorge.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Dirigistisches Instrument verwaltet lediglich den Mangel.


Zur heutigen Verlängerung der Mietpreisbremse und der Pressemitteilung der Wirtschaftsministerin hierzu sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

 

„Mit dem dirigistischen Instrument der Mietpreisbremse werden private Investoren vom Wohnungsbau abgehalten. Deshalb halte ich die die Verlängerung für einen Fehler. Mit ihr wird lediglich der Mangel verwaltet und kein Beitrag zur Erhöhung des Wohnraumangebots geleistet. Vielmehr dürfte der Effekt gegenläufig sein, wenn sich immer mehr vermeintlich gierige Vermieter vom Markt zurückziehen. Die zusätzliche rückwirkende Rückzahlungspflicht wird das Übrige tun.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Förderung des selbstgenutzten Wohnraums darf nicht weiter ins Abseits geraten.


Zur Vorstellung eines neuen Landeswohnraumförderprogramms durch die Landesregierung erklärt die Sprecherin für Wohnungsbau, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Das Landeswohnraumförderprogramm sollte wieder ein bürokratiearmes Förderinstrument werden, das insbesondere die Förderung des selbstgenutzten Wohnens bürokratiearm ermöglicht, und nicht das Vehikel für Klimapolitik ist. Die neue Klimapflicht ist gut gemeint, aber schlecht gemacht, und wird zu neuer Bürokratie führen.

Die Neujustierungen in der Landeswohnraumförderung sind ganz offensichtlich dem Problem geschuldet, dass die opulent gefüllten Fördertöpfe seit Jahren nicht vollständig genutzt werden.  Auch im vergangenen Jahr ist wieder fast ein Fünftel der 250 Millionen Euro nicht in den Wohnungsbau geflossen. Aus den liegen gebliebenen Mittelresten der vorausgegangenen Jahre soll der Bodenfonds für die Kommunen entstehen, der den Wettbewerb um Bauflächen noch verschärfen wird. Dabei sind die kommunalen Wohnungsbauakteure schon heute unter den Hauptprofiteuren der Landeswohnraumförderung. Deshalb sind neue Fördermöglichkeiten, etwa zum Bau von Mitarbeiterwohnungen, zwingend. Allerdings darf dabei die Förderung des selbstgenutzten Wohnraums nicht weiter ins Abseits geraten, um der erschreckend niedrigen Eigentümerquote im Land zu begegnen, in dem sich wegen der steigenden Kosten und beträchtlichen Erwerbsnebenkosten wie der erhöhten Grunderwerbsteuer etwa junge Familien den Immobilienerwerb immer seltener leisten können.“

Die FDP/DVP Fraktion lehnt die von der CDU geforderte Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten in den Kommunen ab.

Der energiepolitische Sprecher Daniel Karrais sagte: „Eine reine Fokussierung auf die Produktion von Strom mit Photovoltaik-Anlagen wird den Herausforderungen der CO2-Einsparziele nicht gerecht. Vor allem die Bereitstellung von Wärme ist einer der Hauptenergiebedarfe, der mit betrachtet werden muss. Hier können je nach Ausgangslage Lösungen wie Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellenheizungen, Solarthermie oder Wärmepumpen einen sinnvolleren Beitrag zur Energiewende im Hausbau leisten. Eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten ist daher weder mutig noch zielführend. Die CDU kopiert die Idee aus dem Reich der Grünen Verbots- und Vorschriftenlogik und zeigt damit erneut ihre fehlende Wirtschaftskompetenz. Statt, wie bei E-Autos, nur auf ein Pferd zu setzen, stehen wir für Technologieoffenheit bei der Strom- und Wärmeversorgung neuer und bestehender Gebäude.“

Die wohnungsbaupolitische Sprecherin Gabriele Reich-Gutjahr ergänzte:
„Nachhaltiges Bauen ist sicherlich das Gebot der Stunde. Dabei geht es um die Frage, wie beim Bauen der CO2-Fußabdruck verringert werden kann. Die Lösung ist in jeder Bausituation eine andere. Einzelne Pflichten, die das Bauen erst mal verteuern, sind nicht zielführend. Erst nehmen die Grünen Blühverpflichtungen und eine weiterreichende Ressourceneffizienz in den Blick, nun will die CDU die Häuslebauer generell verpflichten, eine Photovoltaik-Anlage auf dem Neubau zu errichten. Gefragt sind kluge Architekten und Bauingenieure, die nachhaltige Gebäude gestalten im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen. Die Photovoltaikpflicht ist nichts anderes als ein Zwangsbeitrag zur Erhöhung des Stromanteils aus erneuerbaren Energien.“

Zum aktuellen Vorstoß Bayerns im Bundesrat sagt die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Für mich ist der Bundesrats-Vorstoß aus Bayern kein taugliches Mittel, um die Interessen von Vermietern und Mietern in angespannten Wohnungsmärkten in einen gerechten Ausgleich zu bringen. Die bestehenden Regelungen reichen insoweit aus und auch weitere Restriktionen im Zivil- oder Strafrecht werden das Grundproblem nicht lösen: es gibt schlicht zu wenig Wohnungen. Das Land sollte Abstand davon nehmen, der bayerischen Initiative beizutreten, mit der die Wirtschaftlichkeit aus Vermietersicht aus dem Rahmen fällt und private Investoren in den Mietwohnungsbau immer schwerer zu finden sein werden. Mit dem Kommunalfonds schafft die Landesregierung bereits einen Konkurrenten für private Investoren im Mietwohnungsbau und bekommt auch den Mangel an Bauflächen nicht in den Griff. Anstatt dann auch noch private Vermieter zu kriminalisieren sollte sie endlich ein Klima schaffen, das Lust aufs Bauen macht, und auch die Eigentumsbildung wieder in den Blick nehmen. Wir dürfen uns nicht darauf beschränken, den Wohnraummangel zu verwalten und auf einer der niedrigsten Eigentümerquoten europaweit verharren.“

Zum heutigen 8. Spitzengespräch der Wohnraum-Allianz in Stuttgart sagt die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Um zu erkennen, dass wir allein in der Region Stuttgart Wohnraummangel und zahlreiche Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten haben, hätte es eines Gutachtens nicht bedurft. Vor allem gehen die Schlussfolgerungen in die absolut falsche Richtung. Die Mietpreisbremse macht private Vermietung unattraktiv und verhindert Investitionen. Auf Bundesebene gab es eine Evaluation durch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung und einen klaren Befund: die Zeit seit Inkrafttreten der Mietpreisbremse wurde politisch nicht für wirksame Maßnahmen gegen Wohnungsknappheit genutzt. Andere Länder, wie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, wollen die Mietpreisbremse abschaffen. Denn mit planwirtschaftlichen Elementen wie der Mietpreisbremse verwaltet man den Mangel, baut Bürokratie auf, schafft aber keine einzige neue Wohnung. Die Mietpreisbremse ist nicht mehr als eine Symptombehandlung und vergrößert die Unsicherheit von Mietern, Vermietern und Investoren.“

Zum Thema Einrichtung eines Bodenfonds sagte die Sprecherin für Wohnungsbaupolitik der FDP/DVP Fraktion Gabriele Reich-Gutjahr:

„Vor einem Jahr war es die CDU-Wirtschaftsministerin, die beglückt die Bereitschaft der Grünen begrüßte, einen Bodenfonds einrichten zu wollen. Nun treibt die grüne Fraktion im Landtag das Thema eilig an und mahnt in Richtung der Ministerin, nun endlich zu Potte zu kommen. Dieser Eiertanz ist nicht nur lächerlich, sondern führt auch in die vollkommen falsche Richtung. Denn der Rückgriff auf planwirtschaftliche Elemente wie den Bodenfonds, durch den Kommunen Mittel für die Bevorratung von Grundstücken erhalten, verzerrt und stört den privaten Grundstücksmarkt noch weiter.
Die Grünen mahnen nun zur Eile, um die millionenschweren Mittelreste aus dem Landeswohnraumförderprogramm, die nicht abgerufen wurden, vermeintlich sinnvoll zu parken. Eine seriöse Wohnraumpolitik sieht definitiv anders aus als dieser fortwährende Koalitionszoff.“

Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Landesbauordnung im Landtag sagte die Sprecherin für Wohnungsbau der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Es ist die Novelle der verpassten Chancen, die heute mit den Stimmen der Regierungsfraktionen im Landtag beschlossen wurde. Für mich und die zahlreichen sachverständigen Experten in der Gesetzesanhörung ist klar, dass die nun beschlossenen Änderungen der Landesbauordnung nicht ausreichen werden, um den Wohnungsbedarf im Land zu stillen und das Bauen tatsächlich günstiger, schneller und einfacher zu machen.

Die Landesregierung verpasste die Chance, die Landesbauordnung von Kostentreibern zu befreien und schafft neue Risiken für Bauherrn, die im vereinfachten Verfahren um eine rechtssichere Baugenehmigung gebracht werden. Man sollte den Bauherren weiterhin die Wahlmöglichkeit belassen, in jedem Bauvorhaben den zwar längeren und teureren, aber verlässlichen Weg zu gehen, eine valide Baugenehmigung zu erhalten. Die Behörden würden zwar diesbezüglich entlastet, bekommen aber den schwarzen Peter zugeschoben, wenn es um die Fahrradabstellplätze geht. Dies hätte man durch eine gänzliche Abschaffung der Erstellungspflicht vermeiden und dadurch einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten können. Wegen der langen Übergangsfristen bleibt auch noch fraglich, ob die gewünschten Beschleunigungseffekte im behördlichen Verfahren schnell Realität werden. Schließlich wurde eine Verordnungsermächtigung zur Förderung der Elektromobilität geschaffen, obwohl noch gar nicht klar ist, wie sich die tatsächlichen Bedarfe und vor allem die Brandrisiken bei häuslichen Ladestationen darstellen. Eine Überprüfung dieser neuen Regeln zu gegebener Zeit würde verhindern, dass erneut dauerhaft Verpflichtungen geschaffen werden, die sich in der Praxis als nicht erforderlich erweist.

Wir haben der Landesregierung mit einigen Änderungsanträgen die Gelegenheit gegeben, die Versäumnisse noch heute auszuräumen. Mit der Ablehnung dieser Impulse hat Grün-Schwarz bewiesen, dass man die Ideologie nicht für einen schneller, günstigen und einfacheren Wohnungsbau zu opfern bereit ist.“

Zur heutigen Expertenanhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung im Landtag sagte die Sprecherin für Wohnungsbau der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die geplante Änderung der Landesbauordnung wird nicht ausreichen, um den Wohnungsbedarf im Land zu stillen. Darin stimmen die Experten mit der Einschätzung der FDP-Fraktion klar überein. Nur durch Innenverdichtung und ohne die Ausweisung neuer Baugebiete stehen schlicht nicht genug Flächen zur Verfügung, um den Wohnungsbedarf zu decken.

Der Gesetzesentwurf der Landesregierung muss nachgebessert werden. Kostentreiber wie begrünte Dächer und Fahrradstellplätze werden nicht umfassend genug abgeräumt. Vermeintliche Verfahrensvereinfachungen führen absehbar zur mehr Rechtsunsicherheit für den Bauherrn, der sich nach Bauende möglicherweise mit nachträglichen Einwendungen der Behörden konfrontiert sieht. Man sollte den Bauherren die Wahlmöglichkeit belassen, in jedem Bauvorhaben den zwar längeren und teureren, aber verlässlichen Weg zu gehen, eine valide Baugenehmigung zu erhalten. Die unbestimmte Regelung hinsichtlich des Bedarfs an Fahrradabstellplätzen schiebt den schwarzen Peter in die Kommunen vor Ort, die über die Pflicht zum Bau der teuren Stellplätze befinden soll. Dabei kann man erwarten, dass es zu keinen nennenswerten Einsparungen kommen wird.
Auch hinsichtlich der Baugenehmigungsverfahren bleiben Zweifel, ob die gewünschten Beschleunigungseffekte tatsächlich zu realisieren sind. “

Zur heutigen zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes auf 3,5% erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Leider wird die CDU ihren Ankündigungen auf ihrem Parteitag heute hier keine Taten folgen lassen. Angesichts der finanziellen Spielräume, die ab 2020 trotz Schuldenbremse bestehen, wäre eine solche Grunderwerbsteuersenkung zu finanzieren. Die FDP/DVP-Fraktion hat dies in den Beratungen zum letzten Nachtragshaushalt auch nachgewiesen. Doch die CDU zeigt wieder einmal, dass sie Steuersenkungen wie im Bund so auch im Land nur vor Wahlen im Mund führt, nach Wahlen aber nie liefert.

Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist dramatisch, wie alle auch immer betonen. Die Grunderwerbsteuer kann nicht aus den Finanzierungskrediten bezahlt werden und muss daher vorher angespart werden. Sie ist also eine echte Kaufbremse für junge Familien. Daher ist hier eine Entlastung dringend geboten. Vor allem, weil die Landesregierung an anderen Punkten bei der Bekämpfung der hohen Wohnungsbaukosten, zum Beispiel bei der Novelle der Landesbauordnung, absehbar versagt.“

Zur heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Landesbauordnung im Landtag sagte die Sprecherin für Wohnungsbau der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:
„Aus der vollmundigen Ankündigung der Wirtschaftsministerin, einen Gesetzesentwurf schon Anfang 2018 vorzulegen, wurde die bezeichnende Hängepartie einer zerstrittenen Regierung. Die grün-schwarze Koalition verlor sich in ideologischen Grabenkämpfen, obwohl die Wohnraumallianz bereits 2016 insbesondere Vorschläge zum Kehraus unsinniger Kostentreiber in der LBO gemacht hatte. Zwischenzeitlich musste gar das Staatsministerium moderierend eingreifen, nachdem sich Umwelt- und Wirtschaftsressort im Streit um Fahrradabstellplätze und Dachbegrünungen blockierten.
Dabei ist nicht erst seit dem Prognos-Gutachten klar, dass die Novelle der LBO überfällig ist unter der Prämisse, das Bauen zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu vergünstigen. Denn bereits 2016 klaffte eine Lücke von 88 000 Wohnungen aus der Zeit von Grün-Rot. Bis 2025 wurde von Prognos ein Wohnraumbedarf von rund 520 000 Wohnungen ermittelt. In den Jahren 2016 bis 2018 wurden aber jeweils nur knapp 35 000 Neubauwohnungen bezugsfertig, die Lücke ist auf 140 000 gewachsen. Dass dies zu Preissteigerung und sozialen Spannungen am Wohnungsmarkt führt, ist die zwingende Konsequenz.
Anstatt aber zügig eine Gesetzesnovelle auf den Weg zu bringen, die den Wohnungsbau wirklich stimulieren kann, wurde eifrig über Enteignung und weitere marktlenkende politische Eingriffe sinniert. Diese Maßnahmen schaffen aber nicht eine neue Wohnung. Die Ausweisung von Bauland ist unabdingbar. Die Regierung muss endlich klar bekennen, dass der Flächenbedarf mit der grünen Idee der Netto-Null längst unvereinbar ist. Innenentwicklung ist wichtig, genügt aber nicht. Es braucht einen klares Bekenntnis des
Ministerpräsidenten.
Der hohe Wohnraumbedarf muss endlich auch als eine wunderbare Chance gesehen werden für neue Konzepte wie modulares Bauen, für smarte Technologien, für energieeffiziente Häuser. Es ist höchste Zeit, diese Chancen zu nutzen und zügig Wohnraum zu schaffen.
Wir werden den Gesetzesentwurf daran messen, ob er die drängenden Probleme lösen kann und Chancen Raum gibt. Denn am Ende geht es hier auch um die Attraktivität des Landes für Fachkräfte, die wir in allen Bereichen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens dringend brauchen.“

Zur Aussage des Verbands der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und Baugenossenschaften, wonach staatlicher Druck bei der Vergabe von Grundstücken der richtige Weg sei, sagt die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die grünen Enteignungsfantasien können und dürfen nicht realisiert werden, um die Versäumnisse der Wohnungsbaupolitik zu mildern. Längst sind die fehlenden bebaubaren Flächen als Nadelöhr des Wohnungsbaus identifiziert. Nun aber den stärksten Eingriff in das Eigentum, die Enteignung, als gangbaren Weg zu sehen, wäre eine politische Kapitulation der Wirtschaftsministerin, die mit dem Kommunalfonds ja bereits beträchtliche Mittel ausbringt, die gerade den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften zugutekommen sollen. Die Kommunen müssen angehalten werden, die Potentiale aus den Regionalplänen zu nutzen, was die Ausweisung von Bauflächen angeht.“

Anlässlich der Meldung über eine Einigung der grün-schwarzen Landesregierung bei Thema Wohnungsbau erklärt die wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Der Koalitionskrach beim Wohnungsbau lähmt die Wohnungsbaupolitik im Land. Die heutige Einigung wird den Wohnraummangel im Land nicht lösen können und verschreckt schlechterdings noch private Investoren. Mit den Mittelresten aus dem Landeswohnraumförderprogramm, das auch bisher schon vornehmlich den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften zugutekommt, wird nun der Markt noch weiter verzerrt. Der damit finanzierte Kommunalfonds Wohnraumoffensive zementiert den Irrweg, dass nur die öffentliche Hand Wohnungen in großer Zahl schafft, und er negiert und beschneidet das Engagement Privater. Er ändert zudem nichts daran, dass zu wenig Bauland ausgewiesen wird.

Die Einigung zur Novelle der Landesbauordnung hätte man in dieser Form schon ein Jahr früher haben können. Die Verortung der Entscheidung über die überdachten Fahrradabstellplätze bei den unteren Baurechtsbehörden war schon 2018 Stand der Diskussion. Die nun gefundene, fadenscheinige Einigung ist sicherlich nicht der Befreiungsschlag beim drängenden Wohnraummangel.

Die aktuelle Debatte um den Wohnungsmangel im Land kommentierte die wohnungsbaupolitische Sprecherin und Stuttgarter Abgeordnete der FDP/DVP Landtagsfraktion,Gabriele Reich-Gutjahr, auf der Podiumsdiskussion der „Vereinigung Baden-Württembergischer Kommunaler Wohnungsunternehmen“ am 15. Juni 2016 in Tübingen und erinnerte daran, worauf sich der Staat konzentriere müsse, um der Wohnmisere wirksam entgegenzuwirken. Im Fokus stand das große Wohnraumdefizit, die aktuelle Wohnbaupolitik in Baden-Württemberg und die Suche nach potentiellen Lösungswegen im Zentrum der Vorträge. Einer der Fachreferenten skizzierte in seinem Vortrag, dass die Lücke beim Wohnungsangebot mittlerweile von 88.000 Wohneinheiten (2015) auf 140.000 Wohneinheiten (2018) gewachsen sei; in den nächsten Jahren werde ein zusätzlicher Bedarf von jährlich 65.000 Wohneinheiten erwartet.

Gefragt, ob sie denke, es liege ein Marktversagen vor, antwortete Gabriele Reich-Gutjahr explizit: „Nein, kein Marktversagen, sondern Staatsversagen.“ Die Ursachen seien leicht zu benennen, so Reich-Gutjahr:

„Die Empfehlungen der Wohnraumallianz sind bisher nur zu einem kleinen Teil umgesetzt, eine Gesetzesvorlage zur Landesbauordnung gibt es immer noch nicht. Sowohl von den Fachreferenten der Veranstaltung als auch in meinen Gesprächen mit Bauherren werden immer wieder die gleichen Ursachen zitiert: Keine Flächen, überbordende Bürokratie – Baugesuche haben heute oft das dreifache Volumen –, lange Genehmigungsverfahren, komplizierte Verfahren mit mehr als 20.000 Bauanforderungen, zu viele Vorschriften, z. B. bei der Energieeffizienz, übertriebener Denkmalschutz und hohe staatliche Kosten wie die Grunderwerbsteuer.“

Reich-Gutjahr erklärte, die Veranstaltung belege nachdrücklich, dass sich am Beispiel von Nachbarländern gut lernen ließe, wie Wohnbauplanungen schnell und unbürokratisch Realität werden könnten: „Die Niederlande haben 20.000 Gesetze über Bord geworfen, in Frankreich erhält man innerhalb von 15 Tagen eine erste Rückmeldung auf einen Bauantrag. Wenn innerhalb von drei Monaten keine Entscheidung erfolgt, gilt der Antrag als genehmigt. Das ist eine Effizienz, von der wir bei uns nur träumen können.“

Um die Situation landesweit entscheidend zu verbessern, müsse sich, betonte Reich-Gutjahr, die grün-schwarze Regierung insbesondere auf vier Aufgaben konzentrieren:

„1. Bauvorschiften entrümpeln. Alles, was keinen deutlichen Nutzen stiftet, muss weg.

  1. Baunutzungsverordnung überarbeiten: Die Trennung von Arbeits- und Wohngebieten ist nicht mehr zeitgemäß. Zudem muss die Wohndichte erhöht werden, um auf weniger Fläche mehr Wohnraum zu schaffen. Die Stadt mit der höchsten Dichte in Deutschland ist München mit 4.000 Menschen/qkm und München genießt den Ruf, einer der beliebtesten Wohnorte Deutschlands zu sein.
  2. Baunebenkosten senken.
  3. Fläche bereitstellen.“

Die Bereitstellung von Flächen liege, so Reich-Gutjahr, in der Hand der Kommunen, auch in der Landeshauptstadt, wo auf dem Wohnungsmarkt gravierender Notstand herrsche:

„Wie die Stuttgarter Zeitung vom 16./17. Juni 2018 berichtet, sieht Oberbürgermeister Kuhn einen jährlichen Bedarf von 1.800 Wohnungseinheiten. Die aus der Prognos-Studie abgeleiteten Zahlen zeigen für Stuttgart einen Bedarf von mindestens 5.000 Wohnungseinheiten. Der Oberbürgermeister lässt also die Lücke jährlich um 3.200 Wohnungseinheiten wachsen. Er würgt damit die Dynamik in der Stadt ab, da er den Zuzug behindert. Zuzug ist jedoch unerlässlich, um den Bedarf an Arbeitskräften zu sichern. Die Verknappung führt zudem zu steigenden Mieten, so dass insbesondere Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen kein passendes Wohnraumangebot mehr finden.“

Neubauwohnungen könnten, erklärte Reich-Gutjahr, aufgrund hoher Baukosten nicht unter zwölf Euro/qm Miete angeboten werden. Günstigere Mieten gebe es nur im Altbestand. Wenn Wohnungen fehlten, entstehe auch keine Bewegung im Wohnungsmarkt, um Angebote für Menschen zu schaffen, die sich einen Neubau nicht leisten könnten, und für viele, monierte Reich-Gutjahr, bestehe gar kein Angebot. Ende 2016 gab es laut Stuttgarter Zeitung 182 Baugebiete mit etwa 250 Hektar: „Das entspricht einem Potential für 24.000 Wohneinheiten. Was fehlt sind jedoch Bebauungspläne“, kritisierte Reich-Gutjahr:

„Als Abgeordnete und Bürgerin der Stadt Stuttgart kann ich zu dieser Stadtpolitik nur den Kopf schütteln. Die Entwicklung einer Stadt ist eine Managementaufgabe. Es gilt, Lösungen zu entwickeln, um die Wünsche der Bürger und Unternehmer, den Verkehr und das Wohnraumangebot in Einklang zu bringen. Wir benötigen unbedingt einen „Masterplan 2030“ mit Zielen zu Wohnbevölkerung, Gewerbebetrieben und Verkehrsinfrastruktur, und einen Oberbürgermeister ohne ideologische Scheuklappen und mit viel Managementkompetenz, der diesen Plan mit Leben erfüllt und mit ganzer Kraft vorantreibt. Leider ist der aktuell im Stuttgarter Rathaus nicht zu finden“, so Reich-Gutjahrs Fazit.

Zur Meldung, wonach Grünen-Fraktionschef Schwarz sich gegen Vorwürfe wehrt, das Problem des Wohnungsmangels zu lange vernachlässigt zu haben, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Vorwurf, den Wohnungsbau vernachlässigt zu haben, ist bei den Grünen an genau der richtigen Adresse. Die Verweise auf rückläufige Bevölkerungsprognosen sind doch scheinheilig, spätestens seit der Flüchtlingswelle im Jahr 2015. Man hätte längst einsehen müssen, dass dirigistische Maßnahmen wie die Mietpreisbremse und das Zweckentfremdungsverbot ungeeignet sind, um dem Wohnungsmangel im Land zu begegnen. Vielmehr müsste das Bauen einfacher und erschwinglicher werden, damit hinreichend viele neue Wohnungen entstehen. Dazu müssen wir zuallererst die Landesbauordnung von ideologischen Bremsklotzen befreien, wie etwa den überdachten Fahrradstellplätzen und der Dachbegrünung. Genau hier hätten es die Grünen in der Hand, endlich den Weg frei zu machen für einen Frühjahrsputz bei den rechtlichen Regelungen, die Bautätigkeit erschweren. Herr Schwarz muss sich an die eigenen Nase fassen, wenn er nun den Blick zurück zu irgendwelchen längst überholten Prognosen wirft, er aktuell mit seiner Fraktion aber verhindert, dass die Wirtschaftsministerin den Vorschlägen der Wohnungsbauallianz zeitnah folgen kann.“