Zur Kritik des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann an der Ablehnung der Vorschläge zur Bund-Länder-Finanzreform durch den Bund sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist nicht überraschend, dass der Bund es ablehnt, wenn sich 16 Länder auf seine Kosten einigen. Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg hat jahrelang mit seiner Beschwichtigungspolitik die Einigung keinen Millimeter voran gebracht. Jetzt rächt sich, dass sich Kretschmann jahrelang weigerte, der Klage Bayerns und Hessens gegen den Länderfinanzausgleich beizutreten. Angesichts der auslaufenden Frist ist der stellvertretende Ministerpräsident Thomas Strobl in der Pflicht, den Ministerpräsidenten im Interesse der baden-württembergischen Steuerzahler auf einen Erfolg versprechenden Kurs zu bringen.“

Zur Erklärung von Ministerpräsident Kretschmann in der heutigen Landespressekonferenz, das Kabinett habe ihm in Fragen der Zustimmung zur Ausweitung der sicheren Herkunftsländer „freie Hand“ gegeben, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nun haben wir es also offiziell: Ministerpräsident Kretschmann kann frei entscheiden, ob er im Bundesrat der Ausweitung der sicheren Herkunftsländer zustimmt. Thomas Strobl hat offensichtlich nicht nur bei den Koalitionsverhandlungen nicht sehr gestört – er stört auch beim Regieren nicht. Nun kann man nur noch auf eine an der Sache orientierte Entscheidung des Ministerpräsidenten hoffen. Ministerpräsident Kretschmann muss parteitaktischen Erwägungen widerstehen und die Tage bis zur Abstimmung im Bundesrat nutzen, um auf die Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung zuzugehen und für die Zustimmung zur Ausweitung der sicheren Herkunftsländer zu werben. Eine Blockadepolitik der Grünen würde der Durchsetzung eines verfassungsgemäßen und praktikablen Asylrechts einen Bärendienst erweisen.“

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann bei seinen Bedenken gegen mehr sichere Herkunftsländer bleibt, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Landesregierung muss der Ausweitung sicherer Herkunftsländer angesichts der geringen Zahl erfolgreicher Asylverfahren zustimmen. In der gestrigen Aussprache zur Regierungserklärung von Ministerpräsident Kretschmann habe ich jedoch auf den Koalitionsvertrag mit seinen wachsweichen  Regelungen zu den sicheren Herkunftsländern verwiesen. Auch bei dieser Passage hat sich die CDU mit Thomas Strobl an der Spitze nicht durchgesetzt. Die Abstimmung im Bundesrat ist nun die Nagelprobe. Sie wird zeigen, ob es Minister Strobl gelingt, auf dem „Kernkompetenzfeld“ der CDU überhaupt etwas durchzusetzen.“

 

In einer Aktuellen Landtagsdebatte mit dem Titel „Modernes und weltoffenes Baden-Württemberg: Hier ist kein Platz für Diskriminierung und Antisemitismus“ hat der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke den AfD-Abgeordneten Wolfgang Gedeon wie auch den AfD-Fraktionsvorsitzenden Jörg Meuthen scharf kritisiert. Gedeon habe in einem Buch geschrieben, dass das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin zur Erinnerung an „gewisse Schandtaten“ diene und dass der „Holocaust eine Zivilreligion des Westens“ sei. Rülke: „Was ist das denn anderes als die Relativierung des größten Verbrechens der Menschheitsgeschichte?“.

Rülke fügte hinzu, es sei über Jahrzehnte im Landtag Konsens gewesen, dass Rassismus und Antisemitismus keinen Platz haben. „Wir haben in diesem Haus die NPD erlebt, wir haben die Republikaner erlebt, vieles an Unschönem in jener Zeit. Aber was wir dauerhaft überwunden glaubten, das waren Rassismus und Antisemitismus. Offensichtlich ist es so, dass sich das hässliche Gesicht von Rassismus und Antisemitismus im Landtag von Baden-Württemberg jetzt doch wieder zeigt“, so Rülke weiter. Der AfD-Abgeordnete Gedeon habe auch „Erscheinungen wie David Irving und Horst Mahler“ den Status eines Dissidenten verliehen. Dann behaupte Gedeon, er sei niemand, der antisemitisch denke. Er würde sogar das Existenzrecht Israels befürworten. Gleichzeitig habe der AfD-Landtagsabgeordnete in Interviews seine kruden Aussagen dadurch relativieren wollen, in dem er erklärte, ‚ich bin kein Antisemit, ich bin nur Antizionist‘. Rülke wörtlich: „Was ist denn ein Antizionist anderes als jemand, der das Existenzrecht Israels infrage stellt?“

Auch was Gedeon mit Blick auf die Philosophin Hannah Arendt geschrieben habe, sei starker Tobak, so Rülke. So habe der AfD-Abgeordnete geäußert: ‚Philosophische Abstraktion fällt dem weiblichen Hirn offensichtlich noch schwerer als mathematische, was im Übrigen nicht schlimm ist. Denn die gegenteilige Fähigkeit des Pragmatismus ist für das Leben genauso wichtig‘. Rülke zu Gedeon: „Was ist denn dieser Pragmatismus, den Sie dem weiblichen Gehirn zutrauen? Geschirrspülen, putzen und waschen, oder was? Da mischen sich doch auf übelste Weise Frauenfeindlichkeit und Antisemitismus. Das ist das, was aus Ihren Schriften hervorgeht.“

An den AfD-Fraktionsvorsitzenden Meuthen gerichtet sagte Rülke weiter, es werde deutlich, dass dieser skandalöse Vorgang eigentlich kein Problem Gedeon, „sondern ein Problem Meuthen“ sei, der sich zu wenig davon distanziere. Zunächst habe Meuthen behauptet, dass er von den Behauptungen seines Kollegen Gedeon gar nichts gewusst habe. Aber eine Mail von Meuthen an die Adresse von Gedeon liege ja laut Presseberichten vor. Darin sei geschrieben: ‚Dessen ungeachtet habe ich – dies ist keine Floskel – großen Respekt und auch Wertschätzung für Ihre Arbeit an dem Diskussionspapier‘. Rülke abschließend: „Wer wie Herr Gedeon den Holocaust relativiert, wer Frauenfeindliches äußert, der hat in diesem Haus nichts verloren. Herr Meuthen, Sie bekommen Ihre Fraktion diesbezüglich offensichtlich nicht in den Griff. Sie haben heute hier und dann abschließend durch das Abstimmungsverhalten Ihrer Fraktion die Gelegenheit deutlich zu machen, dass Antisemitismus und Rassismus in diesem Haus keinen Platz haben.“

Als eine Fortsetzung der grün-roten Koalition mit einem anderen Juniorpartner bezeichnet der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke den Start der grün-schwarzen Regierungskoalition in Baden-Württemberg. Die Handschrift der CDU sei weder in der Regierungserklärung noch im Koalitionsvertrag sichtbar geworden. Ministerpräsident Kretschmann habe den Juniorpartner ausgetauscht und führe die grün-rote Politik unverändert weiter. So die Kernthese von Rülke in der heutigen Aussprache zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten im Stuttgarter Landtag.

Rülke schloss sich zunächst dem Bekenntnis des Ministerpräsidenten zu einem Bündnis der proeuropäischen Parteien gegen eine „nationalistische, autoritäre und rückwärtsgewandte Politik“ an. Es dürfe nicht zugelassen werden, dass Hetze gegenüber Minderheiten in Deutschland wieder politisch salonfähig werde.

Er halte es auch für richtig – so Rülke – dass die Regierung sich im Existenzgründerbereich für „eine Kultur des Scheiterns“ und somit für eine zweite Chance stark mache. Allerdings sei – wie an vielen Stellen der Regierungserklärung und des Koalitionsvertrages – nicht deutlich, was dies konkret heiße. Er vermisse nachvollziehbare inhaltliche Vorschläge.

Sammelsurium an Gemeinplätzen

Allgemein sei Kretschmanns Regierungserklärung von zwei Leitmotiven durchzogen: Raunen im Ungefähren und dem Sieg über die CDU in den Koalitionsverhandlungen. Der Ministerpräsident habe ein Sammelsurium an Gemeinplätzen aufgelistet. So auf Seite 19 seines Manuskripts: „Auf die Qualität der Lehre an den Hochschulen werden wir einen Schwerpunkt setzen.“ Oder auf Seite 24: „Wir können es schaffen…wenn wir die Sache mutig, pragmatisch und realistisch angehen.“ Im Bildungsbereich glänze Kretschmann mit der schwammigen Aussage „Wir werden uns auf die Weiterentwicklung und Optimierung des Begonnenen konzentrieren“. Gleichzeitig symbolisiere diese Aussage den Erfolg über die CDU bei den Koalitionsverhandlungen auf der ganzen Linie. So könnten weiter Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden und auch Oberstufen seien weiter möglich. Zur Windkraft habe der Ministerpräsident erklärt, deren Ausbau gehe weiter. Auch die „Politik des Gehörtwerdens“ habe wieder Eingang in die Regierungserklärung gefunden, obgleich die CDU-Abgeordneten sich fünf Jahre lang jedes Mal auf die Schenkel geklopft hätten, wenn dieses Wort im Landtag gefallen sei, so Rülke.

CDU ist der Verlierer der Koalitionsverhandlungen

Die Regierungserklärung, so Rülke weiter, passe aber gut zum Koalitionsvertrag. Jener sei von drei Leitmotiven durchzogen. 1.) Allgemeines Blabla. 2.) Die CDU ist der Verlierer der Koalitionsverhandlungen. Und 3.) Prüfen statt handeln.

Beispiele für Blabla gesucht? Seite 42: „Die Studienabbrecherquoten werden wir mit geeigneten Maßnahmen senken – besonders…in besonders betroffenen Fächern.“ An vielen Stellen gebe es Forderungen und Ankündigungen. Meistens folge dem aber nichts Konkretes. Insbesondere haushaltswirksame Maßnahmen würden nicht konkretisiert und stünden unter Finanzierungsvorbehalt. So finde sich der wichtigste Satz des Koalitionsvertrages überhaupt auf Seite 11 und beziehe sich auf einen allgemeinen Finanzierungsvorbehalt: „Für alle finanzwirksamen Maßnahmen gilt ein Haushaltsvorbehalt.“ Dies, so Rülke, „gilt dann auch für Ihre 1500 Polizisten, Herr Strobl“, so Rülke wörtlich. Es stehe also zu erwarten, dass diese Trophäe des CDU-Landesvorsitzenden wie auch die anderen wenigen CDU-Erfolge sukzessive von der grünen Finanzministerin eingesammelt würden. Lediglich die Nichtumsetzung der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte und das kommunale Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen sei im Koalitionsvertrag so verankert, dass auch eine Umsetzung zu erwarten sei. Aber die Kennzeichnungspflicht hätten die Grünen nicht einmal gegen die SPD durchgesetzt. Und dies, obgleich sie im Koalitionsvertrag gestanden habe.

Auf ihrem angeblichen Kompetenzfeld der Innenpolitik habe sich die CDU übel über den Tisch ziehen lassen, so Rülke weiter. So habe die Union die Wiederauferstehung des Freiwilligen Polizeidienstes gefeiert. Der grüne Innenpolitiker Sckerl habe der CDU diesen Zahn aber schon wieder gezogen: freiwilliger Polizeidienst ja, aber ohne Uniform und ohne Waffen. Dafür habe die CDU auch in diesem Bereich grüne Kröten geschluckt, wie den Bürgerbeauftragten.

Vetorechte der Grünen

Bei der Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer hätten die Grünen auch nach wie vor ein Vetorecht und Strobls 1500 Polizisten würden dem allgemeinen Vetorecht der Finanzministerin unterliegen.

Wie Hans-Ulrich Rülke weiter sagte, habe man bei der Windkraft lediglich die bestehende Rechtslage bekräftigt, was auch für den Ausbau der Gemeinschaftsschulen gelte. Die CDU habe eine Begrenzung auf zehn Standorte gefeiert, im Koalitionsvertrag stehe aber lediglich drin, dass man „davon ausgehe“, dass es nicht mehr würden. Beim sogenannten G-9- Schulversuch habe die CDU diesen stets in Bausch und Bogen verdammt und führe ihn nun weiter.

Ansonsten werde in diesem Vertragswerk nur geprüft und nie gehandelt. Beim Bürokratieabbau werde geprüft. Beim Kinderbildungspass werde geprüft. Beim Tariftreue- und Mindestlohngesetz werde zwar nicht geprüft, aber evaluiert, was dasselbe sei. Ebenso werde das Zweckentfremdungsverbot evaluiert. Das Bildungszeitgesetz solle evaluiert werden, ebenso wie eine private Beteiligung beim Breitbandausbau  und so weiter und so fort.

Vergebliche Suche nach schwarzer Tinte

532 Mal finde sich „wollen“ statt „machen“ in diesem Vertragswerk, so Rülke. 132 Mal „prüfen“ und zwar ohne „evaluieren“. Lediglich 36 Mal sei hingegen von „umsetzen“ die Rede, und diese 36 Mal „umsetzen“ stünden unter Finanzierungsvorbehalt. Sämtliche CDU-Projekte, so Rülke, würden am Ende entweder als Prüfauftrag oder am Finanzierungsvorbehalt scheitern. Einzig die Kennzeichnungspflicht für Polizisten habe die CDU verhindert, aber das habe auch schon die SPD geschafft. Im Fazit gehe Grün-Rot ohne Änderung weiter. Er habe intensiv im Koalitionsvertrag nach der schwarzen Tinte gesucht, von der Herr Strobl gesprochen habe, so Rülke. Er habe auch sämtliche bekannten Verfahren zur Sichtbarmachung von Zaubertinte angewandt, so Rülke. Es sei aber nichts zum Vorschein gekommen.

Vor zehn Jahren habe ein gewisser Thomas Strobl, damals als CDU-Landesgeneralsekretär, den Satz geprägt: „Die FDP hat beim Regieren nicht sehr gestört.“ Heute, so Rülke, müsse man feststellen: „Thomas Strobl hat bei den Koalitionsverhandlungen nicht sehr gestört!“

Koalition nur konkret bei Gier nach Ämtern

Konkret sei diese Koalition nur bei ihrer Gier nach Ämtern gewesen. Zwei Regierungspräsidentenposten habe man sich unter den Nagel gerissen und auf Kosten des Steuerzahlers die Zahl der Staatssekretäre in nie dagewesener Weise ausgeweitet.

Kiwi ist nicht nur eine Frucht, sondern auch ein Vogel, der nicht fliegen kann

Insgesamt sei diese KiWi-Koalition nicht gerade ein besonders zukunftsfähiges Projekt. Immerhin der Name sei treffend gewählt. Kiwi sei ja nicht nur eine Frucht, sondern auch ein Vogel. In Neuseeland durchaus verbreitet. Sehe man bei Wikipedia nach, ergäben sich große Parallelen zwischen dem Vogel und dieser Koalition:  Die Kiwis „haben…Flügel, sind aber nicht in der Lage, damit zu fliegen.“ Die Flügel trügen Krallen. „Die Krallen haben aber keine erkennbare Funktion.“ Außerdem besitzen Kiwis „keinen äußerlich erkennbaren Schwanz.“ Der Kopf „der Kiwis ist relativ klein, der Schnabel dafür sehr lang.“ Und bei den Weibchen sei der „Schnabel um gut 30 Prozent größer, als bei den Männchen.“ Und die verheißungsvollste aller Parallelen: „Um im Stand das Gleichgewicht zu halten, stützen sich Kiwis oft auch ihren Schnabel.“

Es sei also zu erwarten, dass diese Koalition ihrem Namen alle Ehre machen werde und im Interesse des Landes zu hoffen, dass diese Koalition in Baden-Württemberg auch nur eine kurze Episode bleibe, so Rülke abschließend.

 

 

Zum heutigen Beschluss der Landesregierung, keinen Einspruch gegen die Entscheidung des internationalen Schiedsgericht einzulegen, wonach dem Land keine Rückzahlung aus dem Kauf des EnBW-Aktienpakets von der EDF zustehe, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Erklärung von Ministerpräsident Kretschmann ist eine Null-Meldung. Die Möglichkeit eines Einspruchs gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts sieht das Schiedsverfahren gar nicht vor. Die Überprüfung durch ein Schweizer Bundesgericht ist abwegig. Vielmehr ist der Landtag gefragt. Als Parlament sind wir es dem Steuerzahler schuldig, die Vorgänge um die politisch motivierte grün-rote Geldverschwendung sondergleichen aufzuklären.“

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann den zwischen Bund und Ländern gefundenen Kompromiss bei der Ökostromreform ‚zähneknirschend‘ gebilligt habe, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wer angesichts dieses Kompromisses wirklich ein Recht hat, mit den Zähnen zu knirschen, ist nicht Ministerpräsident Kretschmann, sondern es sind Verbraucher und Arbeitgeber. Zwar ist der Umstieg von gesetzlich geregelten Einspeisevergütungen für Ökostrom auf wettbewerbliche Ausschreibungsmodelle ein erster Schritt zurück zur Marktwirtschaft. Er kommt aber angesichts der nach Prognosen des Bundeswirtschaftsministeriums auch 2017 wieder auf Rekordhöhe steigenden Ökostrom-Umlage zu spät. Es steht zu befürchten, dass im windarmen Süden bis Juni 2017 noch zahlreiche unwirtschaftliche und unsinnige Schwachwindanlagen errichtet werden. Bei einem Ökostromanteil von deutlich mehr als 30 Prozent und massiv steigenden Problemen mit der Netzstabilität ist die planwirtschaftliche Subventionitis des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes längst nicht mehr gerechtfertigt. Wir brauchen endlich einen konsequenten Systemwechsel und eine Senkung der Stromsteuer.“

Zur Ankündigung von Ministerpräsident Kretschmann, die Regierungspräsidenten von Stuttgart und Tübingen, Johannes Schmalzl (FDP) und Jörg Schmidt (SPD), in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Im Wahlkampf hat Ministerpräsident Kretschmann immer betont, Regieren sei auch eine Stilfrage. Jetzt aber ohne vernünftige Begründung zwei erfolgreich arbeitende Regierungspräsidenten ohne vernünftige Begründung vor die Tür zu setzen, das hat keinen Stil.“

Zur Kritik an den Änderungsvorhaben der baden-württembergischen Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut beim Bildungszeitgesetz sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Am Aufschrei der Gewerkschaften und der SPD zeigt sich deutlich, dass das grün-rote Bildungszeitgesetz ein reines Auftragswerk aus Gewerkschaftskreisen war. Weder die Belange noch die großen Fortbildungsleistungen der Betriebe in Baden-Württemberg wurden damals berücksichtigt. Hier ist keine Zeit mit langen Prüfungen zu verlieren, die Sachverhalte liegen auf der Hand. Das Vorhaben der Wirtschaftsministerin werden wir tatkräftig unterstützen durch die zeitnahe Einbringung eines geeigneten Gesetzesentwurfs.“

Zur Sorge von Kultusministerin Susanne Eisenmann hinsichtlich der hohen Übergangsquoten von Schülern auf die Gymnasien sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es bestätigt sich in der Tat zusehends, dass die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung unter Grün-Rot ein schwerer Fehler war. Die jetzige Entwicklung eines Ansturms auf die Gymnasien ist die Folge dieser grundfalschen Weichenstellung unter Grünen und SPD. Bedauerlicherweise hat die CDU in der neuen Koalition praktisch nichts durchgesetzt, um diese Fehlentscheidung tatsächlich zu korrigieren. Stattdessen begnügt sie sich nun mit kosmetischen Änderungen beim Übergang der Schülerinnen und Schüler von den Grundschulen auf die höheren Schulen.“

Zu den Ankündigungen der Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut einer Digitalisierungsstrategie der Landesregierung sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Hier wird deutlich, wie unsinnig es ist, das Thema Breitband nicht im Wirtschafts- sondern im Innenministerium anzusiedeln. Das ist kein Innen-; sondern ein Wirtschaftsthema für den Standort Baden-Württemberg. Der CDU-Landesvorsitzende Thomas Strobl hat allein zur Eigenprofilierung für eine sachfremde Zuständigkeit gesorgt. Es ist zu befürchten, dass das Thema auch in den kommenden Jahren zwischen die Lücken der Zuständigkeiten der Landesregierung fällt. Am Ende ist wieder keiner richtig zuständig. Dies bedeutet einen weiteren Rückschritt beim Anschluss des Hochtechnologielandes Baden-Württemberg an die globale Digitalisierung.“

Zur Ankündigung der Kultusministerin, den an 44 Standorten laufenden „Schulversuch“ zum neunjährigen Gymnasium verlängern zu wollen, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Den faulen grün-roten Kompromiss eines „G9-Schulversuchs“ zu verlängern, ist die schlechteste aller denkbaren Alternativen, um aus dem von der Vorgängerregierung geschaffenen Schlamassel herauszukommen. Da sich Grüne und SPD seinerzeit unterschiedlicher Auffassung waren, entschieden sie am Reißbrett, dass ein Gymnasium pro Land- oder Stadtkreis zum neunjährigen Gymnasium zurückkehren durfte. Der Kompromiss ging nicht nur völlig an der Sache vorbei, sondern wirft schwerwiegende Gerechtigkeitsfragen auf. Zudem wird der so genannte Schulversuch mit zusätzlichen Personalmitteln für Förderstunden privilegiert, über die die übrigen Gymnasien nicht verfügen. Die Kultusministerin und ihre grün-schwarze Regierungskoalition wären gut beraten, den „Schulversuch“ bei nächster Gelegenheit auslaufen zu lassen. Um in der geschaffenen Situation faire Bedingungen zu schaffen, sollten alle Gymnasien die gleiche Personalausstattung erhalten und dazu die Möglichkeit, die ihnen dann zugewiesenen Jahreswochenstunden statt acht auch auf neun Jahre zu verteilen“, so Rülke und Kern.

Rülke mahnte die CDU, ihren Schlingerkurs beim Thema „G8/G9“ nicht noch eine weitere Wendung nehmen zu lassen. „Erst hat die CDU-Kultusministerin Schavan in der damaligen CDU/FDP-Koalition das achtjährige Gymnasium eingeführt. Auf das Schlamassel des grün-roten 44-Standorte-Kompromisses hat die Union nicht mit einem Vorschlag reagiert. Im Angesicht der herannahenden Landtagswahl machte sie dann eine 180-Grad-Kehrtwende und versprach eine generelle Wahlfreiheit zwischen G8 und G9. Wenn der CDU in dieser für unser Schulsystem entscheidenden Frage nun Mut und Konzepte fehlen, sich aus der grünen Umklammerung zu lösen, wirft dies ein bezeichnendes Licht auf den Zustand der Partei, die über 58 Jahre hinweg den Kultusminister gestellt hat.“

Kern wies darauf hin, dass die FDP-Landtagsfraktion ihren Vorschlag für einen Ausweg aus dem G8/G9-Schlamassel bereits im Jahr 2013 dem damaligen SPD-Kultusminister Stoch unterbreitet hatte. „Nach wie vor stehen wir Freien Demokraten zu G8 und haben eine Rückkehr zum neunjährigen allgemeinbildenden Gymnasium stets abgelehnt. Die Beruflichen Gymnasien als abgestimmter Anschluss an die Mittlere Reife bilden für uns die reguläre neunjährige Alternative zum achtjährigen Gymnasium. Nach der grün-roten Teilrückkehr zu G9 an 44 Standorten haben wir uns wegen der aufgeworfenen Gerechtigkeitsfrage dazu durchgerungen, allen Gymnasien bei gleicher Personalausstattung die Möglichkeit zu einer Verteilung der zugewiesenen Jahreswochenstunden auch auf neun Jahre zu ermöglichen und den mit zusätzlichen Lehrerwochenstunden privilegierten ‚Schulversuch‘ G9 auslaufen zu lassen. Damit könnten die Gymnasien neben dem Standardweg eines Abiturs in acht Jahren eine zeitlich entzerrte Variante beispielsweise für Schülerinnen und Schüler anbieten, die sich intensiv ihrem Interessenschwerpunkt in der Musik, dem Sport oder dem Ehrenamt widmen wollen.“

Nach der Niederlage im von der grün-roten Landesregierung angestrebten Schiedsgerichtsverfahren über den Kauf der EnBW-Anteile werden nun erste Details aus dem Schiedsspruch und Kommentare zu ihm veröffentlicht. Nach Aussagen des Vertreters der französischen EDF, der damaligen Verkäuferin, wirft das Schiedsgericht dem Land Baden-Württemberg und somit der damaligen grün-roten Landesregierung vor, sie habe vor dem Schiedsgericht missbräuchlich und unter falschem Vorwand auf einen Verstoß gegen das europäische Wettbewerbsrecht abgestellt. Die französische Seite kommt zu dem Schluss, das Schiedsgericht sei instrumentalisiert worden: http://www.shearman.com/en/newsinsights/news/2016/05/secures-victory-for-edf-in-dispute-over-german

Wie auch die französische Seite stellt der Nachrichtendienst „juve news“ fest, dass selbst der vom Land bzw. der Neckarpri bestellte Schiedsrichter eine Reduzierung des Kaufpreises für nicht gerechtfertigt hielt: http://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2016/05/enbw-schiedsverfahren-edf-gewinnt-mit-shearman-und-cleary-gegen-baden-wuerttemberg

Hingegen sprach der frühere Finanzminister Dr. Nils Schmid von einer angeblich knappen Niederlage des Landes. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP-Landtags-fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Auszüge aus dem Schiedsspruch und die unterschiedliche Darstellung des Ausgangs des Schiedsgerichtsverfahrens werfen eine Reihe von Fragen auf, die dringend beantwortet werden müssen. Wir werden uns deshalb im Landtag intensiv mit dem Schiedsgerichtsverfahren und dem Agieren der Landesregierung befassen. Angesichts der unterschiedlichen Bewertungen des Schiedsspruchs und insbesondere der Äußerungen des früheren Finanzministers Schmid gilt es, eine grün-rote Legendenbildung zu verhindern.“

Zur von der Landesregierung beabsichtigten Prüfung der Entscheidung des internationalen Schiedsgerichtes, wonach dem Land keine Rückzahlung aus dem umstrittenen EnBW-Deal zusteht, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich frage mich, was es da zu prüfen gibt. Eine Berufungsinstanz ist nicht vorgesehen. Statt Nebelkerzen zu zünden und auf Zeit zu spielen sollte die Regierung klipp und klar zugeben, dass man Mist gebaut hat und zehn Millionen Euro an Steuergeldern für diesen überflüssigen Prozess den Bach runter gegangen sind.“

Zu der Meldung, wonach es laut Umweltminister Untersteller bei Windkraftanlagen einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebieten nicht geben wird, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Hier sieht man wieder, dass die CDU bei den Koalitionsverhandlungen über den Tisch gezogen wurde. Die aktuelle Abstandsregel zu Wohngebieten von 700 Metern war bei den Verhandlungen zwischen Grünen und CDU umstritten. Nun lässt Minister Untersteller verlauten, dass es bei den 700 Metern bleibt und nicht einmal auf 1000 Meter erhöht wird.

Es ändert sich offensichtlich nichts an dieser blödsinnigen Politik, im windärmsten Bundesland stur auf den Ausbau der Windkraft zu setzen.“

Zu den Plänen von Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut, das Bildungszeitgesetz zu überarbeiten, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich bin erfreut über Ankündigung der neuen Ministerin. Die Abschaffung des Gesetzes wäre am besten. Ihre Pläne, die Bildungszeit für betriebsbezogene Fortbildungen zu nutzen oder die Möglichkeit zu schaffen, dass Mitarbeiter die Bildungszeit bezuschussen, wenn sie komplett frei bei der Wahl der Fortbildung sind, sind aber schon ein wesentlicher Fortschritt.

Deshalb wird die FDP-Fraktion zeitnah einen Gesetzentwurf auf Basis der Vorschläge der Ministerin in den Landtag einbringen.“

Zur Meldung, wonach die grün-schwarze Koalition das nächtliche Alkoholverkaufsverbot aufheben und im Gegenzug Alkoholkonsumverbote auf bestimmten Plätzen ermöglichen will, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die von der grün-schwarzen Koalition getroffene Einigung in Sachen Alkoholverkauf und -konsum ist ein fauler Kompromiss, der den Bürgern in der Gesamtbetrachtung nicht mehr Freiheit bringt. Unbescholtene Bürger sollen nun zwar wieder nachts Alkohol kaufen dürfen, der bisher legale Konsum im öffentlichen Raum kann ihnen dann aber pauschal verboten werden. So wird ihnen, was auf der einen Seite an Freiheitsrechten hinzukommt, auf der anderen Seite wieder genommen.“

„Richtig wäre es“, so Rülke, „das von der FDP schon in der Vergangenheit abgelehnte nächtliche Alkoholverkaufsverbot aufzuheben und auf allgemeine Alkoholkonsumverbote an bestimmten Plätzen zu verzichten. Denn schon heute kann beispielsweise durch Platzverweise die Allgemeinheit störender Alkoholkonsum Einzelner in der Öffentlichkeit verhindert werden, ohne friedliche Bürger in ihrer Freiheit einzuschränken.“

„In Fragen des Alkoholkonsums“, so Goll, „setzen wir zudem auf Aufklärung. Dabei zeigt der Bundesvergleich, dass so die Fälle übermäßigen Alkoholkonsums bei Jugendlichen signifikant gesenkt werden können.“ 

Abschließend stellten Rülke und Goll fest: „Man muss schon eine sehr selektive Wahrnehmung haben, wenn man wie der Grünen-Vorsitzende Hildenbrand den faulen grün-schwarzen Kompromiss schönredet. Insgesamt bleibt zu befürchten, dass es Kennzeichen der grün-schwarzen Innenpolitik werden wird, auf der einen Seite Verbesserungen vorzunehmen, diese aber auf der anderen Seite durch unnötige Eingriffe oder falsche Unterlassungen zum Schaden der Bürger zu konterkarieren.“

 

 

Aus Sicht des Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion Hans-Ulrich Rülke stinkt das Ende des EnBW-Schiedsgerichtsverfahrens zum Himmel. Jahrelang habe die damalige grün-rote Landesregierung das Ergebnis dieser millionenteuren grün-rote Verzweiflungsklage verzögert, um deren Aussichtslosigkeit zu verschleiern.

Nun – welch ein Zufall – werde am ersten Amtstag der Nachfolgeregierung das Ergebnis bekannt. Grün-Rot habe, entgegen aller Warnungen der damaligen Opposition, darauf beharrt Millionen an Steuermitteln für eine aussichtslose, politisch motivierte Schaufensterklage zu verschleudern. Das negative Ergebnis habe man dann offenkundig mutwillig über den Wahltag hinaus verschleppt, um es jetzt treuherzig zu verkünden.

Rülke kündigte parlamentarische Aufklärung dieser Vorgänge bis hin zu einem Untersuchungsausschuss an.

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat die designierte grün-schwarze Koalition davor gewarnt, angesichts der zu schließenden Haushaltslücke von 2,5 Milliarden Euro weiter in die Taschen der Bürger zu greifen. So überlege laut Medienberichten Grün-Schwarz nach den verabredeten  Einsparungen beim Landespersonal und den Kommunen, die Grunderwerbssteuer nochmals zu erhöhen. Rülke erinnerte an das Jahr 2011, als Grün-Rot  die Grunderwerbssteuer von 3,5 auf 5 Prozent anhob: „Ich hoffe doch sehr, dass Herr Strobl seine vom Magazin Focus im Mai 2011 wiedergegebene Aussage zur Erhöhung der Grunderwerbssteuer nicht vergessen hat.“ Strobl damals wörtlich: ‚„Grün-Rot zeigt von Anfang an den Kurs, mit dem diese Regierung das Land führen will: völlig ideenlos und immer noch ein bisschen schlimmer als anfangs angekündigt. Anders kann man den noch tieferen Griff in die Taschen der Bürgerinnen und Bürger nicht beschreiben“, sagte Generalsekretär Thomas Strobl‘. Rülke wörtlich: „Dem ist nichts hinzuzufügen, an dieser Aussage muss sich der künftige stellvertretende Ministerpräsident Strobl heute messen lassen.“

Weiter habe die CDU in ihrem Wahlprogramm vieles versprochen, was sie nun laut Koalitionsvertrag nicht einhalten will:

  • Hatte die CDU noch einen Breitbandpakt über 500 Millionen Euro versprochen, ‚damit ab 2017 alle Baden-Württemberger über schnelles Internet verfügen‘, so enthalte die Koalitionsvereinbarung hierzu nur noch Phrasen, kritisierte Rülke. Von 2017 als Zielmarke für eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s sei dort ebenso wenig die Rede wie von einer halben Milliarde Euro. „Stattdessen versprechen Grüne und CDU nur noch ‚erhebliche Mittel‘ und eine Prüfung, inwiefern hierzu auch privates Kapital einbezogen werden kann. Das ist bei dieser zentralen Zukunftsfrage viel zu wenig“, sagte Rülke. Die FDP hingegen habe vor der Wahl eine realistische Finanzierungsmöglichkeit für eine Milliardeninvestition in die Infrastruktur aufgezeigt.
  • Bei den konkreten Interessen des Ländlichen Raums werde es im Koalitionsvertrag dünn, bemängelte Rülke. „Von der angekündigten umfassenden Korrektur des Jagdgesetzes sind nur noch unverbindliche Prüfaufträge und kosmetische Detailänderungen zur Wildfütterung und zur Jagd auf Schwarzwild im März übrig geblieben. Beim landwirtschafts- und eigentumsfeindlichen Grünlandumbruchverbot gebe es statt einer Abschaffung abermals nur einen Prüfauftrag. Und statt der von der CDU versprochenen Evaluierung des üppig ausgestatteten Nationalparks haben sich Grüne und Schwarze hier anscheinend sogar auf einen weiteren Stellenzuwachs geeinigt. Das modernisierungsbedürftige Fischereigesetz des Landes wird nicht einmal erwähnt“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.
  • Auch im Ressort Umwelt und Energie hat sich die CDU bei den Koalitionsverhandlungen aus Sicht der Freien Demokraten nicht durchgesetzt. „Vor der Wahl wollte die CDU das bürokratische Erneuerbare-Wärme-Gesetz noch aussetzen. Nun will sie es gemeinsam mit den Grünen weiterentwickeln. Also auch hier eine Wende um 180 Grad“, sagte Rülke. Bei der Windkraft sehe es nicht besser aus. „Vor der Wahl hat die CDU hier noch Begrenzungen versprochen, die landesrechtlich überhaupt nicht umsetzbar gewesen wären. Mit der Formulierung, dass die Regionalverbände oder Kommunen künftig planerische Abstände zwischen Windrädern und Wohnbebauungen von 1.000 Meter oder mehr rechtssicher festlegen können sollen, bekennt sich Grün-Schwarz nun eigentlich nur zum planungsrechtlichen Stand der Dinge“, so Rülke. Mit der Ankündigung, bei der Verpachtung von Landesflächen an Windkraftbetreiber die Zahlungen an das Land freiwillig zu begrenzen, kündige Grün-Schwarz sogar eine indirekte und womöglich unzulässige Subvention an. Auch an den grün-schwarzen Aussagen zur Entsorgungswirtschaft stoßen sich die Freien Demokraten. „Hier hat sich die CDU von den Grünen auf S. 54 zu einem mittelstandsfeindlichen Rekommunalisierungskurs nötigen lassen. Wer die Kommunen wieder zur organisatorischen Basis der Kreislaufwirtschaft machen will, gefährdet Arbeitsplätze bei der privaten Entsorgungswirtschaft und belastet den Geldbeutel der Verbraucher“, kritisierte der Liberale.

Aus Sicht des FDP-Fraktionsvorsitzenden Hans-Ulrich Rülke endeten die schwarz-grünen Koalitionsverhandlungen mit einem grünen K.O.-Sieg. „Einen grünen Punktsieg habe ich ja von Anfang an befürchtet, aber leider ist ein K.O.-Sieg herausgekommen“, so Rülke wörtlich.

Die CDU habe sich auf fast allen Politikfeldern über den Tisch ziehen lassen und Wahlversprechen gebrochen.

Den Beamten habe man versprochen, die Absenkung der Eingangsbesoldung zurück zu nehmen und Tarifabschlüsse 1:1 zu übertragen. Versprochen – gebrochen.

Den Jägern habe man versprochen, das ideologische Jagdgesetz zurück zu nehmen. Versprochen – gebrochen.

Den Windkraftgegnern habe man versprochen, den ideologischen Ausbau von Windrädern zu stoppen. Versprochen – gebrochen.

Der Wirtschaft habe man versprochen, das Bildungszeitgesetz zu kassieren. Versprochen – gebrochen.

Die Polizeireform wollte man nachbessern und habe sich mit einem Prüfauftrag abspeisen lassen. Versprochen – gebrochen.

In der Bildungspolitik habe man versprochen, keine neuen Gemeinschaftsschulen einzurichten, keine Oberstufen an Gemeinschaftsschulen zuzulassen und Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 zu ermöglichen. Versprochen – gebrochen. „Da muss nun ein CDU-Kultusminister die grün-rote Schulpolitik weiterführen. Höchststrafe!“, so Rülke wörtlich.

Als einzigen Erfolg feiere die CDU 1500 neue Polizisten. Vermutlich werde aber auch dieser einzige Erfolg von jenem Grünen auf der Strecke abgeräumt, dem die CDU nun das Finanzministerium überlasse, mit der Begründung, die Haushaltslage lasse es nicht zu.

„Im Ergebnis hat die Landtagswahl nichts geändert. Die grün-rote Politik, die die CDU fünf Jahre lang gegeißelt hat, wird nun unter Beteiligung der CDU unverändert fortgeführt“, so Rülke abschließend

 

Zur Position der CDU in den grün-schwarzen Koalitionsverhandlungen hinsichtlich einer notwendigen Korrektur des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Sprecher der Fraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Angesichts von Verlautbarungen aus den Verhandlungskreisen befürchten wir, dass die CDU sich beim Jagdrecht mit rein kosmetischen Änderungen zufrieden geben wird. Mit Erleichterungen bei der Wildfütterung oder bei der Schwarzwildbejagung während der Jagdruhe im März und April ist es jedoch nicht getan.“ Bullinger kritisierte, die CDU habe anscheinend die mangelnde Praktikabilität des JWMG gar nicht vollständig begriffen. „Durch die zahllosen Bevormundungen bei der Jagdausübung und durch den neuen Aufgabenbereich des Wildtiermanagements entstehen nicht nur Konfliktlinien zwischen Jägern und anderen Naturschützern, sondern auch neu Konfliktlinien zwischen Jagdpächtern und Grundeigentümern. Die unausgegorenen Wildschadensregelungen und die Abschaffung des kommunalen Vorverfahrens verursachen darüber hinaus ein in Deutschland beispielloses Maß an Rechtsunsicherheit bei Wildschäden.“ Rülke forderte die CDU auf, in den Koalitionsverhandlungen hart zu bleiben. „Das Gesetz betrifft nicht allein Jagd und Naturschutz. Hier geht es um grundlegende eigentumsrechtliche Interessen von Landwirten, Waldbesitzern und Jagdpächtern. Diese müssen durch eine gründliche und umfassende Korrektur dieses grün-roten Machwerks wieder Berücksichtigung erfahren“, sagte Hans-Ulrich Rülke.

Zur Einigung der vier bisher im Landtag vertretenen Fraktionen, dass es künftig nur noch einen Stellvertreter des Landtagsvizepräsidenten geben soll, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP hat sich schon früh für die Lösung mit einem Landtagsvizepräsidenten stark gemacht. Die jetzige gemeinsame Entscheidung sollte nicht nur die Diskussion über die Frage beenden, ob der AfD ein Vizepräsident zugebilligt wird oder nicht, sondern wird auch den Steuerzahler entlasten.“

Zu Medienberichten, wonach sich Grüne und CDU in Koalitionsgesprächen darauf verständigt haben, dass Gemeinschaftsschulen auch die gymnasiale Oberstufe einrichten können, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die CDU ist bei der Gemeinschaftsschule umgefallen. Offensichtlich haben die Grünen in diesen Koalitionsverhandlungen das Sagen. Eine Oberstufe an der Gemeinschaftsschule ist totaler Unfug. Sie wird zu einer Konkurrenz für die allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien.“

Zum Tode von Hans-Dietrich Genscher sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit großer Trauer haben wir heute die Nachricht des Todes von Hans-Dietrich Genscher vernommen. Als langjähriger Außenminister und Bundesvorsitzender der Freien Demokraten war er der bedeutendste Liberale der Nachkriegszeit und hat die deutsche Politik nachhaltig geprägt. Sein Tod ist ein großer Verlust. Unvergessen wird immer der Moment auf dem Balkon der Prager Botschaft im Herbst 1989 bleiben. Ein Augenblick von welthistorischer Bedeutung. Die Landtagsfraktion der Südwest-FDP verneigt sich vor einem ganz Großen der deutschen Politik in Respekt, Bewunderung und vor allem Dankbarkeit.“

Zur heute von Innenminister Gall (SPD) vorgelegten Kriminalstatistik 2015, die ausweist, dass die Zahl der Straftaten seit knapp zehn Jahren wieder über der Marke von 600.000 liegt, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der jetzt bekanntgewordene Anstieg der Straftaten auf rund 600.000 bestätigt meine Vermutung, dass Innenminister Gall die Kriminalstatistik nicht vor den Landtagswahlen öffentlich machen wollte. Der Verdacht, der Innenminister wolle diesen Anstieg der Straftaten möglichst ohne großes Aufsehen an die breite Öffentlichkeit bringen, wird dadurch verstärkt, dass Gall die Kriminalstatistik heute zu Beginn der Osterferien und kurz vor den Feiertagen vorgestellt hat.

Seit zehn Jahren liegt die Zahl der Straftaten erstmals wieder über der Marke von 600.000. Es rächt sich jetzt, dass die Landesregierung das von der FDP-Fraktion seit langem geforderte Gesamtkonzept inklusive von 1.000 zusätzlichen Stellen für die Polizei nicht umgesetzt hat. Denn der Fahndungsdruck muss verstärkt und die Prävention unter anderem durch eine höhere Präsenz der Polizei in der Fläche ausgebaut werden. Die FDP-Landtagsfraktion nimmt weiter mit Sorge zur Kenntnis, dass die Straftaten durch bandenmäßig organisierte Tätergruppierungen aus Georgien und dem nordafrikanischen Raum signifikant zugenommen haben. Es steht zu vermuten, dass die Zeit des Aufenthalts während des laufenden Asylverfahrens zur Begehung von Straftaten missbraucht wird. Das gibt Anlass dazu, die Verfahrensdauer endlich zu verkürzen. Zudem müssen die Maghrebstaaten Tunesien, Algerien und Marokko ebenso wie Georgien in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen werden, wie es die FDP schon seit langem fordert. Jede weitere Verzögerung wird sich unausweichlich in der Kriminalstatistik abbilden.“