Bei der turnusmäßigen Neuwahl des Vorstands der FDP-Landtagsfraktion haben die Abgeordneten den Vorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke und den stellvertretenden Vorsitzenden  Jochen Haußmann einstimmig in ihren Ämtern bestätigt. Einen Wechsel gab es beim Amt des stellvertretenen Vorsitzenden und Parlamentarischen Geschäftsführers. Hier wurde auf Vorschlag des bisherigen Amtsinhabers Dr. Friedrich Bullinger der Abgeordnete Dr. Timm Kern (Wahlkreis Freudenstadt) einstimmig als Nachfolger gewählt. Die Neuwahl des Fraktionsvorstands gilt für den Rest der Legislaturperiode. Kern übergibt Bullinger die Zuständigkeiten für Hochschulen und Forschung. Somit ist Bullinger der neue wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion. Die FDP-Fraktion wird in dieser Aufstellung in die Landtagswahl 2016 ziehen.

Zum wohnungspolitischen Maßnahmenpaket der Landesregierung wie beispielsweise  ein geplantes Zweckentfemdungsverbotsgesetz und eine Umwandlungsverordnung sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Statt sich über kreative Wohnungsbaukonzepte zum Wohle der Bürger Gedanken zu machen, setzt die grün-rote Landesregierung auf dirigistischen Bürokratismus, der jegliche wirtschaftliche Dynamik erstickt. So bleibt Nils Schmid weiterhin ein Wirtschaftsverhinderungsminister, der für eine SPD steht, die vor Eingriffen ins Privateigentum der Bürger nicht zurückschreckt.“

 

In der zweiten Beratung des Landtags über das „Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg“ forderte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke die grün-rote Landesregierung noch einmal auf, den Teil des Haushaltsbegleitgesetzes 2013/2014 rückwirkend aufzuheben, der die Absenkung der Eingangsbesoldung zum Inhalt hat. „Hier hat sich Grün-Rot im Umgang mit den jungen Beamtinnen und Beamten einen besonders krassen Fehler geleistet, der wieder aus der Welt geschafft werden muss“, sagte Rülke.

Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden ist die Aufhebung der Absenkung der Eingangsbesoldung für die FDP Voraussetzung dafür, der heute zur Abstimmung stehenden zeitlich verzögerten Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf die Beamtenschaft zuzustimmen. Rülke kritisierte, dass die Landesregierung nicht noch einmal den Versuch gemacht habe, mit den Berufsverbänden und Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zu einer umfassenden Vereinbarung über das Besoldungs- und Versorgungsrechts zu kommen. „Sie waren nicht bereit, ihre offenkundigen Fehler Ihrer seitherigen Politik zur Disposition zu stellen“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende. Im Gegenteil: Nachdem der Ministerpräsident vor Wochen den Beamten unverhohlen mit einer Nullrunde gedroht habe, sei er vor Tagen durch paternalistisch-obrigkeitsstaatliches Gehabe aufgefallen, indem er meinte: „Jetzt soll der Beamtenbund mal bitte zufrieden sein“.

Wie Hans-Ulrich Rülke weiter sagte, könnte in einer isolierten Betrachtung die zeitlich verzögerte Übertragung des Tarifabschlusses vertretbar sein. Denn der Abschluss werde zwar mit bis zu einem Jahr Verzögerung, aber dann in voller Höhe und dauerhaft für alle Jahre dieser Legislaturperiode übernommen. Seit 1990 habe es in den Tarifabschlüssen in 11 von 22 Fällen eine mehr oder minder große zeitliche Verschiebung gegeben. „Aber“, so Rülke, „es macht einen Unterschied, ob es hierzu eine Vereinbarung zwischen der Regierung und den Berufsvertretungen der Beamtenschaft gibt oder eben nicht.“ Im Jahr 2007 habe die schwarz-gelbe Landesregierung eine Einigung über die gesamte Legislaturperiode erreicht, so Rülke abschließend.

 

Zur  Kritik des Landesrechnungshofs an der grün-roten Haushaltspolitik sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt den Landesrechnungshof bei seiner Kritik an der Haushaltspolitik der grün-roten Landesregierung. Mit Prestigeprojekten wie Gemeinschaftsschule, Nationalpark und Polizeireform treibt die Landesregierung die Ausgaben in die Höhe ohne konkret zu benennen, welche Landesaufgaben sie dann demgegenüber künftig für verzichtbar hält und wo entsprechend in größerem Umfang Personalstellen abgebaut werden könnten. Glücksrittern gleich fällt Ministerpräsident Kretschmann und seinem Finanzminister Schmid  stattdessen nichts Besseres ein, als auf Steuermehreinnahmen zu setzen. Dies ist der vergebliche Versuch, ihre Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit kaschieren zu wollen.“

Skeptisch zeigte sich Hans-Ulrich Rülke gegenüber dem Vorschlag einer Enquete-Kommission zur Haushaltskonsolidierung. „Wenn Grün-Rot Kooperation gewollte hätte, hätte es dazu schon überreichlich Gelegenheit gegeben“, unterstrich Rülke unter Hinweis auf mehrere Gesetzgebungsvorschläge der FDP-Landtagsfraktion.  „Wenn sich dazu jetzt aber auf Vorschlag des Rechnungshofs ein Meinungswechsel vollziehen sollte, stehen wir jederzeit für eine konstruktive Zusammenarbeit  bereit.“

Eine Ohrfeige für Grün-Rot ist aus Rülkes Sicht auch die Kritik des Landesrechnungshofs an der mangelhaften energetischen Sanierung der Landesgebäude. Die Hälfte der 194 landeseigenen und angemieteten Gebäude sei laut Rechnungshof noch nicht energetisch saniert. Teilweise würden selbst rechtlich verbindliche Nachrüstpflichten aus der Energieeinsparverordnung nicht erfüllt.

 

Zur  Meldung, wonach Kultusminister Stoch die Amtsleiterin seines Ministeriums, Ministerialdirektorin Ruep, in den einstweiligen Ruhestand versetzt, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nach dem Amtschef im Wirtschaftsministerium  und der Kultusministerin muss nun auch die Amtschefin im Kultusministerium gehen. Der SPD-Teil der Landesregierung befindet sich bereits in Auflösung.“

Als “weiteren Schritt auf dem Weg, aus Baden-Württemberg ein Volksheim zu machen, in dem es von staatlichen Geboten und Verboten nur so strotzt”, bezeichnete der FDP-Fraktionschef die heute veröffentlichten Pläne Schmids.

Der “Wirtschaftsverhinderungsminister Schmid” werde mit seiner Regulierungswut noch jegliche wirtschaftliche Dynamik ersticken. Im Übrigen sei schon bemerkenswert, wie wenig die SPD offensichtlich von Privateigentum halte.

 

Auch der baden-württembergische FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke empfiehlt seiner Partei, eine Ampelkoalition formell auszuschließen. Eine Zusammenarbeit mit SPD und Grünen nach der Bundestagswahl sei aufgrund der mittelstandsfeindlichen Beschlüsse zur Steuerpolitik von Roten und Grünen völlig undenkbar. Rülke weiter:

„Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Christian Lindner hat vollkommen Recht wenn er einen formellen Parteitagsbeschluss fordert, der eine Ampel ausschließt. Über so eine Konstruktion sollte nicht einmal diskutiert werden.”,  so Rülke.

München 08.07.2013 Die Konferenz der FDP-Fraktionen der Landtage, des Bundestags und des Europäischen Parlaments hat auf ihrer heutigen Sitzung in München mehr Selbständigkeit für Schulen und Hochschulen gefordert. „Entscheidungen vor Ort sind sinnvoller und wirksamer als Regularien von oben herab. Freiheit, Vielfalt und Wettbewerb sorgen für mehr Qualität“, sagten Thomas Hacker, Sprecher der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz und Fraktionschef der Liberalen im Bayerischen Landtag und der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke. Die Schulaufsicht soll sich künftig auf die Qualitätskontrolle und eine beratende Tätigkeit beschränken und vor allem Personal- und Budgetfragen den Schulen überlassen.

Ihre Positionen zur Bildung hat die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz in dem Positionspapier „Beste Bildung ist ein Bürgerrecht. Qualität steigern durch mehr Freiheit“ zusammengefasst. Darin fordern die Liberalen, Kindergarten und Grundschule mehr zu vernetzen und Ganztagsangebote, vor allem in der Grundschule, auszubauen. Gleichzeitig sprechen sie sich dafür aus, die Vielfalt der Schulformen in Deutschland zu erhalten. „Nicht nur das Abitur führt zur Hochschulreife. Es gibt mehrere erfolgversprechende Wege. Das ist vielen Schülern und Eltern noch viel zu wenig bekannt“, so Hacker und Rülke.

Nicht nur die Schulen, sondern auch die Hochschulen sollen in den Genuss von mehr Freiheit kommen. „Wir wollen den Unis mehr Spielraum ermöglichen sich zu profilieren und ihr Qualitätsmanagement selbständiger und wissenschaftsfreundlicher zu gestalten. Das geht nur durch mehr Autonomie“, sagten Hacker und Rülke. Den liberalen Parlamentariern schwebt als Ziel eine vollständige Budgetverantwortung vor, so dass die Universitäten selbst über Finanzen, Personal und Immobilien entscheiden können.

Das Positionspapier „Beste Bildung ist ein Bürgerrecht“ finden Sie hier.

http://www.fdp-fraktion-bayern.de/files/14921/Fravoko-Bildungsbeschluss_08072013.pdf

 

 

„Es zieht sich wie ein roter Faden durch die Planungen zur Polizeistrukturreform, dass das politisch geleitete Wunschdenken die Fakten verdrängt.“ Dies sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke auf die Antwort der Landesregierung auf seine parlamentarische Anfrage zu den Kosten der Verlegung von Sondereinrichtungen im Zuge der Polizeireform (Drucksache 15/3612).

So sei die völlig unsinnige Verlegung der Kriminaltechnischen Untersuchungsstelle Karlsruhe an den Standort Stuttgart gar nicht explizit erfasst. Vielmehr ist diese Verlegung zusammen mit anderen Maßnahmen unter der Rubrik „DV-technische Umsetzung, allgemeine Kosten der Zusammenführung sowie unvorhergesehene Kostenfaktoren“ zusammengefasst. Dafür sind laut Innenministerium pauschal sechs Millionen Euro einkalkuliert. Damit würden ausweislich der Antwort gegebenenfalls anfallende Kosten für die Verlegung in diesem Rahmen abgedeckt. „Eine gut ausgestattete, hervorragend arbeitende Einrichtung an einem gut laufenden Standort abzubauen und in einem Ballungsraum komplett neu aufzubauen, ist für sich genommen schon mehr als fragwürdig“, kritisierte Rülke. Dies dann aber nicht einmal trennscharf auszurechnen, sondern die Vielzahl der Verlagerungen mit unrealistischen sechs Millionen Euro zu veranschlagen und als „allgemeine Kosten der Zusammenführung sowie unvorhergesehene Kostenfaktoren“ zu verbuchen,  habe mit seriöser Planung gar nichts gemein. Rülke weiter: „Es zeigt sich immer wieder, dass bei grün-roten Prestigeobjekten Geld keine Rolle spielt – aber wenigstens sollte man klar benennen, was dem Steuerzahler hier zugemutet wird, anstatt nach dem Motto ‚Tarnen, Täuschen, Tricksen‘ zu verfahren.“

Zur  Meldung, wonach sich der vom Land Baden-Württemberg verklagte Energiekonzern Electricité de France (EdF) mit einer sogenannten Widerklage vor dem Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris zur Wehr setzt,

sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nun zeigt es sich erneut, die grün-rote Politik verpulvert Steuergeld.“ Durch diese unsägliche, parteipolitisch motivierte Kampagne mit dem Ziel der Diffamierung der schwarz-gelben Vorgängerregierung habe Grün-Rot schon jetzt Millionen verschwendet. Jetzt drohe ein weiterer zweistelliger Millionenschaden für das Land. Rülke wörtlich: „Grün-Rot streicht Lehrerstellen, um unsinnige Propagandaschlachten vor Schiedsgerichten finanzieren zu können.“

„Mit der positiven Stellungnahme vonseiten des Landesrechnungshofs und des Bundes der Steuerzahler zum Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion ist unsere Kritik an der Verschuldungspolitik der grün-roten Landespolitik  bestätigt. “  Das sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, nach der gemeinsamen öffentlichen Anhörung der FDP- und CDU-Landtagsfraktion zum FDP-Gesetzentwurf einer Verankerung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung. Nach den Worten von Rülke ist das Ziel der Landesregierung,  erst ab dem Jahr 2020 keine weiteren Schulden aufzunehmen „zu wenig ambitioniert und nicht zu verantworten“.  Denn dies bedeutet, dass Grün-Rot vorhabe, bis zum Jahr 2020 rund 6,4 Milliarden neue Schulden aufzunehmen. Da Grün-Rot bei einer Regierungsübernahme nach der Bundestagswahl zusätzliche Steuererhöhungen für die Finanzierung ihrer Vorhaben einberechne, fielen in Baden-Württemberg sogar 8,8 Milliarden neue Schulden an, wenn der von Grün-Rot erhoffte Regierungswechsel nicht zustande kommt. Der Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion, die Schuldenbremse mit dem Jahr 2016 zu installieren, sei ein Kompromissangebot an die Landesregierung.

Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion,  Klaus Herrmann, sagte, dass es „der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung nach mehreren massiven Sparhaushalten im Jahr 2008 erstmals gelungen ist, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen – das zeigt, dass das geht. Grün-Rot hat dagegen die Haushalte aufgebläht und so fahrlässig die Chance vergeben, die Nullverschuldung deutlich und dauerhaft vor 2020 zu erreichen.“

Günter Kunz, Vizepräsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, sagte, dass es zu spät sei, mit dem Jahr 2020  keine neuen Schulden machen zu wollen. Kunz begrüßte es, dass die FDP-Landtagsfraktion deutlich vor 2020, nämlich mit dem Jahr 2016 die Netto-Nullverschuldung erreichen wolle.  „Ihr Gesetzentwurf entspricht im Kern den Forderungen des Rechnungshofes“, so Kunz.

Eike Möller, Mitglied des Landesvorstands des Bundes der Steuerzahler, führte aus, das Baden-Württemberg von einem Steuerrekord zum nächsten eile. „Deshalb wäre es geboten gewesen, auch 2013/2014 zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen. Deshalb begrüßt der Bund der Steuerzahler ausdrücklich den Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion.“ Der Präsident des Steuerzahlerbundes Wilfried Krahwinkel,  folgerte, dass es zu einer wirksamen Haushaltsanierung nicht komme, wenn nicht stärker am Personal gespart werde.

Zur Meldung, dass Wirtschaftsminister Schmid angesichts der sinkenden Zahl von Ausbildungsverträgen eine attraktivere Berufsausbildung einfordert, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist einigermaßen zynisch, wenn die SPD einerseits der beruflichen Bildung    schadet, wo es nur geht, und andererseits deren wachsende Bedeutung beschwört. Wenn Nils Schmid etwas für die berufliche Bildung tun will, dann soll er zuallererst die einseitige Bevorzugung der Gemeinschaftsschule zu Lasten der beruflichen Bildung abstellen.“

 

„Was die Landeregierung hier vorlegt, ist ein mehrfaches Nichts.“ So kommentierte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke den von der Landesregierung veröffentlichten Finanzplan 2020. Nach den Worten von Rülke kündigt Grün-Rot  lediglich wolkig an, man werde mit dem 2. Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2014 eine weiter gegliederte Finanzplanung vorlegen. Aus dieser solle dann hervorgehen, wie die Einzelpläne am Schulden-Abbaupfad partizipieren. Rülke: „Durch die Einstellung von fiktiv 400 Millionen Euro  Mehreinnahmen aus Steuererhöhungen auf Bundesebene offenbart der Finanzplan ein weiteres Mal die völlige Ratlosigkeit der Landesregierung. Ministerpräsident Kretschmann und sein Finanzminister Schmid wissen offenbar nicht,  wie sie ihre Aufgaben ohne die von Grün und Rot angestrebten Steuererhöhungen auf Bundesebene erfüllen können.“

Wenn man dies für bare Münze nehmen wolle, müsste Grün-Rot nach einem für sie negativen Ausgang der Bundestagswahl am 22. September im Grunde die Segel streichen und eine landespolitische Bankrotterklärung abgeben, sagte Rülke weiter.

Ein Land mit einer solch beeindruckenden Wirtschaftsentwicklung, mit so viel Erfindungsreichtum und Innovationsvermögen sowie einer solch äußerst positiven Entwicklung des Steueraufkommens in den letzten Jahren, dürfe sich so aber nicht aus der Verantwortung schleichen. „Dieser Finanzplan erweckt den Eindruck, als sei die Regierung Kretschmann schon nach zwei Jahren am Ende ihrer Kraft, ausgelaugt, ohne Perspektive, ohne Dynamik und ohne Ehrgeiz – von Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit im Umgang mit den öffentlichen Finanzen gar nicht erst zu reden. Vor der wichtigsten landespolitischen Frage überhaupt, wie es nämlich gelingen könne, zugleich den Haushalt dauerhaft zu konsolidieren und für wesentliche Zukunftsinvestitionen Sorge zu tragen, kapituliert diese Regierung“, so Rülke abschließend.

Zur Meldung, wonach die G9-Plätze am Schopfheimer Theodor-Heuss-Gymnasium auf Geheiß des Regierungspräsidiums Freiburg verlost wurden, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern:

„Die FDP-Landtagsfraktion kritisiert dieses unsäglich Verfahren scharf. Der rein politisch motivierte Formelkompromiss von Grünen und Roten zum Gymnasium treibt immer neue Sumpfblüten. Wenn man schon G9 macht, dann muss auch jedes interessierte Kind die Möglichkeit haben, einen G9-Platz zu bekommen. Über ein derart willkürliches und zutiefst ungerechtes Verfahren kann man nur den Kopf   schütteln. Ein  solches Verwaltungsversagen ist die Folge von ideologischen Personalentscheidungen der grün-roten Landesregierung. Leute, die von Verwaltung keine Ahnung haben, werden zu Schulpräsidenten befördert, weil sie Gegner des Gymnasiums sind.“

 

In der ersten Beratung des Landtags über das „Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg“ hat der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Landesregierung aufgefordert, noch einmal den Versuch zu machen, mit den Berufsverbänden und Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zu einer umfassenden Vereinbarung über das Besoldungs- und Versorgungsrecht zu kommen. Rülke: „Wenn Sie bereit sind, dabei auch offenkundige Fehler Ihrer seitherigen Politik wieder zur Disposition zu stellen, müsste dies eigentlich möglich sein.“

Als besonders krassen Fehler der bisherigen grün-roten Besoldungspolitik bezeichnete der FDP-Fraktionsvorsitzende die mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013/14 geschaffene Absenkung der Besoldung bei neu eingestellten Beamten. Nach den Worten von Rülke wird die FDP ihr Abstimmungsverhalten zur zeitlich verzögerten Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten des Landes davon abhängig machen, ob die grün-rote Landesregierung die Absenkung der Eingangsbesoldung bei den neu eingestellten Beamten rückwirkend aufhebt. Ein entsprechender Antrag sei vorbereitet.

Wie Hans-Ulrich Rülke weiter sagte, könnte in einer isolierten Betrachtung die zeitlich verzögerte Übertragung des Tarifabschlusses vertretbar sein. Denn der Abschluss werde zwar mit bis zu einem Jahr Verzögerung, aber dann in voller Höhe und dauerhaft für alle Jahre dieser Legislaturperiode übernommen. Seit 1990 habe es in den Tarifabschlüssen in 11 von 22 Fällen eine mehr oder minder große zeitliche Verschiebung gegeben. „Aber“, so Rülke, „es macht einen Unterschied, ob es hierzu eine Vereinbarung zwischen der Regierung und den Berufsvertretungen der Beamtenschaft gibt oder eben nicht.“ Im Jahr 2007 hat die schwarz-gelbe Landesregierung eine Einigung über die gesamte Legislaturperiode erreicht. Grün-Rot sei dagegen mit etlichen durch eigenes Verschulden vergeigten Gesprächsrunden und durch einen Ministerpräsidenten Kretschmann aufgefallen, der seinen Beamten mit Null-Runden drohte.

„Die Denkschrift 2012 hat keine Skandale offenbart und auch keine besonders gravierenden Fälle öffentlicher Verschwendung ans Tageslicht gebracht. Aber auch die diesjährige Denkschrift des Rechnungshofs hat eine ganze Fülle von Anregungen und Hinweisen für einen sparsameren und effizienteren Umgang mit öffentlichen Mitteln erbracht.“ Dies  sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bei der Debatte des Landtags über die „Denkschrift 2012 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg. Rülke kritisierte, dass Vorschläge des Rechnungshofes von grün-roter Seite zu wenig beachtet worden seien.

Dass die Denkschrift erst jetzt abschließend beraten werde, zeige, dass der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft sich viel Zeit für die Beratung der einzelnen Denkschriftbeiträge genommen habe. Es gehe daraus aber nicht hervor, dass sich der Ausschuss mit besonderer Intensität um die zentralen Fragen der Denkschrift gekümmert hat. Rülke: „Es ist eher so, dass die Regierungskoalition viel Zeit gebraucht hat, die schwierigen Themen der Denkschrift mehr oder minder elegant zu umschiffen.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende verwies dazu auf drei Beispiele in der Denkschrift:

  • So habe der Denkschriftbeitrag Nr. 6 „Verschuldungsverbot in der Landesverfassung verankern“ durchaus eine intensive Beratung verdient gehabt. Der Präsident des Rechnungshofs wird in der Beschlussempfehlung der Denkschrift wie folgt zitiert:

‚Der Rechnungshof plädiere zwar dafür, die Schuldenbremse möglichst rasch in der Landesverfassung zu verankern, kritisiere jetzt aber nicht, dass dies nicht schon 2013/14 erfolge. Doch sollte dies deutlich vor 2020 geschehen. Der Rechnungshof rege in diesem Sinn an, die von der Landesregierung nun vorgesehene Änderung der Landeshaushaltsordnung noch nicht als abschließende Regelung zu betrachten‘.

Rülke: „Leider aber blieb es bei den üblichen oberflächlichen Begründungen von Grün-Rot, warum dies so nicht möglich wäre. Die Beschlussempfehlung lautete dann entsprechend: ‚Kenntnisnahme‘“.

  • Beim Denkschriftbeitrag Nr. 4 „Personalausgaben des Landes“ ging es um die Forderung des Rechnungshofs, ein kurzfristig wirkendes Stellenabbaukonzept im Umfang von 500 Millionen Euro zu entwickeln – und zwar über die im Haushalt verankerten kw-Vermerke hinaus. Dies könne man – durchaus auch mit respektablen Gründen – ablehnen, so Rülke. Aber es gehe nicht, sich auch hier mit der wolkigen Formulierung „im Rahmen des Abbaus der Neuverschuldung des Landes bis 2020 zeitnah ein Personalentwicklungskonzept vorzulegen“ letztlich um das Thema herumzumogeln.
  • Als drittes und letztes Beispiel nannte Hans-Ulrich Rülke den Denkschriftbeitrag Nr. 13 mit dem Titel  ‚Demografische Entwicklung der Schülerzahlen und ihre Auswirkungen auf den Lehrkräftebedarf an öffentlichen allgemein bildenden Schulen‘. Rülke kritisierte, dass man bei diesem Thema nicht intensiv darüber diskutiert habe, auf welche Weise beispielsweise mehr Ganztagsbetreuung, mehr Inklusion oder mehr individuelle Förderung aus der demografischen Rendite stellenmäßig abgesichert werden könne. Und intensiver hätte man auch darüber diskutieren können, wie viele Stellen aus der demografischen Rendite dann noch für Zwecke der Haushaltskonsolidierung verbleiben. Rülke: „Für die Konsolidierung aber scheint sich der Ausschuss nicht zuständig zu fühlen: ‚Kenntnisnahme‘ und ein zum 30.9.2014 zu erstattender Bericht über den Vollzug des Lehrerstellenabbaus war alles, was am Ende herauskam.“

Rülke abschließend:  „Um die grün-rote Debattenkultur ist es eben nicht gut bestellt. Echte Beteiligung ist schon im Parlament nicht sehr gefragt, was Wunder bei einer Regierungsmehrheit, die zutiefst davon überzeugt scheint, allein im Besitz der Wahrheit zu sein.“

 

„Ziel des liberalen Gesetzentwurfs ist die verfassungsrechtliche Absicherung einer dauerhaften Begrenzung der Verschuldung des Landes. Damit soll eine solide Grundlage für eine tragfähige, generationengerechte Haushalts- und Finanzpolitik geschaffen werden.“ Dies sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke bei der ersten Beratung des Landtags über den Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion. Nach dem Vorschlag der FDP werden dazu die Bestimmungen des Artikels 109 Absatz 3 Grundgesetz einschließlich der dort vorgesehenen Ausnahmeregelungen in Landesrecht umgesetzt. Rülke: „Allerdings verzichtet unser Gesetzentwurf darauf, so exzessiv von den Übergangsfristen gemäß Artikel 143d Grundgesetz Gebrauch zu machen, wie es die Landesregierung bislang beabsichtigt – nämlich sich bis zum Jahr 2020 Zeit zu lassen.“ Stattdessen versuche der Gesetzentwurf mit dem Vorschlag, die Aufnahme zusätzlicher Kredite längstens bis zum Jahr 2016 zu erlauben, „einen Kompromiss zwischen den bislang stark unterschiedlichen Auffassungen von Regierungs- und Oppositionsfraktionen zu finden“, so Rülke.

Nach den Worten von Rülke nimmt der liberale Gesetzentwurf  mit dem Jahr 2016 Rücksicht darauf, dass durch die von Grün-Rot betriebene Aufblähung der Haushalte  2011 (4.Nachtrag), 2012 und 2013 mit Steigerungsraten von 5,2%, 5,7% und 4,8% fast unumstößliche Fakten geschaffen worden sind. „Vielleicht gelingt es uns mit diesem Kompromissangebot die Landesregierung endlich zur fiskalischen Vernunft zu bringen“, so Rülke. Der erste Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion vom Herbst 2011 sah bereits ein Inkrafttreten der Schuldenbremse zum 1. 1. 2012 vor.

Rülke: „Ich kann Ihnen allerdings auch heute nicht ersparen, auf Folgendes hinzuweisen:

  • Wer auf 170 Millionen Euro an Studiengebühren verzichtet hat, war Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer das Projekt „freiwilliges Lebensarbeitszeitkonto“ mit jährlich um 20 Millionen Euro ansteigenden, in der Endstufe mit 160 Millionen Euro taxierten Einsparungen gestoppt hat, war Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer das 1480er Stellenabbauprogramm um vier Jahre verlängert und entsprechende Einsparungen damit hinausgeschoben hat, war Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer in den Ministerien, den neugeschaffenen für Verkehr und für Integration in besonderem Maße, in einen regelrechten Stellenrausch verfallen ist und 200 zusätzliche Stellen allein in den Ministerien geschaffen hat, war Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer das Prestigeprojekt Gemeinschaftsschule gegenüber anderen Schulen chronisch bevorzugt, ist Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer unsinnige Doppelstrukturen von G8 und G9 schafft und gleichzeitig andere Wege zur Hochschulreife behindert, ist Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer Millionen und Abermillionen für eine unsinnige und regional unausgewogene Polizeireform verschwenden wird, ist Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer unter dem Signum einer ‚neuen Beteiligungskultur‘ viel Geld ausgibt, aber keine vernünftigen Beteiligungsstrukturen und keine Umsetzung der Ergebnisse von Beteiligungsprozessen hinbekommt, ist Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb.“

„Ich habe das alles – und ich könnte noch fortfahren – auch deswegen noch einmal genannt, um deutlich zu machen: Die sogenannte Erblast, von der Vertreter der grün-roten Koalition fortwährend sprechen, wenn von Haushaltskonsolidierung die Rede ist, ist inzwischen die Erblast Ihrer eigenen Beschlüsse und Maßnahmen aus den letzten zwei Jahren. Hätten Sie es nur geschafft, den Haushalt in den letzten Jahren weniger stark anwachsen zu lassen – ich nenne nochmals die Zahlen: 2011 5,2% – 2012 5,7% – 2013 4,8% -, dann könnten wir jetzt ganz anders über einen Ausstieg aus der Neuverschuldung sprechen. Dennoch aber: es bleiben – einen entsprechenden politischen Ehrgeiz unterstellt – genügend Spielräume, das Ziel der Nettoneuverschuldung Null mindestens mit Ende des Haushaltsjahres 2016 zu erreichen“, so Rülke abschließend.

 

Zur Meldung, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf für den Nationalpark per Kabinettsbeschluss auf den Weg brachte, aber die Kostenfrage ausklammert, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die grün-rote Landesregierung will das Projekt Nationalpark aus rein ideologischen Gründen umsetzen. Das rächt sich jetzt, die Kosten laufen aus dem Ruder. Statt die Finanzierung offenzulegen, versucht Grün-Rot sie zu verschleiern. Wie bei der Polizeireform kommt die Wahrheit auch beim Nationalpark scheibchenweise ans Licht. Das ist zutiefst unseriös. Die Landesregierung muss sich nicht wundern, wenn ihr infolge ihrer unverantwortlichen Ausgabenpolitik die Schulden über den Kopf wachsen. So wird es Grün-Rot niemals gelingen, den Haushalt zu sanieren.“

 

Zur Behauptung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, die Pädophilie-Aktivisten seien bei ihm an den Falschen geraten und hätten in Baden-Württemberg “gar nichts ausgerichtet”, erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke 

„Herr Kretschmann scheint, was die Vergangenheit der Grünen in Baden-Württemberg anlangt, ein ganz schlechtes Gedächtnis zu haben.“

So habe der Landesvorstand der baden-württembergischen Grünen am 24.3.1985 ein Papier verabschiedet, das sich mit dem Thema “Grüne und Sexualität” befasst habe. Dieses Papier habe den Paragrafen 176 des Strafgesetzbuches, der sexuelle Handlungen Erwachsener mit unter 14-Jährigen unter Strafe stelle, kritisiert. In den Aussagen aus dem Papier sei dem Paragrafen seinerzeit eine Studie entgegengehalten worden, die zu dem Ergebnis komme, dass “harmlose erotische Erlebnisse” keine schädlichen Auswirkungen auf die Entwicklung von Kindern hätten. Der Paragraf sei “gesellschaftlichen Moralvorstellungen” geschuldet und sei nach dem “rechtspolitischen Grundsatz im Zweifel für die Freiheit” zu ändern. Im Fazit komme der damalige grüne Landesvorstand zu folgendem, wörtlich zitierten Ergebnis: “Zumindest sollte in der öffentlichen Debatte die Frage von sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Jugendlichen auf gewaltfreier Basis entdramatisiert werden.”

Es sei also eine glatte Lüge, wenn nun behauptet werde, die Pädophilen hätten bei den Südwest-Grünen keinen Stich gemacht. Der MP tue gut daran, sich auch diesem Teil der Geschichte seines eigenen Landesverbands zu stellen, statt so zu tun, als wären es nur die Grünen in anderen Bundesländern gewesen, so Rülke.

Mobilität ist für die Menschen ein unverzichtbares Element persönlicher Freiheit und einer der wichtigsten Wirtschafts- und Standortfaktoren. Andererseits belastet der Verkehr Lebensqualität, Umwelt und Ressourcen in zunehmendem Maße und immer häufiger sind die Kapazitätsgrenzen der Infrastruktur erreicht. Die FDP/DVP Fraktion setzt bei der Lösung der Probleme in der Verkehrsinfrastruktur in Baden-Württemberg auf ein konzertiertes sachorientiertes Konzept. Der Handlungsbedarf ist offenkundig: Die täglichen Staus sprechen für sich. Die Aufnahmefähigkeit der Verkehrswege ist nur noch begrenzt zu steigern, nicht zuletzt wegen der Kosten immer aufwendigerer Verkehrsprojekte.

Um nicht vor dem Stau zu kapitulieren, bedarf es neuer Konzepte für den Verkehr von morgen. Der Straßenzustand und insbesondere der bauliche Zustand der Brücken sind dringend zu verbessern. Die Landesregierung hat hierauf noch nicht die richtigen Antworten gefunden. Stattdessen ist der Radverkehr ein Schwerpunkt der Verkehrspolitik des grünen Verkehrsministers Hermann. Als wirtschaftspolitisches Schwergewicht in Europa brauchen wir jedoch andere Antworten.

Mit der Mobilitätsoffensive Baden-Württemberg 23 soll ein Weg aufgewiesen werden, wie Baden-Württemberg bis zum Jahr 2023 durch innovative und sachorientierte Verkehrspolitik seine Wettbewerbsfähigkeit stärken und damit den Wohlstand im weltweiten Wettbewerb sichern kann.

 

Es werden vier Handlungsfelder identifiziert:

Verkehrsmanagement

  • Zukunftstechnologie
  • Mobilitätsdienste
  • Logistik

 

Innerhalb dieser vier Oberbegriffe geht es insbesondere um:

 

Bessere Nutzung vorhandener Infrastruktur – Seitenstreifennutzung bei Autobahnen

Während im Durchschnitt täglich auf jedem deutschen Autobahnkilometer ca. 52.000 Fahrzeuge fahren, so sind es beispielweise in der Region Stuttgart teilweise über 150.000 Fahrzeuge. Die temporäre Seitenstreifenfreigabe erhöht in den Spitzenstunden gezielt die Kapazitäten der vielbefahrenen Autobahnabschnitte. Ein Streckenabschnitt, der regulär drei Fahrstreifen aufweist, kann bis zu 25 Prozent zusätzliche Fahrzeuge aufnehmen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Verkehrssicherheit. Bereits am 13.05.13 wurde auf der A 8 auf kurzem Abschnitt zwischen Kreuz Stuttgart – Ausfahrt Möhringen ein entsprechender Abschnitt in Betrieb genommen. Dieser Ansatz ist weiterzuentwickeln und auszudehnen. Hierzu ist ein Masterplan erforderlich. Hessen hat beispielsweise eine Erhöhung von 80 km auf bis zu 300 km im Visier. Die Seitenstreifennutzung zeigt auch, wie sinnvoll die Weiterentwicklung von C2X-Kommunikation zur Erhöhung der Sicherheit ist.

Baustellenmanagement

Zwar gibt es bereits heute mit dem zentralen Baustellenkoordinator der Straßenverkehrszentrale eine Unterstützung der Bauleitungen vor Ort, gleichwohl zeigen die Staus bei Autobahnbaustellen, dass weiteres Verbesserungspotenzial vorhanden ist. Die Baustellen müssen noch besser aufeinander abgestimmt und die Bauarbeiten weiter beschleunigt werden. Ein Baustellen-Slotmanagement dient dazu, Tages- und Dauerbaustellen so zu planen, dass sie den Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigen. Das erhöht auch die Verkehrssicherheit. Per Onlinesystem ermittelt das System für die beabsichtigten Arbeiten geeignete Slots – also Zeitfenster – und bietet sie zur Auswahl an, in denen Baustellen in den Verkehr eingreifen und ebensolche, in denen der Verkehr weitgehend uneingeschränkt weiterfließen kann. Es orientiert sich an den Buchungssystemen für Flug- und Bahntickets und erspart so umständliche schriftliche Anträge und Genehmigungen.

 

Ampeloptimierung

Nicht sachgerechte Ampelstandorte sowie -steuerungen können eine wesentliche Stauursache sein. Neben einer Prüfung von baulichen Alternativen (Kreisverkehren) muss es unter der Einbeziehung von C2X-Kommunikation um bedarfsgerechte Phasensteuerung zur Optimierung des Verkehrsflusses gehen.

 

Innovative Telematik unter Einbeziehung der Möglichkeiten von Navigationsgeräten und Smartphones

Die bereits seit 2009 existierende Verkehrsrechnerzentrale könnte durch kooperative Systeme – die so genannte C2X-Kommunikation – wesentlich aufgewertet werden. Die Verkehrsbeeinflussungsanlagen wären wesentlich leistungsfähiger als heute. Die dynamischen Wegweiser mit integrierten Stauinformationen (dWiSta) zur Netzbeeinflussung würden so wesentlich weiterentwickelt. Die Kommunikation der Fahrzeuge untereinander (Navigationsgeräte/Smartphones) sowie mit der Verkehrsrechnerzentrale ließe unter Wahrung des Datenschutzes individuelle sinnvolle Stauumfahrungen und Stauvermeidungen durch dynamische und intelligente Routenwahl zu. Die Kommunikation Infrastruktur-Fahrzeug ließe es auch zu, Wechselverkehrskennzeichen und sonstige Verkehrszeichen in Echtzeit in die Fahrzeuge zu übertragen und so für ein Mehr an Sicherheit und verbesserten Verkehrsfluss zu sorgen. Es gibt in diesem Bereich bereits vielversprechende Forschungsprojekte, wie AKTIV, simTD  oder DIANA I und II in Hessen.

(Erläuterungen: AKTIV steht für adaptive und kooperative Technologien für den intelligenten Verkehr.
simTD für sichere intelligente Mobilität – Testfeld Deutschland. DIANA I und II (Dynamic Information und Navigation Assistance) hat das Ziel, die Verkehrsteilnehmer direkt, individuell und vor allem rechtzeitig vor aktuellen Gefahren auf den einzelnen Strecken zu warnen – beispielsweise vor Stauenden hinter Kurven oder Baustellen.
Car-to-X-Kommunikation ist der Oberbegriff für verschiedene Kommunikationstechniken in der Automotive-Technik. Car-to-Car-Kommunikation (C2C) ist eine davon, Car-to-Infrastructure (C2I) eine weitere. Bei Car-to-X geht es darum, die Bewegungsdaten des Fahrzeugs an Dritte zu übermitteln. Die Informationsübermittlung kann unmittelbar zwischen Fahrzeugen über IEEE 802.11p erfolgen wie bei der C2C-Kommunikation, sie kann aber auch über die am Straßenrand aufgebauten infrastrukturellen Komponenten, wie die Roadside Units (RSU), oder über die vorhandenen Mobilfunknetze erfolgen. Quelle: www.itwissen.info; zu simTD  http://www.simtd.de/index.dhtml/6151ac9915482132195h/object.media/deDE/7957/CS/-/backup_publications/Informationsmaterial/simTD-project_presentation2012_DE_view.pdf).

 

Automobile Zukunft – Assistenzsysteme

Die Forschung an Assistenzsystemen ist zu forcieren. Baden-Württemberg hat nachhaltige Mobilität und IT in Produkten bereits im Jahr 2010 als wesentliche Wachstumsbereiche identifiziert. Durch verbesserte Assistenzsysteme wäre ein dichteres „Bepacken“ der Autobahnen möglich, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit und der Abstand zentral gesteuert und die Fahrzeuge untereinander kommunizieren können. Das ist ein technisches Fernziel, das unter dem Gesichtspunkt des selbstbestimmten und sicheren Fahrens umsichtig entwickelt werden sollte. Klar ist: Diese Technik kann nur bei sachlicher Notwendigkeit aufgrund der Verkehrssituation zur Anwendung kommen. Ansonsten müssen Fahrerinnen und Fahrer innerhalb der Verkehrsregelungen selbstbestimmt ihr/sein Fahrzeug führen können.

 

Logistik

In einer globalisierten Welt, in der Produktionsstandorte und Absatzmärkte oft mehrere tausend Kilometer voneinander entfernt liegen, aber auch in einem Land, in dem Just-in-Time-Produktion einen Wettbewerbsvorteil darstellt, ist die optimale Anbindung an das Verkehrsnetz eine zentrale Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg. Baden-Württemberg als wirtschaftliches Kraftzentrum in Europa braucht eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Ohne Logistik keine Wirtschaft. Die Exportquote der Unternehmen im Land liegt bei rund 50 Prozent – bei Betrieben aus Leitbranchen wie dem Fahrzeug- und Maschinenbau sogar noch weit darüber.

Ein intermodales Logistikkonzept ist deshalb erforderlich. Die Vernetzung des Güterverkehrs durch Kombinierten Verkehr hat großes Potenzial. Unverständlich ist es, dass Baden-Württemberg den Modellversuch für Lang-Lkw nicht unterstützt. Lang-Lkw können in ihrem Einsatzbereich maßgeblich zur CO 2-Einsparung beitragen. Moderne Lkws stoßen kaum noch entsprechende Schadstoffe aus. Für derartige umweltfreundliche Lkws sind Ausnahmen bei Durchfahrtsverboten und Umweltzonen zu prüfen und umzusetzen, um nicht für erzwungene Umfahrungen wertvolle Ressourcen zu verbrauchen. „Grüne Logistik“ erfordert eine ganzheitliche Betrachtungsweise.

An erster Stelle steht jedoch die Stärkung des straßengebundenen Güterverkehrs durch Sanierung von Straßen und Brücken sowie des Lückenschlusses im Bestandsnetz. Der Bund stellt die Mittel zur Brückensanierung in seiner Verantwortung bereit. Nachzügler ist das Land. Der Verkehrsminister muss ein Brückensanierungskonzept vorlegen und ein Netzkonzept Logistik/Schwerlast vorlegen. Brückensperrungen an sich sowie große Umwege durch Brückensperrungen müssen unbedingt vermieden werden.

Stichwort Innenstadtlogistik mit Zukunft: Die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sowie die Entsorgung von nicht mehr benötigten Gütern sind für die Lebensfähigkeit der Stadt, ihrer Bewohner und Unternehmen unverzichtbar. Gleichzeitig sind der Wirtschaftsverkehr im Allgemeinen und der Güterverkehr im Speziellen eine Belastung für die Stadt: Sie verursachen Lärm und Luftverschmutzung, verschärfen die Verkehrssituation und blockieren städtischen Raum. Auch hier kann das Land Impulse setzen und zum Beispiel Integrierte Wirtschaftsverkehrspläne und Aktionspläne für die Lieferinfrastruktur und Straßenraumgestaltung, Liefer- und Zugangsbeschränkungen sowie Parkraummanagement fördern.

 

Schließung eklatanter Lücken im Straßennetz

Lösung der Finanzierungsfrage und des Investitionsstaus

Die Schwachstellen in der Verkehrsinfrastruktur im Land sind offenkundig. Ob es die Kür Stuttgarts zur Stauhauptstadt ist, der Albaufstieg auf der A 8 oder die A 6 – um nur einige Beispiele zu nennen. Verkehrsminister Hermann muss seine Schlussfolgerungen aus der Daehre- und der Bodewig-Kommission vorlegen. Mit Überlegungen aus dem Baukasten des Bestrafens und der Bevormundung, wie City-Maut und Maut auf allen Straßen kann man allerdings ein High-Tech-Land wie Baden-Württemberg nicht in eine gute Zukunft führen.

 

Verkehrsträgerentwicklung

Neben der Straße und der Schiene ist die Schifffahrt weiter zu entwickeln. Dieser Verkehrsträger hat noch erhebliches Wachstumspotenzial und erfreut sich höchster Umweltverträglichkeit. Eine Ertüchtigung der Neckarschleusen für 130-m-Schiffe könnte den Hafen Stuttgart wesentlich weiterentwickeln und die Containerfrachtraten erhöhen.

 

Reisewegemanagement

E-Mobilität und Car-Sharing bieten neue Möglichkeiten des modal split. Baden-Württemberg als Ursprung und Heimat der modernen Mobilität muss hier eine Vorreiterrolle zukommen. Als ein wichtiges Schaufenster Elektromobilität gilt es, nachhaltige Impulse zu setzen. Wir brauchen daneben ein klares Bekenntnis zum Automobil als wichtigster Verkehrsträger im Flächenland Baden-Württemberg.

 

Die FDP/DVP Fraktion setzt auf eine Verkehrspolitik der Vernunft. In Hessen wurde seinerzeit unter FDP-Führung das erfolgreiche Konzept „Staufreies Hessen 2015“ aufgelegt, das wichtige Impulse gesetzt hat. Vgl. hierzu http://www.staufreieshessen2015.hessen.de/irj/Staufrei_Internet

Zur Drohung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Schmiedel gegenüber den Grünen, die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium zum Thema im Landtagswahlkampf 2016 zu machen, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion,  Dr. Hans-Ulrich Rülke und der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern:

„Es ist schon erstaunlich, dass der SPD-Fraktionsvorsitzende Schmiedel jetzt den Grünen droht, die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium  zum Thema im Landtagswahlkampf 2016 zu machen. Denn Schmiedel bekämpft damit einen Kompromiss, den er selbst mit seinem grünen Koalitionspartner geschlossen hat. Dabei war absehbar, dass 44 Modellstandorte für G 9 nur zu erheblichem Unfrieden bei den Betroffenen und zu Ungerechtigkeiten vor Ort führen würden. Um aus dieser verfahrenen Situation  wieder herauszukommen, hat die FDP-Landtagsfraktion  eine Wahlfreiheit bei G 8 und G 9 zu gleichen Bedingungen vorgeschlagen. Wir fordern, dass die Gymnasien im Unterschied zum laufenden G9-Schulversuch die gleiche Jahreswochenstundenzahl wie für G8-Züge erhalten und dann selbst über eine Verteilung auf acht oder neun Jahre entscheiden können. Nachdem der Kultusminister dies brüsk abgelehnt hat, fordern wir den SPD-Fraktionsvorsitzenden auf, den FDP-Vorschlag aufzugreifen und seinen Parteifreund zu überzeugen, damit ein Ausweg aus dem selbst angerichteten Schlamassel gefunden werden kann.“

 

Die FDP-Landtagsfraktion steht den heute vorgestellten Eckpunkten zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur „Aufwertung innerstädtischer Quartiere“ mit Skepsis gegenüber. Der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke äußert seine Bedenken:

„Grundsätzlich sind derartige Maßnahmen zur Förderung des Einzelhandels und Stärkung der Region eine gute Sache – sofern sie auf freiwilliger Basis erfolgen. Allerdings lehnen wir jegliche Form von Zwang und Planwirtschaft ab.“

Das angedachte Quorum von fünfzehn Prozent der Eigentümer bilde dabei das vorliegende Stimmungsbild nur unzureichend ab, auch sei bedenklich, dass zwar beim Kostenschlüssel Gewerbefläche und Lage berücksichtigt werden würden, beim Quorum dagegen nur die Anzahl der Eigentümer entscheidend sei.

„Für überzeugende Konzepte sollten sich auch Wege einer freiwilligen gemeinsamen Umsetzung finden lassen. Zwangsbeglückung ist falsch.“

Außerdem gäbe es bereits breitgefächerte Instrumente städtebaulicher Sanierung und Erneuerung, mit dem auch die Aufwertung von Geschäftsquartieren angegangen werden könne. Selbstverständlich gäbe es Probleme und Fragestellungen, denen man mit diesem Instrument nicht Herr werden könne. Dafür aber die Etablierung einer Zwangsgemeinschaft aller Haus- und Grundstücksbesitzer vorzusehen, scheint der falsche Weg zu sein.

Die FDP/DVP-Fraktion hatte in der Landtags-Debatte zur Reform der Lehrerausbildung kritisiert, dass die grün-rote Kommission höchst einseitig besetzt war und vor allem keine Praktiker vertreten waren. Dem trägt Schmiedel jetzt Rechnung.

Die FDP-Fraktion zeigt sich auch erfreut darüber, dass Schmiedel trotz umgehenden Protests aus dem Lager der Einheitsschul-Ideologen bei seinem Nein zum Einheitslehrer bleibt.

Der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke äußerte sich zum Einlenken Schmiedels: “Insgesamt gesehen stellen  wir mit Genugtuung fest, dass Claus Schmiedel zur Läuterung fähig ist und dass er nach seinen verbalen Keulenschlägen nun zu Streicheleinheiten gegenüber den Lehrerverbänden geneigt ist.”

Der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kommentiert das Zurückrudern der SPD bei der Lehrerausbildung wie folgt:

„Ein erster Ansatz vernünftiger Einsicht bei der SPD. Es hat sich ausgezahlt, dass Opposition und Verbände gegen diesen ideologischen Unfug Front gemacht haben. Wir hoffen, dass die SPD in der Schulpolitik nun auch zu weiteren Einsichten gelangt.”

Die FDP/DVP-Fraktion sieht sich in ihrer Kritik an der Finanztransaktionssteuer bestätigt. So bewertet der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke das Schreiben des Finanzministers Nils Schmid zur sachgerechten Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer wie folgt:

„Jetzt merken sogar Sozialdemokraten, dass gut gemeint nicht automatisch gut gemacht bedeuten muss. Diese Steuer belastet Mittelstand, Sparer und die Altersversorgung der Menschen. Es wird höchste Zeit, sich von derartigen Plänen zu verabschieden.“