Kein guter Auftakt für wirklich dauerhaften Schuldenabbau – Sitzmann und Schmiedels Ankündigungen haben mit struktureller Konsolidierung des Doppelhaushalts nichts zu tun – In ihren Etatberatungen kamen die Fraktionen von Grünen und SPD nach den Worten des Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zu einem „jämmerlichen Ergebnis“. Denn die Entnahme aus den kommunalen Finanzmassen und die Einstellung von Steuermehreinnahmen sind nur kurzfristiger Natur und haben mit einer strukturellen Konsolidierung des Doppelhaushalts 2013/2014 nichts zu tun. „Das ist kein guter Auftakt für einen wirklich dauerhaften Schuldenabbau“, so Rülke wörtlich. „Dass Grün-Rot in den Gesprächen mit den Vertretern des öffentlichen Dienstes keinen Schritt weiterkam, ist weiter ein schlechtes Zeichen für eine durchaus wünschenswerte Vereinbarung zwischen Regierung und dem öffentlichen Dienst“, so Rülke.

Es wird deutlich, dass Kretschmann und Schmid die Bürger hinters Licht führen – Zu Meldungen, dass die grün-rote Landesregierung trotz Sparzwängen und neuer Milliardenschulden im Haushalt 2013/2014 zusätzliche 200 Millionen Euro ausgeben will, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Schuldenpolitik der Landesregierung geht weiter, Grün-Rot kann einfach nicht sparen. Es wird deutlich, Kretschmann und Schmid führen die Bürger hinters Licht. Sie begründen ihre Schuldenpolitik, indem sie von strukturellen Defiziten und Hinterlassenschaften der alten Landesregierung faseln. Wer drei Milliarden Euro neue Schulden macht, der braucht nicht zu behaupten, er spare an anderer Stelle ein, wenn er neue Ausgaben verkündet. Das ist Augenwischerei. Alle Volksbeglückungsmaßnahmen dieser Landesregierung steigern die Neuverschuldung und stürzen das Land immer tiefer in den Schuldensumpf.“

Die Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke und Peter Hauk gehen davon aus, dass eine Verständigung der Fraktionen im Landtag möglich erscheint – „Nach dem heutigen fraktionsübergreifenden Dialog zur Verankerung einer Schuldenbremse in der Landesverfassung gehen wir davon aus, dass eine Verständigung aller Fraktionen im Landtag möglich erscheint“, sagten die Fraktionsvorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Peter Hauk MdL, und der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL, am Freitag (14. September) in Stuttgart.

Über den Inhalt der Verhandlungen sei Vertraulichkeit vereinbart worden, von daher könne über den Verlauf der Gespräche nicht im Detail berichtet werden.„Wir sind übereingekommen, dass auf Arbeitsebene weitere Gemeinsamkeiten, aber auch strittige Punkte weiter erörtert werden sollen. Die Verhandlungen auf politischer Ebene sollen alsbald fortgesetzt werden. Die Gesprächsatmosphäre war sehr konstruktiv, so dass wir davon ausgehen, dass parallel zur beginnenden Haushaltsberatung die Gespräche weiter fortgesetzt werden können“, betonten Hauk und Rülke.

Nach Reduzierung der Klagesumme muss Grün-Rot eine weitere Schlappe hinnehmen – Nach einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten muss die grün-rote Landesregierung in Bezug auf die ICC-Schiedsgerichtsklage nach der Reduzierung der Klagesumme bereits eine weitere Schlappe hinnehmen.

Offensichtlich zeigen sich deutliche Mängel in der Begründung für die Klage. Nun muss die grün-rote Landesregierung innerhalb von drei Monaten ihre Hausaufgaben machen und sich eine schlüssige Begründung aus den Fingern saugen.Weiter sagte Andreas Glück, FDP-Obmann im EnBW-Untersuchungsausschuss: „Dies ist eine Aktion, die an Peinlichkeit kaum zu überbieten ist. Nicht etwa das laufende Regierungshandeln, sondern vielmehr das Fehlen von Argumenten hinderte offensichtlich die Landesregierung, uns die Klageschrift auszuhändigen.“

Es zeigt sich einmal mehr, dass die Grünen die Marktwirtschaft nicht verstanden haben – Zur Reaktion von Verbraucherminister Bonde auf den Vorschlag des Steuerzahlerbundes, landeseigene Unternehmen zu verkaufen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„So wie Minister Bonde argumentiert, fühlt man sich in die Zeiten des Merkantilismus zurückversetzt. Es kann nicht die Aufgabe des Staates sein, Unternehmen zu betreiben, um Gewinne zu erwirtschaften. Hier zeigt sich einmal mehr, dass die Grünen die Marktwirtschaft nicht verstanden haben.“

Finanzminister Schmid soll sich nach angemessener Urlaubszeit wieder um seine neuen Schulden kümmern – Mit Befremden hat der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke zur Kenntnis genommen, dass Finanzminister Nils Schmid offensichtlich in einen fünfwöchigen Sommerurlaub abgereist sei und dabei die Beratungen für den Doppelhaushalt 2013/2014 vernachlässigt habe. Es spreche Bände, dass die Fraktion der Grünen Schmid schriftlich darauf hinweise, dass seine Urlaubsplanung dem Ziel der Haushaltskonsolidierung entgegen stehe.

„Wenn die Regierung Kretschmann schon über 3 Milliarden neue Schulden macht, dann kann man vom Finanzminister wohl erwarten, dass er sich wenigstens um seinen Haushalt kümmert“, so Rülke wörtlich. Aus Rülkes Sicht sei es notwendig, dass Schmid nach angemessener Erholung wieder an seinen Arbeitsplatz zurück kehre und sich seinen Aufgaben widme. „Der normale Arbeitnehmer hat auch nicht mehr als zwei oder maximal drei Wochen Sommerurlaub. Für einen „Superminister“ muss das auch reichen“, so Rülke weiter.Im Übrigen sei es schon bemerkenswert, in welch zerrüttetem Zustand sich das Grün-Rote Bündnis bereits nach gut einem Jahr befinde. „Dass Frau Sitzmann ihren Brief an Herrn Schmid direkt an die Presse weiterleitet und Schmid somit vorführt ist ein interessanter Vorgang“, so der FDP-Fraktionschef. Grün-Rot sei ja nach eigenen Angaben als „Liebesehe“ gestartet; mittlerweile könnten die Stuttgarter Koalitionäre nur froh sein, dass die Zwangsheirat nur für Personen nicht aber für Parteien unter Strafe stehe.

Rote und Grüne wollen mit Wiedereinführung der Vermögenssteuer ihre Schuldenhaushalte ausgleichen – Zu den Plänen der Länderarbeitsgruppe von SPD und Grünen, wieder eine bundesweite Vermögenssteuer einzuführen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke: “Jetzt lassen Rote und Grüne die Katze aus dem Sack – sie brauchen die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, um ihre Schuldenhaushalte auszugleichen.

So hat die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg 3,1 Milliarden Euro neue Schulden angehäuft, weil sie unter anderem ihre eigenen Leute in den Ministerien untergebracht und den Haushalt für grün-rote Prestigeprojekte wie die Gemeinschaftsschule aufgebläht hat. SPD und Grüne spielen mit der Leistungsfähigkeit vieler mittelständischen Unternehmen und opfern somit Arbeitsplätze auf dem Altar ihrer ideologischen Träumereien. So wird die Wiedereinführung der Vermögenssteuer zu einem gigantischen Arbeitsplatz-Vernichtungsprogramm. Diese neuerliche Neiddebatte zeigt das fehlende Bewusstsein von SPD und Grünen für die ökomomischen Zusammenhänge in Deutschland.”

Unüberlegte Sparmaßnahmen der Landesregierung untergraben Attraktivität des öffentlichen Dienstes – Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kritisiert scharf die Pläne der Landesregierung, die Eingangsbesoldung bei neu eingestellten Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes befristet um eine Besoldungsgruppe oder um 4 beziehungsweise 8 Prozent abzusenken. „Auch wenn es nun zu Verhandlungen mit der Beamtenschaft kommt, kann diese Forderung nicht bestehen bleiben“, so Rülke.

Denn eine niedrigere Eingangsbesoldung setze einen deutlichen Fehlanreiz: im Wettbewerb um die besten Köpfe verliere der öffentliche Dienst gegen die freie Wirtschaft so weiterhin Boden. Würde die Landesregierung eine nachhaltige Politik betreiben, müsste sie ein gesteigertes Interesse daran haben, die Besten der Besten zu gewinnen – anstatt diese zu verprellen. Die FDP/DVP Fraktion lehnt diesen Vorschlag daher strikt ab. „Die grün-rote Landesregierung demonstriert mit diesem Vorschlag wieder einmal ihre tatsächliche Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit. Die Einlösung der Wahlversprechen wird auf dem Rücken derer ausgetragen, die sich jetzt noch nicht wehren können.“Die Maßnahmen versprächen nur auf den ersten Blick Einsparungen, auf den zweiten offenbare sich dagegen der wahre Preis, so Rülke. „Diese Ungleichbehandlung kostet den öffentlichen Dienst langfristig Geld, Substanz und Ansehen.“

Gutachten der vom Untersuchungsausschuss beauftragten Sachverständigen und des Rechnungshofs widersprechen Grün-Rot – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der FDP-Obmann im Untersuchungsausschuss, Andreas Glück, sagten zu dem vom Untersuchungsausschuss in Auftrag gegebenen und nun vorliegenden Gutachten:

„Auch das jetzt vorgelegte Gutachten weist auf Verfahrensfehler hin. Nach der Aussage mehrerer Zeugen im Untersuchungsausschuss ist dies wenig überraschend. Das Gutachten kommt weiterhin nicht zu dem Schluss, dass der Kaufpreis überhöht gewesen wäre. In diesem Punkt entspricht es dem Gutachten des Rechnungshofs, der ausdrücklich keine Aussage über die Angemessenheit des Kaufpreises vornehmen konnte.“Mittlerweile liegen drei Gutachten vor: 1. Der Rechnungshof bezweifelt grundsätzlich, dass nach über eineinhalb Jahren die Angemessenheit des Kaufpreises überhaupt noch beurteilt werden kann.2. Das vom Untersuchungsausschuss beauftragte Sachverständigengutachten, das keinen überhöhten Kaufpreis feststellt.3. Die von der Landesregierung in Auftrag gegebene gutachterliche Stellungnahme stellt demgegenüber nicht nur einen überhöhten Kaufpreis fest, sondern traut sich bei einem Milliardenbetrag sogar zu, bis auf 100.000 Euro genau zu sagen, wie viel zu viel bezahlt wurde.„Dies lässt die von der Landesregierung beauftragte Stellungnahme als unseriös erscheinen“, so Glück und Rülke.

Die unsolide Haushaltspolitik der Landesregierung wird zum Risiko für das Land – Anders als der Finanz- und Wirtschaftminister Nils Schmid hält der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die negative Prognose der Rating-Agentur Moodys für ein Alarmzeichen. ‘

Aus Rülkes Sicht räche sich die Ankündigung der Regierung Kretschmann, trotz bester Konjunktur und gewaltiger Steuereinnahmen Milliarden neuer Schulden machen zu wollen. „Der Schuldensirtaki der Herren Kretschmann und Schmid führt absehbar zu einem schlechteren Rating des Landes und damit zu höheren Zinszahlungen. Es wird Zeit, dass die beiden ihren Ausflug in griechische Gefilde beenden und lernen, was solide Haushalte sind”, so Rülke wörtlich.

Haltlose Vorwürfe von Grün-Rot sind nur mit eigenen Zweifeln am Ergebnis der von der Landesregierung beauftragten gutachterlichen Stellungnahme erklärbar – Der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der FDP-Obmann im Untersuchungsausschuss, Andreas Glück, sagten zu dem von Grünen und SPD erhobenen haltlosen Vorwurf, die FDP verweigere sich einer aktiven Aufarbeitung des EnBW-Anteilskaufs, was sich darin zeige, dass ein Antrag von Grünen und SPD nicht mitgetragen werde:

„Bisher liegt der FDP-Landtagsfraktion weder die Schiedsklage noch die in Bezug genommene, von der Landesregierung in Auftrag gegebene gutachterliche Stellungnahme zum Wert der EnBW-Anteile vor. Der FDP vorzuwerfen, sie beteilige sich nicht an einer Initiative, deren Zielrichtung und Grundlagen der FDP-Fraktion bislang weitgehend unbekannt sind, ist schlicht unseriös und blanker grün-roter Populismus.“ Augenscheinlich liege den Regierungsfraktionen zumindest die gutachterliche Stellungnahme, womöglich auch die Klageschrift vor. Insoweit stelle sich die Frage, warum diese Dokumente bislang nicht allen Fraktionen und auch nicht dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt wurden. Für diese Woche sei das Ergebnis der vom Untersuchungsausschuss beauftragten Sachverständigen zum Thema Wertermittlung angekündigt worden. „Offenbar befürchtet Grün/Rot, dass selbst der nun schon deutlich reduzierte von ihnen behauptete Schaden von 840 Mio. Euro von den Sachverständigen erschüttert wird. Anstatt die vom Rechnungshof geäußerten grundlegenden Zweifel an einer nachträglichen objektiven Wertermittlung, die nach Ansicht des Rechnungshofes – wenn überhaupt – allenfalls mit internen Unternehmensinformationen möglich sein soll, zur Kenntnis zu nehmen, stellt Grün/Rot den nunmehr noch behaupteten – bereits um über die Hälfte zusammengeschmolzenen – Schaden von 840 Mio. Euro als Tatsache dar“, so Rülke und Glück weiter. Um dringend erforderliche Informationen über die ICC-Klage und die von der Landesregierung in Auftrag gegebene Stellungnahme zu erhalten, hat die FDP/DVP-Fraktion am vergangenen Mittwoch, 17. Juli, einen Antrag eingebracht (Drucksache 15/2108).

Staatsgerichtshof soll Schuldenorgien bremsen können – In der zweiten Beratung über den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion mit dem Ziel einer Über-prüfbarkeit der Einhaltung der Regeln der Landeshaushaltsordnung durch den Staatsge-richtshof sagte der Vorsitzende und finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist dringend notwendig, diese Möglichkeit zu schaffen!“ Die grün-rote Landesregierung wolle ja allgemein mehr Zuständigkeiten für und mehr Klagemöglichkeiten vor dem Staatsgerichtshof. Dies sei ja angeblich Teil ihrer Politik des „Gehört-werdens.“ Die FDP-Fraktion inte-ressiere sehr, ob dies auch für die Opposition gelte. Zu Oppositionszeiten habe Grün-Rot eine rasche Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung gefordert und nun halte man die Opposition seit Monaten hin. Gleichzeitig habe man das Beispiel Nordrhein-Westfalen vor Augen, wo eine rot-grüne Landesregierung mit ihrem Haushalt vor dem Verfassungsgericht gescheitert sei. Auch hier klaffe wieder ein gewaltiger Krater zwischen Anspruch und Wirklichkeit dieser Regierung. In der Opposition habe der heutige Staatssekretär Rust gewaltig die Backen aufgeblasen und im Dezember 2007 im Landtag das Verschuldungsverbot der schwarz-gelben Landesregierung als zu lasch kritisiert. Nun sei derselbe Ingo Rust, gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten und dem Finanzminister dabei, dieses „lasche“ Verbot aus den Angeln zu heben, um ungehemmt neue Schulden machen zu können. Ein Gefälligkeitsgutachten sei vorgestellt worden, um Grün-Rot den Weg zu immer neuen Schuldenorgien zu ebnen. Die FDP-Fraktion wolle wissen, ob eine Änderung der Landes-haushaltsordnung auf dem Wege sei, um immer mehr Schulden machen zu können und ausgeglichene Haushalte auf den Sankt-Nimmerleinstag zu vertagen.Der CDU-Antrag sei ein Akt der Notwehr gegen den drohenden Griechenlandkurs der Landesregierung. Es müsse verhindert werden, dass Kretschmann und Schmid im Schulden-Sirtaki in die Staatspleite stolpern. Damit sei dieser Antrag auch ein Akt der Nothilfe für das Land und seine Bürger. Wer Grün-Rot heute nicht auf dem Weg in den Schuldenstaat stoppe, zahle später über viele Jahre die Zeche, so Hans-Ulrich Rülke.

Grün-Rot benötigt dazu 100 Beamtenstellen für nicht hoheitliche Tätigkeiten – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der justizpolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll kritisieren die Entscheidung der Landesregierung, die Verträge für die Teilprivatisierung der Justizvollzugsanstalt Offenburg rückgängig zu machen. Dazu müssen die Verträge von rund 100 Mitarbeitern eines privaten Unternehmens gekündigt werden und es werden gut 100 neue Beamtenstellen benötigt. Rülke und Goll: „Dies ist eine rein ideologisch motivierte Entscheidung – sie entbehrt jeder sachlichen Begründung. Es geht der Landesregierung wohl nur um das sozialistische Prinzip, wonach in der Wirtschaft immer der Staat vor dem Privaten kommen muss.“

Rülke und Goll warnen vor einer weiteren Belastung des Staatshaushalts auf Kosten der Beamten. Als skandalös werten Rülke und Goll, dass dafür 100 weitere Beamtenstellen benötigt werden und bei den derzeitigen Beamten gekürzt wird. Dass nur 37 Neustellen erforderlich sein sollen, was an sich schon eine stolze Zahl ist, sei eine Milchmädchenrechnung: die durch die Standortschließung freiwerdenden Stellen könnten sinnvoller verwendet werden und bei Freiwerden dem Haushalt zurückgeführt werden. „Die Offenburger Lösung war und ist sinnvoll, denn man muss in einer Justizvollzugsanstalt nicht hoheitlich waschen, bügeln oder kochen. Grün-Rot setzt auf staatliche Lösungen, die langfristig zur Überforderung des Gemeinwesens beitragen, denn es werden immer mehr zusätzliche Beamte gebraucht. Dies ist der falsche Weg.“

Es darf nicht der Eindruck entstehen, Baden-Württemberg wäre mit dem derzeitigen Länderfinanzausgleich einverstanden – Zur Absicht des bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer, gegen den bestehenden Länderfinanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, sagte der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die baden-württembergische FDP-Landtagsfraktion fordert Ministerpräsident Kretschmann auf, sich mit Horst Seehofer und möglichst auch mit dem hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier abzustimmen. Es wäre ein verheerendes Signal, wenn nur Bayern klagte, denn es entstünde der Eindruck, Baden-Württemberg wäre mit dem derzeitigen Länderfinanzausgleich einverstanden. Es darf nicht sein, dass unser Land im Abseits steht.“

Das von Minister Schmid bestellte Parteigutachten überzeugt nicht – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der energiepolitische Sprecher und FDP-Obmann im Untersuchungsausschuss, Andreas Glück, werten das heute von Finanz- und Wirtschaftsminister Schmid vorgestellte Wertgutachten zur EnBW als nicht überzeugend. Es sei die erste von zahlreich vorliegenden Stellungnahmen, die den vom Land an die EDF bezahlten Preis als zu hoch ansieht und sei über eineinhalb Jahre nach dem Kauf erstellt worden, so Rülke und Glück. „Ob eine objektive Wertermittlung heute überhaupt noch seriös möglich ist, hat kürzlich der Rechnungshof in seinem Gutachten bezweifelt“, so Rülke.

„Das als unabhängig bezeichnete Wertgutachten ist tatsächlich ein von Minister Schmid be-stelltes sogenanntes Parteigutachten, das die ICC-Klage des Landes stützen und weitere Schadenersatzklagen vorbereiten soll“, so Glück. Dass die beauftragten Wirtschaftsprüfer im Ergebnis einen stark überhöhten Kaufpreis feststellen, sei deshalb nicht überraschend. Rülke und Glück: „Für das Gutachten wurde offenbar je nach Bedarf eine Argumentation gewählt, die zu einem möglichst niedrigen Anteilswert und damit einem möglichst hohen Schaden führt: • So werde der überhöhte Kaufpreis vor allem mit einer nicht gerechtfertigten Kontroll-prämie auf den Börsenkurs begründet. Dabei sei bislang insbesondere auch von Grünen und SPD stets betont worden, dass der Börsenkurs angesichts des sehr geringen Streubesitzes von unter zwei Prozent in Bezug auf den Unternehmenswert nur bedingt aussagekräftig sei. • Die Anteilseigner – das Land Baden-Württemberg und die Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW) – werden im Hinblick auf eine Kontrollmehrheit wie zwei konkur-rierende Energieversorger behandelt, obwohl sie in der Praxis bisher eng und vertrauensvoll im Interesse des Landes zusammengearbeitet haben. • Schließlich wird die Forderung der Wirtschaftsprüfer nach einem den Kaufpreis reduzierenden Paketabschlag mit dem Verkaufsinteresse der EDF begründet. Dabei ver-mittelte Umwelt- und Energieminister Untersteller unlängst als Zeuge im Untersu-chungsausschuss den Eindruck, die EDF habe eigentlich gar nicht verkaufen wollen, so Rülke und Glück.

FDP-Fraktion unterstützt Rechnungshof bei Kritik an Landesregierung – Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke forderte die Landesregierung auf, der Mahnung des Rechnungshofs, ein Verschuldungsverbot endlich auch in der Landesverfassung zu verankern, so schnell wie möglich Folge zu leisten und damit nicht bis zum Jahr 2020 zu warten. Rülke: „Zu Recht weist der Rechnungshof deshalb darauf hin, dass es nicht Ziel der grundgesetzlichen Schuldenbremse war, neue Schulden zu erleichtern, sondern diese zu vermeiden. Wenn Grün-Rot diese Rüge des Rechnungshofs beherzigen würde, könnten die interfraktionellen Gespräche zur Verankerung einer Schuldenbremse in der Landesverfassung und zur Überarbeitung der entsprechenden Regelungen in der Landeshaushaltsordnung noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden.“

Nach den Worten von Rülke ist auch die Kritik des Rechnungshofs an den intransparenten Rechenmethoden des Kultusministeriums berechtigt. Entweder wolle oder könne das Kultusministerium nicht nachvollziehbar darlegen, wie viele Lehrerstellen aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen rechnerisch frei werden. Der Landtag habe aber einen Anspruch auf eine transparente, nachvollziehbare Berechnung dieser “demografischen Rendite”, um auf dieser Basis selbst entscheiden zu können, welche Anteile für die Sicherung und den Ausbau der Qualität des Bildungswesens eingesetzt werden, und welche Anteile für die nicht minder zukunftswichtige Konsolidierung des Haushalts benötigt werden. „Grün-Rot darf sich um diese Diskussion nicht länger herumdrücken“, so Rülke.

Grün-Rot versündigt sich am Nachwuchs des öffentlichen Dienstes – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat die Kritik des SPD-Fraktionsvorsitzenden Claus Schmiedel an der Einstellungspolitik der ehemaligen Landesregierung als heuchlerisch zurückgewiesen. Schmiedel spiele sich als Vorkämpfer für die Rechte der öffentlich Bediensteten auf. Gleichzeitig verkünde Grün-Rot aber die Verschlechterung der Einstellungsbedingungen für den Nachwuchs im Landesdienst. Da werfe sich wieder einmal ein Brandstifter in die Pose des Biedermanns“, so Rülke.

Keinerlei Einsparungen – Attraktivität des öffentlichen Dienstes beeinträchtigt – Auf scharfe Kritik der FDP-Landtagsfraktion ist ein Teil der Vorschläge gestoßen, den Vertreter der Landesregierung gestern mit Repräsentanten der Beamtenschaft des Landes erörtert hatten. „Schlichter Unsinn“, so der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke, sei zum einen der Vorschlag, die erst mit der Dienstrechtsreform des Jahres 2010 geschaffene Regelung, als Anreiz für eine freiwillige Weiterarbeit jenseits der Altersgrenze einen zehnprozentigen Zuschlag zu zahlen, jetzt wieder abzuschaffen. Denn dies bringe keinerlei Einsparungen, sondern koste den Staat per Saldo deutlich mehr Geld.

Und der Vorschlag, die Eingangsbesoldung bei neu eingestellten Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes befristet um eine Besoldungsgruppe oder um 4 beziehungsweise 8 Prozent abzusenken, sei geeignet, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes nachhaltig zu beeinträchtigen.Rülke: „Beide Maßnahmen bringen nur scheinbar Einsparungen mit sich. Tatsächlich aber würden sie den öffentlichen Dienst viel an Geld, Substanz und Ansehen kosten. Für uns kommen diese Vorschläge deswegen unter gar keinen Umständen in Frage.“

Grün-Rot hat keinen Mut, der eigenen Koalition unbequeme Wahrheiten zu verkünden – Ein schlechtes Zeugnis stellt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, der Landesregierung für die heute vorgestellten Eckpunkte des Doppelhaushalts 2013/14 aus. Insbesondere kritisiert Rülke die Absicht der Landesregierung, den Städten und Gemeinden des Landes viel Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich zu entziehen. Dies geschah bisher ohne Rücksprache mit den Kommunalen Spitzenverbänden, was wieder einmal zeige, dass Grün-Rot das Gegenteil einer Politik des Gehört-werdens betreibe.

Auch das Argument, es gehe den Kommunen des Landes inzwischen wieder finanziell gut, greife zu kurz. Es profitierten nicht alle Kommunen von der positiven Entwicklung, beispielsweise der Gewerbesteuer. Längst seien nicht alle kommunalen Haushalte konsolidiert. Die Bürger seien eben direkt betroffen, wenn Schwimmbäder und Büchereien in schlechtem Zustand seien. Rülke: „Die Landesregierung setzt fast ausschließlich auf den Griff in die kommunalen Kassen. Dies beweist, Grün-Rot ist ein mutloses, verzagtes Häuflein, wenn es darauf ankommt, der selbst verschuldeten prekären Haushaltssituation entgegenzuwirken.“Klare Perspektiven, wie das Land seine Ausgaben zurückfahre, fehlten in den Eckpunkten weitgehend. „Offenbar ist kein Mut vorhanden, der eigenen Koalition unbequeme Wahrheit zu verkünden. Rülke weiter: „Das ist die Konsequenz zweier Jahre, in denen Grün-Rot den Haushalt auf Expansion stellte, wie zum Beispiel durch rund 200 zusätzliche Stellen in den Landesbehörden.“

FDP-Fraktion will Kinder gezielt unterstützen – Trotzdem Zustimmung für grün-rotes Gesetz – In einer Landtagsdebatte über den grün-roten „Gesetzentwurf zur Einbeziehung von Lebenspartnerschaften in ehebezogene Regelungen des öffentlichen Dienstrechts“ hat der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke die Zustimmung der FDP-Landtagsfraktion signalisiert. Rülke kritisierte jedoch, dass ein entsprechender Vorschlag der Liberalen schon zu Beginn der Legislaturperiode von der Regierungskoalition abgelehnt wurde.

„Unser Vorschlag, den wir heute nicht wieder aufgreifen, ist nach wie vor der bessere, der modernere und der zukunftsfähigere“, sagte Hans-Ulrich Rülke. Auch die FDP-Landtagsfraktion setze sich dafür ein, verheiratete und in eingetragener Partnerschaft lebende Beamtinnen und Beamte mit Blick auf den Familienzuschlag gleichzustellen, habe aber alternative Wege gesehen, dieses Ziel zu erreichen. Es sei auch möglich, die Gleichstellung dadurch zu erreichen, dass auf einen ehebezogenen Teil des Familienzuschlags verzichtet wird. Die so frei werdenden Finanzmittel könnten dann innerhalb des Familienzuschlags zugunsten der Kinder erhöht werden. Grünes Licht gab Hans-Ulrich Rülke für den rückwirkenden an der Föderalismusreform orientierten Stichtag 1. September 2006: Ab hier wird auf Antrag eine Gleichstellung von Personen in eingetragener Partnerschaft in Bezug auf die jeweils geltenden Regelungen zum Familienzuschlag, zur beamtenrechtlichen Versorgung, zur Beihilfe, zu den Reise- und Umzugskosen sowie zum Trennungsgeld vorgenommen.

Landtag berät Gesetzentwurf der FDP-Fraktion – Mehr Rechtssicherheit schaffen – In einer Landtagsdebatte über einen Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion hat sich der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke dafür ausgesprochen, den Kommunen des Landes spekulative Finanzderivatgeschäfte zu untersagen. „Finanzgeschäfte, die auf Ge-winnerzielung ausgerichtet sind, müssen klipp und klar verboten werden“, sagte Rülke. Und: „Dieses Verbot soll in Paragraph 77 der Gemeindeordnung explizit verankert und durch die Rechtsfolge der Nichtigkeit verbotswidriger Geschäfte wirksam ausgestaltet werden“. Damit gehe der Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion über die Regelungen der Gemeindeordnung und der Kommunalaufsicht hinaus. Schadenersatzansprüche könnten nicht mehr mit dem Hinweis auf (angeblich) ausführliche Beratungsgespräche, in denen die Funktionsweise wie die Risiken entsprechender Produkte umfassend dargestellt worden seien, abgewehrt werden. Somit werde ein wirksamer Beitrag zur Rechtssicherheit geleistet.

„Damit ist zugleich sichergestellt, dass Banken kein Interesse mehr daran haben könnten, Kommunen entsprechend spekulative Papiere zu verkaufen“, so Rülke weiter. Aufgrund von Verweisungen in den einschlägigen Gesetzen gelte die Vorschrift auch für Landkreise, Zweckverbände und Eigenbetriebe. Für kommunale Unternehmen in privater Rechtsform werde Paragraph 102 der Gemeindeordnung entsprechend ergänzt.Aus Rülkes Sicht sei diese Initiative notwendig, weil in den vergangenen Jahren zunehmend kommunale Kämmerer durch Banken geködert wurden, solche Geschäfte abzuschließen, um angeblich Zinsen zu sparen. „Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir ein Mehr an Rechtsklarheit“, so der Fraktionsvorsitzende. Das Aufkommen von Derivategeschäften auf kommunaler Ebene mache eine klarstellende gesetzliche Regelung notwendig. Künftig solle nur noch die Absicherung von Zinsänderungsrisiken zulässig sein.

Landesregierung kann ihre grün-roten Träume wohl nur durch den Griff in die Taschen der Bürger verwirklichen – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat in einer Aktuellen Debatte mit dem Titel „Steuererhöhungsphantasien der Landesregierung“ die grün-rote Lan-desregierung scharf kritisiert: Immer wieder schlage die SPD einen Dreiklang aus einer Wie-dereinführung der Vermögensteuer, einer Erhöhung der Erbschaftsteuer und einer Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer vor, um angebliche Probleme auf der Einnahmeseite öffentlicher Haushalte zu kompensieren. Die Begründung sei, dass staatliche Aufgaben sonst nicht angemessen erledigt werden könnten.

Nach den Worten von Rülke ist die Richtigkeit dieser Aussagen nicht zu belegen. Die Steu-erschätzungen belegten stattdessen beispielsweise für das Jahr 2013 eine kontinuierliche Steigerung der Einnahmen, wenn man die Schätzungen von 2009 bis 2012 zu Grunde lege. Darüber dürfe nicht vergessen werden, dass der Wegfall des Aufkommens aus der Vermö-genssteuer durch das Jahressteuergesetz 1997 im Wesentlichen durch Erhöhungen im Bereich der Erbschafts- und Grunderwerbsteuer zum großen Teil ausgeglichen wurde. Zusätzlich kommt noch die substanzverzehrende Wirkung der Vermögenssteuer, was insbesondere für junge Unternehmen eine Gefahr darstelle. Und: Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer würde in der Steuerverwaltung bundesweit bis zu 2000 weitere Stellen notwendig machen. Rülke: „Aus diesen Gründen erteilt die FDP-Landtagsfraktion eine klare Absage an eine mögliche Wiedereinführung der Vermögensteuer. Die Landesregierung kann ihre grün-roten Träume wohl nur durch den Griff in die Taschen der Bürger verwirklichen.“

Länderbonds sind nicht im Interesse Baden-Württembergs – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat in einer Landtagsdebatte die Unterstützung der FDP-Fraktion für die Zustimmung des Landes Baden-Württemberg zum Fiskalpakt in dieser Woche im Bundesrat signalisiert. Aus Rülkes Sicht sei es in dieser Situation notwendig, zu einem gemeinsamen europäischen wie auch nationalen Kraftakt zur Verteidigung des Euro wie auch des europäischen Hauses zu kommen. Es seien alle Mitgliedstaaten gefordert wie auch der Bund und alle Bundesländer. Es sei auch wichtig, dass alle demokratischen Parteien zusammenwirkten. Auf die ausscherenden Kommunisten könne man hierbei gut verzichten, so Rülke. Europa bedeute für Deutschland im Allgemeinen aber auch für Baden-Württemberg im Besonderen Frieden und auch Wohlstand.

Bei den zurückliegenden Verhandlungen sei es notwendig gewesen, dass sich alle Beteiligten bewegten. Andere bei anderen Themen und die FDP beim Thema Finanzmarkttransaktionssteuer. Es sei aber erfreulicherweise gelungen, diesem Ungetüm in den Verhandlungen die Giftzähme zu ziehen, so dass keine Gefahr mehr für Mittelstand und Kleinsparer drohe. Die Schonung von Altersvorsorge, Kleinanlegern und Realwirtschaft in Verbindung mit der Teilnahme von neun Staaten sorge dafür, dass die Ausgestaltung eines praktikablen Gesetzentwurfs einer Finanzmarkttransaktionssteuer für den Euroraum unwahrscheinlicher geworden sei als der Fang eines Wolpertingers im Rosensteinpark, so Hans-Ulrich Rülke.Es sei auch erfreulich, dass die Länder durch den Fiskalpakt im Ergebnis zu noch mehr Haushaltsdisziplin angehalten würden als durch die Schuldenbremse ohnehin schon. Die Festlegung der Obergrenze für das gesamtstaatliche strukturelle Defizit bei 0,5 Prozent des BIP sei erfreulich und im Interesse des Landes. Richtig sei es, dass der Bund im Gegenzug die Länder, vor allem aber die Kommunen entlaste, immerhin würden die Länder ja für die Kommunen haften.Erfreulicherweise seien nun alle in der Frage von Eurobonds zur Vernunft gekommen. Wenn Kanzlerin Merkel erkläre, es gebe keine Eurobonds so lange sie lebe, so freue er sich über diese Aussage, sagte Rülke. Er äußerte die Hoffnung, dass der Kanzlerin mindestens eine Lebenserwartung wie ihren Vorgängern Konrad Adenauer und Helmut Schmidt beschieden sein möge. Er wolle damit aber nicht gesagt haben, dass sie auch bis dahin im Amt bleiben solle.Rülke sagte weiter, es sei zwar einerseits richtig, dass man über Eurobonds zu einer kurzfristigen Beruhigung der Märkte kommen könne. Mittel- bis langfristig hätten diese aber eine verheerende Auswirkung auf die Spar- und Reformbereitschaft der Krisenstaaten in der Eurozone. Eine Überlastung des deutschen Steuerzahlers würde am Ende die Währungsunion sprengen und würde das Projekt Europa auch bei den Menschen diskreditieren. Anti-europäische Parteien wären am Ende die Profiteure. „Wer das europäische Haus einreißen will, für den sind Eurobonds die geeignete Abrissbirne!“, so Rülke wörtlich. Man unterstütze den gefundenen Kompromiss und die Landesregierung bei ihrer Zustimmung im Bundesrat. Es stelle sich aber die Frage, welche Auswirkungen „Länder-Bonds“ am Ende hätten. Rülke äußerte die Befürchtung, dass die Sparan-reize für finanzschwache Länder konterkariert würden. Die Zinsunterschiede zwischen den Ländern, die die positive Funktion hätten, Probleme anzuzeigen, würden verdeckt. Man bekämpfe das Fieber, das eine Krankheit anzeige und laufe Gefahr, dass die Krankheit selbst sich immer mehr auswachse.Die Bundeshaftung im Außenverhältnis sei begrüßenswert, wenn auch die Gefahr bestehe, dass mancher diese ausnutze.Es sei gut, so Rülke, dass der Bund den Ländern bei der Eingliederungshilfe für Behinderte entgegen komme und es für den Kita-Ausbau einmalig 580 Millionen Euro und weiterhin jährlich 75 Millionen Euro gebe. Auch sei das Entgegenkommen des Bundes im Bereich der Grundsicherung im Alter im Landesinteresse.Das Verhandlungsergebnis im Infrastrukturbereich könne man dagegen getrost vergessen. Hier sei der „Maulheld Seehofer“ wieder einmal krachend gescheitert. Wenn Bayern nicht 1,5 Milliarden für seine Straßen bekomme, dann stimme er im Bundesrat nicht zu. So habe er im Vorfeld getönt. Abgeschlossen habe er dann für die Zusage, dass der Bund im Herbst nochmals mit den Ländern über das Thema rede. Was das heiße, wisse ohnehin jeder. Seehofers Drohungen seien stets gleichermaßen „furchteinflößend“. Wenn der bayerische Löwe in Berlin mit Koalitionsbruch drohe, so Rülke, dann frage er sich schon, was denn die CSU anschließend machen wolle. „Stellt Seehofer dann den Antrag, die bayerische Schwesterpartei der Piraten werden zu wollen?“, so Rülke wörtlich.Eine Volksabstimmung über ein im Kern verändertes Grundgesetz im Falle einer tiefgreifenden Abgabe nationaler Souveränitätsrechte an die europäische Ebene bezeichnete Rülke als folgerichtige Überlegung der weiteren Entwicklung in Europa beziehungsweise des Euroraumes.

Professoren Dr. Feld und Dr. Kube stellen mit FDP-Fraktionsvorsitzenden Eckpunkte eines gemeinsamen Gutachtens für eine Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs vor – „Das aktuelle System des Länderfinanzausgleichs ist weder gerecht noch solidarisch. Es hat in dieser Form keine Zukunft. Wir benötigen dringend ein neues dynamisches Finanzausgleichssystem mit einer stärkeren Anreizorientierung, damit Anstrengungen zur Steigerung der eigenen Wirtschaftskraft auch entsprechend honoriert werden. Dazu wollen wir den föderalen Finanzausgleich auf dem Verhandlungsweg erneuern.“ Dies sagte der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, gemeinsam mit seinen Kollegen aus Hessen und Bayern, den Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Greilich und Thomas Hacker, auf einer Landespressekonferenz in Stuttgart. Dort präsentierten der Volkswirtschaftler Prof. Dr. Lars P. Feld (Freiburg) und der Finanzverfassungsrechtler Prof. Dr. Hanno Kube (Mainz) die Eckpunkte eines gemeinsamen Gutachtens für eine Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, das sie derzeit im Auftrag der drei Landtagsfraktionen erarbeiten. „Die Leitlinien unseres Gutachtens zu einem neuen Finanzausgleichssystems sind eine stärkere Anreizorientierung, eine Entkoppelung der Verteilungsmechanismen von der Bedarfsorientierung und eine größere Steuerautonomie der Länder, so Hanno Kube und Lars Feld.

Wie Hans-Ulrich Rülke sagte, „wollen wir den Nehmerländern nicht die föderale Solidarität aufkündigen – aber ewig kann die Geduld der Geberländer nicht strapaziert werden.“ Wenn der Verhandlungsweg blockiert werde, dann müsse man sich nicht scheuen, zusammen mit Hessen und Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Wie Rülke weiter sagte, müsse im Vordergrund eines neuen Finanzausgleichssystems ein Hebesatzrecht für die Bundesländer stehen. So könnten die Bürgerinnen und Bürger verfolgen, wie sich die Ausgabenpolitik des Landes auf ihren Steuersatz auswirkt und über diese Politik bei den Landtagswahlen entscheiden. Wolfgang Greilich erklärte: „Das aktuelle System ist nicht mehr zu retten, da es ausschließlich auf die Sicherung des Status Quo angelegt ist. Daher setzen wir uns für ein dynamisches Ausgleichssystem ein, in dem deutliche Anreize für eine Steigerung der eigenen Wirtschaftskraft gesetzt werden. Davon profitieren nicht bloß große Geberländer wie Hessen, sondern letztlich alle Länder. Aus Sicht von uns Liberalen ist es auch möglich, einen sogenannten Konsolidierungs-Bonus in das System einzubauen, wodurch Länder, die verstärkt ihre Schulden abbauen, auch mehr vom neuen System profitieren könnten.Thomas Hacker wies darauf hin, dass auch Bayern als Geberland enorme Anstrengungen unternehme, Schulden abzubauen und den Haushalt zu konsolidieren. „Wir in Bayern machen es uns auch als wirtschaftlich erfolgreiches Land nicht einfach: Auf Druck der FDP hat Bayern sich vorgenommen, bis zum Jahr 2030 schuldenfrei zu sein. Es ist nicht mehr zu erklären, warum wir nachhaltig wirtschaften und unsere Überschüsse dann an andere Bundesländer abgeben müssen. Wir möchten Anreize setzen für ein besseres Wirtschaften. Wir wollen eine gerechte Neuordnung des Finanzausgleichs und haben deshalb im Bayerischen Landtag eine Initiative gestartet, dass nur diejenigen Länder Geld aus dem Finanzausgleich erhalten sollen, die sich an eine in der Verfassung verankerte Schuldenbremse halten und sparsam wirtschaften.“In Ihren „Eckpunkten für eine neue Finanzordnung“ fassen Prof. Dr. Lars P. Feld und Prof. Dr. Kube unter anderem folgende Reformschritte zusammen: Die derzeitige Finanzordnung orientiert sich am Einwohner als zentraler Größe. Mit einer Föderalismusreform III sollen neben einer Beseitigung oder Abschwächung von Fehlanreizen insbesondere eine stärkere Berücksichtigung bestehender Asymmetrien erreicht werden. Ebenfalls gilt es in diesem Kontext, den Übergang mit möglichst geringen Härten zu gestalten. Die Eckpunkte des möglichen Ausgleichsystems sehen unter anderem Zuschläge auf die Einkommenssteuer vor. Dies hat den zentralen Vorteil, dass Steuer- und Ausgabenverantwortung zusammengebracht werden. Weitere Eckpunkte bestehen in einer 50 prozentigen Lohnsteuerzerlegung nach dem Betriebsstättenprinzip sowie in einem Ressourcenausgleich gemäß eines linearen Tarifs von 60 Prozent.

FDP bekräftigt ihre Kritik an der Schiedsklage der Landesregierung – Zur Äußerung des Finanzministers in der heutigen Landtagsdebatte, Grundvoraussetzung jedes Rückforderungsanspruchs gegen die EDF sei die Nichtigkeit des Kaufvertrages, sagte der FDP-Obmann im Untersuchungsausschuss Andreas Glück: „Damit erweist sich auch die gestrige Aussage des Finanzministers, das Land sei jederzeit Herr des Schiedsverfahrens, als Märchen.“ Sollte das Schiedsgericht auf die Klage des Landes die Nichtigkeit des Vertrages feststellen, hat das Land auf die daraus resultierenden Rechtsfolgen keinen Einfluss. „Damit besteht die Möglichkeit, dass die EDF die EnBW-Anteile zurückfordert, wenn das Land Baden-Württemberg auf die Nichtigkeit des Kaufvertrages pocht. Das Schicksal der EnBW wäre so ungewisser denn je“, so Glück weiter.

Zu der von Kretschmann und Schmid aufgrund ablaufender Klagefristen geschilderten Zwangslage sagte Glück, sollte tatsächlich der Tatbestand einer EU-widrigen Beihilfe vorliegen, käme es unabhängig von den zwischen den Kaufvertragsparteien vereinbarten Klagefristen zu einer Rückzahlung. „Auch insoweit ist die Schiedsklage also unnötig.“ Bezüglich der von Grün-Rot betonten Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens gab Glück zu bedenken, die Vertraulichkeit sei zwischen den Vertragsparteien vereinbart, könne von diesen also auch einvernehmlich wieder aufgehoben werden. Es sei angesichts des bisherigen Verhaltens der EDF nicht damit zu rechnen, dass dieser die Vertraulichkeit besonders am Herzen liege. „Ein Versuch der sogenannten grün-roten Bürgerregierung, die Vertraulichkeit aufzuheben, ist mir bislang aber nicht bekannt. Vielmehr scheint sich Grün-Rot hinter der Vertraulichkeitsklausel verstecken zu wollen. Von der vielzitierten Transparenz ist jedenfalls nichts zu sehen“, so Glücks Fazit.