Im Rahmen einer von den Grünen beantragten aktuellen Debatte im Landtag mit dem Titel „Krank, kränker, Krankenhaus? Unzureichende Krankenhausbetriebskostenfinanzierung belastet Pflegepersonal und verschärft Personalabbau“ sagte der  gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die von den Grünen beantragte Debatte geht am Kern der Problematik vorbei. Das Land erfüllt in zwei Kernkompetenzen seine Ansprüche in keiner Weise: Das sind eine auskömmliche Krankenhausinvestitions-Finanzierung und eine Landeskrankenhausplanung, die ihren Namen verdient. Wir haben ein Finanzierungs- und ein Planungsdefizit im Land. Wer Qualität für die Versicherten und die Patienten im Krankenhaus sicherstellen und steigern will, kommt um eine Strukturdebatte nicht herum. Das ist ein schmerzvoller Prozess. Aber diesen Schuh muss sich die Sozialministerin Altpeter anziehen, statt leicht durchschaubare Polemik und damit Wahlkampf gegen den Bund zu führen, der seine Hausaufgaben sorgfältig macht. Die Steigerung des sogenannten Landesbasisfallwerts am Orientierungswert war eine langjährige Forderung, die jetzt erfüllt wird. Zur Mengensteigerung in den Krankenhäusern gibt es ein wissenschaftliches Gutachten, das bald vorgestellt wird. Die doppelte Degression wurde bereits vor der Bundesratsinitiative des Landes durch die Schaffung des Versorgungszuschlags abgeschafft. Ministerin Altpeter hat offene Türen eingerannt – das ist peinlich für das Land. Und die FDP-Gesundheitspolitik im Bund gibt den Krankenhäusern in diesem und im nächsten Jahr 1,1 Milliarden Euro mehr.

Im Land dagegen sind die Grünen und die SPD mit großen Versprechungen in die letzte Landtagswahl gezogen. Die Grünen wollten 600 Millionen für die Krankenhausförderung ausgeben, die SPD gar eine Verdoppelung. Schaut man sich die heutigen Zahlen an, muss man sich die Augen reiben. Die Haushaltsansätze betragen gerade einmal 368 Millionen Euro für das letzte und 383 Millionen Euro für das laufende Jahr. Nimmt man die Rekordsteuereinnahmen und das gewaltige Haushaltswachstum als Vergleichsmaßstab, ist das alles andere als vorbildlich und Ausdruck einer unverantwortlichen Gesundheitspolitik. Vor allem, wenn man berücksichtigt, dass die Vorgängerregierung ja auch noch umfangreiche Pflegeheimförderung betrieben hat und die Preise seither erheblich gestiegen sind. Die Mittel wurden aber nicht im Investitionssystem gehalten. Wegen der unzureichenden Investitionsförderung, die originäre und alleinige Landeszuständigkeit ist, müssen die Krankenhäuser aus den laufenden Betriebseinnahmen quersubventionieren. Dass das nicht gutgehen kann, verwundert nicht. Nicht umsonst mahnen auch die Kassenchefs wie AOK-Chef Hermann oder der vdek-Vorsitzende Scheller eine Strukturdebatte an. Die Kliniken im Land bekamen für das Jahr 2012 7,56 Milliarden Euro und damit vier Prozent mehr als im Vorjahr. Also Frau Ministerin: Zeigen Sie Gestaltungswillen, statt Wahlkampf-Störmanöver zu veranstalten.“

Zur Meldung, wonach Lobby Control mehr Transparenz bei Kooperationen mit Unternehmen fordere und dies an der jüngsten Schlaganfall-Kampagne mit Boehringer Ingelheim festmache, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Aus gesundheitspolitischer Sicht begrüße ich es sehr, wenn ein in Baden-Württemberg erfolgreiches Unternehmen wie Boehringer Ingelheim sich um die Prävention und Risikoaufklärung verdient macht. Auch in anderen Bereichen wird dieses Engagement geschätzt, wie beispielsweise das der Techniker Krankenkasse zur Organspende. In dem Info-Bus wird eine profunde Untersuchung gesundheitlicher Kenngrößen geboten. Das ist ein niederschwelliger Einstieg, den ich jedem empfehlen kann. Es ist unschön, dass durch das unglückliche Vorgehen der Landesregierung Irritationen aufgekommen sind.“

Zur von Sozialministerin Altpeter (SPD) angekündigten Bundesratsinitiative des Landes zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

 

„Die von Ministerin Altpeter angekündigte gesetzliche Mindestlohninitiative führt nicht zur Lösung der Probleme im Arbeitsbereich. Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion ist die Festlegung der Löhne grundsätzlich Aufgabe der Tarifparteien. Wir sagen Ja zu branchenspezifischen Mindestlöhnen, aber Nein zu einem einheitlichen, flächendeckenden Mindestlohn. Denn hier besteht die Gefahr, dass viele Arbeitsplätze bei den Geringqualifizierten wegfallen. Vielmehr sollte sich die Ministerin dafür einsetzen, dass der Fachkräftemangel in den Betrieben durch Förder- und Qualifizierungsinitiativen abgemildert wird.“

„In einer sehr emotionalen und wichtigen Debatte hat der Landtag heute über den Umgang mit sexuellem Missbrauch von Kindern und solchen, die diesen Missbrauch begangen haben, diskutiert. Die anstehende Verleihung des Theodor-Heuss-Preis an den Europapolitiker Cohn-Bendit, der in seinem Buch ‚Der große Basar‘ von sexuellen Erfahrungen seiner Person mit Kindergartenkindern spricht, führt zu großem Unverständnis bei den Fraktionen von CDU und FDP. Zumal Ministerpräsident Winfried Kretschmann, als Vorstandsmitglied der Stiftung an der Verleihung teilnimmt, dort eine Rede hält und ‚keinen Grund‘ sehe, Cohn-Bendit diesen Preis nicht zu verleihen. Wir hätten sowohl von Ministerpräsident Kretschmann, als auch von Grünen und SPD eine klare Distanzierung erwartet. Diese ist nicht erfolgt. Im Gegenteil. Der Ministerpräsident schweigt, Grüne und SPD verteidigen Cohn-Bendit.

Ein entsprechender Antrag der CDU und FDP/DVP, nicht an der Veranstaltung teilzunehmen, wurde mehrheitlich von Grünen und SPD abgelehnt. Wir sind entsetzt über dieses Verhalten“, sagten die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen der CDU, Peter Hauk MdL, und der FDP/DVP, Dr. Hans Ulrich Rülke MdL, am Mittwoch (10. April) in Stuttgart. Besonders empört zeigten sich Hauk und Rülke darüber, dass sich Ministerpräsident Kretschmann nicht traut, sich im Landtag zu äußern, dann aber gegenüber einer Nachrichtenagentur Stellung bezieht.

Bei einem solch sensiblen Thema darf es, auch Respekt vor den Opfern, keinerlei Raum für Zweifel daran geben, dass Kindesmissbrauch auf das schärfste verurteilt und diejenigen, die Missbrauch betrieben haben, in keinem Fall verteidigt werden. Die Rückendeckung von Cohn-Bendit durch die Regierung sei nicht akzeptabel. „Wir erwarten nach wie vor eine Distanzierung und die Absage der Teilnahme des Ministerpräsidenten an der Veranstaltung“, betonten Hauk und Dr. Rülke.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der integrationspolitische Sprecher Andreas Glück forderten die Landesregierung auf, bei der Sicherung von Fachkräften im Land endlich zu handeln, statt immer nur zu reden. Statt einen Gesetzentwurf für die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen zu präsentieren, begnüge sich die Landesregierung mit Workshops. „Mit Ihrer zögerlichen Haltung verspielt die zuständige Ministerin Öney wertvolle Zeit und gefährdet somit die Zukunftsfähigkeit des Landes“, so Rülke und Glück.

Die Landesregierung könne sich ein Beispiel an der schwarz-gelben Bundesregierung nehmen. Diese hat im vergangenen Jahr eine von allen Seiten gelobte Regelung gefunden und den Rechtsanspruch auf ein Prüfverfahren auf Anerkennung ausländischer Abschlüsse geschaffen. Dieser gilt allerdings nur für etwa 350 sogenannte nicht reglementierte Ausbildungsberufe, für die der Bund die Zuständigkeit hat. Es sei unerträglich, dass Grün-Rot gerade da zaudere, wo der Mangel am stärksten sei. So liege zum Beispiel bei Ingenieuren und Pflegekräften die Zuständigkeit beim Land, so Rülke und Glück.

„Es kann nicht sein, dass die Ministerin immer wieder von einer Willkommenskultur redet, dann aber ein Gesetz, das die Berufsanerkennung regelt, verschleppt. Bereits seit Schaffung des Integrationsministeriums wird dieses Gesetz immer wieder angekündigt, bisher ist jedoch nichts passiert“, so Glück.

Diese Haltung der Landesregierung ist Inhalt einer parlamentarischen Initiative, die die FDP-Fraktion gerade einbringt. „Wenn die Landesregierung Hilfe bei der Umsetzung des Landesanerkennungsgesetzes brauche, so stehen die Liberalen jederzeit konstruktiv zur Verfügung. Gerade bei diesem wichtigen Zukunftsthema gilt es, entschlossen zu handeln“, so Rülke und Glück.

 

„Eine positive Entwicklung der Anteile von Frauen in Kommunalparlamenten im Land kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach wie vor zu wenige Frauen in den Gremien vertreten sind. Dies ist besonders deshalb unerfreulich, weil die Kommunalpolitik genau die Themen betrifft, die die Lebensqualität von uns allen ausmachen: Wohnen, Arbeiten, Leben, Familie, Umwelt, Stadtentwicklung, Integration, Kultur, Sport und vieles mehr“. Dies sagte der frauenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, anlässlich einer Plenardebatte zu Frauen in Gemeinderäten und Kreistagen von Baden-Württemberg.

Die Einführung einer Quote lehnt Haußmann als den falschen Weg ab. „Die Entscheidung, wer in die Gemeinderäte und Kreistage gewählt wird, liegt letztendlich bei den Wählerinnen und Wählern. Das baden württembergische Kommunalwahlrecht wird durch die Persönlichkeitswahl geprägt. Auf dieses bürgernahe Wahlrecht sind wir zu Recht stolz. Die Wählerinnen und Wähler können durch Kumulieren und Panaschieren den Frauenanteil im Gremium wesentlich beeinflussen. Auf das Wahlverhalten der Wählerinnen und Wähler darf aufgrund der staatlichen Neutralitätspflicht bei Wahlen keinen Einfluss genommen werden“, so Haußmann. Auch nach Auffassung des Innen- und des Justizministeriums sei die Einführung einer gesetzlichen Quote nicht mit der derzeit geltenden Verfassung vereinbar, weil die oben beschriebenen Grundrechtseingriffe eben nicht durch den Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes nach Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 gerechtfertigt werden könnten.

Für die Kommunen sei ein höherer Frauenanteil im ureigenen Interesse. Vor Ort gebe es daher bereits eine Vielzahl von Aktivitäten zur Förderung und Motivation von Frauen für die Kandidatur. Als gutes Beispiel sei hier der überparteiliche Verein „Politik mit Frauen e.V.“ genannt, der Netzwerke, Mentoring-Programme und kommunalpolitische Kompetenzen für Frauen schaffe. Haußmann: „Auch die FDP führt Schulungsprogramme für politikinteressierte Frauen gemeinsam mit den Liberalen Frauen durch, es gibt individuelle Hilfestellungen für die kommunalpolitische Arbeit und sie weist auf eine möglichst ausgewogene Geschlechterverteilung auf kommunalen Listen hin.“ Dies habe zu einer sukzessiven Erhöhung des Frauenanteils auf den Listen über die letzten Kommunalwahlen hinweg geführt.

Studien zufolge seien außerdem Impulse von außen für die Kandidatur von Frauen besonders wichtig, sagte Haußmann. Ehrenamtliches Vereinsengagement biete ebenfalls gute Möglichkeiten, einen Einstieg in die Kommunalpolitik zu finden. Zudem seien Frauen mittlerweile, was Ausbildung und Studium angeht, zahlenmäßig an den Männern vorbeigezogen, dafür verließen Frauen oft auch ihren Wohnort früher. „Männer sind“, so Haußmann augenzwinkernd, „die deutlich größeren ‚Nesthocker‘“. Sie wohnten häufiger und länger im Elternhaus – und damit auch im Heimatort – als junge Frauen. Die kommunale Identifizierung sei deshalb bei jungen Frauen gegenüber jungen Männern eher weniger ausgeprägt. Der Zugang von Frauen zur Kommunalpolitik werde daher oft erst in späteren Jahren stärker.

Festzuhalten bleibe, dass Kreativität bei der Gewinnung und Motivierung von Frauen für Kandidaturen gegenüber jeder Quotenregelung vorzuziehen sei, von juristischen Bedenken gegen eine Quote ganz abgesehen.

Im Rahmen einer Aktuellen Debatte zum Thema „Neue Wege in die geschlechtergerechte Gesellschaft – Der Internationale Frauentag als Mahnung und Auftrag“, erklärte der frauenpolitische Sprecher Jochen Haußmann: „Der Internationale Frauentag muss für uns in Baden-Württemberg Anlass sein, objektiv und ohne ideologische Verblendungen die Situation von Frauen in Baden-Württemberg zu analysieren. Mit symbolträchtigen Gesetzen wie Entgeltgleichheitsgesetz oder Frauenquoten für unsere privatwirtschaftlich, häufig familiengeführten Unternehmen wird mehr Schaden angerichtet, als es den Frauen tatsächlich nützt. Für die FDP-Landtagsfraktion ist klar, dass Frauen Selbstbestimmung und Wahlfreiheit im Hinblick auf ihre individuellen Lebensentwürfe haben. Und wir dürfen die Augen vor gravierenden Problemen im Land nicht verschließen. Deshalb fordere ich von der Integrationsministerin, spätestens bis zum nächsten internationalen Frauentag einen Landesaktionsplan gegen Zwangsheirat von Frauen vorzulegen. Hier gibt es schlimme Vorkommnisse, die nicht ausgeblendet werden dürfen.
Des Weiteren müssen wir weiter an der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie arbeiten. Wir wollen mehr Frauen in Spitzenpositionen und im mittleren Management. Als Land des Mittelstands können wir es uns nicht leisten, auf die vielfältigen Kompetenzen von Frauen in der Wirtschaft zu verzichten.
Die FDP-Landtagsfraktion fordert auch, Frauen bei der Berufswahl noch besser als bisher zu beraten. Es hilft nichts, über die Verdienstunterschiede zu klagen, wenn die Ursache eben auch in der Berufswahl liegt. Deshalb war die Initiative ‚Frauen in MINT-Berufen‘ wichtig und richtig. Wissensintensive Berufe bieten höhere Gehälter als der Durchschnitt.“

Im Zusammenhang mit dem Antrag der Grünen-Abgeordneten Charlotte Schneidewind-Hartnagel und der SPD-Abgeordneten Sabine Wölfle zur Verschreibungspflicht der „Pille da-nach“ (Drucksache 15/2857) erklärten der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Wilfried Klenk MdL und der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann MdL am Donnerstag (21. Februar) in Stuttgart:

„Bei der ,Pille danach‘ handelt es sich um ein hochdosiertes Hormonpräparat. Die Entscheidung über eine mögliche Freigabe des Präparats sollte daher nicht ohne vorherige umfassende Abklärung aller Risiken erfolgen. Es ist daher nicht als sachgerecht anzusehen, wenn die Aktualität eines Themas Vorrang vor der Abklärung möglicher Risiken hat. Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können haben wir die Durchführung einer öffentlichen Anhörung beantragt, da die Stellungnahme des Sozialministeriums gezeigt hat, dass nicht alle Fakten bei der Beantwortung berücksichtigt wurden. So liegt beispielsweise ein offener Brief des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. an die Bundesregierung vor, in welchem sich diese gegen eine Freigabe aussprechen. Dieses Schreiben war dem Ministerium offensichtlich nicht bekannt. Trotz unserer Hinweise auf die vorhandenen Unklarheiten wurde der Antrag von den Regierungsparteien abgelehnt. Dies zeigt, dass eine Politik des Gehörtwerdens nur dann eine Rolle spielt, wenn das gewünschte Ergebnis sicher eintritt. Sachgerechte Politik sieht anders aus.“

Zu den von Sozialministerin Altpeter vorgelegten Eckpunkten für ein Landespsychiatriegesetz sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Sozialministerin Altpeter hat heute einen bunten Strauß blühender Schnittblumen präsentiert. Ohne das nötige Wasser werden diese jedoch verwelken. Die Ministerin rechnet selbst nicht damit, dass ihre Eckpunkte in vollem Umfang durchgehen: Sie sagte, dass es vermutlich nicht zu einer 1:1-Übernahme der Eckpunkte kommen werde. Echte Überzeugung vom eigenen Entwurf sieht anders aus. Die Ministerin bietet im Rahmen der Abstimmung des späteren Gesetzentwurfs geradezu an, Punkte zu streichen. Beispielsweise den Vorschlag, im Maßregelvollzug ein Arbeitsentgelt mit Pflicht zur Leistung von Sozialversicherungsbeiträgen zu zahlen. Denn hier müsste die Staatskasse neben dem ohnehin teuren Maßregelvollzug auch noch für Trainingsmaßnahmen zahlen.

Auch die geplanten Besuchskommissionen lassen viele Fragen offen. Warum sollen unqualifizierte Laiengruppierungen in so hochsensible Bereiche vorgelassen werden? Wo bleibt der Datenschutz? Wo bleibt die Würde der Patienten, wenn sie von Besuchskommissionen in Augenschein genommen werden? Wie wollen denn die Besuchskommissionen selbst mit Patienten umgehen, die ihre Krankheit nicht einsehen? Wollen die Kommissionen selbst den Ober-Gutachter und das Ober-Gericht spielen?

In weiten Bereichen der Eckpunkte setzt die Sozialministerin auf das Wohlwollen und die Kofinanzierung der Kommunen. Es wird sich noch zeigen, ob Parallelstrukturen drohen, zum Beispiel bei den Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen. Es wird sich also weisen, wie viele Blumen vom heute präsentierten üppigen Gebinde noch übrig bleiben

Zur Antwort der Landesregierung auf den FDP-Antrag „Anwendung der Verlängerungsoption zur Herstellung des Einzelzimmerstandards gemäß Landesheimbauverordnung“ (DS 15/2967) erklärten der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann und der Sprecher für den Ländlichen Raum Dr. Friedrich Bullinger:

„Wir halten es für bedenklich, wenn durch die zügige Einführung des Einzelzimmerstandards für bestehende Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg bis zu 18.800 Plätze verloren gingen. Viele kleine, familiär geführte Einrichtungen kämen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, wenn sie nur noch Einzelzimmer anbieten dürften. Sie müssten dann unter Umständen schließen. Gerade im Ländlichen Raum könnte das die Versorgung vor Ort gefährden. Dabei ist es doch übereinstimmender Wunsch, dass Pflegebedürftige in ihrem Umfeld bleiben können. In keinem anderen Bundesland gibt es eine so strenge Pflicht, Einzelzimmer zur Verfügung zu stellen. Aber auch bei Neubauten ist uns nicht klar, warum es nur noch Einzelzimmer geben darf. Es gibt zahlreiche Experten mit der Meinung, dass es gerade für demenzkranke Menschen besser sei,  wenn sie nicht ganz auf sich alleine gestellt sind. Die Frage der Wohnform ist eine persönliche Entscheidung der betroffenen Menschen und Angehörigen. Warum hier der Staat mit Zwang etwas vorschreiben muss, erschließt sich uns nicht. Und die Landesregierung muss  sich schon die Frage gefallen lassen, ob es angesichts der demografischen Entwicklung und der absehbaren Finanzierungsproblematik im Bereich der Pflege richtig ist, als einziges Bundesland einen Standard vorzugeben, der wohl nicht mehr zu steigern ist. Die bisherige Ausnahmeregelung, nach der eine Bestandseinrichtung bis zu 25 Jahre auch mit Mehrbettzimmern weitergeführt werden darf, wird zu streng angewandt. Dass ein Betreiber nachweisen muss, dass er durch einen schnellen Umbau zu nur noch Einzelzimmern quasi Pleite geht, ist nicht angemessen. Diese Regelung muss überdacht werden.“

In einer von der FDP-Landtagsfraktion beantragten Aktuellen Debatte über das Thema „Frauen im Fokus der Fachkräftestrategie für den Mittelstand – Kontaktstellen Frau und Beruf stärken“ hat der arbeits- und frauenpolitische Sprecher Jochen Haußmann das Finanz- und Wirtschaftsministerium aufgefordert, die Mittel für die Kontaktstellen Frau und Beruf Baden-Württemberg zu erhöhen und damit noch mehr Frauen als Fachkräfte an mittelständische Betriebe zu vermitteln. „Die Evaluationsergebnisse sprechen eine eindeutige Sprache – die maßgeblich von früheren FDP-Wirtschaftsministern geförderten Kontaktstellen Frau und Beruf weisen einen hohen Wirkungsgrad bei der Erschließung des Fachkräftepotentials Frau auf“, sagte Haußmann. 89 Prozent der Frauen, die eine Beratung erhielten, würden die Kontaktstelle Frau und Beruf weiter empfehlen.

„Wir brauchen einen flächendeckenden Ausbau der Kontaktstellen statt bürokratische Regelungen für die Wirtschaft wie Quotenvorgaben. Der Fokus muss jetzt darauf liegen, insbesondere Wiedereinsteigerinnen und Migrantinnen zu fördern. Dazu bedarf es der Professionalisierung in der Außendarstellung und einer stärkeren Netzwerkarbeit“, so Haußmann. Nach den Worten des stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden kritisiert die Prognos-Analyse die Zusammenarbeit der Hausspitze des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft mit den Kontaktstellen Frau und Beruf. „Dies ist ein deutlicher Hinweis, dass Minister Dr. Schmid wirtschaftspolitische wichtige Themen eklatant vernachlässigt“, so Haußmann. Und: „Ich fordere die Finanz- und Wirtschaftsminister auf, die Arbeit der Kontaktstellen Frau und Beruf vor Ort zu besuchen, so wie dies seine Amtsvorgänger gemacht haben. Wir fordern auch für einen flächendeckenden Ausbau die stärkere finanzielle Förderung der Kontaktstellen. Ein Blick in den grün-roten Koalitionsvertrag könnte dem Wirtschaftsminister nicht schaden.“

Zur Meldung, die SPD-Landessozialministerin Altpeter wolle nicht nur in jeder Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht vorlegen, sondern auch einen Landesbeirat für Armutsbekämpfung und -prävention zur Dauereinrichtung machen, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Bei der Armutsfrage haben wir kein Erkenntnisproblem, sondern einen Umset-zungsbedarf. Steuergelder für Arbeitsgruppen und Berichte auszugeben, ist verfehlt. Ich denke von der Ursache her. Deshalb brauchen wir eine Qualifizierungsoffensive und die volle Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Und es ist schon bemerkenswert, welche Krokodilstränen die Landessozialministerin vergießt. Sie selbst gehört dem grün-roten Kabinett an, das die Hand dafür gehoben hat, dass jungen Beamtenfamilien bis zu 300 Euro netto im Monat genommen werden. So sieht öko-soziale Politik der Armutsbekämpfung also in der Praxis aus – unsozial und unsolidarisch.“

Darum sollte sich Ministerin Öney kümmern und nicht darum, dass es doppelte Loyalitäten in unserem Land gibt. Zur Forderung von Integrationsministerin Öney nach einer doppelten Staatsbürgerschaft für junge Erwachsene mit ausländischen Eltern sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der integrationspolitische Sprecher Andreas Glück:

„Integration bedeutet Bekenntnis zu Deutschland. Darum sollte sich Ministerin Öney kümmern und nicht darum, dass es doppelte Loyalitäten in unserem Land gibt.“

Zu: Öney weist CDU-Kritik der Klientelpolitik zurück. Zur Meldung, dass sich Integrationsminsterin Öney zu sehr auf einzelne Migrantengruppen fokussiere, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück: “Die Rechtfertigung der Ministerin, sie befasse sich nicht nur mit türkischstämmigen Migranten, sondern auch zum Beispiel mit solchen italienischer Herkunft, greift für uns Liberale zu kurz.

Aufgabe der Integrationsministerin ist weder die Fokussierung auf die eine noch auf die andere Migrantengruppe. Vielmehr sollte die Ministerin verstärkt Kontakte zur baden-württembergischen Wirtschaft oder zu Bildungs- und Sozialeinrichtungen suchen, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Wenn sie schon ein eigenes Ministerium für diese wichtige Aufgabe beschäftigt, sollten die Bekämpfung des Fachkräftemangels ebenso wie soziale Herausforderungen mit allen betroffenen Gruppen ausführlich diskutiert werden. Hier sehen wir den Blick der Ministerin nach ihrer eigenen Aussage auf die Kontaktpflege mit Migrantengruppen begrenzt. Damit wird sie der wichtigen Querschnittsaufgabe absolut nicht gerecht.“

Musterland für gute Arbeit, aber drastische Kürzungen im eigenen Verantwortungsbereich – In der Haushaltsdebatte über den Etat des Sozialministeriums sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

Der vorliegende Staatshaushaltsplan ist ein Dokument des Wegs in den Schuldenstaat. Obwohl schon der Ursprungsentwurf eine Steigerung des Haushaltsvolumens um 7 Prozent beinhaltete, haben die Regierungsfraktionen die Spendierhosen aus dem Schrank geholt und noch einmal 4,2 Millionen Euro draufgesattelt. Von den wohlmeinenden Ausführungen über Generationengerechtigkeit und Schuldenproblematik bleibt nicht viel übrig. Ich zitiere Frau Ministerin Altpeter aus dem Bericht zum Staatshaushaltsplan: ‚Zu einer guten Sozialpolitik gehört nämlich auch eine ausgeglichene Haushaltsbilanz. Je weniger Schulden wir den künftigen Generationen hinterlassen, desto größer ist ihr Handlungs- und Gestaltungsspielraum‘. Dem kann ich voll zustimmen. Wenn man den Satz ernst meint, hätte man aber den Haushalt nicht so ausweiten dürfen. Das ist aber nicht der einzige Bruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Die großen Wahlversprechungen von Grün und Rot im Bereich der Krankenhausfinanzierung bleiben weiterhin unerfüllt. Weder gibt es jährlich 600 Mio. Euro, noch eine Verdoppelung der Mittel. Es gibt zwar einen Mittelanstieg um rund 20 Mio. für die öffentlichen Krankenhäuser auf 382,8 Mio. Euro, dafür wird bei den privaten um 5 Mio. Euro gekürzt. Hier zeigt sich wieder einmal mehr die Staatsgläubigkeit von Grün-Rot und die Allergie gegen alles Private. Auch bei den Zentren für Psychiatrie wird gekürzt. Symbole für die Seele der SPD werden aus dem Landeshaushalt finanziert: das ‚Landesprogramm gute und sichere Arbeit‘ und eine Million Euro für einen Armuts- und Reichtumsbericht. Dabei haben wir kein Erkenntnisproblem! Wir brauchen eine Qualifizierungsinitiative und die volle Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Und wer wie diese Landesregierung jungen Beamtenfamilien monatlich bis zu 300 Euro aus der Tasche zieht, der darf sich wahrlich nicht sozial nennen. Eine derartige Gehaltskürzung könnte sich in Zeiten des Fachkräftemangels kein privater Arbeitgeber erlauben. Hier fällt die Maske und es zeigt sich, was von den Sonntagsreden vom ‚Musterland für gute und sichere Arbeit‘ in den Bereichen übrig bleibt, in denen man selbst unmittelbare Verantwortung trägt.

Ohnehin anstehende Reform soll für mehr Freiheit genutzt werden – Zur Meldung, wonach gemäß Schweizer Recht eine Seebestattung im Bodensee erlaubt ist, nach derzeit gültigem deutschen jedoch nicht, erklärte der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann der FDP-Landtagsfraktion:

„Es wird höchste Zeit, dass auch nach Landesrecht die Seebestattung durch Verstreuen der Asche auch auf dem Bodensee erlaubt wird. Ich habe bereits Ende August die Initiative des damaligen Landtagsabgeordneten Dr. Wetzel aufgegriffen und mich an die Sozialministerin Altpeter gewandt. Ich habe angeregt, das Thema im Zusammenhang mit der ohnehin stattfindenden Überarbeitung zur vermehrten Berücksichtigung der Bedürfnisse anderer Religionen aufzugreifen. Die oft genannten Befürchtungen wegen des Trinkwassers aus dem Bodensee sind nach meiner Meinung nicht stichhaltig. Andere Bodensee-Anrainer wie die Schweiz erlauben die Seebestattung bereits. Wenn es Probleme geben könnte, wäre es dort nicht erlaubt. Wir sollten zu einer Gleichbehandlung kommen. Und mir soll erst mal einer einen schlüssigen Gedankengang präsentieren, warum ein bisschen Asche im großen Bodensee schädlich sein soll. Hier sind ganz andere Interessen im Spiel. Ich setze auf den Schub der Freiheit und die Einsicht der Landesregierung, dieses Thema mit aufzugreifen. Meine schriftliche Anregung wurde natürlich vom Ministerium abgelehnt.“

Passiv-Aktiv-Tausch stellt nun auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und privat Arbeitgeber ab – Zur Meldung, wonach der so genannte „Passiv-Aktiv-Transfer“ des Arbeitsmarktprogramms des Landes nunmehr auf die Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt abstellt, erklärten der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Es ist zu begrüßen, dass die Sozialministerin ihre ursprünglichen Überlegungen zur Schaffung eines so genannten „Sozialen Arbeitsmarkts“, der bei Sozialunternehmen angesiedelt sein sollte, überwunden hat. Wir sehen uns nun in unserer Kritik aus dem letzten Jahr vollauf bestätigt, als das Programm vorgestellt wurde. Der Passiv-Aktiv-Transfer stellt nun auf Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarkts ab. Dennoch sehen wir eine große soziale Ungerechtigkeit. Im Land gibt es rund 60.000 langzeitarbeitslose Menschen. Mit vier Millionen Steuergeldern aus der Landeskasse soll jetzt gerade einmal 570 Personen Hilfe geboten werden. Die Sozialministerin tummelt sich dabei auch noch in einem Bereich, für den der Bund an sich originär zuständig ist. Wir fordern, das Geld für eine Qualifizierungsinitiative des Landes und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszugeben, um an der Ursache von Arbeitslosigkeit und Armut anzusetzen. Und schließlich muss es um die Weiterentwicklung der Eingliederungszuschüsse der Bundesagentur für Arbeit gehen. Diese ist für die aktivierende Arbeitsmarktpolitik zuständig.“

Rufe nach Auflösung des Ministeriums und Angliederung an ein anderes Haus gewinnen weiter an Boden – Zu der bereits verfügten Auflösung der Zentralstelle im Integrationsministerium zum 1. Oktober 2012 sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Die FDP-Landtagsfraktion hat die Entscheidung, für das Querschnittsthema Integration ein eigenes Ministerium zu schaffen, von Anfang an kritisiert. Nun gibt uns das Haus selbst recht: die Struktur eines Ministeriums – mit Zentralstelle und klassischer Aufgabenteilung – ist für diesen Aufgabenbereich völlig ungeeignet. Nach wie vor steht die FDP-Landtagsfraktion zur Überzeugung, dass das Integrationsthema in einer Stabstelle an ein anderes Haus angegliedert besser aufgehoben wäre. Die Strukturen nun anzupassen, ist zwar verständlich, im Ergebnis aber eben nicht weitgehend genug. So verursacht die Integrationsministerin große strukturelle Unsicherheit, indem sie die Zentralstelle auflöst. Bestimmte Koordinierungsaufgaben werden von den Zentralstellen als einheitlichen Ansprechpartnern nämlich nach außen wahrgenommen. Hier einen Sonderfall zu schaffen, bringt nur Verwirrung in der Kommunikation zwischen den Ministerien und mit dem Parlament. Und dies nur, weil Grün-Rot sich nicht traut, den eigentlich erforderlichen Schritt zu tun: die Auflösung des Hauses und Angliederung an ein anderes Ministerium.“

Mittelvolumen muss vollständig für Familien erhalten bleiben – Zur Meldung, das Kabinett werde das Aus für das Landeserziehungsgeld beschließen, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Nach den vollmundigen Versprechungen im Koalitionsvertrag folgt nun die Ernüchterung: Unter dem fadenscheinigen Argument, die Zahlungen könnten auf die Grundsicherung angerechnet werden, wird dem Förderbereich Familien ein zweistelliger Millionenbetrag entzogen. Wir Liberalen waren seit jeher kritisch gegenüber dem Landeserziehungsgeld. Wir wollten einen Umbau, bei dem die Gelder jedoch vollständig im Förderbereich Familien verbleiben. Ein erster Einstieg war mit dem Landesprogramm STÄRKE gemacht. Dort hätte man weiter ansetzen müssen, ebenso wie bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Und ein großes Problem ist der Wiedereinstieg von zumeist Frauen nach der Familienphase in das Arbeitsleben. Weiter hätte ich mir mehr Schub im Bereich der Qualifikation gewünscht, um Armut zu verhindern. So aber kassiert die Landesregierung auf dem Rücken der Familien zunächst 38 Millionen Euro ein, um nachher sich wieder für ein bereits angekündigtes 10 Millionen Euro umfassendes Programm ‚feiern‘ zu lassen.“

Krebsfrüherkennung und Krebsregister müssen weiterentwickelt werden – Zur Kritik der SPD-Landessozialministerin Altpeter am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur flächendeckenden Einführung von Krebsregistern sagte der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann am 24.08.2012 in Stuttgart:

„Die Kritik der SPD-Landessozialministerin geht fehl. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beruht im Wesentlichen auf dem Nationalen Krebsplan. Daran waren die Deutsche Krebsgesellschaft, die Deutsche Krebshilfe und die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren beteiligt. Wir brauchen effektive und effiziente Strukturen, wenn wir im Kampf gegen Krebs vorankommen wollen. Deshalb ist es sinnvoll, den Ländern konkrete Standards vorzugeben, um zu einem bundesweiten Ranking und Qualitätswettbewerb kommen zu können. Auch die Sozialministerin sollte an die betroffenen Menschen denken, statt reflexhaft als SPD-Ministerin einen Gesetzentwurf aus einem FDP-geführten Bundesgesundheitsministerium zu kritisieren. Vielleicht hilft ihr der Hinweis, dass der Nationale Krebsplan aus dem Jahr 2008 stammt – da war bekanntlich Ulla Schmidt Ministerin. Wenn nun die zentrale Landesregisterstelle in Baden-Württemberg weiterentwickelt werden muss, so sollte das im Sinne der Betroffenen begrüßt werden. Baden-Württemberg muss mit Sicherheit keine bundesweiten Vergleiche scheuen.“

FDP-Fraktion will Kinder gezielt unterstützen -Trotzdem Zustimmung für grün-rotes Gesetz – In der zweiten Beratung über den grün-roten „Gesetzentwurf zur Einbeziehung von Lebenspartnerschaften in ehebezogene Regelungen des öffentlichen Dienstrechts“ hat der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke die Zustimmung der FDP-Landtagsfraktion signalisiert. Rülke kritisierte jedoch erneut, dass ein entsprechender Vorschlag der Liberalen schon zu Beginn der Legislaturperiode von der Regierungskoalition abgelehnt wurde.

„Unser Vorschlag, den wir heute nicht wieder aufgreifen, ist nach wie vor der bessere, der modernere und der zukunftsfähigere“, sagte Hans-Ulrich Rülke. Auch die FDP-Landtagsfraktion setze sich dafür ein, verheiratete und in eingetragener Partnerschaft lebende Beamtinnen und Beamte mit Blick auf den Familienzuschlag gleichzustellen, habe aber alternative Wege gesehen, dieses Ziel zu erreichen. Es sei auch möglich, die Gleichstellung dadurch zu erreichen, dass auf einen ehebezogenen Teil des Familienzuschlags verzichtet wird. Die so frei werdenden Finanzmittel könnten dann innerhalb des Familienzuschlags zugunsten der Kinder erhöht werden. Grünes Licht gab Hans-Ulrich Rülke für den rückwirkenden an der Föderalismusreform orientierten Stichtag 1. September 2006: Ab hier wird auf Antrag eine Gleichstellung von Personen in eingetragener Partnerschaft in Bezug auf die jeweils geltenden Regelungen zum Familienzuschlag, zur beamtenrechtlichen Versorgung, zur Beihilfe, zu den Reise- und Umzugskosen sowie zum Trennungsgeld vorgenommen.

Eigene Hausaufgaben machen, statt mit dem Finger auf Berlin zeigen – Zur Meldung, Baden-Württemberg wolle im Vermittlungsausschuss eine bessere Finanzierung der Krankenhäuser erreichen, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Beim Vorgehen von Ministerin Altpeter handelt es sich um politische Effekthascherei von der besonders betrüblichen Sorte. Die Bundesregierung macht einen grundsoliden Vorschlag: Die Einführung des anteiligen Orientierungswerts als Maßstab für zukünftige Entgeltsteigerungen statt des Abstellens auf der Grundlohnsummen-Steigerungsrate ist ein bedeutender Fortschritt. Es gibt vor dem Hintergrund der hohen Tarifabschlüsse 280 Millionen Euro jährlich mehr für die Krankenhäuser. Jetzt erklärt die Ministerin, sie wolle im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen. Ziel müsse eine volle Übernahme aller Tarifabschlüsse sein. Ein solch voller Automatismus wäre für die Tarifvertragsparteien ja geradezu eine Einladung zur Selbstbedienung. Hier will sich die Sozialministerin bei der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft zu Lasten des Bundes offenbar lieb Kind machen, nachdem dort der Bruch zentraler Versprechen offenbar sauer aufgestoßen ist.Zur Erinnerung: Vor der Wahl haben beide Regierungsfraktionen die Verdoppelung bzw. Erhöhung der Mittel für die Krankenhausfinanzierung auf 600 Millionen Euro versprochen. Der gesamte Haushaltsansatz geht von 382,5 Millionen Euro im Jahr 2011 auf 370,0 Millionen Euro im Jahr 2012 zurück. Mit ihrem Verhalten im Bundesrat setzt Frau Altpeter die Verbesserungen für Baden-Württemberg aufs Spiel. Der Bund könnte das Vorhaben auch einfach stoppen, dann gibt es keine 280 Mio. Euro mehr fürs Land. Das sollte man auch berücksichtigen, wenn man politisches Roulette spielt.“

Landesregierung bleibt hinter Versprechungen des eigenen Koalitionsvertrags zurück – Zur heutigen Beratung seines Antrags „Kinderschutzambulanzen in Baden-Württemberg“ (Landtags-Drucksache 15/1667) sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Haltung der Landesregierung bei der Frage der Einrichtung von Kinderschutzambulanzen an den Kinderkliniken im Land ist dem Thema nicht angemessen und vor dem Hintergrund der betroffenen Kinder nicht hinnehmbar. Wir bräuchten dringend diese interdisziplinären Kompetenzteams, um Misshandlungen in all ihren Facetten zu erkennen und dann auch wirkliche Hilfe anbieten zu können. Ich habe mich selbst unmittelbar im Olgahospital informiert, wo es bereits eine Kinderschutzambulanz gibt. Die dortigen Erfahrungen sind alarmierend und lassen kein weiteres Zuwarten zu. Wenn die Landesregierung ihren Versprechungen im Koalitionsvertrag unter der Überschrift ‚Kinderrechte stärken, Kinderschutz verbessern‘ gerecht werden will, dann brauchen wir jetzt ein Modellprojekt für Kinderschutzambulanzen im Land, wie es bereits in einer Enquête-Kommission des Landtags empfohlen und von Ärzteseite seit Jahren gefordert wird. Zumal, da die heutigen Regierungsfraktionen sich noch zu Oppositionszeiten klar für Kinderschutzambulanzen ausgesprochen haben.Ich lese in der Antwort auf meinen Antrag im Wesentlichen nur, was von der Vorgängerregierung fortgeführt wird. Das ist einerseits ein schönes Kompliment, bringt aber bei dieser aktuellen Frage die betroffenen Kinder und Familien nicht genügend voran. Das aber ist mein zentrales Anliegen. Deshalb begrüße ich auch die Zielrichtung der Sozialministerin, die bestehenden Angebote und Akteure noch besser miteinander zu vernetzen. Das ist richtig. Wir brauchen aber auch die institutionalisierte Hilfe in Gestalt der Kinderschutzambulanzen, die dann in das Netzwerk ‚Frühe Hilfen‘ aktiv einzubinden sind.“

Im Landtag diskutieren Experten mit Senioren über Chancen des demografischen Wandels – „Der FDP-Landtagsfraktion ist es ein wichtiges Anliegen, mit der älteren Generation in den Dialog zu treten.“ Dies sagte der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke auf dem Liberalen Seniorentag im vollbesetzten Plenarsaal des Landtags. Nach den Worten von Rülke müssten angesichts des demografischen Wandels die Älteren noch mehr in den Fokus der Landespolitik rücken. Deshalb werde auf dem Kongress auch die Frage diskutiert, was zur Stärkung der Mitbestimmungsrechte der älteren Menschen getan werden könne. Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion und Moderator des Seniorentags, Jochen Haußmann, sagte, ein Modell wie das Altenparlament in Mecklenburg-Vorpommern könnte auch für das Land Baden-Württemberg wichtige Impulse setzen.

Gerade im „Europäischen Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen“ sollte das Ziel einer Kultur des aktiven Alterns unter Einbeziehung aller Altersgruppen verstärkt in den Blick genommen werden.Für die Selbstbestimmung älterer Menschen setzte sich der Vorsitzende der Liberalen Senioren Initiative (LSI), Dr. Kurt Sütterlin ein. „Die Senioren haben das Recht, selbst zu entscheiden, wo und wie sie sich für eine Sache einsetzen wollen. Die häu-fig eingeschränkte Selbstbestimmung im Beruf sollte nicht durch neuen – diesmal moralischen – Zwang ersetzt werden“, sagte Sütterlin. Der LSI-Vorsitzende warb dafür, „sich angemessen politisch zu engagieren.“ Denn die Verantwortung für die kommenden Generationen „kann uns wohl keiner abnehmen“. Roland Sing, der Vorsitzende des Landesseniorenrats Baden-Württemberg, appellierte an die gesellschaftlichen Kräfte, die Herausforderung des demografischen Wandels anzunehmen. Den Fachkräftemangel könnten auch ältere Arbeitnehmer abmildern. Doch dazu bedürfe es altersgerechter Arbeitsplätze und flexibler Entgelt-formen, die die Tarifpartner ermöglichen sollten. „Denn Arbeit hat viel mit persönlicher Sinnstiftung zu tun“, so Sing. Die Diplompsychologin Inge Nestele legte als Vertreterin des Internationalen Bundes (IB) die Chancen dar, die sich für Seniorinnen und Senioren aus den Angeboten des Bundesfreiwilligendienstes ergeben.Brigitte Paetow informierte als Vorsitzende des Landesseniorenbeirats Mecklenburg-Vorpommern über das dort im Jahr 1999 kreierte Altenparlament, das sich zu einem anerkannten Gremium der älteren Generation gegenüber dem Parlament, der Landesregierung und den Kommunen entwickelte. Das Engagement des Altenparlaments habe in der Politik des Landes Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise mit einem Seniorenmitwirkungsgesetz seinen Niederschlag gefunden.

Urteil zur Strafbarkeit der Beschneidung von Jungen verlangt Gesamtstrategie – Zur Meldung, der Kinderschutzbund Baden-Württemberg begrüße das Urteil zur Strafbarkeit der Beschneidung von Jungen, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die jüngste Gerichtsentscheidung zum Thema Beschneidung muss zum Anlass genommen werden, eine Gesamtstrategie zu entwerfen. Mir ist wichtig, das Thema Beschneidung von Mädchen in den Vordergrund zu rücken. Diese höchst grausamen und oftmals lebensgefährlichen Verletzungen durch die Entfernung der Klitoris berauben die Mädchen ihrer späteren sexuellen Empfindsamkeit. Ich fordere die Sozialministerin und die Integrationsministerin auf, spätestens bis Jahresende ein schlüssiges Gesamtkonzept vorzulegen. Die Bundesratsinitiative zur Strafbarkeit von Beschneidungen ist mir bekannt. Das hilft aber auch nicht weiter, wenn die Verstümmelung bereits vorgenommen wurde. Es muss unmissverständlich klar werden, dass wir in Deutschland die Beschneidung von Mädchen nicht tolerieren. Wir brauchen ein Präventionskonzept. Daran muss sich die Landesregierung messen lassen.“