Zur Meldung, wonach der Chef der AOK Baden-Württemberg, Christopher Hermann, den Gesundheitskompromiss zwischen Union und SPD unter anderem deshalb begrüßt habe, weil die „sozial ungerechte Kopfpauschale einer einkommensbezogenen Erhebung weichen soll“, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann :

 „Die bekannt gewordene Einigung zur Finanzreform ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion keine gute Nachricht für die Baden-Württemberger. Weil das Land besonders leistungsstark Land ist, werden unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Prozentzuschläge auf die Gehälter überproportional belastet. Die Beiträge sollen weiterhin vom bundeseinheitlichen Gesundheitsfonds verschlungen werden. Es ist bereits die Rede von Ausgleichsmechanismen für Kassen mit geringer verdienenden Versicherten. Kassen, die ihren Beitragssatz wie von Schwarz-Rot geplant auf 14,6 Prozent absenken könnten, können das dann eben nicht, sondern müssen wieder einmal Finanzhilfe leisten. Die Zusatzprämien nach Euro und Cent waren systemgerechter und sozialer. Zum einen gibt es keinen Grund, fixe Ausgaben wie Arztrechnungen oder Krankenhauskosten an den Lohn zu koppeln. Zum anderen – und das ist der zentrale Punkt – gab es beim Zusatzprämiensystem der FDP einen Sozialausgleich nach Bedürftigkeit. Hier wurden alle Einkünfte zur Prüfung herangezogen. Warum soll jemand, der nur Teilzeit arbeitet, aber ansonsten wohlhabend ist, sich auf die Solidarität mit einem gut verdienenden Familienvater berufen dürfen, der von seinem Bruttolohn noch ein Haus abzahlt? Hier ist einmal mehr eine große Koalition der Sozialromantiker am Werk. Die Zeche zahlen unsere fleißigen Baden-Württemberger.“

 

Zum Entwurf eines neuen Landesanerkennungsgesetzes, das zur Beratung im Landtag ansteht, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke sowie der integrationspolitische Sprecher der Fraktion Andreas Glück:

„Der Gesetzesentwurf aus dem Integrationsministerium hat lange auf sich warten lassen und kann zudem nicht überzeugen. Noch immer herrscht großer Fachkräftemangel in den Berufen, die das neue Landesgesetz regeln soll. Der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg ist für viele qualifizierte Zuwanderer immer noch unattraktiv, da sie nicht in ihrem erlernten Beruf arbeiten könnten. Zahlreiche andere Bundesländer haben entsprechende Regelungen längst erlassen.

Leider zeigt sich beim vorgelegten Entwurf, dass nicht alles, was lange währt, auch endlich gut wird. Noch Ende Oktober mahnte Ministerpräsident Kretschmann als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz an, bei der beruflichen Anerkennung in allen Ländern einheitliche Standards zu gewährleisten. Diese Aussage konterkariert er mit der Vorlage des Gesetzesentwurfs für Baden-Württemberg. So sollen nach den Plänen von Grün-Rot grundsätzlich die Regierungspräsidien zuständig sein, wenn es darum geht, über die Gleichwertigkeit eines im Ausland erlangten Abschlusses zu befinden. Dies soll auch für Ingenieure gelten, die aus dem Ausland nach Baden-Württemberg kommen. In fast allen anderen Bundesländern sind dafür jedoch die Ingenieurkammern aufgrund ihrer umfassenden Sachkunde zuständig. Für nicht zuständig erklärt der Gesetzesentwurf hingegen die Regierungspräsidien beim Architektenberuf, hier soll die Architektenkammer zuständig sein. Nur ein Schalk kann hier von Einheitlichkeit sprechen.

Zum Aktionsplan des Sozialministeriums im Hinblick auf Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Paaren sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt, dass gegen die Ausgrenzungen einzelne  Lebensentwürfe in unserer Gesellschaft vorgegangen werden soll. Liberale Politik setzt auf die Würde des Individuums und stellt Bürgerrechte sicher. Ich vermisse jedoch bei der grün-roten Landesregierung einen umfassenden Gesellschaftsansatz. Es werden immer mehr teure Sonder-Aktionspläne initiiert und Klientelgruppen bedient, anstatt sich um die Gesellschaft als Ganzes und um integrierte Politik zu kümmern. Neben dem hier zur Diskussion stehenden Aktionsplan gibt es noch eine bemerkenswerte Kampagne zur sogenannten natürlichen Geburt. Weitere einzelne Geschenke sind hinlänglich bekannt. Mir wäre es sehr recht, wenn der Blick auch für eine effektive und effiziente Familienpolitik und eine umfassende Präventionsstrategie geöffnet werden könnte.

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt es, dass Ministerin Bauer an der Uni Ulm ein Kompetenzzentrum Kinderschutz in der Medizin umsetzt. Effektiver Kinderschutz, eingebettet in effiziente Strukturen, muss Kernbestandteil der Krankenhausangebote und ein wichtiger Schwerpunkt der Sozialpolitik des Landes werden. Ich habe bereits mit meinem Antrag vom 8. Mai 2012 „Kinderschutzambulanzen in Baden-Württemberg“ (Landtags-Drucksache 15/1667) das Thema aufgegriffen, was leider von Sozialministerin Altpeter nicht berücksichtigt wurde. Gleichwohl sind für mich Kompetenzzentren in Kliniken, die mit einer ganz anderen Aufmerksamkeit an die Thematik herangehen können der Nukleus, um den herum sich die weiteren Hilfsangebote effizient anzuordnen haben. Liberale Sozialpolitik heißt, die Probleme von den Ursachen her zu denken. Wir alle stehen in der Pflicht, den Kindern als schwächster Teil der Gesellschaft alle erdenkliche Form der Unterstützung, Prävention und Schutz zu leisten“, so Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion.

 

 

Zur heutigen Pressekonferenz der CDU sagten der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Andreas Glück:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt den Vorstoß der CDU zu einer menschlicheren Flüchtlingspolitik. Insbesondere die aktuellen tragischen Ereignisse im Mittelmeerraum müssen zu einer neuen Diskussion über die Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg, in der Bundesrepublik und in Europa führen. Mit 65 000 aufgenommenen Asylbewerbern im Jahr 2012 leistet Deutschland bereits heute einen wesentlichen Beitrag zu den Herausforderungen des stetigen Flüchtlingszustroms nach Europa. Besonders gefordert sind hier die Kommunen, die die Asylsuchenden aufnehmen und die Geld-und Sachleistungen an diese weitergeben. Wir dürfen die Kommunen mit dieser Aufgabe nicht überfordern. Die Zahl der Asylbewerber übersteigt schon heute die Prognosen. Gleichzeitig kommen die kommunalen Haushalte aufgrund zu geringer Mittel an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Die Landesregierung ist aufgefordert, die Flüchtlingsversorgung vor Ort durch angemessene Vergütung sicherzustellen. Gleichzeitig muss sie bei der Wohnraumversorgung einen praktikablen Weg aufzeigen, denn diese ist schon heute unzureichend.

 

 

 

Aus Anlass der Beratung des FDP-Antrags „Krankenhäuser in Baden-Württemberg: Situation und Weiterentwicklung“ (Drucksache 15/3862) im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren erklärte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt den Beschluss des Sozialausschusses, auf Grundlage meines Antrags die Thematik der Krankenhausplanung und -versorgung umfassend zu erörtern. Die FDP-Landtagsfraktion erwartet, dass wir zu neuen Instrumenten der Planung und Steuerung gelangen, die qualitätsorientiert und zugleich von größtmöglicher Effizienz und Effektivität geprägt sind. Es ist wichtig, bei dieser Weiterentwicklung den Rechnungshof einzubinden. Er hat völlig zu Recht grundsätzliche Verbesserungen beim gesamten Fördercontrolling angemahnt. Qualitätsorientiere und sektorenübergreifend koordinierende Zielvereinbarungen im Wettbewerb sind aus meiner Sicht der Schlüssel zum Erfolg. Die FDP begrüßt die geplante Anhörung aller Beteiligten und erwartet konkrete Ergebnisse für die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen, auf die das Land unmittelbar Einfluss hat. Schwarze-Peter-Spiele zwischen Bund und Land helfen nicht weiter. Das Land hat genügend Spielraum für eine aktive Gestaltung. Baden-Württemberg ist bereits vorbildlich im Hinblick auf Krankenhausfälle und Krankenhausbehandlungskosten je Einwohner.“

 

Info: Der Rechnungshof hat sich nicht speziell mit der Krankenhausförderung des Landes auseinander gesetzt. Er hat sich vielmehr anderen Prüfungsbereichen auch aus dem Geschäftsbereich des Sozialministeriums gewidmet. Gleichwohl hat er insgesamt Verbesserungen beim Fördercontrolling angemahnt.

Der FDP-Antrag ist unter http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/3000/15_3862_D.pdf abrufbar.

Zur Forderung des Landesseniorenrats nach mehr Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die FDP-Landtagsfraktion fordert Sozialministerin Altpeter auf, ein Weiterentwicklungskonzept zur Pflegeberatung vorzulegen. Es ist wichtig, dass dabei die betroffenen Bürger einbezogen werden. Dies wird zu effizienteren Beratungsstrukturen führen, die auf die Belange der Betroffenen zugeschnitten sind. Gleichzeitig  trägt dies zur  Qualitätssicherung bei.“

Zur Antwort des Integrationsministeriums auf die Große Anfrage der FDP-Landtagsfraktion mit dem Titel „Integrationsministerium – zur Halbzeitbilanz an Fakten messen“ (Landtagsdrucksache Nr. 15/3799), sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Die FDP-Landtagsfraktion war von Anfang an kritisch, ob Grün-Rot bei dieser wichtigen Querschnittsaufgabe mit einem eigenständigen Ministerium gut aufgestellt ist. Aus diesem Grund haben wir zur Halbzeit der Legislaturperiode diese Große Anfrage an die Landesregierung gestellt. Die Antwort ist ernüchternd. Es zeigen sich Mehrkosten ohne Mehrwert, da im Vergleich zur Integrationspolitik des früheren Justizministers Prof. Dr. Goll keine relevanten Verbesserungen erzielt wurden. Strukturelle Mehrausgaben in Höhe von drei Millionen Euro pro Jahr ohne eine relevante Verbesserung der Integrationspolitik zeugen von Verschwendung und ist ein Beispiel dafür, warum die Landesregierung trotz Rekordsteuereinnahmen keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen kann.“

Zu dem von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg vorgestellten Versorgungsberichts 2012, in dem von einem zunehmenden Ärztemangel die Rede ist, erklärte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in der Fläche des Landes bleibt eine wichtige Daueraufgabe. Wenn ich höre, dass viele interessierte und wohl auch geeignete Studentinnen und Studenten am Numerus Clausus scheitern, dann muss man sich schon fragen, ob man diese Mangelversorgung nicht an der Wurzel packen sollte. Also brauchen wir mehr Studienplätze, die dann nicht ausschließlich nach Notenschnitt vergeben werden. Es beweist einmal mehr, dass die Abschaffung der Studiengebühren durch Grün-Rot ein schwerer Fehler war: Jetzt fehlt das dringend benötigte Geld.

Aber auch Sozialministerin Altpeter muss aktiv werden. Statt Träumereien von der Bürgerversicherung sind wache Antworten auf die drängenden Fragen gefragt. Die Verzahnung der verschiedenen Sektoren im Gesundheitswesen muss besser moderiert und gesteuert werden: Gerade im Ländlichen Raum wird die stationäre Versorgung in ihrer bisherigen Struktur so nicht zu halten sein. Hier könnten Zielvereinbarungen und sektorenübergreifende Ansätze wichtige Innovationsimpulse setzen. Offenbar ist für die Gründung von Regio-Praxen oft das Leerstandsrisiko (siehe Info) das Aus. Also muss geprüft werden, wie das Förderprogramm Landärzte des Landes angepasst werden kann. Die FDP-Landtagsfraktion fordert  von der Sozialministerin, dass sie sich mit Nachdruck an die Weiterentwicklung der Gesundheitsstrukturen im Land macht. Wenn rund 70 Prozent der angehenden Ärzte Frauen sind, dann müssen die entsprechenden Fragen beantwortet werden:. Vereinbarkeit von Familie und Beruf Familie, Arbeitsplatz für den Partner sowie flexiblere Arbeitsstrukturen sind hier die Stichworte, auf die ich mir Antworten erwarte.“

Info: Leerstandsrisiko umschreibt den Umstand, dass in einer gegründeten Regio-Praxis Baden-Württemberg beim Zusammenschluss verschiedener Ärzte im Falle einer nicht nahtlos stattfindenden Nachbesetzung aufgrund des altershalben Ausscheidens ein wirtschaftliches Risiko besteht, das die Gesamtfinanzierung gefährden kann, weil sich ohne Risikodeckung nur sehr schwer, bzw. gar kein Investor finden lässt.

Zur heutigen Berichterstattung in der Stuttgarter Zeitung, wonach sich die Gewerkschaft verdi dagegen verwahre, als Kronzeuge gegen die Bürgerversicherung herangezogen zu werden, erklärte der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann am 11. September 2013:

„Ich habe Verständnis dafür, dass bei verdi die Nerven blank liegen. Über tausend Betriebsräte der privaten Krankenversicherungsunternehmen haben sich zu der Betriebsratsinitiative „Bürgerversicherung? Nein Danke!“ zusammengeschlossen. Wir in der FDP haben die Ohren an den Sorgen der Betroffenen und nicht am Wahlkampfgetöse von Gewerkschaftsfunktionären. Offenbar haben die verdi-Funktionäre bislang kein Gespräch mit der Betriebsratsinitiative „Bürgerversicherung? Nein Danke!“ geführt. Es gibt genügend Gutachten, die unsere Aussagen der Landespressekonferenz am 3. September stützen. Wir haben uns nie auf verdi bezogen, sondern auf das Gutachten der Böckler-Stiftung und dem RWI-Gutachten. Ver.di sollte sich fragen, ob es die Interessen der Beschäftigten auf dem Altar der Unterstützung parteipolitisch motivierter Ideologien wie der Bürgerversicherung unterstützen will. Das ist aber deren eigene interne Angelegenheit, in die ich mich nicht einmische.“

Ergänzende Informationen:

„Eine Bürgerversicherung mit dem Ende der Privaten Krankenversicherung (PKV) wäre für Baden-Württemberg besonders negativ. Nichts würde besser, aber vieles schlechter. Unter dem Deckmantel vermeintlicher sozialer Gerechtigkeit würde die ärztliche Versorgung in der Fläche gefährdet. Qualität und Innovation im Gesundheitswesen wären akut in Gefahr“. Dies sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann auf einer Landespressekonferenz mit dem Gesamtbetriebsratsmitglied der Debeka Krankenversicherung, Claus Zeitlhofer-Alt, in Stuttgart. „Die Betriebsratsgremien namhafter Krankenversicherer haben sich zu der Initiative ‚Bürgerversicherung? Nein Danke!‘ zusammengeschlossen. Wir wollen den Bürgern die Augen öffnen. Wir sehen 75.000 Arbeitsplätze in Gefahr“, sagte  Zeitlhofer-Alt.

Jochen Haußmann nannte es alarmierend, wenn durch die Bürgerversicherung Arzthonorare aus dem Privatbereich in Höhe von rund 781 Millionen Euro verloren gingen. „Jeder muss wissen, dass das Gerede von einer budgetgleichen Umstellung ein Ammenmärchen ist. Das würde nur mit irrsinniger Bürokratie so leidlich funktionieren und spätestens mittelfristig wäre das Geld weg. Baden-Württemberg wäre neben dem Finanzausgleich einmal mehr der Zahlmeister der Nation. Wir dürfen es nicht zulassen, dass wieder einmal die Baden-Württemberger für ihren Fleiß und Erfolg bestraft werden“, sagte Haußmann. In Baden-Württemberg gebe es überproportional viele privat Krankenversicherte. Obwohl diese nur elf Prozent der Versicherten ausmachten, seien sie für 25 Prozent der Praxisumsätze verantwortlich. Jedoch nicht nur die niedergelassen Ärzte seien von einer Bürgerversicherung negativ betroffen. Auch die Krankenhäuser würden unter Druck gesetzt. Ein Element der Bürgerversicherung sei es, die Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitgeber abzuschaffen. Das bedeutete erhebliche Beitragssteigerungen und somit Mehrkosten. Zugleich würden Privat-liquidationen für Wahlleistungen wegfallen.

„Die Bürgerversicherung hört sich nur dem Namen nach gut an. Sie ist eine Idee aus der Zeit der knappen Kassen im Gesundheitswesen. Einerseits will man die privaten Rückstellungen enteignen, andererseits unsere Leistungsträger im Land schröpfen“, so Haußmann. Würde wie von den Grünen angekündigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung auf das Niveau der Rentenversicherung angehoben, ergäben sich für die betroffenen Arbeitnehmer in Baden-Württemberg aus dieser Anhebung um 47 Prozent monatlich Gehaltskürzungen von bis zu 153 Euro.

Besonders ärgerlich sei es, dass Sozialministerin Altpeter in diesem Punkt den Menschen Sand in die Augen streue. Auf seinen entsprechenden parlamentarischen Antrag (Anlage, Drucksache 15/3725) habe die Ministerin geantwortet, das Bürgerversicherungskonzept der SPD sehe eine Beibehaltung der Beitragsbemessungsgrenze auf dem heutigen Niveau vor. „Frau Altpeter sollte hier transparenter sein. Es gibt einen Präsidiumsbeschluss der SPD aus dem Jahr 2011, in dem es heißt, „künftig wird der Arbeitgeberbeitrag ohne Beitragsbemessungsgrenze auf die gesamte Lohnsumme aller Beschäftigten, die in der Bürgerversicherung sind, erhoben“, sagte Haußmann.

Ebenso weise die Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI)  mit dem Titel „Volkswirtschaftliche Kosten und Nebenwirkungen einer Bürgerversicherung“ (Anlage) als Ziel der SPD-Bürgerversicherung die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze für den Arbeitgeberanteil aus. Die gnadenlose Abkassiererei bei Mittelstand und Bürgern werde im Antrag völlig verharmlosend dargestellt. Ebenso werde zu den gravierenden Arbeitsplatzverlusten geschwiegen. „Sonst ist die SPD medienwirksam an vorderster Stelle, wenn Arbeitsplätze wie z.B. bei Schlecker in Gefahr sind. Auf dem Altar der politischen Ideologie ist aber genau diese SPD bereit, rund 10.000 Arbeitsplätze im Bereich der Krankenversicherung in Baden-Württemberg zu opfern“, stellten Rülke und  Haußmann fest.

Besonders bedenklich sei zudem, dass das demografische Problem durch eine Bürgerversicherung deutlich verschärft würde. Die PKV sei bisher der einzige Bereich, der kapitalgedeckte Altersrückstellungen gebildet habe. Die Bürgerversicherung funktioniere jedoch nach dem Umlageprinzip. Jeder Euro werde sofort wieder ausgegeben und nichts für zukünftige Herausforderungen zurückgelegt. „Eigentlich müsste man in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine Kapitalrücklage aufbauen und nicht ein funktionierendes System aus purer Ideologie und Lust an der Gleichmacherei zerschlagen“, so Haußmann. Man dürfe in der Diskussion jedoch nicht nur auf die Geldströme schauen. Noch bedeutender sei die Qualität in der Versorgung.

„Die Bürgerversicherung würde die ärztliche Versorgung im Ländlichen Raum massiv gefährden. Alle bisherigen Bemühungen über das Aktionsprogramm Landärzte und das Versorgungsstrukturgesetz wären für die Katz“, so Rülke und Haußmann. Zudem bestehe die Gefahr von Rationierungen und Qualitätseinschränkungen, wie es in unseren Nachbarländern schon häufig der Fall sei. „Wir haben uns an ein sehr gutes Niveau gewöhnt und nehmen dieses als Selbstverständlichkeit hin. Schaut man aber nach Schweden, so gibt es dort keine freie Arztwahl, in Frankreich zahlt man rund 25 Prozent aus eigener Tasche dazu“, so Haußmann. Bedenklich sei, dass die Landesregierung für eine Bürgerversicherung eintrete, ohne die genauen Konsequenzen zu kennen. Diesen Eindruck gewinne er aus der Antwort auf seinen parlamentarischen Antrag. „Deshalb sagen auch wir, wie die Betriebsräte: Bürgerversicherung – nein danke. Mit unserer heute vorgestellten Initiative wollen wir die Bürgerinnen und Bürger im Land auf diese Risiken und gravierenden Nebenwirkungen hinweisen“, schlossen Rülke und Haußmann.

Unser Positionspapier finden Sie HIER.

Ergänzende Informationen:

Zu den aktuellen Plänen von Integrationsministerin Öney zur Erstellung eines Partizipations- und Integrationsgesetzes für Baden-Württemberg sagt der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

 

„Die FDP-Fraktion begrüßt es grundsätzlich, dass das Integrationsministerium aus seiner Lethargie erwacht. Über zwei Jahre hat es gedauert, bis Integrationsministerin Öney erkannt hat, dass sie in Baden-Württemberg einen integrationspolitischen Flickenteppich gestrickt hat. Und erst jetzt kommt ihr das Berliner Integrationsgesetz aus der Feder ihres politischen Mentors Ehrhart Körting wieder in den Sinn, das dort 2010 beschlossen wurde, als Öney selbst noch Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus war.

 

Es stellt sich aber die Frage, ob es Sinn macht, die vielschichtigen Möglichkeiten und Rechte von Migranten zur Teilhabe am öffentlichen Leben in einem Gesetz festzuschreiben. In Nordrhein-Westfalen gelang es mit beträchtlichem finanziellen Aufwand, dem Gesetz mit der Einrichtung eines Netzwerks von Beratungsstellen auf kommunaler Ebene zu bescheidenem Erfolg zu verhelfen. In Berlin bleiben messbare Erfolge noch aus, wie sich aus den Umsetzungsberichten dort ersehen lässt. Das hiesige Integrationsgesetz wäre das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt würde, wenn wesentliche Vorfragen wie etwa die Finanzierung noch nicht geklärt sind. Wir brauchen sicherlich keine Integrationspolitik mit Finanzierungsvorbehalt.“

 

Der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, merkt hierzu an: „Dieser Vorstoß von Öney ist kein Schritt hin zu einer echten Willkommenskultur, sondern ein weiteres Paradebeispiel grün-roter Symbolpolitik. Öney gibt die Vorarbeiten zu einem Gesetz in Auftrag, das den zukünftigen integrationspolitischen Kompass darstellen soll. Dass daraus mehr als ein wirkungsloser Papiertiger entstehen wird, glaubt jedoch selbst die Ministerin wohl nicht. Bereits als Berliner Abgeordnete merkte sie zum dortigen Integrationsgesetz an, dass ein komplexer Vorgang wie Integration sich wohl nicht in ein Gesetz zwingen lasse[1]. Die FDP-Fraktion stimmt Frau Öney hierbei vollkommen zu. Den richtigen Weg hatte bereits 2007 der damalige Integrationsbeauftragte Prof. Dr. Goll mit dem Integrationsplan für Baden-Württemberg aufgezeigt. Dieser vielgelobte Wegweiser für eine erfolgreiche Integration ist umfassend und adäquat und vermeidet die starren Vorgaben eines formalen Gesetzes.“



[1] Artikel in „Die Welt“ vom 5. Mai 2010, abgerufen am 27. August 2013 unter www.welt.de/7490195

Zur freihändigen Vergabe einer Studie für das Integrationsministerium an den früheren Förderer der Ministerin Bilkay Öney, Ehrhardt Körting (SPD), bewertet der FDP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Da feiert der Nepotismus fröhliche Urständ. Ein Sozi-Funktionär fördert Öneys Karriere, dafür wird er dann später mit Baden-Württembergischem Steuergeld entgolten.“

Auch der integrationspolitische Sprecher der Fraktion, Andreas Glück, zeigt sich empört: „Die baden-württembergischen Steuerzahler haben gerade erst ein eigenes Ministerium mit 60 Mitarbeitern für genau diesen Zweck finanziert. Wozu müssen dann noch zigtausend Euro für Fremdvergaben ausgegeben werden?“

Hinzu käme, dass insbesondere der Berliner Gesetzentwurf, an dem Körting als Berliner Innensenator maßgeblich mitwirkte, nicht annähernd die gewünschten Erfolge brachte, wie aus dem Umsetzungsbericht zum Berliner Gesetz hervorgehe.

„Die Landesregierung bewegt sich bei der Frage der Bürgerversicherung auf sehr dünnem Eis. Sie hat keinerlei Ahnung davon, wie dick die Eisschicht ist und ob sie überhaupt trägt. Aufgrund ihrer Unkenntnis der Fakten komme ich zum Schluss, dass eine erhebliche finanzielle Belastung des Landes billigend in Kauf genommen wird. Im Vordergrund steht offenbar Wahlkampfpopulismus, der keine Rücksicht auf die Interessen im Land nimmt. Als innovatives und leistungsstarkes Bundesland und Heimat des Mittelstands ergibt sich jedoch hier eine ganz andere Situation als in anderen Bundesländern. Wer so wie die grün-roten Protagonisten einer Bürgerversicherung im Land ohne Faktenwissen das Wort redet, beweist, dass Landesinteressen nicht sonderlich wichtig sind. “ So kommentierte der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann die Stellungnahme der Landesregierung auf seinen Antrag „Mögliche Auswirkungen der Einführung einer Bürgerversicherung im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung“ (Landtagsdrucksache 15/3725).

Weder wisse die Landesregierung, welche Kosten die Einbeziehung der Beamten in die Bürgerversicherung verursachen würde, noch welche Belastungen es für die  Bürgerinnen und Bürger im Land brächte. Der verharmlosende Umgang mit den Arbeitsplätzen in der Versicherungswirtschaft sei vor dem Hintergrund des Briefs der Betriebsräteinitiative „Bürgerversicherung – Nein danke“, unverständlich. Verabschiedet wurde diese Resolution von über 50 Betriebsräten von 21 Gesellschaften der Privaten Krankenversicherung. Hier sei nichts mehr vom „Musterland für gute und sichere Arbeit“ zu spüren. Geradezu skandalös sei es, wie lapidar man sich um die Frage drücke, in welchem Umfang die Arbeitgeber im Land durch erhöhte Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung belastet würden. Geradezu blauäugig sei es anzunehmen, dass die Erhebung von Krankenversicherungsbeiträgen auf Mieteinnehmen keinen Einfluss auf das Mietpreisniveau habe. „Die treuherzige Zusicherung, man werde bei der Schaffung eines Einheitsgebührensatzes auf die Interessen der Ärztinnen und Ärzte im Land achten, ist haltlos.  Wenn solch eine bundeseinheitliche Einheitssoße angerührt wird, dann ist doch klar, dass Baden-Württemberg einmal mehr die Zeche für andere zahlt“, zeigte Haußmann sich verärgert. „Für mich ist klar: Das Konzept Bürgerversicherung wird aus purer Lust an Gleichmacherei betrieben und schadet unterm Strich den Bürgerinnen und Bürgern im Land massiv“, so Haußmann.

„Wir brauchen im Hinblick auf den Impfstatus im Land umgehend einen Runden Tisch, der eine konzertierte Aktion vorbereitet. Dies fordere ich von Ministerin Altpeter. Die wesentlichen Akteure müssen beraten, wie wir ausreichend hohe Durchimpfungsraten erreichen können. Dabei setze ich trotz aller Dringlichkeit auf Freiwilligkeit“, erklärte der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann. Der Umgang mit dem eigenen Impfstatus schwanke zwischen Unkenntnis im Hinblick auf die große Gefahr durch so genannte Kinderkrankheiten und Sorgfaltspflichtverletzung, wenn Kindern die Impfungen vorenthalten würden. Generell sei der Begriff Kinderkrankheiten viel zu verharmlosend. Dahinter stünden gravierende Erkrankungen, an deren Folgen die Betroffenen oftmals ein Leben lang schwer zu leiden haben. Auch Todesfälle seien zu verzeichnen. Haußmann: „Robert Koch und Paul Ehrlich wären bestimmt fassungslos, wenn Sie wüssten, wie fahrlässig heute oftmals mit der Krankheitsvorsorge umgegangen wird. Hier ein neues Bewusstsein in der Bevölkerung zu schaffen, sollte oberste Aufgabe unserer Sozialministerin sein. Hier geht es um praktischen Gesundheits- und Lebensschutz.“ Ein Runder Tisch Impfschutz sollte neben den ärztlichen Fachgesellschaften die Hebammen, die Träger von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie die weiteren relevanten Akteure umfassen. Der sektorenübergreifende Landesbeirat im Verbund mit den regionalen Gesundheitskonferenzen könne hierzu behilflich sein.

„Bundesminister Daniel Bahr hat unter Beweis gestellt, dass die Gesundheitspolitik mit FDP-Handschrift die erfolgreichste der letzten Jahrzehnte ist. Seine Bilanz ist beeindruckend.“ Dies sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der sozialpolitische Sprecher der Fraktion, Jochen Haußmann, auf  einer gesundheitspolitischen Diskussionsveranstaltung der FDP-Landtagsfraktion in der Landesmesse Stuttgart. Auf Einladung der Liberalen war Bundesgesundheitsminister  Bahr zur Veranstaltung „Gesundheitspolitik konkret“ angereist.

Nach seinem pointierten Vortrag zu bereits Geleistetem und Herausforderungen wie zum Beispiel dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) stand ein Interview mit dem Chefredakteur der Ärzte Zeitung, Wolfgang van den Bergh, auf dem Programm. Hierbei wurden aktuelle Gesundheitsthemen vertieft.

„Gravierend sind die Auswirkungen der sogenannten Bürgerversicherung, die wir ablehnen“, hoben Rülke und Haußmann hervor. Bürgerversicherung klinge gut, sie sei aber für Baden-Württemberg geradezu katastrophal. Es werde oftmals verkannt, dass die Bürgerversicherung für Baden-Württemberg als dem Land der Leistung und Heimat des Mittelstands Abzocke pur bedeute. Einmal mehr müsste Baden-Württemberg die Zeche zahlen, hohe Millionenbeträge flössen ab, sagten Rülke und Haußmann. Addiere man die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die Pflicht zur Zahlung von Krankenversicherungsbeitragen aus Miet- und Zinseinnahmen, werde die Grenze des Belastbaren im Land deutlich überschritten. Nach den Worten von Bahr hat die an der Vernunft orientierte Gesundheitspolitik der schwarz-gelben Koalition die Gesetzliche Krankenversicherung erstmals seit Jahrzehnten auf gesunde Beine gestellt. „Diesen Weg will ich auch in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestags als Minister weitergehen. Irrwege wie die Bürgerversicherung brauchen wir nicht“, stellte Bahr klar.

 

Zur heutigen Freigabe des Gesetzentwurfes für ein neues Flüchtlingsaufnahmegesetz zur Anhörung sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt den längst überfälligen Entwurf des neuen Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Im Bereich der Flüchtlingsaufnahme und Unterbringung besteht dringender Regelungsbedarf. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr die entsprechenden Regelungen für verfassungswidrig erklärt hatte, war die Landesregierung zur Neuauflage aufgefordert, um die Lebenssituation der Flüchtlinge zu verbessern. Der Landtag hat bereits im April dieses Jahres entsprechende Mittel im Haushalt bereitgestellt, damit etwa die Wohnfläche erhöht und Geldleistungen ermöglicht werden können. Allein die Integrationsministerin lieferte nicht.

Der nun vorgelegte Entwurf des Flüchtlingsaufnahmegesetzes muss nun zügig zur Beratung gebracht werden, um eine rechtlich abgesicherte Situation für die Flüchtlinge zu schaffen. Denn seit August 2012 erlauben die vom Ministerium für Integration herausgegebenen „Vorläufigen Anwendungshinweise” zum Flüchtlingsaufnahmegesetz den Landkreisen eine flexible Handhabung für die Zeit bis zur Verabschiedung des Gesetzes. Dies hat eine uneinheitliche Praxis zur Folge, die zwischenzeitlich sogar in Demonstrationen von Flüchtlingen gipfelt, die derzeit vor dem Integrationsministerium in Stuttgart eine bessere Behandlung fordern.“

 

Der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagfraktion,  Andreas Glück, sagte anlässlich der Einbringung einer großen Anfrage der FDP-Landtagsfraktion mit dem Titel „Integrationsministerium – zur Halbzeitbilanz an Fakten messen“:

„Migrantinnen und Migranten machen ein Viertel der Bevölkerung Baden-Württembergs aus. Der Integrationsministerin sollte es also an Aufgaben nicht mangeln. Gleichwohl muss Sie nach über zwei Jahren mit 60 Mitarbeitern in Ihrem Haus eine traurige Bilanz ziehen. Trotz zahlreicher Ankündigungen hinkt Sie bei Ihren Aufgaben immer noch weit hinterher. Diese Anfrage versteht sich nun als Leistungsabfrage und Bilanz für die erste Hälfte der Legislaturperiode.

Bereits seit Anfang 2012 kündigte die Ministerin eine Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes an. Damit zukünftig Flüchtlinge unter besseren Bedingungen untergebracht werden können, hat der Landtag zwischenzeitlich Mittel im Haushalt zur Verfügung gestellt. Allein die Umsetzung durch das Ministerium blieb bisher aus.

Nachdem ein Landesanerkennungsgesetz für ausländische Berufsabschlüsse mehrfach angekündigt wurde, gab es zuletzt die Zusage der Ministerin, dass sie einen  Entwurf noch vor der Sommerpause liefern werde. Nach erfolgreicher Umsetzung auf Bundesebene wird ein entsprechendes Gesetz in den Ländern dringend erwartet, um den Weg zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse etwa bei Erziehern, Lehrern oder den Pflegeberufen zu ebnen. Zwar stellte die Ministerin jüngst den Gesetzentwurf vor, allerdings so spät, dass eine Befassung des Landtags vor der Sommerpause nicht mehr möglich war. Das Gesetz wird nun voraussichtlich frühestens 2014 in Kraft treten – bis dahin bleiben Potentiale ausländischer Fachkräfte ungenutzt.

Auch bei der Förderung von Projekten zur Integration von Migrantinnen und Migranten bleibt die Aktivität des Ministeriums unklar. Es entstehe hier der Eindruck, dass die begrenzten Finanzmittel eher für das neue Ministerium gebraucht werden, als dass sie dem wichtigen Integrationsauftrag zugutekommen.

Der FDP-Fraktion ist es ein Anliegen, dass die erfolgreiche Integrationspolitik der Vergangenheit fortgeführt wird. Wir werden es nicht hinnehmen, dass die Ministerin stets wichtige Dinge wie das Flüchtlingsaufnahmegesetz oder das Berufsanerkennungsgesetz zwar angekündigt, die Umsetzung dann aber verspätet oder möglicherweise gar nicht kommt“, so Glück.

 

 

Die FDP-Landtagsfraktion hat dem Antrag der CDU auf Entlassung der Integrationsministerin Öney einstimmig zugestimmt. Nach den Worten des Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sei es das zweite Mal, dass sich Ministerin Öney mit nicht hinnehmbaren Behauptungen in der Öffentlichkeit geäußert hat. Es sei geradezu verwerflich, dass die Integrationsministerin die CDU als größte Partei des Landes des Rassismus bezichtige. Die Äußerung, die CDU führe eine Kampagne gegen die türkischstämmige Ministerin und verhalte sich fremden- und türkenfeindlich, belege das verantwortungslose Handeln der Ministerin.

In den vergangenen zwei Jahren musste sich Ministerpräsident Kretschmann schön öfter schützend vor seine Ministerin stellen, die mit unbedachten Äußerungen, etwa zum „tiefen Staat“, also der konspirativen Verflechtung von Militär, Geheimdiensten, Politik und Justiz, Schlagzeilen machte.

Öney sorgte bereits kurz nach Ihrem Amtsantritt im Jahr 2011 für Unruhe im Kabinett, als sie unbedarft die Daseinsberechtigung ihres neu geschaffenen Ministeriums anzweifelte. Nach ihrer Auffassung würde es ausreichen, die Aufgaben wie zuvor im Innen- und Justizministerium anzusiedeln. Daran scheint sich auch ihre Tätigkeit als Ministerin orientieren. Denn Öney habe in zweieinhalb Jahren mit einem ganzen Ministerium weniger zustande gebracht, als der vormalige Justizminister Goll mit drei Mitarbeitern in zweieinhalb Wochen, so Rülke.

Die Erklärungen des Ministerpräsidenten im Landtag, mit denen er seine Integrationsministerin verteidigen wollte, sind aus Sicht der FDP-Fraktion ungenügend. Deswegen haben die Liberalen heute für die Entlassung der Ministerin gestimmt.

 

Die FDP-Landtagsfraktion fordert Integrationsministerin Öney auf, sich zu ihren angeblichen Rassismus-Vorwürfen an die Adresse der CDU eindeutig zu äußern.

Dies sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke vor dem Hintergrund von heutigen Medienberichten, wonach Frau Öney der CDU Türkenfeindlichkeit und Rassismus vorgeworfen haben soll.

Die Integrationsministerin müsse klar Stellung dazu beziehen, ob es zutreffe, dass das türkischsprachige Internetportal „Avrupa Postasi“ Äußerungen von der Ministerin verbreitete, in denen sie diese schweren Vorwürfe gegen die CDU-Fraktion erhoben hat. Laut dem Internetportal soll Öney auch gesagt haben, dass die CDU wegen ihres Eintretens für die doppelte Staatsbürgerschaft eine Kampagne gegen sie betreibe und sie aufgrund ihrer Herkunft zur Zielscheibe gemacht werde.

Weiter müsse sich Öney auch dazu äußern, was es mit ihren privaten Gesprächen auf sich hat, die nach Angaben des Ministeriums unerlaubterweise mitgeschnitten oder verwendet wurden.

 

„Ich bin kein Entwicklungshilfeminister, sondern Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Denn Entwicklung nützt beiden Seiten: Den Industrieländern wie auch den Entwicklungsländern. Wir arbeiten für das Recht jedes Menschen auf eine faire Chance, sein Leben selbstbestimmt und frei von Not zu gestalten. Zugleich profitieren in einer globalisierten Welt auch wir in Deutschland von wirtschaftlicher Zusammenarbeit, von nachhaltiger Entwicklung und wachsendem Wohlstand.” Dies sagte der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, auf dem Foyer Liberal der FDP-Landtagsfraktion.

Der entwicklungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, sagte in seiner Begrüßung der über 100 Gäste: „Noch vor wenigen Jahren wäre vermutlich der Begriff ‚Entwicklungshilfe‘ gefallen. Aber die Zeiten ändern sich. In diesem so wichtigen Bereich haben wir lange Erfahrungen gesammelt. Und nicht immer waren es gute Erfahrungen.“ Oftmals habe sich Deutschland in der Vergangenheit mit viel Enthusiasmus einer reinen Entwicklungshilfe gewidmet, nach Abschluss der Projekte sei die Lage in vielen Ländern aber nicht besser, sondern teilweise sogar schlechter gewesen. Glück weiter: „Wir haben erkannt, dass wir als Staat keinen anderen Staat auf Dauer retten oder entwickeln können. Wir haben aber nicht etwa aufgegeben, sondern wir haben einen Weg eingeschlagen, der erfolgreicher ist. Ich bin als  Liberaler schon ein klein bisschen stolz, dass es gerade die FDP war, die erkannt hat, dass eine gut organisierte ‚Entwicklungszusammenarbeit‘ viel erfolgreicher ist.“

Minister Niebel betonte, dass es keine nachhaltige Entwicklung ohne eine nachhaltige wirtschaftliche Zusammenarbeit geben könne. Wer die Tore für wirtschaftliche Zusammenarbeit schließe, der schließe sie auch für Demokratie, für Rechtsstaat für Marktwirtschaft und für individuelle Freiheit. Niebel: „Wir wollen, dass sich die Wirtschaft engagiert, ein Eigeninteresse der Unternehmen ist legitim.“

Wie der Minister ausführte, habe sein Ministerium seit 2009 zahlreiche Neuerungen eingeführt, um diese Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zu fördern. Das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung stehe Unternehmen mit einer Servicestelle zur Seite, berate speziell mittelständische Unternehmen bei Investitionen in Partnerländern, unterstütze die Auslandshandelskammern durch Entwicklungsexperten und entsende Verbindungsreferenten – sogenannte Entwicklungsscouts – in deutsche Wirtschaftsverbände.

Dass diese Neuerungen gegriffen haben, zeigte auch die anschließende Diskussion. An dieser nahmen neben Bundesminister Niebel teil: Dr. Wolfgang Epp, Hauptgeschäftsführer der IHK Reutlingen, Dr. Thomas Helle, Geschäftsführer der NOVIS GmbH Tübingen und Prof. Dr. Dr. Werner Mühlbauer vom Institut für Agrartechnik in den Tropen und Subtropen der Universität Hohenheim. Unter den Experten, die langjährige Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit haben, herrschte Konsens darüber, dass sich die frühere Entwicklungshilfe unter Dirk Niebel zu einer erfolgreichen Politik für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gewandelt hat. Die Diskussion wurde vom landespolitischen Korrespondenten Roland Muschel (Südwestpresse) souverän geführt.

Zur heutigen Vorstellung des Landesanerkennungsgesetzes durch die Landesregierung sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Grün-Rot hinkt bei der Integration immer noch hinterher. Im April dieses Jahres konnte Bundesbildungsministerin Wanka bereits auf ein erfolgreiches Jahr seit dem Erlass des Bundesgesetzes zurückblicken. Über 30.000 Anträge in dieser Zeit belegen nach Angaben des Bundesministeriums vom April dieses Jahres das große Interesse an der Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Gerade in Baden-Württemberg als starkem Wirtschaftsstandort dürfte das Interesse an qualifizierten Fachkräften besonders hoch sein. Die Integrationsministerin hat schon im März angekündigt, das Gesetz noch vor der Sommerpause einbringen zu wollen. Mit einer ersten Beratung im Landtag ist jedoch wohl frühestens im September zu rechnen.

Zu Recht bemängeln etwa die Arbeitgeber im Südwesten, dass Ministerin Öney hier früher hätte liefern müssen. Denn gerade in den 260 Berufen, die das neue Landesgesetz regeln soll, besteht schon heute ein großer Bedarf an Fachkräften. Zum Beispiel ist bei den Erzieherinnen und Erzieher mit der bundesweiten Einführung des Betreuungsanspruchs im August damit zu rechnen, dass zahlreiche Stellen zu besetzen sein werden. Diese Lücke kann nicht durch die Nutzung ausländischer Fachkräfte geschlossen werden, da mit der Einführung des neuen Gesetzes frühestens 2014 zu rechnen ist.“

 

 

Zur Meldung, wonach der Chef der AOK Baden-Württemberg Christopher Herrmann eine aktivere und steuernde Krankenhauspolitik des Landes fordert, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Der Ansatz von AOK-Chef Herrmann geht in die richtige Richtung. Das Land muss zu einer aktiven Krankenhauspolitik mit Gestaltungsmut finden, statt in Wahlkampfmanier die Schuld beim Bund zu suchen, der angeblich zu wenig Geld bereitstellt. Der Bund hat mit seinem milliardenschweren Hilfsprogramm unbürokratisch finanzielle Unterstützung gewährt. Jetzt ist das Land gefordert. Die duale Krankenhausfinanzierung zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und den Ländern kann nur funktionieren, wenn Ministerin Altpeter ihrer Verantwortung gerecht wird. Wir brauchen im Sinne der Patientinnen und Patienten einen Wettbewerb um die beste Qualität. Bei planbaren Eingriffen ist das die zentrale Fragestellung. Diese Angebotssteuerung muss über Zielgrößen im Wettbewerb ausgestaltet werden. Diesen Mut fordert die FDP-Landtagsfraktion von Sozialministerin Altpeter ein. Das Ziel muss eine hervorragende Gesundheitsversorgung in Baden-Württemberg sein. Das erreichen wir durch Schwerpunktsetzungen und Verzahnungen. Ein Weiter-So und eine ungesteuerte Krankenhausförderung nach Zuruf können wir uns nicht mehr leisten.“

In einer Aktuellen Debatte des Landtags mit dem Titel „Pädophilie darf nicht verharmlost werden – Grüne müssen sich ihrer Geschichte stellen“ sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

 

„Durch die Absage des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, an der Preisverleihung des Theodor-Heuss-Preises für Daniel Cohn-Bendit teilzunehmen, wurde ein Prozess des Erkenntnisgewinns angestoßen. Für viele und auch für mich waren diese dunklen Flecken in der Geschichte der Grünen bisher unbekannt. Und auch die Aussage von Ministerpräsident Kretschmann, diese Probleme habe es in Baden-Württemberg nicht gegeben, stehen in eklatantem Widerspruch zur Faktenlage. Und der Ministerpräsident hätte sich am 10. April bei der entsprechenden Landtagsdebatte über seine Teilnahme bei der Preisverleihung selbst erklären müssen. Die Grünen sind bereit, ihre Vergangenheit aufzuarbeiten. Das ist das Eine. Wir brauchen aber auch einen noch besseren und umfassenden Schutz für die Kinder. Und es geht um niederschwellige Beratung, wie dies beispielsweise seit kurzem die Berliner Charité für potenzielle Täterinnen und Täter anbietet. Ich fordere einen umfassenden Landesaktionsplan zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt. Deshalb wiederhole ich meine Forderung nach der Einrichtung von Kinderschutzambulanzen an unseren Krankenhäusern.“

Zur Behauptung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, die Pädophilie-Aktivisten seien bei ihm an den Falschen geraten und hätten in Baden-Württemberg “gar nichts ausgerichtet”, erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke 

„Herr Kretschmann scheint, was die Vergangenheit der Grünen in Baden-Württemberg anlangt, ein ganz schlechtes Gedächtnis zu haben.“

So habe der Landesvorstand der baden-württembergischen Grünen am 24.3.1985 ein Papier verabschiedet, das sich mit dem Thema “Grüne und Sexualität” befasst habe. Dieses Papier habe den Paragrafen 176 des Strafgesetzbuches, der sexuelle Handlungen Erwachsener mit unter 14-Jährigen unter Strafe stelle, kritisiert. In den Aussagen aus dem Papier sei dem Paragrafen seinerzeit eine Studie entgegengehalten worden, die zu dem Ergebnis komme, dass “harmlose erotische Erlebnisse” keine schädlichen Auswirkungen auf die Entwicklung von Kindern hätten. Der Paragraf sei “gesellschaftlichen Moralvorstellungen” geschuldet und sei nach dem “rechtspolitischen Grundsatz im Zweifel für die Freiheit” zu ändern. Im Fazit komme der damalige grüne Landesvorstand zu folgendem, wörtlich zitierten Ergebnis: “Zumindest sollte in der öffentlichen Debatte die Frage von sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Jugendlichen auf gewaltfreier Basis entdramatisiert werden.”

Es sei also eine glatte Lüge, wenn nun behauptet werde, die Pädophilen hätten bei den Südwest-Grünen keinen Stich gemacht. Der MP tue gut daran, sich auch diesem Teil der Geschichte seines eigenen Landesverbands zu stellen, statt so zu tun, als wären es nur die Grünen in anderen Bundesländern gewesen, so Rülke.