Zur heute statt findenden Anhörung des Sozialausschusses des Landtags von Baden-Württemberg mit dem Titel „Wie kann eine Krankenhausplanung aussehen, welche verbindliche Qualitätskriterien für eine gute Gesundheitsversorgung in Baden-Württemberg enthält?“ sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Ich freue mich, dass auf meinen Antrag zur Situation und Weiterentwicklung der Krankenhäuser in Baden-Württemberg (Landtags-Drucksache 15/3862) der Sozialausschuss die heute statt findende öffentliche Anhörung namhafter Experten und Akteure durchgeführt hat. Der heutige Impuls darf nicht verpuffen, sondern muss von der Landesregierung aktiv aufgegriffen und genutzt werden. Wir haben heute zahlreiche gute Vorschläge gehört, wie eine neue Krankenhausplanung und -finanzierung aussehen kann. Qualität muss dabei ein zentraler Faktor sein. Und natürlich geht es um die Bezahlbarkeit in Zukunft durch wirtschaftliche Rahmensetzungen. Die FDP-Landtagsfraktion fordert von der Landesregierung, dass sie auf dem guten Fundament der heutigen Anhörung ein Expertengremium auf Basis des Gesundheitsdialogs einsetzt, das verbindliche neue Planungsmaßstäbe erarbeitet. Verschiedene Konzepte sind dann mit dem Sozialausschuss des Landtags zu diskutieren. Wir müssen in Zukunft als Landtag deutlich mehr Einfluss auf die Rahmensetzungen des Fördergeschehens nehmen als bisher. Schließlich stellt uns der demografische Wandel vor ganz neue Herausforderungen. Gemeinsam müssen wir zu einem neuen Verständnis in der Krankenhausförderung und Krankenhauslandschaft kommen. Stichworte sind Qualität, Erreichbarkeit, Spezialisierung, Innovation und Dynamik. Die Akteure, seien es Patienten, Klinikträger, Kassen und medizinische Fachgesellschaften, um nur einige zu nennen, müssen aktiv einbezogen werden. Also Leinen los, damit der Dampfer Krankenhausförderung zu neuen Ufern aufbrechen kann.“

Kritische Fragen zur Aussagekraft einer Studie des Tübinger Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung über unsichere Arbeitsverhältnisse hat der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke. Laut der von Sozialministerin Altpeter (SPD) vorgestellten Studie nahm der Anteil sogenannter atypischer Arbeitsverhältnisse zwischen 2000 und 2012 im Land deutlich zu. Dazu zählen Beschäftigungen, die nicht sozialversicherungspflichtig, unbefristet oder nicht in Vollzeit sind.

Nach den Worten von Rülke stelle sich beispielsweise die Frage, wie viele dieser atypischen Jobs nicht aus einer finanziellen Zwangslage heraus ausgeübt werden, sondern so gewollt seien: So gebe es auf Grund der fortgeschrittenen Altersgesundheit immer mehr aktive Rentner, die bewusst in Teilzeit arbeiten wollten, um möglichst lange am gesellschaftlichen und sozialen Leben teilzunehmen. Auch gebe es viele Personen, die neben ihrem Hauptberuf bewusst über einen begrenzten Zeitraum zusätzlich arbeiteten, um sich etwas Besonderes zu leisten – sei es ein zusätzliches Automobil oder eine Fernreise.

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat der Landesregierung vorgeworfen, die Folgekosten grün-roter Bildungspolitik für die Kommunen des Landes fahrlässig zu ignorieren. Wie Rülke auf dem kommunalpolitischen Kongress der FDP-Landtagsfraktion in Stuttgart sagte, sei es vor Ort inzwischen zu einem regelrechten Kannibalisierungsprozess gekommen, der das bisherige vielfältige Schulangebot nicht nur zerstöre, sondern auch langfristig zu kommunalen Fehlinvestitionen bei Schulgebäuden führe.

Dazu komme, dass bei neu eingerichteten Gemeinschaftsschulen den Kommunen in erheblichem Umfang zusätzliche Kosten entstehen. Beispielsweise für Arbeits- und Besprechungsräume, deren Bau der Pädagogik der Gemeinschaftsschule geschuldet sei. Rülke: „Teilweise sehen sich die Gemeinden sogar dazu gezwungen, zusätzliches pädagogisches Personal für die neuen Gemeinschaftsschulen einzustellen.“

Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden sind diese Folgekosten weder im Gesetz noch an anderer Stelle aufgeführt. Es sei beschämend für die Landesregierung, dass die Kritik der kommunalen Landesverbände bislang ungehört verhallte.

Weiter kritisierte Rülke die nicht in Fahrt kommende regionale Schulentwicklung. Angesichts der zurückgehenden Schülerzahlen sei die Schulentwicklung ein zentrales Anliegen der Kommunen zur Gestaltung ihres Schulangebots. Zwar sei jetzt ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, Fakt sei aber, dass die Schulentwicklung in grün-roten Sonntagsreden immer wieder angekündigt, aber immer wieder verschleppt worden sei. Rülke: „Die Absicht ist klar, die Landesregierung will bis zum Schuljahr 2014/15 insgesamt 209 Gemeinschaftsschulen einrichten und so vor Ort vollendete Tatsachen schaffen.“ Auch in anderen Bereichen mehren sich die Anzeichen, dass die grün-rote Landesregierung den Kommunen finanzielle Lasten auferlegt, ohne dafür eine ausreichende Kostenerstattung zu gewährleisten – beispielsweise bei der Einrichtung von Ganztagsschulen und bei der Inklusion, der Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Schulunterricht.

Probleme für die Kommunen sind auch bei der Umsetzung des neuen Flüchtlingsaufnahmegesetzes zu erwarten. Sei dem 1. Januar gibt es den neuen Aufgabenkatalog, der einen humaneren Umgang mit Asylbewerbern sichern soll. Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden besteht Anlass zur Sorge, dass dies nicht gelingen wird: So habe Grün-Rot die Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach einer Spitzabrechnung ebenso zurückgewiesen wie die Forderung der FDP-Fraktion nach einem Kostenmonitoring. Weiterhin werde also vom Land an die Kommunen eine Pauschale bezahlt, die zur Abdeckung der zusätzlichen Kosten beispielsweise für zusätzliche Sozialarbeiter und Deutschkurse kaum ausreichen dürfte.

Auf dem kommunalpolitischen Kongress im Landtag schlug der FDP-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke auch vor, neben dem vorbildlichen von Schwarz-Gelb im Jahr 2007 noch einmal verbesserten baden-württembergischen Konnexitätsprinzip auch zwischen Bund und Kommunen eine vergleichbare Regelung einzuführen. Damit wären die Kommunen davor geschützt, für Mehrkosten aufkommen zu müssen, die sich durch die Änderung von bestehenden vom Bund übertragenen Aufgaben ergeben – frei nach  dem Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“.

Wie Rülke weiter sagte, werde die in der Koalitionsvereinbarung der schwarz-roten Bundesregierung den Kommunen in Aussicht gestellte Beteiligung des Bundes an der Eingliederungshilfe laut aktueller Finanzplanung des Bundes auf das Jahr 2018 verschoben. Rülke: „Das heißt, dass die Ankündigungen der Bundesregierung, die Entlastung erfolge zeitnah und beginne bereits 2014, nicht den Tatsachen entsprechen. Die Erwartungen von Landkreistag und Städtetag werden wohl bitter enttäuscht.“

Die Arbeitskreise des kommunalpolitischen Kongresses wurden von den FDP-Landtagsabgeordneten Dr. Timm Kern, Prof. Dr. Ulrich Goll, Andreas Glück und Jochen Haußmann geleitet.

Zu den Alters-Sorgen von Integrationsministerin Öney sagt der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Manchmal muss man als Oppositionspolitiker wohl auf ein öffentliches „Fishing-for-compliments“ reagieren. Bei der Integrationspolitik in Baden-Württemberg sehe ich große, noch zu lösende Herausforderungen. Das optische Erscheinungsbild der Ministerin gehört aus meiner Sicht aber nicht dazu.“

 

Zum gemeinsamen Beschluss des Landtags zur Einsetzung der Enquêtekommission „Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten“ sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Der heute gemeinsam gefasste Beschluss zur Einsetzung der Enquête-Kommission ‚Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten‘ ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion ein wichtiger Schritt, wenn es darum geht, ein zentrales Herausforderungsfeld des demografischen Wandels von Grund auf zu beleuchten. Nur wenn die wesentlichen Handlungsfelder und Erfordernisse grundständig aufgearbeitet werden, bietet sich die Chancen auf gute und richtige Entscheidungen, die Baden-Württemberg nachhaltig voranbringen. Der Bedarf an Pflegeplätzen wird bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2009 noch einmal um 50 Prozent ansteigen. Das werden rund 51.000 Plätze sein. Das ist in mehrfacher Hinsicht eine große Herausforderung. Es bedarf erheblicher Investitionen in neue Plätze und der große Bedarf an zusätzlichen Fachkräften im Bereich der Pflege bei einem gleichzeitig deutlichen Rückgang des Fachkräftepotenzials fordert neue Konzepte und Denkansätze.“

In einer Landtagsdebatte über den Gesetzentwurf der grün-roten Landesregierung für ein  Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) sagte der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Die heutige erste Lesung des Gesetzentwurfs muss Auftakt für einen Verbesserungsprozess sein. Die FDP-Landtagsfraktion hofft, dass die Regierungsfraktionen  spätestens nach der öffentlichen Anhörung am 3. April das als richtig erkennen, was sie selbst am 2. Juni 2008 gefordert haben. Nämlich, dass ambulant betreute Wohngemeinschaften bis zwölf Personen zulässig sind (Drucksache 14/2774) und nicht wie im jetzigen grün-roten Gesetzentwurf nur acht Personen. Diese Begrenzung verteuert neue Wohnformen unnütz, macht gemeinde-integriertes Wohnen zum Luxusgut und ist somit unsozial. Das dieser Gesetzentwurf den Namen einer SPD-Ministerin trägt, ist schon erstaunlich.

Ohnehin atmet das Gesetz den Geist des Misstrauens, vor allem gegenüber stationären Anbietern. Für diese werden Tätigkeitsverbote für innovative Wohnformen geschaffen. Warum dürfen diese keine ambulant betreuten Wohngemeinschaften anbieten? Warum gibt es eine künstliche Angebotsverknappung von zwei Einheiten in engem räumlichen Kontext? Warum gibt es nur für die Angebote für psychisch kranke und behinderte Menschen umfassende Öffnungsklauseln? Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.

Durch die vielen Abgrenzungsprobleme der unterschiedlichen Wohnangebote und die umfassenden Konzeptionsprüfungspflichten für die Heimaufsichten blüht einmal mehr die Bürokratie auf. Aber wenn der Amtsschimmel wiehert, haben die Menschen, die die Hilfsangebote dringend brauchen, nichts zu lachen. Ich fordere Mut zur Offenheit, Flexibilität und ein Stück weit Vertrauen in die Akteure.“

Zu den Äußerungen des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried  Kretschmann zum Vorstoß von drei grün-rot regierten Ländern sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Ministerpräsident Kretschmann missinterpretiert die Fragestellung der Doppelpass-Lösung. Es geht bei der aktuellen Diskussion nicht um die Steuerung von Zuwanderung, nicht um einen Schlüssel zur Lösung des Fachkräftemangels oder gar um eine Gelegenheit zum Bürokratieabbau. Vielmehr geht es um die in Deutschland geborenen Kinder aus Zuwandererfamilien, die mit der Geburt neben dem Pass ihres Herkunftslandes auch den deutschen Pass erhielten. Diese müssen sich bisher mit 23 Jahren für einen der Pässe entscheiden. In den nächsten Jahren wären jährlich bis zu 7.000 Personen betroffen. Der Identitätskonflikt, um den sich die Diskussion dreht, tritt aber nur dann auf, wenn der junge Mensch zwischen den Traditionen, die seine Eltern aus der Fremde mitbrachten, und der Umgebung, in der er aufgewachsen ist, abwägen soll. Hier darf und muss es einen Unterschied machen, ob der junge Mensch in der Deutschland aufgewachsen und gewissermaßen heimisch geworden ist oder etwa ein Kind bereits wenige Wochen nach der Geburt Deutschland wieder verlässt.“

Zur Pressekonferenz der CDU mit der Forderung nach einer modernen Integrationspolitik sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Baden-Württemberg braucht eine sachliche Diskussion darüber, wie Flüchtlingspolitik und Integration funktionieren können. Noch immer leistet sich die Integrationsministerin Öney  zahlreiche Baustellen. Die Hilfestellung der Behörden ist  häufig zu unübersichtlich oder schlicht nicht vorhanden. Es zeigt sich, dass der integrationspolitische Flickenteppich dringend strukturiert werden muss. Ministerin Öney muss endlich liefern – wobei das von ihr geplante Partizipations- und Integrationsgesetz aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion ungeeignet erscheint. Entscheidend ist der enge Schulterschluss mit den Kommunen, wo die Integration schließlich stattfindet. Wesentliche Fragen wie die Finanzierung müssen im Vorfeld geklärt werden. Wir brauchen keine symbolische Integrationspolitik mit Finanzierungsvorbehalt. Genau an dieser Stelle wird sich entscheiden, ob aus dem Gesetz mehr als ein wirkungsloser Papiertiger wird.“

 

Zu den Äußerungen der baden-württembergischen Integrationsministerin Öney im Zusammenhang mit dem Vorstoß von drei grün-rot regierten Ländern für eine freizügige Doppelpassregelung sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Integrationsministerin Bilkay Öney zeigt mit ihrem Vorstoß, dass der Berliner Koalitionsvertrag eine weniger rote Handschrift trägt als ihr passt. Auch die FDP-Landtagsfraktion ist für Bürokratieabbau, aber nur da, wo es Sinn macht. Dass es für die Erlangung eines Doppelpasses ein wichtiges Kriterium ist, ob die betreffende Person in Deutschland wohnt, liegt für uns auf der Hand.“

Zur Vorstellung des neuen Heimrechts durch Sozialministerin Altpeter sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Gut gemeint ist nicht gut gemacht, dies bewahrheitet sich einmal mehr. Grün-Rot hat vollmundige Versprechungen gemacht. Allein in den Jahren 1999 – 2009 ist die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Baden-Württemberg um 17 Prozent auf 246.000 gestiegen, ein weiterer Anstieg auf über 350.000 Menschen ist 2030 ist prognostiziert. Das von der Ministerin präsentierte neue Heimrecht lässt wesentliche Fragen offen und ist zudem mutlos.

Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion fehlt eine echte Öffnung für mehr Dynamik in neuen Wohnformen, die wir dringend bräuchten. Notwendig sind deshalb innovative Vernetzungen  zwischen professionellen Angeboten, bürgerschaftlichem Engagement und Selbstbestimmung der Betroffenen, und dies ohne aufwendige Prüfauflagen. Auch zeigt die starre Grenze von maximal acht Personen bei ambulanten Wohnformen einmal mehr die Planwirtschaft und die Kontrolllust von Grün-Rot. Weiter kommt  der Gedanke der Vernetzung zwischen stationären und ambulanten Angeboten viel zu kurz. Baden-Württemberg verpasst hier die einmalige Chance, sich als Innovationsmotor für neue Wohnformen zu positionieren.

Dieses von der Ministerin vorgestellte neue Heimrecht atmet den Geist von Misstrauen, Bevormundung und Kontrolle. Bürgerschaftliches Engagement auf lokaler Ebene wird durch diesen Gesetzentwurf mit Füßen getreten. Denn ein Bestandsschutz ist nichts anderes als eine Käseglocke, unter der mit dem Bisherigen gerade so weitergemacht wird, aber nichts Neues hinzukommen kann.

Die Frage der Finanzierbarkeit für die Zukunft wird zudem völlig außer Acht gelassen. Dabei ist es gerade diese Sorge, die viele Angehörige von Pflegebedürftigen umtreibt. Hierauf wird von der Ministerin nicht eingegangen. Wie bei die große Koalition im Bund mit ihren Rentengeschenken, geht es auch hier vorrangig um das Ausschütten von Glücksgefühlen ohne darüber nachzudenken, wer das alles in Zukunft überhaupt noch zahlen können soll. Damit ist den Menschen nicht nachhaltig gedient.

Beim Bürokratieabbau geht es auch nicht voran, im Gegenteil es werden neue Aufgaben geschaffen. Welch eine Doppelmoral, von einer Entlastung von Pflegekräften zu sprechen und dann neue sinnlose Regularien einzuführen. Wer dem Fachkräftemangel gerecht werden will, muss Pflegefachkräfte entlasten, in dem sie sich auf ihren Kernbereich konzentrieren können und wesentlich mehr als bisher auch Tätigkeiten delegieren.

Insgesamt ist es enttäuschend, wie wenig von den zahlreichen Argumenten der fundierten Stellungnahmen im Anhörungsverfahren berücksichtigt wurden.“

Zur verbesserten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an den Landtagsdebatten sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es freut mich, dass die Runde des Landtagspräsidenten, der beiden Vizepräsidenten und der vier Fraktionsvorsitzenden zugestimmt hat, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wesentlich voranzubringen. Den offiziellen Beschluss hierzu muss das Präsidium des Landtags noch fassen.

Nach unserem liberalen Leitbild „Barrierefrei statt Hürdenlauf“ waren auf dem Liberalen Bildungstag der FDP-Landtagsfraktion im Januar 2014 zwei Gebärdensprachdolmetscher im Einsatz. Daraus entstand die Initiative der liberalen Fraktion, dass auch Landtagsdebatten künftig für Menschen mit Sinnesbehinderungen erlebbar werden.

Es ist geplant, dass der so genannte Live-Stream im Internet, mit dem interessierte Bürgerinnen und Bürger die Landtagsdebatten live verfolgen können, in Zukunft barrierefrei gestaltet wird. Hörbehinderte Menschen haben somit durch die Übersetzung durch Gebärdensprachdolmetscher die Möglichkeit, ihre Bürgerrechte unmittelbar wahrnehmen zu können.“

Zur Meldung, wonach Sozialministerin Altpeter sich gegen eine Kondompflicht nach saarländischem Muster wende und stattdessen ein Prostitutionsverbot nach schwedischem Vorbild anstrebe sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann: 

„Sozialministerin Altpeter hat Recht, dass eine Kondompflicht nach saarländischem Muster nicht taugt. Sie zieht aber die falschen Schlüsse. Wir müssen gemeinsam in großer Sorgfalt an die Ursachen der Verwerfungen im Prostitutionsgewerbe herangehen. Das alte rot-grüne Prostitutionsgesetz hat versagt. Menschenhandel, Ausbeutungen und Zwangslagen sind mit der Würde des Menschen, wie sie für die FDP als Bürgerrechtspartei zentrales Leitbild ist, nicht vereinbar und somit nicht zu dulden. Es muss dringend ein neues Prostitutionsgesetz geben. Wir müssen die Ursachen, nicht die Menschen bekämpfen. Weder Prostituierte, noch deren Kunden sollten kriminalisiert werden, so lange alles in einem noch hinnehmbaren Rahmen bleibt. Alles andere ist nichts anderes als Schaufensterpolitik mit effekthaschender Trophäensammellust. Offenbar möchte Ministerin Altpeter sich bei ein paar Verbänden beliebt machen, die ein solches Verbot als Monstranz vor sich hertragen. Wo ideologische Symbole Urstände feiern, ist nüchterne Vernunft fern. Ein bloßes Verbot ändert  nichts zum Guten für die Betroffenen, sondern ist einmal mehr ein Beweis dafür, wie staatsgläubig in der SPD gedacht wird.“

Zum Antrag der CDU-Landtagsfraktion auf Einsetzung einer Enquête-Kommission zum Thema „Pflege in Baden-Württemberg zukunftsfähig und generationengerecht gestalten“ sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt den Antrag der CDU-Landtagsfraktion auf Einsetzung einer Enquête-Kommission zum Thema Pflege. Enquête-Kommissionen sind dazu da, Zukunftsthemen zu behandeln.“

 

 

Zur Aktuellen Debatte im Landtag mit dem Titel „Qualifizierte Zuwanderung als Chance verstehen – bei Integration punkten“, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Das Referendum der Schweiz ist bedauerlich. Der Politik in Baden-Württemberg kommt nun die Aufgabe zu, die Chancen von geglückter Zuwanderung aufzuzeigen und Fehlvorstellungen aufzuklären. Die europäische Freizügigkeit und der Austausch von Fachkräften stellen hohe Werte dar, die es zu verteidigen und zu fördern gilt. Wir haben beispielsweise mit den Berufsanerkennungsgesetzen ein wichtiges Signal für Zuwanderung von qualifizierten Arbeitnehmern gesetzt. Nun gilt es diesen Weg weiterzugehen. Denn wichtig ist nicht, wo man steht, sondern wo man hin will. Wir erkennen, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, das Zuzug braucht, um zu überleben. Selbst bei einem jährlichen Zuzug von 100 000 Menschen werden wir im Jahr 2050 trotzdem 20 Millionen weniger Einwohner in Deutschland haben. Wir erkennen die Chancen, die Zuwanderung bietet. Denn wir verstehen sie nicht nur als demographisches und wirtschaftliches Bedürfnis, sondern auch als großen Gewinn für die Gesellschaft. Man kann das Votum der Schweizer als Warnschuss erkennen – aber nur mit der Konsequenz, die Willkommenskultur im Land weiter zu stärken.“

 

 

In der ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Bestattungsgesetzes im Landtag von Baden-Württemberg sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann: 

„Ich freue mich, dass wir heute in erster Lesung einen fraktionsübergreifend erarbeiteten Gesetzentwurf beraten können. Sorgfältig wurden nach einer Anhörung zu den Bestattungsformen anderer Kulturen herausgearbeitet, welche Änderungen erforderlich sind. Liberale Politik beginnt mit der Betrachtung der Realitäten und sucht nach vernünftigen Lösungen. Wenn in Baden-Württemberg rund 600.000 Menschen muslimischen Glaubens sowie weiteren Religionen leben, muss man der veränderten Lebenswirklichkeit ins Auge blicken und Lösungen finden, die allen gerecht werden. Jetzt wird diese geänderte Lebenswirklichkeit endlich Gesetzeswirklichkeit. Die Interessen der Mehrheitsgesellschaft bleiben gewahrt. Die Sargpflicht wird lediglich beim unmittelbaren Beisetzen aufgehoben. Für die weiteren Erfordernisse anderer Kulturen haben die Kommunen den nötigen Freiraum, den sie aktiv gestalten können. Sobald uns die Stellungnahmen der beteiligten Verbände vorliegen, werden wir gemeinsam in großer Sorgfalt diese auswerten und den weiteren Gesetzgebungsprozess aktiv gestalten.“

In einer Aktuellen Debatte im Landtag mit dem Titel „1000 Stellen für die Schulsozialarbeit – Mehr Bildungsgerechtigkeit an unseren baden-württembergischen Schulen“ sagte der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Grün-Rot will sich heute für den Ausbau der Schulsozialarbeit feiern lassen. Mit Mehrausgaben von zunächst zehn Millionen Euro – weitere Steigerungen sind absehbar – werden Versprechungen aus dem Wahlkampf zu Lasten anderer Bereiche erfüllt. Einerseits wurde das Landesprogramm STÄRKE zusammengestutzt und andererseits das Landeserziehungsgeld gestrichen. Schulsozialarbeit gibt es gerade einmal an rund der Hälfte der Schulen. Die eklatante Ungerechtigkeit besteht aber darin, dass alle Schulen freier Träger keine finanzielle Unterstützung erhalten. Es hat den Anschein, dass es Schüler erster und zweiter Klasse gibt. Weder in der Landesverfassung noch im Privatschulgesetz ist eine derartige Diskriminierung vorgesehen. Im Gegenteil, Schulen in freier Trägerschaft sind ausdrücklich Teil des öffentlichen Schulwesens. Bei Grün-Rot stößt Privates offenbar auf Misstrauen. Dabei haben bereits ein Drittel aller Schulen in privater Trägerschaft entsprechende Angebote und sehen sich selbst als Motor der Entwicklung. Anstatt heute also Jubelstimmung zu verbreiten sollte Grün-Rot eher in sich gehen und überlegen, ob diese Schaffung von Schülern erster und zweiter Klasse überhaupt rechtmäßig sein kann. Schulsozialarbeit an sich ist aus meiner Sicht ein guter Baustein einer Gesamtstrategie zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf. Genauso wichtig sind aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion pädagogische Assistenten, Schulpsychologen, Beratungslehrern und Gewaltpräventionsberatern. Schwarz-Gelb hatte im Jahr 2011 mit dem Pakt zur Stärkung der Chancengerechtigkeit die Mittel für den Einsatz Pädagogischer Assistenten um 20 Millionen Euro aufgestockt. Grün-Rot dagegen hat in diesem Bereich die Daumenschrauben angesetzt. Statt selektiven Klientelgeschenken erwartet die FDP-Landtagsfraktion eine Gesamtstrategie für den Bildungserfolg junger Menschen.“

Zur Debatte um die Petition
gegen die Aufwertung des Themas Homosexualität im Schulunterricht erklärt das
Präsidium der FDP Baden-Württemberg geschlossen, dass es zu den Karlsruher
Freiheitsthesen und dem Landtagswahlprogramm steht und bekräftigt:

Wir wollen mehr Freiheit. Jeder soll seinen eigenen Weg gehen. Egal, ob Mann
oder Frau. Egal woher man kommt, woran man glaubt oder wen man liebt. Gelebte
gesellschaftliche Toleranz bedeutet für uns Liberale deswegen ganz
selbstverständlich die Gleichstellung von schwulen und lesbischen
Lebenspartnerschaften. Schon im Landtagswahlprogramm von 2011 forderte die FDP
Baden-Württemberg: „Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften nach dem
Vorbild anderer Bundesländer landesrechtlich umfassend mit der Ehe
gleichzustellen.“

Die Vielfalt der Lebensentwürfe zeigt sich auch in der Vielfalt der
Lebensgemeinschaften. Fundament unserer Gesellschaft ist die Übernahme
dauerhafter Verantwortung füreinander. Aber wir schreiben den Menschen die Form
ihres Zusammenlebens nicht vor. Welchen Platz sie in der Gesellschaft
anstreben, welche persönlichen Bindungen sie eingehen und welche sie wieder
lösen, bleibt nur den einzelnen Menschen überlassen.

Die wichtigste und grundlegende Lebensgemeinschaft ist die Familie als
generationenübergreifende Verantwortungsgemeinschaft. Die Familie ist Quelle
von Anerkennung und Solidarität über Generationen hinweg. Unser Bild von Ehe,
Familie und anderen Verantwortungsgemeinschaften bleibt aber offen. Die FDP
Baden-Württemberg ist dafür, dass im Schulunterricht ein liberales, tolerantes
und weltoffenes Menschenbild vermittelt wird.

Wir Liberale möchten, dass jeder in Deutschland seinen eigenen Weg gehen kann,
ohne dabei bevormundet oder gegen seinen Willen in eine bestimmte Richtung
gedrängt zu werden. Wir Liberale wollen gleiche Chancen für jede Verantwortungsgemeinschaft
sicherstellen.

Zur Bereitschaft von Innenministers Gall, die Einmalpauschalen bereits in diesem Jahr zu überprüfen, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

 

„Die FDP-Landtagsfraktion freut sich, dass auch die Landesregierung nun endlich erkennt, dass ihre bisherigen Anstrengungen bei der Flüchtlingsaufnahme wohl nicht ausreichen. Das neue Flüchtlingsaufnahmegesetzes hat zahlreiche Schwächen, die uns seinerzeit zur Ablehnung des Entwurfs bewogen haben. Wir haben bereits im Gesetzgebungsverfahren angemerkt, dass unsere große Sorge der Auskömmlichkeit der Einmalpauschalen gilt, die das Land an die Landkreise zahlt. Unser Vorschlag, die Höhe der Pauschalen bereits in diesem Jahr zu überprüfen, wurde jedoch im Plenum von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Genau dies zu tun, sagte Innenmister Gall jüngst überraschenderweise doch zu. Es ist bedauerlich, dass auch bei der Flüchtlingspolitik zielführende Vorschläge der Opposition aus parteipolitischen Gründen abgewiesen werden“, betonte Andreas Glück.

Zur heutigen Verabschiedung des neuen Flüchtlingsaufnahmegesetzes im Landtag sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Die Unterbringung von Flüchtlingen ist Aufgabe des Landes. Diese Aufgabe wird vom Land an die Landkreise delegiert, die dafür eine Kostenpauschale erhalten.   Das neue Flüchtlingsaufnahmegesetz fordert von den Kreisen deutlich mehr Leistung, die neuen Pauschalen sind jedoch nur geringfügig höher. Um auch zukünftig eine adäquate Vergütung für die Kommune sicherzustellen, hat die FDP- Landtagsfraktion einen Änderungsantrag eingebracht, wonach ein Kosten-Monitoring und eine eventuelle Anpassung der Pauschalen erfolgen soll.“

Der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, ergänzte weiter: „Hier wird Politik gemacht nach dem Motto: Augen zu und durch.“

In einer Aktuellen Debatte über das Thema „Wohnungsnot“ erklärte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„In der Wohnungsbaupolitik herrscht bei Grün-Rot keine ganzheitliche Sichtweise auf die Ursachen der zu geringen Bauaktivität im Wohnungsbereich, sondern Sozialromantik und Verbotskultur. Die fehlenden Anreize für private Investoren, Wohnungen zu bauen, gehen einher mit den fehlenden lokalen Aktivitäten kommunaler Wohnungsbauunternehmen und den stark gestiegenen Baukosten. Hier muss die Landesregierung ansetzen und nicht weiterhin das ‚Tischlein-deck-dich‘ präsentieren, um anschließend mit dem ‚Knüppel aus dem Sack‘ sämtliche Bemühungen im Keim wieder zu ersticken. Ausdrücklich begrüßt die FDP-Landtagsfraktion, dass es einen Konsens im Land gibt, die degressive Afa und die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen einzuführen. Vielleicht schaffen wir es in Baden-Württemberg, den wohnungspolitischen Dreiklang der Bundesregierung von Moll auf Dur zu ändern.“

Zur aktuellen Diskussion um die Sinnhaftigkeit eines landesweiten Integrationsplans sagt der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt die Initiative von Migrationsexperten, einen landesweiten Integrationsplan zur Koordination der Integrationsarbeit in den Kommunen zu nutzen. Es ist uns unverständlich, warum das Integrationsministerium sich diesen Impulsen verschließt. Von dort kommt nur der Verweis auf die Eigenverantwortung der Kommunen und das Integrationsgesetz, bei dem unklar bleibt, ob es überhaupt einmal kommen wird.

Es irritiert, dass Grün-Rot jetzt so tut, als müsse man das Rad neu erfinden. Bereits 2008 konnte der damalige Integrationsbeauftragte Prof. Dr. Goll mit dem Integrationsplan für Baden-Württemberg einen integrationspolitischen Kompass vorlegen. Dieser vielgelobte Wegweiser ist umfassend und vermeidet die starren Vorgaben eines formalen Gesetzes. Denn wir müssen weiter bezweifeln, dass sich ein komplexer und vielschichtiger Prozess wie die Integration in ein Gesetz zwingen lässt.

Mal wieder zeigt sich, wie Frau Öney die Verantwortung von sich weg schiebt und die Kommunen allein lässt.“

Aus Sicht des FDP-Fraktionvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke ist die ganze Debatte überflüssig wie ein Kropf. Die Expertenanhörung auf Einladung des Ministerpräsidenten in der Villa Reitzenstein habe eindeutig ergeben, dass die bestehende Rechtslage ausreiche. Vertreter aller Parteien hätten sich davon überzeugen können. Diese Arbeitsgruppe mit ihren nun diskutierten Ergebnissen sei lediglich eine untaugliche Krücke, um eine Gesetzesverschärfung in der Diskussion zu halten, für die es im Landtag keine Mehrheit gebe. Es sei auch unsinnig, immer neue Verbote und Gängelungen für die Bürger auszuhecken, sagte Rülke.

 

Zur gestrigen Beratung des neuen Flüchtlingsaufnahmegesetzes im Landtag sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Andreas Glück:

„Es wurde höchste Zeit, dass der Gesetzesentwurf vorgelegt wird. Von einem eigenständigen Ministerium müsste man erwarten können, das es auf veränderte Rahmenbedingungen, wie den aktuellen Flüchtlingszustrom, zeitnah reagiert. Zahlreiche entscheidende Verbesserungen sind im aktuellen Entwurf vorgesehen, wie die Erhöhung der Wohn- und Schlaffläche sowie die Umstellung auf Geldleistungen für die Flüchtlinge. Jedoch betreibt Ministerin Öney Augenwischerei, wenn sie die Besserung der Lebenssituation der Flüchtlinge verspricht, aber keinen praktikablen Weg dorthin aufzeigen kann. Die praktische Umsetzung der neuen Regelungen muss in den Landkreisen und Kommunen geschehen. Dort müssen die Flüchtlinge untergebracht und dort müssen ihnen beispielsweise Deutschkurse angeboten werden, die das Gesetz neuerdings bereits während des laufenden Asylverfahrens vorsieht. Es steht nicht zu erwarten, dass die Neuerungen schnell umgesetzt werden. Denn die Landkreise und Kommunen stehen hier vor großen Herausforderungen, werden doch im diesem Jahr nahezu doppelt so viele Flüchtlinge erwartet als im Jahr 2012. Die Anpassung der Kostenpauschale, die das Land den Landkreisen und Kommunen für diese Aufgaben zur Verfügung stellt, wird jedoch vor diesem Hintergrund nicht ausreichen. Die FDP-Fraktion hat hier als einzige einen Vorschlag zur Gegenfinanzierung gemacht – und erntete Kritik. Nun bringen wir den Kompromissvorschlag, die besonderen Belastungen für Landkreise und Kommunen, etwa wenn die aufwändige medizinische Versorgung eines Flüchtlings erforderlich ist, neben der Pauschale gesondert abzurechnen. Das neue Gesetz verspricht viel – nun muss die Landesregierung sicherstellen, dass die Kommunen mit den Aufgaben nicht allein gelassen werden. Man kann eben keinen Daimler bestellen und nur für einen Golf bezahlen wollen.

Zur heutigen ersten Beratung des neuen Landesanerkennungsgesetzes im Landtag sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Andreas Glück:

„Der Gesetzesentwurf aus dem Integrationsministerium hat lange auf sich warten lassen und kann trotzdem nicht überzeugen. Noch immer herrscht großer Fachkräftemangel beispielsweise bei den Erziehern oder Technikern, also den vom Landesgesetz betroffenen Berufen. Diese Lücke könnte durch qualifizierte Zuwanderer mit gleichwertiger Ausbildung geschlossen werden. Deshalb muss das Gesetz nun zügig auf den Weg gebracht werden.

Leider zeigt sich beim vorgelegten Entwurf, dass nicht alles, was lange währt, auch endlich gut wird. Besonders auffallend ist die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit, soweit es um die Einheitlichkeit der Gesetzeslage in den Bundesländern geht. Noch Ende Oktober mahnte Ministerpräsident Kretschmann als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz an, bei der beruflichen Anerkennung in allen Ländern einheitliche Standards zu gewährleisten. Diese Aussage konterkariert er mit der Vorlage des Gesetzesentwurfs für Baden-Württemberg, der die Verfahrenszuständigkeit nahezu vollständig an die Regierungspräsidien delegiert. Damit weicht die Landesregierung deutlich von den Regelungen in anderen Bundesländern ab, in denen die berufsständischen Kammern zuständig sind. Wir wollen den betroffenen Berufsverbänden im Ausschuss Gelegenheit zur Stellungnahme geben, um eine ausgewogene Beteiligung sicherzustellen. Der Sachverstand berufsständischer Kammern darf nicht ungenutzt bleiben, wenn darüber befunden werden soll, ob ein ausländischer Berufsabschluss den hiesigen Anforderungen entspricht. Entsprechende Nachbesserungen müssen an dem neuen Gesetz dringend vorgenommen werden.“

Anlässlich einer aktuellen Debatte im Landtag mit dem Titel „Neue Perspektiven für fast 10.000 arbeitslose Menschen – das Landesarbeitsmarktprogramm ist ein voller Erfolg!“ sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann: 

„Man reibt sich verwundert die Augen: Im Sommer noch erklärt die Ministerin, für eine Evaluation sei es noch zu früh und man müsse die Evaluation abwarten und jetzt im Umfeld der Verhandlungen zum Koalitionsvertrag auf Bundesebene kommen Jubelarien. Fakt ist, dass die guten Teilbereiche wie zum Beispiel das Platzieren im ersten Arbeitsmarkt bei privaten Arbeitgebern oder die Teilzeitausbildung durch die beschäftigungsfeindlichen Impulse des Koalitionsvertrags im Bund gefährdet werden. Wer so die Bürokratie und Kosten in den Unternehmen nach oben treibt, wird sein blaues Wunder erleben. Die gute Entwicklung in den letzten Jahren auf dem Arbeitsmarkt sowie die flexiblen Fördermöglichkeiten der Jobcenter gerade für arbeitsmarktferne Menschen laufen dadurch ins Leere. Ein gesetzlicher Mindestlohn über alle Branchen hinweg wird viele Brücken für Benachteiligte in den allgemeinen Arbeitsmarkt einreißen. Die Rente mit 63 und die so genannte Lebensleistungsrente sind nicht generationengerecht und tritt unsere demografischen Herausforderungen mit Füßen. Der Rentenbeitrag wird steigen und somit Arbeit verteuert. Statt Anreize zu setzen, sich zu Qualifizieren und sein Einkommen verbessern, wird eine soziale Narkose-Sauce über die Republik geleert und großzügig Geld verteilt, das in der Zukunft erst noch erarbeitet werden muss. Man merkt deutlich, dass sich die Union die Zustimmung der SPD durch Dreingaben für den Opfertisch der sozialen Marktwirtschaft hat abringen lassen.“