Zur Vorstellung des Projekts zur Unterstützung lokaler Bündnisse für Flüchtlingshilfe sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagfraktion, Andreas Glück: 

„Mit der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements geht die Landesregierung einen wichtigen Baustein für eine gelungene Flüchtlingsaufnahme an. Ehrenamtlich Tätige leisten einen essentiellen Beitrag, um die Flüchtlinge in ihrem Bemühen um ein gutes Zusammenleben zu unterstützen. Die Hilfsbereitschaft der Zivilbevölkerung ist Zeichen einer starken Willkommenskultur.

Allerdings kann es nicht ausreichen, lediglich die Vereine und Freundeskreise mit Kampagnen und Handreichungen auszustatten. Auch die Rahmenbedingungen müssen geeignet sein, das wertvolle Engagement zu befördern. Dazu gehört meiner Meinung nach auch, dass beispielsweise den Ehrenamtlichen ein besserer Zugang zu den Erstaufnahmeeinrichtungen gewährt wird, wo die neu ankommenden Flüchtlinge besonders intensiver Hilfe bedürfen. Genauso wenig darf ehrenamtliches Engagement konterkariert werden, wie es immer noch gelegentlich geschieht. In der dortigen vorläufigen Unterbringung kommen noch immer Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten wie etwa den Balkanstaaten an, deren Anträge praktisch keine Aussicht auf Erfolg haben. Die unentgeltlichen Helfer fühlen sich dann zu Recht vor den Kopf gestoßen, wenn ihre wochen- oder monatelange Unterstützung dieser Asylsuchenden mit deren Abschiebung ein abruptes Ende findet. Hier gilt es, die Dauer der Asylverfahren weiter zu verkürzen, damit die Asylsuchenden möglichst schnell einen verbindlichen Status haben. Abschiebungen von Antragstellern aus sicheren Herkunftsstaaten müssen bereits aus der Erstaufnahme angedacht werden. Wir halten unsere Forderung nach einer weiteren Verkürzung der Asylverfahren an die Landesregierung und das Bundesamt aufrecht.“

Zur Meldung, wonach das Sozialministerium Baden-Württemberg am grundsätzlichen Verbot von Doppelzimmern in der Pflege und einer maximalen Größe von 100 Bewohnerinnen und Bewohnern festhalten wolle, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Sozialministerin verschließt die Augen vor der Realität. Baden-Württemberg steuert auf deutlich steigende Zahlen von pflegebedürftigen Menschen zu, für die wir politisch die Verantwortung tragen. Wir müssen die Aussagen der erfahrenen Experten in unserem Land ernst nehmen, die auf die Problematik der kompromisslosen Anwendung der Übergangsfristen der Landesheimbauverordnung mit dem Stichtag 01.09.2019 hinweisen. Wenn die Sozialministerin bei den Übergangsfristen für die Doppelzimmer und die Beschränkung der Platzzahl nicht mit Fingerspitzengefühl agiert, trägt sie allein die Verantwortung für eine drohende Unterversorgung stationärer Pflegeplätze in Baden-Württemberg ab 2019. Allein in Stuttgart würden im Jahr 2019 über 1.500 Pflegeplätze wegfallen. Dabei brauchen wir rund 500 Plätze mehr. Gute und bewährte Angebote sollten eine angemessene Übergangsfrist erhalten, wie sie das Gesetz vorsieht. Ansonsten trifft dies vor allem diejenigen, die sich die dadurch stark steigenden Pflegeheimkosten nicht mehr leisten können. Ich fordere eine angemessene Übergangszeit für bestehende Pflegeheime, um das Angebot insgesamt zu sicheren und die Pflege bezahlbar zu halten.“

Zum Vorhaben der Landesregierung, die Mieten in Baden-Württemberg per Rechtsverordnung zu bremsen, erklärte der Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dies ist ein neues planwirtschaftliches grün-rotes Folterinstrument zur Bürokratisierung und zum Abwürgen der Wirtschaft. Mietpreisbremse, Zweckentfremdungsverbot, Zwangsbegrünungsvorschiften und jetzt auch noch die Deckelung der Mieten per Verordnung der Landesregierung: Grün-Rot würgt erfolgreich jeden Anreiz zur Investition in neuen Wohnraum ab. Für die Mieter tut man am meisten, wenn man Anreize schafft, damit Mietraum entsteht. Mit dieser Politik schafft niemand mehr Mietraum, was dann auch den Mietern schadet.

Durch eine Deckelung der Preise das Angebot zu vergrößern, funktioniert nie und zeugt von Böswilligkeit oder Unkenntnis gegenüber denjenigen, die Wohnraum dringend benötigen oder schaffen wollen.“

Im Zusammenhang mit der Beratung seines Antrags „Auswirkungen von Null-Retaxationen bei Formfehlern gegenüber Apothekerinnen und Apothekern in Baden-Württemberg auf die Versorgung von Arzneimitteln“ (Drucksache 15/5545) im Sozialausschuss des Landtags sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Man muss es sich einmal vorstellen: Da gibt im Notfalldienst ein Apotheker ein dringend benötigtes rezeptpflichtiges Arzneimittel ab, es fehlt auf dem Rezept eine Formalie, aber es handelt sich zweifelsfrei um die richtige Medizin – und dann bekommt der Apotheker von der Krankenkasse im schlimmsten Fall keinen Cent gezahlt. Es gibt Einzelfälle, in denen Apotheker mehrere Tausend Euro Ausfall durch diese Nichtbezahlung unter dem Fachbegriff „Null-Retaxation“ haben. Ich bin entschieden der Meinung, dass es angemessene Möglichkeiten der nachträglichen Heilung von Formfehlern geben muss. Hierzu bedarf es klarer vertraglicher Regelungen zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und dem Apothekerverband. Wenn ein Arzneimittel mit Rabattvertrag zum Beispiel gar nicht lieferbar ist, muss es möglich sein, dass ein entsprechend anderes und ebenso geeignetes abgegeben werden kann und bezahlt wird. Es ist nicht angemessen, dass bei der Abgabe des für den Patienten richtigen Arzneimittels die Krankenkasse aus Formgründen entscheiden kann, nichts zu zahlen. Es kann auch nicht sein, dass das Risiko in vollem Umfang auf die Apotheker abgeladen wird. Das Problem der Null-Retaxationen ist allgemein wenig bekannt. Es ist ja auch schwer vorstellbar, dass aufgrund reiner Formfehler gleich die ganze Bezahlung abgesetzt wird. Solche Formfehler müssen nachträglich geheilt werden können. In der Stellungnahme der Landesregierung auf meinen entsprechenden Antrag wird aus meiner Sicht das Problem zu sehr heruntergespielt. Es kann für eine kleine Apotheke wirtschaftlich bedrohlich werden, wenn wie in Einzelfällen in Baden-Württemberg über 10.000 Euro nicht erstattet werden, weil die Krankenkasse die Kostenerstattung aufgrund von Formfehlern auf Null setzt. Solche überzogenen Risikoabwälzungen gefährden die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Denn wer könnte es verdenken, wenn im Zweifel versucht würde, die Abgabe zu vermeiden?“

Zum Vorschlag von Integrationsministerin Öney, wegen des Flüchtlingszustroms aus den Balkanstaaten wieder Grenzkontrollen einzuführen, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagfraktion, Andreas Glück: 

„Wenn Ministerin Öney vorschlägt Kontrollen an den Grenzen der Bundesrepublik wiedereinzuführen, dann tritt sie alle Bemühungen eines vereinten Europas mit Füßen. Denn die Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums – eben gerade ohne aufwendige Grenzkontrollen – ist eine wesentliche Verbesserung im Vergleich zu den Zeiten, in denen Waren und auch Privatpersonen an den Grenzen festhingen. Die innereuropäische Reisefreiheit ist ein hohes Gut, das auch nicht unter dem Deckmäntelchen der Flüchtlingspolitik angetastet werden darf.

Statt dieser Symptombehandlung fordert die FDP-Landtagsfraktion Ministerin Öney dazu auf, sich für eine sinnvolle Flüchtlingsverteilung in Europa einzusetzen. Die gültigen Dublin-Regelungen schreiben vor, dass das Land, über das ein Flüchtling in den EU-Raum einreist, auch für sein Asylverfahren zuständig ist. Da diese Vereinbarung von mehreren europäischen Mitgliedsstaaten immer wieder unterlaufen wird – da sie Flüchtlinge ohne Erfassung in ein anderes Land passieren lassen – halten wir einen europäischen Verteilungsschlüssel für Flüchtlinge für die klarere und gerechtere Lösung. So wäre sichergestellt, dass jeder EU-Mitgliedsstaat seiner Verantwortung bei der Flüchtlingsverteilung gerecht würde.“

Zur Berichterstattung über chinesische Krankenpflegerinnen, die in einem Pilotpro-jekt des Arbeitgeberverbands Pflege zu Altenpflegerinnen umgeschult werden sollen, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Der akute Mangel an Fachkräften in der Altenpflege kann durch viele Ideen und Initiativen gelindert werden. Das Projekt der Arbeitgeberverbände ist richtig und unterstützenswert, macht aber auf der anderen Seite klar, wie dringend der Handlungsbedarf ist. In der Enquetekommission ‚Zukunft der Pflege in Baden-Württemberg‘ des Landtags arbeiten wir an Vorschlägen dazu. Die Anwerbung von Pflegekräften aus dem Ausland ist eine von vielen Möglichkeiten und macht deutlich, dass wir die Einwanderungsmöglichkeiten für solche Kräfte in Deutschland verbessern müssen. Gleichzeitig müssen wir aber auch am Image der Altenpflege arbeiten, um junge Menschen aus Deutschland für diesen wichtigen Beruf zu begeistern.“

 

Zur Aktuellen Debatte im Landtag „Der Islam gehört zu Baden-Württemberg“ sagt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Eine Debatte über den Islam lässt sich nicht auf einen plakativen Satz verengen. Vielmehr halte ich es für gefährlich, wenn die grüne Landtagsfraktion mit einer einschichtigen Debatte den selbstverständlichen Konsens im Parlament in Frage stellt, der unsere tolerante und weltoffene Gesellschaft in Baden-Württemberg repräsentiert. Denn für eine parteipolitische Instrumentalisierung, um dem politischen Gegner zu schaden, ist dieses Thema gänzlich ungeeignet.

Es ist eben nicht möglich, pauschal den Islam zu Baden-Württemberg gehörig zu nennen. Der Islamische Staat, Hassprediger und die Scharia gehören nämlich sicher nicht zum Land. Aber diese radikalen Strömungen machen glücklicherweise nur einen sehr kleinen Teil der Muslime aus, die bei uns im Land auf dem Boden von Recht und Gesetz willkommen sind.“

 

Zur Meldung, wonach das Land die Seniorenpolitik neu ausrichten sowie den Fokus mehr auf Potenziale statt auf Defizite richten wolle und Projekte zur Förderung des Generationendialogs wie auch des Engagements im Alter fördern wolle sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

„Ich begrüße es, dass die Seniorenpolitik mehr in den Fokus gerückt und ein Kompass Seniorenpolitik vorgelegt werden soll. Auf den reichen Erfahrungsschatz und den Willen, sich einzubringen, sollen und können wir nicht verzichten. Es ist deshalb wichtig, dass ältere Menschen vor Ort Ansprechpartner vorfinden, die Wege zum Engagement und zur Begegnung aufweisen. Die FDP/DVP -Fraktion fordert eine integrierte Gesellschaftspolitik, die die Interessen und Belange aller Gruppen einbezieht. Der Kompass Seniorenpolitik sollte dies leisten können – weg von einem defizitorientierten Ansatz, hin zu aktiver Beteiligung. Darüber hinaus bleiben aber auch die großen Herausforderungen insbesondere in der Pflege im Blick. Die Verbindung Pflegestützpunkt mit bürgerschaftlichem Engagement ist mir deshalb wichtig. Ältere Menschen gehören in die Mitte der Gesellschaft.“

 

 

In einer aktuellen Debatte im Landtag mit dem Titel „Die Zukunft der kommunalen Krankenhauslandschaft in Baden-Württemberg“ sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft in Baden-Württemberg braucht deutliche Dynamik und Gestaltungswillen des Landes. Der Schwung aus der Landtags-Anhörung, zur Frage wie eine qualitätsorientierte Versorgung aussehen könnte, ist erlahmt. Baden-Württemberg muss ein attraktiver Gesundheitsstandort bleiben. Mir ist es zu wenig, wenn sich Ministerin Altpeter dafür bejubeln lässt, die Investitionsmittel erhöht zu haben. Ohnehin bleibt sie weit hinter den Versprechungen zurück. Es geht nicht nur um die Frage der Investitionsmittel. Es geht auch um die Strukturfrage. Die FDP-Landtagsfraktion will den Weg zu einem intelligent vernetzten integrierten Gesundheitsstandort Baden-Württemberg unterstützen. Deshalb hat die liberale Fraktion bereits im letzten Jahr ein ‚10-Punkte-Papier zur Neuausrichtung der Krankenhausplanung und Investitionsförderung‘ vorgelegt. Unsere Landesministerin muss sich nun beim Bund aktiv für die richtigen Weichenstellungen beim Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzen. Viel wichtiger ist es aber, endlich im Land aktiv zu werden und im Rahmen der Landeskompetenz den Zug Krankenhauslandschaft auf die richtigen Gleise zu setzen. Andernfalls endet die Reise irgendwann im Sackbahnhof einer mittleren Qualität mit Mangelversorgung im Ländlichen Raum.“

Zur Absichtserklärung des Wirtschafts- und Finanzministers Nils Schmid (SPD), gemeinsam mit Bund, Land, Kommunen und der Wohnungswirtschaft mehr Wohnraum schaffen zu wollen, erklärte der Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion,  Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wer den Wohnungsmarkt zugunsten aller Eigentümer und Mieter entlasten will, muss Investitionen dafür attraktiver machen. Wohnraum wird bei uns immer noch in erster Linie durch die private Hand geschaffen. Die Landesregierung hat gleich zu Beginn ihrer Amtszeit die Grunderwerbssteuer erhöht, durch unsinnige Anforderungen und Zwangsbegrünungsmaßnahmen zwischenzeitlich die Landesbauordnung ins Absurde geführt und applaudiert der Bundesregierung bei unsinnigen Projekten wie einer Mietpreisbremse, die Wohnungsbau gerade in Ballungsgebieten noch unattraktiver und bürokratischer macht. Die Erkenntnis, dass so nicht mehr Wohnraum entsteht, mag für Minister Schmid vielleicht überraschend sein. Jetzt will er mit öffentlichen Mitteln den Wohnungsmarkt reparieren, den er selbst beschädigt hat.“

 

Zur Vorstellung des Konzepts von Integrationsministerin Öney zur schnellen Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagfraktion, Andreas Glück:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt den Plan der Integrationsministerin, fortan möglichst frühzeitig die mitgebrachten Kompetenzen zu erfassen und den frühen Spracherwerb bei Flüchtlingen bereits in der Erstaufnahme zu ermöglichen. Denn dieses Vorgehen ist konsequent, wenn man an der Schwelle zwischen Asylmigration und Arbeitsmigration sicherstellen will, dass die Absenkung der Dauer des Arbeitsverbots auf drei Monate auch sinnvoll genutzt werden kann.

Geeigneten Flüchtlingen ebnen die Kompetenzabfrage und die anschließende gezielte Förderung sprachlicher Qualifikationen den Weg in den deutschen Arbeitsmarkt, in dem Fachkräftemangel herrscht. Einen entsprechenden Impuls hatte die FDP-Landtagsfraktion bereits im unserem Antrag „Fachkräftepotential von Flüchtlingen nutzen“ aus dem Oktober 2014 gesetzt.

Wir hoffen auf eine schnelle Umsetzung eines praktikablen Konzepts, das große Erfolge erzielen kann, sofern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Bundesagentur für Arbeit und die Protagonisten im Land eng zusammenarbeiten. Denn eine Untersuchung im Auftrag des Auswärtigen Amtes im vergangenen Jahr weist klar darauf hin, dass Wirtschaftsmigranten und Flüchtlinge aus Afrika und dem Nahen Osten im Schnitt eine fast doppelt so hohe Akademikerquote aufweisen wie die einheimische deutsche Bevölkerung.“

 

Zur Meldung, wonach nach den Plänen von Sozialministerin Altpeter für ein Frauengleichstellungsgesetz mehr Frauen im öffentlichen Dienst in Führungspositionen gelangen und hierzu sowohl beim Land als auch bei Kommunen ab 50.000 Einwohner hauptamtliche Frauenbeauftragte bestellt werden sollen, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die vorgelegten Pläne für eine Aufblähung des Beauftragtenwesens im öffentlichen Dienst haben für mich den Anschein einer Symbolpolitik längst vergangen geglaubter Zeiten. Ich glaube nicht, dass ausgerechnet der öffentliche Dienst von zu wenig Mitarbeiterbeteiligung geprägt ist. Dies gilt besonders mit Blick auf die stark ausgedehnten Freistellungsregelungen durch das Landesspersonalvertretungsgesetz. Es gibt Defizite für den Aufstieg von Frauen auf der Karriereleiter. Diese gläserne Decke müssen wir gemeinsam mit innovativen Ansätzen durchbrechen. Aber einfach 2,5 Millionen Euro aller Steuerzahler dafür zu verwenden, im Öffentlichen Dienst noch bürokratischere Strukturen aufzubauen, nützt den Frauen im Mittelstand und in der freien Wirtschaft herzlich wenig. Das Land sollte sich hüten, den Kommunen immer weitere Belastungen aufzubürden. Eine Sozialministerin, die ja auch für die Jugend zuständig ist und damit die Generationengerechtigkeit im Blick haben sollte, scheint das völlig zu vergessen.“

Zur Meldung, wonach der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft Thomas Reumann mit den Plänen zur Klinikreform hadere und in dem Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein Säen von Misstrauen in die Qualität der Krankenhäuser sehe, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Es bleibt spannend, wie die Eckpunkte der Bund-Länder-AG zur Krankenhausreform 2015 tatsächlich umgesetzt werden. Das Land wird eine viel aktivere Rolle als bisher übernehmen müssen, wenn die Qualität eines der entscheidenden Kriterien für die Aufnahme und den Verbleib im Landeskrankenhausplan wird. Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt ausdrücklich, wenn wir in eine Diskussion kommen, welche Leistungen zu welcher Qualität wir wo im Land wollen. Die Krankenhäuser stehen vor der Strukturfrage. Wenn rund die Hälfte der Kliniken keine Überschüsse mehr erwirtschaften können, ist das ein Indiz, dass Organisations- und Angebotsstrukturen zu hinterfragen sind. Diesen offenen Diskussionsprozess habe ich bereits im letzten Jahr mit meinem ‚10-Punkte-Papier zur Neuausrichtung der Krankenhausplanung und Investitionsförderung‘ angestoßen. Die Liberalen wollen auch in Zukunft für die Bürgerinnen und Bürger im Land eine hochwertige qualitätsorientierte Versorgung. Hierfür sind jedoch Weichenstellungen erforderlich. Diese müssen wir gemeinsam mit Augenmaß angehen. Der bloße Ruf nach mehr Geld im System wird den Erfordernissen an einen innovativen Prozess nicht gerecht. Gleichwohl ist die Möglichkeit von Sicherstellungszuschlägen für den Ländlichen Raum wichtig, um Angebote für die Menschen aufrecht erhalten zu können, die ansonsten entfallen müssten.“

Info: Das 10-Punkte-Programm ist wie folgt abrufbar: http://fdp-dvp-fraktion.de/downloads/10-punkte-plan-zur-neuausrichtung-der-krankenhausplanung-und-investitionsfoerderung.pdf

In einer Landtagsdebatte über das geplante Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sagte der der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Menschen mit Behinderung gehören als selbstverständlicher Teil der Gesellschaft ganz einfach dazu. Statt Fürsorge brauchen wir selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe. Das entspricht seit Jahren dem Leitbild der FDP und ist unter dem Schlagwort ‚barrierefrei statt Hürdenlauf‘ integraler Bestandteil unserer Bürgerrechtsstrategie. Wir tragen deshalb in weiten Teilen das neue Landes-Behindertengleichstellungsgesetz mit. Wir verwahren uns jedoch entschieden gegen jede Art von Taschenspielertricks. Es wird einmal mehr von Grün-Rot reichlich bestellt – und zahlen sollen andere. Bestellt werden Gelder an die Kreise für die Bezahlung bereits vorhandener Behindertenbeauftragter. Das geht allerdings auf Kosten der Weiterentwicklung der Teilhabe und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Warum? Die Finanzierung der rund 2,8 Millionen Euro für die Behindertenbeauftragten erfolgt in vollem Umfang aus einem Haushaltsbereich, der für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgesehen ist. Es gibt in Zukunft also für mindestens 2,8 Millionen Euro weniger gemeinnützige Projekte zur Verwirklichung der Inklusion mittels entsprechender Modellprojekte und Forschungsvorhaben. Wenn alle Behindertenbeauftragten hauptamtlich bestellt würden, sind es sogar 3,2 Millionen Euro weniger. Dies können und wollen wir nicht unterstützten. Deshalb lehnen wir das Gesetz ab. Wir hätten lieber in die tatsächliche Verbesserung der Teilhabe und Inklusion investiert. Hier gibt es noch viel zu tun. Sei es der Schulbereich, sei es der öffentliche Personennahverkehr oder auch sonstige Förderungen zur Wohnraumanpassung bei Behinderung.“

In einer Landtagsdebatte über den Haushaltsplan des Sozialministeriums sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Der vorgelegte Haushaltsentwurf lässt Impulse für nachhaltige Innovationen vermissen. Dabei merkt man beim Lesen schnell, dass die bisherigen Informationen, die ja der Kontrolle dienen sollen, völlig unzureichend sind. Wer die fördernden Leistungen des Sozialstaats  präzisieren möchte, braucht genaue Informationen und nicht vom guten Glauben getragenes  Geldverteilen in alle Richtungen. Neben einem neuen effektiven und effizienten Förder-Controlling wünscht sich die FDP-Landtagsfraktion weitere Verbesserungen. Im Bereich der Krankenhäuser haben wir eine öffentliche Anhörung initiiert. Ich bin dankbar, dass im Haushalt Mittel für ein Modellprojekt Krankenhausplanung enthalten sind. Die FDP-Fraktion hat mit ihrem 10-Punkte-Plan im Sommer bereits konkrete Vorschläge gemacht. Jetzt müssen auch die Eckpunkte der Bund-Länder-AG ein Weckruf fürs Land sein. Hierüber werden wir in diesem Haus noch reden müssen. Und es bleibt so aktuell wie in den Vorjahren: Grün-Rot bleibt meilenweit hinter den eigenen Versprechungen bei der Krankenhausförderung zurück. Bis zu den damals versprochenen 600 Millionen Euro pro Jahr beziehungsweise einer Verdoppelung ist es noch ein langer Weg. Im Bereich der Pflege bin ich etwas erstaunt. Der Landtag hat eine Enquête-Kommission eingerichtet. Offenbar missfällt das der Landesregierung. Sie nimmt für eigene neue Untersuchungen und Aktivitäten in diesem Bereich frisches Geld in die Hand. Das empfinde ich gegenüber der Enquête als ungebührlich. Regierung und Parlament sollten partnerschaftlich Arbeiten. Die FDP-Fraktion hat deshalb bereits die Idee eines 24-Stunden-Hausbetreuungsmodells ausgearbeitet und zur Diskussion gestellt. Wenig erfreulich am Haushaltsentwurf ist auch, wie beim Landes-Behindertengleichstellungsgesetz vorgegangen wird. Sie nehmen die Mittel für die Behindertenbeauftragten der Stadt- und Landkreise aus Projektmitteln heraus. Es erfolgt also eine vollständige Gegenrechnung. Wir haben das mehrfach kritisiert – Grün-Rot redet sich heraus. Insgesamt ist es ein Haushaltsentwurf, der hinter den Möglichkeiten Baden-Württembergs zurückbleibt.“

Zur heutigen Debatte im Landtag zum Haushalt des Integrationsministeriums sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagfraktion, Andreas Glück:

„Der Haushaltsplan des Integrationsministeriums scheint zwar die stetig steigenden Zugangszahlen und die damit erforderliche Finanzierung einer humanen Flüchtlingsaufnahme zu berücksichtigen. Allerdings fehlt der Landesregierung ganz offensichtlich bei der Frage der Kostenerstattung für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen der richtige, weitsichtige Plan. Auch bei den Haushaltsberatungen wurde auf die Expertenrunde verwiesen, die über veralteten Zahlen brütet und keine Handlungsempfehlungen liefert. Und dies, obwohl beispielsweise der Landkreistag bereits zum Flüchtlingsgipfel im Oktober alarmierende Zahlen parat hatte. Vor diesem Befund kann man nur feststellen: Die grün-rote Landesregierung lässt sich das Mäntelchen des Gutmenschentums von unseren Städten und Gemeinden bezahlen.

Unser Entschließungsantrag stellt das System der Einmalpauschalen auf den Prüfstand. Er ist so gestaltet, dass nicht nur für die Zukunft eine Umstrukturierung der Erstattung nach den tatsächlichen Erfordernissen vor Ort vorgesehen würde, sondern auch die Lücken in den kommunalen Haushalt aus dem nun endenden Jahr geschlossen worden wären. Leider blieb ein klares Bekenntnis der Landesregierung aus und unser Antrag ohne Mehrheit.

Vielleicht ist das Beschriebene auch nur ein Zeugnis für die Überforderung des Hauses von Ministerin Öney. Seit der Einrichtung im August 2011 hat die Eigenständigkeit des Ministerium in der Querschnittsaufgabe Integration den Steuerzahler bereits fast neun Millionen Euro gekostet – man muss überlegen, ob diese Summe nicht besser hätte eingesetzt werden können.

Auf dieser Grundlage mussten wir den Haushaltsentwurf heute ablehnen.“

Zur Meldung, wonach das Land Baden-Württemberg mit weiteren Kooperationspartnern die Kampagne „DU – ICH – WIR Alle inklusive“ initiiert habe, um die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung voran zu bringen, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Ich begrüße die Inklusions-Kampagne des Landes zusammen mit weiteren Akteuren ausdrücklich. Für die FDP-Landtagsfraktion sind die Belange von Menschen mit Behinderung selbstverständlicher Bestandteil unserer Bürgerrechts-Strategie. Auf dem Weg zur vollen Inklusion sind noch große Anstrengungen notwendig. Mit den vielen Projekten und konkreten Einzelmaßnahmen kann es gelingen, eine Bewusstseinsbildung in breiten Teilen der Bevölkerung zu erreichen. Das ist wichtig und wertvoll. Umso mehr bedaure ich, dass aus diesem Fördertopf für konkrete Maßnahmen ab dem nächstem Jahr die Mittel für die Finanzierung der bereits vorhandenen Behindertenbeauftragten bei den Stadt- und Landkreisen genommen werden. Diese rund drei Millionen Euro pro Jahr fehlen dann leider für Inklusionsvorhaben.“

„Wenn ein Landesministerium empfiehlt, geltendes Landesrecht nicht anzuwenden, dann sollten die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden. Aus meiner Sicht brauchen wir eine Gesetzesänderung. Grün-Rot sollte den Mut und die Größe haben, zu erkennen, dass der beschrittene Weg im Bestattungsgesetz sich als Holzweg erwiesen hat.“ Dies sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann zur Antwort der Landesregierung auf seine parlamentarische Anfrage mit dem Titel „Erfahrungen mit der Novellierung des Bestattungsgesetzes (BestattG) hinsichtlich des Verbots von Produkten aus Kinderarbeit“ (Drucksache 15/5979). Haußmann entnimmt der Antwort, dass die im Jahre 2012 in das Bestattungsgesetz aufgenommene Möglichkeit, in Friedhofsordnungen und Polizeiverordnungen festzulegen, nur Grabsteine und Grabeinfassungen zu verwenden, die nachweislich aus fairem Handel stammen, rechtswidrig und daher unwirksam sei. Solche Festlegungen belasteten Steinmetze unzumutbar, weil verlässliche Nachweise nicht verfügbar seien. Den Steinmetzen könne derzeit nicht der Nachweis über den Ausschluss aufgebürdet werden. „Ich unterstütze die Landesregierung ausdrücklich in ihrem Kampf gegen Kinderarbeit. Hier darf es kein Wackeln geben. Aber es nützt niemandem, wenn man das Kind mit dem Bad ausschüttet und in ein Gesetz Dinge hineinschreibt, die Rechtsbruch darstellen und nichts bringen. Die Friedhofsträger im Land brauchen Sicherheit darüber, was geht und was nicht geht. Vor allem sollte man die Steinmetze nicht zum Buhmann machen“, sagte Haußmann.

„Das geplante Versorgungsstärkungsgesetz entwickelt sich immer mehr zu einem Stück aus dem Tollhaus. Nach der irrwitzigen Aufkaufplicht von Arztpraxen wird auch Symbolpolitik mit den Termin-Servicestellen betrieben. Beides entzieht massiv Gelder, die nachher für die Behandlung der Patientinnen und Patienten fehlen.“ Dies sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann am 7. November 2014 in Stuttgart. Seiner Landtagsanfrage „Einrichtung der Terminservicestellen für Facharzttermine in Baden-Württemberg“ (Drucksache 15/5892) entnehme er, dass es jährlich in Baden-Württemberg 37 Millionen Behandlungsfälle in Facharztpraxen gebe, wovon 13 Millionen auf Überweisungen beruhten. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung habe es im Jahr 2013 76 Beschwerden über lange Wartezeiten gegeben. „Jeder begründete Fall einer langen Wartezeit ist ärgerlich. Es darf nicht angehen, dass es zu Beeinträchtigungen im Gesundheitsempfinden der Menschen kommt“, stellte Haußmann klar. Es müsste im Interesse der Ärzte liegen, dass es hier zu keinen Problemen komme. Wenn es bei 13 Millionen Überweisungen Beschwerden im zweistelligen Bereich gebe, dann mute es sehr befremdlich an, wenn eine neue Servicestelle eingerichtet werde, von der man noch nicht einmal weiß, was sie kosten werde. Hier werde offenbar populistische Gefälligkeitspolitik über tatsächliche sachliche Erfordernisse gestellt. „Wenn jeder mit einer Überweisung sich nun an eine solche Servicestelle wenden kann, ohne dass es konkrete Schwierigkeiten gibt, dann sehe ich bei 13 Millionen Fällen eine gewaltige Arbeitswelle auf die Kassenärztlichen Vereinigungen zurollen. Diese Personalkosten müssen gegenfinanziert werden. Mit diesem Geld könnte man Sinnvolleres für die Verbesserung der ärztlichen Versorgung in der Zukunft finanzieren“, so Haußmann. Es werde zudem ein völlig falsches Signal ausgesendet. Wenn nun bei Überschreitung einer Vier-Wochen-Frist ein Termin im Krankenhaus ermöglicht werde, dann müsse man doch nicht glauben, dass dort die Ärzte an Langeweile litten und dringend auf zusätzliche ambulante Patienten warteten. Hier werde absehbar noch mehr Unmut erzeugt und Zwietracht in der Ärzteschaft gesät. Mit einem populistischen Kurs des Ausspielens verschiedener Ärztegruppen gegeneinander sei nichts Positives zu gewinnen. Hier könne jeder nur verlieren. Er wehre sich auch mit Nachdruck dagegen, die Leistungen der Ärzteschaft zu diskreditieren. Und nicht jede längerfristige Terminvergabe sei letztlich problematisch. „In der Regel ist es doch so, dass in den Praxen die Termine verantwortlich nach Priorität vergeben werden“, zeigte sich Haußmann überzeugt. Tatsächliche Probleme könnten anders vernünftiger gelöst werden, als durch den Aufbau von neuer Bürokratie. „Es ist aber typisch deutsch: Für jedes Problem ein neues Amt“, so Haußmann.

 

 

Zur heutigen aktuellen Debatte im Landtag über eine Präventionsstrategie gegen Islamismus, Extremismus und Radikalismus sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagfraktion, Andreas Glück: 

„Die FDP-Landtagsfraktion ist erleichtert über die gestrige Mitteilung der Regierungsfraktionen, in den Haushalt der kommenden zwei Jahre weitere Mittel zur Finanzierung von Präventionsprogrammen einzubringen. Denn es zeigte sich in der Vergangenheit nicht, dass die Landesregierung den dringenden Handlungsbedarf tatsächlich erkannt hat. Nicht nur die angedachte Kürzung im Personal des Landesamtes für Verfassungsschutz oder die verpasste Chance, den Untersuchungsauftrag der Enquete-Kommission auch auf die Gefahren etwa des Islamismus auszuweiten machen deutlich, dass die Landesregierung die Probleme offensichtlich nicht ausreichend berücksichtigt.

Wir brauchen dringend eine umfassende landesweite Strategie, die bisherige Präventionsprojekte koordiniert und gezielt die weitere Förderung absichert. Wir müssen vor allem labile und orientierungslose Jugendliche schützen, die nach Aufmerksamkeit, Anerkennung und Zugehörigkeit suchen. Denn wir fordern von Deutschen mit Migrationshintergrund ebenso wie von Migranten ein klares Bekenntnis zu unserer Rechtsordnung. Dann verstehen wir es aber auch als Verpflichtung der Politik, für die richtigen Rahmenbedingungen zu sorgen, die keinen Nährboden für extremistische Strömungen bieten.“

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat den Generalkonsul der Türkei, Ahmet Akinti, zu einem Gespräch in seinem Stuttgarter Landtagsbüro empfangen. Akinti und Rülke stimmten darin überein, dass die Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei für beide Länder von großer Bedeutung sind. Das gelte gerade für ein wirtschaftsstarkes Land wie Baden-Württemberg, dessen exportorientierte Volkswirtschaft am boomenden Markt Türkei ein erhebliches Interesse habe.

Es müsse auch darum gehen, die Krisen im Nahen und Mittleren Osten gemeinsam zu lösen. Die Türkei habe nach den Worten Akintis bereits zwei Millionen Flüchtlinge aufgenommen und auch in Deutschland schwelle die Flüchtlingsflut weiter an. Aus Rülkes Sicht liegt es im deutschen Interesse, den NATO-Partner Türkei in Europa zu halten und ihn gleichsam als Brücke und Mittler zur islamischen Welt zu nutzen.

Keine Einigkeit konnten Akinti und Rülke im aktuellen Karikaturen-Streit erzielen. Aus Sicht des türkischen Spitzendiplomaten sei es ein Unterschied, ob eine Karikatur in einer Tageszeitung oder in einem Schulbuch erscheine. Junge Menschen seien noch nicht so gefestigt in ihren Anschauungen und könnten durch Karikaturen wie die umstrittene Erdogan-Karikatur zu Ausländerfeindlichkeit und Vorurteilen erzogen werden.

Dieser Auffassung widersprach Rülke vehement. Es gehöre gerade zur Erziehung junger Menschen, dass diese sich mit Werten wie der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit im Schulunterricht auseinander setzten. Deshalb müsse der türkische Staatspräsident es auch aushalten, dass eine solche Karikatur nicht nur in einer Zeitung, sondern auch in einem Schulbuch erscheine.

Rülke kritisierte in diesem Zusammenhang die aus seiner Sicht wachsweiche Haltung von Kultusminister Andreas Stoch. Der Minister hatte gegenüber Generalkonsul Akinti erklärt, die Verantwortung liege beim Schulbuchverlag. Rülke bezeichnete diese Haltung als feige. Ausdrücklich lobte der FDP-Fraktionschef dagegen die unmissverständliche Positionierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Kretschmann hatte sich eindeutig hinter den Abdruck der Karikatur gestellt und Erdogan dazu aufgefordert, dies zu akzeptieren und sich lieber um die Meinungsfreiheit im eigenen Land zu kümmern. Diese Position teile er ausdrücklich, so Rülke gegenüber dem türkischen Generalkonsul.

Im Bild von links nach rechts: Fraktionsvorsitzender Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL und Generalkonsul Ahmet Akinti.

Der Landkreistag zeigt sich über das neue Landes-Behindertengleichstellungsgesetz, das eine Förderung der Behindertenbeauftragten bei den Stadt- und Landkreisen in Höhe von fast drei Millionen Euro vorsieht, erfreut. Dazu sagte der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat zurecht bei diesem Gesetzentwurf interveniert. Er hat den Plan der Sozialministerin gestoppt, hauptamtliche Behindertenbeauftragte vorzuschreiben. Jetzt gibt es ein Wahlrecht, entweder ehrenamtliche oder hauptamtliche Beauftragte einzustellen. Dennoch bleibt die Frage, warum das Land diese großzügig fördert, wenn die bisherigen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten eine gute Arbeit machen. Die Stadt- und Landkreise haben nämlich schon seit längerem flächendeckend freiwillig Behindertenbeauftragte berufen. Mit der Landesförderung gibt es also nichts Zusätzliches oder Neues. Das Land schüttet vielmehr mit dem Füllhorn drei Millionen Euro Geld der Steuerzahler aus, ohne dass ein konkreter Mehrwert entgegenstünde. Die Landtagsfraktion hätte es begrüßt, wenn man mit den fast drei Millionen Euro einen Fonds zur Förderung konkreter Projekte zur Barrierefreiheit eingerichtet hätte. So könnte man mit gezielten Einzelvorhaben die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung tatsächlich voranbringen. Nun heißt es aber leider: Außer Spesen nichts gewesen.“

„Ich bin sprachlos, welch katastrophale Auswirkungen das geplante Versorgungsstärkungsgesetz des Bundes auf die medizinische Versorgung in Baden-Württemberg haben kann. Es droht eine Versorgungskatastrophe.“ Dies sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP–Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, heute in Stuttgart. Seiner von ihm eingebrachten Landtagsanfrage „Aufkauf von Arztsitzen in Baden-Württemberg“ (Landtags-Drucksache 15/5827) entnehme er, dass bis zu 2.877 Arzt- und Psychotherapeutensitze geschlossen werden müssten und sich bis zu einer Million Patienten in Baden-Württemberg einen neuen Arzt suchen müssten. „Dieser Irrsinn der großen Koalition muss gestoppt werden“, forderte Haußmann. Die geplante Aufkaufpflicht von Arztsitzen in so genannten überversorgten Gebieten, wie sie der Entwurf für das Versorgungsstärkungsgesetz der großen Koalition im Bund vorsehe, habe weitere gewaltige Konstruktionsfehler. Zukünftige Entwicklungen könnten nicht berücksichtigt würden. „Bereits heute sind in vielen der betroffenen Regionen fast 30% der Ärzte 60 Jahre oder älter. Wer glaubt, hier bei einer statischen Betrachtung Praxen schließen zu können, der hat keine Ahnung vor welche Herausforderungen uns der demografische Wandel stellt“, zeigte sich Haußmann verärgert. Ein weiteres Problem sei, dass für die Bemessung einer angeblichen Überversorgung auch so genannt ermächtigte Ärzte erstmalig eingerechnet würden. Hierbei handle es sich um sehr spezialisierte und zeitlich befristete ambulante Behandlungsleistungen von Krankenhausärzten. „Ich kann mich nur wundern wie viel Murks man in einen Gesetzentwurf packen kann, ohne dass es zu einem Aufschrei kommt“, fasste Haußmann zusammen.

Zur bundesweit ersten Rahmenvereinbarung zum gemeinsamen Handeln von Ärzten sowie von Kinder- und Jugendhilfe im präventiven Kinderschutz sagte der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Ich bin beeindruckt, was der Landesverband Süd der Betriebskrankenkassen (BKK) und die Kassenärztliche Vereinbarung Baden-Württemberg auf die Beine gestellt haben, um im Bereich des Kinderschutzes einen konkreten Mehrwert zu schaffen. Durch das strukturierte Vorgehen und die Qualifizierungsbausteine für die Akteure wird es besser als bisher möglich sein, vorhandene Probleme zu erkennen und Hilfewege nicht nur aufzuzeigen sondern auch zu beschreiten. Die FDP-Landtagsfraktion sieht diese Rahmenvereinbarung als bundesweites Vorreiter-Modell, an dem sich andere Kassenarten und andere Länder ein Beispiel nehmen sollten. Es zeigt aber auch, wozu die Selbstverwaltung fähig ist und was ich an der Gesundheitspolitik des Landes vermisse: die Verbindlichkeit. Beim vorgestellten Modell wird ein konkreter Nutzen geschaffen. Das erwartet die FDP-Landtagsfraktion auch vom Land, das endlich die Errichtung von Kinderschutzambulanzen an Krankenhäusern auf den Weg bringen soll. Es reicht einfach nicht, dass sich die Sozialministerin mit Wünsch-Dir-Was-Gesprächsrunden à la regionale Gesundheitskonferenzen und hübsch in die Galerie gestellten Gesundheitsbildern befasst. Die Ministerin sollte den Funken der Rahmenvereinbarung aufgreifen und daraus eine Initialzündung für ihre bisher viel zu passive Gesundheitspolitik machen.“

Die FDP-Landtagsfraktion macht einen konkreten Vorstoß zur häuslichen Betreuung älterer Menschen. „Schätzungsweise bis zu 300.000 ältere Menschen werden in Deutschland durch externe Kräfte betreut, die meistens aus Osteuropa kommen. Es ist der Wunsch vieler älterer Menschen, möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben zu können. Die dafür notwendige Betreuung bewegt sich allerdings in einer gesellschaftlichen und rechtlichen Grauzone“, sagten der Vorsitzende der FDP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann.

Haußmann wies als Mitglied der Enquetekommission „Pflege“ des Landtags darauf hin, dass Betreuungskräfte in den Haushalten häufig ohne jede Absicherung rund um die Uhr beschäftigt seien. Haußmann: „Die betroffenen Familien sind in gutem Glauben, dass die Vermittlungsangebote der Agenturen in Ordnung sind.“ Die Frage der Betreuungsqualität und Entlohnung sei aber für die Betroffenen oftmals sehr unbefriedigend. Haußmann verwies auf die Regelung in Österreich, die seit einigen Jahren mittels eines Fördermodells diesen Bereich aus der rechtlichen Grauzone geholt habe. „Wir fordern das Sozialministerium in Baden-Württemberg auf, einen konkreten Entwurf zur 24-Stunden-Hausbetreuung in Deutschland auszuarbeiten und sich für ein Modellprojekt in Baden-Württemberg einzusetzen“, so Haußmann.

„Viele kennen solche Betreuungsverhältnisse in ihrem Familien- und Bekanntenkreis“, sagte Hans-Ulrich Rülke und fügte hinzu: „Auf Bundesebene gibt es mit der angekündigten Neuordnung und Stärkung des Pflegebereichs jetzt die Möglichkeit, sich ernsthaft mit diesem Bereich zu befassen. Hier haben die Sozialpolitiker die Chance, intelligente Schwerpunkte zu setzen, die etwas mit der Realität zu tun haben.“

„Mit dem innovativen Ansatz zur 24-Stunden-Hausbetreuung schaffen wir Rechtssicherheit für Pflegebedürftige und deren Angehörige sowie eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Betreuungskräfte“, erklärte Haußmann. Dies sei ein Meilenstein zur verbesserten Hausbetreuung und verbessere auch die Zusammenarbeit mit weiteren Diensten. „Wir schaffen eine Angebotserweiterung und schließen damit Versorgungslücken in der Betreuung älterer Menschen“, so Haußmann abschließend.

Info: FDP-Positionspapier zur Einführung eines Fördermodells zur 24-Stunden-Betreuung in der eigenen Häuslichkeit