Pressemitteilung

25.Januar 2023 - Gesundheit / Strafvollzug
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Haußmann: Beim Maßregelvollzug braucht Minister Lucha Maßregelungen

Handlungsbedarf des Sozialministeriums ist längst überfällig.


Ein gemeinsamer Antrag der Landtagsfraktionen von SPD und FDP/DVP zur aktuellen Situation im Maßregelvollzug wird heute in einer öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses behandelt. Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion sagt dazu:

 

„Der Maßregelvollzug in Baden-Württemberg ist in höchster Bedrängnis. Die Verantwortung dafür trägt Sozialminister Manfred Lucha, weil er nicht vorausschauend gehandelt hat und jetzt von der aktuellen Entwicklung getrieben wird. Dies gilt sowohl für die große Zahl an Entlassungen aufgrund zu geringer Haftplätze als auch für die Entweichungen. Beides lässt auf erhebliche Defizite hinweisen. Umliegende Bundesländer sind uns da bereits voraus. Hier heißt es, dass kein Fall bekannt sei, in dem es zu einer Entlassung aufgrund der Nichtverfügbarkeit eines Platzes im Maßregelvollzug gekommen wäre.

 

Die vorgesehenen Kapazitätserweiterungen sind ein richtiger, wenn auch viel zu später Schritt. Unklar bleibt die Situation beim ‚Faulen Pelz‘ in Heidelberg. Es entwickelt sich zu einer juristischen Hängepartie, ob eine Interimsnutzung überhaupt möglich ist. Bis heute gibt es keine Einigung zwischen der Stadt Heidelberg und dem Land. Minister Lucha informierte heute, dass das Land in ein Schlichtungsverfahren mit der Stadt Heidelberg eintreten wird. Dies wäre schon viel früher notwendig gewesen – das sture Verhalten des Ministers ist in dieser Sache desaströs und schadet dem Ansehen des Landes Baden-Württemberg.

 

Wir fordern Minister Lucha auf, zeitnah ein Konzept vorzulegen, wie Entlassungen verhindert werden können. Mit welchem Bedarf an Haftplätzen im Maßregelvollzug rechnet die Landesregierung in den kommenden Jahren? Erfreulicherweise geht es bei der Änderung des §64 Strafgesetzbuch voran. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat für die Bundesregierung zur Überarbeitung des Sanktionsrechts einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Bundesrat wird am 10.02.2023 dazu beraten.“