Jung: Bundesverwaltungsgerichts-Urteil zum Anwohnerparken klarer Fingerzeig für Rechtsstaatlichkeit
Anwohnerparken taugt nicht zum Kampf gegen gewisse Fahrzeugtypen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Regeln in Freiburg i.Br. zum Anwohnerparken gekippt Die drei wesentlichen Gründe dafür waren Rechtsgrundlage, unzulässige Gebühren-Ermäßigungen für bestimmte Fälle und unverhältnismäßige Gebührensprünge nach Fahrzeuglänge. Der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Christian Jung, sagte dazu:
„Die Entscheidung ist ein klarer Fingerzeig, dass öffentlich-rechtliche Regelungen den Grundsätzen und Anforderungen der Rechtsstaatlichkeit entsprechen müssen. Auf Basis einer klaren Rechtsgrundlage braucht es stets verhältnismäßige Lösungen. Es kann nicht angehen, dass weniger als eine Armlänger mehr an Auto zu einer Verdoppelung der Parkgebühr führt, wie dies in Freiburg der Fall war. Das entbehrt jeglicher sachlicher Nachvollziehbarkeit. Es ist gut, dass das Verfahren jetzt erneut auf Los gesetzt wird. Das Gegeneinander in der Verkehrspolitik und ideologische Verblendungen müssen endlich überwunden werden. Das Anwohnerparken taugt nicht zum Agitieren gegen eine bestimmte Form der Mobilität und Art von Autos. Überbordende Gebühren werfen auch soziale Problem auf. Denn die wirklich Begüterten parken meist in einer eigenen Garage, während Durchschnittsverdiener häufig so genannte Laternenparker sind. In der heutigen Zeit stark steigender Preise ist es ein Unding, wenn für das Anwohnerparken überproportionale Gebührenerhöhungen durchgedrückt werden. Hier sehe ich eine große Verantwortung bei den kommunalen Entscheidungsträgern. Ich rufe zur Vernunft auf.“