Zur Meldung, wonach die Deutsche Polizeigewerkschaft verärgert ist, dass auf der Homepage des Innenministeriums der Twitteraccount von Innenminister Gall als „SPD-Landtagsabgeordneter“ verlinkt ist, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Schon letzte Woche wurde Innenminister Gall dabei überführt, wie er als Minister sein Ministerium zu Wahlkampfzwecken missbraucht. Obwohl er als Minister in seiner amtlichen Funktion keine Wahlwerbung machen darf, ließ Gall in der Landespressekonferenz und über die Homepage des Innenministeriums eine klar als Wahlwerbung erkennbare finanzpolitische Bilanz für die Polizei verteilen. Dass er nun weiterhin die Homepage des Innenministeriums nutzt, um für sich als Abgeordneten zu werben, zeigt, dass Gall im Wahlkampf jeden Anstand vermissen lässt. Die fadenscheinige Rechtfertigung seines Ministeriums, Minister seien heutzutage in sozialen Medien aktiv, taugt nicht als Entschuldigung. Denn es ist ja gerade nicht der Minister Gall, der twittert, sondern der SPD-Abgeordnete Gall.“

 

In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der FDP-Landtagsfraktion zum Rettungswesen (Drucksache 15/8039) stellt die Landesregierung fest, dass ihr die Statistik zur Einhaltung der Hilfsfristen in den Jahren 2014 und 2015 nicht vorliegt. Die Ausrüstung des Rettungsdienstes mit modernen Hubschraubern, die Patienten intensiv versorgen können, werde immer wichtiger, so die Landesregierung. Die Einführung hänge aber von der Kostenübernahme der Krankenkassen und Unfallversicherungsträger ab. Zu Meldungen, wonach immer wieder Rettungswagen aufgrund von Personalmangel nicht besetzt werden können, verweist die Landesregierung auf eine dazu fehlende Statistik. Ihr seien nur vereinzelte Aufzeichnungen bekannt. Die Gewinnung von Nachwuchs sieht sie als Problem an und verweist dazu unter anderem auf eine Stellungnahme des Badischen Roten Kreuzes. Dazu und zur Beantwortung von zwei weiteren parlamentarischen Anfragen durch die Landesregierung und zum Rettungsdienst (Drucksachen 15/5466, 15/6890) insgesamt sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Rettungsdienst in Baden-Württemberg befindet sich in einem unhaltbaren Zustand. Zu den Hilfsfristen liegen uns nur die Zahlen von 2013 vor. Demnach wurde die Hilfsfrist von zehn Minuten von den Rettungswagen lediglich in 66,7 Prozent der Fälle erreicht. Notärzte blieben gar nur in 60 Prozent der Fälle innerhalb dieser Frist. Aktuellere Daten hat die Landesregierung nicht und sie zeigt auch kein sonderliches Interesse an den Daten, wie die Beantwortung unserer Anfrage zeigt. Aus Fachkreisen hört man, dass die Daten für 2014 noch schlechter ausfallen sollen.“

„Dass es auch besser gehen kann“, so Rülke, „zeigt Hessen. Dort wurde im Jahr 2013 in 90 Prozent der Fälle die 10-minütige Hilfsfrist erreicht. In Hessen gaben die Krankenkassen und Unfallversicherer allerdings auch 47 Euro pro Einwohner für den Rettungsdienst aus. In Baden-Württemberg waren es nur 40 Euro pro Person. Und während in Hessen acht Rettungswagen auf 100.000 Einwohner kommen, in Niedersachsen gar zehn Rettungswagen, begnügt man sich im Flächenland Baden-Württemberg mit fünf Rettungswagen auf 100.000 Einwohner. Nur Hamburg verfügt über noch weniger Rettungswagen. Auch um die Gewinnung von Nachwuchs ist es schlecht bestellt. So können immer wieder Rettungswagen nicht besetzt werden, weil die Personaldecke infolge des mangelnden Nachwuchs zu gering ist. Statt aber mehr Notfallsanitäter auszubilden, haben die Krankenkassen als Kostenträger die Zahl der Auszubildenden gedeckelt. Dabei könnten durchaus mehr Notfallsanitäter ausgebildet werden, wie aus Fachkreisen zu hören ist. Die Anschaffung von modernen Hubschraubern wird auch von der Landesregierung als wichtig erachtet, scheitert aber am Willen der Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern, die Kosten zu übernehmen.“

„Bei der Verabschiedung der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes sind wir davon ausgegangen“, ergänzt Goll, „dass sich die Landesregierung nun endlich ernsthaft um Verbesserungen im Rettungsdienst kümmert und auch die noch offenen Baustellen angeht. Immerhin gab sie ihren ursprünglichen Plan, die Hilfsfristen einfach zu verlängern, auf. Diese Annahme war aber offensichtlich falsch, wie nun die Beantwortung unserer parlamentarischen Anfrage zeigt. Trotz der bekannten Defizite schiebt die Landesregierung alle Verantwortung auf die Leistungserbringer wie das DRK und die Kostenträger ab. Dabei ist die Landesregierung für die Gewährleistung eines bedarfsgerechten Rettungsdienstes zuständig. Die Beauftragung der Leistungsträger entbindet sie gerade nicht von ihren Pflichten wie zum Beispiel der Aufsicht. Die Regierung denkt aber anscheinend nicht daran, sich vor allem mit den Krankenkassen anzulegen. Es kann nicht sein, dass die Hilfsfristen kaum noch ernst genommen werden, Menschen in den Städten und auf dem Land sterben, weil der Rettungsdienst zu lange unterwegs ist. Es kann nicht sein, dass Schichten ausfallen, weil die Personaldecke zu dünn ist und Nachwuchs fehlt. Keiner will verantwortlich sein, aber die Kostenträger verweigern mehr Geld und mehr Ausbildungsplätze. Die Landesregierung gibt sich unbeteiligt und fordert noch nicht mal Statistiken getreu dem Motto: ‚Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß‘.“

Gemeinsam stellten Rülke und Goll abschließend fest: „Die nächste Landesregierung muss das Thema offensiv angehen. Wenn sich die Meldungen hinter vorgehaltener Hand bestätigen und die Hilfsfristen weiter nur so selten eingehalten werden, kommt man an einschneidenden Maßnahmen nicht vorbei. Wir scheuen uns nicht, den Krankenkassen auf die Füße zu treten oder beispielsweise die Mindestanzahl von Rettungswagen pro Einwohner vorzuschreiben. Andere Länder zeigen, dass eine Verbesserung der Situation möglich ist.“

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann den Hauptschullehrern eine höhere Besoldung in Aussicht stellt, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Ankündigung des Ministerpräsidenten ist ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver.“

„Noch im letzten Jahr“, so Rülke, „haben Grüne und SPD im Landtag den Vorschlag der FDP-Fraktion abgelehnt, für die noch nach A 12 besoldeten Lehrerinnen und Lehrer an Haupt-/Werkrealschulen ein Weiterentwicklungs- und Aufstiegskonzept zu erarbeiten. Da die neu eingestellten Haupt-/Werkreal- und Realschullehrer in A 13 eingestuft werden, ist ein solches Konzept eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Mit der Ankündigung mitten im Wahlkampf will der Ministerpräsident wohl auch vergessen machen, dass sich die Koalition jahrelang nicht hinreichend um die von ihm wenig geliebten Haupt-/Werkrealschulen und die hier tätigen Lehrerinnen und Lehrer gekümmert hat, obwohl diese ihre verantwortungsvolle Aufgabe mit viel Engagement und Erfolg versehen.“

Kern: „Es hätte für Grün-Rot genügend Gelegenheiten gegeben, das Weiterentwicklungs- und Aufstiegskonzept auf den Weg zu bringen. Eine Ankündigung neun Tage vor der Wahl wirkt da wenig glaubwürdig.“  Blicke man auf die Bildungspolitik und die Abstriche bei Besoldung, Beihilfe und Versorgung sei nach den Worten von Kern festzustellen: „Keine andere Landesregierung hat den Lehrern so viel zugemutet wie die grün-rote. Die Besoldung für die Junglehrer wurde abgesenkt, bei der wurde Beihilfe gekürzt, Tarifergebnisse wurden nur zeitverzögert übertragen.“

„Nun hören wir die Worte des Ministerpräsidenten, allein uns fehlt der Glaube“, so Rülke und Kern abschließend.

Der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat Ministerpräsident Kretschmann wegen seines anhaltenden Zauderns in der Frage weiterer sicherer Herkunftsländer scharf kritisiert. Hinter Kretschmanns wolkigen Worten, die Einstufung der Maghrebstaaten Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern „sorgfältig zu prüfen und dann zu entscheiden, wenn die Entscheidungsgründe vorliegen“ stecke reines Taktieren. „Ich fordere den Ministerpräsidenten auf, die grüne Ideologie zugunsten pragmatischer Lösungen aufzugeben und endlich seine Blockadehaltung bei der Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsländer um Algerien, Marokko und Tunesien zu beenden“, sagte Rülke.

Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden sieht das Asylpaket II entscheidende Verfahrensbeschleunigungen für bestimmte Gruppen von Asylbewerbern vor, insbesondere für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten. „Kretschmann macht das Gesetzespaket zur Makulatur, wenn er die Anwendung auf die Maghrebstaaten verhindert“, so Rülke. Denn schon heute hätten die Flüchtlinge von dort praktisch keine Aussicht auf Asyl in der Bundesrepublik, die Schutzquoten von Algerien, Marokko und Tunesien seien verschwindend niedrig.

„Minister Hermanns Rolle im Straßenbau bleibt weiterhin unglaubwürdig. Dass er so tut, als sei er vom Gegner der Straße zum Befürworter geworden, ist allein der bevorstehenden Landtagswahl geschuldet. Minister Hermann steht für Unlust bei der Straßenplanung, für City-Maut, starres Tempo 120 auf der Autobahn und Tempo 30 in der Stadt, wie auch für Fahrverbote in Stuttgart.“ Dies sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zur Vorstellung des Straßensanierungsprogramms 2016, wonach auch im Jahr 2016 der Sanierungsstau abgebaut und ein Rekordniveau von 120 Mio. Euro gesteigert worden sei.

Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann ergänzte: „Wenn Minister Hermann so tut, als seien die 120 Millionen Euro die Grenze dessen, was Baden-Württemberg leisten kann, liegt er weit daneben. Im letzten schwarz-gelben Regierungsjahr standen bereits 105 Millionen Euro im Haushalt. Bei rund einem Drittel geringeren Steuereinnahmen und bereits vor fünf Jahren. Das sind also nicht einmal drei Prozent jährliche Steigerung, was Hermann hier vorlegt.“

Rülke weiter: „Der von Hermann beklagte Sanierungsstau ist hausgemacht. Wenn Grün-Rot wollte, wäre weit mehr möglich. Wo die Prioritäten bei Grün-Rot liegen wird klar, wenn man sieht, dass für den Neubau von Radwegen 27,5 Mio. Euro bereitstehen, für Landesstraßen aber nur 50 Millionen. Das Problem mit den Brückensanierungen ist uns schon lange klar. Auch deshalb haben wir einen gegenfinanzierten Vorschlag gemacht, wie man eine Milliarde Euro mehr in Straßen und schnelles Internet investieren kann.“

 

Im Zusammenhang mit der Stellungnahme der Landesregierung auf seinen Landtags-Antrag „Arzneimittelversorgung in Baden-Württemberg“ (Landtags-Drucksache 15/8043) sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Es ist schon erstaunlich, was sich manche Krankenkassen gegenüber den Apothekerinnen und Apotheker im Land erlauben. Stellen Sie sich vor, ein Kunde kommt in die Apotheke mit einem Rezept und für das Arzneimittel gibt es einen Rabattvertrag. Klar, dann sind Sie als Apotheker in der Pflicht, dieses und kein anderes wirkstoffgleiches auszugeben. Jetzt ist das Produkt aber gar nicht lieferbar und das geschieht in weitaus größerem Umfang als viele denken. Jetzt geben Sie als Apotheker also ein wirkstoffgleiches Medikament ab, weil das aus dem Rabattvertrag nicht lieferbar ist und der Kunde dringend das Arzneimittel braucht. Sie machen auf dem Rezept einen Nichtverfügbarkeitsnachweis. Noch dazu haben Sie eine Großhandelsdefektmeldung, mit der der Großhandel bestätigt, dass das Präparat nicht lieferbar ist. Jetzt brauchen Sie aber noch die Bestätigung, dass auch der Hersteller nicht lieferfähig war. Doch der antwortet Ihnen als Apotheke oftmals nicht, weil sie ja in der Regel beim Großhandel bestellen und mit dem Hersteller ansonsten keinen Kontakt haben. Was passiert? Richtig, die Kasse zahlt ihnen keinen Cent und Sie als Apotheker bleiben auf hohen Kosten sitzen, Sie zahlen das Arzneimittel also aus der eigenen Tasche. Es wird höchste Zeit, dass Kassen, die so vorgehen, in die Schranken gewiesen werden. Es ist aus meiner Sicht ein nicht haltbarer Bürokratie-Irrsinn, der den Apothekerinnen und Apothekern im Land aufgelastet wird, wenn Arzneimittel nicht lieferbar sind. Ohnehin ist es inzwischen höchst bedenklich, dass in einem angeblich hoch entwickelten Land und führender Industrienation wichtige Arzneimittel und Impfstoffe oft über längere Sicht nicht lieferbar sind. Hier muss im Sinne aller Beteiligten gehandelt werden. Es kann nicht sein, dass der Spardruck mancher Kassen dazu führt, dass die Gesundheit der Bevölkerung und die wirtschaftliche Basis der Apothekerinnen und Apotheker gefährdet werden.“ 

Hinweis: Der genannte Landtags-Antrag ist wie folgt einsehbar:

http://www.statistik-bw.de/OPAL/Ergebnis.asp?WP=15&DRSNR=8043

Zur vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) vorgestellten Studie des Meinungsforschungsinstituts Forsa, wonach die Lehrer in Baden-Württemberg der Landesregierung eine 4,0 für ihre Schulpolitik geben, nahmen der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, wie folgt Stellung:

Rülke: „Eine 4,0 bedeutet nichts anderes als ‚mit Ach und Krach gerade noch so bestanden‘. Diese alles andere als gute Bewertung für die grün-rote Bildungspolitik verwundert kaum, und dabei ist sie wohl noch zurückhaltend ausgefallen. Schließlich haben die Koalitionäre fünf Jahre lang mit verbohrtem Eifer und ohne Augenmaß an allen möglichen Rädern des Schulsystems gedreht. Dabei haben sie völlig außer Acht gelassen, dass letztlich die Lehrerinnen und Lehrer den unguten Mix aus Ideologie und handwerklicher Fehlleistung der Landesregierung umsetzen, das heißt: ausbaden mussten. Wenn die Lehrerinnen und Lehrer nicht so motiviert wären, wie aus der Studie ebenfalls hervorgeht, wäre ihr Zeugnis für Grün-Rot vermutlich deutlich schlechter ausgefallen. Keine andere Landesregierung hat gerade den Lehrerinnen und Lehrern so viel zugemutet wie die grün-rote. “

Kern: „Durch die völlig überstürzt abgeschaffte verbindliche Grundschulempfehlung, durch die ohne jegliche Erfahrungswerte eingeführte und massiv vorangetriebene neue Schulart ‚Gemeinschaftsschule‘ und durch ein Zwei-Säulen-Dogma, das im Grunde genommen nur noch Gemeinschaftsschule und Gymnasium kennt, wird nicht nur bewährten Schularten wie der Realschule, der Haupt-/Werkrealschule und den beruflichen Schulen direkt oder indirekt das Wasser abgegraben, sondern die Lehrerinnen und Lehrer werden vor enorme Aufgaben gestellt, auf die sie kaum vorbereitet sind. Wenn dann noch der Klassenteiler nur an der Gemeinschaftsschule, aber nicht an den anderen weiterführenden Schularten auf 28 Schülerinnen und Schüler gesenkt wird, die Eingangsbesoldung für neu eingestellte Lehrkräfte um bis zu acht Prozent gesenkt und das Land wohl den Neubau, aber nicht die Sanierung der zahlreichen in die Jahre gekommenen Schulgebäude bezuschusst, wird ihnen die Arbeit auch nicht gerade leichter gemacht. Wenn sie dann noch pädagogisch bevormundet werden und in der Realschule nicht oder nur noch im Ausnahmefall mit Kursen auf unterschiedlichen Niveaus auf den Realschulabschluss einerseits und den Hauptschulabschluss andererseits vorbereiten dürfen, darf man sich nicht wundern, dass die Lehrerinnen und Lehrer in Grünen und SPD nicht gerade die Sachwalter ihrer Anliegen erblicken.“

Auch der Befund der jüngsten jako-o-Bildungsstudie, dass 60 Prozent der Eltern in Baden-Württemberg die Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung für falsch hält, erstaunt Rülke und Kern nicht. „Zum einen hat Grün-Rot die Verbindlichkeit abgeschafft, ohne die Grundschulen für die Beratung der Eltern über den nun in ihrer Hand liegende Entscheidung über den weiteren Bildungsweg ihrer Kinder besser auszustatten. Zum anderen sind die erheblich gestiegenen Sitzenbleiberquoten insbesondere an den Realschulen und Gymnasien eine offensichtliche Folge der abgeschafften Verbindlichkeit und als Alarmsignal zu sehen. Eine zunehmende Zahl von Schülerinnen und Schülern ist mit den schulischen Anforderungen überfordert. Wir Freien Demokraten wollen deshalb unter anderem den Grundschulen mehr Personalmittel für die Elternberatung und den weiterführenden Schulen das Recht geben, sich über die Grundschulempfehlung zu informieren. Wenn diese Maßnahmen nicht greifen, scheuen wir uns nicht, eine verbindliche Grundschulempfehlung wieder einzuführen. Im Gegensatz zum früheren Verfahren sollte eine zukünftige Verbindlichkeit aber in erster Linie das Recht eines Schülers sichern, eine Schule der empfohlenen Schulart zu besuchen. Zusätzlich sollte der betreffende Schüler das Recht erhalten, sich auch an einer Schule zu bewerben, für die er keine Empfehlung bekommen hat. Wenn diese Schule glaubt, ihn erfolgreich zum angestrebten Abschluss führen zu können, kann sie den Schüler entgegen seiner Grundschulempfehlung aufnehmen“, so Rülke und Kern.

Zur Vorstellung eines Modellprojekts zur Fachkräftezuwanderung durch Landesminister Schmid und Bundesministerin Nahles sowie den Chef der Bundesarbeitsagentur Weise sagte Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Gerade der Flüchtlingsstrom erinnert daran, dass wir dringend ein modernes Einwanderungsgesetz benötigen, das klar benennt, wer unter welchen Voraussetzungen bei uns eine dauerhafte Bleibeperspektive erhält, weil wir ihn auf unserem Arbeitsmarkt brauchen. Seit Monaten werden wir aber Zeugen eines Staatsversagens, aus dem eine enorme gesellschafts- und sozialpolitische Belastung erwachsen kann. Deshalb fordern die Freien Demokraten seit Jahren ein neues Einwanderungsgesetz, das eine geordnete, qualifizierte Zuwanderung ermöglicht statt dieser chaotischen, ungeordneten und über den Asylweg fehlgeleiteten Zuwanderung, wie wir sie derzeit erleben. Die Kanzlerin hält an ihrer Willkommenspolitik fest, an der die europäische Solidarität bricht, und ist damit hauptverantwortlich für den Ansturm an Flüchtlingen. Im vergangenen Jahr kam ein Drittel der Flüchtlinge vom Westbalkan und hatte keine Aussicht auf Asyl in der Bundesrepublik. Gerade in dieser Situation hätte man bereits ein funktionierendes System legaler Arbeitsmigration gebraucht, das entsprechend den Bedarfen im hiesigen Arbeitsmarkt eine Zuwanderung ermöglicht. Kriegsflüchtlinge, die die Kriterien eines solchen Einwanderungsgesetzes erfüllen, könnten auf dieser Grundlage in Deutschland bleiben. So erhielten auch diejenigen eine dauerhafte Bleibechance, die zunächst nur temporären Schutz erhalten haben, aber inzwischen in Arbeitsmarkt und Gesellschaft integriert sind.

Die Liberalen waren in Regierungsverantwortung im Bund die treibende Kraft für die ersten Schritte zu einem neuen Zuwanderungsrecht und setzten zentrale Gesetzesänderungen wie die Absenkung der Gehaltsschwellen für Hochqualifizierte oder die Einführung der EU-Blue-Card durch. Der nächste Schritt auf dem Weg zu einem neuen Zuwanderungsrecht ist längst überfällig. Schnellstmöglich müssen bestehende Barrikaden zur Arbeitsintegration der Flüchtlinge abgebaut werden. Hier sind gerade Wirtschaftsminister Gabriel und Arbeitsministerin Nahles von der SPD in erschreckender Weise untätig. Frau Nahles prognostizierte lediglich steigende Arbeitslosenzahlen, da eine schnelle Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt nicht gelänge. Die heutige Vorstellung eines Modellprojekts ist nicht mehr als eine Wahlkampfinszenierung der kränkelnden Sozialdemokratie im Land, zu der sich der Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Weise auch noch instrumentalisieren lässt.“

Zur Meldung, wonach die Verwaltungsgerichte für Asylsachen mit mehr Personal ausgestattet werden, sagte der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wieder einmal will die Landesregierung für eine längst überfällige Reaktion auf die Flüchtlingskrise gelobt werden. Seit Monaten fordert die FDP-Fraktion eine Aufstockung des Personals bei den Verwaltungsgerichten, denn die dramatisch gestiegene Zahl an Gerichtsverfahren in Asylsachen ist längst bekannt. Statt zu handeln, wiegelte Grün-Rot lange Zeit ab. Über die Verstärkung der Gerichte hinaus ist es wichtig, dass den gerichtlichen Entscheidungen die schnelle Rückführung der Menschen ohne Asylrecht in ihr Heimatland folgt. Auch an dieser Stelle müsste die Landesregierung deutlich aktiver werden. Vor allem die ideologischen Scheuklappen der Grünen verhindern dies jedoch, ein Regierungswechsel muss daher her. Sinnvolle Maßnahmen dürfen nicht länger von einem baden-württembergischen Ministerpräsidenten mit kontraproduktiven Gegenforderungen beantwortet werden.“

 

Zur Meldung, wonach CDU-Spitzenkandidat Wolf ein Forderungspaket präsentiert und für den Fall einer Regierungsübernahme ankündigt, die 1,3 Millionen Überstunden bei der Polizei auszubezahlen und 1.500 zusätzliche Stellen zu schaffen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das Forderungspaket der CDU beinhaltet Maßnahmen, die die FDP-Fraktion seit Monaten für dringend erachtet. Es ist gut, dass die CDU beispielsweise die FDP-Forderung nach mehr Polizei und einer Ausbezahlung der Überstunden übernimmt. So sollte bei einem entsprechenden Wählervotum die Umsetzung der Maßnahmen in der nächsten Legislaturperiode zügig gelingen. Dies ist auch dringend erforderlich, denn Grüne und SPD haben in den letzten Jahren keine adäquate Antwort auf die zunehmende Gefährdung der inneren Sicherheit gegeben. Mit der überdimensionierten Polizeireform wurde die Polizei zusätzlich von der Erfüllung ihrer Kernaufgaben abgehalten und demotiviert. Jahrelang ruhte sich Grün-Rot zudem auf dem von der letzten schwarz-gelben Landesregierung geschaffenen Stellenkorridor zur Nachwuchssicherung bei der Polizei aus. Nun im Wahlkampf verkauft Grün-Rot diesen Stellenkorridor gar als eigene Errungenschaft. Auf diese Strategie wird der Wähler aber nicht hereinfallen, denn die vielen Schwachstellen bei der inneren Sicherheit sind den Bürgern im Land längst bekannt. Neben der Polizei muss der Verfassungsschutz gestärkt werden. Auch die Flüchtlingskrise muss mit deutlich mehr Nachdruck angegangen werden. Statt grün-roter Schönwetterpolitik, die jeden Asylkompromiss der schwarz-roten Bundesregierung mit ideologisch motivierten Forderungen weiter verwässert und die bereits geschaffenen Möglichkeiten nur unzureichend nutzt, bedarf es eines klaren Signals nach Berlin und in das Land. Die FDP ist als Alternative für Demokraten dazu bereit.“

Zur Meldung, dass Finanz- und Wirtschaftsminister Schmid (SPD) die Forderungen der Wirtschafts- und Handwerksverbände zurückweise, die beiden Ressorts wieder zu trennen und zu Schmids Aussage, die Fusion von Finanz- und Wirtschaftsministerium sei goldrichtig gewesen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt die Forderung der Vertreter von Wirtschaft und Handwerk nach einem eigenständigen Wirtschaftsministerium. Falls es nach der Landtagswahl zu einer Regierungsbeteiligung der FDP kommen sollte, werden wir uns für ein gestaltungsstarkes Wirtschaftsministerium mit der Zuständigkeit für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Infrastruktur einsetzen. Wenn jetzt Minister Schmid die Zusammenlegung der Bereiche Finanzen und Wirtschaft als ‚goldrichtig‘ bezeichnet, so will er die Öffentlichkeit darüber hinwegtäuschen, dass das Wirtschaftsministerium zu einer Abteilung des Finanzministeriums degradiert wurde. Wir brauchen im Sinne eines starken Wirtschaftsstandorts eine klare Zuständigkeit in einem aufgewerteten Wirtschaftsministerium.“

Zur Vorstellung der „Digitalisierungsoffensive im Bildungsbereich“ durch den Ministerpräsidenten und den Finanz- und Wirtschaftsminister sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die grün-rote ‚Digitalisierungsoffensive im Bildungsbereich‘ ist nicht nur erschütternd mickrig ausgefallen, sondern weist schwerwiegende Versäumnisse auf. Was der Ministerpräsident und sein Wirtschafts- und Finanzminister jetzt planen, sind vor allem Vorhaben, die längst hätten angepackt werden müssen. Hierzu zählt der von der FDP-Fraktion immer wieder angemahnte Aufbau einer Internetplattform mit digitalen Unterrichtsmaterialen und Möglichkeiten einer sicheren Kommunikation unter Schulangehörigen. Eine schon vor Jahren gegründete Initiative von verschiedenen Unternehmen zum Aufbau einer Bildungscloud bremste das Kultusministerium bisher aus. Ähnliches gilt für den Informatikunterricht, dessen Aufnahme in den Bildungsplan der Kultusminister bis kurz vor Weihnachten hartnäckig verweigerte, obwohl das Verständnis für die informationstechnischen Grundlagen unserer digitalen Welt unerlässlich geworden ist. Hier ist wertvolle Zeit vertan worden. Mehr noch, wesentliche Voraussetzungen für eine digitale Bildung auf der Höhe der Zeit vernachlässigt die grün-rote Landesregierung sträflich. Notwendig wären Investitionen in eine funktionsfähige digitale Infrastruktur an den Schulen.

Ein gemeinsam mit den Kommunen entwickeltes Digitalisierungsprogramm könnte mit Anreizen Entscheidendes bewirken. Und schließlich halten wir Freien Demokraten es für erforderlich, dass die Virtuelle Hochschule Baden-Württemberg aus ihrem Dornröschenschlaf geweckt wird. Hier hätte sich die Landesregierung von der erfolgreich arbeitenden Virtuellen Hochschule Bayern längst eine Scheibe abschneiden können. Grün-Rot hat aber Baden-Württemberg durch lange Untätigkeit und das Verschlafen wichtiger Entwicklungen in die digitale Defensive manövriert. Es wird eine echte Herausforderung jeder künftigen Regierung sein, dieses Versäumnis wieder wettzumachen.“

Zu den von Wirtschaftsminister Nils Schmid angekündigten Initiativen beim Wohnungsbau und zur Aufforderung an die Kommunen, ihren Teil dazu beizutragen, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Schaffung neuen Wohnraums muss jetzt nicht zuletzt aufgrund des neuen Bedarfs von Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive in der kommunalen Anschlussunterbringung höchste Priorität haben. Denn die Konkurrenz um bezahlbaren Wohnraum wächst zunehmend. Jetzt gehören die staatlichen Maßnahmen auf den Prüfstand: Dabei wird sich zeigen, dass es zu viele investitionshemmende Hindernisse gibt. Erhöhte Grunderwerbssteuer, Leerstandskontrolle, Drohungen zur Zwangsbelegung, Mietpreisbremsen, fehlende Flächenausweisungen, übersteigerte energetische Anforderungen: Der Staat mutet den Bürgern und Investoren zu viel zu, dies macht den Wohnungsbau unattraktiv.“

Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, sagte dazu: „Die angedachten Maßnahmen vor allem für die Schaffung von mehr mietpreisgebundenem Wohnraum beim Wohnungsgipfel der Landesregierung im vergangenen Oktober waren der richtige Schritt. Doch konkret folgte danach nichts mehr. Verantwortlich für den Stillstand in dieser wichtigen Frage ist auch der für die Landesbauordnung zuständige Minister Winfried Hermann. Er hält mit Zähnen und Klauen an seinen vorgeschriebenen Fahrradabstellplätzen und Zwangsbegrünungsmaßnahmen fest. Wir hoffen, dass von Bundesebene hier der Impuls für mehr Vernunft kommt.“

Zur Meldung, wonach die CDU die einzelnen Rettungshundestaffeln im Land künftig mit einem Pauschalbetrag von 4.000 Euro im Jahr fördern will, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Rettungshundestaffeln leisten wichtige Aufgaben im Bevölkerungsschutz. Sie sind bei der Suche nach einzelnen bekannten Personen ebenso gefragt wie bei Unglücken größeren Ausmaßes beispielsweise der Verschüttung zahlreicher Personen durch Lawinen oder bei eingestürzten Gebäuden. Es ist daher richtig, Rettungshundestaffeln künftig besser zu unterstützen. Allerdings sollte dies nicht nach dem Gießkannenprinzip, sondern anhand klarer Kriterien, die im Austausch mit Verbänden wie der Landesarbeitsgemeinschaft Rettungshunde Baden-Württemberg zu erstellen sind, erfolgen. Auf diese Weise können Faktoren wie die Zahl der Rettungshunde oder Mindestanforderungen an Ausstattung und Ausbildung der Rettungshundestaffeln Berücksichtigung finden.“

 

Zum heute mit Stimmen von Grünen und SPD verabschiedeten Gesetzentwurf zur Einführung eines Bürgerbeauftragten, der auch als Beschwerdestelle für Fehlverhalten der Polizei fungieren soll, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Einführung des Bürgerbeauftragten ist politisch falsch und ein Tiefpunkt legislativer Arbeit. So bedarf es keines Bürgerbeauftragten, da bereits viele Kommunen und Ministerien des Landes über Bürgerbeauftragte verfügen. Darüber hinaus hat jeder Bürger die Möglichkeit, den Petitionsausschuss anzurufen. Dieser beschäftigt sich ausführlich und mit mehr Befugnissen als der zukünftige Bürgerbeauftragte mit den Anliegen der Bürger.

Schlimmer noch als die Schaffung von Parallelstrukturen durch einen weiteren Beauftragten ist die Art und Weise, wie Grün-Rot den Beauftragten durchsetzt. Obwohl in der Anhörung selbst die Befürworter eines Beauftragten massive Kritik an der Formulierung des Gesetzentwurfs äußerten, wurde er unverändert beschlossen. Offensichtlich ist es Grünen und SPD völlig egal, dass beispielsweise Regelungen zur Qualifikation des Beauftragten, zur Abgrenzung vom Datenschutzbeauftragten, zu Kollisionen mit dem Strafrecht, zu Doppelpetitionen fehlen beziehungsweise unzureichend sind.“

In einer von der FDP- Fraktion beantragten Aktuellen Debatte unter dem Titel „Wie will die Landesregierung endlich den Flüchtlingszugang in den Griff bekommen?“ bezeichnete der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke „den derzeitigen Zustrom von Flüchtlingen als die größte Herausforderung, mit der unser Land seit langem konfrontiert ist.“

Nach den Worten von Rülke habe die Kanzlerin mit Ihrer Selfie-Kultur das falsche Signal einer unbegrenzten Willkommenskultur in Deutschland gesetzt. Frau Merkel sei dadurch für den Ansturm der Flüchtlinge nach Deutschland mitverantwortlich. Bei aller Weltoffenheit und Solidarität müsse man aber eingestehen, dass unsere Aufnahmefähigkeit nicht unbegrenzt sei. Rülke: „Deshalb muss sich die Landesregierung endlich dazu aufraffen, ihren Beitrag zu leisten, um den Flüchtlingszugang in den Griff zu bekommen.“

Dazu gehöre aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion die Umsetzung des ersten Asylpakets. Noch immer habe es die grün-rote Landesregierung nicht geschafft, in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes von Geld- auf Sachleistungen umzustellen. Auch die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge scheitere entweder an der Unfähigkeit oder dem Unwillen von Grün-Rot. Rülke: „Das Versagen der Bundesregierung in der Flüchtlingskrise und das Zaudern des Ministerpräsidenten, wenn es beispielsweise um die Zustimmung im Bundesrat zur Benennung weiterer sicherer Herkunftsstaaten geht, ist Wasser auf die Mühlen radikaler Populisten.“

Gerade die Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten um die Maghreb-Länder Tunesien, Algerien und Marokko wäre nach den Worten von Hans-Ulrich Rülke ein wesentlicher Schritt, um die Asylverfahren hierzulande effektiver und schneller abzuwickeln. Ministerpräsident Kretschmann habe jedoch nicht das Landeswohl im Blick, sondern versuche ein weiteres Mal die grüne Basis zu befrieden, indem er einen Kuhhandel für seine Zustimmung in der Länderkammer anstrebe. „Schon bei der Benennung von Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsländern mussten wir diesen Eiertanz beobachten.“ Im Landtag von Baden-Württemberg habe sich Ministerpräsident Kretschmann gegen die damalige Erweiterung gestellt, um dann am nächsten Tag in Berlin zuzustimmen. Er habe sich damals gerühmt, die Einführung der Gesundheitskarte in den Flächenländer herausgehandelt zu haben, die er wohlgemerkt im eigenen Land nun nicht umgesetzt bekommt, so Rülke weiter. Kretschmann sei bereits in der Presse mit dem Ausspruch zitiert worden, dass „eine Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten mehr bringen muss, als mir Ärger“. Der Ministerpräsident betone unermüdlich, es sei nicht erwiesen, dass aus sicheren Herkunftsstaaten weniger Flüchtlinge kommen. Genau dies lasse sich aber mit konkreten Zahlen belegen, so Rülke. Die Einstufung der Staaten des Westbalkans als sichere Herkunftsländer hat sich nach den Worten des FDP- Fraktionsvorsitzenden bewährt. Bundesweit gingen die Asylbewerberzahlen aus den sechs Balkanstaaten im vergangenen Jahr deutlich zurück. Insgesamt kamen 2015 rund 30 Prozent aller Flüchtlinge von dort. Waren es im März noch 62 Prozent aller Asylbewerber, so kamen im Dezember 2015 nach der Einstufung von Albanien, dem Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsstaaten nur noch acht Prozent. In Zahlen ausgedrückt heißt das für die Bewerber aus Albanien, von wo im vergangenen Juli noch 1391 Personen und im August 1116 Personen kamen, einen Rückgang auf nur noch 71 Personen im November 2015 und 52 im Januar 2016.

Angesichts der Entwicklung dieser Antragszahlen und der deutlich schnelleren Verfahren für Bewerber des Westbalkans sei es nach den Worten des FDP- Fraktionsvorsitzenden nun geboten, auch die Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien möglichst schnell als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des §29a Asylgesetz einzustufen. Die Zahl der Asylbewerber aus Marokko und Algerien steigt seit Ende letzten Jahres stark an. Laut aktuellen Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge kamen allein im Dezember 2015 fast 2.300 Asylbewerber aus Algerien und 3.000 aus Marokko nach Deutschland. Im Vergleich dazu begehrten im Gesamtjahr 2014 weniger als 4.000 Menschen aus diesen beiden Staaten in Deutschland Asyl.

Wie Rülke weiter sagte, sei die Chance auf ein Bleiberecht für Asylbewerber aus diesen Staaten sehr gering. Im vergangenen Jahr wurden gerade einmal 1,6 Prozent der algerischen und 3,7 Prozent der marokkanischen Asylbewerber anerkannt. Die Schutzquote für Asylbewerber aus Tunesien liege sogar nur bei 0,2 Prozent.

„Ich fordere den Ministerpräsidenten auf, die grüne Ideologie aufzugeben und wichtige Entscheidungen in der Flüchtlingspolitik nicht weiter zu blockieren. Herr Kretschmann darf seine Zustimmung im Bundesrat nicht von seiner grünen Wunschliste abhängig machen. Entweder sind Marokko, Algerien und Tunesien sichere Herkunftsländer oder nicht, dann muss man das beschließen und keine Klüngelei betreiben“, so Rülke abschließend.

In einer Aktuellen Debatte im Landtag mit dem Titel „Gute Arbeit für Baden-Württemberg – den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen bekämpfen“ sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Jochen Haußmann:

„Wie schon vor drei Jahren vor der Bundestagswahl so kramt auch jetzt die SPD vor der Landtagswahl in der Mottenkiste ihre alte Klassenkampfrhetorik aus und versucht mit einer Bundesratsinitiative zu Werkverträgen und Leiharbeit Wellen zu schlagen. Die SPD muss sich fragen lassen, für wen sie eigentlich Politik machen möchte. Wenn man bilanziert, was mit Bildungszeitgesetz, flächendeckendem gesetzlichen Mindestlohn, Tariftreuegesetz, Quotenregelungen und Freistellungen bereits alles an Belastungen für den Faktor Arbeit geschaffen wurde, der muss zu dem Schluss kommen, dass es der SPD nicht mehr um die Arbeiter geht, sondern um das Umsetzen von nicht durchdachten Forderungen aus dem Gewerkschaftslager und der Bedienung überkommener Klischees. Was hier nun im Bundesrat versucht werden soll, und was auf Halde der SPD Bundesarbeitsministerin liegt, ist Gift für eine moderne arbeitsteilige Arbeitswelt. Es nützt nichts, von Industrie 4.0 zu reden und dann ein kaum handhabbares bürokratisches Monstrum vom Stapel zu lassen. Pikant dabei ist einmal mehr, dass es für den öffentlichen Dienst Ausnahmen geben soll. Die SPD verdächtigt wie eh und je die Unternehmer. Statt dieser bundespolitischen Show-Veranstaltung im Landtag von Baden-Württemberg hätte man die Debatte besser zum Thema angesetzt, wie Baden-Württemberg die Innovationskraft des Mittelstands stärken könnte. Denn durch die Stärkung entstehen Arbeitsplätze. Nicht dadurch, dass man einen Wettbewerb auslobt, wer der Wirtschaft die kantigsten Knüppel zwischen die Beine werfen kann – die Bundes- oder die Landes-SPD.“

In einer Aktuellen Debatte des Landtags über die Ausrichtung der Naturschutzpolitik sagte der Sprecher der FDP-Fraktion für den Ländlichen Raum Dr. Friedrich Bullinger, Grün-Rot habe in den vergangenen 5 Jahren zu sehr auf eigentumsfeindliche Zwangsmaßnahmen und zu wenig auf den bewährten Vertragsnaturschutz gesetzt:

„In ihrer Naturschutzstrategie rühmt sich die grün-rote Landesregierung auf Seite 6 dafür, dass sie beim Naturschutz heute auf ‚Kooperation, Motivation, Wertschätzung, Erlebnis und Begeisterung‘ setze. Fakt ist, der Trend unter Grün-Rot geht trotz dieses Lippenbekenntnisses zum Totalreservat, zur Flächenstilllegung und zur künstlich hergestellten Wildnis. Dafür stehen der Nationalpark, die Nichtentnahme von Nicht-Derbholz infolge der FSC-Zertifizierung des Staatsforstes, das eigentumsfeindliche Grünlandumbruchverbot, der Gewässerrandstreifen im Zuge der Neuordnung des Wasserrechts und nun die geplante Herausnahme von 10 Prozent des Staatsforsts aus der forstwirtschaftlichen Nutzung. Dabei ist Baden-Württemberg ein größtenteils dicht besiedelter Kulturlandschaftsraum mit 10,6 Millionen Einwohnern. Die besonders artenreichen vom Menschen geschaffenen Biotope wie Streuobstwiesen oder Wachholderheiden wie auch amphibienreiche Steinbrüche sind die besten Beispiele dafür, dass nachhaltiges Wirtschaften der Biodiversität nicht abträglich sondern vielmehr zuträglich ist.

Teile der grün-roten Novellierung des Naturschutzgesetzes im vergangenen Jahr waren für die FDP zustimmungsfähig, aber auch hier zeigte sich wieder der Konflikt der grün-roten Landesregierung mit dem in Artikel 14 Grundgesetz verbrieften Recht am Eigentum, der sich wie ein roter Faden durch die Legislaturperiode zog – vom Wassergesetz über das Grünlandumbruchverbot und der Gängelung von Christbaumerzeugern bis hin zur eigentumsfeindlichen Einschränkung des Jagdrechts. Zu kritisieren ist diesbezüglich, dass im Zuge der grün-roten Naturschutz-Novelle ohne Not die bewährte Formulierung aus § 13 (Vertragliche Vereinbarungen) des alten Landesnaturschutzgesetzes gestrichen wurde, wonach durch die Naturschutzbehörden vorrangig zu prüfen ist, ob sich ein bestimmter Zweck des Naturschutzes im Wege einer vertraglichen Vereinbarung mit den Betroffenen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft erreichen lässt. Stattdessen wurde überall auf eigentumsfeindliche ordnungsrechtliche Maßnahmen gesetzt und im Nordschwarzwald ein Nationalpark gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger in der betroffenen Region durchgedrückt. Meine Damen und Herren von Grünen und SPD, Sie kündigen einerseits überall an, sie wollten die Naturschutzbildung stärken, die Tierschutzbildung stärken, um dann andererseits im Zuge der Bildungsplanreform die Abschaffung des Faches Biologie in den Gymnasialklassen 5 und 6 zugunsten eines Fächerverbundes „Naturphänomene und Technik“ voranzutreiben. Das passt nicht zusammen.

Noch ein Wort zum Landschaftsschutz. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz stehen ‚die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft‘ unter Schutz. Die Naturschutzstrategie der Landesregierung geht auf Seite 17 darauf auch kurz ein: ‚Die spezifische Identität der Landschaft bleibt gewahrt‘. Es fehlen aber die Schlussfolgerungen und notwendigen Güterabwägungen mit Blick auf die Energiewende, etwa was die Biomassenutzung oder was Windenergie betrifft. Die Grünen reden im Titel dieser Aktuellen Debatte von der Erhaltung der ‚lebenswerten Heimat‘ und appellieren dann an die Landkreise, die Satzungen der Landschaftsschutzgebiete großzügig auszulegen oder gar zu verändern, um ausgerechnet dort 180 Meter hohe Windenergieanlagen zu errichten. Meine Damen und Herren, es wird Zeit, dass diese Art der Naturschutzpolitik beendet wird.“

 

In der abschließenden Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Schulgesetzes und des Privatschulgesetzes sprach sich der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, für den Erhalt des baden-württembergischen Modells der freien Schulen in sozialer Verantwortung aus. Wörtlich sagte Kern:

„Grün-Rot ist bemüht, die heute anstehende Erhöhung der Privatschulzuschüsse als Verdienst dieser Landesregierung darzustellen. Dabei handelt es sich bei der Erhöhung eigentlich um eine Selbstverständlichkeit, denn der jüngste Privatschulbericht hat die Deckungslücken bei der Privatschulfinanzierung deutlich gemacht. Das Sonderungsverbot im Grundgesetz besagt, dass niemand aufgrund der finanziellen Verhältnisse seiner Eltern vom Besuch einer freien Schule abgehalten werden darf. Und die Zuschüsse an die Privatschulen stellen sicher, dass die freien Schulen das Sonderungsverbot auch einhalten können. Das ist das baden-württembergische Modell der freien Schulen in sozialer Verantwortung, zu dem wir Freien Demokraten aus Überzeugung stehen. Die Vereinnahmung einer Selbstverständlichkeit als besonderes Verdienst der grün-roten Landesregierung zeigt, dass Grün-Rot das freie Schulwesen wesensfremd ist. Im Grunde ihres Herzens hängen Sozialdemokraten und Grüne dem alten Klischee an, dass freie Schulen nur etwas für Kinder von Eltern mit dicken Geldbeuteln sind, was aber herzlich wenig mit der Realität zu tun hat.“

Kern weiter: „Würde Grün-Rot nicht das Verständnis für das baden-württembergische Modell der freien Schulen in sozialer Verantwortung fehlen, hätten die Koalitionspartner den freien Schulen nicht einseitig eine Versorgungsabgabe von rund 12 000 Euro pro Jahr für jeden verbeamteten Lehrer im Privatschuldienst aufgebrummt. Für Grün-Rot ist das nur ein Spiel ‚linke Tasche, rechte Tasche‘, für manche freie Schulen aber ein existenzbedrohliches Verlustgeschäft. Grün-Rot hätte nicht die freien Schulen und ihre Verbände an den Katzentisch verbannen und ihnen hin und wieder einmal einen Happen hinwerfen sollen, sondern sie an den Verhandlungstisch holen und gemeinsam mit ihnen ein Modell zur Bezuschussung von Ganztagsangeboten entwickeln sollen. Außerdem hat der Verfassungsgerichtshof der Landespolitik Hausaufgaben bei der Ausgestaltung des Sonderungsverbots gegeben, die auch längst hätten angepackt werden können.“

Gemeinsam mit den Privatschulverbänden hätten CDU und FDP seinerzeit das Bruttokostenmodell entwickelt, so Kern weiter. „Dessen Leistungen darin, dass es die Privatschulfinanzierung transparent macht und dadurch verdeutlicht, wo nachgesteuert werden muss. Da sich beispielsweise die Finanzierung der freien Gymnasien im jüngsten Privatschulbericht erkennbar weit von der allgemein angestrebten 80 Prozent-Zielmarke entfernt hat, hat Grün-Rot nun die Zuschüsse an die freien Gymnasien aufgestockt – so wie es die selbstverständliche Aufgabe jeder Landesregierung gewesen wäre. Deshalb wären aus Sicht der FDP heute nicht SPD und Grüne zu feiern, sondern das Bruttokostenmodell. Erreicht wird mit der Erhöhung der Zuschüsse übrigens nur ein Deckungsgrad von 78,1 % für alle Schularten.“

Zusammen mit dem Bruttokostenmodell sei damals auch ein Verzicht auf eine Versorgungsabgabe und im Gegenzug ein Verzicht auf Ganztagsbezuschussung vereinbart worden. Kern: „An diese Vereinbarung fühlte sich Grün-Rot nicht gebunden, sondern hat sie einseitig aufgekündigt und die eigentlich selbstverständlichen Zuschusserhöhungen von der Zustimmung der freien Schulen zur Versorgungsabgabe abhängig gemacht. Diese „Vogel, friss oder stirb!“-Logik bei der Privatschulfinanzierung wollen wir Freien Demokraten beenden. Die FDP-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu und beantragt darüber hinaus:

  1. Mit den Privatschulverbänden Gespräche aufzunehmen über ein Bruttokostenmodell II zur Berechnung der Ganztagszuschüsse und über Regelungen, wie gemäß dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs dem Sonderungsverbot entsprochen werden kann. Die 80-Prozent-Zielmarke sollte mit dem nächsten Haushalt erreicht werden, und zur Verbesserung der Transparenz sollte ein Privatschulbericht immer zu den Haushaltsberatungen vorliegen.
  2. Die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kapazitäten von Schulen in freier Trägerschaft auch für die Beschulung von Flüchtlingskindern genutzt werden können und die Schulen in freier Trägerschaft bei der Zuteilung gleichermaßen berücksichtigt werden. Ein weiterer Antrag begehrt, dass angesichts der hohen Fluktuation bei den Flüchtlingskindern an den Schulen von der starren Stichtagsregelung abgewichen werden kann, damit den freien Schulen keine Nachteile entstehen.
  3. Die Regelung bezüglich der Lehrkräfte bei Inklusions-Kooperationen zwischen freien Schulen und staatlichen Schulen schon zum 1. August 2015 in Kraft treten zu lassen, da diese Kooperationen schlicht seit Inkrafttreten des Inklusionsgesetzes einen rechtlichen Rahmen brauchen.“

Kern abschließend: „Dass die grün-rote Regierungsmehrheit sich nicht zu einer Zustimmung zu den FDP-Anträgen durchringen konnte, zeigt nur, wie wenig den Koalitionspartnern an einer längerfristigen guten Aufstellung der Schulen in freier Trägerschaft interessiert sind. Der kurzfristig eingereichte Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen zur Aufnahme von Gesprächen über die Aufnahme von Flüchtlingen an freien Schulen ist wohl eher als gesichtswahrender Tätigkeitsnachweis von Grün-Rot zu verstehen.“

 

 

Zur heutigen Verabschiedung des Abschlussberichts des Landtags-Untersuchungs-ausschusses Polizeieinsatz Schlossgarten II mit den Stimmen von Grünen und SPD sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Ausschuss, Dr. Timm Kern:

„Es war richtig, den Untersuchungsausschuss einzurichten. Auf diese Weise konnten wir Vermutungen nachgehen, dem letzten Untersuchungsausschuss seien Akten vorenthalten worden, die beweisen würden, der damalige Ministerpräsident Mappus habe auf die Art und Weise des Polizeieinsatzes am 30.09.2010 eingewirkt. Diese Vermutung sieht die FDP durch die Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses nicht bestätigt. Unsere Erkenntnisse haben wir in einem abweichenden Votum zusammengefasst, da Grüne und SPD im Mehrheitsvotum parteipolitisch motivierte Verschwörungstheorien und sinnentstellende Darstellungen als bewiesene Gewissheiten präsentieren. Damit fördern sie aus Wahlkampfgründen gezielt eine sachwidrige Legendenbildung.

So behaupten Grüne und SPD, die Polizei sei in den Einsatz am 30.09.2010 hineingetrieben worden. Hingegen sagen die Polizisten, die Polizei habe den 30.09.2010 als Einsatztag und die Polizeitaktik selbst festgelegt. Kein Polizeiführer wollte seine Verantwortung für das Vorgehen dadurch schmälern, dass er sich als politisch beeinflusst oder unter Druck gesetzt schildert. Als einer von vielen erklärte beispielsweise der Zeuge Schopf: „Es wäre ja für uns ganz einfach, jetzt die Polizei aus der Verantwortung zu nehmen im Nachhinein, wenn wir sagen könnten: Wir haben ja eigentlich nur das getan, wozu wir von der politischen Seite angewiesen worden sind. Dem ist aber nicht so. […] warum der Tag aufgrund vieler, vieler unglücklicher Zustände so verlaufen ist. Das könnte man alles auflisten. Da gibt es auch Berichte dazu, dass Kräfte nicht rechtzeitig […] am vorgesehenen Ort waren. Wir hatten die Lage und unseren Plan […] ganz anders vorgesehen. Wenn wir das geahnt hätten, dass es so kommt, dann hätten wir natürlich einen anderen Plan […] aufgesetzt. Das war wirklich eine Verkettung vieler, vieler Elemente gewesen, die dazu geführt haben, dass es so lief, wie es gelaufen ist.“

Die Regierungserklärung hatte nach unserer Überzeugung keinen Einfluss auf die Festlegung des Einsatztermins 30.09.2010. Für die Angehörigen der Polizei ging es bei der Terminierung um das Verhindern einer weiteren Verfestigung des Widerstandes im Schlossgarten. Aussagen, ein Termin unmittelbar zum Ende der Vegetationsperiode sei offenkundig sinnvoll gewesen, überzeugen. Die Regierungserklärung war einzelnen Angehörigen der Polizei mit Blick auf den Polizeieinsatz egal, weil sie zu keiner Kollision mit dem Polizeieinsatz führte, wie es der Zeuge Stumpf sagte oder die Entscheidung für den 30.09. bereits gefallen war, wie der Zeuge Walz betonte. Die von anderen Angehörigen der Polizei allgemein gehaltenen Aussagen, die Regierungserklärung habe eine Rolle gespielt, ist dahingehend zu verstehen, dass die Polizei erkannt hat, dass die Regierungserklärung für politische Akteure von Bedeutung war. Hieraus ergab sich aber kein Konflikt, denn Polizei und Politik wollten den Einsatz am 30.09.

Mit ihrem Votum bezichtigen Grüne und SPD zahlreiche Zeugen bis hin zum eigenen Amtschef im Integrationsministerium der Falschaussage. Da hierfür konkrete Anhaltspunkte fehlen, können wir uns einer solchen Bewertung nicht anschließen. Im Unterschied zur Koalition wollten wir von Anfang an sachlich aufklären, ohne Ansehen der Person. Zum einen ist es der FDP-Fraktion wichtig, die Rechte des Parlamentes zu schützen. Zum anderen will die Bevölkerung und wollen auch wir, dass Vorgänge seriös aufgeklärt werden, Bewertungen auf Grundlage fundierter Erkenntnisse erfolgen. Der im Rahmen der Einsetzung des Untersuchungsausschusses betonte Wille von Grünen und SPD zur überfraktionellen Zusammenarbeit entpuppte sich hingegen als bloßes Lippenbekenntnis. Vielfach wurden Anträge rein politisch motiviert von der grün-roten Mehrheit abgelehnt, mitunter verweigerte man sogar die Behandlung unliebsamer Anträge. Gleichzeitig zeigte Grün-Rot keinerlei Bereitschaft, über Koalitionsanträge ernsthaft zu diskutieren. So wurden auch Anträge mit Mehrheit „durchgedrückt“, die aufgrund mangelhafter Formulierungen die Arbeit des Untersuchungsausschusses erschwerten oder gar rechtswidrig sind, wie der Verwaltungsgerichtshof feststellte.“

Am 15. Februar 2016 besuchte der Landesvorsitzende der Freien Wähler, Wolfgang Faißt, mit den geschäftsführenden Vorständen Roland Henke, Ralph Schäfer und Monika Springer den Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion und FDP-Spitzenkandidaten, Dr. Hans-Ulrich Rülke, um aktuelle kommunale Handlungsfelder zu erörtern. Auch wichtige Punkte der Wahlprüfsteine „D R A N“ (Demografie-Regionalentwicklung Arbeitsplätze/Arbeitskräftenachhaltigkeit/ Infrastruktur/ Verkehr/ Energie) wurden diskutiert.

Rülke versicherte, dass er die unabhängigen Freien Wähler als starke kommunalpolitische Kraft im Land Baden-Württemberg für einen sehr wichtigen Partner der Parteien hält. Er selbst sei im Gemeinderat Fraktionschef einer gemeinsamen FDP/Freie-Wähler-Fraktion und wisse deshalb um viele gemeinsame Schnittstellen zwischen der FDP und den Freien Wählern.

Wolfgang Faißt erinnerte an die letzte Jahreshauptversammlung in Wiesloch, bei der sich der Landesverband mit einer neuen Satzung und einem neuen Landesvorstand neu aufgestellt hat. Dr. Hans-Ulrich Rülke nahm an dieser Jahreshauptversammlung teil und ging in seinem Grußwort auf die große Bedeutung der Freien Wähler als unabhängiger kommunaler Wählerverband ein.

Die Wahlprüfsteine der Freien Wähler „DRAN – Demografie, Regionalentwicklung, Arbeitsplätze-Arbeitskräfte, Nachhaltigkeit (Infratruktur, Verkehr, Energie, Tourismus)“ bestimmten den Diskussionsverlauf mit dem Fraktionsvorsitzenden.

Die Notwendigkeit der Spitzabrechnung der im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung und -integration in den Landkreisen und Kommunen anfallenden Kosten sei für ihn eine Selbstverständlichkeit und dringend, so Rülke. Allein Worte genügen hier nicht; es müssen rasch Taten der politisch Verantwortlichen folgen. Allerdings könne er der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung in der jetzigen Form nicht zustimmen, weil die begrenzten Kapazitäten ebenso zu beachten wie die europäisch getragene Kontrolle der EU-Außengrenzen wichtig sind.

In diesem Zusammenhang sprachen dir Freien Wähler auch die verfehlte Wohnungspolitik der vergangenen Jahre an, die sich ganz besonders jetzt im Kontext der Flüchtlingsproblematik zeige. Mit den europaweit höchsten Baustandards wurde der soziale Wohnungsbau zunichte gemacht, und die restriktive Handhabung der Wohnbauentwicklung führte nun zu einem fast aussichtslosen Defizit an bezahlbarem Wohnraum im Land.

Als weiteres Thema sprachen Hans-Ulrich Rülke und Wolfgang Faißt über den Bereich Bildung und konkret die große Bedeutung der Gymnasien und der Realschule als bedeutende Pfeiler unseres Bildungssystems an. Gemeinschaftsschulen in der bislang unzureichend konzipierten Form können die Realschulen in keiner Weise ersetzen und dürfen nicht weiter mit, gegenüber den anderen Schularten, zusätzlichen Landesförderungen (z.B. Lehrerstunden) politisch begünstigt werden. Die Erfolgsgeschichte des Bildungssystem in Baden-Württemberg dürfe, so der Landesvorsitzende der Freien Wähler, nicht aufs Spiel gesetzt werden, und unsere Kinder dürfen keine „parteipolitischen Versuchskaninchen“ sein!

Des Weiteren trugen die Freien Wähler vor, dass das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) wie auch das Landessanierungsprogramm (LSP) wichtige Instrumente regionaler Wirtschaftsförderung mit hoher Wertschöpfung sind, die überdies Arbeitsplätze im Bauhandwerk sichern und immer wichtigeren innerörtlichen Wohnraum schaffen und sichern. Deshalb müssen diese beiden Förderprogramme im Sinne einer guten Innenentwicklung nicht nur erhalten, sondern ausgebaut werden. Allerdings müssen diese Projekte der Innenentwicklung zur Sicherstellung der hohen Leistungsfähigkeit der Wirtschaft Baden-Württembergs durch weitere Flächenangebote für Wohnen und Gewerbe/Industrie im Außenbereich flankiert werden, so Faißt.

FDP-Fraktionschef Dr. Hans-Ulrich Rülke konnte zu den vorgetragenen Punkten Bildung, zur Sanierungsförderung als auch zur Wohnraumpolitik bzw. zur Außenentwicklung in den Kommunen ohne Vorbehalte zustimmen und erklärte, dass er mit den Freien Wählern auch hier die gleiche Position vertrete.

Wolfgang Faißt ging im Folgenden darauf ein, dass wir in Baden-Württemberg eine nachhaltige und ausgewogenere Infrastrukturpolitik brauchen. Die Basis der Erfolgsgeschichte unseres Bundeslandes seien leistungsfähige Kommunen mit einer intakten wie auch zunehmend intelligenten Infrastruktur, sowohl was den Verkehr als auch die Energie anbelangt. Probleme mit vielen Staus und Feinstaub können nicht mit Verboten sondern müssen ebenso intelligent und mit bedarfsgerechten Mitteln gelöst werden. Deshalb müsse zum Beispiel auch konkret über Lösungsmöglichkeiten des fehlenden Nordostrings der Region Stuttgart gesprochen werden. Ein leistungsfähiger Nordostring könnte weitgehend auch auf vorhandenen und zu verstärkenden Straßentrassen mit einer zu ergänzenden Lösung für den Filderaufstieg realisiert werden. Damit wären die Stauproblematiken auf der A81 und der A8 rund um Stuttgart besser gelöst, und die Landeshauptstadt würde von unnötigem Durchgangsverkehr befreit – wodurch Räume für neue Aufenthaltsqualitäten in Stuttgart entstehen.

Dr. Hans-Ulrich Rülke konnte dem nur beipflichten und verwies in diesem Zusammenhang auf klare Wahlkampfaussagen der FDP zur Landtagswahl.

Bei der Verkehrsinfrastruktur wie auch bei der flächendeckenden Glasfaserversorgung im Land brauchen wir bedarfsgerechte Lösungen – nur mit Verboten oder Geboten kommen wir nicht weiter, so Rülke.

Schließlich betonte Wolfgang Faißt, dass eine stärkere Einbeziehung der Freien Wähler des Landesverbandes Baden-Württemberg in landespolitischen Gremien und bei kommunal relevanten Gesetzgebungsverfahren dringend erforderlich sei. Das Land könne vom kommunalen Sachverstand der Freien Wähler nur profitieren und so zeigen, dass eine Kooperation auf Augenhöhe möglich ist. Dr. Hans-Ulrich Rülke sagte zu, dass er sich in der neuen Legislaturperiode des Landtags und besonders im Falle einer Regierungsbeteiligung der FDP hierfür einsetzen und die Zusammenarbeit mit den kommunalen Freien Wählern auf Landesebene verbessern wolle. Dies beziehe sich auch auf eine Verbesserung der Beteiligung der Freien Wähler an Gesetzgebungsverfahren, die von kommunaler Bedeutung sind. Bei den Änderungen der Gemeindeordnung zeigte sich überdeutlich, wie es nicht laufen darf. Auch einen von den Freien Wählern vorgeschlagenen jährlichen Gedankenaustausch mit seiner Fraktion begrüßte der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Durch alle Themen von kommunalpolitischer Relevanz ziehe sich die Forderung der Freien Wähler nach Konnexität („Wer bestellt, bezahlt“), so der Landesvorsitzende BM Wolfgang Faißt.

Hans-Ulrich Rülke bestätigte, dass auch ihm mit seiner kommunalen Verankerung die Konnexität ein wichtiges Thema und die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Land und Kommunen sei. Auch eine verbesserte finanzielle Förderung und Beteiligung der Freien Wähler des Landesverbands Baden-Württemberg als Voraussetzung für deren Netzwerkarbeit auf Landesebene werde er im Falle einer Regierungsbeteiligung seiner Partei nach der Landtagswahl am 13. März 2016 mit aller Kraft unterstützen.

In einer Aktuellen Debatte des Landtags mit dem Titel „Aufbruch 2016 – Baden-Württemberg gestalten, nicht verwalten“ hat der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die grün-rote Landesregierung für ihre Politik scharf kritisiert. „Das für die Menschen im Land zurzeit überragend wichtige Thema ist das Thema Sicherheit und das Thema Zukunftsvorsorge. „Die Frage ist, ob diese Landesregierung in der Lage und dazu bereit ist, die Sicherheit zu gewährleisten, die die Menschen im Moment haben möchten – Sicherheit ist notwendig, um das Vertrauen auch in die Politik, wie sie im Landtag von Baden-Württemberg im Moment repräsentiert wird, zu erhalten und nicht darauf zu setzen, dass irgendwelche Radikalen zusätzlich in den Landtag hineingewählt werden?“, so Hans-Ulrich Rülke. Wer frage, ob Grün-Rot dem gerecht werde, müsse auch fragen, ob in der Innen-und Sicherheitspolitik in diesem Land entsprechend agiert werde. Wenn allerdings ein Innenminister den Teil aus der Kriminalitäts-Statistik herausziehe, der ihm gerade passe, weil er der Meinung ist, dass diese günstigen Zahlen bei den Bürgern gut ankommen, und er gleichzeitig alle anderen Zahlen erst nach der Wahl vorstellen wolle, „ist dies ein Taschenspielertrick und das Gegenteil von dem, was in der derzeitigen Situation notwendig ist“, sagte Rülke weiter. Und: „Ich fordere Sie auf, Minister Gall, diese Zahlen noch vor der Wahl vorzulegen. Nur so kann man Vertrauen schaffen – Ihre Taschenspielertricks sind allerdings mittlerweile von der Öffentlichkeit durchschaut worden.“

Das gelte auch für die Polizeireform, so der FDP-Fraktionsvorsitzende. Sie sei das Gegenteil davon, was zurzeit notwendig sei. So habe der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft gesagt: „Dieser Innenminister hat einen gesunden Patienten auf den Operationstisch gelegt, und ein kranker Mann ist aufgestanden.“ Rülke: „Besser kann man das, was Sie mit der Polizeireform angerichtet haben, gar nicht formulieren.“

Nicht besser sieht es nach den Worten von Hans-Ulrich Rülke bei der Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik aus. Der Verkehrsminister verteufle in Interviews das Auto und erkläre, künftig müsse sich kein Mensch mehr ein Auto kaufen. „Ist es das, was wir am Automobilstandort Baden-Württemberg und am Standort der Automobilzulieferer-Industrie brauchen?“, so die Frage des FDP-Fraktionsvorsitzenden. Nicht besser sehe es beim Ausbau der Infrastruktur aus. Darauf sollte sich Grün-Rot konzentrieren, nämlich auf den Ausbau der Verkehrswege und des Breitbands. Deutlich weniger Haushaltsmittel – im Vergleich zu Bayern fast im Promillebereich – stelle Grün-Rot zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur ein. Scharf kritisierte Hans-Ulrich Rülke auch das von der Landesregierung verabschiedete Bildungszeitgesetz. „Sie mischen sich dort ein, wo der Staat nichts verloren hat. Wirtschaft und Mittelstand in Baden-Württemberg sind dazu in der Lage, selbst für die Fortbildung zu sorgen.“

Auch das Tariftreue- und Mindestlohngesetz, dessen sich der Fraktionsvorsitzende Schmiedel rühme, sei ein bürokratisches Monstrum – dies sage der baden-württembergische Handwerkstag, der die Abschaffung fordere. Rülke: „Wir brauchen kein Tariftreue und Mindestlohngesetz für Baden-Württemberg, wenn wir ein Mindestlohngesetz von Frau Nahles haben.“ Die Begründung dafür, dass dieses Gesetz in Baden-Württemberg weiter existiere, sei allein der Wille eines Verbandes. „Sagen Sie noch einmal etwas über Klientelpolitik meine Damen und Herren von Grün-Rot“, so Rülke. Auch brauche sich die Landesregierung nicht für die gebauten Windräder zu rühmen, deren Zahl so niedrig sei, dass Sie von der Vorsitzenden der Grünen-Fraktion lieber nicht gesagt wurde. Hier sei die Landesregierung auf der ganzen Linie gescheitert. Wenn die Landesregierung das Hohelied auf die Gemeinschaftsschule singe und diese als Erfolgsprojekt feiere, so verschweige Grün-Rot, dass diese im Grund unmittelbar vor dem Scheitern stehe. So gingen nicht einmal zehn Prozent der Kinder mit Gymnasiumempfehlung auf die Gemeinschaftsschule. Nach der eigenen Ideologie von Grün-Rot könne aber dieses Modell so nicht funktionieren, wenn die leistungsstarken Schüler der Gymnasien eben nicht auf die Gemeinschaftsschule gingen. Grün-Rot habe auch versucht, die Realschulen kaputtzumachen, es aber nicht geschafft. So gebe es jetzt eben eine grün-rote Politik der Nadelstiche, so Rülke abschließend.

Zur Meldung, wonach der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Rüdiger Seidenspinner, die Polizei am Limit sieht, auf eine Zahl von Überstunden wie noch nie verweist und 2.500 zusätzliche Stellen für die Polizei fordert, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Feststellungen des Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei können nicht erstaunen. Bereits im Oktober 2015 äußerte er sich in ähnlicher Weise. Umso unverständlicher ist, dass sich die grün-rote Landesregierung von der drohenden Überlastung nicht zum Handeln genötigt sieht. Als die FDP bereits vor einem Jahr 1.000 zusätzliche Stellen für die Polizei forderte, wurden wir von Grün-Rot für unser Engagement nur belächelt. Statt zu handeln, blieb die Landesregierung weitgehend passiv. So ging wertvolle Zeit für die Schaffung, Ausbildung und Besetzung zusätzlicher Stellen verloren. Mit der Polizeireform, den endlosen Debatten zur Kennzeichnungspflicht und der fehlenden Bereitschaft, auf die geänderte Sicherheitslage zu reagieren, gelang es Grün-Rot, viele Polizeibeamte zu demotivieren. Damit wird bei einer Regierungsbeteiligung der FDP Schluss sein. Wir werden zusätzliche Stellen schaffen, Überstunden finanziell ausgleichen und die Gängelung der Polizei durch eine Kennzeichnungspflicht verhindern.“

In einer Landtagsdebatte zur Verabschiedung des Chancengleichheitsgesetzes sagte der frauenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Mit diesem Symbolgesetz für den öffentlichen Dienst sollen fast fünf Millionen Euro Steuergelder für noch mehr Bürokratie auf Rathäusern, in Landratsämtern und Landesbehörden ausgegeben werden. Dabei sind dort die Beteiligungsrechte und Freistellungsregelungen für Personalräte wahrlich nicht unterentwickelt. Und bereits heute stellen die Frauen im öffentlichen Dienst die Mehrzahl der Beschäftigten und sind klar auf dem Vormarsch. Ich hätte es als frauenpolitischer Sprecher begrüßt, wenn sich diese Regierung daran gemacht hätte, intelligente Instrumente zu entwickeln, die allen Frauen nützen. Grün-Rot geht es aber einmal mehr nur um den öffentlichen Dienst. So zahlen auch die Frauen im Mittelstand und in der gesamten Privatwirtschaft, die von dem Gesetz rein gar nichts haben, mit ihren Steuergeldern diese unnötigen verpflichtenden Beauftragtenstellen mit. Dabei wird in den großen Städten noch nicht einmal Neues geschaffen: Hier gibt es in der Mehrzahl der Fälle schon freiwillig Beauftragte. Wozu braucht es dann nun frische Landesgelder? Das sind für mich unnötige Aufwendungen ohne Zusatznutzen und daher völlig entbehrlich. Und nicht ohne Grund hat sich der Gemeindetag Baden-Württemberg sehr kritisch mit dem Gesetz auseinandergesetzt.“

Heute wurde mit den Stimmen von Grünen und SPD das Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes verabschiedet. Pensionäre können nun im Falle der Wiederbeschäftigung einen Hinzuverdienst von bis zu 171,75 % erhalten. Bei der Verabschiedung des Gesetzes wurden Änderungsanträge der FDP und der CDU mit der Mehrheit von Grünen und SPD abgelehnt. Mit dem Änderungsantrag der FDP sollte die Absenkung der Eingangsbesoldung abgeschafft werden. Durch die Absenkung wird den jungen Beamten in den ersten drei Jahren je nach Besoldungsgruppe bis zu acht Prozent des Gehalts weggenommen. Dazu sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Mit der Verabschiedung des Versorgungsgesetzes und der Ablehnung der Änderungsanträge von FDP und CDU zeigt Grün-Rot einmal mehr, dass die Koalition weder ein Konzept für den öffentlichen Dienst noch ein Gefühl für die Situation der Beamten hat.“

„In Zukunft werden“, so Rülke, „an einer Schule ehemals pensionierte Lehrer neben Junglehrern unterrichten. Während aber die Junglehrer lediglich 92 % ihrer Eingangsbesoldung erhalten, werden die Pensionäre von ihrer eh schon höheren Besoldungsstufe bis zu 171,75% erhalten. So kostet ein Pensionär das Land nicht nur so viel wie zwei Junglehrer. Auch die Frustration vor allem bei den Nachwuchskräften wird zunehmen, wenn der Pensionär beispielsweise mit brutto 9.000 Euro nach Hause geht, der junge Beamte aber mit einer Besoldung nach A 13 brutto ca. 3.600 Euro erhält. Angesichts der allgemein gefassten Regelung, beschränkt sich deren Anwendbarkeit auch nicht allein auf Menschen, die zur Bewältigung der Flüchtlingshilfe gebraucht werden. Jeder öffentliche Arbeitgeber kann die Regelung nutzen, dem Missbrauch ist so Tür und Tor geöffnet.“

Mit Blick auf die Ablehnung des FDP-Antrages zur Abschaffung der Absenkung der Eingangsbesoldung erinnerte Goll an das aktuelle Wahlprogramm der SPD: „Die SPD ist für die Angehörigen der öffentlichen Verwaltung nun völlig unglaubwürdig. Während sie in ihrem aktuellen Wahlprogramm mit der geplanten Abschaffung der Absenkung der Eingangsbesoldung wirbt, verhindert sie dies im Landtag. Die Beamten werden diese Täuschung jedoch erkennen und sich auch noch gut an die zahlreichen Sonderopfer, die von ihnen verlangt wurden, erinnern. Während der Haushalt durch die wirtschaftliche Entwicklung Mehreinnahmen in Milliardenhöhe verzeichnete und Grün-Rot das Geld mit offenen Armen zur Befriedigung der eigenen Klientel verteilte, hatten die Beamten unter massiven Einschnitten zu leiden.“

„Die FDP“, so Rülke und Goll abschließend, „wird bei einer Regierungsbeteiligung nach der Landtagswahl dass umsetzen, was sie schon in der Vergangenheit mehrfach in den Landtag eingebracht hat, die Rücknahme der Absenkung der Eingangsbesoldung.“