Zur anhaltenden Diskussion über den Aktionsplan der Landesregierung „Für Akzeptanz und gleiche Rechte“ sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Wer sich für Toleranz gegenüber sexuellen Minderheiten einsetzt, sollte dies nicht mit erhobenem Zeigefinger tun. Dieser entlarvt die Grünen als intolerante Gesellen, die Andersdenkende als Ewiggestrige abtun, anstatt sie anzuhören. Kein Wunder, dass es auf der Straße zu wütenden Protesten der Gegner des Aktionsplans kam. Toleranz und Akzeptanz können nicht verordnet oder erzwungen werden. Die FDP-Landtagsfraktion wendet sich gegen jede Diskriminierung und setzt sich für einen weitgefächerten Ansatz der Toleranz ein: dazu gehören neben sexueller Orientierung und Identität beispielsweise ethnische Herkunft, Nationalität, Alter, körperliche und geistige Behinderungen, Religion und Weltanschauung.“

Zur Meldung, wonach das Land, der Verband Region Stuttgart und die betroffenen Landkreise die Hermann-Hesse-Bahn zwischen Calw und Renningen unterstützen und ein Stufenkonzept für eine Streckenreaktivierung mit Option auf Verlängerung der S-Bahn vereinbart haben, erklärten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Wir begrüßen den heute gefundenen ersten Schritt zum Ausbau des Schienenverkehrs Calw/Weil der Stadt. Der Kreis Calw braucht eine leistungsfähige Schienenverbindung nach Stuttgart und in die Raumschaft Böblingen/Sindelfingen. Wenn Grün-Rot den Nordschwarzwald nicht abhängen will, muss Minister Hermann den Gordischen Knoten zwischen den Alternativen Regionalbahn bis Weil der Stadt oder Renningen einerseits und der Verlängerung der S 6 über Weil der Stadt bis Calw hinaus andererseits durchschlagen. Es muss diejenige Variante gewählt werden, die den besten Komfort, die höchste Fahrplanstabilität, Lärmschutz und vor allem Realisierungschancen hat. Der zentrale Punkt ist hierbei der Kosten-Nutzen-Faktor. Für die FDP-Landtagsfraktion ist zwingende Voraussetzung, dass die Hermann-Hesse-Bahn den Betrieb der S-Bahnlinie 6 bis Weil der Stadt nicht einschränkt. Andernfalls könnte man es den Menschen in der Region nicht verübeln, wenn sie sich an der Nase herumgeführt vorkommen. Solide Verkehrspolitik lebt von Glaubwürdigkeit.“

„Innovative Versorgungskonzepte wie beispielsweise die Telemedizin sind ein wesentlicher Schlüssel zur Sicherung der ärztlichen Versorgung. Die Möglichkeiten zur Qualitätssicherung beispielsweise bei den chronischen Erkrankungen sind überzeugend.“ Dies sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, auf dem Liberalen Seniorentags im voll besetzten Plenarsaal des Landtags. „Es muss nun darum gehen, so Rülke, nach den Jahren der Testphase, in denen die umfassenden Potenziale und Chancen der Telemedizin für die Unterstützung der ärztlichen Versorgung von allen Seiten beleuchtet wurden, endlich in die Regelversorgung einsteigen zu können.“ „Wir fordern daher vom Bund und auch von der Landesregierung, aktiv auf die entsprechenden Änderungen im Vergütungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung hinzuwirken“, unterstrich der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann.

Zum nunmehr achten Mal führte die FDP-Landtagsfraktion in Zusammenarbeit mit der Liberalen Senioren Initiative (LSI) den Liberalen Seniorentag durch, in dessen Rahmen ausgewiesene Experten zur Diskussion eingeladen sind. In diesem Jahr lautete der Titel „Innovative Versorgungskonzepte mit Zukunft: Gesundheit und Pflege.“

In seinem Grußwort ging der Vorsitzende der Liberalen Senioreninitiative Baden-Württemberg, Dr. Wolfgang Allehoff, auf die immer wichtiger werdende Rolle bürgerschaftlichen Engagements insbesondere von Menschen mit großer Lebenserfahrung ein. Aus seiner Sicht sei ein positiver und in die Zukunft gewandter generationenübergreifender Ansatz zielführend zur Beantwortung der Fragen des demografischen Wandels.

Zu den Erfordernissen und technischen Möglichkeiten zukünftiger Pflegeversorgung referierte Prof. Dr. Axel Kern von der Hochschule Ravensburg-Weingarten. Als profilierter Wissenschaftler, der in diesem Bereich auch über internationale Erfahrung verfügt und sowohl Gründer als auch Leiter des Steinbeis-Transferzentrum „Gesundheits- und Sozial-Systeme-Forschung“ ist, war er ein idealer Ansprechpartner. Zur Telemedizin als Baustein innovativer Versorgung mit Lebensqualität und Versorgungssicherheit stand Norbert Niedworok, Geschäftsführer der vitaphone GmbH aus Mannheim, nach seinem Vortag Rede und Antwort. Sein Unternehmen treibt seit nunmehr 16 Jahren die Telemedizin voran und versucht so, Mensch und Medizin zu vernetzen. Aus seiner Sicht biete die Telemedizin erhebliches Potenzial und könne insbesondere für den Ländlichen Raum segensreich wirken. Wichtig sei es, dass die Telemedizin nun endlich voll in die Regelversorgung einbezogen werde.

Im abschließenden Beitrag des sozialpolitischen Sprechers der Fraktion, Jochen Haußmann, ging es um Gesundheit und Pflege als elementare landespolitische Herausforderungen der Zukunft. Haußmann legte dar, dass die Sicherung der Gesundheitsversorgung im Land, sei es im ambulanten wie auch im Krankenhausbereich, neben der Pflege immer mehr zum wichtigen Standortfaktor werde. Es sei deshalb wichtig, die Weichen für die Zukunft richtig zu stellen. Dabei müsse die Struktur der Zukunft vom Patienten aus gedacht werden und die bisherigen Sektorengrenzen überwunden werden. „Was die Bundesregierung und auch die Landesregierung jedoch bisher vorgelegt haben, geht am Kern des Problems vorbei. Weder wird die unsinnige Aufkaufpflicht für Arztpraxen und den Terminservicestellen nach dem    sogenannten Versorgungsstärkungsgesetz noch das groß angekündigte Krankenhausstrukturgesetz eine echte Hilfe sein“ so Haußmann. Zumal sich das Land viel zu passiv in den Verhandlungen mit dem Bund zeige. Haußmann weiter: „Wir haben als Opposition konstruktiv aufgezeigt, welche Wege beschritten werden können. Sowohl mit unserem 10-Punkte Plan zur Neuausrichtung der Krankenhausplanung und Investitionsförderung als auch mit unserem Impulspapier zur Einführung eines Fördermodells zur 24-Stunden-Betreuung in der eigenen Häuslichkeit.“

Der Spitzenkandidat der FDP für die Landtagswahl in Baden-Württemberg im März 2016 und FDP-Fraktionschef im Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wurde in das oberste und wichtigste Führungsorgan der FDP auf Bundesebene aufgenommen.

Auf Vorschlag des Bundesvorsitzenden Christian Lindner hat das neunköpfige FDP-Bundespräsidium den baden-württembergischen Spitzenkandidaten zugewählt.  Das FDP-Bundespräsidium besteht aus dem Parteivorsitzenden, seinen drei Stellvertretern, drei Beisitzern, der Generalsekretärin und dem Schatzmeister. Es wird vom Bundesparteitag für zwei Jahre gewählt. Zwischen den Parteitagen führt es als Präsidium des etwa fünfzigköpfigen Bundesvorstands als zentrales Organ die Geschäfte der Bundes-FDP. Parteichef Lindner begründete seinen Vorschlag mit der überragenden Bedeutung der baden-württembergischen Landtagswahl für die Gesamtpartei.

Mit Rülke und dem kürzlich vom Bundesparteitag wieder gewählten Landesvorsitzenden Michael Theurer ist die Landespartei nun mit zwei Personen außerordentlich gut im wichtigsten Führungsorgan der Bundes-FDP vertreten.

 

In einer Aktuellen Debatte des Landtags über den Netzausbau und einen entsprechenden Antrag der Freien Demokraten hat der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Andreas Glück scharf die Haltung der Bayerischen Staatsregierung kritisiert:

„Wir wollen die Windkraft dort, wo sie wirtschaftlich ist und wo es ausreichend Wind gibt. Und dies ist nicht bei uns im windarmen Baden-Württemberg der Fall, wo Windräder auf eine Auslastung von gerade einmal 1.250 Jahresvolllaststunden kommen, sondern in Norddeutschland und perspektivisch offshore, im Meer, wo weit über 4.200 Jahresvolllaststunden erreicht werden. Deshalb brauchen wir den Übertragungsnetzausbau, wie er im Jahr 2013 im Bundesbedarfsplangesetz auch mit den Stimmen der CSU und der Bayerischen Staatsregierung beschlossen wurde. Wer den zeitnahen Netzausbau jetzt verhindert, riskiert, dass Deutschland in zwei Strompreiszonen aufgespalten wird, in eine günstigere Preiszone Nord und eine teurere Preiszone Süd. Dies wäre für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg und die Arbeitsplätze im Land eine massive Schwächung. Die einseitige Aufkündigung des Netzausbaus durch Ministerpräsident Horst Seehofer und Ministerin Ilse Aigner ist daher in keiner Weise hinnehmbar.“

In einer Aktuellen Debatte des Landtags mit dem Titel „Bildungspolitik ohne Plan – die Abschaffung des Informatikunterrichts“ warf der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke der Landesregierung vor, tatsächlich viel weitreichendere Pläne zu verfolgen: „Diese Regierungskoalition will die Schwächung des Gymnasiums zur flächendeckenden Durchsetzung der Gemeinschaftsschule – die Herabstufung des Informatikunterrichts ist ja nur Teil einer Gesamtstrategie.“ Nach den Worten von Rülke gebe es dafür zahlreiche Belege: So habe Grün-Rot zunächst dem Gymnasium keinen eigenen Lehrplan zugestehen wollen – Zielrichtung Einheitslehrplan. Rülke: „Es gab Widerstände, und Sie sind zurückgerudert.“ Dann habe Grün-Rot eine Kommission eingesetzt – Zielrichtung Einheitslehrer. Rülke: „Es gab Widerstände, und Sie sind zurückgerudert.“ Dann habe der Kultusminister erklärt, es sei eine gute Idee, dass Niedersachsen das Sitzenbleiben abschaffe. Rülke: „Drei Wochen lang hat Herr Stoch die Reaktionen abgewartet und dann im Landtag plötzlich erklärt, dass niemand die Absicht habe, das Sitzenbleiben abzuschaffen.“ Mit dieser Methode betreibe die Landesregierung ihre Politik gegen das Gymnasium – auch, als sie über Monate und Jahre versucht habe, das Fach Biologie am Gymnasium zu schleifen, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Der Höhepunkt des Ganzen seien die Geheimpläne des Kultusministers zum Gymnasium 2020 mit einer beabsichtigten Niveauabsenkung zur Anschlussfähigkeit der Gemeinschaftsschule, einer Senkung des Niveaus bei der zweiten Fremdsprache und dem Verzicht auf ein Prüfungsfach, so Rülke. Betroffene Eltern hätten prompt regiert. Die Arbeitsgemeinschaft der Elternbeiräte an Gymnasien im Regierungsbezirk Stuttgart sieht die Gefahr einer Verflachung des gymnasialen Niveaus.

Nach den Worten von Rülke seien auch die Äußerungen verschiedener SPD- und Grünen-Politiker ein deutlicher Beleg, wohin die Reise in Baden-Württemberg gehen solle: So sagte die Landesvorsitzende der Grünen, Thekla Walker am 2. Dezember 2012 in der Berliner Zeitung „taz“: „Wir stehen zu unserem bildungspolitischen Ziel: eine Schule für alle.“ In derselben Ausgabe der „taz“ sagte die bildungspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Sandra Boser: „Wir dürfen langfristig das Ziel einer flächendeckenden Gemeinschaftsschule nicht aus den Augen verlieren. Die Grüne Jugend äußerte sich am 29. April 2015 in der Badischen Zeitung: „Konsequenterweise muss die Gemeinschaftsschule zur Schule für alle ausgebaut werden, um die Abhängigkeit zwischen Bildungserfolg und sozialer Herkunft weiter zu entkoppeln. Ein Modell mit dem Gymnasium als zweiter Säule halten wir für den falschen Weg.“ Anja Piel, die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Niedersächsischen Landtag sagte laut einem Bericht der Hamelner Zeitung Dewezet, Hannoversche Allgemeine Zeitung, am 17. März 2015: Kinder aus einkommensschwachen Familien müssten die gleichen Bildungschancen erhalten wie die Unternehmerkinder, „die sich jetzt an den Gymnasien zusammenrotten“.

Rülke: „Sie von Grün-Rot behaupten immer, Sie wollen den Bildungserfolg von der Herkunft abkoppeln, aber Ihr eigentliches Ziel ist es, den Bildungserfolg von der Leistung abzukoppeln. Und deshalb stört Sie das Gymnasium, meine Damen und Herren.“ Die FDP gehe aber einen anderen Weg. Die Freien Demokraten wollten nicht die eine Schule für alle Kinder, sondern für jedes Kind die richtige Schule, das sei der Unterschied. Die Gemeinschaftsschule könne durchaus Teil eines vielgliedrigen und differenzierten Schulwesens in Baden-Württemberg werden. Die FDP akzeptiere das. Aber Grün-Rot müsse auch akzeptieren, dass es andere erfolgreiche Schultypen gibt, wie beispielsweise das Gymnasium.

Wie Hans-Ulrich Rülke weiter sagte, habe sich Ministerpräsident Kretschmann verräterisch zum Gymnasium geäußert: Der Ministerpräsident habe nicht erklärt, er wolle das Gymnasium erhalten, weil er vom Gymnasium überzeugt sei, sondern er wolle das Gymnasium deshalb erhalten, weil derjenige, der das Gymnasium abschaffen will, die nächste Wahl nicht überlebe. Rülke: „Ich hoffe sehr, dass er damit recht hat und dass Sie von Grün-Rot, die das Gymnasium abschaffen wollen, die nächste Wahl nicht überleben.“

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfs zur Inklusion an Schulen:

„Wenn gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen gelingen soll, bedarf es eines verlässlichen Fundaments an Rahmenbedingungen. Auf die Rahmenbedingungen der Inklusion muss ein Höchstmaß an Sorgfalt verwendet werden, damit ein hoher Qualitätsstandard bei der Bildung junger Menschen gewahrt bleibt. Für die FDP-Fraktion steht das Wohl jedes einzelnen Kindes an erster Stelle. Deshalb sehen wir im Inklusionsprozess die Chance, dass für jedes Kind die Schulform gefunden wird, in der es sich bestmöglich entfalten kann. Wir Freien Demokraten sind allerdings besorgt, dass der von Grün-Rot vorgelegte Gesetzentwurf dem nicht gerecht werden kann.“

Kern fuhr fort, dass es dem Gesetzentwurf in zentralen Punkten an Klarheit mangele, wie auch viele Verbände und Institutionen in Stellungnahmen angemerkt hätten. „Klarheit ist für den Erfolg der Inklusion von entscheidender Bedeutung. Umgekehrt ist Unschärfe in den Rahmenbedingungen von großer Tragweite für den gesamten Prozess und vor allem für seine Beteiligten.

  1. Unklar ist die Zukunft der Sonderschulen. Zwar hat sich die Landesregierung dazu durchgerungen, die Sonderschulen weiter bestehen zu lassen. Aber der Gesetzentwurf lässt es offen, ob die Sonderschulen nicht einfach ausbluten. Zukünftig sollen die Sonderschulen ‚Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)‘ heißen und auch für die Beratung im Rahmen der Bildungswegekonferenz zuständig sein. Nicht geklärt ist dabei, ob die SBBZ auch Schulen bleiben. Denn wenn sie organisatorisch keine Schulen mehr sind, werden die SBBZ auch fachlich nicht mehr die sonderpädagogischen Kraftzentren sein können, die sie jetzt sind. Und da auch die Verortung der Lehrkräfte – an der Sonderschule oder an der Regelschule – offen gelassen ist, verstärkt sich die Gefahr des Ausblutens. Die FDP-Fraktion schlägt deshalb vor, die Sonderschulen beziehungsweise SBBZ zu stärken, indem sie die Koordination und fachliche Betreuung der Inklusion an den verschiedenen Standorten übernehmen.
  2. Unklarheiten bestehen zweitens hinsichtlich der Folgen des zukünftigen Elternwahlrechts. Es soll nach dem Vorschlag des Gesetzentwurfs ein grundsätzliches Wahlrecht zwischen Sonderschule und allgemeiner Schule sein. Der Kultusminister betont, dass es keinen individuellen Anspruch auf Beschulung in einer bestimmten Schule geben wird. Wenn jedoch Eltern für die allgemeine Schule votieren, und es besteht kein inklusives Angebot für den Förderschwerpunkt in erreichbarer Nähe, bleibt möglicherweise nur eine Einzelinklusion oder die Bildung gemischter Gruppen. Das stellt nicht nur die Schulen und Schulträger vor große organisatorische Probleme, sondern birgt auch das Risiko eines empfindlichen Qualitätsverlusts bei der Bildung und Förderung von Schülern mit Behinderungen. Diesen Qualitätsverlust gilt es unter allen Umständen zu verhindern – im Interesse der Betroffenen wie auch des gesamten schulischen Umfelds. Die FDP-Fraktion tritt dafür ein, dass das Konzept gruppenbezogener Angebote konsequent verfolgt wird. Bei der Bildungswegekonferenz sollen die Eltern unter den bestehenden vorgeschlagenen Möglichkeiten – an Sonderschulen wie allgemeinen Schulen – auswählen können. Denn so früh wie möglich Klarheit zu schaffen, beugt Enttäuschungen vor. Die FDP-Fraktion tritt außerdem dafür ein, dass eine Form der gruppenbezogenen Angebote auch zukünftig die Außenklassen sein können, und dies nicht nur als Übergangslösung.
  3. Ungeklärt ist vor allem auch die Finanzierung. Zwar liegt mit dem zweiten heute eingebrachten Gesetzentwurf ein Finanzierungsvorschlag für pauschale Pro-Kopf-Zuschüsse vor. Die FDP-Fraktion hat stets pauschalierte Zuwendungen im Sinne eines Budgets gefordert, deshalb begrüßen wir die eingeschlagene Richtung ausdrücklich. Es ist aber noch völlig offen, ob die Zuschüsse auskömmlich sind. Und es ist offen, ob es bei einer Inklusionsquote von 28 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf bleibt oder nicht doch viel mehr Eltern als erwartet ein inklusives Angebot wählen. In diesem Fall entstünde ein deutlich höherer Finanzbedarf. Auch aus Gründen der finanziellen Mittel und ihres zielgerichteten Einsatzes sollte also das Konzept der gruppenbezogenen Angebote konsequent umgesetzt werden. Schließlich konnte bei der Bezuschussung der Schulen in freier Trägerschaft bisher offenbar keine zufrieden stellende Lösung gefunden werden. Die freien Schulen, die beispielsweise rund 30 Prozent der Förderschulen stellen, rechnen nachvollziehbar vor, dass die Zuschüsse häufig nicht kostendeckend sind. Die FDP-Fraktion tritt hier für faire Bedingungen für staatliche wie freie Schulen ein und fordert eine Überprüfung der Zuschussberechnung.“

Es sei deutlich zu spüren, dass viele Einzelheiten mit teilweise weitreichenden Konsequenzen nicht zu Ende gedacht und wichtige Fragen vollständig ausgeblendet wurden, so Timm Kern. Wörtlich sagte er: „Es war ein Fehler, dass der Kultusminister nicht dem Vorschlag der FDP-Fraktion gefolgt ist und die Inklusion nicht in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aller Landtagsfraktionen und mit externen Sachverständigen bearbeitet hat. Insgesamt hoffen wir seitens der FDP-Fraktion, dass die zahlreichen Mahnungen zu mehr Klarheit im Gesetzentwurf dieses Mal bei Grün-Rot nicht ungehört verhallen. Ohne Änderungen an zentralen Punkten stellt der Gesetzentwurf aus unserer Sicht sonst keine Basis für eine gelingende Inklusion dar.“

 

 

Zur Landtagsdebatte über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2015/16 sagte der FDP-Landtagsabgeordnete Dr. Friedrich Bullinger:

„Mit ihrer Weigerung, den Tarifabschluss zeit- und inhaltsgleich auf die verbeamteten Angehörigen von Verwaltung und Justiz zu übertragen, zeigt die Koalition deutlich ihre fehlende Wertschätzung für Beamte, Richter und Staatsanwälte. Während Grün-Rot für ideologisch motivierte Projekte jährlich  Milliardenbeträge ausgibt, wird der Landesverwaltung ein Sonderopfer abverlangt. Mit der nach Besoldungsgruppen gestaffelten Übernahme des Tarifabschlusses versucht die Koalition zudem, die Angehörigen der unterschiedlichen Besoldungsgruppen gegeneinander auszuspielen. Wie Hohn klingen da die Lobesreden der Abgeordneten von Grün-Rot und des Finanzministers Schmid auf die Beamtenschaft. Mit Ihrem Handeln gefährdet die Koalition auch die Zukunftsfähigkeit unserer Verwaltung. Es fällt ihr immer schwerer, geeigneten Nachwuchs zu finden. In der Konkurrenz mit der Wirtschaft kann sie kaum noch bestehen. Selbst im Ländervergleich fällt sie zurück, vor allem bei den Berufseinsteigern, deren Besoldung von Grün-Rot für die ersten drei Jahren um vier Prozent, im höheren Dienst sogar um monatlich acht Prozent gekürzt wurde. Da fällt es auch den in Baden-Württemberg ansässigen Bundesbehörden wie dem Bundesamt für Migration leicht, junge Landesbeamte abzuwerben. Diese falsche Politik, die sich in der Zukunft fatal auswirken wird, werden wir im Falle einer Regierungsbeteiligung beenden. Denn, eine erfolgreiche Volkswirtschaft setzt hochqualifizierte und hochmotivierte Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst voraus – Leistung muss sich lohnen.“

Zur Meldung, wonach die SPD-Bundestagsfraktion die überarbeiteten Eckpunkte zur Erbschaftssteuerreform von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ablehne, erklärt der baden-württembergische FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Schäubles überarbeitetes Eckpunktepapier zur Erbschaftssteuerreform stellt immer noch keine akzeptable Lösung im Sinne der baden-württembergischen Familienunternehmen dar. Der dringende Korrekturbedarf beim Bewertungsgesetz, das gerade die Familienunternehmen und den Mittelstand über Gebühr belastet, wird von der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD nicht in Angriff genommen. Auch die Verschonung von privatem Vermögen im Rahmen der Bedürfnisprüfung ist für den Fortbestand der Unternehmen und den Erhalt der Arbeitsplätze von zentraler Bedeutung. Insofern sind Schäubles neue Eckpunkte nicht mehr als ein Feigenblatt. Der aktuelle Streit in der schwarz-roten Bundesregierung zeigt, dass sich der baden-württembergische Finanzminister mit seinem eher mittelstandfreundlichen Ansatz bei seinen Genossen keinen Millimeter durchgesetzt hat. Fazit: Nils Schmid bleibt der einsame Rufer in der Wüste.“

In einer Aktuellen Debatte mit dem Titel „Bezahlbarer Wohnraum für unsere Familien – die Regierungskoalition handelt“ kritisierte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Anwendung der auf Bundesebene beschlossenen Mietpreisbremse durch die grün-rote Landesregierung scharf. „Dies ist wieder ein Beispiel dafür, wo der Staat so tut, als könnte er ein Problem lösen, das er selbst geschaffen hat“, stellte Rülke fest. Er berief sich auf statistische Auswertungen, die klar belegten, dass der Staat bei den Mieten Kostentreiber Nummer 1 sei. Die Kaltmieten seien in den letzten Jahren kaum gestiegen, in Stuttgart in den vergangenen zehn Jahren sogar im Schnitt um neun Prozent gesunken, so der Dekan der Hochschule Nürtingen-Geislingen, Professor Robert Göötz, am 16. Mai 2015 in der Stuttgarter Zeitung.

Das Problem der steigenden Mieten seien die Zusatzkosten bei Warmmieten, die durch eine massive Erhöhung staatlicher Abgaben und weiterer Kostenbelastungen zustande kämen, so Rülke. So sei der Anteil des staatlichen Anteils beim Strompreis seit 1998 von 25 auf über 50 Prozent gestiegen. Dazu seien noch die Kosten für Klimaschutz-Sanierungen gekommen. Die grün-rote Landesregierung selbst hätte mit ihrer Erhöhung der Grunderwerbssteuer von 3,5 auf 5 Prozent dazu beigetragen, dass der Bau von Häusern und Wohnungen teurer geworden sei. Weiter hätten viele Gemeinden den Grundsteuersatz und die Preise für Müll, Wasser und Abwasser in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. „Eine absurde Reform der Landesbauordnung mit Vorschriften zu Fassadenbegrünungen und überdachten Fahrradstellplätzen durch diese Landesregierung tut dann noch ihr Übriges, um unnötigerweise Kosten nach oben zu treiben. Belastet werden am Ende die Mieter. Hier gehört der Staat gebremst“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Rülke sagte weiter, dass ein ausreichendes Angebot an Wohnungen immer noch der beste Mieterschutz sei. Marktregulierungen würden jedoch zu einer Einschränkung des Wohnungsmarktes führen, wodurch gerade finanzschwächere Mieterinnen und Mieter, darunter viele Familien, benachteiligt seien. „Das Problem der angespannten Wohnungsmärkte gerade in Ballungszentren wird sich durch staatliche Eingriffe in den Markt absehbar weiter verschärfen“, so Hans-Ulrich Rülke.

„Die Mietpreisbremse wird bis auf mehr Bürokratie, Kosten und rechtliche Auseinandersetzungen nichts bringen, vor allem nicht mehr bezahlbaren Wohnraum“, so Rülke weiter. Er warf der Landesregierung vor, mit dieser Regelung und den vorgesehenen Kappungsgrenzen für bestehende Mietverhältnisse den Wohnungsmangel zu verschärfen. „Wer sich mit dem Wohnungsmarkt ernsthaft beschäftigt, kann sich die Folgen ausrechnen: beispielsweise zurückgehende Investitionen bei dringend benötigten Neubauten sowie eine weitere Verstädterung, wenn Wohnungspreise in Ballungszentren staatlich gedeckelt werden. Gerade für Familien wird es noch schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Selten hat der Titel einer Aktuellen Debatte – ‚Bezahlbarer Wohnraum für unsere Familien – die Regierungskoalition handelt‘ – so wenig zur Realität gepasst wie am heutigen Tag“, so Rülke abschließend.

 

In einer Landtagsdebatte zum Antrag der Fraktion der FDP-Landtagsfraktion „Logistik in Baden-Württemberg“ (Landtags-Drucksache 15/6340) sagte der der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Wenn Logistik versagt, kann es sein, dass Sie im entscheidenden Moment ins Leere greifen, weil der Supermarkt nicht rechtzeitig beliefert werden konnte. Auf diese einfache Formel lässt es sich bringen, dass Logistik Voraussetzung für Wohlstand und Lebensqualität ist. Von der Landesregierung erwartet die FDP-Landtagsfraktion eine wirkungsvollere Unterstützung der Logistikwirtschaft als bisher. Die genannten positiven Akzente wie Logistik-Netzwerk BW, der Logistik-Dialog und die Cluster-Datenbank wurden alle unter der Vorgängerregierung begonnen. Nichts Neues kam hinzu. Die Herausforderungen der Stauhauptstadt Stuttgart lassen sich nicht durch immer mehr Restriktionen oder Lastenfahrräder lösen. Modellprojekte zur Innenstadtlogistik wären ein innovativer Ansatz. Aber an dieses Thema will der Verkehrsminister nicht ran. Beim Auflösen des Staus kann die Telematik einen gewissen Beitrag leisten. Ich fordere aber auch eine aktive Unterstützung bei der Digitalisierung der Logistik. Hierdurch kann die Prozessqualität entscheidend erhöht werden. Aber es gibt im Straßennetz noch immer klaffende Lücken. Und es ist ein Treppenwitz, dass ausgerechnet eine grün-rote Landesregierung, die sich die Verkehrsverlagerung auf die Schiene auf die Fahnen geschrieben hat, diesen Plan konterkariert. Warum? Weil eine für den Feldversuch mit Lang-LKW seitens der Logistikwirtschaft vorgeschlagene Anbindungsstrecke zu einem Terminal des kombinierten Verkehrs nicht an den Bund gemeldet wurde. Das zeigt auch, dass die Benennung eines Mittelstandsbeauftragten für diese Landesregierung nur ein Feigenblatt ist. Bei Grün-Rot wird Politik nur für die Großindustrie gemacht. Das zeigt das Thema Lang-LKW überdeutlich. Die Vorschläge der mittelständischen Wirtschaft fielen unter den Tisch. Minister Hermann hat unter Zwang nur das gemeldet, was er auf Weisung des Ministerpräsidenten musste. Aber das Fahrrad wird die Herausforderungen in der Logistik nicht lösen.“

Bei der Zweiten Beratung des neuen Landesnaturschutzgesetzes erklärte der Sprecher der FDP/DVP Fraktion für den Ländlichen Raum Dr. Friedrich Bullinger:

„Grün-Rot nimmt mit dem neuen Gesetz eine Verschiebung weg von freiwilligen Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes in Richtung von hoheitlichem Naturschutz vor ­- Zwang statt Zusammenarbeit. Dies kommt nicht zuletzt durch die ersatzlose Streichung des alten Paragrafen 13 zum Ausdruck, laut dem Naturschutzbehörden insbesondere bei Betroffenen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft vorrangig prüfen sollten, ob bestimmte Naturschutzzwecke auch durch vertragliche Vereinbarungen erreicht werden können. Diese Regelung hat sich in der Praxis bewährt und zu pragmatischen Lösungen geführt, welche gerade die Landwirte nicht nur mitgetragen, sondern engagiert unterstützt haben. Den eigentumsfeindlichen Umbau des Naturschutzes durch Grün-Rot lehnen wir daher entschieden ab.“

Als weiteren Kritikpunkt nannte Bullinger die Ausweitung der Beteiligungsrechte für Naturschutzverbände. „Mit der Naturschutz-Novelle setzt Grün-Rot nach dem Jagdgesetz und dem Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen den Plan fort, privaten Verbänden ureigene Aufgaben des Staates zu übertragen. Dies schafft zusätzliche Bürokratie und ist von unserer Verfassung so nicht vorgesehen. Auch deshalb stimmt die FDP/DVP Fraktion gegen dieses Gesetz“, sagte Bullinger.

In der Beratung des interfraktionellen Antrags „Menschen- und umweltgerechter Ausbau der Rheintalbahn – Großprojekt bis 2030 realisieren“ (Drucksache 15/6723)  sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Baden 21 braucht weiterhin die volle Unterstützung des Landes. Die FDP war stets Motor der Entwicklung wenn es darum ging, einen menschen- und umweltgerechten Ausbau voranzubringen. Hierzu stehen wir weiterhin. Die anteilige Mitfinanzierung des Landes für Mehrkosten, die über den Mindeststandard im Lärmschutz hinausgehen, haben wir in die Diskussion eingebracht, ebenso wie die Abschaffung des so genannten Schienenbonus. Es gilt aber auch den Menschen vor Ort und den Bürgerinitiativen Dank zu sagen. Diese haben einen integrierten Ansatz zugrunde gelegt, der alle Belange einbezieht, nicht nur den Lärmschutz. Ohne deren beharrliches Eintreten für eine bessere oder sogar optimale Lösung sähe es heute im Bereich der Rheintalbahn schlimm aus. Die Bahn hat oft genug Planungen vorgelegt, die nicht genehmigungsfähig sind. Ich fordere jetzt von Bund und Deutscher Bahn, im Projektbeirat am 26.06.2015 konstruktive Lösungen zu präsentieren und sich aktiv einzubringen. Es wird Zeit, dass der Weg frei gemacht wird. Das braucht auch die Unterstützung der Landesregierung. Es war ein schwerwiegender Fehler von Verkehrsminister Hermann, öffentlich die Verhandlungsposition abzuschwächen, in dem er die optimierte Kernforderung 6 im Markgräflerland hinsichtlich ihrer Berechtigung in Zweifel gezogen hat. Flapsig merkte er in einem Interview mit der Südwestpresse vom 15.06.2015 an, die im Raum stehenden Zahlen könnten einen umhauen. Weiter meinte er, für den Preis könne man jedem eine Villa im Grünen bauen. Damit schwächt er leichtfertig die Verhandlungsposition. Aus meiner Sicht ist das auch ein mehr als unfreundlicher Akt gegenüber denjenigen, die vor Ort für gute Lösungen kämpfen.“

Zur Verabschiedung des „Aktionsplans für Toleranz und gleiche Rechte“ durch die Landesregierung sagten der der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Die Vielfalt der Gesellschaft muss umfassender wahrgenommen werden als durch einzelne Aktionspläne. Die Bevorzugung einzelner Gruppen ist ein veralteter Ansatz mit dem sich Grün-Rot Zustimmung erkaufen möchte. Wir setzen uns für ein modernes Konzept mit Bündelung und damit Aufwertung der Zuständigkeit für gesellschaftliche Vielfalt ein. Das schließt neben sexueller Orientierung und Identität viele weitere Aspekte wie beispielsweise Geschlecht, ethnische Herkunft, Nationalität, Alter, Behinderung sowie Religion oder Weltanschauung mit ein. Toleranz und Akzeptanz können nicht verordnet oder erzwungen werden. Bedauerlicherweise legte es Grün-Rot beim angekündigten Aktionsplan von Anfang an auf Konfrontation an. Die Schärfe der Auseinandersetzung wird dem erklärten Ziel schaden.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Vorstellung der Zahl der neu eingestellten Lehrkräfte zum Schuljahr 2015/16:

„Dass 5750 Lehrerinnen und Lehrer zum kommenden Schuljahr neu eingestellt werden, ist mitnichten eine Leistung der grün-roten Landesregierung. Einerseits handelt es sich hierbei hauptsächlich um Neubesetzungen von Stellen in Folge von Pensionierungen, andererseits um einen Mehrbedarf an Lehrpersonal aufgrund von bildungspolitischen Vorhaben wie Inklusion und Ganztagsausbau. Überdies bejubelt der Kultusminister, dass die hohe Einstellungszahl durch zurückgenommene Streichungen möglich wurde. Dabei verschweigt Herr Stoch, dass es seine eigene grün-rote Regierung war, die das überzogene Sparziel von 11 600 zu streichenden Lehrerstellen beschlossen hatte. Die FDP-Fraktion fordert den Kultusminister auf, statt Augenwischerei für mehr Transparenz beim Personalbedarf der Schulen zu sorgen und endlich eine fundierte Bedarfserhebung vorzunehmen.”

 

 

Zur Warnung der Justizminister vor der Gefahr der Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Warnung der Justizminister und der Verfassungsschutzbericht für 2014  zeigen, dass auch die grün-rote Landesregierung die Bedrohungen durch den Islamismus endlich erkannt hat. Die völlige grün-rote Passivität der letzten Jahre bei diesem Thema ist nun zwar vorbei. Trotz einer richtigen Gefahreneinschätzung verzichtet die Landesregierung aber weiterhin auf eine konsequente Intensivierung der Maßnahmen gegen den Islamismus. Eine bessere Betreuung der Islamisten im Strafvollzug ist notwendig, aber nur ein kleiner Teil der Möglichkeiten der Landesregierung. Es gilt auch, die Prävention in den Schulen und den Moscheevereinen auszubauen sowie Kooperationen mit der Polizei zu verbessern. Unsere Vorschläge dazu liegen mit dem Impulspapier „Sicherheit in Freiheit“ seit Wochen auf dem Tisch. Sie zeigen, was mit engagiertem Regierungshandeln von der signifikanten personellen Verstärkung von Verfassungsschutz und Polizei zur Extremismus- und Spionagebekämpfung über die Verbesserung der Analysefähigkeit bis hin zur Ergänzung der Aussteiger-Programme um den Aspekt des islamistischen Extremismus möglich wäre. Die Landesregierung zieht es jedoch vor, auf ihr sogenanntes Sonderprogramm aus dem Februar 2015 zu verweisen. Dieses ist angesichts der mindestens 3.400 Islamisten, davon etwa 120 aus einem gewaltbereiten jihadistischen Spektrum, viel zu klein. Werden doch im gerade erst um 12 Stellen geschwächten Landesamt für Verfassungsschutz nur 15 neue Stellen geschaffen. Das Landeskriminalamt erhält nur einen weiteren Islamwissenschaftler.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zu den Forderungen des Landesverbands der Musikschulen an die Landespolitik:

„Die Musikschulen haben allen Grund, mehr Engagement des Landes für den Musikunterricht anzumahnen. Wenn wir unsere einzigartig vielfältige Musiklandschaft erhalten wollen, muss die Musikalität schon von früher Kindheit an gefördert werden. Den Musikschulen mit ihrem breit gefächerten Angebot auf hohem Niveau kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Über eine angemessene Bezuschussung hinaus sollte das Land den Musikschulen einen Zugang zu den Ganztagsschulen ermöglichen. Das starre grün-rote Ganztagsschulkonzept mit seiner einseitigen Ausrichtung auf verpflichtend-rhythmisierte Ganztagsschulen kann zum Kooperationshindernis werden. Die FDP-Fraktion schlägt deshalb vor, auch die offene Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und freiwilligen Angeboten am Nachmittag ins Schulgesetz aufzunehmen – für mehr Wahlfreiheit und Flexibilität.”

 

 

Zum Spitzentreffen von Vertretern des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags mit Ministerpräsident Kretschmann sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist bemerkenswert, dass der Ministerpräsident durch ein Treffen mit Spitzenvertretern der Industrie- und Handelskammern Baden-Württemberg seine angebliche Wirtschaftsfreundlichkeit unter Beweis stellen möchte. Der vermeintliche Wirtschaftsversteher Kretschmann wird allerdings durch das tatsächliche Handeln

der grün-roten Landesregierung entlarvt. Seit dem Regierungswechsel höhlt die Landesregierung das Gymnasium durch Absenkung des Niveaus ständig aus und gefährdet durch die einseitige Förderung der Gemeinschaftsschule das berufliche Schulwesen. Beim Breitbandausbau im ländlichen Raum ist Grün-Rot zu wenig engagiert und fällt im Vergleich mit anderen Bundesländern wie Bayern zurück. In der zentralen Frage der Erbschaftssteuer hat der Ministerpräsident immer noch keine klare Haltung. Unklar bleibt, wie aus Sicht von Grün-Rot eine mittelstandsfreundliche Lösung im Erbschaftssteuerrecht aussehen soll. Der dringende Korrekturbedarf beim Bewertungsgesetz, das die Familienunternehmen über die Gebühr belastet, wird vom Ministerpräsidenten nicht erkannt. Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt das Anliegen des baden-württembergischen Industrie – und Handelskammertags, bei der pauschalen Ermittlung des Unternehmenswertes durch entsprechende Änderungen zu einer fairen Lösung für die familiengeführten Unternehmen zu kommen.“

Zur heutigen Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes durch Innenminister Gall und die Präsidentin des Landesamtes für Verfassungsschutz sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der heute vorgestellte Verfassungsschutzbericht zeigt die Bedrohungen durch den Islamismus klar auf. Trotz einer richtigen Gefahreneinschätzung verzichtet die Landesregierung aber weiterhin auf eine konsequente Intensivierung der Maßnahmen gegen den Islamismus. Denn das sogenannte Sonderprogramm aus dem Februar 2015 ist deutlich zu klein. Angesichts der mindestens 3.400 Islamisten, davon etwa 120 aus einem gewaltbereiten jihadistischen Spektrum, ist beispielsweise die Einstellung nur eines weiteren Islamwissenschaftlers im LKA und die Schaffung von 15 Stellen im Landesamt für Verfassungsschutz zu wenig, zumal Grün-Rot dem Verfassungsschutz im Haushalt 2015/2016 gerade erst 12 Stellen gestrichen hat.

Auch gegen die Ausspähung der Bürger und Unternehmen tut die Landesregierung deutlich zu wenig. In Zeiten des Abgriffs sensibler Daten durch ausländische Nachrichtendienste und Unternehmen philosophiert Ministerpräsident Kretschmann über eine Beteiligung amerikanischer Datensammler wie Google an der Digitalisierung der baden-württembergischen Wirtschaft.

Dabei ist es Aufgabe der Politik, für die richtigen Rahmenbedingungen zu sorgen. Unsere Vorschläge liegen mit dem Impulspapier „Sicherheit in Freiheit“ seit Wochen auf dem Tisch. Sie reichen von der signifikanten personellen Verstärkung von Verfassungsschutz und Polizei zur Extremismus- und Spionagebekämpfung über die Verbesserung der Analysefähigkeit bis hin zur Ergänzung der Aussteiger-Programme um den Aspekt des islamistischen Extremismus.“

Zur Meldung, dass Ministerin Öney über den Kurznachrichtendienst Twitter offenbarte, die gesetzlichen Regelungen nicht zu kennen, nach denen Deutsche zwei Pässe haben können, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagfraktion, Andreas Glück:

„Schön, dass sich Ministerin Öney persönlich um ihr Jugendidol Boris Becker kümmern will. Trotzdem ist es falsch, die Energie auf den ehemaligen Tennisprofi zu konzentrieren, der trotz seiner sportlichen und wirtschaftlichen Erfolge in Deutschland steuerlich seit langem das Weite sucht. Es wäre besser, sich mehr um diejenigen zu kümmern, die sich bei uns in Baden-Württemberg gesellschaftlich einbringen wollen.

Dass ihr bei ihrem persönlichen Arbeitsschwerpunkt `doppelte Staatsbürgerschaft` dann aber auch noch fatale handwerkliche Fehler unterlaufen ist schon ein bisschen peinlich. Augen auf beim Twittern, Frau Ministerin!“

In einer Landtagsdebatte über eine Neuordnung des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts kritisierte der FDP-Landtagsabgeordnete Friedrich Bullinger, dass es dem parlamentarischen Verfahren nicht dienlich sei, mit welcher Eile dieses Gesetz durch den Landtag „durchgehauen“ werden soll. Positiv sei, dass der Vorschlag der liberalen Fraktion, 100 wertvolle Alleen beispielhaft zu erhalten, letztlich aufgegriffen worden sei.

Es freue ihn auch, so Bullinger, dass der eine oder andere Unsinn von der grün-roten Landesregierung nicht ins Gesetz geschrieben worden sei. Den „Aufschrei von BUND und NABU“ als Reaktion auf den Gesetzentwurf wertete der Sprecher für den Ländlichen Raum der FDP-Fraktion „als gutes Zeichen“.

Kritisch sieht Bullinger die vorgesehene Verpflichtung der öffentlichen Hand zum Schutz der Natur, was eine zusätzliche „Ökologisierung der Pachtverträge auf Kosten der Landwirte“ bedeute. Es ist nach den Worten von Bullinger weiter zu befürchten, dass bei der Umsetzung des Gesetzes noch nicht absehbare Daumenschrauben – so wie bei der Durchführungsverordnung zum Jagdrecht – in Form von Richtlinien, Durchführungen und anderen Vorschriften angezogen werden. Die FDP-Landtagsfraktion werde dem Gesetzentwurf in dieser Form nicht zustimmen. Bullinger: „Es wird zu mehr Bürokratie kommen, es wird stärker in das Eigentum eingegriffen, es wird von der Freiwilligkeit abgerückt, es erfolgt eine Verschiebung vom Vertragsnaturschutz in Richtung hoheitlicher Naturschutz – das ist nicht der Weg, den wir brauchen, um in Baden-Württemberg erfolgreich Naturschutz betreiben zu können.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zur Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft gymnasialer Elternbeiräte im Regierungsbezirk Stuttgart (ARGE) zum Arbeitspapier „Gymnasium 2020“ des Kultusministeriums:

„Die Elternvertreter der Gymnasien im Regierungsbezirk Stuttgart fordern zu Recht ein Ende der Geheimniskrämerei des Kultusministers und eine breite öffentliche Debatte über das Arbeitspapier ‚Gymnasium 2020‘. Die FDP-Landtagsfraktion teilt die Sorge der Eltern, dass die im Arbeitspapier genannten Maßnahmen zu einer Niveauabsenkung beim Abitur führen könnten. Insbesondere eine Abschaffung des vierten schriftlichen Prüfungsfachs und die Abstriche bei der zweiten Fremdsprache können kaum dazu führen, dass das jetzige Niveau des Abiturs gehalten werden kann. Der Kultusminister ist gut beraten, die Stimmen der Elternvertreter nicht zu überhören und von folgenschweren Vorhaben hinsichtlich der erfolgreichen Bildungseinrichtung ‚Gymnasium‘ abzusehen.“

 

 

Zur Ankündigung des Wirtschafts- und Finanzministers Nils Schmid (SPD), in Baden-Württemberg ab dem 1. Juli in 44 Städten und Kommunen die Mietpreisbremse einzuführen, erklärte der Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Finger weg vom Wohnungsmarkt! Durch die Einführung einer Mietpreisbremse wird kein einziger zusätzlicher Quadratmeter Wohnraum entstehen. Wer den Wohnungsmarkt zugunsten aller Eigentümer und Mieter entlasten will, muss Investitionen dafür attraktiver machen. Die Landesregierung hat gleich zu Beginn ihrer Amtszeit die Grunderwerbssteuer erhöht und durch unsinnige Anforderungen und Zwangsbegrünungsmaßnahmen zwischenzeitlich die Landesbauordnung ins Absurde geführt. Jetzt wird die Mietpreisbremse den Wohnungsmarkt gerade in Ballungsgebieten noch unattraktiver und bürokratischer machen.“

In einer Landtagsdebatte über die Entscheidung des Kultusministers, den muttersprachlichen Unterricht nicht wie im grün-roten Koalitionsvertrag vorgesehen in das Regelangebot an den baden-württembergischen Schulen zu überführen, forderte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, der schulischen Integration junger Flüchtlinge in der aktuellen Situation Priorität einzuräumen. Kern wörtlich: „Wir Freien Demokraten halten es für erforderlich, dass junge Flüchtlinge so schnell wie möglich eine Schule besuchen, Deutsch lernen und sich auf einen späteren Beruf vorbereiten können. Deshalb beantragen wir:

  • Erstens die Vorbereitungsklassen mit Deutschunterricht an den allgemeinbildenden Schulen sowie berufsvorbereitende Klassen an den Beruflichen Schulen zügig und bedarfsgerecht auszubauen, so dass für jeden Flüchtling bis zu einem Alter von 25 Jahren ein passendes schulisches Angebot bereit steht.
  • Zweitens von einer Überführung des bislang durch die jeweiligen Herkunftsländer organisierten muttersprachlichen Unterrichts in regulären Unterricht an den baden-württembergischen Schulen abzusehen, bis der Ausbaustand bei den schulischen An-geboten für junge Flüchtlinge den Bedarf bzw. die Nachfrage deckt.“

Kern merkte an, dass der FDP-Antrag der grün-roten Regierungskoalition Gelegenheit gebe, ihre Glaubwürdigkeit unter Beweis zu stellen. „Der Kultusminister begründet seine Entscheidung, den muttersprachlichen Unterricht nicht ins Regelangebot zu überführen, mit der Prioritätensetzung zugunsten der schulischen Integration der Flüchtlinge. Damit legt er den Schwerpunkt auf das Notwendige und Machbare, auch wenn dies grünem Wunschdenken entgegensteht. Trotzdem hatten er und seine grün-rote Regierungskoalition nicht den Mut, dem FDP-Antrag zuzustimmen und sich glaubhaft zu verpflichten, dass den Worten auch Taten folgen.“

„Wir gedenken des hochangesehenen ehemaligen FDP-Landtagsabgeordneten, Wissenschaftlers und Publizisten Waldemar Bauer in tiefer Trauer.“ Dies sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Rülke, zum Tod von Ernst Waldemar Bauer, der von 1984 bis 1988 für die FDP im Wahlkreis Esslingen Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg war. Bauer war umweltpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion und Umweltbeauftragter der Landes-FDP. Die Familie der Liberalen verliere mit Ernst Waldemar Bauer einen überaus geschätzten, beliebten und nachgefragten Menschen, so Rülke. Dies unterstreiche auch die Verleihung des Verdienstkreuzes I. und II. Klasse der Bundesrepublik Deutschland und der Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg.

Bundesweit bekannt und populär wurde Bauer, nachdem er im Jahr 1987 nach dem Tod von Bernhard Grzimek den Sendeplatz von ‚Ein Platz für Tiere‘ in der ARD übernommen hatte. In der Sendung ‚Wunder der Erde‘ präsentierte er dann die schönsten geologischen Plätze und verführte Millionen Menschen vor den Fernsehbildschirmen zum Staunen. „Wir verneigen uns vor Ernst Waldemar Bauer und werden ihn nie vergessen“, so Hans-Ulrich Rülke.