In einer Landtagsdebatte über den grün-roten Gesetzentwurf zum sogenannten „Kopftuchverbot“ für Lehrkräfte sprach sich der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, dafür aus, eine möglichst große Rechtssicherheit für die Schulen zu schaffen. „Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss in jedem Einzelfall entschieden werden, ob ein religiöses Symbol den Schulfrieden gefährden könnte. Das wird die Schulleiterinnen und Schulleiter im Alltag vor große Probleme stellen. Sie müssen zukünftig Entscheidungen treffen, die nicht nur für das Miteinander an der Schule von zentraler Bedeutung sind, sondern auch grundlegende Rechte von Personen betreffen. Der Gesetzgeber sollte deshalb nach Möglichkeiten suchen, den Schulleitungen den Rücken frei zu halten, damit diese sich ihrer pädagogischen Arbeit widmen können.“

Timm Kern verwies darauf, dass mit der Religionsfreiheit ein wichtiges Grundrecht betroffen sei. „Es darf niemand an der Ausübung seiner Religion gehindert werden. Aber es darf auch niemand in dieser sehr persönlichen Freiheit überwältigt werden. Das gilt in besonderer Weise für Schülerinnen und Schüler, die meist noch minderjährig sind und in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Lehrerinnen und Lehrern stehen. Gerade aufgrund ihrer Vorbildfunktion haben die Lehrkräfte eine besondere Verantwortung für ihre Schutzbefohlenen. Und deshalb ist es gerechtfertigt, an die weltanschauliche Neutralität der Lehrkräfte strenge Maßstäbe anzulegen. Wir Freien Demokraten halten nach dem Urteil eine offene Diskussion darüber für wichtig, wo in diesem Zusammenhang an der Schule ganz konkret die Grenzen gezogen werden sollten. Ist ein religiöses Zeichen nur Ausdruck eines persönlichen Glaubens oder besitzt es auch eine Symbolik, die für andere eine Einschränkung bedeutet? Hier war mit der bestehenden Regelung im Schulgesetz Klarheit geschaffen worden, die im Übrigen mit der Landesverfassung übereinstimmt und unseren kulturellen Wurzeln in der jüdischen und christlichen Religion Rechnung trägt. Die bestehende Regelung entspricht einer historisch gewachsenen Tradition und sollte nicht eine Privilegierung bezwecken.“

Kern kritisierte Grüne und SPD, dass sie eine offene Diskussion über die Angelegenheit scheuen. „Die Regierungsfraktionen haben CDU und FDP ihren fertigen Gesetzentwurf übersandt verbunden mit der Bitte, diesen doch mit ihnen zum festgesetzten Termin eine (!) Woche später in den Landtag einzubringen. Die Oppositionsfraktionen sollten also noch rasch an Bord geholt werden. Irgendwie verhindern, dass jemand anfängt, sich über das „Kopftuchverbot“ eine Meinung zu bilden, das war die Devise. Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass vor einer solch weitreichenden Entscheidung Sachverständige zu Wort kommen sollten. Deshalb haben wir gemeinsam mit der CDU-Fraktion eine Anhörung organsiert, bei der wir nicht nur erfahren wollen, wie die durch das Bundesverfassungsgerichts-Urteil geschaffene Situation einzuschätzen ist. Wir wollen auch nach möglichen Maßnahmen suchen, die der Gesetzgeber ergreifen kann beziehungsweise sollte, um möglichst viel Rechtssicherheit an den Schulen vor Ort zu schaffen. Die Anhörung findet am 17. Juli statt, ist öffentlich, und auch die Regierungsfraktionen sind hiermit herzlich zur Teilnahme eingeladen.“

 

Zur Meldung, wonach bereits bei zwei Tagen angekündigter Lufttemperatur von 30 Grad Celsius oder mehr die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen mit Betondecke auf 80 Stundenkilometer gesenkt werden soll, sagte der der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Mich wundert schon sehr, dass bereits ab 30 Grad Celsius angekündigter Lufttemperatur das Tempo auf Beton-Autobahnen auf 80 Stundenkilometer gedrosselt werden soll. 30 Grad Celsius hatten wir in der Vergangenheit sehr oft und das war auch jetzt nicht das Problem. Da ging es um weit höhere Temperaturen. Will unser Verkehrsminister hier unter dem Vorwand der Sicherheit mal wieder den Autoverkehr ausbremsen? Klar ist: Sicherheit geht vor. Es muss aber der Eindruck vermieden werden, dass die Autofahrer mal wieder schikaniert werden sollen. Ich erinnere an Minister Hermanns Idee von flächendeckendem Tempo 30 in Städten. Über 30 Grad Celsius können unsere südeuropäischen Nachbarn im Übrigen nur müde lächeln. Und auch in Wüstenstaaten gibt es Straßen. Es muss andere Möglichkeiten geben. Die Autobahnen dienen dem Fernverkehr, da ist Tempo 80 über längere Strecken unzumutbar. Zur Not muss ein Sofort-Sanierungs-Programm aufgelegt werden.“

 

Zur Äußerung von Finanzminister Nils Schmid über den Erbschaftssteuer-Kompromiss der Bundesregierung sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Erbschaftssteuerkompromiss der schwarz-roten Bundesregierung ist nichts mehr als ein Feigenblatt für die CSU. Deswegen ist die Anhebung der Freigrenzen um wenige Millionen Euro ein schlechter Scherz. Die geplante Heranziehung von privatem Vermögen bis zur Hälfte ist fatal für den Fortbestand der Unternehmen und den Erhalt der Arbeitsplätze. Dieser faule Kompromiss wird deshalb den Anliegen der familiengeführten mittelständischen Unternehmen in Baden-Württemberg keineswegs gerecht. Selbst der Vorschlag des baden-württembergischen Finanzministers Nils Schmid, der eine 100-Millionen-Freigrenze forderte, ist deutlich weiter gegangen. Der Finanzminister ist jedoch auf ganzer Linie an seinen roten Genossen in Berlin gescheitert.“

‎Zur Meldung, wonach laut einer Studie die Baden-Württemberger mit dem Nationalpark Schwarzwald versöhnt seien und ihn angeblich im Land nur sieben Prozent der Bürger und in der Region selbst nur 14 Prozent ablehnen, erklärte der Sprecher für den Ländlichen Raum Dr. Friedrich Bullinger:

„Anstatt ausgewählte Bürger in den gesamten Landkreisen ‎zu befragen, wäre es aufschlussreicher gewesen, die Bürger in den Kommunen zu interviewen, die tatsächlich unmittelbar vom Nationalpark betroffen sind. Es ist auch nicht ersichtlich, warum die Bekanntheit eines Nationalparks ein Zeichen für seine Akzeptanz sein sollte. Minister Bonde geht es augenscheinlich nicht darum, die Region zu versöhnen, sondern darum, das grün-rote Prestigeprojekt in einem besseren Licht erscheinen zu lassen. Einmal mehr spielt der Minister mit gezinkten Karten und legt Statistiken nach seinem Gusto aus.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zu einer aktuell vorgestellten Jugendstudie:

„Wenn nur 41 Prozent der Schüler der Auffassung sind, an ihrer Schule aktiv mitgestalten zu können, sollte uns dies in einer demokratischen Gesellschaft zumindest nachdenklich stimmen. Die FDP-Fraktion unterstützt die Forderung des Landesschülerbeirats zu überlegen, wie der Gemeinschaftskundeunterricht an den Schulen gestärkt werden könnte. Der noch nicht verabschiedete zukünftige Bildungsplan sollte dahingehend überprüft werden, inwieweit Möglichkeiten zur Stärkung der Gemeinschaftskunde bestehen.”

Zur Meldung, dass sich die Spitzen der Koalitionsfraktionen von Grünen und SPD im Landtag auf eine höhere Altersgrenze für Bürgermeister und Oberbürgermeister geeinigt haben, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Einigung der Koalition zur Altersgrenze für Bürgermeister ist eine Lex Kretschmann. Der einzige Grund dafür, dass Grün-Rot ein Höchstalter 67 für eine Bürgermeisterkandidatur festschreiben will, ist die Tatsache, dass Winfried Kretschmann bei der Landtagswahl exakt 67 Jahre alt ist. Überzeugende inhaltliche Gründe für eine derartige Altersgrenze  gibt es nicht. Die Grünen könnten hier von ihren Parteifreunden in Hessen lernen. Dort wurde die Altersgrenze – wie auch von uns eingebracht – komplett aufgehoben.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, begrüßt die Bereitschaft der baden-württembergischen Landesregierung, die Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte nun endlich abzuschaffen.

In seiner Rede als offizieller Vertreter der baden-württembergischen Landesregierung auf dem Landesseniorentag in Karlsruhe hat Staatskanzleichef Murawski die bestehende rechtliche Regelung heftig kritisiert.

Er halte die Diskussion für vollkommen unverständlich, so Murawski. In keinem anderen Bereich gebe es eine gesetzliche Regelung, die älteren Menschen ihre Arbeit verbiete, erklärte der Staatssekretär unter dem Beifall des Landesseniorentags. Deshalb dürfe es eine solche rechtliche Beschränkung für Wahlbeamte auch nicht geben.

Rülke äußerte sich erfreut über diese klare Aussage der Landesregierung, wenige Tage bevor der entsprechende Gesetzentwurf der FDP-Fraktion in erster Lesung im Landtag behandelt werde. „Ich rechne nun mit einer breiten Mehrheit für unsere Gesetzesinitiative“, so Rülke. Es sei schön, dass die Landesregierung nun mit der Politik des Gehörtwerdens ernst mache und auch einmal einen Gesetzentwurf der Opposition beschließe.

 

„Der anhaltende Niedrigzins der Europäischen Zentralbank (EZB) ist ein Angriff auf die Sparkonten der Bürger und torpediert den Vorsorge-Gedanken. Diese Politik betrifft nicht nur Banken und Versicherungen, sondern wirkt sich auf die gesamte Gesellschaft und unseren Wohlstand aus.“ Dies sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke auf dem „Foyer liberal“, einer Diskussionsveranstaltung der liberalen Fraktion im Haus des Landtags vor über 130 Besuchern. Wie Rülke weiter sagte, nützten in erster Linie Regierungen, darunter auch Grün-Rot in Baden-Württemberg, die Niedrigzins-Phase aus. Diese betrieben auf „Teufel-komm-raus“ eine unverantwortliche Neuverschuldung und zeigten keinerlei Interesse an der Sanierung der Haushalte. Leidtragende seien die Menschen, die fürs Alter vorsorgen wollen, die auf eine Wohnung oder ein Haus sparen und die nicht bereit seien, ihr Geld in risikoreiche Anlagen zu investieren. „Sie bezahlen die Spendierhosen der Finanzminister in Deutschland und Europa“, so Rülke.

Der ehemalige Bundeswirtschaftsminister und Diplom-Volkswirt Rainer Brüderle, der heute unter anderem als Vorstandsvorsitzender des Bundes der Steuerzahler in Rheinland-Pfalz tätig ist, warnte vor einem „bösen Erwachen“ nach einer positiven Konjunkturphase mit niedrigen Zinsen. Er kritisierte, dass die Stabilitätsregeln des Euro-Raums von einigen Staaten nicht mehr eingehalten würden – „mit dieser Regel-Verletzung muss Schluss sein, der Ordnungsrahmen muss wieder im Vordergrund stehen“, so Brüderle.

Dr. Roman Glaser, der Präsident des baden-württembergischen Genossenschaftsverbandes, legte die Sicht des Genossenschaftswesens, insbesondere der vielen genossenschaftlich organisierten kleineren Banken dar. Er wies auf den Unterschied zwischen der Bundesbank und der EZB hin, die den Leitzins auch nach den anderen Haushaltsprinzipien der südlichen Länder in Europa ausrichte. Die Folgen seien gravierend. Nach den Worten von Glaser hätten alleine die deutschen Sparer durch entgangene Zinsen in den letzten fünf Jahren Beträge im dreistelligen Milliardenbereich verloren.

In die gleiche Richtung zielten die Schilderungen und Analysen von Dr. Torsten Gruber, dem ‚Leiter Volkswirtschaft der W&W Asset Management Gesellschaft.‘ Er stellte das Problem aus Sicht der Versicherer und Bausparanbieter dar. Gruber warnte insbesondere vor den Fehlanreizen, die der dauerhaft niedrige Zins setzen würde. Vor allem nicht rentable Investitionen und Spekulationsblasen würden das Geld in die falsche Richtung lenken. Er äußerte seine Befürchtung, dass das Ziel der Preisstabilität durch eine verspätete Wende in der Zinspolitik dauerhaft beschädigt werden könnte. Der stellvertretende Chefredakteur der Stuttgarter Nachrichten, Wolfgang Molitor, moderierte die Podiumsdiskussion souverän und gab auch die Fragen seiner Leserschaft zur Niedrig-Zins-Politik an die Runde der Experten weiter.

 

Zur Meldung, wonach Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller den Energiekompromiss der großen Koalition in Berlin begrüßt, erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dieser Kompromiss wird vor allem teuer für Baden-Württembergs Verbraucher. Zwar ist zu begrüßen, dass die längst gesetzlich geregelte Frage über die Endpunkte der Stromtrasse SuedLink nicht wieder aufgeschnürt wird. Die Entschädigungszahlungen für die geplanten Stilllegungen von Braunkohlekraftwerken und der allgemeine Vorrang der Erdverkabelung bei zukünftigen Stromtrassen werden aber eine teure Zeche, die die Verbraucher über die Stromrechnung zu bezahlen haben. Es gibt Engstellen, etwa zwischen Wohn- und Naturschutzgebieten, wo die Erdverkabelung eine sinnvolle Lösung sein kann. Ein grundsätzlicher Vorrang der Erdverkabelung kostet aber Milliarden und zieht die Planungsphasen unnötig in die Länge. Die verstärkte Förderung der Energieeffizienz ist im Grundsatz zu begrüßen. Sinnvoller wäre es allerdings, CDU, CSU und SPD würden einmal ihr Wort halten und endlich die von ihnen versprochene steuerliche Abschreibbarkeit energetischer Gebäudesanierungen im ursprünglich geplanten Umfang in die Tat umsetzen.“

 

Zur Ablehnung der von der FDP-Landtagsfraktion geforderten Positionierung Baden-Württembergs gegen die von der Bundesregierung geplante Umsatzsteuerbefreiung von kommunalen Betrieben bei „interkommunaler Zusammenarbeit“ erklärte der Vorsitzende sowie finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„In der baden-württembergischen Gemeindeordnung sind örtliche Betriebe vor der Konkurrenz kommunaler Betriebe geschützt, die außerhalb des Wettbewerbs agieren können. Dies hat die baden-württembergische FDP gegen erhebliche Widerstände auch aus Kreisen des damaligen Koalitionspartners CDU erreicht. Es verwundert wenig, dass die grün-rote Landesregierung gemeinsam mit der CDU in Baden-Württemberg nun die erste Gelegenheit nutzt, dies in entscheidenden Teilen rückgängig zu machen. Die gegenseitige Umsatzsteuerbefreiung für kommunale Betriebe verzerrt den Wettbewerb vor Ort. Hinter diesem wettbewerbs- und mittelstandspolitisch falschen sowie europarechtlich außerordentlich fragwürdigen Vorgehen der schwarz-roten Koalition im Bund laufen CDU, SPD und Grüne in Baden-Württemberg jetzt hinterher. Ihnen fehlt jegliches Gespür für die Situation der kleinen und mittleren Betriebe.“

Am 23. April 2015 kritisierte der Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e. V. in einem offenen Brief an Ministerpräsident Kretschmann und Finanzminister Dr. Schmid unter anderem, dass der Verein nicht an Verhandlungen zur Übertragung des Tarifabschlusses 2015 auf Richter, Staatsanwälte und Beamte beteiligt wurde. In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des innen- und rechtspolitischen Sprechers der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, erklärte die Landeregierung nun unter anderem, Konsolidierungsmaßnahmen würden die nur  zeitversetzte Übertragung des Tarifergebnisses erfordern, zudem habe die Zeit für eine Beteiligung des Vereins der Richter und Staatsanwälte nicht ausgereicht. Dazu sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Antwort der Landesregierung auf die parlamentarischen Anfrage ist ein Schlag ins Gesicht der Richter und Staatsanwälte, aber auch der Beamten. Noch einmal zeigt die Landesregierung ganz deutlich ihre Geringschätzung für Justiz und Verwaltung. Denn wieder begründet Grün-Rot die nur zeitverzögerte Übertragung des Tarifergebnisses mit angeblich erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen. Dabei gibt die Koalition zur Befriedigung der eigenen Klientel Gelder in Milliardenhöhe aus, die zu einer Erhöhung des Haushaltes für 2015 um sechs Prozent führen. Die Personalausgaben hingegen steigen nur um ein Prozent. Von allgemeinen Einsparungen, an denen sich auch Richter, Staatsanwälte und Beamte hätten beteiligen müssen, kann also keine Rede sein. Ihnen wird ein Sonderopfer abverlangt.

Dreist ist zudem die Behauptung, man hätte den Verein der Richter und Staatsanwälte im Unterschied zum Deutschen Gewerkschaftsbund nicht zu den Gesprächen über die Übertragung des Tarifergebnisses eingeladen, da ein solches Gespräch nur sehr kurzfristig habe stattfinden können. Den angeblichen Zeitdruck in den Verhandlungen Ende April 2015 gab es schlichtweg nicht. So ist bis heute das Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses nicht beschlossen worden. Tatsächlich hatte wohl Ministerpräsident Kretschmann einfach keine Lust, konstruktive Gespräche mit Beamten, Richter und Staatsanwälten zu führen. Nur so lässt sich seine Äußerung zu den Verhandlungen auf dem gestrigen Sommerfest des Beamtenbundes verstehen, wonach er auch drei Stunden hätte verhandeln können, das Ergebnis aber das gleiche gewesen wäre.“

 

Zu den von Ministerpräsident Kretschmann und Umweltminister Franz Untersteller vorgestellten Eckpunkten der Landesregierung für ein neues Wertstoffgesetz des Bundes erklärten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Andreas Glück:

„Das Ziel höherer Recyclingquoten für stoffgleiche Nichtverpackungen und andere Wertstoffe aus privaten Haushalten ist richtig. Dazu braucht es aber vor allem mehr Investitionssicherheit für private Entsorgungs- und Verwertungsunternehmen, die auf stoffliche Wiederverwertung setzen anstatt auf die Auslastung kommunaler Müllverbrennungsanlagen. Mit der Forderung, die Erfassung von Wertstoffen aus privaten Haushalten und nach Möglichkeit auch die Erfassung von gewerblichen Wertstoffen ganz in die Organisationsverantwortung der Kommunen zurückzuführen, befindet sich Minister Untersteller daher auf dem Holzweg. Stattdessen muss das neue Wertstoffgesetz einen klaren und verlässlichen Rahmen für die Vergabe privater Erfassungs- und Verwertungsleistungen setzen.“

 

 

Zur Meldung, dass Ministerpräsident Kretschmann den schleppenden Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg verteidige, sich aber gleichzeitig darüber ärgere und tobe, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Anstatt zu toben und sich darüber zu ärgern, dass der Ausbau der Windkraft im Südwesten nicht vorankommt, sollte der Ministerpräsident besser zu der Einsicht gelangen, dass das Ziel, zehn Prozent der Stromversorgung aus baden-württembergischer Windenergie zu beziehen, unrealistisch ist. Baden-Württemberg ist mit einer durchschnittlichen Auslastung der Windräder von 1300 Jahresvolllaststunden das windärmste Land der Republik. Statt immer von Windrädern zu schwadronieren, sollte Grün-Rot sich wesentlich mehr um Energieeffizienz, Innovationen und Entwicklung von Speichersystemen kümmern.

Zu dem in der heutigen Sitzung des Projektbeirats gefundenen Konsens über die Bauvariante beim Ausbau der Rheintalbahn sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Nach dem heute gefundenen Kompromiss fordert die FDP-Landtagsfraktion von Bund und Land eine rasche Lösung der offenen Finanzierungsfrage. So wichtig es war, sich über die Trassenvariante zu einigen, noch wichtiger ist es jetzt, die Kostenfrage zu klären. Denn ohne Geld ist schlecht bauen. Baden 21 darf nicht baden gehen. Knackpunkt ist, ob und wie die Planungskosten zwischen Bund und Land aufgeteilt werden. Für den Abschnitt im Markgräfler Land bleibt am heutigen Tag der bittere Nachgeschmack, dass die gewünschte Tieflage der Bahntrasse nicht kommen wird. Immerhin aber wird es beim Lärmschutz einen so genannten Vollschutz geben. Das macht passive Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzfenster überflüssig. Der heutige Konsens ist nicht nur ein guter Tag für die Zukunft des Schienengüterverkehrs und für den menschen- und umweltgerechten Ausbau der Rheintalbahn als so genanntes Projekt Baden 21. Dieser Tag erinnert auch daran, dass die FDP Wegbereiter der Entwicklung war. Wir hatten die Idee der Mitfinanzierung für Maßnahmen, die über den gesetzlichen Lärmschutz hinausgehen, und wir haben den Wegfall des Schienenbonus in der letzten Legislaturperiode im Bundestag durchgesetzt. Und es zeigt sich, wie sinnvoll und beispielgebend es war, den Projektbeirat einzurichten.“

Zur Rüge des Landesrechnungshofs, wonach laut Stuttgarter Nachrichten das von Grün-Rot neu geschaffene Integrationsministerium ein mangelhaftes Kosten-Nutzen-Verhältnis habe, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der integrationspolitische Sprecher Andreas Glück:

„Integrationspolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Deshalb war die FDP-Landtagsfraktion seit Beginn der Legislaturperiode gegen die Einrichtung eines eigenständigen Ministeriums. Vielmehr müssten Synergieeffekte genutzt werden, die durch die Berufung eines Integrationsbeauftragten entstehen. Durch die eintretende Verringerung der reinen Verwaltungsaufgaben könnten die Anstrengungen für Integrationsangebote verstärkt werden. Denn allein durch die neu geschaffenen Stellen für die Verwaltungsaufgaben im Integrationsministerium entstanden bereits Kosten in Millionenhöhe.

Dem Rechnungshof zufolge müssten weitere Aufgaben an das Haus von Frau Öney delegiert werden, um ein eigenständiges Ministerium zu rechtfertigen. Die Landesregierung hat jedoch genau gegenteilig die Task-Force für die Herausforderungen der Flüchtlingsaufnahme beim Innenministerium angesiedelt. Hieran lässt sich bereits ablesen, dass selbst in den eigenen Reihen kein Vertrauen in die Aufgabenwahrnehmung des Integrationsministeriums besteht. Wir pflichten deshalb dem Rechnungshof bei, dass der Aufgabenbereich des Integrationsministeriums in andere Häuser integriert werden muss.“

Zu den Vorschlägen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Wolf, die rasant gestiegene Zahl der Einbrüche in Baden-Württemberg auch mit schnelleren Strafen einzudämmen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die zur Verbesserung der inneren Sicherheit vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Wolf vorgeschlagenen Maßnahmen gehen in die richtige Richtung. Sie finden sich zusammen mit weiteren Vorschlägen auch in dem schon Ende April 2015 von der FDP-Landtagsfraktion vorgestellten Impulspapier „Sicherheit in Freiheit“. Die CDU ist eingeladen, sich auch hinsichtlich der präventiven Maßnahmen dem Konzept der FDP anzuschließen und unsere Forderung nach 1.000 neuen Stellen für die Polizei aufzugreifen.“

Zu den Vorschlägen der CDU-Landtagsfraktion zur Digitalisierung von Wirtschaft und Verwaltung sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

‎“Wir begrüßen, dass sich nun auch die CDU dafür einsetzt, deutlich schneller und substanzieller in die Breitbandförderung zu investieren, als es unter Grün-Rot geschieht. Ich lade den CDU-Fraktionsvorsitzenden Wolf ein, sich zur Gegenfinanzierung der von der FDP-Landtagsfraktion vorgeschlagenen Investitionsoffensive über 1 Milliarde Euro anzuschließen. Diese soll nach Vorstellung der Liberalen haushaltsneutral aus dem Stiftungskapital der Landesregierung und durch Veräußerung von Landesbeteiligungen an Unternehmen gespeist werden. Das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts dürfen wir auch bei dringend notwendigen Investitionen in die Breitband- und Verkehrsinfrastruktur nicht gefährden.”

Zur Meldung, dass immer mehr junge Frauen aus Baden-Württemberg dem Ruf der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zum Dschihad (Heiliger Krieg) in Syrien oder im Irak folgen, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innen- und rechtspolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wieder einmal berichtet die Landesregierung über Umtriebe islamistischer Gruppierungen, die in Baden-Württemberg gezielt Menschen für den Krieg des Islamischen Staates anwerben. Wo aber bleiben die Konzepte, um diese Anwerbungen zu verhindern oder wenigstens zu erschweren? Polizei, Verfassungsschutz und Justiz werden in ihrem engagierten Vorgehen gegen diese Umtriebe von der Landesregierung im Wesentlichen allein gelassen. Längst bedürfte es eines umfassenden Konzeptes, welches neben einer spürbaren personellen Verstärkung von Polizei, Verfassungsschutz und Justiz Prävention und Integration als Querschnittsaufgabe versteht. So ist es unerlässlich,

  • als Intensivierung des Kontakts der Initiative „Polizei und Moscheevereine“ ein Rückkehrer-Programm aufzusetzen, das auch von Moscheegemeinden mitgetragen wird,
  • sozialraum-orientierte Aussteiger-Programme für rechte und linke Radikalität zu schaffen, um den neuen Aspekt des islamistischen Extremismus zu ergänzen,
  • Beratungsangebote bewusst nicht bei den Sicherheitsbehörden anzusiedeln, um die Hemmschwelle für Interessierte möglichst niedrig zu halten,
  • den Islamunterricht im Land gegen mangelhaftes Islamwissen weiter auszubauen und damit menschenverachtenden Predigern das Gehör zu entziehen,
  • Lehrer gezielt im Umgang mit Rassismus und Diskriminierung zu sensibilisieren, um Radikalisierung aufgrund von sozialer Ausgrenzung bereits möglichst früh zu begegnen.

Diese und weitere Vorschläge hat die FDP-Landtagsfraktion in ihrem Impulspapier „Sicherheit in Freiheit“ bereits vor Wochen vorgelegt. Die Landesregierung hingegen bleibt weitgehend passiv.“

 

Zur Meldung, wonach Opfer von Wohnungseinbrüchen einer neuen Studie zufolge mit gravierenden psychischen Folgen zu kämpfen haben, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innen- und rechtspolitische Sprecher, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wohnungseinbrüche erschüttern die Menschen in ihrem innersten Bedürfnis nach Sicherheit in den eigenen Wänden. Dies müssen sich die Verantwortlichen in Politik, Polizei und Justiz immer wieder vor Augen führen. In diesem Bewusstsein muss auch der Kampf gegen die zunehmende Zahl von Wohnungseinbrüchen geführt werden. Denn jeder verhinderte Einbruch führt zu weniger Leid. Ein wichtiger Ansatz ist hierbei die Stärkung der Prävention. Aus gutem Grund forderte deshalb die FDP-Landtagsfraktion 1.000 neue Stellen bei der Polizei zum Ausbau des Streifendienstes und eine Verstärkung der Außenstelle des Landeskriminalamtes „Zentrale Ermittlungen Grenzüberschreitende Kriminalität“, die sich dem Kampf gegen international agierende Bandenkriminalität widmet.“

Zur Ankündigung der Landesregierung, dass in den nächsten drei Jahren aus den Erlösen der Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen, EU-Mitteln und aus dem Landeshaushalt rund 150 Millionen zu erwarten seien, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wenn Baden-Württemberg der innovativste Standort Europas bleiben soll, müssen wir wesentlich mehr und deutlich schneller in den Breitbandausbau investieren. Das Ziel einer flächendeckenden Verfügbarkeit von mindestens 50 Megabits pro Sekunde im Land ist noch immer nicht erreicht und die Entwicklung des Bedarfs wird auch nicht bei 50 Megabits stehen bleiben. Mit Cloud Computing und hochauflösendem Streaming steigt der Bedarf vielmehr weiter an. Doch während Bayern bis 2018 1,5 Milliarden Euro ins schnelle Internet investiert, bringt Baden-Württemberg selbst gerade einmal 31,7 Millionen Euro pro Jahr auf. Grün-Rot schwadroniert stets von der Digitalisierung der Wirtschaft und von Industrie 4.0, scheitert aber schon am Ausbau der dafür notwendigen Internetanschlüsse.

Die Freien Demokraten haben einen Vorschlag für eine Zukunftsoffensive vorgelegt, aus der durch Umschichtungen aus dem Stiftungskapital der Landesstiftung sowie durch die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen des Landes haushaltsneutral Investitionen in Höhe von 1 Milliarde Euro in die Breitband- und Straßeninfrastruktur Baden-Württembergs fließen könnten.

Zur Meldung, wonach der Karlsruher Polizeipräsident Nachbesserungsbedarf bei der Polizeireform sieht, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Seit Monaten bemängelt die FDP-Fraktion, dass sich durch die Polizeireform die Anfahrtswege der Polizeibeamten zu Tatorten drastisch verlängert haben. Insbesondere die Beamten des Verkehrsunfallaufnahmedienstes brauchen oft viel zu lange, um zu den Unfallorten zu gelangen. Schon früh konnte man beispielsweise anhand des Zuschnittes des Polizeipräsidiums Karlsruhe und der Verteilung der dortigen Polizeistandorte erkennen, dass die Polizeireform so nicht funktionieren wird. Der Karlsruher Polizeipräsident bestätigt nun unsere Kritik. Es bleibt allerdings zu befürchten, dass Innenminister Gall auch die Forderungen aus Karlsruhe nicht zum Anlass nehmen wird, sein überdimensioniertes Prestigeprojekt sinnvoll nachzubessern. Wir haben unsere Vorstellungen dazu mit dem Impulspapier „Sicherheit in Freiheit“ eingebracht. Die Reform gehört evaluiert. Die Polizei muss aber schon jetzt wieder in der Fläche präsenter werden, unter anderem durch eine Aufstockung des Personals und den Ausbau des Streifendienstes. Die qualifizierte Verkehrsunfallaufnahme gehört auch organisatorisch in die Hände des Streifendienstes, der dazu befähigt und dichter an den Unfallorten ist. Mit diesen Maßnahmen lässt sich nicht nur die innere Sicherheit verbessern. Auch die eigentlich stark motivierten Angehörigen der Polizei werden mit ihren frustrierenden Erfahrungen mit der Polizeireform ernst genommen.“

 

Zur Meldung, wonach Sozialministerin Altpeter Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Gröhe fordere, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Ministerin Altpeter springt mit ihrer Kritik an der Krankenhausreform des Bundes deutlich zu kurz. Es zeigt sich jetzt mehr als deutlich, es war ein Fehler, dass Ministerin Altpeter nicht in der entsprechenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe vertreten war. Der geplante Strukturfonds im Umfang von 500 Millionen Euro sieht vor, dass die Kriterien zur Förderung und zum Verfahren mit den Ländern abgestimmt werden. Statt dass sich das Land kraftvoll in diese Diskussion einbringt und Einfluss darauf nimmt, dass möglichst viele Gelder ins Land fließen, antwortet Ministerin Altpeter auf meinen entsprechenden Landtags-Antrag sinngemäß, dass man abwarten wolle, was sich der Bund überlegt. Das ist mir eindeutig zu wenig. Auch muss sich unsere Ministerin den Vorwurf gefallen lassen, dass sie in der Frage der Neuausrichtung der Krankenhausplanung und Investitionsförderung viel zu wenig unternimmt. Die FDP-Landtagsfraktion stellte bei einer Experten-Anhörung im Landtag vor über einem Jahr hierzu einen 10-Punkte-Plan vor, der eine gute Diskussionsgrundlage ist. Aber es passiert nichts. Lamentieren und das Äußern von großem Verständnis für die Protestaktion der Gewerkschaft ‚verdi‘, wie es in der Pressemitteilung des Ministeriums vom heutigen Tag heißt, ist für ein Land wie Baden-Württemberg ein viel zu schwaches Signal.“

In einer Landtagsdebatte über den „Gesetzentwurf zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften“ (Drucksache 15/6961) sagte der FDP-Landtagsabgeordnete Dr. Friedrich Bullinger:

„Dass die Inhalte des Gesetzentwurfs zur ‚Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften‘, im Wesentlichen nicht kontrovers sind, zeigt sich schon an der Tatsache, dass Gemeindetag und Landkreistag keine Bedenken gegen das Gesetzgebungsvorhaben äußern und dass auch die Kirchen keinen Änderungs- oder Ergänzungsbedarf sehen. Dies gilt auch für den Städtetag, der dann aber über die Regelungsinhalte dieses Gesetzentwurfs hinaus dringenden Änderungsbedarf in einer Reihe wesentlicher Punkte sieht. Dies betrifft

–       Änderungen im Stellenobergrenzenrecht, die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Gewährung von Zulagen für die vorübergehende oder befristete Wahrnehmung eines höhenwertigen Amts, Veränderungen bei der Mehrarbeitsvergütung nach § 65 Landesbesoldungsgesetz – vor allem aber die Abschaffung der Absenkung der Eingangsbesoldung nach § 23 Landesbesoldungsgesetz.

Der Städtetag hat ohne Zweifel recht, vor allem aber mit der Forderung, die Absenkung der Eingangsbesoldung rückgängig zu machen. Die Absenkung der Eingangsbesoldung missachtet den Gesichtspunkt der Leistungsgerechtigkeit der Besoldung, sie verschlechtert die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes in Konkurrenz zur privaten Wirtschaft und sie richtet sich gegen die Motivation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Der öffentliche Dienst braucht hochqualifizierten Nachwuchs. Dies gilt in Zukunft in immer stärkerem Maße. Und zugleich wird – bei abnehmenden Jahrgangsstärken – das Konkurrieren um die Besten immer stärker werden. Wenn der öffentliche Dienst hier bestehen soll, ist es unausweichlich, die Absenkung der Eingangsbesoldung wieder aufzuheben. Wir werden Ihr Gewissen schärfen, indem wir zu den Ausschussberatungen einen entsprechenden Antrag vorlegen werden. Im Übrigen werden wir sorgfältig beobachten, in wieweit die grüne-rote Landesregierung ihre Ankündigung wahrmacht, die Forderungen des Städtetags näher zu prüfen und gegebenenfalls – wie es so schön heißt – ‚zu einem späteren Zeitpunkt‘ aufzugreifen. Im Übrigen sind die meisten Punkte des Gesetzentwurfs weitgehend unstrittig: Wer sollte etwas dagegen haben, wenn die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit oder zur Gewährung des ehebezogenen Teils des Familienzuschlags umgesetzt wird?

Auch die Schaffung von Stellenzulagen für Wachtmeister, die in einer Sicherheitsgruppe der Gerichte und Staatsanwaltschaften verwendet werden, tragen wir ebenso mit wie die Stellenzulage für Beamte, die in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung verwendet werden. Die vorgesehenen Änderungen in der Landesbesoldungsordnung A, soweit sie das Bildungswesen betreffen, sehen wir in Teilen kritisch. Die Kosten des Gesetzentwurfs, die einmaligen wie die laufenden jährigen, sind im Gesamtzusammenhang der Personalaufwendungen des Landes unerheblich.

Auch die Aufhebung der Absenkung der Eingangsbesoldung wäre angesichts der Situation des Landeshaushalts problemlos verkraftbar – wenn man wollte. 40 Millionen sind kein Klacks. Aber stellt man dem das Mehr an Motivation und Leistungsbereitschaft bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Gewinn für den öffentlichen Dienst insgesamt gegenüber, dann sollte klar sein, wohin sich die Waage neigt. Bei einer volkswirtschaftlichen Bilanzierung eindeutig ins Positive. Zum Abschluss will ich unterstreichen: Wer Leistung und Qualität will, muss diese auch bezahlen. Eine funktionierende Volkswirtschaft braucht eine motivierte und leistungsfähige Verwaltung. Wir brauchen Qualität auf Augenhöhe mit der Wirtschaft, daher ist die grün-rote Politik falsch. Denn sie ist standortschädlich, leistungsfeindlich, demotivierend und macht den öffentlichen Dienst unattraktiv. Auch im öffentlichen Dienst muss sich Leistung lohnen!“

Zum Beschluss der grün-roten Landesregierung, das nächtliche Alkoholverkaufsverbot auf Bringdienste und Getränkeautomaten auszuweiten, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Liste der grün-roten Einmischungen in das Privatleben der Menschen reißt nicht ab. Nach ideologisch motivierten Eingriffen in das Baurecht ist es nun erneut das Thema ‚Alkohol‘. Die Ausweitung des bereits für Tankstellen und Supermärkte geltenden nächtlichen Alkoholverkaufsverbots auf Bringdienste und Getränkeautomaten zeigt einmal mehr, was die Koalition unter freier Entfaltung des Einzelnen versteht: Der Mensch darf sich lediglich innerhalb eines grün-roten Korridors frei bewegen. Wer als Bürger oder Unternehmer seine Freiheit außerhalb dieses Weges verwirklichen will, wird drangsaliert. Wir Liberale hingegen nehmen die Emanzipation des Menschen ernst. In Fragen des Alkoholkonsums setzen wir vor allem auf Aufklärung. Dabei zeigt der Bundesvergleich, dass so die Fälle übermäßigen Alkoholkonsums bei Jugendlichen signifikant gesenkt werden können, ohne die Freiheit aller einzuschränken.“

 

Der stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zum Rücktritt des Schulartensprechers für die Gymnasien im Landeselternbeirat, Christian Bucksch:

„Die FDP-Fraktion bedauert den Rücktritt von Herrn Christian Bucksch von seiner Sprecherfunktion für die Gymnasien im Landeselternbeirat. Herr Bucksch hat die Anliegen der Gymnasien stets engagiert vertreten und eine eigenständige Meinung nicht gescheut. Das wurde zuletzt deutlich, als die von ihm geleitete Arbeitsgemeinschaft gymnasialer Elternvertreter im Regierungsbezirk Stuttgart eine kritische Stellungnahme zum Konzeptpapier ‚Gymnasium 2020‘ des Kultusministeriums abgab. Herr Bucksch begründet seinen Rücktritt unter anderem mit den Äußerungen des Vorsitzenden des Landeselternbeirats, Dr. Carsten Rees, der bei einer Veranstaltung des Kultusministeriums am 13. Juni 2015 in Ulm den Vorsitzenden des Philologenverbands, Herrn Bernd Saur, und ‚den Vertreter der FDP-Landtagsfraktion‘ wegen ihrer Kritik an ‚Gymnasium 2020‘ als ‚Rattenfänger‘ bezeichnet hatte. Unabhängig davon, dass eine solche verbale Entgleisung dem obersten Repräsentanten aller Eltern in Baden-Württemberg in höchstem Maße unwürdig ist, wurde durch den Rücktritt von Herrn Bucksch deutlich, dass Herr Rees keineswegs für alle Eltern spricht.“

Weiter sagte Timm Kern: „Die Sprache hat es mir dann vollends bei der Behauptung von Herrn Rees verschlagen, dass die FDP-Fraktion keinerlei Sachargumente in der Debatte über das Papier ‚Gymnasium 2020‘ vorgebracht hätte. Dabei hat gerade die FDP-Fraktion deutlich vernehmbar die im Papier sehr konkret benannten Planungen zur Absenkung des Abiturniveaus kritisiert. Ein Jahr weniger Unterricht in der zweiten Fremdsprache und ein schriftliches Prüfungsfach weniger wird nach unserer Auffassung dem Abiturniveau empfindlich zusetzen. Und es war die FDP-Fraktion, die eine Aktuelle Debatte im Landtag zu ‚Gymnasium 2020‘ beantragte, damit der Geheimniskrämerei des Kultusministeriums über das Papier ein Ende bereitete und einen Austausch von Sachargumenten initiierte. Es mag sein, dass Herrn Rees die Argumente der FDP-Fraktion nicht gefallen haben. Aber wer Sachargumente einfordert, sollte Sachargumenten nicht die Daseinsberechtigung absprechen, auch wenn sie ihm nicht passen. Mit einem fairen Wettbewerb der Argumente scheint Herrn Rees sich jedoch schwerzutun, sonst würde er nicht ihm unbequeme Argumente mit ‚Denkverboten‘ verwechseln.“

Schließlich kritisierte Timm Kern auch das Verhalten des Ministerpräsidenten und des Kultusministers, die gemeinsam mit dem Elternbeiratsvorsitzenden auf dem Podium saßen. Kern wörtlich: „Von jedem Lehrer oder Schülervertreter, der eine Podiumsdiskussion an einer Schule veranstaltet, wird zu Recht erwartet, dass er mäßigend eingreift, wenn ein Diskutant verbal über das Ziel hinausschießt. Doch weder der Ministerpräsident noch der Kultusminister haben in irgendeiner Weise zu verstehen gegeben, dass sie mit den Entgleisungen des Herrn Rees nicht einverstanden sind. Wer in dieser Situation schweigt, signalisiert nach außen Zustimmung.“

 

Zur Info: Die Aussagen von Herrn Dr. Rees und die ‚Reaktionen‘ des Ministerpräsidenten und des Kultusministers lassen sich über die Homepage des KM oder direkt über folgenden Link ab 1 Std. 3 Minuten abrufen: https://m.youtube.com/watch?v=nGrMLMxVgUM