Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat den mutmaßlichen Brandanschlag auf ein leerstehendes Asylbewerberheim in Remchingen schärfstens verurteilt.

Dass so etwas in seinem eigenen Wahlkreis Enz geschehe erfülle ihn mit Scham, so Rülke. Aus der deutschen Geschichte müsse der Dümmste doch gelernt haben, dass Gewalt nie wieder zum Mittel der Politik werden dürfe. Wer auf der Flucht zu uns komme, der habe ein Anrecht auf eine faire Prüfung seines Asylantrags. Ob dieser abgelehnt werde, oder der Asylsuchende bleibe; in jedem Fall habe jeder Mensch für die Dauer seines Aufenthalts ein Anrecht auf ein Dach über dem Kopf und auf körperliche Unversehrtheit.

 

 

Zur Meldung, wonach der Beamtenbund sich von Grün-Rot stiefmütterlich behandelt fühlt und zur Vorstellung seines Forderungskatalogs für die Landtagswahl 2016 sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innen- und justizpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Umgang der Landesregierung mit dem Beamtenbund ist ein weiteres Beispiel grün-roter Doppelmoral. Projekte für die eigene Klientel verkauft sie als ‚Politik des Gehörtwerdens‘, die berechtigten Anliegen der von ihr wenig geschätzten Beamtenschaft überhört sie geflissentlich. In jedem Jahr hat Grün-Rot von der Beamtenschaft ein Sonderopfer abverlangt, während sie für prestigeträchtige Projekte anderorts die erheblichen Mehreinnahmen großzügig verteilte und noch Schulden machte. Dieser Regierungsstil muss beendet werden. Wir werden auch in Regierungsverantwortung eine konstruktive Gesprächsatmosphäre mit den Vertretern der Angehörigen des Öffentlichen Dienstes pflegen, sie als Verhandlungspartner ernst nehmen. In einem ersten Schritt werden wir die grün-rote Absenkung der Eingangsbesoldung schon in den ersten 100 Tagen zurücknehmen. Der öffentliche Dienst muss gegenüber der freien Wirtschaft, den Bundesbehörden und den Verwaltungen der anderen Länder konkurrenzfähig bleiben. Eine gute Verwaltung wirkt sich auch positiv auf die Dynamik des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg aus.“

Im Zusammenhang mit der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Antrag „Einführung einer blauen Plakette zur Kennzeichnung von Fahrzeugen“ (Landtags-Drucksache 15/7030) sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Minister Hermann schreibt selbst, dass das Feinstaubproblem nur zu sieben Prozent auf Autoabgasen beruht. Wäre es da nicht sinnvoller, sich um die anderen 93 Prozent zu kümmern statt in altbewährter grüner Manier bei jeder Gelegenheit das Auto zu verteufeln? Hermann schreibt, dass kleine und mittlere Feuerungsanlagen ein bedeutender Mitverursacher sind. Kein Wunder also, dass es regelmäßig im Winter zu Grenzwertproblemen kommt. Vielleicht sollte man einmal darüber nachdenken, wie sinnvoll es ist, im Stuttgarter Kessel Holzöfen zu betreiben. Wobei auch hier interessant ist, dass der Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm an allen Stationen in Baden-Württemberg eingehalten wurde und der Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm bei 35 zulässigen Überschreitungen landesweit nur an der Messstelle Neckartor überschritten wurde. Wenn wir jetzt hören, dass Minister Hermann darüber nachdenkt, tageweise Autos mit gerader oder ungerader Kennzeichenendung die Einfahrt nach Stuttgart zu verwehren, dann können wir uns nur wundern. Will der Verkehrsminister Handwerker und Gewerbe ausschließen? Will er Besserverdienende mit zwei oder mehr Autos privilegieren? Dürfen behinderte Menschen, die sich nur noch mit dem Auto fortbewegen können, nicht mehr nach Stuttgart? Besonders erheiternd sind Hermanns Überlegungen, an solchen Sperrtagen zusätzliche Busse und Bahnen einzusetzen. Wo will er die denn hernehmen? Wenn Minister Hermann Verkehr in Stuttgart vermeiden will, müssen wir auch über unsere Verkehrsinfrastruktur nachdenken. Wenn man zu zum Beispiel vom Remstal auf die A 81 will, führt bisher der Weg durch die Stuttgarter Innenstadt. Auch eine Umgestaltung der Neckartorkreuzung dürfte sich positiv auswirken. Interessant ist im Übrigen, dass Euro 6 beim Feinstaub im Vergleich zu Euro 5 keinerlei Unterschied macht. So oder so gelten 0,005 Gramm je Kilometer. Also sind auch hier Minister Hermanns Überlegungen zu einer blauen Plakette als grüner Aktionismus entlarvt.“

 

In der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs zur Inklusion an den Schulen kritisierte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die grün-rote Koalition für ihre Weigerung, ein fraktionsübergreifendes Inklusionskonzept zu erarbeiten. Kern wörtlich: „Eigentlich hätte es im Interesse aller im Landtag vertretenen Fraktionen sein müssen, ein Inklusionskonzept zu entwickeln, das Regierungswechsel überdauert. Und eine interfraktionelle Bearbeitung hätte die Chance geboten, dem Gesetzentwurf diejenige Reife zu geben, die ihm nun leider fehlt. Eine solche interfraktionelle Arbeitsgruppe mit externen Sachverständigen hatte die FDP-Fraktion bereits am 11. Dezember 2013 vorgeschlagen. Die Unausgegorenheit haben auch die Sachverständigen bei der Öffentlichen Anhörung im Bildungsausschuss des Landtags am 1. Juli zum Ausdruck gebracht. Obwohl alle Sachverständigen sich im Grundsatz zur Inklusion bekannt haben, haben die kritischen und besorgten Stimmen bei Weitem überwogen. Und sie haben zahlreichen Nachbesserungsbedarf angemahnt.“

Ferner warb Kern für die Änderungsanträge der FDP-Fraktion, mit denen Anregungen von Sachverständigen aufgegriffen wurden.

„1. Nach Auffassung der FDP-Fraktion sind die Leistungen der baden-württembergischen Sonderschulen im Bereich der Bildung und Förderung von jungen Menschen mit Behinderungen herausragend und unverzichtbar. Im Gesetzentwurf der Landesregierung wird aber das mögliche Ausbluten der Sonderschulen billigend in Kauf genommen. Mehr noch, die Sonderschulen sollen nach dem Willen von Grün-Rot im Schulgesetz die Bezeichnung „Schule“ verlieren und künftig „Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren“ heißen. Damit der Schulstatus der Sonderschulen eindeutig im Gesetz festgeschrieben bleibt, beantragte die FDP-Fraktion, die Bezeichnung „Sonderschule“ beizubehalten und um den Zusatz „mit sonderpädagogischem Bildungs- und Beratungszentrum“ zu ergänzen. Zudem soll nach unserem Wunsch im Gesetz festgeschrieben werden, dass die Sonderschulen mit sonderpädagogischem Bildungs- und Beratungszentrum für die fachliche Betreuung und Unterstützung der allgemeinen Schulen bei ihren Inklusionsangeboten zuständig sind.“

„2. Die vorgesehene Bezuschussung von Schülerinnen und Schülern in Inklusionsklassen und –gruppen an freien Schulen wird eine finanzielle Schlechterstellung gegenüber der bisherigen Finanzierungspraxis bedeuten, wie auch die Sachverständigen der Privatschulverbände ausführten. Deshalb kann die FDP-Fraktion den Privatschulartikel des Gesetzentwurfs, der das Privatschulgesetz ändert, nicht mittragen. Stattdessen schlagen wir vor, dass die Landesregierung das Versäumte nachholt und unverzüglich in Gespräche mit den Privatschulverbänden eintritt, um in den angesprochenen ungeklärten Fragen eine Verständigung zu erzielen. Hierzu zählt auch, wie eine gleichberechtigte Einbeziehung der freien Schulen in die regionale Planung, Bildungswegeberatung und Umsetzung der Inklusion eingebunden werden können.“

  1. Wenn das wichtige gesellschaftspolitische und bildungspolitische Vorhaben der Inklusion längerfristig ein Erfolg werden soll, muss auch nach Auffassung der FDP-Fraktion großer Wert auf die Qualität der sonderpädagogischen Bildung und Betreuung in den Inklusionsklassen bzw. –gruppen gelegt werden. Wir schlagen deshalb vor, zur Qualitätssicherung eine unabhängige Einrichtung mit der wissenschaftlichen Begleitung der Umsetzung der Inklusion zu betrauen und dem Landtag regelmäßig zu berichten. Der Bericht sollte jeweils vor den Beratungen über einen regulären Haushalt erfolgen, damit der Haushaltsgesetzgeber darauf gegebenenfalls reagieren kann. Unter anderem ist zu überprüfen, ob eine ausreichende Versorgung mit Sonderschullehrkräften sichergestellt ist und ob das Konzept der gruppenbezogenen Inklusion umgesetzt bzw. inwieweit Einzelinklusion oder die Bildung gemischter Gruppen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten vermieden werden konnten.

Weitere Anträge der Freien Demokraten zielen ab auf mehr Planungssicherheit für Schulen und Schulträger, den Abbau von Hemmnissen beim Einsatz von Privatschullehrkräften an staatlichen Schulen und einen Zustimmungsvorbehalt des Bildungsausschusses bei der Inklusionsverordnung, in der wichtige Fragen geklärt werden müssen.“

Kern resümierte: „Ohne diese Änderungen und Maßnahmen kann die FDP/DVP-Fraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen – gerade weil wir Freien Demokraten die Inklusion befürworten und weil wir der Ansicht sind, dass wir den Kindern mit Behinderungen den höchsten Qualitätsstandard bei ihrer Förderung schuldig sind. Zustimmen werden wir dagegen dem zweiten vorliegenden Gesetzentwurf, der auf der Finanzierungsvereinbarung mit den Kommunen zur Inklusion beruht. Die kommunalen Landesverbände haben dazu ihr grundsätzliches Einverständnis signalisiert. Also scheint hier anders als beim ersten Gesetzentwurf eine tragfähige Arbeitsgrundlage für die Beteiligten geschaffen.“

In einer von der SPD beantragten Aktuellen Debatte mit dem Titel „Unsere Zukunft liegt in einem gestärkten Europa“ hat der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke das am Wochenende zwischen der EU und Griechenland vereinbarte Spar- und Reformpaket scharf kritisiert. Das Paket belaste den europäischen Steuerzahler, ohne die griechischen Strukturprobleme wirksam anzugehen. Außerdem werde europäisches Recht gebeugt, da die rechtlichen  Voraussetzungen für ein Hilfspaket aus dem ESM nicht gegeben seien, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Rülke verteidigte die Euro-Rettungspolitik der zurückliegenden Jahre. Es sei richtig gewesen, Krisenstaaten nach dem Prinzip „Hilfe im Gegenzug für Reformen“ zu unterstützen. Im Falle von Spanien, Portugal und Irland sei dies auch erfolgreich praktiziert worden. Überdies sei es eine blanke Notwendigkeit gewesen, die Eurozone durch die Errichtung geeigneter Brandmauern – wie den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) – vor Ansteckungsgefahren zu schützen. Das Verfahren sei auch mittlerweile in Deutschland hinreichend demokratisch legitimiert, da die FDP eine Beteiligung des Bundestags während der schwarz-gelben Koalition durchgesetzt habe.

Trotz hoher dreistelliger Milliardenhilfen sei aber offensichtlich Griechenland das Land, bei dem diese Politik nicht fruchte. Dies könne aber nicht an einer angeblichen Austeritätspolitik liegen und nicht daran, dass irgendwer Griechenland „kaputt spare“. Neben den bisherigen Hilfen von mehr als 200 Milliarden Euro und Bankenhilfen durch die Europäische Zentralbank (EZB) von aktuell 90 Milliarden Euro seien nun weitere gut 80 Milliarden Euro an Hilfen vorgesehen. „So würde ich auch gerne mal kaputt gespart werden!“, sagte Rülke wörtlich.

Das Problem, so Rülke, sei doch nicht die Knauserigkeit der europäischen Steuerzahler, sondern das erkennbare Unvermögen Griechenlands, innerhalb der Eurozone seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Nun habe man in Brüssel wieder einmal Zeit gekauft, um einen offensichtlich unabwendbaren Konkurs weiter zu verschleppen. Gleichzeitig gehe man die Strukturprobleme des Landes weiterhin nicht an. Es ist ein absurder Gedanke, dass die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes durch Steuererhöhungen auf breiter Front gesteigert wird. Nach den Worten von Rülke breche man im Übrigen Europäisches Recht. Es würden Banken gestützt, die man nach bestehender Rechtslage nicht stützen dürfe. Die EZB schere sich nicht darum, dass sie Staaten nicht finanzieren dürfe und vergemeinschafte Schulden durch die Hintertür. Und die Bundesregierung selbst habe dokumentiert, dass von Griechenland eben keine Gefahr für die Stabilität der gesamten Eurozone ausgehe und wolle dennoch ein ESM-Programm für das Land. Das sei ein wissentlicher Rechtsbruch!

Was nun geplant sei, das sei ein gezieltes Verbrennen von Steuergeldern, nur um sich weitere Jahre durch die Griechenland-Krise zu mogeln, so Rülke. Folgende Maßnahmen seien zielführender:

  • Ein Ausscheiden Griechenlands aus dem Euro, um dem Land die Chance zu geben, seine Wettbewerbsfähigkeit außerhalb der Eurozone zu verbessern.
  • Eine neue Währung, in Verbindung mit einem Schuldenschnitt für Griechenland. Die ohnehin zu kalkulierenden Verluste für die Staatshaushalte. der Eurostaaten könnten innerhalb der Haushalte zeitlich gestreckt werden
  • Griechenland erhält humanitäre und strukturelle Hilfen. Niemand will eine humanitäre Katastrophe und niemand will Griechenland aus der EU drängen.
  • Ein Ende der Staatsfinanzierung durch die EZB muss verbindlich festgeschrieben werden.
  • Und: Eine Insolvenzordnung für Staaten der EU beziehungsweise der Eurozone wird geschaffen.

In einer Debatte über die Agrarpolitik des Landes kritisierte der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Dr. Friedrich Bullinger die einseitige Bevorzugung des Ökolandbaus unter der grün-roten Landesregierung:

„Von den jährlich 90 Millionen Euro des FAKT-Programms fließt ein Drittel in den Ökolandbau, obwohl nur etwa 8 Prozent der Betriebe Ökolandbau betreiben. Grün-Rot hat die Flurneuordnungsverfahren, welche die Betriebe im Wettbewerb stärken sollen, ganz dem Prinzip des ökologischen Mehrwerts untergeordnet. Das Agrarinvestitionsförderprogramm ist bürokratisch an Tierwohlauflagen geknüpft. Und auch bei der Förderung der einzelnen Module in der landwirtschaftlichen Beratung werden wettbewerbs- und vermarktungsorientierte Angebote systematisch gegenüber ökologischen benachteiligt.“

Mit Blick auf die Verlautbarungen der Regierungsfraktionen, das Wachstum des heimischen Ökolandbaus müsse zur allgemeinen Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln aufschließen, warnte Bullinger vor Illusionen: „Baden-Württemberg ist keine Insel. Auch der Ökolandbau steht im europäischen Wettbewerb. Wenn man die durchschnittlichen Betriebsgrößen von Ökolandbau-Betrieben in der Slowakei und auch die niedrigeren Produktionskosten in anderen osteuropäischen Ländern sieht, wird deutlich, dass höhere Fördermittel alleine nicht reichen. Letztlich muss der Verbraucher entscheiden, ob er tatsächlich bereit ist für Produkte aus der Heimat einen höheren Preis zu zahlen.“

In einer Landtagsdebatte über das geplante Gesetz zur Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen für die Jahre 2015/16 hat der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke das Vorgehen der grün-roten Landesregierung gerügt. Es gebe von Land zu Land große Unterschiede, in welcher Form der Abschluss für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes auf die Beamten und Richter sowie auf die Versorgungsempfänger übertragen werde. Rülke: „Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen übertragen inhaltsgleich und zeitgleich. Es müsste schon sehr gute Gründe geben, die FDP-Landtagsfraktion – und vor allem die Betroffenen – davon zu überzeugen, dass wir in Baden-Württemberg dies nicht können, oder dass ein anderer Weg zweckmäßiger oder gerechter wäre.“

Über das Vorhaben der Landesregierung, den Tarifabschluss bis zur Besoldungsgruppe A 9 zeit- und inhaltsgleich, bis zur Besoldungsgruppe A 11 zum 1. Juli 2015 und für die höheren Besoldungsgruppen zum 1. November 2015 zu übertragen, könnte man reden, so Rülke, wenn Grün-Rot zumindest einen ernsthaften Versuch gemacht hätte, darüber mit den Berufsverbänden und Gewerkschaften des öffentlichen Diensten zu sprechen. Rülke: „Grün-Rot hätte sein Vorhaben in ein Gesamtkonzept von Maßnahmen für den öffentlichen Dienst einarbeiten können, so wie es in der letzten Legislaturperiode zwischen der damaligen CDU/FDP-Landesregierung und dem Beamtenbund verabredet worden war.“ Tatsächlich aber habe Ministerpräsident Kretschmann kürzlich beim Sommerfest des Beamtenbunds noch einmal deutlich gemacht, dass er in dieser Frage völlig gesprächsresistent sei und darauf auch noch stolz ist.

Über das Vorgehen der Landesregierung könnte man auch reden, so Rülke, wenn diese Maßnahmen Teil eines umfassenden Konsolidierungskonzepts für den Landeshaushalt wären und nicht Teil eines Konzepts, das nachhaltige Einsparbemühungen nur bei der Beamtenschaft des Landes erkennen lasse – während andererseits für jede Art grüner Klientel-Interessen genügend Geld vorhanden sei.

Hans-Ulrich Rülke: „Ihr geplantes Gesetz ist so nicht erforderlich, es ist unausgewogen und einseitig in seinen Belastungen. Es entspricht dem von Grün-Rot immer wieder selbst formulierten Anspruch, eine nachhaltige und generationengerechte Haushalts- und Finanzpolitik zu betreiben, in keiner Weise. Ich darf aus der Stellungnahme des Städtetags zitieren: ‚Die zeitliche Verschiebung wird nachdrücklich abgelehnt. Dem Erfordernis der Haushaltskonsolidierung kann nicht durch einmalige Einsparungen zulasten der Beamten entsprochen werden. Gesteigerte Lebenshaltungskosten treffen alle Beamten ungeachtet ihrer Besoldungsgruppe. Es besteht die Gefahr, dass der Einsatzfreude der Leistungsträger in den Verwaltungen nachhaltig geschadet wird. Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes wird geschmälert. Im Wettbewerb um die Gewinnung von Nachwuchs wird ein falsches Signal gesetzt. Andere Bemühungen zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes werden untergraben‘.“

Rülke abschließend: „Dies sagt der Städtetag, der angesichts der Finanzlage einer ganzen Reihe seiner Mitgliedskommunen durchaus Grund hat, eine sparsame und nachhaltige Haushaltswirtschaft anzumahnen. Da das, was Sie uns mit Ihren Haushalten zumuten, weder nachhaltig noch sparsam ist, werden Sie nicht erwarten können, dass wir für Ihre verfehlte Politik auch noch die Hand heben.“

Zum Vorwurf, der Minister für den Ländlichen Raum Alexander Bonde habe sich nicht ausreichend um eine Verhandlungslösung im Kartellstreit über die Forststruktur des Landes bemüht, erklärte der forstpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Als Minister Bonde ankündigte, eine Kompromisslösung im Streit mit dem Bundeskartellamt zu suchen und den Staatsforst gegebenenfalls in eine eigenständige Struktur zu überführen, hatte er die Unterstützung der FDP. Aber nach dem Auftritt des Ministers am 26. Januar bei einer Landespressekonferenz, als er den Wettbewerbshütern gleichsam den Fehdehandschuh hinwarf und das Kartellamt als ‚völlig aus dem Ruder laufende Bundesbehörde“ bezeichnete, die wieder auf die Spur gebracht werden müsse, war klar, dass Herrn Bonde das notwendige diplomatische Taktgefühl für eine Kompromisslösung abgeht. Was nun folgt ist ein womöglich mehrere Jahre dauernder Rechtsstreit zulasten der mittelständischen Forstunternehmen in Baden-Württemberg.“

Der Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum Dr. Friedrich Bullinger hat in der Ersten Beratung des von seiner Fraktion eingebrachten Gesetzentwurfs zur Abschaffung der Jagdsteuer deren bestrafenden Charakter für das Ehrenamt kritisiert: „Die öffentliche Hand erwartet wie selbstverständlich, dass die Jägerinnen und Jäger Tag und Nacht auf eigene Kosten anrücken, um Unfallwild von den Straßen zu beseitigen, obwohl sie dies gar nicht tun müssten. Die Jäger erbringen vielfältige Dienste für die Allgemeinheit und die Natur. Es kann nicht sein, dass man diese ehrenamtlichen Leistungen auch noch durch eine ungerechte Steuer bestraft“, sagte Bullinger.

Der § 10 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg ermächtigt die Landkreise dazu, eine Steuer auf die Ausübung des Jagdrechts zu erheben. Mit Rücksicht auf die vielfältigen ehrenamtlichen Leistungen der Jäger haben inzwischen aber die meisten Stadt- und Landkreise die Jagdsteuer ausgesetzt. Aktuell bitten nur noch der Alb-Donau-Kreis sowie die Landkreise Emmendingen, Freudenstadt, Hohenlohe und Waldshut die Jäger zur Kasse.

Bullinger erklärte, der endgültige Verzicht auf die Steuer sei finanziell durchaus zu verkraften. Aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der FDP/DVP-Fraktion (siehe Drucksache 15/6515) geht hervor, dass das Aufkommen der Jagdsteuer im Jahr 2013 landesweit noch bei 615.000 Euro lag. Jedoch hätten im Jahr 2014 weitere Kreise die Steuer ausgesetzt oder gesenkt. Schreibe man die Werte für diejenigen Kreise für 2014 fort, die im vergangenen Jahr noch eine Jagdsteuer erhoben haben, ergebe sich für 2014 ein Steueraufkommen von deutlich unter 300.000 Euro verteilt auf fünf Landkreise. Am meisten hatte 2013 noch der Kreis Waldshut eingenommen. Hier betrug das Aufkommen der Jagdsteuer vor zwei Jahren noch 105.000 Euro. Jedoch dürfte sich diese Summe im Zuge der Absenkung des Jagdsteuersatzes auf 4,5 Prozent durch den Kreis Waldshut zum April 2014 nochmals erheblich verringert haben.

Bullinger verwies auf die Position des Bundes der Steuerzahler, wonach die Jagdsteuer eine „Bagatellsteuer“ sei, bei der das Steueraufkommen und der Verwaltungsaufwand in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zueinander stünden. „Die Jagdsteuer ist ein überkommenes Relikt aus dem 18. Jahrhundert, als die deutschen Staaten Wildbretsteuern einführten, und ein solches Relikt aus vergangenen Zeiten gehört ins Geschichtsbuch verbannt. Man darf nicht nur den Mut haben, immer neue Gesetze zu schaffen. Man muss auch den Mut haben, überkommene Regelungen abzuschaffen“, sagte Bullinger.

Bullinger erklärte abschließend: „In Anbetracht des bürokratischen und praxisfernen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes der grün-roten Landesregierung müssen wir aufpassen, dass die vielen ehrenamtlichen Jäger im Land nicht die Lust an Jagd und Hege verlieren. Denn wenn zunehmend Berufsjäger beschäftigt werden müssten, würde das sehr teuer für Land und Kommunen. Deshalb wäre die Abschaffung dieser ungerechten Steuer jetzt ein wichtiges Signal.“

In der heutigen Landtagsdebatte über den Gesetzentwurf zur so genannten Weiterentwicklung der Realschulen betonte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern, die hervorragenden Qualitäten der Realschulen und kritisierte die Planungen der Landesregierung als Zwangsumwandlungsgesetz für die erfolgreiche Schulart.

Kern wörtlich: „Die Realschule hat gerade aufgrund ihrer pragmatischen und leistungsorientierten Pädagogik zahlreichen jungen Menschen echte Lebenschancen eröffnet. Auch die Betriebe schätzen die Realschüler und den Realschulabschluss außerordentlich.“

Die meisten Realschulen würden aber das grün-rote Prestigeprojekt ‚Gemeinschaftsschule‘ ablehnen, so Kern. „Unter den 271 Gemeinschaftsschulen zum Schuljahr 2015/16 finden sich nur 25 ehemalige Realschulen. Das heißt, 409 staatliche Realschulen in Baden-Württemberg sind nicht auf den Gemeinschaftsschul-Zug aufgesprungen. Aus der Sicht von Grün-Rot haben sich die Realschulen in Baden-Württemberg bockig gezeigt. Deswegen hat die Landesregierung mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf nun ein Zwangsumwandlungsgesetz für die Realschulen vorgelegt. Die Realschulen sollen zukünftig neben dem Realschulabschluss auch den Hauptschulabschluss anbieten. In dieser Situation wäre es an der Realschule vernünftig und auch naheliegend, Kurse auf verschiedenen Leistungsniveaus zu bilden. Gerade das aber will der Gesetzentwurf unterbinden. In § 7 des neuen Schulgesetz soll es heißen: ‚Der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit entspricht sie [die Realschule] vor allem durch individuelle Förderung in binnendifferenzierender Form.‘ Auch soll die Möglichkeit der Nichtversetzung in Klasse 6 abgeschafft werden. Dieser Gesetzentwurf macht mehr als deutlich, dass die Landesregierung die Gemeinschaftsschule nun auch an den Realschulen durch die Hintertür einführen will.“

„Die Realschulen brauchen nach Einschätzung der FDP-Fraktion eher mehr als weniger Gestaltungsspielräume. Wir fordern, dass den Realschulen erlaubt werden müsste, nach Leistung differenzierte Kurse zu bilden, wenn sie dies für zweckmäßig erachten. Ebenso sollte auch die Entscheidung über eine mögliche Nichtversetzung weiterhin in der Verantwortung der Schule liegen. Die Zwangs-Umwandlung der Realschulen zu Gemeinschaftsschulen halten wir für hoch riskant und unverantwortlich. Eine Einschränkung der pädagogischen Freiheit der Realschule lehnen wir entschieden ab.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat in der Aktuellen Debatte „Kommunen entlasten – Flüchtlinge gezielt unterstützen“ die Haltung der FDP-Fraktion zur aktuellen Flüchtlingspolitik der Landesregierung aufgezeigt. Aus Rülkes Sicht bedarf es eines Gesamtkonzeptes zur Flüchtlingsaufnahme.

Denn seit Monaten steige die Zahl der nach Deutschland und Baden-Württemberg kommenden Flüchtlinge und Asylbewerber. Die drei Erstaufnahmestellen in Baden-Württemberg seien trotz des Engagements der Menschen vor Ort nicht mehr in der Lage, sich um die Ankommenden richtig zu kümmern. Rülke verwies dazu auch auf die eindringlichen Berichte der Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden beispielsweise im aktuellen Positionspapier des Gemeindetages.

Statt aber ein schlüssiges Gesamtkonzept vorzulegen, komme von der grün-roten Landesregierung wenig substantielles, so Rülke: „Ministerpräsident Kretschmann tröstet die Menschen vor Ort mit wenig hilfreichen Kommentaren wie in der Südwest Presse vom 24.06.2015, die ihn mit den Worten ‚In solchen Notsituation ist das einfach so.‘ zitiert.“ Angesichts der eigenen Überforderung reagiere Grün-Rot auf die Vorschläge der Opposition mit unsachlicher Polemik.

Dabei sollte aus Rülkes Sicht jedem klar sein, dass – wie in den Eckpunkten der FDP-Fraktion beschlossen – im Rahmen eines Gesamtkonzeptes:

  • die Kapazitäten der drei Landeserstaufnahmestellen in Karlsruhe, Meßstetten und Ellwangen massiv auszubauen bzw. weitere zu schaffen sind,
  • Asylverfahren innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden müssen, wobei es dabei Ziel sein muss, dass für diese Zeit die Asylbewerber in den Landeserstaufnahmestellen bleiben und nicht den Kommunen zugewiesen werden,
  • das Personal an den Verwaltungsgerichten aufgestockt gehört, um eine rasche und konsequentere Rückführung von Personen mit unbegründetem Antrag zu gewährleisten, dazu Außenstellen der Verwaltungsgerichte an den Landeserstaufnahmestellen errichtet werden sollen,
  • das Taschengeld für Asylbegehrende aus sicheren Herkunftsländern auf Sachleistungen umgestellt werden soll,
  • die Kosten für die Stadt- und Landkreise im Wege der Spitzabrechnung vollständig vom Land zu übernehmen sind,
  • zusätzliche von Land und Bund (BMF) getragene Integrations- und Sprachkurse für Menschen mit guter Bleibeperspektive einzurichten sind und das Integrationsministerium zudem endlich die Verwaltungsvorschrift für die Durchführung berufsbezogener Sprachförderung vorlegen muss,
  • die Landesregierung sich beim Bund für eine weitere Erhöhung der Mitarbeiterzahl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und für die Erweiterung der Regelung der sicheren Herkunftsländern auf Albanien, Kosovo und gegebenenfalls weitere einsetzen muss und
  • sie sich für ein modernes Zuwanderungsrecht nach dem Vorbild Kanadas oder Australiens einsetzen muss, da dieses u. a. einen besseren und rascheren Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive umfasst. Berufliche Qualifikationen sind dafür schon in den Erstaufnahmestellen zu erfassen und regionale Bündnisse für Arbeit zu initiieren.

 

Insgesamt, so Rülke abschließend, würde dies zu menschenwürdigeren Zuständen, schnelleren Verfahren, einer besseren Integration und zügigen Rückführungen führen.

Zu Überlegungen des Südwestrundfunks (SWR)  vor den Landtagswahlen 2016 eine Wahlsendung mit den Spitzenkandidaten der Grünen, CDU und SPD zu machen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion  Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist ein völlig unangemessenes Ansinnen, in einem öffentlich-rechtlichen Sender eine Wahlsendung zu veranstalten, bei der drei der vier im Landtag vertretenen Parteien eingeladen werden und die vierte Partei außen vor bleibt. Der SWR sollte sich darüber im Klaren sein, dass er gebührenfinanziert ist und zu politischer Ausgewogenheit verpflichtet ist. Sollten derartige Pläne verfolgt werden, so behalten wir uns eine Klage vor dem Staatsgerichtshof vor.“

Im Rahmen einer von der FDP beantragten Aktuellen Debatte zum Thema „Krankenhausstrukturgesetz der Großen Koalition: Gravierende Nachteile für den Gesundheitsstandort Baden-Württemberg?“ sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„An erster Stelle steht mein Dank für die hervorragende Arbeit der Krankenhäuser in Baden-Württemberg. Die Trägervielfalt und eine innovative Grundhaltung haben dazu geführt, dass wir bereits die niedrigste Bettenzahl, die kürzeste Verweildauer und generell je Einwohner sehr geringe stationäre Aufenthalte haben. Bei uns wurden viele Hausaufgaben bereits erledigt, auch wenn noch viel zu tun ist. Das hat die Anhörung letztes Jahr am 8. Mai ergeben. Unsere Fraktion hat daraufhin einen 10-Punkte-Plan zur Neuausrichtung der Krankenhausplanung und Investitionsförderung vorgelegt. Was geschieht nun aktuell? Die große Koalition im Bund legt ein Krankenhausstrukturgesetz vor, das erst einmal erhebliche Mittel entzieht, um danach ein paar Brosamen zu verteilen. Durch den Wegfall des Versorgungszuschlags fehlen auf einen Schlag 60 Mio. Euro pro Jahr. Das entspricht über 1.000 Pflegestellen. Das angekündigte Pflegestellenprogramm wird wohl verpuffen, denn wo sollen die 10 Prozent Eigenanteil herkommen, die die Kliniken tragen sollen? Überhaupt finden sich im Gesetzentwurf viele Stellschrauben, mit denen das Finanzkorsett enger geschraubt wird. Hier ist der Gesetzentwurf präzise. Wo es Erleichterungen geben soll, bleibt alles im Vagen. Mit diesem Gesetz der Großen Koalition im Bund sollen offenbar Probleme anderer Länder angegangen werden und Baden-Württemberg wird mit in Haftung genommen. Aber auch Sozialministerin Altpeter ist zu kritisieren. Es war verhängnisvoll, nicht in der Bund-Länder-AG vertreten gewesen zu sein. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Alle Bemühungen jetzt im Bundesrat sind nichts anderes als wohlfeil. Bei einem Einspruchsgesetz gibt es keine wirklichen Druckmittel. Die Interessen unseres Landes und unserer Kliniken hätten von Anfang an kraftvoll in den Diskussionsprozess einbezogen werden müssen. Für mich bleibt: Wegen des Wegduckens Baden-Württembergs müssen wir uns jetzt über den Tisch ziehen lassen. Und im Land selbst ist weiterhin eine sachorientierte Strukturpolitik einzufordern. Die Verpflichtungen aus der dualen Krankenhausfinanzierung werden ebenso nicht in vollem Umfang erfüllt. Zwar gibt es Verbesserungen, die ich anerkenne. Angesichts der Haushaltslage sind diese jedoch bei weitem nicht so ausgeprägt, wie dies die Landesregierung Glauben machen möchte. Ich finde es auch schwach, dass das Land mit der Umsetzung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen keinerlei Schwerpunkte für die Krankenhäuser gesetzt hat. Einfach die Gelder pauschal zu verteilen zeugt von wenig Gestaltungswillen.“

Zum heute vom Landtag beschlossenen „Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes“ sagte der rechts- und innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der heute beschlossene Gesetzentwurf zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes ist ein gutes Ergebnis der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes“. Es wurde höchste Zeit, dass die seit dem Auffliegen der „Zwickauer Terrorzelle“ November 2011 zutage tretenden Erkenntnisse nun auch in Baden-Württemberg zu Konsequenzen bei der parlamentarischen Kontrolltätigkeit führen. Vorschläge dazu  hatten wir als FDP bereits im September 2012 vorgestellt. Viele unserer damaligen Forderungen sind nun umgesetzt. Dabei richtet sich die Kontrolle nicht gegen den Verfassungsschutz. Kontrolle ist vielmehr ein wesentlicher Teil der Legitimation der Arbeit von Nachrichtendiensten und hilft so auch dem Verfassungsschutz. Dies trifft ebenso auf die gesetzliche Regelung der Grundsätze des V-Leute-Einsatzes zu. Nur so kann die zunehmende Radikalisierung extremistischer Zusammenschlüsse frühzeitig erkannt werden. Wir hoffen, dass sich Grün-Rot nun auch insgesamt zur Notwendigkeit des Verfassungsschutzes bekennt und dessen Fähigkeiten in personeller und sachlicher Hinsicht stärkt. Angesichts der dynamischen Entwicklung in den extremistischen Milieus und den Gefahren durch das Auspionieren der Bürger und Unternehmen ist dies zwingend geboten.“

Zur Meldung, wonach die grün-rote Landesregierung bis zur Sommerpause die Verhandlungen über eine Kennzeichnung von Polizeibeamten abschließen will, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Eine Kennzeichnungspflicht für die Polizei des Landes ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion nicht notwendig. Die Pflicht, dass jeder Polizist durch seinen Namen oder eine Nummer auf der Uniform zu identifizieren sein müsse, käme einer Misstrauensbekundung gegenüber der gesamten Polizei gleich. Und genau darum geht es den Grünen. So wollen sie ihrer Klientel im beginnenden Wahlkampf zeigen, dass sie sich auch in Regierungsverantwortung nicht mit dem Staat und seinen Organen identifizieren und insbesondere die Polizei ablehnen. Statt auf die Bedrohungen einzugehen, denen Polizeibeamte vor allem bei und nach Großeinsätzen ausgesetzt sind, kreieren sie die Mär einer ohne rechtsstaatliche Konsequenzen prügelnden Polizei. Erst das letzte Wochenende hat gezeigt, welchen Gefahren Polizeibeamte in ihrem Einsatz für die Gesellschaft ausgesetzt sind.”

Zur Meldung, wonach die grün-rote Landesregierung seit dem Jahr 2011 über 500 Millionen Euro in die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft gesteckt habe, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das, was der Ministerpräsident und sein Wirtschafts- und Finanzminister als großen Aufbruch in die Digitalisierung der Wirtschaft vorführten, dient vor allem dazu, die Öffentlichkeit zu täuschen. Es sind großenteils Luftbuchungen, die Kretschmann und Schmid präsentierten. So zum Beispiel die ‚Initiative Kindermedienland‘, ein Programm des früheren Ministerpräsidenten Oettinger, das Grün-Rot einfach fortführt. Auch die ‚Digitale Fortbildungsoffensive für Lehrkräfte‘ reicht nicht aus, um die Digitalisierung vor allem der kleinen und mittleren Unternehmen in die Wege zu leiten. Diese brauchen vor allem in den ländlichen Räumen einen massiven Ausbau der Breitbandtechnologie. Die FDP hat hierzu eine Investitionsoffensive im Volumen von einer Milliarde Euro für den Ausbau von Breitband und Verkehrsinfrastruktur vorgestellt, die haushaltsneutral aus dem Stiftungskapital der Landesregierung und durch Veräußerung von Landesbeteiligungen an Unternehmen gespeist wird.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der integrationspolitische Sprecher Andreas Glück haben der grün-roten Landesregierung im Vorfeld des für den 27. Juli angekündigten Flüchtlingsgipfels vorgeworfen, noch immer kein Gesamtkonzept für die Flüchtlingsproblematik zu haben. „Wir fordern die Landesregierung auf, jetzt endlich ein schlüssiges Gesamtkonzept vorzulegen, anstatt die vielen offenen Fragen vor Ort einfach den Kreisen und Kommunen zu überlassen. Im Jahr 2015 wird mit bis zu 500.000 neuen Flüchtlingen gerechnet, die asylsuchend nach Deutschland kommen. Nach dem bundesweiten Verteilschlüssel muss Baden-Württemberg 12,97 Prozent dieses Zustroms aufnehmen und versorgen. Das Land darf sich bei dieser gewaltigen Aufgabe nicht aus der Verantwortung stehlen“, sagten Rülke und Glück.

Die FDP-Landtagsfraktion hat folgende Eckpunkte vorgelegt, die auch Forderungen aus dem Konzept des Gemeindetags Baden-Württemberg berücksichtigen:

  • Die Landesregierung muss ein Gesamtkonzept zur Flüchtlingsaufnahme erstellen.
  • Die Kapazitäten der drei Landeserstaufnahmestellen (LEA) in Karlsruhe, Meßstetten und Ellwangen sind dabei massiv auszubauen bzw. weitere zu schaffen.
  • Die Asylverfahren müssen innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden. Ziel muss es dabei sein, dass die Asylbewerber so lange in den Erstaufnahmestellen bleiben und nicht den Kommunen zugewiesen werden.
  • Das Personal an den Verwaltungsgerichten muss aufgestockt werden, um eine rasche und konsequentere Rückführung von Personen mit unbegründetem Antrag zu gewährleisten. Dazu sollen Außenstellen der Verwaltungsgerichte an den Landeserstaufnahmestellen errichtet werden.
  • Das Taschengeld für Asylbegehrende aus sicheren Herkunftsstaaten soll auf Sachleistungen umgestellt werden.
  • Die Kosten für die Stadt- und Landkreise sind im Wege der Spitzabrechnung vollständig vom Land zu übernehmen.
  • Zusätzliche von Land und Bund (BAMF) getragene Integrations- und Sprachkurse für Menschen mit guter Bleibeperspektive sind  einzurichten. Das Integrationsministerium muss zudem endlich die Verwaltungsvorschrift für die Durchführung berufsbezogener Sprachförderung vorlegen.
  • Die Landesregierung muss sich beim Bund für ein modernes Zuwanderungsrecht nach dem Vorbild Kanadas oder Australiens einsetzen; dieses umfasst einen besseren und rascheren Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive.
  • Berufliche Qualifikationen sind dafür schon in den Erstaufnahmestellen zu erfassen und regionale Bündnisse für Arbeit zu initiieren.
  • Zudem muss sich die Landesregierung beim Bund für eine weitere Erhöhung der Mitarbeiterzahl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und für die Erweiterung der Regelung der sicheren Herkunftsländer auf Albanien, Kosovo und gegebenenfalls weitere einsetzen.

Rülke und Glück warnten vor einem weiteren Stillstand: „Wenn man dieses Problem nicht mit dem notwendigen Einsatz angeht, darf man sich nicht wundern, wenn in einzelnen besonders belasteten Kommunen womöglich einmal die Stimmung kippt.“ Das Land stehe daher in der Verantwortung, die Kreise und Kommunen zeitnah in dieser Frage zu entlasten.

Eckpunkte für ein Gesamtkonzept der Flüchtlingshilfe

Zum Vorschlag der CDU-Landtagsfraktion, angesichts steigender Flüchtlingszahlen die Zuständigkeiten für die Asylbewerber zu bündeln, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der integrationspolitische Sprecher Andreas Glück:

„Die Vorschläge der CDU-Landtagsfraktion an die Landesregierung gehen in die richtige Richtung. Das Land braucht schleunigst ein Gesamtkonzept für die Flüchtlingsaufnahme. Viel zu lange hat die Landesregierung in der Flüchtlingspolitik die Städte, Gemeinden und Behörden allein gelassen. Die Landesregierung muss sich endlich der Diskussion um eine funktionierende Flüchtlingsaufnahme stellen. Dazu gehört für die FDP-Landtagsfraktion unter anderem der Ausbau der Landeserstaufnahmestellen (LEA) und die Durchführung von Asylverfahren innerhalb von drei Monaten.“

Zur Ankündigung des Landesbetriebs Forst BW, bis 2020 rund zehn Prozent des baden-württembergischen Staatswaldes stillzulegen und aus der Holzproduktion herauszunehmen, erklärte der forstpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Nach der Ausweisung des Nationalparks ist die sogenannte Gesamtkonzeption Waldnaturschutz nun der nächste Schlag der grün-roten Landesregierung gegen eine nachhaltige und sinnvolle Bewirtschaftung der heimischen Wälder. Es passt nicht zusammen, einerseits in grünen Sonntagsreden von Bioenergie und Bauen mit Holz zu schwärmen und andererseits immer mehr Wald stillzulegen. Nachhaltigkeit heißt, Wälder verantwortungsvoll wirtschaftlich zu nutzen und nicht die Forstwirtschaft vollständig aufzugeben. ‚Schützen durch Nützen‘ muss die Devise sein. Es ist bezeichnend, dass Minister Bonde lieber seinen Forstpräsidenten mit dieser Nachricht an die Öffentlichkeit schickt als den Steuerzahlern selbst zu erklären, welche wirtschaftlichen Einbußen dem Landesbetrieb ForstBW infolge dieser ideologischen Stilllegungspolitik drohen.“

 

 

 

 

 

In der Antwort auf eine parlamentarischen Initiative der FDP-Landtagsfraktion berichtet die Landesregierung, dass sich die Zahl der ehrenamtlich Tätigen in der Bewährungshilfe seit ihrer Übergabe an die gemeinnützige Neustart gGmbH von 112 im Jahr 2007 auf 645 im Jahr 2014 erhöht habe. Aus anderen Bundesländern, die die Bewährungshilfe im staatlichen System beließen, sei bekannt, dass in den Jahren 2008 bis 2013 zwischen 5 bis maximal 156 ehrenamtliche Mitarbeiter die Bewährungshilfe unterstützen. Des Weiteren ergibt sich aus dem Bericht der Landesregierung, dass eine staatliche Bewährungshilfe allein im Jahr 2014 2,6 Millionen Euro mehr gekostet hätte. Dazu sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Qualität der baden-württembergischen Bewährungshilfe in den Händen der gemeinnützigen Neustart gGmbH ist unbestritten. Auch die Landesregierung gibt dies seit ihrem Evaluationsbericht aus dem Jahr 2014 zu. Das von den Liberalen in der letzten Legislaturperiode eingeführte baden-württembergische Modell der Bewährungshilfe ist aber auch eine Erfolgsgeschichte ehrenamtlichen Engagements. In keinem anderen Bundesland übernehmen so viele ehrenamtliche Mitarbeiter wichtige Aufgaben der Bewährungshilfe. Die Bewährungshilfe ist auf diese Weise tief in unserer Bürgergesellschaft verankert. Diese Verwurzelung in der Gesellschaft und natürlich auch ihre Qualität und Effizienz müssen erhalten bleiben. Sie werden jedoch durch die grün-roten Pläne zur Verstaatlichung der Bewährungshilfe gefährdet. Es ist daher höchste Zeit, dass Grün-Rot das ehrenamtliche Engagement nicht nur in Sonntagsreden begrüßt, sondern auch in der praktischen Politik wertschätzt und von der Verstaatlichung ablässt.“

Zur Meldung, wonach nach Ansicht von Sozialministerin Altpeter (SPD) die geplante Krankenhausreform der Bundesregierung zu weiterem Personalabbau führt, sagte sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Ministerin Altpeter springt mit ihrer Kritik an der Krankenhausreform des Bundes deutlich zu kurz. Der entscheidende Fehler der Ministerin ist, dass sie nicht in der entsprechenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe vertreten war. Statt dass sich das Land kraftvoll in diese Diskussion einbrachte und Einfluss darauf nahm, dass möglichst viele Gelder ins Land fließen, wartete die Ministerin Altpeter erst einmal ab.

Der geplante Strukturfonds im Umfang von 500 Millionen Euro sieht vor, dass die Kriterien zur Förderung und zum Verfahren mit den Ländern abgestimmt werden. Auch muss sich die Ministerin den Vorwurf gefallen lassen, dass sie in der Frage der Neuausrichtung der Krankenhausplanung und Investitionsförderung zu wenig unternimmt. Die FDP-Landtagsfraktion stellte bei einer Experten-Anhörung im Landtag vor über einem Jahr hierzu einen 10-Punkte-Plan vor, der eine gute Diskussionsgrundlage ist. Aber passiert ist nichts. Der Bund entzieht mit der Streichung des Versorgungszuschlags den Kliniken im Land 60 Millionen Euro. Das Pflegestellenförderprogramm ist reines Blendwerk, weil den Klinik‎en mehr Geld genommen wird, als es über das Programm gibt. Das Förderprogramm entspricht 250 Stellen, die Streichung des Versorgungszuschlags entspricht rund 1000 Stellen.“

Zu den „verhalten-optimistischen“ Äußerungen des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Kretschmann vor dem Treffen der Ministerpräsidenten der Länder zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das anhaltende Herumlavieren von Kretschmann beim Länderfinanzausgleich ist nicht nur peinlich, sondern auch eines Ministerpräsidenten, der die Interessen Baden-Württembergs zu vertreten hat, nicht mehr würdig. Seit seinem Amtsantritt weigert sich Kretschmann, zum ungerechten und leistungsfeindlichen Länderfinanzausgleich eine klare Position zu beziehen. Wenn der Ministerpräsident jetzt sagt, ‚wenn es im Laufe des Herbstes nicht zum Schwur kommt, dann werden wir überlegen müssen, Klage einzureichen‘, macht er sich nur noch lächerlich. Die FDP-Fraktion fordert Ministerpräsident Kretschmann erneut auf, sich endlich klar und eindeutig zur Klage gegen den bestehenden Länderfinanzausgleich zu bekennen und sich den Geberländern Bayern und Hessen beim Gang vor das Bundesverfassungsgericht anzuschließen.“

Zur von der FDP-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte im Landtag mit dem Titel „Das Integrationsministerium im Visier des Rechnungshofs“ sagte der integrationspolitische Sprecher Andreas Glück:

„Dem Integrationsministerium fehlt ein Gesamtkonzept und es hat zu viele hochbezahlte Beamte. Das eigenständige Ministerium scheint reine ineffektive Symbolpolitik zu sein, wider den wirtschaftlichen Grundsätzen. Das Ministerium sollte deshalb in einem größeren Haus aufgehen. Diese Argumentation teilen wir mit dem Landesrechnungshof. Denn fast die Hälfte des Personals beschäftigt sich mit der Verwaltung des Ministeriums, mit der Organisation, den Finanzen und dem Personal – um die wichtige inhaltliche Arbeit können sich nur wenige Mitarbeiter kümmern. Und dieses Format kostet den Steuerzahler jährlich drei Millionen Euro. Wir halten dies für unhaltbare Symbolpolitik, die es zu beenden gilt.

Ministerin Öney bleibt hier erfreulicherweise ihrer Linie von 2011 treu und rät zur Ansiedlung der Querschnittsaufgabe Integration an ein größeres Ministerium. Dieser Weg führt zurück zum erfolgreichen Modell eines Integrationsbeauftragten, das die schwarz-gelbe Koalition jahrelang praktizieren konnte. Von dieser Struktur zeugt auch noch das Türschild am Justizministerium, wo immer noch „Stabstelle Integrationsbeauftragter der Landesregierung“ steht. Scheinbar will die Landesregierung insgeheim auch zurück zur bewährten Struktur – da lohnt es nicht, das Schild abzuschrauben. Solange sogar Ministerin Öney ihr eigenes Haus als „kleinwüchsig“ und „von Zwergen gezeugt“ bezeichnet, bleibt es bei einer schallenden Ohrfeige für die Landesregierung – nicht nur von der Opposition, sondern auch vom Rechnungshof.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat den Gesetzentwurf seiner Fraktion zur Aufhebung der Altersgrenze für Wahlbeamte im Landtag begründet. Aus Rülkes Sicht kann der mündige Bürger bei einem Bürgermeister – genau wie bei einem Ministerpräsidenten – selbst an der Wahlurne entscheiden, ob der Bewerber zu alt ist oder nicht.

So sehe das auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der sich mehrfach in diesem Sinne geäußert habe. So zitiere ihn etwa die Badische Zeitung vom 24. 4. 2015 mit der Ankündigung: „Bei den Wahlbeamten wollen wir die Altersgrenze ganz abschaffen.“ Und weiter: „Sollen doch die Bürger in der Wahl selbst entscheiden, ob der Bewerber zu alt ist oder nicht.“ Deshalb hätten auch die Grünen in der Landesregierung in Hessen im Jahre 2015 die Altersgrenze ersatzlos gestrichen.

Aus Rülkes Sicht ist das Gesetz aus den 70er Jahren nicht mehr zeitgemäß. Die Gesellschaft habe sich demografisch verändert und die Menschen wollten frei selbst bestimmen. Also solle auch die selbsternannte Bürgerregierung den Bürgerinnen und Bürgern etwas zutrauen.

Immerhin sei nun durch die Gesetzesinitiative der FDP Druck in den grün-roten Kessel gekommen. Allerdings reibe man sich verwundert die Augen bei dem, was aus dem grün-roten Lager nun  verlautbare. Ein fauler Kompromiss sei vereinbart worden. Die Altersgrenze von 65 werde nicht aufgehoben, sondern um zwei Jahre auf 67 angehoben. Man sei wohl von der Befürchtung heimgesucht worden, dass man bei der Landtagswahl einen 67jährigen Ministerpräsidenten der Bevölkerung als Kandidaten nicht würde vermitteln können, wenn man gleichzeitig einem 65jährigen Bürgermeister die Wiederwahl verbiete.

Es sei aber eine durchsichtige Aktion, eine „Lex-Kretschmann“, die Altersgrenze auf genau das Alter des Ministerpräsidenten anzuheben, um eine Debatte um das Alter des Ministerpräsidenten zu vermeiden.

Im Übrigen führe die Koalition den eigenen Ministerpräsidenten als Papiertiger vor, wenn dieser  Ministerpräsident die vollkommene Abschaffung ankündige und die Regierungsfraktionen dann eine derartige Regelung beschließen wollten.

 

Zu den Forderungen des neuen Handwerkspräsidenten Rainer Reichhold an die grün-rote Landesregierung, Veränderungen in der Bildungs- und Wirtschaftspolitik vorzunehmen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Auch die FDP-Landtagsfraktion ist der Meinung, dass Grün-Rot mit der Konzentration auf die Gemeinschaftsschule und der Vernachlässigung des beruflichen Schulwesens zu wenig für die Ausbildung von Fachkräften tut. Damit setzt die Landesregierung die Zukunft der bisher sehr erfolgreichen kleineren und mittleren Unternehmen im Land aufs Spiel. Sollte die FDP nach der Landtagswahl zu einer Regierungsbeteiligung kommen, werde sie sich dafür einsetzen, dass das Wirtschaftsministerium zu einem Infrastruktur-Ministerium ausgebaut wird. Der amtierende Finanz- und Wirtschaftsminister Schmid ist mit seinem Doppelministerium überfordert und vernachlässigt die Interessen des Mittelstands.“