Pressemitteilung

16.Dezember 2020 - Wohnungsbau
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Reich-Gutjahr: Strukturwandel von Wirtschaft und Gesellschaft sollte nicht mit Verbotspolitik begegnet werden

Gabriele Reich-Gutjahr

Sinnlose Gesetzesnovelle wird keinen Beitrag gegen Wohnungsmangel leisten.

Gabriele Reich-Gutjahr, wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur heutigen Ersten Lesung der Novelle des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes:

„Die Novelle des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes schafft die Möglichkeit für neue Meldepflichten, insbesondere für Online-Portale und online stattfindende Vermietungen. Damit legt die Landesregierung die Basis für weitere Einschränkungen oder gar Verbote von Online-Vermietungen. Dies ist also ihre Reaktion auf die Digitalisierung, neue Arbeits- und Lebensmodelle sowie neue Geschäftsmodelle! Anstatt den Strukturwandel und die Digitalisierung konstruktiv zu begleiten, seine Chancen zu nutzen und seine negativen Auswirkungen abzufedern, erweitert sie ein überflüssiges Gesetz, um von Fehlern in der Wohnungsbaupolitik abzulenken! Die Wohnungsnot in Baden-Württemberg wird nicht durch Verbote gelöst werden, sondern nur durch wirksame Anreize für neue Wohnrauminvestitionen und eine sinnvolle Nutzung der vorhandenen Flächen. Das Zweckentfremdungsverbot, wie die Evaluation klar gezeigt hat, leistet dies jedoch nicht. Am Ende des Tages wird das Zweckentfremdungsverbotsgesetz zweierlei erreichen: Keine Entschärfung beim Wohnraummangel, stattdessen die Behinderung des Strukturwandels in Wirtschaft und Gesellschaft. `One in – one out´ steht im Koalitionsvertrag. Die Abschaffung dieses Gesetzes wäre ein guter Beitrag dazu gewesen.”