Pressemitteilung

28.November 2022 - Recht und Verfassung

Rülke: FDP-Fraktion bringt Landtagsverkleinerung auf den Weg

Gesetzentwurf sieht Verkleinerung um 32 Wahlkreise und Direktmandate vor.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL erläutert hier den Gesetzentwurf seiner Fraktion, der in der letzten Woche eingebracht wurde.

 

Der Gesetzentwurf sieht die Verringerung der Wahlkreise sowie der Direktmandate von 70 auf 38 vor und übernimmt die Struktur der baden-württembergischen Bundestagswahlkreise in das Landtagswahlrecht. Die jahrzehntelang nicht mehr eingehaltene Sollgröße des Landtags von 120 Mandaten soll so wieder zur Normalität werden.

 

„Wir wollen, dass der Landtag in Krisenzeiten bei sich selbst spart“, so Hans-Ulrich Rülke. „Schon jetzt hat der Landtag mit 154 Abgeordneten 34 Abgeordnete mehr, als er eigentlich haben sollte. Damit überschreitet er die Sollgröße mehr als es der Deutsche Bundestag tut und mit dem Zweistimmenwahlrecht droht eine unkontrollierte Aufblähung bis hin zur Verdopplung der Mandate. Aus unserer Sicht ist das für die Steuerzahler in höchstem Maße unangemessen. Wir wollen dem gegensteuern und unser Gesetzentwurf stellt sicher, dass die Sollgröße des Landtags von 120 Abgeordneten nicht über Gebühr gedehnt wird. Dabei haben wir alle drei Kritikpunkte, die uns im Frühjahr im Zuge unseres Kompromissvorschlags über eine Verringerung von 70 auf 60 Wahlkreise gemacht wurden, berücksichtigt und behoben. Der Sachverständige Prof. Dr. Joachim Behnke hat eine Reduzierung auf 60 als nicht hinreichend bezeichnet und ca. 40 Wahlkreise empfohlen. Das setzen wir nun um. Die Aufbläh-Befürworter von Grünen, CDU und SPD haben uns vorgehalten, wir würden am liebsten dort Wahlkreise einsparen, wo es die FDP-Abgeordneten nicht selbst betrifft. Das widerlegen wir mit unserem Entwurf. Denn von 18 Abgeordneten sind 10 nun von Wahlkreiszusammenlegungen betroffen, inklusive mir selbst. Und uns wurde vorgeworfen, wir würden keinen konkreten Vorschlag machen, welche Gemeinde in welchen Wahlkreis kommt und damit die politische Auseinandersetzung über die Zuschnitte scheuen. Auch diese Kritik haben wir aufgegriffen und legen einen exakten Vorschlag vor. Diesen haben wir zusätzlich von der renommierten Kanzlei Oppenländer darauf prüfen lassen, ob er der baden-württembergischen Landesverfassung entspricht. Das tut er. Wir freuen uns nun auf die Beratungen im Landtag und die Argumente jener, die lieber eine mögliche Verdopplung des Landtags in Kauf nehmen wollen, als zur Sollgröße des Landtags zurückzukehren. Sollte die Landtagsmehrheit unseren Gesetzentwurf ablehnen, so sind wir entschlossen, einen Volksentscheid auf den Weg zu bringen.“