Rülke: Wahlrechtsreform ist wichtig, aber die Parlamentsgröße muss berücksichtigt werden
Bei Reform muss dringend eine Wahlkreisreduzierung mitbeschlossen werden.
In der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen bekannte sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke klar zum Ziel, mehr Frauen in den Landtag zu bringen. Hierfür seien zwei Eckpunkte unstreitig: Die Einführung einer Zweitstimme und geschlossene Listen. Außerdem sei die Einführung des aktiven Wahlrechts ab 16 Jahren eine gute Sache.
„Wer das Wahlrecht ändern will muss aber auch die Folgen im Blick haben! Beispielsweise die Frage, wo die ganzen Abgeordneten sitzen sollen, wenn wir einen Landtag mit über 200 Abgeordneten bekommen, weil zwar mit dem Stimmensplitting ein zusätzlicher, treibender Faktor für mehr Mandate eingeführt, aber nicht an anderer Stelle ausgeglichen wird.“
Fakt sei: Die Soll-Größe des baden-württembergischen Landtags liege bei 120, die derzeitige Ist- Größe bei 154. Die Soll-Größe des Bundestags liege bei 598, die Ist-Größe nach den Wahlen im September bei 736, wobei an die 1000 möglich und befürchtet worden waren.
Es gebe drei Treiber für die Aufblähung: Die Verelendung der Volksparteien, die wachsende Zahl der Fraktionen sowie die Möglichkeit zum Stimmensplitting. Zwei davon habe man in Baden-Württemberg bereits mit einer CDU bei 17 Prozent in den Umfragen und dem Verlust des Amtsbonus der Grünen angesichts des von Ministerpräsident Kretschmann angekündigten Zurruhesetzung 2026, sowie einer weiteren Fraktion durch den Einzug des rechten Rands im Jahr 2016. Der dritte Treiber werde nun eingeführt, indem im Zwei-Stimmen-Wahlrecht taktisch gewählt werden könne.
„Der Landtag kann mit ein bisschen Pech auf das Doppelte der Regelgröße anschwellen. Was hieße das für die Akzeptanz der Bevölkerung? Was hieße das für die Akzeptanz der Steuerzahler?“, fragt Rülke in Richtung von Grünen, CDU und SPD.
„Es gibt ein gutes Instrument, um dem entgegen zu wirken: Die Landtagswahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren. Diesen Vorschlag von uns sollten Sie aufgreifen. Wir haben noch genügend Zeit miteinander den Zuschnitt der Wahlkreise zu diskutieren. Die Landtagswahl 2026 kommt nämlich nicht schneller, wenn man das Wahlrecht schnell beschließt. Der Volkszorn aber, der kommt sicher schnell, wenn in viereinhalb Jahren gewählt wird und als Resultat heraus kommt, dass ein neuer Landtag gebaut werden muss, weil gar nicht alle Abgeordneten Platz haben. Und Sie das sehenden Auges in Kauf genommen haben!“
Rülke fasst zusammen: „Im Ergebnis meine Damen und Herren: Die FDP-Fraktion will eine Reform des Wahlrechts. Wir wollen mehr Frauen im Parlament und wir wollen auch das Wahlrecht ab 16. Aber es kann nicht sein, dass eine Reform zu Lasten des Steuerzahlers die Gefahr ausblendet, dass der Landtag in seiner Größe explodiert!“