Archiv für das Monat: Juli, 2021

Die Bilder der schweren Hochwasserkatastrophe in vielen Teilen Deutschlands sind schockierend und machen uns sehr betroffen. Viele Menschen haben Angehörige, Freunde, ihre Häuser oder ihr ganzes Hab und Gut verloren. Die Opfer verdienen unser Mitgefühl und unsere Solidarität.



Unser besonderer Dank gilt allen Hilfs- und Rettungskräften, die über die eigenen Grenzen hinaus für andere Menschen da sind.

Viele von ihnen arbeiten ehrenamtlich.



Die Politik darf die Katastrophe nicht instrumentalisieren, genauso wenig, wie die Politik nicht zur Tagesordnung übergehen kann. Fehler müssen analysiert werden und Verantwortlichkeiten klar benannt werden. Nur so können in Zukunft solche Tragödien vermieden werden.

Handlungsbedarf besteht auch in Baden-Württemberg:

  • Stärkung der größtenteils ehrenamtlichen Struktur im Bevölkerungsschutz

    Förderung der Ausübung eines Ehrenamtes neben dem Beruf als Anreiz gerade auch für junge Menschen

  • Verbesserung der Frühwarnsysteme

    neben digitalen Apps wie NINA oder MoWaS sollten ergänzende Warnungen an alle Mobiltelefone in betroffenen Gebieten per SMS, wie es in Japan vor Erdbeben erfolgt, ergänzend verschickt werden

  • Zukunftsorientierten Stadtentwicklung

    leistungsfähigere Abwassersysteme, Überflutungsflächen, aber auch die Förderung moderner Projekt wie etwa von sogenannten Schwammstädten mit vielen kleinen Speicherräumen für Regenwasser

  • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sollte künftig eine Zentralstellenfunktion übernehmen

Die Vorstellung der diesjährigen Denkschrift des Landesrechnungshofes und die damit geäußerten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushaltes durch den Präsidenten Günther Benz, bestärken uns:

Weil dieser Haushalt ohne Not Schulden macht, werden wir Klage vor dem Landesverfassungsgericht erheben!

Angesichts der hohen liquiden Mittel und eines prognostizierten Überschusses von 2,6 Milliarden Euro ist eine erneute Schuldenmacherei einfach nur dreist. Es ist doch erkennbar, dass man sich hier nur die Kasse füllt, weil man für das Jahr 2022 keine echten Sparanstrengungen unternehmen will. Dies verstößt aber gegen die Regelungen der Schuldenbremse, auch wenn noch so oft betont wird, man würde sie einhalten.


Die Corona-Lage entspannt sich täglich, das Impfen macht Fortschritte. Dennoch wird Corona missbraucht, um Schulden zu machen, damit die selbstgemachten Haushaltslöcher aus den Wünsch-Dir-Was-Jahren der ersten Grün-Schwarzen Komplementärkoalition gestopft werden.

Schuldenbremse?

Die Schuldenbremse wurde in den Nuller-Jahren konzipiert als Antwort auf die in der Finanzkrise reifende Erkenntnis, dass Schulden auch bei hoher Wirtschaftsleistung nicht egal sind. Sie wurde im Grundgesetz in Art. 109 verankert. Die volle Wirkung entfaltet sie seit dem 1.1.2020.

Fast alle Bundesländer haben mittlerweile innerhalb des grundgesetzlichen Spielraums eigene Regelungen verabschiedet: Baden-Württemberg hat am 26.5.2020 die Verfassungsänderung durchgeführt, nachdem bereits im Dezember 2019 die Regelungen in der Landeshaushaltsordnung getroffen wurden.

Die Schuldenbremse bremst somit die „anlasslose“ Schuldenaufnahme. Sie verbietet seit 2020 eine Schuldenaufnahme für den Haushaltsausgleich für die Länder, für den Bund begrenzt sie sie auf 0,35% des BIP (das wären für 2020 ca. 11 Mrd €). Sie ist aber eben kein Neuverschuldungsverbot, da sie zwei Ausnahmen zulässt:

1) bei einer Naturkatastrophe oder außergewöhnlichen Notlage oder

2) für einen symmetrischen Ausgleich des Konjunkturverlaufs

Grundsätzlich gilt somit:  Das Land darf keine neuen Schulden aufnehmen, nur noch ausgelaufene Kredite neu vergeben.

Diesen Haushalt werden wir so nicht mittragen!

Situation des Einzelhandels in Corona-Zeiten

Die Corona-Pandemie hat den Einzelhandel in den Innenstädten vor große Herausforderungen gestellt: Der monatelange Lockdown hat enorme Umsätze wegbrechen lassen, als Konsequenz sind zahlreiche Geschäfte wirtschaftlich gefährdet. Es droht eine Insolvenzwelle mit tiefgehenden Auswirkungen auf Innenstädte, Unternehmerexistenzen und Arbeitsplätze.  Es besteht die Möglichkeit einer gefährlichen Abwärtsspirale aus leerstehenden Geschäften und verödenden Innenstädten, aus verlorenen Arbeitsplätzen und wegbrechender Kaufkraft.


Die FDP/DVP Fraktion hat diese Situation bereits im Frühsommer 2020 erkannt und eine für den Landeshaushalt kostenneutrale Unterstützung für den stationären, innerstädtischen Einzelhandel gefordert: Die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen sollte auch in Pandemiezeiten möglich sein. Daher forderten wir eine – zeitliche begrenzte – Aussetzung des Anlassgebots für verkaufsoffene Sonntage.

Strenge Reglementierung von verkaufsoffenen Sonntagen

Hintergrund davon ist eine strenge Reglementierung von verkaufsoffenen Sonntagen. Solche dürfen nach dem Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg an höchstens drei Sonntagen im Jahr durchgeführt werden, dabei müssen sie „aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen“ stattfinden. Des Weiteren sind Ausnahmen aufgrund eines „öffentlichen Interesses“ möglich.

Als Konsequenz dieser Regelungen waren zu Pandemiezeiten aber so gut wie keine verkaufsoffenen Sonntage möglich. Die Corona-Einschränkungen untersagten nämlich die Durchführung von Festen und Messen, damit fehlte dann aber auch der zugrundeliegende Anlass für Sonntagsöffnungen. Die eigentlich möglichen drei verkaufsoffenen Sonntage fanden nicht statt, zahlreiche ursprünglich geplanten Verkaufssonntage mussten ausfallen. Daher forderte die FDP/DVP eine Aussetzung des Anlassbezugs, sodass trotz Pandemie weiterhin bis zu drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr möglich sind. Dabei ging es keineswegs um eine Freigabe der Ladenöffnungszeiten oder Abschaffung der Sonntagsruhe, es sollte lediglich aufgrund der besonderen Corona-Situation eine befristete Aussetzung des Anlassbezugs vorgenommen werden.

Breite Diskussion um verkaufsoffene Sonntage

Die FDP/DVP stand (und steht immer noch) mit dieser Forderung nicht alleine: Zahlreiche gesellschaftliche Gruppen brachten diese oder sehr ähnliche Forderungen in die Diskussion ein. Beispielsweise forderten mehrere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Erleichterungen für ihre Kommunen, ebenso brachte der Handelsverband einen Vorschlag in die Diskussion ein. Andere Bundesländer zeigten dabei auch, was möglich ist: In Niedersachen beispielsweise einigte sich das dortige Wirtschaftsministerium im Juli 2020 mit Vertretern von Wirtschaft, Kommunen, Kirchen und Gewerkschaften konsensual auf die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen.

Position der Landesregierung


Die FDP/DVP hat die Landesregierung mehrfach zum Handeln in diesem Themenfeld aufgefordert und verschiedene parlamentarische Initiativen eingereicht. Dies kulminierte im Juli 2020 in einem fraktionsübergreifend beschlossenen Auftrag an das Wirtschaftsministerium, in dem dieses verpflichtet wurde, die Möglichkeit von anlasslosen verkaufsoffenen Sonntagen zu prüfen. Leider zeigte sich die Landesregierung und dort das für das Thema zuständige Wirtschaftsministerium jedoch abwehrend. Als Ergebnis des Prüfauftrags wurde dargelegt, dass verkaufsoffene Sonntage ohne Anlassbezug aus juristischen Gründen nicht möglich seien. Es ist enttäuschend, dass die Landesregierung hier nicht aktiver nach Lösungsmöglichkeiten sucht und stattdessen eher der Eindruck entsteht, sie wolle gar keine verkaufsoffenen Sonntage und suche daher nach Auswegen, um diese zu verhindern.

Handlungsbedarf jetzt!

Im Sommer 2021 ist die Lage des Einzelhandels in Baden-Württemberg kritischer denn je!

Die FDP/DVP Fraktion fordert daher weiterhin schnelle, rechtssichere und idealerweise kostenlose Unterstützung für die Geschäfte und ihre Unternehmer sowie Angestellten. Die Durchführung einer begrenzten Anzahl an verkaufsoffenen Sonntagen – im Zweifel auch ohne Fest oder Messe als Anlass – ist dafür ein sinnvoller Weg. Die Sonntagsöffnungen können helfen, zumindest einen Teil der ausgefallenen Umsätze nachzuholen. Lebenswerte Innenstädte, eine funktionierende Einkaufsstruktur und wertvolle Arbeitsplätze können dadurch gerettet werden. Wir fordern daher mehr denn je: Es ist jetzt Zeit zu handeln! Die Landesregierung muss endlich nachhaltig Optionen ausloten und hier Wege finden, um den Einzelhandel zu unterstützen.

Wir fordern unbürokratische, rechtssichere, aber begrenzte verkaufsoffene Sonntage!