Archiv für die Kategorie: Ländlicher Raum und Verbraucherschutz

Nachdem sich die CDU-Fraktion im Landtag nach anfänglichem Lob für das „Volksbegehren Artenschutz“ nun doch zu einer ablehnenden Haltung durchgerungen hat, fordert der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, auch eine klare Ansage zum sogenannten „Agrarpaket“ der Bundesregierung:

„Dass die CDU-Fraktion sich nun endlich zu einem klaren ‚Nein‘ zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens durchgerungen hat, obwohl ihr Fraktionsvorsitzender in einer Pressemitteilung vom 26. Juni dieses Jahres noch seine Unterstützung ausgesprochen hatte, begrüße ich. Ich erwarte jetzt allerdings auch, dass die CDU Baden-Württemberg sich mit voller Kraft für Nachbesserungen am gemeinsamen Agrarpaket von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) einsetzt. Denn ob die produktions- und eigentumsfeindlichen Daumenschrauben in Landschaftsschutzgebieten und Natura-2000-Gebieten durch ein Volksbegehren kommen, oder durch die schwarz-rote Bundespolitik, ist den baden-württembergischen Landwirten herzlich egal. Wir reden hier immerhin über ein Drittel der Landesfläche Baden-Württembergs.“

Zur heutigen Meldung, wonach die CDU den Ausbau der Medizinstudienplätze von der Einführung einer Landarztquote abhängig machen will, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

„Der CDU- Fraktionsvorsitzende Reinhart hat die Quote schon mehrfach öffentlich versprochen. Offensichtlich hat Ministerin Bauer ihr Ressort nicht im Griff. Im Juli dieses Jahres wurde die Hochschulzulassung im Land gesetzlich neu geregelt und eine Landarztquote blieb dabei richtigerweise unbeachtet. Nun verliert die zerstrittene Landesregierung aber wichtige Monate, um die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen – ein wichtiges Thema, dem sich die Landesregierung bereits im Koalitionsvertrag verpflichtet hat.

Anstatt die Arbeitsbedingungen für Mediziner im ländlichen Raum attraktiver zu machen setzt die CDU nun auf eine fragwürdige Quote, die mehr Fragen aufwirft, als dass sie Antworten liefert. Denn die Wirkung lässt etliche Jahre auf sich warten, obwohl der Mangel schon heute herrscht. Zudem kann man wohl kaum von einem jungen Schulabgänger erwarten, dass er bereits weiß, wie er sich acht bis zehn Jahre später beruflich betätigen möchte.

Wenn die grün-schwarze Koalition ihre Handlungs- und Kompromissfähigkeit nicht bald wieder herstellt, sehe ich schwarz für den Hochschulstandort Baden-Württemberg. Schließlich muss derzeit nicht nur die Zukunft des Medizinstudiums modelliert werden, sondern auch ein neuer Hochschulfinanzierungsvertrag auf den Weg gebracht werden.“

Rudi Fischer


Sprecher für Haushalt, Ländlichen Raum und Senioren

Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Münsingen-Hechingen

Im ersten Moment scheint die Landes- und Kommunalpolitik nicht auf einer Stufe mit der Bundes- oder sogar der Europapolitik zu stehen. Aber gerade bei den Interessen des ländlichen Raumes, wie auch im Finanzwesen, ist das Land Baden-Württemberg dasjenige vor dem Bund, das die Regeln aufstellt. Das gilt es zu nutzen. Sowohl unsere Landwirte als auch unsere mittelständischen Unternehmen bilden das Rückgrat für unseren wirtschaftlichen Erfolg. Damit dies so bleibt, möchte ich meine Erfahrung einbringen und einen sinnvollen Beitrag für die Bürger im Landtag von Baden-Württemberg leisten.

Ich möchte, dass unsere Region, unser Baden-Württemberg so fortschrittlich und liebenswert bleibt, wie wir es alle kennen.

Ihr Rudi-Fischer

  • Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
  • Ausschuss für Finanzen
  • Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration

Wahlkreis:

61 – Hechingen-Münsingen

Ansprechpartner:

Albrecht Raible

Adresse:

Bei der Ziegelhütte 3
72555 Metzingen

Telefon:

+49 711 2063-9310

Fax:

E-Mail:

rudi.fischer@fdp.landtag-bw.de

Bürozeiten:

Geboren am 17.03.1954 in Reutlingen; evangelisch, verheiratet, drei Kinder.

1969 Hauptschule in Pfullingen

1972 Mechanikerlehre in Reutlingen

1975 Bundeswehr

Anschließend Berufstätigkeit in verschiedenen mittelständischen Betrieben

1978 Studium zum Maschinenbau-Techniker

Ca. ½ Jahr Assistent des Betriebsleiters bei einer deutschen Tochterfirma in England

Anschließend Konstrukteur in einem Familienunternehmen

Ab 1984 in unterschiedlichen Bereichen und Funktionen bei einem deutschen Automobilhersteller

1990 im Nutzfahrzeugbereich

1996 Abschluss Technischer Betriebswirt, IHK Reutlingen (Abendschule)

2001 Produktmanager im Vertrieb bis 2018 im zentralen Logistikbereich

Seit Juli 2018 Rentner

Seit 11. Juli 2019 Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg

Stellv. Mitglied Landesbeirat Jagd- und Wildtiermanagement

Wahlkreis 61 – Hechingen-Münsingen (Zweitmandat)

Mitglied in den Ausschüssen Finanzen und Ländlicher Raum und Verbraucherschutz

Anlässlich des angekündigten Aktionsprogrammes zur Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln hat der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher, Grün-Schwarz abermals dazu aufgefordert, endlich die digitale Präzisionslandwirtschaft in Baden-Württemberg voran zu bringen:

„Zu lesen ist von etwa vier Millionen Euro im Jahr, die Minister Hauk künftig jedes Jahr zusätzlich für neue Personalstellen und Investitionszuschüsse ausgeben will. Ich fordere Minister Hauk daher jetzt nochmals auf, endlich das hoch präzise Korrektursignal für den Satellitenpositionierungsdienst SAPOS für die Landwirtschaft gebührenfrei zu stellen. Sein rheinland-pfälzischer Amtskollege Dr. Volker Wissing (FDP) hat dies schon vor vollen drei Jahren getan und damit erhebliche Einsparungen bei Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie Dieselverbrauch ermöglicht“, sagte Hoher. Grün-Schwarz indessen habe bisher nur einen auf 100 Teilnehmer begrenzten Modellversuch hinbekommen und hinke bei vielen Entwicklungen der digitalen Präzisionslandwirtschaft hinterher.

In einer Stellungnahme auf einen Antrag der FDP/DVP Fraktion (Landtagsdrucksache 16/5452) hatte Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) im vorigen Jahr mitgeteilt, dass eine Gebührenbefreiung nach rheinland-pfälzischem Vorbild in Baden-Württemberg jährliche Mindereinnahmen von 1 bis 1,5 Millionen Euro bedeuten würden. Hoher hält dies jedoch mit Blick auf die zu erwartenden Verringerungen von Umweltbelastungen für sinnvoll.

 

„Das hoch präzise Korrektursignal SAPOS-HEPS arbeitet mit einer Genauigkeit von etwa zwei Zentimetern und ermöglicht eine exakte Spurführung der Maschinen auf dem Acker. Allein dadurch, dass Überlappungen bei der Spurführung vermieden werden, kommen schon bis zu 10 Prozent Pflanzenschutzmittel weniger auf das Feld. Warum lassen wir solche Potenziale für Umweltschutz und betriebliche Wettbewerbsfähigkeit Jahre lang liegen?“, fragt Hoher.

Verbraucherschutz

Was drin ist, muss auch drauf stehen – beim Verbraucherschutz setzen wir auf klare Kennzeichnungen, faire Kontrollen und gut informierte Verbraucherinnen und Verbraucher mit einer starken Rechtsstellung. Denn wirksamer Verbraucherschutz ist für uns die konsequente Verbindung aus liberaler Bürgerrechts- und marktwirtschaftlicher Ordnungspolitik.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Verbraucherschutz ist für uns nicht gut gemeinte Bevormundung, sondern die Stärkung des Grundrechts auf wirtschaftliche Selbstbestimmung. Den „Nudging“-Ansatz, wonach Verbraucher bei Kaufentscheidungen „einen Stups in die richtige Richtung“ brauchen, lehnen wir entschieden ab. Den Verweis auf „verhaltenswissenschaftliche Interventionen“ in der verbraucherpolitischen Strategie des Landes wollen wir daher ebenso streichen wie die Förderung entsprechender Forschungsvorhaben.
  • Verbraucherschutz und Tierschutz gehen Hand in Hand. Der Vorgabe der Europäischen Union, regelmäßige Betriebskontrollen in der Nutztierhaltung durch eine ausreichende Zahl von Amtstierärztinnen und Amtstierärzten sicherzustellen, muss Baden-Württemberg endlich nachkommen. Wir wollen rechtsstaatliche Kontrollen und keine gewaltsamen Übergriffe militanter Tierrechtsaktivisten!
  • Wir stehen für eine politisch unabhängige und gut ausgestattete Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ein, die ihre Beratungsangebote – auch hinsichtlich der zunehmenden Digitalisierung alle Lebensbereiche – bedarfsgerecht weiter entwickeln kann.
  • Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz mit Sitz in Kehl ist eine deutsch-französische Erfolgsgeschichte. Wir wollen, dass das Land Baden-Württemberg den grenzüberschreitenden Trägerverein weiterhin unterstützt, damit das deutsche und das französische Europäische Verbraucherzentrum auch in Zukunft unter einem Dach bleiben.

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Zeitgemäßer Umgang mit dem Waschbären

Den Wald für die Zukunft fit machen

Liberale Politik für Baden-Württemberg

Abgeordnete


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Isabell Hegyi

Parlamentarische Beraterin für Ländlichen Raum, Ernährung, Verbraucherschutz und Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9136

Landwirtschaft

Die Landwirtinnen und Landwirte in Baden-Württemberg erbringen eine Vielzahl von Leistungen, die nur zum Teil am Markt vergütet werden – von der Erhaltung ökologisch wie touristisch wertvoller Kulturlandschaften über den Wasser- und Bodenhaushalt bis hin zu einem Beitrag zur Ernährungssicherheit in einer Welt mit stetig wachsender Bevölkerung. Wir wollen es den Betrieben daher einfach machen, sie von unnötiger Bürokratie befreien und ihnen Chancen ermöglichen.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Steigende Anforderungen bei Tier-, Klima- und Umweltschutz erfordern umfangreiche Investitionen in Technik und Tierhaltungssysteme. Das Agrarinvestitionsprogramm (AFP) wollen wir daher von Auflagen und Bürokratie entschlacken und bei der Mittelverteilung innerhalb der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik deutlich stärken.
  • Die digitale Präzisionslandwirtschaft kann durch die punktgenaue Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowohl die Umwelt entlasten als auch Kosten für Betriebsmittel senken. Damit auch kleine und mittlere Betriebe diese Chance nutzen können, wollen wir die nötigen Geodaten und satellitengestützten Korrektursignale für die Land- und Forstwirtschaft gebührenfrei zur Verfügung stellen.
  • Nutzungsbeschränkungen auf landwirtschaftlichen Flächen beschneiden das Recht am Eigentum und belasten den wirtschaftlichen Erfolg. Landesrechtliche Regelungen für Gewässerrandstreifen oder die Erhaltung von Grünland wollen wir daher wieder auf den europa- und bundesrechtlich verbindlich vorgegebenen Standard beschränken.
  • Wir wollen marktbasierte Anteile von konventionellem Landbau und Ökolandbau statt planwirtschaftliche Zielvorgaben. Einseitige Bevorzugungen des Ökolandbaus, beispielsweise im Rahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) oder bei der Förderung landwirtschaftlicher Beratungsmodule lehnen wir daher ab.

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Zeitgemäßer Umgang mit dem Waschbären

Pflanzenschutz: Wirksame Lösungen statt Verbote

Den Wald für die Zukunft fit machen

Liberale Politik für Baden-Württemberg

Mit einer starken Landwirtschaft in eine nachhaltige Zukunft

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Isabell Hegyi

Parlamentarische Beraterin für Ländlichen Raum, Ernährung, Verbraucherschutz und Digitalisierung
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Ländlicher Raum

Die ländlichen Räume sind Baden-Württembergs Rückgrat. Kaum eine andere Region Europas kann abseits der Ballungsräume derart hoch qualifizierte Beschäftigte und einen so innovativen und leistungsstarken Mittelstand vorweisen. Nach wie vor lebt jede/r dritte Einwohner/in Baden-Württembergs auf dem Land. Wir wollen die ländlichen Gebiete fit für die Zukunft machen.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Die ländlichen Räume dürfen bei der Digitalisierung nicht abgehängt werden. Wir fordern eine unbürokratischere Förderung des Breitband-Internets und den Einsatz für ein möglichst flächendeckendes 5G-Mobilfunknetz.
  • Die Digitalisierung bietet die großartige Chance, das Verhältnis von Stadt und Land bei Raumordnung und Infrastruktur neu auszubalancieren. Wir fordern daher eine Aktualisierung des noch aus dem Jahr 2002 stammenden Landesentwicklungsplans.
  • Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum braucht ein Update. Statt eines bürokratischen Fördervorrangs für den Schwerpunkt „Wohnen“ und die sogenannten Schwerpunktgemeinden brauchen ländliche Gemeinden mehr Mittel für die Bereiche „Grundversorgung“ und „Arbeiten“. Denn mit digitalen Angeboten wie Co-Working-Spaces bleibt Kaufkraft in der Fläche und die Städte werden vom Pendlerverkehr entlastet.
  • Landesbedienstete in die Fläche: Unsere Nachbarländer Bayern und Hessen machen es vor. Im Zeitalter von digitaler Aktenführung und Video-Konferenzen ist es möglich, städtische Behördenstandorte zu entzerren und somit ländliche Räume, Familien und Ehrenamt zu stärken. Wir fordern für Angestellte und Beamte des Landes flexible Home-Office-Lösungen und einen Pilotversuch für behördenübergreifende Co-Working-Büros in ländlichen Mittelzentren.

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Zeitgemäßer Umgang mit dem Waschbären

Den Wald für die Zukunft fit machen

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Isabell Hegyi

Parlamentarische Beraterin für Ländlichen Raum, Ernährung, Verbraucherschutz und Digitalisierung
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Jagen und Fischen

Jagen und Fischen sind nicht nur naturnahe Freizeitbeschäftigungen mit hohem Erholungswert, sondern auch gelebter Naturschutz und Artenschutz. Jäger und Angler tun viel für die Artenvielfalt und Hege in Feld, Wald, Wiese, Fluss und See. Daher wollen wir ihnen die sachkundige Ausübung ihres gelernten Handwerks einfach machen.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Die starre Jagdruhe im März und April hat sich nicht bewährt. Wir fordern ihre Streichung aus dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg (JWMG).
  • Sämtliche unter Grün-Rot eingeführten sachlichen und zeitlichen Verbote im Jagdrecht gehören mit Blick auf Praktikabilität und Eigentumsrecht auf den Prüfstand.
  • Die Ansprüche und Geltendmachung bei Wildschäden wollen wir fair und im Rahmen eines Vorverfahrens endlich wieder rechtssicher regeln.
  • Kein Zwei-Klassen-Naturschutz: Den Wolf wollen wir, wie schon bisher Luchs und Auerwild, mit ganzjähriger Schonzeit ins JWMG aufnehmen.
  • Artenschutz in Kulturlandschaften funktioniert nicht ohne Prädatoren-Management: Der Kormoran muss im Dienste des Fischartenschutzes ebenso reguliert werden wie der Fuchs zum Schutz von Bodenbrütern.
  • Wir wollen das starre und überkommene Nachtangelverbot abschaffen.
  • Das Mindestalter für den Jugendfischereischein, der zum Angeln unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers befähigt, wollen wir für von 10 auf 7 Jahre senken.

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Zeitgemäßer Umgang mit dem Waschbären

Den Wald für die Zukunft fit machen

Liberale Politik für Baden-Württemberg

Für ein liberales Waffenrecht

Moderner Natur- und Artenschutz – Schwerpunkt Wolf

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Isabell Hegyi

Parlamentarische Beraterin für Ländlichen Raum, Ernährung, Verbraucherschutz und Digitalisierung
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Forst- und Holzwirtschaft

Wald erzeugt Holz, liefert frische Luft, entzieht der Atmosphäre CO2, reguliert den Wasserhaushalt und bietet Raum für Erholung und Artenvielfalt. Auf gut 40 Prozent der Landesfläche Baden-Württembergs wächst Wald. Die Forst- und Holzwirtschaft ist gerade in den ländlichen Räumen nach wie vor ein wichtiger Beschäftigungsfaktor. Wir wollen die Zukunft dieser traditionsreichen Branche sichern.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Grün-Schwarz hat das Landeswaldgesetz im Zuge der Forststrukturreform 2019 bürokratisch überfrachtet. Wir wollen die waldbaulichen Grundpflichten wieder entschlacken und somit Rechtssicherheit für den bewährten Vertragsnaturschutz schaffen.
  • Nachhaltigkeit wird in der deutschen Forstwirtschaft seit mehr als 300 Jahren gelebt. Dazu braucht es keine bürokratische Doppelzertifizierung im Staatswald. Wir wollen daher aus der FSC-Zertifizierung aussteigen und zur einfachen Zertifizierung nach PEFC zurückkehren.
  • Auch unsere Enkelkinder werden noch auf Nadelholzvorräte angewiesen sein. Angesichts des klimatisch bedingten Rückzugs der Fichte brauchen wir jetzt eine Nadelholzstrategie 2100.
  • Produktionsintegrierter Natur- und Artenschutz in der Fläche statt Wildnis-Romantik-Inseln. Anstelle immer neuer Prozessschutzflächen fordern wir mehr Einsatz für Alt- und Totholzvorräte im Wirtschaftswald durch Vertragsnaturschutz und Ökokonto-Maßnahmen.
  • Fairer Wettbewerb zwischen Holzbau und Zement. Wir setzen nicht auf einseitige Förderung oder Pflichtanteile, aber vor allem dort, wo durch die verschiedenen Holzbauweisen erst neue Märkte erschlossen werden (z.B. Nachverdichtung durch Geschossaufstockung), wollen wir durch Innovationen und ein modernes Baurecht Wachstumschancen ermöglichen.

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Den Wald für die Zukunft fit machen

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Isabell Hegyi

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Klaus Hoher

In einer Landtagsdebatte über die Zukunft der sieben baden-württembergischen Naturparks hat der Sprecher für den Ländlichen Raum, Klaus Hoher, höhere Zuschüsse von Seiten des Landes gefordert und die einseitige Bevorzugung des Nationalparks Schwarzwald kritisiert:

„Die sieben Naturparks umfassen immerhin ein Drittel der Landesfläche, etwa 1,2 Millionen Hektar. Mit einer Handvoll Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lösen die Naturpark-Geschäftsstellen durch Beratung und Organisation ein Vielfaches an ehrenamtlichen Projekten für den Natur- und Artenschutz sowie für eine nachhaltige ländliche Entwicklung aus. Allein im Finanzrahmen 2007 bis 2014 waren dies 2500 Projekte. Dennoch schießt Grün-Schwarz für den Betrieb der sieben Naturparks pro Jahr nur 1,2 Millionen Euro zu. Zum Vergleich: Der Nationalpark Schwarzwald erstreckt sich auf gerade einmal 10.000 Hektar, beschäftigt 90 zum Teil hoch besoldete Landesbedienstete sowie Beamte und hat sich im Landeshaushalt 2019 mit laufenden Kosten in Höhe von fast 9 Millionen Euro bemerkbar gemacht. Von den mehr als 50 Millionen Euro, die das Land für das neue Luxus-Besucherzentrum im Nationalpark ausgibt, will ich einmal gar nicht reden.

Auch im Naturschutz gilt: Man kann jeden Euro nur einmal ausgeben. Die Frage ist daher, warum die grün-schwarze Landesregierung nicht mehr Geld für die hoch effiziente Arbeit der Naturparks bereitstellt, der Nationalpark-Verwaltung aber praktisch jeden Wunsch erfüllt. Die Antwort ist offensichtlich: Wir haben seit 2016 einen zweigeteilten Natur- und Artenschutz in Baden-Württemberg. Naturparks und Landschaftspflege sind im schwarzen Ministerium für ländlichen Raum geblieben, der Rest ist samt neuem NABU-Staatssekretär ins grüne Umweltministerium gewandert. Und wenn es ans Geldverteilen geht, sind sich die Grünen eben selbst am nächsten. Wir Freie Demokraten haben dafür bei den Haushaltsberatungen 2017 sowie 2018/2019 jeweils maßvolle und seriös gegenfinanzierte Anpassungen der Naturpark-Förderung beantragt. Grün-Schwarz sollte unserem Vorschlag folgen und die einseitige Politik zugunsten des Nationalparks endlich beenden!“

In einer Landtagsdebatte über Witterungsschäden und Risikomanagement in der Landwirtschaft hat der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher, die grün-schwarze Landesregierung an ihr Versprechen erinnert, sich auf Bundesebene für die Ermöglichung einer steuerbefreiten Risikoausgleichsrücklage für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft einzusetzen.

„Die Forderung nach der Risikorücklage stand 2016 im CDU-Landtagswahlprogramm, sie stand 2017 im Bundestagswahlprogramm und sie steht sogar im grün-schwarzen Koalitionsvertrag. Nur Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner von der CDU scheint von all diesen Versprechungen heute nichts mehr wissen zu wollen“, kritisierte Hoher. Die CDU müsse jetzt endlich liefern.

Hoher erinnerte daran, dass die FDP/DVP Fraktion der grün-schwarzen Landesregierung im Mai 2017 mit einer Großen Anfrage zahlreiche Möglichkeiten aufgezeigt hatte, wie die Rahmenbedingungen für das betriebliche Risikomanagement der Landwirte verbessert werden und die zunehmenden Witterungsrisiken besser abgefedert werden könnten. „Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat 2012 Mehrgefahrenversicherungen für mehrere Witterungsrisiken weitgehend von der Versicherungssteuer befreit. Ich denke, hier sollte noch das bisher nicht enthaltene Kumulrisiko Dürre ergänzt werden“, sagte Hoher. Zudem könnten die Rahmenbedingungen für die Förderung von Investitionen in risikomindernde Technik wie Beregnungsanlagen oder Hagelschutznetze im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) noch verbessert werden.

Bei der Forderung nach staatlich subventionierten Ernteausfallversicherungen gab sich Klaus Hoher skeptisch. „Die Verbesserungen im Steuerrecht und bei der Agrarinvestitionsförderung haben aus unserer Sicht klar Vorrang“, sagte Hoher. Erstens führten staatliche Subventionen für Versicherungen immer zu Mitnahmeeffekten der Versicherungswirtschaft. Zweitens werde es kaum zu der von Grün-Schwarz geforderten Drittelfinanzierung der Versicherungen durch Bund, Länder und Landwirte kommen. „Der Bund hat der Agrarministerkonferenz bereits mitgeteilt, dass er sich verfassungsrechtlich gar nicht für zuständig hält“, merkte Hoher an. Zudem habe die Bundesregierung den Ländern mitgeteilt, dass Berlin im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz kein zusätzliches Geld bereitstellen werde. Vor diesem Grund erwecke der grün-schwarze Vorstoß für Versicherungssubventionen den Eindruck eines Ablenkungsmanövers, um zu verdecken, dass im Steuerrecht bisher nichts umgesetzt worden sei. „Hören Sie auf Luftschlösser zu bauen und setzen Sie endlich Ihr Versprechen der steuerfreien Risikoausgleichsrücklage um!“, sagte Hoher.

In einer Aktuellen Debatte über den Umgang mit dem Wolf und seinen Angriffen auf Nutztiere hat der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück, der grün-schwarzen Landesregierung vorgeworfen, den eigenen Zwist verschleiern zu wollen und der Europäischen Union mit Blick auf die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie den schwarzen Peter zuzuschieben.

„Heute verkündet Umweltminister Untersteller stolz seine Erkenntnis, man könne ohne den europarechtlichen Schutzstatus des Wolfs zu ändern den Artikel 16 der FFH-Richtlinie auch so lesen, dass die Tötung von Wölfen durchaus zulässig sei, wenn die Tiere durch ihre Angriffe auf Weidetiere ökologisch wertvolle Lebensräume bedrohten. Herr Minister, das ist nichts Neues. Viele EU-Mitgliedsstaaten folgen dieser Lesart schon seit Jahren“, sagte Glück.

So würden Schweden und Frankreich den Wolf weiter in Anhang IV der FFH-Richtlinie und damit als besonders geschützt führen und dennoch Wölfe zum Schutz der Weidetierhaltung bejagen. Darüber hinaus sei es auch möglich, dass einzelne EU-Mitgliedsstaaten den Wolf aufgrund einer stabilen Population von Anhang IV in den weniger strengen Schutzstatus nach Anhang V der FFH-Richtlinie überführten, erläuterte Glück und verwies dabei auf Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Bulgarien, Griechenland und die nördlichen Provinzen Spaniens. „Grüne und CDU sollten aufhören, immer das EU-Recht als Vorwand dafür zu nehmen, dass sie in Bund und Ländern beim Thema Wolf nicht handeln. Es ist ihr politischer Zwist, der ein echtes Wolfsmanagement blockiert. Sonst nichts.“

Der liberale Naturschutzpolitiker forderte abermals, den Wolf in Baden-Württemberg wie den Luchs mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufzunehmen, um die Jägerschaft ins Monitoring einzubinden und rechtssichere Hegeabschüsse zu ermöglichen. Zudem plädierte Glück für eine Wolfsverordnung nach brandenburgischem Vorbild, um die komplexe Rechtslage in Gefahrensituationen zu bündeln und behördliche Zuständigkeit im Land zu klären. „Im Ernstfall muss ein Anruf genügen, um eine rechtssichere Entnahme eines Wolfs genehmigt zu bekommen. Wenn ein Tier zum Risiko wird, kann man nicht wochenlang auf die Genehmigung warten“, sagte Glück

Bei der ersten Beratung über einen gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD-Fraktion und FDP/DVP Fraktion für eine rechtliche Entschädigungsgrundlage bei Nutztierrissen durch den Wolf sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück:

„Baden-Württemberg ist kein Wolfserwartungsland mehr, Baden-Württemberg ist Wolfsland. Doch was tut die grün-schwarze Landesregierung? Landwirtschaftsminister Hauk (CDU) fordert die Aufnahme des Wolfs ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, der grüne Abgeordnete und selbsternannte Wolfsexperte, Dr. Markus Rösler, lehnt dies rundheraus ab. Ein anderer grüner Abgeordneter wiederum, Reinhold Pix, hat beim Landesjägertag im April verkündet, langfristig komme das Land gar nicht darum herum, den Wolfs ins Jagdrecht aufzunehmen. Und Dr. Baumann, grüner Staatssekretär und ehemaliger Landesvorsitzender des NABU, sagt, er wünsche sich den Wolf nicht, er könne auch ohne ihn leben. Ja was denn nun? Grün-Schwarz fehlt jeglicher Grundkonsens und jegliches Gesamtkonzept.

Wenn wir mit dem Wolf leben wollen, dann brauchen wir klare Regeln:

  • eine verlässliche, landesgesetzliche Entschädigungsgrundlage für Nutztierrisse,
  • eine Aufnahme des Wolfs ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz
  • und eine Wolfsverordnung, die bestehendes Recht bündelt und behördliche Zuständigkeiten klar benennt, gerne nach Muster der brandenburgischen Wolfsverordnung

Und noch etwas, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen: Stampfen Sie Ihr Totschlagargument ein, ein Populationsmanagement des Wolfs sei aufgrund des Schutzstatus in der FFH-Richtlinie nicht zulässig. Schweden, Finnland und Frankreich, allesamt EU-Mitglieder, haben ein aktives Management zur Bestandsregulierung. In Schweden und Finnland gibt es Rentierbewirtschaftungsgebiete, wo Wölfe nicht erwünscht sind und deshalb bejagt werden. Auch in Baden-Württemberg wären solche Zonen zum Schutz von Weidelandschaften und Siedlungsgebieten vorstellbar.

Wir brauchen ein Gesamtkonzept für den Wolf. Der heute von SPD und FDP/DVP vorgelegte Entwurf für eine gesetzliche Entschädigungsgrundlage ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Sehr geehrte Damen und Herren von der Regierungskoalition, gehen Sie diesen Schritt mit uns gemeinsam!“

In einer Aktuellen Debatte über den Ökolandbau in Baden-Württemberg sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Die Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau sagt, das Land tue zu wenig für die Bio-Bauern. Die grüne Landesvorsitzende Sandra Detzer behauptet, Minister Hauk tue zu wenig für den Ökolandbau. Und der NABU-Landesvorsitzende fordert ohnehin dauernd agrarpolitische Maßnahmen, die landesrechtlich gar nicht möglich sind. Werfen wir einen Blick auf die Fakten:

  • Über das Agrarförderprogramm FAKT werden jedes Jahr etwa 100 Millionen Euro verteilt. Wenn man den FAKT-Teilbereich „D Ökologischer Landbau“ betrachtet und weitere Kombinationsmöglichkeiten überschlägt, dann wird klar, dass von den 100 Millionen Euro fast ein Drittel in den Ökolandbau fließt, der aber nur von etwa 10 Prozent der Landwirte betrieben wird. Eine klare Bevorzugung des Ökolandbaus!
  • Bei der landwirtschaftlichen Beratung werden Spezialmodule für den konventionellen Landbau fast durchgängig mit 50 Prozent bezuschusst, alle Grund- und Spezialmodule für den Ökolandbau erhalten einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent. Eine klare Bevorzugung des Ökolandbaus!
  • Mit den sogenannten „Bio-Musterregionen“ hat der Ökolandbau nun auch noch ein eigenes Förderprogramm für die Vermarktung. Auch hier: Eine klare Bevorzugung des Ökolandbaus!

Wir Freie Demokraten sind der Meinung, dass Grün-Schwarz den ständigen Nachforderungen aus dem Ökolandbau und aus den Reihen der grünen Landespartei einen Riegel vorschieben muss. Es wird Zeit, dass die Bio-Betriebe sich dem Markt stellen, wie alle anderen Betriebe auch. Von planwirtschaftlichen Zielsetzungen, in Deutschland 20 Prozent Ökolandbau zu erreichen und in Baden-Württemberg sogar 30 Prozent, halte ich nichts. Auch das Wachstum des Bio-Sektors muss marktwirtschaftlich und organisch geschehen

Zur Meldung, wonach die Große Koalition das Inkrafttreten der Betäubungspflicht bei der Kastration von Ferkeln abermals um zwei Jahre schieben will, erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Seit dem Jahr 2013 war das Datum 1.1.2019 bekannt. Seit Mitte 2015 haben wir als FDP/DVP-Fraktion im Landtag, unter anderem mit den Drucksache 16/17 und 16/3775 wieder und wieder darauf hingewiesen, dass gerade Baden-Württemberg mit seinen vergleichsweise kleinen Betriebsstrukturen im Schweinesektor und mit seinen Handwerksmetzgereien eine praktikable und bezahlbare Lösung braucht, wenn es nicht zu Produktionsverlagerungen in weniger tierschutzbewusste EU-Staaten kommen soll. Bis Anfang dieses Jahres hat dies aber niemanden wirklich gekümmert. Und nun peitscht Berlin gewissermaßen um 5 vor 12 eine Fristverlängerung durch. Am Beispiel der Ferkelkastration kann man die ganze Planlosigkeit der deutschen Agrarpolitik der vergangenen Jahre beobachten: Fernab jeglicher betrieblichen Praxis werden Regelungen erfunden, die das Gegenteil von dem bewirken was sie sollen, und am Ende muss die Politik dies auf Kosten der eigenen Glaubwürdigkeit wieder einkassieren. Ich wünsche mir mehr Weitblick, Praxisbezug und Ruhe bei der Gesetzgebung.“

In der Debatte zu einer nachhaltigen und zielorientierten Gemeinsamen Agrarpolitik im Interesse von bäuerlicher Landwirtschaft sagte der Sprecher für Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Mit der aktuellen Agrarpolitik – das wissen wir – ist eigentlich niemand so richtig zufrieden. Die Landwirte nicht, weil die Fördermaßnahmen im Augenblick in der ersten und in der zweiten Säule sehr unterschiedlich sind, die Naturschützer nicht, weil bei Boden, Wasser, Luft und Artenvielfalt in den agrarischen Intensivregionen bisher nicht der Erfolg erzielt worden ist, den man sich wünscht, und auch die Wissenschaftler nicht. Heute geht mein Blick aber vor allem noch zur Verwaltung und da gebe ich zu: auch die Verwaltung braucht dringend Regeln, damit man das alles umsetzen kann.  Aber dieser Bürokratismus! Der Ansatz ist zwar schon ganz gut, aber ich sehe noch nicht, dass wirklich weniger Bürokratie erzielt wird. Das wäre wirklich ein großartiger Erfolg, wenn man hier bei einer Reform oder auch bei einer Fortschreibung weniger Bürokratie hinbekäme!

Man spricht auch von einem Deckel im Gesamtbereich der Finanzierung. Aber man muss auch die Ausgestaltung in der zweiten Säule sehen. Da bin ich mit allen Rednern hier einig: dass man die Leistungen besser honoriert, aber die Grundsicherung des Einkommens insbesondere auch von kleineren und mittleren Betrieben aufgrund der Wettbewerbssituation im Blick behält. Die dürfen am Anfang auch durchaus Geld für die Grundsicherung und die Leistungen bekommen. Bloß müssen wir die Degression so gestalten, dass es unten für diejenigen, die überleben wollen und überleben können, auch wirklich spürbar mehr gibt.“

Zu Berichten zu einer Kostenexplosion beim Nationalpark-Besucherzentrum erklärt der naturschutzpolitische Sprecher und Mitglied im Finanzausschuss, Andreas Glück:

„Limburg liegt im Nordschwarzwald! Die grüne Landesregierung baut sich ihr Besucherzentrum im Herzensprojekt Nationalpark wie andere nur Bischofsresidenzen. Eine Kostenexplosion von 23 Millionen in 2013 auf im Moment über 50 Millionen Euro in nur fünf Jahren und zusätzlich noch 19! weitere Stellen, nachdem vier Jahre nach Baubeginn jetzt endlich ein Betriebskonzept vorliegt: Die Grünen sind mit ihrem Klientel wie immer sehr großzügig. Teure Holzschindeln aus Alaska, extravagante Architektur, und vergessene Parkplätze in der Planung sind nur ein paar Details aus einem Planungsprozeß, der einen sehr an die Limburgschen Prachtbauten des Herrn Tebartz-van Elst erinnert. Der Nationalpark war von Anfang an schöngerechnet. Die CDU muss hier jetzt die Reißleine ziehen, und mit dem Rotstift über das Projekt gehen. Sonst verlieren sie in der Finanzpolitik den letzten Rest an Glaubwürdigkeit.“

Zur Genanalyse, wonach der Tod von 43 Schafen bei Bad Wildbad auf denselben Wolf zurückzuführen ist, der dort schon am 26. November 2017 drei Schafe gerissen hatte, sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück:

„Die dauerhafte Ansiedlung des Wolfes im Nordschwarzwald ist nunmehr amtlich. Minister Unterstellers bisherige Argumentation, die Aufnahme des Wolfs in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) stelle sich anders als beim ebenfalls streng geschützten Luchs nicht, da der Wolf bisher stets nur kurzfristig in Baden-Württemberg aufgetreten sei, ist somit vollends hinfällig“ (siehe dazu: Antrag der Fraktion der FDP/DVP, Wolfsmanagement in Baden-Württemberg, Landtagsdrucksache 16/787). Da sich selbst der jagdpolitische Sprecher der Fraktion der Grünen beim Landesjägertag zur Frage der Überführung des Wolfs ins JWMG grundsätzlich offen gezeigt habe, erwarte er eine baldige Kurskorrektur von Umweltminister Untersteller, sagte Glück. „Seinen schwarzen Kabinettskollegen Hauk kann er vielleicht übergehen, aber nicht die eigenen Reihen“.

Die FDP/DVP Fraktion hat indessen eine klare Vorstellung davon, wie der Konflikt zwischen dem Wolf und den baden-württembergischen Weidetierhaltern entschärft werden muss. Neben der Aufnahme des Wolfes ins JWMG bei Zuweisung einer ganzjährigen Schonzeit brauche Baden-Württemberg auch eine Wolfsverordnung, die bestehendes Naturschutzrecht bündelt, behördliche Zuständigkeiten bei akuten Problemfällen regelt und Verfahrensabläufe in Gefahrensituationen vereinfacht, erläuterte Glück. „Anstatt dies alles neu zu erfinden, kann sich die Landesregierung an der Wolfsverordnung des Landes Brandenburg orientieren“, sagte der Freie Demokrat. Drittens müssten klare Schadensregelungen getroffen werden, sowohl für Nutztierrisse als auch für Verkehrsunfälle mit Nutztieren, die infolge von Wolfsattacken von ihrer Weide flüchteten.

Zu der mittlerweile amtlich bestätigten Meldung, wonach in Bad Wildbad ein Wolf 32 Schafe gerissen hat, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Diese Wolfsbeute ist erst der Anfang, wie wir aus anderen Bundesländern wissen. Im Interesse der Viehhalter und der übrigen Bevölkerung ist es höchste Zeit, dass sich die Grünen in Baden-Württemberg von ihrer romantischen Wolfspatenschaft lösen und endlich den Wolf mit ganzjähriger Schonzeit unter die Kontrolle des Jagdrechts stellen. Das hat sich auch bei den geschützten Tierarten wie dem Luchs bewährt. Als dicht bevölkertes Flächenland müssen wir durch bessere Kontrolle verhindern, dass Wölfe zum Problem werden.“

Zur Forderung von Agrarminister Peter Hauk, Landwirte und Landesregierung müssten sich mit Blick auf die Rückkehr des Wolfes nach Baden-Württemberg auf den „Tag X“ einstellen und Umweltminister Franz Untersteller müsse diesbezüglich einen Plan für Präventionsmaßnahmen und Haftungsschutz vorlegen, sagte der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Minister Hauks Forderungen sind zwar richtig, kommen aber viel zu spät. Der Tag X, von dem er spricht, war der 7. Oktober vorigen Jahres, an dem ein Wolf die ersten Schafe in Widdern im Kreis Heilbronn gerissen hat. Der Vorfall vor drei Tagen mit 43 toten Schafen war selbst für Bad Wildbad nach den dortigen Wolfsrissen vom 26. November schon der zweite Tag X. Wie viele Tage X braucht Grün-Schwarz denn noch, um sich über ein brauchbares Wolfsmanagement einigen zu können?“

Die Freien Demokraten haben laut Bullinger klare Vorstellungen davon, wie der Konflikt zwischen dem Wolf und den baden-württembergischen Weidetierhaltern entschärft werden muss. „Erstens gehört  der Wolf noch in diesem Jahr mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufgenommen, damit die Jägerschaft ins Wolfsmanagement eingebunden wird und im Notfall Hegeabschüsse möglich sind. Zweitens brauchen wir eine Wolfsverordnung, die bestehendes Naturschutzrecht bündelt, behördliche Zuständigkeiten klar regelt und Verfahrensabläufe in Gefahrensituationen vereinfacht. Das muss man alles nicht neu erfinden, man kann es in weiten Teilen aus der Wolfsverordnung des Landes Brandenburg übernehmen“, so Bullinger. Drittens müssten klaren Schadensregelungen getroffen werden, sowohl für Nutztierrisse als auch für Verkehrsunfälle mit Nutztieren, die infolge von Wolfsattacken von ihrer Weide flüchteten. Zudem müssten die Grünen im Regierungslager endlich ihre naive Wolfsromantik beenden. „Der Wolf ist kein Schoßhund und Baden-Württemberg ist nicht die menschenleere Tundra Sibiriens“, sagte Bullinger.

Mehrere Hundert Bürgerinnen und Bürger sind am Samstag der Einladung der FDP/DVP-Fraktion zur Veranstaltung „Wölfe in Baden-Württemberg – Eine Diskussion zwischen Naturverklärung und Panikmache“ gefolgt. Im Landtag diskutierten sie mit dem Landesjägermeister, Dr. Jörg Friedmann, dem Geschäftsführer des Landnutzerverbandes „Forum Natur Brandenburg“, Gregor Beyer, sowie mit dem Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, und dem für Naturschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, Andreas Glück, über den Umgang mit dem zurückkehrenden Raubtier.

Bullinger wies darauf hin, dass Baden, Württemberg und Hohenzollern nur 3 Millionen Einwohner hatten, als die letzten Wölfe im neunzehnten Jahrhundert geschossen wurden. Heute seien es aber fast 11 Millionen Einwohner mit einer engmaschigen Verkehrsinfrastruktur und Landnutzung. „Vor diesem Hintergrund muss sowohl aus Sicht des Tiers als auch aus Sicht des Menschen die Frage erlaubt sein, wo und auf welche Weise können wir dem Wolf überhaupt Lebensräume anbieten, ohne dass es zu ständigen Konflikten kommt“, sagte Bullinger. Die Ankündigungen der neuen Bundesregierung zum Wolfsmanagement im schwarz-roten Koalitionsvertrag bezeichnete Bullinger als „Hoffnungsschimmer“. Inwieweit diesen Aussagen auch eine baldige Umsetzung folgen werde, bleibe aber abzuwarten.

Jörg Friedmann vom Landesjagdverband kritisierte, in der Diskussion über den Wolf fehle es oftmals an Wissen über ökologische Zusammenhänge und Wechselwirkungen. „Man darf eine Tierart niemals isoliert betrachten“, forderte der Landesjägermeister. Es passe nicht zusammen, einerseits die Ausbreitung des Hirschs in Baden-Württemberg auf wenige ausgewiesene Rotwildgebiete zu begrenzen und andererseits den Wolf ohne Einschränkungen auf der vollständigen Fläche des Landes willkommen zu heißen. Denn das Rotwild zähle in anderen Ländern zur Hauptbeute des Wolfs. Auch werde die Rückkehr des Wolfs das Verhalten des Schalenwilds verändern. Die Schwarzwildbejagung werde dadurch schwieriger. Wer zudem einer unkontrollierten Ausbreitung des Wolfs das Wort rede, bringe die ökologisch wichtige Weidetierhaltung in Gefahr. Denn diese werde in Baden-Württemberg nicht zuletzt von vielen Nebenerwerbslandwirten betrieben, die sich keine teuren Herdenschutzmaßnahmen leisten könnten. Scharfe Kritik übte Friedmann an der Uneinigkeit der grün-schwarzen Landesregierung. Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) dürfe nicht, wie jüngst verkündet, im Alleingang Managementmaßnahmen mit benachbarten Ländern abstimmen, ohne diesbezüglich vorab Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) zu konsultieren. Die Ausgrenzung von Landwirten und Jägern durch den grünen Umweltminister bei diesem Thema sei nicht hinnehmbar. Des Weiteren kritisierte Friedmann die jüngste Vereinbarung der Umweltministerien von Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, genehmigte Abschüsse nur durch spezielle Einsatzteams der Länder durchführen zu lassen. Dies grenze die Jagdausübungsberechtigten in den Revieren aus und untergrabe das Recht am Grundeigentum. Auch Gregor Beyer plädierte dafür, in solchen Fällen zuerst die örtlichen Jäger anzufragen.

In seinem Vortrag berichtete Beyer von den alltäglichen Problemen mit Wölfen im Osten. Baden-Württemberg befinde sich verglichen mit Brandenburg noch ganz am Anfang der Entwicklung, müsse andererseits aber auch nicht jeden Fehler wiederholen, den Brandenburg beim Umgang mit dem Tier schon gemacht habe. Wichtig sei daher, sich rasch von „drei Märchen“ zu verabschieden. Als erstes Märchen bezeichnete Beyer die Behauptung, der Wolf sei in Deutschland ausgestorben gewesen und müsse in Europa wegen eines ungünstigen Erhaltungszustands noch immer besonders streng nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützt werden. „Der Wolf war in den neuen Ländern faktisch nie ausgestorben, in der DDR wurde nur jeder einzelne Wolf rigoros geschossen“, stellte Beyer klar, der ausdrücklich hinzufügte, dass dies heute keine vernünftige Handlungsmöglichkeit darstelle. Zudem gebe es zwischen den Wolfsbeständen im Norden, Osten und Süden Europas durchaus einen nachweisbaren genetischen Austausch.

Das zweite Märchen sei, dass der Wolf, vor allem Menschen gegenüber, ein scheues Tier sei. Beyer präsentierte dazu einen Flyer der Regierung des amerikanischen Staates Alaska zum Umgang mit Wölfen, in dem unter anderem davor gewarnt wird, Kinder allein an Bushaltestellen warten zu lassen und in Wolfsgebieten ohne größere Gruppe wandern zu gehen. „Weder ist der normale Wolf von Natur aus scheu, noch gibt es spezielle Problemwölfe mit unnormalem Verhalten. Vielmehr wird jeder Wolf mit seinem natürlichen Wolfsverhalten zu einem Problem, wenn aus seiner Sicht Zeit, Ort und Gelegenheit stimmen“, sagte Beyer. Niemand müsse deshalb in Panik verfallen, aber der Wolf habe nun einmal keine genetisch bedingte Scheu vor dem Menschen, sondern müsse diese immer wieder beigebracht bekommen. „Wenn er, wie im brandenburgischen Rathenow geschehen, tagelang durch den Vorgarten einer Kindertagesstätte streift, dann muss man ihm eben mit geeigneten Mitteln klarmachen, dass er dort nichts verloren hat“, forderte Beyer. Als „drittes Märchen“ nannte Beyer die Behauptung, der Wolf greife sich in der Regel nur Wildtiere, aber nur ganz selten Haus- oder Nutztiere. „Der Wolf ist letztlich auch nur ein fauler Hund“, sagte Beyer. Es sei für das Raubtier unlogisch, sich bei der Jagd auf schnelle Wildtiere zu verausgaben, wenn es sich einfach auf einer umzäunten Weide bedienen könne. In Brandenburg und Sachsen gehörten Risse an Schafen, Rindern, Reitpferden und inzwischen sogar Hunden zur Tagesordnung.

Andreas Glück, der anschließend die Diskussion mit dem Publikum im bis auf den letzten Platz gefüllten Plenarsaal moderierte, stellte fest, dass Baden-Württemberg inzwischen kein „Wolfserwartungsland“ mehr sei, sondern ein „Wolfsland“. In ihrer Stellungnahme zur Kleinen Anfrage der FDP/DVP-Fraktion, „Amtliche Wolfsstatistik in Baden-Württemberg“, Drucksache 16/3477, habe die Landesregierung jüngst geantwortet, dass es zwischen Juni 2015 und Januar 2018 schon 20 amtlich bestätigte Wolfsnachweise gegeben habe, darüber hinaus mehrere Hundert unbestätigte Sichtungen von Wölfen. Die grün-schwarze Landesregierung solle den Wolf daher nicht nur in ihr Wildtier-Monitoring aufnehmen, sondern die Tierart, wie schon die ebenfalls streng geschützten Arten Luchs und Auerhuhn, mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagd- und Wildtiermanagement aufnehmen. Zudem forderte Glück die Landesregierung auf, eine Wolfsverordnung nach brandenburgischem Vorbild auf den Weg zu bringen, um bestehendes Recht zusammenzufassen, Zuständigkeiten zu klären und Verfahrensabläufe in konkreten Gefahrensituationen zu beschleunigen. Auch müsse es klare Schadensregelungen geben, sowohl für Nutztierrisse als auch für Verkehrsunfälle mit Nutztieren, die infolge von Wolfsangriffen die Flucht von der Weide ergreifen. „Wir werden Grüne und CDU bei all diesen offenen Fragen aus der Opposition heraus antreiben. Denn das bisherige Larifari der Landesregierung wird der Situation und den Betroffenen in den ländlichen Räumen nicht gerecht“, sagte Glück abschließend.

Angesichts der vom Umweltministerium bestätigten Sichtung eines Wolfs in Korntal-Münchingen (Landkreis Ludwigsburg) fordern der naturschutzpolitische Sprecher Andreas Glück und der Sprecher für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, die Landesregierung dringend zum Handeln auf.

„Statt sich bei jeder Wolfsmeldung reflexartig zu äußern, es werde sich schon nicht um einen echten Wolf, sondern um einen Hund gehandelt haben, sollten die Regierungsfraktionen endlich beginnen, die berechtigten Sorgen der Bürger im Land ernst zu nehmen“, so Glück und mahnt weiter:  „Dabei hilft es gerade nicht, wenn im Vorfeld ein Wahlkreisabgeordneter der Grünen beschwichtigt, ein echter Wolf wäre in der Region um Korntal-Münchingen aufgrund der dichten Besiedelung äußerst ungewöhnlich. Es müssen vielmehr Vorkehrungen getroffen werden für den Fall, dass ein Wolf tatsächlich zu einer Gefahr für Menschen oder Nutztiere wird. Wir bekräftigen daher unsere Forderung, den Wolf zunächst ohne Jagdzeit ins Landesjagdrecht aufzunehmen. Die Erfahrungen aus Brandenburg und Sachsen zeigen klar, dass die Möglichkeiten nach dem Bundesnaturschutzrecht bei Weitem nicht ausreichen, da dort teilweise bereits erteilte Abschussgenehmigungen nach Klagen von Umweltverbänden wieder zurück genommen wurden.“

„In einer Gefahrensituation hilft eine juristische Prüfung des Bundesnaturschutzrechts nicht weiter. Insofern ist es zu begrüßen, dass Landwirtschaftsminister Hauk jüngst Umweltminister Untersteller auf die in der Tat vorbildliche Wolfsverordnung des Landes Brandenburg hingewiesen hat“, stellen Glück und Bullinger fest und fordern: „Wenn eine konkrete Gefahr für Menschen oder Nutztiere besteht, muss eine rechtssichere Entnahme eines Wolfs rasch und unbürokratisch genehmigt werden können.“

Der Sprecher für naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück, und sein für Agrarpolitik zuständiger Fraktionskollege, Dr. Friedrich Bullinger, haben sich mit Blick auf den nach dem grün-roten Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) im Jahr 2018 anstehenden Wildtierbericht des Landes klar für eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ausgesprochen.

„Der erste Nutztierriss durch den Wolf im Kreis Heilbronn ist nun dokumentiert“, so Glück und forderte „ein praktikables Instrumentarium für Monitoring und Management, bevor wir flächendeckend Probleme wie in Brandenburg bekommen.“ Der Wolf gehöre daher wie schon heute der Luchs mit ganzjähriger Schonzeit ins sogenannte „Schutzmanagement“ des JWMG aufgenommen. „Es muss rasch und rechtssicher gehandelt werden können. wenn ein einzelner Wolf eben keine Scheu vor dem Menschen zeigt und Probleme bereitet“, so Glück und sieht mit der langwierigen Genehmigungskette unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für Abschussgenehmigung nach dem Naturschutzrecht als wenig geeignet an.

Bullinger wies auf die Auswirkungen der Rückkehr des Wolfes auf die Nebenerwerbslandwirtschaft und die Offenhaltung der Kulturlandschaften hin. Es sei heute schon schwer genug, junge Leute dafür zu begeistern, im Schwarzwald oder auf der Schwäbischen Alb neben dem eigentlich Beruf noch eine kleine Mutterkuhherde oder eine Handvoll Schafe zu halten, um die artenreichen Wacholderheiden zu pflegen, so Bullinger und warnte: „Diese Nebenerwerbslandwirte, die für unsere Landschaften so wichtig sind, kaufen sich nicht für mehrere Tausend Euro einen Herdenschutzhund oder Schutzzäune. Sie geben nach dem ersten Wolfsriss einfach auf“.

Glück erinnerte daran, dass der brandenburgische Wolfsexperte Gregor Beyer in der Anhörung, die der Landtag am 26. Oktober durchgeführt hat, ausdrücklich vor einem Irrglauben an technische Herdenschutzmaßnahmen gewarnt hatte. Wörtlich hatte Beyer gesagt: „Sie werden den Rüstungswettbewerb mit dem Wolf verlieren.“ Es brauche daher jetzt ein praktikables Instrumentarium für ein Wolfsmanagement, bevor eine Häufung von Nutztierrissen auftrete, oder der Wolf wie in Berlin, Brandenburg und Sachsen in den Vorgärten nach Mülltonnen und Haustieren Ausschau halte, forderten Glück und Bullinger.

Zur Debatte über den künftigen Umgang mit Wölfen erklärten der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Andreas Glück, und der agrarpolitische Sprecher, Dr. Friedrich Bullinger, gemeinsam:

„Wir fordern die Landesregierung auf, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, damit eine rasche und dennoch rechtssichere Entnahme von Problemtieren möglich wird. Der Wolf ist nun definitiv nach Baden-Württemberg zurückgekehrt und dies hat für die ökologisch wichtige Weidehaltung von Nutztieren schon jetzt unübersehbare Folgen. Umweltminister Franz Untersteller hat uns noch in Landtags-Drucksache 16/787 vor einem Jahr auf unseren Antrag hin mitgeteilt, dass sich die Überführung des Wolfs aus dem reinen Naturschutzrecht in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes des Landes Baden-Württemberg nicht stelle, da dies eine dauerhafte Rückkehr der Tierart erfordere. Nach dem dokumentierten Wolfsriss ist diese Aussage nunmehr obsolet. Mit Wölfen ist auch bei uns zukünftig zu rechnen. Wir fordern die Oberste Naturschutzbehörde und die Oberste Jagdbehörde daher nun im Vorfeld des gesetzlich gebotenen Wildtierberichts 2018 dazu auf, den Wolf analog zum Luchs zunächst bei Zuweisung einer ganzjährigen Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufzunehmen. Dies würde durch die Einbindung der Jägerschaft erstens ein engmaschiges Monitoring des Wolfs ermöglichen und zweitens rechtssichere Hegeabschüsse einzelner Problemtiere.“

In einer Landtagsdebatte über den Ökolandbau in Baden-Württemberg hat der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger, vor einer einseitigen Bevorzugung der Bio-Betriebe in der Agrarpolitik gewarnt. „Wer die Zahl der Öko-Betriebe und den Umfang der ökologisch bewirtschafteten Fläche in Baden-Württemberg von 2005 bis 2015 betrachtet, der sieht einen behutsamen und über die Jahre hinweg sehr steten Wachstumspfad“, sagte Bullinger. Die verschiedenen Regierungswechsel und die damit einhergehenden Kurswechsel in der Förderpolitik hätten daran nichts geändert. Auch die von Grün-Rot noch auf Jahre festgeschriebene Konzentration von etwa einem Drittel der jährlich 90 Millionen Euro des Förderprogramms Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) auf die Ökobetriebe, die nur 8 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe ausmachen, habe zu keinem Wachstumssprung geführt. Als ausschlaggebend für das Wachstum des Ökolandbaus sieht Bullinger daher nicht die Politik, sondern das Wachstum der Vermarktungsstrukturen.

Der Löwenanteil des Öko-Wachstums spiele sich im Milchsektor ab, weil die betriebliche Umstellung hier vergleichsweise einfach und der preisliche Anreiz der Bio-Milch besonders hoch sei. „Ob ein Familienbetrieb umstellt oder nicht, hängt im Wesentlichen davon ab, ob er eine aufnahmebereite Molkereigenossenschaft mit Bio-Zertifizierung findet“, sagte Bullinger. Subventionen spielten bei der Entscheidung eine Nebenrolle. Dass die Genossenschaften hier auf ein sehr behutsames Wachstum setzen, sei auch kein kritikwürdiges Problem, sondern im Kern das Erfolgsrezept für das höhere Preisniveau der Bio-Erzeugnisse.