Schnellschuss des Sozialministeriums sorgte ohne Not über die Osterfeiertage für viel Unruhe bei Zahnärzten und Patienten.


Zur Streichung des §6a der Corona-Verordnung ab dem 4. Mai 2020 äußerten sich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der gesundheitspolitische Sprecher, Jochen Haußmann:

Rülke: „Mit der jetzt angekündigten Streichung des § 6a der Corona-Verordnung, der ein faktisches Berufsverbot für Zahnärzte bedeutete und durch die ministeriellen Auslegungshinweisen eher im Verborgenen abgemildert wurde, sorgt Minister Lucha nun für Klarheit für Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Patientinnen und Patienten. Einfacher wäre es gewesen, diese Regelung gleich wieder zu streichen und stattdessen auf die Empfehlungen der Bundeszahnärztekammer zu verweisen. Ohne Not wurde über Ostern mit der unabgestimmten Regelung größtmögliche Verunsicherung erzeugt. Baden-Württemberg sorgte damit entgegen anderer Bundesländer für massive Beschränkungen der Zahnarztbehandlungen. Ich hoffe, dass das auch ein Signal für weitere Lockerungen in anderen Bereichen ist. “

Haußmann: „Ab dem 4. Mai 2020 können die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg wieder ohne Einschränkungen ihre Patientinnen und Patienten behandeln. Dies ist in erster Linie der Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung sowie allen Zahnärztinnen und Zahnärzten in Baden-Württemberg zu verdanken. Die zusätzlichen, nicht in der Corona-Verordnung enthaltenen ministeriellen Auslegungshinweise deckten sich nahezu vollständig mit den Empfehlungen der Körperschaften. Im Sinne der Rechtsklarheit ist die jetzt geplante Streichung des §6a nur folgerichtig. Ich bleibe aber bei meiner Kritik, dass das Parlament zu wenig informiert wird. Die gestrige Regierungserklärung wäre eine gute Gelegenheit gewesen.“

Heiko Steglitz, Vorsitzender des Verbands privater Klinikträger äußert Unverständnis über die Landesregierung.


„Ich fordere die Landesregierung auf, sich bei den Hilfen für die Reha-Einrichtungen und die privaten Kliniken ein Beispiel an Bayern zu nehmen. Denn die bisherigen Regelungen haben deutliche Lücken. Wir müssen die Strukturen im Sinne einer guten Gesundheitsversorgung für die Zeit nach Corona erhalten. Nicht alle Reha-Einrichtungen haben eine Kooperationsvereinbarung abschließen können, obwohl sie es angeboten haben. Ein großer Teil der Kapazitäten der Reha-Kliniken wird auf Wunsch des Landes vorgehalten, aber nicht refinanziert. In vielen Fällen wird von Krankenhäusern nur ein kleiner Teil der im Kooperationsvertrag vereinbarten Betten in Anspruch genommen, da viele Krankenhäuser derzeit selbst – wie vorgesehen – viele freie Betten haben, für die sie allerdings eine Finanzierung vom Bund erhalten. Die Reha-Einrichtungen, die schließlich auch Erkrankte behandeln, gehen weitestgehend leer aus. Es muss wie in Bayern für die Vorsorge- und Rehakliniken in Ergänzung der Leistungen des Bundes eine Vorhaltepauschale von 50 Euro am Tag und Bett geben. Nur so können wir unsere gute Gesundheitsversorgung sichern und dazu beitragen, dass wir das Bäderland Nummer 1 bleiben. Denn wir sind zu recht Stolz auf unsere Heilbäder und die Kliniklandschaft, die auch eine starke private Säule hat. Wir haben aber den Eindruck, dass Minister Lucha seiner Verantwortung nicht gerecht wird und damit die Versorgungsstrukturen in Baden-Württemberg gefährdet.

Dies sagten der Vorsitzende der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg Hans-Ulrich Rülke übereinstimmend mit dem gesundheitspolitischen Sprecher Jochen Haußmann im Zusammenhang mit der Diskussion um die Rahmenbedingungen zur Sicherung der Reha-Einrichtungen.

Heiko Stegelitz, Vorsitzender des Verbandes privater Klinikträger in Baden-Württemberg, mahnt: „Es ist vollkommen unverständlich, dass unsere Landespolitik bis heute keine nennenswerten Anstrengungen unternommen hat, um „ihre“ Vorsorge- und Reha-Kliniken aktiv finanziell zu unterstützen, müsste dies doch im ureigensten Interesse des Landes sein.“

Rülke und Haußmann resümierten: „Eine wichtige Landesaufgabe ist die klinische Versorgung. Es reicht in der jetzigen Situation nicht aus, auf die Möglichkeit der Kooperationsvereinbarungen zu verweisen und alle finanziellen Themen auf den Bund zu übertragen. Baden-Württemberg braucht einen Rettungsschirm für die Reha-Einrichtungen und die privaten Kliniken, der den Namen verdient.“

Zahllose Unternehmen warten auf Unterstützung – Zahlungsstopp bedroht Firmen und Arbeitsplätze.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, erklärt zum Auszahlungsstopp der Corona-Soforthilfe durch die L-Bank:

“Der Auszahlungsstopp der Corona-Soforthilfen durch die L-Bank ist nicht akzeptabel. Zahllose Unternehmen sind auf diese Unterstützungsleistungen angewiesen, um ihren Betrieb aufrecht zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern. Hier besteht sofortiger Handlungsbedarf durch die Landesregierung. Diese muss umgehen dafür sorgen, dass die Zahlungen wieder aufgenommen werden und die Unternehmen die ihnen zustehenden und dringend benötigten Unterstützungsleistungen erhalten!”

Hintergrund ist eine Meldung auf der Homepage der L-Bank, dass bis zum 30. April keine Auszahlungen der Corona-Soforthilfe getätigt werden. Es seien “umfangreiche Prüfungsschritte” und “Anpassungen in unseren Bearbeitungssystemen” erforderlich. Diese würden noch bis zum 30. April andauern. Ab dann an werden wieder Zahlungen möglich sein.

Soforthilfen für Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern endlich auf den Weg bringen.


Zur Neuregelung, dass Unternehmen einen Teil der Steuervorauszahlungen zurückbekommen können, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist das Gebot der Stunde, den Unternehmen die Liquidität zu erhalten. Dazu ist die Mobilisierung der Steuervorauszahlungen ein richtiger Schritt. Denn noch immer dauert es lang, bis Kredite fließen und weitere staatliche Maßnahmen greifen. Deshalb halte ich es für unabdingbar, die Soforthilfen auch für die mittelständischen Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern endlich auf den Weg zu bringen.“

Unterschiedliche Interpretationen führen teilweise zu absurden Zuständen.


Das heutige Treffen der Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und Bayern, Winfried Kretschmann und Dr. Markus Söder, in Ulm nehmen Abgeordnete der Freien Demokraten aus Land und Bund zum Anlass, Missstände an der Grenze der beiden Bundesländer zur Sprache zu bringen und Lösungen einzufordern.

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion im baden-württembergischen Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wies auf die schwierigen Zustände im Grenzverkehr der beiden Bundesländer hin: „Die unterschiedlichen Auslegungen der Begrenzung der Ladenöffnungen führen leider zu teilweise absurden Situationen, wenn Einwohner aus Bayern offene Läden auf baden-württembergischer Seite zum Einkaufen nutzen möchten und daran gehindert werden. Andersherum haben wir auch schon einen ‚Eisdielen-Tourismus‘ nach Bayern erlebt.  Es darf nicht sein, dass Interpretationen der Beschlüsse der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin auf Bundesebene zu innerdeutschen Grenzen führen. Aus unserer Sicht wären klare und zeitlich verbindliche Regelungen zur Öffnung von Läden besser gewesen, bei denen neben Abstands- und Hygienevorschriften die zulässige Anzahl von Kunden, die sich im Laden aufhalten, maßgeblich ist. Hier sind die Ministerpräsidenten dringend aufgerufen, bei ihrem Treffen Abhilfe zu schaffen.“

Der sozialpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion und Reutlinger Abgeordnete, Pascal Kober, ergänzt: „Die eklatant widersprüchlichen Regelungen untergraben das Vertrauen in die Entscheidungskompetenz von Politik. Hier kann mehr Sensibilität bei der Abstimmung zweier Landesregierungen erwartet werden.“

 

Einen weiteren Aspekt bringt der rechtspolitische Sprecher der baden-württembergischen FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, ein: „Dass Gerichte jetzt in Eilverfahren zahlreiche Regelungen der Corona-Verordnungen kassieren, zeigt, dass unser Rechtsstaat auch in schwierigen Zeiten funktioniert. Es macht aber auch deutlich, dass trotz des Ausnahmecharakters der Verordnungen deutlich mehr Sorgfalt, insbesondere bei der Frage der Verhältnismäßigkeit, geboten ist. Öffnungsdebatten sind angesichts der stärksten Eingriffe in die Grundrechte seit Bestehen der Bundesrepublik nicht verwerflich, sondern geboten. Das gebietet bereits der Respekt vor unserer Verfassung.“

Neben Abstands- und Hygieneregeln muss Umrechnung der Quadratmeterzahl entscheidend sein.


Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg, das die vom dortigen Senat zur Eindämmung der Corona-Pandemie aufrechterhaltene Schließung von Läden mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche für unzulässig erklärt hat, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans Ulrich Rülke:

„Es ist gut, dass Regierungsmaßnahmen auch in der jetzigen Situation von Gerichten korrigiert werden können. Nach der Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts fordere ich jetzt auch eine generelle Öffnungsmöglichkeit aller Einzelhandelsgeschäfte. Wir laufen sonst in eine unübersichtliche und unplanbare Situation hinein.

Das Gericht hat Recht, wenn es in der Abwägung das Recht auf Berufsfreiheit berücksichtigt. Die Anziehungskraft eines Ladens leitet sich nicht aus seiner Quadratmeterzahl, sondern aus seinem Warenangebot ab. Gesundheitsschutz steht im Mittelpunkt, daher wiederhole ich die Kriterien, die aus Sicht meiner Fraktion entscheidend dafür sind: Abstands- und Hygieneregeln und bei Läden die Umrechnung der Quadratmeterzahl auf die zulässige Anzahl von Kunden, die sich zur gleichen Zeit im Geschäft aufhalten dürfen. Wir brauchen schnell eine sichere Vorschriftslage, denn das korrekte Verhalten der Kunden und Ladenbesitzer ist Grundvoraussetzung und muss selbstverständlich werden.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Schallende Ohrfeige für Landesregierung.


Zur Erlaubnis des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, wonach auch größere Geschäfte ab sofort wieder öffnen dürfen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans Ulrich Rülke:

„Es ist gut so, dass das Verwaltungsgericht diese Ungerechtigkeit beseitigt hat. Das ist eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung, die diese Verordnung erst letzten Freitagabend so beschlossen hat. Wenn Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen eingehalten werden, war und ist es nicht ersichtlich, was diese Beschränkung bringen soll. Dadurch wurden Teile des Einzelhandels, der sowieso gerade mit der schweren Situation zu kämpfen hat, unnötig zusätzlich belastet.

Wir vertrauen den Ladenbesitzern und der Bevölkerung, dass sie die Regeln zur Vermeidung von Infektionen vernünftig einhalten.“

Die geplanten Änderungen sind immerhin ein Schritt in die richtige Richtung.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke begrüßt die geplanten Änderungen als einen „ersten Schritt in die richtige Richtung“. „Gerade in dieser Krise müssen auch die Gemeinderäte im Land handlungsfähig bleiben.“ So könnten sie wichtige Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft und der Vereine vor Ort ergreifen. Die FDP/DVP Fraktion werde daher voraussichtlich das Gesetz mittragen, auch wenn man einzelne Punkte noch kritisch sehe. „Es gibt einige unnötige Hürden und Einschränkungen für die Gemeinden und Landkreise. Unsere Fraktion wird daher auf Korrekturen drängen.“

Schon am 31. März kündigte Innenminister Strobl an, digitale Ratssitzungen bereits bei der nächsten Anpassung der Corona-Verordnung zu ermöglichen. „Die Corona-Verordnung erlaubt aber nur unmittelbare Maßnahmen zum Infektionsschutz. Grundlegende Eingriffe in das Kommunalrecht sind dagegen nur durch das Parlament zulässig“, so Rülke. Es sei daher folgerichtig, dass bereits seine Kabinettskollegen dem Innenminister die Zustimmung zu diesem Vorhaben versagten. „Entweder verkannte Herr Strobl elementare rechtliche Vorgaben oder aber er wollte ganz bewusst das Parlament nicht einbinden.“ Beides sei für einen Innenminister „wahrlich kein Ruhmesblatt“.

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Prof. Dr. Ulrich Goll präzisiert die Verbesserungswünsche der Liberalen. „Es ergibt keinen Sinn, Vorberatungen in den Ausschüssen in digitaler Form zu untersagen. Gemeinden sollten selbst entscheiden dürfen, ob Vorberatungen stattfinden oder nicht.“ Der Aufwand dafür werde sich jedenfalls in Grenzen halten, wenn schon Ratssitzungen digital erfolgen. Überflüssig sei ferner, dass eine Teilnahme nur in Videoform vorgesehen sei. „An zu vielen Orten im Land ist die Internetanbindung dafür immer noch zu schlecht. Leider hat immer noch nicht das ‚letzte Schwarzwalddorf‘ eine ausreichend gute Internetverbindung. Und manche Gemeinderäte haben schlicht kein Internet zu Hause.“ In begründeten Ausnahmefällen müsse daher auch eine Teilnahme per Telefon möglich sein.

FDP-Fraktion verlangt eine Perspektive für Hotel- und Gaststättengewerbe, großflächigen Einzelhandel, Sportvereine und einen baldigen Wiedereinstieg in die Kinderbetreuung.


„Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten haben sich immer auf die Entwicklung der Reproduktionsrate der Corona-Infizierten berufen. Nun ist sie so gut, dass weitergehende Öffnungsschritte naheliegen!“ Auf diesen Nenner bringt der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion Hans-Ulrich Rülke das Ergebnis der heutigen Sitzung der FDP-Landtagsfraktion, die unter Zuschaltung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann stattgefunden habe.

Wochenlang habe man der Bevölkerung erklärt, das Ziel sei ein Infektionsreproduktions-faktor von 1; das heißt, die Zahl der Infizierten bleibt stabil. Nun liege man bundesweit deutlich besser, nämlich bei 0,7 und in Baden-Württemberg liege man noch besser, nämlich am Wochenende bei unter 0,5! Infolgedessen sei es für die FDP-Fraktion unverständlich, dass die Seuchenschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg restriktiver gehandhabt würden als in anderen Ländern. So lasse Nordrhein-Westfalen beispielsweise großflächigen Einzelhandel zu, Baden-Württemberg hingegen nicht. In Rheinland-Pfalz dürften größere Einzelhändler 800 Quadratmeter Verkaufsfläche abtrennen und öffnen, in Baden-Württemberg hingegen nicht. Ebenfalls dürften in Rheinland-Pfalz die ersten Sportvereine öffnen, in Baden-Württemberg hingegen nicht.

Ministerpräsident Kretschmann begründe dies mit der Entwicklung des Reproduktions-faktors im Lande. Der liege aber nicht bei 1, auch nicht bei 0,7 wie im Bund, sondern am Wochenende in Baden-Württemberg bei unter 0,5. Die Zahl der Infizierten werde sich also absehbar in den nächsten vierzehn Tagen mehr als halbieren. Gemessen an ihren eigenen Maßstäben müsse die Regierung nun mehr Offenheit zulassen. Neben dem großflächigen Einzelhandel betreffe dies vor allem das Hotel- und Gaststättengewerbe, die Sport- und Musikvereine sowie die Kirchen.

Darüber hinaus bräuchten auch viele Eltern und Alleinerziehende eine Betreuungsperspektive für ihre Kinder. Es könne nicht sein, dass die Kindertagesstätten bis Sommer geschlossen blieben.

Baunutzungsverordnung kein Mittel für Pandemiebekämpfung.


Zu den von der Landesregierung beschlossenen neuen Regelungen zur Öffnung von Geschäften sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Man bekämpft die Corona-Pandemie nicht mit der Baunutzungsverordnung. Die 800-Quadratmeter-Regelung ist nicht nachvollziehbar und kann kein Maßstab für den Hygieneschutz sein. Sie erzeugt nur Ungerechtigkeiten und neue Streitfälle. Stattdessen ist eine Orientierung an Abstandsregelungen und eine Begrenzung der Anzahl der Personen pro Quadratmeter Verkaufsfläche ein sinnvolles Kriterium“.

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für den Mittelstand der FDP/DVP Fraktion, ergänzt dazu:

„Die Landesregierung zwingt mit dieser Auslegung einzelne Einzelhändler in die Insolvenz. Die wirtschaftliche Not wird weiter verschlimmert und es entsteht eine klare Ungleichbehandlung. Andere Bundesländer machen vor, dass hier auch sinnvollere Lösungen möglich sind. Ohne Chancen auf baldige Einnahmen werden weitere Arbeitsplätze in Baden-Württemberg gefährdet“.

Zurückgehende Infektionszahlen liefern Grund für Optimismus.


Zur Meldung, wonach Tourismusminister Guido Wolf schrittweise Lockerungen der Corona-Auflagen für die Tourismus- und Gastro-Branche fordert, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Tourismus- und Gastro-Branche muss eine Perspektive bekommen. Dank zurückgehender Infektionszahlen ist es möglich, diese aktuell weitgehend stillstehende Branche schrittweise wieder hochzufahren. Insofern unterstützt die FDP/DVP Fraktion den Vorschlag des Tourismusministers und fordert eine realistische Perspektive für die Betriebe im Tourismusland Baden-Württemberg.“

Ungerechte und bürokratische Regelungen lösen die Probleme nicht.


Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann die Kriterien für eine Ladenöffnung bis 800qm ab kommenden Montag verteidigt, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Man bekämpft keine Pandemie mit der Baunutzungsverordnung, die Argumentation von Ministerpräsident Kretschmann überzeugt daher nicht. Die vorgesehene Regelung erzeugt Ungerechtigkeiten und bürokratische Streitfälle. Es ist auch nicht einsichtig, weshalb man sich auf großer Fläche eher infizieren soll als auf enger Fläche. Besser wäre eine Orientierung an Hygiene- und Abstandsregeln sowie ein Umrechnen von Flächen auf die zulässige Zahl der Kunden. Die von der Landesregierung getroffene Regelung ist jedoch nicht geeignet, der Pandemie in angemessener Weise zu begegnen.“

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Gastronomie, Hotellerie oder Schausteller müssen mit zielgerichteten Maßnahmen vor Bankrott bewahrt werden


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert von der Landesregierung die Einführung eines neuen Unterstützungsfonds für Unternehmen, die besonders hart von den Corona-Maßnahmen betroffen sind und eine besondere Bedürftigkeit haben.

Rülke erklärt dazu: „Die Absage von Großveranstaltungen bis in den August und das fortgesetzte Öffnungsverbot für Gastronomie, Hotellerie und auch Geschäfte mit mehr als 800qm Verkaufsfläche gefährdet zahlreiche Unternehmen in unserem Land. Wie sollen beispielsweise Schausteller und Marktkaufleute überleben, wenn es über ein halbes Jahr lang keine Volksfeste geben darf?“.  Solche Bereiche benötigten daher staatliche Unterstützung, so Rülkes Forderung.

 

Rülke weiter: „Die Volksfeste und Großveranstaltungen, die Hotels, Ausflugslokale und das Restaurant um die Ecke sowie vitale Innenstädte mit großen Geschäften haben eine enorme Bedeutung für unser Land. Sie sind nicht nur Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor, sondern gehören auch zum gesellschaftlichen Leben und zu unserer Kultur. Daher müssen wir hier Strukturen erhalten und diesen besonders betroffenen und bedürftigen Betrieben weitere Hilfen zukommen lassen.“

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Nachbesserungsbedarf bei einzelnen Lockerungen


Zu den weiteren Maßnahmen der Landesregierung gegen die Verbreitung des neuartigen Coronavirus in Baden-Württemberg, die gerade der Öffentlichkeit vorgestellt wurden, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Um die weitere disziplinierte Einhaltung der Ge- und Verbote durch die Bevölkerung zu gewährleisten, müssen die Maßnahmen bzw. deren Lockerungen nachvollziehbar und gerecht sein. Da sehe ich in Details noch Verbesserungsbedarf.

Die 800-Quadratmeter-Grenze, bis zu der Geschäfte öffnen dürfen, führt zu Ungerechtigkeiten.  Es wäre besser, die Größe eines Ladens auf die zulässige Zahl der Kunden umzurechnen und als wichtige Hygienemaßnahme verbindliche Maskenpflicht einzuführen. Den vielen ernstlich bedrohten Betrieben in der Gastronomie und dem Vereinsleben gar keine Perspektive aufzuzeigen, nicht mal planerische Kriterien, verursacht nachvollziehbar großen Frust bei den Betroffenen.“

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Versäumnisse und ungeklärte Fragen


Teile der nun angekündigten Öffnungsschritte bei den Corona-Schutzmaßnahmen stoßen beim Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, auf Unverständnis, so die Beschränkung der Ladenöffnungen auf Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern: „Wieso kann man sich in einem größeren Laden eher infizieren als in einem kleinen?“

 

Die Empfehlung, Schutzmasken zu tragen, statt Einführung einer Maskenpflicht für wichtige Bereiche lege nach seinen Aussagen die Versäumnisse von Bund und Land offen. „Weder wurden im Vorfeld genug geordert noch schafft man es jetzt, genug produzieren zu lassen“, so Rülke.

 

„Wir hätten uns als FDP-Fraktion eine Perspektive für die Gastronomie gewünscht“, so Rülke. Es sei nicht verständlich, weshalb beispielsweise keine Außengastronomie möglich sei. Auch die Frage, ob Vereinssport ohne Zuschauer möglich sei, sei ungeklärt.

 

„Wichtig für die Aufrechterhaltung der Beschränkungsmaßnahmen bleibt die Nachvollziehbarkeit einzelner Schritte“, stellt Rülke fest. „Im Detail werden sich die Bürgerinnen und Bürger, aber auch unzählige Läden, gastronomische Einrichtungen und Betriebe aber damit teilweise sehr schwer tun. Das ist bedauerlich“, so Rülke.

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Schnellschuss des Sozialministeriums sorgte ohne Not über die Osterfeiertage für viel Unruhe bei Zahnärzten und Patienten


Zu den ministeriellen Auslegungshinweisen zu § 6a der 4. Änderung der Corona-Verordnung vom 9. April 2020 sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der gesundheitspolitische Sprecher, Jochen Haußmann:

 

Rülke: „Ich bin froh, dass die Pressemitteilung der FDP vom Karfreitag Wirkung gezeigt hat. Die jetzt vorliegenden Auslegungshinweise sorgen für die notwendige Klarstellung für alle Zahnärztinnen und Zahnärzten in Baden-Württemberg. Der Schnellschuss von Minister Lucha mit der 4. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom Gründonnerstag hätte ab Dienstag für größtmögliche Verunsicherung der Zahnärztinnen und Zahnärzte und Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg gesorgt. Es war ein großer Fehler, dass er die zahnärztlichen Körperschaften nicht mit einbezogen und vor vollendete Tatsachen gestellt hat. Eingriffe in die Grundrechte zum Schutz von Leben und der Gesundheit der Bevölkerung, die angesichts der Corona-Pandemie notwendig sind, entbindet einen Gesundheitsminister aber nicht davon, dies ohne Einbindung mit unserer medizinischen Selbstverwaltung zu machen.“

 

Haußmann: „Die Auslegungshinweise decken sich nun nahezu vollständig mit den Empfehlungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Dr. Ute Maier, Vorsitzende der KZV BW, und Dr. Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer, haben mir heute Morgen telefonisch bestätigt, dass mit diesen Auslegungshinweisen eine sinnvolle Basis der zahnmedizinischen Behandlung gegeben ist. Die Verunsicherung der Zahnärzte und Patienten hätten wir uns sparen können, hätte Minister Lucha die Empfehlungen der Landes- und Bundeszahnärztekammer übernommen, anstatt eine unklare Verordnung am Karfreitag zu veröffentlichen, die faktisch ein Berufsverbot für Zahnärztinnen und Zahnärzte bedeutet hätte. Leider hat das Sozialministerium wiederum nicht die Mitglieder des Sozialausschusses über die Korrektur unterrichtet. Das Parlament hat der Exekutive umfangreiche Ermächtigungen übertragen und unterstützt die Landesregierung in der Schutzpflicht des Staates für die Gesundheit der Menschen. Dann erwarte ich, dass das Parlament auch umfassend informiert wird.“

 

Anhang:

Schreiben von Minister Lucha an die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg vom 12.4.2020

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FDP/DVP Fraktion fordert den Ministerpräsidenten auf, sich zu all den Öffnungen bekennen, die aufgrund des Gesundheitsschutzes zu verantworten sind


Zum Plädoyer des CDU-Fraktionsvorsitzenden Prof. Dr. Wolfgang Reinhart für eine „abgestufte Exit-Strategie“ aus den in der Corona-Krise vorgenommenen Einschränkungen sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Zuerst übte sich der grüne Ministerpräsident in Zurückhaltung hinsichtlich möglicher Lockerungen der Corona-Einschränkungen, nun hat sich der CDU-Fraktionsvorsitzende für eine abgestufte Exit-Strategie ausgesprochen: Die grundlegende Uneinigkeit der Koalitionspartner auch in dieser grundlegenden Frage wird immer offensichtlicher. Dabei ist es gerade angesichts der anstehenden Gespräche der Länder mit dem Bund von entscheidender Bedeutung, dass die Landesregierung eine klare Öffnungsstrategie besitzt. Aus Sicht der FDP/DVP Fraktion ist es höchste Zeit für eine umfassende Strategie, wie sich Gesundheitsschutz, Achtung der verfassungsrechtlichen Freiheitsrechte und der Schutz der Wirtschaft in ein Gleichgewicht bringen lassen. Spätestens nachdem der CDU-Fraktionsvorsitzende nun vorgeprescht ist, muss sich auch der Ministerpräsident erklären. Wir Freie Demokraten fordern ihn dabei auf, sich unmissverständlich zu all den Öffnungen zu bekennen, die aufgrund des Gesundheitsschutzes zu verantworten sind.“

 

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Händler haben erklärt, sich möglichst bundeseinheitlichen Hygieneverordnungen unterwerfen zu wollen


Zur Forderung des Handelsverbands nach einer raschen Wiedereröffnung der Einzelhandelsgeschäfte ab dem 20. April, soweit der Verlauf der Corona-Pandemie dies zulasse, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Für viele Betriebe, die jetzt in Existenznot geraten sind, zählt jeder Tag. Und jeder Tag, an dem die Geschäfte geschlossen bleiben müssen, bedeutet einen nicht zu unterschätzenden Verlust für unsere Wirtschaft insgesamt. Die Händler haben erklärt, sich möglichst bundeseinheitlichen geltenden und damit planbaren und verlässlichen Hygieneverordnungen unterwerfen zu wollen. Das wäre eine maßvolle und vernünftige Vorgehensweise im Sinne einer Balance zwischen Gesundheitsschutz und den wirtschaftlichen Erfordernissen. Die Forderung des Handelsverbands nach einer Wiederöffnung der Einzelhandelsgeschäfte, soweit der Verlauf der Corona-Pandemie dies zulässt, unterstütze ich ausdrücklich.“

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Entscheidung ohne Abstimmung mit der Landeszahnärztekammer und ohne Information des Sozialausschusses ist nicht hinnehmbar


Zur 4. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 9. April 2020 äußerten sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der gesundheitspolitische Sprecher, Jochen Haußmann, wie folgt:

 

Rülke: „Die 4. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung bedeutet für Zahnärztinnen und Zahnärzte faktisch ab heute ein Berufsverbot in Baden-Württemberg. Sie dürfen nur noch Notfallbehandlungen durchführen. Diese massive und bundesweit einmalige Einschränkung wurde nach unseren Informationen nicht mit der Landeszahnärztekammer abgestimmt. Zahnärztinnen und Zahnärzte mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützen unter schwierigen Bedingungen ihren Sicherstellungsauftrag und erhalten nun von der Landesregierung ohne Ankündigung ein Berufsverbot. Ich fordere Minister Lucha auf, diese Verordnung sofort zu überarbeiten.“

 

Haußmann: „Die Verordnung ist ein einmaliger Vertrauensbruch gegenüber unseren Zahnärztinnen und Zahnärzten, und auch gegenüber dem Sozialausschuss. Statt eines Schutzschirmes für unsere Zahnärztinnen und Zahnärzte sorgt Minister Lucha für ein finanzielles und organisatorisches Chaos der wichtigen zahnmedizinischen Versorgung in Baden-Württemberg. Dass er in der gestrigen Telefonkonferenz mit dem Sozialausschuss dazu nichts erwähnt hat, ist ein Affront gegenüber den Mitgliedern des Landtags von Baden-Württemberg. Landeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Vereinigung informierten noch gestern in einem gemeinsamen Gesundheitstelegramm, dass die Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Bewältigung der enormen Krise an der Seite der Landesregierung stehen und diese nach Kräften unterstützen.“

 

Landeszahnärztepräsident Dr. Torsten Tomppert: „Wir Zahnärzte sind trotz Corona-Krise für die Patientinnen und Patienten da und nehmen unsere Verantwortung, sie zahnärztlich zu behandeln und ihnen zu helfen, wahr.“ Die nicht mit den Körperschaften abgestimmte neue Verordnung sorgt nun für eine böse Überraschung. Dr. Tomppert: „Die Körperschaften der Zahnärzteschaft in Baden-Württemberg fragen sich bei der ungenauen Formulierung, ob es sich hierbei um ein Berufsverbot für Zahnärzte handelt.“

 

 

Auszug aus der 4. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 9. April 2020:

 

„§ 6a Einschränkung zahnärztlicher Behandlungen

 

(1) Bei der zahnärztlichen Versorgung von Patientinnen und Patienten in den Fachgebieten 1. Oralchirurgie, 2. Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und 3. Kieferorthopädie dürfen nur akute Erkrankungen oder Schmerzzustände (Notfälle) behandelt werden. Andere als Notfallbehandlungen nach Satz 1 sind auf einen Zeitpunkt nach dem Außerkrafttreten dieser Verordnung zu verschieben. (2) Insbesondere zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 von mit SARS-CoV-2 infizierten Patientinnen und Patienten beziehungsweise von in Quarantäne befindlichen Personen sollen in Notfällen grundsätzlich in Krankenhäusern mit Zahnmedizinbezug (Universitäts-Zahnkliniken, Kliniken mit einer Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie-Abteilung oder Zahnkliniken) erbracht werden. Leistungen nach Absatz 1 Satz 1 können auch in Corona-Schwerpunkt-Zahnarztpraxen anstelle von Einrichtungen nach Satz 1 erbracht werden. Die Standorte der Einrichtungen nach den Sätzen 1 und 2 werden über die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg bekanntgegeben; die Bekanntgabe ist zu aktualisieren.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Unkenntnis im Staatsministerium und Ehrenkäsigkeit im Wirtschaftsministerium treffen zusammen.


Zu den widersprüchlichen Aussagen von Ministerpräsident Kretschmann (Auftrag an die Wirtschaftsministerin und die Finanzministerin, die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass weitere Gruppen durch die Förderprogramme abgedeckt werden) und des Wirtschaftsministeriums selbst (Es bedürfe keines Auftrags des Herrn Ministerpräsidenten, hier Dinge umzusetzen, die bereits lange umgesetzt sind und beantragt werden können), sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wenn offensichtliche Unkenntnis im Staatsministerium und Ehrenkäsigkeit im Wirtschaftsministerium zusammentreffen, dann hat man nicht das Gefühl, dass diese Landesregierung in der Lage ist, die Corona-Krise zu meistern. Es ist nicht die Zeit für Hahnenkämpfe, sondern für ein konstruktives Miteinander, um die Herausforderungen zu meistern. Einen vorgezogenen Landtagswahlkampf braucht in der aktuellen Situation niemand.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Landesregierung muss darüber nachdenken, wie es wieder weitergehen soll.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert von der Landesregierung Überlegungen zu einer Öffnungsstrategie am Ende der derzeitigen Coronakrise.

„Im Vordergrund steht Gesundheit. Deshalb kritisiere ich nicht die derzeitigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz“, so Rülke und stellt fest: „Wenn aber Deutschland besser mit den Auswirkungen des Coronavirus umgeht als manch anderes Land, so liegt das nicht zuletzt an unserem funktionierenden Gesundheitswesen.“  Dieses müsse aber nach seinen Aussagen finanziert werden und deshalb müsse auch in der Krise darüber nachgedacht werden, wie an deren Ende die Wirtschaft wieder in die Spur gebracht werden könne. So mache das beispielsweise Österreich gerade vor.

„Derartige Überlegungen vermisse ich bei der Landesregierung vollständig“ so Rülke und fordert auch ein Bewusstsein dafür, dass in der Krise massiv in die Grundrechte der Bürger eingegriffen werde. „Oftmals werden verfassungsrechtlich verbriefte Rechte einfach so per Regierungsverordnung, ohne Befassung des Parlaments, kassiert“, stellt Rülke fest. Es müsse klar sein, dass so etwas keinen Tag länger als unbedingt notwendig geschehe, fordert er und konstatiert: „Auch hier ist keinerlei Strategie bei Grün-Schwarz zu erkennen, wie man wieder zur Normalität zurückkehren will.“

Rülke fordert eine umfassende Strategie, wie man Gesundheitsschutz, Achtung der verfassungsrechtlichen Freiheitsrechte und den Schutz der Wirtschaft in ein Gleichgewicht bringen könne. Außerdem fehle ihm der Blick auf Länder, die die Pandemie erfolgreich eingedämmt haben wie beispielsweise Taiwan. „So könnte eine Öffnungsstrategie begleitet werden von deutlich mehr Tests, einer freiwilligen Verwendung einer App am Handy, die anzeigt, wohin eine Person sich bewegt und eine Maskenpflicht für alle, die im Handel wieder mit Kunden zu tun haben“, regt Rülke an.

Weiter fehle nach seinen Aussagen ein Nachdenken über eine Strategie, wie man der Wirtschaft nach der absehbaren Depression zum Wiederaufstieg verhelfen möchte. „Die Familienunternehmen fordern Kredite, die zu 100 Prozent verbürgt werden. Wie steht die Landesregierung dazu, dass das Land hier in die Verbürgung geht?“, fragt Rülke.

Zur Situation in Europa versichert Rülke die Bereitschaft, anderen europäischen Staaten beim Wiederaufbau zu helfen. Gleichzeitig warnt er davor, dass die Länder Südeuropas ihre Altschulden auf den baden-württembergischen Steuerzahler abwälzten. „Deshalb lehnen wir Eurobonds auch dann ab, wenn sie ‚Coronabonds‘ heißen, und schlagen stattdessen eine Unterstützung der Südländer über den Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) vor. Ich frage mich allerdings, wie die Landesregierung hierzu steht“, so Rülke.

Rülkes abschließende Forderung: „Die Landesregierung muss ihre Schockstarre überwinden und endlich damit anfangen, über eine Öffnungsstrategie zu diskutieren. Ein Blick nach Österreich könnte dabei sicher nicht schaden.“

 

EU-Kommission ermöglichte 100-prozentige Staatsbürgschaften.


Vor dem Hintergrund des Schreibens des Verbands „Die Familienunternehmer“, in dem dieser eine 100%ige Staatsbürgschaft für Kredite an mittelständische Unternehmen fordert, die aufgrund der Corona-Krise unverschuldet in Liquiditätsengpässe gekommen sind, haben sich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Sprecher für Mittelstand, Prof. Dr. Erik Schweickert, an die Landesregierung gewandt:

„Die EU-Kommission hat in der vergangenen Woche die Kreditvergabe mit 100-prozentiger Bürgschaft durch den Staat ermöglicht. Wir fordern nun, diese neuen Spielräume schnell zu nutzen und die Kreditgestaltung der KfW durch die zuständigen Bundesministerien zu überarbeiten. Der Verband der Familienunternehmer hat zurecht darauf hingewiesen, dass es hier bisher massive Probleme gibt und zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet sind. In einem Brief an die Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut haben wir das Land aufgefordert, dass es dazu sein volles Stimmengewicht einsetzt und Druck macht. Sollte dies nicht erfolgreich sein, muss das Land mit eigenen Bürgschaften einspringen. Auch dies haben die Familienunternehmen richtigerweise gefordert“, so Rülke.

 

Schweickert dazu: „Neben der besseren Kreditvergabe sind weitere Unterstützungsmaßnahmen für unsere mittelständische Wirtschaft notwendig. Dazu gehört die Ausweitung des Corona-Rettungsschirmes des Landes auf Unternehmen mit einer Größe zwischen 50 und 250 Mitarbeitern. Durch das inzwischen angelaufene Bundesprogramm hat das Land hier finanzielle Möglichkeiten und muss diese schnell für den Mittelstand nutzen. Daneben ist die rechtzeitige Entwicklung einer Exit-Strategie notwendig. Nur so kann es gelingen, Arbeitsplätze zu retten und den Schaden für die Wirtschaft in Baden-Württemberg einigermaßen zu begrenzen.“

Perspektiven für die Jugend erhalten.


Zur Meldung, wonach der Baden-Württembergische Industrie und Handelskammertag die Kündigung von vielen Auszubildenden insbesondere im Gastgewerbe befürchte, da diese erst nach sechs Wochen einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hätten und viele Betriebe die vorherige sechswöchige Zahlungen nicht tragen könnten, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es muss eine sofortige Lösung beim Kurzarbeitergeld für Azubis her. Wir können es uns nicht leisten, dass eine ganze Generation von Nachwuchskräften durch die Corona-Krise ihre Lebensperspektive verliert. Schon allein vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels müsste es eigentlich klar sein, dass hier unverzügliches Handeln dringend geboten ist. Insbesondere teile ich die Sorge des baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertag um die besonders verheerenden Auswirkungen im Gastgewerbe. Es kann nicht sein, dass Betriebe erst sechs Wochen lang zahlen müssen, bevor Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht. Diese Branche ist für uns als Tourismusland wichtig und jeder kennt die berechtigten Klagen über den Fachkräftemangel.“

Ausbleibende Umsätze werden nicht nachgeholt werden und nur eine Exitstrategie schafft Planungssicherheit.


Eindringliche Schreiben des Handelsverbands und des Hotel- und Gaststättenverbands nahmen der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und die wirtschaftspolitische Sprecherin, Gabriele Reich-Gutjahr zum Anlass für ein Schreiben an die Wirtschaftsministerin und fordern darin:

 

„Der vollständige Umsatzausfall ist die unmittelbare Folge von behördlich angeordneten Schließungen in vielen Bereichen des Einzelhandels und der Hotel- und Gaststättenbranche. Fraglos sind diese Einschränkungen zum Gesundheitsschutz geboten, sie schaffen jedoch ein unmittelbar existenzbedrohendes Szenario in diesen Branchen. Denn die Umsätze werden absehbar nicht nachgeholt werden können, während viele Verbindlichkeiten beim Wareneinsatz oder bei Mieten gleichwohl bestehen. Wir haben diese Situation zum Anlass für ein weiteres Schreiben an die Wirtschaftsministerin genommen und ein Maßnahmenpaket für diese Branchen gefordert, die besonders hart von den behördlichen Schließungen betroffen sind.“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke.

 

„Wir müssen weiter nachbessern, sowohl bei der Kreditverfügbarkeit, aber auch bei den Soforthilfen. Es bringt nichts, wenn wir durch Stundungen und Kredite die Liquidität in einer Momentaufnahme zwar erhalten, letztlich aber nur den Liquiditätsengpass auf einem späteren Zeitpunkt verschieben, an dem Stundungen fällig werden und der Schuldendienst läuft. Niemand kann heute sicher prognostizieren, wann für die Bürger und Unternehmen eine Rückkehr zur Normalität möglich sein wird. Das schafft Verunsicherung. Deshalb brauchen wir eine Exitstrategie, in welcher Bund und Länder sich abstimmen und aufzeigen, wie ein `Wiederanlaufen´ des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft aussehen kann.“ sagte Gabriele Reich-Gutjahr.

 

Bruchfreies Förderregime muss endlich hergestellt werden.


Zur heutigen Ankündigung der Wirtschaftsministerin für ein Hilfsprogramm für mittelgroße Unternehmen in Baden-Württemberg sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Wir begrüßen die heutige Ankündigung der Wirtschaftsministerin, dass an der Schließung der Förderlücke bei Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitern gearbeitet wird. Das hatten wir am 30. März bereits angemahnt. Leider versäumt die Ministerin, einen Zeitpunkt für die Verfügbarkeit der Hilfe zu nennen, somit fehlt für die betroffenen Unternehmen die notwendige Planungssicherheit.

Die Unternehmensgröße mit einer Beschäftigtenzahl zwischen 50 und 250 fällt derzeit durch das Hilferaster, denn auch die Bundessoforthilfen blenden diese Unternehmen aus. Nach dem Anlaufen der Bundeshilfen sollte der finanzielle Spielraum des Landes genutzt werden, die landesseitigen Hilfen entsprechend auszuweiten und die mittelständischen Unternehmen direkt zu unterstützen, in denen immerhin rund ein Drittel der Beschäftigten im Land arbeitet.“