Dr. Hans-Ulrich Rülke

Minister Strobls Vorstoß zeigt bedenkliches Verhältnis zum Datenschutz.


Zur Meldung, wonach Innenminister Thomas Strobl anregt, nur noch personalisierte Tickets für Zuschauer im Profi-Fußball auszugeben, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dieser Vorstoß des Innenministers offenbart ein Denken, das von überwachungsstaatlichem Misstrauen getrieben ist. Mit dem Thema Datenschutz kann es nicht weit her sein, wenn derartige Klänge aus dem Innenministerium zu vernehmen sind.

Gerade im Rahmen der gegenwärtigen Situation ist dies ein Versuch, coronabedingte Maßnahmen dauerhaft zu institutionalisieren und den gläsernen Bürger mit fadenscheinigen Argumenten zu etablieren.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Baden-Württemberg ist großer Verlierer des Konjunkturpakets der Bundesregierung.


Zur Meldung, wonach Experten tiefrote Zahlen in der Automobilindustrie erwarten, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„In Berlin wurden die Interessen der Automobilwirtschaft völlig vernachlässigt. Kretschmanns Forderung nach Kaufprämien für Verbrennungsmotoren wurde ignoriert. Die CDU hat dafür nicht gekämpft und die SPD hat sie verhindert. Damit ist Baden-Württemberg der große Verlierer des Berliner Konjunkturpakets. Rülke wörtlich: „Es ist ein Treppenwitz, moderne und umweltfreundliche Verbrenner aus angeblich ökologischen Gründen nicht zu fördern und gleichzeitig zu erklären, man fördere das Automobil insgesamt durch die temporäre Mehrwertsteuersenkung. Am Ende wird damit ein Käufer subventioniert, der einen alten Stinker als Gebrauchtwagen kauft. So betreibt diese unsägliche Groko Klimaschutzpolitik!“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Streit in der Koalition darf nicht zu Verzögerungen führen.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kritisiert das Vorhaben der Landesregierung scharf, erst nach der Sommerpause über ein Konjunkturpaket und den Nachtragshaushalt zu beraten.

„Auf der einen Seite verhaspelt sich die Landesregierung in ihrer Eile schneller Verordnungen. Auf der anderen Seite hat sie es offenbar überhaupt nicht eilig, wenn es um die zukünftige Haushaltspolitik in dieser Krise geht. Das passt nicht zusammen. Die Frage von weitern Hilfen und Maßnahmen ist genau so grundlegend wie die Überprüfung von Einsparmöglichkeiten statt blinder Schuldenpolitik.

Es ist angesichts des Koalitionsstreits um die 10-Millionen-Hilfe für Vereine und den Sport offensichtlich, dass die grün-schwarze Koalition derzeit bei jeder Gelegenheit gegeneinander arbeitet. Nur weil Streit herrscht, kann man aber Entscheidungen nicht vertagen. Das ist unverantwortlich.

Die Haushaltssouveränität liegt beim Landtag und dies sollte wieder voll zu Geltung kommen. Es geht jetzt um mögliche Ergänzung und Begleitung der Bundesmaßnahmen und um die Frage, wie sich die Haushaltsmöglichkeiten der Zukunft darstellen. Die Debatte und die Beschlüsse darüber müssen möglichst bald in die Wege geleitet werden.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Infektionszahlen lassen dies zu.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert die baden-württembergische Landesregierung auf, an den Grundschulen bald wieder in gemeinsamen Unterricht in den Klassen zu ermöglichen. Das Bundesland Hessen hat dies für sich heute ab dem 22. Juni angekündigt.

„Das wäre ein sehr wichtiges Zeichen und sehr gut zu verantworten, schließlich weist Baden-Württemberg deutlich weniger Infektionen auf als im Bundesdurchschnitt. Schülerinnen und Schüler darf die Grundschulbildung als wichtiger Bestandteil ihrer Bildungsbiografie nicht weiter eingeschränkt werden. Auch die Eltern legen zu Recht großen Wert darauf. Kinder brauchen Kinder – die Infektionszahlen und die Schutz- und Überwachungsmaßnahmen lassen dies jetzt zu.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Neue Regierungspolitik nach zehn Jahren Rekordsteuereinnahmen gefragt.


Zu den Ankündigungen von Ministerpräsident Kretschmann, zum Ausgleich des Landeshaushalts bei den zu erwartenden Steuermindereinnahmen Schulden aufzunehmen, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit der Erhöhung der Schulden den Haushalt auszugleichen ist die Lösung, die politisch die geringsten Mühen kostet. Gute Regierungspolitik sieht jetzt aber so aus, Einsparungsmöglichkeiten zu suchen und diese auch anzugehen.  Kretschmann hat zehn Jahre lang im Schlaraffenland der Rekord-Steuereinnahmen gehaust. Nun muss er zeigen, ob er auch den Gürtel enger schnallen kann.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Neue Schulden für konsumtive Ausgaben – Schlüsselindustrien schauen in die Röhre.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans Ulrich Rülke, kritisiert das von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturprogramm scharf. Rülke warnt vor „riesigen Schuldenbergen zur Ankurbelung des Konsums, die sich als konjunkturelle Strohfeuer erweisen werden.“

Insbesondere sieht er keine Berücksichtigung der Schlüsselindustrien in Baden-Württemberg wie Maschinenbau, Fahrzeugbau und Zulieferer. „Weitere wichtige Maßnahmen sind Fehlanzeige, so ist von einer Verbesserung bei der Unternehmensbesteuerung oder vom Abbau des Solidaritätszuschlags nicht die Rede“, kritisiert Rülke. Wirkliche, zukunftsweisende Investitionen in die Infrastruktur lasse das Programm vermissen, „nur weiteres unsinniges Drehen an der Subventionsspirale der batterieelektrischen Mobilität.“ Dies bringe ökonomisch nach seinen Aussagen nichts, weil es viel zu wenige batterieelektrische Fahrzeuge auf deutschen Straßen gebe und damit eine Konjunkturwirkung nicht zu erwarten sei, wie auch Experten bestätigten. „Und letztendlich bringt es auch ökologisch nichts, im Gegenteil: Die CO2-Bilanz der Batterie ist im Lebenszyklus schlechter als die des modernen und umweltfreundlichen Verbrenners, beispielsweise auf Dieselbasis, auf Basis der synthetischen Kraftstoffe oder Wasserstoff.“

„Winfried Kretschmann ist mit seiner Forderung nach Kaufprämien für Verbrennungsmotoren nicht durchgedrungen. Er ist zweifelsohne der große Verlierer des gestrigen Abends“, so Rülkes Fazit.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Abstandsgebote möglich – Bewegung ist wichtiger Gesundheitsbeitrag.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wendet sich direkt an die Ministerin für Sport, Dr. Susanne Eisenmann. In einem Brief thematisiert er die aus seiner Sicht sehr unbefriedigende Restriktionspolitik beim Tennis. Grundlage sind Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit diesem Anliegen an Ihn gewandt haben.

 „Die Landesregierung hat sich zwischenzeitlich in den eigenen Vorschriften der Corona-Krise verheddert“, so Rülke, „anders ist es nicht zu erklären, dass Schwimmbäder, Bars und Kneipen wieder öffnen dürfen, Veranstaltungen bis 99 Personen zulässig sind, aber Tennis-Doppelspiel mit zwei Spielern auf jeder Seite des Netzes im Freien nach wie vor verboten bleibt.“ In kaum einer anderen Sportart seien nach Aussage Rülkes die Abstandsgebote so gut einzuhalten. „Dazu kommt, dass es ja wohl über jeden Zweifel steht, dass sportliche Betätigung an der frischen Luft ein wichtiger Gesundheitsbeitrag ist. Ich rufe die zuständige Ministerin dringend dazu auf, sich an der Realität zu orientieren und diesen absurden Zustand zu beenden“, so Rülke.

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Einsparungen im Haushalt gefordert


Zu den Warnungen des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg vor einer massiven Neuverschuldung des Landes in einer drohenden Höhe von 12,2 Milliarden Euro für den Doppeletat 2020/21 sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Es wäre fatal, wenn von Seiten der Landesregierung nur abgewartet wird, wie viele Steuereinnahmen wegbrechen, um dann zum Ausgleich des Haushalts einfach in der gleichen Höhe neue Schulden zu machen.

Ich fordere von der Regierungskoalition Einsparungen im Haushalt. Es darf keinen grenzenlosen Schuldenkurs geben. Jetzt zeigt sich, ob die Landesregierung in der Lage ist, den Landeshaushalt verantwortungsvoll auch durch finanziell schwere See zu steuern.“

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Bei EEG-Umlage gilt: Absenken ist gut, Abschaffen ist besser


Zur Aufforderung des Umweltministers Franz Untersteller an die Bundesregierung, die Strompreise für Verbraucher durch Absenkung der EEG-Umlage zu senken, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Dass Haushalte sowie mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe bei den hohen Strompreisen dringend entlastet werden müssen, ist angesichts der Konjunkturkrise zwingend. Die durch staatliche Vorgaben erzeugten Rekordpreise können wir uns nicht mehr leisten. Ein Umdenken ist richtig.

Die Landesregierung kann nun zeigen, wie ernst sie es damit meint und auf Bundesebene vorstellig werden. Konsequent wäre es, die EEG-Umlage komplett abzuschaffen sowie den europäischen Emissionshandel zu erweitern und zu stärken. Diese Umlage hat sich als untaugliches planwirtschaftliches Element mit falschen Schwerpunktsetzungen, beispielweise beim Bau von Windrädern in Baden-Württemberg, erwiesen. Für die EEG-Umlage gilt: Absenken wäre gut, Abschaffen wäre besser.“

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Diskussion zu den nun notwendigen Schritten


Der Lock-Down zur Eindämmung des Corona-Virus traf und trifft praktisch alle Wirtschaftsbereiche im Land unmittelbar oder mittelbar und beträchtliche Umsatzausfälle bestimmen das Bild ebenso wie flächendeckende Kurzarbeit. Hinter dieser Rezession steht der Verlust tausender Arbeitsplätze, eine schlimme Situation vieler Existenzen und die Gefährdung unseres Wohlstands. Was können wir nun tun, um diesen Pandemiefolgen zu begegnen, Folgeprobleme zu lösen und Härten abzufedern? Diesen Fragen widmete sich die FDP/DVP Fraktion bei ihrem Webtalk mit profilierten Wirtschaftsexperten.

 

Dr. Dietrich Birk, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) in Baden-Württemberg, berichtet von der Situation und den notwendigen Maßnahmen sowie Weichenstellungen mit besonderem Schwerpunkt der Schlüsselindustrie Maschinenbau:

 

„Die Corona-Pandemie ist im baden-württembergischen Maschinenbau flächendeckend zu spüren. Dabei bereitet momentan insbesondere die schwache Auftragslage Sorgen, die sich im Laufe des Jahres in deutlichen Umsatzrückgängen niederschlagen wird. Unsere Unternehmen und die gesamte Wirtschaft müssen jetzt schnell wieder in Tritt kommen, um Arbeitsplätze zu sichern. Dazu benötigen wir zügig ein breiteres Instrumentarium an Stimuli um Vertrauen aufzubauen und Investitionen zu fördern – darunter verbesserte Abschreibungsbedingungen für Investitionsgüter in Form der degressiven AfA, eine deutliche Ausweitung des Verlustrücktrags sowie eine sofortige und vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags.“

 

Der Vorsitzende des Außenwirtschaftsausschusses des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) und ehemaliger Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK), Dr. Peter Kulitz, hob die besondere Rolle der Industrie- und Handelskammern bei der Ausbringung der staatlichen Soforthilfen hervor, die für den Liquiditätserhalt in den Unternehmen von großer Bedeutung waren und sind. Mit Blick auf die Wege aus der Krise gilt es, die Liquiditätsversorgung mittelständischer Unternehmen weiter zu verbessern. „Die Kreditvergabe darf nicht an abschreckende Bedingungen geknüpft werden, wie z.B. Gewinnentnahmeverbote bei Inanspruchnahme von KfW Darlehen über die gesamte Laufzeit oder neu definierte ESG Kriterien, die im Sinne des europäischen ‚Green Deal‘ die Kreditvergabe an ganze Branchen erschweren oder faktisch gar verhindern können. Sinnvoll wären zeitlich befristete Eigenkapitalbeteiligungen des Staates, auch in Form des Erwerbs von Genussrechten, welche eine zu hohe Verschuldung der krisengebeutelten Unternehmen vermeiden. Eine Fristverlängerung der Insolvenzantragspflicht allein nützt dem Unternehmer in der Krise wenig und ist nur eine ‚Nebelkerze’, denn er wird gleichwohl persönlich zur Verantwortung gezogen, wenn er in diesem Stadium noch Kredite aufnimmt.

 

Es geht jetzt um Schnelligkeit in den Verwaltungsentscheidungen, um Bürokratieabbau und Vertrauen in den Bestand marktwirtschaftlicher Handlungsmöglichkeiten als Basis für Investitionsentscheidungen. Um unsere Prosperität zu erhalten, müssen wir auf funktionierende internationale Handelsbeziehungen setzen und nicht den Rückzug in nationalstaatliche Isolation antreten. Exzellente Bildung und Weiterbildung sowie ein viel schnellerer Ausbau der digitalen Infrastruktur haben höchste Priorität. Die Ausgestaltung des Hilfspaketes, das die Europäische Union auf den Weg bringen will, sehe ich deshalb kritisch, weil es praktisch doch in einen verkappten Haftungsverbund mündet. Natürlich müssen wir unsere Solidarität für Europa zeigen, und das geht auch nicht kostenfrei. Aber die Mittelverwendung muss zielgerichtet und transparent erfolgen, dann hat Europa eine Chance im globalen Wettbewerb und wir eine längerfristige Perspektive für eine gesunde Wirtschaft im gesamten europäischen Raum“, so Kulitz.

 

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, schildert den Ansatz der Liberalen angesichts der Herausforderungen:

 

„Es stellt sich aktuell die dringende Frage, wie wir die Wirtschaft nach dem aktuellen Abflauen der Corona-Pandemie wieder hochfahren. Dazu hat die FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg ein Positionspapier ‚Liberale Wege aus der Wirtschaftskrise‘ entwickelt. Dies ist unser Ansatz für die grundlegende Ausrichtung der Wirtschaftspolitik nach der Krise. Dabei darf es nicht darum gehen, aus den Staatshilfen eine Staatslenkung zu machen. Die beschlossenen Sofortmaßnahmen, um das Überleben der Unternehmen zu sichern, sind wichtig und richtig. Jetzt geht es aber darum, der Wirtschaft einen Impuls zu geben damit sie dann wieder eigenständig zu alter Stärke zurückkehrt. Dazu schlagen wir zwei Sonderkonjunkturjahre mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen vor: steuerliche Erleichterungen, Zuschüssen und Anreizen, ein ‚Befreiungsschlag‘ von Ideologie und Bürokratie, eine Finanzpolitik ohne Vergemeinschaftung der Schulden, ein starkes Engagement zur Verbesserung der Infrastruktur mit Schwerpunkt Digitalisierung, aber auch eine kritische Auseinandersetzung mit den erfolgten staatlichen Markteingriffen.“

 

Die Positionen der FDP/DVP Fraktion finden Sie im Positionspapier „Liberale Wege aus der Wirtschaftskrise – ein Kompass der Konjunkturimpulse“. Sie finden es online unter

 

https://fdp-landtag-bw.de/aufschwung2022-liberale-wege-aus-der-wirtschaftskrise/

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Gesetzentwurf der FDP/DVP dringend notwendig.


Zur Ankündigung der CDU-Spitzenkandidatin Eisenmann, die Systematik der Verbote und Gebote zur Corona-Bekämpfung zugunsten der Verständlichkeit umstellen zu wollen, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wenn eine gesetzliche Regelung unverständlich ist, dann ist sie unbestimmt und damit rechtswidrig. Deutlicher als die CDU es jetzt tut, kann eine Regierungsfraktion nicht klarmachen, dass viele Verordnungen nicht aufrechterhalten werden können. Die CDU Landtagsfraktion will nun bei dem Inhalt der Corona-Verordnungen mitreden. Dafür fehlt bislang aber die Rechtsgrundlage. Das zeigt einmal mehr, dass der in der letzten Woche eingebrachte Gesetzesentwurf der FDP/DVP, sämtliche bestehende Corona-Verordnungen unter einen Zustimmungsvorbehalt des Parlaments zu stellen, dringend notwendig ist. Wenn es der CDU ernst mit der Wahrung der Freiheitsrechte ist, muss sie dem Gesetzentwurf zustimmen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Kindern darf das Recht auf Bildung nicht länger verwehrt werden.


Zur Ankündigung der Kultusministerin, die Kitas in Baden-Württemberg bis spätestens Ende Juni wieder vollständig öffnen zu wollen, äußerten sich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, wie folgt:

 Rülke: „Wir begrüßen die Ankündigung der Kultusministerin ausdrücklich. Die FDP/DVP Fraktion hat gefordert, die Kinderbetreuung in Kitas, Kindergärten und bei Tageseltern möglichst zügig wieder zu öffnen. Laut Kultusministerin gebe eine im Auftrag der Landesregierung durchgeführte Studie Signale, dass Kinder bis zu zehn Jahren als Überträger des Virus nur eine untergeordnete Rolle spielen. Also gilt es, keine weitere Zeit zu verlieren. Es haben uns zahlreiche verzweifelte Eltern angeschrieben, die dringend auf eine Kinderbetreuung angewiesen sind. Viele haben aber auch zu Recht gefordert, dass ihren Kindern das Recht auf Bildung nicht länger verwehrt werden darf.“

Kern: „Aufgrund der Ergebnisse der Studie ist es auch richtig und notwendig, die Grundschulen zeitnah weiter zu öffnen. Seit genau zehn Wochen sind die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und die Schulen geschlossen. Da an den Grundschulen die Grundlagen der Bildung gelegt werden, droht eine Schulschließung bei Grundschülern besonders schwer ins Gewicht zu fallen. Wir hoffen, dass die Kultusministerin nun zeitnah ein mit den Kommunen und freien Trägern abgestimmtes Konzept für die Öffnung vorlegt und dieses Mal auf kurzfristige Hau-Ruck-Aktionen verzichtet. Denn Eltern, Kinder und Schulen und Einrichtungen sind auf Planungssicherheit und Verlässlichkeit angewiesen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Die ‚Zeit der Exekutive‘ ist lange vorbei.


Am heutigen Montag stellte die FDP/DVP Landtagsfraktion das „Gesetz zur parlamentarischen Kontrolle der Freiheitsbeschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie“ vor. Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, erklärt hierzu:

„Seit März erleben wir infolge der Covid-19-Pandemie die massivsten Einschränkungen der Grundrechte in der Geschichte der Bundesrepublik. Auch wenn mittlerweile zahlreiche Einschränkungen gelockert oder gar aufgehoben wurden, macht die Landesregierung klar, dass noch viel Zeit vergehen wird, bis wir zur alten Normalität zurückkehren. Wir wollen nicht, dass auch noch über Monate hinweg an dieser Stelle die Regierung im Alleingang über Rechtsverordnungen agiert. Die ‚Zeit der Exekutive‘ ist lange vorbei. Wir brauchen jetzt keine allmächtige Regierung, sondern ein Parlament, das die Regierung kontrolliert, auf die Wahrung der Freiheitsrechte drängt und den Fokus auf den Erhalt von Arbeitsplätzen richtet. Das Risiko einer Überlastung des Gesundheitssystems besteht angesichts seit Wochen sinkender Zahl der Infizierten nicht mehr. Gab es in Baden-Württemberg in Höchstphasen noch eine deutlich fünfstellige Zahl an Infizierten, so waren es zuletzt 1.942 (Stand: 22.05.2020). Im Moment haben wir also doppelt so viele Intensiv-Betten im Land als Infizierte an Covid-19.

Die Landesregierung agiert dabei zunehmend plan- und orientierungslos. Dies führt zur zunehmenden Verunsicherung von Bürgern, Wirtschaft und Kommunen und befördert auch Verschwörungstheorien. Weitere Einschränkungen der Bürger- und Freiheitsrechte darf die Regierung nicht im Alleingang vornehmen, sondern nur noch mit Zustimmung des Parlaments. Gerichtliche Entscheidungen der letzten Wochen zeigen, dass viele Einschränkungen unverhältnismäßig sind oder waren. Daher muss auch der Landtag das Recht bekommen, einzelne Verordnungen oder Maßnahmen außer Kraft zu setzen.“

Zu den Details des Gesetzentwurfs führt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und rechtspolitische Sprecher Nico Weinmann:

„Kernforderung unseres Gesetzentwurfs ist, dass alle noch bestehenden sowie künftigen Freiheitsbeschränkungen nur noch mit Zustimmung des Parlaments möglich sein werden. Das Grundgesetz erlaubt in Artikel 80 Absatz 4 des Grundgesetzes den Landtagen anstelle von Rechtsverordnungen der Regierung eigene Regeln zu erlassen. Der Landtag kann hierüber in seiner Gesamtheit entscheiden oder diese Entscheidungen beispielsweise aus prozessökonomischen Erwägungen an einen Sonderausschuss übertragen. In Abweichung zur Geschäftsordnung soll der Sonderausschuss bei Bedarf mit einer Frist von gerade einmal 12 Stunden einberufen werden können und auch digital tagen. Alle Sitzungen sollen öffentlich stattfinden und online übertragen werden. So kann wirksam Verschwörungstheorien vorgebeugt und die Akzeptanz erhöht werden. In dringlichen Fällen kann die Regierung auch zunächst ohne Zustimmung des Landtags eine Maßnahme anordnen. Sie muss dann aber innerhalb von sieben Tagen die Zustimmung nachholen.

Will die Landesregierung bestehende Beschränkungen lockern oder aufheben, braucht sie dafür nicht die Zustimmung des Landtags. Denn nicht die Lockerungen, sondern die Fortdauer der Beschränkungen müssen begründet werden. Der Landtag bzw. der Sonderausschuss können aber proaktiv weitergehende Erleichterungen beschließen. Ein Beispiel wäre etwa die 800 Quadratmeter-Regel für den Einzelhandel. Die Öffnung in diesem Rahmen war zunächst besser als gar keine Öffnung. Sie war aber rechtlich wie tatsächlich völlig unzureichend, wie auch Gerichte festgestellt haben.

Es ist unser Bestreben, gerade durch die parlamentarische Mitwirkung bei künftigen Entscheidungen noch stärker darauf zu achten, dass mit Augenmaß agiert wird und unverhältnismäßige Eingriffe in die Freiheitsrechte nicht weiter stattfinden. Mit diesem Gesetzentwurf stärken wir die Rolle des Landtags als dem höchsten Verfassungsorgan des Landes. Eine stärkere Mitsprache des Parlaments ist überfällig.“

Gesetzentwurf zur parlamentarischen Kontrolle der Freiheitsbeschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Aktuelle Infektionszahlen lassen weitere Öffnungen zu.


Zur Meldung, wonach Tourismusminister Guido Wolf eine Perspektive für die noch geschlossenen Bäder und Wellnessbereiche fordert, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dank zurückgehender Infektionszahlen ist es möglich, die aktuell weitgehend stillstehenden Bäder und Wellnessbereiche schrittweise wieder hochzufahren. Insofern unterstützt die FDP/DVP Fraktion die Forderung des Tourismusministers.

Andere Bundesländer wie Sachsen und Nordrhein-Westfalen haben den Bäderbetrieb bereits aufgenommen, andere ziehen in den kommenden Wochen nach. Der Ministerpräsident muss diesem Beispiel folgen. Wir fordern eine realistische Perspektive für die Bäder und Wellnessbereiche im Tourismusland Baden-Württemberg.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Strenge Maßnahmen in Baden-Württemberg sind durch Infektionsgeschehen nicht mehr gerechtfertigt.


Zur Meldung, wonach Thüringen Anfang Juni die allgemeinen Corona-Beschränkungen beenden will, dies aber nach Auskunft eines Sprechers der Landesregierung für Baden-Württemberg nicht in Betracht käme, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir haben mittlerweile in Baden-Württemberg weniger Infizierte als freie Intensivbetten. So langsam muss man auch die wirtschaftlichen und sozialen Kosten der Shutdown-Politik in den Blick nehmen. Die strengen Maßnahmen in unserem Land sind durch das Infektionsgeschehen einfach nicht mehr gerechtfertigt. Es ist falsch, dass der Ministerpräsident einzig und allein das Ziel verfolgt, Infektionsübertragungen zu bekämpfen, dabei aber die Wirtschaft, das Wohl der Kinder und die Freiheitsrechte der Bürger opfert.

Es wäre klug, einen Blick nach Thüringen zu richten. Eine eher regionale Bekämpfung der wenigen verbliebenen Infektionen wäre weit besser, als Kretschmanns beharrlicher Kampf um die Rolle des Letzten Mohikaners des Shutdown.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Minister Lucha setzte seinen Einfluss in zweckwidriger Weise ein, um seinem Kumpel Christoph Sonntag die Projektförderung aus Steuermitteln zu gewähren.


Nach neun Monaten Aufklärung zieht die FDP/DVP Fraktion eine vorläufige Bilanz in der Affäre um die Förderung der „Stiphtung“ Christoph Sonntag. Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke erklärt:

„Für die FDP/DVP Fraktion steht fest, dass Minister Lucha bis an die Grenzen des rechtlich Zulässigen – vielleicht auch darüber hinaus – ging, um seinem Freund Christoph Sonntag ein mit Steuergeldern üppig gefördertes Projekt zuzuschustern. Es spricht vieles dafür, dass Wünsche von Christoph Sonntag auf Geheiß des Ministers auf dem kurzen Dienstweg umgesetzt werden. Wo andere ehrenamtliche Akteure sich großem Konkurrenzdruck stellen müssen, wurden für Christoph Sonntag vergaberechtliche Vorgaben in einer politisch nicht mehr vertretbaren Weise ausgedehnt. Das Verhalten von Herrn Lucha mag rechtlich gerade noch so vertretbar gewesen sein. Für einen Minister handelte er aber inakzeptabel und kleinkariert.“

Die Kritikpunkte der FDP/DVP Fraktion im Einzelnen fasst der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und Mitglied im Sozialausschuss Jochen Haußmann zusammen:

„Das zuständige Fachreferat im Sozialministerium wies frühzeitig darauf hin, dass der Verzicht auf sämtliche vergaberechtlichen Ausschreibungen juristisch auf ziemlich wackeligen Füßen stand. Die Landeszentrale für politische Bildung wurde vordergründig nicht wegen ihrer Expertise ins Boot geholt, sondern um die Verantwortung für das Projekt zu delegieren, falls es Probleme gebe. Die ‚Demokratietage‘ selbst hatten kaum einen Mehrwert. Dass die gewährten Steuermittel in überwiegender Zahl an Christoph Sonntag, seine Mitarbeiter oder dessen langjährige Geschäftspartner flossen, mag zwar nicht strafbar sein. Es dürfte das teuerste Projekt dieser Art gewesen sein. Es lässt sich aber gewiss sagen, dass dank der Offenlegung dieses Vorgangs durch die damalige Ehefrau von Herrn Sonntag, dem Steuerzahler viel Geld erspart wurde und wahrscheinlich erst dies die Verlängerung des Projekts verhinderte.

Minister Lucha traf sich mindestens drei Mal zu Abendessen mit Christoph Sonntag und wurde auch über das Projektgeschehen informiert. Gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit rückte er mit der Wahrheit immer nur scheibchenweise heraus, und dies nur in dem Umfang, in dem ihm die Vorwürfe ohnehin bereits nachgewiesen wurden. Er hatte keinen Aufklärungswillen, sondern fokussierte sich darauf, seine persönliche freundschaftliche Beziehung zu Christoph Sonntag zu verschleiern.

Völlig unglaubwürdig ist die Behauptung des Ministers, die Entscheidung über die Projektbeendigung und die erste Presseanfrage beim Sozialministerium hätten sich zufällig am 10.07.2019 ‚gekreuzt‘. Aus den Akten ergibt sich, dass für die Entscheidung über die Projektbeendigung an diesem einzigen Tag der Vorgang über fünf Schreibtische im Ministerium wanderte, einschließlich des Ministerialdirektors. Bei der üblichen Ministerialbürokratie wäre für so etwas eher eine Woche als ein Tag erforderlich gewesen. Auch fehlten zu diesem Zeitpunkt zentrale Dokumente, die das Ministerium erst zwei Tage später anforderte. Es gibt keine andere Erklärung für die überstürzte Projektbeendigung, als die, dass Herr Lucha um jeden Preis den Eindruck vermeiden wollte, das Projekt sei infolge einer Presseanfrage beendet worden.“

Daraus leitet Dr. Hans-Ulrich Rülke folgende Konsequenzen:

„Erst durch das das monatelange Drängen der FDP/DVP Fraktion auf Akteneinsicht und die Aufhebung der rechtswidrigen Einstufung als Verschlusssache, konnte über die Verwicklungen des Ministers öffentlich berichtet werden. Das Fehlverhalten von Herrn Lucha steht bereits aus den Unterlagen fest, ohne, dass dafür noch ein Untersuchungsausschuss erforderlich wäre. Die Vergabe eines Projekts in sechsstelliger Höhe ohne eine Ausschreibung an einen befreundeten Künstler, absolut fehlendes Aufklärungswillen, der Versuch der Verhinderung der Aktenherausgabe: die Liste der Verfehlungen von Herrn Sonntags ‚persönlichen Minischders‘ Lucha ist lang. Lediglich aufgrund der Corona-Pandemie, in der das Land einen handlungsfähigen Sozialminister benötigt, sehen wir von einer Rücktrittsforderung ab. Herr Lucha ist ab jetzt aber ein ‚Minister auf Abruf‘ und wir werden genau beobachten, wie sich der Fall in den nächsten Monaten weiterentwickelt. Ungeachtet dessen muss Minister Lucha dem Parlament und der Öffentlichkeit erklären, was er genau mit Herrn Sonntag besprochen hat, was dieser als eine Zusage für die Projektverlängerung deutete. Minister Lucha muss auch erklären, wieso das Projekt in aller Eile am 10.07.2019 beendet wurde, obwohl noch zentrale Unterlagen fehlten. Wir werden den Minister dazu im Sozialausschuss noch befragen. Herr Lucha hat als Beschuldigter in einem Strafverfahren ein Schweigerecht, gegenüber dem Parlament ist er als Minister aber zur Rechenschaft verpflichtet“

 

 

Hintergrund

Die öffentliche und politische Aufarbeitung der Lucha/Sonntag-Affäre dauert mittlerweile zehn Monate. Am 20.07.2019 erschien erstmals ein Bericht über mögliche Unregelmäßigkeiten bei einem Projekt der Stiphtung Christoph Sonntag („SCS“), das mit knapp 200.000 EUR aus dem Etat des Sozialministeriums finanziert wurde, davon gut 170.000 EUR an die SCS. Ursprünglich war alleine für die SCS eine Summe von 300.000 EUR bewilligt und davon bereits 211.000 EUR ausgezahlt. Die öffentliche Kritik richtete sich dabei auch gegen Sozialminister Lucha, dem vorgeworfen wurde, die Projektmittel nur aus freundschaftlicher Beziehung zu Christoph Sonntag bewilligt haben.

Noch am Tag, als die Vorwürfe erstmals publik wurden, stellte die FDP/DVP Fraktion einen ersten Berichtsantrag dazu. Fünf weitere Anträge und eine Kleine Anfrage der FDP/DVP Fraktion folgten. Das Thema wurde bislang in drei Sitzungen des Sozialausschusses beraten, darunter einmal in einer öffentlichen Sitzung. Auf Antrag der FDP/DVP fand im Oktober auch eine aktuelle Debatte im Landtag dazu statt.

Sozialminister Lucha versuchte zunächst, die Projektförderung als einen in allen Belangen korrekten Vorgang darzustellen und die Kritik der Opposition als haltlos abzutun. Die von Anfang an erhobene Forderung der FDP/DVP Fraktion, dem Parlament die Akten zu überlassen lehnte er zunächst entschieden ab. Erst unter dem Druck eines zur Abstimmung im Parlament eingebrachten Antrags im Oktober 2019 sicherte er zu, die Akten dem Landtag zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Nach Aktenüberlassung im Dezember 2019 wurden die Akten vom Sozialministerium zunächst pauschal als Verschlusssache eingestuft, mit der Folge, dass nichts über deren Inhalt berichtet werden durfte. Die FDP/DVP hat dies von Anfang an als einen rechtswidrigen Versuch gerügt, der Opposition bei der Aufklärung einen Maulkorb aufzuerlegen. Tatsächlich musste Minister Lucha nach weiterem beharrlichen Druck der FDP/DVP im Februar 2020 die Einstufung als Verschlusssache aufheben. Nun sind lediglich einzelne Abschnitte im Hinblick auf die persönlichen Rechte Dritter geschwärzt. Insgesamt können wir nun aber unsere Einschätzung mit Auszügen aus den Akten untermauern.

 

Kritikfelder im Einzelnen.

1.Das Projekt wurde am 10.07.2019 wegen der ersten Presseanfrage nicht verlängert und nicht, wie der Minister im Landtag und in schriftlichen Antworten behauptete, aufgrund eigener Entscheidung seines Hauses ohne Druck von Außen. Ob der ausführliche ministeriumsinterne Vermerk, der dieser Entscheidung zu Grunde gelegt wurde, erst später entstand und auf den 10.07.2019 zurückdatiert wurde, oder aber die Entscheidung über die Nicht-Verlängerung des Projekts in einer vollkommen unüblich schnellen Geschwindigkeit innerhalb des Ministeriums noch am gleichen Tag fiel, kann anhand der Aktenunterlagen nicht zweifelsfrei festgestellt werden.

Am 10.07.2019 erfolgte eine erste Anfrage der Stuttgarter Nachrichten bei der Pressestelle des Sozialministeriums zu diesen Vorwürfen. Bereits seit zwei Wochen wurde der Vorgang ministeriumsintern zu diesem Zeitpunkt umfassend geprüft, nachdem die damalige Schwiegermutter von Christoph Sonntag mit einer E-Mail vom 26.06.2019 an Minister Lucha schwere Vorwürfe gegen den Künstler erhob. Den Akten ist eine umfangreiche Kommunikation zwischen der Landeszentrale für politische Bildung („LpB“) und dem Sozialministerium zu entnehmen.

Am 09.07.2019 führte der stellvertretende Direktor der LpB ein Telefonat mit dem Sozialministerium. Ausweislich einer Gesprächsnotiz stellte er „die zeitnahe Übersendung des Vertrags bzw. Zuwendungsbescheids zwischen der LpB und der ‚Stiphtung Christoph Sonntag‘“ in Aussicht. Hintergrund war, dass ein Jahr zuvor die SCS eine Zusage für einen vorläufigen Projektbeginn erhielt, die LpB aber offenbar vergessen hatte, einen förmlichen Bewilligungsbescheid auszustellen. Dies war erst bei einer Prüfung durch das Sozialministerium aufgefallen, als es um die Verlängerung des Projekts ging. Der 6-seitige Bewilligungsbescheid der LpB wurde per E-Mail am 09.07.2019 um 22:29 Uhr an den zuständigen Mitarbeiter im Sozialministerium verschickt.

Ausweislich des Datums sollen sich an einem einzigen Tag, dem folgenden 10.07.2019, folgende Abläufe im Sozialministerium ereignet haben, wobei hinzuweisen ist, dass es sich bei der Vorlage um ein Schriftstück und keine E-Mail handelte, diese also physisch zwischen den Beteiligten weitergeleitet werden musste:

  • Auswertung des 6-seitigen Bewilligungsbescheids der LpB;
  • Fertigung einer vierseitigen Vorlage des zuständigen Fachreferats des Sozialministeriums (große Teile sind geschwärzt), in der von einer Fortsetzung des Projekts abgeraten wird;
  • Weiterleitung an die Zentralstelle im Ministerium und Kenntnisnahme ebenda;
  • von der Zentralstelle Weiterleitung an Herrn Ministerialdirektor Prof. Dr. Hammann;
  • Ministerialdirektor Prof. Dr. Hammann, und nicht Minister Lucha, stimmt dem Vorschlag, das Projekt nicht zu verlängern, zu. Gleichzeitig wird die Fachabteilung von ihm angewiesen, die LpB über die Nicht-Verlängerung zu informieren;
  • Dieser Bitte wird ausgeführt und am gleichen Tag wird ein Schreiben (keine E-Mail) an die LpB verschickt, in dem ihr ohne Angabe von Gründen mitgeteilt wird, dass das Projekt nicht verlängert wird.

Wenn also das Datum 10.07.2019 korrekt ist, wurden innerhalb eines Tages sechs komplexe Arbeitsschritte vorgenommen. Bei vergleichbaren Vorgängen innerhalb eines Ministeriums wäre für so einen Ablauf wohl ca. eine Woche erforderlich gewesen. Die plötzliche Eile kann aus Sicht der FDP/DVP Fraktion nur damit erklärt werden, dass das Projekt unbedingt noch am 10.07.2019 beendet werden musste, weil es an diesem Tag die erste Presseanfrage der Stuttgarter Nachrichten gab.

Gänzlich unglaubwürdig ist die frühere Antwort von Minister Lucha auf die Berichtsbitte Ziff. 3 zu dem Antrag 16/7192 der FDP/DVP Fraktion. Dort erklärt der Minister, dass die Projektbeendigung und die erste Presseanfrage am gleichen Tag erfolgten, ein Zufall sei:

Die Anfrage des Journalisten überkreuzte sich mit der Erstellung des Abschlussvermerks der Haushaltsabteilung. Das Ministerium hat nichts verschwiegen.“

Die Hastigkeit der Entscheidung wird besonders offenkundig, weil wesentliche Dokumente im Sozialministerium noch fehlten und am 12.07.2019 per E-Mail von der LpB angefordert wurden. Hierzu gehörten:

  • Antrag auf Förderung der SCS;
  • der Projektzeitplan;
  • der Kosten- und Finanzierungsplan;
  • der Bescheid über den vorzeitigen Maßnahmebeginn;
  • Mittelanforderungen durch die SCS;
  • der Antragsprüfungsvermerk zum Zuwendungsbescheid vom 09.07.2020.

Ob vor diesem Hintergrund tatsächlich alle Entscheidungen am 10.07.2020 getroffen wurden, oder ob nicht rückwirkend die Bearbeitungszeitpunkte vordatiert wurden, lässt sich anhand der Akten nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen. Es ist jedenfalls erstaunlich, dass die Kommunikation, die in der Regel per E-Mail oder telefonisch geführt wurde, gerade aber die Projektbeendigung gegenüber der LpB lediglich mittels eines Briefes kommuniziert wurde, der eine Überprüfung des Versands nicht ermöglicht. Auffällig ist auch, dass im zeitlich nachgelagerten E-Mail Verkehr zwischen Sozialministerium und der LpB  im Zeitraum zwischen 12.07.2019 und dem 15.07.2019 in keiner Weise Bezug auf die Beendigung des Projekts genommen wurde

Die FDP/DVP Fraktion wird in den abschließenden Beratungen unserer Anträge im Sozialausschuss von Minister Lucha eine Aufklärung zu dieser Diskrepanz fordern.

 

2. Landeszentrale für politische Bildung („LpB“) wurde insbesondere zwischengeschaltet, um vergaberechtliche Vorschriften zu umgehen, damit das Projekt konkurrenzlos an die Stiphtung Christoph Sonntag („SCS“) vergeben wird; die fachliche Expertise der LpB wurde als Argument nur vorgeschoben.

22.01.2018: Das Referat Recht im Sozialministerium legt eine Prüfung vor, in welchem Umfang im Falle einer Direktvergabe des Projekts vom Ministerium an die SCS vergaberechtliche Vorschriften einzuhalten sind. Die Begründung wirkt sehr bemüht und zum Schluss erfolgt der Hinweis, dass die vergaberechtlichen Anforderungen umgangen werden könnten, wenn man das Projekt über die LpB abwickeln würde:

Aus der rechtlichen Beurteilung des Sozialministeriums:

– Von einer EU-weiten Ausschreibung könne bei einem Projekt dieser Größenordnung nur infolge einer Ausnahme für „u.a. administrative Dienstleistungen im Sozial-, Bildungs-, Gesundheits- und kulturellen Bereich“ abgesehen werden. Zwar fehle es zu dieser neuen Regelung noch an Rechtsprechung, „eine Subsumtion der zu beauftragenden Dienstleistung unter diesen Ausnahmetatbestand (erscheint) vertretbar“.

– Größere Schwierigkeiten bestehen aber mit nationalen rechtlichen Vergaberichtlinien. Zu beachten sei dabei insbesondere § 55 der Bundeshaushaltsordnung (§ 55 Landeshaushaltsordnung ist identisch), das lediglich in Ausnahmefällen, im konkreten Fall bei freiberuflichen Leistungen, eine Ausnahme vom Erfordernis einer öffentlichen Ausschreibung vorsehe:

Vergaberechtliches Fazit:

Die Beauftragung im Wege der freihändigen Vergabe ist rechtlich vertretbar. Die direkte Beauftragung von (…) (geschwärzt) unter Verzicht auf Vergleichsangebote müsste mit einem Alleinstellungsmerkmal des vorgesehenen Auftragnehmers bezüglich des gesamten (sic) Projekts begründet werden. Ob nach der vorgelegten (und ggf. angepassten) Konzeption ein solches anzunehmen ist, obliegt der dortigen Beurteilung. Sollte eine direkte Beauftragung erfolgen, wäre bei der Größenordnung des Projekts die Beteiligung der für den Auftragnehmer zuständigen Preisüberwachungsstelle (Regierungspräsidium) angezeigt.“ (zitiert aus dem Schreiben)

Sodann folgen bemerkenswerte drei Sätze, die nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion durchaus als eine Anweisung zur Umgehung der vergaberechtlichen Anforderungen interpretiert werden kann:

Exkurs: Projektförderung (Abwicklung durch die Landeszentrale für politische Bildung)

Alternativ wäre eine Bezuschussung im Wege der Projektförderung zu erwägen. In diesem Fall ist Vergaberecht für das SM nicht einschlägig. Einzelheiten wären mit Referat 14 abzustimmen.“ (Hervorhebung durch FDP/DVP)

In den offiziellen Antworten geht das Sozialministerium mit keinem Wort auf eine Beauftragung der LpB zu diesem Zweck ein. Stattdessen wird auf angeblich fachliche Gründe für die Beauftragung der LpB verwiesen:

Das Ministerium für Soziales und Integration überträgt die Durchführung und Abwicklung von Projektförderungen vielfach auf andere Stellen. Die langjährige Erfahrung der Landeszentrale für politische Bildung in den Bereichen Demokratielernen und Beteiligung schien dem Ministerium für Soziales und Integration für den Programmerfolg von entscheidender Bedeutung.“ (Antwort auf Landtags-Drucksache 16/6819, Frage 7).

 

16.03.2018: In einer LpB internen E-Mail berichtet ein Teilnehmer von seinen Eindrücken über das erste Gespräch mit Vertretern des Sozialministeriums. Die LpB scheint alles andere als euphorisch über eine Beteiligung zu denken:

„(…) Dementsprechend hat das Sozialministerium den Wunsch geäußert, dass die LpB auch in diesem neuen Projekt eine große verwaltende Rolle übernimmt und ähnlich wie in den vermuteten vorhandenen Vorgängen Geld vom SM (Anm.: Sozialministerium) übernimmt und der Stiftung zuwendet. Meine interne Abfrage im FB (Fachbereich) Haushalt hat ergeben, dass dort keine solche Vorgänge bekannt sind. Es gibt indirekte Zusammenarbeiten mit der Stiftung (…). Aber eine Finanzierung der Projekte hat nicht stattgefunden. Frau XY (Name geschwärzt) vom SM habe ich mittlerweile darüber informiert, dass es keine Zusammenarbeit seitens der LpB gab und wir keinen Vorgang haben, auf den wir zurückgreifen können. (…) Abgesehen davon, dass hier einige Kommunikationspannen passiert sind, stehen wir vor dem Problem, dass jede Zusammenarbeit zwischen SM, LpB und Stiftung, bei der über die LpB Mittel fließen, grundständig erarbeitet werden muss, was sehr viel Zeit kosten wird. (…)

Von diesen ursprünglichen Zweifel war später nichts mehr zu finden. Offensichtlich waren die für die LpB bewilligten 50.000 EUR für die Projektbetreuung ausreichender Anreiz, mitzumachen. Welche Spannungen zwischen der LPB und dem Sozialministerium bestehen, zeigt der Umstand, dass bis heute Uneinigkeit über die genaue Abrechnungssumme des Projekts besteht.

 

3. Größere persönliche Einbindung des Ministers als bislang zugegeben

Bereits bekannt ist, dass das Projekt am 3.5.2017 bei einem dreistündigen Abendessen von Minister Lucha, Christoph Sonntag, und drei Mitarbeitern auf Rechnung des Sozialministeriums (Kosten laut Rechnung 299,80 €), eingefädelt wurde. Minister Lucha beteuerte stets, sich in der Folge nicht näher mit dem Projekt befasst zu haben, und die Abwicklung den Fachmitarbeitern überlassen zu haben.

Bereits vorher räumte der Minister ein, dass er, einmal mit seinem Sohn, in der Phase der Projektverlängerung am 09.12.2018 und 20.02.2019, zweimal zum Abendessen durch Herrn Sonntag eingeladen wurde. Dies sei ein „großer Fehler“ gewesen, allerdings seien die Treffen „im Kern privater“ Natur.

Diese Behauptung bezweifelt die FDP/DVP Fraktion, denn aus den Akten geht hervor, dass Christoph Sonntag kurze Zeit nach der zweiten Essenseinladung gegenüber der LpB von einer persönlichen Zusage des Ministers für eine Projektverlängerung berichtete

Dies geht aus einer E-Mail zwischen Mitarbeitern des SM vom 21.03.2019 hervor. Dort heißt es:

Ich bin etwas verwirrt, denn gestern rief mich XY (Name geschwärzt) von der LpB an, um sich dafür zu bedanken, dass das Projekt mit der Christoph Sonntag Stiphtung fortgesetzt wird – dies habe Herr Minister letzte Woche persönlich zu Herrn Sonntag gesagt.

Das Sozialministerium dementierte später eine solche Zusage. Aus unserer Sicht ist dies ein gewichtiges Indiz dafür, dass beim Abendessen am 20.02.19, mag dies im Übrigen tatsächlich privater Natur sein, auch über das Projekt gesprochen werden muss. Jedenfalls sind dem Landtag keine weiteren Treffen des Minister und Christoph Sonntag in dieser Zeit bekannt geworden.

Diese E-Mail vom 21.03.2019 wird noch am selben Tag hausintern an die dienstliche E-Mail-Adresse des Ministers weitergeschickt, der Minister darüber also persönlich informiert, verbunden mit dem Anschreiben:

Lieber Manne, da gibt es etwas Verwirrung, wir hatten ja am Montag kurz darüber gesprochen. Lass uns morgen kurz besprechen. Der Vermerk ist noch bei mir.“

Die Nachricht belegt zum einen, dass der Minister persönlich an der Entscheidung über die Projektförderung beteiligt war. Seine Kommunikation lief aber mündlich, nicht schriftlich ab. Der Satz „Der Vermerk ist noch bei mir“ bezieht sich auf den Vermerk vom 08.03.2019, in dem von einer Verlängerung abgeraten wurde, und der dem Minister persönlich übersandt wurde. Offenbar sollte erst mit dem Minister beraten werden, ob der negative Vermerk zu den Akten gegeben werden sollte oder nicht.

Dies zeigt, dass Minister Lucha wesentlich stärker in die Projektgenehmigung involviert war, als er eingeräumt hat. Vor dem Hintergrund seiner offenkundigen Freundschaft zu Herrn Sonntag, den Essenseinladungen und den hier aufgeführten Hinweisen auf weitergehende Einbindung des Ministers im Zusammenhang mit der Projektgenehmigung und einer etwaigen Projektverlängerung bleibt abzuwarten, zu welchem Schluss die staatsanwaltlichen Ermittlungen bezüglich des Ministers und Herrn Sonntag gelangen.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Regierungsfraktionen lassen einige existenziell getroffenen Branchen links liegen.


Zur Ankündigung der Koalitionsfraktionen für ein zweites Hilfspaket für die Wirtschaft sagen der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der tourismuspolitische Sprecher, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Nachdem jeder überdeutlich gemacht hat, wie notwendig weitere Soforthilfen für stark betroffene Branchen wie etwa die Gastronomie und Hotellerie oder die Busunternehmer sind, lassen sich nach wochenlangem Zaudern die Regierungsfraktionen nun herab, weitere Hilfen freizugeben. Doch erst so spät, dass nun wieder eine Woche verstreichen wird, bis die Hilfen wirksam werden. Das kostet vielen Betrieben ihre Existenz, die ihren Hilfsantrag gar nicht mehr ausfüllen müssen“, kommentiert Rülke.

„Das Corona-Sofortpaket II ist lange überfällig und endlich wird diese Forderung der FDP/DVP-Fraktion umgesetzt. Wir brauchen aber weitere Maßnahmen. Es ist nicht ersichtlich, wieso es ein branchenspezifisches Programm für Gastronomie und Hotellerie gibt, andere nach wie vor von der Schließung betroffene Bereiche aber leer ausgehen sollen. Wo bleibt die Unterstützung für die Reisebranche, für Schausteller, Marktleute, Veranstaltungsagenturen und Messebauer? Wir brauchen jetzt Hilfe für die Bereiche der Stufe 4 des Stufenplans der Landesregierung, denen nach wie vor jedwede Perspektive auf eine Öffnung und Umsätze fehlt.

Wiederum fallen nun wichtige Branchen unter den Tisch. Ein umfassendes Konzept fehlt, es wird nur Stückwerk geliefert. Die FDP/DVP-Fraktion hat in einem Positionspapier für den Tourismus ein solches Konzept vorgelegt. Abschreiben erlaubt!“ beklagt Schweickert.

„Die in Aussicht gestellten Hilfen für die Busunternehmen im Land hören sich zunächst plausibel an. Es braucht aber tatsächlich tragfähige Strukturen, die den kleinen inhabergeführten Busunternehmen im Land über die Krise helfen, damit die Bürger im Land auch nach der Krise noch auf einen qualitätsorientierten Busverkehr vertrauen können.

Die Kultureinrichtungen und Vereine gehören zu den ersten Leidtragenden des Shutdown und können bis heute praktisch keine Umsätze durch Eintrittsgelder erwirtschaften. Zielgerichtete Hilfen sind hier längst überfällig. Es irritiert weiter, dass offenbar aus dem Wissenschaftsministerium keine Impulse kommen, um die Hochschulen bei der weiteren Digitalisierung zu unterstützen, die für den Vorlesungsbetrieb im digitalen Sommersemester 2020 unerlässlich ist.

Die Sofortmaßnahmen können jedoch nur ein erster Schritt sein. Die Landesregierung muss jetzt auch einen langfristigen Plan entwickeln, um die Konsequenzen der Corona-Krise abzumildern und den Wirtschaftseinbruch wieder auszugleichen. Wir brauchen dazu konjunkturelle Impulse, eine Entlastung von Bürokratie und übermäßiger Regulierung sowie mehr Investitionen in Infrastruktur und Innovationen. Die FDP/DVP-Fraktion hat dazu schon ein Konzept vorgelegt – die Landesregierung braucht aber selbst für kurzfristige Maßnahmen viel zu lange. Ein Plan bis mindestens Jahresende fehlt hingegen vollständig“, ergänzt Rülke

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Demonstrationen angesichts des Versagens der Regierung nicht verwunderlich.


Zur aktuellen Debatte „Verordnungen am Wochenende, Chaos am Montag – Wann findet Ministerpräsident Kretschmann einen ordentlichen Krisenmodus mit seiner Landesregierung?“, erläutert der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke: „Regierende jammern über Demonstrationen von Wutbürgern und über das Blühen von Verschwörungstheorien. Angesichts der Widersprüchlichkeit, Zerstrittenheit und Inkompetenz des Regierungshandelns ist das allerdings kein Wunder.“

Denn das Grundprinzip dieser Regierung sei: Eine Coronaverordnung kommt Sonntagabend um 23 Uhr 59, und die Kommunen sollen sie dann am Montagmorgen umsetzen.

Einige Beispiele führt Rülke an: Insbesondere gebe es diese aus dem Sozialministerium von Minister Lucha: Die Einzelhandelsrichtlinie wurde mit zwei Tagen Vorlauf und höchst komplexen Anforderungen an Einzelhändler und Kommunen erlassen. Hinzu komme „ein bemerkenswerter Eiertanz um die 800-Quadratmeter-Regelung“: Erst erklärte der Ministerpräsident, er sei für 400 Quadratmeter als Obergrenze. Dann würden 800 Quadratmeter eingeführt, ohne dass jemand sein Geschäft verkleinern kann. Dann würde nach einem Gerichtsurteil die Verkleinerung möglich. Und am Ende entfiel die Beschränkung ganz.

In der Coronaverordnung gebe es für den Einzelhandel Ausnahmen für Menschen, für die eine Maske aus medizinischen Gründen unzumutbar ist. In der Coronaverordnung für den Einzelhandel fehlte das dann plötzlich. Ganz zu schweigen vom Rat des Ministerpräsidenten an Leute, die keine Maske haben: „Ein Schal tuts auch!“

Rülke dazu: „Wie soll die Bevölkerung Akzeptanz für eine solche Politik gewinnen?“

Hinzu kämen Alleingänge und nicht zu Ende gedachte Maßnahmen einiger Minister, so bei Minister Lucha etwa seine Aktion gegen die Zahnärzte und die ausgerufene Kontaktsperre in Altenheimen. Und wenn der Innenminister die Bevölkerung dazu aufrufe, den Nachbarn zu denunzieren, so trage das auch nicht zum inneren Frieden dieses Landes bei.

Der Verkehrsminister beteilige sich an der Verwirrung der Menschen, indem er von einer schrittweisen Öffnung von Fahrschulen schwadronierte, die dann doch nicht so kam.

Der Gastronomie wird ein 328-Millionen-Hilfsprogramm von der CDU versprochen, das die Grünen dann neidisch blockierten. Hier würden Hahnenkämpfe einer zerstrittenen Koalition auf dem Rücken einer Branche ausgetragen.

Die größten Fehlleistungen gebe es inzwischen aber im Geschäftsbereich der CDU-Spitzenkandidatin: Im Sportbereich trainierten die Profis schon längst in Kontaktsportarten, während die Breitensportler in ungefährlichen Sportarten wochenlang hingehalten würden. Im Schulbereich fahre der Zug ohne Baden-Württemberg ab. „Wir sind am Ende mit dem Saarland die letzten, weil das Ministerium die Vorbereitung nicht hinbekommt“, so Rülke. Im KiTa-Bereich gebt es ein einziges Desaster: „Frau Eisenmann, es beschweren sich sogar die CDU-Bürgermeister über Sie!“ so Rülke. Die Kommunen hätten deutlich gemacht, dass sie für die Umsetzung des Normalbetriebs mindestens eine Woche Vorlauf bräuchten, aber die Ministerin halte eisern am Termin 18.05. fest und stellte eine Notverkündung gerade mal für den 16. Mai in Aussicht. Entsprechend fiele dann auch die Watsche aus der Regierungszentrale aus: Regierungssprecher Hoogvliet verkündete im Auftrag des Ministerpräsidenten: „Es liegt schlicht daran, dass das Kultusministerium den Vorschlag erst am Dienstagabend bzw. ordentlich ausgearbeitet am Mittwoch vorgelegt hat.“

Dazu bemerkt Rülke: „Frau Eisenmann, der Ministerpräsident bescheinigt Ihnen, nicht ordentlich zu arbeiten. Ihre Versetzung ist gefährdet. Vielleicht ist das der Grund, weshalb Sie dafür sind, dass in diesem Schuljahr keiner sitzen bleibt.“

Keiner wisse bei der Kita-Öffnung Bescheid, so Rülkes Kritik, der Schwarze Peter werde den Kommunen ins Nest gelegt – Bei dieser Leistungsbilanz einer Landesregierung sei die Wut der Bevölkerung nicht verwunderlich.

„Herr Ministerpräsident, die Demonstranten auf dem Wasen jeden Samstag sind die Demonstranten Ihrer Landesregierung!“ so Rülke abschließend.

Nachträgliche Änderung der Gaststätten-Verordnung erzeugt Unsicherheit.


Zur in letzter Minute geänderten Regelungen für die Öffnung der Gaststätten sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Landesregierung sorgt für Verwirrung bei Wirten, Gästen und Kommunen! Erst sagt man, die Erhebung der Namen und Kontaktdaten von Gästen sei freiwillig, dann macht man dies auf einmal doch verpflichtend. Die Lage für die Wirte ist schon schlimm genug – da kann man wenigstens eine klare und nachvollziehbare Kommunikation verlangen. Aber dieses ständige Ändern der Regeln erschwert die Akzeptanz und ist nicht nachvollziehbar. Kann man sich nicht erst überlegen, was wirklich notwendig ist, und dann die Regelungen erlassen?“

Hintergrund der Äußerung ist eine Änderung der Corona-Verordnung Gaststätten. Danach ist die Erhebung von Namen und Kontaktdaten von Gaststättenbesuchern zwingend. In einer früheren – weit kommunizierten und rezipierten Version – war dies noch freiwillig. Zahlreiche Gastwirte, Gaststättenbesucher und die Kommunen, die sich auf die heutige Wiedereröffnung vorbereitet haben, wurden durch die Änderung überrascht.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Im Zusammenhang mit der Meldung, wonach der Amtschef des Verkehrsministeriums geäußert habe, nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs über die Beschwerde des Landes gegen ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro und dem vom Land begehrten vorläufige Ruhen des Verfahrens seien nun weitere Fahrverbote in Stuttgart unvermeidbar, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Aus meiner Sicht zieht das grüne Verkehrsministerium die falschen Schlüsse. Ein Blick in andere Länder zeigt, dass man sich nicht willfährig dem Ansinnen der DUH beugen muss. Das Ministerium spricht selbst vom Instrument der Vollstreckungsabwehrklage. Ich bin auch erstaunt, wie in einer so zentralen Frage ohne den Koalitionsausschuss in der Kürze der Zeit schon angeblich unverrückbare Fakten in den Raum gestellt werden. Hier wiegt wohl der insgeheime Wunsch nach weiteren Fahrverbote schwerer als die Bereitschaft alle Spielräume maximal auszudehnen. Denn die Messwerte sind mehrheitlich schon vor der Corona-Krise im Bereich des Grenzwerts gewesen. Es hätte eigentlich schon im April entschieden werden müssen. Da wollte sich der grüne Verkehrsminister vertagen. Das wurde jetzt abgelehnt. Das gesamte Messwertgeschehen und der massive Wettereinfluss legen für mich ganz klar fest: Weitere Diesel-Fahrverbote als Einzelmaßnahmen sind nicht verhältnismäßig, da nicht scharf genug zu verifizieren.“

 

Liberale Antwort auf die Frage, wie es nach der Corona-Krise wirtschaftlich weitergehen kann.


„Mit der Corona-Krise kommt die Wirtschaftskrise und es stellt sich jetzt die dringende Frage, wie wir die Wirtschaft wieder hochfahren“, so der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bei der Vorstellung des aktuellen Positionspapiers seiner Fraktion, das er in einer Live-Video-Pressekonferenz vorstellte.

Rülke stellte fest, dass es bereits jetzt in allen Bereichen der Wirtschaft massive Verlierer der Lock-Down-Maßnahmen gäbe: „Umsatzausfälle in Milliardenhöhe und flächendeckende Kurzarbeit sind nur die Vorboten einer schweren Rezession“, warnte Rülke, „bei der es um nicht weniger geht als unseren Wohlstand.“ Er wies darauf hin, dass sich gerade in der Corona-Krise zeige, welche Bedeutung die Wirtschaftskraft habe, denn nur die Leistung von Millionen Beschäftigten in unzähligen Betrieben erwirtschafteten die Mittel, die man für Hilfsmaßnahmen jetzt einsetze.

„Wir sehen es daher als unsere Verpflichtung, eine liberale Antwort darauf zu geben, wie es jetzt weitergehen kann“, beschrieb Rülke den Ansatz der Entwicklung des Positionspapiers. Er betonte, dass es jetzt auch um die Grundfrage der Ausrichtung von Wirtschaftspolitik gehe. „Schnelle Hilfen für die Betriebe und Branchen zu schaffen, um Insolvenzen zu vermeiden, ist jetzt zweifelsohne das Gebot der Stunde, das wir als Landtagsfraktion auch mittragen“, so Rülke mit Blick auf die milliardenschweren, beschlossenen Hilfspakete, „aber die grundsätzliche Ausrichtung der weiteren Wirtschaftspolitik braucht aus unserer Sicht einen klaren liberalen Kompass, um der Wirtschaft wieder den Schwung zu ermöglichen.“

So dürfe es jetzt nach seinen Aussagen nicht darum gehen, aus den Staatshilfen eine Staatslenkung zu machen. „Die Erfahrungen haben immer gezeigt, dass der Staat Rahmenbedingungen setzen muss, aber nicht der bessere Unternehmer ist.“ Jetzt gehe es darum, dass Unternehmen nicht nur überleben, sondern zur alten Kraft zurückkehrten, Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten werden können und auch das Gründungs- und Innovationsgeschehen im Land weiterhin vital bleibe.

Im nun vorliegenden Papier schlägt die FDP/DVP Fraktion zwei Sonderkonjunkturjahre vor, um aus der Krise zu kommen. Leitlinien für die notwendigen Konjunktur- und Investitionsimpulse sollen aus Sicht der Freien Demokraten ein Konjunkturpaket aus steuerlichen Erleichterungen, Zuschüssen und Anreizen, ein „Befreiungsschlag“ von Ideologie und Bürokratie, eine Finanzpolitik ohne Vergemeinschaftung der Schulden, ein starkes Engagement zur Verbesserung der Infrastruktur mit Schwerpunkt Digitalisierung, aber auch eine kritische Auseinandersetzung mit den erfolgten staatlichen Markteingriffen sein.

Im Papier wird gefordert, zur Entlastung der Unternehmen das Modell einer negativen Gewinnsteuer umzusetzen, das eine nicht zurückzahlbare Soforthilfe in Höhe der im vergangenen Jahr gezahlten Gewinnsteuer enthielte. Rülke bezeichnet dies als transparente und passgenaue Maßnahme zur Vermeidung von Insolvenzen.

„Wir haben bereits jetzt, nach wenigen Wochen des Lock-Down erlebt, dass der Ausbau der Digitalisierung bei uns nicht die nötige politische Aufmerksamkeit genossen hat“, so Rülke mit Blick auf sichtbar gewordene Lücken und Schwachstellen des Digitalnetzes in Baden-Württemberg: „Dem Ausbau der digitalen Infrastruktur muss eine zentrale Rolle zukommen“. Die Liberalen fordern Investitionen in Ausbauprogramme für Glasfaseranschlüsse und ein flächendeckendes, leistungsfähiges Mobilfunknetz.

Dem Abbau von Bürokratie widmen sich die Liberalen in ihrem Papier, in dem sie ein Belastungs-Moratorium zum Schutz vor neuer Bürokratie, die Prüfung der zahlreichen Dokumentationspflichten für Unternehmen sowie eine Abschaffung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes fordern. Gleichzeitig fordern sie eine Weiterbildungsoffensive. „Das Bildungszeitgesetz, das von der Vorgängerregierung auf Druck der Gewerkschaften eingeführt wurde, und das Freistellungen auch für nichtberufliche Weiterbildungen ermöglicht, hat sich als untauglich erwiesen und kann weg“, so Rülke. Gleichzeitig sei es jetzt Zeit für eine Modernisierung und Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. „Die Bestimmungen in diesem Bereich erweisen sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund der neuen technischen Möglichkeiten als hoffnungslos veraltet. Dem muss Rechnung in Abstimmung mit den Tarifpartnern Rechnung getragen werden“, fordert Rülke.

Konkret widmet sich das Papier auch der Automobilindustrie als Schlüsselbranche für Baden-Württemberg. „Wir dürfen nicht den Irrweg der einseitigen Förderung der batteriegebundenen Elektromobilität einfach fortsetzen. Führende Experten der Automobilbranche sagen zurecht, dass der Marktanteil dieses Bereichs viel zu gering sei, um die Konjunktur zu stimulieren“, so Rülke: „Wir sind keine Anhänger von staatlichen Förderprogrammen, aber wenn man diese schon macht, müssen sie innovationsfreundlich und unter Einbeziehung der Wasserstoff-Technologie ausgestaltet werden.“

Mit Blick auf die internationalen Wirtschafts- und Finanzbeziehungen setzen sich die Liberalen in ihren Positionen für einen weiteren Ausbau des Freihandels ein. „Wir mussten jetzt erleben, dass undurchlässige Grenzen für viele Menschen und auch die Unternehmen im Land eine spürbare Einschränkung sind“, stellte Rülke fest und fordert: „Auch Waren und Dienstleistungen dürfen nicht an Grenzen scheitern“. Einer Vergemeinschaftung von Schulden in der EU erteilen die Liberalen jedoch eine klare Absage. „Ich warne ausdrücklich davor, die Coronakrise als Anlass zu missbrauchen, um jahrelange Defizite in den Haushalten von einigen Ländern der EU mit Hilfe von sogenannten ‚Eurobonds‘ zu kaschieren oder gar zu bezahlen“, so der Fraktionsvorsitzende.

„Unser Papier sehen wir als Diskussionsgrundlage für die weiteren Entwicklungen.“, so Rülke, „In den kommenden Monaten und Jahren wird der politische Schwerpunkt auf der Frage liegen, ob und wie es unser Wirtschaftsstandort schafft, den Wohlstand zu behaupten. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, mit einem klaren liberalen Kompass durch die großen Herausforderungen zu kommen“, so Rülke abschließend.

https://fdp-landtag-bw.de/downloads/2020/05/aufschwung-2022-liberale-wege-aus-der-wirtschaftskrise.pdf/

 

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Anforderung von Bundeswehrsoldaten in der Coronakrise über Amtshilfe hinaus muss gründlich aufgeklärt werden


Zu bekannt gewordenen Anforderungen hunderter Soldaten der Bundeswehr für Sicherheitsaufgaben auch in Flüchtlingsheimen durch das baden-württembergische Innenministerium und Behörden, die später wieder zurückgezogen wurden, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

“Die Anforderung von Bundeswehrsoldaten durch das baden-württembergische Innenministerium und Behörden des Landes in der Coronakrise muss umfassend aufgeklärt werden. Zwar darf die Bundeswehr unter bestimmten Voraussetzungen Amtshilfe leisten, die Wahrnehmung von Polizeiaufgaben wie beispielsweise im Streifendienst hat aber einen völlig anderen Stellenwert. Innenminister Strobl ist bekanntermaßen ein nahezu hemmungsloser Befürworter des Einsatzes der Bundeswehr im Innern. Umso gründlicher muss geschaut werden, ob das Innenministerium die verfassungsrechtlichen Grenzen des Einsatzes der Bundeswehr überschreiten wollte, wie es nun als naheliegend erscheint. Wir werden Innenminister Strobl umfassend dazu befragen und uns nicht mit Allgemeinplätzen zufriedengeben.
Bei alledem zeigt dieser Fall auch einmal mehr, wie wichtig die parlamentarische Kontrolle der Landesregierung ist.”

Frage ist, wie wir der bevorstehenden Wirtschaftskrise begegnen.


In der Debatte zum Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg in der derzeitigen Krisensituation kritisierte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, den Ministerpräsidenten Kretschmann. Am Beispiel der Öffnungspläne für die Gastronomie sagte er: „Selbst der bayerische Ministerpräsident Markus Söder öffnet die Gastronomie. Dabei rühmt er sich dauernd seiner Umsichtigkeit. Nur Ministerpräsident Kretschmann verweigert sich. Er hat offensichtlich die Absicht, als letzte Mohikaner des Shutdown in die Geschichte der Corona-Pandemie einzugehen.“

„Die Langsamkeit der Öffnungen in Baden-Württemberg verschärft die sich nun abzeichnende Wirtschaftskrise. Alle Ministerpräsidenten sehen regionale Unterschiede bei der Infektionsentwicklung und handeln danach. Nur Winfried Kretschmann will einen Geleitzug, in dem der Langsamste das Tempo bestimmt“, so Rülke und warf dem Ministerpräsidenten vor, völlig die Augen vor den wirtschaftlichen und sozialen Folgen seiner Politik zu verschließen.

So beträfe der derzeitige Lock-Down zur Eindämmung des Corona-Virus praktisch alle Unternehmen, Selbstständigen und Freiberufler im Land unmittelbar oder mittelbar. Bereits jetzt seien die Umsatzausfälle teilweise dramatisch und existenzgefährdend und auch die übrigen Wirtschaftsprognosen sprächen deutliche Worte. Umsatzausfälle in Milliardenhöhe bestimmten das Bild ebenso wie flächendeckende Kurzarbeit. „Dazu wird auch noch die zu erwartende Zurückhaltung beim Konsum kommen, denn viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen derzeit um ihre Jobs bangen oder haben sie bereits verloren. Auch das sind Opfer dieser Krise, die dürfen wir nicht vergessen!“, so Rülke.

„Schließungen und Verbote waren sicherlich angebracht. Mit den Öffnungen ist jetzt aber höhere politische Kunst nötig. Es geht jetzt um die Frage, wie angesichts der Krise die Wirtschaft wieder in Schwung kommen kann“, verlangte Rülke an die Adresse der Landesregierung gewandt. Notwendig sei nun ein Bündel aus Maßnahmen. Dazu zählten zweifelsohne steuerliche Erleichterungen und Anreize für Bürger. So forderte Rülke die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. „Außerdem fordern wir eine nicht rückzahlbare Soforthilfe in der Größenordnung der im Vorjahr gezahlten Gewinnsteuer“.

Es sei jetzt dringend notwendig, einen Innovationsschub auszulösen, forderte Rülke. Dafür schlug er den Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung vor sowie des Instruments der Innovationsgutscheine. „Freie Bahn für Kreativität, Innovation und Forschung!“ so Rülke.

Ein Schwerpunkt müsse bei Investitionen in die Infrastruktur, insbesondere in die digitale Infrastruktur, liegen. „Die Krise hat gezeigt, wie notwendig diese gerade auch im Bildungsbereich sind“, so Rülke: „Die nun zutage getretenen Mängel dürfen im digitalen Bereich nicht zum Dauerzustand werden, schon gar nicht nach der Krise.“

Bestandteil dieses Aufbruchs sei aber auch, die Unternehmen von Bürokratie und überflüssigen Regelungen zu befreien. Rülke riet zur Vorsicht bei staatlichen Eingriffen in den Markt: „Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer.“

Mit Blick auf die Lage der Finanzen warnte Rülke nochmals vor einer ruinösen EU-Finanzpolitik. „Es darf nicht zur Vergemeinschaftung der Schulden in Europa kommen. Eurobonds werden wir daher auch weiterhin ablehnen. Die finanziellen Hilfsinstrumente der Europäischen Union reichen aus, um auch besonderen Notlagen in Einzelstaaten zu begegnen“, so Rülke.

„Wir werden es aus dieser Krise schaffen. Baden-Württemberg ist wirtschaftlich stark. Jetzt geht es politisch darum, die Kräfte der Wirtschaft richtig zu unterstützen, um den Wohlstand für alle zu erhalten“, so Rülke abschließend.

Die Abgeordneten des Landtags erhalten für ihr Mandat eine finanzielle Entschädigung. Die sogenannten Diäten sollen Verdienstausfälle ausgleichen, die den Abgeordneten durch die Ausübung ihres Mandats entstehen, und ihre Unabhängigkeit garantieren. Diese Diät würde sich ab dem 1. Juli 2020 automatisch auf Grundlage des 2005 eingeführten sogenannten Indexierungsverfahrens und der damit einhergehenden Veränderung des Nominallohnindex für Baden-Württemberg, der die allgemeine Einkommensentwicklung in Baden-Württemberg abbildet, erhöhen. Bemessungszeitraum ist bei diesem Verfahren das jeweils vorangegangene Kalenderjahr. Auf Vorschlag der SPD-Landtagsfraktion haben nun auch die Fraktionen Grüne, CDU, und FDP/DVP beschlossen, auf die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung zu verzichten.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende, Andreas Stoch, erläutert den Vorstoß seiner Fraktion: „Für viele Menschen in Baden-Württemberg bedeutet die derzeitige Corona-Krise nicht nur eine erhebliche Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit und des gesellschaftlichen Lebens, sondern ist auch mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden. Mit der jetzt beschlossenen Aussetzung der Erhöhung möchten wir unser Zeichen der Solidarität setzen.

Fraktionschef Andreas Schwarz erläutert den heutigen Beschluss der Grünen Fraktion: „Zusammenhalt ist das Gebot der Stunde. In dieser schweren Krise wird den Menschen viel abverlangt. Gleichzeitig erleben wir bewundernswerte Solidarität und viel Verständnis von allen Seiten. Es versteht sich von selbst, dass auch wir Politikerinnen und Politiker uns solidarisch zeigen und auf die automatische Erhöhung der Bezüge verzichten.“

„Für uns CDU-Abgeordnete ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir in diesen Zeiten solidarisch sind und auch finanziell und persönlich einen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten“, ergänzt CDU-Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Wolfgang Reinhart.

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, abschließend: „Die FDP-Fraktion hat einstimmig beschlossen, eine Gesetzesänderung mit dem Ziel einer Nullrunde mitzutragen.“

Zur Aufhebung der 800 Quadratmeterregelung erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die gerichtliche Entscheidung zeigt nachdrücklich, dass die grün-schwarze Landesregierung bei den Maßnahmen in der Coronakrise die verfassungsrechtlich geschützten Interessen der Betroffenen vernachlässigt. Es sind eben nicht Kritiker der Quadratmeterregelung wie die FDP-Fraktion, die von Anfang an auf das sachwidrige Abstellen auf eine Quadratmeterzahl verwies, die unsere Rechtsordnung gefährden, sondern eine Landesregierung, die Maß und Mitte verliert.  Grün-Schwarz hätte von Anfang an auf uns hören sollen. Das wäre besser für die Menschen, die Wirtschaft und die Landesregierung selbst gewesen. Die Landesregierung sollte zukünftig weniger moralisieren, sondern ihre Massnahmen verfassungsrechtlich sauberer prüfen.“