Dr. Timm Kern

Anlässlich der Zweiten Lesung des FDP-Gesetzentwurfs über die Berufliche Realschule kritisierte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die Verweigerungshaltung der grün-schwarzen Koalition. Kern:

„Die Haupt- und Werkrealschulen sind für uns Freie Demokraten auch in Zukunft unverzichtbar, denn sie haben über Jahrzehnte bewiesen, dass sie ein entscheidender, weil sehr erfolgreicher Baustein in unserem Bildungswesen sind. Leider ist die FDP/DVP Fraktion offenbar die einzige demokratische Fraktion, die sich ohne Wenn und Aber für ein leistungsorientiertes, ausdifferenziertes Bildungssystem einsetzt. Denn weder die CDU-Fraktion noch die Kultusministerin bringen aktuell den Mut auf, dem grünen Koalitionspartner die Stirn zu bieten und unseren Gesetzentwurf wenigstens als Grundlage für einen Diskussionsprozess über die Zukunftssicherung der Haupt-/Werkrealschulen zu nehmen. Wir hätten uns von der CDU mehr Unterstützung für unser Ziel erwartet, für jedes Kind in unserem Land die passende Schule zu finden und nicht die ‚Eine-Schule-für-alle‘ zu schaffen.“

17 Verbände und Institutionen äußerten sich im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf, davon acht positiv oder grundsätzlich positiv. Kern hierzu: „Im Gegensatz zur grün-schwarzen Koalition haben sich die Verbände im Anhörungsverfahren mit unserem Gesetzesentwurf sehr differenziert auseinandergesetzt. Der Kultusministerin sei neben der gründlichen Lektüre der Stellungnahmen ein Gespräch mit einer Persönlichkeit empfohlen, deren Amtsnachfolgerin sie werden will.  Niemand Geringerer als Erwin Teufel sagte am 2. August 2011 gegenüber der FAZ-online unter der Überschrift ‚Ich schweige nicht länger‘ vor allem an die eigene Partei gerichtet: ‚Die Hauptschule – warum sagt das niemand?! – muss in Einheit mit der Berufsschule gesehen werden.‘ Nichts anderes ist das Anliegen des Gesetzentwurfs der FDP/DVP Fraktion über die Berufliche Realschule.“

 

Link zum FDP-Gesetzentwurf über die Berufliche Realschule mit einem einleitenden Vorwort:

https://fdp-landtag-bw.de/service-und-dienste/downloads/berufliche-realschule.pdf

 

Link zu den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf im Rahmen der Anhörung:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/5000/16_5680_D.pdf

 

Link zum Zitat von Erwin Teufel, FAZ-online vom 2. August 2011:

https://m.faz.net/aktuell/politik/inland/erwin-teufel-ich-schweige-nicht-laenger-11105997.html?GEPC=s73

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Zur Meldung, dass Baden-Württemberg im Ländervergleich am meisten Lehrer in die Sommerferien-Arbeitslosigkeit entlasse, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dass Baden-Württemberg mit Abstand Spitzenreiter bei der Sommerferien-Arbeitslosigkeit für Lehrerinnen und Lehrer ist, ist wahrlich kein Ruhmesblatt für die grün-schwarze Koalition und ihre Kultusministerin. Schon von Beginn ihrer Regierungszeit an verweigern sich Grüne und CDU hartnäckig, an dieser Praxis etwas zu ändern. Den Antrag der FDP/DVP Fraktion, statt rund 100 neuer Stellen in den Ministerien wenigstens einen Einstieg in die Abschaffung der Sommerferien-Arbeitslosigkeit zu schaffen, lehnte die Regierungskoalition rundweg ab. Eine Kultusministerin, die sich anschickt, Ministerpräsidentin werden zu wollen, sollte diesen unwürdigen Umgang des Landes mit seinen befristet beschäftigten Lehrern schleunigst abstellen.“

Dr. Timm Kern

Zur Meldung, dass mittlerweile 21 500 Personen eine Online-Petition für das Vorziehen des Stichtags für die Einschulung vom 30.09. auf den 30.06. unterzeichnet haben, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Die FDP/DVP Fraktion unterstützt das Anliegen der Online-Petition. Ein Vorziehen des Stichtags würde den Eltern mehr Wahlmöglichkeiten für die Einschulung geben und ihnen in vielen Fällen ein umständliches Antragstellen ersparen. Rund jedes zehnte Kind wird in Baden-Württemberg laut Statistischem Landesamt zurückgestellt, zum Schuljahr 2017/18 allein 10,5 Prozent des Jahrgangs beziehungsweise 9 698 Kinder. Wichtig finden wir, dass die Online-Petition ausdrücklich an der bestehenden Möglichkeit einer früheren Einschulung festhalten will. Nachdem wir am 3. April 2019 die Kultusministerin im Rahmen einer Regierungsbefragung nach ihrer Haltung zum Vorziehen des Stichtags befragt haben, hat die FDP/DVP Fraktion nun gemeinsam mit den Fraktionen Grüne, CDU und SPD einen Antrag auf öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu dieser Thematik in der Sitzung des Bildungsausschusses am 4. Juli gestellt. Wir erhoffen uns von diesem Austausch zwischen Sachverständigen und Entscheidungsträgern nochmals weitere Erkenntnisse, die für ein Vorziehen des Einschulungs-Stichtags sprechen und auch die grün-schwarze Koalition beziehungsweise die Kultusministerin überzeugen.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte über die vorgesehene Dauer der Schulzeit am Gymnasium warb der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, erneut für eine G8/G9-Wahlfreiheit zu gleichen und fairen Bedingungen. Kern hierzu: „Unser Vorschlag sieht vor, dass alle Gymnasien, im Verhältnis zur jeweiligen Schülerzahl, die gleiche Personalausstattung erhalten. Parallel dazu erhalten die Schulen die Möglichkeit, neben dem Standardweg eines Abiturs in acht Jahren einen neunjährigen Bildungsgang anzubieten. Diesen zum Beispiel für Schülerinnen und Schüler, die sich intensiv ihren Talenten und Interessen in Musik, Sport, Kirchen oder dem Ehrenamt widmen wollen. Den mit zusätzlichen Lehrerwochenstunden privilegierten ‚Schulversuch‘ G9 wollen wir beenden bzw. auslaufen lassen und alle Gymnasien gleichermaßen gut personell ausstatten.“

Kern betonte, dass für die FDP/DVP Fraktion die Beruflichen Gymnasien als abgestimmter Anschluss an die Mittlere Reife die neunjährige Alternative zu G8 bilden. Zur Vorgeschichte des Vorschlags sagte Kern: „In der G8/G9-Frage hatten Grüne und SPD einen faulen Kompromiss geschlossen: Nur ein einziges Gymnasium pro Landkreis durfte zu G9 zurückkehren, im Rahmen eines ‚Schulversuchs‘. Damit hatte Grün-Rot ganz erhebliche Gerechtigkeitsprobleme geschaffen – mancherorts wurden die raren G9-Plätze sogar verlost. Unser Vorschlag einer G8/G9-Wahlfreiheit zu gleichen und fairen Bedingungen verstand sich als Ausweg aus dem Schlamassel. Erwartungsgemäß lehnte aber sowohl die ehemalige grün-rote Regierungskoalition Kretschmann I als auch die derzeitige grün-schwarze Regierungskoalition Kretschmann II unseren Vorschlag ab. Letztere verlängerte den ‚Schulversuch G9‘ sogar noch, was die schlechteste aller möglichen Handlungsalternativen war. Wir Freie Demokraten werben dessen ungeachtet weiter für unseren Vorschlag – in der Überzeugung, dass eine G8/G9-Wahlfreiheit zu gleichen und fairen Bedingungen ein zentraler Baustein eines stabilen Schulfriedens darstellen würde. Wenn wir dagegen vollständig zu G9 zurückkehren würden, nachdem sich die Schulen in zum Teil schwierigen Prozessen auf G8 eingestellt haben, würde das eine weitere Schulstrukturumwälzung bedeuten. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, unseren Vorschlag zu überprüfen.“

Zum Ergebnis einer vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) in Auftrag gegebenen Umfrage unter Lehrkräften, wonach sich diese mit ihrer Aufgabe der Inklusion im Stich gelassen fühlen, sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Wenn inzwischen nur noch 56 Prozent der Lehrkräfte Inklusion von Kindern mit Behinderungen in allgemeinen Schulen als sinnvoll erachten, müssen bei den für die Bildungspolitik Verantwortlichen sämtliche Alarmglocken laut schrillen. Im Jahr 2015 waren es noch zwei Drittel der Befragten. Zur Erklärung für das schwindende Vertrauen der Lehrkräfte in die Inklusion verweist die Studie auf mangelhafte Rahmenbedingungen an den Schulen wie fehlendes pädagogisches und medizinisch-pflegerisches Fachpersonal, nach wie vor existierende Barrieren, ein unzureichendes Lehrerfortbildungsangebot und gestiegene Schülerzahlen in den Inklusionsklassen. Dabei versteht es sich eigentlich von selbst, dass Inklusion nur gelingen kann, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Entsprechend ist der Rückhalt der Lehrkräfte für die Sonder- und Förderschulen/SBBZ ungebrochen hoch. Die Sonder- und Förderschulen/SBBZ besitzen aufgrund ihrer jahrzehntelangen Erfahrung eine unschätzbare Expertise im Bereich der sonderpädagogischen Bildung und Förderung. Sie sind aus Sicht der FDP/DVP Fraktion unverzichtbar und sollten maßstabgebend für Inklusionsangebote an den allgemeinen Schulen sein. Wir fordern die Kultusministerin der grün-schwarzen Koalition auf, den Fortbestand der Sonder- und Förderschulen/SBBZ zu sichern und darauf zu achten, dass die Qualität beim Ausbau der Inklusionsangebote nicht auf der Strecke bleibt. Es darf keinen Zweifel geben, dass das Wohl des einzelnen Kindes immer im Mittelpunkt steht.“

Dass nach einer vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) in Auftrag gegebenen Umfrage nur vier von zehn Schulleitungen in Baden-Württemberg angeben, ihre Schulen verfügten in allen Klassen- und Fachräumen Zugang zum schnellen Internet und WLAN, kommentierte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, wie folgt:

„Die Ergebnisse der VBE-Umfrage zeichnen ein beunruhigendes Bild vom Stand der Digitalisierung an unseren Schulen. Und sie bestätigen noch einmal, wie wichtig es war, den Weg für den Digitalpakt zur Bewältigung des finanziellen Kraftakts durch Bund, Länder und Kommunen freizumachen. Wir sind es den Schulen schuldig, ihnen die Mittel für ihr digitales Update nun umgehend zukommen zu lassen. Gleichzeitig hat die grün-schwarze Landesregierung zu lange auf den Bund gewartet und auf Nachfrage auf die noch ungeklärten Förderkriterien verwiesen, anstatt wie beispielsweise Bayern die Digitalisierung der Schulen schon einmal selbst in die Hand zu nehmen. Deshalb darf die baden-württembergische Kultusministerin bei der Umsetzung des Digitalpakts keine Zeit mehr verlieren. Außerdem gilt es, gerade auch angesichts der sehr unterschiedlichen Voraussetzungen von Schule zu Schule, die Forderung des VBE nach einem Höchstmaß an Gestaltungsfreiheit für die Verantwortlichen vor Ort ernst zu nehmen. Und schließlich muss das Land schnell auf die Kommunen zugehen, um die Engpässe beim Zugang zu schnellem Internet möglichst bald zu beseitigen.“

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Sprecher für Bildung und Digitalisierung, Dr. Timm Kern, forderten die Kultusministerin auf, sich in der nächsten Sitzung des Bildungsausschusses zum Gutachten des Rechnungshofs Schulverwaltungssoftware zu erklären:

Rülke: „13 Jahre Projektlaufzeit, 47 Millionen Euro Steuergelder, und das Ergebnis ist ein Motor, der in kein Fahrzeug richtig passt und nicht zu steuern ist. Nach der gescheiterten Bildungsplattform ‚ella‘ erleben wir bei der Schulverwaltungssoftware ‚ASV-BW‘ nun den nächsten Fall von Management-Versagen der Landesregierung bei der Digitalisierung. Wir Freie Demokraten fordern von der Landesregierung umgehende und konsequente Aufklärung, warum ‚ASV-BW‘ anders als die bayerische Schwester ‚ASV-BY‘ nicht läuft. Wenn wieder eine Salamitaktik wie bei ‚ella‘ angewandt wird, erweist Grün-Schwarz dem Standing unseres Technologie-Standorts einen Bärendienst. Die Kultusministerin muss sich in der nächsten Sitzung des Bildungsausschusses zur fundamentalen Kritik des Rechnungshofs erklären – und zwar öffentlich!“

Kern: „Erhebliche Mängel im Prozessmanagement, ein fehlendes fundiertes Kosten-Controlling und ein aus der Hand gegebenes Qualitätsmanagement mit dem Ergebnis einer völlig uneinheitlichen Softwarelandschaft an den Schulen und der Unmöglichkeit, auf statistische Daten schneller und besser zuzugreifen – wir müssen aufpassen, dass unsere Schulen nicht die rote Laterne bei der Digitalisierung tragen. Eine einheitliche Schulverwaltungssoftware wäre eine notwendige und in heutiger Zeit eigentlich selbstverständliche Basis für effizientes Wirtschaften und Arbeiten der Schulen. Die FDP/DVP Fraktion wiederholt deshalb ihre Forderung nach einem eigenständigen Digitalisierungsministerium, das die anstehenden Prozesse professionell und aus einer Hand steuert.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zu den vom Kultusministerium vorgelegten Zahlen zur Anmeldung an den weiterführenden Schulen:

„Es freut uns Freie Demokraten sehr, dass die Zahl der Anmeldungen an den Haupt- und Werkrealschulen zum kommenden Schuljahr wieder steigt. Für das kommende Schuljahr haben sich nach Angaben des Kultusministeriums 5.205 (2018: 5.074, 2017: 5.144) Schülerinnen und Schüler an einer Haupt-/Werkrealschule angemeldet. Damit werden 6,2 Prozent der Schüler an diese Schulart wechseln (2018: 6 Prozent, 2017: 6,2 Prozent).

Das zeigt nicht nur die Wertschätzung und das Vertrauen, das die Schulart nach wie vor genießt. Es sollte auch all denjenigen zu denken geben, die über Jahre hinweg der Haupt-/Werkrealschule die Existenzberechtigung abgesprochen haben. Die FDP/DVP Fraktion hat einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, mit dem wir der Haupt-/Werkrealschule  durch enge Anbindung an die beruflichen Schulen eine Zukunft geben wollen. Der Gesetzentwurf zur Beruflichen Realschule gibt der CDU-Kultusministerin und ihrer grün-schwarzen Regierungskoalition die Gelegenheit, sich zur Haupt-/Werkrealschule zu bekennen – eine Chance, die sie nicht verpassen darf.“

In einer öffentlichen Sitzung des Bildungsausschusses zur Zukunft der Bildungsplattform an den Schulen sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Auch wenn sie von modularem Vorgehen spricht, drängt sich der Eindruck auf, dass die Kultusministerin offenbar immer noch dem Ziel eines sperrigen Großprojekts anhängt. Dazu passt auch, dass sie sich nicht auf einen konkreten Zeitplan für das Projekt festlegen will. Es sind immer mehr Zweifel angebracht, ob unsere Schulen noch in dieser Legislaturperiode mit einer Bildungsplattform rechnen können. Warum startet die Kultusministerin nicht mit einem Einzelbaustein, zum Beispiel einem Messenger-Dienst für eine sichere Kommunikation von Schülern und Lehrern? Warum greift die Kultusministerin nicht wie jedes Unternehmen auf gängige Programme zurück, die auf dem freien Markt zu haben sind? Warum orientiert sich die Kultusministerin nicht an anderen Bundesländern, in denen bereits Bildungsplattformen erfolgreich arbeiten? Wir teilen die Auffassung der Kultusministerin, dass die bisherigen Verantwortlichkeiten nicht funktioniert haben. Damit kritisiert sie in bemerkenswert offener Weise den für Digitalisierung zuständigen Innenminister Thomas Strobl. Wir Freie Demokraten ziehen eine weitergehende Konsequenz aus dem Scheitern des bisherigen Projekts und halten ein eigenständiges Digitalisierungsministerium für das Gebot der Stunde.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte über den Umgang der Landesregierung mit den Lehrkräften sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern: „Neben einer mangelhaften, von Halbherzigkeiten und Versäumnissen geprägten Politik gegenüber den Lehrern sind die bisherigen Ergebnisse der grün-schwarzen Bildungspolitik insgesamt entweder gegenseitige Blockaden oder faule Kompromisse. Das zeigt sich zum Beispiel am immer noch ausstehenden Ganztagskonzept, an den ohne Not in Konkurrenz zu den Beruflichen Gymnasien eingeführten gymnasialen Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen und am Unvermögen, den Haupt-/Werkrealschulen eine Zukunftsperspektive zu geben. Und schließlich ist die grün-schwarze Komplementärkoalition entweder nicht willens oder nicht fähig, für die Gesellschaft der Zukunft und ihre Fragen den geeigneten Raum zu schaffen. Warum haben die ehemalige grün-rote und die aktuelle grün-schwarze Landesregierung den für uns unverzichtbaren Ausbau des Ethikunterrichts über sieben Jahre hinweg nicht hinbekommen? Warum nimmt der islamische Religionsunterricht keine Fahrt auf – ein so wichtiges Projekt für einen Islam auf dem Boden des Grundgesetzes? Und warum diskriminiert die grün-schwarze Landesregierung mit ihrer Reform der gymnasialen Oberstufe ausgerechnet die Gesellschaftswissenschaften? Um das grün-schwarze Unvermögen in der Bildungspolitik zu beenden, fordert die FDP/DVP Fraktion:

1.         Die Haupt- und Werkrealschulen müssen als unverzichtbarerer Bestandteil des gegliederten Bildungswesens eine Stärkung und somit wieder eine Zukunftsperspektive bekommen. Hier sei auf den FDP-Gesetzentwurf zur Beruflichen Realschule verwiesen.

2.         Wir brauchen nach wie vor einen überparteilichen Schulfrieden, sodass wir zu einem fairen Wettbewerb der einzelnen Schularten zurückkehren und die Schulträger Planungssicherheit über Legislaturperioden hinaus bekommen.

3.         Die Werteerziehung der jungen Generation muss erheblich ausgebaut werden. Hierfür zählen für uns ein flächendeckender Ethikunterricht ab der 1. Klasse, der zügige landesweite Ausbau des islamischen Religionsunterrichts auf dem Boden des Grundgesetzes und  die Gleichberechtigung der Gesellschaftswissenschaften in der gymnasialen Oberstufe.“

Dass sich nach Angaben des Kultusministeriums die Zahl der Schulwechsler von den Gymnasien auf andere weiterführende Schulen von 1965 im Schuljahr 2011/12 auf 2455 im Schuljahr 2017/18 erhöht hat, kommentierte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, wie folgt:

„Über eine Steigerung von annähernd einem Viertel – 24,93 Prozent – bei den Schulwechslern an den Gymnasien dürfen die Verantwortlichen für das Bildungswesen nicht leichtfertig hinweggehen. Wir Freie Demokraten teilen die Auffassung der Kultusministerin, dass ein Zusammenhang zwischen dieser Steigerung der Zahl der Schulwechsler und der durch die ehemalige grün-rote Landesregierung abgeschaffte Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung besteht. Gleichzeitig erinnern wir die Kultusministerin daran, dass sie bereits seit beinahe drei Jahren im Amt ist und sich in dieser Frage nicht einfach aus der Verantwortung stehlen darf. Zwar hat sie die Vorlage der Grundschulempfehlung verbindlich gemacht, was einer der Forderungen der FDP/DVP Fraktion aus dem Jahr 2014 entspricht. Wir haben diese Forderung jedoch mit der Maßgabe verbunden, dass wir die Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung nicht scheuen, wenn die Sitzenbleiberzahlen innerhalb eines festgesetzten Zeitraums nicht sinken. Eine solche klare Ansage ist die Kultusministerin bislang schuldig geblieben. Wir fordern Frau Dr. Susanne Eisenmann deshalb dringend dazu auf zu erklären, wie sie hinsichtlich der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung weiter zu verfahren gedenkt. Spätestens wenn sich im Schuljahr 2019/20 keine spürbare Verbesserung bei den Sitzenbleiber- und Schulwechslerzahlen ergeben hat, darf es aus unserer Sicht für den Fahrplan bei der Grundschulempfehlung keine Unklarheiten mehr geben.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte über die Vorbereitungsklassen zur schulischen Integration von Flüchtlingen sprach sich der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, für eine Entfristung eines Teils der Lehrerstellen für die Flüchtlingsbeschulung aus. Kern: „Es wäre für Schulleiter und vor allem für viele betroffene Lehrkräfte eine große Hilfe, wenn ein Teil der Stellen entfristet und so auch unbefristete Arbeitsverhältnisse begründet werden könnten. Die FDP wird diesbezüglich ein wachsames Auge auf den Entwurf für den Doppelhaushalt 2020/21 werfen. Mit einer einfachen Maßnahme könnte und sollte die Kultusministerin für mehr Planungssicherheit an den betroffenen Schulen sorgen.“

Außerdem wies Kern darauf hin, dass die Haupt-/Werkrealschulen Spitzenreiter unter den weiterführenden Schulen bei der Flüchtlingsbeschulung sind. Kern: „Mit 455 von 810 Klassen insgesamt waren im Schuljahr 2016/17 allein 56 Prozent der Vorbereitungsklassen an den Haupt-/Werkrealschulen angesiedelt. Die 7017 Schüler machten sogar einen Anteil von knapp 58 Prozent aus. Allein dieser Befund ist ein weiteres Argument dafür, dass die Haupt-/Werkrealschulen integraler Bestandteil unseres gegliederten und erfolgreichen Schulwesens bleiben müssen. Sie haben mit ihrer berufspraktischen, pragmatischen Ausrichtung nicht nur Generationen von Schülern zu einem Schulabschluss, einer Ausbildung und einem Beruf verholfen, sondern sie leisten eben auch den Löwenanteil der Integrationsarbeit unter den weiterführenden Schulen. Die FDP/DVP Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Beruflichen Realschule eingebracht. Wir wollen das berufspraktische Profil der Haupt-/Werkrealschulen durch eine enge Anbindung an die Beruflichen Schulen stärken und ihnen so eine Zukunftsperspektive geben. Nachdem die Front der Ablehnung in der Ersten Lesung noch erschreckend groß war, mag dieser praktische Einblick in die Arbeit der Haupt-/Werkrealschulen den einen oder anderen vielleicht doch noch umstimmen.“

Zur vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) in Auftrag gegebenen Umfrage der Schulleiterinnen und Schulleiter zu ihrer Berufszufriedenheit sagte der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern

„Dass sich nur 13% aller Schulleiterinnen und Schulleiter überhaupt von der Kultusministerin unterstützt fühlen, sollte ihr zu denken geben. Leider scheint Dr. Susanne Eisenmann aus ihrer ebenso schlechten Benotung im vergangenen Jahr keine Lehre gezogen zu haben: Ihr Konzept zur Stärkung der Schulleiter ist nach wie vor bestenfalls halbherzig. Der geplante Ausbau der Schulverwaltungsassistenten entspricht zwar einer Forderung der FDP/DVP Fraktion. Allerdings werden hierfür nur größere Schulen in Betracht gezogen. Eine Entlastung für die Schulleiter, damit diese sich stärker ihren Leitungsaufgaben widmen können, wird unter dem vagen Vorbehalt einer besseren Unterrichtsversorgung auf unbestimmte Zeit verschoben. Dabei geben in der Umfrage gerade einmal 9% aller Schulleiterinnen und Schulleiter an, angesichts der stetig steigenden Anforderungen ihren Aufgaben noch gerecht werden zu können. Besonders Schulleiter an kleineren Schulen werden von Grün-Schwarz nach wie vor im Stich gelassen. Das Konzept der Kultusministerin zur Stärkung der Schulleitungen sieht eine Beförderung in A 13 nur für Leiter von Schulen mit mehr als 40 Schülern vor. Und schließlich bescheinigen 85% der Schulleiterinnen und Schulleiter der grün-schwarzen Bildungspolitik den fehlenden Blick auf die Realität des Schulalltags.

Mit den Schulleitungen steht und fällt die Qualität an unseren Schulen. Gerade deshalb dürfen die grün-schwarze Koalition und die Kultusministerin die Schulleiterinnen und Schulleiter auf keinen Fall weiter im Stich lassen. Die Kultusministerin muss nach zahlreichen halbherzigen Versuchen zur Stärkung der Schulleitungen endlich ein Konzept liefern, was diesen Namen auch verdient hat.“

Anlässlich der Ersten Beratung des liberalen Gesetzentwurfs zur Beruflichen Realschule erläuterte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, was seine Fraktion zur Einbringung des Gesetzentwurfs veranlasst hat. Rülke:  

„Die Zahl der Haupt- und Werkrealschulen in den vergangenen zehn Jahren nahezu halbiert. Die überstürzte und unvorbereitete Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung hat durch die ehemalige grün-rote Landesregierung hat die ohnehin schwierige Situation zahlreicher Haupt-/Werkrealschule erheblich verschärft. Aber auch von der derzeitigen grün-schwarzen Landesregierung kann die Haupt-/Werkrealschule keine echte Unterstützung erwarten. So schafft die Landesregierung die Kooperationsklassen Haupt-/Werkrealschulen – Berufliche Schulen für Schüler mit gefährdetem Hauptschulabschluss ab. Und die Hauptschullehrkräfte, die an ihren angestammten Schulen bleiben wollen, hat die Regierung bei ihrem Aufstiegs- und Beförderungsprogramm komplett außen vor gelassen. Erst nach viel Kritik aus Opposition und Verbänden kündigte die Kultusministerin nun eine Nachbesserung an. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir das berufspraktische Profil der Haupt-/Werkrealschulen durch eine enge Anbindung an unsere erfolgreichen Beruflichen Schulen stärken. Bereits in unserem Konzept für einen stabilen Schulfrieden aus dem Jahr 2014 haben wir eine solche Forderung erhoben und damit an ein Konzept der ehemaligen christlich-liberalen Koalition angeknüpft. Um das besondere Profil der Schulart deutlich zu machen, soll sie den Namen ‚Berufliche Realschule‘ erhalten. Im Sinne einer Differenzierung  soll die bisherige Realschule zukünftig den Namen ‚Allgemeinbildende Realschule‘ tragen.“

Rülke stellte die Eckpunkte des Gesetzentwurfs vor: „Konkret besuchen die Schüler der Beruflichen Realschule ab Klasse 7 an einem Tag in der Woche eine berufliche Schule und werden dann dort in den Fächern ‚Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung‘‚ Technik‘ und ‚Alltagskultur, Ernährung, Soziales‘ unterrichtet. In der Klasse 10 der Beruflichen Realschulen besuchen die Schüler an zwei Tagen in der Woche die Berufsfachschulen. Wenn ein entsprechendes Angebot besteht und Schüler bereits einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet haben, ist auch ein Besuch einer Berufsschule möglich. Der Unterricht an den Beruflichen Schulen kann auch in Blockform organisiert werden. Erteilt wird er sowohl von Lehrkräften der Beruflichen Schulen als auch von Haupt-/Werkrealschullehrkräften. Dies soll dann mit dem schon erwähnten Aufstiegs- und Beförderungsprogramm verknüpft werden. Das Konzept kann selbstverständlich auch in der Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss an den Allgemeinbildenden Realschulen umgesetzt werden. Im Rahmen eines Modellversuchs sollen die Schüler der bisherigen Haupt-/Werkrealschulen auch bereits nach Klasse 7 oder nach Klasse 8 gänzlich an die Beruflichen Schulen wechseln können.“

Durch den Berufsschultag stünden laut Rülke für die Klassen 7 bis 10 insgesamt 40 Wochenstunden zur Verfügung und somit ein erhebliches Mehr an Zeit für Fachunterricht und Betriebspraktika. „Gegenfinanzieren wollen wir unseren Vorschlag durch die Anhebung des Klassenteilers an den Gemeinschaftsschulen. Da die Gemeinschaftsschule als einzige weiterführende Schule über das Privileg eines Klassenteilers von 28 Schülern verfügt, würde hierdurch auch eine Gerechtigkeitslücke geschlossen. Gleichzeitig hält die FDP/DVP Fraktion an ihrem grundsätzlichen Ziel eines Klassenteilers von 28 Schülerinnen und Schülern für alle Schulen fest.“

Schließlich bedankte sich Rülke bei den 17 Verbänden und Institutionen, die sich an der  Anhörung beteiligt hätten. „Von den 17 Stellungnahmen haben sich acht positiv oder grundsätzlich positiv zum Gesetzentwurf geäußert, fünf lehnen ihn ab, eine Stellungnahme enthielt keine grundsätzliche Bewertung, und drei enthielten sich insgesamt einer Stellungnahme. Unter den positiven oder grundsätzlich positiven Bewertungen finden sich Städtetag und Gemeindetag, Arbeitgeber, Handwerkstag, die IHK Stuttgart und die im Beamtenbund vertretenen Lehrerverbände. Der Berufsschullehrerverband (BLV), der Verband Bildung und Erziehung (VBE) und der Realschullehrerverband (RLV) hatten sich auch bereits zur Vorstellung des Gesetzentwurfs grundsätzlich positiv geäußert. Angesichts dieser Resonanz hoffen wir, mit unserem Gesetzentwurf einen Anstoß zur Diskussion zu geben, den die Landesregierung nicht ignorieren kann.“

Link zum Gesetzentwurf:
https://fdp-landtag-bw.de/downloads/berufliche-realschule.pdf

 

 

Zur Verständigung von Bundesrat und Bundestag auf eine Grundgesetzänderung, die den Weg für die Digitalisierung an Deutschlands Schulen freimacht, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit dem Ergebnis sind wir sehr zufrieden. Wir haben als Freie Demokraten auf allen Ebenen dafür gekämpft, dass Bund und Länder bei zukünftigen Programmen besser zusammenarbeiten können. Jetzt ist der Weg frei für die Digitalisierung der Schulen und damit für moderne Bildung und Bildungsmethoden.

Ich erinnere daran, dass Ministerpräsident Kretschmann die dafür notwendige Grundgesetzänderung unbedingt verhindern wollte. Jetzt kommt sie. Zum Glück für die Bildung in Deutschland ist Kretschmann wieder einmal als Tiger im Land gesprungen und als Bettvorleger auf Bundesebene gelandet.

Jetzt geht es darum, den Digitalpakt schnell ins Werk setzen und die neuen Möglichkeiten bei zukünftigen Bund-Länder-Vereinbarungen mit Leben zu füllen.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte forderte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer, dass auch Lehrkräfte, die weiterhin an Werkrealschulen unterrichten, die Möglichkeit zu einer Aufstiegsfortbildung und Beförderung erhalten. Brauer: „Die Lehrerinnen und Lehrer, die an den Haupt- und Werkrealschulen unterrichten und dort auch bleiben wollen, werden von der Landesregierung nicht bedacht oder absichtlich ausgeklammert. Diese Beamtinnen und Beamten, die wie die Gallier im unbeugsamen Dorf namens Haupt-/Werkrealschule unterrichten und hervorragende Arbeit leisten, sollen gar nicht zum Zug kommen. Nur diejenigen, die an eine Gemeinschaftsschule, Realschule oder Sonderschule/SBBZ wechseln wollen, erhalten nach dem Konzept der Landesregierung eine Aufstiegsmöglichkeit. Um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, hat die FDP/DVP Fraktion beantragt, dass auch Lehrkräfte, die weiterhin an Werkrealschulen unterrichten, die Möglichkeit erhalten, durch eine Aufstiegsfortbildung in die Besoldungsstufe A13 zu gelangen. Die grün-schwarze Regierungsmehrheit lehnte unseren Antrag zwar ab. Die Kultusministerin kündigte aber an, ein gesondertes Konzept für die Beförderung der an den Haupt- und Werkrealschulen verbleibenden Lehrkräfte vorzulegen.“

Brauer wies auf die zahlreichen noch bestehenden Haupt- und Werkrealschulen hin. „Es gibt nicht DAS gallische Dorf, es gibt noch 682 gallische Dörfer, das heißt 682 Werkrealschulen. Die bekommt die Landesregierung in dieser Legislaturperiode gar nicht mehr alle kaputt, auch wenn dies der gewünschte Effekt ist. Die Werkrealschulen sollen offenbar auch nach dem Willen von Grün-Schwarz abgewickelt werden und mit ihnen die Lehrkräfte, die dort die Fahne für das vielgliedrige Schulsystem hochgehalten haben. Dabei hat die Haupt- und Werkrealschule zahlreiche Schülerinnen und Schüler praxisnah aufs Leben vorbereitet. Wir Freie Demokraten werden versuchen, diese Schulart zu retten und werden in Kürze einen Gesetzentwurf einbringen, der dieser Schulart den Platz einräumt, den sie verdient: als berufliche Realschule. Mit noch mehr Praxisbezug und mit systematischer Kooperation mit den beruflichen Schulen.“

Anlässlich der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs zum Qualitätskonzept des Kultusministeriums erinnerte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Versäumnisse und Fehlleistungen von Grün-Schwarz in der Bildungspolitik. Rülke: „Wo bleibt endlich das seit über zwei Jahren versprochene Ganztagskonzept? Warum wird die Privilegierung der Gemeinschaftsschule nicht zugunsten fairer Bedingungen für alle weiterführenden Schulen beendet? Warum sorgt die grün-schwarze Regierung nicht für eine Zukunftsperspektive für die Haupt- und Werkrealschulen? Warum sind die kleinen Grundschulen ins grün-schwarze Visier geraten? Warum gibt die Landesregierung keine innovativen Wege bei der Lehrergewinnung? Warum wird die Eigenverantwortung der Schulen nicht gestärkt? Und warum blockieren der Ministerpräsident und sein Stellvertreter bei der Mitfinanzierung des Bundes in Bildungsfragen, beispielsweise bei der digitalen Ausstattung? All diese drängenden Fragen der Qualität müsste ein Qualitätskonzept eigentlich an erster Stelle in Angriff nehmen.“

Rülke erläuterte, warum die FDP/DVP dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt hat. „Wir sind der Auffassung, dass dies Qualitätskonzept den Anforderungen unseres Bildungssystems nicht gerecht wird. Im Einzelnen:

–           Das Qualitätskonzept verursacht einen Bruch in der Arbeit an der Qualität. Zwar soll es ab dem kommenden Schuljahr 2019/20 wieder eine Fremdevaluation an den Schulen in Baden-Württemberg geben. Warum die seitherige Fremdevaluation einfach gekippt wurde, bleibt ein Rätsel.

–           Das Qualitätskonzept geht über wichtige Errungenschaften unseres Bildungswesens wie ein Rasenmäher hinweg. Nur ein Beispiel ist das Zentrum für Schulpsychologie in der neuen Struktur, um das sich der Verband der Schulpsychologen sorgt. Oder der württembergische Landessportbund, der durch wegfallende Arbeitsfelder erhebliche Beeinträchtigungen bei der Zusammenarbeit mit den Vereinen fürchtet.

–           Das Qualitätskonzept ist zentralistisch organisiert. Durch die geplanten Regionalstellen des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung entsteht offensichtlich eine parallele Struktur zu den Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung. Werden die Seminare geschwächt, könnte dies zu Lasten eines wichtigen Transmissionsriemens für den Lehrernachwuchs in Gebiete jenseits der Ballungszentren und Universitätsstädte gehen. Diese Sorge konnte die Kultusministerin bislang nicht entkräften.

–           Das Qualitätskonzept bietet keinen Raum für die Bedürfnisse der einzelnen Schulen. Es fehlt ein Fortbildungsbudget für die Schulen, mit dem diese auch auf dem freien Markt Fortbildungen einkaufen und diese sinnvoll mit ihrer Personalentwicklung verknüpfen können. Obwohl die beruflichen Schulen mit Fortbildungsbudgets sehr gute Erfahrungen gemacht haben, fehlt der Landesregierung hierzu offenbar der Mut. Einen entsprechenden Antrag der FDP/DVP Fraktion hat die grün-schwarze Regierungsmehrheit heute erneut abgelehnt.“

Rülke kritisierte schließlich Mängel bei der Einbeziehung von Verbänden und Institutionen. „Unter den Stellungnahmen fehlt beispielsweise die Stimme der Wirtschaft vollständig. Dabei hätten Betriebe einiges an Erfahrungswissen zum Thema Qualitätsmanagement beizusteuern. Eine Nachfrage bei den Arbeitgebern ergab, dass diese nicht zu einer Stellungnahme aufgefordert worden waren. Eine umfassende Beteiligung von Verbänden müsste bei einem Vorhaben dieser Tragweite eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.“

 

Anlässlich einer Landtagsdebatte über ein Gesetzespaket der Landesregierung kritisierte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Ablehnung eines FDP-Änderungsantrags zur Schulwahlfreiheit durch die grün-schwarze Regierungsmehrheit. Rülke: „Uns Freien Demokraten ist bewusst, dass Einschränkungen manchmal notwendig sind – beispielsweise wenn ein Ausgleich bei der Auslastung von Schulen geschaffen werden muss. Aber gerade weil mit dem Gesetzentwurf eine Erweiterung der möglichen Einschränkungen vorgenommen werden soll, sollte die Balance von organisatorischen Erfordernissen einerseits und Wahlfreiheit anderseits wieder hergestellt werden. Zudem gilt es zu verhindern, dass faktische Schulbezirke entstehen, wo gar keine eingerichtet sind – zum Beispiel, indem aus Ausgleichsmaßnahmen Automatismen werden. Deshalb hat die FDP/DVP Fraktion beantragt, dass nicht nur auf den Schultyp, sondern auch auf das gewählte Fächerprofil und die Sprachreihenfolge Rücksicht zu nehmen ist. Das bedeutet, es muss im Konfliktfall der individuelle Wahlwunsch erfüllt werden, wenn nicht gewichtige Argumente dagegen stehen.“

Rülke verwies in diesem Zusammenhang auch auf das Grundgesetz und die Landesverfassung: „Alle Deutschen haben nach Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Und gemäß Artikel 11 unserer Landesverfassung hat ‚jeder junge Mensch ein Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung.‘ Diesen Verfassungsbestimmungen hätte unser Antrag nach unserer Auffassung Rechnung getragen. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, warum die grün-schwarze Regierungsmehrheit ihn abgelehnt hat. Der FDP/DVP Fraktion blieb deshalb keine andere Möglichkeit, als das Gesetzespaket im Ganzen abzulehnen, obwohl wir den anderen Bestandteilen zugestimmt haben.“

In der heutigen öffentlichen Sitzung des Bildungsausschusses wurde ein Antrag der FDP/DVP zum islamischen Religionsunterricht diskutiert. Mit Blick auf das von Ministerpräsident Kretschmann initiierte Stiftungsmodell für den Religionsunterricht sagen der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, und der stellvertretende Obmann der FDP/DVP im Bildungsausschuss, Klaus Hoher:

„Das Stiftungsmodell der Landesregierung für den islamischen Religionsunterricht wirft viele weiteren Fragen auf, zumal dem Landtag weder die Stiftungssatzung noch der Vertrag mit den islamischen Verbänden vorliegt. Beides haben wir heute eingefordert.“

„Die flächendeckende Einführung des islamischen Religionsunterrichts“, so Klaus Hoher, „wird in Gesellschaft und Politik angeregt debattiert. Eine Diskussion im Landtag zu ihrem Stiftungsmodell scheut die Landesregierung jedoch. Nur so ist zu verstehen, dass sie zwar bereits im Juli 2018 die Koalitionsfraktionen informierte, die Opposition aber bis heute außen vorhielt.“

Nico Weinmann führt weiter aus: „Grundvoraussetzung einer jeden Zusammenarbeit ist für uns die Verfassungstreue der islamischen Verbände. Hier darf die Landesregierung in ihrem Bemühen, islamische Verbände als Mitglieder des Stiftungsbeirats einzubinden, nicht blauäugig agieren. Für leichtsinnig halten wir daher den nahezu völligen Verzicht auf staatlichen Einfluss. Die Landesregierung verzichtet ausdrücklich auf jegliche Einmischung in religiösen und pädagogischen Fragen. Dagegen wirken selbst beim christlichen Religionsunterricht Staat und Kirche zusammen. Bei der Besetzung der Gremien der Stiftung muss noch nicht einmal in allen Fällen das Einvernehmen mit der Landesregierung hergestellt werden. Diese Konstruktion stärkt die Verbände unnötig. Denn es hätte die Möglichkeit gegeben, der Landesregierung in Personalsachen ein Veto zuzubilligen und beispielsweise die Schiedskommission mit unabhängigen Fachleuten zu besetzen.

Es ist mehr als ärgerlich, dass sich die grün-schwarze Landesregierung bei ihren Überlegungen in den Ministerien verschanzt hat, statt das Gespräch und das Fachwissen aller Fraktionen im Parlament zu nutzen. Ein mit breiter parlamentarischer Unterstützung getragenes Stiftungsmodell wäre möglich gewesen. Wir werden die Pläne von Grün-Schwarz weiter beleuchten, Fehler bei der Ausgestaltung des islamischen Religionsunterrichts kann sich das Land auch mit Blick auf die integrative Bedeutung des Unterrichts nicht leisten.“

Anlässlich der Ersten Beratung eines Pakets von Gesetzentwürfen der Landesregierung zur Änderung des Schulgesetzes signalisierte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zunächst Unterstützung für weite Teile des Vorhabens und kündigte zugleich die kritische Auseinandersetzung mit einem anderen Teil an. Rülke:

„Dass zukünftig beispielsweise ein Handy vorübergehend eingezogen werden kann, wenn die Schulordnung die Benutzung im Unterricht verbietet, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit und vielerorts gelebte Praxis. Mit dieser Normierung ist an dieser Stelle Rechtsklarheit geschaffen und den Schulen der Rücken gestärkt. Auch die Anpassung der Sachkostenzuschüsse für die Sonderberufsschulen und Sonderberufsfachschulen in freier Trägerschaft unterstützt die FDP/DVP Fraktion. Bisher orientierte sich die Zuschusshöhe an den Berufs- bzw. der Berufsfachschulen, was zweifellos nicht sachgerecht war und vom Verwaltungsgerichtshof denn auch verworfen wurde. Unsere Unterstützung erfährt auch die Übernahme der beiden bisher nur als Schulversuch eingerichteter Deutsch-Französischer Grundschulen in Freiburg im Breisgau und in Stuttgart-Sillenbuch in die Regelform. Der Schulversuch wurde in den 1990-er Jahren gestartet und hatte sich ganz offensichtlich bewährt.“

Einen weiteren Bestandteil des Gesetzespakets werde die FDP/DVP Fraktion laut Rülke dagegen kritisch begleiten: die Bestimmungen zur Einschränkung der Wahlfreiheit hinsichtlich des Besuchs von Schulen. Rülke hierzu: „Wir Freie Demokraten stellen nicht in Frage, dass es grundsätzlich Möglichkeiten zum Ausgleich von Verwerfungen bei der Auslastung von Schulen geben muss. Es muss aber auf das gewähltes Fächerprofil möglichst Rücksicht genommen werden. Entsprechendes fordern Landesschülerbeirat und Landesschulbeirat, und der Beamtenbund fordert dasselbe für die Sprachreihenfolge. Nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion greift die alleinige Bestimmung zu kurz, es dürfe sich nur nicht um unterschiedliche Schultypen handeln. Auch der Verwaltungsgerichtshof bezeichnete es als ‚nicht nachvollziehbar‘, dass ‚die Wahl des Profilfachs nicht als entscheidungserhebliches Kriterium angesehen‘ werde. Gemäß Artikel 11 unserer Landesverfassung hat schließlich jeder junge Mensch ein  Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung.“

Sicherzustellen gelte es laut Rülke ferner, dass die Zuweisungsregelung nicht zu Lasten der dualen Ausbildung gehe. Rülke: „Wie der Landkreistag kritisch anmerkt, könnte die Einschränkung der Wahlfreiheit gerade den Bereich der dualen Ausbildung als besonders empfindlich treffen. Abgesehen von den längeren Schulwegen könnte dies dazu führen, dass die Ausbildenden eines Betriebs auf mehrere Schulen verteilt sind. Das vergrößert den  Verwaltungsaufwand vergrößert und erschwert den Austausch der dualen Partner. Die Zuweisung an unterschiedliche Schulen ist deshalb unbedingt im Fall von Schülern zu vermeiden, die mit demselben Betrieb in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Denn dass Ausbildungsplätze dem Bürokratismus zum Opfer fallen, dürfen wir uns in Baden-Württemberg unter gar keinen Umständen leisten!“

Anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum Qualitätskonzept der Kultusministerin kritisierte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die bildungspolitischen Fehlleistungen der grün-schwarzen Landesregierung und rief diese zum Umsteuern auf. Rülke hierzu:

„Die beiden im Rahmen des Qualitätskonzepts der Kultusministerin vorgesehenen Bildungsinstitute zeitigen höchstens längerfristig Erfolge. In keinem Fall ersetzt ein Qualitätskonzept entschiedenes bildungspolitisches Handeln im Interesse der Qualität. Die baden-württembergischen Schüler sind in ihren Leistungen von Spitzenplätzen auf hintere Plätze abgerutscht. Aber statt die Privilegierung der Gemeinschaftsschule zu beseitigen, wie sie die ehemalige grün-rote Landesregierung vorgenommen hat, setzt Grün-Schwarz mit den Gemeinschaftsschul-Oberstufen noch eins drauf und bringt noch mehr Unruhe ins System. Statt die Schulen mit der notwendigen digitalen Infrastruktur auszustatten, fuhr die Landesregierung die Bildungsplattform „ella“ gegen die Wand. Und statt den Schulen mehr Gestaltungsspielraum bei Personalauswahl und -entwicklung zu geben, unternimmt die Landesregierung selbst in Zeiten erheblichen Lehrermangels nichts gegen die Sommerferienarbeitslosigkeit für Vertretungslehrer und Referendare oder zum Abbau des Beförderungsstaus bei Fachlehrern und Technischen Lehrkräften.“

Laut Rülke habe ein Qualitätskonzept als Zukunftsprojekt Potenzial, wenn es gut gemacht sei.  Rülke: „Das Qualitätskonzept der Kultusministerin weist jedoch unter anderem folgende erhebliche Mängel auf:

  • Mit der Ankündigung des neuen Qualitätskonzepts wurde die Fremdevaluation umgehend gekippt. Nicht nur, dass seitdem Grün-Schwarz ohne Qualitätssicherungssystem im Bildungsbereich arbeitet. Durch den Bruch wurden auch zahlreiche kompetente Personen vor den Kopf gestoßen, die bislang in der Schulverwaltung und den Seminaren die Fahne der Qualität hochgehalten haben. Dadurch ging viel gewachsene Expertise verloren.
  • Im Qualitätskonzept ist offensichtlich vieles noch nicht zu Ende gedacht. Dabei gilt im Bildungswesen zu beachten, dass wie in einem Räderwerk die Bewegung eines Rädchens die Bewegung zahlreicher anderer Rädchen nach sich zieht. So weisen die Schulpsychologen zu Recht darauf hin, dass durch die Umschichtungen in der Schulverwaltung noch mehr höherwertige Stellen zu Lasten von Verwaltungsstellen entstehen. Statt sie weiter von Verwaltungsaufgaben zu entlasten, wie es eigentlich nötig wäre, werden den Schulpsychologen Verwaltungskräfte entzogen.
  • Das neue Qualitätskonzept atmet zentralistischen Geist. Einerseits wird bestehenden Institutionen wie den Seminaren für Lehrerbildung die Eigenständigkeit genommen. Uns erreichten zuletzt auch Hinweise, dass der ländliche Raum durch die Neustrukturierung der Lehrerausbildung abgehängt zu werden droht. Gegen gemeinsame Standards ist nichts einzuwenden, aber der Weg dorthin sollte eigenständig beschritten werden. Vor allem drohen die Bedürfnisse der einzelnen Schulen im Qualitätskonzept unter die Räder zu geraten. Statt eines vorgegebenen Einheitsangebots tritt die FDP/DVP Fraktion für ein Fortbildungsbudget für jede Schule ein, so dass diese sich auf dem freien Markt Fortbildungen einkaufen kann. Damit könnten die Schulen Fortbildung und Personalentwicklung vor Ort sinnvoll miteinander verknüpfen. Unser entsprechender Antrag wird für uns der Gradmesser für die Lernfähigkeit der Landesregierung und ihres neuen Qualitätskonzepts sein.“

In der Landtagsdebatte anlässlich der Regierungsinformation zur Positionierung der Landesregierung bei Eintritt in die Verhandlung im Vermittlungsausschuss zur Änderung des Grundgesetzes im Bereich der Bund-Länder-Finanzen hat sich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, verwundert über die Haltung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann in der Auseinandersetzung über den Digitalpakt an den Schulen gezeigt.

„Der Ministerpräsident hatte maßgeblich dazu beigetragen, dass es bislang kein Ergebnis in dieser Frage gibt“, kritisierte Rülke. Einig sei sich die FDP/DVP Fraktion mit Kretschmann in der übergeordneten Zielsetzung, stellte Rülke fest. So sei es wünschenswert, zu Informatikunterricht an allen weiterführenden Schulen zu kommen, Medienbildung von der ersten Klasse an zu erreichen und dafür zu sorgen, dass in Baden-Württemberg endlich die vorgesehenen 150 Millionen Euro für die Digitalisierung im Klassenzimmer ankommen. Letztlich müsse es das Ziel aller sein, so zitierte Rülke den Ministerpräsidenten, dass „wir endlich zu einem Digitalpakt kommen, um die digitale Ausstattung unserer Schulen zu verbessern.“ Allerdings, merkte Rülke an, wende sich das Adverb „endlich“ gegen Kretschmann selbst. Schließlich sei er doch der Hauptschuldige daran, dass es bisher kein Ergebnis gebe, kritisierte Rülke scharf: „Und wenn der Ministerpräsident nun die Verhandlungskunst beschwört, um das Problem zu lösen, so leistet er mit seiner eigenen Rhetorik ganz sicher keinen Beitrag zur Annäherung.“  Ein Satz aus seiner Regierungserklärung wie: „Der Bund ist mit seinen Zentralisierungsphantasien auf dem Holzweg“ trage nach Aussage Rülkes gewiss nicht zu einem harmonischen Verhandlungsklima bei. „Kretschmann ist hier näher bei Trump-ähnlichen Kraftmeiereien, als bei diplomatischer Eleganz.“, so der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion.

Dem Ministerpräsidenten sei aus Sicht Rülkes zuzustimmen, wenn er sage, die Debatte um den Digitalpakt verhindere die eigentlich notwendige Qualitätsdebatte im Bildungsbereich. Allerdings müsse Kretschmann diese auch fürchten: „Seit seinem Amtsantritt geht es für den baden-württembergischen Bildungsbereich in allen Rankings nur noch steil bergab. Wer eine solche Bilanz vorzuweisen hat, der soll sich besser nicht davor fürchten, dass ihm irgendwer hineinredet, sondern lieber hoffen, dass von irgendwoher Hilfe kommt in der Bildungspolitik!“

Rülke erinnerte daran, dass Kretschmann die Opposition aus SPD und FDP aufrufe, ihn auf seinem Weg zu unterstützen. „Die Frage ist nur: Wobei?“ fragte sich Rülke, „vielleicht auf dem Weg in den Bildungsprovinzialismus?“ Immerhin räume Kretschmann ein, in der Frage des Kooperationsverbots im Bundesrat in der Minderheit zu sein. Den meisten anderen Bundesländern gehe es lediglich um die Frage der Kofinanzierung, stellte Rülke fest.

Der Vorschlag Kretschmanns, den Weg über Artikel 106 des Grundgesetzes zu gehen und einfach mehr Umsatzsteuermittel an die Länder auszukehren, greife nach Meinung Rülkes zu kurz. Es sei zu befürchten, dass das Geld die Löcher der Finanzminister stopfe, statt in den Schulen anzukommen. Deshalb sei der von Kretschmann vorgeschlagenen Weg eines Staatsvertrages nur dann gangbar, wenn hieb- und stichfest gesichert werde, dass die Milliarden des Bundes von den Ländern auch ausschließlich für die Verbesserung der digitalen Ausstattung der Schulen eingesetzt würden, machte Rülke abschließend zur Bedingung.

Anlässlich einer Landtagsdebatte über die Besoldung von Schulleitern und die Zukunft kleiner Grundschulen kritisierte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer, eine falsche Prioritätensetzung der grün-schwarzen Landesregierung und forderte, auch die Schulleiter kleinerer Schulen besser zu bezahlen. Brauer hierzu:

„Damit wir auch an unseren Schulen die beste Qualität anbieten können, brauchen wir sehr gute Lehrerinnen und Lehrer, aber auch sehr gute Schulleiterinnen und Schulleiter, die motiviert ihrer Aufgabe nachgehen. Nach Angaben der vier Regierungspräsidien waren Ende 2018 jedoch 216 Rektorenstellen landesweit vakant, 143 davon allein an Grundschulen. Deshalb plant die Landesregierung, die Schulleiter besser zu bezahlen. Im Falle kleiner Schulen sollen die Schulleiter allerdings nur dann von A12 in A13 befördert werden, wenn ihre Schule mehr als 40 Schüler umfasst. Wir Freie Demokraten sind die Letzten, die in Zeiten gigantischer Steuereinnahmen dazu aufrufen, jedes Maß zu verlieren und mit dem Füllhorn durch die Lande zu spazieren. Aber hier geht es nicht um neue Stellen, sondern um eine dringend gebotene Anpassung der Besoldung von Landesbeamten, die einen wichtigen Job erfüllen, die mit Herzblut bei der Sache sind und für die Zukunft unseres Bundeslandes wichtige Weichenstellungen vornehmen. Die Anpassung der Besoldung ist also ein Gebot der Fairness und mehr als überfällig – und zwar für die Schulleiter aller Schulen einschließlich der kleinen.“

Der willkürlichen Grenzziehung von 40 Schülern liege laut Brauer die Absicht zu Grunde, Schulschließungen voranzutreiben. „Den Trick mit starren Größenvorschriften hat bereits die grün-rote Vorgängerregierung angewandt, um die Haupt-und Werkrealschulen zum Aufgeben zu zwingen oder an ihrer Stelle Gemeinschaftsschulen zu etablieren. Die FDP/DVP Fraktion fordert Grün-Schwarz auf, die Entscheidung über die Ausgestaltung des Schulangebots den vor Ort Verantwortlichen zu überlassen.
Ob ein Schulstandort wegfallen kann, hat schließlich vor allem mit den örtlichen Gegebenheiten zu tun, insbesondere mit möglichen Alternativen in der näheren Umgebung oder – vor allem im Ländlichen Raum – mit der Verkehrsanbindung. Das Schulwesen in die Freiheit zu entlassen und auch kleinen Grundschulen eine Chance zu geben, das ist der dringende Rat der Freien Demokraten an die Landesregierung.“

Siehe auch: Antrag der Fraktion der FDP/DVP vom 09.01.2019 „Alle Schulleitungen wirksam unterstützen und nicht kleine Schulen ins Abseits stellen“, Drucksache 16/5487.

Zum Vorstoß der SPD, die Kinderbetreuung bis zum Schuleintritt kostenlos zu machen, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Der Vorstoß der SPD mag gut gemeint sein. Wir Freie Demokraten halten ihn jedoch für den Ausdruck einer falschen Prioritätensetzung. In Baden-Württemberg besuchten 99,0 Prozent der Kinder im letzten Kindergartenjahr 2013 eine Kinderbetreuungseinrichtung, bundesweit waren es im Jahr 2018 95 beziehungsweise 97 Prozent bei den 4- und 5-Jährigen. Auf der anderen Seite gibt es bei der frühkindlichen Bildung mehrere Großbaustellen. Zu nennen sind hierbei unter anderem die Sprachförderung, die durchaus ausbaufähig ist, eine Leitungszeit, damit die Einrichtungsleitungen die Qualität voranbringen können, der Orientierungsplan, den die derzeitige grün-schwarze Landesregierung nicht für verbindlich erklären will, und schließlich die Tageseltern, deren familiäre und flexible Betreuungsform immer noch nicht der Betreuung in einem Kindergarten oder einer Kita gleichgestellt sind. All diese Großbaustellen haben aus Sicht der FDP/DVP Fraktion klar Vorfahrt vor einer kostspieligen allgemeinen Beitragsfreiheit verdient. Dabei sind auch wir Freie Demokraten für Beitragsbefreiungen – aber nur für diejenigen Eltern, welche die Beiträge nicht aufbringen können.“

Zur Mitteilung des Kultusministeriums, wonach von 2019 an das Lehramts-Referendariat auch in Teilzeit möglich sein soll, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Dass sich die Kultusministerin darum bemüht, die Attraktivität des Referendariats zu verbessern, ist zu begrüßen. Allerdings dürfte ein Teilzeit-Referendariat für schwerbehinderte Lehramts-Anwärter sowie für angehende Lehrkräfte, die ein Kind betreuen oder einen Angehörigen pflegen, als Einzelmaßnahme zur Attraktivitätssteigerung dieser Ausbildungsphase insgesamt zu kurz greifen. Warum schafft die Kultusministerin nicht die unwürdige Sommerferien-Arbeitslosigkeit für angehende Lehrerinnen und Lehrer ab? Und warum prüft sie nicht die Überlegung einer Rückkehr zu einem zweijährigen Referendariat, das mehr Zeit für den praktischen Teil der Lehrerausbildung lässt? Die Kultusministerin wäre gut beraten, es nicht bei einer Einzelmaßnahme zu belassen, sondern sich entschieden und mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Referendariats und damit zur Gewinnung von qualifizierten zukünftigen Lehrkräften zu machen.“