Nico Weinmann

Hinterzimmer-Politik bei Covid-19-Maßnahmen muss ein Ende haben.

Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann, zugleich rechtspolitischer Sprecher, und Jochen Haußmann, zugleich gesundheitspolitischer Sprecher, haben sich in einem Brief an Sozialminister Manfred Lucha gewandt. In dem Schreiben, das abschriftlich auch an Landtagspräsidentin Muhterem Aras verschickt wurde und als Anlage dieser Pressemitteilung angehängt ist, kritisieren die Liberalen, dass eine immer größere Zahl von Einschränkungen auf Grundlage von Erlassen des Sozialministeriums an die Land- und Stadtkreise erfolgen, und nicht als Verordnungen, bei denen der Landtag beteiligt wäre. Da das im Sommer vom Landtag verabschiedete Gesetz über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen formell nur eine Beteiligung und Information des Landtags bei Verordnungen der Landesregierung, nicht aber bei Erlassen, vorsieht, wurde der Landtag nicht über den Inhalt der Erlasse informiert.

„Herr Lucha und die Landesregierung glauben, ein Schlupfloch gefunden zu haben, bei dem sie wie zu Beginn der Pandemie ohne Beteiligung des Landtags regieren können. Diese Hinterzimmer-Politik schien eigentlich mit dem von einer großen Landtagsmehrheit beschlossenen Pandemiegesetz überwunden. Nun entdeckt die Landesregierung eine Erlass-Politik für sich, die einen Tiefpunkt an Transparenz bedeutet“, moniert Nico Weinmann. „Bis zum heutigen Tag wurde dem Landtag kein einziger Erlass zugeleitet. Das ist eine inakzeptable Umgehung der Rechte des Landtags.“ Das Gesetz über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen müsse so ausgelegt werden, dass der Landtag auch bei Erlassen der Landesregierung beteiligt wird.

„Der Sprecher von Herrn Lucha hat selbst bestätigt, dass der Inhalt der Erlasse verbindlich ist. Mit den Erlassen wird den Land- und Stadtkreisen auferlegt, wie etwa eine weitergehende Maskenpflicht, umfangreiche Verbote außerschulischer Veranstaltungen in Schulen oder Sperrstunden ausgestaltet werden sollen. Faktisch haben sie also die gleiche Wirkung wie Verordnungen von Ministerien. Folglich müssen sie in gleicher Weise wie Verordnungen vom Landtag behandelt werden“, fordert Jochen Haußmann.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Starre Fixierung auf positive Testergebnisse keine ausreichende Basis für Corona-Bekämpfung.

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur aktuellen Diskussion zur Corona-Bekämpfung:

 

„Bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie müssen wir uns weiterentwickeln von der starren Fixierung auf positive Testergebnisse hin zu vielschichtigeren Parametern. Dazu gehört beispielsweise die Zahl noch freier Intensivbetten in den Krankenhäusern und die Anzahl besonders schwerer Covid-Krankheitsverläufe. Dies bildet dann die Basis für eine Weiterentwicklung von einer reinen Containmentstrategie hin zu einer Protektionsstrategie vulnerabler Gruppen. Am wichtigsten ist es, besonders gefährdete Gruppen zu schützen. Hier stimme ich der Äußerung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Reinhart zu.“

Ausweitung des Vergleichsmaßstabs erforderlich.

Zur Meldung, wonach ein Großteil der Intensivbetten im Land belegt sei und 31 Menschen beatmet würden, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Jochen Haußmann:

„Ich kritisiere, dass mit der Meldung, ein Großteil der Intensivbetten im Land sei belegt, womöglich Angst und Panik erzeugt wird. Ein unbedarfter Leser kann anhand der Überschrift den Eindruck gewinnen, es herrsche eine Knappheit, und das Gesundheitssystem könne eventuell auftretende schwere Krankheitsverläufe nicht aufnehmen. Entscheidend ist, dass es eine Gesamt-Reserve von derzeit 2.423 Plätzen gibt. Aktuell befinden sich 66 intensiv behandelte und davon 31 künstlich beatmete SARS-CoV-2-Patientinnen und Patienten in den Kliniken des Landes Baden-Württemberg. Es darf durch derartige Schlagzeilen auch nicht der Eindruck entstehen, dass Menschen mit anderen schweren Erkrankungen nicht mehr zur wichtigen Behandlung ins Krankenhaus gehen.

 

Generell muss zur Beurteilung der tatsächlichen Lage bei Corona der Blick über reine Laborzahlen hinaus deutlich geweitet werden. Das betonen auch Wissenschaftler. Die weiteren Fragen sind doch, wie viele erkranken in Relation zu den Getesteten wirklich? Wie ist die Auslastung der Krankenhäuser und der Intensivstationen? Erst dann ergibt sich ein wirklich valides Bild. Und selbstverständlich muss anhand der lokalen Geschehnisse entschieden werden. Wichtig dabei ist, dass gemäß Pandemieplan der Schutz vulnerabler Gruppen stärker in den Blick genommen wird.“

Jochen Haußmann

Tatsächliches Gesundheitsgeschehen als Maßstab nehmen

Im Zusammenhang mit den verschärften Auflagen für private Feiern, den Reiseauflagen und die Ausrufung der zweiten Pandemiestufe sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der gesundheitspolitische Sprecher, Jochen Haußmann:

„Wir fordern die Landesregierung auf, von ihrer Zahlenfixierung der positiven Laborergebnisse bei COVID-19 weg zu kommen. Es können nicht positive Ergebnisse eines PCR-Tests dafür genutzt werden, die Freiheitsrechte derart einzuschränken. Das kann nur bei einer echten Gesundheitsgefahr verhältnismäßig sein. Dabei geht es dann um deutliche Symptome und schwere Krankheitsverläufe bis hin zur Krankenhausbehandlung. Die unübersichtlichen Reiseregelungen berücksichtigen in keiner Weise die besonderen Situationen in einem Landkreis. Ein lokales Ereignis führt zu nicht nachvollziehbaren Einschränkungen für viele Personen. Hinzu kommt, dass wir die Testkapazitäten für diejenigen, die sie benötigen, unnötig einschränken, wenn auf der anderen Seite zu expansiv agiert wird.

Corona muss ernst genommen werden. Ein Alarmismus anhand von unreflektierten Zahlen trägt jedoch nur zur Verunsicherung bei. Statt operativer Hektik braucht es einer klaren Kommunikationsstrategie. Was derzeit geschieht führt bereits zu einem schleichenden zweiten Lockdown, weil viele Ereignisse nicht mehr stattfinden. Wir sind uns sicher: Wir werden uns mit dem Corona-Virus noch einige Zeit beschäftigen müssen. Hierfür sind klare Vorsichtsmaßnahmen und tragfähige Hygienekonzepte die richtige Antwort. Ein Wettlauf um die Einschränkung von Freiheitsrechten hilft nicht weiter. Warum soll es keine privaten Feierlichkeiten mit Vorsichtsmaßnahmen geben, wenn sich gleichzeitig im öffentlichen Personenverkehr Menschen ohne Abstandskonzepte aufhalten dürfen? Dort vertraut man auf die Mund-Nasen-Bedeckung, an anderer Stelle nicht. Regelungen werden nur dann akzeptiert, wenn sie logisch und nachvollziehbar sind. Die Landesregierung wäre gut beraten, endlich umzusteuern.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Masken können grundsätzlich eine sinnvolle Ergänzung sein, als Hinweis auf die Gefahrenlage, die sich am besten durch genügend Abstand abwenden lässt.

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke, weist darauf hin, dass sein Statement zur Wirksamkeit von Masken gegen das Corona-Virus verkürzt wiedergegeben wird:

„Ich bin in der Tat der Überzeugung, dass Alltagsmasken keinen hinreichenden Schutz gegen das Corona-Virus bieten, wohl aber FFP2-Masken. Das sinngemäße „Ein Schal tut’s auch“ des Ministerpräsidenten habe ich von Anfang an für falschen Aktionismus gehalten, aber nie in Abrede gestellt, dass Masken grundsätzlich eine sinnvolle Ergänzung sein können. Und sei es nur als Hinweis auf die Gefahrenlage, die sich am besten durch genügend Abstand abwenden lässt. Gegen hohe Aerosolkonzentration in Räumen, die ich für wesentlich gefährlicher halte, wirkt aber am besten ausreichendes Lüften und gegebenenfalls eine FFP2-Maske, aber eben keine grobstoffigen Alltagsmasken, in denen maximal große Tropfen hängen bleiben.“

Jochen Haußmann

Kosten für Tests für Rückkehrer aus Risikogebieten sollten selbst getragen werden.

Zu Aussagen des Ministerpräsidenten in der Regierungspressekonferenz zu Fragen einer Teststrategie für Reiserückkehrer erklärt der stv. Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

„Der Bund hat entschieden, dass Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten sich auf das Virus testen lassen müssen. In erster Linie ist deshalb am Flughafen Stuttgart eine entsprechende Infrastruktur aufzubauen. An anderen Flughäfen bieten sich sicherlich Kooperationen mit dem ambulanten Bereich an.

Dass aber noch keinerlei Strategie erkennbar ist und der Ministerpräsident erst zu Ferienbeginn überhaupt anfängt, mit der Kultusministerin über das Thema zu sprechen, ist verantwortungslos.

Dazu kann ich jedoch keinerlei Notwendigkeit erkennen, weshalb die gesetzlichen Krankenkassen diese Testkosten übernehmen sollten. Hier sollte in Rücksicht auf das Solidarprinzip der Aufwand nachträglich in Rechnung gestellt werden. Urlaub ist zwar schön, aber eine freiwillige Angelegenheit für deren Kosten und Nebenkosten der mündige Bürger auch aufkommen muss. Es kann nicht ewig weiter Geld ausgegeben werden, als gäbe es kein Morgen.“

Zur Berichterstattung der Stuttgarter Zeitung vom 31. August 2019, wonach das Sozialministerium entgegen der bisherigen Auffassung nun doch im Bereich der Kurzzeitpflege bereits vorhandene Doppelzimmer in Pflegeheimen weiterhin nutzbar machen möchte, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„Es freut mich, dass das Sozialministerium im Bereich der Kurzzeitpflege auf den Kurs der FDP einschwenkt. Ich fordere seit Jahren, dass es zur Vermeidung einer Pflegeplatzknappheit erforderlich ist, vorhandene Doppelzimmer weiterhin zu nutzen, vor allem im Bereich der Kurzzeitpflege. Noch im April wurde mir auf meine Initiative vom Amtschef des Ministeriums detailliert erklärt, warum meine Forderung nicht umgesetzt werden kann. Heute bin ich froh, dass im Sinne der betroffenen Menschen und ihrer Angehörigen pragmatische Lösungen Platz greifen sollen. Es nützt nämlich niemandem, wenn man stur auf Vorschriften beharrt, die dann dazu führen, dass bewährte Angebote nicht mehr genutzt werden können. Die jetzt vom Sozialministerium gezeigte neue Flexibilität sollte nun auch beispielgebend für die Handhabung der Übergangsvorschriften für bestehende Pflegeheime sein.“

Hinweis: Der erwähnte Brief ist beigefügt.

„Gesundheit ist ein hohes Gut. Mit dem Alter wächst das Bewusstsein hierfür“. Mit diesen Worten eröffnete der Vorsitzende der FDP/DVP Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, den 11. Liberalen Seniorentag mit dem Titel „Chancen für mehr Gesundheit – auch für mich?“.

Die Gesundheitswirtschaft sei mit rund 600.000 die beschäftigungsintensivste Branche von wirtschaftspolitisch herausragender Bedeutung. Die Digitalisierung führe zu fundamentalen Veränderung und biete viele Chancen. Die Chancen würden am heutigen Tage von zwei Seiten beleuchtet. BIOPRO für die wirtschaftliche Sichtweise, seitens der Kassenärztlichen Vereinigung von der Versorgungsseite her.

Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jürgen Keck, betonte: „Es ist wichtig, konkret herauszuarbeiten, welche Weichenstellungen die Landespolitik vornehmen muss, damit wir auch in Zukunft eine gute Gesundheitsversorgung im Land haben und die unglaublichen Perspektiven, zum Nutzen des Einzelnen umsetzen können. Es geht hier um Innovationen mit konkretem Bezug zu einer gesünderen Zukunft. Der demografische Wandel führt klar vor Augen, dass Gesundheit ein noch wichtigeres Thema werden wird.“

In seinem Grußwort ging Dr. Allehoff, der Vorsitzende der Liberalen Senioreninitiative LSI auf die Begrifflichkeit der Gesundheit in der Bandbreite ihrer Ausprägungen und Merkmale ein. „Krankheit und Gesundheit liegen auf einem Kontinuum. Die Übergänge zwischen Gesundheit und Krankheit sind fließend“, sagte Dr. Allehof. Es gebe einen Wandel des allgemeinen Bilds vom Begriff „gesund.“ Er unterstrich die erhebliche Bedeutung der Gesundheitswirtschaft für die Volkswirtschaft.

Prof. Dr. Ralf Kindervater stellte in seinem Vortrag „Forum Gesundheitsstandort Baden-Württemberg – Auf dem Weg in eine gesündere Zukunft“ die Landesgesellschaft BIOPRO vor, die seitens des Landes finanziert und vor 16 Jahren gegründet wurde. Deren Handlungsfelder seien Biotechnologie, Medizintechnologie, Pharmazeutische Industrie, Unterstützung des Aufbaus einer Bioökonomie und betreibe die Geschäftsstelle des Forums Gesundheitsstandort Baden-Württemberg. Wie dynamisch sich die Herausforderungen wandelten, verdeutlichte er mit folgendem Satz: „Wir sind mittlerweile die BIOPRO 5.0“. Er fuhr fort: „Wir betreuen 10 bis 20 Gründunge pro Jahr. Wir sind ein total leistungsfähiger Standort“. Die Gesundheitsindustrie sei eine Zukunftsbranche. 840 Unternehmen in der Medizintechnologie, 86 Unternehmen in der Pharmazeutischen Industrie und 174 Unternehmen im Bereich der Biotechnologie seien im Land angesiedelt. Im Folgenden stellte er den Weg einer Innovation dar. Große Bedeutung habe die Versorgungsforschung. Die so genannte translationale Forschung sei auf eine breite Datenbasis angewiesen. Ohne Arbeit an Daten funktioniert es nicht und hier biete die Digitalisierung große Chancen. Professor Kindervater ging auch auf die Gefahren für den Wirtschaftsstandort ein, namentlich die Medizinprodukteverordnung. Er verdeutlichte die Problematik mit einer Analogie mit dem Auto: „Das wäre, wie wenn an einem Tag ein Brief käme, alle Autos müssen sofort zum TÜV. Es gibt aber gar nicht genügende Prüfeinrichtungen um das durchzuführen. Das ist momentan eine Quadratur des Kreises.“ Womöglich könne man Mitte 2020 die Versorgung nicht mehr sicherstellen, weil bisher verwendete Medizinprodukte noch keine neue Zertifizierung durch Studien hätten. Hier brauche es dringend eine Fristverlängerung. Künstliche Organe und Teile von Organen mit eigenen Zellen seien herstellbar. „Innovationspolitik muss ganz straight nach vorne gehen. Da muss man dranbleiben, denn die anderen wollen auch was werden“, mahnte Prof. Kindervater. Zu nennen seien beispielhaft China medical city oder Biopolis in Singapur. „Geht nicht gibt’s nicht. Wir müssen uns den Herausforderungen stellen. Und das geht nur miteinander“, schloss Prof. Kindervater durchaus optimistisch.

Der Vorsitzende des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Dr. Metke ging in seinem Vortrag „Ersetzt digitale Medizin den Arzt vor Ort?“ auf die Herausforderung für die medizinische Versorgung ein. Es gebe eine sehr hohe Zahl von Behandlungsfällen. „Warum Fernbehandlung? Weil wir ein völliges Chaos haben und keine Steuerung. Wir meinen, dass eine gewisse Steuerung ins System muss. Und das ist mit der Digitalisierung gut möglich“, sagte Dr. Metke. Hier kämen die Terminservicestellen und das Telemedizinprojekt docdirekt ins Spiel. Viele Menschen könnten sich andere Formen des Kontakts vorstellen als der direkte Arzt-Patienten-Kontakt. „Die digitale Gesellschaft ist da. Die Bürger scheinen es zu wollen. Vieles kann telemedizinisch geklärt werden“, so Dr. Metke. Er schilderte den Ablauf: „Nach dem Anruf und der Beratung wird ein so genanntes Ticket erstellt. Das Beschwerdebild geht an eine von 62 Praxen im Land, die Zeit hat. Dann wird entschieden, ob telemedizinisch oder vor Ort behandelt werden kann.“ Es gebe einen festen Abfragealgorhythmus. Die Telemedizin könne nur eine Ergänzung sein. Es brauche auch in Zukunft den Arzt-Patienten-Kontakt resümierte Dr. Metke.

Zur Pressemitteilung des Sozialministeriums, wonach aktuell über die Hälfte der Pflegeheimträger die Vorgaben zum Einzelzimmerstandard in bestehenden Heimen erfüllten bzw. eine Fristverlängerung oder Befreiung hätten, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Leider sehe ich unsere Befürchtungen bestätigt. Die Verbände der Leistungserbringer haben am 5. Februar glasklar vorgerechnet, dass akut 9.750 Pflegeheimplätze durch die Pflicht zu Einzelzimmern in bestehenden Pflegeheimen wegfallen. 6.636 sollen neu gebaut werden, so dass 3.100 unterm Strich wegfallen. Das empfinde ich als besorgniserregend. Es ist doch klar, dass ein schwindendes Angebot bei steigender Nachfrage die Preise erhöht. Pflege muss aber für die Betroffenen und ihre Angehörigen bezahlbar bleiben. Da nützen die ganzen Versuche der Schönfärberei des Sozialministers nichts. Er versteckt sich hinter wohlklingenden Worthülsen. Vor allem im Ländlichen Raum befürchte ich eine Unterversorgung an Pflegeplätze. Deshalb hat die FDP in der Enquete-Kommission des Landtags klare Hinweise auf Probleme und Lösungsansätze gegeben. Wir brauchen eine offene Diskussion zu den Problemen der Träger mit der Herstellung des Einzelzimmerstandards in bestehenden Heimen. Nordrhein-Westfalen zeigt aktuell beispielsweise mit der Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes, wie flexibel eine Landesregierung agieren kann.“

Anlässlich der Schließung der Geburtshilfe im Stuttgarter Charlottenhaus zum 1. Januar 2019 kritisierte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, die Gleichgültigkeit des Landes gegenüber der stetig sinkenden Zahl der Belegärzte. Haußmann hierzu:

„Ich habe den Eindruck, dass sich die Landesregierung eher beschwichtigend an das Problem der belegärztlichen Geburtshilfe macht. Wenn in Stuttgart die Kapazitäten für rund 1 000 Geburten wegfallen, kann man nicht so tun, als sei das ohne weiteres zu kompensieren. Dabei ist offensichtlich, dass die Haftpflichtprämien für belegärztliche Geburtshilfe heute schon so hoch sind, dass sich die Tätigkeit in den Krankenhäusern für sie nicht mehr lohnt. Wie aus einer Stellungnahme des Sozialministeriums zu einem FDP-Antrag hervorgeht, muss ein Facharzt für Frauenheilkunde, der eine Geburt leitet, jährlich 242 Geburten betreuen, um die Haftpflichtprämie zu erwirtschaften (Landtags-Drucksache 16/4885). Die Hebammen erhalten seit dem Jahr 2015 Zuschläge von den Krankenkassen, mit denen sie die Prämien für die Haftpflichtversicherungen bezahlen können. Nach Ansicht der FDP/DVP Fraktion muss das Land die Ärztinnen und Ärzte in der Geburtshilfe aber genauso im Blick haben wie die Hebammen, um die Situation im Land zu verbessern. Die Situation ist alarmierend. Der Runde Tisch Geburtshilfe der Landesregierung sollte schnelle Ergebnisse liefern.“

Hier der Link zum erwähnten Antrag auf der Website des Landtags: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/4000/16_4885_D.pdf

Zur Meldung, wonach das Sozialministerium Baden-Württemberg vor einer Zuspitzung des Ärztemangels bei den Gesundheitsämtern gewarnt und darauf hingewiesen habe, dass sich die Situation in den letzten Jahren verstärkt hätte und als Hauptgrund die schlechtere Bezahlung im Umfang von monatlich 1.000 Euro bis 2.000 Euro im Vergleich zu einer Tätigkeit im Krankenhaus sei, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Das Sozialministerium macht es sich mit der bloßen Warnung über die Zuspitzung des Ärztemangels deutlich zu einfach. Es ist oberster Dienstherr der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst und hätte es damit innerhalb der Landesregierung in der Hand, für den nötigen Ausgleich zu sorgen. Das Land ist also, wenn es ihm ernst ist, gefordert, über entsprechende Zuschläge die beklagte Lücke im Gehalt zu schließen.“

In einer aktuellen Debatte mit dem Titel „E-Health und Empathie: Digitalisierung im baden-württembergischen Gesundheitswesen“ sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Bei der Digitalisierung geht es nicht mehr um die Frage des Ob, sondern die des Wie. Für Viele ist die Nutzung von Wearables (am oder im Körper tragbare Computersysteme) bereits eine Selbstverständlichkeit. Es geht hier nun aber um die elektronische Patientenakte und Telemedizin. E-Health ist der Schlüssel zu mehr Sicherheit und Komfort für die Menschen im Land. Im Notfall abrufbare Medikationspläne und Informationen zu Allergien können Leben retten. Durch die Digitalisierung von Untersuchungsbefunden werden teure und belastende Mehrfachuntersuchungen überflüssig. Das Land ist nun in der Pflicht, seiner Verantwortung für die Krankenhäuser gerecht zu werden. Ein Sonderfonds Digitalisierung ist aus meiner Sicht das Gebot der Stunde. Darüber hinaus reicht es zur Bewältigung der vor uns stehenden Herausforderungen nicht aus, allein auf die Digitalisierung zu setzen. Wir brauchen insbesondere gute Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung zur Wiederherstellung der Attraktivität der Gesundheits- und Pflegeberufe. Statt Bürokratieaufbau durch ein so genanntes Pflegepersonalstärkungsgesetz bedarf es der bürokratischen Entlastung. Hier nenne ich beispielsweise die Aufhebung der Budgetierung, damit Ärztinnen und Ärzte auch tatsächlich für die Arbeit bezahlt werden, die sie leisten.“

In der zweiten Beratung des Gesetzesentwurfs der FDP/DVP Fraktion zur Änderung des Wohn-, Teilhabe und Pflegegesetzes sagte der gesundheitspolitische Sprecher, Jochen Haußmann:

„Es ist klar, dass das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz einige Jahre nach Einführung überprüft und in einzelnen Punkten verbessert werden muss. Dazu hat sich übrigens auch die grün-schwarze Koalition in ihrem Koalitionsvertrag bekannt. Flexiblere Regelungen für Pflege-WGs, Abbau von überbordenden Bürokratie in der Pflegepraxis und Vermeidung von Doppelprüfungen durch MDK und Heimaufsicht sind nur einige Stichworte, die von vielen Beteiligten in der Pflege – nicht zuletzt aus dem Kreis der Leistungsanbieter- gefordert wird.

Mit dem Gesetzentwurf haben wir konkrete Vorschläge gemacht und es ist eine verpasste Gelegenheit, dass die konkreten Änderungen ohne große und vor allem sachliche Diskussion abgetan werden. Pflege ist dafür viel zu wichtig. Die Liga der freien Wohlfahrtspflege hat in ihrer Stellungnahme unseren Gesetzentwurf als erforderliche Maßnahme ausdrücklich unterstützt. Dies macht deutlich: Der Handlungsbedarf ist groß, viele Regeln verhindern heute sinnvolle Maßnahmen im Alltag, etwa bei der Gründung ambulant betreuter Wohngemeinschaften. Wir werden genau beobachten, ob es hier wirkliche Verbesserungen geben wird. Sie haben die Chance ausgeschlagen, gemeinsam über eine bessere Pflege zu reden und Verbesserungen heute anzugehen.“

Zur Meldung der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft vom heutigen Tage, wonach im Rahmen des seitens des Bundes geplanten Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes ein Mittelabfluss von 20 Millionen Euro jährlich drohte, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„Es muss endlich Schluss damit sein, dass Reformen zu Lasten des Gesundheitsstandorts Baden-Württemberg gehen. Wenn die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft heute vorrechnet, dass durch die angebliche Verbesserung im Land ein Minus von 20 Millionen entsteht, dann ist das ein Alarmsignal, das in Berlin gehört werden muss. Darüber hinaus muss es endlich um eine Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs gehen (Morbi-RSA). Es kann nicht sein, dass aus dem Land wegen der hohen Wirtschaftskraft Milliarden abfließen und wir nach den ganzen Ausgleichssystemen aufgrund der hohen Lohn- und Grundstückskosten schlechter dastehen, als Bundesländer, die von unserem Geld leben. Solidarität ja, Übervorteilung nein.“

Zur Meldung, wonach der baden-württembergische Sozial- und Integrationsminister Manfred Lucha die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende begrüßen würde, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP Jochen Haußmann:

„Die Widerspruchslösung bei Organspenden ist eine Scheinlösung. Es gibt bereits heute eine große Zahl von Menschen, die einen Organspendeausweis haben. Die Aussage, die Widerspruchslösung führe zu mehr Organspenden, greift zu kurz. Die wirklichen Herausforderungen sind die Organisation und Finanzierung. Die Rolle der Transplantationsbeauftragten und ihre Freistellung sind zu stärken und vor allem den Kliniken der tatsächliche Aufwand zu finanzieren. Eine erweiterte Zustimmungserklärung, bei dem die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig auf das Thema Organspende angesprochen werden, wäre der wesentlich bessere Weg.“

Im Zusammenhang mit der heutigen Landespressekonferenz, in der Sozialminister Lucha das Jahreskrankenhausbauprogramm vorstellte und die Höhe der Förderung sowie den Umstand, dass alle beantragten Projekte gefördert wurden, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Zunächst einmal ist es erfreulich, dass sich das Land im Vergleich mit den anderen Ländern in der Krankenhausfinanzierung ganz passabel schlägt. Es ist damit als Einäugiger somit König unter Blinden. Es ist nämlich bei Weitem keine Erfindung der Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaften, dass insgesamt bei den Investitionsförderungen eine Unterdeckung vorliegt. Minister Lucha muss sich daran erinnern lassen, dass er 30 Mio. Euro aus dem Doppelhaushalt gestrichen hat. Sein Verweis auf die fast 97 Prozent Förderquote überzeugt nicht. Man muss nur genügend Positionen als nicht förderfähig aus der Gesamtinvestition heraus rechnen, um ein schönes Bild zu erreichen. Offen bleiben die Strukturfrage und die Einführung von Qualitätsindikatoren. Der erforderliche Transformationsprozess wird über den Strukturfonds des Bundes mit gefördert. Hier fordere ich schon heute Minister Lucha auf, dass er dieses Mal wirklich zusätzliches Geld bereit stellt und nicht einfach ohnehin vorhandene Mittel umetikettiert.“