In einer von der FDP- Fraktion beantragten Aktuellen Debatte unter dem Titel „Wie will die Landesregierung endlich den Flüchtlingszugang in den Griff bekommen?“ bezeichnete der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke „den derzeitigen Zustrom von Flüchtlingen als die größte Herausforderung, mit der unser Land seit langem konfrontiert ist.“

Nach den Worten von Rülke habe die Kanzlerin mit Ihrer Selfie-Kultur das falsche Signal einer unbegrenzten Willkommenskultur in Deutschland gesetzt. Frau Merkel sei dadurch für den Ansturm der Flüchtlinge nach Deutschland mitverantwortlich. Bei aller Weltoffenheit und Solidarität müsse man aber eingestehen, dass unsere Aufnahmefähigkeit nicht unbegrenzt sei. Rülke: „Deshalb muss sich die Landesregierung endlich dazu aufraffen, ihren Beitrag zu leisten, um den Flüchtlingszugang in den Griff zu bekommen.“

Dazu gehöre aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion die Umsetzung des ersten Asylpakets. Noch immer habe es die grün-rote Landesregierung nicht geschafft, in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes von Geld- auf Sachleistungen umzustellen. Auch die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge scheitere entweder an der Unfähigkeit oder dem Unwillen von Grün-Rot. Rülke: „Das Versagen der Bundesregierung in der Flüchtlingskrise und das Zaudern des Ministerpräsidenten, wenn es beispielsweise um die Zustimmung im Bundesrat zur Benennung weiterer sicherer Herkunftsstaaten geht, ist Wasser auf die Mühlen radikaler Populisten.“

Gerade die Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten um die Maghreb-Länder Tunesien, Algerien und Marokko wäre nach den Worten von Hans-Ulrich Rülke ein wesentlicher Schritt, um die Asylverfahren hierzulande effektiver und schneller abzuwickeln. Ministerpräsident Kretschmann habe jedoch nicht das Landeswohl im Blick, sondern versuche ein weiteres Mal die grüne Basis zu befrieden, indem er einen Kuhhandel für seine Zustimmung in der Länderkammer anstrebe. „Schon bei der Benennung von Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsländern mussten wir diesen Eiertanz beobachten.“ Im Landtag von Baden-Württemberg habe sich Ministerpräsident Kretschmann gegen die damalige Erweiterung gestellt, um dann am nächsten Tag in Berlin zuzustimmen. Er habe sich damals gerühmt, die Einführung der Gesundheitskarte in den Flächenländer herausgehandelt zu haben, die er wohlgemerkt im eigenen Land nun nicht umgesetzt bekommt, so Rülke weiter. Kretschmann sei bereits in der Presse mit dem Ausspruch zitiert worden, dass „eine Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten mehr bringen muss, als mir Ärger“. Der Ministerpräsident betone unermüdlich, es sei nicht erwiesen, dass aus sicheren Herkunftsstaaten weniger Flüchtlinge kommen. Genau dies lasse sich aber mit konkreten Zahlen belegen, so Rülke. Die Einstufung der Staaten des Westbalkans als sichere Herkunftsländer hat sich nach den Worten des FDP- Fraktionsvorsitzenden bewährt. Bundesweit gingen die Asylbewerberzahlen aus den sechs Balkanstaaten im vergangenen Jahr deutlich zurück. Insgesamt kamen 2015 rund 30 Prozent aller Flüchtlinge von dort. Waren es im März noch 62 Prozent aller Asylbewerber, so kamen im Dezember 2015 nach der Einstufung von Albanien, dem Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsstaaten nur noch acht Prozent. In Zahlen ausgedrückt heißt das für die Bewerber aus Albanien, von wo im vergangenen Juli noch 1391 Personen und im August 1116 Personen kamen, einen Rückgang auf nur noch 71 Personen im November 2015 und 52 im Januar 2016.

Angesichts der Entwicklung dieser Antragszahlen und der deutlich schnelleren Verfahren für Bewerber des Westbalkans sei es nach den Worten des FDP- Fraktionsvorsitzenden nun geboten, auch die Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien möglichst schnell als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des §29a Asylgesetz einzustufen. Die Zahl der Asylbewerber aus Marokko und Algerien steigt seit Ende letzten Jahres stark an. Laut aktuellen Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge kamen allein im Dezember 2015 fast 2.300 Asylbewerber aus Algerien und 3.000 aus Marokko nach Deutschland. Im Vergleich dazu begehrten im Gesamtjahr 2014 weniger als 4.000 Menschen aus diesen beiden Staaten in Deutschland Asyl.

Wie Rülke weiter sagte, sei die Chance auf ein Bleiberecht für Asylbewerber aus diesen Staaten sehr gering. Im vergangenen Jahr wurden gerade einmal 1,6 Prozent der algerischen und 3,7 Prozent der marokkanischen Asylbewerber anerkannt. Die Schutzquote für Asylbewerber aus Tunesien liege sogar nur bei 0,2 Prozent.

„Ich fordere den Ministerpräsidenten auf, die grüne Ideologie aufzugeben und wichtige Entscheidungen in der Flüchtlingspolitik nicht weiter zu blockieren. Herr Kretschmann darf seine Zustimmung im Bundesrat nicht von seiner grünen Wunschliste abhängig machen. Entweder sind Marokko, Algerien und Tunesien sichere Herkunftsländer oder nicht, dann muss man das beschließen und keine Klüngelei betreiben“, so Rülke abschließend.

In einer Aktuellen Debatte im Landtag mit dem Titel „Gute Arbeit für Baden-Württemberg – den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen bekämpfen“ sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Jochen Haußmann:

„Wie schon vor drei Jahren vor der Bundestagswahl so kramt auch jetzt die SPD vor der Landtagswahl in der Mottenkiste ihre alte Klassenkampfrhetorik aus und versucht mit einer Bundesratsinitiative zu Werkverträgen und Leiharbeit Wellen zu schlagen. Die SPD muss sich fragen lassen, für wen sie eigentlich Politik machen möchte. Wenn man bilanziert, was mit Bildungszeitgesetz, flächendeckendem gesetzlichen Mindestlohn, Tariftreuegesetz, Quotenregelungen und Freistellungen bereits alles an Belastungen für den Faktor Arbeit geschaffen wurde, der muss zu dem Schluss kommen, dass es der SPD nicht mehr um die Arbeiter geht, sondern um das Umsetzen von nicht durchdachten Forderungen aus dem Gewerkschaftslager und der Bedienung überkommener Klischees. Was hier nun im Bundesrat versucht werden soll, und was auf Halde der SPD Bundesarbeitsministerin liegt, ist Gift für eine moderne arbeitsteilige Arbeitswelt. Es nützt nichts, von Industrie 4.0 zu reden und dann ein kaum handhabbares bürokratisches Monstrum vom Stapel zu lassen. Pikant dabei ist einmal mehr, dass es für den öffentlichen Dienst Ausnahmen geben soll. Die SPD verdächtigt wie eh und je die Unternehmer. Statt dieser bundespolitischen Show-Veranstaltung im Landtag von Baden-Württemberg hätte man die Debatte besser zum Thema angesetzt, wie Baden-Württemberg die Innovationskraft des Mittelstands stärken könnte. Denn durch die Stärkung entstehen Arbeitsplätze. Nicht dadurch, dass man einen Wettbewerb auslobt, wer der Wirtschaft die kantigsten Knüppel zwischen die Beine werfen kann – die Bundes- oder die Landes-SPD.“

In einer Landtagsdebatte zur Verabschiedung des Chancengleichheitsgesetzes sagte der frauenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Mit diesem Symbolgesetz für den öffentlichen Dienst sollen fast fünf Millionen Euro Steuergelder für noch mehr Bürokratie auf Rathäusern, in Landratsämtern und Landesbehörden ausgegeben werden. Dabei sind dort die Beteiligungsrechte und Freistellungsregelungen für Personalräte wahrlich nicht unterentwickelt. Und bereits heute stellen die Frauen im öffentlichen Dienst die Mehrzahl der Beschäftigten und sind klar auf dem Vormarsch. Ich hätte es als frauenpolitischer Sprecher begrüßt, wenn sich diese Regierung daran gemacht hätte, intelligente Instrumente zu entwickeln, die allen Frauen nützen. Grün-Rot geht es aber einmal mehr nur um den öffentlichen Dienst. So zahlen auch die Frauen im Mittelstand und in der gesamten Privatwirtschaft, die von dem Gesetz rein gar nichts haben, mit ihren Steuergeldern diese unnötigen verpflichtenden Beauftragtenstellen mit. Dabei wird in den großen Städten noch nicht einmal Neues geschaffen: Hier gibt es in der Mehrzahl der Fälle schon freiwillig Beauftragte. Wozu braucht es dann nun frische Landesgelder? Das sind für mich unnötige Aufwendungen ohne Zusatznutzen und daher völlig entbehrlich. Und nicht ohne Grund hat sich der Gemeindetag Baden-Württemberg sehr kritisch mit dem Gesetz auseinandergesetzt.“

Zu den Äußerungen von Ministerpräsident Kretschmann, die Frage der sicheren Herkunftsländer weiter zu prüfen, es kein verantwortliches Handeln wäre, dies schnell zu entscheiden, und dass er als Ministerpräsident ganz hinter der Bundeskanzlerin stehe, sagte Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Herr Kretschmann soll nicht nur die Bundeskanzlerin bewundern, sondern als baden-württembergischer Ministerpräsident verantwortlich für das Land handeln. Kretschmanns weiter zögerliches Verhalten bei der Frage der sicheren Herkunftsländer schadet dem Land Baden-Württemberg, denn der weitgehend unkontrollierte Zustrom der Flüchtlinge ist ungebrochen. Die Möglichkeiten zur Beschleunigung von Asylverfahren müssen genutzt werden und dürfen nicht für einen weiteren Kuhhandel des Ministerpräsidenten instrumentalisiert werden. Die Zustimmung im Bundesrat darf Kretschmann nicht von seiner grünen Wunschliste abhängig machen. Entweder sind Marokko, Algerien und Tunesien sichere Herkunftsländer oder nicht, dann muss man das beschließen und keinen Kuhhandel machen.“

Zur Stellungnahme der Landesregierung zu seinem Landtags-Antrag „Haltung der Landesregierung zur Reform der Gebührenordnung für Ärzte (Drucksache 15/7933) sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Es ist ein peinliches Ablenkungsmanöver, das die SPD hier vollführt. Bei der Reform der Gebührenordnung für Ärzte will sie sich hinter Unwissenheit verstecken. Auf meine Fragen geht die Ministerin nicht ein, sondern antwortet mit Pauschalplätzen. Es gibt einen klaren Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 8. Januar, dass sie die GOÄ-Reform blockieren will, weil das Ziel der SPD die Bürgerversicherung sei. Auf meine Frage, was das die Ärztinnen und Ärzte im Land kosten würde, weiß die Ministerin keine wirkliche Antwort. Einen Rat könnte sie sich bei der Betriebsratsinitiative ‚Bürgerversicherung? Nein Danke‘! holen. Diese hat schon im Jahr 2013 die verheerenden Auswirkungen auf den Gesundheitsstandort Baden-Württemberg ausgerechnet. Für mich ist klar: Bei einer Bürgerversicherung wird die gute medizinische Versorgung in Baden-Württemberg schlechter werden. Die Bürgerversicherung wirkt massiv gegen die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung.“

Zur Meldung, wonach es in der grün-roten Landesregierung Streit über die Wiedereinführung der hälftigen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge gebe und die SPD diese wolle, die Grünen hingegen nicht, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die SPD versucht sich mit einer sozialromantischen Rolle rückwärts in der Gesundheitspolitik über die Wahl zu retten und setzt darauf, dass die Menschen vergesslich sind. Es war aber die SPD unter Gerhard Schröder und Ulla Schmidt, die mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2005 die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschafft haben. Der jetzt propagierte Schwenk ist unglaubwürdig. Wenn es der SPD ernst gewesen wäre, dann hätte sie das doch in den Koalitionsvertrag schreiben können. Das wahltaktische Manöver der SPD ist unredlicher Aktionismus. Die SPD bedient Forderungen der Gewerkschaften und reißt so das Reform-Gebäude der Ära Schröder ein. Von diesen Reformen profitieren wir noch heute, deshalb steht Deutschland gut da. Und vielleicht deshalb die SPD so schlecht.“

In einer Landtagsdebatte über die aktuelle Flüchtlingspolitik hat der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, der schwarz-roten Bundesregierung und der grün-roten Landesregierung in der gegenwärtigen Krise ein „Versagen auf der ganzen Linie“ vorgeworfen. „Schon im November des vergangenen Jahres mussten wir in einer Aktuellen Debatte die Euphorie der grün-roten Landesregierung in der Flüchtlingsfrage dämpfen, als diese sich mit Ministerpräsident Kretschmann an der Spitze zum Vorreiter bei der Umsetzung des Asylpakets küren wollte“, sagte Rülke.

Heute, rund zwei Monate später, habe es Schwarz-Rot in Berlin noch immer nicht geschafft, das geplante zweite Paket mit Asylrechtsverschärfungen auf den Weg zu bringen, so Rülke weiter. Auch die grün-rote Landesregierung ducke sich hier weg. Dabei müsste es gerade jetzt zu mutigeren Änderungen im Asylverfahren und zu verbindlichen Anstrengungen für europäische Lösungen in der Flüchtlingsfrage kommen. Eine der Ursachen für die gegenwärtige Flüchtlingskrise sei die Selfie-Kultur der Bundeskanzlerin. Frau Merkel habe das falsche Signal einer unbegrenzten Willkommenskultur in Deutschland gesetzt und sei mitverantwortlich für den Ansturm der Flüchtlinge nach Deutschland, besonders nach Bayern und Baden-Württemberg. Entweder müsse die Kanzlerin nun die europäischen Mitgliedsstaaten zu einer Lösung bewegen, die idealerweise ein europäischer Verteilungsschlüssel sein sollte, oder wieder zu einer verlässlichen Anwendung der Dublin III-Regelungen zurückkehren. Beides sei nicht in Sicht, so der FDP-Fraktionsvorsitzende, so dass es nationaler Zwischenlösungen bedürfe.

Um den unkoordinierten Flüchtlingszugang in den Griff zu bekommen, muss nach den Worten von Rülke beispielsweise dringend über grenznahe Registrierzentren beraten werden, die ähnlich den Transitzonen an deutschen Flughäfen für eine Erstprüfung der Asylbegehren eingerichtet sind. Dort könnten Asylsuchende insbesondere schnelle Gewissheit über ihre Bleibeperspektive erhalten. Rülke: „Auf die Kanzlerin können wir uns hier nicht verlassen, die wie Ministerpräsident Kretschmann nicht müde wird, das Ammenmärchen zu erzählen, dass sich nationale Grenzen nur mit Stacheldraht und Schießbefehl schützen ließen.“ Indes rühme sich Innenminister de Maiziere, nahezu alle Flüchtlinge an der Grenze überprüfen zu können und täglich 100 bis 200 Flüchtlinge bereits an der Grenze zurückzuweisen. „Was gilt denn jetzt, entweder kann man Deutschlands Grenzen schützen und nach den geltenden Gesetzen Flüchtlinge abweisen, oder man kann die Grenzen nicht schützen und keine Flüchtlinge abweisen. Die Behauptung der Kanzlerin ist eine Bankrotterklärung für die nationale Asylpolitik“, so Hans-Ulrich Rülke.

Verwaltung und Polizei bräuchten verbindliches Handwerkszeug, um den Flüchtlingszuzug steuern und die Zahl der Asylbewerber effektiv senken zu können, sagte Rülke. Dazu gehöre auch eine funktionierende Registrierung in der Erstaufnahme. Denn noch immer gingen der Verwaltung zahlreiche Flüchtlinge gewissermaßen verloren. Im Jahr 2015 hätten sich rund 185.000 Flüchtlinge an den Pforten der Erstaufnahmestellen angemeldet. Aber es seien nur 98.000 Erstanträge auf Asyl im selben Zeitraum im Land erfasst worden. „Das heißt, dass nahezu die Hälfte der Flüchtlinge unnötige Mehrfachmeldungen sind oder auf eigene Faust die Weiterreise angetreten haben – beides darf in einem geordneten Verfahren nicht geschehen“, so Rülke. Ein richtiger Schritt sei die Benennung weiterer sicherer Herkunftsstaaten auf dem Balkan gewesen, denn aus Albanien, Montenegro und dem Kosovo kamen nach dem Beschluss des Asylpakets im Oktober 2015 zum Jahresende signifikant weniger Asylbewerber. Wie Rülke weiter sagte, sollte man schnell dazu kommen, die Liste dieser sicheren Herkunftsländer auch um Maghreb-Staaten in Nordafrika zu erweitern. Die Asylbewerber aus Tunesien, Algerien und Marokko hätten nämlich schon heute praktisch keine Aussicht auf Asyl. „Ich habe diesen Schritt schon am 1. Oktober 2015 im Landtag gefordert, seitdem ist aber nichts passiert. Die Bundeskanzlerin hat kein entsprechendes Gesetz vorgelegt und der Ministerpräsident eiert bei der Zustimmungsfrage im Bundesrat herum und bekennt, weder dafür noch dagegen zu sein. Kretschmanns Lösung, die Asylbewerber aus diesen Staaten bis zum Verfahrensende in den Erstaufnahmestellen zu belassen, verschärft sogar noch die Not in den bereits überfüllten Einrichtungen“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Rülke weiter: „Ein solches Zaudern können wir uns bei den großen Herausforderungen in der Flüchtlingspolitik schlicht nicht leisten. Dies gilt auch, wenn man das ‚Rückkehrmanagement‘ betrachtet, wie die Landesregierung ihre zu nachlässige Abschiebepraxis beschönigend nennt.“ Vergleiche man die Zahl der Abschiebungen aus dem vergangenen Jahr mit den Zahlen aus dem schwarz-gelb regierten Jahr 2010, zeige sich eine frappierende Fehlentwicklung. Die Zahl der Abschiebungen hat sich in diesem Zeitraum lediglich verdreifacht (800 auf 2400), während sich die Zahl der Flüchtlingszugänge aber von 5 000 auf 100 000 verzwanzigfacht hat. Das Nachbarland Bayern habe im selben Jahr fast doppelt so viele Abschiebungen durchgeführt.

Es scheint gar, so Rülke, als hätte der Ministerpräsident in blinder Gefolgschaft zur Kanzlerin jeden Kompass in der Flüchtlingspolitik verloren. Mit der Aushebelung der Residenzpflicht habe er ein wichtiges Ordnungsinstrument aufgehoben. Weiter sei die Umstellung auf Sachleistungen in der Erstaufnahme immer noch nicht umgesetzt. Mit der Umstellung würde ein zentraler Anreizfaktor für Wirtschaftsflüchtlinge ausgeschaltet. Mit dem lapidaren Verweis auf den unvertretbaren Verwaltungsaufwand stelle sich Kretschmann gegen eine Maßnahme, die das Asylpaket seit dem Oktober 2015 zentral vorsehe. Rülke: „So wird das Asylbeschleunigungsgesetz des Bundes bei der Umsetzung durch das Land zum zahnlosen Tiger.“ Und mit dem Handbuch zur Flüchtlingshilfe von Staatsrätin Erler mit einer Anleitung zum Kirchenasyl für abgelehnte Asylbewerber würden die Impulse des Bundes hierzulande sogar konterkariert, so Rülke abschließend.

 

In einer Landtagsdebatte über den Abschlussbericht der Enquetekommission „Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten (Pflege)“, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Durch den umfassenden Abschlussbericht der Enquetekommission wird deutlich, wie viele Aspekte das Thema hat. Pflege ist ein Zukunftsthema, nicht zuletzt aufgrund des demografischen Wandels. Ich hoffe, dass es uns gelingen kann, dieses Thema gesellschaftlich stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung zu bringen. Die Anhörungen und Diskussionen in der Enquetekommission haben gezeigt, dass dieses Thema von allen Fraktionen mit großem Ernst und sachorientiert behandelt wurde. Als FDP-Fraktion konnten wir durchgehend unsere Schwerpunkte setzen. Für uns ist Pflege ein gesamtgesellschaftliches Thema, aber schon aufgrund der Struktur der Pflegeversicherung als Teilversicherung bleibt die Eigenvorsorge nach wie vor ein wichtiges Element. Die seinerzeit unter der CDU/FDP-Bundesregierung eingeführte staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung (‚Pflege-Bahr‘) war ein Schritt in die richtige Richtung. Zur Steigerung und Absicherung von Attraktivität und Qualität der Ausbildung plädieren wir für eine Überführung der Pflegeausbildung in das reguläre duale Ausbildungssystem. Bei der geplanten Einführung einer zusammengefassten („generalistischen“) Pflegeausbildung haben wir durch ein Votum deutlich gemacht, dass wir diese als Ergänzung, nicht aber als Ersatz für die spezifischen Bildungswege im Pflegebereich sehen. Es dürfen aus unserer Sicht im Hinblick auf dringend benötigte Fachkräfte keine Ausbildungskapazitäten verloren gehen. Die individuellen Interessen der Auszubildenden und die Rahmenbedingungen der Ausbildungsstätten insbesondere im Ländlichen Raum müssen berücksichtigt bleiben.

Besonders unbefriedigend ist aus unserer Sicht der Zustand der Betreuung von älteren Menschen in der eigenen Häuslichkeit durch externe Kräfte. Diese sind häufig weiblich und aus Osteuropa. Momentan sind nach Schätzungen bundesweit bis zu 300.000 Betreuerinnen im Einsatz. Wir appellieren dringend dafür, diesen Bereich mittels eines Fördermodells nach österreichischem Vorbild aus der rechtlichen Grauzone zu führen. Unser Vorschlag schafft eine Angebotserweiterung und schließt damit Versorgungslücken in der Betreuung älterer Menschen. Der Abschluss der Pflege-Enquete wäre für alle Parteien ein guter Zeitpunkt, konkrete Lösungsvorschläge zu machen.

Aus Sicht der FDP-Fraktion bleibt zudem die ausreichende Anzahl an qualitativen Pflegeplätzen im stationären Bereich ein wesentlicher Bestandteil der Versorgung. Bauliche Anforderungen im Bereich der Landesheimbauverordnung dürfen durch rigoros gehandhabte Übergangsvorschriften nicht gefährdet werden. Hier bleibt das Sozialministerium aufgerufen, die Versorgung der Menschen mit Pflegebedarf im Blick zu haben. Unter diesem Aspekt sehen wir auch Anpassungsbedarf beim Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz. “

Zur Forderung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Guido Wolf, dass Ministerpräsident Winfried Kretschmann einer Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten bedingungslos zustimmen soll, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Auch ich bin für weitere sichere Herkunftsländer in Afrika und habe dies bereits am 1. Oktober 2015 im Landtag gefordert. Passiert ist bislang nichts. Hauptschuldig für den Stillstand bei diesem Thema ist allerdings die Kanzlerin, die bislang keinen Beschluss vorgelegt hat, über den der Bundesrat abstimmen könnte.“

Zum heutigen Start der Terminservicestellen sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Wenn heute die Terminservicestellen ihre Arbeit aufnehmen, dann sei daran erinnert, dass mit diesem Kompromiss lediglich ein noch größerer Unfug verhindert wurde – die so genannte Bürgerversicherung. Die Terminservicestellen gehen an den Herausforderungen des Gesundheitssystems vorbei. Bei wirklich dringenden Terminen erhalten die Patientinnen und Patienten über ihre Hausärzte heute schon zeitnahe Termine. Es entsteht ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand, der zusätzliches Geld kostet, das im Gesundheitswesen fehlt. Die Große Koalition in Berlin sorgt für große Bürokratie und bläht die Verwaltung zusätzlich auf. Und sie sorgt für eine steigende Unzufriedenheit bei den Ärzten im Land. Darüber hinaus bestehen erhebliche Zweifel, dass auch die Kliniken zusätzliche ambulante Behandlungen übernehmen können. Die Herausforderungen der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Menschen in Baden-Württemberg werden durch die neuen Terminservicestellen jedenfalls nicht aufgegriffen. Die jetzt an den Start gehenden Terminservicestellen streuen den Bürgern und den Ärzten also bürokratischen Sand in die Augen. Statt so wie Schwarz-Rot zu handeln, sollte man an die Ursachen herangehen. Das Ansinnen der SPD, die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu blockieren ist das genaue Gegenteil dessen.“

Zur Meldung, wonach die grün-rote Landesregierung über eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung streite, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die SPD versucht sich mit einer sozialromantischen Rolle rückwärts in der Gesundheitspolitik über die Wahl zu retten und setzt darauf, dass die Menschen vergesslich sind. Es war aber die SPD unter Gerhard Schröder und Ulla Schmidt, die mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2005 die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschafft haben. Der jetzt propagierte Schwenk ist unglaubwürdig. Wenn es der SPD ernst gewesen wäre, dann hätte sie das doch in den Koalitionsvertrag schreiben können. So langsam wird absehbar, dass die milliardenschweren Geschenke der großen Koalition irgendwann den Bürgern auf die Füße fallen. Jetzt bekommt die SPD in ihren Spendierhosen offenbar kalte Füße und bedient alte Neiddiskussionen. Dazu passt auch, dass sie die Reform der Gebührenordnung für Ärzte blockieren will, da ihr Ziel die so genannte Bürgerversicherung ist. Deshalb will sie den Ärzten eine Honoraranpassung nach Jahrzehnten des Stillstands verweigern. So macht man Parteipolitik auf dem Rücken der Ärzte und der Menschen im Land. Mit der Blockade und der so genannten Bürgerversicherung würde der Gesundheitsstandort Baden-Württemberg massiv geschwächt und vor allem die ärztliche Versorgung insbesondere im Ländlichen Raum gefährdet. Gerade unsere heutigen Strukturen von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherungen sowie Selektivverträge, die so genannten Haus- und Facharztverträge sichern eine hohe qualitative medizinische Versorgung in Baden-Württemberg. Die FDP-Fraktion hat einen Antrag in den Landtag eingebracht, mit dem ich konkret wissen will, wie sich die Landesregierung im Gesamten zu den Blockadeforderungen der SPD positioniert.“

Info: Der Landtagsantrag ist wie folgt abrufbar: http://www.statistik-bw.de/OPAL/Ergebnis.asp?WP=15&DRSNR=7933

Zur „Gesprächsbereitschaft“ des Ministerpräsidenten Kretschmann, sichere Herkunftsländer auf nordafrikanische Staaten wie Marokko, Algerien und Tunesien auszuweiten (Maghreb-Länder), sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das ist ein typischer Kretschmann, er laviert aus Angst vor seinen Bundes-Grünen jetzt auch bei der Frage, die Liste der sicheren Herkunftsländer auf die Maghreb-Staaten auszuweiten. Mit seinen Äußerungen, dass er solche Überlegungen weder ablehne noch ihnen zustimme und dafür „offen sei, wie ich es immer war“, demonstriert Kretschmann einmal mehr, dass er ein Ministerpräsident des Zögerns und nicht des Handelns ist. Bis zur Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer dürfen nicht noch Monate vergehen. Erst die Einstufung als sichere Herkunftsländer ermöglicht dann ein schnelles Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen. Es ist eben auch keine Lösung, die Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten zu lange in den Erstaufnahmestellen zu belassen, wo sie Plätze für aussichtsreichere Asylbewerber im Grunde blockieren.“

 

„Zur Drohung des SPD-Vorsitzenden Schmiedel mit Sanktionen gegen nordafrikanische Länder und seinem Vorschlag, Marokko und Algerien als sichere Herkunftsländer einzustufen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es reicht nicht, wenn sich der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Schmiedel für eine Einstufung von Marokko und Algerien als sichere Herkunftsländer ausspricht und über eine Störung des Tourismus schwadroniert. Er und die Landes-SPD müssen zeigen, dass die baden-württembergische SPD in der grün-roten Koalition und im Bund noch was zu melden hat. Dazu muss die SPD einerseits bei Ministerpräsident Kretschmann und seinen Grünen Druck machen. Es kann nicht sein, dass die Grünen weiterhin erst sinnvolle Maßnahmen im Asylrecht verschleppen und sich dann die Zustimmung mit kontraproduktiven Zugeständnissen erkaufen können, wie dies Ministerpräsident Kretschmann in der Vergangenheit praktizierte. Andererseits muss die Landes-SPD ihren Einfluss auf die Bundesregierung ausüben. Bis zur Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer dürfen nicht noch Monate vergehen.“

Die FDP-Landtagsfraktion hat auf ihrer Klausurtagung in Göppingen ein Positionspapier zur Eingliederung von Flüchtlingen in die Duale Ausbildung beschlossen. Nach den Worten des Vorsitzenden  und wirtschaftspolitischen Sprechers der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, greife dieses Positionspapier einen konkreten Vorschlag des Gesellschafters der Firma Trumpf, Prof. Dr. Berthold Leibinger, auf. Der FDP-Landesvorsitzende Michael Theurer würdigte ausdrücklich die Bereitschaft von Leibinger und weiteren Wirtschaftsunternehmen, Flüchtlingen eine Chance zu geben.

„Alle Experten sind sich einig, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Ausbildung eine der wichtigen Säulen der Integration von Flüchtlingen darstellt“, so Hans-Ulrich Rülke. Die große Bereitschaft der Wirtschaft dazu müsse jetzt zügig von Staat und Gesellschaft genutzt werden.

Michael Theurer hob hervor, dass diese Angebote der Unternehmen nicht hoch genug eingeschätzt werden könnten. „Die Bürgergesellschaft zeigt sich so von ihrer besten Seite. Jetzt zählt die konkrete Tat“, so der Europaabgeordnete. Unternehmen wie beispielsweise Bosch bieten bereits begleitete Ausbildungsgänge speziell für Flüchtlinge an. Die IHK als Partner der Wirtschaft begleitet Unternehmen bei der Aufnahme von Flüchtlingen in die Betriebe.

Konkret schlägt die FDP-Landtagsfraktion in ihrem Papier vor, die derzeitigen Möglichkeiten der dualen Ausbildung zu erweitern. Ein Schwerpunkt dabei müsse die Vermittlung von Deutschkenntnissen sein. Spracherwerb und praktische Grundfähigkeiten könnten in Firmen in einem staatlich anerkannten einjährigen Ausbildungsmodul erworben werden. „Angesichts des Mangels an Auszubildenden in vielen praktischen Berufen wäre das eine Chance, von der alle Seiten profitieren könnten“,  sagte Rülke. Deshalb sei die Bereitschaft von Prof. Dr. Berthold Leibinger, mit seinem Unternehmen an einem solchen Ausbildungsmodell mitzuwirken, auch als wertvoller Beitrag zur gesellschaftlichen Integration zu verstehen. Die Förderung sogenannter „Kümmerer“ durch die Landesregierung reiche nicht aus, da gerade die jungen Flüchtlinge nicht in ausreichendem Maß davon profitieren würden. Viele kämen zwar mit großer Leistungsbereitschaft zu uns, aber noch ohne die wichtigen sprachlichen Fertigkeiten.

Das von der FDP-Landtagsfraktion beschlossene Papier sieht einen spezifischen Ausbau des dualen Ausbildungssystems vor, dessen Kernbestandteil eine kompakte einjährige Ausbildung sowie der fokussierte Erwerb von Sprachkenntnissen ist. Diese einjährige Ausbildung soll qualifizierte Ausbildungsgänge nicht ersetzen, aber bei erfolgreichem Abschluss  auf Teile der regulären dualen Ausbildung angerechnet werden können – vergleichbar mit den einjährigen Ausbildungsgängen im Pflegebereich. Die Qualitätssicherung müsse von Seiten der dualen Partner auch bei dieser neuen Ausbildungsform gewährleistet sein. Voraussetzung dafür sei nach den Worten Rülkes, dass der Ausbildungsstand der Flüchtlinge bei der Aufnahme endlich systematisch festgestellt werde, wie schon lange von der FDP gefordert.

Michael Theurer wies auf die Chance hin, die sich aufgrund der momentan günstigen konjunkturellen Lage für die Bewältigung der Integration ergebe. „Wir sollten jetzt keine Zeit verlieren und bereit sein, am Arbeitsmarkt gute Ideen aufzugreifen und fortzuentwickeln. Ich fordere den Bundesgesetzgeber auf, für größere Flexibilität zu sorgen“, so Theurer. Er und Rülke stellten zur Integration der Flüchtlinge abschließend fest: „Jetzt kommt es neben den vielen helfenden Händen der Bürgerinnen und Bürger auch auf den starken Arm der Wirtschaft an.“

Positionspapier: Bereitschaft der Wirtschaft als Chance für Flüchtlinge umsetzen  ‐   Neue Formen der dualen Ausbildung als Schlüssel

Zur Diskussion über eine unter anderem vom Vorsitzenden der SPD, Sigmar Gabriel, angeregten Wohnsitzauflage für Asylbewerber sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Wiedereinführung und Durchsetzung der Residenzpflicht für Bewerber im Asylverfahren und für abgelehnte Asylbewerber ist als eine Maßnahme zur Bewältigung der Flüchtlingskrise dringend erforderlich. Diese Residenzpflicht sollte darüber hinaus zeitlich befristet auch für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge gelten. Es ist gut, dass sich der Bundesvorsitzende der SPD dieses Themas angenommen hat. Die SPD in der Landesregierung und im Landtag von Baden-Württemberg sollte sich diesen Forderungen anschließen. Sie muss auch die Grünen – allen voran Ministerpräsident Kretschmann – von der Notwenigkeit dieser Maßnahmen überzeugen, damit aus Baden-Württemberg ein kraftvolles Signal der Zustimmung zu den Vorschlägen aus dem Bund kommt. Bei der Ausformulierung der Residenzpflicht ist dann darauf zu achten, dass zum Beispiel die Ausbildung und Arbeit im nahen Umkreis nicht übermäßig erschwert wird.“

 

Zum Kabinettsbeschluss, wonach die Krankenhäuser im Südwesten im kommenden Jahr für Neubau, Ausbau und Sanierung 255 Millionen Euro erhalten, sagte der sozial- und gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

Die FDP-Landtagsfraktion sieht es als Schritt in die richtige Richtung, dass das Land die Fördermittel angehoben hat und damit der Investitionsstau reduziert wird. Bei der Weiterentwicklung der Landeskrankenhausplanung kommt Sozialministerin Altpeter aber nicht voran. Die Notwendigkeit dafür ist spätestens seit der öffentlichen Anhörung des Sozialausschusses im Mai 2014 bekannt. Lediglich ein Modellprojekt zur sektorenübergreifenden Versorgung ist zum Ende der Legislaturperiode in Vorbereitung. Wir brauchen mehr Transparenz in der Landeskrankenhausplanung und erwarten eine aktivere Rolle der Sozialministerin bei dieser wichtigen landespolitischen Aufgabe. Wenn sie sich schon nicht an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausfinanzierung beteiligt hat, dann erwarte ich ein engagierteres Eintreten für eine Neuausrichtung der Landeskrankenhausplanung. Die FDP-Landtagsfraktion hat als Ergebnis der Anhörung im Juli 2014 einen 10-Punkte-Plan vorgestellt.

 

 

„Um dem derzeitigen Flüchtlingsstrom Herr zu werden, bedarf es spürbarer Veränderungen in der Flüchtlingspolitik. Es muss sowohl auf europäischer Ebene wie auch in der nationalen Bewältigung der Flüchtlingskrise ein Zahn zugelegt werden.“ Dies sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, in einer aktuellen Debatte des Landtags mit dem Thema „Verantwortung übernehmen, Integration fordern“.

Nach den Worten von Rülke müsse es beispielsweise gelingen, die Zahl der Flüchtlingszugänge in die Bundesrepublik zu verringern. Dies könne über einen europäischen Verteilungsschlüssel und die verstärkte Gewährung von vorläufigem subsidiärem Schutz umgesetzt werden. Rülke: „Dies dient eben auch der Integration – denn für die Gewährung von humanitärem Schutz und zur Förderung der Integration gibt es nun mal faktische Grenzen der Leistungsfähigkeit. Nur in diesen Grenzen können wir unseren selbst gesetzten hohen Ansprüchen gerecht werden.“

Es irritiere in diesem Zusammenhang allerdings, dass sowohl die Kanzlerin als auch der baden-württembergische Ministerpräsident nicht müde werden, von der Unabänderlichkeit durchlässiger Grenzen zu schwadronieren. Denn es sei ein Ammenmärchen, dass sich nationale Grenzen nur mit Stacheldraht und Schießbefehl schützen ließen. Man könne nicht gleichzeitig die Stärkung der europäischen Außengrenzen durch eine Grenzpolizei fordern und dadurch in Abrede stellen, dass für eine vorübergehende nationale Regelung die deutsche Bundespolizei zur Verfügung stünde – natürlich ohne Schießbefehl und Stacheldraht. Rülke wörtlich: „Denn wir können nicht darauf warten, bis sich die europäischen Mitgliedsstaaten zu einer funktionsfähigen Flüchtlingsverteilung zusammengefunden haben.“

Die FDP-Landtagsfraktion habe das Handwerkzeug für eine gelingende Integration der Menschen, die bei uns bleiben werden, schon längst erkannt. Ein möglichst schneller Zugang in den Arbeitsmarkt sei dazu der Schlüssel. Den Weg dahin habe die FDP bereits klar vorgezeichnet durch die strikte Anwendung des Asylrechts und die Gewährung subsidiären Schutzes – aber eben auch durch Schaffung eines modernen Einwanderungsgesetzes. Dieses müsse nach den Ausführungen von Rülke klar benennen, wer unter welchen Voraussetzungen in Deutschland  eine dauerhafte Bleibeperspektive erhalte, weil wir ihn auf unserem Arbeitsmarkt brauchen. „Dies darf aber nicht erst für 2017 in den Blick genommen werden, wie  es die CDU plant. Denn auch Kriegsflüchtlinge, die die Kriterien eines solchen Einwanderungsgesetzes erfüllen, könnten auf dieser Grundlage längerfristig in Deutschland bleiben, um sich mit ihrer Arbeitskraft in der hiesigen Wirtschaft einzubringen“, so Hans-Ulrich Rülke.

In den kommenden Jahren liege vor uns eine immense Integrationsaufgabe. Die Grundlage für eine Integration muss nach Auffassung der Freien Demokraten bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen gelegt werden. Mit Hilfe von Integrationsveranstaltungen, die insbesondere Verfassungswerte vermitteln, mit dem Grundgesetz in Muttersprache und mit Hilfe von muttersprachlichen Leitfäden, wie man sich in unserer Gesellschaft zurechtfinde. Ziel müsse es sein, so Rülke, Integrationskurse möglichst bald verpflichtend ab dem ersten Tag anzubieten. Entscheidend sei auch der Spracherwerb, der idealerweise ab dem ersten Tag mit niederschwelligen Angeboten in der Erstaufnahme starten sollte. Diese Angebote sollten kostenfrei – aber dafür verpflichtend sein. Damit werde die Möglichkeit geschaffen,  dass Flüchtlinge möglichst schnell ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise selbst bestreiten können. Für einen schnelleren Arbeitsmarktzugang seien Handwerk, Industrie und Gewerkschaften sowie Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen und auch die Politik gefordert. Das gelte auch für einen möglichst unbürokratischen Zugang zu Praktika, Ausbildungs-und Arbeitsplätzen, so Rülke abschließend.

In der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zum Landesgesundheitsgesetz sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Das vorliegende Landesgesundheitsgesetz entpuppt sich als lahme Ente, wenn man es darauf abklopft, welche konkreten Verbesserungen durch das Gesetz geschaffen werden. Da bleibt so gut wie nichts übrig. Im Wesentlichen schreibt die grün-rote Landesregierung nur bereits vorhandene Strukturen in ein Gesetz: seien es die Landesgesundheitskonferenz, der sektorenübergreifende Beirat oder auch die kommunalen Gesundheitskonferenzen. Das gibt es alles schon. Jetzt wird lediglich festgeschrieben, dass es dies auf Dauer geben und aus dem Landeshaushalt finanziert werden soll. Es wäre viel sinnvoller und zielführender gewesen, den Landkreisen inhaltlich-qualitative Impulse für die kommunalen Gesundheitskonferenzen zu geben und im Gegenzug bei Formalien mehr Freiheit zu lassen. Mit diesem Gesetz treibt die Bürokratie weitere Blüten und lässt viel zu wenige Freiräume. Für ein Gesetz mit dem vielversprechenden Titel Landesgesundheitsgesetz ist der Inhalt schlicht zu dünn. Ein Gesetz, das keinen konkreten Mehrwert schafft, sollte man nicht verabschieden.“

Im Rahmen der ersten Beratung des Chancengleichheitsgesetzes im Landtag sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Das Gesetz ist ein schönes Weihnachtsgeschenk zum Ende der Legislaturperiode an interessierte Verbände, die solche exklusiven Vergünstigungen für den öffentlichen Dienst seit Jahren fordern. Statt fast fünf Millionen Euro Steuergelder für Chancengleichheitsbeauftragte auszugeben und weitere nicht näher bezifferte Kosten zu produzieren, hätte sich diese Landesregierung besser überlegt, wie sie die Chancen aller Frauen verbessern kann. Und hier gäbe es insbesondere für Kleinbetriebe und den Mittelstand noch Instrumente, wie man helfen könnte, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Seien es verstärkte Qualifizierungsmaßnahmen während der Familienphase, Förderprogramme für Berufsrückkehrerinnen oder auch die dringende Beratung und Sensibilisierung für die Berufswahl von jungen Frauen. Noch immer gibt es deutliche Unterschiede in der Berufswahl zwischen jungen Frauen und Männern. So aber beschäftigt sich der öffentliche Dienst immer mehr mit sich selbst. Neben den Chancengleichheitsbeauftragten erhalten nun auch die Stellvertreterinnen weitreichende Beteiligungsrechte und Freistellungen. Das alles zahlt der Steuerzahler. So kommen auch Frauen in der Privatwirtschaft, die von diesem Gesetz rein gar nichts haben mit ihren Geldern für einen überregulierten und an Beauftragten und Vertretern sicherlich nicht unterentwickelten öffentlichen Dienst auf. Man kann nicht einerseits vor strukturellen Defiziten im Haushalt warnen und dann dem Landeshaushalt dauerhafte unnötige Millionenlasten aufsatteln, die auch noch automatisch dynamisiert werden.“

In einer Aktuellen Debatte mit dem Titel „40 Jahre Erklärung über die Rechte der Behinderten – wo steht Baden-Württemberg bei der Inklusion?“ sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„40 Jahre sind seit der UN-Erklärung und rund neun Jahre seit dem am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossenen ‘Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen‘ vergangen. In der heutigen Debatte muss es darum gehen, den Blick nach vorne zu richten, was noch zu tun ist, um die gesetzten Ziele tatsächlich zu erreichen. Wir müssen zu einem selbstverständlichen Umgang der verschiedenen Gesellschaftlichen Gruppen miteinander kommen. Vielfalt ist eine Chance, und diese Herausforderung sollte man annehmen. Die Freien Demokraten haben in ihrem Leitantrag ‚Barrierefrei statt Hürdenlauf – Grundsätze einer liberalen Politik für Menschen mit Behinderung‘ diese Punkte umfassend aufgearbeitet. Inklusion umfasst das ganze Leben. Wir Freien Demokraten bedauern es sehr, dass sich diese Landesregierung nicht zumindest zu einem Schulfrieden im Bereich der Inklusion durchringen konnte. Wir haben diese Initiative ergriffen, Grün-Rot hat sie im Sande verlaufen lassen. Das ist schade, vor allem für die betroffenen Menschen. Auch beim Landes-Behindertengleichstellungsgesetz bleibt der Wermutstropfen, dass die Gelder für die Bezahlung der Behindertenbeauftragten bei den Stadt- und Landkreisen aus dem Topf der konkreten Maßnahmen für Menschen mit Behinderung genommen wurde. Somit gibt es für grob drei Millionen Euro pro Jahr weniger Teilhabeprojekte, obwohl es schon vor der Gesetzesnovelle auf freiwilliger Basis solche Beauftragte gab. Wir vermissen auch eine verbindliche Finanzierung des Landesaktionsplans. Dieses umfangreiche Werk ist zwar reich an Ideen, jedoch arm an Verbindlichkeit. Wir Freie Demokraten wollen eine verbindliche Verbesserung der Inklusion im Arbeitsleben, eine umfassende Barrierefreiheit insbesondere im Nah- und Fernverkehr sowie baulicher Art und in der Kommunikation sowie einen breit angelegten Prozess der Bewusstseinsbildung. Es muss normal sein, verschieden zu sein. Und vor allem muss man Menschen mit Behinderung auf Augenhöhe begegnen. Die Zeiten wohlmeinender Fürsorge, die viel zu oft in Entmündigung endet, müssen endgültig überwunden sein. Deshalb sind Menschen mit Behinderung als Experten in eigener Sache gleichberechtigt eingebunden werden. Deshalb darf der Inklusionsprozess auch nicht zu Einseitigkeiten führen. Bewährte gute Angebote, die den Besonderheiten Rechnung tragen, wie Sonderschulen und Wohneinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung, dürfen nicht diskreditiert werden. Wer Wahlfreiheit will, muss auch diese Angebote wertschätzen und partnerschaftlich weiterentwickeln. Deshalb braucht es auch zusätzliche Mittel sowie Augenmaß bei der Umsetzung der Landesheimbauverordnung.“

Zur Meldung, wonach Sozialministerin Altpeter Vorreiter bei der Überarbeitung der bisherigen Bedarfsplanung sei, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die bisherige Bedarfsplanung bei Hausärzten muss überwunden werden. Was vom damaligen Bundesgesundheitsminister Seehofer Anfang der Neunzigerjahre als Instrument zur Begrenzung gedacht war, taugt heute angesichts des drohenden Hausärztemangels überhaupt nichts. Die damaligen Verhältniszahlen sind gegriffen und bilden die völlig überholte Bevölkerungsstruktur des letzten Jahrtausends ab. Der Schlüssel zum Erfolg ist es, den Beruf des Hausarzt wieder attraktiv zu machen. Und hier marschiert die große Koalition im Bund genau in die falsche Richtung: Aufkaufpflicht von Arztpraxen, so dass es weniger Ärzte gibt, Terminservicestellen, die auch nur einen Mangel verwalten können und jetzt auch noch der völlig ungerechtfertigte Griff in den Honorartopf der Ärzte zur Finanzierung der Notfallversorgung in Krankenhäusern, wie jüngst im Krankenhausstrukturgesetz beschlossen. Für mich ist die jüngste Gesundheitspolitik deutlich von einem Misstrauen gegen den niedergelassenen freiberuflichen Arzt gezeichnet. Hier werden eine Staatsgläubigkeit und ein Gefallen an der Planwirtschaft deutlich, die beängstigend sind. Die Verwaltung des Mangels wird immer aufwändiger, statt die Ursachen anzugehen. Neue Zulassungsverfahren zum Medizinstudium, eine verstärkte Ausrichtung auf die praktische Tätigkeit als Hausarzt, weniger Bürokratie, mehr Telemedizin, mehr Delegation und mehr Vertrauen in die Ärzteschaft und innovative Ansätze wie Selektivverträge sind für mich die Schlüssel zum Erfolg zum Wohle der Menschen in Baden-Württemberg.“

Zur Meldung, dass Integrationsministerin Öney die Verpflichtung von Flüchtlingen auf einen «Grundwertekatalog» für Schikane hält, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Die Aussage von Ministerin Öney zeigt eine Auffassung von Integration, die wir nicht pauschal befürworten können. Denn nicht nur Deutschland wird sich durch die Flüchtlinge verändern, auch viele Flüchtlinge müssen es. Einen Wertekanon, der hierfür Grundlage sein kann, darf eine Integrationsministerin nicht vorschnell als Schikane abtun. Wir erachten einen Leitfaden auch in verschiedenen Muttersprachen für sinnvoll, um frühzeitig bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen unsere Verfassungswerte zu vermitteln. Zuvorderst sind die Werte des Grundgesetzes unverhandelbar. Sie garantieren u.a. die Gleichberechtigung der Geschlechter, den Schutz von Minderheiten, die sexuelle Identität und die Religionsfreiheit – auch in der Form, ganz frei von Religion zu leben oder sich satirisch mit Religionen auseinanderzusetzen. Hierauf muss ein Wertekanon immer fußen. Denn in Sachen innerer Liberalität und Toleranz kann es für niemanden Rabatt geben.

Der Staat des Grundgesetzes ist offen für alle, die seine Werte teilen – unabhängig von Religion und Weltanschauung. Die immense Integrationsaufgabe der kommenden Jahre kann aber nur gelingen, wenn sie diesen Maßstäben gerecht wird und nicht den falschverstandenen „Pseudo-Multikulturalismus“ der vergangenen Jahrzehnte wiederholt.“

In der Aktuellen Debatte „Anpacken und handeln – Baden-Württemberg als Vorreiter bei der Umsetzung des Asylpakets“, sagten der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der integrationspolitische Sprecher, Andreas Glück:

„Das Asylbeschleunigungsgesetz, auf das sich Bundestag und Bundesrat haben einigen können, gilt nun seit dem 23.10.2015. Nun ist es an der Landesregierung, diese Beschlüsse mit Leben zu füllen. Es ist aber augenscheinlich, dass es für die grün-rote Landesregierung noch längst nicht an der Zeit ist, sich auf die Schulter zu klopfen und sich zum Vorreiter des Asylpakets zu küren.“ betonte Rülke.

„Ministerpräsident Kretschmann stellt sind in dieser Sache solidarisch an die Seite der Kanzlerin, um Salz in die Wunde der gespaltenen CDU zu streuen. Was wir aber brauchen, ist eine Kanzlerin, die ihre zentrale Rolle begreift und die europäische Solidarität in der Flüchtlingsfrage einfordert. Dies gelang ihr zwar beim letzten Griechenlandpaket – nicht aber in dieser Flüchtlingskrise.“ kritisiert Rülke.

„Die Landesregierung bleibt bei der Umsetzung des Asylpakets viele Antworten schuldig“, knüpfte Glück an. „Bei den Abschiebungen sprechen die Zahlen nämlich gerade eine deutliche Sprache. Im Vergleich zu 2010 hat sich die Zahl der Abschiebungen um den Faktor 2,5 erhöht, im gleichen Zeitraum hat sich die Zahl der Flüchtlingszugänge aber mehr als verzwanzigfacht. Innenminister Gall betont daneben immer wieder, dass man auf die freiwillige Rückkehr setze. Allerdings liegen der Landesregierung über den vermeintlichen Erfolg des freiwilligen Rückkehrmanagements keine statistischen Untermauerungen zur Verfügung, sondern man spricht von Erfahrungen und Beobachtungen.

Asylbewerber sollen in den Erstaufnahmestellen möglichst nur Sachleistungen bekommen. Gegen die Sachleistungen betonen besonders die Grünen im Land immer wieder den Vorbehalt des vertretbaren Verwaltungsaufwands. Noch immer steht die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen im Land aus, um endlich diesen Pull-Faktor abzustellen. Nun ist die Landesregierung bei der praktischen Umsetzung gefordert. Wir müssen hier auf ein zielstrebiges Wirken drängen – es darf nicht passieren, dass am Ende behauptet wird, dass der Verwaltungsaufwand nun unvertretbar sei.“ so Glück wörtlich.

„Wir Freien Demokraten stehen für ein strenges Asylrecht, das nach klaren Regeln funktioniert. Das Asylverfahren muss effektiv gestaltet werden, von Flüchtlingen müssen wir ein klares Bekenntnis zu unserem Rechtsstaat und die Akzeptanz der hiesigen gesellschaftlichen Regeln abfordern. Zudem sehen wir in der Gewährung von temporärem Schutz für Kriegsflüchtlinge einen zentralen Schlüssel, um das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge endlich zu entlasten. So würde auch der Familiennachzug befristet, spätere Rückführungen erleichtert und das klare Signal gesendet, dass das Asylrecht nur politisch Verfolgten offen steht. Diese Veränderungen im Asylrecht müssen wir aber mit der Einführung eines Einwanderungsgesetzes flankieren, das klar benennt, wer unter welchen Voraussetzungen bei uns eine dauerhafte Bleibeperspektive erhält, weil wir ihn auf unserem Arbeitsmarkt brauchen. Auch Kriegsflüchtlinge, die die Kriterien des Einwanderungsgesetzes erfüllen, können auf dieser Grundlage in Deutschland bleiben. Ihnen stünde auch die Möglichkeit des Familiennachzugs offen.“ zeigte Glück auf.

„Ganz klar ist doch, dass die Bereitschaft der Bevölkerung der wichtigste Maßstab sein muss, wie viele Flüchtlinge unser Land aufnehmen kann. Ein pauschales „Das Boot ist nie voll“, wie es Ministerpräsident Kretschmann sagt, stößt die vielen Menschen im Land vor den Kopf, die sich bereits heute aufopferungsvoll haupt- und ehrenamtlich um die Flüchtlinge kümmern – und dabei an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit kommen. Es geht auch nicht ohne den Schulterschluss mit den Kommunen. Und gerade hier steht hat der Ministerpräsident den Gemeinden abgesprochen, mit der Regierung auf Augenhöhe zu agieren.

Ich war dem Ministerpräsidenten zunächst dankbar, dass er nun zum ersten Mal eine klare Aussage getroffen hat, als er uns zusagte, dass Asylverfahren einschließlich des Gerichtsverfahrens nun innerhalb eines Monats abgeschlossen sein sollen. Hieran hätten wir fortan die Leistung der Landesregierung klar messen können. Aber bereits wenige Minuten danach fiel der Ministerpräsident wieder in den gewohnten Eiertanz und schränkte ein, dass es nur um die Eilverfahren ginge.“ schloss Rülke.

 

 

Zur zweiten Beratung des Gesetzesentwurfs der Landesregierung zur Verbesserung der Chancengleichheit und Teilhabe, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Wir teilen die Intention des Gesetzes, also die Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in den unterschiedlichsten Lebensbereichen wie Schule, Hochschule, Arbeitswelt oder auch die politische Teilhabe. Wir haben aber klare Worte gegen den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf des Partizipations- und Integrationsgesetzes in der Expertenanhörung im Ausschuss gehört. Es ist zu erkennen, dass der gesetzgeberische Handlungsbedarf schlicht nicht existiert – gut gemeint ist eben nicht gleich gut gemacht.

Denn die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund gelingt in Baden-Württemberg auch schon ohne das grün-rote Symbolgesetz, mit dem die Landesregierung in großer Eile noch ihren Koalitionsvertrag abarbeiten will.

Besonders bei dem umstrittenen Freistellungsanspruch für Arbeitnehmer zeigte sich bei einer Blitzumfrage des Handwerkstags unter den Mitgliedsunternehmen, dass es genau null Fälle in der Unternehmerpraxis gab, in denen keine einvernehmliche betriebliche oder individuelle Regelung mit dem Arbeitnehmer gefunden werden konnte. Genauso wenig bedarf es etwa einer Verpflichtung der Hochschulen, für einen heterogenen Zugang von Studierenden zu werben. Denn dies funktioniert bereits seit der Änderung des Hochschulgesetzes im Jahr 2006.

Am schwersten wiegt vor diesem Hintergrund aber, dass die Landesregierung von einer Kostenneutralität des Gesetzes ausgeht. Alle Sachverständigen waren sich einig – eine zusätzliche Integration zum Nulltarif gibt es nicht. Somit bleibt der Gesetzesentwurf aus unserer Sicht ein grün-rotes Programmheft ohne praktische Wirkung.“

Zur Meldung, wonach Sozialministerin Altpeter als Konsequenz aus dem heute vorgestellten Armuts- und Reichtumsbericht eine Bundesratsinitiative zur Zahlung eines Kindergeldzuschlages in Höhe von 100 Euro für Alleinerziehende auf den Weg bringen wolle, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Handlungsempfehlungen des Armuts- und Reichtumsberichts gilt es, im Detail zu analysieren. Auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob Sozialministerin Altpeter nicht viele eigene Ideen entwickelt hat, welche Schlussfolgerungen aus dem Bericht zu ziehen sind. Wie dünn das Ganze ausfällt, erkennt man auch daran, dass die prominenteste Forderung des gesamten Prozesses der Ruf nach dem Bund mit einem besonderen Kindergeldzuschlag für Alleinerziehende ist. Dass Alleinerziehendenhaushalte nicht auf Rosen gebettet sind, weiß jeder. Warum hat die Sozialministerin nicht in ihrer eigenen Kompetenz etwas Konkretes vorgelegt? Hätte man nicht mit den frei werdenden Mitteln aus dem Betreuungsgeld etwas auf den Weg bringen können? So lange Armutsgefährdung als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens definiert wird, wird es immer Armut geben. Es ist aber ein Armutszeugnis für die Sozialministerin, wenn sie eine Million Euro Steuergelder für einen Bericht ausgibt, der letztlich offenbar wenig konkrete landespolitische Maßnahmen aufzeigt. Mit einer solchen Summe könnte man viele konkrete Maßnahmen für die betroffenen Menschen umsetzen.“