Zur Meldung, dass Ministerpräsident Kretschmann im Vorfeld des grünen Landesparteitags ein Umdenken seiner Partei angesichts der Flüchtlingskrise fordert, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit der Aufforderung an seine Parteibasis, liebgewonnene Positionen angesichts der Flüchtlingskrise aufzugeben, bietet mir der Ministerpräsident eine der seltenen Gelegenheiten zum Lob. Damit wird unsere stetige Forderung erhört, die ideologischen Einfärbungen in den Landesgesetzen über Bord zu werfen. Dieses Umdenken begrüßen wir ausdrücklich. Denn der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, gerade in Ballungsgebieten, wird immer drängender. Aus unserer Sicht geht es nicht ohne Mobilisierung privater Investoren, die von der Landesregierung bisher jedoch verschreckt wurden mit der Einführung der Mietpreisbremse, einer teilweise absurden Landesbauordnung, falschen energiepolitischen Maßnahmen und mangelhaften Flächenfreigaben. Wo Kretschmann gerade dabei ist, die offensichtlich hinderlichen grünen Symbole aufzuräumen, rate ich auch dazu, das Handbuch der grünen Staatsrätin im Staatsministerium Erler abzuräumen, das den Ausreisepflichtigen das Kirchenasyl empfiehlt und damit die Ankündigung Innenminister konterkariert, fortan konsequenter abschieben zu wollen.

Zur heute stattfindenden Kundgebung „Mehr Zeit für Pflege“ seitens der Liga der freien Wohlfahrtspflege, der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft sowie des Bundesverbands privater Anbieter, die im Zusammenhang mit der Sitzung der Enquete-Kommission des Landtags von Baden-Württemberg steht, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Impulse der Kundgebung ‚Mehr Zeit für Pflege‘ müssen in die Arbeit der Enquete-Kommission einstrahlen. Es braucht einen Zukunftsplan Pflege, der alle Handlungsfelder im Sinne einer konzertierten Aktion aufgreift.

Die Pflegenden brauchen mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben. Deshalb muss endlich die überbordende Dokumentationsbürokratie über Bord geworfen werden. Wie wäre es zum Beispiel, wenn nur noch dokumentiert würde, wenn etwas schief läuft, statt dass am Tag hunderte von Häkchen gemacht werden? Es wäre auch schon viel gewonnen gewesen, wenn man bei der Erarbeitung des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes unseren Vorschlag aufgegriffen hätte, dass die Prüfbereiche des MDK und der Heimaufsicht streng voneinander abgegrenzt werden und die Prüftermine abgestimmt werden müssen.

Mir ist es aber auch sehr wichtig, dass die Pflege in Zukunft bezahlbar bleibt. Deshalb brauchen wir eine großzügige Anwendung der Übergangsfrist bei der Landesheimbauverordnung. Heute gut arbeitende Heime dürfen nicht wegen zu starrer Vorgaben vom Markt gedrängt werden, nur weil sie noch ein paar Doppelzimmer vorhalten. Sonst droht eine Unterversorgung mit Pflegeplätzen.

Wir brauchen auch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege, wie bessere Fort- und Weiterbildungsangebote oder Perspektiven für Akademisierung mit der Übertragung weiterer Verantwortung. Wenn die in den Pflegeberufen Tätigen sinnvolle Entwicklungsperspektiven haben, dann bleiben sie auch länger in diesem Berufsbereich. Dem Fachkräftemangel kann man nur wirksam begegnen, wenn die Pflegeberufe attraktiv gestaltet werden. Diesen Leitgedanken wünsche ich mir auch für die Reform der Pflegeberufeausbildung, für die der Bund verantwortlich ist.

Bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege hingegen kann das Land durch die Initiierung passgenauer Kinderbetreuungsangebote aktiv werden. Wir brauchen Antworten für die Problematik der Schichtdienste.

Als High-Tech-Land müssen wir uns aber auch aufgeschlossen zeigen für die Digitalisierung. Diese bietet weit mehr Chancen als Risiken. Eine sinnvolle Technikunterstützung kann zudem eine Vielzahl von erheblichen körperlichen Belastungen vermindern.

Zentral ist aber auch, bei jedem Einzelnen ein Bewusstsein für zukünftige Herausforderungen zu schaffen. Durch die Pflegereform der großen Koalition werden die Leistungen für Menschen, die ab 2017 ins Pflegeheim kommen, sinken. So gibt es derzeit in Pflegestufe I 1064 Euro. Nach der Reform wird es im neuen Pflegegrad II nur noch 770 Euro geben. Diese Kürzung in Höhe von rund einem Drittel ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Da die Pflegeversicherung von Anfang an als eine Teilversicherung konzipiert war wird die private Vorsorge immer wichtiger.“

Zur Meldung in der Ärzte Zeitung online vom heutigen Tage, wonach der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands, Dr. Josef Düllings, eine Übertragung des Sicherstellungsauftrags für die Notfallversorgung auf die Krankenhäuser gefordert habe, da die niedergelassenen Ärzte die Aufgaben nur mangelhaft übernähmen, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Notfallversorgung muss in der Hand und Verantwortung der niedergelassenen Ärzte bleiben. Wir haben in Baden-Württemberg durch die Reform des Notfalldienstes zum 01.01.2014 bereits 118 Notfallpraxen, wovon 106 an Krankenhäusern angesiedelt sind. Somit haben die Bürgerinnen und Bürger außerhalb der Öffnungszeiten der niedergelassenen Ärzte ein gutes Netz an Angeboten. Genau hierum geht es beim Notfalldienst. Der Notfalldienst darf keinesfalls mit dem Rettungsdienst verwechselt werden. Es muss endlich eine verbindliche Regelung getroffen werden, dass nicht Patientinnen und Patienten eigenmächtig wegen Dingen, die ambulant behandelt werden können, ins Krankenhaus marschieren, nur weil gerade Abend oder Wochenende ist. Es war schon ein schwerer Fehler, im Zuge des Krankenhausstrukturgesetzes die so genannten Portalpraxen auf die Schiene zu setzen. Was jetzt der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren geäußert hat, ist rational nicht nachvollziehbar. Für mich sieht es so aus, als wollten die Krankenhäuser tief in den Honorartopf der niedergelassenen Ärzte greifen. Ich werde mit aller Kraft dagegen kämpfen, dass es in Baden-Württemberg nicht zu so einem Unfug und Ungeheuerlichkeit kommt. Ich fordere auch Ministerin Altpeter auf, endlich wachsam zu werden.“

Zur Meldung, wonach Minister Hermann die Kritik seines Koalitionspartners an der restriktiven Flächenpolitik zurückgewiesen habe und meinte, es bestehe hinsichtlich von Bauflächen kein quantitatives Problem, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Minister Hermann sollte bei der Wohnungsbaufrage einmal aus seinem Wolkenkuckucksheim heraustreten und mit den Kommunen vor Ort und der Bauwirtschaft sprechen. Dann würde er nicht so einen Unfug verbreiten, dass es  beim Wohnungsbau kein Flächenproblem gebe. Nein, wir haben nicht nur ein erhebliches Flächenproblem. Neben der Planungsfreiheit für die Kommunen fordere ich, sich jetzt zeitnah darauf zu verständigen, welche Regelungen und Maßnahmen für eine Wohnungsbauwende in Baden-Württemberg notwendig sind. Es muss zum Beispiel dringend an die Themen Stellplätze, Begrünung, Aufzugpflicht und an das Erneuerbare Wärme-Gesetz herangegangen werden. Die völlig neue Situation, die wir unstreitig haben, erfordert auch den Mut, über Standards zu diskutieren, die teuer sind und den Wohnungsbau bremsen. Darüber hinaus brauchen wir eine steuerliche Förderung des Wohnungsbaus.“

Zur Meldung, wonach die CDU-Landtagsfraktion die Landesregierung auffordert, sich konsequenter für eine Begrenzung der Zuwanderung einzusetzen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt die vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Wolf vorgestellten Vorschläge zur Begrenzung des andauernden Flüchtlings-Stroms in der großen Mehrzahl. So fordert die FDP-Fraktion angesichts der hohen Zahl der Polizeieinsätze bei den Flüchtlingsunterkünften schon seit Monaten eine Verstärkung der Polizei um 1.000 Stellen. Weiter setzt sich auch die FDP für eine Beschleunigung der Asylverfahren und eine konsequente und rasche Rückführung von Personen ohne Asylgrund ein. Auch fordere ich die Landesregierung auf, die von Bund und den Ländern beschlossene Umstellung von Geld- auf Sachleistungen endlich in die Tat umzusetzen, um Fehlanreizen vorzubeugen. Jeder Tag, an dem die Landesregierung ihre vielfältigen Möglichkeiten zur Entlastung der Flüchtlingssituation nicht nutzt, zeigt, dass sie immer noch den ideologischen Träumen grüner und roter Parteipolitik folgt.“

Zum heute von Innenminister Gall und Ministerpräsident Kretschmann vorgestellten Rückkehr-Konzept für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten und zur Ankündigung, abgelehnte Asylbewerber konsequenter abzuschieben, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich halte es für unglaubwürdig, wenn der Innenminister konsequentere Abschiebungen ankündigt und gleichzeitig die Staatsrätin Erler mit einem Handbuch für Flüchtlinge den Ausreisepflichtigen das Kirchenasyl empfiehlt. Es wäre höchste Zeit, dass die Landesregierung angesichts des unverminderten Zustroms von Flüchtlingen eine effektive Abschiebepraxis in Gang bringt, denn gegenwärtig sind in Baden-Württemberg nach Angaben des Innenministers 20.000 Personen ausreisepflichtig. Davon könnten 10.000 direkt abgeschoben werden.

Der Landesregierung ist es bisher nicht gelungen, Abschiebungen in ausreichender Zahl zu organisieren. So sind trotz einer Vervielfachung der Zugangszahlen lediglich 50 Prozent mehr Abschiebungen als im Jahr 2014 erfolgt. Nun liegt es am Innenminister, die neuen Möglichkeiten des Bundes-Asylpakets mit Leben zu füllen.

Zu den bekannt gewordenen und wieder zurück gezogenen Überlegungen des Bundesinnenministers de Maizière, insbesondere syrische Flüchtlinge unter “vorübergehenden Schutz” zu stellen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

“Bundesinnenminister de Maizière hat für seinen richtigen Vorschlag, den er wieder öffentlich zurückziehen musste, offenkundig nicht die Unterstützung der Bundeskanzlerin und der Koalitionsparteien. Er ist zum Prügelknaben für Fehlentscheidungen der Bundeskanzlerin geworden. Die Große Koalition verschließt die Augen vor dem Ernst der Lage. Bundesinnenminister de Maizière sollte seiner Position mit seinem Rücktritt Nachdruck verleihen. Seine Überlegungen kamen sehr spät, aber sie gingen in die richtige Richtung. Kriegsflüchtlinge sollten zunächst nur einen vorübergehenden Schutz erhalten. Dies würde den Erfordernissen gerecht. Es hätte auch eine hohe symbolische Wirkung, um die Sogwirkung nach Deutschland zu reduzieren. Falsche Anreize müssen vermieden werden. Ich setze darauf, das europäische Recht umfassend nutzbar zu machen, um einen bisher unkontrollierten Zustrom wieder zu kanalisieren. Das Ruhen von individuellen Asylverfahren für Kriegsflüchtlinge wäre ein sinnvoller Schritt.“

Zum von der großen Koalition in Berlin beschlossenen Asylkompromiss sagte der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dieser Kompromiss ist ein notwendiger, aber kein ausreichender Schritt. Ob die Transitzonen nun Transitzonen, Einreisezentren oder Aufnahmetempel heißen, ist mir egal. Entscheidend ist, dass in solchen Einrichtungen die Wirtschaftsflüchtlinge rasch erfasst, schnell bürokratisch abgehandelt und zurückgeschickt werden. Was ich aber massiv kritisiere ist, dass diese Einrichtungen offenbar nicht alle an der Bundesgrenze vorgesehen sind. Zu begrüßen ist, dass – wie von mir in der vergangenen Woche im Landtag vorgeschlagen – für bestimmte Flüchtlingsgruppen der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt wird.“

In der Diskussion um mögliche Transitzonen hat sich der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, klar für Transitzonen direkt an der Landesgrenze ausgesprochen. „Angesichts der anhaltenden Flüchtlingsströme können diese Zonen nicht im Landesinnern sein, denn Flüchtlinge ohne Aussichten auf eine Genehmigung ihrer Asylanträge sollten von vornherein das klare Signal erhalten, rasch wieder die Ausreise antreten zu müssen“, sagte Rülke. Der FDP-Fraktionsvorsitzende forderte Ministerpräsident Kretschmann auf, seinen Sprecher nicht von Haftanstalten und Stacheldrahtzäunen schwadronieren zu lassen, sondern sich energischer für beschleunigte Asylverfahren einzusetzen. Rülke: „Auch in den Transitzonen gilt die demokratische Grundordnung Deutschlands, womit eine rechtsstaatliche Prüfung der Asylanträge gesichert wäre.“

Im Zusammenhang mit der zweiten und dritten Lesung des Krankenhausstrukturgesetzes im Deutschen Bundestag und der Stellungnahme der Landesregierung zu seinem Antrag „Neuausrichtung der Notfallversorgung in Baden-Württemberg“ (Landtags-Drucksache 15/7586) sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Mir stockt der Atem: In völliger Unkenntnis der bereits hervorragenden Strukturen für die Notfallversorgung beschließt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine tiefgreifende Änderung. Wir haben im Land durch die Reform zum 01.01.2014 bereits 118 Notfallpraxen, wovon 106 an Krankenhäusern angesiedelt sind. Somit haben die Bürgerinnen und Bürger außerhalb der Öffnungszeiten der niedergelassenen Ärzte ein gutes Netz an Angeboten. Genau hierum geht es beim Notfalldienst. Der Notfalldienst darf keinesfalls mit dem Rettungsdienst verwechselt werden. Jetzt kommen die Theoretiker der großen Koalition im Bund und vereinbaren zusammen mit Vertretern anderer Länder, die ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben kurzerhand die ganz große Lösung. Ohne jede sachliche Notwendigkeit sollen jetzt an allen Krankenhausstandorten so genannte Portalpraxen eingerichtet werden. Der Stellungnahme zu meinem Antrag entnehme ich, dass das bis zu 20 Millionen Euro pro Jahr kostet und die Einrichtung von weiteren 100 Praxen bedeutet, die so nicht notwendig sind! Diese 20 Millionen Euro fehlen in der Vergütung für unsere Hausärzten. Dabei steuern diese schon heute wegen unzureichender Vergütung von Notfällen rund 35 Millionen Euro für die vorhandenen Notfallpraxen zu. Wie will man diesen weiteren unverschämten und unerhört tiefen Griff in den Geldbeutel rechtfertigen? Und es kommt noch besser: In Zukunft dürfen die Krankenhäuser sogar mitentscheiden, wie viel Geld der Hausärzte ihnen zustehen soll. Ich bin mir sicher: Wäre unser Land bei den Beratungen dabei gewesen, hätte es soweit nicht kommen können. Insofern ist auch unsere Sozialministerin mit Schuld, weil sie seinerzeit auf eine Beteiligung in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe verzichtet hat. Der einzig gangbare Weg ist aus meiner Sicht, die Notfallversorgung aus dem Gesamtbudget auszugliedern und mit den Kassen eine gesonderte Vereinbarung zu schließen. Und es muss ein Weg gefunden werden, dass Patienten sich nicht einfach selbst zum dringenden Fall erklären, der direkt ins Krankenhaus marschiert. Der erste Weg außerhalb der Sprechzeiten muss in die Notfallpraxis gehen. Für akute lebensgefährliche Vorfälle haben wir unseren Rettungsdienst.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, unterstützt CDU-Fraktionschef Guido Wolf darin, dass Transitzonen für Flüchtlinge an der deutschen Grenze eingerichtet werden sollten. Nach den Worten von Rülke sei diese Lösung am effektivsten, denn Asylbewerber ohne Aussicht auf Asyl würden gleich nach dem Betreten Deutschlands das Signal erhalten, wieder ausreisen zu müssen. „Die Entscheidung, ob die Flüchtlinge Asyl bekommen oder zurückgeschickt werden, sollte innerhalb von zwei Tagen gefällt werden“, so Rülke. Der FDP-Fraktionsvorsitzende kritisierte, dass Österreich immer noch Flüchtlinge durchreisen lasse, so dass Deutschland derzeit eine faktische europäische Außengrenze habe. Auch deshalb seien Transitzonen an der deutschen Grenze die wirksamste Lösung und ein klares Signal nach außen: sowohl an Flüchtlinge als auch die europäischen Mitgliedsstaaten.

In einer von seiner Fraktion beantragten Aktuellen Debatte zur Flüchtlingsproblematik hat der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Landesregierung aufgefordert, endlich wirksame Maßnahmen zur Begrenzung der Flüchtlingsflut anzugehen. „Wir wollen bedrohten Menschen Schutz bieten und jene, die ein Bleiberecht haben auch integrieren. Aber wir können nicht alle aufnehmen, die zu uns kommen wollen“, so Rülke wörtlich. Deshalb habe seine Fraktion die Landesregierung aufgefordert, sich zu dem Vorschlag, Transitzonen einzurichten zu positionieren. Bei diesem Verfahren, analog zum an derzeit an fünf deutschen Flughäfen praktizierten Flughafenverfahren, geht es um schnelle Erfassung und gegebenenfalls rasche Rückführung von Flüchtlingen mit schlechter Bleibeperspektive. Es hätte zudem den Vorteil, Druck auf unsolidarische EU-Staaten aufzubauen. Die aktuellen Zahlen widerlegten auch die Behauptung der Landesregierung, es kämen nur noch Kriegsflüchtlinge aus Syrien. Aktuell sei rund ein Drittel der Flüchtlinge in Baden-Württemberg aus sicheren Herkunftsländern. Man müsse also sehr wohl über Rückführung sprechen. Dieser Aufgabe verweigere sich die Landesregierung bislang aber beharrlich.

Es sei erfreulich, dass immerhin Innenminister Gall sich gegenüber der Einrichtung von Transitzonen aufgeschlossen zeige. Notwendig sei aber ein Bekenntnis des Ministerpräsidenten. Winfried Kretschmann habe noch vor wenigen Tagen beim Gemeindetag die Schweiz als vorbildlich gelobt. Die Schweiz aber entscheide in der Flüchtlingsfrage innerhalb von 48 Stunden. An dieser Zielsetzung solle sich Kretschmann ein Beispiel nehmen.

Auch werde Kretschmann nicht müde, die Kanzlerin zu loben. Die Kanzlerin habe angekündigt, Transitzonen umsetzen zu wollen. Kretschmann solle ihr auch an dieser Stelle Gefolgschaft leisten.

Es bestehe aber der Verdacht, dass die Grünen gar keine Begrenzung wollten. Dafür spreche der inquisitorische Fundamentalismus, mit dem die grünen Gesinnungsjäger Boris Palmer verfolgten. Palmer habe den Stuttgarter Nachrichten vom 23.10. gesagt: „Allein zu sagen, wir schaffen das, wie es die Bundeskanzlerin tut, damit ist es nicht geschafft.“ Palmer habe eine schlichte Wahrheit ausgesprochen. Dafür werde er aber von Kretschmann arrogant abgebürstet mit der Begründung, das Thema gehe einen Bürgermeister nichts an. „Herr Ministerpräsident, wie kann man nur so abgehoben argumentieren; gerade die Kommunalpolitiker tragen die Hauptlast in diesen Wochen!“, so Rülke wörtlich. Auch sei Palmer keineswegs „eine Einzelstimme“, wie die grüne Parteivorsitzende behaupte. Laut ZDF-Politbarometer vom vergangenen Freitag seien auch 54 Prozent der Grünen-Anhänger für die Einrichtung von Transitzonen. Die Wähler seien also deutlich weiter, als die Ideologen in den Parteizentralen.

Es müsse auch darüber nachgedacht werden, den Familiennachzug vorübergehend zu beschränken. „Wir können nicht in jedem Jahr eine Million Menschen aufnehmen und dann auch noch Familiennachzug zulassen“, so Rülke. Wenn jemand dauerhaft Schutz genieße, dann könne man ihm den Familiennachzug nicht verweigern. Auch jenen, die nach dem Willen der FDP über ein künftiges Zuwanderungsgesetz in den Arbeitsmarkt einwanderten, solle der Familiennachzug gestattet werden.  Die meisten Kriegsflüchtlinge würden aber lediglich einen vorübergehenden Schutz genießen. Hier müsse es möglich sein, den Familiennachzug auszusetzen bis klar ist, ob der Flüchtling bald zurückkehren müsse oder dauerhaften Schutz brauche.

Dringend notwendig sei aber auch eine raschere und konsequentere Rückführung abgelehnter Asylbewerber. Seit 2010 habe sich die Zahl der Flüchtlinge verzwanzigfacht, die Zahl der Abschiebungen aber lediglich verdoppelt. Auch hier sei es offensichtlich, dass die Grünen in der Landesregierung gar nicht abschieben wollen. Die grüne Staatsrätin habe eine Broschüre herausgegeben, in der abgelehnten Asylbewerbern geraten werde, sich durch Heirat der Rückführung zu entziehen oder sich ins Kirchenasyl zu flüchten. Es sei dringend notwendig, dass die Grünen in der Landesregierung endlich verstünden, dass im Rechtsstaat Baden-Württemberg für abgelehnte Asylbewerber der Innenminister zuständig sei und nicht der Glöckner von Notre Dame.

In der aktuellen Debatte im Landtag „Umsetzung des Asylkompromisses – Landesregierung muss nun  endlich handeln“, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Andreas Glück:

„Deutschland fühlt sich überrannt. Ehrenamtliche und die öffentliche Verwaltung arbeiten am Limit. Nun ist der Asylkompromiss gesetzliche Realität mit zahlreichen Änderungen geworden. Doch ob sich daraus die erhoffte Lösung der vielfältigen Herausforderungen der Flüchtlingsaufnahme ergibt, hängt wesentlich von der Umsetzung im Land ab. Auch die Landespolitik muss nun Antworten und Taten liefern. Aber sicher keine Verzweiflungstaten wie die Beschlagnahme von Wohnungen – das wäre nur Wasser auf die Mühlen derer, deren Gesinnung wir hier im Land bestimmt nicht haben wollen.

Wir müssen aber leider feststellen, dass die Landesregierung die neuen Möglichkeiten noch nicht hinreichend nutzt und unvorbereitet scheint. Weiterhin sind unsere Erstaufnahmekapazitäten deutlich überfüllt, 40 000 Menschen leben in Einrichtungen, die in der Summe nur 30 000 Flüchtlingen Platz geben. Wenn nunmehr Flüchtlinge mit schlechter Bleibeperspektive sogar bis zu sechs Monate in der Erstaufnahme verbleiben sollen, können diese Kapazitäten nicht ausreichen. Für sogar gefährlich halten wir die ungenügenden Einrichtungen für die Gesundheitsuntersuchungen. Es muss gewährleistet werden, dass jeder Flüchtling möglichst in den ersten Tagen seines Aufenthalts untersucht wird.

Auch wenn es gerade den Grünen sehr schwer fallen wird, es muss eine konsequentere Abschiebepraxis entstehen. Auch die Scheu vor den Sachleistungen muss endlich fallen, um diesen Pull-Faktor abzuschalten. Bei der Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge werden wir der Landesregierung genau auf die Finger schauen müssen. Denn die Grünen haben sich noch im März dieses Jahres dafür verkämpft, dass Flüchtlinge denselben Leistungsumfang wie gesetzlich Versicherte erhalten. Nun hat selbst der Ministerpräsident erkannt, dass dies ein Pull-Faktor wäre und betont nunmehr den beschränkten Versorgungsumfang. Die Karte darf auch erst in den Kreisen an diejenigen ausgegeben werden, die eine gute Bleibeperspektive haben.

 

Das Asylpaket ist kein Selbstläufer. Die Landesregierung ist dringend aufgefordert, durch zielführendes Handeln zu belegen, dass sie nicht nur auf dem Papier hinter dem Asylkompromiss steht“, so Glück.

In der heutigen ersten Beratung zur Änderung des Berufsanerkennungsgesetzes im Landtag sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Andreas Glück:

„Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung einer europäischen Richtlinie und soll die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen weiter erleichtern. Dies halten wir vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der Herausforderungen des Fachkräftemangels für unentbehrlich. Eine qualifikationsnahe Beschäftigung ist nicht nur Integrationsmotor, sondern ermöglicht dem Migranten auch, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Die neuen Regelungen zum europäischen Berufsausweis, den Vorwarnmechanismus bei Berufsverboten in anderen Ländern und nicht zuletzt die Verfahrenserleichterungen begrüßen wir. So bedeutet etwa die Öffnung des elektronischen Verfahrens für die Flüchtlinge eine wesentliche Verbesserung zum Abbau bürokratischer Hürden. Jeder Schritt zur besseren, schnelleren und unbürokratischeren Berufsanerkennung bedeutet für uns einen wichtigen Schritt in Richtung eines Einwanderungsgesetzes.

Weil es sich um ein anverwandtes Thema handelt, müssen wir aber erneut darauf hinweisen, dass die frühzeitige Abfrage von Berufsqualifikationen in den Erstaufnahmestellen für Flüchtlinge endlich landesweit sichergestellt werden muss.“

In der heutigen ersten Beratung zur Einführung eines Gesetzes zur Verbesserung der Chancengleichheit und Teilhabe im Landtag sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Andreas Glück:

„Im Gesetzesentwurf kommen einige Ziele zum Ausdruck, die wir durchaus begrüßen. Selbstverständlich bekennen wir uns zur Chancengleichheit von Migranten, die schon heute über ein Viertel der Baden-Württemberger ausmachen. Die Festschreibung von Quoten in Gesetzen halten wir aber nicht für den richtigen Weg, da dies unserer Auffassung widerspricht, dass man in Gremien oder Führungsstrukturen eigentlich auf die Kompetenz und nicht auf die Herkunft achten sollte. Chancengleichheit entsteht nicht durch Quoten, sondern durch Bildung und dadurch, dass man jeden nach seiner Qualifikation dort abholt, wo er gerade steht.

Die geplante Festschreibung von Freistellungsmöglichkeiten aus religiösen Gründen halten wir für eine unnötige Bevormundung der Arbeitgeber. Diese zeugt nur von grün-rotem Misstrauen gegenüber den Unternehmern im Land. Diejenigen, die im Land Arbeitsplätze schaffen und sich längst bereitgefunden haben, Integration durch den Zugang zu Arbeit zu fördern, sollte man nicht weiter in ihrer unternehmerischen Freiheit einschränken.“

Zur Meldung, wonach die Landesregierung ihre Pläne für ein Abschiebegefängnis für abgelehnte Asylbewerber in Pforzheim vorantreibe, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion ist der Meinung, dass wir für die effektive und schnellere Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern eine Abschiebehaftanstalt brauchen. Nur ist Pforzheim dafür kein geeigneter Standort – denn durch die Abschiebehaftanstalt würden die gewachsenen und bewährten Strukturen des dortigen bisherigen Jugendgefängnisses, das umgebaut werden soll, zerstört werden.“

 

Die Landesregierung plant nach Medienberichten größere Abschiebungen und will dazu auch die finanziellen Anreize für die freiwillige Rückkehr erhöhen. Sicherheitsexperten im Land aber warnen, kein Flüchtling werde auf seine Abschiebung warten, es werde zu einer Welle an Illegalität in Deutschland kommen. Dazu sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wir hoffen, dass die Ankündigung von Innenminister Gall, mehr abschieben zu wollen, auch umgesetzt wird. Bisher sah es so aus, als ob die Landesregierung die Anwendung der Abschiebemöglichkeiten eher verhindern wollte.“

„Der Ausbau finanzieller Anreize ist indes das falsche Signal“, so Hans-Ulrich Rülke. „Solche Maßnahmen steigern lediglich die Attraktivität des Landes für Menschen ohne Asylgrund. Es muss unbedingt verhindert werden, dass sich beispielsweise Bürger der Balkanstaaten ihr Einkommen über wiederkehrende Asylbegehren und diesen folgende gut bezahlte freiwillige Ausreisen finanzieren. Zu glauben, man werde die gewährte finanzielle Unterstützung in solchen Fällen zurückfordern können, ist abwegig“, sagte  der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Goll wiederholte seine Forderung nach einer Nutzung der Möglichkeiten der Abschiebehaft, um das befürchtete Abwandern in die Illegalität zu verhindern. „Grün-Rot muss hier beweisen, dass es ihr ernst ist mit dem Vollzug der Gesetze“, so der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion. „Dies wird sich unter anderem am notwendigen Ausbau der für eine Abschiebehaft erforderlichen Haftplätze schnell zeigen.“

Abschließend stellten Rülke und Goll fest, dass alle Ressourcen, die erfolgreich zur Effektivierung von Abschiebungen eingesetzt werden, zugleich vielfache Entlastung in den Flüchtlingsunterkünften bringen.“

Zur Meldung, wonach der baden-württembergische Beamtenbund angesichts der zunehmenden Flüchtlingszahlen die grün-rote Landesregierung auffordere, rasch Ausnahmemöglichkeiten zur längeren Beschäftigung von Beamten zu schaffen, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist höchste Zeit, dass endlich gehandelt wird. Das Land kann es sich angesichts steigender Flüchtlingszahlen nicht leisten, auf die Hilfe von Beamten mit jahrzehntelanger Erfahrung zu verzichten. Die FDP-Landtagsfraktion spricht sich dafür aus, die restriktiven Vorschriften des Beamtenversorgungsrechts zeitlich befristet und auf diese Ausnahmesituation bezogen zu flexibilisieren. Damit könnten Pensionäre für die Flüchtlingsarbeit gewonnen werden. Daneben sollte Beamten über die Pensionsgrenze hinaus eine freiwillige Weiterarbeit ermöglicht werden. Der Finanzminister ist jetzt dringend gefordert, den rechtlichen Rahmen für dieses Engagement möglichst rasch zu schaffen.“

Der Botschafter der Republik Österreich, Dr. Nikolaus Marschik, hat dem Vorsitzenden der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion,  Dr. Hans-Ulrich Rülke, im Landtag  einen Besuch abgestattet (siehe auch Bild in der Anlage). Begleitet wurde Dr. Marschik vom österreichischen Generalkonsul Dr. Helmut Koller sowie dem Mitarbeiter im Honorarkonsulat Stuttgart, Stephan Lenz. Im Gespräch über die deutsch-österreichischen Beziehungen fand die Gesprächsrunde schnell zum Thema Flüchtlinge. Man war sich darüber einig, dass die demokratischen Parteien die Ängste der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen müssten. Das Erstarken radikaler Parteien sei mit Sorge zu beobachten. Wichtig sei, dass die politischen Kräfte der Mitte durch entschlossenes Handeln effektive Lösungswege aufzeigten. Schließlich sprachen Rülke und Marschik über die engen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Baden-Württemberg und Österreich und vereinbarten, dieses Thema bei einem Gegenbesuch des FDP-Fraktionsvorsitzenden in Berlin zu vertiefen.

Zur Meldung, wonach Innenminister Gall ein Konzept zur zügigen Abschiebung von Flüchtlingen vorlegen will, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wir sind auf das Konzept des Innenministers sehr gespannt“, so Hans-Ulrich Rülke. „Bisher sieht es so aus, als ob die Landesregierung die Anwendung der Abschiebemöglichkeiten verhindert, in dem sie die hierfür erforderlichen personellen und materiellen Mittel verweigert. Längst hätte das mit Abschiebungen befasste Personal aufgestockt werden müssen“, sagte  der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Nach den Worten von Goll sei der Staat Versuchen, sich der Abschiebung zu entziehen, nicht hilflos ausgesetzt. Goll erinnerte dazu unter anderem an die zahlreichen Möglichkeiten des Aufenthaltsgesetzes. Mit Sicherungs- und Vorbereitungshaft sowie dem Ausreisegewahrsam stünden entsprechende rechtstaatlich einwandfreie Mittel zur Verfügung. Sie müssten aber auch eingesetzt werden. Bisher habe man allerdings nicht den Eindruck, als ob Grün-Rot hieran ein Interesse habe. So fehle es schon allein an ausreichend vielen Plätzen für die Abschiebungshaft.

Damit ein Konzept des Innenministers Erfolg haben kann, müsste es zudem die Unterstützung der gesamten Landesregierung haben. Angesichts der Aktivitäten von Staatsministerin Erler, der nach den Worten von Rülke mit ihrem Handbuch zur Flüchtlingshilfe vor allem an der Verhinderung von Abschiebungen gelegen sei, bestehe zu befürchten, dass der Innenminister mal wieder große Taten ankündige, in der Praxis aber keine nachhaltigen Verbesserungen zu verzeichnen sein werden. Dabei, so Rülke und Goll abschließend, „ist doch ganz klar, dass alle Ressourcen, die erfolgreich zur Effektivierung von Abschiebungen eingesetzt werden, zugleich vielfache Entlastung in den Flüchtlingsunterkünften bringen.“

Zur Meldung, dass die Verteidigungsministerin den Einsatz von Bundeswehr-Flugzeugen bei der Abschiebung abgelehnter Asylbewerbern andenkt, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt den Vorstoß der Verteidigungsministerin, zukünftig auch Bundeswehr-Flugzeuge bei der Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern einsetzen zu wollen, als gute Maßnahme, die eine effektive Abschiebepraxis ermöglicht. Denn die Zahl der Abschiebungen aus Baden-Württemberg ist immer noch zu niedrig. Im Vergleich der Zahlen aus dem Jahr 2010 mit den heutigen zeigt sich, dass bisher gerade einmal doppelt so viele Abschiebungen vollzogen werden konnten – die Zugangszahlen der Flüchtlinge sich jedoch verzwanzigfacht haben. Die Landesregierung muss endlich Ihre Aversion gegenüber der zwangsweisen  Rückführung derer ablegen, die im Land kein Asyl bekamen. Daneben können wir uns auch vorstellen, dass die Bundeswehr mit den Sanitätsbataillonen unterstützend bei den Erstaufnahmestellen eingesetzt wird, um die aktuellen Verzögerungen bei der Eingangsuntersuchung zu minimieren. Denn noch immer ist die technische und personelle Ausstattung an den Erstaufnahmestellen im Land nicht ausreichend, um durch eine frühzeitige Untersuchung beispielsweise Infektionsrisiken unter den Flüchtlingen wie Tuberkulose zu erkennen.“

Zur Meldung, dass tausende Flüchtlinge im Land bei der Arbeitssuche an mangelnden Sprachkenntnissen scheitern, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Natürlich kann selbst der am besten ausgebildete anerkannte Flüchtling sein Wissen hierzulande nicht anwenden, wenn ihm die sprachlichen Fertigkeiten dazu fehlen. Es ist das Gebot der Stunde, den Flüchtlingen Angebote zum Spracherwerb möglichst schnell zugänglich zu machen. Bereits in der Erstaufnahme sollten denjenigen mit guter Bleibeperspektive niederschwellige Kurse angeboten werden, die nebenbei noch die anschließende Integration nach Verteilung in die Kreise erleichtern. Die Landesregierung darf die Verantwortung hier nicht auf die Kreise abschieben und dann schulterzuckend auf diese Zuständigkeit verweisen, wenn offenbar wird, dass Flüchtlinge teilweise über ein halbes Jahr auf einen Sprachkurs warten müssen. Dieses halbe Jahr ist ein verlorenes Jahr für den Flüchtling und für uns. Wenn es nicht gelingt, die geeigneten Flüchtlinge in Arbeit zu bringen, wird aus der Flüchtlingskrise eine Integrationskrise. Unsere sozialen Sicherungssysteme sind nicht darauf vorbereitet, dass aus tausenden anerkannter Flüchtlinge schließlich tausende Empfänger von Sozialleistungen werden. Die Abfrage der beruflichen Qualifikationen sollte längst in allen Erstaufnahmestellen geschehen – monatelange Modellprojekte an einem Standort bringen uns nicht voran.

Das Zögern der Integrationsministerin ist der Bremsklotz in der Arbeitsmarktintegration besonders der gut ausgebildeten Flüchtlinge. Die Landesregierung muss erkennen, dass man eben nicht allein auf die Angebote des Bundes warten kann, die möglicherweise gar nicht in hinreichender Zahl zeitnah bereitstehen. Dies musste Frau Öney ja selbst einräumen und verliert sicher den Personalmangel nicht aus dem Blick, den nun zumindest der Kultusminister endlich angeht. Längst haben wir all diese Maßnahmen in unserem Positionspapier zur effektiven Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen angemahnt.“

Zur Meldung, wonach der Kultusminister pensionierte Lehrer für den Unterricht von Flüchtlingen gewinnen will, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt die Aktion des Kultusministers. Allerdings ist es bezeichnend, dass die Regierungspräsidien bereits im August aktiv wurden, die Landesregierung in den Startlöchern stecken bleibt und der Kultusminister das Thema jetzt im Alleingang angeht. Das Land kann es sich angesichts steigender Flüchtlingszahlen nicht leisten, auf diejenigen Beamten und Beamtinnen zu verzichten, die jahrzehntelange Erfahrung haben. Deshalb  sollten sich auch pensionierte Lehrer freiwillig engagieren können. Die FDP-Landtagsfraktion spricht sich für unbürokratische Lösungen aus. So sollten die restriktiven Vorschriften des Beamtenversorgungsrechts zeitlich befristet und auf diese Ausnahmesituation bezogen flexibilisiert werden. Der Finanzminister ist jetzt gefordert, den rechtlichen Rahmen für dieses Engagement zu schaffen. Eine klare und aufgeschlossene Positionierung der Landesregierung erwartet die FDP-Fraktion auf  ihre  Anfrage ´Rechtliche Rahmenbedingungen zum Einsatz von Pensionären bei der Flüchtlingsaufnahme` (Landtagsdrucksache 15/7535).“

Zur Meldung, dass die Spitzenorganisationen der baden-württembergischen Wirtschaft den Entwurf des Partizipations- und Integrationsgesetzes kritisieren, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Die Einwände und Sorgen der baden-württembergischen Arbeitgeber gegen den aktuellen Entwurf des Partizipations- und Integrationsgesetzes müssen ernst genommen werden. Auch die FDP-Landtagsfraktion erkennt in dem Gesetzesentwurf einige Passagen, die in einer Anhörung im Integrationsausschuss noch näher beleuchtet werden müssen. Denn in der bisherigen Gesetzesgenese konnten dem Entwurf die Giftzähne noch nicht gezogen werden, wie etwa die zeitlich uneingeschränkte Zuerkennung von beruflichen Freistellungsmöglichkeiten aus religiösen Gründen. Auch die Frage eines Verdienstausfalls muss in eine vernünftige Regelung überführt werden. Die weitere Bevormundung der Arbeitgeber wollen wir vermeiden, diese zeugt nur von grün-rotem Misstrauen gegenüber den Unternehmern im Land. Ministerpräsident Kretschmann selbst stoppte im Mai dieses Jahres den letzten Anlauf, eine entsprechende Regelung in das Feiertagsgesetz zu implementieren. Er erkannte wohl den ausführlicheren Diskussionsbedarf, den wir nun zum Anlass genommen haben, eine öffentliche Anhörung im Integrationsausschuss zu beantragen. Die Interessen von denjenigen, die im Land Arbeitsplätze schaffen und sich längst bereitgefunden haben, Integration durch den Zugang zu Arbeit zu fördern, werden wir bei einer Anhörung genau im Blick behalten.“

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, bezeichnete die auf dem ersten Wohnungsbaugipfel des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vorgeschlagenen Überlegungen als Schritt in die richtige Richtung. „Die angekündigten Handlungsfelder wie Steuerliche Anreize, Wohnraumförderung, Ausnahmen von Bauvorschriften und Ausweisung von Bauflächen deuten auf mehr Flexibilität hin als dies in der Landtagsdebatte vom Mittwoch in den Worten der zuständigen grünen Staatssekretärin Splett zum Ausdruck kam. In der der jetzigen angespannten Situation auf dem baden-württembergischen Wohnungsmarkt darf es keine Denkverbote geben“, sagte Haußmann.