Goll: Gegen die Begrenzung von Ersatzansprüchen verletzter Polizeibeamter
Im Dienst verletzte Beamte müssen angemessen entschädigt werden
In der heutigen Plenardebatte zur zweiten Beratung des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften, äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:
„Wer den Kopf für uns hinhält, dem soll der Staat im Notfalle auch beistehen. Wir begrüßen die Erweiterung der Einstandspflicht des Dienstherrn für im Einsatz verletzte Beamte daher ausdrücklich, wenn diese keinen Titel gegen ihren Schädiger erlangen können. Es ist auch und gerade wichtig, sich um genau jene Fälle zu kümmern, die sonst durch das Raster fallen würden.
Mit unserem Änderungsantrag wollten wir jedoch verhindern, dass unter anderem bereits titulierte Ansprüche einer zusätzlichen Prüfung auf ihre Angemessenheit unterzogen werden. Die hierfür eigens einzurichtende Ombudsstelle erscheint zudem bürokratisch aufwändiger als effektiv.
Minister Strobl erweckt den Eindruck, dass im Dienst verletzte Beamte dazu neigen könnten, missbräuchlich zu hohe Ansprüche geltend zu machen. Hierfür fehlen jegliche Anhaltspunkte. Die zusätzliche Angemessenheitsprüfung ist eine Misstrauenserklärung gegenüber den Beamtinnen und Beamten. Ein gerade in diesen Zeiten völlig falsches Zeichen.
Wir bedauern sehr, dass die regierungstragenden Fraktionen unserem Änderungsantrag nicht gefolgt sind und einer mögliche Begrenzung bereits titulierter Ansprüche von Polizeibeamten nun Tür und Tor geöffnet haben.“