Karrais: Zuständigkeiten für Strafverfolgung und Gefahrenabwehr müssen bei der Polizei liegen
Zusätzliche Unterstützung bei der Cybersicherheit für kleine und mittlere Unternehmen erforderlich.
Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion und Mitglied des Innenausschusses, Daniel Karrais, erklärt dazu:
„Cyberkriminelle sind die Einbrecher des 21. Jahrhunderts, Cybersabotage und –spionage sind die neuen Waffen von Groß- und Mittelmächten. Die Bedrohung durch Cyberangriffe ist ernst zu nehmen und darum müssen die staatlichen Cyberabwehrstrukturen gestärkt werden. Das Landeskriminalamt und das Landesamt für Verfassungsschutz haben starke Kompetenzen im Bereich der Cybersicherheit aufgebaut und leisten einen guten Beitrag zur Aufklärung und Bekämpfung von Straftaten und Bedrohungen aus dem Netz. Diesen gilt es weiter zu stärken.
In den Aufbau der neuen Cybersicherheitsagentur soll nun aber mehr Geld fließen als in die dafür fachlich zuständigen Abteilungen in den Sicherheitsbehörden. Da man jeden Euro nur einmal ausgeben kann, sollte man diese Stärken weiter stärken und somit die personelle und technische Ausstattung verbessern. Die Zuständigkeit für Strafverfolgung und Gefahrenabwehr muss bei der Polizei liegen. Hier müssen Doppelstrukturen vermieden werden. Zusätzlich benötigen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Unterstützung in Form von Beratungsangeboten und empfohlenen Sicherheitsstandards. Eine wirksame Maßnahme zur Abwehr von Cybergefahren ist vor allem die Prävention, um Einfallstore möglichst klein und selten zu machen. Dies darf aber nicht zu Lasten der Landespolizei erfolgen. Es verwundert, dass das LKA den Aufbau einer neuen Behörde begrüßt, wenn dadurch Ressourcen, die für eigene Fähigkeiten zur Verfügung stünden, an andere Stellen abwandern.“