Zur Meldung, wonach Staatsrätin Erler Fortschritte bei der Umsetzung des Gesamtkonzepts einer Politik des Gehörtwerdens sehe, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wieder einmal versucht die selbsternannte Regierung des „Gehörtwerdens“ mit ihrer Staatsrätin Erler den Menschen im Land ein wohliges Gefühl zu vermitteln. Dabei entgeht dem aufmerksamen Beobachter nicht, dass es die Fraktionen des Landtages waren, die sich auf eine erleichterte Bürgerbeteiligung verständigt haben, auch wenn dies das Beteiligungsportal der Landesregierung verschweigt. Die FDP-Landtagsfraktion hatte dazu als Verhandlungsgrundlage schon im Jahr 2013 Gesetzentwürfe vorgelegt.

Wie Hohn klingen die Worte, nach denen die Bürger nicht verstanden hätten, dass „Menschen per Bürgerbeteiligung zwar gehört, aber nicht zwangsläufig auch erhört würden“. Dabei haben die Menschen schon verstanden, was grün-rote Bürgerbeteiligung ist: Bürgerbeteiligung ist vor allem in den Bereichen gut, wo sich die Landesregierung ihrer Anhängerschaft gewiss ist. Dort gibt man sich gerne volksnah. In anderen Fällen wie beim Filderdialog, der Abstimmung zum Nationalpark oder bei Fragen der Flüchtlingsunterbringung wird dann mit aller Macht durchregiert, werden Abstimmungen negiert oder Gesetze, wie auf dem Beteiligungsportal gar nicht erst zur Kommentierung freigegeben.“

Zur Kritik des Hotel- und Gaststättenverbandes Baden-Württemberg am Mindestlohn- und Arbeitszeitgesetz sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher Dr. Hans-Ulrich Rülke und der tourismuspolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger:

„Die Kritik des Hotel- und Gaststättenverbandes ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion vollkommen berechtigt. Die Kombination von wirklichkeitsfernem Arbeitszeitgesetz und den Regelungen des Mindestlohns erweist sich als fatale Mischung. Das von CDU, SPD und Grünen auf Bundesebene fast einstimmig beschlossene Mindestlohngesetz besteht den Alltagstest nicht: Bürokratische Zumutungen und praxisferne Regelungen stellen tausende Betriebe in der Hotel- und Gaststättenbranche unter Generalverdacht und gefährden Arbeitsplätze. Die FDP-Landtagsfraktion ist gespannt, ob die Landes-SPD von Minister Nils Schmid auch diese berechtigte Kritik wie in der vergangenen Woche geschehen als ‚andauernde Nörgelei‘‘ abtut. Das Hotel- und Gaststättengewerbe hat mit 230.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 9,7 Milliarden Euro in Baden-Württemberg eine herausragende Stellung. Wir fordern die Landesregierung erneut auf, sich auf Bundesebene für konkrete Verbesserungen einzusetzen. Das gilt beispielsweise für Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten und eine realitätsnahe Flexibilisierung der Arbeitszeit. Jetzt können CDU, SPD und Grüne unter Beweis stellen, ob sie sich wirklich für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg einsetzen wollen.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, werfen Grün-Rot anlässlich der Zwischenbilanz von Minister Bonde vor, den Ausbau des schnellen Internets im ländlichen Raum nicht schnell genug voranzubringen. „Wenn die Zielmarke geschafft werden soll, bis zum Jahr 2018 eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde zu erreichen, darf das Land jetzt nicht kleckern“, so Rülke und Bullinger.

Rülke und Bullinger verwiesen auf den Freistaat Bayern, der den Kommunen bis 2018 insgesamt 1,5 Milliarden Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung stellt und Einzelzuschüsse von bis zu einer Million Euro bewilligt. „Baden-Württemberg hat im Ländervergleich zwar einen Vorsprung beim Ausbau des schnellen Internets, aber Bayern hat verstanden, dass man jetzt spürbar investieren muss, um im internationalen Standortwettbewerb nicht den Anschluss zu verpassen. Die Bürger im ländlichen Raum, ob in der Schule, in mittelständischen Unternehmen oder in der Landwirtschaft, sind dringend auf schnelle Internetzugänge angewiesen“, so Rülke und Bullinger.“

Die FDP-Landtagsfraktion hatte in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 im Herbst beantragt, die Förderung des schnellen Internets von 31,7 Millionen auf mehr als 56 Millionen Euro pro Jahr aufzustocken. Die Freien Demokraten legten dafür auch einen Finanzierungsvorschlag vor. Grüne und SPD lehnten den Antrag mit der Begründung ab, der ländliche Raum brauche nicht so viel Geld für die Breitbandnetze.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke hat sich auf dem Liberalen Bildungstag vor rund 140 Besuchern im Stuttgarter Landtag zu einem vielfältigen  Schulsystem bekannt, in dem unter anderen Berufliche Schulen, Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Sonderschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien ihren Platz haben. Deshalb sei das Leitmotiv des FDP-Vorstoßes für einen Schulfrieden im Land davon getragen, zwischen den politischen Parteien einen Konsens herbeizuführen: „Es kann nicht im Interesse der Schülerinnen und Schüler, Lehrer, Eltern und Schulträger sein, dass bei einem Regierungswechsel das Schulsystem so durcheinandergerüttelt wird, wie es jetzt bei Grün-Rot der Fall ist“, sagte Rülke.  Die FDP-Landtagsfraktion wolle ihrerseits das Signal geben, dass bei einem möglichen Regierungswechsel mit liberaler Beteiligung das Oberste nicht zum Untersten gekehrt wird. Obwohl man als Freie Demokraten vom pädagogischen Konzept der Gemeinschaftsschule nicht restlos überzeugt sei, „wäre es unverantwortlich zu sagen, jetzt werden die Gemeinschaftsschulen geschlossen“, so Rülke weiter. Allerdings werde die FDP die finanzielle Bevorzugung der Gemeinschaftsschule beispielsweise gegenüber der Realschule nicht akzeptieren.

„Wir sind die einzige Landtagsfraktion oder Partei im Land, die mit einem  Schulkonzept einen Diskussionsgrundlage für einen stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg vorgelegt haben“, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern. Die Liberalen stünden für einen reformerischen Ansatz im Bildungswesen: „Während die FDP mit dem Spaten durch den bildungspolitischen Garten geht, fährt die grün-rote Landesregierung mit dem Schaufelbagger auf und lässt keinen Stein auf dem anderen“, so Kern. Baden-Württemberg brauche kein zweitklassiges, sondern ein erstklassiges Bildungssystem. Nur mit bestens ausgebildeten jungen Menschen könne der Wohlstand im Land erhalten werden.

„Hessens Weg in die Eigenverantwortung der Schulen“ – unter diesem Titel berichtete die FDP-Generalsekretärin und hessische Ministerin a.D. Nicola Beer, MdL, über die von ihr angestoßenen Reformen. „Schule muss von den Kindern aus gedacht werden“, sagte Beer, die als Ministerin mit einem „Schulfreiheits-Gesetz“ den hessischen Schulen den Weg zu mehr Flexibilität vor Ort sowie Gestaltungsspielspielräumen bei finanziellem Budget und mehr Personalverantwortung ebnete. Dabei habe sie nie aus den Augen verloren, dass die Qualität der Lernziele und der Abschlüsse bei aller Freiheit zur Ausgestaltung des Unterrichts stimmen müsse. Nur so könne das Ziel, „Deutschland braucht die beste Bildung der Welt“, erreicht werden, so Nicola Beer.

Der internationale Bildungsexperte und Vorsitzende des Niederländischen Forums für Bildungsmanagement, Drs. Bob van de Ven, stellte das freiheitlich aufgestellte niederländische Bildungssystem vor, in dem 70 Prozent der Schulen auf Privatinitiative zurückgehen. Um zu beurteilen, wie freiheitlich ein Bildungssystem sei, müsse man die Frage stellen, wem gehört die Schule und welche Rolle spielt der Staat, sagt Bob van de Ven. Herbert Huber, Schulleiter und Vorsitzender des Berufsschullehrerverbandes Baden-Württemberg, zog eine Bilanz zum „Modell der Operativ Eigenständigen Schule in Baden-Württemberg“ und Norbert Brugger, Dezernent beim Städtetag Baden-Württemberg, informierte über die „Rolle und Verantwortung der kommunalen Schulträger bei der Regionalen Schulentwicklung – Bewertung und Ausblick“. Die abschließende Diskussion moderierte Timm Kern.

 

Der fischereipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Friedrich Bullinger wirft dem Minister für Ländlichen Raum Alexander Bonde vor, falsche Gründe für die Versetzung des Fischereiwesens von der Abteilung 2 (Landwirtschaft) in die Abteilung 5 (Waldwirtschaft) zum 15. Januar dieses Jahres vorzuschieben. „Die Ausführungen des Ministeriums zu den angeblichen arbeitsökonomischen Gründen sind an den Haaren herbeigezogen. Und dafür gibt es inzwischen auch Belege. Hier sollen Öffentlichkeit und Landtag gleichermaßen verschaukelt werden“, sagte Bullinger.

Anlass für Bullingers scharfe Kritik ist ein Antrag der FDP-Fraktion, der Minister Bonde nach einem internen Schriftwechsel befragt (siehe Landtagsdrucksache 15/6498 „Wahrheitsgehalt der Stellungnahme des Ministers für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 5. Februar 2015 zur Umstrukturierung der Fischereiverwaltung“). Wie bekannt wurde hatte Bonde in der Nacht zum 4. September 2014 erbost eine E-Mail an seinen Amtschef geschickt, in welcher der Minister die vom SWR-Fernsehen vorgestellten Ergebnisse der Kormoranstudie der Fischereiforschungsanstalt Langenargen als unabgestimmte „Kampfpositionen“ beschimpfte. Bonde teilte dem Ministerialdirektor in dieser E-Mail wörtlich mit: „Ich halte das für eine grobe Verletzung von Dienstpflichten, die harte Konsequenzen nach sich ziehen muss. Sowohl bei der Stelle, wie in Abteilung 2, die offenkundig ihre Aufsichts- und Kontrollverpflichtung für den nachgeordneten Bereich nicht im Griff hat.“

Das Ministerium streitet in seiner Stellungnahme zum Antrag der Freien Demokraten jedoch ab, dass die Umstrukturierung mit diesem Vorgang im Zusammenhang stehe. Sie diene vielmehr „ausschließlich der Verbesserung der Arbeitsökonomie“ und nutze „vorhandene sachliche Zusammenhänge.“ Bullinger hält dies für vorgeschoben: „Hier schreibt das Ministerium in einer Stellungnahme an das Parlament dreist die Unwahrheit.“ Einerseits solle der Leiter der Abteilung Landwirtschaft weiterhin Bevollmächtigter für die Fischerei in internationalen Grenzgewässern bleiben. Andererseits bekomme er die fachliche Zuarbeit in Zukunft aus der Abteilung Waldwirtschaft.

Bullinger, selbst ehemaliger Amtschef des Wirtschaftsministeriums, hält dies für arbeitsökonomisch ebenso unsinnig wie die nun entstehenden Mischzuständigkeiten der beiden Abteilungen für die nachgeordneten Behörden. „Auf die erste Anfrage der FDP-Fraktion hat der Minister geantwortet, dass die Fischereiforschungsstelle weiter Bestandteil des Landwirtschaftlichen Zentrums Baden-Württemberg bleiben soll. Auch vor diesem Hintergrund ist der Wechsel in die Forstabteilung Unfug. Es ging hier ausschließlich um eine Strafaktion des Ministers auf Druck ihm persönlich nahe stehender Naturschutzlobbyisten.“

Die Freien Demokraten haben angekündigt, sich im Falle einer Regierungsbeteiligung nach der Landtagswahl im März kommenden Jahres für eine sofortige Rückkehr des Fischereiwesens in die Abteilung 2 einzusetzen. Bullinger fügte hinzu: „Spätestens 2016 muss auch dieser grüne Minister abgelöst werden. Herr Bonde hat es innerhalb von vier Jahren geschafft, in einem Ministerium mit sachkundigen und hoch loyalen Beamten eine Kultur des Misstrauens zu schaffen. Zur Befähigung für ein Ministeramt gehören auch charakterliche Eigenschaften, die diesem Minister anscheinend abgehen.“

Zur am heutigen Freitag im Bundestag beschlossenen PKW-Maut sagten der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Die heute im Bundestag beschlossene PKW-Maut ist ein schwarzer Tag für Baden-Württemberg. Die hier dringend benötigten zusätzlichen Mittel für endlich zu schließende Lücken werden so nicht zusammenkommen. Der Albaufstieg der A 8, der A-6-Ausbau oder die A 98 bleiben weiterhin ferne Zukunftsmusik. Mit Dobrindts Murks-Maut feiert die Bürokratie fröhliche Urstände. Das wird durch die vielen Maut-Stufen für Gäste in Deutschland sowie die Verrechnungen mit der KfZ-Steuer und den Aufbau der Überwachungsinfrastruktur überdeutlich. Vermutlich geht es in erster Linie auch darum, konkrete Bewegungsprofile unserer Bürger zu erstellen und diese restlos überwachen zu können. Was sonst soll Sinn und Zweck der automatisierten Kennzeichenüberwachung sein? Das ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion eine potenzielle Raster-Fahndung nach Reisenden. Wir hier in Baden-Württemberg sehen in der Schweiz und in Österreich wie es weitaus besser gehen könnte. Statt Licht am Horizont durch ein vernünftiges Maut-Konzept wabert nun also dumpfer Nebel aus einem bayerischen Bierzelt durch den Bundestag. Anders kann man die verschwommenen Konturen des Maut-Konzepts gar nicht beschreiben. Die große Koalition im Bund duldet zudem eine verkappte Ausländerfeindlichkeit bayerischer Unart. Denn nur Ausländer sollen unsere Finanzierungsprobleme lösen. Es ist offenkundig, dass diese Milchmädchenrechnung niemals aufgehen kann. Es bleibt zu hoffen, dass spätestens das Europarecht diesen schwarz-roten Unfug beendet. Der Wirtschaftsstandort Deutschland und die Menschen im Land brauchen eine gute Verkehrspolitik und keinen bayerischen Theaterdonner, der uns in Europa lächerlich macht. Die FDP-Landtagsfraktion hat mehrfach beschrieben, wie es gehen kann: bis der nötige Datenschutz sichergestellt ist, mit einer Vignette nach österreichischem oder schweizerischem Vorbild. Danach favorisieren wir eine  streckenbezogene Erhebung, die die nötigen Differenzierungen und Steuerungen zulässt.“

In einer Landtags-Anfrage (Drucksache 15/6571) hat sich die FDP-Landtagsfraktion nach der geplanten Landesförderung der Regiobusse erkundigt. Der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann zeigte sich von der Antwort überrascht: „Offenbar ist die Verkehrspolitik des Landes immer mehr auf Sand gebaut und es wird mit Halbwahrheiten gearbeitet“. Die von grün-roten Wahlkreisabgeordneten der betroffenen Region bereits am 24. Februar verkündete Förderung einer Expressbuslinie von Kirchheim zur S-Bahn am Flughafen sei alles andere als sicher. Nach Auskunft des Ministeriums gebe es keine Förderzusage, es liege wohl eine Fehlinterpretation von Aussagen über eine mögliche Förderfähigkeit bestimmter Linien vor, sagte Haußmann. Darüber hinaus würde eine Förderung aller vorgeschlagenen Regiobuslinien circa zehn Millionen Euro jährlich kosten. Das Land habe aber nur Vorsorge für 4,5 Mio. Euro getroffen. „Dabei ist die Förderung von Expressbuslinien des Verbands Region Stuttgart, die die Fördervoraussetzungen des Programms Regiobuslinien erfüllen, noch gar nicht berücksichtigt. Für mehr als die Hälfte der versprochenen Linien ist also kein Geld da“, kritisierte Haußmann. „Mit schillernden Konzepten wird den Menschen der Mund wässrig gemacht und nachher entweder gar nicht geliefert oder andere sollen die Zeche zahlen. Glaubwürdige Politik sieht anders aus“, so Haußmann.

Info: Siehe Anlage Drucksache 15/6571, die erwähnte Pressemitteilung ist unter  nachfolgender Verknüpfung einsehbar: http://www.andreas-schwarz.net/landespolitik/land-bezuschusst-expressbus-von-kirchheim-ueber-neuhausen-zum-flughafen

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann kritisierten auf einer Landespressekonferenz die Regelungen des Mindestlohngesetzes als „bürokratisch, praxisfern und schädlich“. Jetzt zeige sich, dass die Durchführung und Umsetzung dieses Gesetzes für Betriebe, Ehrenamt, Praktika, Minijobs und viele Berufe in Baden-Württemberg erhebliche Schattenseiten mit negativen Folgen mit sich bringe, so Rülke und Haußmann. Die Regelungen und Kontrollzwänge des Mindestlohngesetzes stellten für die Unternehmen eine zusätzliche bürokratische Belastung dar. Aufgrund der Dokumentationspflichten zeige es sich jetzt in vielen Branchen, dass die Arbeitszeitgesetzgebung an der Realität vorbeiginge. In der Gastronomie sei beispielsweise die maximal zulässige Arbeitszeit von zehn Stunden am Tag bei besonderen Anlässen nicht einzuhalten. Rülke und Haußmann forderten bei beiden Gesetzen Nachbesserungen, die die tatsächlichen Arbeitsanforderungen berücksichtigten. Zu Änderungen und Klarstellungen beim Mindestlohngesetz stellten sie einen parlamentarischen Antrag vor (Drucksache 15/6659).

Die FDP-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung unter anderem auf, sich auf Bundesebene für eine Senkung des Schwellenwertes bei den Dokumentationspflichten einzusetzen. Dieser liegt zurzeit bei einem Einkommen von 2.958 Euro im Monat und soll nach den Vorstellungen der Liberalen auf 1.900 Euro oder weniger gesenkt werden. Bei Arbeitsverhältnissen mit geringfügig Beschäftigten fordert die FDP, auf die Dokumentationspflicht ganz zu verzichten, sofern ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, aus dem sich der vereinbarte Stundenlohn und die Arbeitszeit eindeutig ergeben. Des Weiteren sollte das Gesetz im Bereich der Jahresarbeitszeitkonten flexibilisiert werden, Urlaubs- beziehungsweise Weihnachtsgeld sollten in die Berechnungen mit einbezogen werden. Außerdem fordert die FDP-Landtagsfraktion dringend notwendige Klarstellungen im Bereich der Haftung für Werks- und Dienstverträge im In- und Ausland.

Bei einem erneuten studienbegleitenden Praktikum im selben Unternehmen wollen die Liberalen eine Aufhebung der Sperre erreichen. Die beiden FDP-Politiker verwiesen auf Aussagen des baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertags, wonach Unternehmen angesichts der restriktiven Regelungen ihr Angebot für Praktika einschränken wollten. Somit zeige sich, dass ausgerechnet das Mindestlohngesetz schädlich für die allseits geforderte praxisnahe Ausbildung sei.

„Die Folgen des Mindestlohngesetzes sind für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg besonders nachteilig. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie sich für die Anliegen der Betriebe und Vereine auf Bundesebene einsetzt“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Nach den Worten von Rülke und Haußmann seien die Rückmeldungen von Verbänden und einzelnen Sparten alarmierend. So würden Obstbauern einen deutlichen Preisanstieg beziehungsweise Rückgang ihrer Anbauflächen befürchten. Die Gastronomie fühle sich unter Generalverdacht gestellt. Rülke und Haußmann bezeichneten es als geringen Trost, dass die Kontrollmaßnahmen des Zolls erst im Aufbau begriffen seien.

Die Ungewissheit bei Vereinen und Verbänden ist nach den Worten von Jochen Haußmann besonders gravierend. Durch die unklaren Regelungen bei Entschädigungen und Erstattungen im ehrenamtlichen Bereich würden gerade Vereine benachteiligt, deren Mitglieder sich verständlicherweise nicht dem Verdacht aussetzen wollten, gesetzliche Regelungen zu verletzen. Ehrenamtliches Engagement werde dadurch massiv behindert. Eine Große Anfrage der FDP-Fraktion an das Sozialministerium (Ds. 15/ 6408) sei nach den Worten Haußmanns enttäuschend ausgefallen und zeige durch die unkonkreten Antworten, dass man sich vor der Realität drücken wolle.

Rülke und Haußmann werfen den Verantwortlichen auf Bundesebene vor, das Gesetz mit heißer Nadel ganz im Sinne der Gewerkschaften gestrickt zu haben. Für das Mindestlohngesetz seien neben der SPD auch CDU und Grüne verantwortlich. Bei der Abstimmung im Bundestag am 3. Juli 2014 stimmten 286 CDU-Abgeordnete dafür und nur fünf dagegen, zwei enthielten sich. Die Grünen stimmten geschlossen dafür. „Wir gehen davon aus, dass die CDU-Abgeordneten wussten, was sie taten, als sie mit dem Gesetz auch den bürokratischen Auswüchsen bei der Umsetzung durch die zuständige Ministerin Nahles zustimmten. CDU, SPD und Grüne sind aufgerufen, ihr Handeln inklusive aller Schattenseiten den Unternehmen, Vereinen und Verbänden in Baden-Württemberg zu erklären“, so Rülke und Haußmann.

 

 

In einer aktuellen Debatte des Landtags mit dem Titel „Gleiches Geld für gleiche Arbeit – ein Entgeltgleichheitsgesetz als Antwort auf die Diskriminierung von Frauen im Arbeitsleben“ sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Mit der heutigen aktuellen Debatte erweist die SPD der Gleichstellung von Frauen einen Bärendienst. Mit dem Thema Entgeltgleichheitsgesetz wird ein Thema behandelt, das es bereits im März 2012 zum Titel „Unstatistik des Monats“ geschafft hat. Wird die angebliche Lohnlücke von 22 Prozent nämlich von sachfremden Faktoren befreit, landet man bei etwa zwei Prozent. Die SPD driftet immer mehr dazu ab, nur noch Symbolpolitik zu betreiben und Schlagwörter so lange vor sich herzutragen, bis sie als Trophäen an der Wand hängen. Wir haben zum Glück in den Tarifverträgen gleiche Bezahlungen verankert. Das EU-Recht und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbieten ungleiche Bezahlungen aufgrund des Geschlechts. Was wir brauchen, ist die Ermutigung von Frauen, Berufe zu ergreifen, die gute Verdienstmöglichkeiten bieten. Die FDP-Landtagsfraktion tritt dafür ein, sogenannte gläserne Decken zu durchbrechen. Was hier die SPD jedoch veranstaltet, ist zum Schaden des Wirtschaftsstandorts. Offenbar reicht das Chaos mit der Mindestlohnbürokratie noch nicht aus. Jetzt soll eine weitere Riesenbürokratie in den Gehältern der Menschen schnüffeln. Im Übrigen ist die 500er-Schwelle ein Wachstumshemmnis. Jeder Mittelständler ist gut beraten, ob er über 500 Beschäftigte wachsen will, damit er dann unter die Bezahlungsüberwachung fällt. Wieder einmal betreibt die angebliche Arbeitnehmerpartei SPD eine wachstums- und beschäftigungsfeindliche Politik.“

In einer Aktuellen Debatte zum Kartellrechtsverfahren gegen die Forststruktur des Landes Baden-Württemberg erklärte der forstpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Schon § 1 des Bundeswaldgesetzes verdeutlicht, dass der Wald neben seiner wirtschaftlichen Nutzfunktion ausdrücklich eine Bedeutung für Umwelt und Erholung hat. Der Wald ist also kein Produktionsmittel wie jedes andere und kann daher auch nicht der reinen Lehre des Wettbewerbs unterworfen werden. Die FDP-Fraktion hat sich in der Vergangenheit stets unmissverständlich zum bewährten Einheitsforstamt bekannt, weil wir der Auffassung sind, dass der in Baden-Württemberg sehr kleinteilige Privatwald zum großen Teil durch eine gemeinsame Vermarktung erst marktfähig wird. Als die grün-rote Landesregierung erklärte, auf dem Verhandlungsweg nach einem Kompromiss mit dem Kartellamt zu suchen, um die bewährte Struktur wenigstens für den Privat- und Körperschaftswald zu erhalten, hatte sie die FDP-Fraktion hinter sich.

Die FDP war von Anfang an der Meinung, dass ein offener Rechtstreit mit dem Bundeskartellamt vermieden werden muss, weil

  • dies für die gesamte Forstwirtschaft in Baden-Württemberg einen Schwebezustand über mehrere Jahre hin bedeuten würde,
  • diese Verunsicherung Arbeitsplätze und mittelständische Lohnunternehmer existenziell bedrohen würde,
  • das Land damit Strafzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe jährlich riskieren würde und
  • Rechtstreitigkeiten mit dem Bundeskartellamt aller Erfahrung nach selten zur Zufriedenheit des Beschwerdeführers ausgehen.

An dieser Stelle möchte ich es nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass Sie uns mit der nötigen Sensibilität bei diesem Thema immer bestens informiert haben. Bei diesen Sitzungen wurden die Kollegen Claus Schmiedel, Peter Hauk und der vom Volk direkt gewählte Abgeordnete Pix und ich auch über die Alternativen informiert. Übrig blieb zuletzt das vom Land favorisierte Staatswaldmodell, das eine Ausgliederung des Staatsforstes aus der Einheitsforstamtsstruktur vorsieht. Mit diesem Kompromiss hätten wir alle leben können. Auch das Kartellamt ist vergleichsweise weit gegangen.

Am 26. Januar erklärten Sie, Herr Minister Bonde, in ungewöhnlicher Schärfe, dass das Land seine Verpflichtungszusage zurückziehe, da das Bundeskartellamt zwar das Staatswaldmodell im Beschlussteil akzeptiere aber in seinen Begründungsausführungen nach wie vor eine andere Rechtsauffassung hinsichtlich der forstlichen Dienstleistungen vertrete.

Herr Minister, Ihre Äußerung gegenüber dem Bundeskartellamt war nicht hilfreich und eher trotzig. Sie sagten damals wörtlich: „Ich finde, dass hier die Bundesebene gefragt ist, eine offenkundig völlig aus dem Ruder laufende Bundesbehörde wieder auf die Spur zu bringen.“ Solche Äußerungen beeindrucken das Bundeskartellamt nicht, sondern provozieren es.

Der Präsident des Bundeskartellamts Mundt hat erklärt, das Kartellamt sei nach wie vor bereit, den ausgehandelten Kompromiss zu akzeptieren. Mit Ihrem Verhalten riskieren Sie nun den Unterschlagungsbeschluss und ein mehrjähriges Gerichtsverfahren, was die Praxis nicht gebrauchen kann.

Auch die Große Koalition in Berlin liefert bezüglich der lauthals angekündigten zügigen Änderung des Bundeswaldgesetzes ein einmaliges Armutszeugnis ab. Diese Änderung scheitert an einem völlig sachfremden Anliegen des SPD-geführten Bundesumweltministeriums. Verantwortungsvolles und entschlossenes Regierungshandeln sieht anders aus.

Bei aller Wertschätzung für das bewährte Einheitsforstamt, zu dessen Sinnhaftigkeit sich die FDP nach wie vor unmissverständlich bekennt, wäre ein vorsichtiger Blick hinüber in den Freistaat Bayern angebracht, der bereits eine im Jahr 2005 vom Kartellamt erwirkte Forststrukturreform erfolgreich gemeistert hat. In Bayern wird das Holzauszeichnen von privaten Dienstleistern erledigt. Im Gegenzug fördert Bayern waldbauliche Maßnahmen, im Privat- und Körperschaftswald mit 14,5 Millionen Euro im laufenden Jahr. Da können Sie sich ein Stück Nachhaltigkeitsunterstützung abschneiden.

Das Beispiel Bayern zeigt, dass auch unbeliebte Veränderungen Chancen bieten. Zehn Jahre nach der Reform in Bayern ist festzustellen,

  • der Privatwald wurde durch die Reform klar gestärkt, insbesondere die Rolle der Forstbetriebsgemeinschaften,
  • der Holzmarkt ist durch die dezentrale Vermarktung flexibler, mittelstandfreundlicher und preisstabiler geworden,
  • der Wald in Bayern nimmt zu, wird älter und klimastabiler.

Ich bin nach wie vor der Auffassung, so wie ich es bei der 119. Sitzung des Landtags am Mittwoch, dem 4. Februar 2015 bei der Regierungsbefragung geäußert habe, dass das schlechteste, das uns passieren kann, ein Rechtsstreit ist und ich fordere Sie auf, die von Ihnen zugeschlagene Tür beim Bundeskartellamt, die laut ihrem Präsidenten nur angelehnt ist, nochmals zu öffnen und den akzeptierten Kompromiss nochmals auf die Tagesordnung zu setzen.“

 

In der Ersten Beratung über das Gesetz zur Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen hat der tierschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Dr. Friedrich Bullinger betont, die Durchsetzung des Tierschutzrechts müsse Aufgabe des Staates bleiben: „Die Formulierung des Artikel 20a im Grundgesetz stellt in aller Deutlichkeit klar, dass es zuallererst die Aufgabe des Staates ist, den rechtlichen Rahmen zum Schutz der Tiere zu schaffen. Es ist dann die vollziehende Gewalt, also die sachkundige staatliche Veterinärverwaltung, welche die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und sicherzustellen hat.“

Ein Klagerecht für Verbände läuft nach Ansicht Bullingers hingegen auf eine tendenzielle Privatisierung des Staatsziels Tierschutz hinaus, weil es private und somit nicht demokratisch legitimierte Verbände zu einem mit staatlichen Behörden konkurrierenden Sachwalter des Tierschutzes mache. Bullinger erklärte: „Die Zielsetzung derjenigen, die ein Verbandsklagerecht fordern, ist es, vermeintlich unzureichende gesetzliche Grundlagen auf dem Wege der Rechtsprechung in besonderen Einzelfällen und im Sinne Einzelner zu beeinflussen. Auch dies ist eine Privatisierung des Staatsziels Tierschutz durch die Hintertür.

Der Freie Demokrat sagte, es gebe angesichts von fünf Tierschutzkonventionen des Europarates, zahlreicher Richtlinien der Europäischen Union und eines strengen Tierschutzgesetzes des Bundes samt zugehöriger Verordnungen keinen Mangel an Tierschutzrecht in Deutschland. „Wir stehen international im Ruf, eines der strengsten Tierschutzrechte überhaupt zu haben“, sagte Bullinger. Einen Mangel bei der Durchsetzung des geltenden Tierschutzrechts sieht der FDP-Abgeordnete ebenfalls nicht. „Unsere amtlichen Tierärzte sind wissenschaftlich hoch qualifiziert und in der Lage, im Einzelfall sachkundig und ausgewogen zu entscheiden. Dort wo es Möglichkeiten für die Durchsetzung von mehr Tierschutz gibt, setzen die amtlichen Tierärzte in Baden-Württemberg dies auch um“, sagte Bullinger. Bei Verstößen gegen den Tierschutz gebe § 16a des Tierschutzgesetzes den zuständigen Behörden schon heute ein scharfes Schwert an die Hand. Dies reiche von der Anordnung eines sofortigen Stopps von Tierversuchen über die Möglichkeit, einem Halter Tiere wegzunehmen und auf dessen Kosten andernorts unterzubringen, bis hin zum dauerhaften Haltungsverbot, so Bullinger. Ein Verbandsklagerecht sei daher überflüssig.

Bullinger abschließend: „Eine Privatisierung der ureigenen staatlichen Aufgabe Tierschutz durch ein Verbandsklagerecht kann nicht im Sinne des Tierschutzes sein. Sie ist vielmehr ein Misstrauensvotum gegenüber unseren amtlichen Tierärzten und birgt drei Gefahren:

  1. die Instrumentalisierung des Klagerechts durch bestimmte ideologische Tierschutzverbände zum Zwecke der öffentlichkeitswirksamen Eigenwerbung, sei es zur Mitgliedergewinnung oder zur Einwerbung von Spenden,
  2. die Diskreditierung berechtigter Tierschutzanliegen bei Nutztierhaltern und Forschern durch überzogene Klageaktivitäten bestimmter ideologischer Tierschutzverbände,
  3. einen massiven bürokratischen Mehraufwand, den das geplante Gesetz bei den Mitwirkungs- und Informationsrechten sowie bei der zeitintensiven Bearbeitung von Gerichtsverfahren mit sich bringt. Dieser würde die eigentlichen Aufgaben der Veterinärverwaltung in den Hintergrund drängen und dem Tierschutz somit schaden.“

Zur Vorstellung des Nachtragshaushalts in Höhe von rund 550 Millionen Euro durch Ministerpräsident Kretschmann und Finanzminister Schmid sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die grün-rote Landesregierung bemerkt ganz offensichtlich, dass sie mit den Ergebnissen ihrer Politik der vergangenen vier Jahre bei den Bürgern nicht punkten kann. Die Koalition der Schuldenmacher beginnt mit dem Nachtragshaushalt Wohltaten über das Land zu verteilen, in der verzweifelten Hoffnung, sich so ihre Wiederwahl erkaufen zu können. Dieser Nachtragshaushalt ist nichts anderes als ein Taschenspielertrick. Der Großteil der Ausgaben, die Grün-Rot jetzt in den Nachtragshaushalt einstellt, war schon bei der Verabschiedung des Doppelhaushalts im Dezember bekannt. Das gilt für die Bereiche Realschulen und Inklusion, Flüchtlingsunterbringung oder auch für den Bereich der inneren Sicherheit. Die auf Pump finanzierten Wahlgeschenke von Grün-Rot werden sich schon in kurzer Zeit bitter rächen. Weniger bei den Regierungsfraktionen, die offensichtlich alles dem Machterhalt unterordnen, sondern mehr bei unseren Kindern und Enkeln, die die Zeche für diesen Volksbeglückungswahlkampf zu zahlen haben.“

Zur Forderung von Ministerpräsident Kretschmann, dass der Bund sich stärker an Flüchtlingskosten beteiligen müsse, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Andreas Glück:

„Am Ruf nach Berlin ist im Interesse des Landes prinzipiell nichts auszusetzen. Trotzdem sollte die Landesregierung erst einmal die eigenen Hausaufgaben machen und eine gerechte Beteiligung an den Kosten der Flüchtlingsaufnahme gegenüber den Kreisen sicherstellen. Nur mit warmen  Worten kann keine zufriedenstellende   Flüchtlingsunterbringung vor Ort stattfinden.“

Zur Meldung, dass Ministerpräsident Kretschmann in der Debatte über die Erbschaftssteuer die Linie von Finanzminister Schmid zwar unterstütze, allerdings dessen Vorschlag einer Freigrenze von 100 Millionen Euro pro Unternehmen nicht beurteilen könne, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Kretschmann ist wieder mal nicht in der Lage, eine klare Linie zu zeigen und seinen Finanzminister bei der für Familienunternehmen besseren Variante einer Freigrenze von 100 Millionen Euro  zu unterstützen. Der Ministerpräsident eiert stattdessen herum, wohl aus Unwissenheit und aufgrund des Drucks seiner grünen Partei, die klar einen wirtschaftsfeindlichen  Kurs fährt.“

Zur Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur, nach der sich das Land und Daimler auf eine Teilnahme am Feldversuch für den Einsatz von Lang-LKW und die Erstellung einer Studie zur CO2-Bilanz von Lang-LKW geeinigt haben, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Endlich gibt der Verkehrsminister seine Blockadehaltung in Sachen Lang-LKW auf. Mehr als vier Jahre hat Verkehrsminister Hermann mit aller Kraft den Feldversuch für Lang-LKW in Baden-Württemberg verhindert. Einerseits betont er seinen Einsatz für innovative Technologien, andererseits hat er beim Lang-LKW alles ausgeblendet und einen klaren wirtschaftsfeindlichen Kurs gezeigt. Dass sich aber ein grüner Minister ökologischen Argumenten widersetzt, grenzt an eine bemerkenswerte Ironie. Es bedurfte schon der massiven Einflussnahme der Automobilwirtschaft auf den Ministerpräsidenten, dass der Verkehrsminister nun seine Blockadehaltung beim Lang-LKW aufgibt. Baden-Württemberg braucht eine Verkehrspolitik, die nicht von politischer Ideologie geprägt ist, sondern von einem sinnvollen und innovativem Einsatz aller Verkehrsträger und deren Kombination. Mit seinem bisherigen Verhalten beim Feldversuch für Lang-LKW zeigte der Verkehrsminister, dass er dieser Anforderung nicht gerecht wird.“

Der Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg fordert eine schnelle Entscheidung über die Zukunft der Bewährungshilfe. Zugleich warnt er davor, den Zeitaufwand und die Herausforderungen einer möglichen Umstrukturierung zu unterschätzen. Dazu sagte der der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„In den letzten Monaten hat Grün-Rot in einer beängstigenden Leichtfüßigkeit der Verstaatlichung der Bewährungshilfe das Wort geredet. Schon bei der Vorstellung der Evaluation der Bewährungs- und Gerichtshilfe im Jahr 2014 sah die Landeregierung keine Zukunft für die Bewährungshilfe in den Händen der gemeinnützigen Neustart gGmbH. Dabei hatte die Evaluation festgestellt, dass seit der Übernahme der Bewährungshilfe durch Neustart im Jahr 2007 die fachlich-strukturelle Qualität der Bewährungshilfe deutlich gestärkt worden ist. Immer wieder versuchte vor allem die SPD die Bewährungshilfe schlecht zu reden. So würden die Mitarbeiter bei Neustart schlecht bezahlt, obwohl sogar die Gewerkschaft verdi dies verneinte. Schlussendlich dient der Koalition die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.11. 2014 als Begründung für die Verstaatlichung der Bewährungshilfe. Und so, wie sie dabei die vom Gericht festgestellten behebbaren Mängel zur kaum lösbaren Aufgabe stilisiert, verharmlost die Landesregierung die Herausforderungen der Verstaatlichung. Die heutige Warnung des Verbandes der Bewährungs- und Straffälligenhilfe muss daher ernst genommen werden. In einer Zeit, in der das Justizministerium durch die Vorgänge im Strafvollzug und die Umsetzung der Grundbuch- und Notariatsreform genug belastet ist, schafft Grün-Rot ohne Not eine neue Großbaustelle.“

Zur Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur, nach der Minister Hermann die Straßeninfrastruktur mit Hilfe moderner Technik besser nutzen will, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Wir begrüßen die Initiative des Ministers. Er greift damit Themen auf, zu denen die FDP-Landtagsfraktion bereits 2013 in ihrem Mobilitätskonzept Baden-Württemberg 2023 zu den Themen Zukunftstechnologien, Verkehrsmanagement, Mobilitätsdienste und Logistik Vorschläge unterbreitet hat. Im Hinblick auf die prognostizierte Zunahme des PKW- und Güterverkehrs sollten wir gerade in unserem innovativen Automobilland alle Potentiale modernster Technologien nutzen.“

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann vor der Bundespressekonferenz erkennen ließ, dass er bei der Erbschaftssteuer-Reform den baden-württembergischen Familien-Unternehmen nicht entgegenkommen wolle und sich von dem Vorschlag seines Wirtschaftsministers distanzierte, sagte der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Rülke:

„Schnell ließ Ministerpräsident Kretschmann die Tarnmaske des Wirtschaft-Verstehers fallen, mit der er in den letzten Wochen bei den zahlreichen von Familien geführten mittelständischen Unternehmen Baden-Württembergs punkten wollte. Jetzt ließ sich die Maskerade nicht länger durchhalten, der Druck der grünen Partei ist offensichtlich zu stark. Damit stellt sich Kretschmann an die Seite von Bundesfinanzminister Schäuble, der bei der Erbschaftssteuer eine mittelstandsfeindliche Absenkung der steuerlichen Freigrenze für Unternehmen auf 20 Millionen Euro ins Gespräch gebracht hat. Dies wäre das Ende von vielen baden-württembergischen Familienunternehmen. Und erneut stellte Kretschmann seinen Finanzminister Schmid bloß, der die mögliche 100-Millionen-Grenze, die das Verfassungsgericht zugelassen habe, vorziehe. Der Riss in der grün-roten Regierungskoalition ist nicht mehr zu übersehen.“

Zur Meldung, wonach das Verkehrsministerium das Straßensanierungsprogramm 2015 bekanntgab und die steigende Mittelansätze positiv herausstellte, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt Verkehrsminister Hermann in seiner Kritik am Bund, dass die dortigen Förderabläufe für Autobahnen und Bundesstraßen wenig planbar und deshalb Veränderungen erforderlich sind. Dennoch springt Minister Hermann zu kurz: In seinem eigenen Verantwortungsbereich Landesstraßen hat er die Mittel nicht so stark erhöht wie der Bund. Vor dem Hintergrund der seit 2011 gestiegenen Steuereinnahmen und Haushalte sind die Sanierungsanstrengungen zwar erkennbar, bleiben aber weit hinter den Möglichkeiten und Erfordernissen zurück. Bereits 2011 wurden noch von der Vorgängerregierung 105 Millionen Euro für Erhalt zur Verfügung gestellt. Und jetzt vier Jahre später sind es gerade einmal 120 Millionen Euro. Dabei will ich noch nicht mal auf die erhebliche Dynamik der Ausgaben für den Radverkehr und jetzt auch noch für das Zufußgehen verweisen. Minister Hermann selbst hat 40 Millionen Euro im Jahr für Brückensanierungen angemahnt, jetzt redet er von 20 Millionen Euro. Es reicht nicht aus, immer nur beim Bund Veränderungen einzufordern, es gilt vor der eigenen Tür zu kehren. Ich fordere deshalb ein Investitionsprogramm, wie es unsere Fraktion bereits vorgelegt hat, und ein Modernisierungsprogramm Straßenbauverwaltung. Organisation, Systematik und Prozesse müssen so optimiert werden, dass Effizienz und Effektivität des Straßenbaus an die Möglichkeiten der heutigen Zeit angepasst werden. Insofern ist das wirklich Spannende der heutigen Pressekonferenz, was nicht gesagt wurde.“

„In der gestrigen Sitzung des Bildungsausschusses haben die Regierungsfraktionen von Grünen und SPD einen von der FDP für die Opposition gemeinsam eingebrachten Antrag auf Verbesserung der Arbeitsbedingungen an den Schulpsychologischen Beratungsstellen abgeschmettert. Mit der von uns gemeinsam angestrebten Erhöhung der Stellen für Verwaltungsfachkräfte an diesen Einrichtungen wären für die Schulpsychologen zusätzliche Freiräume entstanden, die diese für wichtige Beratungsgespräche mit Schülerinnen und Schülern, Eltern bzw. Lehrkräften benötigt hätten. Damit haben Sie eine wichtige Chance vertan, die Beratungsleistung für die am Schulleben Beteiligten auszuweiten“, sagten die CDU-Obfrau im ehemaligen Sonderausschuss Winnenden und Wendlingen, Sabine Kurtz, und der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, am Donnerstag (19. März).

In Folge des Amoklaufs von Winnenden und Wendlingen wurden an den Staatlichen Schulämtern 100 zusätzliche Schulpsychologen eingestellt. Den Schulpsychologen wurden aber keine Verwaltungskräfte zur Seite gestellt. Deshalb müssen die Schulpsychologen nun einen Großteil ihrer Arbeitszeit für Verwaltungsaufgaben aufwenden statt sich um Betreuung der am Schulleben Beteiligten in ihren Bezirken zu kümmern. Beantragt wurde deshalb, dass an den Staatlichen Schulämtern zusätzliche Verwaltungskräfte zur Unterstützung und Entlastung der Schulpsychologen eingesetzt werden. Die Landesregierung sollte ersucht werden, die erforderlichen Mittel im Rahmen des für April 2015 angekündigten Nachtragshaushalts für den Bildungsbereich zur Verfügung zu stellen.

„Dass die Landesregierung vier Monate nach Beschluss des regulären Haushalts einen Nachtragshaushalt speziell für den Bildungsbereich auflegt, zeigt, dass es derzeit nicht an Haushaltsmitteln mangelt. Dafür fehlt es aber am Willen von Grünen und SPD, die Mittel für die Stärkung der Schulpsychologie auszugeben. Dennoch geben wir die Hoffnung nicht endgültig auf, dass sich die Regierungsfraktionen diesem wichtigen Anliegen im Rahmen des Nachtragshaushalts doch noch annehmen“, so die beiden Oppositionspolitiker.

 

Zur Meldung, die Landtagsfraktion der Grünen lobe den Wert der Schäferei für die Landschaftspflege, erklärte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Friedrich Bullinger:

„Mit Sonntagsreden der grünen Fraktionsvorsitzenden ist den Schäfern nicht geholfen, wenn gleichzeitig die grüne Wissenschaftsministerin Bauer die Landesfachklasse Schafhaltung in Hohenheim schließt und der grüne Landwirtschaftsminister Bonde es verpasst hat, eine Weideprämie für Schäfer in die zweite Säule der EU-Agrarförderung für Baden-Württemberg in den Jahren 2015 bis 2020 hineinzuverhandeln.“ Auch an passenden Beratungs- und Fortbildungsmodulen für die Schäferei mangele es, sagte Bullinger. „Die Alternative zu einer angemessenen Weideprämie ist, dass man in Zukunft im großen Stil aus Steuermitteln finanzierte Landschaftspfleger zu Tariflöhnen beschäftigen muss, oder aber dass man tatsächlich wie vom Finanzminister und SPD-Landesvorsitzenden Nils Schmid ins Spiel gebracht, ganze Schwarzwaldtäler zuwachsen lässt. Kostengünstigere Landschaftspfleger als 216.000 Schafe ohne Tarifvertrag und Urlaubsanspruch wird das Land wohl nicht beschäftigen können.“ Außerdem forderte Bullinger, bei Flurneuordnungsverfahren müsse künftig ein Triebwegekonzept berücksichtigt werden, damit die Schäfer ihrer Arbeit ohne Hindernisse nachgehen können. Bullinger abschließend: „Typisch Grüne: dicke Backen, aber nichts dahinter.“

Zum von Ministerpräsident Kretschmann vorgelegten „Konsensvorschlag“ über eine Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern sagte der Vorsitzende und finanzpolitische Sprecher der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Was Baden-Württemberg braucht, sind endlich handfeste Ergebnisse von Gesprächen und Verhandlungen und nicht immer nur neue Papiere des Ministerpräsidenten, die anschließend in der Schublade verschwinden. Manche Punkte wie eine Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Ländern im Bereich der Leistungen von Hartz IV, Wohngeld oder der Wohnungsbauförderung mögen durchaus sinnvoll sein. In den entscheidenden Punkten der Verhandlungen kann Grün-Rot nicht überzeugen. Die angekündigte Beibehaltung des Solidaritätszuschlags über das Jahr 2020 hinaus durch Einbeziehung des „Soli“ in den Einkommenssteuertarif kommt einer versteckten Steuererhöhung gleich. Die Verknüpfung mit einer angekündigten teilweisen Abschmelzung der sogenannten kalten Progression ist ein trojanisches Pferd aus dem Gestüt Kretschmann und Schmid. Denn der Solidaritätszuschlag wurde zur Finanzierung des Aufbau Ost eingeführt. Dieser Zweck ist erfüllt.“

Zur Meldung, wonach der drittgrößte deutsche Energieversorger EnBW unter den anhaltenden Belastungen der Energiewende im vergangenen Jahr in die roten Zahlen gerutscht sei, sagte der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

 

„Die EnBW darf in der Energiepolitik des Landes keine Sonderrolle spielen – weder als ‚Flaggschiff der Energiewende‘ noch als Sorgenkind. Die Regierung hat die EnBW wie jeden anderen Marktteilnehmer zu behandeln und sich aus dem operativen Geschäft herauszuhalten. Nichtsdestotrotz gibt die Entwicklung der großen deutschen Stromkonzerne insgesamt Anlass zur Sorge. Es kann nicht im Interesse von Verbrauchern und Politik liegen, dass Gas- und Kohlekraftwerke der neuesten und emissionsärmsten Bauart auf Kosten der Versorgungssicherheit stillgelegt werden müssen, weil sie von der hoch subventionierten Wind- und Sonnenenergie regelmäßig aus dem Markt gedrängt werden. Wir brauchen dringend ein Ende der ungezügelten Milliarden-Förderung für die erneuerbaren Energien und eine marktwirtschaftliche Korrektur der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Strommarkt, damit auch witterungsunabhängiger gesicherter Kraftwerksleistung eine Chance ermöglicht wird. Hier müssen Union und SPD im Bund endlich liefern.“

Zur Vorstellung des „Offensivkonzepts gegen Wohnungseinbruch“ der Landesregierung durch Ministerpräsident Kretschmann und Innenminister Gall sagten der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Das Offensivprogramm der Landesregierung lässt sich wie folgt zusammenfassen: Ab dem Jahr 2017 sollen 226 Polizeistellen weniger wegfallen. Ddurch entstehen Mehrausgaben für die Jahre 2017 bis 2019 in Höhe von 38 Millionen Euro. Im Jahr 2015 werden lediglich die Haushaltsmittel für den Ausgleich der Mehrarbeit Mobiler Einsatzkommandos um 1,6 Millionen Euro erhöht und es soll ein Computerprogramm zur Frühprävention getestet werden. Der Kern des heute vom Kabinett verabschiedeten Offensivprogramms gegen Wohnungseinbruch entfaltet also erst im Jahr 2017 Wirkung. Damit ist das von Ministerpräsident Kretschmann und seinem Innenminister vorgestellte Offensivprogramm weitgehend Augenwischerei. So soll wohl die Bevölkerung angesichts der negativen Berichterstattung zu den massiv gestiegenen Einbruchszahlen und der erschreckend geringen Aufklärungsquote beruhigt werden.

Während in den letzten Wochen durch Grün-Rot Ausgaben in Milliardenhöhe für eine Anstalt für Schienenfahrzeuge, für die Förderung des Radfahren oder ähnliche ideologisch motivierte Projekte beschlossen wurden, ist der Koalition die Intensivierung des Kampfes gegen Wohnungseinbrüche zur Zeit gerade einmal 1,6 Millionen Euro wert. Kretschmann und Gall bestätigen so die oft von uns kritisierte falsche Schwerpunktsetzung der Koalition. Zudem zeigt sich zusammen mit dem Umstand, dass Grün-Rot noch in den letzten Haushaltsberatungen auf das Streichen der Stellen beharrte, einmal mehr, dass die Koalition für den Bereich der inneren Sicherheit keine echten Konzepte hat.

Zur Meldung, wonach laut Verkehrsminister Hermann bis zum Jahr 2020 die Menschen doppelt so viele Wege mit dem Rad bewältigen sollen wie heute, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Beim Radverkehr zeigt Minister Hermann besonderen Einsatz. Jedoch: Alle anderen Verkehrsträger und die Logistik im Land können von solch einem Engagement des Ministers nur träumen. Während im Radverkehrssektor insgesamt 64 Millionen Euro ausgegeben werden, ist dem Land der Neubau von Ortsumgehungen und Landesstraßen gerade einmal 50 Millionen Euro wert.

Das Rad fahren zu fördern, ist eine gute Sache. Die Mittel dafür müssen jedoch angemessen und verhältnismäßig sein.“