Zu Medienberichten, wonach der Regierungssprecher im Auftrag des Ministerpräsidenten die mittelstandsfreundliche Haltung des Wirtschaftsministers in der Erbschaftssteuerfrage wieder eingesammelt habe sagt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

“In Sonntagsreden feiert Winfried Kretschmann sich stets als Wirtschaftsversteher, in der Woche präsentiert er sich dann aber als wirtschaftsfeindlicher grüner Ideologe!”

Zunächst habe Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble eine mittelstandsfeindliche Absenkung der steuerlichen Freigrenze für Unternehmen bei der Erbschaftssteuer auf zwanzig Millionen ins Gespräch gebracht. Das wäre der Tod vieler baden-württembergischer Familienunternehmen. Die mögliche 100-Millionen-Grenze, die das Verfassungsgericht zugelassen habe, sei im ureigenen Landesinteresse. Dieses habe der Wirtschaftsminister vertreten, als er sich gegen die Schäuble-Pläne wandte.

Es sei unglaublich, dass Kretschmann sich nun gegen seinen Minister und hinter Schäuble stelle. Einmal mehr ziehe der Regierungschef in der Steuerpolitik grüne ideologische Parteiinteressen dem Landeswohl vor.

Zu Medienberichten, wonach Innenminister Gall nächste Woche ein Sicherheitspaket gegen Wohnungseinbrüche im Kabinett einbringen wird, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher  der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Noch ist nicht klar, was der Innenminister nächste Woche im Detail als Programm gegen Wohnungseinbrüche vorschlagen wird. Mehr Ermittler im Kampf gegen Einbruchstäter sind ein richtiger Anfang, damit ist es aber nicht getan. Insgesamt muss die Präsenz der Polizei deutlich gestärkt werden. Die bisherigen nicht effektiven Maßnahmen im Zuge der Polizeireform sind zu korrigieren. Die FDP-Fraktion wird nächste Woche genau hinschauen, ob vom Minister ein großer Wurf kommt oder wie beim Antiterrorpaket großen Ankündigungen nur kleine Taten folgen.“

Zur Ankündigung von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer ein Akademisierungsprogramm für Gesundheitsberufe aufzulegen, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Jeder Anreiz zur Ausbildung in Gesundheitsberufen ist gerade im Hinblick auf den Mangel an Pflegefachkräften willkommen. Akademisierung alleine wird in diesem Bereich jedoch nicht helfen. Ich hoffe, dass die grün-rote Landesregierung den gleichen Enthusiasmus und Finanzierungswillen zeigt, wenn es um die Verbesserung der nichtakademischen Ausbildung in diesen Bereichen geht.“

In der zweiten Beratung des „Gesetzentwurfs über die Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (SFBWG)“ sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Es zeigt sich deutlich, dass das „Gesetz über die Landesanstalt Schienenfahrzeuge“ mit heißer Nadel gestrickt ist. Die Risiken sind nicht sorgfältig genug abgewogen. Das Land stellt Blankoschecks in Höhe von mindestens 3.500 Millionen Euro aus, um damit einen angeblich sachgerechten Wettbewerb im Schienenverkehr zu fördern. Das Land wird Eigentümer von Zügen. Eigentum bedeutet aber auch Verantwortung. Wie sieht die Anschlussverwendung der Züge aus? Wie wird das technische Know-How gesichert? Wie sind Nachbestellungen möglich? Züge sind nun einmal etwas ganz anderes als Autos in einem Fuhrpark. Die Züge brauchen individuelle Zulassungen vom Eisenbahnbundesamt und können nicht ohne weiteres in anderen Regionen wiederverwendet werden. Warum braucht es eine eigene Anstalt und warum kann das nicht die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg? Warum braucht man gleich mehrere Geschäftsführer? Die Regierung wischt die Bedenken mit leichtfertiger Geste vom Tisch. Ihr geht es in erster Linie um Selbstverwirklichung ihres grünen Verkehrsministers Hermann, der mit aller Gewalt die DB Regio in die Schranken weisen will, wie er das bereits bei der Ausschreibung der Stuttgarter Netze gezeigt hat. Diese Ausschreibung vom Juli 2014 dokumentiert im Übrigen auch, wie hier am Landtag vorbei agiert wird. In der damaligen Ausschreibung im EU-Amtsblatt wurden die Finanzierungshilfen des Landes bereits verbindlich angeboten. Das erforderliche Gesetz kommt aber erst nach einem dreiviertel Jahr jetzt in den Landtag. Ohne Anhörung wird es Hals über Kopf durch den Landtag gebracht, damit es gerade noch rechtzeitig für die Stuttgarter Netze parat steht. Der Steuerzahler wird für dieses Abenteuer der Selbstverwirklichung in die Haftung genommen, damit Minister Hermann Landes-Eisenbahn spielen kann. Die FDP-Landtagsfraktion ist klar für mehr Wettbewerb im Schienenverkehr und für einen sachgerechten Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen, die mittelständische Unternehmen im Vergleich zum Staatskonzern DB Regio haben. Eine unbeschränkte Landeshaftung und das Land als Eigentümer von tausenden von Millionen Euro teuren Zügen ist jedoch mit verantwortlicher liberaler Haushaltsführung unvereinbar. Aus all diesen Gründen ist für die FDP-Landtagsfraktion die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs das Gebot der Stunde.“

 

 

In einer Landtagsdebatte über die Zukunft der Lehrerausbildung mahnte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, klare Verantwortlichkeiten an.

„Eine klare Verantwortlichkeit seitens der Hochschulen für die Lehramtsstudiengänge und seitens der Seminare für das Referendariat, sehen wir in der FDP-Fraktion als zweckmäßig für die Sicherung eines hohen Qualitätsstandards bei der Lehrerausbildung an. Einerseits sollen die angehenden Lehrerinnen und Lehrer an den Hochschulen eine fachwissenschaftlich und pädagogisch fundierte Ausbildung mit polyvalentem Abschluss erhalten. Ihr Bachelor und Master qualifiziert entsprechend auch für andere Berufe als den Lehrerberuf. Andererseits sollte die praktische Ausbildung und Entscheidung über die Eignung als Lehrerin oder Lehrer in den Händen der Praktiker liegen, das heißt der Ausbilder an den Seminaren zusammen mit den Schulen beziehungsweise den Fachberatern.“

Aus diesem Grund würde sich die FDP-Fraktion auch nicht scheuen, wieder eine zweijährige Lehrerausbildung einzuführen, wenn das von den Verantwortlichen gewünscht werde. Kern hierzu wörtlich: „Die Umstellung auf Bachelor und Master wird derzeit als rein hochschulpolitische Frage behandelt, die Schule ist außen vor. Das zeigt sich beispielhaft an der Frage des Praxissemesters. Es wird in den Überlegungen wie ein unbequemer Fremdkörper hin und hergeschoben. Und kommt dort hin, wo es die Semesterzahl von Bachelor- und Masterstudiengang vorgibt – aber nicht dorthin, wo es zwecks praktischer Unterrichtserfahrung für einen angehenden Lehrer/angehende Lehrerin angebracht wäre. Ehe man das Praxissemester irgendwann und im Zweifel sogar an einen achtsemestrigen Bachelorstudiengang anschließt, könnte man auch mit den für die Referendarsausbildung zuständigen Seminaren beraten, ob sie das Praxissemester mit dem Referendariat zu einer Einheit zusammenführen wollen.“

Kern nannte noch einen weiteren Vorteil klarer Verantwortlichkeiten: „Die Hochschulen einen starken Anreiz, in ihre Lehramtsstudiengänge passende fachdidaktische Angebote zu integrieren und zwecks Unterrichtspraxis mit Schulen zusammenzuarbeiten. Denn sie werden den Ehrgeiz haben, dass möglichst viele ihrer Absolventen mit dem Referendariat auch die zweite Hürde zum Lehrerberuf nehmen werden.“

Weiter begrüßte Timm Kern, dass die grün-rote Koalition bislang auf die Umsetzung der Vorschläge der Expertenkommission unter dem Vorsitz der ehemaligen grünen Bildungssenatorin Sybille Volkholz verzichtet hat. „Die Volkholz-Kommission forderte allen Ernstes, dass einem ‚Einheitslehrer auf Gymnasialniveau‘ schnell mal eben so die eigenständige Gymnasiallehrer- und die eigenständige Sonderschullehrerausbildung geopfert werden sollte. Die Wissenschaftsministerin betonte, sie halte es ‚für sehr unwahrscheinlich, dass die Empfehlungen in der Schublade verschwinden.” (Theresia Bauer, Die Welt, 21.3.2013). Dass die schlimmsten Giftzähne des Kommissionsberichts die Schublade bislang dann doch nicht verlassen haben, liegt allein am Proteststurm der Fachwelt, insbesondere der Praktiker, und der Opposition von CDU, FDP und von der SPD. Der damals neue Kultusminister sammelte die faktische Alleinzuständigkeit für die Lehrerbildung wieder ein, die Frau Bauer in den Zeiten des Machtvakuums unter der Kultusministerin Warminski-Leitheußer an sich gerissen hatte. Nun scheint die einvernehmliche Balance zwischen Kultus und Wissenschaft bei der Lehrerbildung wieder hergestellt. Das ist auch dringend notwendig, soll die Lehrerbildung nicht zwischen den Ressorts zerrieben werden.“

 

In einer Landtagsdebatte über die regionale Schulentwicklung kritisierte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die Scheinheiligkeit der grün-roten Landesregierung:

„Zuerst wurden mithilfe der demographischen Not allenthalben Gemeinschaftsschulen eingerichtet, dann wird die regionale Schulentwicklung wie ein Feigenblatt darüber gelegt und darf zuletzt die Schließung der verbleibenden Haupt-/Werkrealschulstandorte absegnen. Ein regionaler Abstimmungsprozess soll stattfinden, wenn eine Haupt-/Werkrealschule unter die vorgegebene Mindestgröße rutscht, also wenn die Schließung für die Landesregierung schon beschlossene Sache ist. Wir Freien Demokraten halten deshalb an unserer Auffassung fest, dass es sich bei der grün-roten regionalen Schulentwicklung in Wahrheit um ein Schulschließungsbeschleunigungsprogramm mit Beteiligungs-Feigenblatt handelt.“

Timm Kern betonte zugleich, dass eine regionale Schulentwicklung aus Sicht der FDP-Fraktion eine große Chance bedeutet hätte. „Eine echte regionale Schulentwicklung hieße, dass die Verantwortlichen vor Ort selbst über das Schulangebot bei ihnen entscheiden. Ein solcher Schritt würde aber Mut bedeuten, den die grün-rote Koalition und auch ihr zweiter Kultusminister nicht hatten. Denn die Landespolitik müsste ein Stückchen Einfluss abgeben, nämlich an die Verantwortlichen vor Ort. Man könnte für jede Bildungsregion ein Budget aus den ihr zustehenden Ressourcen berechnen. Und dann entscheidet die Bildungsregion, ob man hier eine Realschule und eine Gymnasium fortführen, dort eine Verbundschule aus Haupt-/Werkrealschule und Realschule bildet, an einem anderen Ort eine Gemeinschaftsschule einrichtet usw. Der Ausbau von Ganztags- und Inklusionsangeboten würde sinnvoller Weise in diese regionale Schulentwicklung integriert. Natürlich bräuchte man auch ein Verfahren für den Fall, dass hinsichtlich von Schulstandorten keine Einigkeit erzielt werden kann. Aber ein faires Schiedsverfahren mit Kompensationsmöglichkeiten wäre etwas anderes als ein unfairer Verdrängungswettbewerb, der im Übrigen auch der Qualität des Bildungsangebots in keiner Weise nützt.“

Kern resümierte: „Eine Schulentwicklung mit konsequent regionaler Verantwortung könnte vor Ort einen Schulfrieden bewirken, der eine Voraussetzung für ein prosperierendes und erfolgreiches Bildungswesen in Baden-Württemberg darstellt. Deshalb ist eine umfassende regionale Schulentwicklung auch ein wesentlicher Bestandteil unseres liberalen Schulfriedenskonzepts.“

In einer Landtagsdebatte über die Frage, was einen guten Lehrer ausmache, mahnte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die Rahmenbedingungen für die Lehrerschaft bestmöglich zu gestalten. „Angesichts der Leistungsanforderungen an Lehrerinnen und Lehrer einerseits sowie angesichts der Bedeutung dieses Berufsstands für die Zukunft unseres Landes andererseits sollte jede Landesregierung hier keine Mühe scheuen. Unter Grün-Rot mussten die Lehrer in den vergangenen vier Jahren hingegen zahlreiche Nackenschläge hinnehmen: Absenkung der Eingangsbesoldung, keine weitere Senkung des Klassenteilers, kein Ende der sechswöchigen Arbeitslosigkeit der Referendare. Die bildungspolitische Sprecherin der Grünen Sandra Boser nennt die Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung das Ende des Sortierwahns der Lehrer. Kollege Käppeler sagt an meine Adresse hier im Parlament, Gymnasiallehrer würden die Kinder rausprüfen, die sie nicht auf dem Gymnasium haben wollten. Die ehemalige Kultusministerin Warminski-Leitheuser wollte am liebsten alle Lehrer zu Lernbegleitern, Lerncoaches und reinen Arbeitsblattdesignern umpolen. Die aktuelle Wissenschaftsministerin Bauer will der ausdifferenzierten Lehrerschaft ebenfalls an den Kragen und fordert den ‚Einheitslehrer auf Gymnasialniveau‘. Und Kultusminister Stoch bemängelt, dass manche Anrechnungsstunden völlig überflüssig seien und nennt als Beispiel hierfür die Ausgabe von Taschenrechnern. Seit den unseligen Zeiten von Maier-Vorfelder haben die Lehrerinnen und Lehrer von Baden-Württemberg noch keine Landesregierung erlebt, die ihre Arbeit und ihren Berufsstand so gering schätzt wie diese grün-rote Landesregierung.“

Timm Kern merkte an, dass hohe Arbeitsqualität der Lehrkräfte entsprechende Rahmenbedingungen voraussetze: „Wenn Lehrer neben der Vermittlung von Wissen auch Erziehung leisten sollen, brauchen Sie kleinere Klassen, mehr Schulpsychologen, Sozialpädagogen und Sozialarbeiter. Hätten Lehrkräfte mehr Zeit für Unterrichtsvor- und Nachbereitung, würde die Qualität steigen. Und dem drohenden Burnout wäre entgegengewirkt. Dazu bräuchte es aber auch entsprechende Arbeits- und Rückzugsräume in den Schulen.“

Schließlich sprach Kern noch das Thema ‚Schulfrieden‘ an. „Das ständige Herumreformieren und Umwälzen im Bildungsbereich machen eine kontinuierliche Arbeit für Lehrer nahezu unmöglich. Auch die grün-roten Angriffe auf die pädagogische Freiheit der Lehrer würden dadurch wirksam beendet, beispielsweise das Vorschreiben von Unterrichtsmethoden oder die Abschaffung von Sitzenbleiben an Gemeinschaftsschulen und zukünftig auch an den Realschulen. Nimmt man den Lehrern ihre pädagogische Freiheit, demotiviert man sie und bringt die Schüler um engagierte Lehrer, auf die wir aber unverzichtbar angewiesen sind. Würde man sich stattdessen in der Bildungspolitik für wirklich wichtige Reformen mehr Zeit für Planung und Durchführung nehmen, so wären dies die besten Bedingungen für die Lehrerinnen und Lehrer. Ein Schulfriede für unser Land würde Baden-Württemberg nach unserer festen Überzeugung an die Spitze der Bundesländer katapultieren und uns zu einem Trendsetter in der bundesrepublikanischen Bildungspolitik machen. Und Diskussionen, ob nun ein Lernbegleiter oder ein Lehrer den besseren Unterricht macht, in Luft auflösen.“

In einer Landtagsdebatte kritisierte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, dass die grün-rote Koalition das Thema „Kinderbetreuung“ auffällig häufig auf die Tagesordnung setze, aber trotz beständiger Mahnungen der FDP-Fraktion zu keiner Kurskorrektur bei der Thematik bereit sei.

„Insgesamt wurden in dieser Legislaturperiode schon zehn Debatten zum Thema ‚Kinderbetreuung‘ von Grün-Rot auf die Tagesordnung gesetzt. Allein die SPD beantragte fünf Aktuelle Debatten dazu. Fast ausnahmslos waren die vergangenen Debatten dem Ausbau der Kindertagesstätten für unter Dreijährige gewidmet, nur eine mit der Kindertagespflege. Den über Dreijährigen war keine grün-rote Debatte gewidmet. Schon am 11. Dezember 2014 habe ich namens der FDP-Fraktion in der Aktuellen Debatte der SPD zum Thema ‚Auf den Anfang kommt es an – der grün-rote Ausbau der Kleinkindbetreuung‘ diese einseitige Schwerpunktsetzung kritisiert und die Landesregierung zu einem Engagement für die Qualität gerade auch im Bereich der über Dreijährigen aufgefordert. Die Landesregierung hat jedoch keinerlei Kurskorrektur vorgenommen. So werde ich die Position der FDP-Fraktion nochmals vortragen.“

Timm Kern führte hierzu aus: „Grundsätzlich begrüßt die FDP die Bemühungen der Landesregierung, beim Ausbau der Kleinkindbetreuung weiter voranzukommen. Sorgen bereitet uns allerdings die einseitige Schwerpunktsetzung von Grün-Rot. Denn bisher ging es den Koalitionären in allererster Linie um den quantitativen Ausbau der Kleinkindbetreuung im Land. Das Bemühen um die Qualität der Kleinkindbetreuung blieb dabei aber auf der Strecke. Dabei heißt es im grün-roten Koalitionsvertrag: ‚Wir wollen die Qualität der frühkindlichen Angebote weiter verbessern. Hierzu werden wir den Orientierungsplan für die Kindertageseinrichtungen gesetzlich verankern und damit verbindlich einführen sowie für den Kleinkindbereich weiterentwickeln.‘ Trotz vollmundiger Ankündigungen in diesem Bereich ist jedoch so gut wie nichts passiert. So sehr wir Freien Demokraten den quantitativen Ausbau im U-3-Bereich begrüßen, so sehr vermissen wir aber Bemühungen, messbare Fortschritte beim Ausbau der Qualität insbesondere auch im Ü-3-Bereich zu erzielen.“

Der FDP-Fraktion sei bewusst, dass die Sicherung und der Ausbau der Qualität ein sehr personalintensives Anliegen ist, so Kern. „Aus diesem Grund hat damals die christlich-liberale Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen 210 Millionen Euro für die Personalausstattung zur Umsetzung des Orientierungsplans zur Verfügung gestellt. Auch die Sprachförderung ist traditionell ein Herzensanliegen der Liberalen. Gerade die sprachliche Bildung im frühkindlichen Alter ist wichtig für frühe Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb haben in der Zeit der christlich-liberalen Landesregierung bewirkt, dass im Rahmen einer vorgezogenen Einschulungsuntersuchung bei jedem Kind im Alter von ca. vier Jahren der Sprachstand erhoben wird. Grün-Rot hat die Zuschüsse für die Sprachförderung zwar aufgestockt – zu zwei Dritteln allerdings durch Umwidmungen aus bestehenden Programmen.“

Kern merkte an, dass die Sprachförderung weit von einer bestmöglichen Aufstellung entfernt sei. „Was hier grundsätzlich möglich wäre, zeigt das Programm des Bundes zur Sprachförderung. Bedauerlich ist vor allem, dass Grün-Rot sich nicht dazu durchringen konnte, die von der FDP-Landtagsfraktion seinerzeit beantragten 25 Millionen Euro zusätzlich in die Sprachförderung zu investieren. Die Regierungsfraktionen haben die – von der FDP abgelehnte – Erhöhung der Grunderwerbssteuer damit begründet, in die frühkindliche Bildung und Betreuung investieren zu wollen. 25 Millionen Euro aus den Einnahmen wollten Grüne und SPD nun aber für die Wohnungsbauförderung ausgeben. Da wären ein früherer Beginn und ein qualitativer Ausbau der Sprachförderung aus Sicht der FDP die weitaus bessere Alternative gewesen.“

Schließlich mahnte Timm Kern an, die Tagesmütter nicht zu vergessen: „Wir Liberalen treten dafür ein, dass die Betreuung bei einer Tagesmutter als gleichwertige Betreuungsform anerkannt wird. Gleichwertig, das heißt auch: Gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Tageseltern wie für die institutionellen Kitas, so dass die Eltern eine echte Wahlfreiheit haben.“

Der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, hat in einer Aktuellen Debatte des Landtags über die Atompolitik der Landesregierung vier Jahre nach dem Erdbeben und der damit verbundenen Nuklearkatastrophe von Fukushima nach den Konsequenzen für die Energiewende in Baden-Württemberg gefragt: „Ich finde es angebracht, darüber zu sprechen, was die Konsequenzen dieser Tragödie für unser Handeln sind.“ Der beschleunigte Atomausstieg sei beschlossene Sache und werde von allen Parteien mitgetragen, stellte Glück klar. Wer aus der Atomenergie aussteige, müsse aber auch in andere Energien einsteigen und sagen, wie er die Versorgungssicherheit in Zukunft gewährleisten wolle.

An Umweltminister Franz Untersteller gerichtet sagte Glück: „Herr Minister, Sie haben im Oktober 2014 richtigerweise den Bayerischen Ministerpräsident Seehofer für die Blockade des Netzausbaus kritisiert und deutlich gesagt, sie seien nicht gewillt, unter dem Vorwand der Versorgungssicherheit wieder eine Debatte über die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken zu führen. Jetzt frage ich, was tun Sie dafür, dass wir nicht wieder in diese Situation geraten?“. Der Zubau von gerade einmal 7 neuen Windenergieanlagen im Jahr 2014 bei gleichzeitigem Abbau von drei alten Anlagen biete keine ernsthafte Antwort auf die Frage der Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg, zumal die witterungsabhängige Windkraft ohne Speicherkapazitäten keine gesicherte Kraftwerksleistung ersetzen könne. „Gerade bei den technischen Innovationen für Speicher und Energieeffizienz kann und muss Baden-Württemberg viel mehr tun, damit der Atomausstieg gelingt und drohende Versorgungslücken abgewendet werden. Verantwortliche Atompolitik bedeutet, dass man die Energiewende in Baden-Württemberg voranbringt – da ist Ihre Bilanz verheerend“, sagte Glück.

Zur Meldung, wonach Finanzminister Schäuble (CDU) die Kritiker seiner geplanten Erbschaftsteuer-Reform zu mehr Sachlichkeit ermahne, sagte der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Herr Schäuble kann mit seiner Äußerung nicht darüber hinwegtäuschen, dass seine Pläne wirtschaftsfeindlich sind und eine besondere Zumutung für die mittelständische Wirtschaft in Baden-Württemberg darstellen. Die FDP-Landtagsfraktion sieht die Erbschaftssteuer generell kritisch, da das Geld schon einmal versteuert ist. Bei den Freibeträgen muss die 100 Millionen-Euro-Grenze voll ausgeschöpft werden, die das BVerfG zugelassen hat. Im Übrigen empfehle ich moderate, das heißt möglichst einstellige Steuersätze, um in jedem Fall eine für Arbeitsplätze unschädliche Lösung zu erreichen.“

In einer von der FDP beantragten Aktuellen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg wollte die FDP die Haltung der Landesregierung zum Freihandelsabkommen TTIP erfahren. Nachdem der sozialdemokratische Parteichef und Bundeswirtschaftsminister Gabriel davon gesprochen hatte, dass ohne TTIP der wirtschaftliche Abstieg drohe, wollte der FDP-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke von Ministerpräsident Winfried Kretschmann wissen, wie er zum Freihandel steht.

Immerhin sei die USA ein zentral wichtiger Wirtschaftspartner. Das Volumen der Direktinvestitionen europäischer Unternehmen in den USA sei bis zum Jahre 2011 auf 1,4 Billionen Euro angewachsen. Umgekehrt hätten US-Unternehmen bis zum selben Jahr in der EU 1,3 Billionen Euro investiert. Laut IFO-Institut seien in Folge des Abkommens in Deutschland 110.000 zusätzliche Arbeitsplätze zu erwarten. Die so wichtige Automobilindustrie wende bis zu einem Viertel ihrer Gesamtkosten für die Erfüllung unterschiedlicher Standards auf. Die sogenannte „Buy-American-Klausel“ halte insbesondere deutsche Zulieferer vom amerikanischen Markt fern.

Der für Baden-Württemberg so wichtige Mittelstand sei bei einem Jahresumsatz von mehr als zwei Millionen Euro zu über 50 Prozent der Unternehmen im Exportgeschäft tätig. Gerade der Mittelstand sei darauf angewiesen, von nicht tarifären Handelshemmnissen entlastet zu werden. Große Unternehmen könnten sich eigene Abteilungen oder Stabsstellen zu deren Bewältigung leisten, Mittelständler nicht. Solche Hemmnisse wie Zölle oder allgemeine Bürokratie schlügen mit Kostenaufschlägen von bis zu 26 Prozent zu Buche.

Baden-Württemberg müsse ein vitales Interesse an dem Thema haben. In Deutschland insgesamt mache der Export 47 Prozent des Sozialprodukts aus; in Baden-Württemberg 55 und in der Region Stuttgart sogar 80.

Es gebe nach den Worten von Rülke auch keinen Anlass, das Abkommen am Verbraucherschutz scheitern zu lassen. Bei einem Besuch in einem deutschen Hallenbad nehme man vermutlich schon beim Umziehen mehr Chlor auf, als beim Verzehr des legendären Chlorhühnchens. Die Kommission habe auch für die Verhandlungen die Verteidigung der Gütezeichen zugesagt. Anders als von Verbraucherschutzminister Bonde behauptet gebe es keine Gefahr für den Schwarzwälder Schinken. Im Übrigen hätten die USA durchaus auch in manchen Bereichen schärfere Verbraucherschutznormen als die EU. So dürfe Spielzeug in der EU 160mg Blei pro Kilogramm enthalten, in den USA lediglich 90. Und der Benzolgehalt des Benzins sei in den USA auf 0,62 Prozent limitiert, in der EU sei 1 Prozent erlaubt.

Auch seien die vielgeschmähten Schiedsgerichtsverfahren  kein K.O.-Kriterium für TTIP. Es komme auf die Regelungen und die Besetzung der Schiedsgerichte an. Auch heute brauche man in Streitfällen eine Entscheidungsinstanz. Ob der schwäbische Mittelständler beim Streit mit einem US-Kunden mit dem Friedensrichter von Dodge City besser bedient sei als mit einem international besetzten Schiedsgericht, bezweifle er, so Rülke. Immerhin sei die Regierung Kretschmann beim Streit um den EnBW-Kaufpreis ja auch vor ein solches Schiedsgericht gezogen.

Der Vorwurf mangelnder Transparenz trage auch nur begrenzt. Zwischenergebnisse würden zeitnah im Internet veröffentlicht. Am Ende entschieden die Parlamente auf europäischer und nationaler Ebene. Es gebe also auch kein Demokratiedefizit.

Nun wolle er wissen, wie die Landesregierung insgesamt und der Regierungschef ganz persönlich zu TTIP und zum Freihandel stehen. Kretschmann könne nämlich nicht einerseits in Sonntagsreden den „Wirtschaftsversteher“ spielen und werktags mit den Fortschrittsverweigerern aus seiner grünen Partei plumpe protektionistische Sprüche klopfen, so Hans-Ulrich Rülke.

Im Rahmen einer aktuellen Landtagsdebatte mit dem Titel „S 21-Filderbahnhof, wo kein Wille da kein Weg – Landesregierung vertut Jahrhundertchance” sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Das sich abzeichnende Filderbahnhof-Schreckensszenario mit einer verspäteten Inbetriebnahme hat mehrere Väter: Zum einen die von der TU Dresden aufgedeckten Fehlplanungen der Bahn. Zum anderen aber vor allem die Verzögerungstaktik von Verkehrsminister Hermann. Man hat den Eindruck, dass der Minister erst aus dem Bremserhäuschen herausgekommen ist, seit er auf den Fildern für den Landtag kandidiert. Wir könnten schon seit Jahren weiter sein. Sowohl die SPD, als auch der Ministerpräsident haben 2012 einen Diskussionsprozess und auch eine finanzielle Beteiligung für einen verbesserten Filderbahnhof angeboten. Ministerpräsident Kretschmann hat am 6. November 2012 erklärt: ‚Wir sind ja keine Fundis‘. Beide konnten sich jedoch gegen einen fundamentalen S-21-Gegner Hermann nicht durchsetzen. Wäre man schon damals flexibler gewesen, könnte man heute Verbesserungen bei der Wendlinger Kurve verhandeln. Es ist ohnehin sehr erstaunlich, welche Verhandlungsstrategie Minister Hermann verfolgt. Das Ergebnis der Verhandlungen war vorab schon in der Zeitung zu lesen. Glanzleistungen sehen anders aus. Minister Hermann investiert nun Millionen Landesgelder in den Ausbau eines Regionalbahnhofs Stuttgart Vaihingen. Mit Landesgeldern wird in Stuttgart-Vaihingen der Berghautunnel vergrößert. Das ist beides höchst fragwürdig und keine Landesaufgabe. Die Finanzierungsbeteiligung des Landes an den Mehrkosten ist zudem ein undurchsichtiges Konstrukt ersten Ranges. Weil Hermann den Schein des Kostendeckels wahren will, werden munter Zugverbindungen bestellt, bei denen ein tatsächlicher Bedarf mit einem großen Fragezeichen versehen ist. Es ist ein Taschenspielertrick, die Finanzierungsbeteiligung des Landes auf eine Tunnelvergrößerung in Vaihingen, ein Überwerfungsbauwerk und den Bau eines Regionalbahnhofs zu verlagern. Es ist schade, dass die Chance für einen Flughafenbahnhof plus leichtfertig vertan wurde. Ob eine spätere Gleisanbindung des Flughafenbahnhofs in Richtung Wendlingen jemals kommt und wer sie bezahlt, steht völlig in den Sternen.“

Zur Einigung der interfraktionellen Arbeitsgemeinschaft über eine „Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes“ sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Rechtsstaat und die ihn schützenden Institutionen leben von dem Vertrauen, das ihnen von den Bürgerinnen  und Bürgern entgegen gebracht wird. Vor allem die Mordserie der sogenannten „Zwickauer  Terrorzelle“ hat dieses Vertrauen in die Funktionsfähigkeit und -weise der Sicherheitsbehörden erheblich erschüttert. Die seit dem Auffliegen der  „Zwickauer  Terrorzelle“ November 2011 zutage tretenden  Erkenntnisse zeigten auch, dass die parlamentarische Kontrolle des Landesamtes für Verfassungsschutz intensiviert werden muss. Vorschläge dazu hatten wir als FDP bereits im September 2012 vorgestellt. Die nun im Wege der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Stärkung parlamentarische Kontrolle der Verfassungsschutzes“ erreichte Einigung  enthält viele unserer Vorschläge. So wird die Landesregierung einem eigenständigen Parlamentarischen Kontrollgremium über die Aktivitäten des Landesamtes für Verfassungsschutz berichten. Das Kontrollgremium kann unter anderem:

  • von der Landesregierung Einsicht in die Akten des Landesamts für Verfassungsschutz sowie in die Akten der Landesregierung mit Bezug zum Landesamt für Verfassungsschutz und Zugang zu den Diensträumen des Landesamts für Verfassungsschutz verlangen,
  • Angehörige des Landesamts für Verfassungsschutz sowie die für die Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz zuständigen Mitglieder der Landesregierung und Behördenmitarbeiter befragen und schriftliche Auskünfte einholen, die zu befragenden Personen sind verpflichtet vollständig und wahrheitsgemäß auszusagen,
  • dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Gelegenheit zur Stellungnahme in Fragen des Datenschutzes geben,
  • die Beauftragung eines Sachverständigen bei Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Kontrollgremiums vornehmen,

Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums können zudem zur Unterstützung ihrer Arbeit besonders verpflichtete Mitarbeiter der Fraktion hinzuziehen, die Akten einsehen können und an den Sitzungen teilnehmen dürfen. Bedienstete des Landesamts für Verfassungsschutz dürfen sich ohne Einhaltung des Dienstwegs an das Parlamentarische Kontrollgremium bei zeitgleicher Unterrichtung der Behördenleitung wenden.

Soweit dies aus zwingenden Gründen des Schutzes des Nachrichtenzugangs oder der Arbeitsweise des LfV oder wegen schutzwürdiger Interessen Dritter notwendig ist oder wenn der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung betroffen ist, kann die Landesregierung zwar die Unterrichtung als auch die Akteneinsichtnahme verweiger. Macht die Landesregierung von diesen Rechten Gebrauch, hat sie dies jedoch dem Parlamentarischen Kontrollgremium gegenüber zu begründen.

Insgesamt werden so noch in diesem Jahr die parlamentarischen Kontrollrechte gegenüber der Landesregierung gestärkt. Dabei richtete sich unsere Forderung  nach mehr Kontrollbefugnissen nicht gegen den Verfassungsschutz; Kontrolle ist vielmehr ein wesentlicher Teil der Legitimation der Arbeit von Nachrichtendiensten. Wir hoffen, dass Grün-Rot nun auch das Landesamt für Verfassungsschutz in seiner Arbeit zum Schutze unserer freiheitlichen Gesellschaft stärkt.“

In der zweiten Debatte über das „Bildungszeitgesetz für Baden-Württemberg“ übte der FDP-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke scharfe Kritik am Gesetzentwurf der grün-roten Landesregierung. Nach den Worten von Rülke handle es sich bei beim Bildungszeitgesetz um eine glasklare Forderung der Gewerkschaft verdi. Mit der Umsetzung durch Grün-Rot vollziehe Wirtschaftsminister Schmid eine tiefe Verbeugung vor der Gewerkschaftsklientel der SPD.

Rülke konfrontierte den Wirtschaftsminister mit dessen Äußerung in der ersten Lesung, wonach die Landesregierung eine völkerrechtliche Vereinbarung aus dem Jahr 1976 umsetze. Der FDP-Fraktionsvorsitzende fragte Schmid: „Wenn Sie hier sogar das Völkerrecht auf Ihrer Seite sehen, wie kann es dann sein, dass es laut Ihrem Gesetzentwurf für Mitarbeiter kleinerer Betriebe Ausnahmen geben soll? Gilt das Völkerrecht für diese Betriebe nicht, oder erklären Sie mit ihren Debattenbeiträgen die UNO als nicht mehr zuständig für die ganze Wirtschaft? Weiß man das in Genf und New York schon?“

Rülke unterstrich, dass er die geplante Bildungsurlaubsregelung für unnötig halte. Denn die Wirtschaftsbetriebe des Landes hätten selbst ein ureigenes Interesse daran, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fortzubilden und auf dem neuesten Wissensstand zu halten. Bereits jetzt investiere die Wirtschaft Millionen in Weiterbildung. Im Maschinenbau Baden-Württemberg beispielsweise bilden sich die Mitarbeiter durchschnittlich drei Tage im Jahr fachlich und technisch weiter.

Das Bildungszeitgesetz sei auch schädlich, weil es die Unternehmen mit Personalmehrkosten bis zu 2,5 Prozent belaste, so Hans-Ulrich Rülke. Laut Gesetzentwurf müsste die Bildungszeit in keinem Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit stehen. Daher stelle sich die Frage, warum Betriebe dafür bezahlten Urlaub einräumen müssten.

Außerdem machten die Erfahrungen aus anderen Bundesländern deutlich, dass die Bildungszeit auch zur Freizeitgestaltung genutzt werden soll. Rülke verwies darauf, dass sich zwischenzeitlich ein regelrechter Bildungsurlaubs-Markt entwickelt habe. Im Internet gebe es Tipps, wie man einen Bildungsurlaub besonders clever gestalten könne. Der Fraktionsvorsitzende zitierte wörtlich von einer Homepage: „Du kannst sogar Bildungsurlaub von zwei Jahren zusammenlegen. Wenn du dann noch normalen Urlaub dranhängst, kannst du dir eine kleine Auszeit für Deinen Backpacking Trip schaffen. Es muss auch nicht unbedingt ein Sprachkurs sein, es gibt auch Angebote wie Yoga, oder ich habe sogar mal ein Angebot mit Pferden gesehen, das anerkannt wurde.“ (Siehe: https://www.travelicia.de/bildungsurlaub-beantragen/)

Rülke abschließend: „Die grün-rote Landesregierung traut der Wirtschaft im eigenen Land nicht über den Weg. Fortbildung ist bei den Unternehmen bestens aufgehoben. Wirtschaftsminister Schmid bekommt für sein Bildungszeitgesetz sicher ein rotes Sternchen in sein Gewerkschafts-Fleißheftchen, verlängert damit aber die Liste der unnötigen Zumutungen für die baden-württembergische Wirtschaft“.

Der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Andreas Glück hat die grün-rote Verschärfung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz als Sanierungsbremse kritisiert: „Wenn Sie die Anforderungen an den Heizungstausch und die energetische Gebäudesanierung immer weiter hochschrauben, führt dies nur dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Jahrzehnte alten Heizkessel lieber noch dreimal reparieren lassen, weil sie die hohen Investitionskosten scheuen. Das ist eine Sanierungsbremse auf Kosten des Klimaschutzes. Deshalb lehnen wir die Erhöhung des Pflichtanteils erneuerbarer Energien von 10 auf 15 Prozent und somit auch die ganze Gesetzesnovellierung ab.“ Glück fügte hinzu, mit den heutigen Erfahrungen über die mäßige Entwicklung der Zahlen beim Heizungstausch und Gebäudesanierung in Baden-Württemberg im Vergleich zu Bayern würde die FDP-Fraktion auch dem schwarz-gelben Erneuerbare-Wärme-Gesetz von 2007 nicht mehr zustimmen.

„Wir wollen nicht, dass immer nur über Verpflichtungen gearbeitet wird, sondern über das Setzen von Anreizen. Die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen wäre ein solcher Anreiz gewesen, aber diesen Anreiz haben SPD und Grüne 2012 im Bundesrat aus reiner Parteitaktik verhindert,“ sagte Glück. Im Land falle Grün-Rot nun nichts außer Zwang ein. „Anreize zu setzen ist der Landesregierung fremd. Die einzigen Instrumente lauten: Verbieten, Besteuern und Verpflichten“, sagte Glück.

Zur Vorstellung des Projekts zur Unterstützung lokaler Bündnisse für Flüchtlingshilfe sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagfraktion, Andreas Glück: 

„Mit der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements geht die Landesregierung einen wichtigen Baustein für eine gelungene Flüchtlingsaufnahme an. Ehrenamtlich Tätige leisten einen essentiellen Beitrag, um die Flüchtlinge in ihrem Bemühen um ein gutes Zusammenleben zu unterstützen. Die Hilfsbereitschaft der Zivilbevölkerung ist Zeichen einer starken Willkommenskultur.

Allerdings kann es nicht ausreichen, lediglich die Vereine und Freundeskreise mit Kampagnen und Handreichungen auszustatten. Auch die Rahmenbedingungen müssen geeignet sein, das wertvolle Engagement zu befördern. Dazu gehört meiner Meinung nach auch, dass beispielsweise den Ehrenamtlichen ein besserer Zugang zu den Erstaufnahmeeinrichtungen gewährt wird, wo die neu ankommenden Flüchtlinge besonders intensiver Hilfe bedürfen. Genauso wenig darf ehrenamtliches Engagement konterkariert werden, wie es immer noch gelegentlich geschieht. In der dortigen vorläufigen Unterbringung kommen noch immer Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten wie etwa den Balkanstaaten an, deren Anträge praktisch keine Aussicht auf Erfolg haben. Die unentgeltlichen Helfer fühlen sich dann zu Recht vor den Kopf gestoßen, wenn ihre wochen- oder monatelange Unterstützung dieser Asylsuchenden mit deren Abschiebung ein abruptes Ende findet. Hier gilt es, die Dauer der Asylverfahren weiter zu verkürzen, damit die Asylsuchenden möglichst schnell einen verbindlichen Status haben. Abschiebungen von Antragstellern aus sicheren Herkunftsstaaten müssen bereits aus der Erstaufnahme angedacht werden. Wir halten unsere Forderung nach einer weiteren Verkürzung der Asylverfahren an die Landesregierung und das Bundesamt aufrecht.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur von Kultusminister Stoch vorgestellten ersten Auswertung des grün-roten Ganztagskonzepts:

„Angesichts dieser eher mickrigen Bilanz verwundert es, dass der Kultusminister das grün-rote Ganztagskonzept einseitig bejubelt statt es kritisch zu überdenken. Bei nur 80 Neuanträgen und lediglich 32 Grundschulen, die zum kommenden Schuljahr 2015/16 vom alten Landeskonzept zum neuen wechseln, dürfte es schwierig werden, wie angestrebt einen Großteil der insgesamt rund 2500 Grundschulen auf Ganztagsbetrieb umzustellen. Es rächt sich nun, dass die grün-rote Landesregierung einseitig auf die rhythmisierte Pflichtganztagsschule setzt und mit engen Vorgaben den Schulen und ihren Trägern die Gestaltungsfreiheit nimmt. Wie man es besser macht, kann man am Gesetzentwurf der Liberalen sehen. Die FDP-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung abermals auf, auch die von ihr geschmähte offene Form der Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und freiwilligen Angeboten am Nachmittag ins Schulgesetz aufzunehmen. Was jeweils das pädagogisch beste weil passende Angebot ist, können die Verantwortlichen vor Ort besser entscheiden als eine Landesregierung, die letztlich doch stets ideologische Gesichtspunkte in den Vordergrund stellt.“

Zur Berichterstattung, wonach Justizminister Stickelberger und die SPD-Fraktion die Bewährungshilfe in staatliche Hände überführen wollen, sagt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Was sich in der von der FDP-Landtagsfraktion beantragten aktuellen Landtagsdebatte zur Zukunft der Bewährungshilfe im Februar abzeichnete, wird nun wohl Realität: Die SPD und ihr Justizminister verstaatlichen die baden-württembergische Bewährungshilfe, die in den Händen der privaten gemeinnützigen NEUSTART GmbH ein Erfolgsmodell ist. Ursprünglich wollte die grün-rote Landesregierung schon mit der Evaluation der Bewährungs- und Gerichtshilfe Argumente für ihre ideologisch motivierten Verstaatlichungswünsche sammeln. Dieser Versuch scheiterte, denn im Rahmen der Evaluation wurde festgestellt, dass seit der Übernahme der Bewährungshilfe durch NEUSTART im Jahr 2007 die fachlich-strukturelle Qualität der Bewährungshilfe deutlich gestärkt worden ist. Dann versuchte die SPD die Bewährungshilfe mit der Behauptung zu diskreditieren, die Mitarbeiter bei NEUSTART würden schlecht bezahlt. Dem widersprach sogar die Gewerkschaft verdi. Nun hat sich die SPD offensichtlich mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.11. 2014 eine neue Begründung für eine Verstaatlichung der Bewährungshilfe gesucht. Dabei unternimmt sie aus ideologischen Gründen keine ernsthaften Bemühungen, die Anforderungen aus dem Gerichtsurteil umzusetzen. Mit den in diesem Zusammenhang zitierten „unauflösbaren Widersprüchen“ meint das Bundesverwaltungsgericht indes nur, dass die Fehler in der rechtlichen Konstruktion der Bewährungshilfe vom Gericht nicht im Wege der Auslegung beseitigt werden können. Das Gericht stellt nicht fest, dass der Gesetzgeber die Fehler nicht beheben kann. Vielmehr zeigt das Gericht die Fehler der bisherigen gesetzlichen Regelung so eindeutig auf, dass für deren Beseitigung genügend Ansätze vorhanden sind. Dies aber wird von der SPD gerade nicht gewollt. In einer Zeit, in der das Justizministerium durch die Vorgänge im Strafvollzug und die Umsetzung der Grundbuch- und Notariatsreform eigentlich genug belastet ist, schafft der Justizminister so ohne Not eine neue große Baustelle.“

Zur Meldung, wonach das Sozialministerium Baden-Württemberg am grundsätzlichen Verbot von Doppelzimmern in der Pflege und einer maximalen Größe von 100 Bewohnerinnen und Bewohnern festhalten wolle, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Sozialministerin verschließt die Augen vor der Realität. Baden-Württemberg steuert auf deutlich steigende Zahlen von pflegebedürftigen Menschen zu, für die wir politisch die Verantwortung tragen. Wir müssen die Aussagen der erfahrenen Experten in unserem Land ernst nehmen, die auf die Problematik der kompromisslosen Anwendung der Übergangsfristen der Landesheimbauverordnung mit dem Stichtag 01.09.2019 hinweisen. Wenn die Sozialministerin bei den Übergangsfristen für die Doppelzimmer und die Beschränkung der Platzzahl nicht mit Fingerspitzengefühl agiert, trägt sie allein die Verantwortung für eine drohende Unterversorgung stationärer Pflegeplätze in Baden-Württemberg ab 2019. Allein in Stuttgart würden im Jahr 2019 über 1.500 Pflegeplätze wegfallen. Dabei brauchen wir rund 500 Plätze mehr. Gute und bewährte Angebote sollten eine angemessene Übergangsfrist erhalten, wie sie das Gesetz vorsieht. Ansonsten trifft dies vor allem diejenigen, die sich die dadurch stark steigenden Pflegeheimkosten nicht mehr leisten können. Ich fordere eine angemessene Übergangszeit für bestehende Pflegeheime, um das Angebot insgesamt zu sicheren und die Pflege bezahlbar zu halten.“

Zur Berichterstattung, wonach die Landesregierung das Verkaufsverbot für Alkohol erweitern will, sagten der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Mit immer neuen Verboten schränkt die grün-rote Landesregierung die Freiheit der Bürger ein. Erst ging es um den Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen, dann um eine Verlängerung der Sperrzeiten für Gaststätten. Nun sind die Automatenwirtschaft und Lieferdienste in den Fokus der Koalition geraten. Die Grünen haben ein weiteres Mal kein Problem damit, wenn die Freiheit der ganz überwiegend unbescholtenen Bürger als Beifang im Netz des sozialdemokratischen Aktionismus endet. Dabei zeigt der Bundesvergleich, dass mit zielgerichteten Aufklärungskampagnen die Fälle übermäßigen Alkoholkonsums bei Jugendlichen signifikant gesenkt werden können, ohne die Freiheit aller einzuschränken. Statt den Verkauf von Alkohol allgemein weiter einzuschränken, sollte bei der Prävention angesetzt werden. Nahezu skurril ist, dass die Grünen parallel zur Diskussion um die Verschärfung des Alkoholverbotes die Legalisierung bisher illegaler Drogen anstreben.“

 

Im Vorfeld des am Freitag in Berlin stattfindenden Spitzengesprächs zur Gestaltung des Filderbahnhofs im Rahmen des Bahnprojekts Stuttgart-Ulm und zu Berichten , wonach sich das Land auf die Variante „drittes Gleis“ festgelegt habe, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Dieser Freitag muss der Tag sein, an dem die Zeichen für einen zukunftsfähigen Filderbahnhof auf ‚Freie Fahrt‘ gestellt werden. Ich rufe alle Beteiligten auf, sämtliche Eitelkeiten über Bord zu werfen und sachorientiert an einer Lösung zu arbeiten, die Raum lässt für zusätzlichen Schienenverkehr in der Zukunft. Baden-Württemberg ist eine Wachstumsregion. Wir brauchen daher eine Verkehrsinfrastruktur, die diesem Wachstum gerecht werden kann. Wenn nun die Lösung am Filderbahnhof ‚drittes Gleis‘ statt ‚Filderbahnhof plus‘ lauten sollte, dann muss auch bei dieser Lösung Verkehrsminister Hermann zeigen, dass er mehr kann, als im öffentlichen Personenverkehr immer nur von anderen Anstrengungen zu verlangen.

Am Filderbahnhof brauchen wir zwingend eine atmende Infrastruktur. Zusätzliche Züge müssen untergebracht werden. Daher ist eine leistungsfähige Verbindung auch von und nach Ulm zwingend erforderlich. Die FDP-Landtagsfraktion fordert auch ein, sich dringend Gedanken über die Wendlinger Kurve zu machen. Diese muss so gebaut werden, dass später dort mehr Züge fahren können als heute. Die jetzige eingleisige Planung wird dem nicht gerecht. Deshalb ist auch die Bahn am Zug. Es ist offensichtlich geworden, dass die bisherige Planung mit erheblichen Mängeln behaftet ist. Das hat das Gutachten der Technischen Universität Dresden ergeben. Also müssen alle nicht nur an einen Tisch, sondern alle müssen sich auch bewegen.“

In einer aktuellen Landtagsdebatte mit dem von der SPD gewählten Titel „Arbeit, Export, Finanzen – Baden-Württemberg ist Meister aller Klassen“ kritisierte der Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, dieses „inszenierte Selbstlob“ der Sozialdemokraten. „Wenn einem nichts mehr einfällt, dann brüstet man sich mit fremden Erfolgen“, so Rülke. Zweifelsohne stünde Baden-Württemberg mit seiner Wirtschaftskraft sehr gut da, so Rülke, stellte aber fest: „Dies ist das Verdienst der tüchtigen Menschen und Unternehmen im Land, nicht wegen, sondern trotz einer Regierungspolitik, die alles andere als wirtschaftsfreundlich ist.“

Rülke betonte, dass der große Exporterfolg Baden-Württembergs mit den hervorragenden Spitzenleistungen im Technologiebereich und den vielen international erfolgreichen Mittelständlern von positiven Außenwirtschaftsfaktoren wie relativ niedrigen Rohstoffkosten und niedrigen Zinsen begünstigt sei. „Die gleichen Sozialdemokraten, die sich hier mit Exportleistungen loben, haben laut Handelsblatt vom 5. März 2014 den Exportüberschuss auf Bundesebene wörtlich als ‚schädlich für die Stabilität der Eurozone‘ bezeichnet. Grün und Rot trauen dem Erfolg der Wirtschaft nicht, auch wenn sie hier damit angeben“, so Rülke.

Dass sich die Landesregierung hier ausgerechnet als Meister in Finanzfragen feiern lassen wolle, sei ein dreistes Stück. „Die einzige Meisterschaft, die diese Regierung hinbekommt, ist Schuldenmeister aller Klassen“, sagte Rülke. Und: „Nur Nordrhein-Westfalen betreibt eine schlimmere Finanzpolitik. Der zweitschlechteste zu sein ist von der Meisterschaft weit entfernt. Andere Länder zahlen längst Schulden zurück, Grün-Rot will mit Rekordsteuereinnahmen unter Hängen und Würgen im Wahljahr 2016 eine einmalige Netto-Null erreichen.“

Die grün-rote Wirtschaftspolitik sei nur für konjunkturell gute Zeiten geeignet und spiele bei dieser Landesregierung sowieso nur die zweite Geige, so Hans-Ulrich Rülke. Die misstrauische Haltung gegenüber Unternehmen und Betrieben werde auch durch immer neue Zumutungen auf Bundes- und Landesebene deutlich, beispielsweise durch überzogene Bürokratie beim Mindestlohn, dem grün-roten Tariftreuegesetz und dem Bildungsurlaubsgesetz. „Davon lenkt auch dreistes Eigenlob nicht ab“, so Rülke abschließend.

 

In einer Landtagsdebatte über einen Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zur Aufhebung des baden-württembergischen Tariftreue- und Mindestlohngesetzes übte der mittelstandspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Niko Reith, scharfe Kritik an der grün-roten Landesregierung.

Die Ablehnung des Gesetzes durch SPD und Grüne mache erneut die wirtschaftsfeindliche Politik der Regierung deutlich. „Es zeigt sich einmal mehr, dass der Ministerpräsident nicht die Ikone einer vom ihm selber propagierten ‚Wirtschaftspartei‘ ist, sondern dass kompetente Wirtschaftspolitiker in den Reihen der Regierungsfraktionen eher auf der roten Liste der bedrohten Arten zu finden sind“, so Reith.

Knapp zwei Jahre nach Einführung des baden-württembergischen Tariftreue- und Mindestlohngesetzes konnte keines der verfolgten Ziele in der Praxis auch nur annähernd erreicht werden. „Dieses grün-rote Gesetz hat den Faktencheck nicht bestanden“, so Reith. Die FDP-Landtagsfraktion kritisiert unter anderem die überbordende Bürokratie. „Kommunen, das Handwerk, die Bauwirtschaft – alle Anwender des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes beklagen eine nicht mehr hinnehmbare Bürokratie. Umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflichten rauben gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen die Zeit für ihr eigentliches Kerngeschäft. Mit dem seit dem 1. Januar 2015 geltenden Mindestlohngesetz der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD fallen die Nachweis- und Dokumentationspflichten sogar noch doppelt an. Die sogenannte ‚Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung‘ von SPD-Arbeitsministerin Nahles setzt diesem ganzen Bürokratiewahnsinn noch die Krone auf und führt zu zusätzlicher Rechtsunsicherheit. Wir Freie Demokraten fordern Grün-Rot deshalb auf, von ihren Möglichkeiten Gebrauch zu machen und diese Bürokratielawine zu stoppen“, so Reith.

Zudem helfe das Tariftreuegesetz auch nicht den Betroffenen. Ein flächendeckendes Lohndumping finde in Baden-Württemberg nicht statt. „Gerade aus dem Mittelstand bekommen wir tagtäglich zu hören: ‚Wir haben kein Problem mit den 8,50 Euro. Wir zahlen unseren Mitarbeitern deutlich mehr!‘ Zudem entsteht durch das Gesetz kein fairer Wettbewerb. Das Ungleichgewicht im Wettbewerb wird sogar noch verschärft. Die Bauwirtschaft bestätigte uns in der Anhörung, dass sich durch den Regelungsgehalt des Gesetzes die Anwendung de facto auf die baden-württembergischen Unternehmen beschränkt, was zu einer Ungleichbehandlung mit Unternehmen anderer Länder führt.“, sagte Reith.

Abschließend verwies Reith in der Debatte darauf, dass sich das Tariftreue- und Mindestlohngesetz in den zwei Jahren seiner Anwendung als wirkungslos erwiesen habe. „Der Baden-Württembergische Omnibusunternehmerverband beklagte in der Anhörung, dass einige Unternehmen, die bei Ausschreibungen den Zuschlag erhalten, sich ganz offensichtlich nicht an das Gesetz hielten, obwohl sie die entsprechende Tariftreueerklärung unterschrieben hätten. Auch die Vergabestellen sind gar nicht in der Lage die Lohnstrukturen der Unternehmen zu durchleuchten und so entsprechende Kontrollen über die Einhaltung des Tariftreuegesetzes durchzuführen“, so Reith. Selbst die grün-rote Landesregierung habe keine Erkenntnisse über die Wirksamkeit des eigenen Gesetzes – weder über die Fallzahlen noch über verhängte Vertragsstrafen oder andere Maßnahmen. Nach den Ergebnissen der Anhörung ist sei es da schon sehr verwunderlich, dass die Landesregierung behaupte, dass ihr „grundsätzliche oder nennenswerte Probleme“ mit dem Gesetz nicht bekannt seien.

„Ein Gesetz, das den Faktencheck in der Praxis nicht besteht, gehört in den Papierkorb. Eine grün-rote Landesregierung, die nichts von den Anliegen der mittelständischen Wirtschaft versteht, gehört abgewählt“, so Reith abschließend.

Der jagdpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hat in der von den Freien Demokraten beantragten Aktuellen Debatte des Landtags „Jagdrechtspolitik am Landtag vorbei ­­­- Unter Grün-Rot kommt die ganze Wahrheit stets durch die Hintertür im Wege der Verordnung“ den Verordnungsentwurf der Landesregierung zum Jagdrecht scharf kritisiert: „Am 8. Oktober letzten Jahres habe ich genau diese Hintergehung und Trickserei angemahnt. Herr Präsident, ich zitiere aus meiner Rede: Werte Kolleginnen und Kollegen, die in dem vorgelegten Gesetzentwurf beinhalteten Ermächtigungen zeigen, dass die Exekutive die Möglichkeit hat, am Landtag vorbei Jagdpolitik zu machen.“ Genau dies sei jetzt der Fall.

Bullinger bezeichnete die Vorgehensweise der grün-roten Landesregierung, weitreichende Änderungen nicht per Gesetz, sondern im Wege der Verordnung am Landtag vorbei durchzusetzen, als „trickreiche Masche“: „Das ist einer Demokratie unwürdig und eine Ohrfeige für dieses Parlament.“

Konkret kritisierte Bullinger die zahlreichen nachträglichen Verschärfungen des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes durch die vom Ministerium für Ländlichen Raum geplante Durchführungsverordnung. So werden die Jagdzeiten vieler Arten im Verordnungsentwurf weiter verkürzt, so zum Beispiel bei Rabenkrähen und Federwild. Zum Teil werden Jagdzeiten von Arten, die im Gesetz als zu bejagen gelten, in der Verordnung sogar ganz gestrichen, etwa bei der Tafelente oder Krickente. Eine weitere praxisferne Verschärfung sieht die Durchführungsverordnung laut Bullinger bei der Wildfütterung vor. Das Gesetz sieht vor, dass Fütterungsgenehmigungen eine Fütterungskonzeption für eine bejagbare Fläche von mindestens 2.500 Hektar voraussetzt. In der Durchführungsverordnung ist plötzlich davon die Rede, dass es sich um 2500 Hektar zusammenhängend bejagbarer Fläche handeln muss. Zudem verwässere die fachliche Durchführungsverordnung die Qualifikation von Wildschadensschätzern, bemängelte Bullinger.

Wesentliche Änderungen nicht per Gesetz, sondern auf dem Verordnungsweg durchzusetzen, sei inzwischen ein gängiges Muster der grün-roten Landesregierung, sagte Bullinger: „Es gibt noch andere Beispiele, wie die zahlreichen Ermächtigungen im Klimaschutzgesetz, das klein ausfiel, aber dem Umweltminister einen Freibrief gibt, um in andere Rechtsgebiete einzugreifen, oder der jüngste Entwurf zur Novellierung des Landesnaturschutzrechts wo in § 15 Abs. 5 mit der Ermächtigung des Ministeriums zu einer landeseigenen Kompensationsverordnung die gleiche Masche läuft wie beim Jagdrecht.“

Abschließend kritisierte Bullinger die Kritik des Ministers für Ländlichen Raum an der Großdemonstration der Jägerschaft vor dem Landtag: „Werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin geradezu erschüttert, wenn Minister Bonde von der selbsternannten grün-roten Bürgerregierung die Demonstration der Jäger schäbig missbilligt. In Deutschland gilt noch immer das freie Demonstrationsrecht nach Artikel 8 des Grundgesetzes. Wenn die Jäger verständlicherweise der Ansicht sind, dass die Sozialdemokraten und die Grünen die Eigentums- und Nutzungsrechte immer weiter beschränken, sie bevormunden und mit Verordnungen am Landtag vorbei weiter entmündigen, dann ist es ihr gutes Recht dagegen zu demonstrieren. Die Ausübung des Versammlungsrechts hat ein Minister, Herr Bonde, weder zu kritisieren noch zu verunglimpfen.“

In einer Landtagsdebatte über den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen warf der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, dem Kultusminister Scheinheiligkeit vor. „Der Gesetzentwurf zur Inklusion an Schulen ist ein trauriges Beispiel für das Auseinanderklaffen von Reden und Handeln bei der grün-roten Landesregierung. Seit über einem Jahr mahnt die FDP-Fraktion den Kultusminister, an die Initiative seiner Vorgängerin Gabriele Warminski-Leitheußer anzuknüpfen und das Inklusionskonzept fraktionsübergreifend zu erarbeiten. Einen FDP-Antrag auf Einrichtung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe für das Inklusionskonzept lehnte die grün-rote Regierungsmehrheit im Landtag am 29. Januar 2014 ab. Und nun ruft der Kultusminister am 14. Februar 2015 zur ‚parteiübergreifenden Umsetzung‘ des grün-roten Gesetzentwurfs auf – kurz bevor ihn die Regierung beschlossen und zur Anhörung freigegeben hat. Bis heute hat die Landesregierung unserer Fraktion keinen Inklusions-Gesetzentwurf übersandt. Und öffentlich zugänglich ist er bislang auch nicht. Eine fraktionsübergreifende Initiative hatten wir Freien Demokraten uns anders vorgestellt.“

Kern wies darauf hin, dass dem grün-roten Inklusions-Entwurf auch in inhaltlicher Hinsicht eine interfraktionelle Bearbeitung wahrlich nicht geschadet hätte. Kern wörtlich: „Was bisher von Grün-Rot vorgestellt wurde, ist möglicherweise gut gemeint, aber handwerklich unterirdisch. Was ein gestärktes Elternwahlrecht konkret bedeutet, ist beispielsweise völlig unklar. Da sind Unstimmigkeiten und Konflikte vor Ort vorprogrammiert – zu Lasten der Betroffenen und ihrer Eltern.“

Es räche sich, dass Grüne und SPD hohe Erwartungen bei der Inklusion geweckt haben. „Ob ein Inklusionsgesetz mehr Chancen eröffnet, misst sich an seiner Praxistauglichkeit. Eine fraktionsübergreifende Initiative hätte die Chance bedeutet, den betroffenen jungen Menschen in den Mittelpunkt des Gesetzes zu stellen. Diese Chance ist aber ebenso verpasst worden wie diejenige, mit Inklusionsbudgets beispielsweise mit einer Art Rucksack pro Schüler einen klugen Finanzierungsrahmen für qualitativ fundierte Inklusionsangebote zu schaffen“, so Timm Kern.