Der fischereipolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Dr. Friedrich Bullinger hat Grün-Rot scharf für die Änderung der Zuständigkeiten für das Fischereiwesen im Ministerium für Ländlichen Raum kritisiert. „Hier werden rein ideologisch motiviert bewährte und gewachsene Strukturen zerschlagen,“ sagte Bullinger. Nach eigener Aussage in einer Antwort auf einen FDP/DVP-Antrag hat der Minister für Ländlichen Raum Alexander Bonde die Fischereiverwaltung des Ministeriums zum 15. Januar 2015 aus der Landwirtschaftsabteilung herausgenommen und in die Abteilung Forstwirtschaft übertragen (siehe Anlage, Drucksache 15/6341). Bonde begründet diese Maßnahme mit „ausschließlich arbeitsökonomischen Gründen.“

Bullinger indessen sieht andere Beweggründe. „Die Umstrukturierung wirkt eher wie eine Art Disziplinarmaßnahme. Einige dem Minister besonders nahe stehenden Naturschutzverbände haben die ausgewogene und sachkundige Arbeit der Fischereiverwaltung schon lange im Visier. Vor allem nach der Veröffentlichung der Studie der Fischereiforschungsstelle Langenargen zur Bedrohung des Fischbestands im Bodensee durch den Kormoran im vorigen September hat der NABU den Minister mehrfach unverblümt aufgefordert, der Landwirtschaftsabteilung des Ministeriums das Fischereiwesen zu entziehen,“ sagte Bullinger.

Weitergehende Umstrukturierungen als der Abteilungswechsel im Ministerium seien derzeit nicht vorgesehen, antwortete Minister Bonde in seiner Stellungnahme zum Antrag der FDP/DVP-Fraktion. So bleibe die Fischereiforschungsstelle des Landes in Langenargen weiterhin Teil des Landwirtschaftlichen Zentrums Baden-Württemberg. Auch innerhalb der vier Regierungspräsidien (RP) soll die Fischereiverwaltung laut Bonde in den Landwirtschaftsabteilungen verbleiben. Der FDP-Abgeordnete Bullinger sieht dadurch seinen Verdacht erhärtet: „Auf der einen Seite ist es beruhigend, dass zumindest auf RP-Ebene die bewährten Anlaufstellen erhalten bleiben. Auf der anderen Seite zeigt dies, dass das Argument der Arbeitsökonomie völlig an den Haaren herbeigezogen ist.“

Der baden-württembergische NABU-Vorsitzende Dr. André Baumann hatte schon im Sommer 2013 öffentlich gefordert, Minister Bonde müsse die Fischereiverwaltung aus der Landwirtschaftsabteilung des Ministeriums herausnehmen. Dabei bemühte er das eigenwillige Argument, Fische seien schließlich keine Kartoffeln. Bullinger: „Inzwischen scheint Minister Bonde wohl verstanden zu haben, dass Fische keine Kartoffeln sind. Aber seine NA-BU-Freunde haben offensichtlich vergessen, dem Minister zu erklären, dass Fische auch keine Bäume sind und somit nicht in die Forstabteilung gehören.“ Der liberale Fischereipolitiker stellte klar: „Sollte die FDP in gut einem Jahr mit an die Regierung kommen, werden wir darauf bestehen, die Zuständigkeiten der obersten Landesfischereibehörde innerhalb der ersten 100 Tage aus der Forstabteilung in die Abteilung Landwirtschaft zurückzuschieben.“

Antrag der FDP/DVP Fraktion: http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/Txt/15_6341.pdf

 

Zur Aktuellen Debatte „Innere Sicherheit stärken statt Verfassungsschutz schwächen“ sagt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Seit Monaten ist bekannt, dass vom islamistischen Extremismus in Baden-Württemberg eine erhebliche Gefahr ausgeht. Diese Gefahr der Bevölkerung nun als neue Erkenntnis darzustellen, ist der Versuch von Grün-Rot, die eigene Konzeptlosigkeit und die Differenzen innerhalb der Koalition zu verdecken.

Dabei zeigen die regierungsinternen Diskussionen der letzten Monate beispielsweise über die Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz und über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, dass Grün-Rot keine gemeinsamen Vorstellungen zur Rolle der Sicherheitsbehörden und zur inneren Sicherheit insgesamt hat. Während die Grünen in Regierungsverantwortung ihre ideologisch motivierte Abneigung gegen die Sicherheitsbehörden kultivieren, versucht die SPD die schlimmsten grünen Auswüchse zu verhindern. Dies gelingt der SPD jedoch nicht in ausreichendem Maße, wie schon vor Monaten die Ablehnung unserer Anträge zur Entwicklung von Präventionsstrategien gegen religiösen Extremismus und zum Ausbau der für den Islamismus zuständigen Abteilung im Verfassungsschutz zeigte.

Deutlich wird dies nun erneut beim „Sonderprogramm zur Bekämpfung des islamistischen Terrors“. Mit diesem Programm werden weder das Landeskriminalamt noch der Verfassungsschutz in ausreichendem Maße gestärkt. Auch die Entscheidung, islamischen Religionsunterricht an den Schulen erst in der nächsten Legislatur flächendeckend anbieten zu wollen, zeugt von einer weiter andauernden falschen Schwerpunktsetzung der Landesregierung. So fehlt Grün-Rot weiter die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit.“

Zur Aktuellen Debatte im Landtag „Der Islam gehört zu Baden-Württemberg“ sagt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Eine Debatte über den Islam lässt sich nicht auf einen plakativen Satz verengen. Vielmehr halte ich es für gefährlich, wenn die grüne Landtagsfraktion mit einer einschichtigen Debatte den selbstverständlichen Konsens im Parlament in Frage stellt, der unsere tolerante und weltoffene Gesellschaft in Baden-Württemberg repräsentiert. Denn für eine parteipolitische Instrumentalisierung, um dem politischen Gegner zu schaden, ist dieses Thema gänzlich ungeeignet.

Es ist eben nicht möglich, pauschal den Islam zu Baden-Württemberg gehörig zu nennen. Der Islamische Staat, Hassprediger und die Scharia gehören nämlich sicher nicht zum Land. Aber diese radikalen Strömungen machen glücklicherweise nur einen sehr kleinen Teil der Muslime aus, die bei uns im Land auf dem Boden von Recht und Gesetz willkommen sind.“

 

In der Debatte um das „Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg“ führte der Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Gründe für die Ablehnung des Gesetzes durch die FDP/DVP-Landtagsfraktion aus.

Der umstrittene Gesetzentwurf der grün-roten Landesregierung sieht vor, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Zukunft bis zu fünf bezahlte Urlaubstage im Jahr für Bildungsmaßnahmen einzuräumen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen müssen. Dabei handelt es sich um eine Forderung der Gewerkschaften, die unter dem Slogan „Gib mir 5“ in Baden-Württemberg dafür werben. „Ehrlicherweise müsste die Landesregierung zugeben, dass das Gesetz in Wahrheit reine Klientelpolitik für Verdi ist. Deren Vorsitzende Leni Breymaier braucht einen Tätigkeitsnachweis, damit die Gewerkschaftsmitglieder weiterhin Beiträge zahlen und die hauptamtlichen Funktionäre weiter davon leben können“, sagte Rülke dazu.

Er verwies auf die Weiterbildungsleistungen, die von der baden-württembergischen Wirtschaft bereits jetzt erbracht würden. Wirtschaftsverbände hatten darauf hingewiesen, dass Weiterbildung für den Technologie-Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg ohnehin unerlässlich sei. Aus diesem Grund würden baden-württembergische Unternehmen pro Jahr bis zu vier Milliarden Euro für Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten ausgeben. Nach Aussagen Rülkes verkenne die Landesregierung diese Leistung.

Rülke äußerte sich skeptisch, ob der Bildungsurlaub auch wirklich zur Bildung genutzt werde. Es sei festzustellen, so Rülke, dass sich in der Zwischenzeit ein regelrechter Reisemarkt für diese Bildungsangebote entwickelt hätte. Die geplanten Vorgaben der Landesregierung seien reichlich unkonkret, widersprüchlich und geradezu eine Einladung, die Grenzen zwischen Erholungsurlaub und Bildungsurlaub auszutesten. Er riet dem Wirtschaftsminister Nils Schmid, im Neuen Schloss in Stuttgart am besten gleich ein Reisebüro für Bildungsurlaubsangebote zu eröffnen. „Dies würde bestens zum Verhältnis von Staat und Wirtschaft passen, wie die Grün-Rote Landesregierung es versteht“, so der Fraktionsvorsitzende.

Bezüglich der vorgesehenen Ausnahmeregelungen kritisierte Rülke in erster Linie die damit verbundene Bürokratie für kleine Betriebe. Er stellte in seiner Rede fest: „Die Regierung Kretschmann ist angeblich eine Regierung von Wirtschaftsverstehern. Dieses Gesetz zeigt aber deutlich, dass sie in Wahrheit nur etwas von Bürokratie versteht. Wir lehnen dieses Gesetz ab und werden es im Falle einer Regierungsbeteiligung innerhalb der ersten hundert Tage wieder ersatzlos streichen.“

 

Im Rahmen der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (SFBWG) sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Ich begrüße es, dass der Wettbewerb im Schienenpersonennahverkehr gestärkt werden soll. Der vorliegende Gesetzentwurf ist jedoch mit so heißer Nadel gestrickt, dass man sich daran die Finger verbrennt. Obwohl seit der Ankündigung der Landesregierung von zwei Finanzierungsmodellen bereits fast zwei Jahre vergangen sind, wird erst jetzt ein Gesetzentwurf vorgelegt, der vieles im Vagen lässt und mit bloßen Behauptungen arbeitet. Für die FDP-Fraktion stellen sich viele Fragen. Es bedarf einer soliden Klärung, bevor das Land in eine Milliarden Euro schwere Haftung einsteigt.

Ich fordere den Nachweis, dass der vorgeschlagene Weg der wirtschaftlichere für das Land ist und nicht ein milliardenschweres Denkmal geschaffen wird. Deshalb fordern wir eine Anhörung von Experten. Durch die Landesanstalt soll das Land unbeschränkt haften. Nur auf den ersten Blick ist von 3,5 Milliarden Euro die Rede.

Das Land wird Eigentümer von Schienenfahrzeugen, mit allen Konsequenzen für das erforderliche Know-how und die Gefahr, dass nach Auslaufen von Verkehrsverträgen die Fahrzeuge förmlich auf dem Hof stehen. Es wird nicht hinreichend begründet, warum es eine neue Landesanstalt braucht und es nicht auch in vorhandenen Strukturen geht. Es heißt lapidar, man wolle einen allenfalls kleinen Personalkörper, stellt aber gleich einen Blankoscheck aus, dass es einen oder mehrere Geschäftsführer geben soll. Die kalkulierten Kosten von 500.000 Euro für die Landesanstalt werden nirgends begründet. Zentrale Sachverhalte – um nicht zu sagen: alles was entscheidend ist –  wird einer Satzung vorbehalten, die sich die Anstalt selbst in Abstimmung mit dem Ministerium geben darf. Der Eindruck des Hopplahopp wird dadurch verstärkt, dass es kein Anhörungsverfahren gegeben hat. Es wäre schon spannend, z.B. die Auffassung des Rechnungshofs, von KCW, vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen oder die Erfahrungen aus den Ländern, die anscheinend ähnliche oder gleiche Modelle verfolgen, zu hören. Fraglich ist auch, ob das Modell nun in allen Netzen angeboten werden soll und warum – so zumindest der Eindruck – Kapitaldienstgarantien nicht mehr sonderlich hoch im Kurs stehen.

Diese Garantien des Landes könnten schließlich ein probates Mittel sein, für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, ohne dass das Land selbst Eisenbahn spielen und neue Strukturen aufbauen muss.“

 

In einer Landtagsdebatte über die Frage, inwieweit bei der Beratung von Grundschuleltern über die weiterführenden Schulen eine Tendenz Richtung Gemeinschaftsschule erkennbar gewesen sei, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Debatte über eine mögliche Tendenz bei der Beratung von Grundschuleltern belegt, wie dringend notwendig eine ordnungspolitische Orientierung für unser Schulwesen ist. Wenn nicht konsequent die Privilegierung der ‚Lieblingskinder‘ beendet wird, ist keine Befriedung der häufig unguten Situation vor Ort denkbar.

Notwendig sind klare und faire Rahmenbedingungen. Im Grunde ist es ganz einfach: Das Land stellt die Ressourcen zur Verfügung, fair berechnet nach Schülern, und die Schulen und ihre Träger entscheiden eigenständig, in welchen Schulformen die jungen Leute bei ihnen am besten gefördert werden. Einer Qualitätskontrolle müssen sich die Schulen vor Ort bei diesem ‚Bildungsvertrag auf Gegenseitigkeit‘ natürlich stellen.

Wir Freien Demokraten haben deshalb im vergangenen Herbst ein detailliertes Schulkonzept vorgelegt. Wir sind davon überzeugt, dass nur faire Rahmenbedingungen und mehr Entscheidungsfreiheit vor Ort geeignet sind, um so etwas wie einen stabilen Schulfrieden zu schaffen.

Wenn faire Bedingungen herrschen würden, hätte sich die Frage nach Bevorzugung einer Schulart ohnehin erübrigt. Die Beratung der Eltern vor der Entscheidung, an welcher weiterführenden Schule sie ihr Kind anmelden, wäre transparent. Denn es ist ja gerade der Verdacht einer mittelbaren Lenkung, der empfindlich macht für eine etwaige Bevorzugung der Gemeinschaftsschule. Zu diesem Verdacht hat die grün-rote Landesregierung wahrlich genug Anlass gegeben.“

Der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagte zur Wahl von Wilfried Klenk als Landtagspräsident:

„Die Entscheidung über einen Vorschlag für eine Landtagspräsidentin oder einen Landtagspräsidenten liegt bei der CDU-Landtagsfraktion. Es ist gute Tradition, dass die größte Fraktion im Landtag das Vorschlagsrecht hat.

Im Namen der FDP-Landtagsfraktion beglückwünsche ich Wilfried Klenk zu seiner Wahl als Präsident des Landtags und wünsche ihm viel Erfolg bei seiner Amtsführung. Wir werden vertrauensvoll mit ihm zusammenarbeiten.“

Zur von der FDP-Landtagsfraktion beantragten aktuellen Debatte „Was will die Landesregierung aus der professionell und effizient arbeitenden Bewährungshilfe mit ihren hunderten Ehrenamtlern machen?“ sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Vor fast einem Jahr stellte die Landesregierung in ihrem Bericht zur Evaluation der Bewährungs- und Gerichtshilfe fest, dass seit der Übernahme der Bewährungshilfe durch die private gemeinnützige Neustart GmbH im Jahr 2007 die fachlich-strukturelle Qualität der Bewährungshilfe deutlich gestärkt worden ist. Auch konnte die Zahl von Betreuten pro Mitarbeiter gesenkt werden. Zudem arbeitet die derzeitige private Organisationsform erheblich günstiger ist als dies ein rein staatliches System könnte. Dabei bestätigt selbst die Gewerkschaft verdi, dass die Mitarbeiter von Neustart gut bezahlt werden.

Es gibt also keinen Anlass, diese Erfolgsgeschichte zu beenden. Auch im Evaluationsbericht wird dazu festgestellt, dass aus fachlichen Gründen strukturelle Reformschritte nicht erforderlich sind. Trotzdem ist das Erfolgsmodell in Gefahr. Denn Grün-Rot spielt immer noch mit dem Gedanken, die Bewährungshilfe wieder zu verstaatlichen. Mit solchen Überlegungen muss nun Schluss sein. Grün-Rot sollte dem eigenen Evaluationsbericht folgen und die Bewährungshilfe nicht verstaatlichen. Die engagierte Arbeit der haupt- und ehrenamtlich tätigen Menschen bei Neustart verdient Lob und Zukunftssicherheit.“

Zur Vorstellung eines „Sonderprogramms zur Bekämpfung des islamistischen Terrors“ durch Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Innenminister Reinhold Gall sagen der Fraktionsvorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Es ist schlimm, dass es erst eines verabscheuungswürdigen Anschlages in Frankreich bedurfte, damit sich Grün-Rot mit der inneren Sicherheit in Baden-Württemberg beschäftigt. Noch im letzten Jahr lehnte Grün-Rot alle unsere Vorschläge zur Stärkung der inneren Sicherheit ab, verkleinerte die Koalition das Landesamt für Verfassungsschutz und hieß die Polizei, bei sachlichen Mitteln zu sparen.

Mit dem von der Landesregierung vorgestellten „Sonderprogramm zur Bekämpfung des islamistischen Terrors“ endet nun hoffentlich erst einmal der grün-rote Irrweg. Das Programm selbst ist aber deutlich zu klein. Angesichts der über 500 Salafisten, davon mindestens 120 aus einem gewaltbereiten jihadistischen Milieu, die in Baden-Württemberg leben und der internationalen Vernetzung des Terrors ist beispielsweise die Einstellung nur eines weiteren Islamwissenschaftlers im LKA und die Schaffung von 15 Stellen im Landesamt für Verfassungsschutz zu wenig, zumal das Landesamt für Verfassungsschutz in diesem Jahr mit dem Haushalt 2015/2016 gerade erst 12 Stellen verloren hat. So soll das Sonderprogramm engagiert wirken, ist aber wohl lediglich ein Kompromiss zwischen grüner Passivität und rotem „Wir müssen ein Zeichen setzen“.“

 

In einer Landtagsdebatte über die Zukunft der Haupt-/Werkrealschule und ihrer Lehrerinnen und Lehrer kritisierte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, dass die Landesregierung das gesamte baden-württembergische Bildungssystem umstürze, ohne den von der Schließung ihrer Schule betroffenen Lehrkräften Perspektiven für den weiteren Einsatz zu eröffnen. Kern wörtlich: „Der Landesregierung dürfte es nicht unrecht sein, dass den Lehrkräften an den von Schließung bedrohten Haupt-/ Werkrealschulen als weitere Perspektive nur die Tätigkeit an einer Gemeinschaftsschule zu bleiben scheint. Dort werden von fünf Unterrichtsstunden im Durchschnitt vier von ausgebildeten Grund- und Hauptschullehrern erteilt, genauer gesagt 83,79 Prozent. Von diesem Vorgehen erhofft sich Grün-Rot vielleicht, auch die skeptischen Lehrerinnen und Lehrer zu einer Gemeinschaftsschul-Befürwortung überreden zu können. Überzeugen wird die Regierung von ihrem Lieblingsprojekt so aber niemanden, im Gegenteil.“

Dass die Landesregierung die Auskunft verweigert, wie viele Haupt-/Werkrealschulen in den vergangenen Jahren geschlossen wurden, bezeichnete Kern als „schweres Foul im Umgang der Regierung mit dem Parlament“, aber vor allem als „Schlag ins Gesicht der Betroffenen“. Eltern, Schüler, Lehrer, Schulleitungen und Schulträger seien schließlich auf ehrliche Auskünfte angewiesen, um planen zu können.

Kern warf der Landesregierung vor, mit ihrem „Realschul-Weiterentwicklungskonzept“ lasse sie erkennen, dass sie der Haupt-/Werkrealschule keine Zukunftsperspektive mehr geben wolle. Stattdessen lege sie neues Dynamit an das Bildungssystem: „Mit zusätzlichen Ressourcen und der Möglichkeit, zusätzlich den Hauptschulabschluss anzubieten, soll den bockigen Realschulen der Weg unter die Haube der Gemeinschaftsschule versüßt werden. Im Gegenzug müssen die Realschulen zukünftig die Pädagogik der Gemeinschaftsschule übernehmen und dürfen beispielsweise in der Orientierungsstufe niemanden mehr sitzenbleiben lassen und nur in Klassen 7 und 8 eingeschränkt Unterricht auf verschiedenen Niveaus anbieten. Dabei wären gerade weitere Differenzierungsmöglichkeiten wichtig, wenn man an der Realschule den Haupt- und den Realschulabschluss erwerben kann. Denn jeder Abschluss erfordert eine eigene fundierte Vorbereitung und mindestens in den Kernfächern Kurse auf unterschiedlichen Niveaus. Dem Kultusminister sei eine Reise nach Sachsen empfohlen, wo seit Jahren in der Oberschule der Hauptschul- und der Realschulbildungsgang unter einem Dach bestehen und jeweils fundiert auf den Haupt- und den Realschulabschluss vorbereiten. Die FDP/DVP-Fraktion fordert: Wenn eine Schule zwei Abschlüsse anbietet, muss sie differenzieren und Kurse auf unterschiedlichen Niveaus zur gezielten Vorbereitung auf die Abschlüsse anbieten können.“

Statt mit ihrer gesamten Bildungspolitik auf das Ende von anderen Schularten als der Gemeinschaftsschule hinzuarbeiten, solle die grün-rote Koalition der Haupt-/Werkrealschule lieber eine Zukunftsperspektive geben, so Kern. „Die Haupt-/Werkrealschule hat zahllosen jungen Menschen über Jahrzehnte Chancen und Lebensperspektiven eröffnet. Von ihrem Konzept sind die Bürgerinnen und Bürger vielerorts überzeugt. Die Verantwortlichen vor Ort sollten anders als jetzt frei über die Zusammensetzung ihres Schulangebots entscheiden können. Das heißt, ob eine Haupt-/Werkrealschule oder eine Realschule fortgeführt wird, eine Kombination aus beiden unter einem Dach gebildet wird oder eine Gemeinschaftsschule eingerichtet wird. Wenn die Verantwortlichen vor Ort frei entscheiden könnten, hätte auch die Haupt-/Werkrealschule eine Zukunft. Vorausgesetzt, alle Schularten und Bildungsgänge wären auskömmlich ausgestattet und würden gleiche Startbedingungen für einen fairen Wettbewerb vorfinden. Das wäre allerdings das Gegenteil der Privilegierung des Lieblingskinds, wie wir es derzeit unter Grün-Rot erleben.“

 

In einer Landtagsdebatte über die gestiegenen Wiederholerzahlen an den Realschulen und Gymnasien sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Dass ein steigender Anteil junger Menschen eine fundamentale Erfahrung des Scheiterns auf der Schullaufbahn macht, dafür trägt niemand anders als die grün-rote Landesregierung die Verantwortung. Völlig überstürzt und ohne für die weitreichenden Konsequenzen der Maßnahme Sorge zu tragen, hat die Landesregierung die verbindliche Grundschulempfehlung abgeschafft. Warnungen von Wissenschaftlern und Praktikern wurden zugunsten einer schnellen Umsetzung des Wahlversprechens ignoriert. Auch die von der FDP-Fraktion vorgeschlagenen Alternativen zu einer vollständigen Abschaffung der Verbindlichkeit hat die grün-rote Regierungsmehrheit ohne Einfühlungsvermögen für die betroffenen Kinder in den Wind geschlagen.

Umgekehrt hält die FDP-Fraktion auch nicht viel von der Ankündigung von Teilen der CDU, nach einem erfolgten Wahlsieg bei der kommenden Landtagswahl die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung einfach wieder einzuführen. Schließlich krankt die Bildungspolitik in unserem Land doch gerade an einem Mangel an Verlässlichkeit und Planbarkeit. Gerade um jedoch mehr Verlässlichkeit in der Bildungspolitik im Interesse aller am Bildungswesen Beteiligten zu gewährleisten, haben wir Freien Demokraten ein Schulkonzept für einen stabilen Schulfrieden vorgelegt. Um zu heilen, was Grün-Rot unnötigerweise verursacht hat, und um den betroffenen Kindern schnell zu helfen, schlagen wir in unserem Konzept zunächst folgende Maßnahmen vor:

  1. Die Grundschulen sollen eine bessere Personalausstattung zur Beratung der Eltern erhalten.
  2. Bereits zum kommenden Schuljahr müssen die aufnehmenden Schulen das Recht erhalten, über den Inhalt der jeweiligen Grundschulempfehlung informiert zu werden. Die aufnehmenden Schulen müssen über diese wichtige Information verfügen, wenn sie einen Schüler oder eine Schülerin bestmöglich fördern sollen.
  3. An den weiterführenden Schulen sollte so schnell wie möglich ein differenziertes Stützkursangebot für Schüler eingeführt werden, deren Verbleib an dieser Schulart in Gefahr ist.

Wenn sich die Situation der angestiegenen Sitzenbleiberquoten trotz dieses Maßnahmenpakets bis zum Jahr 2017 nicht eindeutig verbessert hat (fünf Jahre nach Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung), dann würde sich FDP-Fraktion auch nicht davor scheuen, die verbindliche Grundschulempfehlung wieder einzuführen.

Allerdings sollten wir dann nicht einfach zur alten Regelung zurückkehren. Die Verbindlichkeit sollte mit dem Recht der aufnehmenden Schule verbunden werden, sich über die Grundschulempfehlung hinwegzusetzen. Bedingung dafür ist, dass sie zur Auffassung gelangt ist, dem jeweiligen Kind zum angestrebten Schulabschluss verhelfen zu können. Mit einer verbindlichen Empfehlung für eine Schulart würde ein Schüler somit das Recht erwerben, an der entsprechenden Schulart aufgenommen zu werden. Zusätzlich besäße er das Recht, sich an Schulen zu bewerben, für die er keine Empfehlung erhalten hat.“

Kern mahnte zügiges Handeln an: „Die gestiegenen Wiederholerzahlen sind so alarmierend, dass sich ein weiteres Aussitzen der Probleme verbietet. Die Vorschläge der FDP-Fraktion liegen vor und sind geeignet, dass sich alle im Landtag vertretenen Fraktionen zügig auf dieses Maßnahmenpaket einigen könnten. Wir Freien Demokraten sind sehr gespannt, ob und wie insbesondere der Kultusminister nun hierauf reagiert.“

Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses Schlossgarten II sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Auch die heutigen drei Zeugen im Untersuchungsausschuss haben eine unzulässige politische Einflussnahme auf den Polizeieinsatz am 30. September 2010 klar verneint. Damit ist Grün-Rot erneut mit dem Versuch gestrauchelt, die eigenen politisch motivierten Verschwörungstheorien nachzuweisen. Vor allem die SPD muss sich fragen lassen, wie lange sie noch die Unterstellungen und Behauptungen der Grünen unterstützen will. Immerhin war es heute ihr Vizepräsident des Landtags, Wolfgang Drexler, der eine unzulässige politische Einflussnahme verneinte. Auch die Regierungserklärung vom 6. Oktober 2010 sei nicht für die Terminierung und Durchführung der Räumung des Schlossgartens und der anschließenden Baumfällung ausschlaggebend gewesen. Denn für die am Bauprojekt Beteiligten stand der Termin der Baumfällung bereits im Sommer 2010 fest, so der Zeuge Wolfgang Drexler. So bleibt es dabei, bis zum heutigen Tage ist dem Ausschuss kein Beweis für eine unzulässige politische Einflussnahme auf den 30.09.2010 vorgelegt worden.“

 

Zur Meldung, wonach das Land die Seniorenpolitik neu ausrichten sowie den Fokus mehr auf Potenziale statt auf Defizite richten wolle und Projekte zur Förderung des Generationendialogs wie auch des Engagements im Alter fördern wolle sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

„Ich begrüße es, dass die Seniorenpolitik mehr in den Fokus gerückt und ein Kompass Seniorenpolitik vorgelegt werden soll. Auf den reichen Erfahrungsschatz und den Willen, sich einzubringen, sollen und können wir nicht verzichten. Es ist deshalb wichtig, dass ältere Menschen vor Ort Ansprechpartner vorfinden, die Wege zum Engagement und zur Begegnung aufweisen. Die FDP/DVP -Fraktion fordert eine integrierte Gesellschaftspolitik, die die Interessen und Belange aller Gruppen einbezieht. Der Kompass Seniorenpolitik sollte dies leisten können – weg von einem defizitorientierten Ansatz, hin zu aktiver Beteiligung. Darüber hinaus bleiben aber auch die großen Herausforderungen insbesondere in der Pflege im Blick. Die Verbindung Pflegestützpunkt mit bürgerschaftlichem Engagement ist mir deshalb wichtig. Ältere Menschen gehören in die Mitte der Gesellschaft.“

 

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Genehmigung von 62 weiteren Gemeinschaftsschulen durch den Kultusminister: “Deutlicher kann das Scheitern des ideologisch festgezurrten Lieblingsprojekts von Grün-Rot nicht zum Ausdruck kommen. Auch in der mittlerweile vierten Gemeinschaftsschul-Runde findet sich wieder kein Gymnasium, und nur acht Realschulen waren zu einer Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule bereit. Für die überwiegend kleineren Haupt-/Werkrealschulen dürfte weniger die Gemeinschaftsschul-Pädagogik, sondern in erster Linie das Interesse am Erhalt ihres Schulstandorts den Ausschlag gegeben haben. Selbst der Chefideologe der Gemeinschaftsschule, Professor Thorsten Bohl, hat die grün-rote Landesregierung kürzlich aufgefordert, die Notbremse zu ziehen. Sein Vorschlag einer neuen Schulart ‘zwischen Gemeinschaftsschulen und Realschulen’ dürfte aber eher aus der Not geboren sein. Statt ein weiteres Schulkonstrukt aus krampfigen und realitätsfernen Vorschriften auf den Markt zu werfen, wäre es zweckmäßiger, den Gemeinschaftsschulen wie allen anderen Schularten mehr pädagogische Freiheit zu geben. Sie sollten ähnlich wie Gesamtschulen Kurse auf unterschiedlichen Leistungsniveaus anbieten können. Im Sinne fairer Wettbewerbsbedingungen für alle Schularten müssten die Gemeinschaftsschulen aber auf ihre Privilegien verzichten. Die Verantwortlichen vor Ort sollten nach Auffassung der FDP frei und ohne Zuckerbrot oder Peitsche entscheiden können, wie das für sie passende Schulangebot aussieht.”

 

Nach der Antwort des Umweltministeriums auf eine Kleine Anfrage des energiepolitischen Sprechers der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, steht dem Neubau von nur sieben Windrädern im Jahr 2014 sogar noch ein Abbau von drei alten Anlagen gegenüber (siehe Anlage, Drucksache 15/6281). In seiner Stellungnahme bilanziert das Ministerium für den Windkraft-Zubau im vergangenen Jahr: „Der Gesamtbestand der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Windenergieanlagen ist insgesamt um vier Anlagen gestiegen.“ Aus Sicht Glücks zeichnet sich damit das Scheitern der grün-roten Energiewendeziele ab. Der FDP-Landtagsabgeordnete kritisierte zudem, dass die Landesregierung sich für die wenigen Auskünfte deutlich länger Zeit gelassen habe, als zur Beantwortung Kleiner Anfragen vorgesehen sei. „Man könnte erwarten, dass unser ‚Windkraftminister‘ Untersteller bei vier zusätzlichen Windkraftanlagen im Jahr 2014 noch den Überblick hat. Vermutlich hat die Beantwortung meiner Anfrage aber deshalb so lange gedauert, weil er sich nicht eingestehen kann, dass das grüne Ziel von 1200 Windkraftanlagen in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2020 schon jetzt gescheitert ist“, sagte Glück.

Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion ist mit der mageren Ausbeute von unter dem Strich nur vier neuen Windkraftanlagen im Jahr 2014 klar ersichtlich, dass Baden-Württemberg sich bei der Energiewende anderen Schwerpunkten zuwenden müsse als der Windkraft: „Wenn die Energiewende noch gelingen soll, brauchen wir einen verstärkten Einsatz für den Ausbau der Nord-Süd-Leitungen, um den wirtschaftlichen Windstrom von der Küste in den Süden zu bringen. Und es bedarf größerer Anstrengungen bei der Förderung von Forschung und Innovationen beim Einsparen von Energie sowie beim effizienten Nutzen von Energie. Hier liegen die Stärken des High-Tech-Standortes Baden-Württemberg“, so Glück. Der Rückbau von drei alten Anlagen zeige zudem, dass die Windenergie sich ohne Subventionen in Baden-Württemberg kaum rechne. Es mache daher wenig Sinn, politisch den Bau neuer Anlagen zu forcieren, wenn absehbar sei, dass ein Großteil dieser Windräder spätestens nach zwei Jahrzehnten wieder abgebaut werde, wenn die Ansprüche auf feste Einspeisevergütungen auslaufen, sagte Glück.

In der aktuellen Debatte des Landtags mit dem Titel „Datenschutz nach Interessenlage? – Grüne zwischen Anspruch und Wirklichkeit“ sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Grünen im Landtag haben von Abgeordneten und Mitarbeitern die Einwilligung zur Untersuchung der PCs, Notebooks, E-Mail-Accounts im Landtag und zu Hause sowie der E-Mail-Server der Landtagsverwaltung verlangt. Unschuldige Bürger und ihre Daten, Menschen, die sich vertrauensvoll an Abgeordnete der Grünen gewandt haben und denen man einen vertraulichen Umgang mit den persönlichen Daten zusicherte, wären Objekt der Ausforschung geworden. Auch Gesundheitsdaten, Informationen über die rassische oder ethnische Herkunft, über die politische, religiöse, gewerkschaftliche oder die sexuelle Orientierung wären dem Zugriff der Grünen und Dritter ausgesetzt worden. Dies zeigt die uns vorliegende Einwilligungserklärung ganz deutlich. Mit ihrem Angriff auf vertrauliche Kommunikation bestätigen die Grünen einmal mehr, dass ihnen zum Erreichen eigener Ziele jedes Mittel recht ist. Damit sind die Grünen die Bedrohung, für deren Abwehr sie sich halten. Wie beim Datenschutz erheben sie ständig Forderungen, sind aber sofort bereit, sie auf dem Altar eigener politischer Befindlichkeiten zu opfern.“

Der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke hat in einer Landtagsdebatte über den Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zur Abschaffung des baden-württembergischen Tariftreue – und Mindestlohngesetzes (Drucksache 15/6098) das Festhalten von Grün-Rot an dem Mitte 2013 verabschiedeten Gesetz scharf kritisiert. „Mittelständische Unternehmen und Kommunen ächzen eineinhalb Jahre nach Einführung des Gesetzes unter einer nicht mehr hinnehmbaren Bürokratie.“ Das nun von CDU/CSU und SPD im Bund mit Zustimmung der grün-roten Landesregierung verabschiedete Mindestlohngesetz komme noch verschärfend hinzu. Zeitraubende Nachweis- und Dokumentationspflichten für die Unternehmen fielen seit dem 1. Januar 2015 doppelt an, so der FDP-Fraktionsvorsitzende. Die sogenannte ‚Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung‘ der Bundesregierung setze dem Bürokratiewahnsinn die Krone auf und führe zu zusätzlicher Rechtsunsicherheit bei der praktischen Anwendung. „Grün-Rot ist in der Pflicht, diese Bürokratielawine zu stoppen. Einmal mehr zeigt sich, dass der Ministerpräsident nicht die Ikone einer von ihm selbst propagierten ‚grünen Wirtschaftspartei‘ ist, sondern dem Mittelstand, wo es nur geht, Knüppel zwischen die Beine wirft“, so Rülke.

Das baden-württembergische Tariftreue- und Mindestlohngesetz reihe sich in eine grün-rote Liste von wirtschaftspolitischen Sündenfällen ein: angefangen von der Abschaffung des eigenständigen Wirtschaftsministeriums über die geplante und im letzten Moment aufgrund des Widerstands der Wirtschaft und der FDP aufgegebene Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts bis hin zur bevorstehenden Verabschiedung des Bildungsfreistellungsgesetzes.

Aufgrund einer dem FDP-Gesetzentwurf vorausgehenden parlamentarischen Anfrage der Liberalen musste die Landesregierung zugeben, dass eine flächendeckende und wirksame Kontrolle der Einhaltung des im Tariftreuegesetz verankerten Mindestlohns nicht stattfindet. Darüber hinaus bekräftigte Rülke die grundsätzliche Ablehnung eines gesetzlichen und flächendeckenden allgemeinen Mindestlohns durch die Freien Demokraten. „Der Mindestlohn verbaut Geringqualifizierten den Einstieg in den Arbeitsmarkt und zerstört laut Ifo-Institut im Niedriglohnbereich bundesweit über 900.000 Arbeitsplätze. Der Scheinselbstständigkeit wird gleichzeitig Tür und Tor geöffnet. Anstatt wie von Bundesarbeitsministerin Nahles behauptet, die angebliche ‚Generation Praktikum‘ zu beenden, raubt der Mindestlohn jungen Studienabgängern die Chance, sich andere Arbeitsfelder anzuschauen oder Berufserfahrung zu sammeln“, so Rülke.

Der Mindestlohn führe zudem eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ad absurdum. Arbeitszeitmodelle wie die sogenannte Vertrauensarbeitszeit oder die Telearbeitszeit würden erschwert oder gar unmöglich gemacht. „Das Heimchen am Herd scheint wohl das neue Leitbild des Ministerpräsidenten zu sein“, so Rülke. Die FDP-Landtagsfraktion trete dagegen weiterhin für entsprechende Rahmenbedingungen ein, um sich nicht zwischen Beruf und Familie entscheiden zu müssen.

Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden würden Mindestlöhne den Arbeitnehmern auch nicht zu mehr Geld verhelfen. Das zusätzliche Einkommen werde weitestgehend mit den Leistungen des Arbeitslosengelds II verrechnet, wodurch sich das Netto-Einkommen kaum erhöhe. Zudem fielen klassische Nebenjobs wie das Zustellen von Zeitungen in ihrer Mehrzahl künftig weg. „Selbst wenn Grün-Rot trotz aller entgegenstehenden Fakten weiter an das Märchen der Wirksamkeit des Mindestlohns glaubt, können die Abgeordneten der Regierungsfraktionen ruhigen Gewissens dem Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zustimmen. Das baden-württembergische Tariftreue- und Mindestlohngesetz hat sich spätestens mit der Einführung des bundesweiten Mindestlohns erledigt“, so Rülke.

In einer aktuellen Debatte im Landtag mit dem Titel „Die Zukunft der kommunalen Krankenhauslandschaft in Baden-Württemberg“ sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft in Baden-Württemberg braucht deutliche Dynamik und Gestaltungswillen des Landes. Der Schwung aus der Landtags-Anhörung, zur Frage wie eine qualitätsorientierte Versorgung aussehen könnte, ist erlahmt. Baden-Württemberg muss ein attraktiver Gesundheitsstandort bleiben. Mir ist es zu wenig, wenn sich Ministerin Altpeter dafür bejubeln lässt, die Investitionsmittel erhöht zu haben. Ohnehin bleibt sie weit hinter den Versprechungen zurück. Es geht nicht nur um die Frage der Investitionsmittel. Es geht auch um die Strukturfrage. Die FDP-Landtagsfraktion will den Weg zu einem intelligent vernetzten integrierten Gesundheitsstandort Baden-Württemberg unterstützen. Deshalb hat die liberale Fraktion bereits im letzten Jahr ein ‚10-Punkte-Papier zur Neuausrichtung der Krankenhausplanung und Investitionsförderung‘ vorgelegt. Unsere Landesministerin muss sich nun beim Bund aktiv für die richtigen Weichenstellungen beim Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzen. Viel wichtiger ist es aber, endlich im Land aktiv zu werden und im Rahmen der Landeskompetenz den Zug Krankenhauslandschaft auf die richtigen Gleise zu setzen. Andernfalls endet die Reise irgendwann im Sackbahnhof einer mittleren Qualität mit Mangelversorgung im Ländlichen Raum.“

Der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, hat in der ersten Beratung über die grün-rote Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes vor einem Sanierungsstau durch überzogene Pflichten beim Heizungstausch gewarnt. „Alle Zahlen seit der Einführung des Pflichtanteils erneuerbarer Energien seit 2010 zeigen, dass überzogene Vorschriften lediglich dazu führen, dass die Hauseigentümer Sanierungen besonders lange hinausschieben, weil sie die hohen Kosten scheuen“, sagte Glück. Wenn der Heizungstausch in Bayern im Schnitt 9.000 Euro koste und in Baden-Württemberg wegen der umfassenden Pflichten fast 20.000 Euro, dann sei klar, warum die Heizungsanlagen im Freistaat schneller modernisiert werden, erklärte der Freie Demokrat. „Wir würden aus dieser Erfahrung heraus den Pflichtanteil von zehn Prozent erneuerbaren Energien heute auch nicht mehr mittragen. Eine weitere Erhöhung dieser Sanierungsbremse von 10 auf 15 Prozent ist aber ganz sicher der falsche Weg“, so der Energiepolitiker.

Als zweiten Kritikpunkt am grün-roten Gesetzentwurf nannte der FDP-Abgeordnete die Ausweitung der Pflichtanteilsregelung auf Nichtwohngebäude: „Die bisherige Unterscheidung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden ist nicht nur in der Praxis sinnvoll, weil ein Wohnhaus und ein Supermarkt eben einen grundverschiedenen Wärmebedarf haben. Dieses eindeutige Unterscheidungsmerkmal hat vielmehr auch in hohem Maße zur Rechtsklarheit und Rechtssicherheit beigetragen. Die unzähligen Ausnahmeregelungen, die der grün-rote Novellierungsentwurf nun enthält, sprechen an dieser Stelle ja für sich“, so Glück.

Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Einführung des gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans, also eine Masterplans für die energetische Sanierung eines Hauses, begrüßte Andreas Glück hingegen im Grundsatz. Es könne jedoch nicht sein, dass die grün-rote Landesregierung dieses Instrument erst in einer späteren Verordnung konkretisiere. „Hier versucht Grün-Rot wieder einmal die Rechte des Parlaments durch eine Ermächtigungsregelung zu umgehen. Wir lehnen dieses Vorgehen entschieden ab“, sagte Glück.

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke ist am Mittwoch, 28. Januar Studiogast bei der SWR-Diskussionssendung Pro und Contra. Die Sendung wird um 22 Uhr live im Dritten Fernsehprogramm ausgestrahlt. Es geht an diesem Abend um die Frage eines Burka-Verbots im öffentlichen Raum und damit auch um die brandaktuelle Islamismus-Debatte.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

http://www.swr.de/proundcontra/pro-contra-burka-verbot/-/id=14175868/nid=14175868/did=14894164/18zfple/index.html

Das Liveblog zum Thema ist ebenfalls geöffnet – diskutieren Sie mit und stimmen Sie ab: http://www.swr.de/proundcontra/diskussion-und-abstimmung-was-meinen-sie/-/id=14175868/nid=14175868/did=14894154/120ywlt/index.html . . . und auch auf Twitter oder facebook mit dem Hashtag #proundcontra.

 

Zur Meldung, wonach Verkehrsminister Hermann im Jahr 2014 alle Investitionsmittel des Bundes abrufen konnte, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„So erfreulich es für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg ist, dass im letzten Jahr alle Investitionsmittel des Bundes für den Straßenbau abgerufen werden konnten, so deutlich ist der fade Beigeschmack, wenn man ein Jahr zurück denkt. Damals hatte Hermann seine Bruchlandung in Gestalt des Verschenkens von bis zu 100 Millionen Euro Bundesmittel damit begründet, die Vorgängerregierung habe zu viel Personal abgebaut. Schon Minister Schmid hat in der denkwürdigen Pressekonferenz am 18. März 2014 verkündet: ‚Am Personal lag‘s letztlich nicht wirklich‘. Damit hat Schmid völlig Recht. Jetzt geht es ja doch, wie man sieht. Minister Hermann gesteht damit seine Unaufrichtigkeit ein. Seine Erfolgsmeldung zum Abrufen der Bundesmittel ist ein Eingeständnis, die Öffentlichkeit im Vorjahr getäuscht zu haben. Der Beweis ist erbracht, dass er damals mit seiner ideologisch geprägten Straßenbaupolitik in eine Sackgasse geraten ist. Der Wirtschafts- und Lebensstandort Baden-Württemberg braucht aber eine solide und verlässliche Infrastrukturpolitik, wenn wir in Europa an der Spitze bleiben wollen.“

 

Zur Meldung, wonach Umweltminister Untersteller angesichts von 62 im Jahr 2014 neu genehmigten Windkraftanlagen „ordentlich Rückenwind“ für die Windkraft in Baden-Württemberg sieht, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der energiepolitische Sprecher FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„62 Genehmigungen sind noch keine 62 neu gebauten Anlagen. Ob die Windräder trotz Rotmilan, Flugsicherheit und anderen Eventualitäten überhaupt gebaut werden, steht in den Sternen. Nachdem im vergangenen Jahr wohl nur sieben Windräder neu gebaut wurden und gleichzeitig auch einige alte Windräder abgebaut wurden, ist offensichtlich, dass die Energiewende in Baden-Württemberg mit der Windkraft nicht zu bewerkstelligen ist. Grün-Rot sollte sich von diesen Luftschlössern verabschieden und stattdessen auf Energieeffizienz und Netzausbau setzen.“

Zur Meldung, wonach das Bundeskartellamt die forsttechnische Betriebsleitung ebenso wie den Revierdienst als wirtschaftliche Tätigkeit einstuft und somit den Kompromissvorschlag der grün-roten Landesregierung im Kartellverfahren um die Forststruktur in Baden-Württemberg kippt, erklärt der forstpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Da die Positionen des Bundeskartellamtes nun derart von den bisherigen Darstellungen der Landesregierung abweichen, muss man rückblickend schon die Frage stellen, ob Minister Bonde den Landtag und die Öffentlichkeit bisher im Detail korrekt über die Verhandlungen informiert hat beziehungsweise ob er als zuständiger Minister die Signale und Stellungnahmen des Kartellamtes richtig bewertet hat. Der nun drohende langwierige Rechtsstreit zwischen dem Kartellamt und dem Land mit all seinen juristischen und wirtschaftlichen Unwägbarkeiten ist für die Forstbediensteten, für die mittelständischen Forst- und Sägeunternehmen, die privaten Kleinwaldeigentümer und für die Besitzer von Kommunalwald das mit Abstand Schlechteste, was passieren konnte. Insofern erwarte ich jetzt von Minister Bonde, dass er sich um eine zeitnahe Lösung bemüht, anstatt mit markigen Worten in Richtung des Bundeskartellamtes zu poltern und dem Bund den schwarzen Peter zuzuschieben.“

Zur Absichtserklärung des Wirtschafts- und Finanzministers Nils Schmid (SPD), gemeinsam mit Bund, Land, Kommunen und der Wohnungswirtschaft mehr Wohnraum schaffen zu wollen, erklärte der Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion,  Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wer den Wohnungsmarkt zugunsten aller Eigentümer und Mieter entlasten will, muss Investitionen dafür attraktiver machen. Wohnraum wird bei uns immer noch in erster Linie durch die private Hand geschaffen. Die Landesregierung hat gleich zu Beginn ihrer Amtszeit die Grunderwerbssteuer erhöht, durch unsinnige Anforderungen und Zwangsbegrünungsmaßnahmen zwischenzeitlich die Landesbauordnung ins Absurde geführt und applaudiert der Bundesregierung bei unsinnigen Projekten wie einer Mietpreisbremse, die Wohnungsbau gerade in Ballungsgebieten noch unattraktiver und bürokratischer macht. Die Erkenntnis, dass so nicht mehr Wohnraum entsteht, mag für Minister Schmid vielleicht überraschend sein. Jetzt will er mit öffentlichen Mitteln den Wohnungsmarkt reparieren, den er selbst beschädigt hat.“

 

Der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, kritisiert die mangelnden Bemühungen der grün-roten Landesregierung um Mittel aus der EU-Investitionsoffensive für baden-württembergische Vorhaben beim Breitbandausbau. „Ministerpräsident Kretschmann hat noch Anfang Dezember im Gespräch mit dem damaligen EU-Digitalkommissar Oettinger nach europäischem Geld für den Breitbandausbau gerufen. Insofern verwundert es nun schon sehr, dass Grün-Rot sich nicht aktiv um Mittel aus der EU-Investitionsoffensive für den Ausbau der Datenautobahnen bemüht“, sagte Bullinger. Er kritisierte nochmals, dass die Grünen und die SPD in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 vor wenigen Wochen den Vorschlag der FDP-Fraktion für ein Investitionsprogramm zur Verbesserung der Infrastruktur rundweg abgelehnt haben. Bullinger: „Wir haben im Rahmen unserer Agenda 2020 ein Investitionsprogramm samt solidem Finanzierungsvorschlag vorgelegt, das vorsieht, die Breitbandförderung des Landes über einen Zeitraum von fünf Jahren um jährlich weitere 25 Millionen Euro aufzustocken, um somit dem ländlichen Raum Chancen zu ermöglichen. Grün-Rot hat dies abgelehnt.“ Der Freidemokrat betonte die Dringlichkeit des Breitbandausbaus: „Das schnelle Internet ist die Aorta für die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg. Wenn wir die 50 Megabit pro Sekunde nicht in den nächsten Jahren flächendeckend erreichen, verpassen wir den Anschluss an den internationalen Standortwettbewerb. Deshalb darf Grün-Rot keine EU-Mittel für den Breitbandausbau ungenutzt liegen lassen.“