Zur Meldung des Verkehrsministeriums, wonach es mit der Neuordnung der SPNV-Leistungen im Dreieck Stuttgart, Karlsruhe und Heidelberg zu einem Wegfall der bisher durchgehenden Regionalexpress-Verbindung von Heidelberg nach Stuttgart komme, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

Mit der geplanten Streichung des Regionalexpress von Heidelberg nach Stuttgart setzt sich der Verkehrsminister gleich doppelt über den Koalitionsvertrags hinweg. Zum einen hieß es dort: ‚Wir werden das Angebot des Schienen-Personen-Nahverkehr (SPNV) in Quantität (Zahl der Züge und Platzangebot) sowie Qualität (umfassende Standards) spürbar verbessern‘. Hierzu passt wohl kaum, wenn auf so einer wichtigen Relation ein Angebot gestrichen wird. Zum anderen hat diese Landesregierung den Anspruch einer Politik des Gehört-werdens formuliert. Nach meinen Informationen fanden die Gespräche mit den beteiligten Städten und Gemeinden an der Strecke und mit Bürgerinitiativen aber erst statt, als die Würfel bereits gefallen waren.

Der Termin im Ministerium am 21. April 2015, bei dem ich zugegen war, war von einem Klima der Abwehr von Argumenten und dem Beharren auf der eigenen Position gekennzeichnet. Es wurden Ergebnisse verkündet, statt im Vorfeld die Betroffenen zu Beteiligten zu machen. So etwas nenne ich Alibi-Veranstaltung. Die Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Regionen haben die Probleme der Angebotsausdünnung klar benannt und Alternativvorschläge unterbreitet. Man glaubt wohl im Ministerium, man hätte den Stein der Weisen gefunden.

Dieses Gesamtbild der Verkehrspolitik, das durch solche Mosaiksteine entsteht, ist das Gegenteil von verantwortlichem Handeln und lässt Baden-Württemberg weit hinter seine Möglichkeiten zurückfallen. Es ist auch bemerkenswert, dass zwei grüne Landtagsabgeordnete, Ministerin Theresia Bauer und Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr, die geplante Streichung ebenfalls kritisieren und die Nachteile umfassend darstellen. Aber auch das interessiert den grünen Verkehrsminister nicht.

Die Menschen entlang der Strecke brauchen weiterhin eine gute Verkehrsverbindung. Die Fokussierung an die Anbindung der Landeshauptstadt geht dabei fehl, da viele Menschen nur Teilstücke dieser Relation nutzen und auf eine gute und verlässliche Verbindung angewiesen sind. Ich fordere Verkehrsminister Hermann auf, nach konstruktiven Lösungen zu suchen.

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Kritik des Landeselternbeirats am Umgang der Landesregierung mit dem Gymnasium:

„Die FDP-Landtagsfraktion teilt die Auffassung des Landeselternbeirats, dass die grün-rote Landesregierung das Gymnasium systematisch vernachlässige. Der vollständig sachferne und kontraproduktive Kompromiss einer Teilrückkehr zu G9 an 44 Standorten, die erst nach anhaltendem Protest erfolgte Zusage eines eigenen gymnasialen Bildungsplans und das bereits angedachte Abschulungsverbot zur Verhinderung eines Wechsels vom Gymnasium zur Realschule belegen, dass das Gymnasium Grün-Rot ein Dorn im Auge ist. Denn der Koalition ist bewusst, dass ihrem Lieblingskind Gemeinschaftsschule kaum Erfolg beschieden sein wird, wenn keine Schüler mit Gymnasialempfehlung auf die Gemeinschaftsschule gehen. Die FDP-Landtagsfraktion fordert den Kultusminister auf, von dieser Politik der Nadelstiche und der Vernachlässigung von erfolgreichen Schularten wie dem Gymnasium abzurücken und jede Schulart mit den ihr eigenen Stärken gleichermaßen im Sinne eines vielfältigen Bildungswesens in unserem Land zu stärken.”

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, bedauert die Entscheidung des Bildungsausschusses des Landtags, den weiterführenden Schulen die Grundschulempfehlungen ihrer Schülerinnen und Schüler weiterhin zu verweigern. Kern: „Um die Schüler bestmöglich fördern zu können, ist die Kenntnis der Grundschulempfehlung seitens der Lehrkräfte an den weiterführenden Schulen wichtig. Deshalb bedauert die FDP-Fraktion die Entscheidung des Bildungsausschusses, das Verbot einer Erhebung der Grundschulempfehlung beizubehalten. Wir halten dieses Verbot für eine Misstrauenserklärung sowohl gegenüber den Lehrkräften an den Grundschulen als auch an den weiterführenden Schulen. Dass hierbei der Datenschutz angeführt wird, ist kaum mehr als ein Vorwand. Das baden-württembergische Datenschutzgesetz lässt die Erhebung von Daten durch Behörden zu, wenn eine Notwendigkeit hierfür besteht. Wie wir in unserem Konzept für einen stabilen Schulfrieden auch bereits zum Ausdruck gebracht haben, sehen Freien Demokraten für die Kenntnis der Grundschulempfehlung eine pädagogische Notwendigkeit. Vor allem in Folge der abgeschafften verbindlichen Grundschulempfehlung ist an den Realschulen und Gymnasien zum vergangenen Schuljahresende ein deutlich größerer Teil der Schülerinnen und Schüler sitzengeblieben. Wenn es Grünen und SPD ernst wäre mit der Senkung dieser gestiegenen Sitzenbleiberquoten, müssten die Koalitionäre den weiterführenden Schulen erlauben, sich die Grundschulempfehlung vorlegen zu lassen.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagte nach seinem Besuch auf dem Süddeutschen Realschullehrertag in Ulm:

„Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt die Realschullehrer bei ihrem engagierten Eintreten für den Fortbestand ihrer erfolgreichen Schulart. Vor dem Hintergrund der grün-roten Bildungspolitik in Baden-Württemberg ist dieser Einsatz mehr als angebracht. Der Erfolg der Realschule ist auch der Grund für den Versuch von Grün-Rot, möglichst viele Realschulen zu einer Umwandlung in Gemeinschaftsschulen zu bewegen. Die Regierungskoalition sieht darin eine letzte Chance, ihr Lieblingskind Gemeinschaftsschule zum Erfolg zu führen. Nachdem sich aber die allermeisten Realschulen diesem Übernahmeversuch wiedersetzt haben, probiert es Grün-Rot nun mit der Einführung der Gemeinschaftsschule durch die Hintertür. Die Realschulen sollen eine bessere Ausstattung mit Lehrkräften erhalten, müssen im Gegenzug aber die Pädagogik der Gemeinschaftsschule schlucken. Die FDP-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auf, die Realschulen besser auszustatten, ohne ihnen die Aufgabe ihrer erfolgreichen Pädagogik abzuverlangen. Die pragmatische, fördernde und leistungsorientierte Pädagogik der Realschulen gilt es vielmehr zu achten und wertzuschätzen. Ein Verbot des Sitzenbleibens, die Abschaffung von Noten oder Einschränkungen beim Unterricht auf unterschiedlichen Leistungsniveaus lehnen wir Freien Demokraten ab.”

Zur heutigen Beweisaufnahme des Untersuchungsausschuss „Schlossgarten II“ sagte der Obmann der FDP-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Dr. Timm Kern:

„Die heute vernommenen Zeugen schilderten die Ereignisse vor dem Einbringen des Baggers am Nordflügel am 18. August 2010 ganz unterschiedlich. Polizeipräsident a. D. Stumpf berichtete, das Verbringen des Baggers am 18. 8.2010 wurde im Staatsministerium beschlossen. Sodann sei er durch den damaligen Landespolizeipräsidenten, Prof. Dr. Hammann, davon unterrichtet und angewiesen worden, den Beschluss umzusetzen. Der Zeuge Prof. Dr. Hammann hingegen erklärte, die Polizei habe über den Zeitpunkt des Einbringens entschieden, er habe keine Weisung aus dem Staatsministerium erhalten.“

„Einig waren sich die Zeugen indes“, so Kern weiter, „dass die Ereignisse um den 18. 8. 2010 am Nordflügel für den Polizeieinsatz im Schlossgarten am 30.09.2010 keinerlei Bedeutung hatten. Beide Zeugen betonten, es wurde kein politischer Einfluss auf die Planung und Durchführung des Polizeieinsatzes am 30.09.2010 ausgeübt. Angesichts dieser klaren Aussagen“, resümiert Kern, „verliert die unterschiedliche Darstellung der Ereignisse um den Baggereinsatz am Nordflügel an Bedeutung, denn dem Untersuchungsausschuss geht es um die Frage, ob der Einsatz am 30.09.2010 politisch beeinflusst war. Dafür gibt es auch weiterhin keine Beweise.“

Zur Vorstellung einer Studie, die bei Absolventen des achtjährigen und des neunjährigen Abiturs weder hinsichtlich der Leistungen noch hinsichtlich der Belastungen einen signifikanten Unterschied festgestellt hat, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Studie belegt, dass der grün-rote Kompromiss einer Teilrückkehr zu G9 an 44 Gymnasien eine sinnentleerte Veranstaltung war. Weder hinsichtlich der Leistungen noch hinsichtlich der Belastungen der Abiturienten wurde durch den so genannten Schulversuch G9 eine Veränderung oder gar Verbesserung erzielt. Dafür wurde für eine starke Verunsicherung vor Ort gesorgt, und es wurden schwerwiegende Gerechtigkeitsfragen aufgeworfen. Dabei gab und gibt es mit den beruflichen Gymnasien eine überaus erfolgreiche G9-Alternative zum achtjährigen allgemeinbildenden Gymnasium. Die FDP-Fraktion fordert den Kultusminister auf, den mit zusätzlichen Personalmitteln ausgestatteten „Schulversuch“ auslaufen zu lassen und auch auf die von Grün-Rot geplante Oberstufe an den Gemeinschaftsschulen zu verzichten. Denkbar ist aus unserer Sicht lediglich, allen Gymnasien das G8-Budget für Lehrerwochenstunden zu geben sowie die Freiheit, diese auf acht oder neun Jahre zu verteilen.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke erklärt zur Meldung, wonach Umweltminister Franz Untersteller von einem kräftigen Wachstum der Windenergie in Baden-Württemberg ausgeht:

„Es ist hochgradig unseriös von Umweltminister Untersteller, aus angeblichen Genehmigungen für neue Windräder schon heute einen höheren Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung vorherzusagen und diese Prognose mit den tatsächlichen Zahlen zu vermischen. Mit einem Anteil von nur etwa einem Prozent an der Bruttostromerzeugung und extremen witterungsbedingten Leistungsschwankungen ist die Windenergie im windschwachen Südwesten weit davon entfernt, einen nennenswerten Beitrag zur Energiewende darzustellen. Baden-Württemberg braucht einen sichere Energieversorgung und keinen Zufallsstrom.“

Zur Meldung, wonach der Stuttgart-21-Lenkungskreis Verbesserungen für den Anschluss des Filderbahnhofs an die Neubaustrecke durch den Bau eines dritten Gleises am Terminal-S-Bahnhof für rund 80 Millionen Euro beschlossen habe, sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Auf den ersten Blick mag es nach einer Erfolgsmeldung aussehen, dass durch den Bau eines dritten Gleises der Flughafenbahnhof besser an die Neubaustrecke angeschlossen wird. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Minister Hermann investiert nun auch Millionen Landesgelder in den Ausbau eines Regionalbahnhofs Stuttgart Vaihingen. Es ist gut vorstellbar, dass somit später auch etliche Regionalzüge dort enden, die an sich bis zum Flughafen geführt werden sollten. So könnte Minister Hermann seinen alten Traum vom großen Umsteigebahnhof Vaihingen zum Nachteil der Betroffenen, die zum Flughafen wollen, doch noch durchsetzen.

Kein vernünftiger Mensch baut nämlich einen Bahnhof, der später nicht auch tatsächlich benutzt wird. Die Finanzierungsbeteiligung des Landes an den Mehrkosten ist zudem ein undurchsichtiges Konstrukt ersten Ranges. Weil Hermann den Schein des Kostendeckels wahren will, werden munter Zugverbindungen bestellt, bei denen ein tatsächlicher Bedarf mit einem großen Fragezeichen versehen ist. Es ist ein Taschenspielertrick, die Finanzierungsbeteiligung des Landes auf eine Tunnelvergrößerung in Vaihingen, ein Überwerfungsbauwerk und den Bau eines Regionalbahnhofs zu verlagern. Es ist schade, dass die Chance für einen Flughafenbahnhof plus leichtfertig vertan wurde. Ob eine spätere Gleisanbindung des Flughafenbahnhofs in Richtung Wendlingen jemals kommt und wer sie bezahlt, steht völlig in den Sternen.“

Der viergleisige Ausbau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel ist das verkehrlich bedeutendste Ausbauprojekt im Schienennetz des Landes Baden-Württemberg. Um den Ausbau der Rheintalbahn zu beschleunigen und so menschen- und umweltverträglich wie möglich zu gestalten, will sich das Land mit bis zu 50 Prozent an den Mehrkosten beteiligen, die über die Finanzierungspflicht des Bundes hinausgehen und insbesondere weiteren Verbesserungen im Lärmschutz dienen sollen, teilten die Vorsitzenden aller im Landtag vertretenen Fraktionen  am Freitag in Stuttgart mit.

„Dazu haben wir erneut einen interfraktionellen Antrag eingebracht, um auch in den Abschnitten Offenburg-Riegel und Müllheim-Auggen einen finanzielle Beteiligung des Landes zu ermöglichen“, erklärten die Fraktionsvorsitzenden Guido Wolf, Edith Sitzmann, Claus Schmiedel und Hans-Ulrich-Rülke. Dieser gemeinsame Antrag knüpft die Mitfinanzierung durch das Land aber auch an Bedingungen (Drucksache 15/6723; siehe Anlage).

„Nur wenn sich Bund, Bahn und Land gemeinsam um eine finanzielle Lösung bemühen, wird eine Realisierung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, aber auch des gesamten Landes möglich sein“, sagte Guido Wolf, Vorsitzender der CDU-Fraktion. „Der Ausbau der Rheintalbahn zieht sich schon viel zu lange hin. Wir brauchen einen zügigen Ausbau, der für Baden-Württemberg den größten Nutzen und für die Menschen zwischen Karlsruhe und Basel wirksamen Lärmschutz bringt“, sagte Edith Sitzmann, Fraktionschefin der Grünen.

 

Der Ausbau des Schienennetzes ist zwar originäre Aufgabe des Bundes und der Deutschen Bahn AG, jedoch gehen die gewünschten Verbesserungen gerade im Bereich des Lärmschutzes in Teilen über die Finanzierungsverantwortung des Bundes hinaus. Dadurch entstehende Mehrkosten soll das Land nach dem Willen der vier Fraktionen bis zur Hälfte aus Landesmitteln mitfinanzieren.

 

„Wir stehen zu unserem Wort und bekräftigen die Co-Finanzierung der Bürgertrasse durch das Land, so wie es die SPD bereits seit 2007 vertreten hat“, betonte Claus Schmiedel, Vorsitzender der SPD-Fraktion. „Die FDP-Fraktion trägt diesen Beschluss im Sinne einer Verantwortung für die Bürger und Wirtschaftsunternehmen des Landes mit. Dabei ist entscheidend, dass es zu wirklichen Verbesserungen in der Verkehrsinfrastruktur kommt. Zunächst ist die Bahn in der Pflicht, eine fundierte Planung vorzulegen“, erklärte Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der Fraktion FDP/DVP.

 

Konkret geht es um mögliche Mehrkosten, die sich aus der autobahnparallelen Trassenführung südlich von Offenburg bis Riegel (sog. Kernforderung 2), einer besseren Anbindung des Katzenberg-Tunnels (so genannte Kernforderung 6) und im Bereich Müllheim-Auggen ergeben. In anderen Abschnitten (Kernforderungen drei und vier) beteiligt sich das Land bereits seit 2011 freiwillig schon mit 125 Millionen Euro.

 

Um keinen Blankoscheck für den Bund auszustellen, wird die Landesregierung aufgefordert, in Verhandlungen mit dem Bund genau zu definieren, welche Mehrkosten tatsächlich über das gesetzliche Erfordernis hinausgehen und vom Land getragen werden sollen.

 

Das Land wird sich nicht an Mehrkosten beteiligen, wenn eine vermeintlich günstigere Planung der Deutschen Bahn AG gar nicht genehmigungsfähig ist, oder wenn die Mehrkosten keinen vernünftigen Zusatznutzen für Baden-Württemberg bringen. Auch Instandhaltungen und Sanierungen an der schon bestehenden Trasse dürfen nicht den Ausbaumaßnahmen zugerechnet werden.

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, kritisierte in einer Debatte über den Hochschulfinanzierungsvertrag die Absicht der grün-roten Koalition, die studentische Mitbestimmung über die Qualitätssicherungsmittel zur Kompensation der Studiengebühren zu kippen.

„Dass die Studenten bei den Qualitätssicherungsmitteln künftig nicht mehr mitentscheiden dürfen, untergräbt eine gezielte Verausgabung der Mittel für Zwecke, die dem Studium und den Studierenden unmittelbar nützen. Denn wer könnte diese Zwecke besser bestimmen als die Studierenden selbst, die täglich die Mängel bei den Studienbedingungen vor Augen haben? Die grüne Wissenschaftsministerin gibt an, ihre Maßnahme sei nötig, um Dauerstellen schaffen zu können. Das ist aber keineswegs der Fall. Denn was spräche dagegen, Dauerstellen zu schaffen und die Studierendenvertretung einfach immer dann mitentscheiden zu lassen, wenn eine Neubesetzung ansteht? Die Ministerin hat etwas missverstanden: Es geht bei der studentischen Mitbestimmung nicht um Spielgeld, damit die Studentenvertreter das Gefühl haben mögen, auch was vom Kuchen abzubekommen. Für Spielgeld wären 20 Millionen auch reichlich viel. Es geht hier um Angebote, die die Studienbedingungen verbessern. Das sind Tutorien und Lehrveranstaltungen zur Prüfungsvorbereitung, längere Öffnungszeiten von Bibliotheken und Weiteres, was für die Studentinnen und Studenten wichtig ist.“

Bullinger merkte an, die ganze Absurdität dieses grün-roten Vorgehens werde bei einem Blick in die Vorgeschichte des Gesetzentwurfs deutlich: „Als die christlich-liberale Koalition allgemeine Studiengebühren einführte, hatten wir Freie Demokraten ein wichtiges Anliegen, das sich mit dem Leitspruch der amerikanischen Unabhängigkeitsbewegung umschreiben lässt: ‚Keine Besteuerung ohne Mitsprache!‘ Deshalb wurden die Einnahmen aus Studiengebühren an den Hochschulen im Benehmen mit den Vertretern der Studierenden ausgegeben. Das hat übrigens dazu geführt, dass hiervon beispielsweise Infrastruktur und Lehrveranstaltungen finanziert, die den Studierenden wichtig waren und die Bedingungen von Lehre und Studium verbesserten. Aber auch diese positiven Auswirkungen der Studiengebühren haben Grün-Rot nicht davon abgehalten, diese abzuschaffen. Für die ausgefallenen Studiengebühren gab es dann Kompensationsmittel, über die dann die Studenten mitbestimmen durften. Und Grün-Rot hat die Verfasste Studierendenschaft eingeführt mit dem erklärten Ziel, die studentische Mitbestimmung zu verbessern. Deshalb wurde das Benehmen ins Einvernehmen umgewandelt. Schon deshalb ist die vollständig gekippte Mitbestimmung nun Wortbruch gegenüber den Studierenden.“

Seitens der FDP-Fraktion sehe Bullinger keine Möglichkeit, einen Gesetzentwurf mitzutragen, dessen einziger Inhalt die Rücknahme der studentischen Mitbestimmung über die Qualitätssicherungsmittel ist. Bullinger betonte jedoch: „Die FDP-Fraktion anerkennt und unterstützt die Verbesserung der Finanzierung der Hochschulen durch den Hochschulfinanzierungsvertrag. Wir Freien Demokraten haben unsere Unterstützung für diese Forderungen schon im letzten Jahr in einer von uns beantragten Aktuellen Debatte zum Ausdruck gebracht, und bei dieser Unterstützung bleibt es selbstverständlich.“

 

Zur Verteilung der millionenschweren Soforthilfe, die den Ländern von der Bundesregierung zur Flüchtlingsaufnahme bereitgestellt werden wird, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagfraktion, Andreas Glück:

„Die Nachricht gab zunächst Grund zur Freude, dass sich der Bund mit einer Milliarde Euro an der Flüchtlingsaufnahme beteiligen wird, um zu einer finanziellen Entlastung der Kreise beizutragen. Baden-Württemberg hat damit für die Jahre 2015 und 2016 insgesamt 130 Millionen Euro zusätzlich zu erwarten, um den wachsenden Herausforderungen zu begegnen.

Nun stellte Ministerin Öney klar, dass sie 2015 nur 15 Millionen Euro unmittelbar an die Kreise und Kommunen weitergeben will. Obwohl vielerorts die Kreise beklagen müssen, dass die Kostenerstattung durch das Land nicht ausreicht, um die tatsächlichen Aufwendungen zu decken. Auf Nachfrage des Abgeordneten Andreas Glück bei der heutigen Regierungsbefragung im Landtag ist klar: 40 Millionen Euro pro Jahr will die Landesregierung verwenden, um die Einmalpauschalen, die das Land je Flüchtling an die Kreise zahlt, zu finanzieren. Diese Pauschalen stünden den Kreisen aber sowieso zu – eine Verbesserung ist das nicht, sondern eine versteckte Konsolidierung des Landeshaushalts.

Wieder hat es die Landesregierung verpasst bei der Flüchtlingsaufnahme mit den Stadt- und Landkreisen an einem Strang zu ziehen. Eine Entkoppelung dieser Zuwendungen von der rein quantitativen Zuweisung je Flüchtling hin zu einer bedarfsorientierten Entlastung besonders belasteter kommunaler Haushalte hätte hier mehr Sinn gemacht.“

In einer Landtagsdebatte schlug der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, ein Kooperationsbudget für einen Übergang von Kindergarten zur Grundschule vor. „Wir Freie Demokraten treten für verlässliche und faire Bedingungen bei der Kooperation von Kindergärten und Grundschulen ein. Wenn wir die Anrechnungsstunden zu einem Kooperationsbudget zusammenfassen, könnten die Verantwortlichen vor Ort entweder das Konzept ‚Bildungshaus 3-10‘ oder ein Modell aus der von Grün-Rot eingeführten ‚verlässlichen Kooperationszeit‘ oder ein anderes Modell bei sich einführen. Der angekündigten Evaluation der Bildungshäuser lassen sich Hinweise entnehmen, wie hoch eine auskömmliche Ausstattung für eine gelingende Kooperation anzusetzen ist. Parallel dazu müsste dann aber auch die ‚verlässliche Kooperationszeit‘ evaluiert werden.“, so Kern.

Der FDP-Abgeordnete sagte zur Vorgeschichte der Debatte: „Zu Beginn der Legislaturperiode hat Grün-Rot den von der Vorgängerregierung geplanten Ausbau der Bildungshäuser gestoppt. Vielleicht ist dann aber doch die Einsicht gereift, dass es in den Bildungshäusern einfach um eine bessere Verzahnung von Kindergarten und Grundschule geht. Kooperation der Erzieherinnen und Lehrkräfte sowie gemeinsame Projekte der Kindergarten- und Grundschulkinder sollen den Übergang erleichtern. Dass sich Investitionen an dieser wichtigen Stelle des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule lohnen, liegt auf der Hand. Die grün-rote Landesregierung hat dann immerhin für alle übrigen Kindergärten und Grundschulen die ‚verlässliche Kooperationszeit‘ auf den Weg gebracht. Diese muss zwar mit einem geringeren Umfang an Anrechnungsstunden auskommen als das ursprüngliche Bildungshaus. Allerdings wird man den Eindruck nicht los, dass für das Bildungshaus 3-10 und die ‚verlässliche Kooperationszeit‘ ungleiche Bedingungen herrschen: Das Bildungshaus muss sein Konzept mit einem reduzierten Stundensatz verfolgen, wird als Auslaufmodell behandelt und steht unter dem Vorbehalt der abschließenden Evaluation. Und die ‚verlässliche Kooperationszeit‘ dagegen gilt als ‚Regierungskind‘ und steht nicht unter dem Vorbehalt einer Evaluation.“

Für Kern ist die Kooperation Kindergarten – Grundschule ein Beispiel für einen Politikbereich, bei dem parteipolitischer Zank nicht zu optimalen Ergebnissen führt. Wörtlich sagte er: „Eine Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule wird von allen Fraktionen im Landtag unterstützt. Ein Kooperationsbudget und eine Entscheidung vor Ort über die Ausgestaltung des Budgets wäre so etwas wie ein Kleiner Bildungsfrieden. Und ein solcher Bildungskonsens täte unserem Land im Kleinen wie im Übrigen auch im Großen sehr gut! Und deshalb werde ich auch in Zukunft nicht müde werden zu betonen: Baden-Württemberg braucht einen Bildungsfrieden, unser Konzept dazu liegt vor. Nun sind CDU, SPD und Grüne am Zug.“

In einer Landtagsdebatte über die Zukunft von Musikschulen und Musikvereinen erneuerte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die Forderung nach Aufnahme der offenen Ganztagsschule ins Schulgesetz.

„Die offene Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und offenen Angeboten am Nachmittag bedeutet echte Wahlfreiheit für die Eltern. Denn wenn sie einmal ein außerschulisches Angebot des Musikvereins oder der Musikschule wahrnehmen und dafür lieber auf die Angebote der Schule verzichten wollen, haben sie anders als in der verpflichtend-rhythmisierten Ganztagsschule hierzu die Möglichkeit. Leider verweigert sich die Landesregierung bisher dem Vorschlag der Freien Demokraten, auch die offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufzunehmen. Das grün-rote Gesetz kennt nur verpflichtend-rhythmisierte Ganztagsschulen. Hierbei müssen die Kooperationspartner auch am Vormittag Angebote bereithalten. Ein Vormittagsangebot ist aber für Ehrenamtliche meist sehr viel schwieriger zu organisieren als ein Nachmittagsangebot.“

Kern machte auch  auf den Unterschied zwischen „offener Form“ und „Wahlform“ aufmerksam. „Die im Schulgesetz vorzufindende ‚Wahlform‘ bedeutet nichts anderes, als dass an einer Schule ein verpflichtend-rhythmisierter Ganztagszug und ein Zug mit Vormittagsunterricht angeboten werden. Ein Zug mit offenen Angeboten am Nachmittag ist nicht vorgesehen.“ Bemerkenswert sei auch die Tatsache, dass sich die von Grün-Rot geschmähten offenen Ganztagsschulen aus christlich-liberaler Zeit nun sehr zurückhaltend bei der Umwandlung in Ganztagsschulen verpflichtend-rhythmisierten Typs zeigen. Für Kern ist dies ein Beleg dafür, dass die offene Form der Ganztagsschule allseits sehr geschätzt wird.

Dass durch das grün-rote Gesetz nun die Schulen die Hälfte der ihnen zugewiesenen Personalressourcen in Geldmittel umwandeln können, begrüßte Kern dagegen ausdrücklich. „Dadurch können die Angebote von Musikschullehrern oder Musikmentoren von einer Schule entlohnt werden. Das Instrument der Monetarisierung scheint unkompliziert zu funktionieren und lässt den Verantwortlichen vor Ort die wichtige Gestaltungsfreiheit. In diesem Punkt haben Grüne und SPD offenbar dazugelernt und mittlerweile den Wert der Einbindung des gesellschaftlichen Umfelds in eine Schule erkannt.“

Timm Kern resümierte: „Von Seiten der Musikschulen und Musikvereine wird der Ganztagsausbau derzeit als eine der wichtigsten, wenn nicht gar die wichtigste Herausforderung betrachtet. Herausforderung heißt dabei sowohl eine Bedrohung ihrer Existenz als auch Chance für die Nachwuchsgewinnung. Deshalb ist die Frage, ob bei der Ganztagsschule die Weichen für eine gelingende Kooperation mit den Musikschulen und Musikvereinen richtig gestellt sind, von ganz wesentlicher Bedeutung für unsere vielfältige und hochwertige Musiklandschaft in Baden-Württemberg. Denn für uns Freie Demokraten steht außer Frage, dass es diesen überragenden Bildungs- und Kulturschatz auch in Zukunft sorgsam zu hegen und zu pflegen gilt.“

In einer von der FDP beantragten Aktuellen Debatte übte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, scharfe Kritik an der unklaren Haltung des Ministerpräsidenten in der Diskussion über die verfassungskonforme Ausgestaltung der Erbschaftssteuer.

Bundesfinanzminister Schäuble hatte in dem von ihm vorgelegten Eckpunktepapier vorgeschlagen, die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen – ohne dass eine individuelle Bedürfnisprüfung notwendig wird – auf 20 Millionen Euro zu begrenzen. Damit drohe ein Bürokratiemonster für den Mittelstand und insbesondere für viele familiengeführte Unternehmen, so Rülke. Außerdem werde der Generationswechsel im Mittelstand in Frage gestellt. LVI-Präsident Koch befürchtet gar einen Ausverkauf an ausländische Investoren.

Deutlich wirtschaftsfreundlicher ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion der Vorschlag von Finanzminister Nils Schmid, der eine Bedürfnisprüfung erst ab einem Unternehmenswert von 100 Millionen Euro vorsieht. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts würde dies zulassen. Für diesen Vorschlag gibt es aber innerhalb der SPD selbst keinerlei Rückendeckung. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß, etwa erklärte dem Spiegel, die SPD müsse mit Hilfe der Erbschaftssteuer Ungleichheiten in der Gesellschaft bekämpfen. Und der Landesvorsitzende der SPD in Berlin, Jan Stöß, wolle die Reform nutzen, um aus der „Erbschaftssteuer wieder einen deutlich höheren Ertrag“ zu erzielen.

Viel bedenklicher aber sei, so Rülke, dass auch der Ministerpräsident aus Angst vor den Fundamentalisten in den eigenen Reihen seinen Finanzminister im Regen stehen lasse. Am 13. März 2015 habe der Regierungssprecher in der taz erklärt, dass es eben keine Verständigung in der Landesregierung über die 100 Millionen-Grenze gebe. Der Ministerpräsident lasse seinen Finanzminister im Regen stehen. In einer nachfolgenden Landesspressekonferenz in Stuttgart erklärte Kretschmann laut Südkurier, er sei „im Groben und Ganzen“ mit Nils Schmid „vollkommen überein“. Allerdings könne er eine fachliche Bewertung der verschiedenen Vorschläge von Schmid und Bundesfinanzminister Schäuble nicht vornehmen. Kretschmann sagte dann wörtlich: „Ich kann kein Bild wie Picasso malen, und wenn Sie mich prügeln würden!“

Nach den Worten von Rülke schade dieses Herum-Geeiere des Ministerpräsidenten den kleinen und familiengeführten Unternehmen in Baden-Württemberg: „Eine mittelstandsfreundliche Lösung ist kein Jahrhundert-Kunstwerk von Picasso, sondern gehört eigentlich zum soliden Handwerk eines kompetenten Ministerpräsidenten.“ Die Wirtschaft in Baden-Württemberg erwarte von der grün-roten Landesregierung zu Recht eine klare Linie, um dem mittelstandsfeindlichen Entwurf von Finanzminister Schäuble die Zähne zu ziehen, so Rülke. Es zeige sich einmal mehr, dass der angebliche Wirtschaftsversteher Kretschmann den Praxistest nicht bestehe und im Kern eine grün-rote Politik gegen den Mittelstand und die Wirtschaft betreibe, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Die Freien Demokraten fordern den Einsatz aller Landtagsfraktionen für eine mittelstandsfreundliche Reform der Erbschaftssteuer. „Wir erwarten, dass sich die CDU Baden-Württemberg gegen die Pläne von Wolfgang Schäuble wendet. Ferner liegt es an Finanzminister Schmid, dass er sich mit seiner Position innerhalb der SPD durchsetzt. Entscheidend ist aber, dass Ministerpräsident Kretschmann bereit ist, die Interessen des Landes über die Befindlichkeiten der grünen Partei zu stellen“, so Rülke.

In einer Landtagsdebatte über den Nachtragshaushalt für die Haushaltsjahre 2015/2016 kritisierte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke, dass Grün-Rot die ersten Wahlgeschenke an die Bürger verteile: „Ihr Nachtrag ist eine Wahlkampfinszenierung ohne zwingenden haushaltspolitischen Anlass. Kaum einer der zentralen Punkte rechtfertigt es, überhaupt einen Nachtrag aufzustellen. Fast alles war bei den Haushaltsberatungen im November beziehungsweise Dezember bekannt. Dieser zweite Aufguss im April 2015 dient im Wesentlichen der Selbstbespiegelung der grün-roten Landesregierung.“ Auch die Finanzierungsgrundlage des Nachtragshaushalts – 400 Millionen Euro aus Überschüssen der Vorjahre und 86 Millionen Euro aus den Rücklagen für Haushaltsrisiken – habe schon für die Verabschiedung des Urhaushalts zur Verfügung gestanden, so Rülke.

Innere Sicherheit

Wenn tatsächlich etwas Zeit gebraucht habe, so der FDP-Fraktionsvorsitzende, dann sei es der quälende Einigungsprozess innerhalb der grün-roten Koalition im Bereich der inneren Sicherheit gewesen. Es habe lange gedauert, bis wenigstens minimale Verbesserungen auch im Bereich des Verfassungsschutzes möglich wurden. Insgesamt gelte für die Maßnahmen im Bereich des Innenministeriums: Zu spät, zu wenig und zu zögerlich. Hätten die Regierungsfraktionen auf die FDP gehört, hätte manches, was jetzt vorliegt, sehr viel früher in Angriff genommen werden können – beispielsweise die Stärkung des Verfassungsschutzes und die umfassende Bekämpfung des politischen Extremismus jeder Art. Die unklare Haltung der Grünen zum Verfassungsschutz generell habe ein eindeutiges und klares Konzept verhindert, so Rülke.

Bildung und Inklusion

Ähnliches gelte im Bildungsbereich für die Maßnahmen in der Inklusion. Ein gemeinsames Vorgehen mit der Opposition wurde letztlich von den Regierungsfraktionen verworfen. Der interne Streit wie auch die Auseinandersetzungen mit den kommunalen Landesverbänden hätten sich quälend lange hingezogen und seien immer noch nicht abschließend beendet. Nach den Worten von Rülke sei es ungeachtet dessen natürlich positiv, wenn jetzt endlich Mittel im Bereich der schulischen Inklusion zum Beispiel für eine entsprechende Zahl von Sonderpädagogen, für den Schulhausbau oder auch für die Schulen in freier Trägerschaft bereitgestellt werden. Mehr Mittel für die Realschulen, für Vertretungslehrer oder für die Fortführung der Förderung der Betreuung von Schülern im Zusammenhang mit der verlässlichen Grundschule oder im Hort würden von der FDP-Landtagsfraktion natürlich nicht abgelehnt. Dass sie aber erst jetzt etatisiert werden, belege wiederum den überlangen Entscheidungsprozess innerhalb der grün-roten Koalition, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Hochschulen

Den Hochschulfinanzierungsvertrag habe die FDP-Landtagsfraktion begrüßt. Es folge daraus, dass die Liberalen auch die verschiedenen Schritte seiner Umsetzung in den Haushalten mittragen. Für den Haushalt sei dieses Unternehmen kostenneutral, bei der Regierungspressekonferenz sei darauf auch dankenswerterweise hingewiesen worden. In der Öffentlichkeitsarbeit vor Ort scheine das aber in Vergessenheit geraten zu sein, so Rülke. Da feierten sich die Abgeordneten der Koalition für zusätzliche Stellenschaffungen im dreistelligen Bereich, dass selbst eine Zeitung wie das Schwäbische Tagblatt in Tübingen von „Etikettenschwindel“ spreche.

Flüchtlinge

Dass die Zahlen der Asylbewerber steigen, sicherlich in einer Größenordnung von 50 Prozent mehr gegenüber 2014, sei auch Ende letzten Jahres schon bekannt gewesen. Auch dafür hätte es keines Nachtrags bedurft, sagte Rülke. Auf die wichtigen Fragen aber, wann endlich die Leistungen an die Kreise für die Aufnahme und Unterbringung neu geordnet würden, ob die Kreise auch eine rückwärtige Erstattung des Mehraufwands erhalten, wie das Land mit seinem Anteil an der lange zugesagte Bundes-Milliarde umgehen wolle und welchen Anteil davon die Kommunen erhalten – auf all diese Fragen gebe der Nachtrag keinerlei Antworten. Aber es würden Strukturen für ein Ombudswesen in den Landeserstaufnahmestellen neu aufgebaut, als wäre dies das dringlichste Problem, das im Bereich der Flüchtlingsaufnahme zu lösen wäre.

Nach den Worten von Rülke lasse sich im Fazit feststellen: Dies ist ein Nachtragshaushalt aus der Propagandaabteilung der grün-roten Landesregierung, der dazu geeignet sei, mit bunten Bildern und beschönigenden Texten unter das Volk gebracht zu werden. Für die Lösung der Probleme, vor denen wir ja auch im Land Baden-Württemberg stehen, werde zu wenig getan. Das gelte beispielsweise in der Bildungspolitik bei der Frage einer gesicherten Zukunft für eine eigenständige Realschule oder für vernünftige, Vielfalt gewährleistende Angebote an Ganztagsschulen, so Rülke abschließend.

 

In einer Landtagsdebatte über die Zukunft der Realschule rief der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die grün-rote Landesregierung auf, auf deren pädagogische Bevormundung zu verzichten.

Kern sagte wörtlich: „Die Landesregierung knüpft die bessere Ausstattung der Realschulen an die Bedingung, dass diese ihre eigenen pädagogischen Grundsätze zugunsten der Gemeinschaftsschulpädagogik über den Haufen werfen. Nachdem es durch die Vordertür nicht geklappt hat und die Realschulen sich bei der Einführung der Gemeinschaftsschule ‚bockig‘ gezeigt haben, versucht Grün-Rot nun, den Realschulen ihre pädagogische Überzeugung, mithin ihre pädagogische Freiheit, mit Lehrerwochenstunden abzukaufen. Diese Entmündigung der Realschulen durch die Hintertür ist nicht nur in höchstem Maße unfair, sondern auch demotivierend für Eltern, Lehrer und Schüler, Schulleitungen und Schulträger, die nun gegen ihre Überzeugungen handeln müssen. Deshalb fordert die FDP-Fraktion die Landesregierung auf, auf Heterogenitätszwang, Differenzierungsquoten, Verbot von Sitzenbleiben und die Abschaffung von Noten in der Orientierungsstufe der Realschule zu verzichten.“

Nicht zuletzt aufgrund der von Grün-Rot überstürzt abgeschafften verbindlichen Grundschulempfehlung habe die Heterogenität der Begabungen und Leistungsvermögen unter den Schülern an der Realschule stark zugenommen, so Kern. „Gerade vor diesem Hintergrund müsste ein Unterstützungskonzept für die Realschule doch gerade Differenzierung zulassen oder sogar fördern. Wenn die Realschulen nun auch regulär den Hauptschulabschluss anbieten können, sollte, so würde man erwarten, auch schon bei der Vorbereitung auf die beiden Abschlüsse differenziert werden können. Das heißt, es würde ein Realschulbildungsgang und ein Hauptschulbildungsgang oder eine Art integrierte Gesamtschule gebildet, bei der in einzelnen Fächern eine Differenzierung nach Leistungsniveaus vorgenommen werden könnte. Aber nichts dergleichen: Eine Differenzierung soll laut Kultusminister eher die Ausnahme als die Regel sein.“

Es stelle sich die Frage, so Kern, warum die Entscheidung, ob und ab wann ein Kurs auf den Hauptschulabschluss und ein anderer auf den Realschulabschluss vorbereiten, nicht den Lehrerinnen und Lehrern überlassen werde. Sie könnten das Leistungsvermögen ihrer Schüler doch am besten beurteilen können. „Es stellt sich hier der Verdacht, dass der Kultusminister den Lehrern im Land misstraut. Er befürchtet offensichtlich, dass die Lehrer im Land das tun werden, was ihrer Meinung nach den Schülern nützt, und nicht, was Grün-Rot vielleicht gerne hätte: Alle Schulen und alle Schüler aus nicht nachvollziehbaren Gründen in zwei Säulen einpferchen, von denen eine immer integrativ unterrichtet und die andere differenziert. Die Praktiker an den Schulen werden aber immer das Wohl des Schülers über ideologische Wunschvorstellungen der Regierung stellen. Und das ist auch gut so!“, sagte Kern.

Der FDP-Abgeordnete resümierte: „Das so genannte ‚Weiterentwicklungskonzept für die Realschulen‘ macht einmal mehr die Notwendigkeit eines stabilen Schulfriedens in Baden-Württemberg deutlich: Es kann nicht gut sein, wenn eine Landesregierung ihr schulisches Lieblingskind durchdrücken will und dazu Strukturen nach eigenem Gutdünken ändert und Ressourcen entsprechend den eigenen Vorlieben zuteilt. Die am Bildungswesen Beteiligten bräuchten das Gegenteil: verlässliche Rahmenbedingungen und eine faire wie auskömmliche Ausstattung ihrer Schule mit Personal- und Finanzmitteln. Und die Menschen in unserem Land erwarten zu Recht von ihren gewählten Vertretern einen Einsatz für einen stabilen Schulfrieden.“

Zu Meldungen, dass zwei Gutachten die Haltung des Landes bestärken würden, wonach das Land im Rahmen des so genannten großen Verkehrsvertrags mit der DB Regio AG zur Finanzierung eines Großteils des Schienenpersonennahverkehrs in den Jahren von 2003 bis 2016 700 Mio. bis 1,25 Mrd. Euro zu viel gezahlt habe, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Minister Hermann muss jetzt Transparenz herstellen, was konkret in den Gutachten steht und wie belastbar diese in methodischer Hinsicht sind. Schließlich ist davon die Rede, dass der bezahlte Betrag nur indirekt ermittelt werden konnte, weil kein Zugriff auf interne Daten der Bahn bestanden hätten. Wenn sich Minister Hermann seiner Sache sicher ist, dann soll er im Interesse des Landes konkrete Taten folgen lassen und nicht mit diesem Theaterdonner davon ablenken, dass ihm der Inhalt der Gutachten – so sie denn zutreffen – selbst auf die Füße fällt. Er selbst hat mit seinem Kampf gegen Stuttgart 21 wertvolle Jahre beim Thema Neuvergabe der Leistungen im Schienenpersonennahverkehr verschuldet. Statt dass 2016 nach seiner Lesart Schluss mit dem zu teuren Vertrag wäre, muss er jetzt für Jahre Übergangsverträge abschließen. Bis zum Beweis des Gegenteils gehen wir davon aus, dass der Große Verkehrsvertrag insgesamt betrachtet aus der damaligen Zeit heraus für Baden-Württemberg ein gutes Ergebnis war.“

 

Zur Meldung, wonach Innenminister Gall die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung durch die Bundesregierung begrüßt, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung durch die schwarz-rote Koalition in Berlin verdeutlicht einmal mehr, dass auch bei den Bürgerrechten die FDP auf der Bundesebene fehlt. Sie war es, die sich in der letzten Koalition gegen die CDU/CSU durchsetzen und so über Jahre hinweg einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Bürger verhindern konnte.“

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, kritisierte in einer Aktuellen Debatte im Landtag die grüne Wissenschaftsministerin als „Sonnenscheinministerin“. Wörtlich sagte Bullinger:

„Auch als Wissenschaftsministerin kann man sich nicht nur mit schönen Dingen befassen, deren Glanz auf einen abfällt. Man hat auch die Pflicht, sich mit schwierigen Angelegenheiten zu befassen, aus denen man möglicherweise nicht immer als makelloser, strahlender Sieger hervorgeht. Wissenschaft und Hochschulen einen Minister oder eine Ministerin, die sich um Licht und Schatten kümmert. Eine reine Sonnenscheinministerin wird den Anforderungen im Wissenschaftsbereich nicht gerecht, denn sie vernachlässigt Problembereiche – zum Nachteil unseres Wissenschaftsstandorts.“

Es stelle sich die Frage, so Bullinger, warum die Wissenschaftsministerin im Fall des Universitätsklinikums Mannheim beherzt eingegriffen hat, im Fall der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg aber erst nach Jahren und auf massiven öffentlichen Druck hin aktiv wurde. „Frau Bauer, Sie müssen sich den Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung gefallen lassen. Als Verantwortliche an der Spitze eines Ministeriums wäre es Ihre Pflicht gewesen, sich angesichts der offensichtlichen Rechtsverstöße bei der Vergabe von Zulagen an Professoren durch das ehemalige Rektorat der Hochschule um eine Beendigung der Missstände zu bemühen.“

Bullinger ließ auch das Argument der Wissenschaftsministerin nicht gelten, sie habe die Hochschulautnomie achten wollen. „Die Hochschulautonomie ist gerade uns Freien Demokraten ein hohes Gut. Aber die Hochschulautonomie soll doch die Hochschulen vor Eingriffen durch die Regierung schützen, und nicht die Regierung vor Verantwortungsübernahme. Da konkrete Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß vorlagen, hätte das Ministerium also eingreifen können. Und die Rektorin hat sich an die Ministerin gewandt und um Unterstützung gebeten. Wenn der Ministerin ernsthaft an Hochschulautonomie gelegen wäre, hätte sie eingegriffen, für Rechtsklarheit gesorgt und der Rektorin damit den Rücken gestärkt – damit sich die Professorinnen und Professoren an der Hochschule Ludwigsburg wieder auf ihre Aufgaben konzentrieren können. Ein rechtzeitiges Eingreifen hätte die Hochschule gestärkt. Ihr jahrelanger Unwillen, sich die Finger schmutzig zu machen, hat dem guten Ruf der Kaderschmiede des baden-württembergischen Beamtennachwuchses einen Bärendienst erwiesen.“

Bullinger kritisierte schließlich das mangelnde Engagement der Landesregierung im Bereich der Digitalisierung im Hochschulbereich. „Blickt man in die USA oder zu den unmittelbaren Nachbarn nach Bayern, wird deutlich, welch große Potenziale und Chancen der Digitalisierung in der Wissenschaft wir in Baden-Württemberg ungenutzt lassen. Eine zukunftsweisende Wissenschaftspolitik darf dieses wichtige Handlungsfeld nicht unbearbeitet lassen.“

 

Laut Medienberichten kommt ein psychiatrisches Gutachten zu dem Ergebnis, dass die vorherige Nahrungsverweigerung des am 9. August 2014 gestorbenen Bruchsaler Häftlings Folge einer krankhaften Störung war. Diese hätte man laut Gutachter behandeln können, so dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Tod des Häftlings hätte verhindert werden können. Dazu sagten der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der rechtspolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Dieses Gutachten verdeutlicht die Dramatik der Ereignisse um den Tod des Bruchsaler Häftlings: Ein psychisch kranker Mensch starb im Strafvollzug, weil er nicht seiner Krankheit entsprechend medizinisch behandelt wurde. Die Staatsanwaltschaft muss nun klären, ob dies der Anstaltsleitung der JVA Bruchsal strafrechtlich vorzuwerfen ist. Dabei wird das Ergebnis der strafrechtlichen Ermittlungen auch Hinweise auf organisatorische Versäumnisse im Strafvollzug liefern. Dann aber ist es an Justizminister Stickelberger, die politischen Konsequenzen zu ziehen. Klar ist jedoch schon jetzt, die Luft für Justizminister Stickelberger wird angesichts der nun festgestellten Vermeidbarkeit des Todesfalls dünner.“

Zur Meldung, wonach die Eckpunkte für eine Novellierung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zahlreiche neue Fördertatbestände vorsehen, sagte der der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Minister Hermanns Eckpunkte für ein neues Landes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz beinhalten zahlreiche neue Fördertatbestände. Dabei hat unser grüner Verkehrsminister seine zwei Lieblingskinder Fahrrad und Fußverkehr fest im Auge. Fahrradgaragen und Fahrradabstellanlagen werden förderfähig, auch Fußgängerbrücken sowie die sonstige Fußgängerinfrastruktur. Mit diesem Klein-Klein verzettelt sich das Land völlig. Diese Rechnung mit zahlreichen neuen Fördertatbeständen kann seriös nicht beglichen werden. Da nützen auch die Tricksereien der Vergangenheit nicht, bei denen die Förderquote von 75 auf 50 Prozent abgesenkt wurde. Man kann natürlich auch vermuten, dass ganz einfach die Mittel für den Verkehrsträger Straße massiv mitgenutzt und weiter umgeschichtet werden sollen. Bereits in der Vergangenheit hat Minister Hermann dies praktiziert, so dass für die Verbesserung der Straßenverhältnisse pro Jahr 35 Millionen Euro fehlen. Wir brauchen eine ausgewogene Verkehrspolitik, die den Erfordernissen eines Flächenlandes gerecht werden. Verbesserungen für den ÖPNV sind daher richtig. Was heute bekannt wurde, ist jedoch ein bunter Strauß an Wünschen ohne dass klar wird, wer das finanzieren soll. Minister Hermann macht es sich wieder einmal viel zu einfach, wenn er den Schwarzen Peter dem Bund zuschieben will.“

Zur Meldung, dass erneut ein Häftling in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal tot aufgefunden wurde, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Häufung von zu Tode gekommenen Häftlingen in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal ist auffällig und gibt vollends Anlass zur Sorge um das Ansehen des Gefängnisses Bruchsal. Die FDP-Landtagsfraktion, die ihr Bedauern ausspricht, fordert Justizminister Stickelberger auf, diesen erneuten Todesfall restlos aufzuklären und die näheren Umstände öffentlich zu machen.“

Zur Meldung, dass der in seiner Zelle in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal gestorbene Häftling den Heroin-Ersatzstoff Methadon zu sich genommen hat, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der erneute Todesfall im Gefängnis Bruchsal zeigt, dass Justizminister Stickelberger seiner Aufgabe offenbar nicht gewachsen ist. Wenn nach dem endgültigen Untersuchungsergebnis feststehen sollte, dass der zu Tode gekommene Häftling ohne Wissen der Gefängnisleitung Methadon eingenommen hat, trägt dafür Justizminister Stickelberger letztlich die politische Verantwortung. Der Minister schafft es offensichtlich nicht, die seit August 2014 zutage getretenen Missstände in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal in den Griff zu bekommen.“

 

Zur Meldung, wonach auch aus Sicht des Städtetags die Polizeireform die Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen erschwert, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ein sogenanntes Sicherheitspaket des Innenministeriums gegen Wohnungseinbrüche oder die heutige Sicherheitskonferenz unter Regie von Innenminister Gall können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die überdimensionierte Polizeireform die eigentliche Schwachstelle im Kampf gegen die drastisch gestiegenen Wohnungseinbrüche ist. Allein für die erforderlichen Baumaßnahmen im Zuge der Polizeireform sind bereits 373 Millionen Euro vorgesehen. Diese Mittel hätte man besser für die Ausrüstung der Polizei und einen notwendigen Stellenzuwachs in den Polizeirevieren in der Fläche ausgeben sollen. In der Praxis des Polizeialltags hat die Polizeireform versagt, dies beklagen viele Beamte in den Polizeirevieren, die angesichts dieses Bürokratie-Monstrums Polizeirefom nur den Kopf schütteln und sich allein gelassen fühlen.“

Zur Meldung, wonach der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall nach Ansicht von Umweltminister Franz Untersteller keine Gefahr für Anwohner darstelle und von Windkraftgegnern gezielt zu unsachlicher Angstmacherei genutzt werde, erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die ständigen Hinweise von Minister Untersteller auf die Zahl der Genehmigungen für neue Windräder können nicht darüber hinwegtäuschen, dass Grün-Rot beim Ausbau der Windenergie gescheitert ist. Im Jahr 2014 wurden gerade noch sieben neue Anlagen gebaut und gleichzeitig drei alte Anlagen wieder abgebaut. Unter dem Strich kamen also nur vier Windräder hinzu. Anstatt wie beispielsweise die dänische Regierung die gesundheitlichen Klagen der Anwohner von Windenergieanlagen über tieffrequenten Schall und Infraschall ernst zu nehmen und von Forschern umfassend über mehrere Jahre hinweg untersuchen zu lassen, scheint die grün-rote Landesregierung nun ein Jahr vor der Wahl in diesen Bürgern die passenden Sündenböcke für ihre verfehlte Energiewende zu suchen.“