Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zur Forderung des CDU-Landesvorsitzenden nach einer Wahlfreiheit zwischen G8 und G9:

„Die FDP-Landtagsfraktion hat sich bereits vor einem Jahr für die Beendigung des höchst fragwürdigen grün-roten G9-Schulversuchs und für eine Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 zu gleichen Bedingungen ausgesprochen. Nach unserer Vorstellung sollten alle Gymnasien die gleiche Zahl an Lehrerwochenstunden erhalten und selbst entscheiden, ob sie diese auf acht oder auf neun Jahre verteilen. So können sowohl Turboangebote für diejenigen entstehen, die möglichst zügig zum Abitur kommen wollen, als auch entschleunigte Angebote für diejenigen, die mehr Zeit zur individuellen Gestaltung wünschen. Eine neunjähriger Weg zum Abitur besteht im Übrigen bereits über die beruflichen Gymnasien im Anschluss an die Mittlere Reife. Leider hat der Kultusminister unseren Vorschlag brüsk abgelehnt, obwohl dieser einen Ausweg aus dem von Grünen und SPD angerichteten Schlamassel der 44 G9-Gymnasien weist. Wir appellieren angesichts der vielerorts entstandenen Misere an die Koalition, über ihren Schatten zu springen und den Vorschlag der FDP/DVP-Fraktion endlich einmal ernsthaft zu prüfen.”

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat die Ankündigung von Europaminister Friedrich, mit einer Bundesratsinitiative der grün-roten Landesregierung eine europaweite Steuerharmonisierung in die Wege leiten zu wollen, scharf kritisiert. „Diese Bundesratsinitiative erfüllt den Tatbestand der Volksverdummung. Die Menschen in Oslo, Brünn oder Dublin lachen sich kaputt, wenn ein Minister Friedrich aus Baden-Württemberg ihnen ihre nationalen Steuersätze vorschreiben will“, sagte Rülke. Der Bundesrat habe in dieser Frage null komma null zu melden. Grün-Rot sei kein Taschenspielertrick zu primitiv, „um im Europawahlkampf die Menschen hinter die Fichte zu führen“, so Rülke weiter.

Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden wisse auch offensichtlich innerhalb der Landesregierung der eine Minister nicht, was der andere erzählt. Während Finanzminister Schmid im Zusammenhang mit dem Länderfinanzausgleich eigene Hebesätze und damit unterschiedliche Steuersätze für die Bundesländer verlange, fordere gleichzeitig Europaminister Friedrich einen Einheitssteuersatz für die Staaten der Europäischen Union. Rülkes Fazit: „Das Gesamtbild dieser grün-roten Landesregierung ist nur noch peinlich.“

Kritische Fragen zur Aussagekraft einer Studie des Tübinger Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung über unsichere Arbeitsverhältnisse hat der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke. Laut der von Sozialministerin Altpeter (SPD) vorgestellten Studie nahm der Anteil sogenannter atypischer Arbeitsverhältnisse zwischen 2000 und 2012 im Land deutlich zu. Dazu zählen Beschäftigungen, die nicht sozialversicherungspflichtig, unbefristet oder nicht in Vollzeit sind.

Nach den Worten von Rülke stelle sich beispielsweise die Frage, wie viele dieser atypischen Jobs nicht aus einer finanziellen Zwangslage heraus ausgeübt werden, sondern so gewollt seien: So gebe es auf Grund der fortgeschrittenen Altersgesundheit immer mehr aktive Rentner, die bewusst in Teilzeit arbeiten wollten, um möglichst lange am gesellschaftlichen und sozialen Leben teilzunehmen. Auch gebe es viele Personen, die neben ihrem Hauptberuf bewusst über einen begrenzten Zeitraum zusätzlich arbeiteten, um sich etwas Besonderes zu leisten – sei es ein zusätzliches Automobil oder eine Fernreise.

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zur Ankündigung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Claus Schmiedel, dass im Schuljahr 2015/16 nur 400 statt wie bisher geplant 1200 Lehrerstellen abgebaut werden sollen: “Sollte Schmiedels Forderung in die Tat umgesetzt werden, wäre dies eine gute Nachricht für die Schulen in Baden-Württemberg. Denn die grün-rote Streichung von insgesamt 11 600 Lehrerstellen ist nach Auffassung der FDP-Fraktion weit überdimensioniert. Nach unseren vorsichtigen Schätzungen könnte man lediglich rund die Hälfte der Stellen wegfallen lassen, wenn man die Unterrichtsversorgung verbessern, den Ganztagsausbau fortsetzen und Inklusionsangebote schaffen will. Die ersten grün-roten Stellenstreichrunden haben bereits zu empfindlichen Kürzungen im Schulbereich geführt. Da aber die Grünen den Kabinettsbeschluss über 11 600 zu streichende Stellen wie ein Schatzkästlein hüten, dürfte sich Schmiedels Forderung als leeres Wahlkampfmanöver erweisen. Wäre es Schmiedel ernst mit seiner Forderung, würde er die Koalitionsfrage stellen. Allein der Mut hierzu dürfte ihm fehlen.”

Als Fazit der von der FDP-Landtagsfraktion beantragten Aktuellen Debatte mit dem Titel „Zur Sache, Herr Ministerpräsident: Sollte Ihr Staatsministerium die persönlichen Daten von S 21-Befürwortern und Polizisten sammeln? “ erklärten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss Schlossgarten II, Dr. Timm Kern:

„Ministerpräsident Kretschmann verweigert weiterhin die Auskunft darüber, was mit den persönlichen Daten von Stuttgart 21-Befürwortern und Polizeibeamten geschehen sollte. In der heutigen, von der FDP-Fraktion beantragten aktuellen Debatte gab Staatsministerin Krebs zu, dass das Staatsministerium im Jahr 2011 mit Hinweis auf einen Wunsch des Ministerpräsidenten und der Staatsministerin unter anderem Daten von Stuttgart 21-Befürwortern und Polizeibeamten beim Justizministerium abfragte. Allein der Weigerung des Justizministeriums, personenbezogene Daten herauszugeben,  ist es zu verdanken, dass diese rechtswidrige Abfrage nicht gelang. Offen bleibt, was Ministerpräsident Kretschmann und seine Ministerin mit den persönlichen Daten wollten. Mit monarchischem Habitus schwieg der Ministerpräsident zu den an ihn gerichteten Fragen, strafte er das Parlament mit Nichtachtung. Dieses Aussitzen eines immer größer werdenden Skandals werden wir dem selbsternannten Regierungschef der Transparenz nicht durchgehen lassen.  Der Untersuchungsausschuss muss hier weitere Aufklärung bringen.“

In einer Landtagsdebatte über den grün-roten Gesetzentwurf zur regionalen Schulentwicklung sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Dass die Koalition überhaupt noch ein Gesetz zur regionalen Schulentwicklung vorlegt, hat leider wenig damit zu tun, dass Grüne und SPD ihr Herz für das Prinzip der Subsidiarität und der Eigenverantwortung vor Ort entdeckt hätten. Es muss vielmehr als Tätigkeitsnachweis zur ‚Politik des Gehörtwerdens‘ verstanden werden. Die grün-rote Bilanz der 15. Legislaturperiode hätte einen entscheidenden Schönheitsfehler, wenn das zentrale Projekt, die Abschaffung des gegliederten Schulwesens in Baden-Württemberg sich in Wahrheit als eine gesteuerte Revolution von oben über den Willen und die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg erweisen würde. So wird von der grün-roten Koalition noch schnell ein Feigenblatt nachgeschoben, das sie regionale Schulentwicklung nennt. Gleichzeitig sind schon 209 Gemeinschaftsschulen ohne regionale Abstimmung, eingerichtet worden, bevor der Gesetzentwurf eingebracht wurde.

Für die Einrichtung der Gemeinschaftsschulen hat man die demographische Not der einzelnen Kommunen ausgenutzt und somit genau auf das Gegenteil von Abstimmung in einer Region gesetzt.

Im Grunde genommen hätte es umgekehrt sein müssen. Ein Prozess der regionalen Schulentwicklung hätte stattfinden müssen, bevor die Regierung mit dem Umgraben des Bildungswesens beginnt. Dies ist Grün-Rot natürlich bewusst. Beweis dafür ist, dass um vom eigenen Versagen abzulenken, schon beinahe wie in einem Ritual die CDU/FDP-Vorgängerregierung bemüht wird.

In diesem Fall macht die grün-rote Koalition geltend, die Vorgängerregierung hätte auch keine regionale Schulentwicklung auf den Weg gebracht. Es kann sein, dass die damalige Landesregierung in diesem Fall zu zaghaft vorgegangen ist und die Bildungsregionen nicht konsequent ausgebaut wurden, was aus Sicht der FDP bedauerlich ist. Aber in einem entscheidenden Punkt hat das grün-rote Geschichtsbild einen Konstruktionsfehler. Die damalige CDU/FDP-Landesregierung hatte allerdings auch nicht vor, das gesamte Bildungswesen in Baden-Württemberg auf den Kopf zu stellen, wie Grün-Rot dies aber seit drei Jahren tut.

Wenn das Argument mit der alten Landesregierung nichts mehr hergibt, muss schnell ein neuer Sündenbock her. Da fällt die Wahl meist auf die zurückgetretene Kultusministerin Warminski-Leitheußer. Man sei am Anfang der Legislatur in der Bildungspolitik etwas zu schnell vorgegangen, räumt in diesem Fall der grüne Ministerpräsident ein. Diese politische Argumentation ist an Scheinheiligkeit kaum noch zu überbieten, denn Frau Warminski-Leitheußer hat nichts anderes getan, als die Politik der grün-roten Regierung in die Tat umzusetzen.

Diese besteht daraus, möglichst schnell möglichst viel vom grünen Projekt Gemeinschaftsschule umzusetzen.

Bereits für den Oktober 2012 hatte Ministerpräsident Kretschmann ein Konzept zur regionalen Schulentwicklung angekündigt. Am 23. Juli 2013 wurden die Eckpunkte für die regionale Schulentwicklung verkündet und erst heute wird ein Gesetzentwurf im Landtag vorgelegt. Für Herrn Minister Stoch hätte die regionale Schulentwicklung sein Meisterstück werden können. Das hätte mutiges, entschlossenes Handeln erfordert. Er hätte die zweite und dritte Tranche der Gemeinschaftsschule zurückstellen müssen, wie es die FDP/DVP-Fraktion gefordert hat und zunächst eine regionale Schulentwicklung auf den Weg bringen sollen, die diesen Namen auch verdient.

Dann die Deputate und Zuschüsse in Gestalt eines Budgets zur Verfügung stellen, Ganztagsbetreuung und Inklusion integrieren und den Verantwortlichen vor Ort die Entscheidung über das Schulangebot überlassen sollen. Das wäre ein Paradigmenwechsel gewesen, ein echter Ansatz für einen Schulfrieden.

Was aber abgeliefert wurde, ist kein beherztes Meisterstück, sondern ein halbherziger Tätigkeitsnachweis ohne jeglichen Mehrwert, der nur zusätzliche Unruhe stiftet in einem Bildungswesen, das Grün-Rot ohnehin schon sehr zu dessen Schaden in Unruhe versetzt hat.“

Da der Gesetzentwurf bislang nur pauschal als „Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes“ bezeichnet wird, schlägt die FDP-Fraktion als Titel vor:

‚Zweites grün-rotes Gesetz zur Beschleunigung von Schulschließungen und zur schnelleren Etablierung von Gemeinschaftsschulen allerorten‘“.

 

In einer Landtagsdebatte über das Thema „Milchwirtschaft in Baden-Württemberg“

sagte der Sprecher für den ländlichen Raum der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Knapp ein Jahr vor Auslaufen der Milchquotenregelung ist es durchaus angebracht, dass wir uns mit diesem Thema aktuell befassen. Sicherlich sind sowohl der Strukturwandel bei den milcherzeugenden Betrieben wie auch die Entwicklung der Verarbeitungsbetriebe weiter fortgeschritten. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Erzeugung von Biomilch im Jahr 2012 in Deutschland einen Anteil von gerade mal 2,3 Prozent, in Baden-Württemberg einen Anteil von 4,8 Prozent ausmacht.

Das heißt, 97,7 Prozent der Gesamterzeugung in Deutschland und 95,2 Prozent der Gesamterzeugung in Baden-Württemberg finden in unseren konventionellen und tiergerechten Kuhställen statt. Wenn wir also von Milcherzeugung sprechen, müssen wir wissen, wovon wir reden, wobei ich nichts dagegen hätte, wenn der Anteil von Biomilch in der Produktion und Verarbeitung steigen würde. Allerdings ist hierfür der Verbraucher verantwortlich, der schlicht dafür den Geldbeutel aufmachen muss.

Unsere milcherzeugenden Landwirte liefern beste Qualität, verwerten das Grünland, erzeugen neben diesem hochwertigen Lebensmittel auch eine für den Tourismus unbezahlbare Kulturlandschaft. An dieser Stelle ein Dankeschön an alle Bäuerinnen und Bauern, die 365 Tage im Jahr, morgens und abends mit oder ohne Melkroboter für uns in den Stall gehen. Sie haben es verdient, ihre gesellschafts- und volkswirtschaftliche Leistung anerkannt zu bekommen und zwar auch mit einem kostendeckenden und ordentlich zu entlohnenden Milchpreis. Die Zeiten, in denen man ablieferte und sich um die Vermarktung wenig kümmerte, sind längst vorbei. Auch die Planwirtschaft durch die Quoten wird spätestens 2015 auslaufen. Auch die Milchwirtschaft ist wie die Schweineproduktion und der Pflanzenbau am Markt und am Weltmarkt angekommen. Schon lange Vergangenheit sind Milchseen, Milchpulverberge und volle Butterhallen.

Auf dem 5. Berliner Milchforum 2014 waren sich der Milchbauernpräsident des Deutschen Bauernverbandes, Udo Folgart, und der Vorsitzende des Milchindustrieverbandes, Dr. Karlheinz Engel, darüber einig, dass am Milchmarkt eine sehr gute Grundstimmung herrscht. Milch und Milchprodukte sind weiterhin gefragt, im Inland und auf den Exportmärkten.

Insgesamt war man in der Branche der Auffassung, dass die Liberalisierung des Milchmarktes überwiegend Chancen bietet. Stichworte sind auch die regionale Versorgung und Export. Für mich ist es daher unverständlich, dass mit Blick auf die Marktentwicklung und die Chancen des regionalen Marktes sowie auf die Beendigung des Milchquotensystems 2015 die EU-Kommission eine Milchproduktion oberhalb der Quote derzeit weiterhin durch eine Superabgabe bestraft. In meinem Wahlkreis haben wir drei Molkereien. Eine Molkerei, die hervorragende Demeter-Produkte in Schrozberg produziert und die Produkte bis hin ins Feinschmeckerland Frankreich hochpreisig vermarktet. Eine weitere Molkerei, das Milchwerk Crailsheim, das mit ihrer Erfolgsstory, Fetakäse aus Kuhmilch, seit Jahrzehnten wächst und am Markt sehr erfolgreich ist. Und die große Hohenloher Molkerei in Schwäbisch Hall, die mit Butter und H-Milch hoch erfolgreich am Markt tätig ist. Alle drei Molkereien zeigen, dass man mit guter Qualität und sinnvoller Betriebsstrategie sowie mit bester Rohmilch durchaus Geld verdienen kann.

Die Neuausrichtung der Milchmarktpolitik in Europa wird weiter große Preisschwankungen mit sich bringen. Die Betriebsleiter haben sich darauf einzurichten. Dringend angezeigt ist auch die Einführung einer steuerneutralen Risikoausgleichsrücklage zur Abpufferung von Schwankungen in den Milcherzeugungsbetrieben und in der Landwirtschaft durch die sich jährlich ändernden Witterungsverhältnisse. Dazu steht nichts im Koalitionsvertrag der derzeit in Berlin Regierenden. Die FDP-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auf, eine solche Risikoausgleichsrücklage über den Bundesrat auf den Gesetzesweg zu bringen und bitte Sie hier unserem Entschließungsantrag zuzustimmen.“

In einer Landtagsdebatte über das Thema „Weiterentwicklung des Bibermanagements in Baden-Württemberg und Einrichtung eines Biberfonds“ sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Mehr als zwei Drittel der Deutschen lieben den Biber. Wer sich die Zeit nimmt, diese scheuen Tiere zu beobachten, kann sich ja wirklich auch von ihnen begeistern lassen. Es ist richtig, dass man in Baden-Württemberg von etwa knapp 3.000 Tieren ausgeht, die sich innerhalb von zehn Jahren verzehnfacht haben. Das Argument, dass es in Bayern wesentlich mehr gibt und man dort die Ansiedlung vor mehr als 30 Jahren aktiv betrieben hat, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Biber vom seltenen Exoten in einigen Regionen zwischenzeitlich zur Plage wurde. In meinem Wahlkreis, insbesondere entlang der bayerischen Grenze ist er zwischenzeitlich eine Landplage, hier ist Korrektur und Regulierung dringend erforderlich. Auch die Frage der Entschädigung, zum Beispiel durch die Einrichtung eines „Biberfonds“, ist überfällig. Selbst mannsdicke Fichten in angrenzenden Wäldern werden vom Biber zwischenzeitlich heimgesucht.

Was der Biber so alles sonst noch alles treibt – er hat ja keine gewerkschaftlich festgeschriebenen Arbeitszeiten -, können die Experten noch besser beschreiben als ich. Tatsache ist, dass der Biber bei uns keine natürlichen Feinde hat und sich daher weiter ungehindert ausbreitet. Auch lassen sich die Schäden, die der Biber verursacht, nicht sinnvoll versichern.

Wenn die Landesregierung sich beim Bibermanagement auf die Aufklärung und sachkundige Beratung Betroffener beruft, ist dies zwischenzeitlich zu wenig.

Ganz offensichtlich hat die grün-rote Biberberatung beim Biber selbst noch kein Gehör gefunden.

Auch die Erklärung der Landesregierung, dass der Biber in Baden-Württemberg selbst zugewandert sei und daher im Unterschied zum bayerischen Bibermanagement in Baden-Württemberg keine Entschädigungszahlungen erforderlich seien, ist und bleibt eine billige Ausrede. Entscheidend sind die Folgen für Landwirtschaft, für Teichwirte und die Wasserwirtschaft. Es ist höchste Zeit zu handeln. Auch der Hinweis der Landesregierung zur Neuordnung des Wasserrechts zeigt erneut das gestörte Verhältnis der Landesregierung zum Eigentum nach Art. 14 des Grundgesetzes. Auch die gesetzlich eingerichteten Gewässerrandstreifen sind und bleiben eine kalte Enteignung der Landwirte.

Abschließend gilt festzustellen, dass überall dort, wo die natürliche Regulierung in der Natur fehlt, sei es beim Biber oder beim Kormoran, der Mensch ersatzweise regulieren muss. Ich bin davon überzeugt, dass aufgrund der öffentlichen Akzeptanz des Bibers ein „Biberfonds“ sowie ein wirksameres Bibermanagement durch finanzielle Unterstützung durch die Landesregierung Akzeptanz finden wird. Dem Antrag der CDU auf Einrichtung eines Biberfonds mit der notwendigen Ausstattung durch Landesmittel sowie ein wirksameres Bibermanagement zu etablieren, werden wir zustimmen.“

 

Zur Meldung, wonach Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann bei der geplanten Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen eine Lösung auch der Altschulden anmahne, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Eine Altschuldenregelung, die den Bund oder andere Länder in die gemeinsame Haftung für die bestehenden Schulden der Länder nehmen wolle, könne überhaupt nicht infrage kommen, solange die Gesprächsbereitschaft über eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs nahe Null liegt. Hinzu komme, dass eine gemeinsame Altschuldenregelung vor allem den westlichen Ländern wie Nordrhein-Westfalen und dem Saarland zugute käme, während die ostdeutschen Länder sich sehr viel schneller einer strikten Haushaltsdisziplin unterworfen hätten. Konkrete Vorschläge bleibt Ministerpräsident Kretschmann wie immer, wenn es um die Fragen von Föderalismus und Finanzverfassung geht, schuldig. Außer der Forderung, dass der Bund mehr beitragen müsse, fällt Grün-Rot in Baden-Württemberg nichts ein.”

Zur Vorstellung des neuen Zeitplans zur Einführung des grün-roten Bildungsplans für die baden-württembergischen Schulen sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Regierung die Einführung des Bildungsplans um ein weiteres Jahr verschiebt. Vor allem mit Blick auf die bisher missglückten Versuche, einen Bildungsplan auf den Weg zu bringen, sollte Grün-Rot die zusätzliche Zeit dafür nutzen, den Bildungsplan zu entideologisieren. Dabei zielt die FDP-Fraktion besonders auf die geplanten Leitprinzipien ab, die unserer Meinung nach gestrichen werden müssen.

Solange Minister Stoch auf diese Prinzipien nicht verzichtet, steht der Bildungsplan weiterhin unter Verdacht, ideologiebehaftet zu sein.“

Zur Meldung, wonach im Streit zwischen Bund und Ländern über die Verwendung von Bildungs-Milliarden Finanzminister Schmid fordere, dass Bundesgeld ohne Zweckbindung fließen müsse, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Jeder Euro vom Bund ist willkommen. Allerdings muss man dem Bund schon zugestehen, dass er eine Zweckbindung vorsieht. Zum Beispiel durch eine Vereinbarung des Bundes mit den Ländern, die aber nicht zu einem Hineinregieren des Bundes in die Angelegenheiten der Länder führen darf.

Die Festlegung für Zwecke von Bildung, Wissenschaft und Forschung sei schon deswegen notwendig, weil Grün-Rot in Baden-Württemberg zusammen mit Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen in Haushaltsfragen unsolideste aller Landesregierung ist. Im Übrigen ist ja bekannt, dass zumindest Verkehrsminister Hermann zu den Leuten gehört, die gelegentlich Bundesmittel im Volumen von hundert Millionen Euro gar nicht haben will.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Hans-Ulrich Rülke hat die Forderung seiner Fraktion nach Beendigung der Subventionierung der Windkraft bekräftigt. “Wer immer mehr Windräder fordert, der muss auch sagen, wie er den Strom speichern und transportieren will.” Einfach den Bau von Windrädern zu subventionieren, sei noch keine Energiewende. Das einzige, was man mit einer solchen Politik erreiche sei, dass der Strom immer teurer werde. Damit stelle sich für viele Verbraucher die soziale Frage und die Industrie werde aus dem Land getrieben.

Zur Meldung, wonach sich die grüne Landtagsfraktion gegen eine Sonderabgabe für Autofahrer wende, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die grüne Landtagsfraktion erklärt, sie sei gegen eine Sonderabgabe für Autofahrer. Das ist ein weiterer Akt aus dem Schauspiel der verkehrspolitischen Unredlichkeit der Grünen. Dieses Nein ist pure Heuchelei. Die Grünen hatten in ihrem Landtags-Wahlprogramm die klare Forderung nach einer City-Maut. Dieser Idee, zusammen mit einen Tempolimit auf Autobahnen und flächendeckendem Tempo 30 in den Städten, hängt der grüne Verkehrsminister Hermann immer noch nach. Bei der City-Maut war Hermann der Meinung, dass man pro Einfahrt in einen Ballungsraum zwischen sechs und zehn Euro verlangen könne. Im Übrigen sind die Überlegungen der Grünen zur LKW-Maut Schnee von Vorgestern. Die meisten Pseudo-Vorschläge sind längst auf der Agenda.“

Zur Meldung, wonach die grüne Staatssekretärin im Landes-Verkehrsministerium die Kritik der CDU an der Priorisierung von Bundesfernstraßenprojekten von sich weise, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Straßenbaupolitik braucht Transparenz und den nötigen Rückhalt. Die Priorisierung von Bundesfernstraßenprojekten ist sinnvoll, wenn sie anhand vergleichbarer Kriterien erfolgt. Grün-rot scheint jedoch zu meinen, mit Arroganz und Ignoranz komme man weiter. Der Bund lässt sich nicht bevormunden, weshalb er zu Recht auf seine Entscheidungskriterien verweist. Unser Mittelstand im Land und viele Akteure haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass es nicht gut ist, eigene Landes-Süppchen zu kochen, wenn es um Bundesangelegenheiten geht. Mit grüner Ignoranz gegenüber dieser Kritik fährt man im Land eine Verkehrspolitik der Verunsicherung. Dadurch herrscht Verunsicherung darüber, was gilt und was wann wie gebaut wird. Konfusion statt Konstruktion. Land und Bund sollten sich dringend auf ein konzertiertes Vorgehen zur Lösung der drängenden Probleme in der Verkehrsinfrastruktur verständigen. Die Zeit das Schaulaufens und der Ränkespiele muss überwunden werden.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, stellt anlässlich der Absetzung des Amtschefs Wolfgang Leidig im Finanz- und Wirtschaftsministerium dem verantwortlichen Doppelminister Nils Schmid ein Zeugnis mit der Note ungenügend aus. Nach den Entlassungen des Internet-Raudis Rousta und der gescheiterten Kultusministerin Warminski-Leitheußer sei die Entlassung von Leidig das dritte Eingeständnis eines personellen Fehlgriffs von Finanz- und Wirtschaftsminister Schmid. Deshalb stelle sich die Frage, ob es dem Minister grundsätzlich an Urteilskraft mangele, so Rülke. Der Minister müsse auch die Frage beantworten, was diese personalpolitische Drehtürpolitik die Steuerzahler koste. Es lasse sich im Fazit feststellen, dass noch so viele personelle Umbesetzungen durch den zuständigen Minister nichts daran ändern, dass der Zuschnitt des Finanz- und Wirtschaftsministerium ebenso falsch sei wie seine Besetzung mit Nils Schmid, so Rülke.

Zur Meldung, wonach Staatssekretärin Dr. Splett hinter der Debatte um verschenkte Bundesmillionen im Bundesfernstraßenbau eine Kampagne der CDU vermute, die dem Wahlkampf geschuldet sei, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Nerven im Verkehrsministerium liegen offensichtlich blank. Zwischen Grünen und der SPD gibt es ständig heftige Streitereien wegen der grünen Verkehrspolitik. Die SPD kritisiert zu Recht, dass an die 100 Millionen Euro Bundesmittel in den Wind geschlagen wurden und bestätigt, am Personal habe es letztlich nicht gelegen. Und was fällt den Grünen zu dieser massiven Schädigung des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg ein? Sie machen einen auf betroffen und gefallen sich in der Rolle des Opferlamms. Augenfälliger kann man Regierungsunfähigkeit nicht unter Beweis stellen. Nach bald drei Jahren Regierung muss einem mehr einfallen. Die Personalsituation der Straßenbaubehörden hätte man längst auf die politische Agenda setzen können. Ich vermute eher, dass dahinter eine grüne Strategie gegen den Straßenbau steckt. Die Bürger werden sich selbst ein Urteil bilden. Die FDP-Landtagsfraktion  erwartet endlich verantwortliches Regierungshandeln, statt interessengeleitete Politik rund um Radverkehr und Umweltschutz. Raus aus der Schmollecke, ran an den Schreibtisch! “

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zum Thema „Ethikunterricht an Grundschulen”:

„Ungeachtet des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts muss ein früherer Start des Ethikunterrichts an den baden-württembergischen Schulen ein zentrales bildungspolitisches Ziel aller im Landtag vertretenen politischen Kräfte bleiben. Für Schülerinnen und Schüler, die den Religionsunterricht nicht besuchen, muss mit Ethik so früh wie möglich eine Unterrichtsalternative angeboten werden, in der Werte und Normen sowohl vermittelt als auch kritisch reflektiert werden. Es ist sehr bedauerlich, dass Grün-Rot trotz vollmundiger Versprechen vor der Landtagswahl beim weiteren Ausbau des Ethikunterrichts nicht in die Gänge gekommen ist. Dabei hätte es den Koalitionspartnern gut zu Gesichte gestanden, den Ethikunterricht nicht ganz am Ende ihrer bildungspolitischen Prioritätenliste anzusiedeln. Es wäre schon viel erreicht, wenn in einem ersten Schritt ab Klasse 5 Ethikunterricht an allen Schulen angeboten werden könnte. Gleiches gilt für den islamischen Religionsunterricht, für den demnächst angehende Religionslehrer ihr Studium  an der Universität Tübingen abgeschlossen haben werden.“

Zur Antwort der Landesregierung auf die parlamentarische Anfrage des CDU-Abgeordneten Löffler zum Thema „Einflussnahme von Ministerien/Abgeordneten im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Polizeieinsatz am 30. September 2010 im Schlossgarten“ sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Obmann im Untersuchungsausschuss Schlossgarten II, Dr. Timm Kern:

„Eindeutig erklärt die Landesregierung in ihrer Antwort, dass das Staatsministerium unter Ministerpräsident Kretschmann im Jahr 2011 unter anderem die Personalien  von Stuttgart-21-Befürwortern und Polizeibeamten beim Justizministerium abgefragt hat.

Neben der juristischen Dimension dieses datenschutzrechtlich problematischen Vorgehens stellt sich die Frage, wer wollte im Staatsministerium diese Informationen und wozu wurden diese benötigt. Ein fachlicher Grund ist angesichts der Aufgabenverteilung zwischen den Ministerien nicht ersichtlich. So liegt der Verdacht nahe, dass die Informationen politisch genutzt werden sollten. Dann aber ist es höchste Zeit, dass sich die politische Führung des Staatsministeriums erklärt. Wer trägt die politische Verantwortung, was wusste Ministerpräsident Kretschmann von der Aktion? Zügige Aufklärung ist geboten.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat der Landesregierung vorgeworfen, die Folgekosten grün-roter Bildungspolitik für die Kommunen des Landes fahrlässig zu ignorieren. Wie Rülke auf dem kommunalpolitischen Kongress der FDP-Landtagsfraktion in Stuttgart sagte, sei es vor Ort inzwischen zu einem regelrechten Kannibalisierungsprozess gekommen, der das bisherige vielfältige Schulangebot nicht nur zerstöre, sondern auch langfristig zu kommunalen Fehlinvestitionen bei Schulgebäuden führe.

Dazu komme, dass bei neu eingerichteten Gemeinschaftsschulen den Kommunen in erheblichem Umfang zusätzliche Kosten entstehen. Beispielsweise für Arbeits- und Besprechungsräume, deren Bau der Pädagogik der Gemeinschaftsschule geschuldet sei. Rülke: „Teilweise sehen sich die Gemeinden sogar dazu gezwungen, zusätzliches pädagogisches Personal für die neuen Gemeinschaftsschulen einzustellen.“

Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden sind diese Folgekosten weder im Gesetz noch an anderer Stelle aufgeführt. Es sei beschämend für die Landesregierung, dass die Kritik der kommunalen Landesverbände bislang ungehört verhallte.

Weiter kritisierte Rülke die nicht in Fahrt kommende regionale Schulentwicklung. Angesichts der zurückgehenden Schülerzahlen sei die Schulentwicklung ein zentrales Anliegen der Kommunen zur Gestaltung ihres Schulangebots. Zwar sei jetzt ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, Fakt sei aber, dass die Schulentwicklung in grün-roten Sonntagsreden immer wieder angekündigt, aber immer wieder verschleppt worden sei. Rülke: „Die Absicht ist klar, die Landesregierung will bis zum Schuljahr 2014/15 insgesamt 209 Gemeinschaftsschulen einrichten und so vor Ort vollendete Tatsachen schaffen.“ Auch in anderen Bereichen mehren sich die Anzeichen, dass die grün-rote Landesregierung den Kommunen finanzielle Lasten auferlegt, ohne dafür eine ausreichende Kostenerstattung zu gewährleisten – beispielsweise bei der Einrichtung von Ganztagsschulen und bei der Inklusion, der Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Schulunterricht.

Probleme für die Kommunen sind auch bei der Umsetzung des neuen Flüchtlingsaufnahmegesetzes zu erwarten. Sei dem 1. Januar gibt es den neuen Aufgabenkatalog, der einen humaneren Umgang mit Asylbewerbern sichern soll. Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden besteht Anlass zur Sorge, dass dies nicht gelingen wird: So habe Grün-Rot die Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach einer Spitzabrechnung ebenso zurückgewiesen wie die Forderung der FDP-Fraktion nach einem Kostenmonitoring. Weiterhin werde also vom Land an die Kommunen eine Pauschale bezahlt, die zur Abdeckung der zusätzlichen Kosten beispielsweise für zusätzliche Sozialarbeiter und Deutschkurse kaum ausreichen dürfte.

Auf dem kommunalpolitischen Kongress im Landtag schlug der FDP-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke auch vor, neben dem vorbildlichen von Schwarz-Gelb im Jahr 2007 noch einmal verbesserten baden-württembergischen Konnexitätsprinzip auch zwischen Bund und Kommunen eine vergleichbare Regelung einzuführen. Damit wären die Kommunen davor geschützt, für Mehrkosten aufkommen zu müssen, die sich durch die Änderung von bestehenden vom Bund übertragenen Aufgaben ergeben – frei nach  dem Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“.

Wie Rülke weiter sagte, werde die in der Koalitionsvereinbarung der schwarz-roten Bundesregierung den Kommunen in Aussicht gestellte Beteiligung des Bundes an der Eingliederungshilfe laut aktueller Finanzplanung des Bundes auf das Jahr 2018 verschoben. Rülke: „Das heißt, dass die Ankündigungen der Bundesregierung, die Entlastung erfolge zeitnah und beginne bereits 2014, nicht den Tatsachen entsprechen. Die Erwartungen von Landkreistag und Städtetag werden wohl bitter enttäuscht.“

Die Arbeitskreise des kommunalpolitischen Kongresses wurden von den FDP-Landtagsabgeordneten Dr. Timm Kern, Prof. Dr. Ulrich Goll, Andreas Glück und Jochen Haußmann geleitet.

Der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, wirft der grün-roten Landesregierung vor, die Interessen von Hauseigentümern beim Ausbau der Windenergie rücksichtslos zu übergehen. Anlass für Glücks Kritik ist die Antwort von Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 15/4755), die nach Auffassung des FDP-Abgeordneten an Auskunftsverweigerung grenzt: „Es ist schlimm genug, wenn das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg keinerlei Erkenntnisse über die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf den Wert benachbarter Immobilien und somit auf die Altersvorsorge zahlreicher Bürger hat. Aber es ist schlicht ein Unding, dass sich Minister Schmid bei einer entsprechenden Anfrage noch nicht einmal die Mühe macht, sich entsprechende Informationen von Sachverständigen einzuholen. Der wahre Grund für die Ahnungslosigkeit bei diesem Thema ist, dass Grün-Rot davon gar nichts wissen will, weil ihr Windräder wichtiger sind als die hart erarbeiteten Eigenheime der Bürger.“

Gefragt nach statistischen Erkenntnissen über die Minderung des Verkehrswertes von umliegenden Wohngrundstücken infolge des Baus von Windenergieanlagen, erklärt Schmid in seiner Stellungnahme, nichts zum Thema zu wissen. Auch hinsichtlich der Auswirkungen von Windrädern auf die Vergleichsmieten in der näheren Umgebung erklärt der Minister, über keine Erkenntnisse zu verfügen. Auf Glücks Frage, wie die Landesregierung Aussagen von Maklern bewertet, dass Immobilien im Einflussbereich neu errichteter Windenergieanlagen üblicherweise mit Preisabschlägen zwischen 20 und 30 Prozent veräußert werden, erklärt Minister Schmid, derartige

Effekte hingen von der jeweiligen Beurteilung des Einzelfalls ab und könnten daher nicht allgemein bewertet werden.

Auch zu Glücks Frage, inwieweit der grün-roten Landesregierung bekannt sei, dass Banken und Bausparkassen den Beleihungswert von Wohnobjekten im Einflussbereich neu errichteter Windenergieanlagen herabsetzen, erklärte der Minister nur, keine Ahnung zu haben. Ebenso wehrte Schmid Fragen zu den Auswirkungen von Immobilienwertminderungen auf die Altersvorsorge ab. Die einzige tatsächliche Antwort auf die Anfrage des FDP-Abgeordneten Glück, gab der Minister hinsichtlich der Möglichkeit einer Anpassung des steuerlich relevanten Einheitswertes betroffener Wohngrundstücke. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofes könne hier eine Minderung des Verkehrswertes durch die Errichtung von benachbarten Windkraftanlagen Berücksichtigung finden. Nochmals erklärte Schmid, dass die grün-rote Landesregierung an den bestehenden Regelungen zu den Mindestabständen zwischen Windrädern und Wohnbebauung nichts ändern wolle, obwohl die schwarz-rote Bundesregierung zu genau diesem Zweck eine Länderöffnungsklausel ins Baugesetzbuch einfügen will. Glück bezeichnete das Verhalten des Finanz- und Wirtschaftsministers als symptomatisch für den Stil der Landesregierung: „Die grün-rote Politik des Weghörens und Überhörens setzt sich fort.“

In einer Landtagsdebatte über die Neuregelung des Landesjagdgesetzes sagte der jagdpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Das derzeitige Jagdgesetz ist praktikabel und erfüllt die Ansprüche für Natur- und Tierschutz. Es ist eine Tatsache, dass bis zum heutigen Datum das gültige Jagdgesetz die verfassungsgemäßen Vorgaben des Natur- und Tierschutzes voll abdeckt. In den letzten 12 oder 14 Jahren sind keine Verfassungsklagen erhoben worden, denn seit 2000 ist der Tierschutz in Artikel 3b in der Landesverfassung und seit 2002 in Artikel 20 a des Grundgesetzes verankert. Das geltende Landesjagdgesetz steht dem nicht entgegen.

Der von der grün-roten Landesregierung vorgelegte Entwurf zielt jedoch darauf ab, das Jagdrecht dem Natur- und Tierschutz unterzuordnen.

Das derzeitige Jagdrecht bietet alle Chancen, neue Erkenntnisse und auch neue Aufgaben und Ziele im Rahmen von Verordnungen fortzuschreiben. Der derzeitige Entwurf ist jedoch eigentumsfeindlich, bringt mehr Bürokratie und bevormundet die Jägerschaft, die hervorragende Arbeit bei Hege und Pflege tagtäglich unter Beweis stellt. Zusammen mit dem vorgesehenen Wildmanager zielen die Neuerungen darauf ab, die Jägerschaft zu entmündigen.

Vor allem ist der derzeitige Entwurf nicht praxistauglich. Die beiden Landesbauernverbände, also die Eigentümer von Grund und Boden, die Forstkammer, der Landesjagdverband und der Verband der Eigentümer haben eine gemeinsame Resolution verfasst. Sie lehnen diesen Entwurf ohne Wenn und Aber auch wegen der beabsichtigten Entschädigungsregelung, diesen Entwurf ab. Der Landesregierung müsste einsichtig sein und den Entwurf grundlegend überarbeiten.

Auch die kommunalen Spitzenverbände haben mitgeteilt, dass sie nichts von diesem Entwurf halten und die Gefahr sehen, dass Jagden nicht mehr zu verpachten sind.

Das Angebot des Fraktionsvorsitzenden Claus Schmiedel beim Jägertag, sechs regionale Anhörungen im Land mit allen Beteiligten zu organisieren und gemeinsam den Entwurf zu diskutieren, ist sicher einen Versuch wert. Die FDP-Fraktion ist jedoch davon überzeugt, dass es lediglich ein Versuch bleiben wird, denn die Wahlversprechen der Grünen an die Wahlhelfer NABU und BUND gilt es einzulösen.

Das Spiel kennen wir vom Nationalpark: Sie werden sechs Mal anhören, nicht erhören, werden nur das hören, was Sie hören wollen und die berechtigten Korrekturwünsche  überhören.

Stattdessen sollten wir nach der Ersten Lesung die Stellungnahmen der Verbände nochmals gründlich prüfen und dann in einer öffentlichen Anhörung des Landwirtschaftsausschusses versuchen, den einen oder anderen Unsinn nicht im Gesetz zu verankern. Wir werden dem vorgelegten Gesetz keinesfalls zustimmen.“

 

In einer Landtagsdebatte über die Fusion der SWR-Rundfunkorchester sagte der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die FDP-Landtagsfraktion hat Verständnis für die finanziellen Zwänge des SWR.  Ohne in den Sender hineinregieren zu wollen, ist aber festzustellen, dass es mehr als traurig ist, was mit diesem weltweit angesehenen Orchester passiert. Nicht nur aufgrund seiner Bedeutung für die Neue Musik gastierte das SWR-Sinfonieorchester Baden-Baden und Freiburg unter anderen mit seinem Dirigenten Michael Gielen auf den renommiertesten Konzertbühnen  der Welt. Aus Sicht vieler Menschen kommt die Zusammenlegung ein bisschen einem Akt der Barbarei gleich.

Zur Rettung des Orchesters sollten die nach der allgemeinen Beitragssenkung weiter vorhandenen Mehreinnahmen zwischen besonders belasteten Beitragszahlern und den einzelnen Rundfunkanstalten zur zweckgebundenen Förderung besonderer Kulturprojekte aufgeteilt werden. Auf diese Weise könnten beispielsweise nicht nur Handwerksbetriebe mit gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen entlastet werden. Auch kulturell wertvolle Projekte, wie das weltberühmte Sinfonieorchester Baden-Baden, ließen sich so erhalten.“

 

 

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, schlägt vor, den Stuttgarter Flughafen künftig Oberbürgermeister-Rommel-Flughafen zu nennen. Zwar halte er an seiner Überzeugung fest, dass die Benennung nach dem ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss die noch bessere Wahl sei, aber angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Landtag und im Stuttgarter Gemeinderat sei erkennbar, dass dieser Vorschlag keine Chance auf Realisierung habe, sagte Rülke. Manfred Rommel genieße auch in der FDP über seinen Tod hinaus Respekt und Ansehen. Deshalb könnten auch Liberale eine Benennung des Flughafens nach Manfred Rommel gut mittragen.

Allerdings habe die Diskussion der letzten Tage gezeigt, dass ein Manfred-Rommel-Flughafen insbesondere beim internationalen Publikum zu Missverständnissen führen würde. Viele ausländische Passagiere verwechselten Manfred mit Erwin Rommel, da der „Wüstenwuchs” international immer noch deutlich bekannter sei, als sein Sohn. Auch viele deutsche Flughafenpassagiere hätten sich nicht ganz sicher in der Frage der Vornamen gezeigt. Mit einer Benennung als Oberbürgermeister-Rommel-Flughafen sei das Risiko dieser Verwechslung minimiert bis ausgeschlossen. Im Übrigen bestehe auf diese Art die Möglichkeit, sich einmal klar und deutlich vor der Kommunalpolitik zu verneigen und die Leistungen der Menschen, die in der Kommunalpolitik aktiv sind zu würdigen, so Hans-Ulrich Rülke.

 

In seiner Erwiderung auf eine Regierungsinformation zum Thema Energiewende hat der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke der grün-roten Landesregierung völliges Versagen bei der Energiewende vorgeworfen. Aus Rülkes Sicht stehe die Energiewende unmittelbar vor dem Scheitern. Jährlich subventioniere man in Deutschland Strom im Wert von fünf Milliarden Euro mit 24 Milliarden Euro. Zig Milliarden an vernichtetem Kapital seien bei den Energiekonzernen zu beklagen. Strom werde gegen Gebühr exportiert und nochmals gegen Gebühr wieder importiert, während gleichzeitig der Strompreis an der Börse sinke. Die Produktion erneuerbaren Stroms explodiere, während weder die notwendigen Netze noch die notwendigen Speicherkapazitäten vorhanden seien.

„Im Vergleich zur deutschen Energiewende war die sowjetische Kolchosewirtschaft ein Musterbeispiel an effizienter Marktwirtschaft“, so Rülke wörtlich.

Es gebe 18 Energiewenden: Eine europäische, eine des Bundes sowie 16 der Länder. Das gehe nicht zusammen. Gleichzeitig schließe sich das Zeitfenster bis 2022. Es sei absehbar, wann die Diskussion um die Laufzeit der Kernkraftwerke wieder beginne. Deshalb sei es 5 vor 12. Einschneidende Maßnahmen täten not. Sicher aber nicht das, was der Ministerpräsident am heutigen Tage vorgestellt habe. Was Ministerpräsident Kretschmann in der letzten Woche ausverhandelt habe, sei die Bekämpfung eines Großbrandes mit der Spritzpistole, sagte Rülke.

Zunächst beklage der Ministerpräsident die ausgehandelten Sonderregelungen für Industriebetriebe. Es interessiere ihn, so Rülke, ob Kretschmann da für die gesamte Landesregierung spreche, oder ob der sozialdemokratische Teil seinem Vorsitzenden Gabriel folge.

Dann behaupte der Ministerpräsident, die EEG-Umlage sei bis 2017 stabilisiert worden. Das bestreite sogar der Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums, der von einem Anstieg der Umlage auf 7,7 Cent pro Kilowattstunde ausgehe. Dann werde behauptet, es herrsche nun Klarheit über die Rahmenbedingungen des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Dabei seien weitere Maßnahmen absehbar.

Kretschmann behaupte weiter, ein künstliches Einbremsen der Energiewende sei nicht sinnvoll. „Seit wann ist es künstlich, von einer Subventionierung abzusehen?“, so Rülke. Mit Kretschmanns Politik hätten die Menschen in Baden-Württemberg entweder zu viel oder zu wenig Strom. Man habe den zweiten Schritt vor dem ersten gemacht. Erst müsse man über Leitungen, Speicherung und Energieeffizienz nachdenken, dann könne man den Ausbau fortsetzen. Kretschmann erwähne die Stichworte Strommarktdesign, Netzausbau und Energieeffizienz, werde aber an keiner Stelle konkret. Die bisherigen Subventionen seien in den Leitungsausbau und in die Erforschung der Speichertechnologien umzuleiten. Man brauche eine Bundeskompetenz beim Netzausbau um Leuten wie Seehofer das Handwerk legen zu können. Außerdem müsse man endlich erkennen, dass eine eingesparte Kilowattstunde so gut sei wie eine produzierte. Kein Wort verliere Kretschmann über die fehlende europäische Integration der deutschen Energiewende. Der  europäische Emissionsrechtehandel biete zwar eine gute und marktwirtschaftliche Grundlage, könne aber seine Wirkung nicht entfalten, wenn jede europäische Region unkoordiniert ihre eigene Energiewende betreibe.

Alles was Kretschmann einfalle sei das Bekenntnis, der Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg könne endlich beginnen. Das sei aber gerade der falsche Weg. Die vom Bundestag eingesetzte Expertenkommission Forschung und Innovation fordere die Abschaffung des EEG beziehungsweise ein sofortiges Moratorium. Weitere subventionierte Windräder machten in unserem Lande keinen Sinn. Offshore in Nord- und Ostsee gebe es 4260 Jahresvolllaststunden. Onshore in Schleswig-Holstein 2025. Im Saarland noch 1605 und in Baden-Württemberg drehten sich Windräder kümmerliche 1252 Stunden im Jahr. „Windkraft in Baden-Württemberg ist so sinnvoll wie Weinbau in Grönland“, so Rülke wörtlich. Zumal die grünen Vorstellungen von Naturschutz den eigenen Ausbauzielen diametral entgegenstünden. Gelbbauchunke, Roter Milan und Hufeisennase verhinderten noch die letzten Windräder: „Herr Kretschmann, sie wollten 1000 Windräder in acht Jahren bauen. Aber jetzt bauen Sie eher acht Windräder in 1000 Jahren!“

Die 34 Anlagen in drei Jahren seit dem Regierungswechsel 2011 seien geschenkt. Besser sei es, die Leitungen in den Norden auszubauen, wo der Wind auch wehe. Baden-Württemberg sei nicht sonnenreich und nicht windhöffig. Es sei aber technologisch hoch entwickelt. Deshalb müsse der Beitrag des Landes zur Energiewende im Bereich der technischen Innovation, der energetischen Gebäudesanierung und der Energieeffizienz liegen.

Das Fazit der FDP-Fraktion sei:

  • Stopp des  EEG, Netzausbau und Erforschung von Speicherkapazitäten.
  • Die Schaffung möglichst klimaneutraler konventioneller back-up-Kapazitäten wie Gaskraftwerke.
  • Erst wenn als dies geschafft sei, dann könne man wieder über den Zubau volatiler      erneuerbarer Energien nachdenken.

 

In einer Landtagsdebatte zum Thema „Wenn Sport Schule macht – Sportvereine in Baden-Württemberg sind jetzt Partner beim Ausbau der Ganztagsschule“ sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Als Lehrer kennt man folgenden Trick, um seine Klasse zum Lesen zu ermuntern: ‚Schockt eure Eltern, indem ihr ein Buch lest!‘ In ähnlicher Weise verfolgen wir in dieser aktuellen Debatte den Grundsatz: ‚Schocke die Regierung, indem du sie lobst!‘

Die Anwendung dieser Strategie ist uns bei der Kooperationsvereinbarung mit dem Sport leicht gefallen. Denn eine Rahmenvereinbarung mit den außerschulischen Partnern ist eine alte Forderung der FDP-Fraktion. Ich erinnere mich noch gut an die von uns beantragte Aktuelle Debatte vor ziemlich genau zwei Jahren, am 18. April 2012, zur Weiterentwicklung der Kooperation Schule – außerschulische Partner. Damals haben Sie von Grünen und SPD die Relevanz unserer Aktuellen Debatte bestritten. Inzwischen haben Sie aber eigene Kooperationsvereinbarung vorgelegt. Das zeugt von einem beachtlichen Lernfortschritt. Und einen Lernfortschritt gilt es zu loben – auch wenn Ihnen solch ein Lehrerverhalten im Lichte der Gemeinschaftsschulpädagogik altbacken erscheinen mag.

Ich meine das mit dem Lernfortschritt sehr ernst. Denn die jetzigen Regierungsfraktionen haben sich seinerzeit von den Oppositionsbänken aus reichlich abfällig über die offene Form der Ganztagsschule und ihre Einbeziehung von Ehrenamtlichen geäußert. Grüne und SPD geißelten die offene Ganztagsschule als Sparversion. Und die Ehrenamtlichen würden nur in der Not einbezogen. Dabei wollten die damaligen Oppositionsfraktionen nicht wahrhaben, dass es ausnahmsweise einmal nicht in erster Linie ums Geld ging, sondern um die Einbettung der Schule in einen gesellschaftlichen Zusammenhang. Denn gerade weil die Ganztagsschule einen größeren Teil der Lebenszeit der Schülerinnen und Schüler in Anspruch nimmt und dadurch weniger Zeit für Musik, Sport oder Jugendangeboten bleibt, sind die außerschulischen Partner an der Schule umso wichtiger. Die Kooperationen mit den Vereinen und Verbänden bilden eine neue Brücke in die Gesellschaft, nachdem die alte Brücke zwangsläufig seltener betreten wurde.

Ausdrücklich begrüßen wir Liberalen auch den gewählten Weg für die Kooperation. Dass die Hälfte der für Ganztagsbetreuung zugewiesenen Stunden zum Zweck der Bezahlung der Übungsleiter aus den Sportvereinen in Geld umgewandelt werden können, entspricht unserem Leitbild einer Schule, die ihr Personal in eigener Verantwortung auswählt und einsetzt. Allerdings muss sich zügig zur Rahmenvereinbarung mit dem Landessportverband auch die Vereinbarung mit den Verbänden aus den Bereichen Musik, Kunst und Jugendarbeit gesellen. Das ist mehr als ein Gebot der Fairness, denn ein ungleiche Startzeiten oder Startbedingungen könnten das Kooperationsgefüge an einer Schule in eine ordentliche Schieflage bringen. Und es ist ja sicherlich nicht beabsichtigt, einen Bereich – in diesem Fall den Sport – gegenüber den anderen Bereichen zu privilegieren. Auch ist es wichtig, dass die außerschulischen Partner von Anfang an dabei sind, wenn die Ganztagsschulen aufgebaut werden. Lassen Sie die Kooperationen nicht Stückwerk bleiben und bringen Sie die noch ausstehende  Vereinbarung Musik, Kunst und Jugendarbeit auf den Weg. Für eine Ganztagsschule in gesellschaftlicher Verankerung ist das unerlässlich.“