In der abschließenden Debatte über den grün-roten Gesetzentwurf zu einem neuen Landeshochschulgesetz sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dr. Friedrich Bullinger:

„Die FDP-Fraktion unterstützt den weiteren Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften in kooperativen Promotionskollegs sowie die Möglichkeit, Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) hierbei aufzunehmen und auf Augenhöhe an Promotionsverfahren zu beteiligen. Neuland wird mit der Weiterentwicklungsklausel des Gesetzentwurfs beschritten. Dabei soll Verbünden von Hochschulen befristet und thematisch begrenzt das Promotionsrecht für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften übertragen werden können. Es ist uns Liberalen ein wichtiges Anliegen, dass zur Qualitätssicherung der Promotionen der Wissenschaftsrat mit einbezogen wird. In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei den anderen Fraktionen dafür bedanken, dass unser Vorschlag einer Einbindung des Wissenschaftsrats in die Neukonzeption des Promotionsrechts in einem gemeinsamen Entschließungsantrag aller Fraktionen aufgegriffen wurde. Auch die zugleich beschlossene Evaluierung der Neuerungen nach fünf Jahren halten wir für zwingend. Wenn sich die Neukonzeption des Promotionsrechts als erfolgreich erwiesen hat, ist auch zu prüfen, ob mit der Dualen Hochschule nicht ähnlich verfahren werden könnte und DHBW-Standorte in die Promotionsverbünde integriert werden könnten.

Darüber hinaus enthält der grün-rote Gesetzentwurf jedoch zahlreiche Giftzähne, die wir mit unseren Anträgen ziehen wollen. Dazu zählt unter anderem:

–   Grün-Rot will die wirtschaftliche Betätigung der Hochschulen begrenzen. Die entscheidende ordnungspolitische Begrenzung, der Vorrang privater Leistungserbringung fehlt im Entwurf;

–  Das Ministerium sichert sich einen übermäßigen Einfluss auf die Besetzung der Hochschulräte und macht ihnen allerlei Vorschriften, wie die Hochschulräte zu besetzen seien;

–  Für die Vereinbarung zwischen Professor und Promovend werden genaue Vorschriften gemacht – als könnten die Vertragspartner das nicht besser in eigener Verantwortung ausmachen;

– Das Transparenzregister zur Erfassung aller öffentlich geförderten Forschungsvorhaben sät Misstrauen zwischen Hochschulen und Betrieben und gefährdet massiv ihre erfolgreiche Kooperation. Diese Regelung schadet dem Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort, denn sie wird dazu führen, dass die Unternehmen nicht mehr bereit sind, im bisherigen Umfang die Forschung durch Drittmittel zu unterstützen;

– Die Option, Wissenschaftler zur unentgeltlichen Veröffentlichung ihrer Werke zu verpflichten, ist ebenso naiv wie schädlich und überdies urheberrechtlich problematisch;

– Den privaten Hochschulen wird das Leben schwer gemacht und ihre berechtigten Anliegen werden zu wenig berücksichtigt;

– Bei der DHBW sind nicht ausreichend Vorkehrungen getroffen, damit die dezentrale Struktur der DHBW erhalten bleibt.

Auch halten wir die teilweise erheblichen Gebühren und Gebührenerhöhungen, die Grün-Rot mit dem Gesetzentwurf einführt, für den falschen Weg. Solche Gebühren sind sozial unverträglich, ehrlicher und sozial gerechter wären nachlaufende Studiengebühren, die nach erfolgreichem Abschluss des Studiums und erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze zur Rückzahlung fällig sind. Wir beantragen deshalb erneut eine Kommission mit unabhängigen Sachverständigen einzusetzen mit dem Auftrag, ein Modell nachlaufender Studiengebühren zu erarbeiten.

Obwohl einige Artikel und Abschnitte des Gesetzentwurfs unsere Zustimmung erhalten werden, lehnen wir mit Blick auf diese Giftzähne das Gesetzeswerk als Ganzes ab. Es ist zu bürokratisch, schafft zu viele Einmischungsmöglichkeiten des Ministeriums und bevormundet in zum Teil eklatanter Weise die Hochschulgremien und Studierendenvertretungen, deren Eigenverantwortung uns Liberalen ein hohes Gut ist.

Das gesamte Gesetzeswerk lässt gegenüber der alten Fassung Fortschritte zur Freiheit von Forschung und Lehre vermissen. Im Gegenteil: Es markiert einen Rückschritt der Wissenschaftsfreiheit. Die grüne Wissenschaftsministerin schadet damit dem Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Die Tatsache, dass auch die Sozialdemokraten diesem Meisterstück grünen Gouvernantentums nur unter schwersten Bauchschmerzen zugestimmt haben, spricht Bände. Wenn dieser Gesetzentwurf heute verabschiedet wird, gilt für uns Liberale fortan die Devise: „Zurück zur Freiheit von Forschung und Lehre in Baden-Württemberg!“

 

In einer Landtagsdebatte über den Gesetzentwurf der grün-roten Landesregierung für ein  Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) sagte der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Die heutige erste Lesung des Gesetzentwurfs muss Auftakt für einen Verbesserungsprozess sein. Die FDP-Landtagsfraktion hofft, dass die Regierungsfraktionen  spätestens nach der öffentlichen Anhörung am 3. April das als richtig erkennen, was sie selbst am 2. Juni 2008 gefordert haben. Nämlich, dass ambulant betreute Wohngemeinschaften bis zwölf Personen zulässig sind (Drucksache 14/2774) und nicht wie im jetzigen grün-roten Gesetzentwurf nur acht Personen. Diese Begrenzung verteuert neue Wohnformen unnütz, macht gemeinde-integriertes Wohnen zum Luxusgut und ist somit unsozial. Das dieser Gesetzentwurf den Namen einer SPD-Ministerin trägt, ist schon erstaunlich.

Ohnehin atmet das Gesetz den Geist des Misstrauens, vor allem gegenüber stationären Anbietern. Für diese werden Tätigkeitsverbote für innovative Wohnformen geschaffen. Warum dürfen diese keine ambulant betreuten Wohngemeinschaften anbieten? Warum gibt es eine künstliche Angebotsverknappung von zwei Einheiten in engem räumlichen Kontext? Warum gibt es nur für die Angebote für psychisch kranke und behinderte Menschen umfassende Öffnungsklauseln? Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.

Durch die vielen Abgrenzungsprobleme der unterschiedlichen Wohnangebote und die umfassenden Konzeptionsprüfungspflichten für die Heimaufsichten blüht einmal mehr die Bürokratie auf. Aber wenn der Amtsschimmel wiehert, haben die Menschen, die die Hilfsangebote dringend brauchen, nichts zu lachen. Ich fordere Mut zur Offenheit, Flexibilität und ein Stück weit Vertrauen in die Akteure.“

In seiner Erwiderung auf eine Regierungserklärung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann zum Thema „ Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie“ hat sich der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke darüber verwundert gezeigt, dass der Ministerpräsident großspurig eine Regierungserklärung abhalte, obwohl er doch gar nichts vorzuweisen habe.

Auch die FDP bekenne sich zu mehr Bürgerbeteiligung und auch zu mehr direkter Demokratie, so Rülke. Es sei aber notwendig, die in Jahrzehnten erprobte repräsentative Demokratie mit den neuen Formen bürgerschaftlicher Beteiligung in einer vernünftigen Balance zu halten. Kretschmann habe Recht, wenn er davor warne, zwischen dem „guten einfachen Bürger“ und dem „bösen Berufspolitiker“ zu differenzieren. Im Vorfeld der Kommunalwahl gehe es aber noch viel mehr um die vielen ehrenamtlich tätigen Kreis-, Stadt- Gemeinde- und Ortschaftsräte im Land. Es könne nicht angehen, von diesen viele Stunden an ehrenamtlichem Engagement zu erwarten, am Ende aber außerhalb des Rathauses die Entscheidungen zu treffen. Es könne auch nicht Sinn der Kommunalpolitik sein, dass in der Kommune die das Sagen haben, die bei der Kommunalwahl verloren haben, wie es der langjährige Landesvorsitzende der Freien Wähler Heinz Kälberer einmal ausgedrückt habe.

Es sei aber gelungen, zwischen den vier Landtagsfraktionen Eckpunkte zur Stärkung der Direkten Demokratie und der Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg zu verabreden. Man habe sich beispielsweise darauf verständigt, eine Volksinitiative auf Landesebene zu schaffen, die es ermögliche mittels 40.000 Unterschriften, die man in zwölf Monaten sammle, den Landtag zu zwingen, sich mit einer Initiative zu befassen. Man habe sich weiter darauf geeinigt, das Eingangsquorum für Volksabstimmungen von einem Sechstel auf ein Zehntel der Wahlberechtigten abzusenken und dabei die freie Sammlung zu ermöglichen. Vor allem aber wolle man einvernehmlich das Zustimmungsquorum für Volksabstimmungen von einem Drittel auf ein Fünftel der Wahlberechtigten reduzieren. Dies sei eine alte Forderung der FDP, die sich bereits im Wahlprogramm 2011 finde und in jenem Jahr schon einmal im Landtag abgestimmt wurde, aber an der Sperrminorität der CDU-Fraktion in Fragen der Verfassungsänderung gescheitert sei. Analoge Verbesserung für die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene habe man gleichzeitig beschlossen.

An all dem habe aber die Regierung keinerlei Anteil gehabt. Es gebe bis zum heutigen Tag keinen einzigen Gesetzentwurf aus dem Hause der zuständigen Staatsrätin. Dort, wo gehandelt werde, sei der Landtag zu finden und wo sich die Regierung einmische, gehe es in die Hose. So wie beispielsweise beim Filderdialog: Die Staatsrätin habe in drei Jahren zum Thema nichts Vernünftiges zu Wege gebracht, weil sich Grüne und Rote intern nicht einig seien. Nun kündige der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung einen Gesetzentwurf an, den es aber noch gar nicht gebe. Die Landesregierung habe ja auch vor, die Jäger mit einer Novellierung des Jagdgesetzes zu quälen. Man sage den Jägern gerne nach, wenn die Jagd vorbei sei, bei der Schilderung ihrer Abschüsse zu übertreiben. „Herr Kretschmann, mancher Jäger prahlt vielleicht nach der Jagd. Aber Sie feiern Ihre Abschüsse schon, wenn das Gewehr noch gar nicht aus dem Schrank geholt ist“, so Rülke wörtlich.

In dieser Regierungserklärung feiere der Ministerpräsident etwas, wofür seine Regierung gar nichts könne und er rühme seine Regierung in einem Bereich, in dem sie total versagt habe.

Zu Beginn habe der Ministerpräsident pompös angekündigt: „Wir wollen mehr Demokratie wagen“ und sich auf Willy Brandt berufen. Offensichtlich verwechsle er sich selbst mit Willy Brandt, seine grün-rote Truppe mit der sozialliberalen Koalition und den Filderdialog mit den Ostverträgen. „Da hat sich ein Däumling Gullivers Siebenmeilenstiefel geliehen und versucht verzweifelt Land zu gewinnen!“

Das Einzige was diese Regierung wirklich vorzulegen habe, das sei ein „staubtrockener Planungsleitfaden“, wie die Schwäbische Zeitung geschrieben habe. „Herr Ministerpräsident, sie machen eine Regierungserklärung wegen eines staubtrockenen Planungsleitfadens!“, so Hans-Ulrich Rülke.

Man habe dieser Regierungserklärung angemerkt, dass sie nichts zu bieten habe, das sei dem Autor wohl selbst auch irgendwann aufgefallen. Deshalb habe er sich dann einmal mehr ins Allgemeinphilosophische geflüchtet und über Mitbestimmung im  Allgemeinen fabuliert. „Bis Ende der 50er Jahre durften Ehefrauen ohne Zustimmung des Ehemanns keinen Führerschein machen“, stellt Kretschmann fest. Und weiter: „So läuft es nicht mehr“ und weiter: „Das ist dann …oft anstrengender.“  Wohl wahr, so Rülke an die Adresse des Regierungschefs, „aber spricht da jetzt schon der Ministerpräsident oder noch der Ehemann?“ Es sei wohl eher vom Ehemann auszugehen, denn der Ministerpräsident fahre mit der tiefgründigen Einsicht fort: „Vier Augen sehen mehr als zwei.“

Immer dann, wenn nichts sonst mehr helfe, komme diese Landesregierung mit ihrer „Politik des Gehörtwerdens.“ So erwartungsgemäß auch zu diesem Anlass. Ministerpräsident Kretschmann rühme sich, man schaffe öffentliche Räume für einen Dialog mit der Zivilgesellschaft. „Ja gab es die zuvor nicht?“, fragt Rülke. Alle würden gehört, aber am Ende entscheide der Landtag. „Ja was ist denn daran neu?“, fragt Rülke erneut.

Kretschmann verkaufe als Politikwechsel, dass angeblich erstmals überhaupt zugehört werde. Zunächst könne man den Vorgängerregierungen nicht vorwerfen, dass man den Menschen nicht zugehört habe. Und weiter stelle sich die Frage, wo diese Landesregierung denn im Nordschwarzwald zugehört habe, als es um den Nationalpark ging. „Wo Herr Ministerpräsident haben Sie denn in Baiersbronn zugehört, wo in Forbach, wo in Bad-Wildbad, wo in Bad Herrenalb, wo in Freudenstadt, wo in Seewald und wo in Enzklösterle?“ Die Politik des Gehörtwerdens gelte nur dann, wenn die Bevölkerung das sage, was die Regierung hören wolle. Wenn die Leute anderer Meinung seien, dann würden sie sogar noch von grünen Abgeordneten gedemütigt. So habe der Abgeordnete Rösler im Landtag die genannten Schwarzwaldgemeinden als „Hintertupfingen“ bezeichnet.

Da beim Nationalpark die Menschen anderer Meinung  gewesen seien, komme Kretschmann zu einer interessanten Einsicht: „Nicht nur wir, sondern auch die Bürgerschaft hat eine Bringschuld. Diese Bringschuld besteht darin, zivilisiert für die eigene Sache zu argumentieren“, so Kretschmann in seiner Regierungserklärung. „Solche Sätze hätte man sich einmal an die Adresse der Stuttgart-21-Gegner gewünscht“, so Rülke. Die grün-rote Landesregierung drehe alles so wie es ihr in der jeweiligen Situation zupass käme.

Im Ergebnis bleibe festzuhalten: Dort, wo die Landesregierung die Probe aufs Exempel mache, dort gehe es schief. „Filderdialog – in die Hose gegangen! Nationalpark – in die Hose gegangen. Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie – macht der Landtag!“

Das einzige, was diese Regierung überhaupt vorzuweisen habe, sei der „staubtrockene Planungsleitfaden“.

Wer bei der Vorlage eines Planungsleitfadens schon eine Regierungserklärung halte, der müsse politisch verdammt wenig hinbekommen. „Genau das ist das Problem Ihrer grün-roten Landesregierung, dass Sie politisch nichts Vernünftiges hinbekommen, Herr Kretschmann“,  so Rülke abschließend.

 

In einer aktuellen Debatte im Landtag zum Thema „Letzter Zug nach nirgendwo. Der Verkehrsminister und die Ausschreibungen im SPNV sagte der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion Jochen Haußmann in Stuttgart:

„Der Schienenverkehr in Baden-Württemberg braucht dringend mehr Schub. Die Ausschreibungen kommen nicht so recht voran. Der Minister gefällt sich in der Rolle eines Ankündigungsministers mit großen Worten und verschwindend geringen Taten. Sein Handeln wird von Tag zu Tag unglaubwürdiger. Die großen Ankündigungen von neuen Verkehrsverträgen, mit denen Qualität und Angebot steigen würden, entpuppen sich als Schall und Rauch. Auch nach den verschenkten Bundesmillionen für den Straßenbau drängt sich der Eindruck des Schlendrians auf. Der Minister kümmert sich um seine Hobbys – Radverkehr weit voraus. Seine Schienenverkehrsabteilung legt er wohl mit Aufträgen lahm, zu überlegen, mit welchen unnützen Gutachten zulasten des Steuerzahlers man den Privatkampf gegen Stuttgart 21 weiterführen könnte. Das wurde jüngst mit dem „Geheimgutachten“ bekannt. Wir brauchen einen Verkehrsminister, der auch die Pflicht erfüllt, nicht nur die Kür. Der Landtag hat im Jahr 2012 in einem Beschluss den Minister bereits aufgefordert, unverzüglich die Ausschreibungen einzuleiten. Genau wie beim Beschluss zum Straßenbau schert sich der Minister darum wohl offenbar wenig – zumindest wenn man die Ergebnisse betrachtet. Und unterm Strich zählt eben nur, was tatsächlich geschieht. Ab 2016 droht uns entweder der Stillstand im Schienennahverkehr, oder das Land ist der Bahn ausgeliefert. Wenn schon nicht einmal ein Nachfolgevertrag verhandelt wird, dann müsste wenigstens eine Übergangsvereinbarung Gesprächsgegenstand sein. So aber stellt Hermann alle Weichen Richtung Abstellgleis und wird sich auch 2016 nicht zu schade sein, seine alte Schallplatte aufzulegen mit dem Titel ‚Schuld ist die Vorgängerregierung‘.“

Zur Ablehnung einer Klage gegen den Länderfinanzausgleich und zum von Ministerpräsident Kretschmann und Finanzminister Schmidt stattdessen vorgelegten 10-Punkte-Papier für Verhandlungen über eine Neugestaltung der Finanzbeziehungen sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke 

„Der Beitrag der grün-roten Landesregierung für eine Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs und der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern ist mehr als dürftig und kommt so verspätet daher wie die sprichwörtliche ‚alte Fastnacht‘. Der Termin für eine Stellungnahme des Landes vor dem Hintergrund der Klage von Bayern und Hessen vor dem Bundesverfassungsgericht läuft in wenigen Tagen ab. Finanzminister Schmid ist im Grunde nichts Besseres eingefallen als zu sagen, dass der Bund mehr bezahlen soll. Der Wunsch, den Soli aufrecht zu erhalten und in die Länder fließen zu lassen, zeigt nichts von einer Bereitschaft, auch die Bürger mit geringen und mittleren Einkommen bei der kalten Progression zu entlasten.“

Zur Meldung, Grünen-Politiker könnten versucht haben, Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Einsätzen gegen Stuttgart-21-Gegner zu beeinflussen, sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im zweiten Schlossgarten-Untersuchungsausschuss, Dr. Timm Kern:

„Es muss aufgeklärt werden, ob Abgeordnete der Grünen in ihrem Kampf gegen Stuttgart 21 versuchten, die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zu beeinflussen. Eine solche Verhaltensweise widerspräche in fundamentaler Weise dem Prinzip der Gewaltenteilung. Die Relativierung, man habe sich nur informieren wollen, kann nicht überzeugen. Selbst ein solches Verhalten wirft Fragen auf, denn man müsste schon sehr naiv sein, glaubte man, die begehrten Informationen wären nicht auch im Kampf gegen Stuttgart 21 und die das Bauprojekt begleitenden Behörden und Personen genutzt worden.“

 

Aus Sicht des Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, spricht EU-Kommissar Günther Oettinger offenkundig erkennbare Wahrheiten aus. Es sei für jeden vernünftig denkenden Menschen völlig klar, dass man ohne Speicherkapazitäten und Netzausbau nicht einfach immer weiter Sonnen- und Windenergie ausbauen kann, um dies auch noch mit Milliarden an verschleuderten Subventionen zu finanzieren. „Wer kein ideologieverformtes Brett vor dem Kopf hat, der sieht das auch ein” so Rülke wörtlich.

 

Zur Meldung, wonach die Karlsruher OLG-Präsidentin die baden-württembergischen Richterinnen und Richter unter Druck sieht, wenn das Land im Justizbereich an den geplanten Einsparungen festhält, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Seit Monaten lavieren die Landesregierung und die sie tragenden Landtagsfraktionen in den wichtigen Fragen der inneren Sicherheit und der rechtsstaatlichen Ordnung: So ist immer noch unklar, in welchem Ausmaß die Justiz Einsparungen erdulden muss und welche Aufgabe dem Landesamt für Verfassungsschutz zukünftig zukommen soll. Die Polizeistrukturreform scheitert täglich von neuem, wenn Bürger mehrere Stunden auf zu Hilfe gerufene Polizeibeamte warten müssen, wie regelmäßig in Zeitungen zu lesen ist und wovon mittlerweile wohl ein jeder aus seinem Bekanntenkreis berichten kann. Und was sagen die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen dazu? ‚Man könne sich vorstellen, … zu reden‘. ‚Ich kann nicht einfach sagen …‘. Schön wäre es, wenn sich Grün-Rot endlich mit einem klaren Bekenntnis zur Judikative und zur inneren Sicherheit diesen so wichtigen staatlichen Pflichtaufgaben annehmen würde, statt sie als Übel zu betrachten, bei dem man getrost den Rotstift ansetzen kann, während für ideologisch motivierte Projekte immer genug Geld und klare Aussagen zur Verfügung stehen.“

In einer von der FDP-Landtagsfraktion beantragten aktuellen Debatte zum Thema „Grüne Straßenbaupolitik – verschenkte Bundes-Millionen sind blamabler Schaden und inakzeptables Armutszeugnis für Baden-Württemberg“ sagte der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Alle Reden Hermanns zur Verteidigung seines von ihm angerichteten Schadens zum Nachteil für das Land in Höhe von rund 100 Millionen Euro durch verschenkte Bundesmillionen entpuppen sich als Kartenhaus, das in sich zusammenfällt. Finanzminister und Vizeregierungschef Schmid hat in der gestrigen Regierungspressekonferenz erklärt, am Personal habe es letztlich nicht gelegen. Dem Verkehrsministerium sei zudem ein umfangreicher Fragenkatalog zugegangen. Somit misstraut auch der Koalitionspartner SPD der offenkundigen grünen Doppelzüngigkeit. Und auch der Versuch Hermanns, die Schuld beim Bund abzuladen, entpuppt sich als billiges Ablenkungsmanöver. Finanzminister Schmid meinte, man wolle in Zukunft die Anträge beim Bund offensiver stellen. Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Andere Länder haben schließlich bei gleichen Förderbedingungen die Millionen des Bundes dankbar angenommen und verbaut – allen voran Bayern mit 140 Millionen Euro. Warum geht dort und in anderen Ländern, was bei uns nicht geht? Weil die grüne Verkehrspolitik im Land offenbar von dem Wunsch nach Weltverbesserung durchtränkt ist. Das entpuppt sich als Gift für den Wirtschafts- und Lebensstandort Baden-Württemberg. Weil Verkehrsminister Hermann von seiner eigenen Priorisierungs- und Listeneuphorie mit Jahreskategorien geradezu benebelt war, hat er nicht mehr klar gesehen, wie die Fördersystematik im Bund funktioniert. Und es ist schon an Arroganz und Ignoranz nicht zu überbieten, wenn man glaubt, der Bund lasse sich vom grünen Landes-Verkehrsminister vorschreiben, wie er sein Fördersystem zu gestalten hat. Als dieser Landesminister dann bemerkt hat, dass er mit seiner Strategie gegen Jahresende auf den Abgrund zusteuere, wollte er noch das Ruder herumreißen. Wir brauchen einen Verkehrsminister, der kraftvoll auf der Förderklaviatur des Bundes spielen kann. Auf einen Radverkehrsminister, der sein Ministerium als Anstalt zur Befriedigung von Privatinteressen betrachtet, könnten wir gut verzichten.“

In einer Landtagsdebatte über das Thema „Baden-Württemberg braucht weiterhin eine erstklassige Lehrerausbildung“  sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

 „Der Antrag der CDU-Fraktion ermöglicht uns eine kleine Zeitreise zurück, dorthin, als die grün-rote Koalition die Lehrerbildung als die entscheidende Stellschraube zum Erreichen ihrer bildungspolitischen Ziele ansah. Man muss nur den „Einheitslehrer“ ausbilden, so dachten die Koalitionäre, dann gebe es von einem Einheitsschulsystem kein Zurück mehr. Dass es nicht so kam, ist in erster Linie denjenigen zu verdanken, denen die Bildung unserer Kinder anvertraut ist, den Lehrerinnen und Lehrern in unserem Land. Sie haben mit ihren Verbänden nicht nur anhaltenden Widerstand geleistet, sondern Ihnen von Grün-Rot hoffentlich auch klarmachen können, dass Bildungspolitik den Menschen zu dienen hat, der Entwicklung und dem Fortkommen jedes Einzelnen, und nicht umgekehrt die Menschen durch Bildungspolitik in den Dienst eines utopisch grünen Weltbilds gestellt werden dürfen.

Am Beispiel der Lehrerbildung wird mit am augenfälligsten, dass die Bildungspolitik der Koalition in allererster Linie eine grüne Bildungspolitik ist: Während die Lehrerbildung zu Zeiten der christlich-liberalen Landesregierung eine Gemeinschaftsaufgabe von Kultus- und Wissenschaftsministerium war, haben sich die Machtgewichte mit Grün-Rot vollständig verschoben. Da sie die strategische Bedeutung der Lehrerbildung zu erkennen glaubte, riss die grüne Wissenschaftsministerin das Thema an sich und verkündete massiven Änderungsbedarf einschließlich der Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer. Ungeachtet der Tatsache, dass die SPD-Kultusministerin die noch von der Vorgängerregierung ausgehandelten Landeslehrerprüfungsordnungen unterzeichnet hatte, wurde eine Expertenkommission unter Vorsitz einer Grünen, der ehemaligen Berliner Bildungssenatorin Volkholz, einberufen.

Schlimm war auch, dass kein einziger baden-württembergischer Praktiker beziehungsweise Praktikerin mit Stimmrecht der Kommission angehörte. Dies war aber auch wiederum in sich logisch, denn so ein über jede Niederung des Schulalltags erhabenes Gedankenkonstrukt wie den „Einheitslehrer auf Gymnasialniveau“ hätte es dann sicherlich nie gegeben.

Schließlich muss es den Sozialdemokraten aber gedämmert haben, dass es auf Dauer mit diesem Lehrerbildungswolkenkuckucksheim nicht gutgehen würde. Mangels eigener Orientierung im Bereich der Lehrerbildung zwangen sie deshalb die Grünen wieder zum Ausgangspunkt zurückzukehren, zu den christlich-liberalen Landeslehrerprüfungsordnungen.

Das eigentliche Motto der grün-roten Lehrerbildungsreform lautet deshalb: ‚Zurück auf Los!‘  Vielleicht hatte sich zwischenzeitlich auch herumgesprochen, dass diese aktuell gültigen Prüfungsordnungen einen sehr geeigneten Rahmen für eine Weiterentwicklung unseres baden-württembergischen  Schulwesens bilden, zumindest für eine differenzierte Weiterentwicklung: ein Studiengang Grundschullehramt – übrigens auch schon mit acht Semestern Regelstudienzeit -, ein Studiengang Haupt-/Werkreal- und Realschullehramt, ein eigenständiger Studiengang Gymnasiallehramt und ein neu konzipierter Studiengang Sonderpädagogik, allesamt mit einem ausgewogenen Verhältnis von Fachwissenschaft und Fachdidaktik-Pädagogik sowie mit einem zu bestehenden Schulpraxissemester.

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kritisiert die sozialdemokratische Doppelmoral in Sachen Steuerehrlichkeit. Es sei im höchsten Maße scheinheilig, dass sich Finanzminister Nils Schmid stets in populistischer Weise als Vorkämpfer der Steuerehrlichkeit profilieren wolle, während gleichzeitig Fraktionschef Claus Schmiedel wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt werde und daraus keine Konsequenzen gezogen würden.

In seinem Bemühen, seinem Genossen Schmiedel einen Persilschein auszustellen, schlage Schmid groteske Haken. So rede der Finanzminister von einer lässlichen Sünde mit der Begründung, es handle sich um „eine Steuerhinterziehung vor den Augen des Finanzamtes”. Rülke fragt sich: „Kann man eigentlich für eine Geschwindigkeitsüberschreitung  besonderes Verständnis erwarten, wenn man erklärt, man habe das Geschwindigkeitsbegrenzungsschild gesehen und auch die Radarfalle? Es ist doch im Gegenteil eine besondere Dreistigkeit, auf die Rechtslage vor den Augen der Behörden und der Öffentlichkeit demonstrativ zu pfeifen.”

Als Vorbild in Sachen Steuerehrlichkeit könne man mit einem solchen Verhalten ganz sicher nicht gelten. Und es sei hochgradig scheinheilig, dass Nils Schmid am selben Tag fordere, dass Steuerstraftaten bei Banken wirksamer zu bekämpfen seien,  an dem er seinen Genossen Schmiedel angesichts einer eingeräumten Steuerstraftat in Schutz nehme.

Diese Doppelmoral schade der Politik insgesamt. Es entstehe der Eindruck, die Politik fordere von den Bürgern Verhaltensmaßstäbe ein, die sie an sich selbst nicht anlegen wolle.

Hieraus ergebe sich eine klare Konsequenz, so Rülke: „Entweder Schmiedel tritt zurück, oder Schmid hält in Sachen Steuerstraftaten den Mund – und zwar für immer!”

 

Zur Meldung, wonach die Landesregierung eine härtere Gangart gegen Banken einlegen will, die die Steuerhinterziehung behilflich seien, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Finanzminister und SPD-Landesvorsitzende Schmid glänzt hier mit einer Misstrauenserklärung an seine Bundes-SPD, der er wohl nichts zutraut. Dieser aufgewärmte Gesetzentwurf aus der letzten Legislaturperiode des Bundestags entpuppt sich als überflüssige Fleißarbeit. Schmid sollte eher darüber nachdenken, wie er die Probleme der SPD als Partner der baden-württembergischen Regierungskoalition bewältigt.“

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, sagte zu den Beschlüssen des Wissenschaftsausschusses zum Hochschulgesetzentwurf der Landesregierung:

„Wissenschaft und Wirtschaft sind die Verlierer des grün-roten Hochschulgesetzes. Der Wissenschaftsausschuss des Landtags hat mit seiner Mehrheit die Wissenschaftsfreiheit erheblich eingeschränkt: Ein verpflichtendes Transparenzregister für alle Forschungsvorhaben, das Misstrauen säen und Kooperationen zwischen Wirtschaft und Hochschule erschweren wird und eine urheberrechtlich bedenkliche Regelung zu einer Veröffentlichungspflicht für Wissenschaftler  – das sind nur zwei  Beispiele aus dem heute im Wissenschaftsausschuss beschlossenen Gesetzentwurf aus dem grünen Wissenschaftsministerium. Unser Versuch, mit Änderungsanträgen dem von grüner Verbotskultur geprägten Gesetzentwurf die schlimmsten Giftzähne zu ziehen, war leider erfolglos – mit einer Ausnahme. Der Vorschlag der FDP-Landtagsfraktion, beim geplanten Promotionsrecht für Verbünde von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften den Wissenschaftsrat als unabhängiges Sachverständigengremium mit einzubeziehen, wurde in einem gemeinsamen Entschließungsantrag aller vier Landtagsfraktionen aufgegriffen. Damit ist ein hoher Qualitätsstandard gesichert, was für die FDP-Fraktion die wesentliche Voraussetzung für ein Promotionsrecht von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ist.“

Zur Kritik der CDU-Landtagsfraktion an der von der Landesregierung geplanten Novellierung des Landesjagdgesetzes sagte der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum,  Dr. Friedrich Bullinger:

„Grün-Rot zielt bei der Novellierung des Landesjagdgesetzes erkennbar darauf ab, die Handlungsfreiheit der Jäger stark einzuengen und zu bevormunden. Eine verantwortungsbewusste Hege und ein sachgerechter Artenschutz werden dadurch erschwert. Wenn die Jagd unattraktiver wird, kommen erhebliche Probleme und Kosten auf den ländlichen Raum zu. Beispielsweise durch die Flurschäden, die Wildscheine immer wieder in landwirtschaftlichen Flächen anrichten.“

 

Zur Bekanntgabe der diesjährigen Fördermaßnahmen des Programms Ländlicher Raum (ELR) durch Minister Bonde sagte der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die Bürger im ländlichen Raum können sich nicht ansatzweise auf Grün-Rot verlassen. Mit der missratenen Polizeireform wird das Leben auf dem Land unsicherer. Das Chaos in der Verkehrspolitik schneidet ländliche Kommunen zusehends von der wirtschaftlichen Entwicklung ab. Die Schulinfrastruktur droht mancherorts auszubluten und in der Förderpolitik gängelt die Landesregierung den ländlichen Raum mit immer neuen ideologischen Auflagen und Stellschrauben.“

 

 

Der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für Verbraucherschutz, Dr. Friedrich Bullinger, hat die grün-rote Landesregierung dazu aufgefordert, sich für Nachbesserungen bei der Revision der europäischen Lebensmittelkontrollverordnung einzusetzen. Vor allem Bestrebungen Brüssels, die Regelkontrollen der Lebensmittelüberwachung künftig über Gebühren der kontrollierten Betriebe zu finanzieren, lehnen die Liberalen mit Blick auf kleinere Betriebe des Lebensmittelhandwerks ab. In seiner Stellungnahme auf eine Kleine Anfrage Bullingers unterstützt Verbraucherschutzminister Alexander Bonde (Grüne) diese Pläne jedoch ausdrücklich (Drucksache 15/4737): „Im Hinblick auf den Landeshaushalt ist nach Auffassung des Ministers für Finanzen und Wirtschaft eine Finanzierung der Lebensmittelkontrollen über Gebühren grundsätzlich zu begrüßen.“ Auch im Bundesrat hat Grün-Rot sich bereits im vorigen Jahr für die Gebührenfinanzierung der Regelkontrollen ausgesprochen.

Bullinger bezeichnete dies als Unding: „Das ist ungefähr so, als würde künftig jeder unbescholtene Autofahrer, der an einem Blitzer vorbeifährt, zur Kasse gebeten, auch wenn er sich einwandfrei an die Geschwindigkeitsbeschränkung hält.“ Der Abgeordnete erinnerte daran, dass die Lebensmittelbetriebe im Zusammenhang mit den nachzuweisenden HACCP-Konzepten bereits erheblichen Aufwand im Dienste der Hygieneüberwachung betreiben müssen und damit schon einen spürbaren Beitrag zur allgemeinen Sicherheit leisteten.

Noch weniger Verständnis für die Gebührenpläne haben die Liberalen angesichts der Tatsache, dass Bonde in seiner Stellungnahme erklärt, er betrachte „die Kontrollen im Rahmen der Lebensmittelüberwachung in vollem Umfang als Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. „Dies sei mit einer Gebührenerhebung für Regelkontrollen nicht vereinbar“, meinte Bullinger. „Hoheitliche Aufgaben hat der Staat unabhängig von der Kassenlage wahrzunehmen. Entweder sind Regelkontrollen im Lebensmittelgewerbe eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge, dann hat das Land sie auch gebührenfrei durchzuführen, oder aber Minister Bonde vertritt die gewagte Ansicht, dass es sich um eine Dienstleistung handelt, dann kann er sie aber auch gleich privatisieren.“

Die Gebühren stellen nach Ansicht Bullingers vor allem ein Problem für kleinere Unternehmen dar: „Es wird wieder einmal vor allen die kleinen Handwerksbetriebe im Lebensmittelgewerbe treffen, den Dorfmetzger und den Bäcker an der Ecke.“ Die FDP-Landtagsfraktion fordert den grünen Verbraucherschutzminister nochmals dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass Regelkontrollen auch künftig gebührenfrei bleiben. Zudem solle Bonde dafür sorgen, dass sich das Zahlenverhältnis zwischen Lebensmittelkontrolleuren und kontrollierten Betrieben weiter verbessere, damit sowohl der Verbraucherschutz als auch die Möglichkeit zeitnaher Nachkontrollen bei Hygienemängeln und Verstößen gestärkt werde. „Die Schwankungsbreite bei der Durchführung von Nachkontrollen ist in Baden-Württemberg noch sehr groß. Hier haben die Lebensmittelüberwachungsbehörden im Land weiterhin Nachholbedarf beim Aufbau von Personal“, so Bullinger.

Auch die FDP-Landtagsfraktion kritisiert das neue Ausschreibungsverfahren für die Polizei-Führungspositionen im Land. Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke verdeutlicht der Rückzug des Landeschefs der Deutschen Polizeigewerkschaft, Joachim Lautensack, aus dem neuen Bewerbungsverfahren, dass selbst bei einer ordnungsgemäßen Neuausschreibung der Makel des ersten rechtswidrigen Besetzungsverfahren nicht vollumfassend geheilt werden kann.

Darüber hinaus geht die Landesregierung erneut das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein. Wie aus der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion zur Umsetzung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hervorgeht (Drucksache 15/4765), „spielt die Landesregierung mit dem Feuer“, so Hans-Ulrich Rülke.  

Das Verwaltungsgericht hatte die Rechtswidrigkeit des Auswahlverfahrens zur Besetzung der Polizeipräsidenten und -vizepräsidenten festgestellt, sodass das Besetzungsverfahren wiederholt werden muss. Nach der Gerichtsentscheidung darf den ehemals ausgewählten Präsidenten und Vizepräsidenten bis zum Ende des neuerlichen Auswahlverfahrens kein Vorteil aus dem rechtswidrigen Auswahlverfahren erwachsen. Insbesondere dürfen sie nicht als Präsidenten oder Vizepräsidenten tätig werden.

„Nun aber musste die Landesregierung auf unsere Anfrage zugeben, dass neun im  gescheiterten Auswahlverfahren als Vizepräsidenten vorgesehene Beamte jetzt in den Polizeipräsidien über den Umweg der dort geltenden Abwesenheitsvertretungs-Regeln unmittelbar die Vertretung des amtierenden Polizeipräsidenten  wahrnehmen und somit doch wieder durch die Hintertür als Vizepräsidenten fungieren “, so Rülke. Es handelt sich hier um die Polizeipräsidien Aalen, Freiburg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Reutlingen, Stuttgart, Tuttlingen, Ulm und um das Polizeipräsidium „Einsatz“. Lediglich in drei Fällen (Heilbronn, Konstanz und Offenburg) bedürfe es hierfür eines größeren personellen Engpasses. Damit drohe nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden auch dem neuen Besetzungsverfahren die Gefahr, für rechtswidrig befunden zu werden.

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion,  Dr. Friedrich Bullinger, sagte zu den Beschlüssen des Wissenschaftsausschusses zum Hochschulgesetzentwurf der Landesregierung:

„Heute ist insgesamt ein düsterer Tag für die Wissenschaftsfreiheit in Baden-Württemberg. Ein verpflichtendes Transparenzregister für alle Forschungsvorhaben, das Misstrauen säen und Kooperationen zwischen Wirtschaft und Hochschule erschweren wird, eine urheberrechtlich bedenkliche Regelung zu einer Veröffentlichungspflicht für Wissenschaftler, bürokratische und die Eigenständigkeit der Hochschulen einschränkende Vorschriften zur Auswahl der Hochschulräte – das sind nur einzelne Beispiele aus dem heute im Wissenschaftsausschuss beschlossenen Gesetzentwurf aus dem grünen Wissenschaftsministerium. Unser Versuch, mit Änderungsanträgen dem von grüner Verbotskultur geprägten Gesetzentwurf die schlimmsten Giftzähne zu ziehen, war leider erfolglos – mit einer Ausnahme. Der Vorschlag der FDP-Landtagsfraktion, beim geplanten Promotionsrecht für Verbünde von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften den Wissenschaftsrat als unabhängiges Sachverständigengremium mit einzubeziehen, wurde in einem gemeinsamen Entschließungsantrag aller vier Landtagsfraktionen aufgegriffen. Damit ist ein hoher Qualitätsstandard gesichert, was für die FDP-Fraktion die wesentliche Voraussetzung für ein Promotionsrecht von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ist.“

Zu Pressemeldungen, wonach das Verkehrsministerium des Landes ein Gutachten in Auftrag gegeben hat und dessen positive Beurteilung von Stuttgart 21 unter Verschluss gehalten wurde, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Berichte der Tagespresse über ein unter Verschluss gehaltenes Gutachten zu Stuttgart 21 sind brisant. Deshalb hat die FDP-Landtagsfraktion heute einen Antrag in den Landtag eingebracht, der die Gutachtenpraxis umfassend aufklären soll. Minister Hermann muss Licht ins Dunkel bringen. Der Verdacht drängt sich auf, dass Minister Hermann seinen persönlichen Kampf gegen Stuttgart 21 auf Kosten des Steuerzahlers mit teuren Gutachten weiterficht. Warum überhaupt befasst sich das Landesministerium mit der Frage der Breite von Treppenhäusern und Bahnsteigen? Wenn dann ein positives Ergebnis für Stuttgart 21 verheimlicht wird, dann bekommt das den fahlen Beigeschmack einer ministeriellen Manipulation. Ob das der Projektförderpflicht und den Interessen des Landes entspricht, soll jeder für sich beantworten. Der Verdacht, dass sich die Verkehrspolitik des Landes an persönlichen Interessen und Vorlieben des Ministers ausrichtet, ist nicht von der Hand zu weisen.  Statt Steuergelder für persönliche Vorlieben zu verbraten, sollte Hermann besser seine Hausaufgaben machen, damit nicht noch einmal zig Millionen Euro Bundesgelder für den Straßenbau verloren gehen.“

Zu den Medienberichten, wonach Baden-Württemberg im Jahr 2013 rund sechs Millionen Euro an Mitteln für Fernstraßen an den Bund zurückgegeben hat, erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Während sich andere Bundesländer über zusätzliche Millionen vom Bund für den Fernstraßenbau freuen und damit ihre Infrastruktur verbessern, gibt Verkehrsminister Hermann Geld für die heimischen Straßen an den Bund zurück. Dieser Verkehrsminister verhindert entweder durch Unfähigkeit oder Vorsatz Straßen, wo er kann. Statt in unserm wirtschaftlich starken Land die so wichtige Infrastruktur auszubauen, verschenkt Hermann das hierfür vorhandene Geld.“

Die Landesregierung geht erneut das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung beim Besetzungsverfahren in den neuen Polizeipräsidien ein. Wie aus der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion zur Umsetzung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hervorgeht (Drucksache 15/4765), „spielt die Landesregierung  mit dem Feuer“, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke.

Das Verwaltungsgericht hatte die Rechtswidrigkeit des Auswahlverfahrens zur Besetzung der Polizeipräsidenten und -vizepräsidenten festgestellt, sodass das Besetzungsverfahren wiederholt werden muss. Nach der Gerichtsentscheidung darf den ehemals ausgewählten Präsidenten und Vizepräsidenten bis zum Ende des neuerlichen Auswahlverfahrens kein Vorteil aus dem rechtswidrigen Auswahlverfahren erwachsen. Insbesondere dürfen sie nicht als Präsidenten oder Vizepräsidenten tätig werden.

„Nun aber musste die Landesregierung auf unsere Anfrage zugeben, dass neun im  gescheiterten Auswahlverfahren als Vizepräsidenten vorgesehene Beamte jetzt in den Polizeipräsidien über den Umweg der dort geltenden Abwesenheitsvertretungs-Regeln unmittelbar die Vertretung des amtierenden Polizeipräsidenten  wahrnehmen und somit doch wieder durch die Hintertür als Vizepräsidenten fungieren “, so Rülke. Es handelt sich hier um die Polizeipräsidien Aalen, Freiburg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Reutlingen, Stuttgart, Tuttlingen, Ulm und um das Polizeipräsidium „Einsatz“. Lediglich in drei Fällen (Heilbronn, Konstanz und Offenburg) bedürfe es hierfür eines größeren personellen Engpasses. Damit drohe nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden auch dem neuen Besetzungsverfahren die Gefahr, für rechtswidrig befunden zu werden.

Zur Forderung des Verbandes Bildung und Wissenschaft (VBE), den Bildungsplan zu überarbeiten und zu verschieben, sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt den VBE in seiner Forderung, den Bildungsplan zu überarbeiten und seinen Start zu verschieben. Der Versuch, mit den willkürlich ausgewählten fünf Leitprinzipien im Bildungsplan grün-rote Duftmarken zu setzen, ist gescheitert. Auch beim Thema ‚sexuelle Vielfalt‘ schießt Grün-Rot über das Ziel hinaus. Ein solches Vorgehen verbietet sich bei einem Bildungsplan, der den Anspruch hat, junge Menschen zu einem kritischen und eigenständigen Denken und Handeln in einer toleranten Gesellschaft zu erziehen. Was Grün-Rot bisher präsentiert hat, dem haftet der Geruch des Gesinnungslehrplans an und kann so nicht in Kraft treten.“

Zu den Äußerungen des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried  Kretschmann zum Vorstoß von drei grün-rot regierten Ländern sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Ministerpräsident Kretschmann missinterpretiert die Fragestellung der Doppelpass-Lösung. Es geht bei der aktuellen Diskussion nicht um die Steuerung von Zuwanderung, nicht um einen Schlüssel zur Lösung des Fachkräftemangels oder gar um eine Gelegenheit zum Bürokratieabbau. Vielmehr geht es um die in Deutschland geborenen Kinder aus Zuwandererfamilien, die mit der Geburt neben dem Pass ihres Herkunftslandes auch den deutschen Pass erhielten. Diese müssen sich bisher mit 23 Jahren für einen der Pässe entscheiden. In den nächsten Jahren wären jährlich bis zu 7.000 Personen betroffen. Der Identitätskonflikt, um den sich die Diskussion dreht, tritt aber nur dann auf, wenn der junge Mensch zwischen den Traditionen, die seine Eltern aus der Fremde mitbrachten, und der Umgebung, in der er aufgewachsen ist, abwägen soll. Hier darf und muss es einen Unterschied machen, ob der junge Mensch in der Deutschland aufgewachsen und gewissermaßen heimisch geworden ist oder etwa ein Kind bereits wenige Wochen nach der Geburt Deutschland wieder verlässt.“

Zur Vorstellung des Straßenbauprogramms 2014 durch Verkehrsminister Hermann (Die Grünen) und zur Kritik der SPD an den vom Minister nicht abberufenen Bundesmitteln sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Nach den blamablen Enthüllungen der letzten Tage, wonach Baden-Württemberg erstmals nicht alle Bundesgelder abrufen und zusätzliche Swing-Mittel nutzen konnte, erscheinen die Erklärungen des Verkehrsministers als pure Heuchelei. Da jetzt selbst  der Koalitionspartner SPD die Unfähigkeit des Verkehrsministers bestätigt hat, ist auch Hermanns Märchen von der Schuld der Vorgängerregierung widerlegt. Nach bald drei Jahren grün-roter Regierung  ist es auch viel zu billig, die Schuld für die Misere bei der Vorgängerregierung zu suchen.

Der Minister hat stets betont, er würde gerne mehr Projekte realisieren, dies scheitere aber an der Mittelknappheit des Bundes. Bewusst oder unbewusst hat Hermann  hier nicht die Wahrheit gesagt. Dazu hat er im vergangenen öffentlich angekündigt, ein Organisationsgutachten zur Straßenbauverwaltung in Auftrag zu geben. Offenbar ist nichts Vernünftiges geschehen. Im Gegenteil, diese Landesregierung kürzt die  Einstiegsgehälter der Bediensteten um acht Prozent. Der Verkehrsminister hat die FDP-Landtagsfraktion  an seiner Seite, wenn es um Vorschläge geht, die Herausforderungen des Fachkräftebedarfs im Straßenbau zu lösen. Zu fragen ist aber, warum ist für den Radverkehr immer Geld und Kapazität da, nicht aber für den Straßenbau? Der Straßenbau soll ausgetrocknet werden, weil er nicht ins grüne Weltbild passt. Hermann sollte sich eine neue Amtsbezeichnung zulegen: Radverkehrsminister statt Verkehrsminister.“

Zur Pressekonferenz der CDU mit der Forderung nach einer modernen Integrationspolitik sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Baden-Württemberg braucht eine sachliche Diskussion darüber, wie Flüchtlingspolitik und Integration funktionieren können. Noch immer leistet sich die Integrationsministerin Öney  zahlreiche Baustellen. Die Hilfestellung der Behörden ist  häufig zu unübersichtlich oder schlicht nicht vorhanden. Es zeigt sich, dass der integrationspolitische Flickenteppich dringend strukturiert werden muss. Ministerin Öney muss endlich liefern – wobei das von ihr geplante Partizipations- und Integrationsgesetz aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion ungeeignet erscheint. Entscheidend ist der enge Schulterschluss mit den Kommunen, wo die Integration schließlich stattfindet. Wesentliche Fragen wie die Finanzierung müssen im Vorfeld geklärt werden. Wir brauchen keine symbolische Integrationspolitik mit Finanzierungsvorbehalt. Genau an dieser Stelle wird sich entscheiden, ob aus dem Gesetz mehr als ein wirkungsloser Papiertiger wird.“