Die Landesregierung führt die qualifizierten Frauen in der Landesverwaltung an der Nase herum. Zu diesem Schluss kommt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, nach der Lektüre der Antwort der Landesregierung auf seine  parlamentarische Anfrage. Der FDP-Faktionsvorsitzende wollte vom Innenminister „Einzelheiten zu den Auswahlverfahren zur Besetzung der Polizeipräsidenten/Polizeipräsidentinnen im Rahmen der Polizeistrukturreform“ erfahren.

Zur Frage, wie viele Frauen aus der Landesverwaltung den Bewerbungsprofilen der Ausschreibungen für die 23 Präsidenten- und  Vizepräsidentenstellen entsprachen, wie viele sich theoretisch bewerben konnten und sich schlussendlich beworben haben, schreibt Innenminister Gall: „Die Zahl der Frauen in der Landesverwaltung, die das Anforderungsprofil für den Dienstposten des Präsidenten/der Präsidentin und des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin des Präsidiums Technik, Logistik, Service der Polizei erfüllen, kann nicht beziffert werden. Bewerbungen von Frauen liegen nicht vor. Bezüglich der anderen Dienstposten gibt es derzeit in der Landesverwaltung keine Frauen, die das Anforderungsprofil erfüllen.“

Für Hans-Ulrich Rülke spricht aus dieser Antwort der reine Hohn, da in den Stellenausschreibungen des Landes mit dem Satz „Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert“ weibliche Bewerber gezielt angesprochen wurden. Nach den Worten von Rülke konnten unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung zwei Polizeipräsidentinnen beweisen, dass auch ohne Frauenquote höchste Ämter der baden-württembergischen Polizei von Frauen geführt werden können. Und nun seien von Grün-Rot die Stellenausschreibungen für die Präsidenten und Vizepräsidenten – außer für den Bereich Technik und Logistik – so gefasst worden, dass keine Frau in Baden-Württemberg die formalen Kriterien für eine Bewerbung erfülle. Rülkes Fazit: „Diese Vorgehensweise riecht stark nach Volksverdummung  – und das auf dem Rücken der hoch qualifizierten Frauen in der Landesverwaltung.“

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur GEW-Umfrage zur Unzufriedenheit unter den Lehrern: “Die erschütternde Stimmungslage in den baden-württembergischen Lehrerzimmern müsste für die grün-rote Landesregierung Grund genug sein, ihre Bildungspolitik ganz grundsätzlich zu überdenken.  Wenn die Praktikerinnen und Praktiker vor Ort in solch hohem Maße unzufrieden sind, bestätigt das die Befürchtung, dass Grün-Rot mit unangemessener Geschwindigkeit, mit den falschen Prioritäten, mit ideologischer Brille vor den Augen und mit dem Unvermögen, die Bedürfnisse des Bildungswesens zu erkennen, unterwegs ist. Da aber auch der aktuelle Kultusminister Stoch den schädlichen Kurs seiner Koalition bislang nicht korrigieren wollte, besteht wenig Grund zur Hoffnung auf Besserung in Zukunft.”

Zu den Plänen der Regierung, das Thema „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ im Bildungsplan neu einzuordnen, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion,  Dr. Hans-Ulrich Rülke und der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern:

„Ein Lob an die Landesregierung für diese Einsicht. Jetzt wird das umgesetzt, was die FDP-Landtagsfraktion schon immer gefordert hat. Man hätte sich und dem Land viel erspart, wäre man früher darauf gekommen, dem Gedanken der Toleranz auch  mit Blick auf unterschiedliche Nationalitäten, Ethnien, Religionen und Kulturen mehr Raum zu geben. Jetzt ist die Chance da, dass sich die Debatte versachlicht. Für die auch von großen Emotionen bestimmte Debatte in letzter Zeit  ist die grün-rote Landesregierung aufgrund ihres mehr als ungeschickten Agierens selbst verantwortlich.“

Zur Meldung, dass der Landesjagdverband das von der grün-roten Landesregierung beschlossene neue Jagdgesetz nicht akzeptieren werde, sagte der Sprecher für den ländlichen Raum der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die ablehnende Haltung der Jägerschaft ist vollkommen verständlich und nachvollziehbar. Der von Minister Bonde vorgelegte Gesetzentwurf ist praxisfern, eigentumsfeindlich, verbotsorientiert und zielt auf eine ideologische Bevormundung der Jägerschaft ab. Es zeigt sich immer mehr, dass das angebliche Beteiligungsverfahren mit den zahllosen Sitzungen des sogenannten Koordinierungskreises eine reine Alibiveranstaltung war.  An einer ernsthaften Einbindung der Verbände hatte Minister  Bonde von Beginn an kein Interesse.

Zur Bekanntgabe des Kultusministeriums, wonach die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg weiter zurückgeht, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Grün-Rot hat zweifellos den demografischen Wandel nicht zu verantworten, hat aber durch die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung seine Auswirkungen auf die Kommunen und ihre Schulstandorte wesentlich verschärft. Es ist ein Treppenwitz, wenn Grüne und SPD nun sagen, sie hätten die Gemeinschaftsschule entwickelt, um dem demografischen Wandel zu begegnen. Denn es wäre in keiner Weise notwendig gewesen, eine schulorganisatorische Regelung im Hinblick auf sinkende Schülerzahlen mit dem pädagogischen Konzept der Gemeinschaftsschule zu verknüpfen. Im Gegenteil, die Koalition hat die demographische Not der Kommunen ausgenutzt, um das pädagogische Konzept der Gemeinschaftsschule den Schulträgern aufzunötigen. Die von Grün-Rot gezielt zeitverzögert vorgelegte regionale Schulentwicklung ist im Grunde genommen nur ein groß angelegtes Schulschließungsprogramm mit Beteiligungsfeigenblatt. Denn die Verantwortlichen vor Ort erhalten keine umfassende Gestaltungsfreiheit für ihr Schulangebot, sondern dürfen lediglich bei anstehenden Schulschließungen die Verantwortung übernehmen.“

 

Die FDP-Landtagsfraktion fordert die grün-rote Landesregierung auf, sich von ihren Plänen zum Ausbau der  Windenergie zu verabschieden.  Wie der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der energiepolitische Sprecher Andreas Glück auf einer Landespressekonferenz in Stuttgart erklärten, sei das Ziel, bis zum Jahr 2020 zehn Prozent der Stromversorgung aus Windkraft zu bestreiten, weder wirtschaftlich noch realistisch. Die grün-rote Landesregierung habe seit ihrem Amtsantritt den Bau von jährlich durchschnittlich elf neuen Windenergieanlagen erreicht. Diese Ausbeute sei so mager, dass man auf den weiteren Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg auch gänzlich verzichten könne, so Rülke und Glück.

Statt der weiteren ideologischen Fokussierung auf die Windenergie sollte die Landesregierung die frei werdenden Mittel in den Bereichen Energieeffizienz und energetische Sanierung, Netzausbau und Speicherkapazitäten wirtschaftlicher einsetzen. „Wir wenden uns nicht gegen die wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Windenergie, sie muss sich aber ohne Subventionen tragen“, sagten Rülke und Glück bei der Vorstellung eines Impulspapiers zur Energiewende mit dem Titel „Wege in eine wirtschaftlichere  und solidiere Energiewende – Effizienz und Innovation statt Ideologie.“

Rülke und Glück verwiesen auf Messungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), wonach Windenergieanlagen in der Nordsee auf durchschnittlich 4.260 Jahresvolllaststunden kommen, in Baden-Württemberg hingegen im Schnitt nur auf 1.252 Jahresvolllaststunden. Baden-Württemberg ist demnach in Deutschland mit Abstand der schlechteste Standort für Windenergieanlagen. Große Potenziale für Baden-Württemberg sehen Rülke und Glück dagegen in den Bereichen Energieeffizienz und Innovation. „Baden-Württemberg ist nicht sonnenreich, nicht windhöffig, aber technologisch hoch entwickelt“, so die beiden FDP-Politiker. Durch Energieeffizienzmaßnahmen in Gewerbe und Industrie sowie durch energetische Gebäudesanierung ließen sich die Ziele der Energiewende deutlich kostengünstiger erreichen.

Nach den Worten von Rülke und Glück muss die Energiewende in einer sinnvollen Reihenfolge organisiert werden. Dazu sollte der weitere Zubau der nicht grundlastfähigen Stromerzeugungsquellen wie Sonne und Wind zunächst verlangsamt werden. Die Nutzung von Energieeffizienz (z.B. Kraftwärmekopplung, Nahwärme, Gebäudesanierung), der Ausbau der Stromtrassen und -netze sowie die Erschließung von Speicher- und ausländischen Kuppelkapazitäten müsse demgegenüber beschleunigt werden. Eine sinnvolle Abfolge der Schritte zur Energiewende stellt sich nach den Vorstellungen der FDP-Landtagsfraktion wie folgt dar:

  1. 1.  Energieeffizienz und energetische Sanierung: In diesem Zusammenhang bekräftigten Rülke und Glück die FDP-Forderung nach der steuerlichen Absetzbarkeit energetischer Gebäudesanierungen.
  2. 2.  Netzausbau: Die erforderlichen Technologien und das Know-How stünden  bereits zur Verfügung. Planung und Umsetzung benötigten aber noch Zeit. Es habe sich gezeigt, dass die Mischzuständigkeiten beim Netzausbau zu Stillstand führen. Die populistische Verhinderungspolitik des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer sei dafür ein deutlicher Beleg. Rülke und Glück: „Deshalb fordern wir eine reine Bundeszuständigkeit für die Stromautobahnen, so wie es sie bei den Autobahnen bereits gibt. Die hohen Subventionen für Sonne und Wind sind an dieser Stelle besser angelegt.“ 
  3. 3. Speicherkapazitäten: Die erforderlichen Technologien stünden bisher nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung. Wirtschaftlich und großtechnisch einsetzbar seien nach heutigem Stand nur Pumpspeicherkraftwerke, deren Ausbau jedoch aufgrund geographischer Gegebenheiten an Grenzen stoße. Im Jahr 2011 lag das gesamte deutsche Stromspeichervolumen  nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur (DENA) bei nur 0,04 Terrawattstunden (Pumpspeicherkraftwerke). In demselben Jahr lag der deutsche Bruttostromverbrauch bei 606,8 TWh. Sämtliche deutschen Speicherkapazitäten zusammen hätten also nicht einmal ausgereicht, um Deutschland für 35 Minuten mit Strom zu versorgen. Auch bei dieser Entwicklung wären die enormen Subventionen, die wir für die Solar- und die Windenergie ausgeben, besser angelegt, so Rülke und Glück.
  4. 4. Verstärkter Zubau nicht grundlastfähiger (volatiler) erneuerbarer Energien: Erst wenn die ersten drei Schritte weitgehend umgesetzt seien, könne der Wandel hin zu einer nahezu flächendeckenden Versorgung durch erneuerbare Energien gelingen. In der Zwischenzeit sei es notwendig, die Volatilität der erneuerbaren Energien durch konventionelle Kraftwerke abzufedern. Zu diesem Zweck müsse der Einspeisevorrang der erneuerbaren Energien fallen. „Auch an dieser Stelle sind die enormen Subventionen für Photovoltaik und Windenergie sinnvoller investiert“, so Rülke und Glück.

Weiter kritisierten Rülke und Glück die mangelnde Einbettung der deutschen Energiewende in ein europäisches Gesamtkonzept. So biete der europäische Emissionsrechtehandel eine gute marktwirtschaftliche Grundlage zur Erreichung der Klimaschutzziele. Er könne seine volle Wirkung aber nicht entfalten, wenn jedes Mitgliedsland bei der Energiewende sein eigenes Süppchen koche.

Abschließend sagten Rülke und Glück: „Sollten die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden, so fürchten wir, dass Baden-Württemberg entweder in der Zukunft in höchstem Maße von Stromimporten – auch von ausländischer Kernenergie –  abhängig wird, oder aber der Fahrplan für den Ausstieg aus der Kernenergie abermals in die Diskussion geraten wird.“

Zur Meldung, wonach der Präsident des baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertags, Peter Kulitz, mehr Mittel für den Bundesfernstraßenbau, eine andere Fördersystematik und die Einführung einer PKW-Vignette fordere, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt die Forderungen des baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertags voll und ganz. Es ist die vernünftige Stimme der Wirtschaft, die Sorge dafür trägt, dass wir auch in Zukunft in Deutschland den Wohlstand haben, den wir heute als viel zu selbstverständlich hinnehmen. Die Erkenntnisse der Bodewig-Kommission müssen endlich umgesetzt werden. Dort, wo es um die Zukunft des Landes und die Wirtschaft geht, laviert die große Koalition nur herum. Aktiv ist sie nur, wo es darum geht, Geschenke zu verteilen und unseren Wohlstand zu gefährden. Mindestlohn und Rente sind hier als Stichworte zu nennen. Wir brauchen endlich eine eigene Verkehrsfinanzierungsgesellschaft, die Projekte global finanziert, als Fonds aufgebaut ist und somit mehrjährig funktioniert. In diesen Topf müssen auch die Autofahrer einbezogen werden. Bei uns im Süden ist die Bereitschaft dafür da, wenn sichergestellt ist, dass diese Gelder und ein ordentlicher Steueranteil ausschließlich zweckgebunden für die Infrastruktur verwendet werden. Momentan haben wir eine jährliche Lücke von mindestens 7,2 Milliarden Euro. Diese muss geschlossen werden und dazu ein effizientes, transparentes und intelligentes Finanzierungssystem gefunden werden. Es gilt: mehr Orientierung an der erfolgreichen Privatwirtschaft als der falsche Glaube an die Staatsbeglückung per Kameralistik.“

Zur Meldung, wonach Minister Hermann den Bewilligungsstopp für kommunale Straßenbauprojekte aufgehoben habe und gerade der ländliche Raum von den geänderten Förderbedingungen profitiere, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Jubelmeldung von Minister Hermann ist ein durchschaubares Ablenkungsmanöver. Fakt sind nicht hinnehmbare Verwerfungen, deren Auswirkungen sich erst mittelfristig zeigen werden. Es grenzt schon an eine verschobene Wahrnehmungsfähigkeit, zu glauben, mit einer Absenkung der Förderquote von 75 auf 50 Prozent bei gleichzeitiger Umstellung auf eine Festbetragsförderung sei mehr Förderung möglich. Mit dieser Logik könnte Hermann auch die Zuschüsse auf zehn Prozent zurückfahren, dann müsste es ja für noch mehr reichen. Das ist ein Irrwitz! Tatsache ist, dass durch die Kürzung viele Planungen abgewürgt werden. Das ist aber Hermanns durchschaubares Ziel, nämlich die Förderung so unattraktiv machen, dass erst gar keine Anträge mehr kommen. Dann bliebe Geld übrig, das der Minister für seinen Lieblingsbereich Radverkehr verwenden kann. Dort gibt es auch 50 Prozent Förderung. Für die überschaubaren absoluten Summen von Investitionen in diesem Bereich mag es reichen. Für Schienenverkehr und Straßenbau ist es eine Hürde, über die nur die finanzkräftigsten Gemeinden springen können. Insgesamt will Hermann wohl sein Image als Störer des Straßenbaus ablegen – so kann das allerdings nicht gelingen. Dem Minister misstraut ja schon der eigene Regierungschef. Schließlich hat Ministerpräsident Kretschmann die Verhandlungen mit den Landkreisen über den Straßenunterhalt vom Verkehrsministerium abgezogen und ins Staatsministerium zum dortigen Staatssekretär Murawski verlagert. Das erklärt eigentlich alles.“

Zur Meldung, dass der Landesjagdverband das von der grün-roten Landesregierung beschlossene neue Jagdgesetz nicht akzeptieren werde, sagte der Sprecher für den ländlichen Raum der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die ablehnende Haltung der Jägerschaft ist vollkommen verständlich und nachvollziehbar. Der von Minister Bonde vorgelegte Gesetzentwurf ist praxisfern, eigentumsfeindlich, verbotsorientiert und zielt auf eine ideologische Bevormundung der Jägerschaft ab. Es zeigt sich immer mehr, dass das angebliche Beteiligungsverfahren mit den zahllosen Sitzungen des sogenannten Koordinierungskreises eine reine Alibiveranstaltung war. An einer ernsthaften Einbindung der Verbände hatte Minister Bonde von Beginn an kein Interesse.

Zur Meldung, wonach dem Verein „Mehr Demokratie“ die grün-rote Reform von Instrumenten der Bürgerbeteiligung nicht schnell genug gehe, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Außer schönen Worten und einem Planungsleitfaden, der lediglich für Landesbehörden gilt, keine justiziablen Verfahrensschritte begründet und keine pflichtigen Vorgaben oder Regelungen enthält, bekommt die grün-rote Landesregierung in Sachen Bürgerbeteiligung nichts hin. Seit Monaten warten wir auf den ersten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Vereinbarungen der interfraktionellen AG Bürgerbeteiligung. Der dort erarbeitete Ausbau der Bürgerbeteiligung folgt im Wesentlichen den Vorstellungen der FDP-Landtagsfraktion.

Auch an anderer Stelle bremst Grün-Rot den Ausbau der Bürgerbeteiligung. So wurde bereits 2012 der Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zur Installation von Jugendgemeinderäten abgelehnt. Der von der Landesregierung in diesem Zusammenhang in Aussicht gestellte eigene Gesetzentwurf liegt indes immer noch nicht vor.

Statt mit Gesetzentwürfen konkrete Verbesserungen zu erzielen, versucht Grün-Rot dem Bürger mit schmeichelnden Worten ein wohliges Gefühl zu vermitteln. Das wohlige Gefühl aber ist ein Luftschloss.“

Der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, hat die Einigung zwischen Bund und Ländern zur Eigenstromerzeugung kritisiert. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte ursprünglich vorgeschlagen, die Befreiung von Strom-Selbstversorgern von der EEG-Umlage weitestgehend zu beenden. Nach Ansicht Glücks wären damit Bürger und Unternehmen, die beispielsweise in Kraft-Wärme-Kopplung investiert haben, für ihren eigenen Beitrag zur Energiewende nachträglich abgestraft worden. Die jetzige Einigung zwischen Bund und Ländern sieht dem Vernehmen nach vor, dass zwar künftig neue industrielle Großanlagen, die Strom für den Eigenverbrauch produzieren, nur mit 1,2 Cent je Kilowattstunden belastet werden. Aber kleinere Anlagen zur Eigenstromerzeugung, beispielsweise in Privathaushalten oder Supermärkten, sollen mit 4,4 Cent je Kilowattstunde belastet werden. Für Kleinanlagen bis 10 kW Leistung ist wohl eine Bagatellgrenze von 10.000 kWh selbst verbrauchtem Strom pro Jahr vorgesehen. Im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung kann jedoch eine stromerzeugende Heizung mit 2 kW Leistung mehr als 17.000 kWh Strom im Jahr erzeugen. Auch größere Solaranlagen könnten von der neuen Regelung betroffen sein.

Der FDP-Abgeordnete Glück ist über die Pläne verärgert: „Diese Ungleichbehandlung von Groß- und Kleinanlagen zeigt, dass es der Bundesregierung und den Landesregierungen gar nicht um eine nachhaltige Reform, sondern nur um schnelles Geld für die EEG-Umlage geht. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn Häuslebauer oder kleinere Betriebe die Energiewende ein Stück weit selbst in die Hand nehmen. Zudem fängt zum Beispiel die Kombination aus Solarmodulen und einem stationären Batteriespeicher für Privathaushalte gerade an, wirtschaftlich attraktiv zu werden. Mit dem Energie-Soli für Kleinanlagen würgt man diese Entwicklung ab und verhindert somit einen wünschenswerten Beitrag zur Netzstabilität. Denn entsprechende Batteriespeicher könnten dabei helfen, an sonnigen Tagen die Mittagsspitzen zu glätten.“

Zur Meldung, wonach der baden-württembergische SPD-Vorsitzende Nils Schmid die in der eigenen Partei erhobene Forderung nach einer Abschaffung  der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen ablehnt, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hat selbst festgestellt, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen positive Effekte bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit setze. Deshalb ist es gut, dass sich Nils Schmid gegen die Forderungen aus seiner eigenen Partei stellt, die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen abzuschaffen. Die baden-württembergischen Handwerker wären die Verlierer, das haben sie nicht verdient.“

Zur Meldung im Vorfeld der Verkehrsministerkonferenz, wonach Minister Hermann vom Bund eine andere Finanzierungssystematik und den Ausbau der Nutzerfinanzierung fordere, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Nach den unsäglichen Fehlleistungen des Landes hat der Bund bestimmt keinen Bedarf an Belehrungen aus Baden-Württemberg. Die FDP-Landtagsfraktion rät Minister Hermann, zeitnah das von ihm Geforderte im Land selbst umzusetzen. Es ist  bis heute keine Initiative zu sehen, im Land mehrjährige Sondervermögen aufzulegen. Umfassende Sonderfonds zur Sanierung der Landesstraßen und vor allem der Brücken sind mir auch nicht bekannt.  Minister Hermann sollte, nachdem er mögliche 100 Millionen Euro des Bundes in den Wind geschlagen hat, gut überlegen, ob er ausgerechnet jetzt beim Bund Korrekturen anmelden möchte. Minister Hermann wird immer mehr zum Theoretiker mit Belehrungscharakter, der im Praxistest versagt.“

Zur Vorstellung des Kabinettsentwurfs des Landesjagdgesetzes durch Ministerpräsident Kretschmann und Minister Bonde erklärten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und  der Sprecher für den Ländlichen Raum Dr. Friedrich Bullinger:

„Dass ausgerechnet Ministerpräsident Kretschmann und Minister Bonde den Jägerinnen und Jägern jetzt überzogene Emotionalität und Unsachlichkeit unterstellen, ist blanker Hohn. Schließlich haben sie selbst die Ideologie und die sachfremden Gängelungen erst in den Gesetzesentwurf hinein gebracht. Der vorliegende Entwurf für ein Jagd- und Wildtiermanagementgesetz ist praxisfern, bürokratisch und eigentumsfeindlich. Der Wildtiermanager kostet viel Geld und ist im Grunde ein Bevormunder und Kontrolleur der Jäger. Der Gesetzentwurf schränkt die Jagd massiv ein und schadet damit dem ländlichen Raum und dem Artenschutz. Der Protest der Jäger ist daher kein unsachliches „Halali“ wie Herr Kretschmann meint, sondern die berechtigte Sorge um die Zukunft von Hege und Jagd in Baden-Württemberg.“

Zur Meldung „Landesregierung verteidigt zentralen Holzverkauf gegen Kartellamt“ erklärte der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Der Begriff der Holzvermarktung, wie ihn das Bundeskartellamt versteht, greift deutlich zu weit. Insofern ist der Widerspruch der Landesregierung gegen die Absichten des Kartellamts an dieser Stelle berechtigt. Auch wenn die Marktmacht des zentralen Holzverkaufs der Forst BW aus Sicht der mittelständischen Sägeindustrie problematisch ist, kann es nicht sein, dass die gesamte Struktur der baden-württembergischen Waldbewirtschaftung dadurch in Frage gestellt wird. Das Einheitsforstamt muss gerade auch im Interesse der vielen privaten Kleinwaldbesitzer, der Forstbetriebsgemeinschaften  wie auch der Kommunen erhalten bleiben. Dazu sollten alle Beteiligten an einem Strang ziehen.“

Zu den Ausführungen von Justizminister Stickelberger zur Bewährungs- und Gerichtshilfe in Baden-Württemberg sagte der justiz- und innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Feststellungen der von der Landesregierung veranlassten Evaluation der Bewährungs- und Gerichtshilfe sind erfreulich. Sie bestätigen, dass durch den Systemwechsel bei der Bewährungshilfe und die Übernahme der Aufgabe durch die private gemeinnützige Neustart GmbH die fachlich-strukturelle Qualität gestärkt worden ist, während die Gesamtkosten konstant gehalten werden konnten.

Auch der Befund, dass die derzeitige private Organisationsform erheblich günstiger ist als eine Organisationsform, die die heute erreichten qualitativen Verbesserungen in einem rein staatlichen System hätte erzielen können, ist zu begrüßen.“

Zu den Alters-Sorgen von Integrationsministerin Öney sagt der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Manchmal muss man als Oppositionspolitiker wohl auf ein öffentliches „Fishing-for-compliments“ reagieren. Bei der Integrationspolitik in Baden-Württemberg sehe ich große, noch zu lösende Herausforderungen. Das optische Erscheinungsbild der Ministerin gehört aus meiner Sicht aber nicht dazu.“

 

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagte zur Sorge der Obst- und Spargelbauern, die im Hinblick auf den allgemeinen Mindestlohn um ihre Existenz bangen:

„Die Sorge des Verbands Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer gilt es ernst zu nehmen. Gerade in Branchen, in denen besondere Bedingungen den Einsatz von Saisonarbeitskräften nötig machen, können durch einen gesetzlichen Mindestlohn hohe Mehrkosten entstehen. Und die bezahlen entweder die Verbraucher in Form von höheren Preisen oder die Saisonarbeiter mit ihren Arbeitsplätzen. Die Obst- und Spargelbauern sind ein erstes Beispiel dafür, wie ein einheitlicher flächendeckender Mindestlohn mehr Probleme schafft, als er löst. Aus gutem Grund haben bislang die Tarifparteien in eigener Verantwortung differenzierte Lohnuntergrenzen ausgehandelt, die den jeweiligen regional- und branchenspezifischen Besonderheiten Rechnung tragen. Die FDP sperrt sich nicht gegen einen politischen Mindestlohn, wo kein auskömmlicher Tariflohn zustande kommt oder Missbrauch erkennbar ist. Der Einheits-Mindestlohn von Schwarz-Rot aber macht ein Vorgehen mit Augenmaß unmöglich und droht zu einer Arbeitsplatzvernichtung von unüberschaubarem Ausmaß zu führen.“

Zum gemeinsamen Beschluss des Landtags zur Einsetzung der Enquêtekommission „Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten“ sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Der heute gemeinsam gefasste Beschluss zur Einsetzung der Enquête-Kommission ‚Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten‘ ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion ein wichtiger Schritt, wenn es darum geht, ein zentrales Herausforderungsfeld des demografischen Wandels von Grund auf zu beleuchten. Nur wenn die wesentlichen Handlungsfelder und Erfordernisse grundständig aufgearbeitet werden, bietet sich die Chancen auf gute und richtige Entscheidungen, die Baden-Württemberg nachhaltig voranbringen. Der Bedarf an Pflegeplätzen wird bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2009 noch einmal um 50 Prozent ansteigen. Das werden rund 51.000 Plätze sein. Das ist in mehrfacher Hinsicht eine große Herausforderung. Es bedarf erheblicher Investitionen in neue Plätze und der große Bedarf an zusätzlichen Fachkräften im Bereich der Pflege bei einem gleichzeitig deutlichen Rückgang des Fachkräftepotenzials fordert neue Konzepte und Denkansätze.“

In einer Landtagsdebatte mit dem Titel „Wissenschaftliche Evaluation der Gemeinschaftsschule durch den überzeugten Befürworter der neuen Schulart T. B.“ sagte der schulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Es kann auch nicht im Interesse der Gemeinschaftsschule sein, wenn die Öffentlichkeit den Verdacht bekommt, dass Grün-Rot an einer ehrlichen, wissenschaftlich neutralen Beurteilung ihrer Leistungsfähigkeit kein Interesse hat und eventuell sogar kritische Befunde unterbinden will. Um die Frage zu beantworten, wie objektiv und neutral der Tübinger Erziehungswissenschaftler Prof. Dr. Thorsten Bohl gegenüber den Gemeinschaftsschulen steht, macht es Sinn, sich seine Äußerungen über die Gemeinschaftsschule beziehungsweise das gegliederte Schulsystem anzuschauen.

Unter der Überschrift: ‚Starke ziehen Schwache mit – Vortrag über Gemeinschaftsschulen‘ schreibt Rainer Richter am 26.6.2013 in der Südwest Presse: ‚Was bringt die Gemeinschaftsschule? Professor Thorsten Bohl referierte kürzlich vor Eltern und Vertretern des Schulamts über Änderungen im Schulsystem, die derzeit auch in Schwäbisch Hall anstehen… Eine Gemeinschaftsschule bedürfe generell einer neuen Lernkultur, die erst entwickelt werden müsse. Für den Erfolg seien viele leistungsstarke Schüler notwendig, die sich für diese Schulart entscheiden. Eine starke Konkurrenz wie im jetzigen dreigliedrigen Schulsystem, behindere die Entwicklung… Eine Gemeinschaftsschule, die von einer Werkrealschule getragen wird und in Konkurrenz zu Realschule, Gymnasium und Beruflichem Gymnasium stehe, habe nach allen Studien wenig Erfolgsaussichten… Integrierte Schulsysteme könnten Bildungsbenachteiligungen vermindern. Dieser Effekt komme allerdings nur zum Tragen, wenn die Konkurrenz der Schulsysteme gelöst werde…‘

Ich möchte Ihnen aber noch ein zweites, und wie ich finde, noch aufschlussreicheres Dokument über die wissenschaftliche Herangehensweise von Prof. Bohl vorlegen. Im Jahr 2010, also ein Jahr vor dem Regierungswechsel, wurde ein Interview von Prof. Bohl in der Zeitschrift Bildung und Wissenschaft (b&w) veröffentlicht. Hier findet sich auf Seite 12 folgendes wörtliche Zitat von Prof. Bohl: ‚Je gegliederter Systeme sind, desto eher verstärken sie Bildungsbenachteiligung‘. Und etwas später im Text: ‚Gesamtschulen tragen zu mehr Bildungsgerechtigkeit bei‘.

Und nun der krönende Abschluss –  Zitat: ‚Für mich als Erziehungswissenschaftler ist über die empirisch belegte Faktenlage hinaus interessant, wie man ein Schulsystem theoretisch begründen kann. Die theoretischen und historischen Begründungen des dreigliedrigen Schulsystems sind heute durchweg überholt…‘ Und etwas später: ‚Das gegliederte Schulwesen hat ein offensichtliches Legitimationsproblem‘.

Schließlich stellt b&w folgende Frage an ihn: ‚Was denken Sie persönlich: Wie sollte das Schulsystem organisiert sein, um möglichst allen Kindern und Jugendlichen optimale Lern- und Entwicklungschancen zu ermöglichen‘? Antwort Prof. Bohl: ‚Ich stelle mir ein integriertes Schulsystem vor, in welchem auf allen Ebenen kompetent mit Heterogenität umgegangen wird, das ist sicher aufwändig und vielschichtig…‘

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Grün-Rot: Wer in der theoretischen Logik der Gemeinschaftsschule bleibt, der muss Realschulen und Gymnasien abschaffen, weil sonst die Gemeinschaftsschulen ein Torso bleiben, weil ihnen die starken Schüler fehlen. Prof. Bohl ist in seinen Äußerungen offener und ehrlicher als die grün-rote Koalition. Er sagt wenigstens offen und ehrlich, dass die Gemeinschaftsschule nur funktionieren werden, wenn auch die Gymnasien als lästige Konkurrenz verschwinden.

Die entscheidende Frage ist: Hat Grün-Rot den Mut, ihre Gemeinschaftsschule sich dem Wettbewerb und dem Vergleich mit den anderen Schularten stellen zu lassen?

Das würde bedeuten, dass der Ausgang des Experiments offen ist. Dass die Evaluation der Gemeinschaftsschule aber nur im eigenen Saft schmoren soll, also kein Vergleich mit anderen Schularten vorgesehen ist und ein vehementer Gemeinschaftsschule-Befürworter als Chefevaluator ausgewählt wurde, lässt nur einen Schluss zu: Grün-Rot misstraut der Leistungsfähigkeit des eigenen Lieblingskinds und will unter allen Umständen eine kritische Bewertung der Gemeinschaftsschule vermeiden. Aber vielleicht wäre gerade eine solche wichtiger, auch für ihre Fortentwicklung, als absehbare Propaganda.

Die FDP-Landtagsfraktion wird das gegliederte Bildungswesen in Baden-Württemberg mit Leidenschaft verteidigen, weil es die Menschen hier wollen und weil es seine Leistungsfähigkeit tatsächlich über Jahre hinweg empirisch belegbar bewiesen hat.“

Zu den  unterschiedlichen Aussagen der beiden SPD-Minister Gall und Stickelberger zur Einsetzung einer Enquête-Kommission „NSU und Rechtsextremismus“ sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der SPD-Innenminister korrigiert den SPD-Justizminister bei so einem bedeutenden   Thema wie der Einsetzung einer Enquête-Kommission zur NSU-Mordserie und Rechtsextremismus. Gall sagt, es bestehe noch Klärungsbedarf, eine Entscheidung werde wohl erst in 14 Tagen fallen, nachdem Stickelberger erklärt hat, dass sich Grün-Rot auf die Enquête geeinigt habe. In der Landesregierung geht es zu wie bei Hempels unter Sofa, nicht einmal die SPD-Minister schaffen es, sich untereinander abzustimmen.“

Zur Meldung, wonach die Zahl der Wohnungseinbrüche samt Diebstählen im Land 2013 nach oben geschnellt ist, sagte der justiz- und innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Während die Wohnungseinbrüche in Baden-Württemberg massiv ansteigen, ist die Polizei im Land mit der Umsetzung der Polizeireform beschäftigt. Seit Monaten leidet das Kerngeschäft der Polizei, die Bekämpfung und Aufklärung von Straftaten, unter den durch die Polizeireform veranlassten Umzügen von Dienststellen und Änderungen in den Verfahrensabläufen. Aber auch langfristig wird beispielsweise die Bekämpfung und Aufklärung von Wohnungseinbrüchen für die Polizei nicht einfacher, denn durch den Rückzug aus der Fläche in Folge der Polizeireform werden die Anfahrtswege zu den Tatorten weiter.“

In einer Landtagsdebatte über das Thema „Zweite Fremdsprache an Gemeinschaftsschulen“ sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr.  Timm Kern:

„Als Ministerpräsident Kretschmann kürzlich bekannte, Grün-Rot sei in der Bildungspolitik wohl etwas zu schnell vorgegangen, habe ich mich gefragt, ob ihm das als ehemaligem Lehrer nicht schon hätte früher auffallen müssen. Und eigentlich man muss auch kein Lehrer sein, um zu wissen, dass die Einführung einer völlig neuen Schulart ohne Bildungsplan, ohne dafür ausgebildete Lehrkräfte und vor allem ohne jegliche belastbare Daten zu ihrer Leistungsfähigkeit besser nicht übers Knie gebrochen werden sollte. Schon gar nicht um den Preis der Demontage gut funktionierender Schularten wie Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien und berufliche Schulen. Aber genau dies hat Grün-Rot getan, und dafür trägt der Ministerpräsident die politische Verantwortung.

Es beginnt sich nun langsam zu rächen, dass Grün-Rot eine Schulart aus allen anderen herausgehoben und ihr schon beinahe übernatürliche Kräfte zugesprochen hat.

Denn die Gemeinschaftsschule kann in der grün-roten Theorie bekanntlich einfach alles: Sie vermittle die Bildungsstandards der Haupt-/ Werkrealschule, der Realschule und des Gymnasiums, sie könne Inklusion und Hochbegabtenförderung viel besser als alle anderen, und sie habe die individuelle Förderung quasi erfunden.

Wie es nun um die Gemeinschaftsschule in der heutigen Realität wirklich bestellt ist, dem widmet sich der heutige CDU-Antrag. Eine zweite Fremdsprache ist immerhin Voraussetzung für das Abitur, also sollte man sie an allen Gemeinschaftsschulen ganz selbstverständlich vorfinden. Aber es gibt nicht nur Gemeinschaftsschulen, die keine zweite Fremdsprache anbieten, sondern es fehlen vor allem die Lehrkräfte. Rund 20 gymnasiale Lehrkräfte sollen den Französisch-Unterricht an den Gemeinschaftsschulen schultern – Stand Juni 201 heißt an insgesamt 128 Gemeinschaftsschulen der ersten und zweiten Tranche. Was durch sie nicht bewältigt werden kann, sollen dann Realschullehrer abdecken – wie viele von ihnen mit Französisch als Fach gewonnen werden konnten, darüber schweigt sich das Ministerium in der Antwort aus.

Nun wird die grün-rote Landesregierung argumentieren, das Problem des Lehrermangels für die zweite Fremdsprache an Gemeinschaftsschulen werde sich mit der Zeit schon irgendwie geben, die Opposition solle sich mal nicht so haben.

Aber gerade diese – zum Teil schweren – Versäumnisse sind es, die den betroffenen jungen Menschen einen Bärendienst erweisen. Was nützt diesen jungen Menschen alle grüne Theorie über mehr Bildungschancen, wenn ihnen im Hier und Jetzt schlicht und ergreifend Bildungschancen versagt werden?

Und auch wenn alle Ressourcenknappheit überwunden ist, zeigt sich an der zweiten Fremdsprache der fundamentale Denkfehler der Gemeinschaftsschule. Wer wählt denn Französisch als zweite Fremdsprache in Klasse 6 der Gemeinschaftsschule? Doch sicherlich nur diejenigen, die beziehungsweise deren Eltern bereits eine Affinität zum Fach mitbringen oder das Abschlussziel Abitur fest vor Augen haben. Und wenn der Zug der zweiten Fremdsprache einmal abgefahren ist, ist es später relativ aufwändig, das Versäumte nachzuholen. Mit anderen Worten, die heimliche soziale Schranke der grün-roten Gemeinschaftsschule ist um Längen höher als alles, was Grün-Rot an tatsächlich bestehenden sozialen Schranken zu bekämpfen vorgibt.

Deshalb, Herr Ministerpräsident, wenn Sie schon ein Bekenntnis ablegen, dann schenken Sie endlich den Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes reinen Wein ein und machen sie Ihnen klar, dass eine gymnasiale Oberstufe bei einer Gemeinschaftsschule sehr problematisch ist. Ehe sie nicht funktioniert, sollte sie besser gar nicht erst eingerichtet werden.

Umgekehrt gibt es mit den allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien ein hervorragendes differenziertes Oberstufen-Angebot, dem man weder Schüler noch Ressourcen entziehen sollte. Zudem hat Grün-Rot bei der Gemeinschaftsschule auf die demographische Not der kleinen Haupt-/Werkrealschulen gesetzt, und bislang hat sich kein Gymnasium gefunden, das bei einer Gemeinschaftsschule mitmachen will.

Es wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, um überhöhte Ziele auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen und damit der Bildungspolitik ein Stück weit die Ehrlichkeit und Verlässlichkeit zurückzugeben, die Sie von Grün-Rot ihr genommen haben. Bildungschancen werden eröffnet, wenn man sich auf das Prinzip „Kein Abschluss ohne Anschluss“ verlassen kann. Die grün-rote Gemeinschaftsschule dagegen verbaut Bildungschancen, weil sie Erwartungen weckt, die sie in der grün-roten Version gar nicht erfüllen kann.

 

In einer Aktuellen Debatte zum Thema Mindestlohn hat der Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, das von Bundesarbeitsministerin Nahles geplante Gesetz zu einem allgemeinen und flächendeckenden Mindestlohn scharf kritisiert.

Unstreitig sei, dass es wünschenswert ist, dass arbeitende Menschen von ihren Löhnen auch auskömmlich leben können. Deshalb begrüße die FDP auch jede Vereinbarung der Tarifparteien zu einer Lohnuntergrenze, sagte Rülke. Aus gutem Grund führe die Tarifautonomie aber zu differenzierten Lohnuntergrenzen in unterschiedlichen Regionen des Bundes sowie in unterschiedlichen Branchen. Dort, wo es nicht gelinge einen befriedigenden Tariflohn auszuhandeln und wo überdies Missbrauch erkennbar sei, dort sperre sich die FDP nicht gegen einen politischen Mindestlohn. Den habe es unter Beteiligung der FDP mehrfach gegeben, beispielsweise bei den Postdienstleistungen.

Es sei aber grober Unfug, flächendeckend mit der Gießkanne übers Land zu gehen und allen Branchen und Regionen denselben allgemeinen und flächendeckenden Mindestlohn zu verpassen. Dies habe auch Bundeskanzler Schröder damals erkannt. Bei der Agenda 2010 habe es so etwas nämlich aus gutem Grunde nicht gegeben. Die einzige Begründung für diese Maßnahme sei, dass sich die heutige SPD davon einen populistischen Wahlkampfschlager verspreche.

In der Realität zeige sich nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden ganz schnell, wo die bürokratischen Knackpunkte liegen. „Was ist mit Praktikanten, was mit Langzeitarbeitslosen, was mit Jugendlichen?“ Allein die Altersdiskussion zeige, dass ein bürokratischer Moloch drohe. Außerdem sei zu erwarten, dass der erste klagende Siebzehnjährige vor Gericht Recht bekomme, wenn er wegen Altersdiskriminierung klage. „Was ist mit den Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft, insbesondere wenn diese Mindestlöhne künftig der Dynamisierung unterliegen?“, so     Rülke. „Was ist mit den Zeitungsausträgern, was mit den saisonalen Aushilfen im Hotel- und Gaststättengewerbe?“, so Rülke weiter.

Bei allem Populismus komme man nicht um die ökonomische Grundeinsicht herum, wonach Löhne zunächst erwirtschaftet werden müssten. „Wer zu  niedrige Löhne politisch vorschreibt, der ist völlig wirkungslos. Wer aber zu hohe Löhne verordnet, der vernichtet Arbeitsplätze. Und genau das wird die Folge dieser populistischen und verantwortungslosen Politik sein“, sagte Rülke abschließend.

In einer von der FDP beantragten Aktuellen Debatte über das Thema „Das Jagdrecht im Visier der Landesregierung – mit ideologischer Verbotskultur schadet Grün-Rot dem ländlichen Raum“ sagte der Sprecher für den ländlichen Raum der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger: 

„Diese Aktuelle Debatte zur beabsichtigten Novellierung des Landesjagdgesetzes könnte nicht aktueller sein. Nachdem in über 37 Sitzungen des sogenannten Koordinierungskreises keine praktikablen Kompromisse erzielt worden waren, Minister Bonde immer wieder den Referentenentwurf zum Gesetz ankündigte und er zunächst den betroffenen Verbänden und dem Koordinierungskreis den Entwurf vorstellen wollte, erfahren sowohl die Jäger als auch die Landtagsabgeordneten nun die wesentlichen Punkte aus den Medien. Was ist das für ein Politikstil?

Ich halte dieses Vorgehen, Herr Minister, zumal Sie selbst Parlamentarier waren, für nicht in Ordnung gegenüber den Betroffenen, nicht in Ordnung gegenüber dem Koordinierungskreis und nicht in Ordnung gegenüber uns Parlamentariern. Nachdem nun eigentlich jeder den Entwurf erhalten hat, haben Sie diesen vorgestern offiziell öffentlich gemacht. Im Ergebnis spaltet das vorgelegte Werk alle Beteiligten.

Ihr Gesetzentwurf ist zwischen allen Fronten – die von Ihnen propagierte Politik des Gehörtwerdens ist etwas anderes. Ihr Entwurf ist ideologiebehaftet, in weiten Teilen schlicht nicht praktikabel und dazu noch eigentumsfeindlich.

Zunächst möchte ich an dieser Stelle den knapp 40.000 Hegern und Pflegern, sprich den Jägerinnen und Jägern, die aktiv Tierschutz und Landschaftspflege als staatlich anerkannte und geprüfte Naturschützer praktizieren, für ihren Einsatz danken. Diese schwätzen nicht, schreiben nicht nur Leserbriefe, theoretisieren oder ideologisieren grüne Extremmeinungen, stellen Forderungen auf Kosten anderer, nein, sie praktizieren konkreten Natur- und Umweltschutz. Mein Dank gilt auch dafür, dass Sie 365 Tage im Jahr – oft auch nachts – unterwegs sind, dass Sie hegen und pflegen, Biotope anlegen und dass Sie beispielsweise zu Tode gekommene Tiere ehrenamtlich und unentgeltlich von den Straßen entfernen. Sie ersparen der Allgemeinheit  dadurch Kosten in Millionenhöhe für Personal, das sonst die Kommunen und die Landkreise in Form neuer Stellen finanzieren müssten.

Weiter will ich klarstellen: wir leben nicht im Urwald, sondern in einem dicht besiedelten, hoch entwickelten Industrie- und Forscherland mit knapp 11 Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Hier gilt das Prinzip leben und leben lassen, das heißt

es erfordert Natur und Umwelt im Kompromiss zu organisieren und die Kulturlandschaft –  nicht die Urlandschaft – durch Nützen und Schützen zu erhalten.

Bei der beabsichtigten Novellierung des Landesjagdgesetzes muss klar sein, dass das Jagdrecht und das Jagdausübungsrecht Bestandteile des grundgesetzlich geschützten Eigentumsrechts nach Art. 14 des Grundgesetzes sind. Den Rechtsinhabern – also den Grundeigentümern und den Jagdausübungsberechtigten – steht ein subjektives Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe zu. Einschränkungen dieser Rechte sind nur im Rahmen der von der Verfassung vorgegebenen Schranken zulässig.

Dies gilt sowohl für das Verbot bestimmter Jagdarten wie auch für die Ausbildung von Jagdhunden oder der Änderung von Jagdzeiten. Keinesfalls darf ein Fachrecht das Grundgesetz aushöhlen. Aber genau das haben Sie vor, ganz so wie es der zuständige Abteilungsleiter der rot-grünen Regierung in Nordrhein-Westfalen gesagt hat, ich zitiere: „Die Jagd müssen wir uninteressant machen, damit die Jäger die Lust verlieren“.

Anstatt das bewährte Landesjagdgesetz, das praktikabel ist und den Ansprüchen des Natur- und Tierschutzes entspricht, bei der einen oder anderen Stelle fortzuschreiben, versuchen Sie mit diesem Gesetz das Jagdrecht voll unter das Naturschutzrecht zu stellen und in vielen Bereichen fernab von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen ideologische Ansätze dem Sachverstand vorzuziehen. Statt Eigenverantwortlichkeit setzen Sie auf Bevormundung. Der Entwurf ist ein Schlag ins Gesicht aller verantwortlichen und engagierten Jägerinnen und Jäger, die zukünftig nicht nur in ihren Eigentumsrechten in nicht vertretbarem Umfang eingeschränkt werden, sondern auch noch bevormundet und gegängelt werden sollen.

Die beabsichtigte Einführung eines staatlichen Wildtiermanagers in jedem Stadt- und Landkreis kostet nicht nur viel Geld und Personalstellen, sondern dieser von Ihnen verordnete ‚Bevormunder‘ macht die Jägerinnen und Jäger zu Mündeln und wird das ehrenamtliche Engagement vergällen. Es ist zu befürchten, dass sich immer weniger Menschen bereitfinden, angesichts dieser Entmündigung und Gängelung die Jagd überhaupt noch auszuüben.

Nicht nur die Jäger, sondern auch die Vertreter des Bauernverbands halten nicht viel von Ihrem Gesetzentwurf. Ich zitiere den Vizepräsident des Bauernverbands, Klaus Mugele, der sagte: „Die Novellierung des Gesetzes ist unnötig wie ein Kropf.“ Und: „In Stuttgart finden nur noch die Naturschützer Gehör“.

Wie schon bei der Aussprache zur Regierungserklärung, sind Sie Ihrer Linie des Überhörtwerdens treu geblieben – Ideologie vor Sachverstand und Praktikabilität, das ist Ihre Richtlinie. Nach dem Nationalpark, den Gewässerrandstreifen – auch so eine kalte Enteignung – geht es mit dem Jagdgesetz weiter. Nicht Eigenverantwortung und mündige Bürger sind bei Ihnen gefragt, sondern ideologische Verbotskultur und zahlreiche bürokratische Auflagen.

Ohne auf die einzelnen Punkte an dieser Stelle weiter einzugehen, nenne ich stichwortartig einige dieser weltfremden Ansätze:

Zum Beispiel: Paragraf 41, Jagd- und Schonzeiten, wo zwei Monate (März und April) Jagdruhe herrschen soll.

Hierzu ist zu sagen: der Jäger soll wohl im Wald spazieren gehen  und die Wildschweine auffordern, aufs Feld zu rennen, denn jetzt dürfe er sie noch bejagen?  Wie viel Weltfremdheit steckt denn da drin? Bis April sind die Schwarzkittel im Wald in guter Deckung, danach können sie sich ideal in Raps, im Weizen und im Mais bis kurz vor Weihnachten verstecken.

Oder das Verbot der Jagd auf Jungfüchse am Bau. Oder das Fütterungsverbot,

oder die Informationspflicht und die Diskussion mit wildernden Haustieren, für die man im Einzelfall Genehmigungen einholen muss, um sie von der Wilderei abzuhalten. Wer schon einmal die Schreie eines Rehes gehört hat, dem ein wildernder Hund Fleischfetzen herausreißt, würde eine solche Schwachsinns-Regelung nicht ins Gesetz aufnehmen.

Wo sind eigentlich bei der geplanten Ruhezeit die Einschränkungen für Mountainbiker, Reiter, Jogger und andere, die Natur Tag und Nacht in Unruhe bringen?

Selbst ein Wegegebot zur Nachtzeit für Waldbesucher fehlt, dies gibt es im hessischen Waldgesetz.

Noch ein Wort zur Wildschadensregelung, die weder sach- noch fachgerecht ist. Was kann ein Landwirt  dafür, wenn er bei ordentlicher Fruchtfolge 20 Prozent Mais anbaut und die zu 50 Prozent von Wildschweinen zerstört werden?

Er ist ausschließlich der Geschädigte und soll dafür zukünftig 20 Prozent des Schadens selbst tragen. Auch diese Regelung ist praxisfern und eigentumsfeindlich.

Ich fordere wie bereits im letzten Jahr eine umfassende Beratung und eine öffentliche Anhörung im Landwirtschaftsausschuss, damit der eine oder andere Blödsinn der jetzt darin steht, noch abgewendet werden kann.

Besser wäre, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, wenn Sie den für die Praxis unbrauchbaren Entwurf vor Einbringung im Hohen Haus Ihrem Jagdminister zurückschicken würden, vielleicht mit dem Hinweis, er möge das Papier einer thermischen oder stofflichen Verwertung zuführen.

Die FDP-Landtagsfraktion wird einem solchen Gesetz, das mit der Hintertür die überwundene Feudalherrschaft des 18. Jahrhunderts durch enteignungsgleiche Vorschriften wieder einführt, nicht zustimmen.

Wir lehnen dieses ideologisch orientierte und für die Praxis nicht taugliche Gesetzeswerk ab,

  • weil es für den ländlichen Raum schädlich ist,
  • weil es Eigeninitiative und Ehrenamt bestraft,
  • weil es bevormundet und gängelt,
  • weil es die Eigentumsrechte  einmal mehr durch Ihre Politik mit Füßen tritt und
  • weil wir diese Eingriffe nach Artikel 14 des Grundgesetzes für verfassungswidrig halten.