Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, sagte zu den Äußerungen der grünen Wissenschaftsministerin zur Finanzausstattung der Hochschulen:

„Dass Frau Bauer sich um eine bessere Finanzausstattung der Hochschulen bemühen will, ist aller Ehren wert. Wer im Glashaus sitzt, sollte allerdings nicht mit Steinen werfen wie es die grüne Wissenschaftsministerin mit ihren einseitigen Schuldzuweisungen an die Adresse der schwarz-gelben Vorgängerregierung tut. Denn es war die grün-rote Landesregierung, die mit der Abschaffung der Studiengebühren den Hochschulen einen finanziellen Bärendienst erwiesen hat. Die Mittel, die nun jedes Jahr für den Ausgleich der weggefallenen Einnahmen aus Studiengebühren aufgewandt werden müssen, könnte man an anderer Stelle im Hochschulbereich wahrlich gut gebrauchen. Nachdem Grün-Rot seit drei Jahren regiert, die Studiengebühren abgeschafft hat, den Bürgern vor Ort einen teuren Nationalpark aufnötigt und durch die Schaffung zahlreicher Versorgungsposten die Verwaltung aufbläht, ist der immer wiederkehrende Versuch, der Vorgängerregierung den Schwarzen Peter zuzuschieben ebenso verfehlt wie durchschaubar.”

 

Zur Verleihung des Kulturbanausenpreises “Gordischer Knoten des Musiklebens” erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke: „Da hat es endlich mal den Richtigen getroffen. Den gordischen Knoten des Regierungshandelns verdient sich Winfried Kretschmann jede Woche”.

Der stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Studie des Bonner Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA), die dem gegliederten Schulwesen eine hohe Durchlässigkeit bescheinigt hat:

„Die Beweislast der Studie zur Durchlässigkeit des gegliederten Schulwesens ist so erdrückend, dass das  bildungspolitische Gebäude von Grün-Rot in Baden-Württemberg eigentlich in sich zusammenfallen müsste wie ein Kartenhaus. Es steht jedoch zu befürchten, dass die Koalitionspartner ihren ideologisch motivierten Kurs umso verbissener fortsetzen und mit ihrer einseitigen Fixierung auf die Gemeinschaftsschulen diejenigen Schularten demontieren, die das baden-württembergische Schulwesen durchlässig gemacht und sozialen Aufstieg ermöglicht haben: die Realschulen und beruflichen Schulen. Dabei hat im Gegensatz zu den meisten bisherigen Bildungsstudien wie PISA, die nur den Leistungsstand von Schülern zu einem bestimmten Zeitpunkt gemessen haben, das Bonner Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Langzeitstudien den Verlauf von Bildungsbiographien untersucht und hierbei festgestellt, dass zwischen guten Realschülern und Gymnasiasten längerfristig keine Unterschiede bei den erreichten Bildungsabschlüssen, der Beschäftigung und dem erzielten Erwerbseinkommen bestehen. Spätestens jetzt müssten die Sozialdemokraten die Notbremse ziehen und ihre Unterstützung für das Kretschmannsche Zwei-Säulen-Dogma kündigen, demzufolge es künftig nur noch Gemeinschaftsschule und Gymnasium geben soll. Denn entfernt man das Mittelstück der Realschulen und beruflichen Schulen, werden die beiden verbleibenden Säulen Gemeinschaftsschule und Gymnasium umso mehr ihrer eigenen Wege gehen. Die FDP-Landtagsfraktion wird deshalb weiterhin leidenschaftlich für den Erhalt der Realschulen und der beruflichen Schulen kämpfen.”

 

Zu den Äußerungen der baden-württembergischen Integrationsministerin Öney im Zusammenhang mit dem Vorstoß von drei grün-rot regierten Ländern für eine freizügige Doppelpassregelung sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Integrationsministerin Bilkay Öney zeigt mit ihrem Vorstoß, dass der Berliner Koalitionsvertrag eine weniger rote Handschrift trägt als ihr passt. Auch die FDP-Landtagsfraktion ist für Bürokratieabbau, aber nur da, wo es Sinn macht. Dass es für die Erlangung eines Doppelpasses ein wichtiges Kriterium ist, ob die betreffende Person in Deutschland wohnt, liegt für uns auf der Hand.“

Zur Vorstellung des neuen Heimrechts durch Sozialministerin Altpeter sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Gut gemeint ist nicht gut gemacht, dies bewahrheitet sich einmal mehr. Grün-Rot hat vollmundige Versprechungen gemacht. Allein in den Jahren 1999 – 2009 ist die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Baden-Württemberg um 17 Prozent auf 246.000 gestiegen, ein weiterer Anstieg auf über 350.000 Menschen ist 2030 ist prognostiziert. Das von der Ministerin präsentierte neue Heimrecht lässt wesentliche Fragen offen und ist zudem mutlos.

Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion fehlt eine echte Öffnung für mehr Dynamik in neuen Wohnformen, die wir dringend bräuchten. Notwendig sind deshalb innovative Vernetzungen  zwischen professionellen Angeboten, bürgerschaftlichem Engagement und Selbstbestimmung der Betroffenen, und dies ohne aufwendige Prüfauflagen. Auch zeigt die starre Grenze von maximal acht Personen bei ambulanten Wohnformen einmal mehr die Planwirtschaft und die Kontrolllust von Grün-Rot. Weiter kommt  der Gedanke der Vernetzung zwischen stationären und ambulanten Angeboten viel zu kurz. Baden-Württemberg verpasst hier die einmalige Chance, sich als Innovationsmotor für neue Wohnformen zu positionieren.

Dieses von der Ministerin vorgestellte neue Heimrecht atmet den Geist von Misstrauen, Bevormundung und Kontrolle. Bürgerschaftliches Engagement auf lokaler Ebene wird durch diesen Gesetzentwurf mit Füßen getreten. Denn ein Bestandsschutz ist nichts anderes als eine Käseglocke, unter der mit dem Bisherigen gerade so weitergemacht wird, aber nichts Neues hinzukommen kann.

Die Frage der Finanzierbarkeit für die Zukunft wird zudem völlig außer Acht gelassen. Dabei ist es gerade diese Sorge, die viele Angehörige von Pflegebedürftigen umtreibt. Hierauf wird von der Ministerin nicht eingegangen. Wie bei die große Koalition im Bund mit ihren Rentengeschenken, geht es auch hier vorrangig um das Ausschütten von Glücksgefühlen ohne darüber nachzudenken, wer das alles in Zukunft überhaupt noch zahlen können soll. Damit ist den Menschen nicht nachhaltig gedient.

Beim Bürokratieabbau geht es auch nicht voran, im Gegenteil es werden neue Aufgaben geschaffen. Welch eine Doppelmoral, von einer Entlastung von Pflegekräften zu sprechen und dann neue sinnlose Regularien einzuführen. Wer dem Fachkräftemangel gerecht werden will, muss Pflegefachkräfte entlasten, in dem sie sich auf ihren Kernbereich konzentrieren können und wesentlich mehr als bisher auch Tätigkeiten delegieren.

Insgesamt ist es enttäuschend, wie wenig von den zahlreichen Argumenten der fundierten Stellungnahmen im Anhörungsverfahren berücksichtigt wurden.“

Der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, hat den Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Alexander Bonde für dessen Vorgehensweise bei der Novellierung des Landesjagdgesetzes kritisiert: „Es ist schlicht ein Unding wie der Minister mit dem Koordinierungskreis, den Jägern, den übrigen betroffenen Verbänden und auch den Landtagsabgeordneten umgeht. Seit Dezember wird die Präsentation des Referentenentwurfes zum neuen Landesjagdgesetz immer wieder angekündigt und dann immer wieder abgesagt und verschoben. Und jetzt informiert Herr Bonde in sogenannten Hintergrundgesprächen die Presse, bevor Jäger und andere betroffene Verbände überhaupt die Gelegenheit haben, sich ein erstes Bild vom Entwurf zu machen. Diesem Minister mangelt es nicht nur in vielen Bereichen an Sachverstand, sondern auch an Anstand.“

Bullinger erklärte, mit den grün-roten Leitbildern von Gehört-Werden und Transparenz habe diese „von Mauschelei geprägte Hinterzimmerpolitik“ rein gar nichts zu tun. Bonde solle dem Koordinierungskreis jetzt endlich reinen Wein einschenken. Dem Vernehmen nach war die Präsentation des Referentenentwurfs im Koordinierungskreis zuletzt für die kommende Woche angesetzt, dann aber wieder abgesagt worden: „Es passt ins Bild, dass Minister Bonde solche wichtigen Termine am liebsten in die Fastnachts- oder Ferienzeit legt, damit er seine grün-ideologischen Vorstellungen möglichst ohne große Aufmerksamkeit durchdrücken kann. Hier geht es aber um ein Gesetz, das im ländlichen Raum erhebliche Auswirkungen haben wird. Insofern sollte sich Minister Bonde dringend an seine hehren Worte in Sachen Beteiligungskultur erinnern.“

Zur verbesserten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an den Landtagsdebatten sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es freut mich, dass die Runde des Landtagspräsidenten, der beiden Vizepräsidenten und der vier Fraktionsvorsitzenden zugestimmt hat, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wesentlich voranzubringen. Den offiziellen Beschluss hierzu muss das Präsidium des Landtags noch fassen.

Nach unserem liberalen Leitbild „Barrierefrei statt Hürdenlauf“ waren auf dem Liberalen Bildungstag der FDP-Landtagsfraktion im Januar 2014 zwei Gebärdensprachdolmetscher im Einsatz. Daraus entstand die Initiative der liberalen Fraktion, dass auch Landtagsdebatten künftig für Menschen mit Sinnesbehinderungen erlebbar werden.

Es ist geplant, dass der so genannte Live-Stream im Internet, mit dem interessierte Bürgerinnen und Bürger die Landtagsdebatten live verfolgen können, in Zukunft barrierefrei gestaltet wird. Hörbehinderte Menschen haben somit durch die Übersetzung durch Gebärdensprachdolmetscher die Möglichkeit, ihre Bürgerrechte unmittelbar wahrnehmen zu können.“

Zur Meldung, wonach der grüne Verkehrsminister Hermann eine positive Bilanz seiner einwöchigen Asienreise nach Japan und Korea gezogen habe und sich beeindruckt zeigte, wie weit in beiden Ländern die Entwicklung und Marktreife von innovativen Fahrzeugen und Mobilitätskonzepten gekommen seien und dass hiervon einiges gelernt werden könne, um das Ziel der Landesregierung zu verwirklichen, Baden-Württemberg zu einer Modellregion für Nachhaltige Mobilität zu machen, sagte der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Reisen bildet, keine Frage. Über den Tellerrand hinauszuschauen, ist in einer globalisierten Welt Pflicht. Nachdem in dieser Woche bekannt geworden war, wie wenig Minister Hermann seinen Laden im Griff hat, wenn er rund hundert Millionen Straßenbaumittel nicht abrufen kann und gleichzeitig außer der Radverkehrspolitik wenig im Land aufblüht, wäre er besser einmal in seinem Haus geblieben und hätte seine Hausaufgaben gemacht.

Voll des Lobes ist er für die Brennstoffzellentechnologie Asiens. So was dürfte er gerne auch mal über unsere heimische Wirtschaft sagen. Er hätte besser den Kontakt zum Erfinder des Automobils und unserer hochleistungsfähigen Zulieferindustrie im Land gesucht. Jeder hier im Land weiß, wer Brennstoffzellentechnologie im Automobilbereich erfunden hat und forciert. Sich hier zu informieren und mit den Vorständen und Führungskräften zu sprechen und öffentlich zu berichten, wäre für einen baden-württembergischen Verkehrsminister mindestens genauso wichtig wie eine Reise nach Japan und Korea.“

Zur Meldung, wonach Sozialministerin Altpeter sich gegen eine Kondompflicht nach saarländischem Muster wende und stattdessen ein Prostitutionsverbot nach schwedischem Vorbild anstrebe sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann: 

„Sozialministerin Altpeter hat Recht, dass eine Kondompflicht nach saarländischem Muster nicht taugt. Sie zieht aber die falschen Schlüsse. Wir müssen gemeinsam in großer Sorgfalt an die Ursachen der Verwerfungen im Prostitutionsgewerbe herangehen. Das alte rot-grüne Prostitutionsgesetz hat versagt. Menschenhandel, Ausbeutungen und Zwangslagen sind mit der Würde des Menschen, wie sie für die FDP als Bürgerrechtspartei zentrales Leitbild ist, nicht vereinbar und somit nicht zu dulden. Es muss dringend ein neues Prostitutionsgesetz geben. Wir müssen die Ursachen, nicht die Menschen bekämpfen. Weder Prostituierte, noch deren Kunden sollten kriminalisiert werden, so lange alles in einem noch hinnehmbaren Rahmen bleibt. Alles andere ist nichts anderes als Schaufensterpolitik mit effekthaschender Trophäensammellust. Offenbar möchte Ministerin Altpeter sich bei ein paar Verbänden beliebt machen, die ein solches Verbot als Monstranz vor sich hertragen. Wo ideologische Symbole Urstände feiern, ist nüchterne Vernunft fern. Ein bloßes Verbot ändert  nichts zum Guten für die Betroffenen, sondern ist einmal mehr ein Beweis dafür, wie staatsgläubig in der SPD gedacht wird.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, kritisieren die zentralen Punkte im Entwurf zum neuen Landesjagdgesetz, die nun über die Presse bekannt geworden sind: „Hier werden bewährte Regelungen radikal grüner Ideologie geopfert. Es droht eine massive Einschränkung der Jagd in Baden-Württemberg und auch eine deutliche Verschlechterung beim Artenschutz.“ Unter anderem lehnen die FDP-Politiker die angekündigte Abschaffung der Wildfütterung ab. „Die Möglichkeit, Wild vor Futternot zu schützen, muss gewahrt bleiben. Das ist nicht zuletzt auch eine ethische Frage“, sagten Rülke und Bullinger. Die geplante generelle Jagdruhe in den Monaten März und April lehnen Rülke und Bullinger ab. Wenn das Wild erhebliche Schäden verursache, müsse es den Jägern möglich bleiben, regulierend einzugreifen.

Rülke und Bullinger kritisierten abermals Bondes Vorgehen bei der Novellierung des Landesjagdgesetzes: „Es kann nicht sein, dass Minister Bonde seit Dezember immer wieder ankündigt, den Referententwurf zum Gesetz zuerst den betroffenen Verbänden im sogenannten Koordinierungskreis vorzustellen, und dann erfahren sowohl Jäger als auch Landtagsabgeordnete die wesentlichen Punkte aus der Presse. Diesem Minister mangelt es nicht nur in vielen Bereichen an Sachverstand, sondern auch an Anstand.“ Die angeblich grün-roten Werte Transparenz und Gehört-Werden habe der Minister beim Landesjagdgesetz bisher mit Füßen getreten, sagten Rülke und Bullinger.

In einer Aktuellen Debatte über das Thema „Fünf Jahre Duale Hochschule Baden-Württemberg – eine Erfolgsgeschichte!“, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Beim ihrem Loblied auf die tatsächliche Erfolgsstory Berufsakademie und fünfjähriges Jubiläum DHBW haben die Grünen offenbar vergessen, die Erfinder und Wegbereiter des Erfolgs einzuladen. Dies sind für Berufsakademien Lothar Späth, der Unternehmer Berthold Leibinger und Johannes Löhn. Und was die geniale Idee einer Aufwertung der Berufsakademien zur Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) mit internationaler Akkreditierung anbetrifft, vergaßen die Koalitionspartner den ehemaligen Wissenschaftsminister der schwarz-gelben Koalition, Prof. Dr. Peter Frankenberg.  Diese Namen sind mit dem Erfolg der DHBW untrennbar verbunden. Kaum ein halbes Jahr nach der erfolgreichen Einführung der DHBW durch Minister Frankenberg verlangten SPD und Grüne im Juli 2009 seine Entlassung.

Prof. Frankenberg hat diese allseits akzeptierte und anerkannte Konstruktion  festgeschrieben aus:

  • einerseits einer akkreditierten Hochschule mit handlungsfähiger Zentrale und international anerkannten Abschlüssen
  • und andererseits den fortbestehenden dezentral organisierten Berufsakademien, die durch ihre enge Kooperation mit den Unternehmen vor Ort erst zu dem Erfolg führten.

Der klägliche Versuch, sich bei dieser Debatte mit fremden Federn zu schmücken und einmal mehr als Trittbrettfahrer den erfolgreichen Standort Baden-Württemberg auf sich zu buchen, gilt es zu widersprechen. Der Erfolg der DHBW ist Ergebnis der massiven, vor allem auch finanziellen Förderung durch die schwarz-gelbe Regierung der 15 Jahre vor dem grün-roten Regierungsantritt. Nicht zuletzt der Ausbau im Rahmen des Hochschulausbauprogramms 2012 führte zu den über 33.000 Studierenden, die heute die Duale Hochschule besuchen. Die Abschaffung der Studiengebühren dagegen sowie jetzt die Ansätze im Rahmen der Novellierung des Landeshochschulgesetzes schaden der Dualen Hochschule mehr, als sie ihr nützen. All dies führt zu einer massiven Verunsicherung in den Standorten.

Der Erfolg war nur möglich, weil engagierte Hochschullehrer und starke Unterstützer aus der Wirtschaft zusammen mit der schwarz-gelben Vorgängerregierung diesen Hochschultyp förderten, ausbauten und unterstützten. Aus den Ingenieurschulen (Mittlere Reife, Lehre, 6 Semester Studium zum Ing.-grad.) wurden Anfang der 70er Jahre 8-semestrige Fachhochschulen mit zwei integrierten Praxissemestern. Und das war zugleich die Geburtsstunde der Berufsakademien, die wie ein Transmissionsriemen Theorie und Praxis verbinden. Die Dualen Hochschulen sind deshalb so begehrt, weil sie nicht Praxis oder Theorie bieten, sondern Praxis und Theorie. Dabei können, wollen und werden die DHBW-Standorte nicht für sich in Anspruch nehmen, in sechs Semestern im gleichen Umfang Grundlagen zu vermitteln wie die Universitäten.

Der Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg braucht die Vielfalt und die Selbständigkeit unserer Hochschulen. Er braucht keinesfalls ein Hineinregieren mit grün-roten Ideologien. Wir haben und brauchen zukünftig exzellente Universitäten, exzellente Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, exzellente pädagogische Hochschulen, exzellente Musik- und Kunsthochschulen. Und wir haben und brauchen für den Export- und Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg auch weiterhin die Förderung und den Ausbau der exzellenten Dualen Hochschulen. Deshalb brauchen wir auch zukünftig für die acht – und demnächst mit Heilbronn neun – dezentralen selbständigen Standorte mit ihren Außenstellen selbstverständlich ein zentrales Dach für die Internationalität, Anerkennung und Akkreditierung. Für die Zukunft der DHBW und ihrer Standorte fordert die FDP-Fraktion:

  1. Weiterhin die Eigenständigkeit der Standorte, also insgesamt eine gesunde Balance zwischen zentralem Dach und dezentraler Eigenständigkeit der Standorte in der Fläche.
  2. Eine bessere Durchlässigkeit  zwischen den Hochschulen und insbesondere eine Gleichbehandlung der Bachelor-Absolventen, wenn sie ein Masterstudium an anderen Hochschulen anstreben.
  3. Eine bessere Berücksichtigung  der Dualen Hochschule  bei der Vergabe der Masterstudienplätze.
  4. Eine bessere finanzielle Ausstattung der Dualen Hochschule. Das Geld wäre vorhanden, würde man unsinnige Prestigeobjekte wie den Nationalpark Nordschwarzwald, das ideologische Vorantreiben der Gemeinschaftsschulen, eine völlig verkorkste und falsche Polizeireform, eine völlig danebenliegende Aufblähung des Regierungsapparates und vieles andere mehr unterlassen.
  5. Eine Klarstellung, wie es nach einem erfolgreichen Masterstudium an der Dualen Hochschule mit dem Promotionsrecht aussieht. Wenn der Zugang zur Promotion den Hochschulen für angewandte Wissenschaften eröffnet werden soll, dann muss dies auch für die DHBW gelten. Als Instanz für die Qualitätssicherung der Promotion in diesem Zusammenhang schlagen wir von der FDP den Wissenschaftsrat vor.

An dieser Stelle möchte ich namens der FDP-Fraktion dem Präsidenten der Dualen Hochschule, Herrn Professor Reinhold Geilsdörfer, für sein unermüdliches Engagement danken. Herzliche Gratulation der DHBW und weiterhin Glück auf!“

 

 

 

Zur Anhörung des Ausschusses für Europa und Internationales des Landtags von Baden-Württemberg erklärte der europa- und mittelstandspolitische Sprecher, Leopold Grimm:

„Die Anhörung hat eindeutig die Probleme für die deutschen Unternehmen gezeigt, Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen: es sind fehlende Sprachkompetenz, Probleme bei der Stellen- und Wohnungssuche sowie die neue Kultur. Hingegen stellt das Ansehen Deutschlands im Ausland kein Problem dar – im Gegenteil, es ist so gut wie noch nie. Für die fehlende Sprachkompetenz bei ausländischen Fachkräften und den eventuellen Kulturschock bei Zuzug gibt es bereits heute Lösungsansätze der Europäischen Union, der Bundesagentur für Arbeit, der Kammern und Verbände sowie der Unternehmen selbst. Wenn allerdings das Stellenangebot in Deutschland die Nachfrage aus dem Ausland übersteigt, zeigt sich auch, dass der Druck das Heimatland zu verlassen nicht groß genug ist, weil es auch im Ausland den demographischen Wandel gibt. International aufgestellte deutsche Unternehmen helfen sich dadurch, dass sie den in ihren ausländischen Niederlassungen ausgebildeten Fachkräften Stellenangebote für Deutschland machen. Durch diese Flexibilität kann es den Unternehmen gelingen, mehr Fachkräfte nach Deutschland zu holen. Dies ist das Konzept ‚Wandel durch Handel‘: Hieran muss sich die Landesregierung wieder orientieren.“

 

 

Der stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Ankündigung des Kultusministeriums, die Schulkonferenz künftig drittelparitätisch besetzen zu wollen:

„Dass die grün-rote Landesregierung die Schulkonferenz künftig drittelparitätisch besetzen will, ist grundsätzlich erfreulich und greift eine Forderung der FDP auf. Wir Liberalen vermissen aber im grün-roten Entwurf eine Stärkung der Schulkonferenz durch echte Entscheidungsrechte. Denn wäre dem Kultusminister wirklich an einer Stärkung der demokratischen Mitbestimmung gelegen, würde er das Königsrecht, die Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters, in die Hände der Schulkonferenz legen. Dass sich die grün-rote Koalition zu diesem Schritt nicht durchringen konnte, ist alles andere als ein Vertrauensbeweis gegenüber den am Schulleben beteiligten Schülern, Eltern, Lehrern und Schulleitern.”

Zum Antrag der CDU-Landtagsfraktion auf Einsetzung einer Enquête-Kommission zum Thema „Pflege in Baden-Württemberg zukunftsfähig und generationengerecht gestalten“ sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt den Antrag der CDU-Landtagsfraktion auf Einsetzung einer Enquête-Kommission zum Thema Pflege. Enquête-Kommissionen sind dazu da, Zukunftsthemen zu behandeln.“

 

 

Zur heutigen Befragung der Landesregierung durch die FDP-Landtagsfraktion zu den Sparmaßnahmen im Bereich der Justiz, sagte der justizpolitische Sprecher  der FDP-Landtagsfraktion, Professor Dr. Ulrich Goll:

„Wir sind angesichts der bevorstehenden Sparmaßnahmen der Landesregierung im Justizbereich weiter besorgt. Wie wirkt es auf die Bürgerinnen und Bürger, wenn gefährliche Straftäter wegen Überlastung des Justizwesens freigelassen werden müssen? Welchen Eindruck macht es auf Richter, wenn die Landesregierung Richterstellen abbauen will, aber hundert Stellen für einen Nationalpark schafft? Diese Prioritätensetzung der Landesregierung ist es, die uns Sorge macht, ist doch der Justizbereich für Sparmaßnahmen nicht geeignet.“

In einer Landtagsdebatte über die Denkschrift 2013 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, unter anderem:  

Auch die diesjährige Denkschrift des Rechnungshofs enthält eine ganze Fülle von Anregungen und Hinweisen für einen sparsameren und effizienteren Umgang mit öffentlichen Mitteln. Die Verdienste des Rechnungshofs um eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung sind unstrittig. Wir als Parlament würdigen dies am besten dadurch, dass wir uns rasch und intensiv mit den Anregungen des Rechnungshofs auseinandersetzen.

Dass wir die Denkschrift auch in diesem Jahr erst Ende Februar abschließend beraten, zeigt, dass der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft sich wiederum viel Zeit für die Beratung der einzelnen Denkschriftbeiträge genommen hat. Es zeigt aber nicht, dass er sich mit besonderer Intensität um die zentralen Fragen der Denkschrift gekümmert hat, sondern weit eher, dass die grün-rote Regierungskoalition viel Zeit gebraucht hat, um mit den für sie schwierigen Themen der Denkschrift einigermaßen umgehen zu können.

Eine Reihe von Themen der Denkschrift  hätte durchaus eine intensivere Debatte verdient gehabt. Auf drei Themen der Denkschrift will ich deshalb noch einmal kurz eingehen:

  •     Das ist der Denkschriftbeitrag Nr. 3 mit dem Titel „Mehr Konsequenz beim Vollzug von Einsparverpflichtungen“: Dabei geht es ja nicht nur um die in der Beschlussempfehlung des Ausschusses fast unkenntlich gewordene Mahnung des Rechnungshofs, einmal ausgebrachte kw-Vermerke (künftig wegfallend) auch real zu vollziehen. Es geht vor allem um die Glaubwürdigkeit der Konsolidierungspolitik der grün-roten    Landesregierung insgesamt. Der uns im November 2013 vorgelegte Finanzplan 2020 geht davon aus, dass es gelingt, die Personalausgaben im Landeshaushalt bezogen auf das Jahr 2020  auf 18,3 Milliarden Euro zu begrenzen. Dies setzt eine Begrenzung der durchschnittlichen Steigerungsrate der Gehälter (für Aktive wie für Pensionäre) auf einen Wert von 1,8 Prozent voraus. Und es setzt voraus, dass die kw-Vermerke im Haushalt auch tatsächlich vollzogen werden. Beides kann man mit guten Gründen in  Zweifel ziehen. Und auch wir sagen, dass wir es für die Zukunft des Landes insgesamt nicht für verantwortbar halten, 11.600 Stellen im Lehrerbereich bis 2020 zu streichen. Aber selbst wenn dies alles geschehen würde, verbliebe nach dem grün-roten Finanzplan bis 2020 eine zwingend auf Null zustellende Deckungslücke von 1,47 Milliarden Euro, die Sie nur mit dem 400-Millionen-Trick („Mehreinnahmen aufgrund veränderter Finanzbeziehungen zwischen den Ländern und dem Bund“) rechnerisch auf 1,07 Milliarden herunterrechnen.

Wie Sie den Vollzug Ihrer vollmundigen Ankündigungen zum Ausbau der Ganztagsschulen und zur Inklusion, den Vollzug Ihrer Stellenabbaubeschlüsse und zusätzlich weitere Kürzungen bei Personal- und Sachausgaben im Umfang von 1,4 Milliarden Euro bis 2020 gewährleisten wollen, markiert in der Tat ein erhebliches Glaubwürdigkeitsproblem der grün-roten Landesregierung, dem sich diese bislang noch nicht einmal gestellt hat.

  • Beim Denkschriftbeitrag Nr. 4 „Landesschulden und Landesvermögen“ hat der Rechnungshof bei der Vorstellung der Denkschrift vor der Landespresse geäußert: „Angesichts der guten Lage bei den Steuereinnahmen hätte ein Weg gefunden werden müssen, auf neue Kredite zu verzichten.“ Auch hier ist die Botschaft soweit eingedampft worden, dass am Ende nur eine „Kenntnisnahme“ als Ausschussempfehlung herausgekommen ist. Dass es möglich gewesen wäre, für 2013 auf eine Nettokreditaufnahme weitestgehend zu verzichten, kann ernsthaft nicht bestritten werden, auch der Hinweis von Frau Prof. Färber auf den geringen Finanzierungssaldo des Jahres 2013 belegt ja genau dies. Sie allerdings wollten das nicht, sondern Sie wollen Ihre „Kriegskasse“ auffüllen, um 2015/16 einen Volksbeglückungswahlkampf führen zu können, ohne auf die Restriktionen des Haushalts Rücksicht nehmen zu müssen.
  • Als drittes und letztes Beispiel nenne ich den Denkschriftbeitrag Nr. 15 „Energieeffizienz der Landesgebäude.“  Hier schreibt der Rechnungshof der grün-roten Landesregierung ins Stammbuch: „Bisher erfüllen die Landesgebäude die rechtlich verbindlichen  Nachrüstpflichten nicht. Auch für energetische Sanierungen gilt, dass die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen ist. Zu dem Bezug von Ökostrom gibt es wirtschaftlichere Alternativen.“ Ich hätte dies Thema nicht angesprochen, wenn nicht Grün-Rot bei jeder Gelegenheit die eigene Besserwisserei insbesondere in Fragen der Energie-, Umwelt- und Klimapolitik so demonstrativ vor sich her tragen würde.           

Natürlich gab es wie in jedem Jahr auch viele weitere Themen, in denen der Ausschuss nicht nur formale Einmütigkeit erzielte und sich die Empfehlungen des Rechnungshofs unverändert oder modifiziert zu eigen machte. Deshalb gilt es auch heute, die in aller Regel exzellente Arbeit des Rechnungshofs zu würdigen. Einzelne Punkte der Kritik können und sollen darüber nicht hinwegtäuschen. Deshalb zum Schluss unser Dank an Präsident Munding, die Damen und Herren des Senats und alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofs. Das Parlament hat Ihnen allen viel zu verdanken.“

Zur Meldung, wonach das Land die vom Bund planmäßig zur Verfügung gestellten Bundesmittel für den Fernstraßenbau im Jahr 2013 aufgrund Personalmangels nicht habe abrufen können und somit mindestens 15 Millionen Euro nicht verwendet werden konnten, sagte der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann: 

„Mit dem Eingeständnis, dass Baden-Württemberg mindestens 15 Millionen Euro für dringend benötigte Verbesserungen im Straßennetz in den Wind geschlagen hat, leistet Minister Hermann seinen Offenbarungseid als Verkehrsminister. Nicht nur in der Öffentlichkeit beteuert Hermann ständig, er würde ja mehr Straßen bauen, aber der Bund gebe nicht genug. Nun ist der Beweis erbracht. Hermanns Politik setzt auf Verschleierung und Täuschung. Wie kann es sein, dass ein High-Tech-Land nicht in der Lage ist, Mittel abzurufen und zu verbauen. Hermann muss sich fragen lassen, ob es richtig war, ein eigenes Referat für den Radverkehr aufzubauen und massiv in den Radverkehr zu investieren, wenn zeitgleich Millionen von Euro für den Straßenbau verpuffen. Hermann muss dringend sicherstellen, dass in Zukunft nicht nur die planmäßigen Mittel abgerufen werden können, sondern so wie früher auch etwaige Reste. Der Verkehrsminister muss nachsitzen! Er muss sich innerhalb der Regierung durchsetzen, dass er die erforderlichen Stellen für das Notwendige im Land erhält. Statt mit netten Events wie der Radmodenschau „RadCouture“ 88.000 Euro zu verpulvern, hätten mit dieser Summe sinnvollere Straßenplanungen finanziert werden können, um die Mittel des Bunds nicht zu verlieren.“

In einer Landtagsdebatte zur Bildungsplanreform sagte der stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Das grün-rote Problem ist die Überheblichkeit. Wenn man nämlich glaubt zu wissen, was gut ist, für einen selbst wie für alle anderen Menschen, dann macht einen das unfähig, den anderen so etwas Entwicklungsfähigkeit zuzutrauen oder die eigenen Position offen zu hinterfragen und sich gegebenenfalls von einer besseren überzeugen zu lassen. Gehörtwerden, das diesen Namen auch verdient, ist unter solchen Voraussetzungen von vornherein so gut wie ausgeschlossen.

An der verkorksten Bildungsplanreform lässt sich dieses grün-rote Problem geradezu beispielhaft studieren. Der Umstand, dass die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung eine Aufnahme der Bildungsplanarbeit ins Beteiligungsportal angekündigt hat und Kultusministerium bis heute nicht auf diesen Zug aufgesprungen ist, ist aus meiner Sicht kein Zufall oder Lapsus, so als hätte man da halt mal versäumt sich abzustimmen. Der Vorgang zeigt vielmehr das tief empfundene Misstrauen der grün-roten Landesregierung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Ein Misstrauen dahingehend, dass die Bürgerinnen und Bürger die grünen, Verzeihung: grün-roten, das „rot“ verblasst in diesem Zusammenhang etwas, also dass die Bürgerinnen und Bürger die grün-roten Duftmarken im Bildungsplan nicht ganz so großartig finden wie ihre Paten in der Landesregierung. Die biegen sich ihre Welt wiederum zurecht, indem sie sich in aufklärerischer Absicht wähnen, so als wüssten die Menschen halt nur noch nicht, was gut für sie ist.

Ausdruck dieser Überheblichkeit im ersten Konzeptionsentwurf für den Bildungsplan sind die „Leitprinzipien“. „principium“ kommt aus dem Lateinischen und heißt zu Deutsch „Anfang, Ursprung“, also das was allem anderen voransteht, wie ein übergeordnetes Gesetz. Dies sind nun die fünf Leitprinzipien:

  • Berufliche Orientierung,
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung,
  • Medienbildung,
  • Prävention und  Gesundheitsförderung,
  • Verbraucherbildung.

Ganz offensichtlich sind dies, mit einer Ausnahme, Querschnittsanliegen der Bildung allgemein, die ganz selbstverständlich auch schon jetzt im Unterricht an den baden-württembergischen Schulen verfolgt werden. Mit der „nachhaltigen Entwicklung“ kommt noch eine grüne Duftmarke hinzu. Man fragt sich nun, warum diese Querschnittsanliegen in einen so prominenten Rang gehoben werden. Und warum gerade diese und nicht vielmehr andere, wie beispielsweise Toleranz, Respekt und Fairness im Umgang miteinander?

Durch den missglückten grün-roten Versuch, die sexuellen Vielfalt bei den Leitprinzipien mitzuverankern, wurde besonders augenfällig, dass das Herausgreifen und prominent Platzieren von einzelnen Themen sich als Vorgehen bei einem Bildungsplan verbietet, der den Anspruch hat, junge Menschen zu kritischem und eigenständigen Denken und Handeln in einer toleranten Gesellschaft zu erziehen. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein sehr feines Gespür dafür, wenn ihnen ein „Gesinnungslehrplan“ vorgesetzt wird, wie es die FAZ-Redakteurin Heike Schmoll formuliert hat. Deshalb fordert die FDP/DVP-Fraktion: Verzicht auf die Leitprinzipien und Rückkehr zu einem Bildungsplan der Mündigkeit und Eigenverantwortung.“

 

Zur Meldung, wonach Deutschland nach den aktualisierten Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes einen Finanzierungsüberschuss von rund 0,3 Milliarden Euro erwirtschaftet hat, sagte der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Auch nach dieser Statistik ist der baden-württembergische Finanzminister Schmid ein Schuldenmacher. Der Gesamtstaat erwirtschaftet einen Überschuss und das starke Baden-Württemberg ist in den roten Zahlen. Es bleibt dabei, die grün-rote Haushaltspolitik ist eine Schande für Baden-Württemberg.“

Zur Vorstellung des Gesetzentwurfs zur Verankerung der Ganztagsgrundschule und Ganztagsförderschule ins Schulgesetz sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern:

„Die Landesregierung preist ihren Gesetzentwurf als Dokument der Wahlfreiheit. In Wirklichkeit atmet diese Ganztagskonzeption eben keinen freiheitlichen Geist. Die grün-rote Koalition hat ihren erklärten Favoriten: die verpflichtende Ganztagsschule für alle.

Nichts anders meint Kultusminister Stoch, wenn er die Devise ausgibt, so viel Rhythmisierung wie möglich. Die durchgehende Abwechslung von Pflichtunterrichtund freien Angeboten ist schließlich nur in der verpflichtenden Form möglich. Dies dürfte vor allem in kleineren Gemeinden mit nur einer Grundschule  dazu führen, dass dem Wunsch von Eltern nach  einem halbtägigen Schulangebot nicht entsprochen wird. In größeren Gemeinden schränken Schulbezirke die Wahlfreiheit ein. Zu befürchten ist, dass die Ganztagsschulfrage mit der Gemeinschaftsschulfrage verknüpft wird. Denn anders als von der FDP vorgeschlagen, hat  bei der Einrichtung einer Ganztagsschule nicht die jeweilige Kommune, sondern die Schulverwaltung das letzte Wort.  

Zur Meldung, wonach CDU-Fraktionschef Hauk den Schwenk von Innenminister Reinhold Gall bei der Abgabe von Kompetenzen des Verfassungsschutzes an den Bund begrüßt,  sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Angesichts der langjährigen Erfahrung des baden-württembergischen Verfassungsschutzes im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus waren die Pläne der Landesregierung, diese Aufgabe dem Bund zu übertragen Ausdruck mangelnden Sachverstandes und groben Leichtsinns. Es wurde höchste Zeit, dass sich der Innenminister eines Besseren besann.“

„Sie und die Einsatzkräfte Ihrer Organisationen sind die stillen Helden unserer Gesellschaft, wenn es im Notfall auf schnelle Hilfe und Rettung von Menschenleben ankommt.“ Dies sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke auf dem Liberalen Jugendtag 2014, der unter dem Titel „Feuer und Flamme für Katastrophenschutz und Rettungsdienste“ die Arbeit und Aufgaben der Feuerwehren, des Technischen Hilfswerks und des Deutschen Roten Kreuzes in den Mittelpunkt stellte. Nach den Worten von Rülke sei es der FDP-Landtagsfraktion ein Anliegen, mit dem Jugendtag den Rettungsdiensten auch ein öffentliches Podium für die Gewinnung von Nachwuchskräften zu bieten. Die bürgerschaftliche Beteiligung sei für die Liberalen ein Herzblut-Thema. Ohne die ehrenamtlich wirkenden Mitarbeiter der Hilfsorganisationen wäre der Staat bei der Erfüllung der Pflichtaufgabe Hilfe im Notfall schlichtweg überfordert. Nicht nur die vielen erfolgreichen mittelständischen Unternehmen machten die Stärke Baden-Württembergs aus, sondern auch die vier Millionen Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich engagierten, so Rülke.

Der innen- und justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Goll, sagte in der Diskussion mit den Vertretern der Hilfsorganisationen, dass im internationalen Vergleich der deutsche Katastrophenschutz mit an der Spitze stehe. Das ließe sich auch daran ablesen, dass viele andere Länder immer wieder dankbar die Hilfsangebote von THW, DRK oder anderen medizinischen Hilfsdiensten annehmen. Die Gewinnung von Nachwuchs sei angesichts der zunehmenden Alterung  der Gesellschaft eine große Herausforderung. Er sei aber optimistisch, so Goll, dass in Zukunft für viele junge Menschen ein ehrenamtliches Engagement eine fest eingeplante Station auf ihrem Berufsweg sei.

Der Vorsitzende der Jungen Liberalen Baden-Württemberg, Sebastian Gratz, sieht die Jungen Liberalen und die Hilfsorganisationen in einem Boot: Beide seien auf der Suche nach jungen Menschen, die dauerhaft Verantwortung für sich und andere übernehmen. Zudem wende sich auch liberale Politik gegen die grassierede Vollkasko-Mentalität. Für die Risiken, denen ehrenamtliche Rettungskräfte ausausgesetzt sind, müsse die Gesellschaft  Dankbarkeit zeigen, statt mit immer neuen Vorschriften Hindernisse zu schaffen.

Thomas Egelhaaf, der Leiter der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Olaf Joerdel, Referent Einsatz im THW Baden-Württemberg, und Helmut Gentner, Kreisausbildungsleiter beim DRK Stuttgart, machten deutlich, dass die Mitarbeit in den Hilfsdiensten zur Stärkung der jugendlichen Persönlichkeit führe und auch Erfahrung in der Anleitung von Mitarbeitern bringen könne. In dem „Szenario einer Kooperation“ zwischen Feuerwehr, THW und DRK stellten sie am Beispiel eines schweren Hochwassers dar, wie aufwendig und schwierig es ist, den Gesamtablauf der Rettungseinsätze zu koordinieren: sei es beim Sperren von Straßen oder bei der Betreuung von am Bahnhof oder auf dem Flughafen gestrandeten Reisenden.

Zu den Auseinandersetzungen zwischen CDU und Grünen um den Begriff des „Gesinnungsterrorismus“ erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg Hans-Ulrich Rülke: „Dieser Streit lässt tief blicken. All jene, die in Baden-Württemberg auf eine Schwarz-Grüne Traumhochzeit gehofft haben, müssen zur Kenntnis nehmen, dass daraus bereits heute ein Alptraum geworden ist.”

Der stellvertretende Vorsitzende und jugendpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Vorstellung der Erstwählerkampagne zur Kommunalwahl:

“Die grün-rote Landesregierung kann froh sein, dass es in Baden-Württemberg einen so tatkräftigen Landesjugendring mit seinen Jugendverbänden gibt. Wenn diese nicht in kürzester Zeit mit großem Einsatz eine Kampagne zur Erstwählergewinnung auf die Beine gestellt hätten, sähe die Koalition beim Thema “Wahlalter 16″ ganz schön alt aus. Die Landesregierung hatte das Kampagnen-Bündnis hinsichtlich des Landeszuschusses lange Zeit vertröstet, und erst aufgrund eines gemeinsamen Antrags aller Landtagsfraktionen wurden 300 000 Euro hierfür in den Mitte Dezember 2013 beschlossenen Nachtragshaushaushalt eingestellt. Hierdurch war die Zeit für die Entwicklung der Kampagne sehr knapp geworden. Dabei kann sich ein weitreichender gesellschaftspolitischer Schritt wie die Senkung des Wahlalters nicht in einer Gesetzesänderung erschöpfen, sondern muss ausreichend vorbereitet und begleitet werden. Es zeigt sich wieder einmal, dass der Landesregierung mehr am Setzen von Duftmarken gelegen ist als an einer tatsächlichen Verbesserung der politischen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.”

 

Wie der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Andreas Glück mitteilt, streicht das Land beim Ausbau der Windenergie jährlich stark steigendende Einnahmen ein. Grund dafür sind Pachtverhältnisse des Landes mit den Betreibern von Windkraftanlagen auf landeseigenen Stellflächen, etwa in staatlichen Wäldern. Diese Pachtverträge enthalten neben einer festen Grundabsicherung auch variable Vergütungsbestandteile in Form von Umsatzbeteiligungen, deren Prozentsatz sich nach einigen Jahren Vertragslaufzeit sogar noch automatisch erhöht.

„Das Pachtgeschäft steckt zwar noch in den Kinderschuhen, aber die Steigerungsraten der Einnahmen für das Land sind enorm“, sagte der FDP-Abgeordnete mit Blick auf die Antworten der grün-roten Landesregierung auf seine Kleine Anfrage (Drucksache 15/4653). In den vergangenen zwei Jahren haben sich die Einnahmen aus entsprechenden Pachtverhältnissen etwa verdoppelt. Während das Land im Jahr 2011 noch 90.000 Euro mitkassierte, strich es im Jahr 2012 schon rund 115.000 Euro und im Jahr 2013 gut 200.000 Euro ein ­– bei bisher gerade einmal neun in Betrieb genommenen Windkraftanlagen auf derartigen Pachtflächen. Derweil teilte der Minister für den Ländlichen Raum Alexander Bonde (Grüne) mit, dass am 30. Januar 2014 bereits 25 neue Standortsicherungsverträge für Windenergieanlagen im Staatswald abgeschlossen waren. Etwa 100 weitere könnten laut Bonde folgen.

In den fünf im Jahr 2012 abgeschlossenen Pachtverträgen sicherte sich das Land Baden-Württemberg Umsatzbeteiligungen zwischen 4 und 9,1 Prozent. Im Jahr 2013 folgten 14 weitere Pachtverträge, bei denen die Umsatzbeteiligung zwischen 5 und 10,1 Prozent variierte. Im Jahr 2014 werden Vertragsabschlüsse mit Umsatzbeteiligungen von 6 bis 10 Prozent folgen.

Bonde betonte aber in seiner Stellungnahme, dass diese Pachtverträge nicht zur Strompreisentwicklung beitrügen, da die Standortpacht keine direkten Auswirkungen auf die Ökostromumlage habe. Glück sieht dies etwas anders: „Je mehr diese variablen Pachtmodelle Verbreitung finden, desto mehr beeinflussen sie die Rentabilität von Investitionen in die Windenergie bei bestimmten Fördersätzen. Einen indirekten Effekt auf den Strompreis sehe ich absolut.“ Glück forderte zudem mehr Ehrlichkeit der Landesregierung gegenüber den Bürgern: „Es gehört inzwischen zur Wahrheit dazu, dass das Land beim Bau von Windenergieanlagen auch finanzielle Eigeninteressen verfolgt. Es besteht die Gefahr, dass vor Ort umstrittene Windkraftvorhaben in Zukunft auch deshalb eher gegen die Widerstände von Bürgerinnen und Bürgern durchgedrückt werden.“