Lebensmittelüberwachung im Südwesten hervorragend – 66 neue Stellen bis 2012 – In einer Landtagsdebatte über das Thema „Mehr Verbraucherschutz durch Verbesserung von Beratung und Kontrolle“ sagte die verbraucherpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Monika Chef, unter anderem: „Völlig zu Unrecht werden Produktion und Handel in Baden-Württemberg von den Grünen in eine Ecke gestellt, in die sie nicht gehören.

Noch nie waren Lebensmittel so sicher und gesund und so sauber wie heute. Natürlich beschränkt sich die amtliche Lebensmittelkontrolle wie in allen Bundesländern auf Stichprobenkontrollen, die nach einer Risikobewertung der jeweiligen Betriebe durchgeführt werden. Gemeldete Mängel werden von den zuständigen Behörden zügig und gründlich abgestellt. Tatsache ist auch, dass die Lebensmittelüberwachung eine der wenigen Verwaltungen im Land ist, die nicht nur von Sparmaßnahmen ausgenommen wurde, sondern im Gegenteil regelmäßig mit zusätzlichen Mitteln und Personalstellen ausgestattet wurde. Wir sollten uns auch in Erinnerung rufen, dass es Ziel der Verwaltungsreform war, wesentliche Aufgabenbereiche in die Zuständigkeit der Landratsämter abzugeben und damit Effizienzgewinne zu erzielen. Dies war gerade bei der Lebensmittelkontrolle eine Forderung der Stadt- und Landkreise, deren Aufgabe es in erster Linie ist, den vorhandenen Stellenpool so zu bewirtschaften, dass die übertragenen Aufgaben effektiv und Personal sparend erledigt werden können. Bei der Lebensmittelüberwachung ist dies erfolgreich praktiziert worden. Trotzdem ist die Zahl der Lebensmittelkontrolleure in den Landkreisen seit 2005 nicht verringert worden. Im Gegenteil – die Landesregierung sorgt für den Stellenausbau bei den Lebensmittelkontrolleuren. Im Jahr 2010 sollen die Stadt- und Landkreise 1,1 Millionen Euro dafür bekommen, 2011 soll es 2,2 Millionen an Finanzmitteln mehr geben, vom Jahr 2012 an 3,3 Millionen mehr. Insgesamt werden damit 66 neue Stellen für Lebensmittelkontrolleure geschaffen.Als FDP/DVP-Fraktion stehen wir für eine größtmögliche Transparenz und eine größtmögli-che Sicherheit für den Verbraucher im Lebensmittelbereich. Festzustellen ist aber auch, dass die Betriebe ihre Selbstkontrollen stetig verbessern und ausbauen. Insbesondere in der Lebensmittelproduktion ist die gesamte Lebensmittelkette mehr und mehr nachvollziehbar und damit auch leichter kontrollierbar. Für die FDP-Landtagsfraktion stelle ich fest: Baden-Württemberg hat einen effektiven Verbraucherschutz und eine schlagkräftige Lebensmittelüberwachung. Minister Hauk hat bereits bei der letzten Debatte hier im Plenum zu Recht erklärt: Nirgendwo ist die Risikoorientierung der Kontrolle nicht nur bei den Lebensmitteln, sondern genauso auch im Bereich des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln so stark ausgeprägt wie bei uns im Land. Zunehmende Warenströme aus der ganzen Welt stellen die Lebensmittelüberwachung im Land auch in Zukunft vor besondere Aufgaben. Wir haben an dieser Stelle immer wieder Werbung für die regionalen Produkte aus Baden-Württemberg gemacht. Das will ich auch heute wieder tun. Die Ergebnisse der Kontrollen zeigen immer wieder, wie verlässlich heimische Produkte sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob konventionell oder biologisch erzeugt. Der Verbraucher kann sicher sein: Qualität aus Baden-Württemberg ist erste Wahl.

Tägliche Staus auf der Autobahn A 81, deshalb Verkehrsinfrastruktur ausbauen – Die FDP-Landtagsabgeordnete Heiderose Berroth sagte in einer Landtagsdebatte über „Das Gäuquadrat – eine besondere Entwicklungsaufgabe“ unter anderem: „Der Begriff Gäuquadrat steht für eine Region, die so in Baden-Württemberg einmalig ist. Hier sind Gemeinden aus allen vier Regierungspräsidien beteiligt, drei stoßen im Bereich Bondorf, Rottenburg, Eutingen sogar direkt aneinander.

Lange Zeit wurde dieses Gäuquadrat quasi als „Zonenrandgebiet“ von allen Regierungspräsidien doch einigermaßen stiefmütterlich behandelt, was beispielsweise in der Verkehrsinfrastruktur deutlich wurde. Im Jahr 2002 ist es dann gelungen, das Gäuquadrat erstmals in den Landesentwicklungsplan (LEP) aufzunehmen, und seither hat sich doch einiges positiv verändert. Unsere Große Anfrage hat der ehemalige Landtagsabgeordnete und jetzige Europaabgeordnete Michael Theurer maßgeblich mit auf den Weg gebracht. 26 Städte und Gemeinden haben sich zusammengeschlossen und eine organisatorische Plattform zur regionsübergreifenden interkommunalen Zusammenarbeit geschaffen. Im Gäuquadrat wohnen rund 263.000 Einwohner, die Bevölkerung ist in den vergangen zehn Jahren um 5,5 Prozent angewachsen (Landesdurchschnitt plus 3,4 %). Die Lage zwischen der Landeshauptstadt und dem Bodensee ist attraktiv.Das Gäuquadrat weist eine deutlich höhere Beschäftigungsdynamik auf als Baden-Württem¬berg insgesamt, nämlich plus 6,6 Prozent gegenüber plus 2,4 Prozent. Interessant ist, dass dabei alle Wirtschaftssektoren beteiligt sind. Im produzierenden Gewerbe gab es einen ge-ringeren Beschäftigungsabbau und bei den Dienstleistungen eine deutlich stärkere Zunahme als im Landesdurchschnitt. Die Gemeinden Ammerbuch, Horb, Simmersfeld, Nufringen, Gärtringen und Deckenpfronn ragen mit Zunahmen von über 20 bis sogar über 40 Prozent bei den Beschäftigten besonders heraus.Auch im Tourismus ist die Entwicklung durchaus positiv. Immerhin führen 9 von den 26 Ge-meinden des Gäuquadrats ein Prädikat nach dem Kurortegesetz. Eine Förderung durch die Landesregierung erhielten in den letzten Jahren die Städte Wildberg und Altensteig. Für die nächsten Jahre sind mit dem Grünprojekt in Horb im Jahr 2011, der Gartenschau 2012 in Nagold und den Heimattagen 2013 im Neckar-Erlebnistal – zu dem sich die Gemeinden Sulz, Horb, Rottweil, Starzach und Eutingen im Gäu zusammengeschlossen haben – wichtige tou-ristische Impulse zu erwarten. Ein besonderer Problemkreis ist die Verkehrsinfrastruktur: Täglich ist die Autobahn A 81 in den Verkehrsnachrichten. In diesem Sommer kam endlich eine tragfähige Finanzierungsver-einbarung zum Lärmschutz im Bereich Sindelfingen-Böblingen zustande. Nun muss das Pro-jekt aber noch im Bundeshaushalt verankert werden bevor endlich gebaut werden kann. Die ganze Region zwischen Stuttgart und Bodensee wartet dringend darauf. Zu nennen ist weiter die B 28a als dringend auszubauende Ostwest-Verbindung, die mit einer Hochbrücke bei Horb an die A 81 angeschlossen werden soll und Herrenberg als immer noch problematische Stadtdurchfahrt. Bei rund der Hälfte der Landesstraßen besteht Sanierungsbedarf, hier ist aber vieles inzwischen in Arbeit. Wichtigstes Neubauprojekt der letzten Jahre war die L 1361 von Nagold zur A 81.Problematisch ist auch die Gäubahn: hier steht immer noch die Genehmigung der TEN-Mittel durch die EU aus, dies wäre eine wichtige Basis, um den nach dem zweiten Weltkrieg abge-bauten zweiten Schienenstrang wenigstens teilweise wieder aufzubauen. Nur so könnte der Fahrplan optimiert werden. Die die Verbindung heißt heute nur noch Stuttgart – Zürich, früher ging die Verbindung von Hamburg bis Neapel; geprüft wird inzwischen wenigstens eine Wei-terführung nach Chur. Der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg ist mit der Planung in Vorleistung getreten, nun hoffen alle auf eine baldige Umsetzung durch den Bund.Schwierig ist nach wie vor das Zusammenspiel zwischen den fünf Verkehrsverbünden. Es gibt zwar bereits Kooperationen, aber hier sind durchaus noch Reserven in Bezug auf Effi-zienz und Kunden-Qualität vorhanden. Die weitere Verbesserung der Übergangsmöglichkei-ten ist ein Zwischenziel, ein einheitlicher Tarifverbund wäre ideal.Entwicklungsfähigkeit besteht im Gäuquadrat auch im Wissenschaftsbereich: Bisher gibt es Außenstellen der Dualen Hochschule in Horb mit 700 Studierenden im Maschinenbau und Ingenieurwesen und in Rottenburg mit 400 Studierenden in Betriebswirtschaftslehre in den Bereichen Forst und Holzbetriebswirtschaftslehre. Für die Ergänzung durch ein Gründerzent-rum Forst-Holz wäre die Region nach Aussage der Landesregierung geradezu „prädesti-niert“. Geprüft werden sollte eine Ergänzung des Wissenschaftsangebotes. Berroth: „Ich könnte mir die Außenstelle einer Dualen Hochschule im Sozial- und Pflegebereich zum Bei-spiel im Raum Herrenberg gut vorstellen.“ Letztendlich fehlt noch die planerische Umsetzung eines übergreifenden Verkehrskonzepts; ein umfassendes regionales Gewerbemanagement ist bisher nur in Ansätzen vorhanden und sollte weiterentwickelt werden. Zusammenfassend regt die FDP/DVP an, dass die Regional-verbände durch die Landesregierung verpflichtet werden, in „Grenzlagen“ verstärkt übergrei-fend zu planen und dann auch die Umsetzung zu unterstützen.Das Gäuquadrat ist im Übrigen ein hervorragendes Beispiel, wie gute Zusammenarbeit kom¬munaler und staatlicher Stellen, aber auch der Wirtschaft völlig freiwillig und ohne Gesetze und staatliche Verordnungen funktionieren kann. Das gute Zusammenwirken vieler Men-schen und Institutionen ist daher besonders lobend hervorzuheben und Unterstützung durch staatliche Stellen immer hilfreich.“

Bürger profitieren von künftiger Wahlfreiheit – Bezirke werden alle 7 Jahre ausgeschrieben – Die mittelstandspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Beate Fauser, erklärte in einer Landtagsdebatte über künftige Veränderungen im Schornsteinfegerwesen:„Ab dem 1. Januar 2013 kann sich jeder Hauseigentümer seinen eigenen Schornsteinfeger wählen und die Preise mit ihm frei vereinbaren.

Mit dem Gesetzentwurf über die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, das wir heute beraten, wird ein Teil des Reformgesetzes umgesetzt. Anstelle der Übertragung eines Kehrbezirks bis zur Rente aus einer Bewerberliste, werden die frei werdenden Bezirke alle sieben Jahre neu ausgeschrieben. Da-mit soll auch jüngeren Bewerbern die Chance zu einem früheren Einstieg in die Berufslaufbahn gegeben werden. Die fachliche Qualifikation wird weiter verbessert.Das Auswahlverfahren soll durch verschiedene Kriterien bestimmt werden: Noten der Gesellen und Meisterprüfung, Erfahrungen im Beruf als Kehrbezirksinhaber, Weiterbildungsmaßnahmen und Ortskenntnisse.Nach einem Punktesystem wird der Bewerber mit der Zustimmung der unteren Verwaltungsbehörde und weiterer sachkundiger Dritter für sieben Jahre bestimmt. Dies ist ein erster Schritt zu mehr Wettbewerb im Schonsteinfegewesen.“

Landesregierung setzt sich für unbürokratische Anerkennung von Qualifikationen ein – In einer Landtagsdebatte zum Thema „Erleichterte Anerkennung ausländischer Qualifikationen“ sagte die mittelstandspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Beate Fauser unter anderem: „Für unsere Gesellschaft ist es von großer Bedeutung, dass die Menschen in Baden-Württemberg – und zwar Deutsche wie Migranten – eine Chance auf Arbeit, berufliche Per-spektiven und Entwicklungsmöglichkeiten haben.

Nur dadurch wird Integration und ein positives Miteinander der Kulturen möglich. Bei der Anhörung der Landesregierung zum Thema „Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen“ wurde darüber diskutiert, wie eine Vereinfachung der Verfahren zur An-erkennung von ausländischen Abschlüssen vor allem für Migranten aus nichteuropäischen Staaten erreicht werden kann. Viele Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um ein verbesserte Förderung zu ermöglichen. Die Agentur für Arbeit stellte die inzwischen vorhandenen Beratungs- und Fördermöglichkeiten vor. Übereinstimmung bestand darin, dass mangelnde Deutschkenntnisse vieler Migranten ein wesentliches berufliches Handicap darstellen. Von der Agentur für Arbeit werden deshalb neben Integrationskursen bereits berufsbezogene Sprachkurse angeboten. Hierfür stehen in Baden-Württemberg seit 2009 rund 1.800 Plätze zur Verfügung. Ab Dezember 2009 werden im Ausland erworbene Abschlüsse auch ohne Anerkennung systematisch erfasst. Inzwischen gibt es in Stuttgart einen qualifizierten Anerkennungsberater, der gezielt von den Job-Centern eingeschaltet werden kann. Fragen von Ratsuchenden können direkt über eine In-ternetadresse der Arbeitsagentur erfolgen. Die Berater übernehmen nicht nur eine Lotsen-funktion und Fall bezogene Begleitung, es gibt darüber hinaus eine finanzielle Unterstützung für die Übersetzung von Zeugnissen, Abschlüssen bzw. deren Nachweise. Über das Berufs-bildungsgesetz können Nachqualifizierung und Fortbildung vorgenommen werden. Die bereits angegangenen Aktivitäten werden im Moment weiter ausgebaut und auch entsprechend der Wirtschaftsministerkonferenz, die zu diesem Thema im Juni dieses Jahres beraten hat, vorangetrieben.Eine erfolgreiche Anlaufstation ist die Otto-Benecke-Stiftung, die mit der Integration zuge-wanderter Akademiker/Innen eine reichhaltige Erfahrung hat und insgesamt 30.000 Stipen-dien vergeben konnte. Bei aller Förderung von Arbeitnehmern bleibt festzuhalten, dass in Baden-Württemberg hohe Qualitätsanforderungen von Seiten der Wirtschaft bestehen und dass hohe Standards in allen Branchen gefordert werden. Hohe Qualität ist gleichzeitig Verbraucherschutz. Ob im Handwerk oder im Gesundheitsbereich. Die Forderung der IHK, dass Gleichstellung kein Etikettenschwindel sein darf, muss ernst genommen werden. Es ist darüber hinaus darauf zu achten, dass sich Arbeitgeber auf angegebene Berufsbezeichnungen verlassen können.Insgesamt ist festzuhalten, dass die Menschen so gut fortgebildet werden müssen, dass sie nicht sofort in der Probezeit wieder entlassen werden. Die Marke „Made in Germany“ muss in jedem Fall erhalten werden, um auch zukünftig national und International in einem globalen System erfolgreich arbeiten zu können. Selbstverständlich darf es auch für Migranten keinen Abschluss ohne Anschluss geben, die Durchlässigkeit – nicht nur der Schule, sondern auch der beruflichen Chancen – muss erhalten bleiben. Deshalb fordern wir für Migranten eine weitere Förderung und Beratung, es gibt aber auch in diesem Bereich nicht nur ein Bringschuld, sondern auch eine Holschuld, um die entspre-chenden Aufstiegsmöglichkeiten ergreifen zu können. Heute schon kann man in vielen Abendschulen und anderen Fort- und Weiterbildungseinrichtungen die Aktivitäten unserer ausländischen Mitbürger positiv bewerten. Die Politik hat erkannt, dass alle Potenziale von Können und Fähigkeiten genützt werden müssen, dies wird selbstverständlich auch von der Landesregierung vorangetrieben.“

Schulträger brauchen Flexibilität und notwendigen Handlungsspielraum – Die bildungspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Birgit Arnold, sagte in einer Landtagsdebatte über die neue Werkrealschule unter anderem: „Ich zitiere das Kultusministerium: ‚Schulen müssen flexibel und differenziert auf die veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen reagieren.

Dazu brauchen sie erweiterte Handlungsspielräume. So kann jede Schule die besten Lösungen für die spezifischen Problemstellungen vor Ort realisieren.’ Das sind wunderbare Worte – sie könnten eins zu eins auch von der FDP stammen. Sie sehen, wir sind uns in der Regierungskoalition einig. Woran es – zugegeben – noch etwas hapert, das ist die Umsetzung.Wir reagieren auf geänderte wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Genau das tun wir mit der Einführung der neuen Werkrealschule. Und uns von der FDP/DVP-Fraktion war von Anfang an klar: Die neue Werkrealschule wird nur dann ein Erfolg, wenn wir die Menschen vor Ort mitnehmen. Schulträger und Schulleiter brauchen die nötige Flexibilität, sie brauchen den nötigen Handlungsspielraum. Dann können sie vor Ort ein Bildungsangebot machen, das passt, das akzeptiert und mitgetragen wird. Wir haben deshalb den ursprünglichen Gesetzentwurf des Kultusministeriums in diesem Sinne verändert und halten an unserer Rechtsauffassung mit Nachdruck fest.Wir betonen noch einmal: die Zweizügigkeit der neuen Werkrealschule kann an mehreren Standorten realisiert werden – horizontal und vertikal, auch für die Klassen 8 und 9. Überlassen wir es den Schulen und Schulträgern, wie sie das vor Ort umsetzen. Das Konzept der neuen Werkrealschule ist attraktiv mit seinen Kernelementen – der individuellen Förderung, der frühen und intensiven Berufsorientierung und dem mittleren Bildungsabschluss.Sie, Herr Mappus, haben es treffend formuliert und über diesen Satz haben wir uns gefreut: ‚Wir bringen die mittlere Reife aufs Dorf.’ Genau das ist es. Und das wollen auch die Eltern. Aber es sei mir an dieser Stelle gestattet, wieder zu betonen:Der mittlere Abschluss muss für möglichst viele Schüler der Werkrealschule der Regelabschluss werden. Das bedeutet – wir brauchen in diesem sechsjährigen durchgehenden Bildungsgang eine individuelle Förderung der Schüler von Anfang an,ab Klasse 5 auf das Ziel hin „Mittlere Reife“. Sie wissen jetzt schon, was kommt. Eine Schule gibt es in unserem Land. Sie führt uns das beispielhaft vor – das Schulzentrum Amtzell. Das ist auch der richtige Weg für die neue Werkrealschule.

Ziel: Weiterhin Spitzenplatz belegen – FDP fordert Ausbau der beruflichen Gymnasien – „Unser wichtiges Ziel wird sein, dass die berufliche Bildung weiterhin den Spitzenplatz belegt.“ Dies sagte die Obfrau der FDP/DVP-Landtagsfraktion in der Enquête „Berufliche Schulen, Aus- und Weiterbildung“, Heiderose Berroth in einer Landtagsdebatte über die Situation der beruflichen Schulen.

Trotz schwieriger Voraussetzungen durch heterogene Klassen, Schüler und Lehrerschaft bei verschiedensten Schularten leisteten die Beruflichen Schulen einen wesentlichen Beitrag für die Umsetzung des Prinzips „Kein Abschluss ohne Anschluss“, sagte Berroth. Das differenzierte Berufsbildungssystem in Baden-Württemberg biete gute Chancen für einen erfolgreichen Start von Jugendlichen ins Berufsleben. Dieses Thema soll neben der Weiterbildung im besonderen Blick der Enquetekommission „Fit fürs Leben in der Wissensgesellschaft“ stehen.„Die durchschnittliche Klassenstärke von über 29 Schülern zeigt, dass die beruflichen Gymnasien proppevoll sind“, sagte Heiderose Berroth. Mittlerweile erreichen über 30 Prozent der Abiturienten die Hochschulreife über die beruflichen Gymnasien und es gibt Wartelisten. Deshalb müsse dieser Bereich dringend ausgebaut werden. Angesichts der wirtschaftlichen Situation sowie der Europäisierung der Berufsbildung stehe das Duale System vor besonderen Herausforderungen. Daneben gelte es, die Ausbildungsreife von Jugendlichen zu verbessern, den Unterrichtsausfall zu minimie-ren sowie das Elternengagement zu fördern.

Kfz- und Mineralölsteuer reduzieren – Zweckbindung für Straßenbauprogramm West – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat sich in einer Aktuellen Debatte des Landtags nachdrücklich für die Einführung einer Pkw-Maut ausgesprochen: „Für eine zukunftsfähige Finanzierung von Ausbau und Unterhalt unseres Fernstraßennetzes ist es unerlässlich, jetzt auf eine Nutzerfinanzierung durch Maut umzusteigen“.

Nach den Worten von Rülke sollten auch die ausländischen Verkehrsteilnehmer, die die deutschen Fernstraßen nutzen, an der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur beteiligt werden. Genauso wie auch die deutschen Autofahrer in der Regel im Ausland an der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur beteiligt werden.In der von der FDP/DVP-Fraktion beantragten Debatte sagte Rülke, gerade für Baden-Württemberg sei es von zentraler Bedeutung, dass die Haushaltsabhängigkeit der Investitionsmittel durch Erhebung einer Maut für Pkw endlich gelindert wird. „In Baden-Württemberg werden wir bis 2025 ein überdurchschnittliches Wachstum im Güter- und Personenverkehr auf der Straße verzeichnen, soviel wie kein anderes Bundesland.“ Ohne die Pkw-Maut ist nach den Worten von Rülke davon auszugehen, dass weiterhin ein Planungsüberhang bei wichtigen Ausbauprojekten aufgrund chronischer Unterfinanzierung durch den Bund bestehen bleibt. „Bald haben wir eine sechsspurige Autobahn bis ins Albvorland, um uns dann weiterhin durch ein 12 Kilometer langes Nadelöhr zu quälen, weil die Finanzierung des neuen Albaufstiegs der A8 immer noch nicht gesichert ist“, sagte Rülke. Deshalb sei es notwendig, kurzfristig erzielbare Erlöse aus der Maut zweckgebunden für ein Straßenbauprogramm West zu verwenden, um den Investitionsstau endlich aufzulösen. „Ein schlechtes Fernstraßennetz schadet unserer Wirtschaftskraft und bringt Nachteile für unsere exportorientierten Wirtschaftszweige, deshalb muss jetzt bei uns wieder mehr investiert werden, damit wir wirtschaftlicher Leistungsträger in Europa bleiben.“ Hans-Ulrich Rülke machte jedoch deutlich, dass er eine Pkw-Maut nur bei gleichzeitiger Entlastung der Bürgerinnen und Bürger befürwortet: „Im Gegenzug zur Einführung einer Maut für Pkw muss die KfZ-Steuer abgeschafft und gegebenenfalls die Mineralölsteuer reduziert werden. Nur so werden alle Straßennutzer, auch solche im Transitverkehr, gleichmäßig an der Finanzierung unserer Infrastruktur beteiligt.“Der FDP/DVP-Fraktionsvorsitzende betonte, dass für ihn derzeit die Vignette die ein-zig akzeptable Lösung zur Mauterhebung ist. Zwar sei eine streckenbezogene Maut aufgrund ihrer Nutzungsabhängigkeit ökologischer, doch stünden hier massive datenschutzrechtliche Bedenken entgegen: „Die derzeitig verfügbaren Systeme für die Erhebung einer streckenbezogenen Maut erlauben die Erstellung von Bewegungsprofilen der Bürgerinnen und Bürger. Solche Datenansammlungen in öffentlicher Hand sind mit Blick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus liberaler Sicht nicht akzeptabel. Deshalb kann das neue niederländische System kein Modell für Deutschland sein“, sagte Rülke.

Essensangebote können sich sehen lassen – Kosten für Kinderbetreuung senken – Der FDP-Landtagsabgeordnete und hochschulpolitische Sprecher, Dietmar Bachmann, sagte in einer Landtagsdebatte über „Die Situation der Studentenwerke im Land“ unter ande-rem Folgendes (es gilt das gesprochene Wort):

„Zunächst möchte ich der Landesregierung für ihre Antwort danken. Sie zeigt, wie hervorra-gend unsere Studentenwerke dastehen. Deshalb sind wir der SPD dankbar für diese Große Anfrage und ganz allgemein für die vielen Gelegenheiten, die hervorragende Arbeit unserer Koalition ins rechte Licht zu rücken. Umso mehr erinnert der verzweifelte Versuch, an dieser Tatsache vorbei zu argumentieren an die Suche nach dem Stein im Kirschkuchen. Damit sind wir beim Thema – beim Essen.Eine Hauptaufgabe der Studentenwerke ist es, die Studierenden zu niedrigen Preisen mit gutem schmackhaftem Essen zu versorgen. Die Angebote unserer Studentenwerke können sich durchaus sehen lassen. Hierfür gilt unser Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Mensen für ihre tägliche Arbeit! Während zu meiner Zeit drei Kellen schwer unterscheidbaren Essens auf das berühmte „Immerkalttablett“ der Standard waren – die Älteren werden diese Metallteile noch kennen, die dafür garantierten, dass das Essen bei Ankunft am Tisch allenfalls noch lauwarm war – erinnern manche Mensen heute an die Kantinen der Banken vor der Krise. Besonders beachtlich ist, dass diese Leistung für einen Preis zwischen etwa 2,– € und 3,40 € auf den Teller gebracht werden kann. Bei einem Kostende-ckungsgrad zwischen 60 und 70 % liegen die tatsächlichen Kosten pro Essen zwischen 3,– und 4,40 €. Dies ist ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Der Zuschuss von knapp 20 Mio. €, den die Studentenwerke jedes Jahr erhalten, fließt übrigens zu fast 90 % in die Verpflegung.Eine weitere Aufgabe der Studentenwerke ist die Kinderbetreuung. Das Angebot erscheint bedarfsgerecht, zumal auch Studierende ihre Kinder in anderen, z.B. kommunalen Einrich-tungen unterbringen können. Die Gebühren zwischen 96,– € in Karlsruhe und € 220,– in Freiburg sind gerade für Studierende mit Kindern eine nicht unerhebliche Belastung. Aus unserer Sicht wäre es wünschenswert, wenn diese Gebühren gesenkt werden könnten. Hier lassen sich wohl seitens der Studentenwerke noch Einsparungen erzielen, die an die Betroffenen weiter gegeben werden können. Wenn das Studentenwerk Karlsruhe mit 96,– € einen Kostendeckungsgrad von 30,6 % erreicht, fragt man sich, warum das Studentenwerk Bodensee mit 167,– € nur einen Kostendeckungsgrad von 21,– % erzielt.Bleiben die Studentenwohnheime als die dritte große Säule in der Arbeit der Studentenwerke. In Baden-Württemberg stehen für etwa 15 % der Studierenden Wohnheimplätze zur Verfügung. Damit liegen wir – wie es sich gehört – an der Spitze der westdeutschen Länder. Etwa ein Drittel dieser Plätze wird nicht von den Studentenwerken zur Verfügung gestellt, sondern von anderen Trägern. Dies ist möglich, weil auch die von den Studentenwerken betriebenen Wohnheime weitgehend kostendeckend arbeiten. Der Markt wird also nicht durch überzogene Subventionen verfälscht und ermöglicht anderen Trägern den Einstieg. Mehr Plätze wären wünschenswert. Aber in Zeiten knapper Kassen kann der Ausbau durch die öffentliche Hand auch in diesem Bereich nur in Schritten erfolgen. Und er erfolgt: In den nächsten 10 Jahren werden etwa 2500 neue Wohnheimplätze gebaut. Unverständlich ist auch hier die Kritik der Opposition an dem knappen Wohnraumangebot an den Hochschulstandorten. Schließlich war es die rot-grüne Bundesregierung, die diese Verknappung bewusst herbeigeführt hat.Eine ihrer Verschärfungen im Mietrecht war die Regelung, dass Vermieter im selbst bewohnten Haus nur noch einem, nicht wie früher zwei Mietern vereinfacht kündigen können. Viele der Betroffenen haben die Konsequenzen gezogen und die Studentenbuden stehen jetzt leer. Und mal ehrlich: Kann man es einer alten Frau verübeln, wenn sie sich die Option erhalten will, allnächtliche Feten durch eine Kündigung zu beenden? Wir sind optimistisch, dass sich hier bald etwas ändert. Schließlich haben wir jetzt ja auch im Bund eine Koalition in unseren Landesfarben und damit die Chance, durch einen Federstrich unter die rot-grüne Vergangenheit rasch dem Wohnraummangel abzuhelfen.“

Etyhlen-Rohrleitungsgesetz guter Kompromiss – Eigentumsrechte berücksichtigt – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat in einer Landtagsdebatte zur zweiten und abschließenden Beratung des baden-württembergischen Etyhlen-Rohrleitungsgesetzes bekräftigt, dass es sich um ein ökonomisch und ökologisch sinnvolles Vorhaben handle, Etyhlen durch eine unterir-dische Pipeline durch Baden-Württemberg zu transportieren. Nachdem der Bau selbst in vielen Gremien breit diskutiert worden war und weitgehend Einigkeit herrschte, ging es letztlich nur noch um den Zeitpunkt.

Jetzt sei die richtige Balance zwischen den wirtschaftlichen Interessen und dem Schutz des Eigentums gefunden worden. „Wir haben von den Betreibern erwartet, dass mit den Eigentümern geredet wird und nach einer Lösung im Einvernehmen gesucht wird“, betonte Rülke. Ein zu früh geschaffenes Gesetz könne falsche Signale aussenden. Der Hinweis, mit einem schnelleren Gesetzgebungsverfahren hätte man durch den früheren Baubeginn die Konjunktur stärken könne, verkenne die Realität. „Es wird schon dauernd gebaut im Land. Wir haben uns nichts vorzuwerfen“, so Rülke. Schließlich gebe es bereits viele genehmigte Trassenkilometer. Mit dem Gesetz gehe es darum, die Lücken zu schließen, die durch einige wenige sogenannte „Totalverweigerer“ entstanden seien. „Das Gesetz kommt somit zeitnah und zum richtigen Zeitpunkt“, so Hans-Ulrich Rülke.

Gesetz ist Kompromiss – Liberale hätten Allkammermodell bevorzugt – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat in einer Land-tagsdebatte zur zweiten und abschließenden Beratung des Entwurfs der Landesregierung zum „Gesetz über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg (EA-Gesetz BW)“ bekräftigt, dass es sich um einen guten Kompromiss handle, der rechtzeitig komme.

Mit dem Gesetzentwurf wird die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungs-richtlinie, DLR) umgesetzt. Für ausländische aber auch inländische Betriebsgründer wird es einen einheitlichen Ansprechpartner geben, der sämtliche Verwaltungsverfahren zur Unter-nehmensgründung bündelt.Zu Beginn der Debatte ging Dr. Rülke direkt auf seine Vorrednerin ein, die unter Hinweis auf das Landesverwaltungsverfahrensgesetz einen Änderungsantrag der SPD als unnötig abwehrte, weil die Kommunen unbeschadet des einheitlichen Ansprechpartners weiterhin selbst aktiv werden dürften und diese nicht verdrängt würden, weil den einheitlichen Ansprechpartnern kein Vorrecht eingeräumt werde. „Selten war ich Ihnen so dankbar wie heute“, sagte Rülke „Sie stellen klar, dass unser Ansatz des alleinigen Allkammermodells ausreichend gewesen wäre“. Durch die erforderlich gewordene Einbeziehung der Stadt- und Landkreise, die neben den originär benannten Kammern auch als einheitlicher Ansprechpartner fungieren können, befürchte er eher mehr Bürokratie als bei einer alleinigen Zuständigkeit der Kammern. Deshalb sei er froh, dass in drei Jahren eine Evaluation erfolge, so Rülke. „Ich wage die Prognose, dass sich aufzeigen wird, dass das alleinige Allkammermodell besser ist“, so Hans-Ulrich Rülke.

Folter verstößt gegen die Menschenwürde und hat in einem Rechtsstaat nichts zu suchen – Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, sagte in der Plenardebatte zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen „gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“, folgendes (es gilt das gesprochene Wort):

„Durch die “Einrichtung eines nationalen Präventivmechanismus” wollen wir einen noch besseren Schutz gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe erreichen. Wir fragen uns natürlich alle: Ist dies eigentlich notwendig? Bei uns wird doch nicht gefoltert. Schließlich enthalten Art. 5 der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen und Art. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Folter-Verbot.Im innerstaatlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland ist ein Folterverbot in Art. 1 und in Art. 104 im Grundgesetz geregelt. Also wozu denn noch eine Einrichtung? Dennoch begrüße ich mit meiner Fraktion diese sinnvolle Einrichtung. Denn wir in Deutschland sind nicht frei von Schuld: Die Bundesrepublik Deutschland wurde in der Vergangenheit mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für Verstöße gegen die UN-Antifolterkonvention verurteilt.Im Fall Vera Stein wurde der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 75.000,- Euro zugesprochen. Im Jahre 2002 erregte der Fall Daschner in Deutschland große Aufmerksamkeit. Der Jurastudent Magnus Gäfgen entführte den Bankierssohn Jakob von Metzler, erstickte ihn und versteckte die Leiche. Gäfgen wurde festgenommen, gestand die Entführung und verriet das Versteck nicht, wo er den entführten Jungen gefangen hielt. Der ehemalige Polizeipräsident von Frankfurt hat am 01.10.2002 durch einen weiteren Beamten Folter androhen lassen, um das Versteck in Erfahren zu bringen. Daschner wurde wegen Aussageerpressung später zu einer Geldstrafe verurteilt.2004 wurde bekannt, dass während der Grundausbildung bei der Bundeswehr in Coesfeld, Rekruten bei nachgestellten Geiselnahmen gefol-tert wurden, indem man sie fesselte und mit Wasser bespritzte. Ferner seinen die Soldaten mit Elektroschockgeräten und durch Schläge in den Nacken misshandelt worden. Wir wollen verhindern, dass sich solche Fälle bei uns in Deutschland wiederholen. Folter ist in jeder Form abzulehnen, da sie gegen die Menschenwürde verstößt und in einem Rechtsstaat nichts zu suchen hat.“

Frei leben – ohne Gewalt ist ein grundlegendes Menschenrecht – „Frei leben – ohne Gewalt ist ein grundlegendes Menschenrecht, das wir mit aller Entschiedenheit immer wieder einfordern müssen. Allerdings ist noch immer für viele Frauen Gewalt ein Bestandteil ihrer Lebensrealität“. Dies sagte die frauenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Birgit Arnold, anlässlich des Internationalen Tags „Nein zu Gewalt an Frauen“, der alljährlich am 25. November begangen wird.

Deshalb sei es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der Gewalt gegen Frauen und deren Kinder, die mit ihren Müttern unter der Gewalt leiden, den Boden zu entziehen.Nach wie vor sei es eine traurige Tatsache, dass Frauen und Kinder gerade im sozialen Nahbereich häufig von Gewalt betroffen sind, sagte Birgit Arnold. So fanden in Baden-Württemberg im Jahr 2008 insgesamt 1.864 Frauen und 2.012 Kinder in Frauen- und Kinderschutzhäuser eine Aufnahme und Betreuung. Der Platzverweis sowie die Einrichtung und Unterhaltung von Frauen- und Kinderschutzhäusern seien erfolgreiche und wirkungsvolle Maßnahmen im Kampf gegen die Gewalt an Frauen und ihren betroffenen Kindern, so Birgit Arnold. Die Einrichtung einer bundesweit einheitlichen Frauen-Notrufnummer wurde von den frauenpolitischen Sprecherinnen aller Fraktionen im baden-württembergischen Landtag unterstützt. Ziel der geplanten bundesweiten, anonymen Notrufnummer ist es, auch außerhalb der üblichen Bürozeiten telefonische(Erst-)Beratung für Frauen in allen Gewaltsituationen zu leisten und eine kompe-tente Weitervermittlung an die Unterstützungseinrichtungen vor Ort zu ermögli-chen. Frei geschaltet wird die bundesweite Notrufnummer voraussichtlich Ende 2011. „Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter und kommt in allen Gesellschaftsschichten vor. Dies immer wieder zu thematisieren und nicht den Mantel des Schweigens darüber zu decken, sind wir den Opfern schuldig“, so Birgit Arnold.

Forderung der FDP umgesetzt: behördlicher und privater Datenschutz zusammengelegt – Der justizpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, sagte in einer Landtagsdebatte über den „Fünften Tätigkeitsbe-richt des Innenministeriums zum Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich“ unter anderem (es gilt das gesprochene Wort):

„Ich danke Innenminister Rech, seinen Mitarbeitern für den sehr ausführlichen und überzeugenden Bericht. Der Bericht macht deutlich, dass es zahlreiche Defizite auf dem Gebiet des nichtöffentlichen Datenschutzes gibt. Umso mehr begrüße ich ausdrücklich, dass jetzt eine langjährige Forderung der FDP umgesetzt wird: Die Aufsicht von behördlichem und privatem Bereich wird endlich zusammengelegt. Damit setzt Baden-Württemberg eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und Europäischen Rates um. Der vorliegende Bericht macht deutlich, dass es zahlreiche Defizite auf dem Gebiet des nichtöffentlichen Datenschutzes gibt.Der Bericht macht aber auch deutlich, dass der Arbeitnehmerschutz dringend gestärkt werden muss. Hier haben die Koa-Verhandlungen in Berlin Erfreuliches ergeben: – Neu eingeführt wird die Stiftung Datenschutz (Vorbild Stiftung Warentest). Danach sollen die Produkte und Dienstleistungen auf ihre Daten-schutzfreundlichkeit überprüft werden. Dies ist ein sehr wichtiger Beitrag, damit der Selbstdatenschutz auch tatsächlich ausgeübt werden kann und nicht nur auf dem Papier steht.- Es wird auch eine generelle Reform des Datenschutzgesetzes geben.- Der Arbeitnehmerdatenschutz soll ein eigens Kapitel im BDSG bekommen.- Hier wird dann die besondere Situation der Arbeitnehmerverhältnisse gebührend berücksichtigt werden.- Wir müssen exakt regeln, welche Daten der Arbeitgeber abfragen und gegebenenfalls speichern darf.- Den Arbeitnehmern werden dadurch auch insgesamt mehr Recht eingeräumt werden.- Diese wichtigen Punkte können dann auch in einem Datenschutzgesetz als Grundlage dienen.Wichtiger Ansatz- und Knackpunkt im Rahmen einer solchen Novelle wird sein: Die Bedeutung der Einwilligung in die Datenspeicherung. Hier müssen wir die Entscheidung treffen, ob ihr eine maßgebliche Rolle zukommen soll. Dann müssen wir auch dafür sorgen, dass der Betroffene tatsächlich die Möglichkeit hat, einzuwilligen oder aber, ob die Daten, die über eine Einwilligung erteilt werden, zusätzlich über eine irreversible Zweckbindung geschützt werden sollen.Ich halte folgende Voraussetzung für dringend erforderlich: Diejenige Stelle, die Daten über mich gespeichert hat, muss mir auch meine Anfrage hin mitteilen woher er meine Daten hat. Falls er dieses nicht klar und zweifelsfrei sagen kann müssen auch Konsequenzen drohen. Es kann nicht sein, dass private Daten sammeln ohne mein Einverständnis und mit diesen unerlaubten Daten ein Handel betreiben. Mit den Daten anderer Menschen müssen alle behutsamer umgehen: Es darf einfach nicht sein, dass Versicherungen und Banken mit den Daten ihrer VNs und ihrer Kunden einen Handel betreiben. Ein besonderes Problem dürfte auch künftig alles um Google-Earth sein. Können wir privaten Firmen einfach erlauben, Privathäuser zu fotografieren und ganz öffentlich ins Netz stellen? So werden Passanten fotografiert, ohne gefragt zu werden.Als positives Beispiel ist die Gemeinde Molfsee bei Kiel zu nennen, die Google untersagt hat, ihre Gemeinde aufzunehmen. Ich glaube nein, es muss zumindest vorher die Einwilligung des Eigentümers oder auch des unmittelbaren Besitzers eingeholt werde. Nicht erfreut war ich allerdings über die Ausführungen zum Datenschutz bei Rechtsanwälten, wenn sie auf dem Gebiet der Forderungsbeitreibung tätig sind.Ich erinnere: Die Rechtsanwälte sind nach unserem Rechtsverständnis zwar freiberuflich tätig. Aber: sie sind auch ein Organ der Rechtspflege und haben daher im Verhältnis zu ihren Mandaten ein besonderes Vertrauens-verhältnis. Es ist daher meines Erachtens einfach nicht möglich die Rechtsanwälte einem Inkassounternehmen gleichzusetzen.Aus liberaler Sicht muss die Bedeutung des Datenschutzes in der Bevölkerung wieder deutlich gemacht werden. Die kann nur erreicht werden, wenn datenschutzrechtliche Fragestellungen bereits in der Schule thematisiert werden. Die Schülerinnen und Schüler müssen z. B. wissen welche Konse-quenzen in Eintrag im Schüler VZ für sie hat. Wir Liberale wollen ein modernes, leicht verständliches, technikfestes und übersichtliches datenschutzrecht, das den Anforderungen in unserer digitalen Welt gerecht wird.“’

Mehr gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen ermöglichen – „Künftig soll jedem Kind die Schule offenstehen, in der es am besten gefördert werden kann, sei es in der Regel- oder Sonderschule.“ Dies sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, auf einem Kongress der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz zum Thema gemeinsamer Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderungen. Nach den Worten von Rülke hat die FDP in der baden-württembergischen Regierungskoalition darauf hingewirkt, dass neue Wege beschrit-ten werden können. „Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund der vom deutschen Bundestag ratifizierten UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, sagte Rülke.

Die FDP/DVP-Landtagsfraktion unterstützt den baden-württembergischen Kultusminister in seinem Vorhaben, die Sonderschulpflicht abzuschaffen. Auf der Grundlage der Empfehlungen eines vom Kultusminister berufenen Expertengremiums sollen weitere Möglichkeiten des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderungen geschaffen werden, sagte Rülke. „Ausdrücklich betonen möchte ich jedoch, dass die Sonderschulen nicht ersetzt werden sollen. Unser Anliegen ist eine Stärkung der Wahlfreiheit von Eltern, bei deren Kind der Besuch einer Regelschule sinnvoll und dem Wohl des Kindes entsprechend ist.“ Das UN-Übereinkommen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen fordert unter anderem das Recht auf die sogenannte Inklusion. Wie die Vorsitzende der bildungspolitischen Sprecher der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz und stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende im rheinland-pfälzischen Landtag, Nicole Morsblech, sagte, bedeute dies für die Schulsysteme in den Bundesländern gleichermaßen Chance und Herausforderung. „Deshalb möchten wir mit diesem Kongress die vielfältigen Aspekte der Thematik beleuchten, Anregungen für unsere Arbeit in den einzelnen Ländern gewinnen und einen Beitrag zur Meinungsbildung der Liberalen wie der Öffentlichkeit insgesamt leisten.“ Wichtig sei herauszuarbeiten, in welchem Rahmen der gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern gelingen kann, ohne dass die Erfahrungen der bisherigen Akteure im Förderschulsystem in den Hintergrund gedrängt werden, so Morsblech. Nach den Worten der bildungspolitischen Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Birgit Arnold, hat Baden-Württemberg ein hoch differenziertes und erfolgreiches Sonderschulsystem für die Kinder, die eine intensivere Förderung benötigen. „Niemand sollte damit anfangen, unser Sonderschulsystem schlecht zu reden.“ Gleichzeitig setze sich die FDP/DVP-Fraktion dafür ein, deutlicher als bisher auch inklusive Unterrichtsformen in den allgemein bildenden Schulen zu ermöglichen. „Mitten drin und nicht außen vor, das muss in Zukunft unsere Devise sein”, so Birgit Arnold.

Bachmann: Investitionen in Forschung und Bildung sichern nachhaltiges Wachstum – „Wir wollen gerade von Baden-Württemberg aus alles daran setzen, die Haushalts-, Finanz- und Steuerpolitik der schwarz-gelben Koalition zu einem nachhaltigen Erfolg werden zu lassen. Wir wollen alles daran setzen, so rasch wie möglich aus der tiefsten Wirtschaftskrise, die es seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland gegeben hat, wieder herauszukommen.“ Dies erklärte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, auf einer Landespressekonferenz in Stuttgart. Der hochschulpolitische Sprecher Dietmar Bachmann, sagte:

„Die Koalitionsvereinbarung setzt bei Forschung und Bildung Zeichen. Neue Freiräume für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die Anerkennung und Absicherung guter Leistungen durch Stipendien und die Einbeziehung privaten Kapitals werden schon bald Früchte tragen. Dies eröffnet uns die Chance, die europaweite Spitzenstellung Baden Württembergs bei Forschung und Entwicklung, die die Grundlage unserer Wirtschaftskraft ist, abzusichern und auszubauen.“Um den Koalitionsvertrag zu einem Erfolgprogramm werden zu lassen, sind nach den Worten von Hans-Ulrich Rülke die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass unsere Wirtschaft möglichst rasch wieder auf einen stabilen Wachstumspfad zurückfindet. Steuerliche Entlastungen stützen und erleichtern diese Wachstumsstrategie. Sie erleichtern damit anschließend auch die Rückführung einer in schwierigsten Krisenzeiten in Kauf genommenen zusätzlichen Verschuldung. Nichtstun oder gar Steuererhöhungen würden die Krise – und damit auch die zusätzlichen Schulden des Staates und die Belastung der sozialen Sicherungssysteme – verlängern, so Rülke. Selbstverständlich aber lasse sich ein vollständig neues Steuerkonzept nicht in einem Schritt umsetzen. Dem trage auch die Koalitionsvereinbarung Rechnung. Vorrang haben in der aktuellen Situation: • ein Sofortprogramm zur Entlastung der Familien (Erhöhung des Kinderfreibetrags um knapp 1.000 € auf 7.008 €, alternativ Anstieg des Kindergelds um 20 € pro Kind und Monat);• Änderungen der Unternehmenssteuerreform der Vorgängerregierung , u.a. durch die Korrektur gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen (Substanzbesteuerung !) und die Korrektur von Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen;• eine Korrektur der Erbschaftsteuerreform in Form einer geringeren Belastung für Geschwister und Geschwisterkinder sowie durch verbesserte Bedingungen für die Unternehmensnachfolge und• die Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen in Hotel- und Gastronomiegewerbe auf 7%.Dieses Sofortprogramm hat (in der vollen Jahreswirkung) ein Entlastungsvolumen von etwa 7 Mrd. €. Zusammen mit der noch vom alten Bundestag beschlossenen Entlastung im Umfang von ca. 14 Mrd. € (erweiterte Absetzbarkeit der Kran-kenversicherungsbeiträge, bewirkt durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts; sowie leichte Korrekturen bei der kalten Progression) wird es im Jahr 2010 ein Entlastungsvolumen von 21 Mrd. € geben. Dies ist wirtschaftspolitisch unabdingbar, ist aber zugleich auch gesellschafts- und familienpolitisch wichtig.Die Kritik an diesem Teil der Steuerentlastung, die in diesen Tagen von der Opposition und in Teilen der Öffentlichkeit zu hören ist, geht in mehrfacher Weise in die Irre: Die Kombination der Erhöhung des Kinderfreibetrags mit einer Erhöhung des Kindergelds bewirkt eine sehr gleichmäßige Entlastung der Familien. Dies ist auch deswegen richtig, weil Familien (insbesondere mit mehreren Kindern) in jeder Einkommensstufe gegenüber Verheirateten ohne Kinder finanziell deutlich benachteiligt sind.Die Maßnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung korrigieren Regelungen der Großen Koalition, die in der gegenwärtigen Situation eher Krisen verschärfend wirken (z.B. die Substanzbesteuerung im Rahmen der Gewerbesteuer). Sie sind damit zugleich ein Beitrag zu mehr wirtschaftlichem Wachstum.Dasselbe gilt für die Regelungen zur Unternehmensnachfolge im Rahmen der Erbschaftsteuer. Für die Änderung der Besteuerung von Geschwistern und Ge-schwisterkindern sind wiederum familienpolitische Gründe ausschlaggebend (heute eher geringe Freibeträge für Geschwister und deren Kinder (20.000 €).Möglichst 2011 sollen die steuerpolitischen Sofortmaßnahmen in die Umsetzung eines Gesamtkonzepts einmünden, dessen Ziel es ist (Zitat Koalitionsvereinbarung), eine „steuerliche Entlastung insbesondere für die unteren und mittleren Einkommensbereiche sowie für Familien mit Kindern in einem Gesamtvo-lumen von 24 Mrd. € im Laufe der Legislaturperiode“ zu gewährleisten. Wenn es gelingt, die Krise zu überwinden und wieder einen stabilen Wachstumspfad zu erreichen – und nur mit der beschriebenen Politik wird dies möglich sein -, dann erhält ab 2011 auch die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte wieder den Stellenwert, von dem – krisenbedingt – zwischenzeitlich Ausnahmen gemacht werden mussten.Wir teilen auch hier die Aussagen der Koalitionsvereinbarung, in der es heißt:• Wir werden .. einen nachhaltigen Kurs der Sparsamkeit, der Transparenz der öffentlichen Finanzen und der verlässlichen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte verfolgen. Die finanziellen Folgen des Wachstumseinbruchs wer-den wir nicht ungeschehen machen können. Wir sind allerdings überzeugt, dass wir sie durch die Kombination aus nachhaltigem Wachstum und kluger Sparsamkeit schrittweise abtragen und in den kommenden Jahren neue Stärke für unser Land gewinnen können.Wir wissen, nur beides zusammen, nur Haushaltskonsolidierung und ein stabiles, nachhaltiges Wachstum, sind geeignet, bis 2016 gesunde Staatsfinanzen zu schaffen und die Vorgaben der Schuldenbremse des Grundgesetzes zu erfüllen.Das, was wir vom Bund erwarten, und was wir gemeinsam mit dem Bund erreihen wollen, muss natürlich gleichermaßen auch für das Handeln des Landes selbst gelten.Das Bildungskapitel des Koalitionsvertrags 2009 und seine Auswirkungen auf Baden-Württemberg aus liberaler SichtDer hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dietmar Bachmann sagte:„Das Bildungskapitel des Koalitionsvertrags trägt in deutlicher Weise die liberale Handschrift. Freiheit und Autonomie der Bildungseinrichtungen sind die zentralen Leitgedanken des Bildungskapitels. Um Freiheit und Autonomie der Hochschulen zu stärken, haben sich die Koalitionspartner Union und FDP auf die Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) geeinigt. Damit erhalten die Länder die vollwertige Kompetenz in Hochschulfragen übertragen. Gleichzeitig will der Bund eine Wissenschaftsfreiheitsinitiative starten und ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz auf den Weg bringen. Ähnlich wie dies in Baden-Württemberg schon der Fall ist, sollen die Forschungseinrichtungen Globalhaushalte bekommen. Ziel ist ferner, bei Hochschulen die Möglichkeiten von Unternehmensbeteiligungen und Ausgründungen zu verbessern. Mit ähnlicher Zielsetzung wie in Baden-Württemberg bei der Dienstrechtsreform im Wissenschaftsbereich prüft die Bundesregierung Möglichkeiten von außertariflichen Vergütungselementen und Tarifhoheit für die Forschungseinrichtungen, um hochqualifiziertes Personal anzuziehen und zu halten. Der Koalitionsvertrag spricht sich ferner für die weitere Unterstützung des Bologna-Prozesses aus. Zugleich soll die Umstellung der Studiengänge auf Bachelor und Master evaluiert werden, damit die Hochschulen Anpassungen zum Wohl der Studierenden vornehmen können. Hierdurch werden nicht nur die Hochschulen in ihrer Eigenständigkeit gestärkt, sondern auch eine analoge Zielrichtung wie in Baden-Württemberg verfolgt. Wir Liberale haben stets einen Bologna-Prozess befürwortet, der den Hochschulen nicht eine Struktur überstülpt, sondern ihnen den größtmöglichen Gestaltungsspielraum bei der Umstellung auf die gestufte Studienstruktur belässt.Wichtige Maßnahmen im Koalitionsvertrag sind von der Überlegung geleitet, Anreize für die Aktivierung privaten Bildungskapitals zu setzen. Auch aus der häufig zitierten OECD-Studie zu den Bildungsausgaben gemessen am Bruttoinlandsprodukt geht hervor, dass das verhältnismäßig schwache Abschneiden Deutschlands mit 4,8 % nicht zuletzt auf dem Mangel an privat eingesetztem Bildungskapital beruht. Die Koalitionsvereinbarung sieht deshalb unter anderem vor, den Anteil der Stipendiaten mittelfristig von bundesweit 2 % auf 10 % der Studierenden zu erhöhen. Die Stipendien sollen nach Begabung einkommensunabhängig vergeben werden. Erreicht werden soll dies durch ein bundesweites Stipendienprogramm, das gemeinsam mit den Ländern auf den Weg gebracht wird. Von Universitäten und Hochschulen bei Wirtschaft und Privaten eingeworbene Stipendien werden bis zu einer Höhe von 300 Euro pro Monat von der BAföG-Anrechnung freigestellt und bis zur Hälfte (150 Euro) öffentlich bezuschusst. Bund und Länder sollen sich nach dem Willen der Koalitions-partner die Kosten teilen. Auch hier werden Anreize für die Hochschulen sowie für die Wirtschaft und Private gesetzt, Stipendien auf den Weg zu bringen. Auch diese Regelung, die auf Freiwilligkeit setzt und die Hochschulautonomie achtet, trägt eindeutig die liberale Handschrift.Hinzu kommt die Erhöhung des Büchergelds bei den Begabtenförderungswerken auf 300 Euro (bisher: 80 Euro). Es bleibt von der BAföG-Anrechnung befreit. Beschlossen wurde auch der Ausbau der erfolgreichen Aufstiegsstipendien, um mehr beruflich Qualifizierte für ein Studium zu gewinnen. Letzteres ist nicht nur vor dem Hintergrund des drohenden Fachkräftemangels gerade für die baden-württembergische Wirtschaft von großer strategischer Bedeutung. Vor allem trägt es aber zur Verbesserung der Durchlässigkeit unseres Bildungssystems bei. In der Zeit vom Wintersemester 2006/07 bis zum Wintersemester 2008/09 waren nur 224 Stu-dierende ohne Abitur, das heißt als Meister oder aufgrund einer anderen fachlichen Qualifikation mit Eingangsprüfung an baden-württembergischen Hochschulen immatrikuliert, 106 davon im Bereich der Ingenieurwissenschaften. Damit niemand aufgrund der Einkommensverhältnisse seiner Familie von einer Ausbildung oder einem Studium abgehalten wird, wird das BAföG gesichert und zugleich ausgebaut. So werden die Möglichkeiten erweitert, Bildungskredite über das 30. Lebensjahr hinaus zu verlässlichen Konditionen zu erhalten. Dies soll sowohl ein Studium für beruflich Qualifizierte erleichtern als auch lebenslanges Lernen auch durch ein Studium ermöglichen.Ebenfalls zur Aktivierung privaten Bildungskapitals dient ein Zukunftskonto, das für jedes neu geborene Kind mit einem Startguthaben von 150 Euro eingerichtet wird und bei dem Einzahlungen bis zur Volljährigkeit mit einer Prämie unterstützt werden. Eltern sollen frühzeitig in die Lage versetzt werden, für die Bildung und Ausbildung ihrer Kinder im Sinne eines „Bildungssparens“ vorzusorgen.Dem Koalitionsvertrag gelingt es, die nicht immer einfache Balance zwischen einer anregenden und unterstützenden Rolle des Bundes und der Wahrung des Bildungsföderalismus in Deutschland zu finden. Eine starke Rolle spielt der Bund entsprechend seiner verfassungsmäßigen Kompetenz im Bereich der Forschungsförderung. Dies erscheint aufgrund des großen Umfangs und der weit überregionalen Bedeutung zahlreicher Forschungsprojekte sinnvoll und zweckmäßig. Auch erfolgt bei zahlreichen Forschungsprojekten ohnehin eine Verzahnung verschiedener Ebenen. In vielen Fällen erfolgt darüber hinaus eine Förderung durch die europäischen For-schungsrahmenprogramme.Die Exzellenzinitiative, in deren erster Runde die baden-württembergischen Universitäten so erfolgreich abschnitten haben, wird in einer zweiten Programmphase mit einem Gesamtvolumen von 2,723 Milliarden Euro fortgeführt. Wie auch in der ersten Runde teilen sich Bund und Sitzland die Kosten im Verhältnis 3 : 1. Auch die Fördersparten Graduiertenschule, Exzellencluster und Zukunftskonzept bleiben bestehen. In der ersten Runde stellte Baden-Württemberg mit Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe und Konstanz vier von bundesweit neun Spitzenuniversitäten. Hinzu kommt, dass von den neun Universitäten des Landes insgesamt acht in mindestens einer der drei Förderlinien der Exzellenzinitiative (Zukunftskonzepte, Graduiertenschulen, Exzellenz-Cluster) gefördert wird. Damit erhalten die Universitäten unseres Landes von den insgesamt 1,9 Milliarden Euro der Exzellenzinitiative 621 Millionen, das ent-spricht einem Anteil von 37 %.Fortgeführt wird auch der Pakt für Forschung und Innovation von 2011 bis 2015. Darin wird angestrebt – vorbehaltlich der jährlichen Haushaltsverhandlungen mit den einzelnen Einrichtungen und vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Gesetzgeber – die Zuwendungen an die Wissenschaftsorganisationen (Deutsche Forschungsgemeinschaft, Fraunhofer Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und Leibniz-Gemeinschaft) jährlich um fünf Prozent zu steigern. Insgesamt besitzt der Pakt ein Volumen von 4,9 Milliarden Euro. Zu erwähnen ist schließlich der bis zum Jahr 2020 konzipierte Hochschulpakt in einer zweiten Programmphase. Insbesondere sollen bundesweit 275 420 zusätzliche Studienanfängerplätze geschaffen werden. Jeden Studienanfänger fördert der Bund mit 22 000 Euro, ab 2011 mit 26 000 Euro. Baden-Württemberg liegt mit seinen 16 000 Studienanfängerplätzen, die das Ausbauprogramm 2012 umfasst, über dem geforderten Soll des Hochschulpakts 2020. Gegen eine Studienanfängerquote hat sich die FDP in den Koalitionsverhandlungen erfolgreich gewehrt, da sie ein zu starres und damit problematisches Instrument zur Erhöhung der Studienfängerzahlen gewesen wäre.“

Gesetzentwurf ist Kompromiss – Liberale hätten Allkammermodell bevorzugt – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat in einer Landtagsdebatte zur ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Gesetz über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg (EA-Gesetz BW) bekräftigt, dass es sich um einen guten Kompromiss handele, der rechtzeitig kommt.

Mit dem Gesetzentwurf wird die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungs-richtlinie, DLR) umgesetzt. Für ausländische aber auch inländische Betriebsgründer wird es einen einheitlichen Ansprechpartner geben, der sämtliche Verwaltungsverfahren zur Unter-nehmensgründung bündelt.„Es ging darum, alle Beteiligten so ins Boot zu holen, dass sie zufrieden sind“, sagte Rülke. Bei den Modellen zur Umsetzung gab es verschiedene Meinungspole. Auf der einen Seite der liberale Ansatz, der vor dem Hintergrund des Leitgedankens der Subsidiarität für das Allkammermodell eingetreten ist und auf der anderen Seite die Überlegung, die rund 1.100 Kommunen im Land zu einheitlichen Ansprechpartnern zu erklären. Nach den Worten von Rülke hätten die Liberalen das Allkammermodell vorgezogen. So war ein umfangreicher Konsensfindungsprozess erforderlich. Nunmehr werden die Kammern und die Stadt- und Landkreise diese Aufgabe wahrnehmen können. „Das Gesetz kommt nicht zu spät. Erst fünf von 16 Bundesländern sind so weit“, entgegnete Rülke der Kritik aus Teilen des Parlaments. „Dass der Gesetzentwurf konsensfähig ist, zeigt auch, dass die Grünen diesen mittragen wollen“, sagte Rülke. Besonders begrüßte der Fraktionsvorsitzende die vorgesehene Evaluierung nach drei Jahren. Sie könne darlegen, wie viel Bürokratie entstanden ist und ob weitere Weichenstellungen erforderlich sein werden.

Lärmvermeidung und Lärmbündelung – Auf Wegfall des Schienenbonusses hinwirken – Der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bachmann, sagte in einer Landtagsdebatte über die Zukunft der Rheintalbahn unter ande-rem Folgendes (es gilt das gesprochene Wort):

„Die FDP/DVP Fraktion tritt seit langem für eine ökologische Verkehrspolitik ein. Dies bedeutet unter anderem, dass neue Verkehrsprojekte menschen -und umweltfreundlich geplant werden müssen. Der Ausbau der Rheintalstrecke ist umweltfreundlich, weil das ökologische Verkehrsmittel Bahn gestärkt wird. Noch ökologischer ist auf dem Rhein allerdings die Binnenschifffahrt. Wir erwarten deshalb, dass Binnenschifffahrt und Bahn verzahnt werden.Noch wichtiger als die Umwelt sind die Menschen. Deshalb setzen wir auf Lärmvermeidung und Lärmbündelung. Dies wird bei Baden-Württemberg 21 in vorbildlicher Weise gelingen. Das Projekt Stuttgart 21 als Teilprojekt wird weitgehend unter der Erde in Tunnels verwirklicht. Anders als das Projekt Kopfbahnhof 21 (K 21) des ge-schätzten Kollegen Wölfle und seiner grünen Fraktion nehmen wir auf die Menschen Rücksicht. Den in einem Tunnel entstehenden Lärm hört man über der Erde nicht. Den Kopfbahnhof dagegen sehr wohl. Und die Trassenführung entlang der A 8 sorgt für eine Lärmbündelung.Was für Württemberg recht ist, muss für Baden billig sein. Wir haben uns von Anfang an für Lärmvermeidung und Lärmbündelung auch im Rheintal stark gemacht. Für uns heißt dies konkret, dass im Bereich Offenburg die Tunnellösung Lärm vermeidet und auf der übrigen Strecke eine autobahnnahe Trassenführung eine Lärmbündelung gewährleistet. Diese Vorschläge, die in erster Linie der IG Bohr zu verdanken sind, waren richtig, sind richtig und bleiben richtig.Bleibt die Frage nach dem Einsatz von Geld aus unserem Landeshaushalt für dieses Projekt. Ich wiederhole, was für Württemberg recht ist, sollte für Baden billig sein. Dies heißt aber nicht, dass wir als Land bereit sein sollten, für ein Vorziehen des Projektes Geld in die Hand zu nehmen. Bei Baden 21 hat die Bahn ein elementares Interesse, an den mit den zusätzlichen Güterzuggleisen verbundenen Einnahmen und anders als bei Stuttgart 21 hat sie eben keine Alternativstrecke. Diese liegt nämlich auf der anderen Rheinseite und wird von der SNCF betrieben.Anders sieht die Sache im Interesse der betroffenen Menschen bei der Forderung nach einem besseren Lärmschutz aus. Hier gibt es Licht am Ende des Tunnels. Im Bundestagswahlprogramm der FDP haben wir die Abschaffung des Schienenbonusses gefordert. In der Berliner Koalitionsvereinbarung findet diese Forderung ihren Niederschlag. In Zukunft sollen für Schienenwege die gleichen Anforderungen wie für Straßen gelten. Wir fordern deshalb, dass die neuen Grenzwerte schon bei der Planung der Rheintalbahn Anwendung finden. Es wäre nicht fair, wenn das Eisenbahnbundesamt jetzt noch durch eine rasche Planfeststellung Fakten schaffen würde. Wir setzen darauf, dass die neue Bundesregierung eine andere Trassenführung wählt. Und wenn dann noch zusätzlicher Lärmschutz im Interesse der Menschen erforder-lich wäre, sollten wir als Land im Verbund mit den betroffenen Kommunen bereit sein, sozusagen als Schlussstein Geld bereitzustellen.“

Europa wird für das Land immer wichtiger – SPD würde Haushalt an die Wand fahren – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat der SPD im Landtag vorgeworfen, den Versuch zu unternehmen, den noch amtierenden Ministerpräsidenten und wahrscheinlich künftigen EU-Kommissar Günther Oettinger zu beschädigen. Die Oppositionsfraktionen von SPD und den Grünen hatten die aktuelle Debatte unter dem Titel „Das Abtreten der Regierung Oettinger:

Was kommt auf Baden-Württemberg zu?“ beantragt. Dem SPD-Fraktionsvorsitzenden zugewandt sagt Rülke, dass dieser dem Land einen Bärendienst leiste. „Ich glaube, dass uns Baden-Württembergern gut zu Gesicht stünde, uns darüber zu freuen und stolz zu sein, dass unser Ministerpräsident künftig eine tragende Rolle auf der europäischen Ebene spielen wird.“ Europa werde für Deutschland, aber auch für Baden-Württemberg immer wichtiger. „Es kann doch für Baden-Württemberg nun wirklich kein Schaden sein, wenn ein Landeskind an dieser entscheidenden Stelle in Brüssel sitzt – hören Sie deshalb auf, diese Entwicklung schlecht zu reden“, so Rülke.Weiter kritisierte der FDP/DVP-Fraktionsvorsitzende, dass die SPD jetzt dem von der CDU für das Amt des Ministerpräsidenten nominierten Stefan Mappus uralte Vorschläge präsentiere: beispielsweise, das Schulsystem zu kippen und die Einheitsschule einzuführen. Gleichzeitig habe die SPD in einer Art Sommertheater milliardenschwere Vorschläge ge-macht, die geeignet seien, sämtliche Haushaltsschleusen zu öffnen. Und nun kritisierten die Sozialdemokraten die schwarz-gelbe Bundesregierung, wenn sie Steuerentlastungen in einer Größenentlastung von rund 20 Milliarden Euro beschließe. Rülke: „Da gibt es nur eine Folgerung – es ist Ihre Politik, die den Haushalt an die Wand fährt.“

FDP/DVP-Fraktion will in spätestens drei Jahren eine gründliche Überprüfung – Die FDP/DVP-Fraktion stimmt mehrheitlich dem Gesetz zur Abwehr alkoholbeein-flusster Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während der Nachtzeit und zum Schutz vor alkoholbedingten Gesundheitsgefahren zu. „Wir tun das aller-dings nicht gern“, betonte ihr innenpolitischer Sprecher Hagen Kluck, „unser Ja-Wort fällt uns nicht wegen dieser sperrigen Überschrift so schwer, sondern weil wir nicht so recht von der Wirkung des Alkoholverkaufs-Verbotsgesetzes überzeugt sind.“

Weil unmäßiger Alkoholkonsum aber unbestritten eine wichtige Rolle beim Anstieg der Gewaltdelikte spielt, sei den Liberalen die Sache einen Versuch wert. Nach spä-testens drei Jahren werde man prüfen, ob das Gesetz etwas gebracht habe. Hagen Kluck sagte, mit diesem Gesetz solle versucht werden, „die Nachschubwege für dieses Vorglühen und Koma-Saufen abzuschneiden.“ Alleine bringt das nichts. Nur in einer guten Mischung von Aufklärungsaktionen und Hilfsangeboten könnten Verbote zum Erfolg führen. Hier seien Elternhäuser und Schulsozialarbeit, Jugend-ämter und offene Jugendarbeit, Polizei und kommunale Ordnungsbehörden gemein-sam gefragt. Aufklärung über die Folgen ungehemmten Suffs sei angesichts der zu beobachtenden Fehlentwicklungen nötiger denn je. „Ich kann nur wiederholen, was ich schon in der ersten Lesung gesagt habe: Wer mit Alkohol nicht umgehen kann, soll Sprudel trinken, wer das Saufen nicht verträgt, soll’s einfach lassen.“ Kindern und Jugendlichen sei Schnaps-Konsum in der Öffentlichkeit bereits strikt verboten. „Weil wir Liberalen der Auffassung sind, dass Gesetze eingehalten werden müssen, fordern wir die Behörden auf, für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes auch in Bezug auf Alkoholabgabe und Alkoholkonsum zu sorgen“, sagte Kluck. Da entstehe manchmal schon der Eindruck, dass man vorhandene Instrumente nur un-zureichend nutze. Die FDP beteilige sich nicht an einer allgemeinen Verteufelung des Alkohols. „Wir leben im zweitgrößten deutschen Weinland, in dem es auch eine Vielzahl berühmter Brauereien und Brennereien gibt“, erinnerte Hagen Kluck, „nicht der Alkohol ist das Problem, sondern der Mensch, der mit ihm nicht umzugehen ver-steht.“ Dem Vorstoß von Innenminister Heribert Rech für kommunale Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen steht Kluck skeptisch gegenüber. „Wir sollten nicht schon über ein nächstes Gesetz nachdenken, wenn das erste noch nicht einmal beschlossen und verkündet ist“. Immer neue Gesetze mit immer neuen Verboten würden nicht einmal an den Symptomen etwas ändern. Die FDP/DVP-Fraktion werde sich an ei-nem solchem Aktionismus nicht beteiligen, sondern alle Vorschläge sorgfältig abwä-gen.

Parlament benennt externe Mitglieder – FDP hat Duale Ausbildung – „Die heutige Wahl der externen Mitglieder der Enquêtekommission ‚Fit fürs Leben in der Wissensgesellschaft – berufliche Schulen, Aus- und Weiterbildung’ ist der erste wichtige parlamentarische Beschluss für das vom Landtag eingesetzte Gremium.“ Besonders begrüßte die Obfrau der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth, dass kompetente Vertreter aus Industrie und Handwerk dafür gewonnen werden konnten, ihren Sachverstand für die FDP/DVP-Fraktion in die Arbeit der Kommission einzubringen.

„Damit zeigen wir, dass uns die duale Ausbildung besonders am Herzen liegt“, be-gründete Heiderose Berroth die Sachverständigenwahl. Gerade der Bereich der be-trieblichen Aus-, Fort- und Weiterbildung müsse in Zeiten der Internationalisierung besonders im Blickfeld der Kommission stehen.Dr. Michael Ruf, Leiter des Internationalen Personalmarketing der ZF Friedrichshafen AG, bringt für den Bereich der Industrie nicht nur praktischen Sachverstand in die Arbeit der Kommission ein, sondern verfügt auch über beachtliche wissenschaftliche Erfahrungen im wirtschaftpädagogischen Bereich. Klaus Vollmer, Landesinnungs-meister des Konditorenhandwerks, wird stellvertretendes externes Mitglied. Mit ihm stellt das Handwerk einen erfahrenen Vertreter im Gremium.

Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Justizvollzug verabschiedet – Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion,Dr. Hans-Peter Wetzel, sagte in einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Justizvollzug“ unter anderem (es gilt das gesprochene Wort):

„Das, was die Opposition in der ersten Lesung und auch heute zum Jusitzvollzugsgesetzbuch über ihre Strafvollzugsbeauftragten vortragen lässt sehr dürftig und bescheiden an. Man gewinnt den Eindruck, dass zwanghaft versucht wird, das Gesetz abzulehnen. Die SPD hatte das Gesetz zunächst gelobt, um es dann aus drei Gründen abzulehnen:- Alleinunterbringungsgrundsatz im Jugendstrafvollzug- Mitwirkungspflicht der jungen Strafgefangenen- Hauptproblem: Möglichkeit der Übertragung von Aufgaben aus dem Strafvollzug an freie Träger oder Private.Mein Ratschlag ist: warten Sie doch die Ergebnisse aus Offenburg ab und hören Sie damit auf, alles madig zu machen, was im Entferntesten nach Privatisierung riecht.Hören sie damit auf, gute Reformvorschläge zu negieren, nur weil diese nicht in Ihr Weltbild passen. Nun komme ich zu den Grünen: Es wurde gelobt, es wurde kritisiert. „Die Frauen im Knast”, so Herr Kollege Oelmeyer, seien nicht genügend be-rücksichtigt. Er hat aber dem Hohen Hause und auch dem Ausschuss nicht verraten, wie der das anstellen will. Sie sehen: alles sehr dünn und nicht überzeugend. Gehen Sie mutig einen Schritt voran, stimmen Sie heute dem Gesetz zu. Denn es ist ein gutes, ein fortschrittliches Gesetz-buch. Insbesondere werden der Resozialisierungsgedanke und damit die Spezialprävention in den Vordergrund gerückt. Diese ziehen sich wie ein roter Faden durch das Gesetz. Es geht um die Wiedereingliederung von Straftätern in unsere Gesellschaft. Es geht eben nicht, wie es ein ehemals prominenter SPD-Politiker vor einigen Jahren empfohlen hatte: “Wegsperren, und das für immer”. Ich glaube wir sind uns auch alle einig: Wenn wir dem Ziel der Wiedereingliederung von Straftätern mit unserem Gesetz ein Stück näher kommen, haben wir unsere Hausaufgaben gut gemacht. Verbrechen können wir am Besten verhindern, in dem wir an den Faktoren ansetzen, die für die Ursachen von Kriminalität gehalten werden. Exakt dieses Ziel wird mit dem Gesetz konsequent verfolgt:1. Bereits in der U-Haft werden Gefangene sinnvoll beschäftigt.2. Vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten. Bildung ist die beste Prävention3. Konsequente Arbeitspflicht4. Konzentration der Sozialtherapie, um Fehlentscheidungen zu vermeiden5. Frühzeitige Entlassungsvorbereitung6. Ausdrückliche gesetzliche Regelung der Nachsorge, um den Strafgefangenen auch nach der Entlassung ein Geländer zu geben.“

Mit Käßmann könnten sich wieder mehr Menschen der Ev. Kirche zuwenden – Der Leiter der FDP-Kirchenkommission auf Bundesebene und kirchenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dieter Kleinmann, hat die Wahl von Margot Käßmann zur neuen Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) begrüßt.

Nach den Worten von Kleinmann ist mit Käßmann eine profilierte Theologin an die Spitze der evangelischen Kirche getreten. Sie habe bedenkenswerte gesellschaftliche Perspektiven aufgezeigt. Dies könnte dazu führen, dass sich wieder mehr Menschen der evangelischen Kirche zuwenden. Kleinmann: „Eine wichtige Aufgabe der Kirche wird in Zukunft sein, sich noch stärker als bisher dem einzelnen Menschen mit seinen existenziellen Sorgen zuzuwenden. Auch dafür steht die neue Ratsvorsitzende.“

Fraktionsvorsitzender bedankt sich bei Günther Oettinger für gute Zusammenarbeit – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, begrüßt die Entscheidung der CDU-Landtagsfraktion, ihren Vorsitzenden Stefan Mappus für das Amt des Ministerpräsidenten zu nominieren. „Stefan Mappus ist die richtige Wahl”, so Rülke.

Die FDP/DVP-Landtagsfraktion werde sich am kommenden Dienstag mit dem Thema Wahl des Ministerpräsidenten befassen. „Ich gehe davon aus, dass Stefan Mappus im Landtag alle 15 Stimmen aus der liberalen Fraktion erhält“, so Hans-Ulrich Rülke. Die FDP/DVP-Fraktion freue sich auf die Zusammenarbeit mit dem künftigen Ministerpräsidenten. Rülke dankte Günther Oettinger für die gute Zusammenarbeit. Die FDP wünsche ihm für seine wichtige Aufgabe in Brüssel alles Gute.

Aufsicht von behördlichem und privatem Datenschutz soll gebündelt werden – Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, sagte, es freue ihn, dass sich die CDU-Landtagsfraktion nach zehn Jahren endlich der Forderung der Liberalen anschließe, die Aufsicht über den behördlichen und privaten Datenschutz zusammenzulegen.

Nach den Worten von Wetzel hätte die Bündelung des Datenschutzes laut einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und Europäischen Rates bereits in den 90-er Jahren umgesetzt werden müssen.

Wen die CDU zum Nachfolger Oettingers vorschlagen wird, ist zunächst ihre Sache – Zur Ernennung von Ministerpräsident Günther Oettinger zum künftigen EU-Kommissar erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

“Wen die CDU zum neuen Ministerpräsidenten vorschlagen wird, ist zunächst ihre Sache. Wichtig aus Sicht der Liberalen ist ein schnelles und geordnetes Verfahren. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit der CDU/FDP-Regierungskoalition darf keinen Schaden nehmen.“