Wir müssen Menschenhandel weltweit bekämpfen – Hohe kriminelle Abschöpfung – „Menschen sind keine Ware, wir müssen den Menschenhandel in Europa und weltweit bekämpfen.“ Dies sagte die frauenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Birgit Arnold, anlässlich des „Europäischen Tags gegen den Menschenhandel“, der am 18. Oktober 2009 zum dritten Mal begangen wird.

Bei 79 Prozent der Fälle von Menschenhandel geht es um Zwangsprostitution und andere Formen sexueller Ausbeutung von Frauen und Mädchen. In 20 Prozent aller aufgedeckten Fälle waren die Opfer Kinder unter 14 Jahren. Als Folge der weltweiten Wirtschaftskrise wird nach einer Prognose der International Labour Organisation (ILO) der Menschenhandel als organisiertes Verbrechen weiter zunehmen. Der Handel mit Menschen zählt damit zu den am stärksten wachsenden globalen Wirtschaftsaktivitäten. Die internationale Migrationsorganisation (IOM) schätzt die kriminelle Abschöpfung auf 7 Mrd. bis 10 Mrd. US-Dollar im Jahr. Das Geschäft mit Menschen ist demnach noch lukrativer als jenes mit Drogen. „Wir müssen die eklatanten und systematischen Menschenrechtsverletzungen durch den Menschenhandel entschieden bekämpfen und den Opfern in ihrer Not helfen“, sagte Birgit Arnold. Die frauenpolitische Sprecherin fordert als ersten Schritt die umgehende Ratifizierung des Europarat-Übereinkommens zur Bekämpfung des Menschenhandels. Sie regt weiter an, die bundesweite Gewährleistung eines Aufenthaltstitels für Menschenhandelsopfer nicht mit deren Aussagebereitschaft zu verknüpfen.

Regenerative Energien ausbauen – Kernkraft im Energiemix notwendig – In einer Aktuellen Debatte über das Thema „Risiken der geplanten AKW-Laufzeitverlängerung für Baden-Württemberg“ sagte die FDP-Landtagsabgeordnete Monika Chef (es gilt das gesprochene Wort):„Die Argumentation der Opposition erinnert mich an den Pawlowschen Hund. Ob von Seiten der SPD oder der Grünen, Sie reagieren immer reflexartig in der gleichen Richtung, wenn das Thema Atom aufkommt.

Als Bürgermeisterin einer Standortgemeinde eines Kernkraftwerks kenne ich die Diskussion vor Ort seit 15 Jahren. Ich muss Ihnen sagen, Ihre Argumente sind mehr als ausgereizt. Sie streiten einfach zu viel und tun zu wenig. Das haben auch die Jahre gezeigt, in denen Sie in der Regierungsverantwortung standen. Zum Thema: Das Energiekonzept 2020 unseres Wirtschaftsministers Ernst Pfister ist ein wichtiger Schritt zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Bereits jetzt ist absehbar, der An-teil der regenerativen Energien wird bis 2020 auf mindestens 20 Prozent steigen. Dies ist ein realistisches Ziel, noch vor wenigen Jahren wäre es für utopisch gehalten worden. Um Kernkraft und konsequenterweise auch die Kohlekraft vollständig zu ersetzen, bedarf es großer Anstrengungen und vieler Schritte. Ich denke, wir sind dabei auf einem guten Weg. Mit Schwarz-Gelb in Berlin werden wir diese Aufgaben, die Sie in den letzten Jahren vernachlässigt haben, auf jeden Fall lösen. Die FDP bezeichnet die Kernkraft weiterhin als Brückentechnologie. Diese Brücke – und da sind wir uns hier alle einig – muss so kurz wie möglich gehalten werden. Unser Kollege Dieter Ehret kämpft ja bekanntlich seit jeher gegen die Laufzeitverlängerung der AKWs. Um den Ausstieg möglich zu machen, stehe ich – und auch hier bin mit der FDP/DVP-Landtagsfraktion einig – für den konsequenten und zügigen Ausbau der regenerativen Energien, für eine Forcierung beim Energiesparen, für Kraft-Wärme-Kopplung und Energieeffizienz. Ich lade Sie ein, in unsere Gemeinde zu kommen, um Ihnen zu zeigen wie wir und viele andere Kommunen das schon seit Jahren auf den Weg gebracht haben. Im Gegensatz zu anderen Ländern spricht in der Bundesrepublik Deutschland niemand, der ernst zu nehmen ist, vom Bau neuer Kernkraftwerke. Dass alle Kernkraftwerke in Deutschland – die im Übrigen zu den weltweit sichersten zählen – nicht von heute auf morgen abgeschaltet werden können, bezweifelt niemand.Dabei halte ich auch den Vorschlag für sinnvoll, nicht ausschließlich das Alter der Kern-kraftwerke zu berücksichtigen, sondern die Anlagen vorrangig zu betreiben, die sich in be-sonderer Weise durch Sicherheit und Zuverlässigkeit ausgezeichnet haben. Das gilt vor allem auch für Neckarwestheim I. Die OSART-Studie ist schon genannt worden. Ich zitiere: ‚Im September 2009 hat die Studie einer internationalen Atombehörde ergeben: Neckar-westheim erreicht exzellentes Ergebnis. Die nukleare Sicherheit hat höchste Priorität. Die EnBW betreibt Neckarwestheim auf hohem internationalem Niveau. Kernkraft und erneuer-bare Energien sind Partner in einem klimafreundlichen Energiemix.“ Deshalb bitte ich auch um die Versachlichung der Diskussion. Weil der Gefühlshaushalt rot-grüner Befindlichkeit nichts mehr hergibt, ist der Strohhalm Sicherheit der letzte gemeinsame Nenner, den Sie mit Zähnen und Klauen verteidigen. Dafür haben wir ja Verständnis. Aber dadurch wird es nicht richtiger. Wir stehen für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Energieversorgung. Wir sind guter Dinge, dass wir vor allem die wichtigste Frage, nämlich die Frage der Endlagerung, zu lösen.“

Duales Ausbildungssystem und Meisterprüfung Grundlage hoher Qualifikation – „Wenn wir für unsere Kinder und Enkelkinder ein breites Ausbildungsangebot und eine differenzierte Wirtschaftsstruktur erhalten wollen, müssen wir diese Leistungsträger unserer Gesellschaft stützen.“ Das sagte die mittelstandspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Beate Fauser, in einer Landtagsdebatte über das Thema „Mittelstandspolitik für das Hand-werk in Baden-Württemberg“.

Fauser zitierte den Präsidenten des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, der feststellte: „Unser Reichtum sind die Handwerker – der Gesellschaft geht es besser, wenn es dem Handwerk gut geht. Mit knapp einer Million Betrieben, rund fünf Millionen Beschäftigten, fast einer halben Million Auszubildender und gar einer halben Billion Umsatz ist das Handwerk ein Grundpfeiler von Wirtschaft und Wohlstand in Deutschland.“Nach den Worten von Fauser sind duales Ausbildungssystem und Meisterprüfung einer der Grundpfeiler der auch im internationalen Vergleich hohen Qualifikation der deutschen Hand-werkerinnen und Handwerker. Unternehmerisches Ethos, Wagemut und solide Arbeit zeichneten die erfolgreich produzierenden Mittelständler aus. Fauser: „Sie sind weltweit unterwegs, ideenreich und fern jeder Vollkaskomentalität.“ Dazu passe, dass nach Mitteilung von Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle sich die „Konjunkturdaten im baden-württembergischen Handwerk weiter im Aufwind befinden“.Die Abgeordnete aus dem Wahlkreis Calw warnte allerdings davor, die Ausbildung zu verschlechtern, was durch die Novellierung der Handwerksordnung im Jahr 2004 tendenziell geschehen sei. Fauser: „Was das Handwerk befürchtet hat, ist eingetreten, nämlich ein Rückgang der Meisterprüfungen und damit sinkende Fähigkeiten, ein Unternehmen erfolgreich durch alle Klippen zu steuern.“

FDP/DVP will qualifizierte Bestandserhebung – Wissens- und Tüftlerland braucht Fachkräfte – Die FDP-Landtagsabgeordnete und Obfrau der FDP/DVP-Fraktion für die Enquetekommission „Fit fürs Leben in der Wissensgesellschaft – Berufliche Schulen, Aus- und Weiterbildung“, Heiderose Berroth, sagte in der Landtagsdebatte zur Einsetzung der Enquête:

„Diese Enquête greift ein für Baden-Württemberg als rohstoffarmes, aber auch Know-how-, Wissens- und Tüftlerland besonders wichtiges Thema auf.Die demografische Entwicklung zwingt uns besonders dazu, vorzusorgen, dass es auch in Zukunft hier noch ausreichend vorhandene gute Fachkräfte auf allen Ebenen gibt. Ich bin auch froh, dass es gelungen ist, die zu Beginn doch sehr verschiedenartigen Interessenlagen der Fraktionen in einen gemeinsamen Antrag zu vereinen. Ziel dieser Enquête ist eine qualifizierte Bestandserhebung und darauf aufbauend die Entwicklung von geeigneten Strategien für die Zukunft. Wir müssen Handlungsempfehlungen für staatliches Handeln entwickeln. Wir müssen aber auch darstellen, wo der Staat vor allem dafür sorgen muss, dass es Freiräume gibt, in denen sich andere Partner in diesem Bildungsbereich nach der Sekundarstufe der Allgemeinbildenden Schulen sachgerecht entwickeln können und ob diese dann gegebenenfalls gefördert werden müssen. Dazu brauchen wir die Gesamtbetrachtung allen Engagements im Bereich Ausbildung, Fort- und Weiterbildung.Hier gibt es in unserem Land schon bisher ein hervorragendes Zusammenwirken zwischen öffentlicher Hand, Privatwirtschaft, und zwar vom Großbetrieb über das Handwerk bis zu Kleinunternehmern, die zumindest noch Praktika anbieten können, auch wenn Sie keine Ausbilderbefähigung haben. Eine wichtige Aufgabe nehmen in diesem Zusammenhang auch die Kammern als bündelnde Vertreter bestimmter Sparten in Wirtschaft inklusive der freien Berufe wahr.Ein besonderer Schwerpunkt ist in Baden-Württemberg schon immer die duale Ausbildung. Es ist uns vor über zehn Jahren gelungen, hier die gemeinsame Abschlussprüfung durch Schulen und Wirtschaft zu erhalten. Wir sind durch tatkräftiges Mitwirken unserer Wirtschaft Spitze im Dualen System und wollen das auch bleiben. Schließlich wurde auch die Berufsakademie als Vorläufer der Dualen Hochschulen nicht zufällig in Baden-Württemberg „erfunden“ und zur heutigen Blüte gebracht.Ein besonderer Solitär in unserer Bildungslandschaft sind die Beruflichen Gymna-sien. Sie sind zwar einerseits der Grund, warum wir in internationalen Statistiken ab und zu scheinbar schlecht dastehen. Aber sie sorgen eben auch dafür, dass in unserem Land der wertvolle Bildungs-Grundsatz „kein Abschluss ohne Anschluss“ nahtlos und weit besser als woanders funktioniert. Dies müssen wir für die Zukunft sicherstellen. Im besonderen Fokus der Enquête wird auch der breite Markt der Fort- und Weiterbildung stehen. Es gibt hier eine weite Streuung auf der Anbieterseite. Zielgruppe sind letztlich alle Menschen in Baden-Württemberg.Sie sehen, wir haben ein großes Feld zu beackern. Ich bin zuversichtlich, dass wir Wissen, Können und Erfahrungen in der Enquête effizient zusammenführen werden, um auch in Zukunft im Land ‚Fit für’s Leben in der Wissensgesellschaft’ zu sein. Und es ist mein besonderes Anliegen, dass wir dabei nicht nur auf das Wissen wert legen, sondern dass auch das gedeihliche soziale Zusammenwirken in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik ein wesentliches Ziel unserer Arbeit sein wird.

Energiewirtschaft soll sich an Stiftung für Erneuerbare Energien und Klimaschutz beteiligen – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat in einer aktuellen Debatte des Landtags über das Thema „Risiken der geplanten AKW-Laufzeitverlängerung für Baden-Württemberg“ bekräftigt, dass bei den Liberalen nach der Wahl das gilt, was vor der Wahl an Perspektiven aufgezeigt wurde.

„Gabriel, Steinmeier, Trittin und wie sie alle heißen, wollten die Bundestagswahl zur Abstimmung über Kernenergie stilisieren. Sie haben das Szenario skizziert, es breche mit schwarz-gelb der atomare Winter über Deutschland herein und die Atomlobby übernehme die Macht“, rief Dr. Rülke in Erinnerung. Für die Liberalen gibt es keinen Zweifel an der Zielsetzung, aus der Kernenergie auszusteigen. Sie ist eine Brückentechnologie, und die Brücke solle so kurz als möglich sein. Ein Abschalten der weltweit sichersten Kernkraftwerke ergebe jedoch erst dann einen Sinn, wenn der Bedarf zuverlässig anderweitig gedeckt werden kann. Hierbei sei es nicht Ziel führend, fossile Energieträger verstärkt zu nutzen.„Wer uns Liberalen Nähe zur Atomlobby unterstellen will, der sollte mal genau schauen, wie die Väter des Atomausstiegs heute ihr Geld verdienen. Schröder frisst das Brot von Putin mit dessen Gas, und Fischer ist jetzt „Kohle-Berater“ bei RWE“, spitzte Rülke zu. So könne der Atomausstieg auch als Stärkung der Nutzung fossiler Energien verstanden werden. Ein zu schneller Ausstieg aus der Kernenergie, die erhebliche Energiemengen liefert, führe zu Er-satzbedarf, der mit den derzeitigen Zuwachsraten erneuerbarer Energien nicht gedeckt werden kann. Dieser Bedarf könne dann nur durch die klimaschädliche Verfeuerung fossiler Energieträger wie Gas und Kohle gedeckt werden.Für die Liberalen gilt nach den Worten des wirtschaftspolitischen Sprechers zweifelsfrei, was vor der Wahl an Perspektiven aufgezeigt wurde. „Eine Verlängerung der Laufzeiten wird es nur geben, wenn die Energiewirtschaft mehr als die Hälfte der hieraus zusätzlich entstehen-den Gewinne in eine Stiftung für erneuerbare Energien und Klimaschutz leitet“, sagte Rülke. Durch die Stiftung könnte die Erforschung bestehender und neuer regenerativer Energieer-zeugungsmöglichkeiten entscheidend vorangebracht werden. Dies wäre somit der größte Nutzen für einen nachhaltigen Umweltschutz.

FDP/DVP-Fraktion will für Baden-Württemberg ökologische und dezentrale Projekte – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat in einer Land-tagsdebatte über das Thema „Nah- und Fernwärme ausbauen, Fernwärmenetze optimieren“ bekräftigt, dass die Nutzung der Kraft-Wärme-Koppelung und die Einrichtung von Wärmenetzen wichtige Schlüssel zur Steigerung der Energieeffizienz und damit zum Klimaschutz sind. „Ziel ist eine ökologische Wärmeversorgung im Land“, so Hans-Ulrich Rülke.

Das Land Baden-Württemberg fördere engagiert und mit vielfältigen Instrumenten sowohl den Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplungen, als auch die Einrichtung von Wärmenetzen im Nah- und Fernbereich. Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) des Bundes, die Landesprogramme „Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien“ sowie das „Ent-wicklungsprogramm Ländlicher Raum“ seien neben dem Wärmegesetz des Landes Baden-Württemberg wichtige Bausteine. Aber auch der Bioenergiewettbewerb gibt nach den Worten des wirtschaftspolitischen Sprechers wichtige Impulse.Im Gegensatz zur SPD votiert die FDP/DVP nicht für länderübergreifende Großplanungsprojekte für Wärmenetze in Verantwortung des Landes. „Wir setzen auf Subsidiarität“, stellte Rülke fest. Es sei ein Irrtum zu glauben, durch erhebliche Steigerungen der Größe von Wärmenetzen entsprechend proportionale Effizienzsteigerungen erzielen zu können. Die Planung von Wärmenetzen müsse vor Ort erfolgen und sei deshalb auch keine Aufgabe des Landes. „Wir sprechen uns klar für die dezentrale Strategie aus“, so Rülke.

Land setzt Föderalismusreform im Bereich des Justizvollzugs komplett um – In der ersten Lesung des Landtages von Baden-Württemberg zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform im Justizvollzug sagte der justizpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel unter anderem:

„Durch das Justizvollzugsgesetzbuch setzt Baden-Württemberg die Föderalismusreform im Bereich des Justizvollzuges komplett um. Durch dieses Gesetz wird der Vollzug der U-Haft, der Vollzug der Strafhaft und die freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung erstmals auf eine moderne landesgesetzliche Grundlage gestellt. Gemeinsam mit den bereits bestehenden und verabschiedeten Gesetzen des Jugendstrafvollzugsgesetzes, des Datenschutzgesetzes und des Gesetzes über den Einsatz von Mobilfunkblockern, wurden diese Vorschriften zu einem einheitlichen Gesetzbuch für den gesamten Justizvollzug im Land zusammengefügt. Damit kommt Baden-Württemberg seiner Verantwortung im Strafvollzug in ganz besonderem Maße nach.Die Landesregierung übernimmt nicht einfach die bisherigen Gesetze und setzt sie in das Landesrecht um. Bundesgesetzliche Regelungen, die sich bisher bewährt haben, werden selbstverständlich übernommen. Wir müssen das Rad nicht zweimal erfinden. Aber: Regelungen, die bisher nur bruchstückhaft oder nur durch die Rechtsprechung geregelt waren, werden jetzt erstmals in einem einheitlichen Gesetzbuch festgeschrieben und geregelt.Im ersten Buch werden die beiden wichtigsten Aufgaben des Strafvollzugs festgelegt: erstens, der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor weiteren Straftaten. Zweitens, die Eingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft zur Sicherung der Inneren Sicherheit für den Rechtsfrieden.Damit verfolgt das Gesetz einen gesamtpräventiven Ansatz. Das zweie Buch regelt die gesamte U-Haft, die bisher in der StPO nur lückenhaft, insbesondere generalklauselartig geregelt ist und damit auch unbefriedigend ist. Auch meinen wir, dass das Land auch hierfür zuständig ist.Bei der Regelung der U-Haft lassen sich die gesetzlichen Regelungen von dem Grundsatz leiten, dass der U-Häftling grundsätzlich unschuldig ist. Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 2. Danach dient die U-Haft dem Zweck, durch sichere Unterbringung den Untersuchungsgefangenen die Durchführung eines geordneten Strafvollzuges zu gewährleisten und einen späteren Strafvollzug sicherzustellen. Die Untersuchungsgefangenen sollen künftig mehr Freizeit, Bildungs- und Arbeitsangebote bekommen.Wir wollen erreichen, dass die Untersuchungsgefangenen die Zeit ihrer Inhaftierung von Anfang an sinnvoll nutzen können. Auch wollen wir die Entscheidungsprozesse in der Untersuchungshaft vereinfachen und beschleunigen: Die JVA wird für die Gestaltung des Vollzuges sowie für die Sicherheit und Ordnung verantwortlich sein. Die Vollzugsbeamten können vor Ort am besten entscheiden, welche Gefangenen sich zum Beispiel für die Teilnahme an Schul- oder Sprachkursen eignen. Diese sind näher dran und haben auch bessere Fachkenntnisse.Für Maßnahmen zur Abwehr von Flucht- oder Verdunkelungsgefahren sollen hinge-gen weiterhin die Untersuchungsrichterinnen und -Richter zuständig sein. Dies ist eine sinnvolle Arbeitsteilung und dient der Sicherheit des Strafvollzugs und damit unserem gesamten Land. Wir wollen auch erreichen, dass sich die Inhaftierung nicht negativ auf die jungen Untersuchungsgefangenen persönlich auswirkt. Wir wollen erreichen, dass die Inhaftierung die Ausnahme bleibt. Die Untersuchungshaft bei jungen Untersuchungsgefangenen wird daher erzieherisch gestaltet.Im 3. Buch ist der Erwachsenenvollzug geregelt. Grundlage ist das 1977 in Kraft getretenen Strafvollzugsgesetz. Neuere Entwicklungen und Bedürfnisse der Vollzugspraxis sowie neue vollzugliche Erkenntnisse und landesspezifische Entwicklungen werden angepasst. Der Erwachsenenvollzug hält am Ziel der Resozialisierung fest. Dies ist unser oberstes Ziel.Wir wollen erreichen, dass die Strafgefangenen nach ihrer Entlassung keine neuen Straftaten mehr begehen. Wir sind uns alle einig: Das ist der beste Beitrag zur inneren Sicherheit. Neben den bisherigen Maßnahmen legen wir im neuen Gesetz besonderen Wert auf die Nachsorge. Lückenlos nach der Haftentlassung beginnt die Betreuung durch geeignete Einrichtungen: Bewährungshilfe oder Straffälligenhilfe.Viele Strafgefangene haben während der Haftzeit keinen oder keinen sinnvollen Kontakt zu ihren Angehörigen, Freunden oder anderen Menschen außerhalb der JVA. Für diese wird es schwierig, wenn sie entlassen werden. Sie wissen nicht, wo sie hingehen sollen. Sie haben keinerlei persönliche Hilfe. Untersuchungen zeigen, dass solche Entlassenen häufig wieder rückfällig werden: Es beginnt eine Schraube ohne Ende. Die Nachsorge ist daher künftig fester Bestandteil der Vollzugsplanung.Auch wollen wir die JVA verpflichten, rechtzeitig und gemeinsam mit der Bewährungs- und Straffälligenhilfe die Zeit nach der Haftentlassung vorzubereiten und zu planen. Auch die soziale Therapie wird sinnvoll weiterentwickelt.Die Entscheidung über die Verlegung in eine sozial-therapeutische Einrichtung wird einer besonderen geeigneten Stelle übertragen. Dadurch können falsche Entscheidungen und Fehleinweisungen vermieden werden. Auch hier setzen wir auf Sachkompetenz.Die Gefangenen sollen in BW befähigt werden, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung und insbesondere ohne Straftaten zu begehen führen. Durch die Föderalismusreform ist es möglich geworden, dass Baden-Württemberg ein zeitgemäßes und modernes Justizvollzugsgesetzbuch schafft. Ich danke Herrn Justizminister Prof. Dr. Goll für das gelungene Gesetz, insbesondere aber auch seinen Mitarbeitern, die dazu beigetragen haben, dass wir heute den Gesetzentwurf beraten können.“

FDP/DVP-Fraktion würdigt Einsatz für Leben, Gesundheit und Eigentum – Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Neufassung des Feuer-wehrgesetzes ist nach Auffassung der FDP/DVP-Fraktion im Großen und Ganzen gelungen. „Unsere Feuerwehren können dadurch für Jugendliche attraktiver werden, ihre Tagesalarmbereitschaft stärken und die wichtigen Aufgaben auch wirtschaftlicher erfüllen“, sagte der innenpolitische Sprecher der Liberalen, Hagen Kluck, in einer Landtagsdebatte.

Damit werde eine Forderung des Rechnungshof von 2005 erfüllt . Das neue Feuerwehrgesetz stelle die Weichen für eine verstärkte kommunale Zusammenarbeit. Es ermöglicht die konsequente Erhebung von Kostenersatz durch die Gemeinden und es dehnt kostenersatzpflichtige Tatbestände auf Einsätze bei Verkehrsunfällen aus. Mehr Mut wünschte sich Kluck bei der Aufgabenreduzierung: „Eine Ölspur kann beispielsweise auch durch private Unternehmen beseitigt werden.“ „Die Senkung des Eintrittsalters auf 17 Jahre ist wichtig, weil in diesem Alter viele aus der Jugendfeuerwehr austreten, aber nicht in die Feuerwehr eintreten“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion. „Dass die Teilnahme an Einsätzen weiterhin erst ab 18 möglich ist, halten wir für einen tragfähigen Kompromiss.“ Durch die Zulassung von Doppel-Mitgliedschaften hätten örtliche Wehren bessere Chancen, auch am Tage für die erforderliche Präsenz zu sorgen. Die Möglichkeit der kurzzeitigen Beurlaubung aus familiären Gründen, mache den Feuerwehrdienst für junge Väter und Mütter attraktiver: Etwas zu kurz kommt der FDP der Anreiz für das Ehrenamt. Laut Kluck wäre eine Klausel wünschenswert, die den Wehren mehr Spielraum bei der Mitgliederwerbung einräumt. Schließlich sei angesichts der demographischen Entwicklung die Problematik des fehlenden Nachwuchses absehbar. „Hier muss man frühzeitig Initiativen ergreifen und neue Wege gehen“, forderte Hagen Kluck. „Da könnten die Feuerwehren von den Sportvereinen lernen, denen die Integration des Nachwuchses von Zuwanderern bekanntlich sehr gut gelingt.“ Von einer personell gut aufgestellten Feuerwehr profitiere schließlich die gesamte Einwohnerschaft einer Kommune, egal ob alteingesessen oder Neubürger. Kluck stellte klar, dass der Umfang der Pflichtaufgaben der Feuerwehr nicht verändert wird. „Wir schaffen lediglich die Möglichkeit des Kostenersatzes bei den Kann-Aufgaben der Gemeinde“, erläuterte der innenpolitische Sprecher, „die Kommune kann auf den Kostenersatz verzichten, wenn das im öffentlichen Interesse ist.“ Die entschädigungslose Duldung der Nutzung von Antennen und Funktürmen gewerblicher Aufsteller muss nach Auffassung der FDP die absolute Ausnahme bleiben. Hagen Kluck forderte das Innenministerium auf, „übereifrige Behörden wie beispielsweise das Landratsamt Heilbronn zurückzupfeifen“. Man dürfe Unternehmen, die Funk-Einrichtungen bereitstellen, unterhalten, betreiben und immer wieder erneuern, nicht die Geschäftsgrundlage entziehen. „Auch ein guter Zweck heiligt nicht alle Mittel.“ Kluck dankte den Frauen und Männern der Freiwilligen Feuerwehren, der Berufsfeuerwehren und der Werksfeuerwehren „für ihren täglichen und nächtlichen Einsatz im Dienste der Sicherheit der Bürgerschaft“. Dass Feuerwehrleute dabei Gesundheit und Leben für die Allgemeinheit riskieren, könne nicht hoch genug bewertet werden. Das neue Feuerwehrgesetz mache die Wehren fit für die Zukunft.

Umsetzung der Föderalismusreform bei Grundstücksverkehr, Pacht- und Siedlungswesen – In einer Landtagsdebatte über das „Erste Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform und zum Bürokratieabbau im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum“ sagte die FDP-Landtagsabgeordnete Monika Chef unter anderem (es gilt das gesprochene Wort):

„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung soll die Föderalismusreform I in den Bereichen Grundstücksverkehr, Pachtwesen und ländliches Siedlungswesen sowie Vorschläge zum Bürokratieabbau umgesetzt werden. Ich möchte mich an dieser Stelle nicht darüber auslassen, ob es erforderlich ist, dass ein Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau über hundert Seiten haben muss und zum Beispiel bei der Anpflanzung von Weihnachtsbaumkulturen bürokratische Hindernisse abgebaut werden müssen. Für die FDP/DVP-Landtagsfraktion ist vielmehr von Bedeutung, dass mit den vorgesehenen gesetzlichen Änderungen in wesentliche Eigentumsrechte eingegriffen wird. Bekanntlich hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Schweizer Landwirt mit Betriebssitz in der Schweiz bei der Beurteilung von Pachtverträgen wie ein deutscher Landwirt mit Sitz in Deutschland behandelt werden muss. Dies führt dazu, dass die Schweizer Landwirte einerseits EU-Prämien erhalten, gleichzeitig ihre Ware zollfrei in die Schweiz verbringen können und dort wesentlich höhere Preise erzielen. Diese unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen führen offensichtlich dazu, dass Schweizer Landwirte verstärkt Grundstücke auf der deutschen Seite erwerben und dadurch der Markt nachhaltig beeinflusst, wenn nicht gar gestört wird. Die FDP hat dies seit Jahren kritisiert, eine befriedigende Lösung soll jetzt mit diesem Gesetzentwurf geschaffen werden. Wir unterstützen das Ziel der Landesregierung, Chancengleichheit für die Landwirte auf beiden Seiten der Grenze zu schaffen. Zugleich verhehle ich nicht, dass es auch bei den deutschen Landwirten durchaus Stimmen gibt – insbesondere auf der Verkäuferseite –, die sehr gut mit der aktuellen gesetzlichen Lage zurechtkommen. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion wird in der Aus-schussberatung Wert darauf legen, dass in den Gesetzentwurf eine entsprechende Berichtspflicht aufgenommen wird, beziehungsweise die gesetzliche Regelung zeitlich befristet wird. Erörtert werden muss auch, ob gemeinnützige Siedlungsunternehmen auch weiterhin Sonderregelungen benötigen. Der Gesetzentwurf enthält zudem eine Verordnungsermächtigung zur Reduzierung der Mindestgröße beim Verkauf von landwirtschaftlichen Grundstücken. Auch hier wollen wir sicherstellen, dass die gesetzliche Grundlage im Verordnungswege nicht einseitig konterkariert wird. Letztlich würden wir hierin eine unzulässige Einschränkung der Eigentumsfreiheit bei der Veräußerung von landwirtschaftlichen Grundstücken sehen. Auch hier interessieren uns die Fallzahlen und auch die Frage, welche Entlastung für die Landwirtschaftsverwaltung aber auch für die Verkäufer letztlich eintritt.“

Senioren sind aktiv – Respekt untereinander, statt Gewaltauswüchse im öffentlichen Raum – Zum heutigen „Internationalen Tag der älteren Menschen“ erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll:„Das Bild vom älteren Menschen auf der Ruhebank gehört der Vergangenheit an. Die Fortschritte in der Medizin und den Alternswissenschaften haben dazu geführt, dass viele Seniorinnen und Senioren bis ins hohe Alter aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können und wollen. Der Ausbau der ambulanten Pflegedienste hat darüber hinaus dazu beigetragen, dass die Hilfsbedürftigen oft bis ins hohe Alter zu Hause leben.

Angesichts der demographischen Entwicklung sind wir auf den Beitrag der älteren Generation angewiesen. Deshalb müssen wir Seniorinnen und Senioren dazu ermuntern und sie nicht daran hindern, an der Gesellschaft teilzuhaben. Und viele Ältere stellen sich der Verantwortung, zeigen ehrenamtliches Engagement in Schulen oder in der Jugendarbeit und geben so ihre Berufserfahrung an die junge Generation weiter. Es zeigt sich, Engagement kennt keine Altersgrenze.Angesichts der aktuellen Gewaltauswüchse, denen Jung und Alt im öffentlichen Raum ausgesetzt sind, ist besonders die Bewegungsfreiheit der Älteren eingeschränkt. Viele bleiben abends lieber zu Hause, als sich allein den öffentlichen Verkehrsmitteln anzuvertrauen. Sie haben schlichtweg Angst. Ich appelliere, dass der gegenseitige Respekt der Menschen un-tereinander wieder zur Selbstverständlichkeit wird.“

– Die Fraktionen von CDU, FDP und den Grünen haben gestern einen gemeinsam Antrag auf Einrichtung einer Enquetekommission in den baden-württembergischen Landtag eingebracht. Dieses Gremium soll sich vertieft mit der Weiterentwicklung der beruflichen Schulen sowie der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Land befassen. Die drei Fraktionen vertreten übereinstimmend die Auffassung, dass nur so vorausschauend und gezielt auf die prognostizierten Herausforderungen im Land, wie Fachkräftemangel bei zugleich dynamischen Wandel in Gesellschaft und Arbeitswelt, reagiert werden könne.

Die bildungspolitische Expertin der CDU-Landtagsfraktion Andrea Krueger MdL für die berufliche Bildung verdeutlicht, dass „Leistungsvergleiche wiederholt belegen, dass die beruflichen Schulen im Bundesvergleich Spitze sind. Es gehe darum, die beruflichen Schulen auf diesem sehr hohen Niveau zu halten und fit für die Zukunft zu machen“.Die bildungspolitische Expertin der FDP/DVP-Fraktion, Heiderose Berroth, sagt, es sei ihrer Fraktion ein wichtiges Anliegen, dass sich die Enquête auch mit der dualen beruflichen Ausbildung befasst. Ein Ziel sei es deshalb, die herausragenden Leistungen von Ausbildungsbetrieben und beruflichen Schulen sowie die umfangreichen Herausforderungen zu erheben, vor denen diese zum Beispiel aufgrund der demographischen Entwicklung und des Innovationsbedarfs stehen. „Auch wollen wir den bunten Markt der von unterschiedlichsten Trägern angebotenen Weiterbildungsmöglichkeiten darstellen und Vernetzungen aufzeigen.“ Der bildungspolitische Experte der Grünen für die beruflichen Schulen, Siegfried Lehmann MdL, zeigt sich erfreut, dass „neben der Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung auch die zielgerichtete Bildungs- und Sprach-förderung mit Blick auf die Integration leistungsschwächerer junger Menschen zum Aufgabenfeld der Enquete gehören wird. Ziel muss es sein, dass lebenslanges Lernen und Weiterbildung zu einem natürlichen Bestandteil der Erwerbsbiographien gehören.“

Wir heben nicht ab, aber wir sind selbstbewusst – Gute Voraussetzung für Landtagswahl 2011 – Als großen Tag in der Geschichte der FDP und großen Tag für die Bundesrepublik Deutschland wertete der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Rülke, das Abschneiden der FDP bei der Bundestagswahl. Im Bund erreichten die Liberalen 14,6 Prozent, in Baden-Württemberg sogar 18,8 Prozent.

“Unser Ergebnis in Baden-Württemberg ist auch die Anerkennung für unsere Leistung in der CDU/FDP-Landesregierung. Das Abschneiden der Liberalen erinnert mich an die großen Zeiten von Reinhold Maier und Gustav Stresemann.”Der Wahlerfolg der Liberalen liegt nach den Worten Rülkes auch darin begründet, dass die FDP als besonders glaubwürdig eingeschätzt werde. Dies gelte auch im Hinblick auf die angekündigten Steuersenkungen. “Die FDP hält Wort”, so Rülke.”Wir heben jetzt nicht ab, aber wir sind selbstbewusst. Viele Menschen haben uns am heutigen Tag das erste Mal gewählt und haben große Erwartungen an die FDP. Wir wollen alles tun, um diesen Erwartungen gerecht zu werden”, so Hans-Ulrich Rülke. Und: “Gleichzeitig werden wir mit Solidität und Bescheidenheit weiterarbeiten.”

Parlamentarischer Antrag zur Verteilung von Obst und Gemüse an Schüler im Land – Das geplante EU-Schulobstprogramm wird von den beiden FDP-Landtagsabgeordneten Dr. Hans-Peter Wetzel und Dr. Friedrich Bullinger im Grundsatz begrüßt. Sie wollen nun von der Landesregierung in einem parlamentarischen Antrag wissen, wie und mit welchen Finanzmitteln die Verteilung von gesundheitsfördernden Lebensmitteln wie Obst und Gemüse in Baden-Württemberg umgesetzt wird

„Uns interessiert im Besonderen wie sich die Landesregierung die Finanzierung aus EU-, Bundes- und Landesmitteln beim EU-Schulobstprogramm vorstellt, wie die Mitfinanzierung von Seiten des Landes beabsichtigt ist, welche Mittel hierfür erforderlich sind und welche Finanzmittel dafür bereitstehen“, so der agrarpolitische Sprecher Friedrich Bullinger. Wetzel und Bullinger erhoffen sich auch detaillierte Auskünfte darüber, ob beziehungsweise in welchem Umfang sich Obst- und Gemüsebauern, Großhandelsbetriebe an der Aktion beteiligen und ob diese auch bereit seien, einen finanziellen Beitrag zu leisten. „Klar ist auch noch nicht, wie die Organisation und die Abwicklung vor Ort aussehen soll und wann mit der Verteilung von Obst und Gemüse an den Schulen begonnen wird“, sagt der Überlinger Abgeordnete Hans-Peter Wetzel. Die beiden Abgeordneten erwarten von der Landesregierung auch Auskunft darüber, wie „sie im Blick auf eine Erziehung zu gesunder Ernährung“ diese Aktion beurteilt. Info: Alle 16 Bundesländer haben sich darauf verständigt, dass an Schulkinder im Sinne einer gesundheitsfördernden Ernährung Obst und Gemüse ausgegeben wird. Damit nimmt Deutschland ein Angebot der EU an – diese stellt rund 20 Millionen Euro zur Verfügung, die Bundesländer werden mit rund 18 Millionen Euro zur Kasse geben.

Gesetzliche Vorgaben sehen Offenheit für Lösungen vor Ort ausdrücklich vor – Der Vorsitzende der der FDP/DVP-Landtagfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und die bildungspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Birgit Arnold, appellierten eindringlich an das Kultusministerium und die Schulverwaltung, bei der Umsetzung der neuen Werkrealschule flexibel und offen für vor Ort gefundene Lösungen vorzugehen.

„Wir haben einen eindeutigen Gesetzesbeschluss, der eine Realisierung der neuen Werkrealschule auch an mehreren Standorten ausdrücklich zulässt. Das gilt nicht nur für die Klassenstufen 5 bis 7, sondern auch für die Klassenstufen 8 und 9 sowie gegebenenfalls 10. Ich erwarte, dass der Wille des Gesetzgebers respektiert wird“, sagte Hans-Ulrich Rülke auf einer Landespressekonferenz in Stuttgart. Rülke: „Die Möglichkeit, dass kleinere Schulstandorte kooperieren und gemeinsam eine Werkrealschule bilden können, ist nicht nur im ländlichen Raum eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass die Weiterentwicklung der Hauptschule gelingt und niemand auf der Strecke bleibt. Ich fordere die Schulverwaltung auf, mit den Kommunen und Schulen auf Augenhöhe zu verhandeln und die jeweils beste Lösung vor Ort zu suchen.“ Es könne nicht angehen, dass aufgrund unzutreffender Informationen über die gesetzlichen Vorgaben Tatsachen geschaffen würden, die der Gesetzgeber anders beabsichtigt hat.Die neue Werkrealschule wird ab Schuljahr 2010/11 als Weiterentwicklung eingeführt. Voraussetzung für die Bildung einer Werkrealschule ist die Zweizügigkeit. Die FDP hatte sich jedoch dafür eingesetzt, dass die Zweizügigkeit nicht zum Dogma erhoben wird, sondern dass vor Ort gefundene Lösungen Vorrang haben. Im der vom Landtag am 30. Juli dieses Jahres beschlossenen neuen Fassung des Schulge-setzes heißt es deshalb hierzu: „Die Werkrealschule baut auf der Grundschule auf und umfasst sechs Schuljahre. Sie ist grundsätzlich mindestens zweizügig und kann auf mehrere Standorte verteilt sein.“ (§6 Abs.2 Satz 1f. Schulgesetz für Baden-Württemberg). Auch die Begründung zum Gesetzentwurf untermauert die Offenheit in der Standortfrage: „Eine unter einer gemeinsamen Leitung stehende Werkreal-schule kann auch so auf mehrere Schulstandorte verteilt sein, dass die Klassenstufen 5 bis 7 je einzügig auf zwei oder mehrere Standorte verteilt werden. Dies gilt vor allem für diejenigen örtlichen Konstellationen, in denen nur auf diese Weise die Bildung einer Werkrealschule ermöglicht werden kann. Die Klassenstufen 8 bis 10 sollen mindestens zweizügig geführt werden. Die §§ 30 und 31 SchG bleiben insoweit unberührt. Werkrealschulen verlieren bei zurückgehenden Schülerzahlen und einem dadurch bedingten Verlust der Zweizügigkeit nicht automatisch den Status einer Werkrealschule.

Sonntag, den 27. September, ab 17:30 Uhr im Landtag von Baden-Württemberg – Die einmalige Gelegenheit, nicht nur mit den Abgeordneten und Mitarbeitern der FDP das Wahlergebnis zu feiern, sondern auch die Reaktionen der anderen Fraktionen und deren Mitglieder live im Landtag zu erleben! Für das leibliche Wohl ist natürlich gesorgt, eine Parkkarte für den Innenhof des Neuen Schlosses ist auch inklusive. Wir freuen uns auf Sie!

Schicken Sie uns einfach eine kurze Email (veranstaltungen@fdp-dvp.de) und sagen Sie uns, warum gerade SIE diese 2 Karten bekommen sollten. Einsendeschluss: Dienstag, 22. September, 24 Uhr. Die oder der glückliche Gewinner/in wird am Mittwoch (23. September 2009) von uns benachrichtigt – Telefonnummer nicht vergessen!Viel Glück!”

Geld der Steuerzahler gut angelegt – Beim Besuch der FDP/DVP-Fraktion auf der Gartenschau in Rechberghausen versicherte der Vorsitzende Dr. Hans Ulrich Rülke den Vertretern des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg die weitere Unterstützung der FDP für das Thema Gartenschauen. Die noch bis 20. September 2009 geöffnete Schau in Rechberghausen bei Göppingen sei ein eindrucksvolles Beispiel, dass das Geld der Steuerzahler hier gut angelegt sei. Rülke sagte, er freue sich mit Bürgermeister Reiner Ruf über die überraschende hohe Besucherzahl von bis jetzt 216 000 Besuchern.

Die FDP/DVP-Landtagsfraktion war neben dem Fraktionsvorsitzenden Hans-Ulrich Rülke mit den stellvertretenden Vorsitzenden Hagen Kluck und Dr. Friedrich Bullinger sowie den Abgeordneten Dr. Ulrich Noll und Heiderose Berroth vertreten. Auch die parlamentarischen Berater zeigten sich bei der Führung über das Gartenschaugelände von der gelungenen Gestaltung begeistert. Elf Garten- und Landschaftsbaubetriebe präsentieren in Rechberghausen ihre phantasievollen Gartenversionen.Das Präsidiumsmitglied des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, Ulrich Walter, sagte, dass die Schau in Rechberghausen eindrucksvoll dokumentiere, welche “unglaubliche Kraft im Förderprogramm des Landes steckt”. Mit ihrer Gartenschau habe sich Rechberghausen für die nächsten Jahre hervorragende “weiche Standortfaktoren” geschaffen. Die Attraktivität der Gartenschauen für die Kommunen sei ungebrochen: Für die Jahre 2015 bis 2025 haben sich über 40 Städte und Gemeinden beworben.

Landwirtschaftsministerium gibt bei VHS für zertifizierte Betriebe Entwarnung – Die Landesregierung sieht die Sorge von Fischern und Teichwirten als unbegründet an, dass die gefürchtete Fischkrankheit VHS sich verstärkt in Baden-Württemberg ausbreiten könnte. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des agrarpolitischen Sprechers der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hervor (Drucksache 4835).

Der Schwäbisch Haller Abgeordnete hatte die Landesregierung über den Ausbruch der Fischseuche in verschiedenen Landkreisen informiert. Besonders in Forellenzuchtteichen kann VHS (Virale Hämmorrhagische Septikämie) verheerende Folgen mit wirtschaftlichem Schaden für die Teichwirte haben. Wie das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum mitteilt, sei sich die Landesregierung der „großen wirtschaftlichen Bedeutung des Auftretens von Fischseuchen bewusst“. Eine Therapie ist bei Auftreten der VHS nicht möglich. Deshalb stehe die Seuchenprophylaxe, die Verhinderung der Einschleppung einer Infektion, an erster Stelle. Wichtigste Vorsorge ist aus Sicht des Landwirtschaftsministeriums eine strenge Be-triebshygiene, die mit dem konsequenten Zukauf von Fischen aus bescheinigten VHS-freien Betrieben und der Anwendung von Quarantänemaßnahmen beginne.Baden-Württemberg war eines der ersten Länder, das schon in den 90er-Jahren das EU-Fischseuchenrecht umsetzte. So haben nach Angaben des Ministeriums heute 81 baden-württembergische Fischzuchtbetriebe eine Zulassung „frei von VHS“. Über 80 Prozent der einheimischen Produktion stammen aus solchen Fischbetrieben. Die gefürchtete VHS tritt und trat im Land immer wieder auf (2009: neun Fälle, 2008: drei Fälle; 2007: sechs Fälle, 2006: sechs Fälle). Infolge der konsequenten Bekämpfung der Fischseuchen und der Sanierung infizierter Betriebe habe die Zahl der jährlichen Fälle im Vergleich zu den 90er-Jahren jedoch deutlich abgenommen. Friedrich Bullinger zeigte sich erleichtert. „Ich bin froh, dass das Landwirtschaftsministerium Entwarnung geben konnte.“

Erste Bilanz zur Förderung freier Schulen im Rahmen des Konjunkturpakets liegt vor – Die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Birgit Arnold, zeigte sich insgesamt erfreut über die bisherige Förderung von Bau- und Sanierungsvorhaben an Schulen in freier bzw. privater Trägerschaft im Rahmen des Konjunkturpaketes.

„Viele Gemeinden in Baden-Württemberg haben die freien Schulen bei der Verteilung der Bildungspauschale berücksichtigt. Allerdings ergeben sich, gerechnet auf das Mittel der Regierungsbezirke, größere Schwankungen, was das Verhältnis von öffentlichen und freien Schulen angeht. Während im Regierungsbezirk Tübingen 7,2 Prozent der Bildungspauschalen an freie Träger gingen und in Freiburg sogar 9,5 Prozent, sind es in Karlsruhe und in Stuttgart nur 4,8 Prozent bzw. 4,6 Prozent“, erläuterte die bildungspolitische Sprecherin. „Auffallend sei in diesem Regierungsbezirk die hohe Zahl der Ablehnungsbescheide. Hier sei die Überprüfung durch das Regierungspräsidium aber noch nicht abgeschlossen“, so Arnold. Im Rahmen einer parlamentarischen Initiative von Abgeordneten der FDP/DVP-Landtagsfraktion (Drucksache 14/4849) hatte das Finanzministerium eine erste Bi-lanz zur Berücksichtigung freier Träger im Rahmen des Konjunkturpakets gezogen. Die Bildungspauschalen wurden hierbei nach der jeweiligen Schülerzahl berechnet und den Kommunen zugewiesen. Das zuständige Regierungspräsidium prüfte die ermessensfehlerfreie Bewilligung der Anträge auf Förderung von Bau- und Sanie-rungsmaßnahmen an den Schulen Hierbei waren die Schulen in freier Trägerschaft gemäß dem Prinzip der Trägerneut-ralität gleichermaßen zu berücksichtigen. In einigen Fällen ist die endgültige Ent-scheidung noch nicht gefallen, sei es aufgrund von noch laufenden Prüfungen durch das Regierungspräsidium, sei es aufgrund von Widersprüchen und zwei Klagen. Die bildungspolitische Sprecherin führte weiter aus: „Ebenso wie die öffentlichen erfüllen auch die freien Schulen den staatlichen Bildungsauftrag. Die freien Schulen auch bei den Bildungspauschalen gleichermaßen zu berücksichtigen, ist deshalb nicht nur konjunkturpolitisch sinnvoll und ein Gebot der Fairness, sondern auch ein Beitrag zu Vielfalt und Qualität im Bildungswesen!“.

DDR darf nicht verniedlicht und idealisiert werden – Opfer leben auch hier bei uns – Zum Jahrestag des Mauerbaus erklärte die FDP-Abgeordnete Heiderose Berroth, dass die Erinnerung an den Unrechtsstaat DDR nicht nur bei Schülerinnen und Schülern, sondern auch bei Erwachsenen wach gehalten werden müsse. Berroth: „Am 13. August 1961 zementierte die DDR mit dem Mauerbau die deutsche Teilung. Diese Schandmauer hat nicht nur Familien und Freundschaften in Berlin jäh auseinander gerissen, sondern auch Besuche von Deutschen bei Deutschen und den kulturellen Austausch wesentlich erschwert.“

Im Nachklang zur Landtagsdebatte „Erinnerung an die DDR-Diktatur wachhalten“ sagte Berroth, dass auch in Baden-Württemberg heute noch Täter und Opfer der DDR-Diktatur lebten – „die Stasi war leider überall, und die DDR-Opfer und ihre Nachfahren leiden noch heute“. Nach den Worten von Berroth geht es der FDP/DVP-Fraktion nicht in erster Linie um den Blick zurück und um die Frage, wer damals etwas falsch gemacht habe. Berroth: „Unser Blick geht eindeutig nach vorn. Ich will keineswegs dämonisieren, aber es kann nicht ange-hen, dass Menschenfänger wie die Linke als demokratiefähig und wählbar angesehen werden, weil die DDR inzwischen verniedlicht und idealisiert wird.“ Deshalb sollten Schulklassen und Besuchergruppen, die nach Berlin fahren „nicht nur den Bendler-Block, sondern auch die Gedenkstätte Hohenschönhausen besuchen“. Auch müss-ten Ausflüge zur Erinnerungsstätte „Gegen das Vergessen“ in Pforzheim zum regelmäßigen Programm von Schulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung gehören. Weiter sei im Stuttgarter Haus der Geschichte das Thema einer intensiveren Beschäftigung wert. Die FDP-Landtagsabgeordnete appellierte an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger über 40: „Jede und jeder von uns hat aus eigenem Erleben in diesem Erinnerungsprozess eine wichtige Aufgabe – und diese sollten wir verantwortlich wahrnehmen.“

Verstärkte Zusammenarbeit aller gesellschaftlichen Gruppen erforderlich – Als „bedingt geeignet“ bezeichneten Sabine Kurtz, CDU-Obfrau des Sonderauschusses „Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen – Jugendgefährdung und Jugendgewalt“, und der FDP-Obmann Hagen Kluck die in der letzten Zeit verbreiteten Empfehlungen zur Verhinderung eines weiteren Amoklaufs“. „Der Sonderausschuss hat sich zum Ziel gesetzt, in aller Ruhe und Sachlichkeit die Ursachen für Amok-läufe an Schulen zu ergründen und als Ergebnis geeignete Maßnahmen vorzu-schlagen, die das Problem an der Wurzel packen“, erklärten Kurtz und Kluck.

Bereits in seiner ersten öffentlichen Anhörung am 22. Juli 2009 habe der Ausschuss wertvolle Ratschläge von namhaften Experten erhalten. Darüber hinaus seien weitere vier Anhörungen geplant, aus denen weitere zielführende Anregungen erwartet würden, bevor zum Jahresende 2009 die Empfehlungen veröffentlicht würden. „Einzelne isolierte Maßnahmen, wie beispielsweise der bloße Austausch von Türknauf und Türen in Klassenzimmern ,stehen dabei höchstens am Ende eine Kette tiefgreifender Präventionsmaßnahmen“, so Sabine Kurtz.Auch die in diesem Zusammenhang genannte Forderung nach zusätzlicher Schulsozialarbeit sei alleine nicht zielführend. „Es geht im Kern um ein enges Miteinander von Schule, Eltern und Gesellschaft, um an den Schulen des Landes eine Kultur des Vertrauens, der Anerkennung und des Zuhörens einziehen zu lassen. Dies ist ein sehr anspruchvolles aber lohnendes Ziel, um Amokläufe unwahrscheinlicher zu machen“ sagte Hagen Kluck, Obmann der FDP-Fraktion im Sonderausschuss.HintergrundDie weiteren Anhörungen des Sonderausschusses finden an folgenden Terminen statt:• am 1. Oktober, zum Thema „Zugang zu Waffen“,• am 19. Oktober, zum Thema „Gewaltdarstellung in Medien, u. a. in Computerspielen“,• am 22. Oktober, zum Thema „Sicherheitsmaßnahmen an Schulen“,• am 11. November, zum Thema „Stärkung des Erziehungsauftrags der Eltern“.Anschließend wertet der Sonderausschuss des Landtags BW die in den Anhörungen gewonnenen Erkenntnisse aus und formuliert bis zum Jahresende seine Empfehlungen.

Viele Gäste sprechen dem scheidenden Landtagsabgeordneten ihre Sympathie aus – Mit einem „lachenden und einem weinenden Auge“, so der Vorsitzende Hans-Ulrich Rülke, hat die FDP/DVP-Landtagsfraktion ihren Abgeordneten Michael Theurer aus dem Landtag verabschiedet und ihm ein glückliches Händchen und viel Erfolg für sein Mandat im Europäischen Parlament gewünscht. Beim Empfang der FDP/DVP-Fraktion für den neuen Europa-abgeordneten war an der Zahl der Gäste und an den Sympathieadressen zu sehen und zu hören, dass Michael Theurer während seiner acht Jahre als Mitglied des baden-württembergischen Landtags viele Freunde gewonnen hat. Unter den Gästen waren unter anderen Justizminister Ulrich Goll, Wirtschaftsminister Ernst Pfister, Staatssekretär Richard Drautz, die Fraktionsvorsitzenden Stefan Mappus (CDU) und Claus Schmiedel (SPD), der Vorsitzende des Europaausschusses Gerhard Stratthaus, Europaminister Wolfgang Reinhart und der FDP-Bundestagsabgeordnete Hartfrid Wolff.

Hans-Ulrich Rülke erinnerte an die hervorragenden Wahlergebnisse, die Michael Theurer bei der Landtagswahl im Jahr 2006 und bei der Europawahl im Juni dieses Jahres erzielt hat. „Damit hast Du, lieber Michael, einen maßgeblichen Beitrag für das gute Ergebnis der baden-württembergischen FDP geleistet.“ Die Präsenz und die vielen Aktivitäten, die Theurer als stellvertretender Fraktionsvorsitzender, europapolitischer Sprecher und als stellvertreten-der Vorsitzender des Europaausschusses im Landtags gezeigt hat, stehen laut Rülke für das weinende Auge: Die Liberalen verlieren mit Theurer einen höchst erfolgreichen Landtagsab-geordneten. Das lachende Auge stehe für das Positive, das sich mit dem Wechsel von Theurer nach Brüssel und Straßburg verbinde: eine Stärkung der Europapolitik der FDP/DVP-Fraktion. „Wir sind sicher, dass Du Deinen Weg in Europa machen wirst und die Verbindungen zu Stuttgart aufrecht erhältst “, so Hans-Ulrich Rülke.

Debatte über Gleichstellung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft – In einer von der SPD beantragten Landtagsdebatte über das Thema „Gleichstellung von Beamtinnen und Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft“ sagte die finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth:„Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss von 20.9.2007 (2 BvR 855/06) die Hintergründe dargelegt, aufgrund derer es in der Folge mehrfach entschieden hat, dass es nicht gegen Artikel 3 Grundgesetz und gegen die gegen die Richtlinie 2000/78/EG verstößt, wenn Beamten aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kein Verheiratetenzuschlag zusteht.

So weit, so gut, könnte man sagen. Der Landtag hat sich im Übrigen erst vor kurzer Zeit mit diesem Thema auseinandergesetzt – nämlich aus Anlass des Antrags der Grünen – Drs. 14/3951 „Keine Diskriminierung von Lebenspartnerschaften im Besoldungs- und Versorgungsrecht“. Der Bericht über diese Sitzung – 1. April 2009 – hält fest: „Der Ausschuss beschloss ohne Aussprache und ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären.“Wenn Ihnen das Thema so wichtig war, dass sich überhaupt niemand dazu geäußert hat, fragt man sich schon, warum es heute erneut auf der Tagesordnung des Landtags erscheint.Dennoch will ich es damit nicht bewenden lassen. Selbstverständlich ist die Frage berechtigt, ob es nicht doch politisch geboten wäre, die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften auch auf die hier in Rede stehende Regelung des Besoldungsrechts zu erstrecken. Wobei dann gleichzeitig die Frage zu stellen ist, inwieweit die im Moment noch zugrundeliegende „Hausfrauenehe“ eigentlich noch der Lebenswirklichkeit entspricht bzw. ob schon allein die Tatsache eines vorliegenden Trauscheins die finanzielle Besserstellung rechtfertigt oder ob sich diese Alimentation nicht vielmehr an der Erziehung von Kindern oder auch der Sorge für Eltern orientieren sollte.In unserer Gesellschaft haben sich unterschiedliche Verantwortungsgemeinschaften herausgebildet. Die Pluralisierung der Gesellschaft und neue Lebensentwürfe von Frauen und Männern haben in unserer Gesellschaft zu vielfältigen Lebensformen und Lebensstilen geführt. Entscheidend ist, dass Menschen füreinander einstehen. Die Politik muss gesellschaftliche Realitäten anerkennen. Alle Lebensgemeinschaften, in denen die Partner füreinander Verantwortung übernehmen, sind wertvoll und müssen ggf. vom Staat gleichermaßen unterstützt werden. Der Gesetzgeber kann nicht die Augen davor verschließen, dass mittlerweile weit mehr als 10.000 gleichgeschlechtliche Paare im Stand einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Andere Bundesländer haben eingetragene Lebenspartnerschaften in Fragen des Familienzuschlags gleichgestellt. Wir müssen mittelfristig klären, ob und in welcher Form dies auch in unserem Land geschehen kann. Hierfür wäre es nützlich, den Antrag in den Ausschuss zu verweisen, um dort noch einmal einiges zu klären und ggf. ein Stück weiterzukommen.Wenn Sie dies nicht wollen, müssen wir Ihren Antrag hier ablehnen. Denn die im Antragstext behauptete verbindliche Vorgabe der Europäischen Kommission gibt es – ausweislich der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – eben nicht. Und einem Antrag, der insoweit auf einer falschen Grundlage aufbaut, kann man/frau von der FDP/DVP nicht zustimmen.“

Qualität durch Auswahlverfahren und wissenschaftliche Begleitung sicherstellen – In der Aktuellen Debatte zum Thema „Kommunaler Schulaufbruch“ im Plenum sagte der FDP-Landtagsabgeordnete und Bildungsexperte Dieter Kleinmann: „Grundsätzlich gilt für uns Liberale: Was an neuen Modellen vor Ort gewünscht wird, was an der Schule von Eltern, Lehrern und Schülern gemeinsam entwickelt wird, das heißt von der Basis her gewachsen ist, muss eine faire Chance haben, erprobt zu werden und sich auf Dauer bewähren.

Gleichwohl wird man, unter quantitativen wie unter qualitativen Gesichtspunkten, nicht alles durchführen können, was an Schulversuchen gewünscht wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn unter dem Deckmantel des Schulversuchs nicht etwa pädagogische Innovation, sonder die Wiederauferstehung des Vergangenen beantragt wird.Wir wollen die Offenheit für neue Wege und die Sicherung der Qualität durch ein Wettbewerbs- und Auswahlverfahren sicherstellen, bei dem ein beim Kultusministerium eingerichteter Fachbeirat – unter Beteiligung der pädagogischen Wissenschaften aus dem Land, aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland – jährlich oder halbjährlich die zehn besten, erfolgversprechendsten, interessantesten und innovativsten unter den beantragten Schulversuchen auswählt. Schon jetzt sind Schulversuche genehmigt, die sich durch ein hohes innovatives Potenzial auszeichnen. Der Modellversuch „erweiterte Kooperation“ an der Geschwister-Scholl-Schule in Tübingen zum Beispiel, den ich mir vor Ort im Detail habe darstellen lassen, straft all diejenigen Lügen, die behaupten, Baden-Württemberg hätte keine innovative Schulentwicklungslandschaft. Der Bildungsauf-bruch ist in diesem Land längst in vollem Gange!Ich denke jedoch, dass ein regelmäßiges Auswahlverfahren unter Beteiligung externer Experten noch besser geeignet ist, die Offenheit für neue Entwicklungen zweifelsfrei unter Beweis zu stellen, als dies gegenwärtig der Fall ist. Es gibt zahlreiche Schulversuchs-Vorhaben, die mir sehr vielversprechend erscheinen, so zum Beispiel Varianten von Jenaplanschulen wie in Mössingen, Häuser des Lernens nach dem Vorbild des Schweizer Pädagogen Peter Fratton, aber auch unterschiedliche Kooperationsformen von Haupt- und Realschulen, die eine Chance verdienen.“

FDP/DVP-Landtagsfraktion setzt mehr auf Prävention als auf Paragraphen – In der Landtagsdebatte über ein Alkoholverkaufsverbot hat der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion die Behörden aufgefordert, für die Einhaltung des Ju-gendschutzgesetzes auch in Bezug auf Alkoholabgabe und Alkoholkonsum zu sorgen. „ Schnaps-Konsum in der Öffentlichkeit ist Kindern und Jugendlichen strikt verboten“, stellte Hagen Kluck fest, „die Liberalen sind der Auffassung, dass diese Bestimmung strikt eingehalten werden muss“. Weil es auch ein Problem mit dem Alkohol-Konsum junger Erwachsener in der Öffentlichkeit gebe, befasse

„Bei uns Liberalen löst das keine Begeisterungsstürme aus“, sagte Kluck. Aber man müsse etwas tun, weil der übermäßige Alkoholkonsum unbestritten eine wichtige Rolle beim stetigen Anstieg der Gewaltdelikte spiele. Das Eingreifen des Staates sei vor allem deshalb notwendig, weil es offenbar immer mehr Leute gebe, die mit Alkohol nicht umgehen könnten. „Dieses nächtliche Alkoholverkaufsverbot ist ein Versuch“, betonte Hagen Kluck, „nach drei Jahren werden wir überprüfen, ob diese vielgepriesene, aber von uns nach wie vor skeptisch betrachtete Maßnahme etwas gebracht hat.“ Verbote alleine hätten noch nie etwas bewirkt. Nur in einer guten Mischung mit Aufklärungsaktionen und Hilfsangeboten würden sie zum Erfolg führen. Hier seien Elternhäuser und Schulsozialarbeit, Jugendämter und offene Jugendarbeit, Polizei und kommunale Ordnungsbehörden gemeinsam gefragt. Aufklärung über die Folgen ungehemmten Suffs seien nötiger denn je. Entsprechende Maßnahmen, die wir nach wie vor als einen unverzichtbaren Bestandteil sowohl der Sucht- als auch der Gewaltprävention ansehen, zeigten aber offenbar nicht die erhoffte Wirkung. „Das belegen die vielen unschönen Szenen, die sich vor allem an den Wochenenden zu später Abendstunde oder früher Morgenstunde in vielen Innenstädten abspielen“, meinte Hagen Kluck, „wer das Saufen nicht vertragen kann, sollte es eigentlich lassen. Weil es aber manchen Leuten an Einsicht fehlt, muss ihnen auf die Sprünge geholfen werden.“ Der Vorschlag der Regierung für ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot ziele darauf, die Nachschubwege für dieses Vorglühen und Koma-Saufen im öffentlichen Raum zu behindern. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zum Freiburger Alkoholverbot zeige aber, dass es mit dem Schwingen der großen Keule nicht getan sei. Man könne Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen nicht pauschal verbieten. Nicht jeder „Mondscheintrinker“ werde schließlich gewalttätig.Kluck unterstrich die Ausnahmeregelungen für Stadtfeste, Vereinsfeiern und ähnliches. Alkoholgenuss bei gesellschaftlichen Ereignissen und in Gaststätten sorge ja eher für Verbrü-derungen als für Gewaltausbrüche. Fröhliches Zechen unter gewisser sozialer Kontrolle sei also weiterhin möglich. Deshalb wolle die FDP ja auch möglichst kurze Sperrzeiten in der Gastronomie. „Sollte jemand von der Prohibition träumen, muss er mit unserem entschiedenen Widerstand rech-nen“, betonte Hagen Kluck, „wir beteiligen uns nicht an der Verteufelung des Alkohols. Wir leben im zweitgrößten deutschen Weinland, in dem auch eine Vielzahl berühmter Brauereien und Brennereien gibt. Nicht der Alkohol ist das Prob-lem, sondern der Mensch, der mit ihm nicht umzugehen versteht.“

Für FDP/DVP-Fraktion ist Mandatszuteilung nach Prozenten besonders wichtig – Der nächste Landtag muss nach einem Wahlrecht gewählt werden, das den Kandidatinnen und Kandidaten Chancengleichheit gibt. Wie der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Hagen Kluck, in der Parlamentsdebatte zum Wahlrecht betonte, „muss bei der Zweitausteilung der Mandate künftig der im Wahlkreis erzielte persön-liche Erfolg Maßstab sein.“ Deshalb sei die Mandatsvergabe nach der Höhe der erzielten prozentualen Stimmenanteile richtig. „Damit wird eine alte Forderung der FDP erfüllt“, stellte Kluck fest.

Die Angleichung der Wahlkreisgrößen ist seiner Meinung nach auch bei der Zuteilung nach Prozenten wichtig. „So wie ein kleiner Wahlkreis bei der Mandatsvergabe nach absoluten Stimmenzahlen benachteiligt war, so ist er bei der Prozent-Regelung bevorzugt“, betonte Hagen Kluck. Deshalb schreibe der Gesetzentwurf mit Recht vor, dass die Wahlkreisgrößen grundsätzlich nicht um mehr als 15 Prozent vom Durchschnitt abweichen dürften. Es sei nicht einfach, diese möglichst gleich großen Wahlkreise zu schaffen. „Am einfachsten wäre es, wenn man in den Regierungsbezirken Freiburg und Tübingen jeweils einen zusätzlichen Wahlkreis bildet, während man in den Regierungsbezirken Stuttgart und Karlsruhe je einen streicht“, stellte Kluck fest. Damit wäre auch die bereits vom Staatsgerichtshof festgestellte Ungleichheit zwischen Nord und Süd besei-tigt. Nach der Bevölkerungszahl seien die „Nordstaaten“ nämlich überrepräsentiert. Aber noch scheinen Kluck die „Südstaaten“ zu schwach zu sein, um dieses ihnen zustehende Gewicht durchzusetzen. Hagen Kluck räumte ein, dass es bei der vorgeschlagenen Neubildung der Wahlkrei-se Ungereimtheiten gebe. Alle Wünsche werde man dabei nicht erfüllen können, weil Gemeinde- und Regierungsbezirksgrenzen die Entscheidungsmöglichkeiten einengten. „Wir Liberalen haben auch zu anderen Punkten noch viele Wünsche“, sagte Kluck. Er nannte die Verkleinerung des Landtages, einen landesweiten Verhältnisausgleich und die Einführung eines Zweistimmen-Wahlrechts. „Alle diese Wünsche stellen wir zurück, damit es zur Landtagswahl 2011 Chancengleichheit zwischen den Kandidatinnen und Kandidaten der einzelnen Parteien bei der Zweitausteilung der Mandate gibt“, sagte Kluck. Und: „Die FDP wird alle auf den Tisch kommenden Anregungen sorgfältig prüfen, aber nicht zulassen, dass damit versucht wird, die Wahlrechtsreform zu verzögern.“