Traditionen bewahren, aber Zukunft der Kreativen in Musikbranche sichern – In einer Landtagsdebatte zur Großen Anfrage der FDP/DVP „Musikwirtschaft in Baden-Württemberg“ sagte die Sprecherin für Kultur- und Finanzpolitik der liberalen Landtagsfraktion, Heiderose Berroth:„Musik ist ein wesentlicher Bestandteil von Kunst und Kultur. Wenn in diesem Haus über Letzteres gesprochen wird, geht es meistens um eine Förderung aus dem Landeshaushalt. Heute wollen wir uns einmal die andere Seite ansehen, nämlich Musik als Grundlage für wirtschaftliche Betätigung und damit als Beitrag zur Stärkung des Bruttosozialprodukts und zur Erhöhung der Steuereinnahmen.

Heute wird so viel Musik gehört wie nie zuvor, wird aus der Musikbranche vermeldet. Allerdings wird diese positive Aussage sogleich wieder durch den Zusatz relativiert, dass andererseits die Zahl der Käufer von Musik noch nie so gering war wie jetzt. Sowohl die ARD-Media-Perspektiven als auch GFK-Studien zeigen, dass sich die tägliche Musiknutzung in den letzten zehn Jahren mehr als verdreifacht hat, die Zahl der dafür zahlenden Personen dagegen gesunken ist. Das liegt sicher vor allem daran, dass immer mehr insbesondere junge Menschen mit einer höheren Affinität zu neuen Medien Musik kostenlos kopieren oder leider auch aus illegalen Tauschbörsen im Internet beziehen.Die Musikwirtschaft gehört zu den klassischen und wichtigen Teilmärkten der Kulturwirtschaft. 2006 hat die Kulturwirtschaft in Baden-Württemberg einen Umsatz von insgesamt 18 Milliarden Euro gemacht. 151 000 Erwerbstätige haben in 28 000 Unternehmen einen Arbeitsplatz. Der Anteil an der Gesamtwirtschaft des Landes betrug damals immerhin 6,6 %, ein nicht unbedeutender Beitrag!Welche Bedeutung speziell die Musikwirtschaft in Baden-Württemberg, aber auch der Standort Baden-Württemberg für die Musikwirtschaft ausmachen, machen folgende Zahlen aus der Großen Anfrage deutlich: Die Umsatzerlöse betrugen im Jahr 2006 über 490 Millionen Euro. Über 8 500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte arbeiten im Musiksektor, und der Anteil der freiberuflich Tätigen steigt dort an. Die Anzahl der Unternehmen betrug rund 1350.Bisher wird die Kulturwirtschaft schwerpunktmäßig durch die Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen, Infrastruktur, aber auch durch Aus- und Weiterbildung gefördert. Erstmals im Jahr 2006 hat die Musikwirtschaft bei der Mehrheit der einzelnen Wirtschaftszweige wieder eine positive Entwicklung verzeichnet. Allerdings bleibt die Lage für die Beschäftigten immer noch schwierig, weil die Zahl der existenzfähigen Arbeitsplätze weiterhin schrumpft. Es gibt in der Tat in dieser Branche zahlreiche Arbeitsplätze, die keine eigenständige Existenz sichern. Die Zahl der Einzelunternehmen ohne Festangestellte wächst kontinuierlich, während die Zahl der abhängig Beschäftigten zurückgeht. Die Musikwirtschaft entwickelt sich zu einer Projektwirtschaft mit vielen Nischenmärkten.Welche Konsequenzen ergeben sich für das Land? Wir haben eine breit aufgestellte Musikszene, geprägt durch freiberuflich tätige oder selbständige Musiker und Komponisten. Traditionelle gewerbliche Unternehmensstrukturen wie Instrumentenbau, Verlage und Fachhandel gehen zurück. Bei der Tonträgerindustrie, in der allein die großen Unternehmen die verschiedenen Wertschöpfungsstufen abdecken, ist ebenfalls der Umsatz rückläufig. Allgemein wird zwischen der Musikwirtschaft im engeren Sinn und der Musikwirtschaft inklusive Phonomarkt unterschieden. Unter „Phonomarkt“ werden Tonträger, Download und Mobile sowie Musikvideomarkt subsumiert. Neben traditionell manuell-handwerklichen Wirtschaftsweisen stehen also neue Formen der digitalisierten Musikprodukte und die Entwicklung von Onlinedienstleistungen im Vordergrund.Die Frage, der wir uns weiter stellen müssen, lautet: ‚Was ist zu tun, damit wir einerseits die Tradition bewahren und trotzdem die Zukunft nicht verschlafen?’ Gerade junge Menschen wachsen heute mit einem viel größeren kulturellen Angebot auf als in früherer Zeit. Die Musikwirtschaft hat sich zum Teil schon an die veränderten Kulturgewohnheiten angepasst. Wir müssen versuchen, gerade junge Menschen stärker abzuholen und langfristig zu binden.Es gibt zwei Entwicklungen. Was in den Achtzigerjahren mit den Synthesizern seinen Anfang genommen hat – damals noch elektrische, heute elektronische Musik –, das ist natürlich einerseits viel billiger und bequemer. Andererseits – Reinhard Mey hat es vermutlich schon vor 35 Jahren gewusst – ein Stück Musik ‚von Hand gemacht’ hat eine ganz andere Qualität. Auch deshalb treten wir dafür ein, dass jedes Kind die Möglichkeit haben muss, ein Instrument zu lernen. Bereits jetzt hat Baden-Württemberg beispielsweise beim Wettbewerb ‚Jugend musiziert’ immer noch weit mehr Preisträger, als es unserem Bevölkerungsanteil entspricht. Das hat sicherlich seine Gründe, schließlich wird hierzulande viel Musik gemacht. Und so kommen viele bekannte Komponisten und Musikschaffende aus Baden-Württemberg. Von den Musikinstrumentenbauern ist ein Sechstel der Betriebe in Baden-Württemberg zuhause. Exportzielland Nummer eins sind nach wie vor die USA. Ich glaube, ein Stück Unterstützung bei der Marketingstrategie könnte Landesaufgabe sein. Musikinstrumentenbauer ist nach wie vor eine duale Ausbildung. Das sind Bereiche, in denen wir durchaus Bedarf haben. Eine der drei Berufsschulen für Musikinstrumentenbauer, nämlich die Oscar-Walcker-Schule, befindet sich in Ludwigsburg. Sie widmet sich vor allem dem Blasinstrumentenbau, Klavier- und Cembalobau, Orgel- und Harmoniumbau sowie dem Handzuginstrumentenbau, einschließlich der Möglichkeit einer Meisterprüfung. Da das Musikgeschäft zunehmend an Bedeutung gewinnt und die Musikindustrie eine der wichtigsten Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft ist, brauchen wir ein genaueres Bild vom Wirtschaftspotenzial der Online-Musikwirtschaft, kurz: Wir müssen die Basisdaten verbessern. Auch das ist ein Anstoß, den wir aus dieser Großen Anfrage gewinnen können. Kreative können nicht allein von Preisen und Stipendien leben. Deshalb ist es unsere Aufgabe dafür zu sorgen, dass man auch in dieser Branche mit dem Ertrag der Arbeit die eigene Existenz sichern kann. Vor allem der Wahrung der Rechte künstlerischer bzw. geistiger muss sich die Politik widmen. Ich glaube nicht, dass sich das allein durch Kontrolle und Überwachung bewerkstelligen lässt. Wir müssen in unserer Gesellschaft wieder Respekt vor der geistigen, vor der künstlerischen Arbeit Anderer entwickeln. Da viele Jugendliche beim Herunterladen von Musiktiteln aus dem Internet selbstverständlich ist, sehe ich hierin auch eine Aufgabe, der sich unsere Schulen zu stellen haben. Ebenso sollten alle Erwachsenen dazu beitragen der Jugend zu vermitteln, dass geistige wie künstlerische Arbeit ihren Wert und damit auch ihren Preis hat.

Qualität durch Auswahlverfahren und wissenschaftliche Begleitung sicherstellen – In der Aktuellen Debatte zum Thema „Kommunaler Schulaufbruch“ im Plenum sagte der FDP-Landtagsabgeordnete und Bildungsexperte Dieter Kleinmann:„Grundsätzlich gilt für uns Liberale: Was an neuen Modellen vor Ort gewünscht wird, was an der Schule von Eltern, Lehrern und Schülern gemeinsam entwickelt wird, das heißt von der Basis her gewachsen ist, muss eine faire Chance haben, erprobt zu werden und sich auf Dauer bewähren.

Gleichwohl wird man, unter quantitativen wie unter qualitativen Gesichtspunkten, nicht alles durchführen können, was an Schulversuchen gewünscht wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn unter dem Deckmantel des Schulversuchs nicht etwa pädagogische Innovation, sonder die Wiederauferstehung des Vergangenen beantragt wird.Wir wollen die Offenheit für neue Wege und die Sicherung der Qualität durch ein Wettbewerbs- und Auswahlverfahren sicherstellen, bei dem ein beim Kultusministerium eingerichteter Fachbeirat – unter Beteiligung der pädagogischen Wissenschaften aus dem Land, aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland – jährlich oder halbjährlich die zehn besten, erfolgversprechendsten, interessantesten und innovativsten unter den beantragten Schulversuchen auswählt. Schon jetzt sind Schulversuche genehmigt, die sich durch ein hohes innovatives Potenzial auszeichnen. Der Modellversuch „erweiterte Kooperation“ an der Geschwister-Scholl-Schule in Tübingen zum Beispiel, den ich mir vor Ort im Detail habe darstellen lassen, straft all diejenigen Lügen, die behaupten, Baden-Württemberg hätte keine innovative Schulentwicklungslandschaft. Der Bildungsaufbruch ist in diesem Land längst in vollem Gange!Ich denke jedoch, dass ein regelmäßiges Auswahlverfahren unter Beteiligung externer Experten noch besser geeignet ist, die Offenheit für neue Entwicklungen zweifelsfrei unter Beweis zu stellen, als dies gegenwärtig der Fall ist. Es gibt zahlreiche Schulversuchs-Vorhaben, die mir sehr vielversprechend erscheinen, so zum Beispiel Varianten von Jenaplanschulen wie in Mössingen, Häuser des Lernens nach dem Vorbild des Schweizer Pädagogen Peter Fratton, aber auch unterschiedliche Kooperationsformen von Haupt- und Realschulen, die eine Chance verdienen.“

Regionalverbände halten den Schlüssel für den Erfolg der Windkraft in der Hand – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat in einer Landtagsdebatte die Bedeutung und das Potenzial der Windenergie in Baden-Württemberg hervorgehoben. Rülke stellte klar, dass für den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg nicht in erster Linie das Land verantwortlich zeichne. „Mit Innovationen und in die Zukunft gerichteter Technik kommen wir aus der Wirtschaftskrise heraus.

Das ist nicht vorwiegend die Aufgabe der Politik, sondern der Wirtschaft, die dies bereits sehr engagiert und erfolgreich angeht“, so der Fraktionsvorsitzende. Viele Mittelständler und auch Großunternehmen hätten die Chancen der Windenergie bereits erkannt und seien weltweit erfolgreich tätig.Ein besonderes Augenmerk sei den großen Absatzmärkten zu widmen. Hierzu zählten vor allem Anlagen in Küstenlagen sowie Offshore-Windparks. Selbstverständlich sei ein maßvoller Ausbau im Land unverzichtbar. „Die Zielsetzungen des Energiekonzepts 2020 sind richtig“, so Hans-Ulrich Rülke. Darin geht es um Mindestwerte für den Anteil regenerativer Energien an der Gesamtstromerzeugung im Jahr 2020, deren Überschreitung begrüßt würde. Die Notwendigkeit, den Energiemix zu akzeptieren und sinnvoll weiter zu entwickeln, müsste in Anbetracht des Strombedarfs für den High-Tech-Standort Baden-Württemberg allerdings außer Frage stehen. Rülke: „Die Wahrnehmung der Opposi-tion ist mir zu selektiv. In Anbetracht der Faktenlage kann derzeit nicht ausschließlich auf regenerative Energien gesetzt werden. Illusorische Zielsetzungen mögen ein gewisses Klientel befriedigen, sind jedoch nicht zielführend.“ Eine zentrale Rolle für den Ausbau der Windenergie im Land komme den Regionalverbänden zu. Sie hielten den Schlüssel für den Erfolg in der Hand. Aufgabe der Regionalverbände sei es, sogenannte windhöffige Standorte zu identifizieren und in Vorranggebieten auszuweisen. Rülke begrüßte die Initiative des Wirtschaftsministers, auf die Regionalverbände zuzugehen und für rasches und aufgeschlossenes Handeln zu werben.Hans-Ulrich Rülke zeigte sich von der Notwendigkeit des forcierten Ausbaus der Windenergie in Baden-Württemberg überzeugt und bot deshalb folgende Perspektive an: „Sollten wir merken, dass die Regionalverbände den Erwartungen nicht entsprechen, bin ich gerne zu einer Diskussion über die Änderung des Landesplanungsgesetzes bereit.“

Deutschland hat weltweit das höchste Niveau bei der Sicherheit der Nahrungsmittel – In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes“ (Drucksache 14/4782) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion und Sprecher für „Ländlicher Raum, Landwirtschaft und Forsten“, Dr. Friedrich Bullinger, unter anderem (es gilt das gesprochene Wort):

„Lassen Sie mich vorneweg allen Schlechtrednern zur Qualität und Sicherheit bei Lebensmit-teln entgegnen: Noch nie in der Geschichte unseres Landes waren Lebensmittel in Deutschland, gemessen am Einkommen, so billig. Ich meine, sie sind zum Teil zu billig, gleichzeitig waren die Lebensmittel – also die ‚Mittel zum Leben’ – noch nie so hochwertig. Wir haben in Europa und speziell in Deutschland das weltweit höchste Niveau bei der Lebensmittelsicherheit. Das verdanken wir nicht zuletzt dem‚ Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel der Europäischen Union“ (RASFF), das am 16. Juli 2009 sein 30-jähriges Gründungsdatum feiern konnte. Diese Qualität erster Klasse verdanken wir auch unserer Lebensmittelindustrie, dem Lebensmittelhandwerk, der Lebensmittelüberwachung und vor allem unseren Bauern, die dafür mehr verdient haben als die zurzeit miserablen Preise für landwirtschaftliche Produkte.Ich komme zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Er gliedert sich in drei Bereiche, auf die ich für die FDP/DVP-Landtagsfraktion jeweils kurz eingehen möchte: Der Gesetzentwurf soll die Zulassung der Ausbildung bei den Veterinär- und Untersuchungsämtern des Landes neu regeln, und zwar analog zur Ausbildung der Rechtsreferendare. Die FDP-Landtagsfraktion hält die Begrenzung der Ausbildungskapazitäten entsprechend dem tatsächlichen Bedarf in der Landesverwaltung für angemessen. In der Praxis haben sich zuletzt Probleme dadurch ergeben, dass nach der derzeitigen Rechtslage alle Absolventen eines Studiums der Lebensmittelchemie in Deutschland einen Anspruch auf einen Ausbildungsplatz in Baden-Württemberg haben. Das war und ist falsch. Auch hier muss der ‚Ausbilder’ eine Auswahl nach der Qualität der Bewerberinnen und Bewerber haben.Derzeit stehen bei den Ämtern 30 Plätze für die Ausbildung zum staatlich geprüften Le-bensmittelchemiker zur Verfügung. Die Bereitstellung einer höheren Anzahl an Ausbildungsplätzen würde die Funktionsfähigkeit und den Betriebsablauf der Untersuchungsämter im Rahmen der Lebensmittelüberwachung nicht unerheblich beeinträchtigen. An dieser Stelle ist nicht zu diskutieren, ob wir mehr Personal im Bereich der Lebensmittelüberwachung brauchen. Tatsache ist, dass Personal, das bei uns gebraucht wird, hier gut ausgebildet wird.Eine ausführliche Diskussion wird sicherlich noch im Fachausschuss erfolgen. Bereits jetzt lässt sich aus Sicht der FDP sagen: Die Landesregierung verweist darauf, dass die gesetzliche Regelung im Vorgriff auf die noch ausstehende bundesgesetzliche Regelung erforderlich wurde. Wir hätten es viel lieber gesehen, wenn die Bundesregierung ihre Hausaufgaben gemacht und ihre gesetzgeberischen Möglichkeiten besser und vor allem zügiger genutzt hätte. Wir halten es für wenig effektiv, wenn das Land Baden-Württemberg ein eigenes Gesetz auf den Weg bringen muss und der Bund im Schneckentempo hinterher hinkt. Wir brauchen eine gesetzliche Regelung jetzt, und zwar bis November dieses Jahres. Punkt zwei: der Gesetzentwurf wird den Anforderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie Genüge leisten. Das heißt, wir geben zukünftig auch Sachverständigen aus dem Ausland die Möglichkeit einer Zulassung als sogenannter Gegenprobensachverständiger. Der dritte Punkt, der mit Punkt zwei in unmittelbarem Zusammenhang steht, nämlich die Re-gelung über die Zulassung privaten Gegenprobensachverständigen, ist aus Sicht der FDP/DVP-Fraktion unproblematisch, so dass ich bereits jetzt die grundsätzliche Zustimmung für den Gesetzentwurf der Landesregierung ankündigen kann.“

Ehrenamtlich Tätige sollen keine Umsatzsteuer zahlen müssen – In einer Landtagsdebatte mit dem Titel „Umsatzsteuerpflicht für Schulspeisungen durch Ehrenamtliche“ sagte der FDP-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Wissenschaftsausschusses, Dieter Kleinmann, dass das baden-württembergische Finanzministerium eine Broschüre mit Tipps herausgeben werde, wie die Schulfördervereine ihre ehrenamtliche Tätigkeit steuerfrei gestalten könnten.

Nach den Worten von Kleinmann kann es nicht sein, dass die Schulspeisung der Umsatzsteuer unterliege. Kleinmann: „Es geht hier um ehrenamtliche Tätigkeit, es geht hier um die Schülerinnen und Schüler und es geht darum, ob deren mithelfende Eltern für das tägliche Mittagessen in der Schule auch noch Steuern bezahlen sollen.“Ein Unterschied sei es, so Dieter Kleinmann, wenn beispielsweise eine Gaststätte die tägliche Schulspeisung gegen ein Entgelt übernommen habe. „Dass dieser gastronomische Betrieb Umsatzsteuer abführen muss, ist klar.“ Kleinmann wandte sich in diesem Zusammenhang gegen Einwände der Opposition, dass auf ehrenamtliche Mitarbeit nach Einführung der Ganztagesschule verzichtet werden sollte und auf professionelle Kräfte zu setzen sei. Kleinmann: „Wir wollen auch aufgrund der Kontaktbildung zwischen Schule und Eltern keineswegs in Zukunft auf die ehrenamtliche Mitarbeit verzichten. Klar ist, dass diese Personen entsprechend versichert werden müssen.“

FDP/DVP-Fraktion warnt vor Unterhöhlung des dualen Rundfunksystems – Ob die für Ende 2015 angedachte UKW-Abschaltung wirklich kommt, muss nach Auffassung der FDP/DVP-Fraktion der Markt entscheiden. „An der digitalen Zukunft des Radios geht kein Weg vorbei“, stellte der medienpolitische Sprecher Hagen Kluck in der Landtagsdebatte über das Landesmediengesetz fest. Er hoffe nicht, „dass die Grünen und andere so von DABplus schwärmen, weil sie darin eine Chance sehen, die private Konkrrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu behindern“. Die FDP stehe zum dualen Rundfunksystem und fordere gleiche Chancen für alle Radioanbieter.

„Wir halten nichts davon, wenn öffentlich-rechtliche Sender das neue System DABplus durch UKW-Abschaltung befördern“, sagte Kluck, „damit würde den Privaten die Geschäfts- und Lebensgrundlage entzogen, würden Investitionen und Arbeitsplätze vernichtet.“ Mit einer solchen Vorgehensweise würde man auch der Me-dienvielfalt den Boden entziehen. Auch die nichtkommerziellen Sender hätten erhebliche Probleme. Natürlich ist die Zukunft des Radios digital. Aber tiefgreifende Änderungen wie die UKW-Abschaltung sind nur mit den Hörern möglich, nicht ohne sie. Und ganz bestimmt nicht gegen sie.Wann DABplus wirklich komme, stehe in den Sternen. Derzeit seien die von einem großen Teil der Radio-Anbieter geforderten Rahmenbedingungen noch nicht erfüllt. „Wir haben starke Zweifel, ob die erheblichen Einführungs- und Betriebskosten vor dem Hintergrund der Finanzkrise aufgebracht werden können“, stellte Hagen Kluck fest, „das trifft sicher auch dann zu, wenn an eine erhebliche Förderung mit öffentlichen Geldern und regulatorischen Druck gedacht werden sollte“. Die notwendigen erheblichen Investitionen müssten sich ja irgendwann refinanzieren. Mit dem interfraktionellen Antrag zur Gleichbehandlung der nichtkommerziellen Radios kann das Gesetz zur Änderung des Mediengesetzes nach liberaler Auffassung „jetzt alles regeln, was im Moment zu regeln ist.“ Die Verlängerung der Ende 2010 auslaufenden Frequenzzuweisungen für die Hörfunkanbieter um fünf Jahre bis Ende 2015 sei sinnvoll. Die Änderung des Landesmediengesetzes mache die bunte und vielfältige Radiolandschaft Baden-Württembergs noch ein großes Stück zukunftsfähiger.

Opposition von SPD und Grünen ist mit Entlassungsantrag grandios gescheitert – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat in einer von der SPD beantragten Landtagsdebatte über die Entlassung von Wissenschaftsminister Professor Dr. Frankenberg den Sozialdemokraten aus der Luft gegriffene Argumente und den Grünen eine über die Maßen verquere Logik attestiert. Der Entlassungsantrag der SPD entspreche in keiner Weise der überzeugenden Leistungsbilanz von Peter Frankenberg, die ihn als erfolgreichsten Wissenschaftsminister Deutschlands ausweise

Nach den Worten von Rülke haben die baden-württembergischen Universitäten im Exzel-lenzwettbewerb des Bundes und der Länder hervorragend abgeschnitten, sie stellen vier von bundesweit neun Spitzenuniversitäten. So erhielten die Universitäten des Landes 37 Prozent der bundesweiten 1,9 Milliarden Euro für die Exzellenzinitiative. „Dass dieses Ergebnis so fulminant ausfiel, ist auch das persönliche Verdienst von Minister Frankenberg“, so Rülke. Auch habe der Minister die Autonomie der hiesigen Universitäten ausgebaut und damit ihre nationale und internationale Wettbewerbfähigkeit weiter gestärkt. Ein Beleg für die Innovati-onskraft des von Frankenberg geführten Wissenschaftsministeriums sei auch die Pionier-leistung zugunsten des neu gegründeten Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), das bundesweit Schule mache. Rülke: „Die Argumente, mit denen die SPD ihren Entlassungantrag untermauerte, entpuppten sich als nichtssagend und sprechen nicht gerade für eine machtvolle Opposition. Und die Grünen können einem nur leidtun: Sie vollbrachten das Kunststück anzukündigen, dass sie den Entlassungsantrag nicht unterstützen, stimmten dann aber kleinlaut mit dafür. Ich stelle fest: Die Opposition ist heute besonders grandios gescheitert.“

Unrechtsstaat war kein Sozialidyll, sondern eines der größten Freiluftgefängnisse – In einer Landtagsdebatte mit dem Titel „Erinnerung an DDR-Diktatur wachhalten“ sagte der justizpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, unter anderem (es gilt das gesprochene Wort):

„20 Jahre nach der friedlichen Revolution und dem Mauerfall hat das Geschichtsbewusstsein, was die DDR angeht, einen Tiefpunkt erreicht. So meinen zu viele Jugendliche: Helmut Schmidt und Helmut Kohl seien DDR-Politiker gewesen. Erich Honecker habe in der Bundesrepublik regiert. Die Alliierten, d. h. hauptsächlich die USA, hätten die Berliner Mauer gebaut. Die schreckliche Realität der DDR wie Stasi, Todesstrafe bis 1987 und Misswirtschaft: Fehlanzeige! Die DDR wird teilweise als Fabelland gesehen. Die DDR sei keine Diktatur gewesen, sondern die Menschen hätten sich wie überall nur anpassen müssen. Die SED-Diktatur wird fälschlicherweise als Sozialidyll, als Kinder- und Umweltparadies gesehen.Diese Schilderrungen geben nur einige erschütternde Ergebnisse eines For-schungsprojekts SED-Staat der Freien Universität Berlin wieder. Gefragt wurden Schülerinnen und Schüler in Berlin sowie in vier weiteren Bundes-ländern. Gefragt wurde auch, wo der Volksaufstand stattfand und wo bis 1987 die Todesstrafe Gesetz war. Dass die Antwort DDR war, glauben nur 17 % der Schüler in den neuen und 26 % der Schüler in den alten Bundes-ländern. Aus mangelndem Faktenwissen ergibt sich ein Geschichtsbild der DDR, das keinerlei Maßstäbe hat für eine Unterscheidung zwischen Demokratie und Diktatur. Ganz problematisch ist aber: Nach einer neuen Umfrage wollen 40 % der Ostdeutschen dem Sozialismus eine neue Chance geben und sogar 50 % wünschen sich Errungenschaften aus der DDR zurück.Besonders problematisch wird die ganze Situation jedoch dadurch, dass auch führende SPD-Politiker die DDR-Diktatur verharmlosen, verniedlichen und zur Folklore erklären. Im Übrigen wird eine Fortsetzung der von mir soeben zitierten Studie von Professor Klaus Schroeder von einigen SPD-Ländern bewusst boykottiert. Die Bundesländer Brandenburg, Berlin und auch Rheinland-Pfalz beteiligen sich an der Studie nicht. Ich finde es unerträglich, wenn der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering, behauptet, die DDR sei kein Unrechtsstaat gewesen. Wörtlich der Ministerpräsident: „Ich verwehre mich dagegen, die DDR als totalen Un-rechtsstaat zu verdammen, in dem es nicht das kleinste bisschen Gutes gab (…)“. Und weiter Sellering: „Die alte Bundesrepublik hatte auch Schwächen, die DDR auch Stärken.“Ganz ähnlich äußerte sich die SPD-Bundespräsidentenkandidatin, Gesine Schwan. Sie meinte kurz vor der Wahl, sie lehne die Bezeichnung „Unrechtsstaat“ für die DDR ab, weil der „diffus“ sei. Der Begriff, „impliziert, dass alles unrecht war, was in diesem Staat geschehen ist. So weit würde ich im Hinblick auf die DDR nicht gehen.“ Vergleichbar äußerte sich auch der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD), wenn er meinte: „Dass man die DDR immerfort an den Begriff Unrechtsstaat bindet, halte ich für überflüssig.“ Auch der Änderngsantrag der SPD und der Grünen relativiert und verharmlost die Rolle der SPD. Sie war nicht „federführend“, sondern hat alle diktiert und drangsaliert, auch die sogenannten Blockflöten.Es ist menschlich, unangenehme und schlechte Erlebnisse zu verdrängen und zu vergessen und die guten Erlebnisse zu verklären. Selbstverständlich denken die meisten Menschen gerne an die schönen Seiten ihrer Jugend zu-rück – selbst wenn sie diese in einer Diktatur verbracht haben. Doch auch solche positiven Erinnerungen können nicht das Unrecht ungeschehen machen, das gleichzeitig anderen, vielleicht auch ihnen selbst, zugefügt wurde. Denn wie viele Lebenswege verbaute der SED-Staat jungen Menschen, weil er zum Beispiel bekennende Christen oder andere Abweichler von der Staatsdoktrin nicht studieren ließ. Doch auch vielen anderen wurde die gewünschte Ausbildung von oben herab verweigert. Durch das Verdrängen der dunklen Seiten wird aus der DDR noch lange kein Rechtsstaat.Folgend einige Zahlen zum SED-Staat DDR: 18 Mio. Menschen waren Insassen eines der größten Freiluftgefängnisse. Wer die innerdeutsche Grenze unerlaubt passieren wollte, wurde erschossen. Beim Versuch, die DDR-Grenze zu überschreiten, wurden zwischen 700 und 800 Menschen von Volkspolizisten oder von automatischen Schießanlagen ermordet. Wer plan-te, die DDR zu verlassen, wurde wegen des Verdachts auf Republikflucht meistens zu Freiheitsstrafe verurteilt. Die wichtigste Säule im Herrschafts- und Repressionssystem der DDR war die Verweigerung der Reisefreiheit. Der größte Arbeitgeber in der DDR war der Staatssicherheitsdienst, die Stasi. Bei ihr waren 1989 rund 91.000 hauptamtliche Mitarbeiter beschäftigt, mehr als bei der regulären Volkspolizei. Hinzu kam ein Heer von Informanten, die sogenannten „inoffiziellen Mitarbeiter“ (IM), deren Zahl teilweise bis auf 180.000 gesteigert wurde. Rechtsstaatliche Prinzipien wurden nur vorgespielt. Die Gerichte wurden durch SED und Stasi manipuliert. Die DDR-Gerichte fällten bis 1987 in politischen Verfah-ren 209 Todesurteile, von denen 142 vollstreckt wurden. Für insgesamt 33.755 politische Gefangene endete das Gefängnis mit einem „Freikauf“ durch die Bundesrepublik. Man muss schon ein besonders nachgiebiges und großzügiges Verständnis für die DDR haben oder auf dem linken Auge blind sein, um angesichts dieser erschütternden Fakten einen Unrechtsstaat in Zweifel zu ziehen.Was war die DDR denn sonst? Ein kleiner Unrechtsstaat, ein bisschen Unrechtsstaat? Selbst wenn die Kinderbetreuung gut war – die DDR vorgetäuschte Vollbeschäftigung hatte, die Mieten günstig waren, die Menschen sich gegenseitig halfen -, wird dadurch der Stasi-Überwachungs- und Einsperrstaat nicht beseitigt und nicht besser. Es ist dringend erforderlich, dass es bei uns eine intensive Auseinandersetzung in Schule und Gesellschaft mit der DDR-Diktatur gibt. Wir müssen allen Menschen in Deutschland den Unterschied zwischen einer Diktatur und der Demokratie klar und verständlich machen. Wer hier die Grenzen verwischt oder relativiert, gefährdet unseren Rechtsstaat und damit unsere Freiheit. Ein verzerrtes Bild von der DDR, gerade bei den jungen Menschen, unterwandert unsere Demokratie.Ich bin daher Kultusminister Rau dankbar, dass er in unseren Schulen das Wissen über die DDR stärken will. Dies hat er bereits in der Antwort auf die Große Anfrage der CDU und FDP angekündigt und nunmehr auch umgesetzt. Der Kultusminister hat alle Schulen aufgerufen, die DDR-Geschichte in Projekttagen zum Gegenstand des schulischen Lernens zu machen. Das neue Internetportal „Die DDR im Unterricht“ wurde eingerichtet, es bietet Lehrkräften kostenlose Unterrichtsmaterialien und Informationspakete. Landesweite Fortbildungskampagnen zum Thema „20 Jahre friedliche Revolution in der DDR“ werden vorbereitet. Natürlich können die Schulen nicht alles leisten. Die Aufklärung über die beiden Diktaturen auf deutschem Boden ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir alle sind aufgerufen und gefordert, unser Kinder und Enkel über unsere Geschichte zu unterrichten. Nur wenn wir unsere Vergangenheit kennen, können wir auch unsere Zukunft gestalten. Sorgen wir also dafür, dass wir alle unsere Vergangenheit so wahrnehmen, wie sie war und nicht so, wie wir uns sie wünschen.

FDP/DVP-Fraktion verbittet sich Ratschläge von Mitarbeitern landeseigener Betriebe – Die Neubesetzungen an der Spitze der FDP/DVP-Landtagsfraktion haben nach Auskunft des Parlamentarischen Geschäftsführers Hagen Kluck nichts an der Haltung der Liberalen zum Ausbau des Stuttgarter Flughafens geändert. Die Bemerkung von Flughafendirektor Fundel bei der Vorstellung der Halbjahresbilanz des Flughafens, Ulrich Noll, sei zu spät abgewählt worden, bezeichnet Kluck als “blanken Unsinn”.

Die FDP/DVP-Fraktion verbitte sich Ratschläge, Falschinterpretationen und Kommentare von Mitarbeitern landeseigener Betriebe. „Der Flughafen-Chef sollte sich lieber mit seinen sinkenden Fluggastzahlen befassen, statt sich in politischen Kamikaze-Flügen zu üben”, empfiehlt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Recht habe Fundel nur mit seiner Feststellung, dass die zweite Startbahn politisch tot sei. Dazu habe Fundel durch sein politisches Ungeschick selber am meisten beigetragen.

Liberaler Gedankenaustausch im Landtag über Baden-Württemberg und Europa – Anlässlich seines Aufenthalts in Baden-Württemberg stattete der estnische Ministerpräsident Andrus Ansip der FDP/DVP-Landtagsfraktion einen Freundschaftsbesuch ab. Ansip ist zugleich Vorsitzender der Estnischen Reformpartei, einer klassischen liberalen Partei. So war der Gesprächsfaden bei der Begrüßung der estnischen Delegaton vor dem Landtag und beim anschließenden Essen im Landtagsrestaurant schnell geknüpft.

Die Themen waren die Beziehungen zwischen Baden-Württemberg und Estland, die Europäische Union und die Gemeinsamkeiten von baden-württembergischen und estnischen Liberalen. Als Gastgeber richtete der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Grüße seiner Kolleginnen und Kollegen aus. Der Ministerpräsident wurde begleitet vom estnischen Botschafter in Berlin, Dr. William Mart Laanemäe, dem Parlamentsmitglied Urmas Klaas, dem persönlichen Berater Kalev Kukk und der Stabsmitarbeiterin Piret Nommela. Vonseiten der FDP/DVP-Landtagsfraktion nahmen am Empfang die stellvertretenden Vorsitzenden Hagen Kluck, Dr. Birgit Arnold und Dr. Friedrich Bullinger sowie der sozialpolitische Sprecher Dr. Ulrich Noll und Fraktionsgeschäftsführer Detlef Wiens teil. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke gab seiner Freude Ausdruck, dass die große Mehrheit der Estländer nach der Aufnahme ihres Landes in die Europäische Union im Jahr 2004 überzeugte Europäer sind.

Oppositionskritik ist Wahlkampfgetöse –Sondergremien nicht vorgreifen – Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion und Obmann im Sonderausschuss „Konsequenzen aus dem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen“, Hagen Kluck, weist die Kritik an der Enthaltung der Landesregierung bei Verbotsforderungen für Paintball und IPSC in der letzten Sitzung des Bundesrats zurück.

„Wir Liberalen halten daran fest, dass wir erst dann politische Schlussfolgerungen aus den Bluttaten von Winnenden und Wendlingen ziehen, wenn der Sonderausschuss des Landtages und die von der Landesregierung eingesetzte Andriof-Kommission ihre Arbeit abgeschlossen haben“, sagte Kluck. Es greift nach Meinung der FDP/DVP-Fraktion zu kurz, wenn man nur mit Verboten auf die grauenvollen Taten reagiere. Viel wichtiger sei die Erforschung der Ursachen und ein ganz-heitlicher Ansatz zum Verhindern von Wiederholungen. „Eine Selbstbindung der Landespolitik durch Unterstützung von Verbotsinitiativen im Bundesrat widerspricht dem Ziel der sorgfältigen und ergebnisoffenen Abwägung in den extra dafür geschaffenen Gremien“, betonte Kluck. Hinsichtlich der Äußerungen der Opposition sagte Kluck: „Was SPD und Grüne derzeit betreiben, ist nichts weiter als Bundestagswahlkampf auf dem Rücken der Opfer. Wir Liberalen stehen weiterhin zum einhelligen Beschluss der Fraktionen im Landtag, aus den schrecklichen Ereignissen in gemeinsamer Verantwortung und nach sorgfältiger Abwägung politische Konsequenzen zu ziehen.“

FDP/DVP-Fraktion bietet neuem Polizeipräsidenten konstruktive Zusammenarbeit an – Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hagen Kluck, sichert dem neuen Landespolizeipräsidenten Wolf-Dietrich Hammann seine Unterstützung zu. „Es ist richtig, die Aufgabenbereiche von Polizei, kommunalem Ordnungsdienst und privaten Sicherheitsdiensten streng zu trennen“, sagte Kluck.

Der innenpolitische Sprecher ist sich mit dem neuen Polizeipräsidenten auch darüber einig, dass ein flächendeckender Einsatz von Videokameras im Kampf gegen Alkoholexzesse und Kriminaliät „Unfug ist“. Kluck: „Ich biete dem Landespolizeipräsidenten Hammann eine konstruktive Zusammenarbeit an.“

Fördermittel müssen gebündelt, Entbürokratisierung weiter vorangetrieben werden – „80 Prozent der Gesetze, die dem Bereich der Wirtschaftspolitik zuzurechnen sind, kommen aus Brüssel beziehungsweise Straßburg. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabonvertrag sehen wir unsere jahrelangen Forderungen bestätigt: die Beteiligungs-möglichkeiten von Bund und Ländern müssen gestärkt, das Subsidiaritätsprinzip muss ge-wahrt werden.“ Dies sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der europapolitische Sprecher Michael Theurer auf einer Landespressekonferenz in Stuttgart, welche die große Anfrage der FDP/DVP-Landtagsfraktion „EU-Wirtschaftspolitik und der baden-württembergische Mittelstand“ (Drucksache 4484) zum Thema hatte.

Nach den Worten des Fraktionsvorsitzenden Hans-Ulrich Rülke sieht die FDP/DVP-Fraktion den Einzug von Michael Theurer ins Europäische Parlament mit einem weinenden und einem lachenden Auge: Einerseits werde das Ausscheiden des „erheblichen Aktivpostens“ Theurer aus der Landtagsfraktion ein Verlust sein, andererseits werde die Fraktion in Zukunft durch Theurers Wirken als Mitglied des Europäischen Parlaments noch besser informiert und vernetzt sein.Nach den Worten von Theurer verfolgt die Lissabon-Strategie insgesamt einen zukunftsfähi-gen Kurs, der auch in der Weltwirtschaftskrise nicht verlassen werden sollte. Ein Hauptanlie-gen der liberalen Fraktion sei die noch bessere Unterstützung der kleinen und mittleren Un-ternehmen (KMU), denen es naturgemäß schwer falle, bürokratieaufwendige Förderanträge zu stellen. Theurer: „Ich schlage daher die Gründung einer europäischen „Stiftung Mit-telstandstest“ nach dem Vorbild der Stiftung Warentest oder Finanztest vor. Diese soll im Mittelstandsland Baden-Württemberg angesiedelt werden. Von mittelständischen Unternehmen wird immer wieder der hohe bürokratische Aufwand bei der Antragsstellung für europäische Fördermittel beklagt. Hier schlägt Theurer einfachere Verfahren wie z. B. die baden-württembergischen Innovationsgutscheine vor, die ein Modell für einfache Förderprogramme sind.Wie Michael Theurer weiter sagte, ergeben sich aus der Antwort der Landesregierung auf die große Anfrage der FDP/DVP-Landtagsfraktion folgende Handlungsfelder:• Die EU darf ausschließlich Rahmenbedingungen vorgeben;• es darf seitens der EU zu keinen weiterführenden Eingriffen kommen;• die Marktzugangsbarrieren müssen insbesondere bei den unmittelbaren Nachbarlän-dern weiter reduziert werden;• im Mittelpunkt muss eine zielgerichtete Politik für die kleinen und mittleren Unterneh-men stehen, der Subventionswettlauf darf nicht zum Nachteil des Mittelstands gehen;• die Kreditvergaben müssen sich an den Bedürfnissen der kleinen und mittleren Un-ternehmen orientieren;• die Entbürokratisierung muss vorangetrieben werden;• die Fördermittel müssen gebündelt werden;• Information und Beratung müssen besser koordiniert werden.Anhang: Fördermittel in ZahlenDie Höhe der Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg lässt sich nach Rücksprache mit dem Wirtschaftsministerium nicht in einer Summe nennen. Allerdings sieht Michael Theurer die Notwendigkeit, für die Zukunft eine solche Übersicht zu erstellen, um eine Analyse der Wirksamkeit der Fördermittel zu ermöglichen.Aus der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der FDP/DVP-Landtagsfraktion ergeben sich die wesentlichen Fördervolumina, von denen vorrangig die kleinen und mittleren Unternehmen profitieren, wie folgt:Das Beratungsnetzwerk „Europe Entreprise Network“ wird in drei Jahren zu 60% von der EU mit einem Gesamtbetrag von 3,8 Mio. Euro bezuschusst.Der Europäische Sozialfonds ESF umfasst in der Förderperiode 2007-2013 für Baden-Württemberg 266 Mio. Euro, davon entfallen 87,4 Mio. Euro auf das Wirtschaftsministerium. Diese Summe dürfte in weit überwiegendem Maß kleinen und mittleren Unternehmen direkt oder mittelbar zugute kommen.Der Europäische Fond für Regionalentwicklung EFRE umfasst für Baden-Württemberg 2007-2013 Mittel in Höhe von 143,4 Mio Euro. Davon fließen 65,4 Mio. Euro in die Clusterförderung und 39,3 Mio. Euro in die Nachhaltige Stadtentwicklung. Beide Förderschwerpunkte dürften vor allem auch kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen, allerdings beschränkt sich die Cluster-Förderung nicht auf die KMU. Nach Angaben des Umweltministeriums kommt auch der Förderschwerpunkt „Ressourcenschutz und Risikovermeidung“ mittelständischen Unternehmen zugute, wenn auch nicht ausschließlich.Im Jahr 2008 flossen aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ELR in 147 Vorhaben EU-Fördermittel in Höhe von 7,8 Mio Euro. Das ELR ist auf mittelständische Betriebe beschränkt.Im Rahmen des 7. Forschungsförderungsrahmenprogramms sind zum Stichtag 25. Februar 2009 insgesamt Zuwendungen von 6,6 Mrd. Euro bewilligt – auf Deutschland entfallen 1,1 Mrd. Euro. Von den Projektpartnern waren 21% aus Baden-Württemberg, von den insgesamt in Deutschland beteiligten 510 KMU kommen 20% aus Baden-Württemberg. Die bewilligte Fördersumme für KMUs aus Baden-Württemberg beläuft sich bislang auf 31,5 Mio. Euro.Zur Überwindung der Kreditklemme hat die Europäische Investitionsbank (EIB) ein neues Produkt aufgelegt für den Zeitraum 2008-2011 mit einem Volumen von 30 Mrd. Euro, für 2009 allein 10 Mrd. Euro zusätzlich. Die L-Bank hat mit der EIB einen Vertrag abgeschlossen, um 200 Mio. Euro aus diesem Topf zu erhalten und baden-württembergischen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Diese Liquiditätshilfe kommt damit auch mittelständischen Unternehmen zugute.

Patientenverfügung bekommt durch Vorsorgevollmacht mehr Rechtssicherheit – Der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, sagte in einer Landtagsdebatte über das Thema „Endlich Rechtssicherheit durch Patientenverfügungen – Konsequenzen für die Menschen im Land“, dass bei der durch den Deutschen Bundestag verabschiedeten Regelung „die maximale Balance zwischen Selbstbestimmung und dem Respekt vor dem Leben gefunden worden ist.“ Nach den Worten von Noll muss man für diejenigen Menschen mit schwerster Krankheit Verständnis haben, die eine weitere Chemotherapie oder eine weitere Operation ablehnten. Noll: „Es gibt nicht die Pflicht, alles an sich tun zu lassen, um möglicherweise wieder gesund zu werden oder zumindest nicht so schnell zu sterben. Diese Selbstbestimmung gestehen wir, solange wir einwilligungsfähig sind, jedem zu. Das geschieht zu Recht – wenn der Arzt sich nicht daran hält, begeht er Körperverletzung.“

Wie Noll weiter sagte, haben die rund acht Millionen Menschen, die schon Patientenverfü-gungen schriftlich verfasst haben, jetzt Sicherheit: Sie wissen, die Patientenverfügung gilt weiter. Allerdings, so Noll, tue jeder Bürger und jede Bürgerin gut daran, sich zusätzlich mit Ärzten und mit seinen Angehörigen zu beraten. Sterben sei nicht normierbar. Es werde weiterhin Situationen geben, in denen trotz Patientenverfügung nicht klar sei, wie in der speziellen Situation der mutmaßliche Wille wäre. Deshalb sei es sinnvoll, neben der Patientenverfü-gung eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. So könne von den Ärzten der letzte mutmaßliche Wille zuverlässiger als bisher festgestellt werden. Es sei zweckmäßig, die Angehörigen in einer Betreuungsverfügung oder einer Vorsorgevollmacht als Betreuer zu nennen. Die ver-antwortungsvolle Aufgabe der grundsätzlichen Beratung liegt nach den Worten von Ulrich Noll in den Händen des Sozial- und Justizministeriums oder in den Händen des ehrenamtlichen Engagements. So seien es auch beispielsweise die Kreisseniorenbeiräte, die sich dieser verantwortungsvollen Aufgabe widmeten.

Bis auf weiteres auf die sicheren Kernkraftwerke Baden-Württembergs angewiesen – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat in einer Land-tagsdebatte über „Sozial und ökologisch gerechte Stromtarife“ bekräftigt, dass der Wettbewerb zu tragfähigen Lösungen im Energiemarkt führe. Die Forderung der SPD nach einem linearen Stromtarif habe der Markt schon lange beantwortet. Die Bürgerinnen und Bürger könnten den für sie passenden Tarif frei wählen. „Hüten wir uns vor dem Irrglauben, dass diejenigen Haushalte mit einem hohen Stromverbrauch auch diejenigen sind, die zu den wirtschaftlich starken gehören“, so Rülke. Gerade auch kinderreiche Familien hätten einen größeren Stromverbrauch. Sogenannte verbrauchsüberproportionale Strompreise wären deshalb eine soziale Benachteiligung von Familien, die sich Investitionen in die neuen sparsamen Haushaltsgeräte nicht leisten können.

Nach den Worten des wirtschaftspolitischen Sprechers der FDP/DVP-Landtagsfraktion ist es der falsche Weg, in konkrete Preismodelle einzugreifen. Den Energieversorgern sogenannte Sozialtarife vorzuschreiben, die auf die konkrete Einkommenssituation abstellen, wäre nichts anders als ein gigantisches Konjunkturprogramm zur Steigerung der Bürokratie. „Der Staat hat für Wettbewerb zu sorgen und die Bürgerinnen und Bürger zu ermutigen, ihre Marktmacht auch zu nutzen.“ Weiter sagte Rülke, wer eine sichere und günstige Energieversorgung wolle, sei bis auf weiteres auf die Nutzung der in Baden-Württemberg sicheren Kernkraftwerke angewiesen. Mit einer Verlängerung der Nutzung wäre ein großer Gewinn für die Stärkung regenerativer Energien verbunden. Die entsprechenden Energieversorger könnten verpflichtet werden, die Hälfte der zusätzlichen Gewinne aus der Laufzeitverlängerung für Investitionen in regenerative Energien zu nutzen. „Ideologische Verblendungen führen uns nicht weiter. Man hat den Eindruck, als würden rund um die Vorkommnisse im AKW Krümmel von Frank-Walter Steinmeier die letzte Patrone im Wahlkampf verfeuert“.

Bei der Frage der Privatisierung darf es auch in Zukunft keine Denkverbote geben – In einer Landtagsdebatte über das Thema „Die Perspektiven der baden-württembergischen Hochschulmedizin nach der Absage an die Privatisierung im Gutachten zur strukturellen Weiterentwicklung der Universitätsklinika“ sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bachmann (es gilt das gesprochene Wort): „Ein funktionierendes Gesundheitssystem ist Teil der Daseinsvorsorge, seine Gewährleistung eine Aufgabe des Staates. Die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist aber noch elementarer und damit auch eine staatliche Aufgabe.

Obwohl wir weder LPGs geschaffen noch die Lebensmittelkarten der Nachkriegszeit beibehalten haben gibt es bei uns hinreichend Nahrung für alle. Der Markt stellt ein hinreichendes Angebot sicher. Nicht alle staatlichen Aufgaben müssen also in staatlicher Regie wahrgenommen werden. Und wie verhält es sich im Gesundheitswesen? Nicht die Rechtsform ist für uns entscheidend, sondern das Wohl der Menschen. Können in diesem Sinne Kliniken der Maximalversorgung zwingend nur vom Staat in eigener Regie oder auch von Privaten betrieben werden? Wenn man sich dieser Frage nüchtern nähert, stellen sich drei weitere Fragen:Frage 1: Ist es überhaupt möglich, Universitätsklinika in beiden Rechtsformen zu betreiben? In staatlicher Regie ist der Betrieb von Universitätsklinika unproblematisch möglich, wie zahllose Beispiele zeigen. Die erfolgreiche Privatisierung der Klinika in Giessen und Marburg unter der Regie einer CDU-Alleinregierung zeigt aber, dass auch Private ein Universitätsklinikum betreiben können.Frage 2: Wie wirkt sich die öffentliche oder private Regie auf die Kosten für Patienten und Steuerzahler aus? Die Kosten für die Patienten sind in beiden Fällen vergleichbar. Staatlich und privat betriebene Klinika müssen nach den gleichen Grundsätzen gegenüber den Kassen abrechnen. Unterschiede gibt es freilich bei den Kosten für die Steuerzahler. In Giessen und Marburg werden vertraglich abgesichert mindestens 367 Mio. €, tatsächlich aber wohl über bis zu 500 Mio. € an privatem Kapital in die Klinika investiert. In Baden-Württemberg sind nach dem Roland-Berger Gutachten für die Universitätsklinika jährlich 157,33 Mio. € vorgesehen. Sie stehen einem Investitionsbedarf von 3,158 Mrd. € gegenüber. Während bei uns das Geld der Steuerzahler verbaut wird, deckt Hessen einen wesentlichen Teil über private Kapitalgeber ab. Auf den ersten Blick könnte man also annehmen, dass über 3 Mrd. € von den Universitätsklinika in dringend notwendige Investitionen in die Universitäten und Hochschulen des Landes umgelenkt werden könnten. Auf den zweiten Blick bedarf es allerdings einer sehr sorgfältigen Prüfung, ob bei einer Übertragung an Private sicher ist, dass auch langfristig Baumittel des Staates eingespart werden.Frage 3: Können Private Klinika ebenso zuverlässig betreiben wie der Staat? Dieser Frage kann man sich vielleicht anhand von Beispielen nähern:Beispiel 1: Korruptionsvorwürfe an der Stiftung für Orthopädie in Heidelberg. Ist Heidelberg eine privat betriebene Universitätsklinik?Beispiel 2: Dopingskandal an der Freiburger Universitätsklinik. Ist Freiburg eine privat betriebene Universitätsklinik?Beispiel 3: Die unendliche Geschichte um den Fall Friedl an der Freiburger Universitätsklinik. Ist Freiburg eine privat betriebene Universitätsklinik?Beispiel 4: Viele Universitätsklinika machen von der ambulanten Versorgung der Patienten bis hin zum Verkauf belegter Brötchen den Selbstständigen vom Arzt bis zum Bäcker Kon-kurrenz. Und das Roland Berger Gutachten empfiehlt sogar, dieses System auszubauen! Sind unsere Klinika Privatbetriebe, die privates Kapital einsetzen, um Konkurrenz auszuschalten? Belassen wir es für heute bei diesen Fragen. Die Landesregierung hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, das im Grundsatz empfiehlt, die Klinika in staatlicher Regie weiter zu betreiben. Die jüngst vorgelegten Zahlen beweisen, dass fast alle Klinika schwarze Zahlen schreiben. Ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht nicht. Aber Denkverbote darf es auch nicht geben. Unser Ziel ist und bleibt die bestmögliche Versorgung der Patienten zu vertretbaren Kosten für die Steuer- und Beitragszahler.“

Artikel 1 in Grundgesetz hat mehr Geltung: Würde des Menschen ist unantastbar – Der justizpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hans-Peter Wetzel, sagte in einer Landtagsdebatte über das Thema „Endlich Rechtssicherheit durch Patientenverfügungen – Konsequenzen für die Menschen im Land“ unter anderem (es gilt das gesprochene Wort): „Der Bundestag hat am 18.06.2009 den Gesetzesvorschlag zur Patientenverfügung beschlossen. Damit wird in der Zukunft endlich mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen geschaffen. Dieses Gesetz ist auch die konsequente Umsetzung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom März 2003.

Der BGH hatte beschlossen, dass lebensrettende oder -verlängernde Maßnahmen in bestimmten Situationen bei Menschen unterbleiben müssen, wenn der Patient zuvor seinen Willen z. B. in einer Patientenverfügung festgelegt hat. Damit wurde vom Bundesgerichtshof juristisch klargestellt, dass der Patientenwille auch am Lebensende, wenn der Mensch selbst nicht mehr in der Lage ist, über sich selbst zu bestimmen, von seinem Betreuer, seinem Bevollmächtigten und insbesondere den behandelnden Ärzten umgesetzt werden muss, wenn dieser Wille von dem Patienten zuvor entsprechend geäußert wurde und auch festgestellt werden kann.Dieser Beschluss wurde teilweise jedoch nicht berücksichtigt. Die Ärzte hatten Probleme mit diesem Beschluss, so dass eine gesetzliche Regelung erforderlich war. Die FDP-Bundestagsfraktion hat am 18.01.2006 bereits einen Antrag gestellt, die Patientenverfügung gesetzlich zu regeln um damit das Selbstbestimmungsrecht und die Autonomie von nicht einwilligungsfähigen Patienten zu stärken.Mit dem jetzigen Gesetz wird endlich, nach sechsjähriger Debatte im Bundestag und in verschiedenen anderen Gremien, mehr Rechtssicherheit für die Menschen geschaffen. Es wird auch Rechtssicherheit dafür geschaffen, dass die bisherigen Patientenverfügungen weiter Gültigkeit haben.Wie ist die Situation? Sie gehen zu einem Arzt. Dieser empfiehlt Ihnen nach eingehender Untersuchung, sich operieren zu lassen. Rechtlich haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie lassen sich operieren oder nicht. Dieses Entscheidungsrecht folgt aus dem Selbstbestimmungsrecht der Menschen. Probleme bereiten aber die Fälle, in denen der Mensch aufgrund seiner Krankheit nicht mehr in der Lage ist, selbst eine Entscheidung zu treffen. Die Frage tut sich dann auf, wer soll bestimmen? Die Ärzte mussten bisher den mutmaßlichen Willen der Patienten erforschen. Wir sind uns alle einig: Dies ist außerordentlich schwierig! Im Zweifel haben sich die Ärzte häufig für eine Fortsetzung der Behandlung entschieden. Dies war für die Patienten teilweise sehr qualvoll. Auch war es rechtlich außerordentlich umstritten, ob die Patientenverfügung Wirksamkeit entfaltete, und wenn ja, welche?Oft musste das Vormundschaftsgericht angerufen werden. Nunmehr hat der Bundestag Rechtssicherheit geschaffen. Die Rechtssicherheit hat er auch geschaffen für 8 Mio. Menschen, die bereits eine Patientenverfügung ver-fasst hatten. Diese können sich jetzt darauf verlassen, dass ihr Selbstbestimmungsrecht gerade in einer Phase schwerer Krankheit beachtet werden muss. Der Bundestag hat beschlossen, dass die bisher errichteten Patientenverfügungen weiterhin Wirksamkeit haben. Das Gesetz sieht im Einzel-nen vor:- Eine Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst werden.- Eine Patientenverfügung ist verbindlich, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung, wenn der Patientenwille der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entspricht.- Der Betreuer / Bevollmächtigte trifft die Entscheidung über die Durchführung und Fortdauer der ärztlichen Behandlung nachdem Arzt und Betreuer den Patientenwillen erörtert haben.- Nur noch in Konfliktfällen entscheidet das Vormundschaftsgericht.Durch diese Änderung im Betreuungsrecht wird jetzt also sichergestellt, dass die Behandlungsfeststellungen in einer Patientenverfügung für alle bindend anerkannt werden müssen, also auch für die Ärzte. Das Ge-setz schreibt also keine schematische Umsetzung der Patientenverfügung vor. Nur dann, wenn die Festlegung nach übereinstimmender Überzeugung von Arzt und Betreuer oder Bevollmächtigten auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation passt, wird der Patientenwille umgesetzt. Eine komplizierte ärztliche Beratungspflicht vor der Errichtung einer Patientenverfügung oder eine obligatorische Beteiligung des Vormundschaftsgerichts ist nicht erforderlich. Ebenso ist zu begrüßen, dass die notarielle Beurkundungspflicht für eine Patientenverfügung nicht festgeschrieben wurde.Wer will, darf natürlich seine Patientenverfügung vor einem Notar beurkunden lassen, er muss aber nicht. Durch dieses Gesetz wird kein Mensch bei uns gezwungen, eine Patientenverfügung zu verfassen. Die Menschen haben es vielmehr selbst in der Hand, mit einer Patientenverfügung vorzusorgen, sollten sie künftig einwilligungsunfähig sein. Wenn sie dies nicht tun, dann müssen die Beteiligten, also die Ärzte, Betreuer bzw. Bevollmächtigten etc. wie bisher den mutmaßlichen Patientenwillen erforschen und dann danach entscheiden. Mit diesem Ge-setz hat der Gesetzgeber für alle klargestellt, dass das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht nicht mit Eintritt der Einwilligungsunfähigkeit endet.Zwangsbehandlung und langes Leiden eines Menschen gegen den eindeutig geäußerten Patientenwillen schließt das Gesetz also aus.Das Gesetz achtet vielmehr die höchstpersönlich getroffene Entscheidung des einzelnen Menschen in jeder Phase seines Lebens. Damit wurde dem Programmgrundsatz in Art. 1 unseres Grundgesetzes: “Die Würde des Menschen ist unantastbar” weitere Geltung verschafft.

Armut neben Reichtum – Hochtechnologie und Entwicklungsland – Kulturelle Vielfalt – In einer Landtagsdebatte über das Thema „Soziale, wirtschaftliche und umweltpolitische Entwicklung Indiens und Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen baden-württembergischen und indischen Unernehmen“ sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bachmann:

„Indien ist mit fast 1,2 Milliarden Einwohnern nicht nur die größte demokratisch verfasste Nation, sondern auch die viertgrößte Volkswirtschaft der Erde. Indien war und ist ein Land der Gegensätze. Wer Indien besucht hat, wird die Faszination der Jahrtausende alten über-wältigenden kulturellen Vielfalt nicht vergessen. Wer Indien besucht hat, wird aber auch nie die Armut und das Elend vieler Menschen vergessen. Die Gegensätze sind allgegenwärtig. Auf der Autobahn Dehli – Kalkutta fahren Eselkarren entgegen der Fahrtrichtung. Gleichzeitig ersticken die Städte im Smog einer beispiellosen Motorisierungswelle. Auf den Mittelstreifen der Autobahnen haben Menschen ihre dürftigen Hütten errichtet. Dieselben Straßen führen vorbei an Palästen von sagenhaftem Reichtum. Indien ist Hochtechnologie- und Entwick-lungsland zugleich.Eines steht jedenfalls unbestritten fest: Indien besitzt riesiges Potenzial. Baden-Württemberg ist deshalb gut beraten, unsere Beziehungen zu Indien zu intensivieren und auszubauen. Dies gilt umso mehr, als sich Indien in der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise sehr gut behauptet hat. Der Elefant – so wird Indien im Vergleich zum chinesischen Drachen und zu den asiatischen Tigern häufig genannt – wächst wirtschaftlich vielleicht nicht ganz so rasant wie seine Nachbarn – aber Indien wächst stetig auf hohem Niveau. Die reale Steigerungsrate des Bruttoinlandsprodukts liegt bei jährlich 7,3 % und trotz Krise in diesem Jahr voraussicht-lich noch bei 4,5 %.Heute gehen lediglich 0,8 % des Exports aus Baden-Württemberg nach Indien, wie aus der vorliegenden Großen Anfrage hervorgeht. Und das ist schon das Ergebnis einer beachtli-chen Steigerung in den vergangenen Jahren. Unser Ziel muss es sein, diese Steigerung nachhaltig und rasch auszubauen. Je mehr sich gerade unsere mittelständischen Unterneh-men aus China wegen der Unsicherheiten insbesondere bei der Sicherung geistigen Eigen-tums zurückziehen, je mehr sollten wir unser Augenmerk auch in der Wirtschaftsförderung auf den mit 1,2 Milliarden Menschen zweitgrößten Markt der Welt richten. Deshalb sind die zahlreichen Angebote und Veranstaltungen von Baden-Württemberg International unter Fe-derführung des Wirtschaftsministeriums so wichtig. Gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die das Rückgrat unserer Wirtschaft ausmachen, verdienen unsere Unterstüt-zung. Ich danke dem Wirtschaftsministerium für seine geleistete Arbeit und plädiere dafür, die Anstrengungen noch zu intensivieren. Im Gegensatz zu unserer Bevölkerung ist die indi-sche Gesellschaft sehr jung. Die Menschen wissen den Wert von Bildung zu schätzen und das Bildungssystem ist leistungsfähig. In den nächsten Jahren werden zwischen 75 Millionen und 110 Millionen gut ausgebildete Inder auf den Arbeitsmarkt drängen. Angesichts der de-mographischen Entwicklung in unserem Land bieten Fachkräfte aus Ländern wie Indien die Chance, unsere Zukunft zu sichern. Deshalb haben alle Fraktionen im Nachgang zu der Rei-se des Wissenschaftsausschusses nach Indien in einem gemeinsamen Antrag Erleichterun-gen bei der Einwanderung von Fachkräften gefordert. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und das Wirtschaftsministerium befürworten eine verstärkte Zuwande-rung von Fachkräften. Es wäre schön, wenn das Innenministerium bald seine Blockadehal-tung aufgäbe.Gerade auch der Austausch und die Kooperation der Universitäten und Hochschulen sowie von forschenden und forschungsnahen Institutionen ist ganz wichtig. Hier ist in den vergang-nen Jahren eine Menge gewachsen und geschaffen worden, wie die Antwort auf die Große Anfrage zeigt. Die Reise des Wissenschaftsausschusses und des CDU-Fraktionsvorstandes haben hier wichtige Projekte angeschoben oder wiederbelebt. Die indischen Universitäten und Forschungsinstitute sind wichtige Partner für uns. Gerade der Austausch auf der menschlichen Ebene ist in Indien besonders wichtig, spielen doch Vertrauen und Verläss-lichkeit in den Kontakten eine ganz zentrale Rolle. Deshalb muss es uns nachdenklich stim-men, wenn das Interesse indischer Studierender an einem Studien- oder Forschungsaufent-halt in Deutschland gering ist. Hier bleibt viel zu tun – packen wir es an.“

Niedrige Steuersätze führen zu wirtschaftlichem Wachstum und Arbeitsplätzen – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat in einer Land-tagsdebatte mit dem Titel „Steuerpolitik in der Krise braucht Glaubwürdigkeit“ für ein einfa-ches und durchschaubares Steuerrecht mit niedrigen Steuersätzen geworben, „das die Bür-gerinnen und Bürger auch verstehen und akzeptieren können“. Nach den Worten des wirt-schaftspolitischen Sprechers wird es in Baden-Württemberg und Deutschland dann wieder wirtschaftliches Wachstum und neue Arbeitsplätze geben, wenn „wir die Menschen dazu motivieren, ein persönliches Risiko einzugehen und Investitionen zu tätigen“. „Also brauchen erst die Motivation und diese führt zu Wachstum – deshalb ist die FDP für Steuersenkungen“, sagte Rülke. Über eine Steuerpolitik mit Augenmaß gelinge es auch, „viele Menschen aus der Schwarzarbeit zu bekommen, und das wiederum führt zu einer Verbesserung der Steuereinnahmen“.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende kritisierte die „eher im linken Lager“ vorherrschende Meinung, Wachstum und Arbeitsplätze entstünden durch Steuererhöhungen. „Dieser Irrglaube führt dazu, dass die Bürger resignieren. Wir Liberale wollen aber motivieren, das erreichen wir, wenn sich Leistung wieder lohnt und die Mittelschicht steuerlich entlastet wird.“ Rülke erinnerte an das „grundsätzliche Missverständnis“, dem Bundesfinanzminister Steinbrück aufgessen sei, als er im Jahr 2005 sein Amt mit der höchsten Steuererhöhung aller Zeiten antrat. „Er hat es in vier Jahren geschafft, diese fundamentale Steuererhöhung mit der höchsten Neuverschuldung aller Zeiten zu verbinden, was eine wahrlich eindrucksvolle Leistung ist“, so Rülke ironisch. Und zum Fraktionsvorsitzenden der SPD gewandt sagte Rülke: „Bevor Claus Schmiedel Schulden zurückzahlt, legt sich der Hund von Ute Vogt einen Wurstvorrat an.“

42 Prozent aller Bausparverträge werden in Baden-Württemberg abgeschlossen – In einer Landtagsdebatte über die „Entwicklung des Bausparwesens in Baden-Württemberg“ sagte die mittelstandspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Beate Fauser, unter anderem (es gilt das gesprochene Wort): „Die Bausparkassen sind eine wichtige Säule für die Vermögens- und Eigentumsbildung in Arbeitnehmerhand. Baden-Württemberg, das Land der Häuslesbauer, hat über Jahrzehnte mit den Bausparkassen gute Erfahrungen gemacht.

Hierzu eine Schlüsselzahl, die für sich spricht: Über 42 Prozent aller Bausparverträge werden in Baden-Württemberg abgeschlossen. Diese breite Zustimmung ist Beleg für die Zufriedenheit und das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen des Landes in die Bausparkassen. Es ist deshalb eine wichtige Aufgabe der Politik, dieses bewährte System auch in Zukunft zu erhalten. Das Bausparkassengesetz hat dazu beigetragen, dass die Bausparer nicht um ihr Vermögen zittern müssen, weil sie durch die quasi mündelsichere Geldanlage keine Verluste zu befürchten haben. Gerade in Zeiten der Finanzkrise, in der viele Banken hohe Abschreibungen hinnehmen müssen – von den Milliarden Euro für die Rettungsschirme ganz zu schweigen -, sollte auf dieses bewährte System des Vermögensaufbaus und der preiswerten Darlehensgestaltung nicht verzichtet werden. Gerade in den letzten Jahren, als die Europäische Zentralbank (EZB) die Zinsen durch große Geldmengen niedrig gehalten hat, mussten sich die Bausparkassen umstellen, um am Markt attraktiv zu bleiben. Dies ist ihnen hervorragend gelungen. Inzwischen werden Bausparverträge nicht mehr für Erstinvestitionen, sondern vor allem für Wohnhausmodernisierungen verwandt. Modernisierungsdarlehen werden nicht dinglich besichert und haben deshalb auf dem freien Bankenmarkt erheblich höhere Zinsen als erstrangig gesicherte Hypotheken-Darlehen.“

Werkrealschule kann auch an mehreren Standorten verwirklicht werden – In einer Landtagsdebatte über die neue Werkrealschule sagte die bildungspolitische Spre-cherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Birgit Arnold, unter anderem (es gilt das gesprochene Wort): „Die neue Werkrealschule ist das beste, was Ihr für die Hauptschule in den letzten Jahren auf den Weg gebracht habt“, so das Urteil eines angesehenen Hauptschulpädagogen, dessen Schule übrigens den deutschen Schulpreis bekommen hat.

Über dieses Urteil habe ich mich gefreut, zeigt es doch, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Aber zugegeben, es war ein steiniger Weg bisher. Viele Sorgen und Ängste vor Ort bei den Schulleitungen, den Schulträgern, den Eltern, auch dadurch hervorgerufen, dass es zwischen dem Gesetzestext, seiner Begründung und anderen Texten des Kultusministeriums einige Widersprüche gab. Das ist nun hoffentlich behoben.Wir von der FDP/DVP-Fraktion haben uns den ursprünglichen Anhörungsgesetzentwurf sehr genau angesehen. Unsere Änderungsvorschläge konnten wir fast zu 100 Prozent umsetzen. Darüber freuen wir uns. So konnten wir das Dogma der Zweizügigkeit an einem Standort aufbrechen. Die neue WRS kann künftig an mehreren Standorten realisiert werden, und zwar nicht nur für die Klassen 5-7, sondern, das war uns ganz wichtig, auch für die Klassen 8-9 und gegebenen falls auch für Klasse 10. Und wir haben dafür gesorgt, dass diese Option der Realisierung an mehreren Standorten nicht nur in der Begründung, sondern auch im Gesetzestext selbst in § 6 verankert worden ist. Wir wollten von Anfang an auch stabil einzügige Hauptschulen, vor allem im ländlichen Raum, mit einbeziehen. Das ist uns gelungen. Auch einzügige HS haben jetzt vielfältige Möglichkeiten der Kooperation, wenn sie die neue WRS realisieren wollen.So können viele Schulstandorte erhalten werden, die mittelfristig nicht mehr existenzfähig wären. Die Schulen können in der jeweiligen Partnerschaft ihre Profile und Ressourcen in-tensiver, weil gemeinsam, nutzen. Das ist auch aus wirtschaftlichen Gründen zu begrüßen, können doch viele Schulräume, in die vielleicht in den letzten Jahren investiert worden ist, auch weiter genutzt werden. Es gibt keine Mindestschülerzahl von 36 für die Eingangsklassen mehr. Auch das haben wir rausgehandelt. Denn Grundlage für die Zweizügigkeit muss der jeweils gültige Klassenteiler sein. Und der wird ja in den nächsten Jahren in drei Schritten auf dann 30 gesenkt werden. Besondere Sorgen hat uns auch der Übergang von Klasse 9 nach 10 gemacht. Hier hat der Gemeindetag einen guten Vorschlag gemacht. Wir haben ihn aufgegriffen und freuen uns, dass er Eingang in die Gesetzesbegründung gefunden hat.So ist für die Entscheidung der Versetzung nach Klasse 10 allein die Klassenkonferenz zu-ständig. Und diese Entscheidung wurde auf eine breitere Basis gestellt – nicht nur die Noten in den Kernfächern, sondern auch im Wahlpflichtfach sind dafür die Grundlage. Und wenn der gewünschte Notendurchschnitt von 3 nicht überall erreicht wird, kann die Klassenkonferenz trotzdem eine Versetzung vornehmen in Würdigung der Gesamt-persönlichkeit der Schüler. Hier ist jetzt die notwendige Flexibiliät vorhanden, der notwendige Ermessensspielraum für die Lehrer da, damit möglichst viele junge Menschen einen mittle-ren Bildungsabschluss machen können.Auch in der Frage der Schulbezirke sind wir endlich einen deutlichen Schritt weiter.In Zukunft werden nicht nur alle WRS, sondern auch alle Hauptschulen grundsätzlich Wahl-schulen sein. Nur für eine Übergangszeit bis 2016 können die Schulträger,wenn gewünscht, einen Schulbezirk einrichten. Damit haben jetzt Schüler mit einer HS- und WRS-Empfehlung dasselbe Recht wir Realschüler oder Gymnasiasten – sie können sich ihre Schule selbst aussuchen. Und im Wettbewerb um die Schüler können die Schulen jetzt endlich auch ihre Stärken und Profile zur Geltung bringen.Aber es sind auch noch einige Fragen offen. So gibt es für die vorgesehene Kooperation der neuen WRS in Klasse 10 mit den Berufsfachschulen im Gesetzentwurf bisher nur wenige Angaben von seiten des Ministeriums. Wir haben zwar noch einige Jahre Zeit, bis diese Kooperation realisert werden muss. Aber wir müssen uns rechtzeitig Gedanken machen. Wie soll eine solche Zusammenarbeit im ländlichen Raum gestaltet werden? Soll die Möglichkeit eröffnet werden, den Berufsschulunterricht gegebenenfalls auch am Standort der WRS zu realisieren? Haben wir die nötigen personellen Ressourcen, um diese Zusammenarbeit zu realisieren? Wie gestaltet sich die Verteilung der Sachkostenbeiträge und die Finanzierung der Schülerbeförderung, wenn die künftigen Zehntklässler zugleich Werkrealschüler und Berufsfachschüler sind? Und nicht zuletzt können auch soziale, pädagogische oder disziplinarische Probleme auftreten bei der Aufteilung der Schüler auf zwei Schularten. Diese Fragen muss das Kultusministerium zügig beantworten. Wir wüschen uns außerdem Flexibilität bei der Einrichtung der gemeinsamen Schulleitung, wenn zwei Hauptschulen kooperieren möchten.Um das an einem Beispiel festzumachen: Ich kann es überhaupt nicht nachvollziehen, wenn eine vakante werdende Schulleiterstelle vom Schulamt neu ausgeschrieben wird, obwohl das Schulamt weiß, dass die betroffene Schule mit einer anderen Hauptschule eine gemeinsame Werkrealschule realisieren will. Außerdem liegt uns sehr am Herzen: Die neue Werkrealschule wird nur dann erfolgreich sein, wenn es wirklich für alle Schüler die Chance gibt, den mittleren Bildungsabschluss zu erreichen. Er muss für jeden Schüler als Regelabschluss angestrebt werden, und zwar ab Klasse 5. Die Schüler müssen von Anfang an gezielt darauf vorbereitet werden.Wie das heute schon geht, zeigt uns die Haupt- und Realschule Amtzell. Ihr Konzept der individuellen Förderung der Schüler muss Richtschnur werden für die neuen Werkrealschu-len. Wir haben hier sozusagen einen Prototyp der individuellen Förderung. Er muss nur flä-chendeckend umgesetzt werden. Individuelle Förderung verbunden mit beruflicher Orientierung und der Chance auf einen mittleren Bildungsabschluss – das sind die Kernelemente der neuen Werkrealschule. Das ist unser Ziel, das wollen wir, das müssen wir erreichen. Dann hat die Hauptschule in Verbindung mit der neuen Werkrealschule eine gute Zukunft in unserem Land.“

Überwachter Hausarrest ist kriminalpolitisch sinnvoll – Menschenrechte nicht verletzt – In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz über elektronische Aufsicht im Vollzug der Freiheitsstrafe“ (elektronische Fußfessel) sagte der justizpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hans-Peter Wetzel, unter anderem (es gilt das gesprochene Wort):

Durch die Föderalismusreform I von 2006 sind die Länder allein zuständig für den Strafvollzug. Damit hat Baden-Württemberg die Möglichkeit, seinen modernen und zeitgemäßen Strafvollzug selbst weiter zu entwickeln, ohne auf die anderen Länder oder die Bundesregierung warten zu müssen. Das gilt auch für die Einführung der elektronischen Fußfessel. Denn bereits im Jahr 2002 wurde eine entsprechende Gesetzesinitiative Baden-Württembergs durch die Grünen im Bundestag gestoppt. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag Volker Beck meinte damals, die elektronische Fußfessel sei “kriminalpolitisch überflüssig”. Ferner meinte er, der elektronische Hausarrest sei zudem “mit der Menschenwürde und dem Persönlichkeitsrecht nicht zu vereinbaren”.Ich meine, dass beide Begründungen nicht überzeugen:1. Der elektronisch überwachte Hausarrest ist kriminalpolitisch sinnvoll.2. Er verletzt schon gar nicht die Menschenrechte. Schließlich besteht die Alternative im Strafvollzug in einer JVA.Ich weiß beim besten Willen nicht, was die Menschenrechte mehr beeinträchtigt. Mit dem Gesetz wollen wir einen Modellversuch starten. Natürlich ist dieser elektronisch überwachte Hausarrest kein Allheilmittel. Nur ausgewählte Straftäter, die bisher ins Gefängnis mussten, dürfen “technisch überwacht” jetzt zu Hause bleiben. In § 2 werden zwei unterschiedliche Anwendungen des Hausarrestes geregelt:- die Ersatzfreiheitsstrafe und die Entlassungsvorbereitung.In § 4 werden sehr genau die Voraussetzungen für den Hausarrest festgelegt:1. Der Gefangene muss sein Einverständnis zum Hausarrest mit der elektronischen Aufsicht erklären. 2. Der Gefangene muss über eine Wohnung oder eine andere geeignete feste Unterkunft verfügen und bereit sein, den zuständigen Mitarbeitern im Rahmen des Programms Zugang jederzeit zu gewähren.3. Die Wohnung des Gefangenen muss über einen angeschlossene Telefonapparat verfügen, soweit die An- und Abwesenheit des Gefangenen beaufsichtigt werden soll.4. Andere Personen, z.B. die Ehefrau, die mit dem Gefangenen in derselben Wohnung leben, müssen einverstanden sein, soweit die An- und Abwesenheit des Gefangenen in der Wohnung beaufsichtigt werden soll.5. Der Gefangene muss seiner Arbeits- und Ausbildungsstelle nachgehen können.6. Der Gefangene muss bereit sein, sich einem im voraus vereinbarten Tages- und Wochenablauf sowie weiteren Anweisungen zu unterziehen.Wenn eine dieser Voraussetzungen fehlt, kann der elektronische Hausarrest gemäß § 4 Abs. 2 widerrufen werden.Die elektronische Überwachung funktioniert über einen Sender, der über dem Knöchel befestigt wird wie eine größere Armbanduhr. Der Sender meldet, ob sich der Gefangene zu den angeordneten Zeiten in der Wohnung oder wegen seiner Therapie oder Berufstätigkeit abwesend ist. Weichen die Zeiten ab, wird die Aufsicht automatisch informiert. Der Hausarrest kann dann widerrufen werden. Ich komme also zum Ergeb-nis: Der Hausarrest mit elektronischer Überwachung, die sog. elektronische Fußfessel, ist in jeder Richtung zu begrüßen und bringt nur große Vorteile und Chancen: Für die Strafgefangenen und auch für unser Land. Die Vollzugsform ist eine sinnvolle Ergänzung zum übrigen Strafvollzug. Durch den Hausarrest wird der Gefangene nicht mehr aus seiner gewohn-ten sozialen Umgebung herausgerissen. Er kann bei seiner Familie wohnen bleiben. Der Gefangene kann seinen Arbeitsplatz behalten. Der Strafvollzug ist humaner und enthält gleichzeitig eine Warnfunktion. Der elektronische Hausarrest spart Haftplätze und damit Kosten. Ergebnis: Nur Vorteile. Dem Justizminister und seinen Mitarbeitern danke ich für die konsequente Umsetzung der Gesetzesvorlage.Ich empfehle, der Gesetzesvorlage uneingeschränkt zuzustimmen. Sie helfen damit, dem Strafvollzug in Baden-Württemberg in seiner Entwicklung. Wir sind auf einem guten Wege. Stehen Sie nicht im Wege, hel-fen Sie mit. Stimmen Sie der Gesetzesvorlage uneingeschränkt zu.“

Wichtig ist eine allgemeine Entlastung der Familien zur Förderung der Konjunktur – In einer Landtagsdebatte mit dem Titel „Steuerpolitik in der Krise braucht Glaubwür-digkeit“ sagte die finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heide-rose Berroth, unter anderem (es gilt das gesprochene Wort): „Eines muss ganz klar festgestellt werden: Steuerpolitik braucht immer Glaubwürdigkeit, nicht nur in der Krise. Was kratzt an der Glaubwürdigkeit? 1. Stetig notwendige Nachbesserungen bei Gesetzen und Verordnungen.2. Unterschiedlichste Aussagen aus einer Gruppe zum gleichen Thema.

Konkrete Beispiele sind: Zu 1. Richtige Modifikation bei der Unternehmenssteuerreform 2008: Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer bis 500 000 Euro Umsatz, auch wenn dies einmalig zu Zeitverschiebung der Steuereingänge führt.Zu 2. Wir bemühen uns seit Jahren um eine klare Aussage: Das FDP-Konzept ist einfach, niedrig, gerecht. Die FDP-Steuerreform hat eine Eigenfinanzierungskomponente – ganz klar –, finanziert sich aber nicht komplett selbst. Zwei Drittel müssen gegenfinanziert werden. Dazu haben wir, auch wenn Sie es immer wieder verneinen, stets konkrete Vorschläge gemacht. Dass diese Vorschläge nicht jedem gefallen, sagt ja nichts darüber aus, dass sie nicht umsetzbar wären.Die Einkommenssteuer-Reform muss jetzt kommen und nicht erst „wenn Geld übrig bleibt“. Es handelt sich dabei auch nicht um ein „Geschenk“, sondern um eine seit vielen Jahren notwendige Anpassung der Progressionsstaffel. Hinzukommen muss auch eine allgemeine Entlastung der Familien. Diese wäre unmittelbar konjunkturför-dernd, weil sie weitgehend in breit gestreute Konsumnachfrage umgesetzt wird.Verbraucherausgaben sind genauso systemrelevant wie staatliche Stützungen!Schlussfrage: Gehen Sie davon aus, dass eine Politik „glaubwürdig“ ist, die suggeriert, die Steuerzahlen müssten dem Staat nur genügend Geld in die Hand geben, dann würde schon alles gut?Ein immer perfekterer Umverteilungsstaat kann nie bessere Ergebnisse erzielen, weil er für die Verteilung so viel Kapazität / Kosten braucht, dass von dem, was verteilt werden soll, kaum etwas übrig bleibt. Am Ende stünde dann nur noch die Verwaltung des Mangels.“

„Karlsruher Institut für Technologie“ (KIT) wird weltweit konkurrenzfähig sein – Anlässlich der Landtagsdebatte über die Verabschiedung des Gesetzes über das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) erklärte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bachmann:

„In keiner anderen Region Europas werden mehr Mittel in Forschung und Entwicklung investiert als bei uns. Auch wenn wir in diesem Land einen Wert von 4,2 % des Bruttoinlandsprodukts erreichen gegenüber 1,8 % im europäischen Durchschnitt, dürfen wir uns auf diesem Erfolg nicht ausruhen. Mit der Schaffung des Karlsruher Instituts für Technologie aus der Universität Karlsruhe und dem Großforschungszentrum setzen wir einen Meilenstein beim weiteren Ausbau unserer Spitzenstellung:1. Als Großforschungseinrichtung kann es das KIT mit den Großen der Welt aufnehmen, zum Beispiel mit der ETH Zürich oder dem MIT in den USA.2. Der Technologie-Transfer in die Wirtschaft kann sich verbessern, insbesondere bei Kooperationen mit großen Unternehmen.3. Das System der Zielvereinbarungen, wie sie in Forschungseinrichtungen üblich sind, könnte Vorbildcharakter für die Hochschulen in Baden-Württemberg haben.4. Neue Chancen ergeben sich aber auch im Bereich der Lehre. Nachwuchskräfte und Studierende profitieren von den interessanten Forschungsprojekten, den Wissenschaftlern und ihrem know-how sowie der sehr guten Ausstat-tung.“In der Debatte setze sich Bachmann insbesondere mit den Änderungsvorschlägen der Opposition in den‚Ausschussberatungen auseinander. Der hochschulpolitische Sprecher sagte unter anderem (es gilt das gesprochene Wort): „Alle Fraktionen in diesem Hause sind sich im Ziel einig: Mit dem Karlsruher Institut für Technologie soll eine neue Dimension der Forschung in Baden-Württemberg geschaffen werden. Erstmals in Europa gelingt die Fusion eines Großforschungszentrums und einer Universität. In diesem großen Ziel sind wir einig. In einigen Details gibt es allerdings Differenzen zwischen Koalition und Opposition, über die ich nicht einfach hinweggehen will. Lassen Sie mich drei Komplexe herausgreifen:Erstens: In den Ausschussberatungen wurde gefordert, die Mitbestimmung der Studierenden durch die Schaffung einer verfassten Studierendenschaft zu stärken. Hierzu will ich mit aller Deutlichkeit sagen, dass wir als Liberale einen Ausbau der Beteiligung Studierender an den Entscheidungsfindungen wollen. Die Forderung nach einer verfassten Studierendenschaft aber halten wir für nicht ausgereift. Zum einen ist dieses Gesetzesvorhaben nicht der richtige Ort, eine so wichtige Frage en passent zu regeln. Zum anderen hätte eine verfasste Studierendenschaft eher eine Feigenblattfunktion und würde davon ablenken, dass wirkliche Entscheidungen in den Gremien ohne hinreichende Beteiligung der Studierenden getroffen werden. Der Lan-desparteitag der FDP hat deshalb fast einstimmig bereits im Sommer 2008 gefordert, dass die Studierenden maßgeblich über die Verwendung der Studiengebühren mitentscheiden sollen. Wir halten Mitbestimmung in Gremien für den besseren Weg.Zweitens: Etliche Oppositionsanträge befassen sich damit, höhere Gehälter, mehr Mitbestimmung und andere Sonderrechte für das KIT zu schaffen. Die Angehörigen des KIT würden durch solche Maßnahmen besser gestellt als die Angehörigen anderer Universitäten des Landes. Wir haben zwar Verständnis dafür, dass die Karlsruher Abgeordneten Sonderrechte für Karlsruhe befürworten. Als Liberale stehen wir aber dazu, dass kein Landesteil, weder Südbaden noch die Kurpfalz noch Württemberg, benachteiligt werden darf. Außerdem wollen wir nicht, dass eine Elite kraft Standort geschaffen wird. Dass wäre ja fast so wie eine Elite kraft Geburt. Man darf sich schon wundern, dass ausgerechnet die SPD sich mit ihren Anträgen zum Vorreiter eines solchen Elitedenkens macht. Wir Liberale dagegen sind Freunde der Chancengleichheit. An allen Universitäten des Landes sollen die Beschäftigten die gleichen Chancen haben, sich durch Leistung zu bewähren.Drittens: Die Opposition möchte, dass wir das KIT auf friedliche Zwecke festlegen. Die Forderung, dass Forschung allein dem Frieden dienen darf, ist absolut richtig. Die Beratungen haben aber gezeigt, dass wir uns in einem Kernpunkt uneinig sind: Frieden schaffen mit oder nur ohne Waffen. Die Opposition wünscht, dass militärische Forschung gänzlich ausgeschlossen wird. Wir dagegen stehen zur wehrhaften Demokratie und zu der Notwenigkeit, Frieden auch mit Waffen zu schaffen. Die Charta der Vereinten Nationen verpflichtet sich ebenso wie die Europäische Verfassung und das Grundgesetz dieser Notwendigkeit, die inzwischen traurige Realität ist. Ich zitiere Bundesverteidigungsminister Jung vom 23. Juni diesen Jahres: „Ich habe gerade eine traurige Nachricht aus Afghanistan erhalten, wo drei unserer Soldaten im Einsatz für den Frieden gefallen sind.“ Diese Männer und ihre Familien brauchen unsere Solidarität – ich zitiere den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, den Sozialdemokraten Reinhold Robbe: „Das große Engagement der Soldaten findet bei uns keine angemessene Resonanz.“ Wir sind es diesen Soldaten und ihren Familien schuldig, dass sie über optimales Gerät verfügen. Deshalb brauchen wir militärische Forschung auch am KIT. Während wir hier in der Heimat idealistische Ziele debattieren, setzen unsere Soldaten in Afghanistan ihr Leben aufs Spiel für den Frie-den. Ein Hauptfeldwebel aus Donaueschingen drückte es wie folgt aus:´„Wir sehen zu dass wir den nächsten Auftrag überleben.“ Und wir von der Koalition in den Landesfarben schwarz-gelb sahen es als unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit an, durch die Ablehnung dieser Anträge hierzu einen Beitrag zu leisten.“

Unternehmen können 220 000 Euro pro Jahr einsparen und Rendite steigern – Durch effektiveren Einsatz der Materialien können Unternehmen ihre Kosten erheblich ver-ringern und die Umwelt entlasten. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf einen parlamentarischen Antrag des Vorsitzenden und wirtschaftspolitischen Sprechers der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hervor (Drucksache 14/4480). Die Steigerung der sogenannten Materialeffizienz kann am Industriestandort Baden-Württemberg Einsparpotentiale in Milliardenhöhe erbringen und damit einen Beitrag zur Entkoppelung des notwendigen Wirtschaftswachstums und der damit einhergehenden Umweltbelastung leisten, so das Wirtschaftsministerium.

Durch Materialeffizienzmaßnahmen können Firmen ein durchschnittliches Einsparpotential von 220.000 Euro pro Unternehmen und Jahr erzielen. Dies bedeute, so das Wirtschaftsministerium, „dass Unternehmen ihre Umsatzrendite um durchschnittlich 2,5 Prozent steigern könnten.“Zur Steigerung der Materialeffizienz unterstützt das Wirtschaftsministerium kleine und mittlere Unternehmen mit den Programmen Ecofit, EFRE-Förderrichtlinie „Umwelttechnik“ und Best. Der wirtschaftspolitische Sprecher Hans-Ulrich Rülke begrüßt die Absicht der Landesregierung, Initiativen zur Stärkung der Umwelttechnik und damit zur Verbesserung der Materialeffizienz auszubauen. „Unsere Stärken liegen in der technologischen Weiterentwicklung, die der Konkurrenz aus dem Ausland mindestens einen Schritt voraus sein sollte. Dazu gehört die Weiterentwicklung der Materialeffizienz – dabei will ich die baden-württembergischen Unternehmen unterstützen“, so Rülke.