Pressemitteilungen

Die Vorgaben der Bundesebene sind klar – nicht klar ist, ob Kultusministerin Theresa Schopper alles in ihren Kräften Stehende tut, um Schulschließungen abwenden zu können.

Zur Landespressekonferenz des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport sowie der Meldung, dass Frau Schopper einen schweren Schulstart erwartet, sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Stellenankündigung der Kultusministerin ist leider erwartungsgemäß alles andere als zufriedenstellend. Der eigentliche Grund für Sorgenfalten bei Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften ist aber zu Beginn dieses Schuljahres insbesondere die Frage, ob Frau Schopper wirklich alles getan hat, damit es im kommenden Herbst und Winter aufgrund einer unter Umständen prekären Lage bei der Wärme- und Stromversorgung sowie der dann eventuell notwendigen Maßnahmen zum Corona-Schutz nicht zu etwaigen Schulschließungen kommen muss. Die Vorgaben der Bundesebene sind in diesem Punkt klar: Schulschließungen bringen eklatante Nachteile für die Kinder mit sich. Nicht klar ist, ob Frau Schopper alles in ihren Kräften Stehende tut, um dieses Szenario abwenden zu können. Frau Schopper sollte sich dringend zu diesem Thema öffentlich äußern.“

 

Impfquoten in Pflegeheimen höchst bedenklich.


Zur Meldung, wonach Gesundheitsminister Manne Lucha das Land gut aufgestellt sieht für die nächste Impfkampagne mit den neuen, fortentwickelten Corona-Impfstoffen, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Minister Luchas Zuversicht hinsichtlich der Impfstrukturen beruhigt mich nicht. Funktioniert das digitale Impftool zur Terminvereinbarung, sind vulnerable Gruppen ausreichend geschützt, wurden mobile Impfteams zu demografisch schwer erreichbaren Personengruppen geschickt? Unklar.

 

Die vorliegenden Impfzahlen in Pflegeeinrichtungen sind in vielen Kreisen mehr als bedenklich – und das trotz Impfempfehlung des RKI, die seit einigen Wochen für Menschen über 70 und für Pflegeheimbewohner vorliegt.

 

Geschichte wiederholt sich: wir laufen genau wie in vorherigen Jahren wieder auf eine prekäre Situation in Alten- und Pflegeheimen zu – geringe Impfquoten, zusätzlich eine potentielle Influenzawelle und allenthalben zu wenig Personal. Das geht auf das Konto von Minister Lucha.“

Minister Lucha muss für mehr Entlastung in Alten- und Pflegeeinrichtungen sorgen – Pflegegipfel notwendig.


Zur Meldung, wonach der baden-württembergische Gesundheitsminister Lucha nicht mit einer Verlängerung der Impfpflicht im Pflegewesen rechne, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Statt über die Fortführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu sinnieren, sollte sich Minister Lucha dafür einsetzen, dass diese sofort und bis zu ihrem Auslaufen ausgesetzt wird. Außerdem muss er dafür sorgen, dass der Pflegenotstand im Land nicht noch zusätzlich vergrößert wird und die Gesundheitsämter zu einer Umsetzung mit Augenmaß auffordern. Mit der Brechstange Bußgelder zu verhängen wird ungeimpfte Beschäftigte nicht zum Impfen bringen.

 

Die Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist für die Pflegeeinrichtungen nur die Spitze des Eisbergs. Minister Lucha könnte die Einrichtungen an ganz anderen Stellen entlasten.

Wir fordern eine sofortige Entlastungsoffensive für die Altenpflege und ein Ende der „Projektitis-Politik“ in Form zeitlich befristeter Förderprogramme. Die Altenpflege braucht mehr Entbürokratisierung und Flexibilität bei der Umsetzung ihres Pflegeauftrags. Die Situation beim Personal in Gesundheitseinrichtungen im Land ist schon jetzt dramatisch. Was wir brauchen ist ein Pflegegipfel mit allen Akteuren, von dem aus eine konzertierte Aktion zur kurzfristigen Entlastung der Träger und Beschäftigten ausgeht. Wir sind bereit, daran mitzuwirken, wirkliche Entlastungsmaßnahmen für die Pflege auf den Weg zu bringen. Unsere Hand ist ausgestreckt. Hier muss Minister Lucha endlich aktiv werden.“

 

Impfquoten in Pflegeheimen höchst bedenklich, Land muss Hausaufgaben über den Sommer machen.


Die AG Corona unter Leitung des Sozialministeriums hat eine gemeinsame Erklärung zum künftigen Pandemiemanagement verabschiedet. Dazu sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Gut, dass sich Minister Lucha und die Experten der AG Corona frühzeitig Gedanken um die Bewältigung der Corona-Pandemie im Herbst machen. Doch wo sind konkrete Maßnahmen über die Sommerferien? Von einem über alle Ressorts abgestimmten Vorgehen ist nichts zu erkennen. Was passiert in den nächsten Wochen an Schulen und in Pflegeeinrichtungen? Was wird getan, um Bürokratie in Gesundheitseinrichtungen abzubauen, dem Personalmangel in öffentlichen Einrichtungen entgegenzuwirken und Menschen von einer Impfung zu überzeugen, die bisher nicht erreicht werden konnten? Von dem vor Wochen angekündigten digitalen Terminmanagementtool für Impfungen ist keine Rede mehr. Wenn man bedenkt, dass gemäß dem Infektionsschutzgesetz ab 1.Oktober nur noch als ‚vollständig geimpft‘ gilt, wer drei Impfungen vorweisen kann, sind die Zahlen von dreifach-geimpften Beschäftigten und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen in vielen Kreisen im Land mehr als bedenklich. Vierfach geimpft sind unter den Bewohnenden von Pflegeheimen trotz Impfempfehlung des RKI, die seit einigen Wochen vorliegt, insgesamt erst 29%.

 

Es ist bedenklich, dass Schulschließungen – trotz der vorliegenden Erkenntnisse hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche – in der gemeinsamen Erklärung nicht ausgeschlossen werden.

 

Bisher besteht trotz Sommerwelle keine Überlastung des Gesundheitswesens, das vom Sozialministerium entwickelte Modell zur Erweiterung der Krankenhauskapazitäten musste bislang nicht voll zum Tragen kommen –  es war also richtig, die Öffnungsschritte zu gehen. Diese Erkenntnis sollte auch bei weiteren Maßnahmen berücksichtigt werden.“

 

Rülke unterstützt Forderung des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach Beendigung der Corona-Isolations- und Quarantänepflichten.


Die Forderung des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen nach einer Aufhebung aller Corona-Isolations- und Quarantänepflichten wird von Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP im Landtag begrüßt und unterstützt.

 

Angesichts der größtenteils milden Verläufe bei den derzeit an Corona Erkrankten sind die aktuellen Isolations- und Quarantänepflichten nicht länger akzeptabel. Wer krank ist, bleibt Hause – wer keine Symptome hat, sollte sich nicht länger isolieren und in Quarantäne begeben müssen.

 

„Die Landesregierung hat diese Woche die Corona-Verordnung Absonderung geändert, wonach unter anderem Klinikpersonal nicht mehr zwangsweise in Isolation und Quarantäne muss. Diese Lockerung ist nun auch für alle zu lockern – zumal wir auch in vielen anderen Bereichen personelle Engpässe haben.“

 

Notverkündungen der Verordnungen im Internet waren rechtswidrig.


Zur aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, wonach die Corona-Verordnungen im Frühjahr 2020 wegen Mängeln in ihrer Verkündung formell rechtswidrig waren, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Das oberste Verwaltungsgericht des Landes, der VGH Mannheim, hat feststellen müssen, dass die Corona-Verordnungen unserer Landesregierung im Frühjahr 2020 wegen formeller Fehler rechtswidrig waren.

 

Das Vorgehen der Regierung, die Verordnungen lediglich im Internet als ‚Notverkündung‘ zu veröffentlichen, hat der VGH als rechtswidrig einkassiert. Notwendige Unterschriften von Ministerpräsident Kretschmann lagen erst viel zu spät vor. Die Regierung hat ihre Hausaufgaben offensichtlich nicht gemacht.

 

Durch dieses stümperhafte Verwaltungshandeln droht nun möglicherweise eine Klagewelle der Betroffenen, die Entschädigungen bzw. Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese Suppe, die sich die Regierung selbst durch überflüssige Fehler eingebrockt hat, hätte dann der Steuerzahler auszulöffeln.“

 

Jochen Haußmann

Minister Lucha sollte vernünftige Maßnahmen vom Bund abwarten.


Zur Meldung, wonach Gesundheitsminister Manne Lucha vom Bund erneut den «bewährten Instrumentenkasten» an Corona-Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie im Herbst gefordert hat, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die Panikmache hinsichtlich der Bereitstellung eines vollumfänglichen „Instrumentenkastens“ von Minister Lucha ist völlig fehl am Platz. Gottseidank werden Liberale im Bund hier mitreden und dafür sorgen, dass es tiefgreifende Grundrechtseingriffe wie Lockdowns, Ausgangssperren oder Schulschließungen nicht mehr geben wird. Der Evaluationsbericht liegt nun vor. Statt operativer Hektik braucht es jetzt eine gründliche Analyse und Handlungsempfehlungen.

 

Stattdessen sollte Minister Lucha seine eigenen Hausaufgaben machen und schon jetzt für ein funktionierendes digitales Tool zur zentralen Vergabe von Impfterminen sorgen, damit die kommende Nachfragewelle an Impfungen gut bewältigt werden kann. Hier muss Minister Lucha liefern.“

 

Gemalte Strichmännchen und ein gemalter Virus auf Papier liegen auf einem Tisch verstreut

Trotz fehlender Evaluation will Grün-Schwarz autoritäre Maßnahmen.


Zur erneuten Forderung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Sozialminister Manfred nach einem „vollumfänglich ausgestatteten Instrumentenkasten“, sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Es mutet geradezu skurril an, wenn Ministerpräsident Kretschmann von sich selbst behauptet, er sei kein Fan von Ausgangssperren, im selben Atemzug aber fordert, sein Corona-Instrumentenkasten müsse auch Ausgangsbeschränkungen beinhalten. Gott sei Dank entscheidet das nicht er, sondern die Ampelkoalition im Bund, bei der die FDP ein gewaltiges Wörtchen mitredet.“

 

Der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher, Jochen Haußmann, ergänzt:

 

„Es wäre besser, wenn Ministerpräsident Kretschmann und Gesundheitsminister Lucha abwarten würden, was die Evaluation ergibt und danach überlegen, statt einfach den kompletten Instrumentenkasten zu fordern.“

Minister Lucha muss für Versorgungssicherheit in Einrichtungen sorgen

 

Zur Meldung, wonach mehr als drei Monate nach Beginn der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Seniorenheimen und Kliniken erste Bußgelder verhängt worden sind, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Eines machen die Ergebnisse der Umfrage bei den Gesundheitsämtern deutlich: Eine staatliche Pflicht überzeugt eben auch nicht alle Beschäftigte, sich impfen zu lassen. Die schwierige Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die allenthalten viele Personalkapazitäten bindet, hält Minister Lucha aber nicht davon ab, weiterhin auch eine Impfpflicht ab 60 zu fordern. Bis heute hat er nicht erklärt, wie er das umsetzen will. Es ist offensichtlich, dass er auch dafür keine Lösung hat. Es ist gut, dass dieser Vorstoß auf der Gesundheitsministerkonferenz erstmal beerdigt wurde. Österreich schafft die Impfpflicht jetzt wieder ab und das aus gutem Grund: weil sie nicht funktioniert.

 

Minister Lucha sollte sich die Forderungen des Landkreistages zu eigen machen und die Gesundheitsämter zu einer Umsetzung mit Augenmaß auffordern, statt mit der Brechstange Bußgelder zu verhängen. Finanzielle Auflagen werden ungeimpfte Beschäftigte nicht zum Impfen bringen, sondern aufgrund der wenig einheitlichen Umsetzung im Land das Unverständnis der Branche weiter schüren. Das können wir uns nicht leisten. Die Situation beim Personal in Gesundheitseinrichtungen im Land ist schon jetzt dramatisch.“

 

 

 

Nico Weinmann

Bei künftigen Corona-Maßnahmen Augenmaß und Fingerspitzengefühl sowie die Erfahrungen der Vergangenheit berücksichtigen.


Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, mahnt in der heutigen Plenardebatte zur Verlängerung der Corona-Verordnung bis Ende Juli zu Besonnenheit:

 

„Trotz steigender Infektiosität bleiben die Krankheitslast und die Belastung des Gesundheitssystems überschaubar. Es besteht also aktuell kein Anlass für Schreckensszenarien und Panik, denn Panik ist seit jeher ein schlechter Ratgeber. So verschärft die Androhung, dass im Herbst wieder mit einem Lockdown gerechnet werden müsse, die sowieso schwierige Personallage etwa in der Gastronomie.

Überlegungen, beispielsweise die Winterreifen-Regelung analog auf die Pflicht zum Tragen von Masken zu übertragen, also von Oktober bis Ostern, zeigen exemplarisch den unverhältnismäßigen Umgang mit Freiheitsbeschränkungen, denn der Kalender kann kein Gradmesser für eine wissenschaftsbasierte Corona-Politik sein. Klar ist: Pauschale Freiheitsbeschränkungen, die möglicherweise mehr schaden, als dass sie nutzen, kann und darf es nicht mehr geben.

Angesichts der für den 30.06. angekündigten Evaluation bisheriger Maßnahmen erscheint es sinnvoll, diese abzuwarten und sorgfältig auszuwerten, um daraus eine solide rechtliche Grundlage für zukünftige Infektionsschutzmaßnahmen abzuleiten. Denn leider wissen wir auch im 3. Corona-Sommer mangels aussagekräftiger Studien noch zu wenig über das Pandemiegeschehen oder die konkreten Auswirkungen der Schutzmaßnahmen. Und schließlich tragen Maßnahmen auf Vorrat nicht zur Akzeptanz in der Bevölkerung bei, auf die es jedoch am Ende ankommt.“

Impfung einer Person

Minister Lucha muss für Herbstimpfkampagne aus bisherigen Erfahrungen lernen.


Zur Meldung, wonach das Land im Herbst von gut 800 000 möglichen Impfungen pro Woche ausgeht, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Alle Impfakteure im Land stehen bereit. Doch der Erfolg der Impfkampagne im Herbst hängt maßgeblich vom Management des Sozialministeriums ab. Wenn es gelingt, genügend Impfstoff für unser Land zu beschaffen und endlich ein funktionierendes digitales Tool rechtzeitig für die zentrale Vergabe von Impfterminen anzubieten, können wir die kommende Nachfragewelle an Impfungen gut bewältigen. Jetzt muss Minister Lucha liefern.“

 

Sozialminister Lucha hat in Berlin gottseidank nichts zu melden.


Zur Meldung, wonach Baden-Württemberg wegen der drohenden Corona-Welle im Herbst auf rasche Vorkehrungen drängt und ein Machtwort von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Streit mit der FDP fordere, sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die Panikmache hinsichtlich der Verlängerung des geltenden Infektionsschutzgesetzes von Minister Lucha ist reine Polemik. Er muss sich halt damit abfinden, dass er in Berlin nichts zu melden hat.

Es war die FDP, die mit ihrer Lageeinschätzung im April recht behalten hat und dafür gesorgt hat, dass Menschen ihre Freiheitsrechte zurückbekommen, weil es die derzeitige Lage auch zulässt. Es gibt so gut wie keine schweren Fälle mehr in den Kliniken. Luchas Horrorgemälde waren Fakenews.“

 

Impfung einer Person

Minister Lucha muss Gesundheitsämter zu einer pragmatischen Umsetzung auffordern.


Das Sozialministerium hakt per Umfrage bei den Gesundheitsämtern nach, wie viele Bußgelder drei Monate nach Beginn der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Seniorenheimen und Kliniken verhängt worden sind. Dazu sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Statt den Bußgeldstatus bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu kontrollieren, sollte sich Minister Lucha dafür einsetzen, dass der Pflegenotstand nicht noch zusätzlich vergrößert wird. Mit Druck auf die Stadt- und Landkreise erreicht er genau das Gegenteil, nämlich leere Pflegeplätze und eine Verschlechterung der medizinischen und pflegerischen Versorgung im Land. Minister Lucha sollte sich die Forderungen des Landkreispräsidenten Walter zu eigen machen und die Gesundheitsämter zu einer Umsetzung mit Augenmaß auffordern, statt mit der Brechstange Bußgelder zu verhängen. Finanzielle Auflagen werden ungeimpfte Beschäftigte nicht zum Impfen bringen, sondern aufgrund der wenig einheitlichen Umsetzung im Land das Unverständnis der Branche weiter schüren. Das können wir uns nicht leisten. Die Situation beim Personal in Gesundheitseinrichtungen im Land ist schon jetzt dramatisch.“

Jochen Haußmann

Infektionsgeschehen erlaubt trotzdem geordnetes Verfahren über Coronaregeln im Herbst.


Zur Meldung wonach sich der Omikron-Subtyp BA.5 des Coronavirus in Baden-Württemberg weiter ausgebreitet, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die neuen Varianten sollten zur Vorsicht und zum eigenverantwortlichen Handeln ermutigen. Schwerere Verläufe als bisher und eine Überlastung des Gesundheitssystems sind aber nach wie vor nicht zu beobachten.

 

Es ist daher richtig, dass die Bundesregierung nun die Evaluierung der bisherigen Coronamaßnahmen durch das beauftragte Expertengremium abwartet und dann in einem geordneten parlamentarischen Verfahren über die Regeln für den Herbst entscheidet. Die derzeit geltende Fassung des Infektionsschutzgesetzes läuft Ende September aus, das gibt Bund und Ländern genug Zeit, um ein reguläres Gesetzgebungsverfahren zu durchlaufen. Daran sollte sich auch die Landesregierung halten und entsprechend diesem Fahrplan vernünftige und vor allem nachhaltige, für die Bevölkerung verständliche und an eindeutigen Faktoren ausgerichtete Maßnahmen erarbeiten, an die sich auch selbst hält.“

 

Impfung einer Person

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ändert nichts an Problemen bei der Umsetzung.


Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückzuweisen und die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal als rechtens zu erklären, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht für Klarheit bei der rechtlichen Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gesorgt hat. An der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes habe ich nie gezweifelt. Die Gerichtsentscheidung ändert aber nichts daran, dass die praktische Umsetzung dieser Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen enorme Probleme mit sich bringt. Ein Ärgernis ist die völlig unterschiedliche Handhabung in den Stadt- und Landkreisen.

 

Wenn es jetzt zu Beschäftigungsverboten kommt, wird sich der Pflegenotstand in Baden-Württemberg noch weiter verschärfen. Ich fordere Minister Lucha auf, dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Regelungen pragmatisch und im Rahmen des zulässigen Ermessensspielraums großzügig umgesetzt werden, damit sich die dramatische Situation, insbesondere in der Pflege im Land, nicht noch weiter verschärft.“

Jochen Haußmann

Landesregierung soll lieber ihre Hausaufgaben machen.


Zur Meldung, wonach die Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern angesichts einer drohenden Corona-Welle im Herbst auf einen Neuanlauf im Bundestag für eine Impfpflicht ab 60 Jahren dringen, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Den Vorstoß von Minister Lucha, jetzt über die Hintertür der Gesundheitsministerkonferenz die Impfpflicht ab 60 wieder aufs Tableau zu holen, ist völlig unverständlich. Wenn es im April keine Mehrheit für eine Impfpflicht gab, wird es im Mai nicht anders sein. Auch eine Impfpflicht ab 60 Jahren ändert nichts daran, dass dies an der Umsetzung scheitern wird. Oder will er alle über 60-jährigen, die sich nicht impfen lassen wollen, in Verwahrung nehmen? Bis heute hat Minister Lucha keinen eigenen Vorschlag gemacht, wie er diese Impfpflicht praktisch umsetzen möchte. Den Schwarzen Peter schiebt er dann lieber anderen zu, wie etwa den Krankenkassen.

 

Ich begrüße, dass sich das Sozialministerium frühzeitig Gedanken über mögliche Szenarien des Pandemiegeschehens im Herbst macht und dafür sinnvolle Vorkehrungen trifft. Dazu gehört beispielsweise auch die engmaschige Überwachung möglicher Virusvarianten durch ein Monitoringsystem, das Minister Lucha seit Wochen ankündigt. Wenn die Landesregierung jetzt ihre Hausaufgaben macht und den Sommer nicht wieder verschläft werden wir gut gewappnet in den Herbst gehen können. Der Bundestag wird sicherlich das Seine tun und rechtzeitig über die Fortführung des Infektionsschutzgesetzes beraten und den Ländern vernünftige und nachvollziehbare Instrumente an die Hand geben. Eine Impfpflicht gehört aber nicht dazu.“

Hotspot-Regel des Ministerpräsidenten wäre gänzlich falsche Entscheidung gewesen.


Zur Debatte im Landtag zur Mitteilung der Landesregierung zur 1. Änderungsverordnung der 12. Corona-Verordnung, sagt Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Offenbar hat die Landesregierung Gefallen daran gefunden, Corona-Verordnungen ohne parlamentarische Beteiligung zu erlassen. Denn erneut, und ohne Not, wurde diese Änderungsverordnung per Notverkündung verkündet.

 

Deutlich wird mit etwas Abstand, wie die ursprünglich geplante landesweite Hotspot-Regelung des Ministerpräsidenten angesichts der positiven Pandemieentwicklung eine gänzlich falsche Entscheidung gewesen wäre.

 

Doch trotz der weiter sinkenden Inzidenzen und der grundlegend positiven Entwicklung bleibt das Hausaufgabenheft der Landesregierung prall gefüllt. So muss Minister Lucha jetzt sicherstellen, dass die Gesundheitsämter im Land bei der Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht die vorhandenen Ermessensspielräume nutzen und die Vorgaben einheitlich umsetzen.

 

Sehr wohl steht für uns bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weiterhin die gesundheitliche Versorgung und der Schutz kranker und pflegebedürftiger Personen im Vordergrund. Es gilt jetzt, in Baden-Württemberg ein Flickenteppich durch eine unterschiedliche Handhabung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu vermeiden.

 

Schließlich müssen wir vorsorglich die notwendigen Vorbereitungen für den Herbst treffen, müssen aus den Fehler der letzten Jahre die richtigen Schlüsse ziehen. So gilt es beispielsweise die Studien ernst nehmen, die den dramatischen Zuwachs bei Depressionen bei Jugendlichen dokumentieren. Auch hier müssen wir denjenigen die Hilfe zur Verfügung stellen, die sie benötigen.“

 

Impfung einer Person

Sicherstellung der pflegerischen und medizinischen Versorgung muss im Vordergrund stehen.


Zur Meldung, wonach knapp zwei Monate nach Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Behörden im Südwesten noch keine Bußgelder gegen ungeimpfte Beschäftigte im Gesundheitsbereich verhängt haben, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Für uns ist steht bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weiterhin die gesundheitliche Versorgung und der Schutz kranker und pflegebedürftiger Personen im Vordergrund. Deshalb empfehle ich auch, sich impfen zu lassen. Aber es darf jetzt nicht zu Versorgungsengpässen durch Zehntausende von Berufsverboten durch überzogene Maßnahmen kommen. Die Personalsituation ist sehr angespannt. Das muss bei Ermessensentscheidungen durch die Gesundheitsämter einbezogen werden.

 

Minister Lucha muss jetzt sicherstellen, dass Gesundheitsämter diese Ermessensspielräume entsprechend nutzen und die Vorgaben einheitlich umsetzen. Wenn jetzt ein Flickenteppich durch unterschiedliche Handhabungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht entsteht, führt das verständlicherweise zu unnötigem Unmut bei den Beschäftigten und Arbeitgebern. Das kann sich das Land nicht leisten.“

Gemalte Strichmännchen und ein gemalter Virus auf Papier liegen auf einem Tisch verstreut

Land muss auf vollständige Quarantäneaufhebung drängen.


Zur Meldung wonach Corona-Infizierte in Baden-Württemberg künftig nur noch fünf Tage in Isolation müssen, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Die Verkürzung der Quarantänepflicht von 10 auf 5 Tage und der Wegfall des Freitestens ist längst überfällig. Nachdem Minister Lucha ohnehin die Quarantäne gänzlich aufheben wollte und vom Ministerpräsidenten zurückgepfiffen wurde, bedarf es jetzt dringend dieser Reduktion. Es ist gut, dass Minister Lucha sich gegenüber der altväterlichen Starrsinnpolitik des Ministerpräsidenten jetzt endlich durchsetzt.

 

Ich erwarte, dass die Landesregierung im Rahmen der Beratungen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern auf eine vollständige Aufhebung der Quarantäne drängt. Es ist den Menschen doch zuzutrauen, dass sie mittlerweile selbst entscheiden können, ob sie noch zuhause bleiben oder nicht.

Die Personalausfälle durch die langen Quarantänezeiten belasten viele Betriebe und auch die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.“

Risiko von Lieferengpässen bei Impfstoffproduktion durch staatliche Kooperation mit Curevac gemildert

 

Zur Meldung, wonach das Tübinger Biopharma-Unternehmen Curevac mit der Bundesregierung einen Vertrag zur Produktion von Corona-Impfstoffen abgeschlossen hat, sagt Niko Reith, wirtschafts- und sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Ich begrüße den Vertragsabschluss zur Impfstoffproduktion zwischen der Bundesregierung und Curevac ausdrücklich. Damit wird nicht nur der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg gestärkt, sondern das Risiko für zukünftige Lieferengpässe reduziert. Heute schon an morgen denken – so geht vernünftige Pandemiepolitik.

 

Die Landesregierung sollte sich daran ein Beispiel nehmen und überlegen, wo man strategisch Ressourcen und Schutzmaterial aufbaut, um für künftige Pandemiewellen gewappnet zu sein.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Ministerpräsident hätte über den Bundesrat eigenen Gesetzesentwurf einbringen können, weiß aber auch nicht, wie eine Impfpflicht praktisch umsetzbar wäre.


Zur Kritik von Ministerpräsident Kretschmann an Bundeskanzler Scholz, dass es hinsichtlich der Impfpflicht «ganz offensichtlich an Führung gefehlt» habe, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Wenn Kretschmann die Impfpflicht so wichtig ist, dann hätte er schon längst meiner Aufforderung Folge leisten und über den Bundesrat einen eigenen Gesetzentwurf einbringen können. Tatsache ist, dass Kretschmann auch nicht weiß, wie eine Impfpflicht praktisch überhaupt umsetzbar ist. Es ging ihm in dieser Frage immer nur um Polemik in Richtung Berlin.“

 

 

 

Jochen Haußmann

Sicherstellung der pflegerischen und medizinischen Versorgung muss im Vordergrund stehen.


Zur Meldung wonach drei Wochen nach Einführung der Teil-Impfpflicht laut Gesundheitsministerium knapp 32.000 Beschäftigte noch nicht geimpft sind, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die Zahlen der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen und im medizinischen Bereich, die ungeimpft sind oder bei denen Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Nachweise bestehen, sind sehr viel höher als gedacht. Wenn Gesundheitsämter im Land nun knapp 32.000 Meldungen verarbeiten müssen, sind das keine Kinkerlitzchen. Wir erwarten, dass Minister Lucha die angekündigte Unterstützung der Ämter gewährleistet, damit Träger und Beschäftigte schnell Klarheit über ein etwaiges Tätigkeitsverbot haben.

 

Wie viele von den zweifach geimpften Beschäftigten keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, bleibt bei den heute vorgelegten Zahlen offen. Das wird Minister Lucha erklären müssen, denn an der Impfbereitschaft kann es bei diesen Personen nicht gelegen haben.

 

Dass nur etwa die Hälfte der Träger das komplexe digitale Portal zur Meldung ihrer ungeimpften Beschäftigten genutzt hat, ist ein Armutszeugnis für das Sozialministerium. Es zeigt, dass die Umsetzung der Teil-Impfpflicht in Baden-Württemberg mit heißer Nadel gestrickt wurde. Gerade diese stark beanspruchten Einrichtungen müssen entlastet und nicht mit noch mehr Bürokratie belastet werden.

 

Für uns ist steht weiterhin die gesundheitliche Versorgung und der Schutz kranker und pflegebedürftiger Personen im Vordergrund. Es darf nicht zu Versorgungsengpässen kommen. Die Situation ist jetzt bereits angespannt. Das muss bei Ermessensentscheidungen durch die Gesundheitsämter einbezogen werden. Minister Lucha muss jetzt sicherstellen, dass Gesundheitsämter diese Ermessensspielräume entsprechend nutzen.“

 

Wenn es der Ministerpräsident nicht mehr schafft, muss der Landtag handeln.


„Ein nicht abgestimmter und missverständlicher Vorstoß des Gesundheitsministers zur falschen Zeit“ – so hatte der Ministerpräsident am 26. März einen Brief seines Gesundheitsministers Lucha an den Bundesgesundheitsminister Lauterbach abgekanzelt. In diesem hatte Lucha einen über die Bundeskoalitionsbeschlüsse hinausgehenden Strategiewechsel in der Corona-Politik gefordert – während der Ministerpräsident dauernd genau dagegen wettert. Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fasst das Verhältnis der beiden zusammen mit den Begriffen: „Abgesägte Hose, entzogenes Vertrauen und völlig verlorene Autorität.“.

 

Die Fraktionen von SPD und FDP fordern zur heutigen Sitzung des Landtags die Entlassung des Gesundheitsministers.

 

Rülke erinnert in seiner Begründung daran, dass dieses widersprüchliche Handeln des Ministerpräsidenten und seines Gesundheitsministers nicht zum ersten Mal passiere. So hatte Lucha im April 2021 einen Stufenplan zu Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen vorgelegt, während Kretschmann Ausgangssperren verhängte. Bereits damals hatte der Ministerpräsident dies mit den Worten kritisiert: „Lucha erweckt einen völlig falschen Eindruck.“

 

Minister Lucha weise darüber hinaus eine verheerende Bilanz der Pandemiebekämpfung auf: So sei Baden-Württemberg im Jahr 2021 beim Impfen immer auf dem Abstiegsplatz in der Tabelle der Bundesländer gewesen. Lucha hätte selbst eingestanden, dass die Terminvergabe fürs Impfen per Telefon-Hotline ein Fehler war. Er hätte seit September 2021 Impfzentren im Land geschlossen, gleichzeitig aber permanent nach einer allgemeinen Impfpflicht gerufen.

 

Die Versorgung mit notwendigen Schutzmasken sei ebenfalls ein Desaster: So seien Anfang Februar 2021 3,5 Millionen Rückrufe von Masken erfolgt und bis Ende Februar mussten weitere 4 Millionen zurückgerufen werden.

 

Bei der Frage der Tests sei diese Aufgabe vor den Osterferien 2021 bei Eltern, Schulen und Kitas gelandet, während sie eigentlich Aufgabe des Landes sei.

 

Rülke erinnert an die Verordnung im April 2020, bei der das Land mit einer bundesweit einmaligen und völlig unabgestimmten Corona-Regelung bei der zahnmedizinischen Versorgung kurzfristig für ein faktisches Berufsverbot für Zahnärzte gesorgt hatte.

 

Das größte Versagen sieht Rülke aber beim Schutz von Alten- und Pflegeheimen. Hier hätten Bund und Länder eine Testpflicht für Besucher dieser Einrichtungen am 13.12.2020 vereinbart. Die Umsetzung in Baden-Württemberg erfolgte durch Minister Lucha allerdings erst am 18.01.2021. Bei der dritten und vierten Infektions-Welle gab es Mitte Januar 2022 immer noch ein Drittel Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeheimen, die nicht über eine Booster-Impfung verfügten –  obwohl die Zweitimpfungsquote bei rund 90 Prozent liegt. „An der Impfbereitschaft kann es also nicht liegen“, so Rülke.

 

Ein weiteres Zeichen der Überforderung sieht Rülke in den permanenten Notverordnungen, zu denen Lucha greifen müsse und erinnert daran, dass der Gesundheitsminister 2021 seine Finger auch beim Debakel um eine überhastet verabredete und rechtlich komplett unhaltbare „Osterruhe“ im Spiel gehabt hatte.

 

„Irgendwann gab es dann ein Bauernopfer“ – so beschreibt Rülke den hastigen Austausch des damaligen Ministerialdirektors Wolf-Dieter Hammann vor einem Jahr. „Der eigentlich Schuldige war und ist aber Minister Lucha selbst“.

 

Dieser sei mitverantwortlich für zahlreiche Niederlagen vor Gericht bei Klagen gegen Corona-Regelungen des Landes, so Rülke und zählt als Beispiele auf: Im Mai 2020 wurde die 800-Quadratmeter-Schnapsidee im Einzelhandel kassiert, im Februar 2021 wurden die Ausgangsbeschränkungen kassiert und im Februar 2022 die Abweichungen der Landesregierung von ihrem eigenen Stufenplan. „Herr Lucha, vor Gericht sind Sie ungefähr so erfolgreich wie Prinz Ernst August von Hannover“, so Rülke an die Adresse des Ministers.

 

Auch für das „Adventsdebakel 2021“, in der die Gastronomie innerhalb 48 Stunden mit vier verschiedenen Regelungen zum Umgang mit 2GPlus und der Berücksichtigung von Impfzeiten konfrontiert wurde, sei Lucha verantwortlich, führt Rülke aus.

 

Rülke abschließend an die Adresse Luchas: „Mit Ihrer Unzuverlässigkeit und Ihrer Inkompetenz verursachen Sie einen Vertrauensverlust in die Politik insgesamt.“ Und an Ministerpräsident Kretschmann: „Wenn Sie es nicht schaffen, Lucha als Minister zu entlassen, weil Ihnen schon so viel Minister davongerannt sind, wie namentlich Sitzmann, Untersteller oder Bauer, dann muss nun der Landtag handeln!“

Entlassantrag

Kultureinrichtungen und Besucher verfügen selbst über zweijährige Erfahrung im Umgang mit infektionsschützenden Maßnahmen und Hygienekonzepten.


Das Schreiben des Kulturministeriums, mit dem die staatlichen Kultureinrichtungen trotz des Endes der meisten allgemeinen Corona-Schutzregeln an diesem Wochenende aufgerufen werden, über ihr Hausrecht die Pflicht zum Masken-Tragen zu statuieren, kommentiert der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Die Landesregierung soll endlich aufhören, die bundesweiten Regelungen des Infektionsschutzgesetzes mit aller Kraft zu unterminieren. Die Kultureinrichtungen im Land verfügen über eine zweijährige Erfahrung im Umgang mit infektionsschützenden Maßnahmen und Hygienekonzepten, um gut selbst entscheiden zu können, wie sie künftig verfahren wollen. Zumeist wird die wiedergewonnene Freiheit begeistert genutzt und auf die Pflicht zum Tragen einer Maske verzichtet, gerade wo problemlos Abstand untereinander gehalten werden kann. Die Besucher haben es selbst in der Hand, nicht auf die Maske zu verzichten, gehen verantwortungsvoll damit um und brauchen keine Direktiven aus dem Kulturministerium, die dies hintertreiben.“

 

 

Jochen Haußmann

Gesundheitsämter müssen jetzt schnell handeln.


Zur Meldung, wonach zwei Wochen nach Einführung der Teil-Impfpflicht in der Pflege laut Gesundheitsministerium mehr als neun von zehn Beschäftigte vollständig geimpft sind, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Das Sozialministerium brüstet sich mit einer steigenden Impfquote unter den Beschäftigten und Betreuten im Gesundheits- und Pflegebereich, doch wie viele Personen das genau sind, verrät es nicht. Droht uns ein Pflegenotstand? Wie vielen Beschäftigten im Land zumindest eine Überprüfung durch das Gesundheitsamt ins Haus steht, bleibt das Sozialministerium schuldig.

 

Erschreckend ist, dass von den über 90% der zweifach geimpften Beschäftigten nur zwei Drittel eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Das wird Minister Lucha erklären müssen, denn an der Impfbereitschaft kann es bei diesen Personen nicht gelegen haben.

 

Dass eine Woche nach Meldebeginn nur die Hälfte der Träger das komplexe digitale Portal zur Meldung ihrer ungeimpften Beschäftigten genutzt hat, ist ein Armutszeugnis für das Sozialministerium. Es zeigt, dass die Umsetzung der Teil-Impfpflicht in Baden-Württemberg mit heißer Nadel gestrickt wurde. Gerade diese stark beanspruchten Einrichtungen müssen entlastet und nicht mit noch mehr Bürokratie belastet werden.

 

Was jetzt auf die einzelnen Gesundheitsämter zukommt ist eine Mammutaufgabe. Wir erwarten, dass Minister Lucha die angekündigte Unterstützung der Ämter gewährleistet, damit Träger und Beschäftigte schnell Klarheit über ein etwaiges Tätigkeitsverbot haben.

 

Für uns ist steht weiterhin die gesundheitliche Versorgung und der Schutz kranker und pflegebedürftiger Personen im Vordergrund. Es darf nicht zu Versorgungsengpässen kommen. Die Situation ist jetzt bereits angespannt. Das muss bei Ermessensentscheidungen durch die Gesundheitsämter einbezogen werden. Minister Lucha muss jetzt sicherstellen, dass Gesundheitsämter diese Ermessensspielräume entsprechend nutzen.“