In der heutigen Generaldebatte zur Zweiten Lesung des Haushaltsentwurfs 2017  erklärte der Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit der Landesregierung ist es wie mit Hans im Glück. Sie erhält von den Bürgern sogar jedes Jahr einen Goldklumpen. Am Ende bleiben jedoch nur wertlose Steine und dennoch ist die Regierung glücklich. Hans ist auf dem Weg nach Hause zur Mutter; leider ist nicht überliefert, was diese gesagt hat, aber ein ,Gut gemacht, liebe Edith‘ wird wohl kaum die Antwort gewesen sein. Weit naheliegender erscheint, dass später im Märchen-Almanach von Grün-Schwarz zu lesen sein wird: Es wurde viel versprochen, wenig seriös geplant und noch weniger getan.“

Rülke betonte, die Steuermehreinnahmen nähmen von Steuerschätzung zu Steuerschätzung zu, und lägen jährlich deutlich über dem Zuwachs des realen Bruttoinlandsprodukts für Baden-Württemberg. „Allein in den letzten drei Jahren sind es mehr als drei Milliarden gewesen. Die Koalition ziert sich jedoch nicht, das anzunehmen“, so Rülke. „Seit 2010 wuchs das Gesamtvolumen des Haushalts und somit wuchsen auch die Ausgaben um fast 13 Milliarden oder mehr als ein Drittel an. Das bindet eben auch für die Zukunft, selbst wenn keine neuen Schulden gemacht werden“, betonte Rülke. „Keine neuen Schulden, das scheint der Regierung bereits zu genügen, lehnt sie doch eine gesetzlich notwendige Schuldentilgung in Höhe von aktuell 411 Millionen ab.“

Die Begründung, man wolle lieber sanieren als eine sogenannte implizite Verschuldung abzubauen, sei mehr als fadenscheinig. „Die Sanierung von Landeseigentum ist Kerngeschäft des Regierungshandelns“, mahnte Rülke, „und dies nicht nur in Zeiten guter Steuereinnahmen.“ Doch Grün-Schwarz bezeichne selbst noch die normalen jährlichen Sanierungsausgaben als Schuldenabbau.

Rülke wörtlich: „Angesichts enormer Haushaltsüberschüsse und Steuermehreinnahmen wäre jedoch beides möglich: Sanieren und Tilgen. Die FDP-Fraktion beantragt, in logischer Konsequenz, eine zusätzliche Schuldentilgung von 200 Millionen, die – eingedenk der erwarteten Haushaltsüberschüssen in Höhe von 3,5 Milliarden aus 2016 – ein Leichtes wäre.“ Man könne, so Rülke, froh sein, dass mit Eintritt der grundgesetzlich festgelegten Schuldenbremse im Jahr 2020 die Politik der Haushalts-Trickserei zwangsläufig ein Ende finden werde.

„Die Landesregierung versäumt nicht nur, das gesetzlich Notwendige zu tilgen“, kritisierte Rülke, „sondern bildet in Hamstermanier, auch an anderer Stelle, Rücklagen in exorbitanter Höhe: im Moment mehr als drei Milliarden – Tendenz steigend!“ Das sei, so Rülke, wieder eine versäumte Gelegenheit für den forcierten Abbau von Schulden. Damit würden zudem zahlreiche Spielräume für Zeiten eliminiert, in welchen das Geld nicht mehr wie bislang sprudele.

„Was zu tun wäre, liegt auf der Hand, wird aber von Grün-Schwarz mit geübter Ignoranz verkannt“, betonte Rülke. „Im bundesweiten Bildungsvergleich schneiden wir mittlerweile katastrophal ab. Daher brauchen wir mehr Geld für die berufliche Bildung, aber auch für Realschulen und Gymnasien, in denen der Löwenanteil unserer Kinder lernen. Stattdessen werden grüne Renommier-Projekte, wie die Gemeinschaftsschulen, überfinanziert. In der Infrastruktur wird dem Bau von Radschnellwegen für einige Cracks der Vorzug gegeben, statt Entlastungen für Millionen von Pendler zu schaffen. Um das Elend zu potenzieren, lässt die Landesregierung auch noch ohne jede Notwendigkeit Bundesgelder verfallen. In der Wohnungsbauförderung kürzt man die eigenen Mittel, und hört nichts von einer Verschlankung der Landesbauordnung, um endlich günstiges Bauen zu ermöglichen.“

„Konsequentere Abschiebungen erhöhen die Akzeptanz für das Asylrecht“, erläuterte Rülke, „für weitere Korrekturschleifen, wie den Koalitionsausschuss als Über-Härtefallkommission, fehlt den Bürgern erkennbar jedes Verständnis.“

„Mehr Stellen bei der Polizei sind gut, aber das Tempo muss sich erhöhen“, so Rülke. „Wenn am Ende der Legislatur nur 350 statt der versprochenen 1500 neuen Stellen geschaffen wurden, dürfte mit Recht von Stillstand-Strobl gesprochen werden, der so viel verspricht und so wenige seiner Versprechen erfüllt.“

„Die früher – in deutlich schlechteren Zeiten auch von uns – eingeführte Absenkung der Eingangsbesoldung muss zurück genommen werden, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Vergleich zur Wirtschaft zu erhöhen. Das will die Regierung nun gegen die anstehende Besoldungserhöhung verhandeln. Damit zahlen die Beamten die Rücknahme am Ende selbst. Auf einem ähnlich dubiosen Weg will Trump in den USA Mauern bauen und finanzieren lassen“, kritisierte Rülke.

„An Donald Trump orientiert sich wohl auch die Wissenschaftsministerin“, so Rülke. „Diskriminierende Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer zum Vermeiden einer Sparauflage kratzen erheblich am Nimbus  kostenfreier Hochschulbildung. Der Einstieg in den Ausstieg daraus ist gemacht. Gleichzeitig denkt ihre Kulturstaatssekretärin über freien Eintritt in Museen im Land nach, was deutlich teurer wäre als das, was die Studiengebühren einbringen.“

In den Haushaltsberatungen könnten, so Rülke, die Koalitionsabgeordneten endlich noch einmal für Ihre Anliegen „Flagge zeigen“. „Mancher nahm dies wohl wörtlich, nur so erklären sich 200.000 Euro Zusatzkosten für Flaggen an Gerichten. Günter Oettinger hat einmal für Verschwenderstaaten vorgeschlagen: Flaggen auf Halbmast. Vielleicht kann man für diese Koalition halbe Flaggenmasten ordern?“

„Die FDP hat all ihre Anträge, die sie gestellt hat, mit entsprechenden Anträgen gegenfinanziert, etwa den Aufwuchs bei den Naturparks durch Kürzungen im Kontext des Nationalparks. Eine vergleichbare Praxis wählte auch die AfD, nur lassen die gesetzten Schwerpunkte der AfD ein immer weiteres Abgleiten in den Rechtsradikalismus erkennen. Wie anders erklärt sich ihr Vorschlag, Landesmittel zu streichen, mit dem Ziel, den Geschichtsrevisionismus voranzutreiben.

Parallel dazu verteidigt der Fraktionsvorsitzende noch Herrn Höcke und unbelehrbare, rechte Fanatiker wie Herrn Räpple in der eigenen Fraktion“, so Rülkes kritisches Fazit.

Zum heute beratenen Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu den Vorgängen in der Hochschule für Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg erklärte der Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Untersuchungsausschuss ist das Mittel unserer Wahl, wenn es um die Aufklärung des jahrelangen Versteckspiels der Wissenschaftsministerin in Sachen Verwaltungshochschule geht. Dort wird der Beamtennachwuchs des Landes ausgebildet, ein besonderes Maß an Vertrauen und Integrität nicht nur von den Studierenden, sondern insbesondere von den Lehrkräften ist hier zwingend erforderlich. Die ins Jahr 2012 zurück reichenden Vorfälle bedürfen der Aufklärung, um die Zukunft einer einwandfreien Beamtenausbildung zu sichern. Mit der SPD haben wir einen aufklärungsbereiten Partner für den Untersuchungsausschuss gefunden, dem ebenso daran gelegen ist, die die Schatten der Vergangenheit in Ludwigsburg zu erhellen. Die Hochschule braucht endlich Frieden, um arbeitsfähig zu sein. Dies ist Ministerin Bauer in den letzten fünf Jahren offensichtlich nicht geglückt. Mangelnde Aufklärung birgt nun die Gefahr, dass – ähnlich den Dopingskandalen an der Freiburger Universität – der Ruf der Hochschule beschädigt wurde. Es ist bemerkenswert, dass die Regierungsfraktionen diese Auffassung nicht teilen; sie haben dem Untersuchungsausschuss bereits seinen Sinn abgesprochen. Dass die grünen Parteifreunde wie der Abgeordnete Salomon ihrer vermeintlich glanzvollen Ministerin des Jahres den Rücken stärken, auch wenn der Lack langsam blättert, war absehbar. Erstaunlich ist der Gesinnungswandel der CDU als Regierungsfraktion mit ihrem bedingungslosen Bekenntnis zur Ministerin Bauer. Denn noch in der letzten Legislaturperiode waren es Stimmen aus der CDU-Fraktion, wie etwa die Abgeordnete Kurtz, die neben der FDP lautstark die Aufklärung der Vorfälle forderten. Diese Töne wurden nun in der grün-schwarzen Zweckehe ganz leise, unter der Hörschwelle sozusagen. Die CDU scheint das Interesse an einer tadellosen Aufklärung mit der Regierungsbeteiligung verloren zu haben.“

Zum Untersuchungsauftrag des Ausschusses sagte Rülke: „In den vergangenen fünf Jahren ist es der zuständigen Ministerin Bauer und ihrem Ministerium nicht gelungen, geeignete Maßnahmen in die Wege zu leiten, um eine tragfähige Lösung gemeinsam mit der Hochschule zu entwickeln. Trauriger Höhepunkt ist nun die strafrechtliche Aufarbeitung der Vorfälle. Neben der Anklage durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen 15 Verdächtige wegen Untreue und Beihilfe laufen auch staatsanwaltliche Ermittlungen wegen Urkundenunterdrückung gegen den früheren CDU-Minister Stratthaus und Mitglieder seiner Kommission, die eigentlich an der Verwaltungshochschule für Ruhe sorgen sollten.“

„Das ist offenbar nur die Spitze des Eisbergs. Der Ausschuss soll neben der rechtswidrigen Zulagengewährung, die nur den Anfang einer ganzen Reihe an bedenklichen Vorfällen an der Veraltungshochschule bildet, auch die Amtszeit der früheren Rektorin Stöckle und die dann eingesetzte Kommission beleuchten, die schließlich der Ministerin die vermutlich erwünschte Empfehlung aussprach, um die unbequeme Rektorin loszuwerden. Diese Vorgänge bedürfen – insbesondere wegen der mangelhaften Informationspolitik und möglicherweise nicht ausreichend wahrgenommenen Aufsichts-, Kontroll- und Fürsorgepflichten der zuständigen Ministerin Bauer und ihres Ministeriums – der parlamentarischen Aufklärung.“ so Rülke.

Die Landtagsfraktionen der SPD und FDP/DVP haben in ihren Sitzungen am Dienstag (07.02.) den Einsetzungsantrag für einen Untersuchungsausschuss zu der unzulässigen Zulagen-Gewährung an der Ludwigsburger Beamtenhochschule beschlossen. Das Gremium mit der Kurzbezeichnung „Bauer I“ soll nach den Worten der beiden Fraktionschefs Andreas Stoch und Dr. Hans-Ulrich Rülke eine Reihe dubioser Vorgänge durchleuchten, „die sehr wahrscheinlich von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) mit verantwortet und gedeckt wurden.“

Nachdem die Staatsanwaltschaft inzwischen zu der Überzeugung gelangt sei, dass an der Hochschule rechtswidrige Handlungen geschehen sind, und die betroffenen Professoren sich einer Anklage wegen Untreue oder Beihilfe dazu ausgesetzt sähen, „führt an einer auch parlamentarischen Aufklärung der Vorgänge kein Weg mehr vorbei“.

Stoch und Rülke betonten, der Einsetzungsantrag konzentriere sich nicht nur auf die rechts­widrigen Vorgänge an der Hochschule selbst, sondern nehme insbesondere das unzuläng­liche Kommunikations- und Krisenmanagement sowie mögliche Aufklärungsversäumnisse und Pflichtverletzungen bei der Rechtsaufsicht von Wissenschaftsministerin Bauer (Grüne) und dem von ihr geleiteten Ministerium ins Visier.

Einer Untersuchung bedürfe es aber auch deshalb, „damit die Hochschule ihren eigentlichen Aufgaben wieder ungestört nachkommen kann“, erklärten Stoch und Rülke. Die Aufklärungs­arbeit des Untersuchungsausschusses werde zwar möglicherweise „noch das eine oder andere Gewitter auslösen, die aber eine für die Hochschule notwendige reinigende Wirkung zeigen würden“. Am Ende könne die Hochschule dann wieder in ruhiges Fahrwasser eintre­ten und ihrem exzellenten Ruf als „Kaderschmiede“ für den Verwaltungsnachwuchs im Land in vollem Umfang gerecht werden.

Nach Angaben von Stoch und Rülke wird der Einsetzungsantrag von SPD und FDP/DVP für diesen Untersuchungsausschuss bereits in der Plenarsitzung an diesem Mittwoch (08.02.) als erster Tagesordnungspunkt aufgerufen. Die zahlenmäßige Zusammensetzung der Mitglieder des Gremiums soll sich zwischen den Fraktionen folgendermaßen aufteilen:
4 Grüne, 4 CDU, 2 AfD, 2 SPD und 1 FDP.

Die SPD-Fraktion hat als ihre Mitglieder die Abgeordneten Sascha Binder (Obmann) und Gabi Rolland benannt sowie als Stellvertreter die Abgeordneten Rainer Stickelberger und Martin Rivoir. Die Fraktion der FDP/DVP entsendet in das Gremium den Abgeordneten Nico Weinmann (Obmann) und als Stellvertreter den Abgeordneten Dr. Friedrich Bullinger.

Den Einsetzungsantrag finden Sie hier.

Die Fraktionen Grüne, CDU, SPD und FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg haben heute über die finanziellen Leistungen an die Abgeordneten und über deren Altersversorgung beraten. Vorausgegangen waren Gespräche auf Ebene der Parlamentarischen Geschäftsführer sowie der Fraktionsvorsitzenden.

Die vier Fraktionen haben in Anlehnung an Regelungen des Deutschen Bundestages eine Erhöhung des Budgets für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine Erhöhung der Kostenpauschale für die Abgeordneten, eine Änderung beim Indexierungsverfahrungen sowie (Grüne, CDU und SPD, nicht FDP/DVP) ein Optionsmodell bei der Altersversorgung beschlossen.

Mit Beginn der 15. Wahlperiode im Jahr 2011 wurde der Landtag vom Teilzeitparlament zum Vollzeitparlament. Inzwischen hat der Landtag fünf Jahre Erfahrung mit seiner Reform gesammelt. So war es nach Auffassung der vier auch in der vergangenen Wahlperiode im Parlament vertretenen Fraktionen an der Zeit, die mit der Umstellung auf ein Vollzeitparlament vollzogenen Reformen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Anpassungen können nun zeitig in dieser neuen, 16. Wahlperiode vorgenommen werden und im Haushalts 2017 wirksam werden.

Die Anforderungen an die Abgeordneten eines Vollzeitparlaments sind erheblich größer gegenüber denen eines Teilzeitparlaments. Die vergangene Wahlperiode hat diese Anforderungen deutlich gemacht. Die vier Fraktionen sind sich darin einig, dass für ein gut arbeitendes Parlament Änderungen in einigen Punkten der Parlamentsreform notwendig sind.

Die Kontrolle der Regierung, das Haushaltsrecht, das Gesetzgebungsrecht, eine Wahlkreisarbeit, die dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürgern nach einem kurzen Draht zu ihren Abgeordneten gerecht zu werden vermag – all das erfordert eine angemessene Ausstattung der Abgeordnetenbüros am Sitz des Landtags und in den Wahlkreisen, eine angemessene Entschädigung der Abgeordneten und eine angemessene Zuarbeit durch qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in der Regel mit Hochschulabschluss.

Die Änderungen sollen zum 1. Mai 2017 in Kraft treten. Die entsprechende Änderung des Abgeordnetengesetzes wird am Donnerstag, 9. Februar, in erster Lesung beraten. Die finanziellen Auswirkungen in 2017 werden am selben Tag mit Änderungsanträgen in zweiter Lesung des Staatshaushaltsplans eingebracht.

 

Andreas Schwarz Fraktionsvorsitzender Grüne

Prof. Dr. Wolfgang Reinhart Fraktionsvorsitzender CDU

Andreas Stoch Fraktionsvorsitzender SPD

Dr. Hans-Ulrich Rülke Fraktionsvorsitzender FDP

 

Diese Änderungen bei der Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei der Entschädigung von Abgeordneten und beim Indexierungsverfahren der Abgeordnetenentschädigung haben die Fraktionen Grüne, CDU, SPD und FDP/DVP beschlossen:

Die Fraktionen haben sich auf eine Angleichung an die Regelungen des Deutschen Bundestages verständigt. Das Budget für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie die Kostenpauschale für die Abgeordneten werden auf 50 Prozent des Niveaus beim Deutschen Bundestag angepasst. Die Abgeordnetenentschädigung bleibt dabei unverändert.

Budget für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Abgeordnetenbüros: 10.438,08 Euro monatlich (bisher: 5.409,43 Euro) Damit wird den gestiegenen Anforderungen eines Vollzeitparlaments Rechnung getragen. Die Anpassung erlaubt die Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im höheren Dienst und sichert den Abgeordneten den Zugang zu sehr gut qualifiziertem Personal. Finanzielle Auswirkungen bei vollem Ausschöpfen der Pauschale durch alle Abgeordneten:

Max. 10,9 Millionen Euro pro Jahr. In 2017: max. 7,26 Millionen Euro.

Kostenpauschale:

2.160,00 Euro monatlich (bisher: 1.548,00 Euro) Finanzielle Auswirkungen: 1.050.192,00 Millionen Euro pro Jahr. In 2017: 700.128,00 Euro.

Indexierungsverfahren:

Umstellung auf Nominallohnindex für Vollzeitbeschäftigte mit dem Vorjahr als Vergleichsmaßstab (bisher: Bruttoverdienstindex mit Basisjahr 2010 als Vergleichsmaßstab)

Finanzielle Auswirkungen: Können nicht vorhergesagt werden, sind aber geringfügig. So wäre die durchschnittliche jährliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigung in den vergangenen sieben Jahren mit 2,04 Prozent leicht niedriger gewesen als beim derzeitigen Indexierungsverfahren (2,15 Prozent). Die Anpassung erfolgt wie bisher jeweils zum 1. Juli eines Jahres.

Diese Änderungen bei der Altersversorgung der Abgeordneten haben die Fraktionen Grüne, CDU und SPD beschlossen; die Fraktion FDP/DVP trägt diese nicht mit:

Bei der Altersversorgung haben die drei Fraktionen ein Optionsmodell beschlossen. Der Landtag wird sich zum geplanten Stichtag 1. Mai 2017 mit der Einführung einer staatlichen Altersversorgung auch hier den Regelungen des Deutschen Bundestages anpassen. Die Abgeordneten können künftig (nicht rückwirkend) zwischen der privaten Altersversorgung (bisherige Regelung seit der Parlamentsreform 2011) und einer staatlichen Altersversorgung entsprechend der Regelungen des Deutschen Bundestages wählen.

Für die private Altersversorgung bleibt es bei dem bisherigen Vorsorgebeitrag, den das Land den Abgeordneten bezahlt, in Höhe von 1.679,00 Euro.

Für die staatliche Altersversorgung wird mit jedem Mandatsjahr eine Altersversorgung in Höhe von 2,5 Prozent der monatlichen Abgeordnetenentschädigung erworben. Die Höchstversorgung liegt bei 65 Prozent nach 26 Mandatsjahren. Die Zahlung der Altersversorgung setzt mit der Vollendung des 67. Lebensjahres ein. 14 von 16 Landesparlamenten haben eine staatliche Altersversorgung für ihre Abgeordneten.

Angesichts der Meldung, dass der AfD-Fraktionsvorsitzende Meuthen bestätige, der AfD-Abgeordnete Räpple habe die Präambel der AfD-Fraktion nicht unterschrieben, fordert der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, den Ausschluss des Abgeordneten Räpple aus der AfD-Fraktion. Mit Blick auf den AfD-Fraktionsvorsitzenden Meuthen ergänzt er:

 

„Offensichtlich hat Meuthen nach der Wiedervereinigung der beiden AfD-Fraktionen die Öffentlichkeit belogen. Immerhin betonte er damals, jedes AfD-Fraktionsmitglied hätte die Präambel unterschrieben und so die Wiedervereinigung ermöglicht.

Klar ist nun auch, dass Meuthen seit Monaten duldet, dass sich der Abgeordnete Räpple nicht von Antisemitismus und Rassismus distanziert. Da Meuthen auf diese Weise Antisemitismus und Rassismus in seiner Fraktion akzeptiert, kann man über seine permanente Verteidigung von Höcke nicht verwundert sein.“

Zur Meldung, Bundeskanzlerin Merkel werde in der kommenden Woche noch einmal mit den Ministerpräsidenten über die Möglichkeit von konsequenteren Abschiebungen beraten, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

“Nachdem Ministerpräsident Kretschmann der Bundeskanzlerin in dieser Woche erneut seine Unterstützung zusicherte, erwarten wir von ihm bei den kommenden Gesprächen zur Verbesserung der Abschiebepraxis einen entsprechenden Einsatz.

Dabei sollte er auch für die sogenannte „Strobl-Initiative“ werben und auf seine grünen Parteifreunde einwirken. Kretschmann darf nicht länger dazu schweigen, dass seine Grünen sinnvolle Verbesserungen in der Abschiebepraxis blockieren und teilweise Abschiebungen gar ganz zur Disposition stellen.“

Zu den Aussagen von Ministerpräsident Kretschmann, er unterstütze Kanzlerin Merkel in ihrer Flüchtlingspolitik und die Bundeskanzlerin habe das Recht auf Asyl verteidigt, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

“Es gehört schon viel Ignoranz dazu, den Kurs von Bundeskanzlerin Merkel im Jahr 2015 als richtig zu erachten. Mit der unkontrollierten Aufnahme hunderttausender Menschen aus sicheren Drittstaaten ignorierte die Bundesregierung europäisches Recht und erschwerte eine Lösung der Flüchtlingskrise auf europäischer Ebene.

Der Schließung der Balkanroute gegen den Widerstand der Bundeskanzlerin ist es zu verdanken, dass die Flüchtlingszahlen im Jahr 2016 abnahmen. Vor allem die Kommunen, die die Lasten vor Ort zu tragen haben, und die Asyl- und Sicherheitsbehörden leiden aber weiter unter der falschen Politik der Bundesregierung.

Längst ist nicht klar, in welchem Umfang Terroristen und Kriminelle die Chance zur unkontrollierten Einreise nach Deutschland nutzten. Immer deutlicher wird jedoch, dass viele der zu uns gekommenen Menschen weder über einen Asylgrund verfügen noch als Flüchtlinge anerkannt sind. So verteidigte die Kanzlerin, entgegen der Aussage von Ministerpräsident Kretschmann, auch nicht das Recht auf Asyl.

Statt sich der Kanzlerin anzubiedern, sollte Ministerpräsident Kretschmann lieber auf die Worte von Finanzminister Schäuble hören, der die Flüchtlingspolitik des Jahres 2015 als Fehler bewertet, und Innenminister Strobl bei der Durchsetzung des Asylrechts unterstützen.“

Zur Meldung, Innenminister Strobl habe den Städten die Möglichkeit von Alkoholkonsumverboten für das Frühjahr 2018 zugesagt, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die von der grün-schwarzen Koalition getroffene Einigung in Sachen Alkoholverkauf und -konsum ist ein fauler Kompromiss. Unbescholtene Bürger sollen zwar wieder nachts Alkohol kaufen dürfen, der bisher legale Konsum im öffentlichen Raum kann ihnen dann aber pauschal verboten werden. So wird ihnen, was auf der einen Seite an Freiheitsrechten hinzukommt, auf der anderen Seite wieder genommen.“

„Richtig wäre es“, so Rülke, „auf allgemeine Alkoholkonsumverbote zu verzichten. Denn schon heute kann öffentlicher die Allgemeinheit störender Alkoholkonsum Einzelner beispielsweise durch Platzverweise verhindert werden, ohne friedliche Bürger in ihrer Freiheit einzuschränken.“

„In Fragen des Alkoholkonsums“, so Goll, „setzen wir auf Aufklärung. Dabei zeigt der Bundesvergleich, dass so die Fälle übermäßigen Alkoholkonsums bei Jugendlichen signifikant gesenkt werden können.“

Zum Vorwurf der „Lüge“, den der Vorsitzende des Landeselternbeirats (LEB) vor dem Hintergrund von Unterrichtsausfall und Lehrermangel gegenüber der grün-schwarzen Landesregierung erhob, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir sind verwundert über die harte Wortwahl des Vorsitzenden des Landeselternbeirats. Auf der anderen Seite zeigt dies, wie groß die Verzweiflung von Elternseite angesichts der fahrlässigen Realitätsverweigerung der Koalitionäre von Grünen und CDU in der Bildungspolitik ist. Ganz offensichtlich zählen Unterrichtsausfall und fachfremd erteilter Unterricht mehr denn je zum Schulalltag. Gleichzeitig gestaltet sich die Suche nach Lehrern vielerorts zu einem verzweifelten Unterfangen. Dennoch weigert sich die Landesregierung, den tatsächlichen Bedarf an Lehrern in unseren Schulen erst einmal fundiert zu erheben. Dies fordert die FDP-Fraktion schon seit Jahren. Dabei wäre eine solche Bedarfserhebung Voraussetzung dafür, jeder Schule so viele Personalmittel zur Verfügung zu stellen, wie sie zur Sicherstellung des Unterrichts braucht. Wenn die grün-schwarze Koalition in diesem zentralen Bereich auch weiterhin nicht für Transparenz sorgt, trägt sie die Verantwortung für einen empfindlichen Vertrauensverlust in die Landespolitik insgesamt, wie er sich in den Äußerungen des LEB-Vorsitzenden ausdrückt.“

Zur Forderung der SPD nach mehr Unterstützung für die Gemeinschaftsschulen sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dass die SPD ausgerechnet für die Gemeinschaftsschulen mehr Unterstützung fordert, mutet wie ein schlechter Scherz an. Denn gerade die Gemeinschaftsschule wurde als Lieblingskind der damaligen grün-roten Landesregierung in vielerlei Hinsicht privilegiert Beispiele hierfür sind der automatische Status als Ganztagessschule, ein geringerer Klassenteiler, mehr Personalmittel für individuelle Förderung als Realschulen und Haupt-/Werkrealschulen sowie eine privilegierte Schulbauförderung.

Offenbar will die SPD ihr bildungspolitisches Vermächtnis retten. Dabei trägt sie gemeinsam mit den Grünen die Verantwortung dafür, dass immer weniger Eltern ihre Kinder an Gemeinschaftsschulen anmelden. Statt eine Schulart einseitig zu privilegieren, sollten sich alle Schulen einem fairen Wettbewerb um das beste und vor Ort passende Konzept stellen. Die FDP-Fraktion wird die grün-schwarze Landesregierung daran messen, inwieweit sie den bildungspolitischen Konstruktionsfehler ihrer Vorgängerregierung zu beheben vermag.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, forderte angesichts der sinkenden Zahl von Gemeinschaftsschülern mit Gymnasialempfehlung, auf die Einrichtung der geplanten Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen zu verzichten. Rülke wörtlich:

„Die Gemeinschaftsschule wird für Eltern von Kindern mit Gymnasialempfehlung offenbar immer unattraktiver. Es wird nun deutlich, dass die damalige grün-rote Landesregierung die Gemeinschaftsschule mit Erwartungen schlicht überfrachtet hat. Die Gemeinschaftsschule wurde angekündigt als die richtige Schule für Schüler mit Haupt-/Werkrealschulempfehlung, mit Realschulempfehlung und mit Gymnasialempfehlung sowie als die richtige Schule für die Inklusion und die Hochbegabtenförderung. Die aktuelle grün-schwarze Landesregierung sollte sich den Realitätssinn der Eltern zum Vorbild nehmen und auf die im Koalitionsvertrag geplante Einrichtung von gymnasialen Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen verzichten. Die Gemeinschaftsschul-Oberstufen wären nichts als eine kostspielige und sinnlose Konkurrenz für die Beruflichen Gymnasien, die seit Jahren mit beachtlichem Erfolg zahlreiche Schüler von der Mittleren Reife zum Abitur führen.  Sinnvoller wäre, jedem Bewerber bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen einen Platz an einem Beruflichen Gymnasium zur Verfügung zu stellen – wenn möglich in der gewünschten Fachrichtung.“

Zur Meldung, wonach auch abgelehnte Asylbewerber aus Baden-Württemberg von einer Abschiebung betroffen sind, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Abschiebungen nach Afghanistan sind richtig. Angesichts des großen Zustroms von Flüchtlingen und Asylbewerbern in den letzten Jahren ist es wichtig, dass das deutsche Asyl- und Flüchtlingsrecht konsequente Anwendung findet. Denn bei aller Weltoffenheit und Solidarität müssen wir uns der Endlichkeit unserer Integrationskräfte bewusst sein. Demgemäß müssen wir auch zu Entscheidungen stehen, die unangenehm sind, aber in einem rechtsstaatlich einwandfreien Verfahren getroffen wurden. Es bleibt indes zu befürchten, dass die Grünen eine solche Position lediglich bis zur Bundestagswahl mittragen, danach jedoch die ideologisch motivierten Versuche zur Behinderung von Abschiebungen verstärkt werden.“

Zur Meldung, der AfD-Vorsitzende Meuthen sehe keine Notwendigkeit, einen Ausschluss Höckes zu fordern, sondern betrachte Höckes Verbleib vielmehr als sinnvolle Maßnahme, das breite Meinungsspektrum seiner Partei zu erhalten, erklärte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion:

„Nicht allein, dass Meuthen Höckes unentschuldbare Entgleisungen einmal mehr relativiert und verharmlost, auch sein Hinweis darauf, Höckes Verbleib stehe für Meinungspluralismus in der AfD, spricht Bände.

Exemplarisch für Meuthens reaktionäre Gesinnung ist auch seine explizite Empfehlung, Gelder, die bislang für Schülerreisen zur Gedenkstätte Camps de Gurs aus dem Landesetat finanziert wurden, ersatzlos zu streichen. Der Versuch, sich dem dunklen Kapitel der deutschen Geschichte zu verweigern, ist sichtbarer Beleg für Herrn Meuthens Marsch stramm nach rechts außen.

So verteidigt er im Landtag Abgeordnete, die sich im Nazijargon äußern und er steht stets in Treue fest zu Herrn Höcke und dessen unseligen Aussagen.“

Zur heutigen Meldung, die CDU im Landtag sehe den bevorstehenden Untersuchungsausschuss zur Zulagen-Affäre an der Verwaltungshochschule kritisch, erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP sieht in der Hochschule für Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg eine wertvolle Kaderschmiede des Beamtentums im Land. Der neue Rektor benötigt für seine Aufgabe den starken Rückhalt aus der Landespolitik.

Die Verweigerungshaltung der CDU und der Grünen zeigt für uns jedoch, dass der Glanz von Ministerin Bauer für die Landesregierung stärker wiegt als das Aufklärungsinteresse in der Sache.

Seit fünf Jahren gelingt es Ministerin Bauer nicht, die Hochschule zur Ruhe zu bringen. Vielmehr liegt die Mutmaßung nahe, dass Ministerin Bauer daran beträchtliche Schuld trägt. Es ist vor diesem Hintergrund ein sehr durchschaubares Manöver, dem Untersuchungsausschuss seinen Erfolg im Vorgriff abzusprechen.

Besonders die Abgeordnete Kurtz fügt sich wohl innig in die grün-schwarze Ehe. Denn sie vergisst nun ihre Bedenken, die sie in einer aktuellen Debatte im Landtag am 25. November 2015 noch wie folgt formulierte: „Es fehlt an Umsicht, Weitsicht und Fingerspitzengefühl – um das einmal niedrig zu hängen –, aber auch an Verantwortungsbewusstsein, sicherlich auch an Erfahrung und Routine, aber es fehlt in jedem Fall an juristischem Sachverstand sowohl bei der Ministerin als anscheinend auch im ganzen Haus“ (s. Plenarprotokoll 15 / 143 vom 25. 11. 2015: http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Plp/15_0143_25112015.pdf)

Zur Meldung, die CDU diskutiere über die Errichtung eines Kompetenz- und Entwicklungszentrums für die intelligente Videoüberwachung, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wichtiger als die Einrichtung eines neuen Zentrums zur Videoüberwachungstechnologie ist es, die Ausbildungszentren für die Polizei zu verbessern. Dem Land fehlen schon jetzt Polizeibeamte und deren Zahl wird sich nicht signifikant erhöhen, wenn die Ausbildungsstätten weiterhin wie aus der Mitte des letzten Jahrhunderts anmuten. Mit Mehrbettzimmern, zu wenigen Schreibtischen und fehlender IT-Ausstattung gewinnt man keinen motivierten Nachwuchs. Aber auch hinter Kameras, die nur an Kriminalitätsschwerpunkten einzusetzen sind, müssen motivierte Polizeibeamte sitzen.“

Der am Dienstagnachmittag (17.01.) von den Landtagsfraktionen der SPD und FDP/DVP gefasste Beschluss, einen Untersuchungsausschuss zu der unzulässigen Zulagen-Gewährung an der Ludwigsburger Beamtenhochschule zu beantragen, ist aus Sicht der beiden Fraktionschefs Andreas Stoch und Dr. Hans-Ulrich Rülke die logische Konsequenz aus einer Reihe dubioser Vorgänge, die sehr wahrscheinlich von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) mit verantwortet und gedeckt wurden. “Zwar waren die obskure Zulagen-Praxis und die umstrittenen Personalentscheidungen an der Beamtenhochschule bereits mehrfach Gegenstand parlamentarischer Beratungen, aber wirkliche Transparenz konnte die Wissenschaftsministerin dabei nicht herstellen”, unterstrichen Stoch und Rülke.

Nachdem die Staatsanwaltschaft jetzt zu der Überzeugung gelangt ist, dass an der Hoch­schule rechtswidrige Handlungen geschehen sind, und die betroffenen Professoren mit einer Anklage wegen Untreue oder Beihilfe dazu rechnen müssen, „ist die Zeit reif, in einem Untersuchungsausschuss die Rolle von Ministerin Bauer bei offenkundig rechtswidrig vergebenen Zulagen an der Verwaltungshochschule schonungslos zu durchleuchten“, erklärten Stoch und Rülke unisono.

„Anstatt aufzuklären, ja aufzuräumen, hat Ministerin Bauer am Vertuschen der Rechtsbrüche fahrlässig oder gar vorsätzlich mitgewirkt. Warum sonst hat die Ministerin darauf verzichtet, Strafanzeige gegen die frühere Hochschulleitung zu stellen?“, kritisierte Stoch. Von einer konsequenten Wahrnehmung ihrer Verantwortung als Rechtsaufsicht der Ludwigsburger Hochschule könne jedenfalls keine Rede sein.

Rülke kommt bei der Bewertung des Tuns und Lassens der Ministerin zu einem ähnlichen Schluss: „Es zeichnet sich ab, dass die Hochschule Rechtsbrüche begangen hat. Untreue und Vorteilsnahme sind nahezu sicher. Ministerin Bauer hat das alles wohl gewusst und, was weit schwerer wiegt, auch gedeckt. Das ist umso bemerkenswerter, als Frau Bauer bislang immer damit kokettierte, über jede Kritik erhaben zu sein. Das hat sich jetzt fraglos erledigt.“

Der Untersuchungsausschuss werde sich demnach, so Stoch und Rülke weiter, nicht vorrangig auf die rechtswidrigen, ja sogar strafrechtlich relevanten Vorgänge an der Hoch­schule selbst konzentrieren, sondern vor allem das unzulängliche Krisenmanagement, aber auch potentielle Aufklärungsversäumnisse und Pflichtverletzungen der Wissenschafts­ministerin unter die Lupe nehmen und kritisch aufarbeiten.

Stoch und Rülke kündigten an, der Einsetzungsantrag werde in den nächsten Tagen mit Ruhe, Umsicht und großer Sorgfalt ausformuliert. “Um den Untersuchungsausschuss offiziell zu beschließen, ist die reguläre Sitzung des Landtags am 8. Februar 2017 für unsere Fraktionen vollkommen ausreichend“, so Stoch und Rülke.

Anlässlich der heutigen Landespressekonferenz mit Ministerpräsident Kretschmann und Innenminister Strobl sagt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit ihrer heute zelebrierten Einigkeit bei der Abschiebung und den neuen Gesetzgebungsvorhaben reagiert die grün-schwarze Landesregierung auf die Stimmung im Land nach dem Anschlag in Berlin. Mit der Beruhigung der Bevölkerung im Wahljahr haben sie endlich ein gemeinsames Ziel in der Innenpolitik. Der Koalitionsfriede ist  so taktisch motiviert und nicht von gemeinsamen fachlichen Überzeugungen getragen. Die Einigkeit in der Koalition wird spätestens dann wieder enden, wenn die CDU mit der Durchsetzung von Abschiebungen ernst macht und die Grünen mehr Druck von ihrer Klientel bekommen als von der verunsicherten Bevölkerung.

Insgesamt sind die Vereinbarungen der Koalition kein Grund zur Freude, da sie die größten Defizite nicht aufgreifen. Das Personal bei der Polizei wird nicht deutlich aufgestockt, wie die Anfrage der FDP in der letzten Woche zeigte. Auch die strukturierte Gegenwehr gegen das Werben von Salafisten und Islamisten, beispielsweise auf Basis der flächendeckenden Einführung des Islamunterrichts an Schulen, wird weiter nicht in Angriff genommen. Rechtsdurchsetzung zieht so weiter gegenüber dem Gesetzesaktionismus den Kürzeren.“

Zur Meldung, wonach das Bundesverfassungsgericht ein Verbot der NPD ablehne, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP war von Anfang an der Ansicht, dass auch der zweite Versuch, die NPD zu verbieten, falsch ist. Extremisten bekämpft man mit guter Politik und Präventionsprogrammen. Populisten sind in der politischen Diskussion zu stellen. Mit Parteiverboten aber ändert man das Gedankengut  in den Köpfen der Menschen nicht.

Statt sich um die immer erfolglosere NPD zu kümmern und Energie in das aussichtslose Verbotsverfahren  zu stecken, hätten sich die Landesregierungen mit ihren Sicherheitsbehörden lieber auf die rechtsextremen Bewegungen konzentrieren sollen, die an Zulauf gewinnen.“

Mit dem Verfahren, so Rülke, hätten die Landesregierungen nun ein klassisches Eigentor geschossen. Statt eines Verbots der NPD stehe man nun da und müsse sich von dieser Partei sagen lassen, sie trage fortan das Gütesiegel des Bundesverfassungsgerichts. Rülke wörtlich: „Man hätte auf die FDP hören sollen – dümmer geht’s nimmer.“

Zu den heute in der Stuttgarter Zeitung publizierten Neuigkeiten im Kontext der Ludwigsburger Beamtenhochschule, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der Fraktion, Nico Weinmann:

„Offensichtlich geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass geltendes Recht gebrochen wurde. Das alarmiert uns. Wir werden uns bei der morgigen Fraktionssitzung mit der Angelegenheit befassen. Wir werden zu beraten haben, ob zur Aufarbeitung der Geschehnisse ein Untersuchungsausschuss im Landtag eingerichtet werden soll“, so Rülke.

„Mit Vorlage der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft, die nach Medieninformationen in einer Anklage münden soll, geht es jetzt um die politische Verantwortlichkeit. Es erhärten sich unsere Befürchtungen, dass an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg durch den früheren Rektor rechtswidrige Zahlungen an Professoren ermöglicht wurden“, kritisierte Weinmann.

„Mit zahlreichen Anträgen und Aktuellen Debatten im Landtag hat sich die FDP-Fraktion in den letzten Jahren um die Aufklärung der Geschehnisse an der Kaderschmiede des baden-württembergischen Beamtentums bemüht. Zuletzt kamen wir nicht umhin, das chaotische Krisenmanagement und mangelnde Rechtsbewusstsein von Ministerin Bauer zu kritisieren, als sich die Gerichte mit der rechtwidrigen Abwahl der damaligen Rektorin beschäftigen mussten. Nun wird immer deutlicher, dass die Rektorin nur das Bauernopfer in einer ganzen Reihe von Rechtsbrüchen war, bei deren Aufarbeitung der Wissenschaftsministerin Totalversagen vorzuwerfen ist“, erklärten Rülke und Weinmann unisono.

Bei ihrer Klausur in Ulm hat sich die FDP-Landtagsfraktion mit den Möglichkeiten und Grenzen der Videoüberwachung beschäftigt. „Die Pläne des Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion Reinhart ignorieren“, so der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, „dass Unternehmen wie die Bahn, z. B. in Bahnhöfen, längst Kameras einsetzen. Die Aufzeichnungen werden auch von der Polizei genutzt.“

Das zeige, so Rülke, u. a. der Blick auf den gewaltsamen Übergriff eines Bulgaren in der Berliner U-Bahn. Die Polizei dürfe darüber hinaus schon jetzt an Kriminalitätsschwerpunkten Videokameras einsetzen. „Eine Gesetzesänderung ist somit nicht erforderlich. Mit dem Eingeständnis des CDU-Fraktionsvorsitzenden, dass man Beobachtungsoftware bräuchte, um die Aufnahmen der Kameras auszuwerten, gibt die CDU zudem selbst zu“, so Rülke weiter, „dass mehr Kameras nicht automatisch zu mehr Sicherheit führen, wie der Datenschutzbeauftragte richtig feststellt.“

Personalsituation bei der Polizei ist wahre Baustelle

Deutlich werde auch, wo die wahre Baustelle im Bereich der inneren Sicherheit liege: „Die Polizei braucht mehr Personal. Hier aber unternimmt die Landesregierung viel zu wenig. Die CDU bleibt weit hinter ihrer Forderung nach 1.500 zusätzlichen Stellen aus dem Wahlkampf zurück, wenn sie im Endeffekt bis zum Jahr 2022 die Zahl der Polizeibeamten lediglich um 350 erhöht, wie die aktuelle Antwort auf unsere Große Anfrage zur Polizei dokumentiert.“

Darüber hinaus wurde bei der Ulmer Klausurtagung der Haushaltsetat der Landesregierung kritisch reflektiert, „der“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende „klar erkennen lässt, worum es Grün-Schwarz primär geht: alles zu tun, um die längst überfällige Schuldentilgung zu vermeiden.“

„Millionen Euro werden gehortet, und das nicht etwa, um Schulden zu tilgen, sondern Gelder problemlos verteilen zu können“, betonte Rülke, der daran erinnerte, dass die Finanzministerin mit ihrem Bekenntnis zur Schuldenbremse zwar suggeriere, die Regierung, wolle den Haushalt grundlegend konsolidieren, jedoch genau das Gegenteil davon unternehme.

„Sitzmanns Versprechen, auf Steuererhöhungen zu verzichten, mutet grotesk an, da in den geheimen Nebenabsprachen eben diese noch explizit gefordert wurden. Das ist nicht nur paradox, sondern in hohem Maße unehrlich“, kritisierte Rülke mit Nachdruck.

Landeshaushalt – Absichtserklärung ohne Verbindlichkeit

Der vorgeblich verbindliche Landeshaushalt habe, erklärte Rülke, weit eher den Charakter einer Absichtserklärung, die jederzeit revidiert werden könne: „Der von Grün-Schwarz verabschiedete Etat lässt vollkommen außer Betracht, dass selbst kleine Änderungen bei den Rahmenbedingungen, so z. B. erste Anzeichen einer Rezession oder steigende Zinsen, erhebliche Kosten nach sich ziehen werden. Nur ein Prozent Zinszuwachs würde das Land jährlich mit circa 470 Millionen mehr belasten. Die Behauptung, Schulden seien bei niedrigen Zinsen bedeutungslos, ist krude und fahrlässig.“ Sobald die Zinsen stiegen, würden viele Bürger ihren Zinsverbindlichkeiten nur mehr schwer oder gar nicht nachkommen können.

Kontinuierliches Wachstum der Steuereinnahmen von 2013 bis 2016: Regierung hat sich einen Juliusturm von epochaler Höhe geschaffen

Von 2013 bis 2016 sind die Steuereinnahmen des Landes ständig gestiegen (2013: 30,1 Mrd. Euro; 2014: 31,8 Mrd. Euro; 2015: 33,0 Mrd. Euro; 2016: voraussichtlich 35,8 Mrd. Euro). „In jedem Jahr liegen die Steuermehreinnahmen deutlich über dem realen Zuwachs des Bruttoinlandprodukts. Damit hat sich die Landesregierung einen Juliusturm von epochaler Höhe geschaffen. Über 3,2 Mrd. Euro Reserven sind vorhanden, doch Grün-Schwarz verharrt in beispielloser Apathie“, resümierte Rülke schonungslos das Versagen der Regierung.

Grün-Schwarz verspielt fahrlässig eine historische Chance, die FDP handelt

„Grün-Schwarz verweigert sich der Realität und leugnet beharrlich, dass erheblich rückläufige Flüchtlingszahlen und geringere Zinsen als je vermutet ihr die historische Chance geben, Schulden gezielt abzubauen“, erklärte Rülke. „Die Belastung kommender Generationen scheint ihr vollkommen gleichgültig. George Bernard Shaw hatte offensichtlich recht: »Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft«. Die Regierung des alten Ministerpräsidenten interessiert sich nicht für die Zukunft der jungen Generation, sie interessiert sich allein für ihre Gegenwart, ihre Pfründen und Privilegien.“

Die FDP/DVP Fraktion setzt hier ein anderes Zeichen. „Wir wollen den Schuldenberg des Landes um mindestens 500 Millionen Euro im Jahr 2017 reduzieren“, betonte Rülke. „Dazu wollen wir 25 Prozent der jährlichen Überschüsse aus Steuermehreinnahmen und nicht ausgegebenen Geldern in die Schuldentilgung stecken. Dies werden wir in den Haushaltsberatungen beantragen. So schaffen wir echte Spielräume für die junge Generation, anstatt Mittel für Einmalgeschenke zu bunkern.“

Bislang unerreicht hohes Steuerniveau, hunderte Millionen Euro an Bundeszuweisungen

„Noch nie in der Geschichte Baden-Württembergs hatten die Steuern ein ähnlich hohes Niveau. Überdies beansprucht die Regierung über hunderte von Millionen Euro an Bundeszuweisungen, die ursprünglich den Kommunen zugedacht waren“, erinnerte Rülke an eine Tatsache, die von Grün-Schwarz fortwährend relativiert wird: „Diese glückliche Konstellation wird von der Landesregierung schamlos instrumentalisiert, um 2020 – ohne Einsparungen vorzunehmen – die Schuldenbremse einzuhalten.“

Die Regierung reklamiere für sich, so Rülke, den Status eines versierten Konsolidierungsexperten, obgleich sie nichts dazu beitrage, Schulden zu reduzieren und genau das habe die CDU versprochen. Rülke wörtlich: „Auch das ist eine vorsätzliche Täuschung des Wählers. Finanzministerin Sitzmanns Rhetorik der »impliziten Schulden« setzt dem Wählerbetrug die Krone auf.“

Aufgeblähte Bürokratie, grün-schwarzer Nepotismus

Sitzmanns These, Steuergelder z. B.  in Infrastrukturprojekte zu investieren, sei auch Schuldentilgung, folge einer absurden Logik, so Rülke weiter. „Allein die Aufblähung des Bürokratie-Apparats ist vollkommen indiskutabel. 5.000 Stellen sollten abgebaut werden. Tatsächlich sind es heute 600 Stellen mehr als vor Beginn der Legislatur. Mittlerweile scheint alles legitimiert zu sein, was Kretschmanns Siegel trägt. Einsparungen werden nur bei Kommunen und Beamten vorgenommen. Ansonsten herrscht grün-schwarzer Nepotismus, wie allein die 50 neu geschaffenen Stellen im Staatsministerium drastisch belegen.“

Der Tod des weltweit namhaften Altbundespräsidenten Roman Herzog, dessen politische Karriere in Baden-Württemberg als Bildungs- und Innenminister begann, ist für Dr. Hans-Ulrich Rülke, den Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion, ein ausgesprochen schmerzlicher Verlust:

„Roman Herzog war nicht nur ein würdiges, weltweit geschätztes Staatsoberhaupt, sondern auch immer ein wertvolles Korrektiv für die Politik und die Bürger seines Landes. Der Altbundespräsident hat zu Recht immer darauf verwiesen, dass Politik Menschen mobilisieren muss, um Blockade-Haltungen und Reform-Müdigkeit zu verhindern.

Wie verlieren mit Roman Herzog einen großen Staatsmann, dem Deutschland viel verdankt. Sein Tod stimmt uns umso trauriger, als seine mahnende, kluge Stimme in diesen bewegten Zeiten sehr fehlen wird.“

Zur Meldung, dass die Grünen Vorschläge gegen Terrorismus mit gezielten Maßnahmen gegen Gefährder prüfen wollen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Über Jahre hinweg haben die Grünen die innere Sicherheit vernachlässigt, obwohl die zunehmende Gefahr durch den islamistischen Terror offenkundig war. Das Landesamt für Verfassungsschutz wollten sie gar um die Hälfte verkleinern. In ihrer ideologischen Ignoranz war ihnen völlig egal, dass sie damit auch die Beobachtung von Gefährdern erschwerten. Wenn sie nun neue Maßnahmen gegen Gefährder prüfen wollen, soll dies angesichts der berechtigten Sorgen in der Bevölkerung und der anstehenden Bundestagswahl von diesem jahrelangen Versagen ablenken. Tatsächlich sind sie auch weiterhin bundesweit noch nicht einmal bereit, der Ausweitung der sicheren Herkunftsländer zuzustimmen.“

Zur Meldung, dass die Gewerkschaft der Polizei elektronische Fußfesseln nicht als Allheilmittel im Umgang mit Gefährdern ansieht, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Bewertung des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei ist richtig. Es stehen den Sicherheitsbehörden allerdings auch schon jetzt eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten zur Überwachung von Gefährdern zur Verfügung. Diese Möglichkeiten wurden bisher bei weitem nicht ausgeschöpft. Wir haben seit Jahren vor allem ein Rechtsdurchsetzungs- und kein Rechtssetzungsdefizit. Bei Grünen und SPD fehlte es bisher oft am politischen Willen, vorhandene Mittel zu nutzen. Die Innenpolitiker der Bundes-CDU versäumten eine personelle Stärkung der Sicherheits- und Ausländerbehörden, obwohl sie wussten, dass die von der Bundeskanzlerin befeuerte Flüchtlingskrise zu einer Überforderung der Behörden führen würde. Die FDP hingegen hat schon 2015 eine Verstärkung von Polizei und Verfassungsschutz gefordert.

Wenn nun nach neuen Gesetzen gerufen wird, dient dieser Aktionismus auch dazu, das Versagen von CDU, SPD und Grünen in der Vergangenheit zu verschleiern.

Die heute in der „Bild am Sonntag“ publik gemachten Angriffe des CDU Generalsekretärs Peter Tauber gegen Christian Lindner, den FDP Bundesvorsitzenden, sind für Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion, übergriffig, geschmacklos und diffamierend:

„Der Angriff von Merkels Generalsekretär ist ganz offensichtlich im Auftrag von Kanzlerin Merkel erfolgt. Merkel scheint immer nervöser zu werden. Jetzt schreckt die Kanzlerin offenbar selbst davor nicht mehr zurück, aufrechte Demokraten zu diffamieren, die nur die Durchsetzung des bestehenden Rechts fordern. Tauber wird dazu instrumentalisiert, Merkels Scharfmacher zu geben.

Von Christian Lindner, der wie kaum ein Zweiter Demokratie und Rechtsstaat verkörpert, zu behaupten, der einzige Unterschied zwischen ihm und Gauland sei, dass er statt eines abgewetzten Tweed-Sakkos einen überteuerten Maßanzug trage, lässt erkennen, was für ein Mensch Tauber ist. Bislang hat sich Tauber nur dadurch ausgezeichnet, dass er seine Parteifreunde in seinem eigenen hessischen Kreisverband mobbt. Jetzt spielt er sich als Moralinstanz auf und stellt Lindner in die Nähe der AfD: Das ist nicht nur absurd, sondern geschmacklos.

Es zeigt sich einmal mehr, dass die Merkel-CDU kein attraktiver Koalitionspartner für die Rechtsstaatspartei FDP ist, weil Merkel es sich zum Prinzip gemacht hat, Verträge und geltendes Recht mit Füßen zu treten.

Kretschmanns heutige Absichtserklärung, Tunesien, Marokko und Algerien zu sicheren Herkunftsländern zu erklären, ist für Dr. Hans-Ulrich Rülke, den Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion, ein rein taktisches Manöver der Landesregierung:

„Es bedurfte wohl erst des Berliner Attentats, um Kretschmann davon zu überzeugen, dass nicht jeder Einwanderer eine Bereicherung darstellt, sondern auch kriminelle Gruppierungen die Möglichkeit nutzen, die bislang viel zu freizügige Einwanderungspraxis in ihrem Sinne zu instrumentalisieren.

Kretschmanns Entscheidung, die Maghreb-Staaten in die Liste sicherer Herkunftsstaaten aufzunehmen, hätte längst erfolgen müssen und ist allein dem taktischen Kalkül geschuldet, bei der Bundestagswahl keine Wählerstimmen zu verlieren.“