Zu den Aussagen der CDU-Landtagsfraktion zum Ärztemangel in Baden-Württemberg sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Bei der ärztlichen Grundversorgung im ländlichen Raum braucht es konkrete Maßnahmen. Das beginnt mit einer attraktiveren Ausbildung im Fach Allgemeinmedizin. Nicht jeder Einser-Abiturient hat als Berufswunsch Landarzt. Die Zugangsbeschränkungen, die Ausbildungsdauer und vor allem der praktische Ausbildungsteil müssen überdacht und angepasst werden. Wir brauchen mehr Studienplätze, die nicht ausschließlich nach Notenschnitt vergeben werden. Andererseits kann die Landesregierung einiges dafür tun, dass der Hausarzt im ländlichen Raum als interessanter und vielseitiger Beruf in die Öffentlichkeit gebracht wird. Dabei geht es nicht nur um die Abrechnungsmöglichkeiten der Leistungen. Hier bietet das 2012 in Kraft getretene Versorgungsstrukturgesetz gute Möglichkeiten. Es geht gerade für junge Ärztinnen und Ärzte darum, dass die Tätigkeit in einer Landarztpraxis in die eigene Lebensplanung passt, das betrifft Bereitschaftszeiten, Vertretungsmöglichkeiten genauso wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Innovative Versorgungskonzepte durch Hinzuziehung aller Beteiligter, also auch der Krankenhäuser im ländlichen Raum, sind dabei ein wichtiger Baustein. Hierzu könnte das Land Impulse setzen und kommunale Initiativen unterstützen. Das Landärzte-Förderprogramm sollte nicht nur fortgesetzt, sondern weiterentwickelt werden.“

Zu den Äußerungen der grünen Co-Landeschefin Thekla Walker, die FDP-Fraktion würde im baden-württembergischen Landtag „populistisch und polemisch grundsätzlich gegen alles“ sein,  sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Während wir in den drei Jahren grün-roter Regierung fast 50 Prozent der Gesetze zugestimmt haben, wurden alle Gesetzentwürfe der FDP-Faktion von der Koalition abgelehnt. Darunter waren auch Initiativen, die im grün-roten Koalitionsvertrag stehen, wie die Direktwahl der Landräte oder ein Informationsfreiheitsgesetz.

Frau Walker empfehle ich die Lektüre unserer Aufstellung, welche Gesetze wir mitgetragen haben und wie vielen FDP-Initiativen die grün-rote Landesregierung zugestimmt hat. Denn die Fakten sprechen eine andere Sprache. Wir haben in Baden-Württemberg keine Fundamentalopposition, sondern eine Fundamentalregierung.“

Zur Meldung, wonach Baden-Württembergs Schuldenberg auf 6662 Euro pro Einwohner wächst, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Über drei Jahre grün-rote Gefälligkeitspolitik gehen auch am Landeshaushalt nicht spurlos vorüber. Anstatt in Zeiten von sprudelnden Steuereinnahmen Schulden zurückzuzahlen, gibt die Landesregierung Geld für fragwürdige Prestigeprojekte aus und bedient die Interessen einzelner Gruppen. Der rote Spendierminister Nils Schmid verspielt dadurch Baden-Württembergs Handlungsfähigkeit. Andere Bundesländer wie das von Liberalen regierte Sachsen nehmen nicht nur keine neuen Schulden mehr auf, sondern bauen ihre Altschulden spürbar ab. Dies zeigt: Die unsolide Schuldenpolitik von Grün-Rot fällt bundesweit aus dem Rahmen.“

 

Zu dem von Finanzminister Schmid erwarteten harten Kampf bei der Reform der Finanzbeziehungen der Länder sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Von Grün-Rot hört man zu diesem Thema seit drei Jahren nur leeres Gerede und folgenlose Ankündigungen. Die Regierung landet langsam auf dem Boden der Realität. Inzwischen sollten Kretschmann und Schmid eingesehen haben, dass sie mit einer für Baden-Württemberg angeblich so erfolgreichen Verhandlungslösung keinen Millimeter vorangekommen sind. Der Landesregierung sollte bewusst werden, dass nur eine Verfassungsklage weiter helfen kann und deshalb der Klage von Bayern und Hessen beitreten.“

„Die Vorratsdatenspeicherung nimmt mehr, als sie bringt. Sie stellt die Bürger unter Generalverdacht. Das massenhafte Ausspähen und die Ausschnüffelei von Millionen von unbescholtenen Bürgern in der Europäischen Union muss beendet werden“, so Rülke.

Das EuGH-Urteil vom April ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010 schon die zweite Ohrfeige für die große Koalition, die die Vorratsdatenspeicherung ursprünglich eingeführt hat und auch heute noch daran festhält.

„Es gibt keinen europäischen Zwang mehr, gesetzgeberisch tätig zu werden. Und die deutschen Sicherheitsbehörden konnten in den letzten Jahren auch ohne Vorratsdatenspeicherung erfolgreich arbeiten.“

„Es ist das bleibende Verdienst der FDP, innerhalb der schwarz-gelben Koalition die Vorratsdatenspeicherung verhindert zu haben. In Zeiten der NSA ist es wichtig, auch noch ein paar Bürgerrechte zu verteidigen“, so Rülke abschließend.

Hier zeigt sich das gesamte Chaos grün-roter Bildungspolitik. Die Abschaffung der Grundschulempfehlung aus ideologischen Gründen rächt sich jetzt mit ganzer Härte. Peinlich ist es, wenn Grün-Rot einerseits die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung abschafft und Minister Stoch andererseits zu deren Beachtung auffordert. “Das erinnert an jenen Feuerwehrmann, der die Brände legt und anschließend zum Löschen ausrückt”, so Rülke wörtlich.

Zu Berichten, dass der Karlsruher Oberbürgermeister Frank Mentrup (SPD) die unzulänglichen Zustände in der Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge kritisiert, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Selbst Parteifreunde der Ministerin scheinen jetzt erkannt zu haben, wie schlecht das Integrationsministerium aktuell agiert. Ministerin Öney hinkt ihren eigenen Ansprüchen an eine humane Flüchtlingsaufnahme weit hinterher. Wenn man sich schon ein teures eigenständiges Ministerium leistet, so sollte dieses wenigstens durch schnelles, kompetentes Agieren präsent sein. Die Situation vor Ort ist aktuell unhaltbar. Aus diesem Grund haben wir mit dem Antrag `Flüchtlingserstaufnahme im Land sicherstellen´ bei der Landesregierung nachgefragt, wie weit die Pläne für einen weiteren Standort gediehen sind. Auf die Antwort warten wir gespannt.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zur Ankündigung des SPD-Fraktionsvorsitzenden, die Leistungskurse in der gymnasialen Oberstufe wieder einführen zu wollen:

„Die Richtung von Herrn Schmiedels Vorstoß stimmt und entspricht einer Forderung der FDP in unserem Landtagswahlprogramm. Mehr individuelle Schwerpunktsetzung in der gymnasialen Oberstufe wäre für jeden einzelnen Schüler und jede einzelne Schülerin ebenso ein Gewinn wie für das Leistungsniveau in den einzelnen Fächern. Wir Liberalen erwarten nun, dass Herr Schmiedel seinen Worten Taten folgen lässt, den Koalitionspartner überzeugt und alsbald im Landtag einen konkreten Vorschlag vorlegt. Die FDP-Fraktion ist jedenfalls grundsätzlich zur Unterstützung bereit.“

Zum Gegenvorschlag der Spitzenorganisationen der baden-württembergischen Wirtschaft zu dem von der grün-roten Landesregierung geplanten  Bildungsfreistellungsgesetz sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Minister Schmid ist gut beraten, wenn er die Vorschläge der Wirtschaftsverbände ernst nimmt. Sie setzen in diesen wirtschaftlich starken Zeiten die richtigen Schwerpunkte. Die vielen Unternehmen im Land wollen den Schwerpunkt auf Fort- und Weiterbildung setzen, denn diese Investition lohnt sich: Qualifikation ist der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit von morgen. Daher zielen beispielsweise die Vorschläge der Wirtschaftsverbände, die Berufsorientierung an den Schulen zu stärken und eine Qualifizierungsoffensive für An- und Ungelernte gemeinsam mit dem Land zu entwickeln, in die richtige Richtung. Pauschaler Bildungsurlaub wird kaum Verbesserungen in diesem wichtigen Bereich bringen und begeistert höchstens die Ideologen von Verdi. Gerade für den Mittelstand stellt ein bürokratisches Bildungsfreistellungsgesetz eine unnötige Belastung dar. Das letzte, was die Wirtschaft braucht, sind staatliche Vorschriften zur Verteilung von Wohltaten. Jetzt kann Nils Schmid beweisen, ob er sich für die Belange der Wirtschaft interessiert und der Vernunft in seinem Ressort eine Chance gibt.“

Anlässlich des 225. Geburtstags von Friedrich List (6.8.1789 – 1846) würdigte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke den Nationalökonomen, Unternehmer und Eisenbahnpionier:

„Friedrich List ist für uns Liberale heute noch ein Vordenker. Er hat in seinen Werken und Analysen gezeigt, dass die Grundlage des Wohlstands Freiheit ist“, so Rülke. Er hob die besonderen Leistungen Lists hervor. „Zu seiner Zeit musste er als Vorkämpfer für Freiheit und Aufklärung, gegen staatliche Arroganz, Bürokratie und Kleinstaaterei viele Widerstände überwinden. Als Sympathisant der Freiheitsbewegung im deutschen Südwesten setzte er sich als württembergischer Landtagsabgeordneter für Demokratie und Freihandel ein. Er wusste, dass die Menschen Freiraum brauchen, um Wohlstand zu schaffen. Das gilt bis heute“, machte Rülke deutlich. Friedrich List war wegen seiner politischen Ansichten zu Festungshaft verurteilt worden und gezwungen, ins Exil zu gehen. Für den südwestdeutschen Liberalismus sei dieser Mut bis heute ein Vorbild, so der Fraktionsvorsitzende. „List hat erkannt, welchen ungeheuren Wandel die Eisenbahn bringt. Dass moderne Mobilität die Grundlage wirtschaftlicher Kraft ist, müsste in manchen Ministerien Baden-Württembergs heute noch bekannter werden. Grundlage ist Aufgeschlossenheit gegenüber modernen Technologien. Wir sehen als Liberale auch heute noch zuerst die Chancen, dann die Bedenken“, betonte Rülke. Mit seinem Einsatz für Freihandel sei List ein Pionier gewesen. „Er hat die Globalisierung erfasst, bevor sie diesen Namen hatte“, stellte Rülke fest und machte deutlich: „Nur die Dimensionen sind heute andere. Die Diskussionen um das transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) zeigen aber, dass kontrollierter Freihandel immer noch Fürsprecher braucht, um seine Kraft für modernen Wohlstand entfalten zu können. Wir besinnen uns heute noch auf die Leistungen Friedrich Lists, denn der Einsatz für Freiheit und wirtschaftliche Vernunft ist immer noch eine tägliche Herausforderung.“

Zur Meldung, wonach Innenminister Gall die Kennzeichnungspflicht von Polizisten zur Diskussion stellen will, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Eine Kennzeichnungspflicht für die Polizei des Landes ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion nicht notwendig. Dies muss mittlerweile auch Innenminister Gall zugeben. Die Pflicht,  dass jeder Polizist durch seinen Namen oder eine Nummer auf der Uniform zu identifizieren sein müsse, käme einer Misstrauensbekundung gegenüber der gesamten Polizei gleich. Und genau darum geht es den Grünen. So wollen sie ihrer Klientel zeigen, dass sie sich auch in Regierungsverantwortung  nicht mit dem Staat und seinen Organen identifizieren und insbesondere die Polizei ablehnen. Statt auf die Bedrohungen einzugehen, denen Polizeibeamte vor allem bei und nach Großeinsätzen ausgesetzt sind, kreieren sie die Mär einer ohne rechtsstaatliche Konsequenzen prügelnden Polizei.”

Der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagfraktion, Andreas Glück, sagte anlässlich der Beantwortung seiner kleinen Anfrage „Notfallplan für Landeserstaufnahmestelle“ (Drucksache 15/5513) durch das Integrationsministerium:

„Mit großer Sorge um die Humanität der Flüchtlingsaufnahme im Land habe ich die vorübergehende Schließung der zentralen Erstaufnahmestelle in Karlsruhe im Juli zur Kenntnis genommen. Diese wurde erforderlich, da eine epidemische Ausbreitung der Masern-Krankheit drohte. Über eine Woche lang konnten keine Neuankömmlinge aufgenommen werden. Und dies, obwohl derzeit durchschnittlich 66 neue Flüchtlinge in der Karlsruher Einrichtung ankommen, die sich mehr denn je als Nadelöhr der Flüchtlingsaufnahme im Land zeigte.

Die nun vorliegende Antwort des Integrationsministeriums kann leider nicht zur Beruhigung beitragen. Denn die Pläne für eine neue, zweite Landeserstaufnahmestelle, die erforderliche Kapazitäten und Ausweichmöglichkeiten schaffen würde, sind weiterhin in der Schwebe. Obwohl das benötigte Personal des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bereits zur Verfügung steht bleibt die Landesregierung die Entscheidung über den neuen Standort schuldig. Hier wurde zu spät gehandelt. Ohne die zweite Aufnahmestelle kommt die Flüchtlingsaufnahme im Land zum Erliegen, sobald die Karlsruher Einrichtung etwa zum Schutz vor Epidemien ganz oder teilweise geschlossen werden muss. In dieser Zeit müssten Flüchtlinge auf die umliegenden Bundesländer verteilt werden, was zur Folge hätte, dass Baden-Württemberg die verpflichtende Quote zur Aufnahme von circa 13 Prozent der bundesweit ankommenden Flüchtlinge nicht mehr bewältigen könnte und ins ‚Soll‘ geriete. Dies mit der Konsequenz, dass in der Folgezeit erhöhte Zuteilungen an das Land erfolgen würden – die Enge in der Erstaufnahmestelle also noch größer würde.

Im grün-roten Koalitionsvertrag findet sich das sehr zu begrüßende Ziel der Landesregierung, die Lebenssituation von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Zusammenarbeit mit den Kommunen verbessern zu wollen. Dieser Schulterschluss ist gleichermaßen dringend erforderlich wie auch unumgänglich, wenn man die großen Herausforderungen betrachtet, die sich den Kreisen und Kommunen bei der derzeitigen Flüchtlingszahl stellen. Für die landeseigenen Einrichtungen hingegen scheinen die neuen Maßstäbe nicht zu gelten.

Die Landesregierung schafft mal wieder Regeln für andere, an die sie sich selber nicht gebunden fühlt. Kritik muss die Ministerin auch von ihren Parteifreunden in Karlsruhe einstecken, die die schlechten Bedingungen beklagen. Damit kann die Integrationsministerin ihren Ansprüchen nicht gerecht werden.“

Nach Auffassung des Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, ist die derzeitige Einnahmesituation des Landes so günstig, dass Baden-Württemberg nicht nur auf die aktuelle Neuverschuldung verzichten könnte, sondern Schulden eigentlich zurückzahlen müsste. „Bayern tilgt eine Milliardensumme, das könnte das ehemalige Musterländle auch”, so Rülke wörtlich. Der Plan der Regierung Kretschmann sei es aber offensichtlich, neben 3,2 Milliarden, die man mittlerweile auf der hohen Kante liegen habe, noch zusätzliche neue Schulden aufzunehmen. „Man will 2016 einen Volksbeglückungswahlkampf führen, um sich die Wiederwahl zu erkaufen. Und die Zeche zahlt die nächste Generation”, so Rülke abschließend.

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagte zum Koalitionsstreit zwischen Grünen und SPD über weitere G9-Modellversuche:

„In ihrem Koalitionsstreit über das Gymnasium sollten Grüne und SPD sich davor hüten, ihren vollständig sachfremden Kompromiss von 44 G9-Modellversuchen nun auch noch auf 120 Modellversuche auszuweiten und damit die ohnehin schon aufgeworfenen Gerechtigkeitsfragen vor Ort noch zu verschärfen. Wenn die Koalitionspartner in der verfahrenen Situation wieder einigermaßen faire Ausgangsbedingungen schaffen wollen, sollten sie allen Gymnasien die Lehrerwochenstunden-Ausstattung des achtjährigen Gymnasiums zukommen lassen und den Schulen zugleich die Freiheit geben, diese Personalressourcen entsprechend der Nachfrage vor Ort auf acht oder neun Jahre zu verteilen. Die 44 mit zusätzlichen Lehrerwochenstunden ausgestatteten Modellversuche sollten dann entsprechend auslaufen und nicht fortgeführt werden. Die FDP-Fraktion schlägt vor, die hierbei frei werdenden Lehrerwochenstunden für den weiteren Ausbau der beruflichen Gymnasien zu verwenden. Schließlich gibt es in Baden-Württemberg mit den beruflichen Gymnasien im Anschluss an die Mittlere Reife bereits eine gut etablierte und erfolgreiche neunjährige Alternative zum achtjährigen Gymnasium. Rund die Hälfte aller Hochschulzugangsberechtigungen in Baden-Württemberg werden an den beruflichen Schulen erworben.”

Zur Jahresbilanz des Landgerichts Stuttgarts erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Jahresbericht des Landgerichts Stuttgart zeigt einmal mehr, dass im Bereich der Justiz nicht gespart werden darf. Sparen bei der Justiz hat angesichts des großen Anteils an Personalkosten im Justizhaushalt eine direkte Auswirkung auf die Personalausstattung der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten. Schon jetzt leisten die Menschen dort mehr, als der Dienstherr eigentlich von ihnen verlangen kann. Dieser Wirklichkeit muss sich die grün-rote Landesregierung endlich stellen. Es ist höchste Zeit, dass sich Grün-Rot mit einem klaren Bekenntnis zur Judikative dieser so wichtigen staatlichen Pflichtaufgabe annimmt, auf Sparmaßnahmen in diesem Bereich verzichtet, statt ständig neue ideologisch motivierte Projekte großzügig zu finanzieren. Diese Projekte, die sozialdemokratischen Initiativen zur Einführung eines Anti-Stress-Gesetzes und das dazu im Widerspruch stehende Schweigen zu den regelmäßigen Berichten über die Arbeitsbelastung innerhalb der Justiz lassen einen neuen Fall grün-roter Doppelmoral erkennen.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat die Landesregierung aufgefordert, ihre Ankündigung, ab dem Jahr 2016 keine neuen Schulden aufzunehmen, langfristig abzusichern. Dazu stellte Rülke auf einer Landespressekonferenz in Stuttgart einen Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion mit dem Ziel vor, die Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Verfassung des Landes zu verankern.

Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden habe seine Fraktion in dieser Legislaturperiode schon zweimal entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt. Jedes Mal seien diese von der grün-roten Mehrheit im Landtag abgelehnt worden. Nachdem die Landesregierung Ende Juni endlich bekundet habe, vom Haushaltsjahr 2016 an auf die Aufnahme neuer Schulden verzichten zu wollen, müsse sie sich jetzt einem Glaubwürdigkeitstest unterziehen. Stellten sich die grün-rote Landesregierung und die Regierungsfraktionen auch gegen diesen dritten Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, stünden sie im Verdacht, bei einer eventuellen Wiederwahl das Geld weiter mit vollen Händen ausgeben und sich wieder neu verschulden zu wollen. Rülke: „Die Landesregierung muss zu einer langfristigen Haushaltspolitik der Nullverschuldung gezwungen werden. Wir wollen verhindern, dass Grün-Rot versucht, sich mit trickreich zusammengeschusterten Finanzplänen über die Landtagswahl 2016 zu retten. Deshalb stellen wir mit unserem Gesetzentwurf zur Schuldenbremse die Landesregierung auf die Probe. Grün-Rot soll nicht nur einmalig auf eine Neuverschuldung ab 2016 verzichten, sondern diese verlässlich auf Dauer absichern.“

Die Voraussetzungen für eine Schuldenbremse in der Landesverfassung seien gut, so Rülke. Auch Finanzminister Schmid habe eingeräumt, die Haushalts-Lage sei so positiv, dass ein dauerhafter Verzicht auf eine Nettokreditaufnahme möglich sei.

Wie Rülke weiter ausführte, trage der Verzicht auf neue Schulden zu einer grundlegenden Konsolidierung der öffentlichen Haushalte bei. Der Anteil der Schulden am Bruttoinlandsprodukt werde gesenkt. Ebenfalls sinke der Anteil des Steueraufkommens, der für die Bedienung der Zinslasten des Landes benötigt wird. „Je konsequenter dieser Entschuldungsprozess vorangetrieben wird, desto rascher gibt es Raum für eine neue politische Gestaltung mit dem Ziel, auch den Abbau der Altschulden des Landes in Angriff zu nehmen“, so Hans-Ulrich Rülke.

Wie auch die Schuldenbremse des Grundgesetzes enthält die für die Landesverfassung vorgeschlagene Regelung Ausnahmetatbestände:

  • Regelungen für den Fall einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung (Artikel 84 Absatz 2 mit näheren Regelungen in § 18 Absatz 3 der Landeshaushaltsordnung);
  • Regelungen für den Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen (Artikel 84 Absatz 3 mit näheren Regelungen in § 18 Absatz 6 der Landeshaushaltsordnung);
  • Regelungen zur Bereinigung der Einnahmen und Ausgaben des Landeshaushalts um finanzielle Transaktionen (Artikel 84 Absatz 5 mit näheren Regelungen in § 18 Absatz 4 der Landeshaushaltsordnung).

Anlage: Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Verankerung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung (Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung der Landeshaushaltsordnung)

Zur Meldung, dass Ministerpräsident Kretschmann trotz Widerstands aus der Wirtschaft am von der Landesregierung geplanten Bildungsurlaub festhalten wolle, sagte Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Entweder ist der Ministerpräsident naiv oder er tut nur so: Der grün-rote Plan eines allgemeinen Bildungsurlaubs gefährdet auf fahrlässige Weise vor allem den wirtschaftlichen Erfolg der kleineren und mittleren Unternehmen im Land. Diese können Personalabstellungen für einen Bildungsurlaub eben nicht so einfach ausgleichen.“

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, haben die Forderung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Claus Schmiedel nach der Einrichtung zusätzlicher Verwaltungsposten zur Beschleunigung des Windkraftausbaus zurückgewiesen:

Wenn in den vergangenen sechs Monaten in Baden-Württemberg nur eine einzige neue Anlage errichtet wurde, dann lässt sich dies nicht allein mit einem angeblichen Genehmigungsstau erklären. Es ist billig, wenn Herr Schmiedel die Verantwortung für die Flaute beim Windkraftausbau nun auf das Verwaltungspersonal schiebt. Die Gründe sind zum Teil von Grün-Rot hausgemacht, zum Teil schlicht naturgegeben: Erstens hat Grün-Rot mit der Neuregelung des Landesplanungsgesetzes ein Zuständigkeitschaos verursacht, zweitens hat Schmiedels Genosse und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) mit seiner unausgegorenen Reform der Ökostromförderung die Windkraftbranche nachhaltig verunsichert und drittens erkennen die Investoren zusehends, dass an den allermeisten noch verfügbaren Standorten in Baden-Württemberg einfach zu selten ausreichend Wind weht, um Windkraftanlagen wirtschaftlich betreiben zu können. Die physikalischen Rahmenbedingungen für Windkraftanlagen lassen sich auch von zusätzlichen Personalstellen nicht beeindrucken. Viele Windparks in Baden-Württemberg sind in den vergangenen Jahren hinter den erwarteten Erträgen zurückgeblieben. Der Beitrag Baden-Württembergs zur Energiewende liegt schlicht nicht in der Windkraft, sondern auf den Feldern Innovation und Energieeffizienz.“

Der verbraucherschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, erklärte anlässlich der Veröffentlichung des Jahresberichts zur Lebensmittelüberwachung 2013:

„Bei den Lebensmittelkontrollen ist es richtig, weiterhin zusätzlich sachkundiges Personal einzustellen, damit sowohl der Verbraucherschutz als auch die Möglichkeit zeitnaher Nachkontrollen bei Hygienemängeln und Verstößen gestärkt werden. Die Schwankungsbreite bei der Durchführung von Nachkontrollen nach Beanstandungen ist in Baden-Württemberg noch immer sehr groß. Daher gibt es keinen Grund, sich zurückzulehnen.“

Scharfe Kritik übte Bullinger abermals an Plänen der grün-roten Landesregierung, anlasslose Lebensmittel-Regelkontrollen künftig über Gebühren der kontrollierten Betriebe zu finanzieren: „Das ist ungefähr so, als würde künftig jeder unbescholtene Autofahrer, der an einem Blitzer vorbeifährt, zur Kasse gebeten, auch wenn er sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung gehalten hat.“ Der FDP-Abgeordnete erinnerte daran, dass die Lebensmittelbetriebe im Zusammenhang mit den nachzuweisenden vorgeschriebene Hygienemanagementkonzepte (HACCP) bereits erheblichen Aufwand im Dienste der Hygieneüberwachung betreiben müssen und damit schon einen spürbaren Beitrag zur allgemeinen Sicherheit leisteten. In ihrer Stellungnahme auf eine Kleine Anfrage Bullingers hatten Verbraucherschutzminister Bonde und Finanzminister Schmid entsprechende Pläne im März dieses Jahres jedoch ausdrücklich unterstützt (siehe Drucksache 15/4737): „Im Hinblick auf den Landeshaushalt ist nach Auffassung des Ministers für Finanzen und Wirtschaft eine Finanzierung der Lebensmittelkontrollen über Gebühren grundsätzlich zu begrüßen.“ Auch im Bundesrat hat Grün-Rot sich bereits im vorigen Jahr für die Gebührenfinanzierung der Regelkontrollen ausgesprochen. Bullinger: „Die Regelkontrollen in der Lebensmittelwirtschaft sind Teil der Daseinsvorsorge und müssen deshalb auch in Zukunft gebührenfrei durchgeführt werden. Das Land darf sich hier nicht auf Kosten des Lebensmittelhandwerks aus der Finanzierung stehlen.“

Zur Meldung, wonach die Finanzierung der Ausbildung von Notfallsanitätern steht, sagte der justiz- und innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Endlich geht es bei der Umsetzung des Notfallsanitäter-Gesetzes voran. Viel zu lange hatte vor allem das Sozialministerium die Einführung des Notfallsanitäters auf die leichte Schulter genommen und zu wenig gegen die Verweigerungshaltung einzelner Krankenkassen, die die Ausbildungskosten tragen müssen, unternommen. Dabei sollten schon im Frühling 2014 alle Fragen zur Finanzierung und Ausbildung der Notfallsanitäter geklärt sein. Immerhin soll deren Ausbildung bereits im Oktober dieses Jahres beginnen. Das die Rettungsorganisationen ohne eine gesicherte Finanzierung der Ausbildungskosten im Wettstreit um die besten Auszubildenden bisher nicht einmal eine Ausbildungsvergütung zusagen konnten, ist so nicht zuletzt dem mangelnden Engagement des Sozialministeriums zuzuschreiben. Hier wurde seitens einzelner Krankenkassen und des Ministeriums fahrlässig mit der Zukunft des Rettungswesens und damit der Gesundheit der Bürger gespielt. Neben der öffentlichen Berichterstattung waren es wohl auch die aktuellen Debatten, Regierungsbefragungen und schriftlichen Anfragen der FDP-Landtagsfraktion, die den Druck auf Regierung und Krankenkassen erhöhten. Nicht befriedigen kann der Umstand, dass die Einigung nur für ein Jahr gilt. So bleibt die langfristige Zukunft der Notfallsanitäterausbildung ungewiss.

Zudem sollte die Landesregierung nun zügig die Kapazitäten für die Ergänzungsprüfungen der Rettungsassistenten ausbauen. Innerhalb der nächsten sieben Jahre müssen ca. 4.000 Rettungsassistenten eine staatliche Ergänzungsprüfung bestehen. Der erste Prüftermin wurde jedoch abgesagt, für den nächsten Termin stehen gerade einmal 20 Plätze zur Verfügung. So kann die Umschulung der Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern nicht gelingen.“

 

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, kritisierte die Entscheidung des Kultusministers, die Realschule Salem zum kommenden Schuljahr zu schließen. „Nachdem 71,4 Prozent der Bürger Salems für den Erhalt der Realschule gestimmt hatten, hätte ich erwartet, dass der Kultusminister sich um einen Kompromiss bemüht. Jedenfalls kann es mit der Achtung des Bürgerwillens bei ihm nicht weit her sein. Bei dem verbissenen Bestreben von Grün-Rot, möglichst viele Realschulen in Gemeinschaftsschulen zu überführen, war der Kultusminister offenbar auch zu keinerlei Kompromissen oder Alternativen bereit. Eine solche Alternative hätte in einem Realschulzug und einem Gemeinschaftsschulzug unter einem Dach bestehen können, wie es in Bad Rappenau praktiziert wird. Die Realschule Salem ist ein weiteres Beispiel für das Pharisäertum der grün-roten Koalition. Das Bekenntnis aus dem grün-roten Koalitionsvertrag, gute Schule wachse von unten, gilt offensichtlich nur, wenn der Bürgerwille mit der ideologischen Zielsetzung von Grünen und SPD übereinstimmt.“

Zur Meldung, wonach Verkehrsminister Hermann im Zusammenhang mit einzelnen Finanzierungszusagen des Bundes für Bundesfernstraßen fehlende Klarheiten und ausstehende Zusagen für andere Projekte, die seiner Meinung nach Vorrang hätten, beklagt, sagte verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Minister Hermann behauptet, er freue sich für die Bürger über die Baufreigabe einzelner Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg. So ganz umfänglich kann die Freude nicht sein. Zeigt doch einmal mehr der Bund klar, was wir seit langem an sachlicher Kritik vorbringen: Der Bund legt keinen Wert auf Belehrungsversuche des Landes, sondern entscheidet selbst, was wann wo mit seinem Geld gebaut wird. Insofern erleidet Minister Hermann einmal mehr Schiffbruch. Die von ihm mit viel PR betriebene Priorisierung von Bundesfernstraßen war in Wahrheit nichts anderes als die Verschwendung von Steuergeldern, um sich geschickt in der Öffentlichkeit positionieren zu können. Wenig glaubwürdig ist zudem Hermanns Kritik an den zu niedrigen Bundesmitteln. Wie sieht es im Land aus? Hier trägt Minister Hermann abschließende Verantwortung und könnte zeigen was er kann. Hier erlebe ich aber nur im Radverkehr lebendige Kreativität. Auf das Brückensanierungsprogramm bei Landesstraßen warten Mittelstand und Menschen im Land seit Jahren. Angesichts des Steuergeldregens, der auf Baden-Württemberg niederprasselt wie ein Sommergewitter wäre es ein Leichtes, Abhilfe zu schaffen.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, kritisierte die Weigerung der grün-roten Landesregierung, die sechswöchige Arbeitslosigkeit von angehenden Lehrkräften nach dem Referendariat zu beenden. „Die erneute Weigerung der Landesregierung, ihre sechswöchige Arbeitslosigkeit zu beenden, ist eine herbe Enttäuschung für die angehenden Lehrerinnen und Lehrer. Nachdem Grüne und SPD den Antrag der FDP-Fraktion auf Weiterbezahlung der fertig ausgebildeten Referendare während der Sommerferien mit einem wenn auch unverbindlichen Gegenantrag kassiert hatten, bestand immerhin Hoffnung auf Abhilfe des unhaltbaren Zustands zu einem späteren Zeitpunkt. Eine erneute Anfrage aus der FDP-Fraktion an die Landesregierung ergab nun jedoch, dass hiermit in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen ist. Die Absichtserklärungen der Regierungsfraktionen erscheinen in der Rückschau nun als schale Lippenbekenntnisse.“

Zum verschärften Streit über die Kennzeichnungspflicht der Polizei bei Großeinsätzen zwischen Grünen und der Gewerkschaft der Polizei sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Eine Kennzeichnungspflicht für die Polizei des Landes ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion nicht notwendig. Die Pflicht, dass jeder Polizist durch seinen Namen oder eine Nummer auf der Uniform zu identifizieren sein müsse, käme einer Misstrauensbekundung gegenüber der gesamten Polizei gleich.“

Zur Meldung, wonach der Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg immer noch stockt und im ersten Halbjahr 2014 eine neue Anlage errichtet wurde,sagte der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Das Ausbauziel der von den Grünen geführten Landesregierung ist utopisch, bedeutet es doch, dass man in den nächsten fünf Jahren jeden zweiten Tag eine Windkraftanlage von der Höhe des Stuttgarter Fernsehturms fertigstellen müsste. Wenn Ministerpräsident Winfried Kretschmann selbst jetzt seine Ausbauziele nicht als unrealistisch erachtet, zeigt dies, dass die Landesregierung zur Energiewende in Baden-Württemberg bis auf gebetsmühlenartige Worte zur Windkraft nichts beizutragen hat. Durch Effizienzsteigerungen könnten wir mit einem Bruchteil der Kosten mehr Energie einsparen als wir Strom mit Windkraftanlagen erzeugen können, denn eine nicht verbrauchte Kilowattstunde Strom ist sogar besser, als eine Kilowattstunde Strom aus Erneuerbaren Energien.“