In einer gemeinsamen Erklärung bekennen sich die Landtagsfraktionen der CDU und der FDP zum Bahnprojekt Stuttgart 21. „Beide Landtagsfraktionen stehen hinter dem Ergebnis der Volksabstimmung zu Stuttgart 21 und sind weiterhin von der Notwendigkeit von Stuttgart 21 überzeugt. S 21 bringt Vorteile für den internationalen Fern- und den Regionalverkehr.

Das Land braucht Stuttgart 21, um auch in Zukunft seine herausragende Position als internationaler Lebens- und Wirtschaftsstandort zu erhalten. Wir fordern die Projektpartner auf, für die Mehrkosten eine konstruktive Lösung im Konsens zu finden. Die Chancen aus den Verbesserungen, insbesondere beim Filderbahnhof Plus dürfen nicht verspielt werden“, sagten der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Peter Hauk MdL, und der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL, am Dienstag (26. Februar) in Stuttgart.

In einer Aktuellen Debatte des Landtags über einen gesetzlichen Mindestlohn sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke, dass aus liberaler Sicht die Lohnfindung grundsätzlich Aufgabe der Tarifparteien ist. Wo dies nicht möglich sei, weil beispielsweise zu wenige Betriebe an einen Tarif gebunden sind, könne es Handlungsbedarf geben.
Rülke: „Deshalb hat auch die FDP bereits branchenbezogenen Mindestlöhnen zugestimmt. Dafür gibt es bereits funktionierende Instrumente wie das Tarifvertragsgesetz, Mindestarbeitsbedingungsgesetz oder das Arbeitnehmerentsendegesetz. Einen einheitlichen, flächendeckenden Mindestlohn lehnt die FDP-Landtagsfraktion aber ab, da die Branchen und Regionen in Deutschland zu verschieden sind.“
Nach den Worten von Rülke ist das rote und grüne Geschrei um Mindestlöhne hochgradig scheinheilig. Die SPD habe in den Jahren 1998 bis 2009 in Deutschland regiert, davon sieben Jahre mit den Grünen. In dieser Zeit wurde aber kein Mindestlohn eingeführt. Rülke: „Weil der ehemalige Bundeskanzler Schröder wusste, dass ein zu niedriger Mindestlohn wirkungslos ist und ein zu hoher Arbeitsplätze vernichtet. Die Agenda 2010 ist das Beste, was Sozialdemokraten je zu Stande gebracht haben – aber jetzt wird sie behandelt wie ein ungeliebtes uneheliches Kind.“
Schröder habe wie der Chef der Wirtschaftsweisen Prof. Franz aus Mannheim gewusst, dass die Politik zwar einen Mindestlohn beschließen kann, sich dann aber über hunderttausende wegfallende Arbeitsplätze bei den Geringqualifizierten nicht zu beschweren brauche, sagte Rülke. Vergleiche mit anderen europäischen Ländern taugten auch nur begrenzt. So habe Dänemark beispielsweise einen deutlich weniger rigiden Kündigungsschutz. Diese Begleitmelodie wollten Rote und Grüne jedoch ver-mutlich nicht.
Es stelle sich auch die Frage, wie hoch der Mindestlohn sein soll, so Rülke weiter. 8,50 Euro, wie die SPD will? Oder zehn Euro, wie die Linke will? Wer bietet mehr? Für das hohe Lohnniveau in Baden-Württemberg sei diese Diskussion weitestgehend unergiebig. Eine Familie mit zwei Kindern bräuchte ohnehin zum Leben einen Mindestlohn eines berufstätigen Elternteils von 12 bis 14 Euro, wenn man auf soziale Zusatzleistungen verzichten wolle. Und das fordere nicht einmal die Linke, so Hans-Ulrich Rülke abschließend.

Zur Enthaltung der Fraktionen von Grünen und SPD bei der Wahl eines neuen Vorsitzenden im EnBW-Untersuchungsausschuss sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:
„Wenn Grün-Rot an der Person des Abgeordneten Hermann nichts auszusetzen hat, und es lediglich darum geht, die CDU in ihrer Gesamtheit in Haftung zu nehmen, dann hätte eine Regierungskoalition diesen Weg auch zu Ende gehen und einen eigenen Wahlvorschlag unterbreiten müssen.
Es stellt sich die Frage, ob Grün-Rot vor einem eigenen Vorschlag zurückschreckt, weil man fürchtet, selbst zum Gegenstand näherer Nachforschungen zu werden. Die Unterlagen, die von Beginn an den Weg an die Öffentlichkeit fanden, haben der CDU jedenfalls nicht gerade geholfen.
Wir verurteilen nicht nur die Weitergabe von Informationen durch Mitglieder der CDU, sondern jegliche Weitergabe vertraulicher Unterlagen aus dem Untersuchungsausschuss.
Grün-Rot hat seine Rolle als Regierungskoalition offenbar noch immer nicht gefunden. Wenn sie sich bei einer so wichtigen Frage wie dem Vorsitz des EnBW-Untersuchungsausschusses enthält, wird sie ihrer Verantwortung jedenfalls nicht gerecht. Es drängt sich der Verdacht auf, dass es Grün-Rot weniger um Aufklärung, sondern vielmehr um Effekthascherei geht.
Die FDP-Fraktion steht offensichtlich als einzige geschlossen für umfassende und zeitnahe Aufklärung der Vorgänge. Wir brauchen niemanden zu schützen, aber auch niemanden vorab zu verurteilen“, so Glück.

Zum Vorwurf von SPD-Fraktionschef Schmiedel, dass die Landräte den Ausbau der Windkraft blockieren, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke: „Schmiedels Forderung ist Unfug.

Man kann nicht die Planungskompetenz auf die kommunale Ebene verlagern, dann die Regierung auffordern, durchzugreifen und am Ende die Landräte zu Sündenböcken machen. Der Kollege Schmiedel scheint sich zwischen den Verwaltungsebenen völlig verirrt zu haben. Vielleicht weist ihm ja der Verkehrsminister einen Ausweg. Wenn Schmiedel weiter fordert, den Natur- und Artenschutz hintenan zu stellen und der grüne Naturschutzminister Bonde schweigt, ist das Chaos der Landesregierung perfekt.“

Im Zusammenhang mit dem Antrag der Grünen-Abgeordneten Charlotte Schneidewind-Hartnagel und der SPD-Abgeordneten Sabine Wölfle zur Verschreibungspflicht der „Pille da-nach“ (Drucksache 15/2857) erklärten der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Wilfried Klenk MdL und der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann MdL am Donnerstag (21. Februar) in Stuttgart:

„Bei der ,Pille danach‘ handelt es sich um ein hochdosiertes Hormonpräparat. Die Entscheidung über eine mögliche Freigabe des Präparats sollte daher nicht ohne vorherige umfassende Abklärung aller Risiken erfolgen. Es ist daher nicht als sachgerecht anzusehen, wenn die Aktualität eines Themas Vorrang vor der Abklärung möglicher Risiken hat. Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können haben wir die Durchführung einer öffentlichen Anhörung beantragt, da die Stellungnahme des Sozialministeriums gezeigt hat, dass nicht alle Fakten bei der Beantwortung berücksichtigt wurden. So liegt beispielsweise ein offener Brief des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. an die Bundesregierung vor, in welchem sich diese gegen eine Freigabe aussprechen. Dieses Schreiben war dem Ministerium offensichtlich nicht bekannt. Trotz unserer Hinweise auf die vorhandenen Unklarheiten wurde der Antrag von den Regierungsparteien abgelehnt. Dies zeigt, dass eine Politik des Gehörtwerdens nur dann eine Rolle spielt, wenn das gewünschte Ergebnis sicher eintritt. Sachgerechte Politik sieht anders aus.“

Zu den von Sozialministerin Altpeter vorgelegten Eckpunkten für ein Landespsychiatriegesetz sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Sozialministerin Altpeter hat heute einen bunten Strauß blühender Schnittblumen präsentiert. Ohne das nötige Wasser werden diese jedoch verwelken. Die Ministerin rechnet selbst nicht damit, dass ihre Eckpunkte in vollem Umfang durchgehen: Sie sagte, dass es vermutlich nicht zu einer 1:1-Übernahme der Eckpunkte kommen werde. Echte Überzeugung vom eigenen Entwurf sieht anders aus. Die Ministerin bietet im Rahmen der Abstimmung des späteren Gesetzentwurfs geradezu an, Punkte zu streichen. Beispielsweise den Vorschlag, im Maßregelvollzug ein Arbeitsentgelt mit Pflicht zur Leistung von Sozialversicherungsbeiträgen zu zahlen. Denn hier müsste die Staatskasse neben dem ohnehin teuren Maßregelvollzug auch noch für Trainingsmaßnahmen zahlen.

Auch die geplanten Besuchskommissionen lassen viele Fragen offen. Warum sollen unqualifizierte Laiengruppierungen in so hochsensible Bereiche vorgelassen werden? Wo bleibt der Datenschutz? Wo bleibt die Würde der Patienten, wenn sie von Besuchskommissionen in Augenschein genommen werden? Wie wollen denn die Besuchskommissionen selbst mit Patienten umgehen, die ihre Krankheit nicht einsehen? Wollen die Kommissionen selbst den Ober-Gutachter und das Ober-Gericht spielen?

In weiten Bereichen der Eckpunkte setzt die Sozialministerin auf das Wohlwollen und die Kofinanzierung der Kommunen. Es wird sich noch zeigen, ob Parallelstrukturen drohen, zum Beispiel bei den Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen. Es wird sich also weisen, wie viele Blumen vom heute präsentierten üppigen Gebinde noch übrig bleiben

Zur Antwort der Landesregierung auf den FDP-Antrag „Anwendung der Verlängerungsoption zur Herstellung des Einzelzimmerstandards gemäß Landesheimbauverordnung“ (DS 15/2967) erklärten der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann und der Sprecher für den Ländlichen Raum Dr. Friedrich Bullinger:

„Wir halten es für bedenklich, wenn durch die zügige Einführung des Einzelzimmerstandards für bestehende Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg bis zu 18.800 Plätze verloren gingen. Viele kleine, familiär geführte Einrichtungen kämen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, wenn sie nur noch Einzelzimmer anbieten dürften. Sie müssten dann unter Umständen schließen. Gerade im Ländlichen Raum könnte das die Versorgung vor Ort gefährden. Dabei ist es doch übereinstimmender Wunsch, dass Pflegebedürftige in ihrem Umfeld bleiben können. In keinem anderen Bundesland gibt es eine so strenge Pflicht, Einzelzimmer zur Verfügung zu stellen. Aber auch bei Neubauten ist uns nicht klar, warum es nur noch Einzelzimmer geben darf. Es gibt zahlreiche Experten mit der Meinung, dass es gerade für demenzkranke Menschen besser sei,  wenn sie nicht ganz auf sich alleine gestellt sind. Die Frage der Wohnform ist eine persönliche Entscheidung der betroffenen Menschen und Angehörigen. Warum hier der Staat mit Zwang etwas vorschreiben muss, erschließt sich uns nicht. Und die Landesregierung muss  sich schon die Frage gefallen lassen, ob es angesichts der demografischen Entwicklung und der absehbaren Finanzierungsproblematik im Bereich der Pflege richtig ist, als einziges Bundesland einen Standard vorzugeben, der wohl nicht mehr zu steigern ist. Die bisherige Ausnahmeregelung, nach der eine Bestandseinrichtung bis zu 25 Jahre auch mit Mehrbettzimmern weitergeführt werden darf, wird zu streng angewandt. Dass ein Betreiber nachweisen muss, dass er durch einen schnellen Umbau zu nur noch Einzelzimmern quasi Pleite geht, ist nicht angemessen. Diese Regelung muss überdacht werden.“

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann die Erfüllung weiterer Zahlungsverpflichtungen von einer gesicherten Gesamtfinanzierung bei Stuttgart 21 abhängig mache, erklärten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Ministerpräsident Kretschmann kommt mit seiner Forderung an die Deutsche Bahn, für Stuttgart 21 eine Gesamtfinanzierung vorzulegen, im Gewand des Heuchlers daher.

Denn es ist der grüne Teil der Landesregierung, der den Fortgang des Bahnprojekts seit Jahren hinauszögert und die Kosten in die Höhe treibt. Gleichzeitig betont der Ministerpräsident immer wieder, dass für ihn der Volksentscheid bindend sei und er keine Ausstiegsdebatte eröffnen wolle. Genau dies hat sich der getreue Kretschmann-Kumpan Verkehrsminister Hermann mit seinen grünen Kampftruppen von Anfang an als Ziel gesetzt, ohne dass ihn Kretschmann daran hindert.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, unterstützt den Beamtenbund in seiner Kritik, dass die Landesregierung einen einseitigen Sparkurs  zu Lasten der öffentlich Beschäftigten fährt.
Rülke: „Die grün-rote Landesregierung hat fahrlässig alle Chancen verspielt, mit dem Beamtenbund zu einer Verständigung zu kommen.

Beispielsweise, als es um die inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses auch auf den Beamtenbereich ging. Der Ministerpräsident und sein Finanzminister wissen, dass auch die Beamtenschaft zur Mitwirkung an der Haushaltskonsolidierung bereit ist, wenn dieser Streitpunkt bereinigt wäre und wenn sie nicht als einzige Gruppe zum Sparen herangezogen würden. Andererseits wirft die Landesregierung das Geld mit vollen Händen zum Fenster  hinaus: zum Beispiel für eine überteuerte Polizeireform oder für einen Nationalpark, dessen Nutzen selbst bei Experten fraglich ist. Kretschmann und Schmid sparen einzig bei den Staatsdienern, weil sie glauben, dass diese sich nicht wehren können.“

Zur Ankündigung von Ministerpräsident Kretschmann und Agrarminister Bonde, die Bürger am geplanten Nationalpark Südschwarzwald in besonderem Maße zu beteiligen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die FDP-Landtagsfraktion wird die Landesregierung an ihren Worten messen: Die Entscheidung über einen geplanten Nationalpark Nordschwarzwald kann nur mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort getroffen werden. Deshalb muss die Landesregierung die Ergebnisse der von den betroffenen Gemeinden vorgesehenen Bürgerbefragungen respektieren. Die Weigerung von Agrarminister Bonde gegenüber der FDP-Landtagsfraktion die konkrete Finanzierung offenzulegen, lässt allerdings nichts Gutes ahnen und zeigt die unseriöse Planung des Projekts.“

Zur Äußerung des grünen Verkehrsministers, im Rahmen des heutigen Gesprächs  mit dem Vorstand der Deutschen Bahn AG Dr. Kefer zu Mehrkosten bei Stuttgart 21 habe man sich nur im Kreis gedreht erklärten der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann am 18.02.1013:

„Das starke und erfreuliche Signal des Tages ist, dass die Bahn ihre vertragliche Verpflichtung zum Bau von Stuttgart 21 trotz des dauernden Störfeuers aus dem Land weiterhin erfüllen wird. Die Vernebelungstaktik aus der grünen Ecke um vermeintliche Alternativen fruchtet nicht. Von der Bahn erwarten wir, dass die Zusage des Vorstands zur Übernahme von 1,1 Mrd. Euro Mehrkosten in eigener Verantwortung weiterhin Gewicht hat. Zu den weiteren im Raum stehenden Kostenrisiken in Höhe von 1,2 Mrd. Euro erwarten wir, dass die Sprechklausel vom Land konstruktiv mit Leben gefüllt wird. Der grüne Verkehrsminister ist oft genug im Bremserhäuschen gestanden und ist an den Verzögerungen und Kostensteigerungen nicht unbeteiligt. Das Land darf sich den Gesprächen nicht verweigern, diese sind vertraglich vorgesehen. Und eines ist klar: In den Gesprächen geht es nicht um Nebensächlichkeiten, sondern um die Beteiligung an Mehrkosten. Das Geld der Steuerzahler und der Bahn muss mit Sorgfalt für das Wohl der Menschen und der Wirtschaft eingesetzt werden. Grüne Generalverweigerung mit Rechthaberei fährt den Wirtschaftsstandort gegen die Wand. Wer die Zukunft gestalten will, der muss sinnvoll agieren.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Diskussion über die Zukunft der Realschule:

„Die CDU-Landtagsfraktion hat Recht. Jegliche Forderung nach einem zweisäuligen Schulsystem, wie sie unter anderem Ministerpräsident Kretschmann erhoben hat, bedeutet letztlich das Aus für die Realschule. Denn wenn sich Grüne und SPD für zwei Schularten entscheiden müssen, werden sie ihr zum einen ihr Lieblingskind Gemeinschaftsschule und zum anderen das Gymnasium wählen, bei dem sie den Widerstand der Eltern fürchten. Die Koalitionspartner wären gut beraten, von ihrem Zweisäuligkeitsdogma abzurücken und die Gestaltung des Schulangebots den jeweils Verantwortlichen vor Ort zu überlassen. Bei fairen Wettbewerbsbedingungen würde ich aber darauf tippen, dass die Realschule gegenüber der Gemeinschaftsschule das Rennen macht. Denn die Realschule ist die erfolgreiche Aufsteigerschule schlechthin, und zwar ohne Gemeinschaftsschulpädagogik oder –ideologie. Die Realschule schafft mit ihrer pragmatischen und leistungsorientierten Pädagogik das, was auch Maßstab grüner und sozialdemokratischer Bildungspolitik sein sollte: sozialen Aufstieg durch qualitativ hochwertige Bildung zu ermöglichen.”

Zur Meldung, wonach sich der baden-württembergische Kultusminister Stoch gegen die Wiederholung einer Klasse beziehungsweise gegen das Sitzenbleiben von Schülern ausgesprochen hat, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke: Zur Meldung, wonach sich der baden-württembergische Kultusminister Stoch gegen die Wiederholung einer Klasse beziehungsweise gegen das Sitzenbleiben von Schülern ausgesprochen hat, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Kultusminister Stoch sitzt einem völlig naiven Weltbild auf. Seine Auffassung bedeutet einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einem motivationsfeindlichen Einheitsschulwesen, das dazu führen wird, dass die Leistungsfähigkeit junger Menschen verloren geht und die Qualität der Ausbildung in unserem Land unter Grün-Rot immer weiter absinkt. Die baden-württembergische Landesregierung steht für Abschaffung der Grundschulempfehlung, die Abschaffung des Sitzenbleibens und für die Einheitsschule. Somit kann dann mit der Geburtsurkunde gleich ein – allerdings wertloses – Abiturszeugnis ausgehändigt werden.“

Zum 26. Liberalen Jugendtag konnte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion
Dr. Hans-Ulrich Rülke auch dieses Jahr wieder zahlreiche Besucher jeden Alters im Stuttgarter Landtag begrüßen. Dabei diskutierten die Teilnehmer quer durch alle Altersgruppen neben den namhaften Fachreferenten und Sportlern mit Vertretern der FDP und den Jungen Liberalen.

Der Vorsitzende eröffnete den Kongress mit dem klaren Bekenntnis, dass sich die FDP dem (Leistungs-)Sport besonders verpflichtet fühlt, denn dieser fördere wünschenswerte Eigenschaften wie Eigeninitiative, Innovationsfreude, Risikobereitschaft und Fairness. „Die wichtigste Aufgabe der Politik in der Zusammenarbeit mit dem Leistungssport ist es, die richtigen Rahmenbedingungen sowohl auf finanzieller, pädagogischer als auch auf gesellschaftlicher Ebene zu schaffen“, so Rülke. „Die Leistungsbereitschaft der vielen Leistungssportler ist für viele Ansporn, Vorbild und Weg in den Breitensport. Daher haben gute Rahmenbedingungen für den Leistungssport einen hohen Stellenwert. Auch wenn Baden-Württemberg hier auf einem guten Weg ist, sehen wir noch weiteres Potenzial für Verbesserungen. Dazu gehört, die berufliche Entwicklung für Leistungssportler zu erleichtern, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Stellen bei Polizei, Lehramt, Landesverwaltung oder landeseigenen Unternehmen“ lauteten die einführenden Worte des Fraktionsvorsitzenden.

Auch der Landesvorsitzende der Jungen Liberalen, Jens Brandenburg, konzentrierte sich in seiner Begrüßung auf die Bedeutung des Leistungssports. So würde sich die Idee des Leistungssports mit der liberalen Vorstellung einer fairen Gesellschaft gleichen. „Dabei sein ist alles, niemand sollte auf der Strecke bleiben. Gleichzeitig muss sich Leistung lohnen, muss anerkannt werden und die Gesamtleistung durch gutes Training für alle gesteigert werden“, so Brandenburg. Dr. Timm Kern, bildungs-, sport- und jugendpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion definierte zur Eröffnung der Fachvorträge die Ziele des Kongresses: „Heute wollen wir mit den Experten aus der Praxis , die bestehenden Rahmenbedingungen analysieren und weitere Handlungsoptionen anhand der Bedürfnisse von Sportlerinnen und Sportlern zu erkennen. Diese Überlegungen müssen von der täglichen Erfahrung geleitet und in der Praxis tauglich sein.“Zu den Referenten zählten der ehemalige Stabhochspringer und heute Direktor für Leistungssport des Landessportverbands Baden-Württemberg Günther Lohre, der Schulleiter des Wirtemberg-Gymnasiums in Stuttgart (Eliteschule des Sports und des Fußballs) Martin Bizer und die beiden Leistungsturnerinnen Kim Bui und Marie-Sophie Hindermann. So betrachtete Günther Lohre die Entwicklung des Sports in seinem Vortrag mit Besorgnis. In der heutigen Zeit müsse man für sauberen Spitzensport mehr und vor allem intelligenter und aufwendiger trainieren. Zu beobachten sei allerdings, dass es immer weniger Vereine gebe, die sich dem Spitzensport verschreiben. Stattdessen verkämen diese zu Reparaturwerkstätten für Volkskrankheiten mit angeschlossenen Fitnessstudios. Die Begeisterung und das Bewusstsein für Spitzensport und seine besonderen Bedürfnisse in der Gesellschaft wären weniger stark verankert in der Gesellschaft als noch vor einigen Jahren. Ähnliche Beobachtungen beschrieb der Schulleiter des Wirtemberg-Gymnasiums Martin Bizer. So würde die Integration der Leistungssportler in einen normalen Klassenverband zwar etliche Vorteile für Sportler und Mitschüler bieten – es sei jedoch immer schwieriger, die besonderen Bedürfnisse gegenüber anderen Schülern bzw. Eltern zu rechtfertigen. Dabei sei seine Schule primär für die schulische, nicht für die sportliche Förderung verantwortlich.
Die beiden abschließenden Vorträge der jungen Spitzensportlerinnen beleuchteten vor allem Probleme aus der Praxis. So beschrieb Marie-Sophie Hindermann vor allem die finanziellen Schwierigkeiten und die Herausforderung Schulunterricht und Training unter einen Hut zu bekommen. Kim Bui setzte ihren Schwerpunkt zeitlich später auf Studium und berufliche Karriere nach dem Sport. Im Anschluss an die Fachvorträge diskutierten die Teilnehmer in einer simulierten Plenardebatte den Antrag „Verbesserung der Rahmenbedingungen für studierende Leistungssportler“ der Jungen Liberalen. Dr. Timm Kern, MdL, fasste die Diskussionsergebnisse wie folgt zusammen: „Auch wenn Baden-Württemberg im Bereich Förderung des Leistungssports auf einem guten Weg ist, sehen wir noch weiteres Potenzial für Verbesserungen. Dazu gehört, die berufliche Entwicklung für Leistungssportler zu erleichtern, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Stellen bei Polizei, Lehramt, Landesverwaltung oder landeseigenen Unternehmen. Dies ermöglicht nach Beendigung der sportlichen Laufbahn einen nahtlosen Übergang in den Beruf. Zudem ist es für Leistungssportler wichtig, dass die Lern- und Studienbedingungen optimal an die Trainingserfordernisse angepasst werden. Schulen und Hochschulen des Landes bleiben aufgefordert, das nötige Verständnis und die entsprechende Flexibilität zu zeigen.“

Zu dem von der Universität Hamburg vorgestellten Gutachten, wonach der geplante Nationalpark Nordschwarzwald allein in der Säge- und Holzindustrie 670 Arbeitsplätze kosten werde, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion hat die Landesregierung stets davor gewarnt, dass sich ein Nationalpark Nordschwarzwald negativ auf Tourismus, Naturschutz und die Wirtschaftsunternehmen auswirken werde. Nun scheint es von den Hamburger Wissenschaftlern bewiesen, dass nicht nur 670 Arbeitsplätze wegfallen werden, sondern auch in der Region Nordschwarzwald eine Wirtschaftsleistung von rund 46 Millionen Euro pro Jahr verloren gehe. Dieser von der grün-roten Landesregierung geplante Nabu-Park ist wirtschaftlich unverantwortlich. Die FDP-Fraktion fordert die Landesregierung auf, ihre Finger von einem Nationalpark Nordschwarzwald zu lassen.“

Der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kritisiert die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Atomendlager Gorleben scharf:

“Niedersachsen erhebt die auf kommunaler Ebene so beliebte Sankt-Florianspolitik zum landespolitischen Primat. Damit riskieren sie das Scheitern des seit einem Jahr debattierten Neustarts bei der Endlagersuche. Eine fachliche Debatte wird so verhindert und der bestmögliche Endlagerstandort in Deutschland kann nicht gefunden werden.”  Einen Grund, Gorleben von vornherein auszuschließen, gibt es laut Rülke nicht.

Aus Sicht des Fraktionsvorsitzenden muss das Land auf diese einseitige Aufkündigung unverzüglich reagieren.

“Ich fordere den Ministerpräsidenten auf, unverzüglich das Gespräch mit der neuen Landesregierung in Niedersachsen zu suchen. Wenn diese bei ihrer einseitigen Aufkündigung des Konsenses bleibt, muss Herr Kretschmann ebenfalls einen Standort in Baden-Württemberg ausschließen, um so die Landesinteressen zu vertreten,” so Rülke abschließend.

Zur Meldung, wonach die FDP auf Bundesebene Fragezeichen hinter das Bahnprojekt Stuttgart 21 setze, erklärten der FDP-Fraktionsvorsitzende  Dr. Hans-Ulrich Rülke und der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Es mag ja für manche verlockend sein, aus dem anonymen Berliner Hintergrund Stuttgart 21 in Frage zu stellen. Bei S 21 liegt der Spielball jedoch im Feld der Projektpartner. Und das ist neben der Deutschen Bahn AG auch das Land Baden-Württemberg.

Überflüssige Meinungsäußerungen aus Berlin, die zu einer Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger führen, brauchen wir sicher nicht. Hier in Stuttgart wissen wir genau, dass Stuttgart 21 eine einmalige Chance für modernen Bahnverkehr, ökologisch nachhaltige Stadtentwicklung und dringend benötigten Wohnraum bedeutet. Der verkehrliche Nutzen ist offenkundig. Bei Stuttgart 21 werden Risiken im Vorfeld benannt und bewertet. Natürlich ist das manchmal auch ärgerlich, wie die jüngsten Fortschreibungen zeigen. Alle Projektpartner sind jetzt in der Pflicht, sich dynamisch und konstruktiv zu verhalten. Wir setzen auf die Verantwortung des Bahn-Aufsichtsrats. Die FDP-Landtagsfraktion ist unverändert von Stuttgart 21 überzeugt. Alle Versuche, die FDP in die Rolle des versuchten Projektaussteigers zu drängen, weisen wir entschieden zurück. Wir brauchen Stuttgart 21 für den Bahnverkehr der Zukunft genauso wie Baden 21, die Gäubahn und die Südbahn. Nach Jahren des Investitionsstillstands im Westen muss jetzt endlich energisch aufgeholt wer-den. Wer diese Chancen in den Wind schreibt, betreibt Verrat am Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg.“

Zur Äußerung von Umweltminister Untersteller (Die Grünen), dass der Werbespruch der Landesregierung „Wir können alles außer Hochdeutsch“ mit dem Zusatz „Windkraft können wir auch nicht“ ergänzt werden müsste, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Jahrelang haben Grüne und Rote der schwarz-gelben Landesregierung Versagen beim Ausbau der Windkraft vorgeworfen. Nun zeigt sich, dass die grün-rote Energiepolitik noch wesentlich weniger zu Stande bringt. Die Tatsache, dass im Jahre 2012 in Baden-Württemberg lediglich genau neun Windräder entstanden sind, belegt die ganze Tollpatschigkeit grün-roter Politik. Es zeigt sich, dass unter Winfried Kretschmann noch weniger Windräder gebaut werden, als unter Erwin Teufel. Nur hatte  Erwin Teufel zugegeben, dass er von Windenergie nichts hält.“

Zur Einschätzung von Verkehrsminister Hermann, dass das Bahnprojekt Stuttgart 21 ein noch größeres Desaster werde als der neue Berliner Flughafen, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Die Äußerungen des grünen Verkehrsministers sind haltlose und an den Haaren herbeigezogene Spekulationen. Damit verspottet Hermann die Projektförderpflicht des Landes. Es geht nicht, dass Kretschmann sich zum Projekt Stuttgart 21 bekennt und Hermann gleichzeitig solche Töne spuckt. Der Ministerpräsident muss Hermann entweder einen Maulkorb verpassen oder besser noch entlassen. Dieser Minister schadet den Landesinteressen, wo er geht und steht.“

Zur Berichterstattung der BILD-Zeitung, wonach am S21-Infotelefon im Ministerium eine offenkundige Gegnerin des Vorhabens agitiere, erklärten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Das Agitieren des grünen Verkehrsministers Hermann gegen Stuttgart 21 erinnert an blinden Eifer, um es milde auszudrücken. Offenbar wird eine erklärte Gegnerin ans S 21-Infotelefon gesetzt, um bei der Bevölkerung weiter zu agitieren. Das ist weder die Aufgabe eines Ministeriums noch der Ausdruck von Souveränität und Stil. Die Bürgerinnen und Bürger im Land haben zu Recht ein positives Bild von der Seriosität unserer Ministerien im Land. Das wird durch solches Verhalten empfindlich gestört. Es geht der grünen Amtsspitze offenbar um blinde Ideologieverbreitung unter Missachtung des Rechtsstaats. Hier wird offenbar ein ganzes Ministerium missbraucht und in Misskredit gezogen. Wir haben einen gültigen Vertrag zu S 21. Wir haben eine gültige Volksabstimmung. Und wir haben einen grünen Verkehrsminister, der den Rechtsstaat mit Füßen tritt und dem Land großen Schaden zufügt. Ein Ausstieg aus dem Projekt Stuttgart 21 ist für die Bahn wie auch für die weiteren Projektpartner vertraglich nicht möglich. Minister Hermann sollte nicht so tun, als gäbe es Alternativen zu Stuttgart 21, die man nur aus der Schublade ziehen müsse. Wenn er seiner Projektförderpflicht nicht endlich nachkomme, solle er sich überlegen, ob er mit dem Amt des Verkehrsministers die richtige Aufgabe übernommen hat.“

Nach den Worten von Rülke und Haußmann ist in diesem Zusammenhang die Arbeit des Turmforums und des Kommunikationsbüros Bahnprojekt Stuttgart – Ulm e.V. zu loben: „Die machen einen guten Job.“ Minister Hermann könne sich da eine Scheibe abschneiden, statt erhebliche Kapazitäten des Ministeriums gegen das Projekt zu verschleudern. 2,8 Millionen Besucherinnen und Besucher des Turmforums sind eine beeindruckende Zahl, die zeige, dass die Menschen im Land ein großes Interesse an Stuttgart 21 haben.

Zum von Kultusminister Stoch angekündigten Start von 87 weiteren Gemeinschaftsschulen zum Schuljahr 2013/14 sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion,  Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Start von gleich 87 weiteren Gemeinschaftsschulen kommt aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion zu schnell, ist unkoordiniert und rein ideologisch motiviert. Das Ministerium hätte zunächst Schulentwicklung, Lehrpläne und die Lehrerbildung klären müssen. Vor allem fordern wir erneut: Keine Bevorzugung der Gemeinschaftsschulen gegenüber anderen Schultypen.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende  Dr. Hans-Ulrich Rülke sagte anlässlich der Vorstellung der Klageschrift, mit der die FDP-Landtagsfraktion den Staatsgerichtshof anruft: „Mit dieser Klage versucht die FDP-Fraktion, die grün-rote Landesregierung zur Einhaltung der Landesverfassung zu zwingen und dem Parlament die Auskünfte zu geben, auf welche es einen durch die Landesverfassung gewährleisteten Anspruch hat.“ Zwar habe bereits die Klageankündigung der FDP die Landesregierung veranlasst, einen Teil der begehrten Auskünfte über die Kosten des ICC-Verfahrens nun doch kurz vor der Klageerhebung mitzuteilen. So habe der Finanzminister im Finanzausschuss nach eigenen Angaben auf Ratschlag eines Verfassungsrechtsexperten Mitte Januar nun zumindest einige Auskünfte erteilt. Rülke: „Dazugelernt hat der Finanzminister aber scheinbar nichts. Denn gleichzeitig werden von seinem Ministerium bereits die nächsten Anfragen nicht ausreichend beantwortet. Offenbar sind dem Finanzminister die zur Neckarpri GmbH gestellten Fragen unangenehm. Wir haben uns daher entschlossen, diese kurzfristig ebenfalls in die Klage einzubeziehen.“

Nach den Worten von Rülke ist die selbst auferlegte Transparenz der grün-roten Landesregierung jedenfalls dem Parlament gegenüber nichts als ein Lippenbekenntnis. „Tatsächlich werden dem Parlament in einer Art und Weise Informationen vorenthalten, wie es Baden-Württemberg in 60 Jahren wohl noch nicht erlebt haben dürfte“, so Rülke wörtlich.

Der rechts- und innenpolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll betonte die Bedeutung der parlamentarischen Auskunftsrechte, ohne die das Parlament seiner Kontrollfunktion gegenüber der Regierung im Rahmen der Gewaltenteilung nicht nachkommen könne. „Wenn die grün-rote Landesregierung die verlangten Auskünfte derart stur verweigert, bleibt letztlich nur die Beschreitung des Rechtswegs, damit der Staatsgerichtshof als dritte Gewalt der grün-roten Landesregierung sagt, welche Auskünfte sie dem Parlament zu geben hat“, sagte Goll.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Kirchberg führte aus, die Frage, ob Informationen über ein laufendes Schiedsverfahren grundsätzlich unter Hinweis auf laufendes Regierungshandeln verweigert werden könnten, sei bislang von der Rechtsprechung nicht entschieden. „Die Anrufung des Staatsgerichtshofes durch die FDP-Fraktion wird dazu beitragen, die gegenseitigen aus der Landesverfassung resultierenden Rechte und Pflichten der beteiligten Verfassungsorgane weiter zu präzisieren“, so Kirchberg zu den staatsorganisationsrechtlichen Auswirkungen des angestrengten Organstreitverfahrens. Und das objektive, schützenswerte Interesse der FDP-Fraktion an der Klärung dieser Frage bestehe auch nach der unter dem Druck der Klageankündigung erfolgten teilweisen Auskunftserteilung durch den Finanzminister fort.

Zur Antragsschrift und den damit gerügten Antworten:

I.    Auskunftsverweigerung unter Hinweis auf „laufendes Regierungshandeln“ (ICC-Schiedsklage)
Die FDP-Fraktion wollte von der Landesregierung unter anderem wissen (Drs. 15/2108, 15/2355):

•    wie sich die ursprüngliche Klagesumme der landeseigenen Neckarpri von 2,016 Mrd. € zusammensetzte,
•    ob und ggf. in welcher Höhe dem Land durch die nachträgliche Reduzierung der Klagesumme um 1,176 Mrd. € auf 834 Mio. € zusätzliche Kosten entstehen,
•    welche Kosten (insbesondere für Rechtsanwälte, Gutachter, Übersetzungen, Dolmetscher und Gerichtsgebühren) dem Land Baden-Württemberg bislang in Zusammenhang mit dem gegen die EDFI angestrengten ICC-Schiedsverfahren entstanden sind,
•    mit welchen weiteren Kosten die Landesregierung im Zusammenhang mit dem ICC-Schiedsverfahren rechnet.

Die Beantwortung dieser Fragen wurde von der Landesregierung mit dem Hinweis verweigert, die Schiedsklage sei laufendes Regierungshandeln, zu dem seitens der Landesregierung grundsätzlich keine Auskünfte erteilt würden.

    Offenbar ist sich die grün-rote Landesregierung der Angreifbarkeit ihrer Position bewusst. Nachdem die FDP-Fraktion ihre Klage im Dezember 2012 für Ende Januar 2013 angekündigt hat, erteilte der Finanzminister im Finanzausschuss Mitte Januar doch – nach eigenen Angaben auf Rat eines Verfassungsrechtsexperten – zumindest einen Teil der begehrten Informationen.

Die Antragsschrift stützt sich insoweit auf folgende grundlegenden Erwägungen:

•    Die gestellten Fragen beziehen sich bereits nicht auf Regierungshandeln, sondern auf Verwaltungshandeln, für welches bereits dem Grunde nach kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
•    Dies gilt umso mehr, als sich die gestellten Fragen auf die finanziellen Auswirkungen beschränken und etwa nicht die Prozesstaktik der Landesregierung ausforschen.
•    Gegenüber dem Parlament kann ein von der Landesregierung selbst vereinbartes Schiedsverfahren nicht geheimer sein, als ein ordentliches Gerichtsverfahren.
•    Die Landesregierung kann die Informations- und Kontrollrechte des Parlaments auch nicht durch möglicherweise ausdrückliche Vertraulichkeitsvereinbarungen bzgl. des (Schieds-)Gerichtsverfahrens beschneiden.
•    Jedenfalls ist die Begründung für die Informationsverweigerung auch nicht ausreichend, weil sie dem Parlament keine Prüfung ermöglicht, warum die Regierung hier in ihrem Kernbereich betroffen sein will.

II.    Auskunftsverweigerung durch „Missverstehen“ und Ausführungen zunicht gestellten Fragen (Neckarpri)

Die FDP-Fraktion fragte die Landesregierung außerdem (Drs. 15/2814, 15/2845):

•    Inwiefern ist der Landesregierung bekannt, warum der Bilanzabschluss der Neckarpri GmbH zum Ende des Geschäftsjahrs 2010/2011 zum 30. Juni 2011 bis zum Tage der Anfrage am 17.12.2012 nicht veröffentlicht ist?

Die Landesregierung antwortete hierauf, nachdem die Gesellschafter der Neckarpri GmbH den Jahresabschluss am 18.12.2012  festgestellt hätten, sei dieser am 21.12.2012 veröffentlicht worden.

    Demnach wurde der Jahresabschluss einen(!) Tag nach der Anfrage aufgestellt, nachdem zuvor fast 1 ½ Jahre seit dem Ende des Geschäftsjahres vergangen waren. Der Grund für die bislang nicht erfolgte Aufstellung des Jahresabschlusses, und die dann erfolgte Aufstellung in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Anfrage bleibt gänzlich unbeantwortet.

•    Auf welche rechtliche Grundlage stützt sich die Landesregierung hinsichtlich der bisherigen (Stand: 17.12.2012) Nichtveröffentlichung?
Und – in einer ergänzenden Anfrage – warum wurde die gesetzliche Aufstellungsfrist für den Jahresabschluss und den Lagebericht der Neckarpri GmbH zum Ende des Geschäftsjahres 2010/2011 zum 30. Juni 2011 massiv überschritten?

Hierzu führte die Landesregierung aus, die im Handelsgesetzbuch vorgegebenen Fristen für die Erstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses hätten wegen der Komplexität der erstmaligen Erstellung des Konzernabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) bei der Neckarpri GmbH nicht eingehalten werden können.
Bzgl. der ergänzenden Frage verwies die Landesregierung ausschließlich auf die vorstehend erteilte Antwort.

    § 264 Abs. 1 HGB sieht vor, dass der Jahresabschluss innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres aufzustellen ist. Ist der Jahresabschluss ein Jahr nach Abschluss des Geschäftsjahres noch nicht veröffentlicht, sehen §§ 325 Abs. 1 Satz 2, 335 HGB die Verhängung eines Ordnungsgeldes durch das Bundesamt für Justiz zwischen 2.500 € und 50.000 € vor, wodurch der Gesetzgeber zum Ausdruck bringt, dass es sich um einen massiven Gesetzesverstoß handelt.

    Hier räumt die Landesregierung – wenn auch verklausuliert – einen Gesetzesverstoß ein und versucht diesen mit einer angeblich komplexen Konzernstruktur zu rechtfertigen.

    Worin diese Komplexität zu sehen ist, wird in keiner Weise erkennbar. Es ist im Gegenteil kaum eine einfachere Gesellschaftsstruktur denkbar als vorliegend, wo es sich um eine 100%-Gesellschaft des Landes handelt, die ausschließlich einen 100%-Anteil einer Beteiligungsgesellschaft hält, die wiederum ausschließlich das Aktienpaket des Landes an der EnBW verwaltet. Aber selbst wenn es sich um eine komplexe Konzernstruktur handelte, wäre dies kein Grund für eine derart massive Fristüberschreitung, denn auch Großkon-zerne haben sich an die Fristen zu halten und tun dies auch. Selbst tatsächlich komplexe Konzernstrukturen rechtfertigen eine derart gravierende Fristüberschreitung nicht.

    Es wären auch zumindest Darlegungen dazu erforderlich gewesen, worin die besondere Komplexität besteht. Durch den lediglich floskelhaften Hinweis auf eine nicht erkennbare Komplexität kann das Parlament nicht entscheiden, ob es sich mit der Antwort zufrieden gibt oder weitere Schritte veranlassen muss.

    Mit der ergänzenden Frage nach dem Grund der massiven Fristüberschreitung musste der Landesregierung spätestens klar sein, dass eine Erläuterung der zeitlichen Abläufe bei der Beantwortung erforderlich war.

•    Seit wann ist der Landesregierung das Ergebnis eines von der Neckarpri GmbH in Auftrag gegebenen Werthaltigkeitstests bzgl. des EnBW-Anteils des Landes bekannt?

Antwort: Die Bestätigung der Richtigkeit dieses Tests erfolgte am 22.10.2012 durch einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der mit der Prüfung der Jahresabschlüsse beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

    Auf die gestellte Frage nach der Kenntniserlangung der Landesregierung wird in der Antwort überhaupt nicht eingegangen, so als ob die Antragsteller danach gefragt hätten, wann die Richtigkeit des Ergebnisses bestätigt worden sei. Mit der tatsächlich gestellten Frage hat die Antwort der Landesregierung schlicht nichts zu tun.

Die Motivation der Landesregierung, die gestellten Fragen nicht beziehungsweise nur ausweichend zu beantworten, sind der FDP-Fraktion nicht bekannt. Gerade die Nichtbeantwortung der letzten Frage legt aber nahe, dass die Landesregierung den dortigen Werthaltigkeitstest entweder verspätet in Auftrag gegeben hat, was die Komplexität der Konzernstruktur als Begründung für die gravierende Fristüberschreitung weiter in Frage stellte und eher an ein Versäumnis der Landesregierung denken ließe. Oder der Werthaltigkeitstest wurde zeitnah nach Abschluss des Geschäftsjahres in Auftrag gegeben. Dann liegt es nahe, dass die Landesregierung lange vor der Aufstellung des Jahresabschlusses, möglicherweise sogar vor Erhebung der ICC-Schiedsklage – Kenntnis von dessen Ergebnis hatte. Dann schlösse sich die Frage an, warum trotz dessen Kenntnis zunächst eine Klageforderung von über 2 Mrd. € erhoben wurde.

„Das Informationsinteresse des Parlaments am Verhalten der grün-roten Landesregierung hinsichtlich der obigen Vorgänge ist mit Händen greifbar“, so Rülke abschließend.

Zur Kritik von Ministerpräsident Kretschmann an der geplanten Strompreisbremse von Bundesumweltminister Altmaier sagte der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Typisch ist für die Grünen, dass es sie nicht interessiert, ob Wirtschaft oder Verbraucher die Energiepreise noch bezahlen können. Altmaiers Überlegung einer Deckelung ist völlig berechtigt. Zumal weder der Leitungsausbau noch die Speicherkapazitäten in Deutschland auf einen uferlosen Ausbau der Sonnen- und der Windenergie eingerichtet sind. Offensichtlich geht es Herrn Kretschmann nur um die Interessen seiner eigenen Klientel der neugrünen Ökokapitalisten”, so Rülke  wörtlich.

Zur Kritik von Verkehrsminister Hermann an der Informationspolitik der Bahn im Zusammenhang mit dem Bahnprojekt Stuttgart 21 sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion  Dr. Hans-Ulrich Rülke und der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Minister Hermann geht es nur darum, die Informationen aus dem Datenraum an die Presse weitergeben zu können. Schon bisher war dem Verkehrsminister jedes Mittel Recht, das Projekt zu sabotieren. Wenn er nun fordert, alle Informationen frei Haus geliefert zu bekommen, dann kann die Bahn alles auch gleich ins Internet stellen. Dann wäre wenigstens gewährleistet, dass diese Informationen nicht in der Interpretation von Herrn Hermann veröf-fentlicht würden.
Im Übrigen hat Bahnvorstand Dr. Kefer bei seinem Besuch bei den Landtagsfraktionen erläutert, dass der Aufsichtsrat einen umfangreichen Fragenkatalog gestellt hat. Die Bahn wird diese Fragen ausführlich beantworten und diese aber zunächst dem Aufsichtsrat zur Verfügung stellen. Es ist auch nachvollziehbar, dass zunächst der Aufsichtsrat darüber informiert wird. Statt darüber zu lamentieren, sollte der Verkehrsminister bei Stuttgart 21 eine konstruktive Zusammenarbeit an den Tag legen. Bereits bei der Regierungsbefragung am Mittwoch im Landtag hat der Verkehrsminister seine ablehnende Haltung zum Projekt zum Ausdruck gebracht. Wir brauchen einen Verkehrsminister in Baden-Württemberg, der bei diesem Projekt einen partnerschaftlichen Dialog pflegt und nicht immer „beleidigte Leberwurst“ spielt. Hermann vermittelt den Eindruck, dass er  alles dafür tut, das Projekt S 21 immer mehr hin-auszuzögern.“

In einer Landtagsdebatte mit dem Titel „Ländlichen Raum nicht ausgrenzen“ sagte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Friedrich Bullinger:

„Bisher war es politischer Konsens, die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen im ländlichen Raum gegenüber den Ballungszentren zu sichern. In Baden-Württemberg ist dies in der Vergangenheit hervorragend gelungen. Die strukturelle Ausgeglichenheit zwischen ländlichen Räumen und urbanen Zentren ist gegenüber allen anderen Bundesländern ein Alleinstellungsmerkmal. Dank der hervorragenden Strukturpolitik für den ländlichen Raum durch die Vorgängerregierungen haben wir ein Wirtschafts- und gesellschaftspolitisches Juwel geschaffen, das in Deutschland einzigartig ist. Schon frühzeitig wurde erkannt, dass man in einem High-Tech-Land kein Bauernministerium braucht, sondern ein Ministerium für den ganzen ländlichen Raum. Der ländliche Raum ist Wirtschafts- und Erholungsraum und ein Garant für die Stabilität des ganzen Landes. Der ländliche Raum muss daher im Blickfeld der Landespolitik bleiben. Er ist mehr als eine Ausgleichsfläche für Naturschutz, sondern eine Region mit großer Bedeutung als Wohn- und Wirtschaftsstandort.

Über den Naturschutz und die Landwirtschaft hinaus prägen eine gute Verkehrs- und Infrastruktur, ein breites Bildungsangebot und qualitativ hochwertige Arbeitsplätze die Attraktivität des ländlichen Raums in Baden-Württemberg. Die grün-rote Landesregierung setzt diese Errungenschaften mit ihrer destruktiven Politik aufs Spiel. Die FDP fordert deshalb wieder mehr politisches Engagement zugunsten des ländlichen Raums. Gleiches gilt für die Förderung der Ansiedlung von Firmen. Der ländliche Raum verlangt verlässliche Rahmenbedingungen und keine ideologische Klientelpolitik.

Freizeit, Wohn- und Erholungswerte sind wichtige Faktoren für Standortentscheidungen.
Die strukturellen Entwicklungsaufgaben sind ohne Hilfe im Rahmen der städtebaulichen Erneuerungsprogramme von den Städten und Gemeinden nicht zu bewältigen. Der Mittelstand, die kleinen und mittleren Unternehmen sind Träger des Beschäftigungserfolgs und brauchen weiter die Unterstützung in der Wirtschaftspolitik. Existenzgründungen und Betriebsübernahmen verdienen deshalb im ländlichen Raum besondere Unterstützung.

Ich fordere daher einen Ausbau des ELR-Programms und eine praktikable Handhabung, keine falsch verstandenen ökologischen Behinderungsvorschriften sowie eine Neuauflage und Neuausrichtung des Existenzgründungs und –übernahmeprogramms durch das Rest-Wirtschaftsministerium beim Finanzminister. Die klassische Landwirtschaft trägt den ländlichen Raum mit. Wir brauchen daher auch in Zukunft eine Landbewirtschaftung mit wettbewerbsfähigen Betrieben. Wir dürfen diese nicht nur als Landschaftspfleger für Erholung suchende Großstädter betrachten.

Die FDP tritt ein

–     für die Stärkung der Eigenverantwortung statt der Bevormundung von Land-                 wirten, Handwerkern, Mittelständlern und Gastronomen.
–     für weniger Bürokratie statt immer mehr Auflagen,
–     für Marktöffnung statt Marktabschottung,
–     für Fachlichkeit statt Ideologie,
–     für Ökologie und Ökonomie.

Die Zahlen sprechen für sich. Während man in den 70-er Jahren noch von ‚Armenhäusern‘, vom ‚württembergisch-badischen Sibirien‘ sprach, haben wir heute bundesweit die niedrigsten Arbeitslosenzahlen, zum Beispiel in Oberschwaben und in Hohenlohe-Franken.
Durch eine vorausschauende Wirtschafts- und Strukturpolitik, durch ein einmaliges ELR-Programm, durch Städtebausanierungsmaßnahmen, eine Bildungsoffensive mit vielen beruflichen Gymnasien in ländlichen Räumen, mit einem Netz von Hochschul- und Hochschulaußenstellen, insbesondere durch die flächendeckende Einrichtung von dualen Hochschulstandorten und Außenstellen von Fachhochschulen, ist es gelungen, dass Baden-Württemberg einmalig ist und an der Spitze steht.

Infolge der Vernachlässigung des ländlichen Raums durch die neue Landesregierung ist die Attraktivität Baden-Württemberg als Wirtschaftsstandort gefährdet. Wie grün-rote Politik gegen den ländlichen Raum ausschaut, ist zu beobachten bei

1.    einer falschen Schulpolitik, die zusammen mit der demographischen Entwicklung nicht kurz-, aber mittel- und langfristig zu einem beschleunigten Schulortsterben auf dem Lande führen wird und damit die Attraktivität der blühenden Gemeinden im Land schädigt. Das ist eine Politik für das Lieblingskind Ganztags- und Einheitsschulen,  gegen die anderen Schulformen und vor allem eine Politik auf Kosten der Berufsschulen. Das ist ein Schlag gegen die duale Ausbildung in den ländlichen Räumen.

2.    einer Wohnungspolitik, die die Ballungszentren und damit den Trend der Urbanisierung verstärkt. Sie ist gegen den ländlichen Raum gerichtet (Abitur im ländlichen Raum, Studium in der Metropole und keine Rückkehr in den ländlichen Raum).

Wenn Minister Bonde erklärt, dass die Ausweisung neuer Wohngebiete in ländlichen Räumen nicht mehr zeitgemäß sei, legt er Knüppel in den Weg aufstrebender Landgemeinden.
Selbstverständlich gilt Innenentwicklung vor Außenentwicklung, aber attraktive Landgemeinden müssen auch noch wachsen können und Unternehmer, die etwas unternehmen wollen, brauchen Gewerbegebiete.

Die übertriebene Polizeireform der Landesregierung, die wie die entsprechende Reform in Bayern laut  Aussage des Präsidenten der Polizeigewerkschaft Bayerns und SPD-Landtagsabgeordneten Schneider ein Flop werden wird, geht ebenfalls auf Kosten der ländlichen Regionen ( z. B. Abbau Polizeischule Wertheim).

Verkehrsadern sind Lebensadern. Dies stellt die Entwicklung in den letzten 30 Jahren z.B. entlang der A 6 zwischen Heilbronn und Nürnberg eindrücklich dar. Wer eine Verkehrspolitik wie der Verkehrsverhinderungsminister Hermann betreibt, bis hin zur Ausdünnung des Schienen-Personen-Verkehrs, schwächt und schadet der ländlichen Entwicklung.

Die Chancen des ländlichen Raums durch die Energiewende sind sehr gut, sie dürfen allerdings nicht übers Knie gebrochen werden. Mit seinen Schnellschüssen bei der Windkraftpoli-tik in Baden-Württemberg missbraucht der Energieminister den ländlichen Raum und schadet dem  Erholungs- und Tourismusland Baden-Württemberg. Ja zur Windenergie, aber bitte in Form von Windparks und besser abgestimmt mit Möglichkeiten der Energiespeicherung. Nicht wie jetzt, wo man versucht, die Bürgermeister gegenseitig auszuspielen, um schnell eine Effekthascherei für grüne Argumente zu finden.

Die FDP-Landtagsfraktion fordert eine Beendigung der Politik gegen den ländlichen Raum. Ich wiederhole meine Forderung bei der Landespressekonferenz vom 23. August 2012, dass  die Landesregierung im Staatsministerium eine Stabsstelle für die Querschnittsaufgaben zur Entwicklung und Sicherung der Attraktivität des ländlichen Raums in Baden-Württemberg einrichten soll. Wir brauchen dazu keine neuen Personalstellen, sondern hochqualifizierte Mitarbeiter aus den betroffenen Ministerien, die ein Gesamtkonzept erstellen und die Einzel-ressorts so koordinieren, dass die bisherige erfolgreiche Politik für den ländlichen Raum endlich fortgeführt wird. Politik für den ländlichen Raum muss Chefsache werden, Herr Ministerpräsident Kretschmann.“