CDU drückt sich um Entscheidung zugunsten von schwer kranken Menschen – Zum Nein der Südwest-CDU gegen Heroin auf Rezept für schwer Suchtkranke sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll:

„Die Evaluation der Modellversuche – unter anderem in Karlsruhe – hat eindeutig die Überlegenheit der kontrollierten Abgabe von Heroin an Schwerstabhängige gegenüber der Methadonsubstitution aufgezeigt. Wer jetzt immer weitere Untersuchungen verlangt, drückt sich um eine Entscheidung zugunsten schwerstabhängiger, von sozialem und gesundheitlichem Elend betroffener Menschen.“Hans Ilg, Pressesprecher

Schon der Kindergarten muss fördern und fordern / Modell Finnland als Beispiel – FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dieter Kleinmann, sagte: „Damit möglichst viele Kinder schulreif werden, sollten sie im Kindergarten gefördert und gefordert werden.

Sollten einige Kinder dies nicht schaffen, so muss das Modell Finnland herangezogen werden. Hier werden Schülerinnen und Schüler mit Lernschwächen in den Klassen eins und zwei gesondert unterrichtet, um sie dann wieder in Klasse drei in den normalen Unterricht zu integrieren.“ Hans Ilg, Pressesprecher

Richard Drautz: Der deutsche Weinbau braucht im Gegensatz zur EU keine Reform – „Wir fordern eine klare Unterscheidung zwischen industrieller Weinproduktion und landwirtschaftlicher Weinbereitung. Innerhalb der Europäischen Union sollen weniger Mittel für Destillationsmaßnahmen und mehr Mittel für die Verbesserung der Erfassungs- und Vermarktungsstrukturen sowie die Verbraucherinformationen eingesetzt werden.“ Dies sagte die Landtagsabgeordnete Monika Chef, Sprecherin für Weinbau der FDP/DVP-Landtagsfraktion, auf einem Kongress der Liberalen zur EU-Weinmarktordnung im Stuttgarter Landtag.

Staatssekretär Richard Drautz sagte, zentrales Ziel einer Reform der EU-Weinmarktordnung „muss die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Weinbaus gegenüber Drittländern sein“. Allerdings, so Drautz, brauche der deutsche Weinbau im Gegensatz zur EU keine Reform. „Wenn Zustimmung unserereits gewünscht wird, dann kann dies nur geschehen, wenn keine Nachteile für den deutschen Weinbau entstehen.“Nach den Worten von Monika Chef ist Baden-Württemberg eines der großen Weinbauländer in Deutschland. Von einer Gesamtproduktion von neun Millionen Hektoliter Wein werden im Südwesten 2,3 Millionen Hektoliter produziert. Dabei sei die Zielrichtung eine konsequente Qualitätssteigerung und Verbesserung des Wettbewerbs im internationalen Vergleich. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion kritisiert jedoch die von der EU-Kommission angestrebte Reform der EU-Weinmarktordnung. Die Kommission schlägt vor, mehr Mittel für die Rodung von Rebland zur Verfügung zu stellen, um damit Überschüsse, die hauptsächlich in den Mittelmeerländern produziert werden, zu beseitigen. „Damit wird die Situation auf dem EU-Weinmarkt keinesfalls verbessert“, sagte Chef. Es werde im Gegenteil ein System zementiert, das seit Jahren Ag-rarmittel in Millionenhöhe verschlingt. So produzierte die EU im Jahr 2005 einen Ü-berschuss von 27 Millionen Hektolitern, der zu Industriealkohol verarbeitet wurde. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion fordert nach den Worten von Chef eine grundlegende und zukunftsfähige Reform der Weinmarktordnung und eine Nachverhandlung über die Einfuhr von Weinen aus Übersee.Einer der Gründe für die massive Überproduktion ist die verzerrte Wettbewerbssituation. So hat die EU vor allem bei den Handelverträgen mit den USA die so genannten fraktionierten Weine zugelassen. Diese werden mit Verfahren erzeugt, die in Deutschland eindeutig verboten sind – beispielsweise das Auflösen des Weins in seine Bestandteile. Versäumt wurde auch festzulegen, dass auf dem Weinetikett die fragwürdigen Verfahren zumindest beschrieben sind. „Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wie der Wein, den sie erworben haben, hergestellt ist – wir brauchen nicht nur Wahrheit im Wein, sondern auch auf dem Weinetikett“, so Chef. Der deutsche Weinbauverband habe dieses Weinabkommen zu Recht als Niederlage für die europäischen Winzer und Verbraucher bezeichnet.Die Gründe für die Weinüberschüsse seien neben den Wettbewerbsverzerrungen auch hausgemacht. Chef: „Vor allem die Weinbauregionen, die keine Qualitäts- und Marketingstrategien verfolgen und fast ausschließlich möglichst große Mengen pro-duzieren, erzeugen enorme Überschüsse, die wiederum mit EU-Mitteln beseitigt werden. Die Beihilfen der EU zur Anreicherung des Weines mit Mostkonzentraten haben zu einer zusätzlichen Produktionsausweitung geführt.“ So biete die Kommission jetzt an, weitere 2,4 Milliarden Euro für die Rodung von 400 000 Hektar Rebland zur Verfügung zu stellen. „Wenn jetzt die EU auf die offensiven Produktions- und Vermarktungsstrategien der Weinbauregionen in Übersee mit einer Ausweitung der Zuschüsse reagiere, ist dies der falsche Weg“, so Monika Chef. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion fordert:• Weniger Bürokratie – das Weinrecht darf nicht noch komplizierter gestaltet werden als es ist. • Mehr Übertragung von Entscheidungskompetenzen von der nationalen auf die regionale Ebene. • Ziel einer Reform muss sein: Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Weinproduzenten zu verbessern, die Reputation der europäischen Qualitätsweine zu stärken und wieder Anteile auf den Weltmärkten zu gewinnen. Zu Gast auf dem Kongress der FDP/DVP-Landtagsfraktion waren neben den rund 180 Gästen aus der Weinmarktbranche auch zwei württembergische Weinköniginnen und zwei Prinzessinnen: die erste württembergische Weinkönigin Martha Knobloch, geb. Gohl und die amtierende Hohenloher Weinkönigin Katharina Bort mit den Prinzessinnen Larissa Kappeler und Lena Weibrecht. Es referierten Monika Chef, Dr. Konrad Rühl (Ministerium für Ernährung und Ländli-hen Raum), Dr. Erik Schweickert (Justus-Liebig-Universität/Forschungsanstalt Gei-senheim), Dr. Markus Klingler (Europäische Kommission), Präsident Gerhard Hurst (Badischer Weinbauernverband), Präsident Hermann Hohl (Weinbauernverband Württemberg) und Richard Drautz (Wirtschaftsministerium).

Stufenweise Erhöhung der Zuschüsse ab dem Jahr 2008 – Die Fraktionen von CDU und FDP/DVP haben sich darauf verständigt, die bereits im Koalitionsvertrag festgelegte stufenweise Erhöhung der Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft ab dem Jahr 2008 nun konkret einzuleiten. Im Jahr 2008 sollen die Mittel für die Privatschulförderung um 1,4 Millionen Euro erhöht werden, ab 2009 um 4,2 Millionen Euro. Dies teilten der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Mappus MdL, und der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Urich Noll MdL, mit.

Die Finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP, Heiderose Berroth MdL, und der Bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Volker Schebesta MdL, sagten: „Wir halten unsere Zusage ein, die wir den Schulen in freier Trägerschaft gegeben haben, die Förderung stufenweise anzuheben. Unser Ziel bleibt, dass die staatlichen Zuschüsse in der Endstufe in jeder Schulart die Höhe von 80 Prozent der Kosten der Schüler im jeweiligen Bereich des öffentlichen Schulwesens erreichen. Das von den Koalitionsfraktionen gemeinsam mit den Schulen in freier Trägerschaft entwickelte Bruttokostenmodell dient damit nicht nur als Berechnungsgrundlage für die Privatschulfinanzierung, sondern wir erhöhen auf dieser neuen Grundlage auch die Zuschüsse.“ CDU und FDP: Höhere Zuschüsse auf Grundlage des Bruttokostenmodells für Privatschulen

FDP/DVP-Landtagsfraktion lässt nur bei Schulaufsicht größere Veränderungen zu – Baden-Württemberg darf nach Auffassung der FDP/DVP-Landtagsfraktion im Bemühen um die bürger- und kundenfreundlichste Verwaltungsstruktur nicht nachlassen. Das sagte der innenpolitische Sprecher Hagen Kluck bei der Landtagsdebatte über den Evaluierungs-Bericht der Landesregierung. „Man kann den Bericht drehen und wenden wie man will: Insgesamt ist die Eingliederung staatlicher Behörden in die Landrats- und Bürgermeisterämter eine Erfolgsgeschichte“, so der Reutlinger Abgeordnete. Grundsätzliche strukturelle Änderungen seien nicht erforderlich, sondern allenfalls Feinjustierungen.

Die FDP/DVP-Landtagsfraktion werde solchen Feinjustierungen in den Bereichen Forst, Flurneuordnung und Vermessung zustimmen. „Wichtig ist, dass es beim Ein-heitsforstamt bleibt, dass beim Holzverkauf mittelständische Säger nicht benachteiligt werden, dass es vernünftige Kooperationslösungen bei den Flurneuordnern gibt und gleichzeitig die Verlagerung von Aufgaben auf öffentlich bestellte Vermesser schneller vorankommt“, betonte Hagen Kluck. Ihm hätte auch bei der Schulverwaltung eine Feinjustierung gereicht. Aber hier seien die Landratsämter, bei denen es mit der Umsetzung der Reform Probleme gegeben habe, leider nur halbherzig und viel zu spät auf die Möglichkeit von Kooperationslösungen eingegangen. Leidtragende seien jetzt die Kreise, bei denen auch im Schulbereich alles funktioniere.„Als Liberale wollen wir keinen zu seinem Glück zwingen“, sagte Kluck. Wenn Kultusministerium, Verband Bildung und Erziehung und GEW sich in seltener Einigkeit eine Rückkehr zur eigenständigen Schulverwaltung wünschten, werde die FDP/DVP-Fraktion das passieren lassen. Die gute Zusammenarbeit mit der Jugend-hilfe und den Sozial- und Gesundheitsämtern müsse aber weitergeführt werden. Zahl und Standorte der künftigen Schulämter seien im Benehmen mit den Kreisen festzulegen. Bei einer Neustrukturierung dürfe auch die mittlere Ebene nicht ganz ausgeklammert werdenAuch eine künftig wieder eigenständige Schulverwaltung dürfe die Schulen nicht an der kurzen Leine führen, so Hagen Kluck. Es gehöre zu den liberalen Grundüberzeugungen, dass größtmögliche Eigenständigkeit, eigenverantwortlich zu nutzender pädagogischer Gestaltungsspielraum und Wettbewerb der Schulen untereinander Voraussetzungen für die weitere Steigerung von Qualität und Leistungsfähigkeit im Bildungsbereich sind. „Für diesen Wettbewerb sind Schulen in freier Trägerschaft besonders wichtig“, sagte Kluck, „die darf man nicht am langen Arm verhungern lassen, sondern die muss man nach Kräften fördern.“ Deshalb werde der Einstieg ins Brutto-Kosten-Modell jetzt mit dem Nachtragshaushalt erfolgen.

FDP-Initiative: Kohlendioxid-Ausstoß soll auf 120 Gramm pro Kilometer begrenzt werden – Der umweltpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dieter Ehret, sagte in einer Landtagsdebatte mit dem Thema „CO-2 Ausstoß im Land halbieren – Zukunft sichern und Arbeitsplätze schaffen“ unter anderem:

„Klimaschutz ist das zentrale globale umweltpolitische Thema. Für die FDP/DVP-Landtagsfraktion ist es das Ziel, die Kohlendioxid- Emissionen in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2020 um 30 Prozent zu reduzieren. Das sind realistische Zahlen, die jedoch von allen große Anstrengungen erfordern. Natürlich ist der Verkehrsbereich einer der großen Kohlendioxid-Emittenten. Aber, wie wir alle wissen, ist Mobilität ein Grundbedürfnis der Menschen. Mobilität ist vor allem in Baden-Württemberg ein wesentlicher Standortfaktor. Mobilität muss in Verantwortung für die künftigen Generationen in unserem Land gestaltet werden. Deshalb werden wir mit Verboten nur wenig erreichen. Wir setzen auf Technologie und Innovation. Natürlich sind die Automobilhersteller gefordert – ich nenne beispielsweise den Hybridantrieb und die Brennstoffzelle.Ich erinnere daran, dass der Umweltausschuss auf Grund eines Antrags der FDP-Fraktion beschlossen hat, die Begrenzung des CO2 – Ausstoßes der Automobile auf 120 Gramm CO2 pro Kilometer festzuschreiben. Ich will hier noch einmal betonen, dass wir diese Initiative sowohl zum Wohle der Umwelt als auch im Interesse der Automobilunternehmen und deren Mitarbeiter gestartet haben. Das Thema des Antrags ist ja auch Arbeitsplätze zu schaffen, weil wir wollen, dass durch den Export von umweltfreundlichen Technologien und Produkten Arbeitsplätze im Land erhalten und weitere geschaffen werden. Und diese Initiative hat Wirkung gezeigt.Es ist eine von der FDP seit langem aufgestellte Forderung, den Kraftstoffverbrauch zu besteuern und in der Mineralölsteuer zu integrieren. Die Bundesregierung eiert auch bei diesem Thema. Zeitungen sprechen von Kfz-Chaos. Es kann doch umweltpolitisch keinen Sinn machen, wenn Minister Tiefensee nun plötzlich wieder anbietet, anstelle der Besteuerung nach CO-2-Ausstoß die bisherige Regelung als Wahlmöglichkeit zu erhalten. Mit dem gestern im Landtag verabschiedeten Wärmegesetz haben wir gezeigt, wie wir uns Klimaschutz und CO2-Einsparung vorstellen. Was Berlin angeht so frage ich mich, warum braucht die Bundesregierung so lange, um endlich eine bundeseinheitliche und auch von der Bevölkerung akzeptierte Gesetzgebung zu Stande zu bringen. Mit Verboten und überzogenen Forderungen bestimmt nicht. Doch zurück zum Land. Der Flughafen Stuttgart wird der dritte Verkehrsflughafen in Deutschland sein, der ab April 2008 die Landegebühren am CO2-Ausstoss orientieren wird. Minister Tiefensee hat Stuttgart dafür gelobt. Die Landesregierung hat Zustimmung signali-siert. Wir unterstützen dies ausdrücklich. Stichwort Tempolimit – eine zentrale Forderung von SPD und Grünen. Die FDP-Fraktion fordert schon seit langem die Errichtung von Verkehrsleitsystemen, und zwar in größerem Umfang zur Verflüssigung und Optimierung des Verkehrs. Hier liegt nach Meinung aller Experten das eigentliche Potential zur Minderung des CO2-Ausstosses. Die Autobahnen des Landes sind nahezu vollständig mit Tempolimits belegt. Die wenigen freien Strecken bringen den Klimaschutz nicht voran. Viel wichtiger wäre es, die täglichen Staus zu minimieren. Für unsere Fraktion ist es auch unter den Gesichtspunkten des Klimaschutzes wichtig, dass wir möglichst viele Menschen und Güter in die Züge bringen. Wir erwarten auch von der Bahn, dass sie durch optimale Netze und Verbindungen Inlandsflüge überflüssig macht.Warum bietet die Lufthansa überhaupt noch Flüge von Stuttgart nach Frankfurt an?Zum Thema Schiene nenne ich hier die Projekte Stuttgart 21 mit der Schnellbahntrasse Ulm-Wendlingen und Baden 21, das 3. und 4. Gleis im Rheintal. Beide sind für uns gleichwertig. Die Realisierung dieser Projekte ist wichtig im Sinne des Klimaschutzes.Eine Verlagerung des Güterverkehrs im Rheintal von der A 5 auf die Schiene wäre ein we-sentlicher Schritt zur Minderung des CO2-Ausstosses in diesem Raum. Aber die Trassen müssen menschen- und umweltverträglich gebaut werden, ohne Wenn und Aber.Im Rheintal steht der Mensch bei den bisherigen Planungen ganz hinten. Dies dürfen wir so nicht zulassen. Hier muss das Land, hier müssen wir alle den Betroffenen die volle Unterstützung geben.Es gibt von der Opposition auch Vorschläge, die wir von Seiten der FDP-Landtagsfraktion mittragen. Dies gilt für die Lkw-Maut auf Bundesstraßen für die Absenkung des CO2 Aus-stosses der Automobile und ebenso für die Abschaffung der Kfz-Steuer und deren Umle-gung auf die Mineralölsteuer. Klimaschutz ist ein globales Problem. Eine europaweite Kerosinbesteuerung sowie die jüngst von der EU-Kommission vorgeschlagene Einbeziehung des EU-Flugverkehrs in den Handel mit Emissionsrechten sind für uns sehr wohl akzeptabel, wenn dadurch keine Wettbewerbs-nachteile im Weltflugverkehr entstehen. Klimaschutz muss global betrachtet werden. Es ist ökologischer Unsinn, wenn wir in Deutschland über das EEG die Verwendung von Palmöl fördern, wenn für dessen Produktion Regenwälder abgeholzt werden. Ein Fehler des EEG ist auch, dass zu wenig auf Energieeffizienz der Energieträger gesetzt wird. Dies alles ist aber Aufgabe der Bundesregierung. Anstelle zu fordern, das Land solle mit entsprechenden Bundesratsinitiativen tätig werden, sollten zumindest die Kollegen der SPD-Fraktion auf ihre eigenen Kollegen in der Bundesregierung einwirken, dass dort endlich etwas geschieht. Wie eine sachliche Politik im Sinne der Umwelt und für die Bürger macht wird, kann die Bundesregierung in Baden-Württemberg lernen.

Eingriffe des Staates in Bürgerrechte sind auf Minimum beschränkt worden – Der umweltpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dieter Ehret, sagte in einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare-Wärme-Gesetz-EWärmeG)“ unter anderem:

„Nirgends lassen sich Ökologie und Ökonomie so gut vereinen wie im Energiesektor. Der Bereich elektrische Energie ist durch das EEG abgedeckt. Wir haben nun den ebenso wichtigen Part Wärme angepackt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf un-terstreicht die Koalitionsregierung von CDU und FDP, dass das Land Baden-Württemberg nicht nur im Bereich der Wirtschaft, Bildung und Tourismus, sondern auch im Umweltbereich eine Spitzenposition unter den Bundesländern einnimmt. Es ist auch gut, dass wir viele Impulse für die Gesetzgebung auf Bundesebene geben, was offensichtlich auch höchst nötig ist. Das Wärmegesetz, über das wir heute abschließend beraten wollen, ist ein gutes Gesetz. Die FDP-Fraktion hatte bereits vor der abschließenden Beratung im Ministerrat Gelegenheit, intensiv an der Ausgestaltung des Gesetzentwurfs mitzuwirken. Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Eingriffe des Staates in die Rechte der Bürger auf ein Minimum begrenzt werden. Wir haben eine Gleichbehandlung von Bürger und Staat erreicht. Wir haben erreicht, dass der Bürger nicht nur einseitig verpflichtet wird, erneuerbare Energien einzusetzen, sondern dass er auch einen Strauss von Alternativen zur Verfügung hat, die dem Einsatz von erneuerbaren Energien gleichwertig sind. Bewusst haben wir Ausnahmen und Härtefälle vorgesehen. Bewusst haben wir beim Vollzug des Gesetzes auf große Bürokratie verzichtet. Mit dem Wärmegesetz wollen wir zeigen, wie wir Umweltpolitik verstehen. Umweltpolitik bedeutet für uns: Wir wollen Umweltpolitik mit dem Bürger und nicht gegen ihn betreiben. Die FDP-Landtagsfraktion ist überzeugt, dass die Umsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs ein wesentlicher Schritt ist für mehr Klimaschutz und mehr Umweltschutz im Land.Die bisherigen Programme auf Bundes- und Landesebene haben vor allem dort gegriffen, wo es um bessere Wärmedämmung oder bessere Brennwerttechnik ging. Wir gehen heute einen großen Schritt weiter. Wir betrachten die Energieeinsparung in den Gebäuden in ihrer Gesamtheit. Wir verbinden den Einsatz erneuerbarer Energien nicht nur mit traditioneller Wärmedämmung, sondern geben dem Bürger Alternativen, die von der Energieeinsparung über moderne Heiztechnik, über den Einsatz von Erdwärme bis hin zur Nutzung der Abwärme eines Hauses das heißt Wärme-rückgewinnung reichen können. Der Bürger hat damit eine breite Palette von Energieeinsparungsmaßnahmen, die ihn in die Lage versetzt, maßgeschneidert auf seine persönliche Situation zu entscheiden, welche Maßnahme er wählen will. Und ich kann Ihnen sagen die Bauherrschaft und deren Berater sind gescheit genug auch um Synergieeffekte zu nutzen. Im Neubaubereich drängt sich dies geradezu auf. Der ökologisch und wirtschaftlich denkende Bauherr wird die Vorgaben des Wärmegesetzes leicht nachvollziehen. Er wird das Gesetz nicht als Last, sondern als Leitfaden seines Handelns betrachten. Und als Planer und Statiker sage ich Ihnen aus Erfahrung und voller Überzeugung: Der Einsatz erneuerbarer Energien im Neubaubereich ist eine überaus sinnvolle wirtschaftliche Investition. Und zwar für alle!Darüber hinaus werden auch Arbeitsplätze und Steuerkraft geschaffen, ein weiterer positiver Aspekt.Anders als die Opposition sind wir der Überzeugung, dass wir im Altbaubereich gewisse Übergangsfristen brauchen, schon aus praktischen Gründen. Bürger und Handwerk können sich entsprechend einrichten. So sorgen wir für eine breite Akzeptanz. Was der Staat vom Bürger verlangt, das kann auch der Bürger vom Staat verlangen. Von entscheidender Bedeutung war von Anbeginn für die FDP-Fraktion, dass das Land Baden-Württemberg bei seinen eigenen Liegenschaften – also nicht nur bei den Wohngebäuden– den Grundgedanken des neuen Wärmegesetzes aufgreift und in einem zeitlich vernünftigen Rahmen seine Gebäude im Sinne des Wärmegesetzes saniert und baut. Die FDP-Fraktion hat ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetz stets mit der Bedingung versehen, dass das Land neben seinen Wohngebäuden auch Dienstgebäude zügig in den Geltungsbereich des vorliegenden Wärmegesetzes einbezieht. Der Ministerrat hat auf unser Drängen hin bereits im September einen entsprechenden Beschluss gefasst. Mit dem Ihnen heute vorliegenden Entschließungsantrag greifen wir diesen Beschluss nochmals auf. Der zusätzliche Appell an die Kommunen soll unterstreichen, dass Umweltschutz Aufgabe aller ist. Dem Entschließungsantrag müssen von Seiten des Finanzministeriums in Absprache konkrete Maßnahmen im Geist dieses Gesetzes folgen. Das Parlament ist in seiner großen Mehrheit der Überzeugung, dass der Einsatz von erneuerbaren Energien und Maßnahmen zur Energieeinsparung in allen Gebäudebereichen nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll ist.Herr Finanzminister wir haben darüber auch gesprochen. Ich biete Ihnen und Ihren Beratern meine beruflichen Erfahrungen gerne an. Hier besteht noch Aufklärungsbedarf. Der Wirtschaftlichkeitsnachweis ist in der Praxis schon allzu oft erbracht worden auch von vielen Kollegen, Architekten, Ingenieuren, Energieberatern und Kostencontrollern. Die FDP-Landtagsfraktion wird die Umsetzung des Entschließungsantrags mit allem Nachruck weiter verfolgen. Das Land muss mit gutem Beispiel vorangehen. Dann werden Kreise und Kommunen folgen und die Akzeptanz in der Bevölkerung und die Sensibilisierung für das Energiesparen und den Klimaschutz wird deutlich gesteigert.“

16- bis 18-Jährige haben erstmals einen Anspruch auf fünf Tage Freistellung – In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit“ (2. Lesung) sagte die jugendpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Monika Chef, unter anderem:

Nach Jahren der Diskussion haben wir das alte Jugendleitersonderurlaubsgesetz novelliert. Neu geregelt wurden Freistellungsansprüche für alle Personen, die in Organisationen der Jugendarbeit ehrenamtlich tätig sind. Sie können in der Regel verlangen, bis zu zwei Wochen von ihrem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis freigestellt zu werden, um bei Veranstaltungen, bei denen Kinder und Jugendliche betreut werden, mitarbeiten zu können. Gemeint sind beispielsweise Zeltlager, Jugendherbergen oder Begegnungsstätten. Bei diesen Freistellungsregelungen handelt es sich um rechtliche Mindestansprüche. Darüber hinaus kann jeder Arbeitgeber natürlich weitere Freistellungen erteilen. Der Vorsitzende eines Kreisjugendrings schrieb uns: „Viele Firmen geben sich viel Mühe neben den normalen curricularen Ausbildungsinhalten auch die so genannten „weichen Qualifikationen“ mit einzubauen. Nicht nur dieses, viele Firmen legen bei Stellenbesetzungen Wert auf ehrenamtliches Engagement. Ist es doch ein Zeichen von Kreativität, Teamfähigkeit, Interesse und vielem Mehr. Dies alles lernen ehrenamtlich Mitarbeitende in der Jugendarbeit, nicht zuletzt in Ferienfreizeiten.“ Diese Auffassung teile ich. Das Ehrenamt in der Ju-gendarbeit müssen wir gemeinsam mit der Wirtschaft voranbringen und nicht gegen sie. Ge-gen den Willen des Arbeitgebers wird in der Praxis die Freistellung in der Regel ohnehin nicht realisiert. Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine Kompromisslösung, der versucht, den Interessen aller Betroffenen Rechnung zu tragen. Naturgemäß heißt das, dass keine Seite ihre Vorstellungen zu 100 % durchgesetzt hat. Das gerade ist das Wesen eines Kompromisses. Einige Landesverbände hatten dafür plädiert das Gesetz ganz abzuschaffen. Sie verwiesen auf die bestehende Anzahl an Urlaubs- und Feiertagen in Deutschland. Andere Verbände haben sich eine großzügige Ausweitung der Freistellungsansprüche gewünscht. Forderungen das Gesetz ganz abzuschaffen, haben wir abgelehnt. Vielmehr haben wir die Absenkung des Mindestalters von 18 auf 16 Jahre unterstützt. Wir begrüßen und unterstüt-zen, dass junge Menschen ehrenamtlich Verantwortung übernehmen. So werden sie an die vielfältigen Formen des Bürgerschaftlichen Engagements herangeführt. Die Ehrenamtliche Tätigkeit in einem frühen Lebensalter fördert ja die Bereitschaft, sich auch im weiteren Le-bensverlauf für gemeinschaftsbezogene Belange einzusetzen. Dieses Signal wollten wir set-zen. Durch die Absenkung des Mindestalters von 18 auf 16 Jahre wurden verstärkt Auszubildende in den Geltungsbereich des Gesetzes eingebunden. Wir haben dafür plädiert alle Maßnahmen zu vermeiden, die in der Wirtschaft zu einer abnehmenden Ausbildungsbereitschaft beitragen. Die schwierige Lage auf dem Lehrstellenmarkt ist ihnen bekannt. Viele Ausbilder beklagen bereits heute, dass die Auszubildenden viel zu wenig Zeit in den Betrieben verbringen. Durch die Einbeziehung von 16- bis 18-Jährigen bestand die ganz konkrete Gefahr, die Ausbildungsbereitschaft von Unternehmern generell zu verschlechtern. Leidtragende wären vor allem schwächer begabte Jugendliche. Trotz dieser Bedenken haben wir zugestimmt, künftig 16 bis 18-Jährigen erstmals einen Anspruch auf fünf Tage Freistellung zu gewähren. Mit dieser Entscheidung sind wir den Jugendverbänden entgegengekommen. Diese Regelung gilt auch für volljährige Auszubildende. Unter ausbildungsspezifischen Aspekten ist es unerheblich, ob Auszubildende noch minder- oder bereits volljährig sind. Das was bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen. Alle Jugendliche in einer Ausbildungssituation sind vom Gesetzgeber ja gleich zu behandeln. Wir haben den Anwendungsbereich des neuen Gesetzes im Bereich des Sports ausgewei-tet. Damit reagieren wir auf den dringenden Handlungsbedarf bezüglich der wachsenden Bewegungsarmut und den motorischen Defiziten im Alltag vieler Kinder. Die Teilnahme von Übungsleiter und Trainer im Jugendbereich des Sports an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wird zukünftig verbessert. Eine Förderung nach dem Landesjugendplan stellt für diese Maßnahmen künftig keine Voraussetzung für eine Freistellung mehr dar. Auch von dieser Regelung wird das Ehrenamt in der Jugendarbeit profitieren. Wir haben auch geregelt, dass der Freistellungsanspruch verweigert werden kann, wenn „dringende dienstliche oder betriebliche Dinge“ entgegenstehen. Die Gesetzesbegründung führt aus, dass bei der vorzunehmenden Interessenabwägung den Belangen der Jugend-arbeit in besonderer Weise Rechnung zu tragen ist. Während der Schulferien soll eine Versagung nur dann gewährt werden, wenn durch die Gewährung der Freistellung eine schwerwiegende Gefährdung betrieblicher oder dienstlicher Interessen droht. Diese Präzisierung verdeutlicht, welchen Wert wir dem Ehrenamt in der Jugendarbeit beimessen. Für den normalen Jahresurlaub gilt genau die gleiche Regelung übrigens entsprechend. Ich denke wir haben eine Kompromisslinie gefunden, die allen Belangen Rechnung trägt. Durch ein früheres Heranführen der Jugendlichen an die Ehrenarbeit können sie frühzeitig dafür begeistert werden, sich auch später gesellschaftlich einzubringen. Gleichzeitig halten wir die Belastung der Unternehmen soweit in Grenzen, dass wir den Aufschwung am Ausbildungsmarkt durch das Gesetz nicht belasten. Das vorliegende Gesetz bringt das Ehrenamt in der Jugendarbeit auf intelligente Weise voran. Daher stimmen wir dem Gesetz in der vorliegenden Form zu.

Landtagsfraktion fordert weitere Finanzmittel für „Zukunftsprogramm Mittelstand“ – Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat in einer Landtagsdebatte („Wirtschaftliche Erfolge nutzen – Reformen in und für Baden-Württemberg voranbringen“) die Landesregierung aufgefordert, mehr Finanzmittel für die Innovationspolitik bereitzustellen. In der von den Liberalen beantragten Aktuellen Debatte nannte Rülke die innovativen kleinen und mittleren Unternehmen als Hauptgrund für die Spitzenposition des Landes in Deutschland. „Wenn bei uns die Arbeitslosenquote nur noch 4,4 Prozent beträgt, ist das vor allem auf die mittelständische Struktur des Landes und die Investition von 3,9 Prozent des Brutto-Inlandsprodukts (BIP) in Forschung und Entwicklung zurückzuführen”, so Rülke.

Deshalb stehe die Wirtschaftspolitik des Landes auch unter dem Leitmotiv “Zukunftsprogramm Mittelstand“, so Rülke. Es gehe darum, kleinere innovative Unternehmen beispielsweise durch Innovationsgutscheine, Innovations-Coaching und einen Beteiligungsfonds der Banken zu unterstützen. Auch die Clusterpolitik, das heißt die regionale und spartenbezogene Vernetzung von Wirtschaft, Forschung, Entwicklung und Bildung, müsse forciert werden. Mittelfristig sollte das Land hier unter Beachtung der Haushaltskonsolidierung mehr Finanzmittel einsetzen. Rülke: „Denn weniger Wachstum und mehr Arbeitslosigkeit sind letztlich teurer als Investitionen in Forschung, Entwicklung und Bildung.”Von der großen CDU/SPD-Koalition in Berlin ist nach den Worten von Rülke keine Unterstützung zu erwarten. Der SPD-Parteitag habe die Reformbereitschaft der Bundesregierung „vom Schneckentempo zum Stillstand“ gebracht. Besonders bedauerlich sei die „populistische Wende“ beim ALG I. Laut Bundesagentur seien in Jahresfrist rund 600.000 neue Arbeitsplätze entstanden. Davon zwei Drittel zugunsten Älterer. „Wer an dieser Stelle das Ruder herumreißt, mit der Begründung es gehe uns ja besser, der verhält sich wie ein trockener Alkoholiker, der in dem Moment wieder zu trinken anfängt, wenn das Zittern aufhört”, so Rülke.Die neue sozialdemokratische Lust am wohlfahrtsstaatlichen Volksheim lasse Schlimmes ahnen. Sowohl die anstehende Steuerreform als auch die gescheiterte Reduktion der Sozialversicherungsquote auf unter 40 Prozent vom Bruttolohn machten deutlich, dass für die SPD die Agenda 2010 Geschichte ist. Der “peinliche Verwandte” Gerhard Schröder sei vergessen und man kehre zur “guten alten Tradition des hungrigen Staates” zurück. „Das Motto des SPD-Parteitags `Näher bei den Men-schen´ ist in guter sozialdemokratischer Tradition so zu verstehen, dass man näher bei den Menschen sein will, um auch näher an deren Geldbeutel zu sein”, so Rülke.

Abschaffung der ZVS rückt in greifbare Nähe – Ein Ende der Studentenlandverschickung durch die ZVS fordert die FDP/DVP-Landtagsfraktion. Ihr hochschulpolitischer Sprecher Dietmar Bachmann MdL stellt klar, dass die Fraktion erwartet, dass die Verlängerung des ZVS-Staatsvertrages mit einer Perspektive für das Ende der ZVS verbunden wird. Er erklärte:

„Die Studentenlandverschickung muss endlich ein Ende finden. Wir setzen uns seit langem für Freiheit bei der Wahl des Studienortes ein. Die deutschlandweite Zutei-lung von Studierenden an Universitäten durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) mit Sitz in Dortmund ist ein Anachronismus. Sie passt nicht mehr in eine Hochschullandschaft, die von Vielfalt und Exzellenz geprägt ist. Seit 1973 hat die ZVS Studierenden Universitäten und Universitäten Studierende zuge-teilt. Eine freie Wahl der Universität für die Studierenden gab es bei ZVS-Verfahren ebenso wenig wie eine Auswahlwahlmöglichkeit der Universitäten bei den Studieren-den. Das wollen wir ändern.Die FDP/DVP-Fraktion erwartet eine klare Perspektive für ein Ende der ZVS.Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg hat für dieses Ziel einen hervorragenden Weg aufgezeigt: Die ZVS soll in ihrer bisherigen Form abgeschafft werden. An ihre Stelle tritt eine Serviceeinrichtung, die Universitäten und Hochschulen bei den notwendigen Auswahlverfahren unterstützt – und zwar auf freiwilliger Basis. Zur Beschleunigung der Verfahren könnte z.B. erfasst werden, wenn ein Studienbewerber bereits einen Studienplatz angenommen hat. Die Universitäten könnten ihn dann aus der Bewerberliste nehmen und so die Verfahren für die übrigen Bewerber beschleunigen. Außerdem könnte die Serviceeinrichtung bei der Entwicklung und Durchführung von Testverfahren ihre Erfahrungen den Universitäten und Hochschulen als Dienstleistung anbieten.Dies ist für beide Koalitionspartner ein guter und zukunftsweisender Weg.

Notwendig sind klare verfassungsrechtliche Regelungen zur Schuldenbegrenzung – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, forderte, schon ab dem Jahr 2008 mit der Tilgung der Altschulden in Höhe von rund 42 Milliarden zu beginnen – auf jeden Fall dann, wenn weitere Steuermehreinnahmen zu erwarten seien.

Um das erreichte Ziel der Netto-Neuverschuldung Null abzusichern, bedürfe es zusätzlich klarer verfassungsrechtlicher Regelungen zur Schuldenbegrenzung und zum Schuldenabbau. Noll: „Auch die FDP/DVP-Landtagsfraktion ist stolz darauf, dass nun das erste Mal seit dem Jahr 1972 wieder ein Haushalt ohne neue Schulden auf den Weg gebracht wird. Die konsequente Ausgabendisziplin der vergangenen Jahre hat sich ausbezahlt. Wir Liberalen sind bereit, diese Disziplin auch in Zukunft aufzubringen. Finanzielle Spielräume sollten zum Einstieg in die Schuldentilgung genutzt werden.“Hans Ilg, Pressesprecher

Kommunen und Schulen sollen Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Realschulen ausbauen – Die FDP-Landtagsabgeordnete Birgit Arnold sagte, dass im Sinne einer optimalen Schulentwicklung nicht das Land „von oben Lösungen überstülpen sollte,“ sondern die kommunalen Schulträger mit den Rektoren zusammen über die Zukunft von Hauptschulen entscheiden sollten:

„Die Entwicklung einer Zusammenarbeit beispielsweise von Haupt- und Realschulen muss von unten kommen“, so Arnold. Die FDP habe die Entwicklung vor Ort schon lange im Auge gehabt und sei von den aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamtes nicht überrascht. Deshalb habe sich eine Arbeitsgruppe mit Mitgliedern der Landtagsfraktion und Partei konstituiert, die sich mit der Zukunft der Hauptschulen im Rahmen einer notwendigen Weiterentwicklung der Bildungslandschaft in Baden-Württemberg befasse. Die Hauptschulen hätten eine Zukunft, wenn es gelänge, die frühkindliche Bildung und Erziehung deutlich zu verstärken und so möglichst viele Hauptschüler einem mittleren Bildungsabschluss zuzuführen.Hans Ilg, Pressesprecher

Kabinett gibt grünes Licht – Forderung der FDP/DVP-Landtagsfraktion endlich erfüllt – Der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bach-mann, bezeichnete den Beschluss der Landesregierung, das begleitete Fahren ab 17 einzuführen, als „längst überfällig.“

Nach den Worten von Bachmann „begrüßt die FDP/DVP-Landtagsfraktion diese Entscheidung, allerdings sei Baden-Württemberg das letzte Bundesland, das jetzt die rechtlichen Voraussetzungen für einen Modellversuch ab dem 1. Januar 2008 in die Wege leitet.“ Schon vor eineinhalb Jahren habe die FDP/DVP-Landtagsfraktion einen Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ für das Land gefordert. Auch ist dieses Projekt in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben.Hans Ilg, Pressesprecher

„Darauf darf man als Baden-Württemberger doch ein bisschen stolz sein“ – Der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bach-mann, hat das Abschneiden der baden-württembergischen Universitäten bei dem Exzellenzwettbewerb von Bund und Ländern als einen „fulminanten Erfolg“ bezeichnet, der die Spitzenstellung der südwestdeutschen Hochschulen noch einmal unterstreiche. „Vier von neun Hochschulen, die sich letztes und dieses Jahr in der Ka-tegorie „Zukunftskonzepte“ durchgesetzt haben, liegen dazu noch im Südwesten, darauf darf man als Baden-Württemberger doch ein bisschen stolz sein“, so der Stuttgarter Abgeordnete.

Erfreulich ist nach den Worten des hochschulpolitischen Sprechers auch, dass acht der neun baden-württembergischen Universitäten in einer der drei Förderlinien der Exzellenzinitiative zum Zuge gekommen sind.Hans Ilg, Pressesprecher

Landesregierung bestätigt: Frauenanteil in den Feuerwehren steigt stetig – Die Zahl der Feuerwehrmänner in Baden-Württemberg ist rückläufig, die Zahl der Feuerwehrfrauen nimmt dagegen zu. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine par-lamentarische Initiative des stellvertretenden Vorsitzenden der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hervor, der nach der personellen Entwicklung der Feuerwehren gefragt hat. Danach ist bei den Feuerwehrmännern in den Jahren 2002 bis 2006 ein Rückgang in Höhe von 1,6 Prozent zu verzeichnen. Die Zahl der Frauen erhöhte sich um 30 Pro-zent, von 2640 im Jahr 2002 auf 3390 im Jahr 2006. Insgesamt gab es nach den Angaben des Innenministeriums im Jahr 2006 exakt 108 412 Feuerangehörige. Dies entspricht über den Gesamtzeitraum einem prozentualen Rückgang von 0,8 Prozent. Nach den Worten Bullingers ist die „zunehmende Bereitschaft der Frauen, sich bei der Feuerwehr ehrenamtlich zu engagieren eine erfreuliche Entwicklung. Ich fordere die Landesregierung auf, alles ihr Mögliche zu tun, damit noch mehr Frauen in die Feuerwehren eintreten. Dazu sollte die Feuerwehr noch mehr als Kultur der Vielfalt dargestellt werden. Frauen in der Feuerwehr, das hat Zukunft im Südwesten.“

Wie die Landesregierung weiter ausführt, wird der langfristig prognostizierte Rückgang der Einwohnerzahl Baden-Württembergs in Höhe von zehn Prozent bis zum Jahr 2050 die „Feuerwehren vor keine Probleme bezüglich des Personalstandes stellen“. Hingegen werden die absehbaren Veränderungen in der Altersgliederung der Bevölkerung weitaus bedeutendere Herausforderungen für die Feuerwehr mit sich bringen. Im Jahr 2030 werden laut Statistischem Landesamt die über 60 Jahre alten Menschen rund ein Drittel der Bevölkerung stellen. Das Innenministerium: „Diese demographische Entwicklung wird sich unweigerlich auf die Mitgliederzahlen der Freiwilligen Feuerwehren auswirken, weil sich der Anteil der feuerwehrdienstfähigen Bevölkerung und damit das Potenzial zur Gewinnung neuer Feuerwehrangehöriger signifikant verringern wird.“ Die Jugendfeuerwehren sind bisher der Garant für den Personalstand der Feuerwehren. Jedoch werde die unbestrittene Attraktivität der Jugendfeuerwehren nicht ausreichen, „um den Personalbestand der Feuerwehren auf Dauer zu sichern“, so das Innenministerium. In Baden-Württemberg ist für den Eintritt in eine Jugendfeuerwehr kein gesetzliches Mindestalter vorgeschrieben.Friedrich Bullinger sieht sich vom Innenministerium darin bestätigt, dass die so genannte Tagesverfügbarkeit der Feuerwehrangehörigen verbessert werden könnte, wenn „entweder die Zahl der am Wohnort arbeitenden oder der tagsüber am Wohnort anwesenden Feuer-wehrangehörigen erhöht wird. Dies könne durch eine verstärkte zielgruppenorientierte Werbung und durch eine Doppelmitgliedschaft von Feuerwehrangehörigen erreicht werden. Zielgruppen, die zur Verbesserung der Tagesalarmbereitschaft verstärkt für die Feuerwehren geworben werden können, sind beispielsweise Hausfrauen und Schichtarbeiter, so das In-nenministerium. „Ein gewisses Potenzial dürfte auch in der Lehrerschaft – bedingt durch die unterrichtsfreie Zeit – vorhanden sein“, teilte das Innenministerium weiter mit. Bullinger: „Sicherlich könnte auch eine verstärkte Kooperation zwischen den einzelnen Ortswehren zu einer verbesserten Verfügbarkeit beitragen.“Eine Doppelmitgliedschaft bedeutet, dass Feuerwehrangehörige sowohl der Feuerwehr ihres Wohnortes als auch der Feuerwehr ihres Arbeitsortes angehören. Das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg lässt heute schon eine Doppelmitgliedschaft zu, ohne dies im Gesetzestext ausdrücklich zu regeln, so das Innenministerium.Bullinger: „Ich rege an, zu prüfen, ob eine Aufnahme der Doppelmitgliedschaft in das Landesfeuerwehrgesetz sich positiv auf die Personalsituation auswirken wird.“Hans Ilg, Pressesprecher

Gleiche Standards in Europa sind Voraussetzung für fairen Wettbewerb – Die verbraucherpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Monika Chef, sagte in einer Landtagsdebatte über die „Situation des Verbraucherschutzes in Baden-Württemberg“:

„Landwirtschaft, Ernährung und Lebensmittelsicherheit sind die Schlagworte, wenn es um Verbraucherschutz geht. Gleichwohl ist Verbraucherschutz weit mehr. Gesundheitsgefährdendes Spielzeug, Haushaltsgeräte, deren Verwendung lebensgefährlich sein kann, Kosmetika mit Nebenwirkungen, selbst Fahrgastrechte im Bahnverkehr zählen zu den Aufgaben des Verbraucherschutzes. Insgesamt kann man sagen, Verbraucherschutz steht für Lebensqualität. Es ist deshalb Aufgabe des Staates, Gesundheit und Wohlergehen jedes einzelnen Bürgers zu schützen. Der Bürger erwartet, dass angebotene Produkte sicher, technisch einwandfrei – kurzum dass er die Ware ohne Gefährdung seiner Gesundheit kaufen und bestimmungsgemäß nutzen kann. Der Gesetzgeber schützt die Verbraucherrechte und damit die Rechte des Bürgers mit einer Vielzahl von Gesetzen. Selbst das Bürgerliche Gesetzbuch oder die Immissionsschutzgesetze könnte man konsequenterweise zu solchen Schutzgesetzen zählen.Kommen aber dann Krisen wie etwa bei BSE hinzu, reagiert der Staat mit neuen Gesetzen und Verordnungen und zusätzlichen Aufgaben für den Verbraucherschutz. Natürlich ruft die Opposition nach mehr Mitteln. Das ist nicht nur in Baden-Württemberg so. Natürlich wäre jedes Mehr wünschenswert. Die diversen Rückrufaktionen, selbst die Beanstandungen im Lebensmittelbereich, die immer wieder öffentlich werden, zeigen zwei Dinge: 1. Solche Kontrollen sind erforderlich. Die Hersteller und Importeure müssen wissen, in Baden-Württemberg gibt es eine schlagkräftige Lebensmittelüberwachung und damit eine wirksame Kontrolle der auf dem Markt befindlichen Produkte. 2. Die Kontrollen funktionieren. Krisen werden sicher beherrscht durch zielgerichtete Kontrollen und klare Kommunikationswege. Dort, wo Verstöße vorliegen, müssen diese konsequent geahndet werden. Wir sehen darin auch die Garantie für einen fairen Wettbewerb und den Schutz der gesamten Wirtschaft in Baden-Württemberg. Gleichwohl unterliegt der Verbraucherschutz veränderten Voraussetzungen: Globalisierung, Internethandel, offene Grenzen stellen den Verbraucherschutz vor stets neue Herausforderungen. Der offene Handel setzt neue Rahmenbedingungen, aber auch der Bürger hat neue Erwartungen und definiert Verbraucherschutz immer wieder neu. Sicherlich relativiert sich die Situation des Verbraucherschutzes manchmal auch dadurch, dass wir einen Blick in an-dere Länder werfen. Der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion soll dazu dienen zu reflektieren, wo sind die Aufgaben aber auch die Grenzen eines modernen Verbraucherschutzes. Sicherlich wird der Minister nachher auch darlegen, welche neuen oder zusätzlichen Maßnahmen die veränderten Rahmenbedingungen erforderlich machen. Wir wollen aber auch darlegen, wie wichtig es war, dass CDU und FDP in ihrer gemeinsamen Regierungsverantwortung mit den angegangenen Reformen bereits frühzeitig die Weichen gestellt haben für eine wirksame Lebensmit-telkontrolle und für einen effektiven Verbraucherschutz. Die Bündelung der Lebensmittelüberwachung weg von vier Ministerien in das Landwirt-schaftsministerium bereits in der letzten Legislaturperiode war von bundesweiter Beachtung und fand auch Nachahmer unter der SPD geführten Ländern. Der Erfolg der von uns ange-gangenen Verwaltungsreform hat sich insbesondere im Bereich der Lebensmittelkontrolle gezeigt. Die Eingliederung des Wirtschaftskontrolldienstes in die Lebensmittelüberwachung hat sich nicht nur bewährt. Die Überwachungsmaßnahmen wurden durch die Verwaltungsre-form effektiver. Was sich aber durch konkrete Zahlen nachweisen lässt, ist die Tatsache, dass die Kontrollzahlen erheblich gestiegen sind. Die Behörden schauen sehr genau, und zwar dort umso mehr, wo sich die Risiken häufen. Und das geschieht nicht durch eine ferne Zentralbehörde, sondern gerade wegen der Ver-waltungsreform durch die Regierungspräsidien und Landratsämter umfassend, schnell und effektiv vor Ort. Wir wollen aber auch bei allem Bekenntnis für die Belange des Verbraucherschutzes klarstellen. Wir wollen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Verbraucherschutz und den berechtigten Interessen der Betriebe. Die überwiegende Zahl der Betriebe in Baden-Württemberg arbeitet hervorragend im Sinne des Verbrauchers und im Sinne der Umwelt. Qualitätssicherung, Eigenkontrolle und schlagkräftige, angemessene Kontrollen ergänzt durch verschiedenste Qualitätsmarkenprogramme garantieren, dass der Verbraucher jeder-zeit gute Waren bekommt. Dies gilt in besonderer Weise für die Lebensmittel aus Baden-Württemberg. Der Verbraucher kann jederzeit sicher sein, gute Lebensmittel kommen aus Baden-Württemberg. Ich sage dies auch deshalb, weil es im Sinne des Verbraucherschutzes für mich besonders wichtig ist, auf regionale Kreisläufe, kurze Transportwege und artgerechte Haltungen hinzuweisen. Der Verbraucherschutz unterliegt zu Recht einer starken Einflussnahme der europäischen Rechtsetzung. Trotzdem behaupte ich, wir – das Land Baden-Württemberg – setzen die europarechtlichen Standards. Wir, die FDP-Landtagsfraktion, unterstützen ausdrücklich die inzwischen konstituierte Verbraucherschutzkommission, deren Vorsitz Baden-Württemberg hat. Defizite auf europäischer Ebene sieht die FDP-Fraktion in der Handhabung der unterschiedlichsten Güte- und Sicherheitszeichen. Der Verbraucher kann aufgrund der Vielzahl der internationalen Aufkleber oft nicht nachvollziehen, was diese letztlich bedeuten. Einfachere verlässlichere und klarere Kennzeichnung in allen Bereichen möchte ich an dieser Stelle dringend anmahnen.Lassen Sie mich kurz auf den Antrag der SPD-Fraktion eingehen, der heute mit auf der Tagesordnung steht. Die SPD-Fraktion fordert eine bessere Mittelausstattung der Verbraucher-zentralen. Der Nutzen und die gute Arbeit der Verbraucherzentrale sind unbestritten. Nicht nur bei der Warenflut, auch bei der Gesetzesflut ist es oftmals so: Der Verbraucher hat größte Mühe, den Überblick zu behalten. Die Verbraucherorganisationen auf Bundes- und Landesebene sorgen für Informationseffizienz. Sie bündeln und bewerten Fachinformationen. Sie beseitigen das natürliche Ungleichgewicht zwischen Handel, Hersteller und Verbraucher. Mit ihren Tests und Fachprüfungen leisten sie oft einen wesentlichen Beitrag zur Produktentwicklung und Produktsicherheit. Der Ruf nach mehr Mittel für die Verbraucherzentrale ist allerdings ein Scheingefecht. Keiner bestreitet, dass Verbraucherberatung wichtig ist. Genauso wichtig wie ein schlagkräftiger Verbraucherschutz ist eine solide Haushaltspolitik. Zu dem angegangen Sparkurs von CDU und FDP in Baden-Württemberg gab und gibt es keine Alternative. Auch die Verbraucherzentrale hat ganz selbstverständlich ihren Beitrag geleistet. Vielleicht haben die Mittelkürzungen in der Vergangenheit – die bekanntlich im letzten Haushalt wieder ausgeglichen wurden – zu einer gewissen Emanzipation der Verbraucherzentrale von der öffentlichen Hand geführt. Sie wissen, die maßvollen Gebühren, die die Verbraucherzentrale für eine Beratung seither fordern und von den Ratsuchenden als angemessen betrachtet werden, haben die Verbraucherzentralen nicht nur unabhängiger gemacht. Die breite Akzeptanz der Gebühren zeigt auch, wie hoch der Bürger das Angebot der Verbraucherzentrale schätzt. Eines ist aber wichtig, festzustellen: Mit den bereitgestellten öffentlichen Mitteln und den von der Verbraucherzentrale selbst erwirtschafteten Mitteln hat die Verbraucherzentrale beste Möglichkeiten, auch weiterhin in ihrem Rahmen bei der Verbraucherberatung einen festen Platz einzunehmen. Gleichwohl können staatliche und staatlich geförderte Verbraucherschutzorganisationen nicht den kritischen und vernünftigen Verbraucher ersetzen. Verbraucherschutz beginnt bereits in der Schule. Deshalb unterstützt es die FDP auch, dass der Verbraucherschutz in den Bildungsplänen der Schulen fest verankert ist. Insgesamt kann ich für die gesamte FDP/DVP-Landtagsfraktion sagen: Der Verbraucherschutz ist in Baden-Württemberg gut aufgestellt. Die Weichen für die Zukunft des Verbraucherschutzes in Baden-Württemberg sind gestellt.

Akzeptanz gesunken – Bürger fühlen sich unfair behandelt – Hoher Verwaltungsaufwand – In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Wohnungswesen“ sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans Ulrich Rülke:

„Die Föderalismusreform I hat die Wohnraumförderung und das Wohnungsbindungsrecht in die Kompetenz der Länder übertragen. Baden-Württemberg hat diese Herausforderung angenommen. Die gesamte Gesetzesmaterie wurde landesgesetzlich neu geregelt. Das zersplitterte Bundesrecht ist nun in einem Gesetzeswerk zusammengefasst. Der bayrischen Lösung eines Rumpfgesetzes, das weiterhin auf Bundesvorschriften verweist, haben wir uns nicht angeschlossen. Durch diese Zusammenführung erreichen wir eine Straffung des Regelwerks. Wir können erneut einen Erfolg in unserem Kampf gegen die Überbürokratisierung vermelden. So haben wir zum Beispiel die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe vorgesehen, wie wir es bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben hatten. Was sind die Gründe für diesen Schritt? Die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe gefährdet zunehmend den Erhalt sozial stabiler Bewohnerstrukturen. Überdies verursacht sie inzwischen einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand. Ihre Akzeptanz in der Bevölkerung ist gesunken, weil sich immer mehr Bürger unfair behandelt fühlen. Nur noch ein Bruchteil des Altbestandes an Sozi-alwohnungen wird von der Fehlbelegungsabgabe erfasst. Nach unseren Vorstellungen soll sie daher zum 1. Januar 2008 fallen. Ein weiterer Schritt zur Entbürokratisierung ist die Abschaffung der äußerst komplizierten Kostenmiete. Darüber hinaus sollen die Kommunen vom Verfahren der Wohnraumförde-rung entlastet werden. Zum Zwecke der Konzentration bei den Stadt- und Landkreisen soll der Paragraph 88 Absatz 5 der Gemeindeordnung geändert werden. Die Belastung durch Ausfallbürgschaften entfällt für die Kommunen.Wie Sie sehen, hat es also nicht nur in der Form, sondern auch in der inhaltlichen Ausgestaltung der Wohnraumförderung und –bindung signifikante Neuerungen gegeben. Die bisherige Konzeption der Bundeswohnraumförderung ist gedanklich noch dem Wiederaufbau der Republik verpflichtet. Heute stehen wir aber vor völlig neuen Herausforderungen.Der bundesrechtliche Ansatz war alleine auf den Zubau von Wohnungen ausgerichtet. Das entspricht nicht mehr der Realität. Baden-Württemberg hat sich die Reduzierung des Flä-chenverbrauches vorgenommen. Diesen Ansatz führen wir in dem Ihnen vorliegen Gesetz konsequent fort. So werden z. B. flexible Fördertatbestände für bestehende Wohnquartiere eingeführt. Europaweit verändert sich die demografische Struktur rasant. Es gibt immer weniger Kinder und damit absehbar auch immer weniger Nachfrage nach Wohnraum in Europa. Diese Ent-wicklung gilt es bei den Förderprogrammen zu berücksichtigen. Die alleinige Ausrichtung auf Zubau ist nicht mehr zeitgemäß. Baden-Württemberg soll auch Kinderland sein. Auch hier wollen wir ansetzen. Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetz schaffen wir dafür die Voraussetzungen. So kann beispielsweise auch in Quartierstrukturen investiert werden, was der gesamten Wohnbevölkerung zugute kommt. Ein weiteres wichtiges Ziel der Landespolitik ist der Klimaschutz. Gerade Altbauwohnungen entsprechen oftmals nicht dem heutigen Standard. Auch das wollen wir ändern. Es ist deshalb richtig, vermehrt auch in den Gebäudebestand zu investieren. Die Möglichkeiten dazu wollen wir verbessern. Ferner wird durch die Ausweitung der Förderung auch die Innenentwicklung unserer Städte und Gemeinden gestärkt.Es wurde behauptet, dass das Land die Mietwohnungsbauförderung zukünftig faktisch einstellen würde. Wer so argumentiert hat noch nicht verstanden, wovon wir hier reden. Wir diskutieren nicht über ein Wohnraumförderungsprogramm. Es ist der Entwurf eines Wohn-raumförderungsgesetzes, das hier vorliegt. Das Gesetz regelt abstrakt den generellen Rahmen für die Bauprogramme der nächsten Jahre. In keinem Satz des vorliegenden Gesetzes ist vorgesehen, die Mietwohnraumförderung einzustellen. Verwechselt wird das vorliegende Gesetz oft mit dem Landeswohnraumförde-rungsprogramm 2007. Deshalb sei an dieser Stelle die Anmerkung erlaubt, dass das Mietwohnraumförderprogramm der L-Bank an die Stelle des Landesprogramms getreten ist. Bereits in den ersten sechs Monaten haben mehr Bürger das Programm der L-Bank in Anspruch genommen als im gesamten Jahr 2006 das letzte Landesprogramm. Selbst wenn das Land sich in Zukunft also auf die Eigentumsförderung und die Förderung der Sanierung konzentrieren sollte, bedeutet dies nicht, dass es keine attraktiven Programme für die Mietwohnraumförderung mehr geben wird. In dem vorliegenden Gesetz wird der Rahmen für die Wohnraumförderung in Baden-Württemberg völlig neu gesteckt. Zum ersten Mal können künftig zum Beispiel Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnungsumfeldes gefördert werden. Gleiches gilt für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Stabilisierung von Quartierstrukturen. Sowie für die Förderung personeller nicht investiver Maßnahmen.Das Gesetz nimmt somit auch die Probleme von Stadtvierteln auf, in denen der Integrationsprozess nicht so voranschreitet, wie wir uns das wünschen. Durch diese neue Flexibilität können wir zukünftig gezielt völlig neue Problemfelder in unseren Wohnstrukturen angehen. Abschließend bleibt feststellen: Die Landesregierung hat uns einen modernen und innovativen Gesetzentwurf vorgelegt. Er greift die Leitlinien der Landespolitik auf. Der Kinderlandgedanke wird umgesetzt. Die Entbürokratisierung wird vorangetrieben. Neue Konzepte zur In-tegration werden eröffnet. Zukunftsentwicklungen durch den demografischen Wandel werden vorausgedacht. Durch eine Verstärkung der Fördermöglichkeiten in den Bestand wird ökolo-gischen Gesichtpunkten Rechnung getragen.“

Den Anteil der regenerativen Energien beim Wärmeverbrauch von Häusern erhöhen – In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg“ sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt die Ziele des vorliegenden Gesetzentwurfes. Wir halten es für richtig, den Anteil der regenerativen Energien beim Gesamtwärmeverbrauch von Wohngebäuden zu erhöhen. Baden-Württemberg ist im Bundesvergleich in vielen Bereichen führend. Vor vielen anderen Bundesländern nehmen wir Spitzenpositionen in Wirtschaft, Bildung und Tourismus ein. Diese Spitzenposition wollen wir auch im Umweltbereich einnehmen. Bekanntlich hat die Bundesregierung bereits vor Monaten einen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt. Konkretes ist bisher nicht entstanden. Absichtserklärungen sind uns zu wenig. Während sich die Bundesregierung noch nicht einmal über Grundsätze eines Gesetzentwurfes einigen konnte, zeigen wir, was wir unter einer handlungsfähigen Regierungskoalition verstehen. Von drakonischen Strafen ist die Rede. Derartiges ist mit einer Partei wie der FDP nicht zu machen. So sieht es übrigens offensichtlich auch die Bundes-CDU. Keine Sorge haben wir, dass ein eventueller Gesetzentwurf des Bundes in Konkurrenz zu unserem Landesgesetz tritt. Es ist unsere Absicht, einen zukunftsweisenden Beitrag für die Meinungsbildung auf Bundesebene zu leisten. Der Gesetzentwurf des Landes macht nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch Sinn. Die bisherigen Programme auf Bundes- und Landesebene haben vor allem dort gegriffen, wo es um bessere Wärmedämmung oder bes-sere Brennwerttechnik ging. Auch die Wirtschaft hat die Energieeinsparung als wesentlichen Kostenfaktor begriffen und in diesem Bereich in den letzten Jahren Vorbildliches geleistet. Wir konnten allerdings nur eine geringfügige Steigerung des Einsatzes von regenerativen Energien im Wohnungsbau verzeichnen. Vor diesem Hintergrund ist zu beachten, dass sich die Preise für Brennstoffe in den letzten Jahren drastisch erhöht haben. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht absehbar. Wir müssen unsere Abhängigkeit von Importen verringern. Auch vor diesem Hintergrund ist es notwendig, Energie einzusparen. Meine Damen und Herren, jeder ökonomisch und ökologisch denkender Hausbesitzer kann sich mit den Vorgaben dieses Gesetzes sehr gut identifizieren. Die Vorgaben des Gesetzentwurfs sind so, dass wir ohne zusätzliche staatliche Förderprogramme oder Zuschüsse auskommen können. Wir produzieren ausdrücklich kein teures Gesetz, das Verbraucher und Wirtschaft neu belastet. Und wir wollen gleichzeitig dem Bürger keinen unerträglichen bürokratischen Aufwand zumuten. Ich denke, das ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelungen. Dies beweist das überwiegend positive Ergebnis der Anhörung der Landesregierung. Vier Punkte sind allerdings für die FDP/DVP Landtagsfraktion von entscheidender Bedeu-tung:1.Bürger, Kommunen und Kirchen müssen gleich behandelt werden. Die Nachweis-pflichten, die nur für Bürger vorgesehen waren, müssen auch für Kirchen und Kom-munen gelten, die Wohnungen besitzen. Was der Staat vom Bürger verlangt, das kann auch der Bürger vom Staat verlangen.2.Keine Zustimmung konnte die FDP-Landtagsfraktion der ursprünglichen Absicht der Regierung erteilen, den Baurechtsbehörden das Recht zu geben, zu Kontrollzwecken Privatwohnungen zu betreten. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist für uns Liberale ein hohes Gut. Bei der Einschränkung von Grundrechten muss der Gesetzgeber zu-rückhaltend sein. Der Schutz des Klimas und die Freiheit des einzelnen dürfen nicht zu Gegensätzen werden.3.Das Wärmegesetz soll die Bürger so wenig wie möglich bürokratisch belasten. Es soll keine wirtschaftlich unerträglichen Auflagen im Sinne des Klimaschutzes vorschrei-ben. Und als letzter, aber wichtiger Punkt ist die Forderung unserer Umweltpolitiker zu nennen, für die die gesamte FDP-Fraktion einsteht: Wenn wir überzeugt sind, dass der Einsatz von regenerativen Energien vom Bürger verlangt werden kann, dann ist die logische Konsequenz, dass sich auch das Land im Bereich seiner Immo-bilien – und zwar aller Immobilien – anschließt. Deshalb fordert die FDP-Landtagsfraktion die Landesregierung auf, neben Wohngebäuden auch Dienst-gebäude in Landeseigentum zügig in den Geltungsbereich des vorliegenden Wärmegesetzes einzubeziehen. Es mag sein, dass dieses Vorhaben für den An-fang den Landeshaushalt belastet. Die finanzielle Nachhaltigkeit ist ein zentrales landespolitisches Anliegen. Wir wollen aber auch ökologisch nachhaltig handeln.“

Wünsche der der mittelständischen Ausbildungsbetriebe werden berücksichtigt – In der Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit sagte die jugendpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Monika Chef unter anderem:

„Heute beraten wir endlich ein Gesetz, dessen Novellierung seit Jahren diskutiert wurde. Warum hat es Jahre der Diskussion bedurft, bis nun endlich ein Entwurf vorgelegt werden konnte? Die Frage ist einfach zu beantworten. Es standen viele widerstreitende Interessen in Konkurrenz, die einer behutsamen Austarierung bedurften. Im Zentrum unserer Überlegungen standen die jungen Menschen, die von diesem Gesetz profitieren sollen. Das ehrenamtliche Engagement junger Leute bereichert unser Land ungemein. Soweit herrscht sicherlich Einigkeit in diesem Haus. Es wurde daher der Wunsch geäußert, das Gesetz zukünftig nicht nur auf junge Erwachsene, sondern auch auf Jugendlich anzuwenden. Auf diese Weise sollte das Ehrenamt gewürdigt werden und auch Jugendliche zwischen 16 und 18 durch eine unbezahlte Freistellung von der Arbeitstelle eine staatliche Anerkennung für ihr Engagement erfahren. Das haben wir unterstützt. Dem Wunsch der Jugendverbände sind wir entgegengekommen, in dem wir das Eintrittsalter in den Geltungsbereich des Gesetzes, so wie es gewünscht war, von 18 auf 16 Jahre abgesenkt haben. Der Streit entbrannte daran, ob Jugendliche in gleichem Umfange einen rechtlich verbrieften Anspruch auf Freistellung ihrer Tätigkeit erlangen sollen, wie dies für junge Erwachsene gilt. 16-jährige Jugendliche, auf die dieses Gesetz zukünftig Anwendung finden soll, befinden sich – wie wir alle wissen – in der Regel in einem Ausbildungsverhältnis. Wir waren nun der Ansicht, dass die Ausbildung einem ehrenamtlichen Engagement vorzugehen hat. Trotzdem wollten wir für ehrenamtlich aktive Jugendliche ein positives Signal setzen. Dieser Tage verkündete der Industrie- und Handelskammertag einen Ausbildungsrekord. Für uns der richtige Zeitpunkt zu reagieren. Daher wollen wir heute beschließen, Jugendlichen, solange sie sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden, einen rechtlichen Anspruch auf eine Freistellung von fünf Tagen zuzugestehen. Also immerhin 50 % der Zeit, die er nach der Beendigung seines Ausbildungsverhältnisses in Anspruch nehmen kann. Damit haben wir die Gesetzeslage für Jugendliche offenkundig verbessert. 5 ist ja eindeutig mehr als 0. In diesem Punkt von einem „Rückschritt“ zu sprechen, erschließt sich logisch nicht. Uns wurde vorgeworfen mit einer Priorisierung der Ausbildung Wirtschaftsinteressen zu bedienen und nicht die Jugendlichen vor Augen zu haben. Das Wohl der baden-württembergischen Wirtschaft sei nicht von den Regeln des Sonderurlaubes abhängig. Was bei dieser Argumentation aber vergessen wurde ist, dass das Wohl eines jungen Menschen sehr wohl von einer abgeschlossen Ausbildung abhängt. Ich will noch einmal klar stellen, dass wir in dem vorliegenden Gesetzentwurf rechtliche Mindestansprüche definieren. Es steht jedem Ausbildungsbetrieb weiterhin frei, wie lange er seinen Auszubildenden für ehrenamtliche Tätigkeiten freistellen will. Wenn der Ausbildende allerdings der Auffassung ist, das der Ausbildungserfolg und das ehrenamtliche Engagement nicht zu vereinbaren sind, haben wir dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss den Vorrang eingeräumt.Wenn man nun aber ein Weltbild vertritt, in dem ausbildende Betriebe nur die Eigeninteressen verfolgen, junge Menschen wirtschaftlich ausbeuten und ausschließlich zur Gewinnmaximierung missbrauchent, greift dieser Ansatz natürlich nicht. Wenn wir uns die Praxis in Baden-Württemberg anschauen, entspricht eine solche Auffassung nicht den Tatsachen. Gerade mittelständische Betriebe sind sich ihrer sozialen Verantwortung sehr bewusst, was sie gerade dadurch bewiesen haben, in dem sie auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Aus-bildungsplätze zur Verfügung gestellt haben. Einige Zahlen über die Ausbildungssituation möchte ich ihnen gerne noch einmal vor Augen führen. Fast jeder fünfte Auszubildende in diesem Land bricht seine Ausbildung vorzeitig ab. Das Wirtschaftsministerium unternimmt seit Jahren alles, um allen ausbildungswilligen Jugendlichen in diesem Land einen Ausbildungsplatz zu besorgen. Wir geben in diesem Land jedes Jahr mehrere Millionen Euro dafür aus, um junge Menschen in Ausbildung zu bringen. Dieses Jahr hat das Wirtschaftsministerium ein weiteres fünf Millionen Euro Programm gestartet, um Altbewerber unterzubringen. Vor Ort in den Betrieben wird versucht Ausbil-dungsplätze einzuwerben. Mit jedem zusätzlichen Ausbildungsplatz den wir gewinnen, eröffnen wir Lebenschancen. Wie soll ich einem Unternehmer denn erklären, dass wir die Ausbil-dungssituation noch einmal per Gesetz verschlechtern, ihn gleichzeitig aber davon überzeugen einen weiteren Ausbildungsplatz anzubieten. Die Ausbildungsbetriebe beklagen doch schon heute, dass die Aiszubildenden viel zu wenig Zeit im Betrieb verbringen. Es geht uns übrigens auch gerade um die Jugendlichen, die Schwierigkeiten haben überhaupt einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Wie soll ich ferner einem Bürger erklären, dass wir Millionenbeträge aus Steuergeldern in die Beschaffung von Ausbildungsplätzen investieren und im gleichen Atemzug die Bedingungen für die Ausbildung verschlechtern. Ich plädiere für einen gewissen Grad an Glaubwürdigkeit in der Politik. Wir wollen alle Jugendliche im Land mit einem Ausbildungsplatz versorgen. Und das gilt bei den Liberalen nicht nur in der Plenardebatte, nachdem schlechte Ausbildungszahlen vorgestellt wurden, sondern ganzjährig. Das hat für uns eine hohe Priorität. Offenbar erscheint es einigen Vertretern dieses Hauses antiquiert, sich darum zu bemühen, unserer Jugend zunächst eine abgeschlossene Ausbildung zu sichern. Zu dieser Antiquiertheit stehen wir gerne in der Überzeugung, mit dieser Auffassung zahlreichen Jugendlichen einen erfolgreichen Lebensweg zu eröffnen.“

Landtagsfraktion für bessere Ausstattung und breiteren Einstellungskorridor bei Polizei – Die FDP-Landtagsfraktion bleibt bei ihrem „Nein“ zu Online-Durchsuchungen. In der Parlamentsdebatte über Terrorbekämpfung sagte der innenpolitische Sprecher Hagen Kluck: „Wir werden da nicht mitmachen, heute nicht, morgen nicht und übermorgen auch nicht“. Die Liberalen seien bereit, den Sicherheitsorganen das zu geben, was sie zur Bekämpfung der Terrorgefahr bräuchten. Das werde sich auch in der Neufassung des Polizeigesetzes niederschlagen. „Wir stimmen allen erforderlichen Maßnahmen zu, die notwendig sind und mit der Garantie der Bürgerrechte im Einklang stehen“, so der Reutlinger Abgeordnete.

Hagen Kluck erinnerte an die alte Forderung der FDP, mit dem Stellenabbau beim Tarifpersonal der Polizei Schluss zu machen und mehr Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeidienst einzustellen. Hier müsse bald gehandelt werden, weil es jetzt besonders gute Möglichkeiten gebe, qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion dankte Polizei und Verfassungsschutz für den erfolgreichen Einsatz bei der Verhinderung des von Islamisten geplanten Terroranschlags. Dies sei ohne Online-Erfolg und ohne Einschränkung der Bürgerrechte im Einklang mit Grundgesetz und Landesverfas-sung geschehen. „So stellen wir uns effektive und gute Sicherheitsarbeit vor“, sagte Kluck.Der Liberale bezeichnete es als nicht hinnehmbar, dass Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble den Menschen mit immer neuen Schreckensszenarien Angst mache. „Das ist keine Politik, die zu mehr Sicherheit beiträgt, sondern eine Politik, die zu größtmöglicher Verun-sicherung der Bevölkerung führt“, betonte Hagen Kluck. Wann die SPD in Berlin dem Drängen Schäubles nachgebe, sei nur noch eine Frage der Zeit. Kluck begrüßte es, dass die Grünen endlich damit aufgehört hätten, die Terrorgefahr zu verharmlosen. Man müsse im Kampf gegen den Terrorismus zusammenstehen. „Wir können die Freiheit aber nicht verteidigen, indem wir sie einschränken oder gar abschaffen“, stelle Hagen Kluck klar.

Verkehr durch intelligente und umweltfreundliche Konzepte möglich machen – Der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bachmann, sagte in der von den Liberalen beantragten Landtagsdebatte über „Wirtschaft und Verkehr in Baden-Württemberg“ unter anderem:

„Ich will Sie bei meiner verkehrspolitischen Jungfernrede nicht enttäuschen und mit einem Zitat beginnen: „Mobilität von Menschen und Gütern ist nicht Folge, sondern Grundlage unseres Wohlstandes“. Eberhard von Kuenheim hat in diesem einen Satz zum Ausdruck gebracht, dass die Zukunft der Menschheit von der technischen Fortentwicklung der Verkehrsmittel und dem Ausbau der Verkehrswege abhängt. Von der Erfindung des Rades bis zur Erfindung der Raumfähre waren es neue Fortbewegungsmittel, die uns neue Welten erschlossen haben. Und von der Erfindung des Segels bis zur Erfindung der Brennstoffzelle waren es intelligente Antriebstechniken, mit deren Hilfe wir die Gegebenheiten unserer Umwelt intelligent nutzen. Der Austausch von Gütern und Dienstleistungen ist die Grundlage der Wirtschaft, moderne Verkehrsmittel und gut ausgebaute Verkehrswege deshalb die Grundlage unseres Wohlstands. Jetzt einige Kernsätze aus der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der FDP/DVP-Landtagsfraktion: Knapp 5 % der Bruttowertschöpfung in Baden-Württemberg entfallen auf den Verkehrsbereich im engeren Sinne. Fast 250.000 Menschen arbeiten in diesem Sektor. Hinzu kommen logistiknahe Bereiche vom Fahrzeugbau mit weiteren fast 250.000 Beschäftigten bis zum Straßenbau mit leider nur noch etwa 7500 Beschäftigten. Letzteres ist wohl noch stärker auf die ausländische Konkurrenz als auf die Grünen zurückzuführen. Und die Bedeutung des Verkehrssektors nimmt ständig zu. Im Rahmen der Fort-schreibung des Bundesverkehrswegeplanes ging man allein für den Güterverkehr von einer Steigerung zwischen 1997 und 2015 von weit über 60 % aus. Wenn wir diesen Verkehr nicht durch intelligente und umweltfreundliche Verkehrskonzepte möglich machen, würgen wir die Wirtschaft ab. Allein die Staukosten des Straßenverkehrs durch Kraftstoffverschwendung werden für Deutschland auf jährlich rund 12 Mrd. € geschätzt. Die gesamten volkswirtschaftlichen Verluste durch Staus auf unseren Straßen sogar auf über 100 Mrd. €. Der Wirt-schaftsminister, der mir diese Zahlen genannt hat, legt deshalb zu Recht größten Wert auf den Ausbau der Verkehrswege. Sie sind die Lebensadern der Wirtschaft. Und es gibt hier sehr viele umweltfreundliche Varianten! Der von unserer Fraktion seit langem geforderte Ausbau der Neckarschleusen eröffnet neue Möglichkeiten für die Binnenschifffahrt – ein Ver-kehrsmittel mit einer hervorragenden Ökobilanz. Das Projekt Stuttgart 21 und der Ausbau der Rheintalbahn machen nicht nur die Bahn für den Personenverkehr attraktiver und leisten damit einen erheblichen Beitrag zum Umweltschutz. Sie ermöglichen auch die Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene und entlasten damit unsere staugeplagten Straßen.Aber auch um einen Ausbau unserer Straßen kommen wir nicht umhin. Ohne eine leistungsfähige Ostumfahrung Stuttgarts z.B. wird die Landeshauptstadt weiter im Feinstaub versinken. Zusammenfassend halte ich fest, dass zukunftsfähige Verkehrsmittel und gut ausgebaute Verkehrswege die Grundlage unseres Wohlstands sind. Wer sich gegen den Ausbau von Verkehrswegen stemmt, verweigert den Menschen ihre Zukunft!Natürlich kann man von München nach Paris auch mit dem Fahrrad fahren, lieber Kollege Wölfle. Mit dem TGV ist man aber deutlich schneller und kann deshalb sogar als Bayer vielleicht mehr als einmal im Leben nach Paris. Aber Sie glauben halt an den Segen des Fahrrads. Apropos Gaube und Verkehrspolitik – wie sagte doch Kaiser Wilhelm II: „Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.“ Lieber Kollege Wölfle, Sie sollten Kaiser Wilhelm als einen der ersten Vorkämpfer grüner Verkehrspolitik auf einem Ihrer Parteitage mal ehren. Wir dagegen, die Koalition in den Landesfarben schwarz/gelb, gönnen den Menschen ihre Zukunft. Wir kämpfen gegen Lärm. Wir kämpfen gegen Flächen-verbrauch. Wir kämpfen gegen Klimagase. Wir kämpfen deshalb für Stuttgart 21.“

Mietrecht wurde durch ehemalige rot-grüne Bundesregierung verschlechtert – In einer Landtagsdebatte über die „Wohnungsnot in unseren Hochschulstädten“sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bachmann, unter anderem:

„Unsere Fraktion ist der SPD-Fraktion dankbar dafür, dass sie die Wohnungssituation in unseren Hochschulstädten zum Thema gemacht hat. Wir hätten nämlich in Anbetracht der aktuellen Lage der Sozialdemokratischen Partei in Baden-Württemberg Skrupel gehabt, ein der SPD so zum Nachteil gereichendes Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Zum Nachteil deshalb, weil die SPD die soziale Marktwirtschaft, die Gesetze von Angebot und Nachfrage, noch immer nicht verstanden hat. Für die hohe Nachfrage zeichnen wir verantwortlich -wir, die erfolgreiche Koalition aus FDP und CDU. Weil es uns in Baden-Württemberg wirtschaftlich gut geht, weil bei uns die Arbeitslosigkeit am niedrigsten ist. Wir bieten den Studierenden in Baden-Württemberg Zukunft. Bei uns stimmt nicht nur das Wirtschaftsklima, bei uns liegen auch die Universitäten und Hochschulen an der Spitze. Hinzu kommt das einmalige Modell der Berufsakademien. Trotz Studiengebühren ist die Zahl der Studierenden in Baden-Württemberg von 261.581 im vergangenen Wintersemester auf 264.269 angestiegen. Die Menschen wollen eben studieren, arbeiten, leben und wohnen, wo der Erfolg Zuhause ist. Und der Erfolg ist dort Zuhause, wo die CDU mit der FDP schon lange regiert – hier bei uns in Baden-Württemberg. Soviel zum Thema Nachfrage.Kommen wir damit zur Angebotsseite: Das Land Baden-Württemberg stellt über die Studentenwerke 27.500 Wohnplätze für Studierende bereit. Im vergangenen Jahr kamen 500 neue Plätze hinzu. Mit einer Versorgungsquote von 13,71% liegen wir bundesweit an der Spitze. Aber auch die Marktwirtschaft sorgt für neue Studentenwohnheimplätze. Weil bei uns die Nachfrage stimmt, bieten auch private Investoren Wohnplätze für Studierende an. Allein hier bei uns, in meiner Heimatstadt Stuttgart, hat in der kurzen Zeit, in der ich hier im Landtag sein darf, das Studentenwerk ein Studierendenhotel mit 154 Zimmern gebaut. Hier unten, ganz in der Nähe am Neckartor, wurde ein ehemaliges Bürogebäude in ein Studentenwohn-heim mit 332 Plätzen umgebaut. In Stuttgart-Vaihingen, Am Wallgraben, entsteht ein privat finanziertes Studentenwohnheim mit 350 Wohnplätzen. Und auf meinem täglichen Weg zum Landtag fahre ich am Möhringer Gleisdreieck vorbei, an dem auf einer ehemaligen Brachfläche ein Studentenwohnheim mit 430 Wohnplätzen so gut wie fertig ist. Die ersten Studierenden sind zum Wintersemester bereits eingezogen. Gerade die Grünen müssen hier nicht jammern über fehlende Wohnungsangebote, denn sie sind gemeinsam mit der SPD allein Schuld daran. Hätten Sie nicht in der rot-grünen Regierung das Mietrecht verschlechtert, gäbe es mehr als genug studentischen Wohnraum in Baden-Württemberg. Mit dieser verfehlten Regelung haben Sie die Eigentümer von Häusern gezwungen, nur noch eine Wohnung in ihrem Haus an Studenten zu vermieten. Während es früher oft üblich war, dass Keller und Dach oder zwei Wohnungen und Dach vermietet wur-den, ist es heute nur noch eine. Früher konnte man nämlich zwei Studenten, wenn es nicht mehr anders ging, vereinfacht kündigen. Heute kann man es nur noch bei einem. Und alle Akteure am Markt, von den betroffenen Studenten über die potentiellen Vermieter bis hin zu den Universitätsverwaltungen, bestätigen mir, dass durch diese verfehlte, typisch rot-grüne Regelungsnorm das Angebot an studentischem Wohnraum eingebrochen ist und sich auch nicht mehr erholt. Ich fordere deshalb Sie, liebe Freunde von der SPD auf, diesen Unsinn rückgängig zu machen. Sie haben mit der CDU endlich einen vernünftigen Koalitionspartner in Berlin. Machen Sie etwas daraus.“

Geltendes Jugendschutzgesetz anwenden – Auf Prävention setzen – Der Vorsitzende und sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, hat in einer von den Liberalen beantragten Landtagsdebatte mit dem Titel „Komasaufen bei Jugendlichen“ das zunehmende Problembewusstsein in Behörden, Gaststätten und Tankstellen begrüßt und sich dagegen ausgesprochen, ausschließlich „mit dem Gesetzeshammer“ zu agieren. Es sei erfreulich, so Noll, dass Polizei, Jugendämter und Schulen ihre Präventionsarbeit verstärkt hätten.

Ausdrücklich lobte Noll die Initiative von Wirtschaftsminister Ernst Pfister, der in einem Erlass die zuständigen Behörden darauf hingewiesen hat, dass nach derzeitiger Gesetzeslage die so genannten Flatrate-Parties bereits im Vorfeld verboten werden könnten. Nach den Worten von Noll sollte eine Verschärfung der Gesetze der letzte Weg sein, vorher sollte auch das geltende Jugendschutzgesetz konsequenter angewendet werden. Er habe den Eindruck, dass dies nicht immer der Fall sei; beispielsweise, wenn an Jugendliche unter 18 Jahren hochprozentige Alkoholika verkauft würden. Auch verbiete das Gaststättengesetz, alkoholische Getränke an erkennbar betrunkene Personen auszuschenken. „Wenn ein Wirt dies tut, macht er sich strafbar“, so Noll. Er appellierte auch an die Eltern der betroffenen Jugendlichen, mehr Verantwortungsbewusstsein zu zeigen. Nach den Worten von Noll sollte die Forschung darüber, warum sich Jugendliche bis zur Bewusstlosigkeit betrinken, intensiviert werden. „Die Gesellschaft sollte den jungen Leuten mehr Perspektiven bieten; es sollte klar werden, dass „Saufen, bis nichts mehr geht, nicht das einzige Freizeitvergnügen sein muss“, so Noll. Hans Ilg, Pressesprecher

FDP/DVP bekräftigt Forderung nach schnellerer Einführung von begleitetem Fahren – Nach den Worten des verkehrspolitischen Sprechers der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bachmann, hat die FDP/DVP-Landtagsfraktion ihre Forderung nach rascher Einführung des Führerscheins mit 17 einstimmig bekräftigt. „Das Projekt ist überfällig“, erklärte Bach-mann. Entgegen der ursprünglichen Planung habe sich die Einführung des so genannten begleiteten Fahrens bereits um mehr als ein Vierteljahr verzögert. Nach Angaben des In-nenministeriums waren noch die Erfahrungen der anderen Bundesländer auszuwerten. Als Starttermin war ursprünglich der 1. Juli genannt worden. Bachmann: Es ist höchste Zeit, so rasch wie möglich die rechtlichen Voraussetzungen für einen Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ zu schaffen. Dass Baden-Württemberg hier das Schlusslicht ist – alle Bundesländer haben schließlich mit einem solchen Test begonnen – wird auf dem Rücken vieler jungen Menschen ausgetragen.“

Nach den Worten von Bachmann haben die Auswertungen der Tests durch Fahrlehrerverbände und Polizei bereits im Sommer positive Resultate erbracht. So habe die Zahl der Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang in der größten Risikogruppe der 18- bis 24-Jährigen abgenommen.Schon vor eineinhalb Jahren habe die FDP/DVP-Landtagsfraktion einen Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ für das Land Baden-Württemberg gefordert. Auch ist dieses Projekt in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben. Hans Ilg, Pressesprecher

Zusage der Landesregierung: Wir fordern von Bundesregierung Gesamtkonzept – „Die Landesregierung erwartet von der Bundesregierung, dass sie für die Nutzung der Biokraftstoffe ein Gesamtkonzept vorlegt, das allen Aspekten des wirtschaftlichen Einsatzes von Biokraftstoffen bestmöglich Rechnung trägt.“ Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des agrarpolitischen Sprechers der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hervor, der nach der „Marktentwicklung der Biokraftstoffe in Baden-Württemberg“ gefragt hatte. Denn das Energiesteuergesetz des Bundes hat in Verbindung mit dem Biokraftstoffquoten-gesetz bei vielen Herstellern von Biokraftstoffen in Baden-Württemberg zu drastischen Umsatzeinrückgängen geführt, so Bullinger.

Die Landesregierung bestätigt dem agrarpolitischen Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, dass die vormals positive Entwicklung der mittelständisch geprägten Biodieselbranche maßgeblich auf die bisherige Steuerbefreiung zurückzuführen sei. Nach der Einführung der Besteuerung durch die schwarz-rote Bundesregierung seien, so die Landesregierung in ihrer Antwort, die Gewinnmargen bei den Herstellern von Pflanzenöl und Biodiesel sowie an den Tankstellen deutlich gesunken. Seit dem Spätherbst des Jahres 2006 seien einerseits die Pflanzenölpreise fester notiert worden, andererseits seien die Preise für herkömmlichen Diesel zunächst zurückgegangen; mit der Folge, dass die Gesamtmarge in der Produktionskette nochmals gesunken sei. Nach Meinung der Landesregierung dürfte der inzwischen eingetretene Preisanstieg bei den Dieselkraftstoffen die Situation zwischenzeitlich wieder etwas entspannt haben. Friedrich Bullinger: „Schon im Frühjahr warnte das Bundesamt für Güterverkehr, dass mit Einsetzen der zweiten Steuerstufe zu Beginn des Jahres 2008 der Reinbio-kraftstoffmarkt zusammenbreche werde. Schon jetzt ist die Hälfte der Kapazitäten stillgelegt. Mit privatem Geld, unterstützt durch öffentliche Forderung, sind Millionen investiert worden. Weitgehende dezentral wurden deutschlandweit rund 50 Biodie-selanlagen gebaut. Schwarz-Rot hat diese Erfolgsgeschichte ohne jegliche Vorwarnung beendet. Verlässliche Politik ist etwas anderes.“Nach den Worten des agrarpolitischen Sprechers hat in jeder Klimaschutzpolitik die energetische Nutzung von Biomasse eine entscheidende Bedeutung. Dazu gehören insbesondere die Wärmeerzeugung, die Kraftwärmekoppelung und die Treibstofferzeugung. Bis 2020 soll der Primärenergieverbrauch 20 Prozent betragen. Schon jetzt habe die energetische Nutzung von Biomasse den größten Anteil an den erneuerbaren Energien.Bullinger: „Ich fordere die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die vorhandenen Kapazitäten für Biodiesel genutzt werden und die Rein-Biokraftstoffe von der im Energiesteuergesetz eingeführten Besteuerung bis 2009 befreit werden. Wir brauchen ein Gesamtkonzept zur Förderung von Bio-kraftstoffen. Und ich fordere die Landesregierung auf, ihren Einfluss wahrzunehmen, dass die Bundesregierung den Bericht zur Steuerbegünstigung für Biokraft- und Bioheizstoffe baldmöglichst vorgelegt.“Hans Ilg, Pressesprecher