Europaausschuss des Landtags kann europäische Vorhaben frühzeitig prüfen – Der europapolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Michael Theurer, hat in einer Landtagsdebatte über den Europabericht der Landesregierung den Wunsch geäußert, dass Deutschland mit der gleichen Intensität wie zu Frankreich freundschaftliche Kontakte zu den Nachbarstaaten in Mittel- und Osteuropa aufbaue. „Ich würde mich freuen, wenn Landtag und Landesregierung ihre Aufmerksamkeit gerade auf das Nachbarland Polen richten, denn unser östlicher Nachbar ist genauso wichtig wie unser großer Nachbar Frankreich im Westen“, sagte Theurer.

Theurer bezeichnete den europäischen Binnenmarkt als das Kernstück der Europäischen Union als Wirtschaftsgemeinschaft. Dieser Binnenmarkt, der zum Ende dieses Jahres seit exakt 15 Jahren be-stehe, sei allerdings noch nicht in allen Bereichen in vollem Umfang wirksam. So seien die Finanzdienstleistungen oder auch der Gas- und Elektrizitätsmarkt noch nicht vollständig im Binnenmarkt integriert. Nach den Worten von Theurer konnte allerdings mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie ein weiterer wesentlicher Baustein eingefügt werden. Theurer: „Die Bürgerinnen und Bürger in Europa profitieren durch größere Vielfalt und durch niedrigere Preise von diesem Binnenmarkt. Europa ist ein Raum wirtschaftlicher Stabilität in Zeiten global integrierter Märkte. Europa ist auch ein Raum der Menschenrechte, des gemeinsamen Rechts und der Sicherheit.“ Gerade für den exportorientiertenSüdwesten mit seinen vielen kleinen und mittelständischen Betrieben sei Europa sehr wichtig. Deshalb war es nur folgerichtig, dass der Landtag einen eigenständigen Europaausschuss eingerichtet habe. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion habe inzwischen eine ganze Reihe von Initiativen in die Wege geleitet, so die Große Anfrage zur Lissabon-Strategie der EU. Damit seien im Europaausschuss intensive Diskussionen ausgelöst worden. Der Europaausschuss könne mit dazu beitragen, dass Vorhaben, die auf europäischer Ebene vorbereitet werden, hier frühzeitig geprüft und diskutiert werden könnten.Hans Ilg, Pressesprecher

Weitere Einsparungen notwendig, um Schuldenstopp dauerhaft zu erreichen – Die finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth, sagte in einer Landtagsdebatte über den Nachtragshaushalt der Landesregierung unter anderem:„Die Situation, die uns heute einen Nachtragshaushalt zu beraten gibt, lässt fast weihnachtliche Gefühle aufkommen. Aber glücklicherweise sind weder die Landesregierung noch die sie tragenden Fraktionen in Geschenk-Laune verfallen. Wir haben der Versuchung widerstanden und einen Haushalt der Vorsicht und der mittel- und langfristigen Konsolidierung aufgestellt. Dabei wurden bewusst nur wenige Schwerpunkte gesetzt: beispielsweise Impulsprogramm HS-Bau, Neubau und Sanierung und energetische Maßnahmen bei Landesbauten, Sonderprogramm Landesstraßenbau, Modellvorhaben Breitbandverkabelung, Privatschul-Baumittel oder Tourismus-förderung.

Weiter gab es den Einstieg in die Umsetzung unseres Parlamentsbeschlusses von 2005 zum Bruttokostenprinzip bei den Schulen in freier Trägerschaft. Ein Fünftel der auf 80 Prozent noch fehlenden Mittel wird jetzt geleistet, der Rest muss und wird zügig bis 2011 folgen. Der Verbesserung der Situation der Hauptschulen dienen mehr Stellen und ab Februar 2008 auch pädagogische Assistenten. Der restliche Teil der der entsperrten Stellen wird zur Verbesserung der allgemeinen Unterrichtsversorgung eingesetzt. Wir haben außerdem bei den Vertretungsmitteln den bisher vorhandenen oftmals als negativ empfundenen Deckel aufgehoben, damit künftig an unseren Schulen der Einsatz von Vertretungslehrkräften das ganze Jahr hindurch möglich ist. Das ist etwas, was ich schon als Mutter von schulpflichtigen Kindern gefordert habe. Ich bin froh, dass wir jetzt so weit gekommen sind.Wir erbringen eine Kofinanzierung zur Exzellenzinitiative, bei der unsere Universitä-ten erfolgreich waren, und wir haben die BAföG-Erhöhung im Landeshaushalt umgesetzt. Sie sehen; Bildung und Wissenschaft haben im Haushalt unseres Landes eine hohe Priorität, und das ist gerade uns Liberalen sehr wichtig. Nun zu den Veränderungen im Stellenteil: Hierbei handelt es sich zum einen um Anpassungen an die tat-sächliche Situation, um Kettenarbeitsverträge zu vermeiden und um Schaffung weniger Neustellen dort, wo dies unbedingt notwendig ist, etwa für die neue Justizvollzugsanstalt in Offenburg. Eines ist aber klar, Hausaufgaben für 2009 und 2010 stehen noch an. Hierfür sind weitere Einsparungen nötig, um unser Hauptziel, den Schuldenstopp wirklich nachhaltig zu erreichen. Andererseits wird es aber auch weitere Schwerpunktsetzungen brauchen, etwa Beschlüsse zur Verstetigung der Ausbildungssituation bei der Polizei.Aufgrund der verbesserten Finanzsituation in den Kommunen steigt auch die Nachfrage nach Städtebau- und Landessanierungsmitteln stark an. Da dies hoch effektive Programme der Mittelstandsförderung im Land sind, ist auch hier eine Verbesserung des Bewilligungsrahmen anzustreben. Wenn wir solchen Spielraum für aktuelle Notwendigkeiten behalten wollen, müssen wir uns aber auch verstärkt mit dem Thema Aufgabenabbau in der Landesverwaltung beschäftigen. Das ist mein Cato-Satz. Es muss dringend kommen. Wir können nicht jedes Jahr einfach neue Aufgaben dazutun, ohne die alten kritisch zu beäugen. Im Rahmen der Verwaltungsreform und Effizienzrendite mahnen die Kommunen dies ebenfalls für ihren Bereich an – und zwar zu Recht.Die Grünen machen einen „Bauerntrick“, den kein Landwirt so durchgehen ließe, weil er viel zu durchsichtig ist. Die Grünen streichen alle Vorsorge für Baden-Württemberg 21 und die Schnellbahntrasse Wendlingen – Ulm und wollen damit ein reiches Füllhorn ausschütten. Dass damit die Zukunftsinteressen unserer Bevölke-rung massiv betroffen sind, weil wir alle von einen florierenden Wirtschaft im Land abhängig bleiben, interessiert sie dabei wenig. Auch Sie wollen eine Schulspeisung. Nebenbei gesagt, so wie das jetzt hier angegangen wird, erinnert es mich fatal an die Nachkriegszeit. Ich meine, wir müssen uns etwas einfallen lassen, aber wir brauchen eine zeitgemäße und moderne Lösung, und daran werden wir arbeiten.Für uns gilt Solidität, Stabilität und nachhaltige Finanzwirtschaft, die lieber mal etwas Geld zur Seite legt als Rücklage – was ja keineswegs der Haushaltsklarheit widerspricht, sondern ganz offen geschieht. Darüber hinaus wollen wir auch weiterhin aktiv Altschulden zurückzahlen. Das ist die beste Basis für auch in Zukunft tragfähige Politik in Baden-Württemberg.“

Laufzeit der Reaktoren verlängern – Zeit nutzen für Weiterentwicklung erneuerbarer Energien – Mit einem Anteil von rund zehn Prozent an der Stromerzeugung sind die erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg auf dem Vormarsch.“ Dies sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, in einer Landtagsdebatte zum Energiebericht der Landesregierung. Damit sei das Land auf gutem Wege, das für 2020 selbst gesetzte Ziel von 20 Prozent zu errei-chen. Allerdings dürfe man sich nichts vormachen. Die Wasserkraft sei mit einem Anteil von knapp 6 Prozent weitgehend in ihrem Potential ausgeschöpft. Es bleibe lediglich noch die Möglichkeit, im Bereich der kleinen Wasserkraftwerke geringfügige Steigerungen zu erreichen.

Die mit innovativer Technologie arbeitenden Photovoltaik- und Geothermieanlagen seien in ihrem Entwicklungsfortschritt schwer planbar. Eine deutliche Steigerung ih-res Anteils von zusammen unter einem halben Prozent kann für die nächsten zehn Jahre nicht sicher vorausgesetzt werden. Die größten Potentiale sieht Rülke im Bereich der Windenergie sowie der Bioenergie. Durch das so genannte Repowering (technologische Erweiterung und Verbesserung bestehender Anlagen) sowie die Ausweisung neuer – in den Regionalplänen vorgesehener – Parks sei eine Vervierfachung der Windenergie auf rund zwei Prozent machbar. Insbesondere die Bioenergie biete in Baden-Württemberg die besten Potentiale. Etwa je zur Hälfte könne man forstwirtschaftliche und landwirtschaftliche Reststoffe nutzen und bis 2020 eine Steigerung um den Faktor acht bis zehn auf bis zu zehn Prozent erreichen. All diese Vorhaben erforderten aber erhebliche Investitionen. Gleichzeitig setze sich die FDP-Fraktion aber dafür ein, die Klimaschutzziele zu er-reichen. „Aufgrund der rot-grünen Ideologie vom Atomausstieg in den nächsten fünfzehn Jahren bewegt sich das Land in die genau falsche Richtung“, sagte Rülke. Der Anteil fossiler Energieträger habe sich von bereits 35 auf aktuell wieder 40 Prozent erhöht. Wenn es beim Atomausstieg im vorgesehenen Zeitraum bliebe, so sei eine Steigerung auf zwischenzeitlich 80 Prozent unausweichlich. Aus Sicht der FDP/DVP-Landtagsfraktion ist ein Energiemix nach dem Schlüssel 20 Prozent erneuerbare Energien, 30 Prozent fossile Energien und 50 Prozent Kernenergie bis 2020 realistisch und wünschenswert. Rülke sagte, dass er die Kernenergie als Brückentechnologie betrachte. Man müsse die Laufzeit der Reaktoren verlängern, um genug Zeit und genug finanzielle Mittel zu haben, um die erneuerbaren Energien voranzubringen. Die Hälfte der Erträge aus der Laufzeitverlängerung müsse in die Erforschung und Entwicklung der erneuerbaren Energien fließen. So könnte auch der preisgünstige Atomstrom in den nächsten Jahren nicht nur die Grundlast garantieren, sondern auch für bezahlbare Energie für die Wirtschaft und den Verbraucher sorgen.

Bis Ende September wurden 81216 Ausbildungsverträge abgeschlossen – Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat sich erfreut zur Ausbildungssituation im Land geäußert. In einer Landtagsdebatte bekundete Rülke der Landes-SPD sein Beileid zu der Tatsache, dass ihr nun das letzte Dauerthema weggebrochen sei. Zum Stichtag 30.09.2007 seien im Lande 81.216 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen worden. Dies entspreche einem Plus von mehr als 7000 gegenüber dem Vorjahr. Zuletzt sei im Jahr 1991 ein knapp besseres Ergebnis erreicht worden. Rülke: „Somit liegt die Jugendarbeitslosigkeit mit wenig über drei Prozent bei einem Traumwert.“

Nach Rülkes Auffassung ist der Wirtschaft aber auch der Landesregierung, die zur Stärkung der Ausbildung jährlich rund 15 Millionen Euro ausgibt, hierfür zu gratulieren. Wenig hilfreich sei das “gebetsmühlenhafte Lamentieren der SPD-Opposition” zu diesem Thema. Es treffe zwar zu, dass die Leistungsschwächsten nach dem Scheitern ihrer Ausbildung wieder unversorgt dastünden. Dieses Problem könne aber weder die Wirtschaft noch die Wirtschaftspolitik lösen. „Naive Vorschläge“ der SPD wie eine Ausbildungsplatzgarantie seien in diesem Zusammenhang wenig hilfreich. Es nütze nichts, Garantien für einen Ausbildungsplatz zu geben, wenn Jugendlichen die Ausbildungsreife fehle. Notwendig seien vielmehr bildungs-, integrations- und familienpolitische Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit. Bereits im Alter von drei Jahren werden in Baden-Württemberg daher künftig Sprachstandsdiagnosen durchgeführt. „Denn das Beherrschen der deutschen Sprache ist die beste Ausbildungsplatzgarantie“, so Rülke. Zudem versuche das Wirtschaftsministerium durch innovative Programme wie das Förderprogramm für Altbewerber neue Akzente zu setzen. Im letzten Jahr hat Baden-Württemberg ca. fünf Millionen Euro dafür aufgewandt, leistungsschwache Jugendliche mit einem Ausbildungsplatz zu versorgen – dies mit durchschlagendem Erfolg. „Es ist erfreulich, dass nun endlich auch das Bundesarbeitsministerium dies erkennt und unser Programm übernehmen will. Auf die konkrete Ausgestaltung nach den vagen Ankündigungen darf man gespannt sein.“ Rülke: „Wenn die Opposition schon heute fordert, auf den doppelten Schulabgängerjahrgang 2012 hinzuweisen, ist sie einmal mehr auf dem Holzweg. Einerseits will die Landesregierung möglichst viele Abiturienten an den Hochschulen haben. Hierfür werden auch Vorbereitungen getroffen. Was die anderen Abiturienten brauchen, ist aber nicht sozialdemokratischer Dirigismus für die Wirtschaft, sondern eine liberale Wirtschaftspolitik, die den Unternehmen Luft lässt, um zu investieren und somit Arbeit für junge Menschen zu Verfügung zu stellen.“

Mindestlöhne generell ein Irrweg – Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich gefährdet – „Mit Verwunderung mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass die Landesregierung den Post -Mindestlohn im Bundesrat nicht ablehnen will.“ Dies sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, in einer von der SPD beantragten Landtagsdebatte mit dem Titel „Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aufnahme von Briefdienstleistungen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz im Bundesrat unterstützen“. Wie die FDP-DVP-Landtagsfraktion hatte sich auch der Ministerpräsident in der Vergangenheit gegen einen Mindestlohn ausgesprochen. Die FDP-Fraktion hätte sich eine Ablehnung des Postmindestlohns durch das Land Baden-Württemberg im Bundesrat gewünscht, so Rülke. Da der CDU-Teil der Landesregierung nun aber dem Postmindestlohn zustimmen wolle, sei nur eine Enthaltung des Landes möglich.

„Mindestlöhne sind generell ein Irrweg“, so Rülke. Über Jahrzehnte hätten Tarifparteien erfolgreich Löhne ausgehandelt. Wenn nun die Bundesregierung beginne, die Tarifautonomie auszuhöhlen, um marktferne Mindestlöhne festzulegen, vernichte dies Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich. Zudem werde die gewünschte Marktöffnung auf direktem Wege wieder kaputt gemacht. Das Monopol der Bundespost werde durch Mindestlöhne zementiert, zumal diese den Wettbewerbsvorteil der Mehrwertsteuerbefreiung behielte. Der einzige Gewinner des Postmindestlohns sei Postchef Zumwinkel: Den Beschluss der Bundesregierung, das Postmonopol gesetzlich weiter abzusichern, habe er direkt in den eigenen Geldbeutel hinein versilbert.

Menschen sind auf gesunde Wälder angewiesen – Wichtigster Sauerstofflieferant – In eine Landtagsdebatte über den Waldzustandsbericht der Landesregierung sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger unter anderem:„Alle Jahre wieder kommt der Waldzustandsbericht kurz vor Weihnachten. Einige Medien nehmen höchstens am Rande davon Notiz, denn es ist ja nicht spektakulär, es ist nicht neu, dass der Wald leidet. Ich habe den Eindruck, wenn man nur lange genug schlechte Nachrichten immer wieder bringt, gewöhnt man sich daran, man stumpft ab, man denkt nicht mehr nach und man verliert an Sensibilität. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion ist daher der Auffassung, dass man dieses Thema aktuell aufarbeiten und gründlich hinterfragen sollte, da es hochaktuell ist.

Hinterfragen heißt für mich zunächst: – Wie hat sich der Waldzustand verändert?- Wie haben sich die Waldschäden entwickelt?- Wo liegen die Ursachen und was tun wir dagegen?- Was können wir zur Therapie beitragen und- was zur Rehabilitation des Waldes? insbesondere, Herr Minister Haug, stellt sich die Frage – Welche Konsequenzen ziehen wir in der Landespolitik aus den aktuellen Ergebnissen des neuesten Waldzustandsberichts 2007?Der Wald nimmt multifunktionale Aufgaben wahr, er ist essentiell für unser Leben denn- der Wald ist unser wichtigster Sauerstofflieferant- er liefert nicht nur nachwachsende Rohstoffe, die kohlendioxidneutral erzeugt wer-den, nein, – er stellt auch Arbeitsplätze für viele Menschen zur Verfügung, und- er prägt unsere Kulturlandschaft und damit unser attraktives Tourismusland Baden-Württemberg.Der Wald hat nicht nur Schutzfunktion, sondern eine Vielzahl weiterer Funktionen,denn – er ist Wasserspeicher, – er hat eine wichtige Aufgabe als biologischer Filter, – er schützt unsere Böden, d.h. aufgrund der Wasserhaltefähigkeit des Bodens be-wahrt uns der Wald unsere Landschaft vor Bodenabtrag, sprich Erosion – er hat natürlich auch lokale Klimaregulatorenaufgaben – er sorgt für ständigen Luftaustausch- er ist biologischer Staubfilter und befreit unsere Atemluft von Ruß und gasförmigen Verunreinigungen.Oder umgekehrt die Frage:Was wären wir ohne den Wald? Wir hätten – keinen Wasserspeicher und keinen Luftreiniger- keinen Erholungsraum, – wir wären ohne unser gewohntes Landschaftsbild. Fakt ist, dass sich der Wald auch vier Jahre nach dem extremen Trockenjahr 2003 nicht we-sentlich erholt hat, trotz der segensreichen Niederschläge in den letzten zwei Jahren.40,2 % der gesamten Waldfläche weist weiterhin das höchste Schadenniveau seit Beginn der Beobachtungsperiode im Jahr 1983 auf und er leidet unter Folgen der Schwächung.Stichworte: Borkenkäfer, Eichenspinner, BuchdruckerWeiter müssen wir befürchten, dass vor allem die Stickstoffeinträge aus der Luft die Tole-ranzschwellen der Waldböden weit überschreiten. Bei der Entschwefelung von Schweröl und Diesel haben wir Fortschritte erreicht! Das reicht aber nicht. Andere Säurebildner werden von uns allen vor allem durch den Autoverkehr nach wie vor in Massen erzeugt und dem Wald zugemutet.Der zunehmende Autoverkehr und die neuen Kohlekraftwerke lassen für den Wald wenig hoffen. Die Verbrennung fossiler Energie bleibt Hauptursache für die Schädigung der Wäl-der. Hier ein Wort zur zur Automobilindustrie. Im Autobauerland Baden-Württemberg wird man ab heute umdenken müssen, denn die Europäische Union lässt sich nicht mehr auf leere Ver-sprechungen ein. Sie wird heute 130 Gramm CO2 festschreiben. Leider hat die Autoindustrie ihre Glaubwürdigkeit verloren, da sie die Selbstverpflichtung, ihre eigene Selbstverpflichtung, nicht eingehalten hat. Sie warb, baute und verkaufte SSD-Fahrzeuge – also schneller, schwerer, durstiger. Mobilität, auch individuelle Mobilität, geht auch unter 200 KW-Motoren, unter drei Tonnen Gewicht und unter 200 Gramm CO2. Wie gesagt, umdenken ist jetzt an-gesagt.40% der Landesfläche sind Wald. Das Argument, dass der Holzvorrat in den Jahren 1987 bis 2002 von rund 464 Mio. Kubikmeter auf 485 Mio. Kubikmetern angewachsen ist, darf uns über den Gesundheitszustand des Waldes nicht täuschen. Der Klimawandel ist offensichtlich und das extreme Trockenjahr 2003 hat seine Spuren hinterlassen und fordert ein Umdenken bei der Waldbewirtschaftung, insbesondere bei der Neuaufforstung. Die Ursachen sind be-kannt, und wir alle sind durch eine andere, eine nachhaltigere Energiepolitik mit einem höhe-ren Anteil an regenerativen Energien durch einen effizienteren Einsatz der Primärenergie und vor allem durch Energieeinsparen mehr denn je gefordert, die Belastung auch und gera-de für den Wald, zu reduzieren. Nach dem neusten Klimagipfel in Bali ist es für mich nach wie vor skandalös, dass 4,6 % der Weltbevölkerung, 21,8 % der Energie verbrauchen. Ich spreche hier von den US-Bürgern, deren politische Vertreter sich nach wie vor verantwortungslos gegenüber der Kreatur, der Natur und gegenüber unseren Kindern und Enkel verhalten. Es ist ein Verbrechen an der Menschheit und an der Natur, wenn man Energie so vergeudet und dann auch noch hin-steht und scheinheilig so tut, als wäre alles Theorie. Ich frage die Landesregierung, was können wir hier in Baden-Württemberg, also vor Ort als Land mit 40% Waldanteil mehr tun als bisher? Was können wir außer einer besseren Energiepolitik dem Patienten Wald an Therapie zur Gesundung zukommen lassen?Die positiven Wirkungen der Bodenschutzkalkung liegen auf der Hand, Frage also: Tun wir hier genügend? Die Untersuchungen weisen nach, dass man durch die Bodenschutzkalkung zur Regeneration, zur Stabilisierung und vor allem zur besseren Pump- und Filterfunktion des Waldbodens insgesamt positiv beitragen kann. Es reicht natürlich nicht aus, nur Therapie zu betreiben, ohne die Ursachen zu bekämpfen. Wir sollten aber, und da hätte ich gerne von Ihnen eine Antwort, noch einmal Grund machen, wie weit wir hier nicht doch etwas zulegen müssen.Auch reichen meines Erachtens die bisherigen Kalkungen, die nur 20-40 Jahre halten, nicht aus. Ich bin überzeugt, dass wir auch Wiederholungskalkungen durchführen müssen. Wir dürfen nicht nachlassen bei der Forschung nach den Ursachen und bei der Umsetzung neuer forstwirtschaftlicher Erkenntnisse. Auch halte ich die Beibehaltung des Einheitsforst-amtes mit einer qualifizierten Beratung für den Staats-, Kommunal- und Privatwald mit für eine Voraussetzung den Wald positiv zu begleiten. Daher darf bei der Evaluierung der Verwaltungsreform zu keinen wesentlichen Änderungen kommen.Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 10. Dezember 1987 hat eindeutig darauf hingewie-sen, dass die damals als neuartige Waldschäden bezeichneten Schäden, im Grunde nach entschädigungswürdig und entschädigungsbedürftig sind. Das heißt, wir alle sind in der Verantwortung dem Wald zu helfen, denn es ist eine wichtige Daseinsvorsorge für das wir berechtigt auch Geld ausgeben müssen. Das wertvolle Ge-meingut Wald hat es verdient, dass wir ernster mit dem Thema Waldschäden umgehen, als bisher. An die Landesregierung habe ich abschließend die Frage, Herr Minister, wie Sie zu-künftig mit dem – Thema Waldkalkung sowie- Therapie und Reha-Maßnahmen bei unseren geschädigten Wäldern umgehen wol-len.“

Protokollierung der Zugriffe aufs Internet: FDP setzt auf datenschutzgerechte Lösung – Nach den Worten des innenpolitischen Sprechers der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hagen Kluck, sind die kritischen Ausführungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz zur Protokollierung der Zugriffe auf das Internetangebot der Ministerien erfreulich. Die aktuelle Stellungnahme des Landesbeauftragten gehe damit auf eine parlamentarische Initiative der FDP/DVP-Landtagsfraktion zurück, die damit erneut unter Beweis gestellt habe, dass sie datenschutzrechtlich auf der Höhe der Zeit ist (Landtagsdrucksache 14/1830). Kluck: „Wir stimmen den Ausführungen im Tätigkeitsbericht zu und hoffen auf eine baldige datenschutzgerechte Lösung

Kluck sagte weiter, dass das Justizministerium des Landes unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes vorbildlich sei. Kluck kritisierte auch die Überprüfungspraxis von privaten Unternehmen, die unter Zuhilfenahme des Landeskriminalamtes Mitarbeiter in sensiblen Bereichen überprüfen ließen. Ein adäquates Mittel sei der Auszug aus dem Bundeszentralregister, den der Bewerber selbst seiner Personalakte beizulegen habe.

Vorschlag zum Finanzierungsanteil von Bund, Land und Kommunen – Nach dem Vorschlag der FDP/DVP-Landtagsfraktion erhält jede Kommune einen 30-prozentigen Kostenzuschuss vom Land für jeden Platz, der das 20-prozentige Betreuungsniveau überschreitet.

Das Tagesbetreuungsausbaugesetz verpflichtet die Kommunen für durchschnittlich 20 Prozent der Kinder unter 3 Jahren bis 2010 Betreuungsangebote zu schaffen. Die Finanzierung sieht wie folgt aus: Mit dem SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende) hat der Bund die Verpflichtung übernommen, die kommunale Ebene um insgesamt 2,5 Mrd. € zu entlasten; 1,5 Mrd. € davon sollen für den Ausbau der Kleinkindbetreuung eingesetzt werden. Die hierzu geleistete Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft von ursprünglich 29,1 Prozent hat nicht ausgereicht, diese Zusage einzulösen. Nachdem der Satz seit dem 1.1.2007 auf 35,2 Prozent erhöht worden ist, dürfte die zugesagte Entlastung der Kommunen gesichert sein. 1,5 Mrd. € bundesweit entspricht in etwa einem Finanzierungsanteil von etwa 60 Prozent eines durchschnittlichen Betreuungsplatzes. Als Freiwilligkeitsleistung unterstützt das Land den Ausbau indem es 10 Prozent der Kosten trägt. Die Kommunen müssen weitere 30 Prozent tragen. Eine Mitfinanzierung durch einen Elternbeitrag legt die jeweilige Kommune eigenverantwortlich fest. Auf Initiative der Bundesfamilienministerin ist im August dieses Jahres eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zustande gekommen, bis 2013 das Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren auf durchschnittlich 35 Prozent auszubauen. Die Länder haben jetzt zu entscheiden, wie die Förderung konkret ausgestaltet wird. Die Finanzierung stellt sich die FDP-Fraktion wie folgt vor: Über eine Neuverteilung der Umsatzsteuer werden den Ländern zusätzliche bis 2014 jährlich ansteigende Mittel zur Verfügung gestellt, die für Baden-Württemberg ab 2014 jährlich knapp 100 Millionen € ausmachen. Das Land stellt nach unseren Vorstellungen zusätzlich dieselbe Summe bereit, so dass sich für jeden Betreuungsplatz oberhalb des 20 Prozent-Niveaus eine Drittelfinanzierung von Bund, Land und Kommune ergibt. Anders als von der Opposition dargestellt profitiert jede Kommune, die bereits ein Betreuungsangebot von über 20 Prozent vorhält, sofort von dem Landeszuschuss. Ergänzt wird die staatliche Finanzierung auch hier durch einen Elternbeitrag.

Wohnraumförderungsgesetz schafft flexiblen Rahmen zur Förderung von Familien – Als erfreulichen Abschied von der „Vertreibungssteuer Fehlbelegungsabgabe“ hat der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Verabschiedung des Landes-Wohnraumförderungsgesetzes bezeichnet. In der Landtagsdebatte wies Rülke die Kritik der Opposition an diesem Gesetz zurück. Dem Fehlbestand von 58000 Wohneinheiten im Land sei weder durch ein Gesetz noch durch ein Wohnraumförderungsprogramm des Landes allein zu begegnen.

Das vermieterfeindliche Bundesrecht sieht Rülke eher als Grund für den Fehlbestand. Bei einem im vergangenen Jahr um durchschnittlich 1,48 Prozent gestiegenen Mietpreis sei das Vermieten in Baden-Württemberg zu unattraktiv, zumal der Verbraucherpreis gleichzeitig um 1,83 Prozent gestiegen ist, sagte Rülke. Im Übrigen gebe es ein Mietwohnraumförderprogramm der L-Bank, das im Umfang von 65 Millionen Euro zur Verfügung steht und gut angenommen werde.

Kreditkrise in USA könnte auch Baden-Württemberg erreicht haben – Zur Meldung, dass auch die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) rund 800 Mil-lionen Euro Verlust aus der US-Immobilienkrise zu verkraften habe, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion und das Mitglied im Finanzausschuss des Landtags, Michael Theurer:

„Offensichtlich haben auch die deutschen Banken das mit Immobiliengeschäften verbundene Risiko bislang völlig unterschätzt. Insider sprechen von rund 400 Milliarden US-Dollar „fauler Kredite“ aus dem US-Immobiliengeschäft. Dabei stehe in der deutschen Diskussion der heimische Immobilienmarkt noch überhaupt nicht im Focus. Es sei nicht auszuschließen, dass durch strukturelle Leerstände auch in Deutschland Risiken für die Kreditinstitute entstehen. Theurer fordert, dass die Bankenaufsicht von den Kreditinstituten den Aufbau wirksamer Risiko-Management-Systeme für die Immobilien-Wirtschaft verlange.“

Landtagsfraktion lehnt unbeschränkte Online-Aktivitäten mit Gebührengeldern ab – Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf sich nach Auffassung der FDP nicht dank seiner Ge-bührenfinanzierung zu einem wettbewerbsverzerrenden Multimedia-Konzern entwickeln. „Das widerspricht dem Grundgesetz, weil es einer freien und pluralistischen Meinungs- und Presselandschaft abträglich ist“, erklärte der Reutlinger Abgeordnete Hagen Kluck in der gestrigen Landtagsdebatte. „Niemand will dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Nutzung des Internets und anderer moderner Übertragswege verbieten“, sagte der medienpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, „aber es wäre schlichtweg falsch und anmaßend zu behaupten, dass nur er qualitativ hochwertigen und seriösen Journalismus im Internet sicherstellen kann“.

Hagen Kluck betonte, dass sich die über neue Übertragungswege verbreiteten Inhalte aus-schließlich am Grundversorgungsauftrag zu orientieren haben. Bevor die Öffentlich-Rechtlichen weiter online expandieren, müsse geprüft werden, ob es einen gesellschaftli-chen Bedarf zur Einführung eines konkreten Angebots durch sie gibt, ob nicht in unzulässiger Weise in bestehende Märkte eingegriffen wird und ob der finanzielle Aufwand in einem sinnvollen Verhältnis zum möglichen wirtschaftlichen Erfolg steht. Kluck kritisierte den SWR, wenn er sich einem solchen „Public-Value-Test“ entziehen wolle. Hierzu brauche man externen Sachverstand. Der FDP-Abgeordnete bedauerte, dass es erst eines Eingriffs der Europäischen Union bedurfte: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hätte selber merken können, dass er sich hier in gefährliches Fahrwasser begibt“.

Wirtschaftliche Aspekte eines möglichen Ausbaus müssen geprüft werden – In einer Landtagsdebatte mit dem Thema „Zweite Startbahn am Stuttgarter Flughafen verhindern“ sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bachmann, unter anderem:

„Wer fliegt nicht gern billig? Unsere Umweltministerin hat seit langem vor den Folgen des ungebremsten Wachstums im Flugverkehr auf den Klimawandel gewarnt. Und sie hat eine Klimaabgabe auf Dienstflüge nach Berlin durchgesetzt. Diese Klimaabgabe soll jetzt auf alle Billigflüge ausgedehnt werden. So weit, so gut. Unsere Umweltministerin läutet den Herbst ein, indem sie vor schweren Gesundheitsschäden durch Lärm warnt. Sie stellt der Öffentlichkeit Gutachten vor, die eindrucksvoll belegen, dass der landesweit stärkste Lärm am Flughafen Stuttgart gemessen wird. So weit, so gut. Unsere Umweltministerin erklärt die Reduzierung des Flächenverbrauchs zu einem Kernziel ihrer Arbeit. So weit, so gut.Aber dann ist Georg Fundels großer Tag im Landtag von Baden-Württemberg. In seiner Ei-genschaft als Geschäftsführer fordert er eine zweite Start- und Landebahn am Flughafen Stuttgart. Es sollen nach seinem Gutachten bis zu sechs Millionen Passagiere mehr fliegen. Es sollen nach seinem Gutachten über 15.000 mehr Menschen massiv gesundheitsschädlichem Fluglärm ausgesetzt werden. Und es sollen 180 Hektar bester Filderboden verbraucht werden. Herrn Fundel dürfen wir keinen Vorwurf machen – als Geschäftsführer eines großen und wichtigen Unternehmens muss er für die Zukunft planen. So weit, so gut.Wir warten gespannt auf den Kommentar der Umweltministerin zu der Steigerung des Flug-verkehrs – und wir hören: nichts. Wir warten gespannt auf die Stellungnahme der Umweltmi-nisterin zum Fluglärm – und wir hören: nichts. Waren die Erklärungen zum Klimawandel, zum Lärm und zum Flächenverbrauch Sonntagsreden? Darf Montag wieder munter geflogen werden, wenn man nur seinen Obolus zahlt? Ist das etwa so eine Art Ablass? Ich zitiere: „Wenn der Gulden im Kasten klingelt, die Seele in den Himmel springt.“ Das war der bekannte Ablassprediger Tetzel.Bevor ich den Trecker meines Schwiegervaters für die Demo hole, will ich versuchen, mit nüchternen Fakten für mehr Vernunft in dieser Diskussion zu werben. Wie schnell der Kli-mawandel kommt, weiß ich nicht. Aber ich weiß, dass er schneller kommt, wenn wir mehr CO² produzieren. Ist es vor diesem Hintergrund ökologisch vertretbar, den Stuttgarter Flug-hafen auszubauen? Der Flughafen will für seine zweite Start- und Landebahn 180 Hektar. Fläche verbrauchen. Ist das ökologisch sinnvoll? Aber auch: Hat man nachgerechnet, wie sich Bruttosozialprodukt, Steuerkraft und Arbeitsplätze entwickeln, wenn wir die entspre-chende Fläche als Wohngebiet, als Gewerbefläche oder als Flughafen nutzen? Wäre der Ausbau denn wirtschaftlich überhaupt vernünftig? Der Flughafen Stuttgart hat nach seinen eigenen Angaben derzeit ein Passagieraufkommen von 10,3 Mio. Die von ihm vorgelegten Gutachten, die den Ausbau rechtfertigen sollen, gehen von 17,3 Mio. Passagieren im Jahr 2020 aus. Die Steigerung auf 14,1 Mio. Passagiere schafft der Flughafen bei der sogenannten Planungsvariante Null, also ohne zweite Start- und Landebahn. Es geht also um 3,2 Mio. erhoffte – wohlgemerkt erhoffte – Passagiere. Werden diese Passagiere je ab Stuttgart fliegen? Hat das Gutachten auch die Unsicherheitsfaktoren berücksichtigt?Unsicherheitsfaktor 1: Steigende Treibstoffpreise. Unsicherheitsfaktor 2: Steuerfreiheit des Flugbenzins – falls sie im Zeichen des Klimawandels fällt – übrigens eine Forderung des FDP Bundesparteitages – wird sich das Fliegen weiter verteuern. Unsicherheitsfaktor 3: Klimaschutzabgabe. Unsicherheitsfaktor 4: Konzentration bei den Luftverkehrsgesellschaften. Geht die Entwicklung so weiter, werden nur wenige Anbieter sich den Markt wie etwa beim Strom aufteilen – und Fliegen wird teurer. Unsicherheitsfaktor 5: Die ungebremste Verschär-fung von Sicherheitsstandards im Flugverkehr – und Fliegen wird teurer.Das sind fünf Fakto-ren, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Fliegen teurer und damit unattraktiver machen.Aber das ist noch nicht alles: Unsicherheitsfaktor 6: Wir bauen Stuttgart 21 – und das ist nur ein Teil des entstehenden europäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes. Die Bahn wird schneller und fliegen unattraktiver. Unsicherheitsfaktor 7: In unmittelbarer Nähe zu Baden-Württemberg gibt es mit Frankfurt, München und Zürich drei Knotenpunkte des internationa-len Luftverkehrs. Und alle drei werden ständig über die Bahn besser angebunden. Das macht den Flughafen Stuttgart unattraktiver. Sieben Unsicherheitsfaktoren bei der Wachstumsprognose. Freie Kapazitäten für 3,8 Mio. Passagiere ohne zweite Start- und Landebahn. Investitionen von 600 Mio. € seitens des Flughafens, der übrigens der Stadt Stuttgart und dem Land Baden-Württemberg und damit den Bürgerinnen und Bürgern gehört. Weitere hunderte von Millionen Steuergelder für die Begleitinfrastruktur. Ist es wirtschaftlich vernünftig, eine Milliarde Euro zu verbauen, um erhoffte oder vielleicht auch nur erträumte Passagiere abfertigen zu können? Die FDP / DVP Landtagsfraktion sieht in diesem Gutachten keine tragfähige Grundlage für eine zweite Start- und Landebahn am Stuttgarter Flughafen.“

Ausbau der Rheintalstrecke darf nicht zu unmenschlichen Belastungen führen – In einer Landtagsdebatte über das Thema „Gleiche Bedeutung von Rheintalbahn und Stuttgart 21 für Baden-Württemberg durch eine menschen- und umweltfreundliche Trassenführung im Rheintal sicherstellen“ sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bachmann, unter anderem:

„Die Eisenbahnachse von Amsterdam beziehungsweise Rotterdam nach Genua führt durch den Rheingraben. Der Ausbau dieser Eisenbahnachse von der Nordsee zum Mittelmeer ist für den Nord-Süd Verkehr von zentraler Bedeutung. Beim Ausbau der Rheintalbahn handelt es sich ebenso wie bei Baden-Württemberg 21 um ein Jahrhundertwerk. In einem der am dichtesten besiedelten und höchst industrialisierten Gebiete Europas wird der Verkehr neu geordnet.Sowohl im Güter- als auch im Personenverkehr ist eine bedeutende modale Verlagerung zu erwarten. Mehrere Milliarden Tonnenkilometer Fracht sollen von der Straße auf die Bahn verlagert werden. Und einige hundert Millionen Personenkilometer können statt auf den überlasteten Straßen oder im Flugverkehr umweltfreundlich auf der Schiene abgewickelt werden. Und unser Land profitiert in erheblichem Umfang, liegt doch fast ganz Baden an dieser Strecke. Das Projekt ist also nicht nur ökonomisch, sondern auch ökologisch von zentraler Bedeutung. Es ist insoweit mit Baden-Württemberg 21 in jeder Hinsicht vergleichbar.Unsere Fraktion setzt sich seit langem für eine gleiche Behandlung von Baden-Württemberg 21 und dem Ausbau der Rheintalbahn ein. Uns geht es darum, bei beiden Projekten einen menschen- und umweltgerechten Ausbau zu ermöglichen. Ein Unterschied ist allerdings die Topographie. Während bei Baden-Württemberg 21 die Landschaft eine Schnellfahrstrecke nur durch den Bau von Tunneln und Brücken ermöglicht, ist der Rheintalgraben flach. Dies senkt die Kosten pro Streckenkilometer. Bei dieser Ausgangslage ist es die Pflicht und Schuldigkeit der Bahn, in den Lärmschutz nennenswerte Summen zu investieren. Sie ist sie diesen Menschen schuldig! Es gibt aber noch einen zweiten Unterschied. Bei der Rheintalstrecke gibt es für die Deut-sche Bahn keine Alternative. Die Alternative liegt auf der anderen Rheinseite und würde von der französischen Bahn gebaut. Und die Bahn braucht diese Strecke, denn sie wird an den prognostizierten Milliarden von zusätzlichen Tonnenkilometern Fracht gut verdienen. Ein Grund mehr, diese Gewinne nicht auf dem Rücken der vom Lärm geplagten Menschen zu erwirtschaften. Es ist eine Frage des Anstands, dass die Bahn in mehr Lärmschutz investiert.Wir Liberale stehen zu den Anwohnern. Wir haben deshalb schon in der Bundestagsdebatte zum gleichen Thema gefordert,• die Stadt Offenburg in einem Tunnel zu unterfahren,• die Trasse südlich von Offenburg an die Autobahn zu verlagern,• die Trasse nördlich des Mengener Tunnels abzusenken und südlich dieses Tunnels eine teilgedeckelte Tieflage zu wählen.Und wir stehen zu diesen Forderungen ebenso wie zu der generellen Forderung nach weniger Lärm auch in diesem Hause. Und wie ist dies bei der den Antrag stellenden SPD? Ich zitiere: „Die von der FDP in ihrem Antrag vorgeschlagenen Alternativen, wie die Parallelführung entlang der Autobahn, würden dazu führen, dass die Planungsverfahren neu aufgerollt werden müssten. Das würde einen völligen Planungsstopp der laufenden Verfahren bedeuten. Haben Sie sich die Konsequenzen Ihrer Forderungen eigentlich bewusst gemacht?“ Zitat Ende.Ihre Forderung „c“ in dem heute vorliegenden Antrag hatten wir im Deutschen Bundestag vorgelegt. Und ihre Genossinnen und Genossen haben sie dort abgelehnt. Und jetzt kom-men sie mit derselben Forderung hier in den Landtag. Dabei wissen Sie ganz genau, dass der Bund Eigentümer der Bahn ist. Ihr Genosse Tiefensee ist Bundesverkehrsminister. Er allein trägt die politische Verantwortung für die Bahn. Und nicht nur das.Ihre Genossinnen und Genossen in Berlin sagen auch zynische Sätze wie folgende: „Wir werden die betroffenen Anwohner auch weiterhin unterstützen.“ Wenn sie Mut haben, machen wir gemeinsam Ihren Genossen in Berlin Beine. Gern fordern wir gemeinsam mit Ihnen den Genossen Tiefensee auf, endlich sein Amt auszufüllen, seine Arbeit anständig zu machen, seiner politischen Verantwortung endlich gerecht zu werden. Damit wäre den Menschen in diesem Land geholfen.“

Rückzahlung erst nach Ende des Studiums bei Berufstätigkeit – Zinssätze zu hoch – Der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bachmann, sagte in einer von der SPD beantragten Landtagsdebatte mit dem Titel: „4500 Euro Studiengebühren, aber 7233 Euro für Zins und Tilgung – soziale Gerechtigkeit und andere Aspekte im Zusammenhang mit den Studiengebühren“:

„An den baden-württembergischen Hochschulen stehen Dank der Studiengebühren 90 Millionen Euro zusätzlich für die Lehre zur Verfügung. Das kommt den Studierenden zugute. Niemand wird durch die Studiengebühren abgeschreckt, ein Studium zu beginnen. Hoch-schulen und Berufsakademien haben insgesamt 670 Studienanfänger mehr als im letzten Wintersemester. Die Studiengebühren sind sozialverträglich ausgestaltet. Behinderte, Eltern kleiner Kinder und Studierende aus kinderreichen Familien können befreit werden. Die Darlehen, über die wir heute diskutieren, ermöglichen es allen, unabhängig von ihren Eltern, zu studieren. Sie müssen nämlich erst nach Ende des Studiums zurückgezahlt werden und sie müssen erst zurückgezahlt werden, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird – bei Alleinstehenden 1.060 Euro.Außerdem sind die Studiengebühren offenbar moderat, wenn – wie sich aus der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage ergibt – nur 2,5% der Studierenden die Kredite in Anspruch nehmen müssen. Alle anderen sind offenbar in der Lage, sich das Geld anderweitig zu beschaffen. Die Kritik der SPD an der Höhe des Zinssatzes für diese Darlehen ist allerdings berechtigt. Es ist dies aber nicht Kritik an der Landesregierung oder an der Koalition, sondern Kritik an der L-Bank. Die L-Bank ist eine selbstständige Einrichtung, auf die auch der Anteilseigner Land nicht durch Einzelweisungen Einfluss nehmen kann. Wir sind uns mit Ihnen darüber einig, dass ein nominaler Zinssatz von 7,635% hoch ist, zumal der Zinssatz variabel ist. Das aktuelle Zinscap liegt bei 8,38%. Ein Zinscap ist im Ban-kerdeutsch die Obergrenze für einen Zinssatz und nicht etwa ein Cap im herkömmlichen Sinne – ein „Cap der guten Hoffnung“ etwa. Gute Hoffnung kann man bei der Abwicklung durch die L-Bank auch wenig haben, nimmt sie diesen hohen Zinssatz doch für ein Darlehen ohne jedes Risiko. Eventuelle Ausfälle von Darlehen trägt ein Fonds, in den die Hochschulen einzahlen.Muss der Zinssatz also so hoch sein? Ist der Bearbeitungsaufwand hierfür verantwortlich? In diesem Falle muss die L-Bank die Darlehensabwicklung unbürokratischer handhaben und Landesregierung und Landtag Regelungen gegebenenfalls anpassen. Oder sind es die Overheadkosten? Vielleicht ist die L-Bank von den Immobilien bis zu den Vorstandsgehältern für eine landeseigene Förderbank zu üppig ausgestattet.Die bei Studienkrediten einzig relevante Frage, ob und in welchem Semester jemand studiert, können auch Kinder einer dritten Grundschulklasse beurteilen. Eine Studienbescheinigung kann man in diesem Ausbildungsstadium – dritte Grundschulklasse – von einer Eintrittskarte für den Zoo sehr wohl unterscheiden. Dafür braucht es keine hoch bezahlten Banker.Sollte die L-Bank auf ihren hohen Zinsen beharren, sollte man das ganze Projekt Studiendarlehen unter den Kreditinstituten ausschreiben. Ausschreibungen sind heutzutage bei jedem Buswartehäuschen üblich. Warum nicht auch bei einem Projekt dieser Größenordnung?Ganz unabhängig von der Frage des Zinssatzes sind Studiengebühren aus Sicht der Koaliti-onsfraktionen sozial gerecht. Warum soll eine Kassiererin an der Supermarktkasse mit ihren Steuern das Studium von Menschen finanzieren, die ihr später als Topmanager das Gehalt kürzen? Ich werde nie verstehen, wie eine sozialdemokratische Partei ihre Wählerinnen so im Stich lassen kann.“

Fachleute haben rechtliche Bedenken – Als zeitlich befristetes Provisorium sehen – Die finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth, sagte in einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland“: „Die Fraktion der FDP/DVP wird dem Glücksspielstaatsvertrag zustimmen. Aber ich will auch an dieser Stelle kein Hehl daraus machen, dass wir unverändert Zweifel daran haben, dass dieser Staatsvertrag die vorgesehene Laufzeit von vier Jahren überhaupt erreichen wird. Wir müssen damit rechnen, dass es zu einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Euro-päischen Gerichtshof kommt. Und es kann durchaus sein, dass andere Klagen – Klagen aus den Reihen derer, die von den Regelungen des Staatsvertrags negativ betroffen sind -, den Europäischen Gerichtshof schon früher erreichen.

Ich mache mir die Rechtsauffassungen, mit denen wir von interessierter Seite zeitweilig ge-radezu überschwemmt worden sind, ausdrücklich nicht zu Eigen. Aber es sollte uns doch zum Nachdenken Anlass geben, wenn auch eine zweifelsfrei unabhängige Einrichtung wie der wissenschaftliche Dienst des Landtags von Schleswig-Holstein in seinem Gutachten zu dem Ergebnis gelangt, dass erhebliche Bedenken in Bezug auf die Vereinbarkeit des Glück-spielstaatsvertrags mit der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, aber auch mit dem Willkürverbot innerhalb des Gemeinschaftsrechts bestehen.Diese Bedenken leiten sich insbesondere aus der Tatsache ab, dass mit dem Staatsvertrag eben gerade keine Struktur einer einheitlichen Regulierung des Glückspiels geschaffen wird, sondern dass – vor allem aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeitsregelungen zwischen Bund und Ländern – die ja auch durchaus suchtrelevanten Bereiche der Glückspielautoma-ten mit Gewinnmöglichkeiten und der Pferdewetten ausgespart bleiben. Und hieraus folgt – so das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes -, dass „die Außerachtlassung zentraler Gebiete des Glückspielwesens die Eignung der dann lediglich sektoral ansetzenden Regelungen des Glückspielstaatsvertrags in Frage stellt. Das Ziel einer effektiven Suchtbekämpfung dürfte bei einer gesetzgeberischen Untätigkeit, die wesentliche Referenzbereiche ausklammert, ersichtlich kaum zu erreichen sein.“Wir bewegen uns mit dem Glückspielstaatsvertrag also auf schwankendem Boden. Auch wir wollen aber nicht, dass – wenn die Länder es nicht schaffen würden, das Recht der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten bis zum 31.12.2007 neu zu regeln – dann ein Zustand eintreten würde, der keinerlei politisch gestalteten Ordnungsrahmen aufweist. Wir verstehen diesen Staatsvertrag deshalb als zeitlich befristetes Provisorium, das uns – wegen der rechtlichen Unsicherheit und wegen der zeitlichen Befristung – Anlass geben muss, uns sehr rasch und sehr viel intensiver, als es bisher der Fall war, mit alternativen Lösungen auseinanderzusetzen. Es ist gut möglich, dass wir einen alternativen Ordnungsrahmen viel schneller brauchen, als all denen bewusst ist, die den Glückspielstaatsvertrag heute noch als ordnungspolitisches Non-plus-ultra ansehen.“

Erbschafts- und Schenkungssteuer soll in Länderkompetenz gehen – In einer Landtagsdebatte über die das Thema „Erbschafts- und Schenkungssteuer in Länderkompetenz überführen – Benachteiligung der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg durch Neuregelung im Bund verhindern“ sagte die finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth (es gilt das gesprochene Wort):

„Eine Medienmeldung heute Morgen beurteile ich anders: Wir wollen gerade nicht, dass es durch die Erbschaftssteuer Mehreinnahmen gibt. Uns geht es um eine vernünftige Regelung, die das überleben von Familienbetrieben und den Erhalt von mittelständischem Vermögen in Baden-Württemberg ermöglicht.Die Situation ist bei uns im Land einfach anders! Wir haben weit mehr kleine und mittlere, aber auch große Familienbetriebe im Ländle als anderswo. Diese sichern Solidität und Konstanz unserer Wirtschaft und Gesellschaft.Zum Problem der Weiterführung: Wir brauchen eine flexible Formulierung! Es darf nicht sein, dass einem Betrieb, der etwa durch die Markt- oder auch nur Branchen-entwicklung ein schwieriges Fahrwasser gerät und zu Anpassung gezwungen ist um zu Überleben, dann durch eine Erbschaftssteuer-Nachzahlung der Garaus gemacht wird! Dann sind die Arbeitsplätze nämlich wirklich weg oder zu einer ungeliebten Heuschrecke verlagert.In keiner Weise bedacht ist bisher auch das Problem der weichenden Erben. Und gerade in Unternehmer-Familien gibt es in der Regel mehr als ein Kind.Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts weist im übrigen ausdrücklich darauf hin, dass es ihm nur um die einheitliche Bewertung von Vermögensgegenständen geht, dass aber eine politisch gewollte Differenzierung z.B. bei Freibeträgen oder Steuersätzen sehr wohl erfolgen kann.Noch einmal: Wenn es nur um höhere Einnahmen ginge, wäre das das geringere Problem. Das Land könnte diese z.B. den Kommunen zur Verfügung stellen, damit sie die Grundsteuer senken. Aber der Länderfinanzausgleich macht aus der geplan-ten Lösung eine doppelte Ungerechtigkeit: Zum einen müssten unsere Bürgerinnen und Bürger weit mehr an den Staat bezahlen – im übrigen auch auf Vermögenswerte, von denen man nicht herunter beißen kann wie z.B. die selbst bewohnte Wohnung. Und dann würde ein großer Teil dieser Einnahmen auch noch auf andere Länder umverteilt, deren Einwohner sowieso zu den Begünstigten des Gesetzes zählen.Man kann es kaum glauben, aber nach einer Schätzung des Bundesministeriums der Finanzen vom Oktober diesen Jahres blieben von 1 Million Euro Mehreinnahmen bei der ErbSt gerade mal 372 000 hier bei uns, aber 628 T€ würden „ausgeglichen“. Deshalb: Wenn die Erbschaftssteuer schon nicht abgeschafft werden soll – was uns am liebsten wäre – kann nur eine Übertragung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder eine adaequate und gerechte Lösung bringen.Wir fordern Ministerpräsident Günter Oettinger, aber auch Sie, Herr Kretschmann auf, im Interesse der Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger in der Föderalismuskommission II den FDP-Vertreter Ernst Burgbacher zu unterstützen: Die Erbschaftssteuer gehört in Länderhand!“

Benachteiligung der Bürger des Landes durch Neuregelung im Bund verhindern – Der justizpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, sagte in einer Landtagsdebatte zum Thema „Erbschafts- und Schenkungssteuer in Länder-kompetenz überführen – Benachteiligung der Bürgerinnen und Bürger durch die Neuregelung im Bund verhindern“ unter anderem (es gilt das gesprochene Wort):

„Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 30.11.2006 entschieden, dass un-sere Erbschafts- und Schenkungssteuer verfassungswidrig ist, weil das Vermögen ungleich besteuert wird. Das Bundesverfassungsgericht kommt zum Ergebnis, dass dadurch ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot vorliegt und damit das Gesetz insgesamt verfassungswidrig ist. Wer erwartet hat, dass die Große Koalition jetzt die Gelegenheit nutzt, um die Erbschafts- und Schenkungssteuer wirklich zu reformieren, wird stark enttäuscht. Wenn das Ergebnispapier der Koch/ Steinbrück-Arbeitsgruppe zur Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer Gesetz wird, werden die Bürgerinnen und Bürger, werden die klein- und mittelständischen Unternehmen in Baden-Württemberg erneut – und zwar im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern – überdurchschnittlich hoch zur Kasse gebeten.Die Erbschafts- und Schenkungssteuer erlebt in der Großen Koalition, stark getrieben und beeinflusst von den Sozialdemokraten, eine Renaissance. Ganz im Gegensatz zu anderen Ländern: In den letzten Jahren wurden in Portugal, in Schweden und auch in der Slowaki-schen Republik die Erbschaftssteuern abgeschafft. Österreich ist derzeit damit beschäftigt, die Erbschaftssteuer ebenfalls ersatzlos zu streichen. In Frankreich will Sarkozy die Erbschaftssteuer ebenfalls abschaffen. In Deutschland erleben wir das Gegenteil: Dabei wäre die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer auch ein effektiver Beitrag zur Vereinfachung unserer Steuergesetze. Nach einer Untersuchung des Bundesfinanzministers sind die Erhebungskosten der Erbschafts- und Schenkungssteuer doppelt so hoch wie die Erhebungskosten der übrigen Steuern. Jedoch trägt die Erbschaftssteuer durchschnittlich mit gerade einmal 0,8% zum gesamten Steueraufkommen bei, in den neuen Bundesländern lediglich mit 0,25%. Man muss sie daher, gemessen am gesamten Steueraufkommen, als Bagatellsteuer bezeichnen.Zwar wird immer behauptet, die neue Erbschafts- und Schenkungssteuer dürfe nicht zu einer Steuererhöhung führen. Wenn es allerdings nach dem Willen der SPD geht, soll es auch hier zu einer deutlichen Erhöhung des Erbschafts- und Schenkungssteueraufkommen führen. Schließlich erwarten die Genossen ein gesamtes Steueraufkommen von 5 Milliarden Euro. Die GRÜNEN forderten auf ihrem Bundesparteitag ein Steueraufkommen von 8 Milliarden Euro. Das Steueraufkommen in den letzten 5 Jahren war durchschnittlich bei 3,7 Milliarden. Die Erbschaftssteuer soll also mir nichts, dir nichts um 1,3 Milliarden jährlich erhöht werden.Die Erbschaftssteuer ist eine Ländersteuer. Und wenn sie eine Ländersteuer ist, dann sollen die Länder auch selbst entscheiden können, wie sie mit dieser Steuer umgehen. Wir können dann in Baden-Württemberg selbst entscheiden, ob wir eine Erbschaftssteuer brauchen oder nicht. Der Wettbewerb könnte daher insoweit auch zwischen den einzelnen Bundesländern gestärkt werden. Der Ministerpräsident sollte daher in der Förderalismuskommission darauf drängen, dass die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaftssteuer selbst erhalten. Unser Land ist stolz auf seine Unternehmen, insbesondere aber auch auf seine Familienun-ternehmer. Leider werden gerade diese durch den Koch/Steinbrück-Vorschlag ganz erheblich belastet und im Erbfall in eine unsichere Zukunft geschickt. Für die Bewertung des Be-triebsvermögens von Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist künftig der soge-nannte Gemeine Wert, also der tatsächliche Wert, maßgebend. Vollkommen unklar ist, wie dieser Wert ermittelt werden soll.Die bisherige Begünstigung von unternehmerischem Vermögen entfällt vollständig. Insoweit führt dies also zu einer Steuererhöhung. Um allerdings nach außen den Anschein zu erwecken, man wolle die Unternehmen tatsächlich von der Erbschaftssteuer befreien, soll ein hoch kompliziertes modifiziertes Abschmelzungsmodell eingeführt werden. In einem ersten Schritt wird geprüft, ob es sich um ein begünstigtes Betriebsvermögen handelt. Handelt es sich tatsächlich um begünstigtes Betriebsvermögen, gibt es einen pauschalen Abschlag von 85 %. Das danach verbleibende Vermögen von 15% unterliegt in vollem Umfange der Erbschaftssteuer.85 % bleiben steuerfrei, wenn der Betrieb im Wesentlichen die nächsten 15 Jahre erhalten bleibt. Außerdem muss in den nächsten zehn Jahren die durchschnittliche Lohnsumme min-destens 70 Prozent betragen. Diese Regelung wird mit Sicherheit keine Arbeitsplätze erhalten oder gar neue schaffen. Die Unternehmen werden vom Gesetzgeber mit einem unkalkulierbaren erheblichen bürokratischen Aufwand belastet. Vollkommen unklar ist bis heute, ob eine niedrigere Lohnsumme zur Folge hat, dass Erbschaftssteuer anfällt, selbst wenn der Erbe gar nichts dafür kann, dass die Lohnsumme gesunken ist.Meine Damen und Herren, lassen Sie einmal Ihre Phantasie spielen. Stellen Sie sich vor, wir haben ein Reiseunternehmen und wir haben einen zweiten 11. September. Buchungen gehen zurück, man muss Mitarbeiter entlassen. Wird der Unternehmer dann noch zusätzlich durch eine ungerechte Erbschaftssteuer bestraft?Die Lohnsummenklausel wird einen Unternehmer sicher dazu veranlassen, frühzeitig vor einer Betriebsübergabe die Lohnsumme zu reduzieren, um es seinem Nachfolger einfacher zu machen. Konkret: Er entlässt vor der Betriebsübergabe Mitarbeiter. Beim Grundvermögen soll künftig der tatsächliche Wert zugrunde gelegt werden. Nach internen Berechnungen der Finanzverwaltung sollen die neuen Bewertungsvorschriften eine Erhöhung der steuerlichen Bemessungsgrundlage um durchschnittlich 66% zur Folge haben. Im Ergebnis führt dies ebenfalls zu einer ganz erheblichen Steuererhöhung.Insbesondere für die baden-württembergischen Bürger und Bürgerinnen in guten Grund-stückslagen ist dies problematisch und führt zu Steuererhöhungen. Besonders belastet wer-den sollen nach Koch/Steinbrück die Erben der bisherigen Steuerklassen II und III. Der Ein-gangssteuersatz soll von 12 % bzw. 17 % einheitlich auf 30 % angehoben werden!Die Angehörigen der Steuerklasse II und III gelten daher bereits heute als die großen Verlie-rer der Erbschaftssteuerreform. Steinbrück scheint dies nicht weiter zu tangieren. Eingeladenen Familienunternehmern empfahl er kürzlich bei einer Veranstaltung der SPD Bundestagsfraktion: “Finden Sie in der Steuerklasse III einen, den Sie adoptieren. Das ist ein kostenloser Rat von mir”. Der Bundesfinanzminister verkennt hier wohl, dass er ggfls. zur Steuerhinterziehung anstiftet. Schließlich kann man nicht einfach adoptieren nach Lust und Laune, um Steuern zu sparen. Die bisherigen Vorschläge der Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe sind für die Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg von Nachteil, sie führen zu erheblichen Steuererhöhungen. Die Unternehmensbesteuerung ist zu kompliziert, zu bürokratisch und mit erheblichen unkalkulierbaren Unsicherheiten behaftet. Die Nachteile überwiegen die Vorteile bei weitem. Ich fordere, den Reformvorschlag abzulehnen und die Gesetzgebungskompetenz für die Erbschafts- und Schenkungssteuer auf die Länder zu übertragen.“

Es führt kein Weg am Ausstieg aus Atomkonsens vorbei – Chance für Windenergie – Das Ziel der Landesregierung, im Jahre 2020 ein Fünftel des baden-württembergischen Strombedarfs durch erneuerbare Energien zu decken, hat der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, als „ambitioniert“ bezeichnet. „Insbesondere, wenn wir die Klimaschutzziele ernst nehmen und nicht mehr als 30 Prozent der Stromerzeugung durch fossile Stoffe decken wollen, führt kein Weg am Ausstieg aus dem Atomkonsens vorbei“, sagte Rülke auf einer Landespressekonferenz im Landtag. Die Hälfte der baden-württembergischen Stromerzeugung müsse bis 2020 durch die Kernkraft gedeckt werden, um zu einem vernünftigen Energiemix nach dem Schlüssel 50-30-20 zu gelangen, so Rülke.

Das 20-Prozent-Ziel – zu dem sich die FDP/DVP-Landtagsfraktion bekenne – erfordere auch erhebliche Investitionen in die Erforschung der erneuerbaren Energien sowie die Innovationsförderung in diesem Bereich. Rülke sieht bislang eine Finanzierungslücke von bis zu 1,5 Milliarden Euro, die die FDP durch die Hälfte der Erlöse aus einer Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke decken will.Die südlichen Bundesländer tun sich nach Auffassung des wirtschaftspolitischen Sprechers strukturell schwerer mit den erneuerbaren Energien. Diese Länder müssten mit höheren Investitionen in die Netze rechnen. Sowohl der im Wattenmeer als auch der aus Importkohle erzeugte Strom lege lange Wege mit bis zu 20 Prozent Effizienzverlusten zurück, sagte Rülke. Im Übrigen gebe es zumindest kurz- bis mittelfristig Grenzen der erneuerbaren Energien im Lande. Abgesehen von der so genannten Kleinen Wasserkraft sei der Bereich der Wasserkraft weitestgehend ausgeschöpft. Geothermie und Photovoltaik seien vielversprechende Zukunftstechnologien, die aber für die nächsten zehn bis zwölf Jahre keine verlässlichen Prognosen zuließen. Aus diesen Gründen seien ne-ben der Kraft-Wärme-Kopplung Windenergie und Bioenergie die zentralen Wachstumsbereiche.Bei der Windenergie hält Rülke eine Steigerung von derzeit rund 0,5 auf 1,5 bis zwei Prozent an der Bruttostromerzeugung für erreichbar. Dazu müsse aber in die Technologie des so genannten Repowering investiert werden: Aufgrund der rasanten Entwicklung der Technologie in den letzten Jahren sei es häufig wirtschaftlich vertretbar, auch schon vor Ablauf der technischen Lebensdauer eine oder mehrere alte, kleine Anlagen durch neue, größere Anlagen zu ersetzen. Die durch die Regionalplanung derzeit vorgesehenen 114 Vorranggebiete mit bis zu 479 Anlagen erscheinen der FDP/DVP-Landtagsfraktion als ausreichend.Zentraler Wachstumsbereich muss nach den Worten Rülkes die Bioenergie sein. Mit Hilfe der Biomasse sei es möglich den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Deckung des Wärmebedarfs auf mindestens 16 Prozent zu steigern. Der Bund begnügt sich bei seinen Meseberger Zielen mit lediglich 14 Prozent. Bei der Stromerzeugung sei eine Steigerung des Bioenergiebereichs um den Faktor acht bis zehn (ausgehend von derzeit etwa 1 Prozent) möglich. Hier könne man den Waldreichtum des Landes nutzen und bis zur Hälfte des Bedarfs aus Reststoffen der Landwirtschaft wie Stroh und Heu decken.Die Erlöse aus der Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke sind nach Ansicht der FDP/DVP-Landtagsfraktion auch dringend notwendig, um zu verhindern, dass die Investitionen in die erneuerbaren Energien zu einem galoppierenden Anstieg der Strompreise führen. Daneben sei es aber ebenfalls nötig, den Druck auf die Energieriesen zu verstärken. Nicht beim Gas, aber beim Strom sei eine allmähliche Preisangleichung auf dem europäischen Markt feststellbar. Das deute darauf hin, dass die kartellrechtlichen Maßnahmen zu greifen beginnen.Möglichst zum 1. Januar 2008 sollen nach Ansicht der FDP/DVP-Landtagsfraktion weitere Maßnahmen wie die Umkehr der Beweislast in Kraft treten. Die Enteignung der Netze sowie die Zerschlagung der Energieriesen werden von der FDP skeptisch beurteilt. Denn, es stelle sich die Frage, so Rülke, wer dann die Investitionen in die Netze tätige. Außerdem sei mit langwierigen eigentumsrechtlichen Auseinandersetzungen zu rechnen. „Als Ultima Ratio will ich aber auch diese Maßnahmen nicht dauerhaft ausschließen.“

Eckpunkte zum Vorgehen von Land und Kommunen bei Kinderbetreuungsangeboten – Auf einer Landespressekonferenz mit dem Thema „Eckpunkte zum gemeinsamen Vorgehen von Land und Kommunen beim Ausbau der Kinderbetreuungsangebote“ sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll:

„Auf Initiative der Bundesfamilienministerin ist im August dieses Jahres eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zustande gekommen, bis 2013 das Betreuungsangebot für Kleinkinder noch einmal deutlich auszubauen. Mit dem Kindergartenjahr 2013/14 soll ein Angebot für durchschnittlich 35 Prozent der Kinder im Alter von unter drei Jahren bereitgestellt werden. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion begrüßt diese Vereinbarung ausdrücklich, denn wir wissen, dass die Kommunen allein – ungeachtet ihrer deutlich verbesserten Finanzlage – diese Herausforderung nicht meistern können.Gerade vor dem Hintergrund der Föderalismusreform ist allerdings zu bedauern, dass im Bereich der Investitionsförderung erneut ein Bund-Länder-Programm mit umfangreichen Kontrollmechanismen und Detailregelungen aufgelegt worden ist; statt eine Lösung zu finden, die den Ländern und Kommunen die benötigten finanziellen Mittel unmittelbar über eine Neuverteilung des Steueraufkommens zur Verfügung gestellt hätte. Eine solche Lösung hätte dem Geist der Föderalismusreform weit besser entsprochen.Die Länder haben jetzt zu entscheiden, wie die Förderung in beiden Förderlinien konkret ausgestaltet wird. Bei den Investitionszuschüssen, bei denen – nach Kinder-zahlen berechnet – 297 Millionen Euro auf Baden-Württemberg entfallen, plädieren wir dafür, diese Mittel – ebenfalls berechnet nach der Zahl der Kinder – an die Städte und Gemeinden weiterzuleiten. Ein Windhundverfahren wie bei der Verteilung der IZBB-Mittel (Investitionsprogramm Zukunft, Bildung und Betreuung) zum Ausbau von Ganztagsschulen wird es nicht geben. Wir halten eine Förderquote in der Größenordnung von 60 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten für richtig und angemessen.Bei den Betriebskostenzuschüssen reichen die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel aus, um etwa ein Drittel der Kosten für diejenigen Plätze abzudecken, die über das vom Tagesbetreuungsausbaugesetz für das Jahr 2010 geforderte Niveau von durchschnittlich 20 Prozent hinaus bereitgestellt werden. In den Jahren 2013/14, wenn ein durchschnittliches Niveau von 35 Prozent erreicht sein soll, werden es für Baden-Württemberg etwa 100 Millionen Euro sein.Die FDP/DVP-Landtagsfraktion setzt sich dafür ein, diese Mittel als Kopfbeträge an die Kommunen als Planungsträger weiterzuleiten. Krippenplätze, Plätze in Kindergärten mit altersgemischten Gruppen, Plätze in betreuten Spielgruppen und von Tagesmüttern bereitgestellte Plätze tragen alle dazu bei, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot sicherzustellen. Sie müssen deshalb allesamt auch in die Förderung einbezogen werden. Eine Förderung pro Kopf lässt sich auf kommunaler Ebene hervorragend mit einem Gutscheinmodell kombinieren. Und ein Gutscheinmodell, das wir seit langem favorisieren, trägt dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bezüglich der Trägerschaft und der konkreten Ausgestaltung der Betreuung am besten Rechnung.Bei der Ausgestaltung der Betriebskostenförderung muss darauf geachtet werden, dass sie zielgenau dem Ausbau derjenigen Plätze zugute kommen, die über das mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz angestrebte Niveau von durchschnittlich 20 Prozent hinaus zur Verfügung gestellt werden. Dies hat auch die Bundesfamilienministerin bei der Vorstellung der Bund-Länder-Vereinbarung ausdrücklich betont. Wer sich in besonderem Maße für den Ausbau der Kinderbetreuung engagiert, muss auch in besonderem Maße gefördert werden.Und schließlich ist die Frage zu entscheiden, in welchem Umfang sich das Land zusätzlich an den Kosten der Kleinkindbetreuung beteiligen kann und will. Die FDP/DVP hielte es für eine faire Lösung, wenn das Land zusätzlich den gleichen Betrag zur Verfügung stellt, den es für die Betriebkostenförderung vom Bund erhält – in der Endausbaustufe ab 2013/14 also mit etwa 100 Millionen Euro.Das ist eine gewaltige Herausforderung für den Landeshaushalt, denn niemand darf davon ausgehen, dass sich die Steuereinnahmen weiterhin so dynamisch entwickeln, wie es gegenwärtig der Fall ist. Aber es wäre eine Lösung, die die Kommunen nicht überfordert und ihnen weiterhin Luft zum Atmen lässt. Ein Drittel vom Bund, ein Drittel vom Land und ein Drittel von den Kommunen selbst für alle über das 20-Prozent-Niveau hinausgehenden Plätze – das wäre eine faire Lösung, die der Tatsache Rechnung trägt, dass es sich beim Ausbau der Kleinkindbetreuung um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, an der sich alle staatlichen Ebenen gleichermaßen zu beteiligen haben. Siehe Anlage Seite 4Zur Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung zum Ausbau der Kleinkindbetreuung in Baden-WürttembergDie Daten:Im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von unter drei Jahren sind Entscheidungen des Landes zu treffen, • nach welchem Verfahren die Bundesmittel des Investitionsprogramms in den Jahren 2008 bis 2013 an die Träger der Betreuungseinrichtungen weitergeleitet werden, und welche Förderquoten dabei zur Anwendung kommen sollen;• nach welchen Kriterien die über eine Neuverteilung des Umsatzsteueraufkommens ab 2009 für Betriebskostenzuschüsse zur Verfügung stehenden Mittel den Gemeinden als Planungsträgern zugewiesen werden, und ob und in welchem Umfang sich das Land zusätzlich zu den neu zur Verfügung stehenden Umsatz-steueranteilen an den laufenden Kosten des Ausbau der Betreuungsangebote für Kleinkinder beteiligt. Im Land Baden-Württemberg geht es dabei um Investitionsmittel in Höhe von 297 Mio. € (bundesweit 2,15 Mrd. €), die zwischen 2008 und 2013 in Jahresraten von etwa 50 Mio. € zur Verfügung stehen, sowie um Mittel aus einer Neuverteilung der Umsatzsteuer in Höhe von 13 Mio. € 2009 26 Mio. € 2010 45 Mio. € 2011 64 Mio. € 2012 90 Mio. € 2013,bis 2013 einschließlich also insgesamt 238 Mio. € (bundesweit 1,85 Mrd. €) sowie 99 Mio. € ab 2014,die für die Förderung der laufenden Kosten des Ausbaus bereitgestellt werden.

Liberale Politik der Mitte ist der richtige Weg – Reformkurs fortsetzen – Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Michael Theurer, sagte in einer Landtagsdebatte über das Thema „Keine Aufweichung des Reformkurses – Linkspopulisten links liegen lassen“:

„Wir haben in Baden-Württemberg, seitdem die FDP/DVP an der Regierung ist, eine ganze Reihe großer Reformvorhaben angepackt, die uns wichtig waren. Das war zum einen die Privatisierungsoffensive, die Privatisierung der Energieversorgung und der Gasversorgung. Wir steigen jetzt in die Immobilienprivatisierung ein. Wir haben mit der Verwaltungsreform die größte Verwaltungsreform in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg seit den Siebzigerjahren angepackt, gemeinsam mit unse-rem Koalitionspartner CDU. Die Haushaltskonsolidierung haben wir vorangetrieben, und ich meine, dass diese Regierung stolz darauf sein kann, dass wir jetzt die Wende zum Schuldenabbau schaffen werden. Das ist ein klares Signal an die nachfol-gende Generation. Dieser Reformkurs muss fortgesetzt werden.Wir brauchen auch auf Bundesebene Reformen. Sie wissen, wir sind bald in der Adventszeit; die Vorweihnachtszeit kommt. Gestern wurde hier an diesem Pult auch die Bibel bemüht und zitiert. Die drei Weisen sind für die FDP traditionellerweise ganz wichtige Persönlichkeiten in der Bibel – die drei Weisen aus dem Morgenland. In Deutschland gibt es fünf Weise – die fünf Wirtschaftsweisen. Sie kommen vielleicht nicht aus dem Morgenland. Aber sie schauen vielleicht ins Morgenland, nämlich nach Asien. Sie sehen, dass die Asiaten in Indien und in China sehr wohl begreifen, dass marktwirtschaftliche Reformen zu Wirtschaftswachstum, zu Wohlstandsmehrung und zu mehr Beschäftigung führen. Genau diese fünf Wirtschaftsweisen haben erklärt, dass die Reformen der letzten Jahre ein Grund für ein verbessertes wirtschaftliches Umfeld und ein Comeback des Standorts Deutschland gewesen seien. Wenn ich an den Bundesparteitag der SPD denke, den die SPD-Landes- und – Fraktionsvorsit-zende Ute Vogt als „durchschlagenden Erfolg“ bezeichnet hat, kann ich eigentlich eher sagen: Das ist ein „Come-Beck“ des Sozialismus. So kann man „Come-back“ nämlich auch schreiben, meine Damen und Herren. Die SPD versteht sich wieder als Partei des demokratischen Sozialismus. Dabei wissen wir ja, dass sich Sozialismus und Demokratie überhaupt nicht vertragen. Eine sozialistische Gesellschaft ist vielmehr eine unfreie Gesellschaft. Wir sind durch marktwirtschaftliche Reformen groß geworden. Ich kenne die Tradition der SPD. Vielleicht wurde die heutige Debatte ja von der CDU beantragt, weil die SPD hier in Stuttgart zu „100 Jahre Sozialistenkongress“ einlädt. Wenn man sich auf Ihre Homepage begibt, stößt man auf Clara Zetkin und Rosa Luxemburg. Auf diese Tradition berufen Sie sich. Da muss man schon klar abgrenzen. Das ist der falsche Weg. Man sieht ganz deutlich, dass die CDU mit dem falschen Koalitionspartner in Berlin eben keine marktwirtschaftliche Politik betreiben kann, mit dem richtigen Koalitionspartner hier in Stuttgart aber sehr wohl. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Wir müssen dafür sorgen, dass marktwirtschaftliche Reformen fortgesetzt werden. Die sorgen dafür, dass mehr Beschäftigung geschaffen wird. Die sorgen für Wirtschaftswachstum. Die sorgen dafür, dass wir mit den Wettbewerbern in China und Indien, in ganz Asien mithalten können. Das ist dann auch für den kleinen Mann und die kleine Frau die richtige Politik. Linksextreme und Rechtsextreme bauen ein Bild auf, als ob wir durch Protektionismus in Deutschland Wohlstand verteidigen könnten. Das ist falsch. Deshalb müssen wir uns auch klar von Links- und Rechtspopulisten abgrenzen. Die Politik der Mitte ist der richtige Weg. Aber die Große Koalition in Berlin muss auch aufpassen, dass sie nicht selbst das Vertrauen der Bürger in den Markt, in die soziale Marktwirtschaft un-tergräbt. Da macht die Große Koalition eine Gesundheitsreform, nennt das Ganze „Marktverstärkungsgesetz“, aber da ist gar kein Markt drin. Das ist Planwirtschaft, das ist Regulierung, das ist Gängelung der Bürger, das ist eine Zwangsversicherung. Man schreibt „Markt“ drauf, aber Sozialismus und Planwirtschaft sind drin. Dann muss man sich nicht wundern, wenn die Bürgerinnen und Bürger den Glauben an die soziale Marktwirtschaft verlieren. Besinnen wir uns zurück auf Ludwig Erhard, den Vater der sozialen Marktwirtschaft. Ludwig Erhard hat gesagt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Wirtschaftliche Freiheit und totaler Versicherungszwang vertra-gen sich wie Feuer und Wasser.“ Ludwig Erhard hat auch heute noch recht. Es ist doch erstaunlich, dass wir in einer Zeit, in der andere Länder in Europa und auf der Welt sich von staatssozialistischen Konzepten abwenden und sich marktwirtschaftlichen Reformen zuwenden und damit hervorragende Ergebnisse erzielen, wenn andere Länder weggehen von Sozialismus, Planwirtschaft und staatlicher Re-gulierung, zum Beispiel Indien und China, und dadurch Wachstum erzielen, wir in Deutschland eine Diskussion haben, die rückwärtsgewandt zum Teil nostalgisch an den Verhältnissen in der ehemaligen DDR orientiert ist. Wir werden bei den Bürge-rinnen und Bürgern noch große Überzeugungsarbeit leisten müssen, damit Demago-gen und Populisten wie der Saar-Napoleon aus dem Hause der SPD keine Wahler-folge erzielen. Ich wundere mich, dass bei diesem Hickhack, das aus Berlin in die Landtagsdebatte herüberschwappt, der Kompass für die Frage „Wie funktioniert eine Marktwirtschaft?“ ein Stück weit verloren geht. Beginnen wir einmal bei den Versicherungen. DieVersicherungen müssen in Deutschland doch einmal wieder vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Wir haben doch in Deutschland eine Mentalität entwickelt,bei der jeder aus der Krankenversicherung so viel herausbekommen möchte, wie er einbezahlt hat. Nach kurzem Überlegen ist völlig klar, dass das nicht funktionieren kann. Deshalb ist es auch in Ordnung, dass man zum Beispiel eine Eigenbeteiligung für Bagatellfälle einführt und die Eigenvorsorge stärkt. Denn mit der Krankenversi-cherung sollen ja große Risiken abgedeckt werden. Damit sollen Krankheiten abge-deckt werden sowie Dinge wie chronische Krankheiten, die sehr teuer und für die Patienten sehr schmerzhaft sind. Das kann man nur über die Solidargemeinschaft und über Versicherungen absichern. Aber alles andere muss man dann halt selbst bezahlen.Der nächste Punkt ist die Reform der Rentenversicherung. Wenn wir mehr über 60-Jährige haben und wenn wir eine längere Rentenbezugsdauer haben – sie betrug früher etwa zehn bis zwölf Jahre, heute an die 20 Jahre dann kann man das nicht mehr so finanzieren wie bisher. Ich glaube, dass viele Menschen in diesem Lande das auch verstehen, wenn man ihnen reinen Wein einschenkt und sagt: Wir sind noch nicht über dem Berg. Deutschland ist nicht auf den Wohlstand abonniert. Die Reformen, die wir bisher gemacht haben, reichen nicht aus. Wir müssen weiter ge-hen, wir müssen uns weiter selbst anstrengen, wir müssen die Eigeninitiative stärken. Wir brauchen Menschen, die ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen und sich nicht auf die soziale Hängematte verlassen. Diese Botschaften müssen nach außen transportiert werden. Wir sollten uns gerade der Diskussion mit den Populisten stellen, die meinen, man könnte zurückkehren in die Behaglichkeit des Wohlfahrtsstaats der Siebzigerjahre. Die weltwirtschaftliche Wettbewerbssituation lässt diese Illusion nicht zu. Brandmarken wir das als Illusion. Wir als FDP/DVP sehen die Aufgabe, dass wir die Menschen in diesem Land wachrütteln, meine Damen und Herren, denn wir brauchen mehr Eigeninitiative, Selbstverantwortung und auch eine positive Einstellung zum Unternehmertum. Wenn wir jetzt einen Wirtschaftsaufschwung haben, dann ist dieser auch auf Veränderungen am Arbeitsmarkt und beim Arbeitsrecht zurückzuführen, auch auf die Zurückführung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, auch auf die Zurückhaltung und das Maßhalten der Tarifpartner bei den Lohnabschlüssen. Wir freuen uns doch, dass die Beschäftigungsquote nach oben geht. In Baden-Württemberg sind wir da spitze. Unsere Unternehmen sind spitze. Da werden Leute eingestellt. Wir spüren doch, wie toll das für uns alle ist, weil die öffentlichen Kassen wieder voll sind, weil wir einen Haushalt ohne Schulden schaffen, weil wir die alten Schulden abbauen können. Das ist doch der richtige Weg. Da ist Baden-Württemberg ein Vorbild für die ganze Bundesrepublik.Marktwirtschaftliche Reformen und Konsolidierung des Staates sind die Stichworte. Dieser Kurs muss unbedingt fortgesetzt werden. Deshalb bitte ich auch darum, dass wir uns der Diskussion stellen, den Populisten gegenübertreten und die Menschenwachrütteln. Ich vertraue darauf, dass die Menschen in der Demokratie in unserem Land – wo wir den Staat wieder ordnen und auf die eigentlichen Kernaufgaben zurücknehmen und dort auch richtig finanzieren, dann aber auch wieder Freiräume schaffen und den Menschen in die Eigenverantwortung nehmen – sehr wohl in der Lage sind, im Regelfall für sich selbst zu sorgen. Wir vertrauen auf diese große Leis-tungskraft der Menschen in unserem Land. Sie hat unser Land groß gemacht. Das ist die liberale Botschaft, die von der heutigen Diskussion. Dann werden wir in Zukunft nicht nur Baden-Württemberg an der Spitze halten, sondern wenn wir das in ganz Deutschland machen, dann werden wir auch Deutschland wieder an die Spitze der europäischen Nationen heranführen.“

Persönlicher Appell an Oettinger – Jedes Kind sollte zu Schulbeginn Deutsch sprechen – In einer Landtagsdebatte über das „Sprachförderkonzept der Landesregierung“ sagte die FDP-Landtagsabgeordnete Dr. Birgit Arnold unter anderem:

„Sprachförderung ist eine der wichtigsten, wenn nicht sogar die wichtigste bildungspolitische Maßnahme mit einem hohen Nachhaltigkeitsfaktor. In Baden-Württemberg sind wir auf einem guten Weg. Dieses Land war das erste Bundesland, das Sprach-förderung angeboten und unterstützt hat. Die FDP hat auch schon lange eine Sprachstandsdiagnostik gefordert. Wir konnten dieses Thema in der Koalitionsvereinbarung platzieren. Auch hier geht es erfreulicherweise vorwärts – nachdem unser Justizminister Ulrich Goll mit Nachdruck darum gebeten hat, dass im nächsten Jahr flächendeckend auch mit dieser Maßnahme begonnen wird.Mit Nachdruck will ich auch unterstreichen, was unser Fraktionsvorsitzender Ulrich Noll zur Kleinkindbetreuung gesagt hat – dass es nicht damit getan sei, nur zu testen. Die Testergebnisse müssen auch ausgewertet, in konkrete Förderprogramme umgewandelt werden. Unser großes Ziel, das wir erreichen wollen, hängt mit Bildungs- und Sozialpolitik zusammen. Jedes Kind – das sage ich auch im Hinblick auf die Migranten und Migrantinnen – sollte mit Ende der Kindergartenzeit im Rahmen seiner Möglichkeiten schulreif sein. Das heißt, jedes Kind in Baden-Württemberg sollte zu Schulbeginn ausreichend Deutsch sprechen können. Mit dieser frühkindlichen Bildung machen wir gleichzeitig auch beste Sozialpolitik. Dieses Ziel ist nur zu errei-chen, wenn wir mehr Ressourcen in den Bereich der frühkindlichen Bildung um-schichten. Wir brauchen mehr Erzieher und Erzieherinnen in den Kindergärten. Der Personalstand reicht nicht aus, um die angesprochenen ehrgeizigen Ziele zu erreichen. Auch brauchen die Erzieherinnen und Erzieher eine noch bessere Aus- und Fortbildung.Deshalb erlaube ich mir, den Ministerpräsidenten Günther Oettinger persönlich anzusprechen: Wenn wir noch einmal in diesen großen Sack der Steuereinnahmen greifen, dann bitte ich mit großem Nachdruck darum, dass wir uns auch diesen Bereich vornehmen und ihn klarer in den Blick bekommen. Wir brauchen mehr Ressourcen im frühkindlichen Bereich. Das ist die nachhaltigste Politik, die wir zum Wohle unseres Landes machen können.“

Rot-Grün und Schwarz-Rot haben zu wenig für Entlastung der Verbraucher getan – Zur Ankündigung des Energieversorgers EnBW, vom 1. Januar 2008 die Gaspreise zu erhöhen, teilte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, mit:

„Die Bundesregierung hat sowohl unter Rot-Grün als auch jetzt unter Schwarz-Rot viel zu zögerlich gehandelt, um die Monopolmärkte für Strom und Gas in echte Wettbewerbsmärkte zu überführen. Wir müssen alles dafür, dass sich die Marktstrukturen in Deutschland von der vorherrschenden Monopol- und Oligopolstruktur wegbewegen. Nur dann werden die deutschen Verbraucher entlastet werden.“

Abbrecherquote von Studierenden muss auf Dauer gesenkt werden – In einer Landtagsdebatte über „Erstes Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich (EHFRUG) sagte der hochschulpolitische Sprecher Dietmar Bachmann:

„Vier von neun deutschen Eliteuniversitäten befinden sich in Baden-Württemberg. Damit sind wir doppelt so gut wie Bayern und viermal so gut wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Berlin. Mit dem Rest können wir uns mangels dortiger Elitehochschulen gar nicht messen. Dies verdanken wir zum einen den hervorragenden Leistungen unserer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Und wir verdanken es zum anderen den guten Rahmenbedingungen. Auch wenn die Rahmenbedingungen für unsere Hochschulen gut sind, so bleibt es doch unsere Aufgabe, sie weiter zu verbessern. Die öffentliche Anhörung hat bestätigt, dass alle Rektorenkonferenzen mit dem Gesetzentwurf zufrieden sind.Die wenigen Änderungswünsche haben wir aufgenommen. Einer davon betrifft den Wettlauf um die besten Köpfe. Warum soll man ausschreiben, wenn es nur einen qualifizierten Wissenschaftler für die Aufgabe gibt? Nobelpreisträger gibt es nicht wie Sand am Meer, sondern wie Goldmünzen in der Wüste. Wer eine findet, der muss schnell zugreifen können. Das haben wir auf den Weg gebracht.Die andere Änderung betrifft die Auswahlverfahren. Wir haben die Übergangsfrist für die Hochschulen verlängert, damit die notwendigen Verfahren sorgfältig und vernünftig vorbereitet werden können. Aber wir halten an den Auswahlverfahren fest. Dafür gibt es drei gute Gründe:Erstens: Die Qualität des Abiturs ist von Land zu Land und von Schule zu Schule sehr unter-schiedlich. Wir haben an der Diskussion zum Zentralabitur gemerkt, dass viele Länder nicht bereit sind, zu unserem Standard aufzuschließen. Nehmen Sie Schleswig-Holstein: Da werden Haupt- und Realschule zusammengelegt. Am Gymnasium kriegt man dort dann in zwölf Jahren das Abitur und an der Hauptschule in 13 Jahren. Das ist ein verdammt guter Grund, Auswahltests zu machen.Zweitens: Wir haben leider noch immer viel zu hohe Studienabbrecherquoten. In Zukunft sollen sich alle einem Orientierungstest unterziehen, der unverbindlich ist. Außerdem sollen ab dem Wintersemester 2011/2012 Auswahltests durchgeführt werden. In diesen Tests kön-nen die Hochschulen die spezifische Studierfähigkeit für ein bestimmtes Fach vorher abprüfen. Es ist doch kein Zufall, dass die Studienabbrecherquoten in Fächern mit Auswahltests wie Medizin geringer sind als in frei zugänglichen Fächern. Über die Ursachen kann man lange spekulieren. Fakten bleiben aber Fakten. Wenn die SPD, wie dies Kollege Winkler getan hat, heute Vormittag hohe Studienabbrecherquoten vorwirft und heute Nachmittag, wenn die Einführung eines probaten Mittels, um dies in Ordnung zu bringen, nämlich die Durchführung von Tests vor Studienbeginn und beim Studium ansteht, diese schlecht redet, dann ist das nicht nur inkonsequent, sondern schlicht unfair.Drittens: Mit diesen Testverfahren wird auch die Zentralstelle für die Vergabe von Studien-plätzen, die ZVS in Dortmund, überflüssig. Dieses interessante Relikt aus der Zeit des Bil-dungszentralismus gehört in das Haus der Geschichte, ebenso wie die von ihr organisierte Studentenlandverschickung. Unsere Hochschulen sind exzellent. Exzellente Hochschulen brauchen exzellente Studierende, die später im Berufsleben exzellente Produkte entwickeln. Diese Qualität spiegelt sich in den Lohntüten der Arbeiterinnen und Arbeiter wider. Das ist praktizierte Sozialpolitik, und davon verstehen wir eben mehr. Zurück zur ZVS: Es gilt nicht nur, die ZVS abzuschaffen. Es gilt auch, eine Serviceeinrichtung zu schaffen, die sich der Konkurrenz stellen muss. So eine Einrichtung soll sich ruhig einmal am Markt bei den Hochschulen in Baden-Württemberg messen. Dann können die Hochschulen entscheiden, was das taugt.“

FDP/DVP-Landtagsfraktion steht Gesetzentwurf des Bundes kritisch gegenüber – „Bundesverkehrsminister Tiefensee privatisiert die Deutsche Bahn mitsamt dem Netz. Was bedeutet das? Prof. Dr. Knieps vom Institut für Verkehrswirtschaft der Eliteuniversität Freiburg hat es in seiner Anfängerübung so erklärt: Beim Schienennetz gebe es ein natürliches Monopol. Das zu revidieren, dazu seien die Chancen extrem gering. Bei dem Verkehr auf der Schiene gebe es kein Monopol. Deswegen könne man dort Wettbewerb organisieren.

Was heißt das also? Verkehrsminister Tiefensee schafft mit dieser Privatisierung ein Monopol. Was sind die Folgen von Monopolen? Ich darf einen Wirtschaftswissenschaftler zitieren: „Der Monopolpreis ist immer und überall der höchste, den man aus den Käufern herauspressen kann. … Der Preis bei freier Konkurrenz ist der niedrigste, den der Verkäufer gewöhnlich noch hinnehmen kann, ohne aus dem Markt ausscheiden zu müssen.“ Das war Adam Smith. Wer zahlt diesen Monopolpreis, der aus den Käufern herausgepresst wird? Wer sind die Käufer? Die Käufer sind die Verbraucher, die Kunden der Deutschen Bahn AG. Wer profitiert davon? Es profitieren davon diejenigen, die Aktien kaufen. Dass die SPD Politik gegen die Verbraucher und für das Kapital macht, ist neu. Sie sollten ernstlich mit Ihrem Verkehrsminister einmal darüber reden. Unsere Politik ist es jedenfalls nicht.Die FDP/DVP ist für eine Privatisierung der Bahn, aber ohne Schienennetz. Deswegen stehen wir diesem Gesetzentwurf außerordentlich kritisch gegenüber. Das ganze Gesetz ist eine folgenschwere Fehlkonstruktion und kostet den Steuerzahlern für den späteren Wertausgleich mindestens 8 Milliarden €. Das ist ein ordnungspolitischer Amok, weil sich der Bund als Transport- und Logistikunternehmer aufspielt und letztlich versucht, damit auch noch die Konkurrenz kaputt zu machen. Das ist das Gegenteil von Wettbewerb, und das ist das Gegenteil von dem, für das wir eintreten. Eine Privatisierung, die diesen Namen verdient, muss dafür sorgen, dass auf einem Markt, der entstehen muss, auch ein Wettbewerb stattfinden kann. Wie schon Smith und alle Wirt-schaftswissenschaftler nach ihm klargemacht haben: Nur der Wettbewerb sorgt dafür, dass die Kunden, dass die Verbraucher für das Produkt – in diesem Fall die Bahnfahrt – einen anständigen und fairen Preis kriegen. Alles andere spült das Geld nur in die Kassen des Monopolisten. Ich sage für die Liberalen nur: Große Koalition, großer Murks.“

FDP-Landtagsabgeordnete fordern Einstellungskorridor und Stopp der Personalausdünnung – Die FDP/DVP-Landtagsfraktion begrüßt, dass sich die CDU auf ihrem Landesparteitag mit der angespannten Personalsituation bei der Polizei beschäftigen will. „Propagandareden reichen aber nicht aus“, sagen die FDP-Landtagsabgeordneten Heiderose Berroth und Hagen Kluck. Bisher habe die Unionsfraktion noch keine Anstalten gemacht, das Thema in die Parlamentsarbeit einzubringen. „Es ist gut, dass die CDU unsere Forderung nach einem breiteren Einstellungskorridor aufgreift“, so der innenpolitische Sprecher Hagen Kluck.

In der Oktober-Sitzung des Landtags hat Kluck ein Ende der Stellenausdünnung und des Stel-lenabbaus beim Tarifpersonal der Polizei genau so wie einen breiteren Einstellungskorridor angeregt, „um zu verhindern, dass uns die guten Leute, die heute bereit wären, in den Polizei-dienst einzutreten, irgendwann nicht mehr zur Verfügung stehen“. Die finanzpolitische Sprecherin Heiderose Berroth will statt Stellenabbau jetzt eine Konzeption „Sicherheit 2014“ mit einer Zielgröße für den Personalstand der Polizei ab 2014 festlegen. „Ab sofort soll die Ausbildungskapazität bei der Polizei wieder voll genutzt werden. Dies ist letztlich kostengünstiger als die sonst in wenigen Jahren notwendige enorme Ausweitung“, so Berroth. Schon heute sei absehbar, dass die Zahl der Pensionierungen Mitte des nächsten Jahrzehnts stark ansteigt. Die für den Ersatz notwendige Ausbildung junger Beamter würde die Kapazität sowohl in Bezug auf Räume als auch des Lehrpersonals weit übersteigen. Eine Ausweitung wäre unverhältnismäßig teurer und mit minderer Ausbildungsqualität verbunden. Im Moment seien die Einrichtungen nicht ausgelastet, eine gleichmäßige Auslastung schon jetzt sei deshalb die wirtschaftlichere Lösung. „Wir Liberalen wollen der Polizei das geben, was sie für ihre schwere Arbeit braucht“, stellen Berroth und Kluck fest. Eine gute personelle und sächliche Ausstattung und Ausrüstung der Polizei bringe für die innere Sicherheit mehr als Gesetzesverschärfungen oder gar neue Überwachungsgesetze.Hans Ilg, Pressesprecher