Fahrrad ist das umweltfreundlichste Verkehrsmittel – mehr Menschen aufs Rad – In einer Landtagsdebatte über das Thema „Radwege ausbauen – Fahrradverkehr stärken“ sagte der verkehrspolitische Sprecher Dietmar Bachmann unter anderem:„Wir sind uns einig, dass das Fahrrad das umweltfreundlichste Verkehrsmittel ist und es deshalb wünschenswert wäre, wenn noch viel mehr Menschen auf das Rad umsteigen würden. Das Rad ist zwar nicht auf allen Strecken konkurrenzfähig – über die Hochgeschwindigkeitsstrecke Paris-Budapest über Stuttgart, die sich nur wirkliche Profis wie der Kollege Wölfle mit dem Rad zutrauen, haben wir ja heute schon gesprochen. Ich dagegen oute mich ganz offen als einer von denen, die entsprechend einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen dieses Hauses auf langen Strecken allenfalls für die Fahrradmitnahme im Zug zu haben sind. Beim Ausbau des Radwegenetzes und bei der Stärkung des Fahrradverkehrs muss man wie bei allen Verkehrsprojekten eine nüchterne Kosten-Nutzen-Analyse durchführen. Das Fahrrad hat heutzutage drei Funktionen:

1. Es ist ein Vorzeigeobjekt nach dem Motto „schaut her, ich fahre Rad.“2. Es ist ein Sportgerät, das gerade im Breitensport und in der Freizeitgestaltung einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit der Bevölkerung leistet.3. Es ist ein ganz banales Verkehrsmittel wie jedes andere. Wie gehen wir mit diesen drei Funktionen um?Für die Imagefunktion braucht man keine Radwege, denn wer sein Rad nur als Alibi und nicht zum Fahren benötigt, schiebt es ja doch vorzugsweise über Ökomärkte und Anti-Atomkraft-Kundgebungen. Mit mehr Ernsthaftigkeit müssen wir uns der Fra-ge widmen, welche Bedürfnisse die Breitensportler und Freizeit-Radfahrer haben. Da sie mit dem Radfahren oft auch einen Erlebniswert verbinden wollen, braucht diese Gruppe ganz spezielle Radwege:- Radwanderwege in Feriengebieten mit hohem Erlebniswert, wie etwa am Bodensee, am Neckar oder in vielen anderen Regionen sind ein Beispiel.- Stadtnahe Radwege in der Natur als Alternative zum Joggen sind ein weiteres Beispiel. – Downhill-Strecken für Mountainbiker und vergleichbare Einrichtungen sind ein drittes Beispiel von vielen.Dem Ausbau dieser Radwege müssen wir eine hohe Bedeutung einräumen, um die Möglichkeiten einer umweltfreundlichen Sport- und Freizeitgestaltung zu ermöglichen. Bleibt nunmehr noch der dritte Aspekt: Das Fahrrad als Verkehrsmittel. Eine vernünftige Planung sollte sich wie jede Verkehrsplanung am Bedarf orientieren.Es ist ebenso ärgerlich, wenn Start- und Landebahnen an Flughäfen ohne erkennbaren Bedarf zur Landschaftsversiegelung beitragen, als wenn Radwege viele Hektar Natur und Landschaft verbrauchen, ohne dass ein Bedarf besteht.Beim Ausbau der Radwege muss deshalb die Attraktivität einer Region für Radfahrer, die von den geografischen Gegebenheiten, den klimatischen Verhältnissen und den Entfernungen abhängt, im Mittelpunkt stehen.In Freiburg zum Beispiel gab es zuerst viele Radfahrer und dann wurde die entsprechende gute Infrastruktur geschaffen. In Städten mit ausgeprägten Höhenunterschieden und großen Entfernungen, wie etwa Stuttgart, hat sich das Rad trotz gravierender Parkraumnot, häufigen Staus und ordentlichen Rahmenbedingengen im öffentlichen Personennahverkehr als Massenverkehrsmittel nicht durchsetzen können. Wenn man jetzt um der Ideologie Willen in solchen Städten Radwege baut, kostet dies viel Geld. Ob dadurch eine nennenswerte Nachfrage generiert wird, unterliegt großen Zweifeln. Ähnliches gilt für die Überlandstrecken jenseits der Nutzung als Freizeitangebot. In der Antwort der Landesregierung habe ich keine Zahlen über Verkehrszählungen auf Überlandradwegen in Wintermonaten gefunden. Wahrscheinlich ist die im Interesse des Baus und der Erhaltung eines Radwegenetzes auch besser so. Wenn man sich der Sache vernünftig und unideologisch nähert, ist das Rad als Verkehrsmittel überall dort attraktiv, wo überschaubare Entfernungen bewältigt werden müssen und es eine vernünftige Alternative zum Individualverkehr nicht gibt. Ein Beispiel sind Hochschulstandorte mit überschaubaren Entfernungen und ohne ein so hervorragend ausgebautes ÖPNV-Netz wie Stuttgart es hat. Neue Potentiale können nur über Bewusstseinsbildung erschlossen werden.“

Landtag debattiert über Vertrag von Lissabon in Bedeutung für Baden-Württemberg – In einer Landtagsdebatte über den „Vertrag von Lissabon in seiner Bedeutung für das Land Baden-Württemberg“ sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und europapolitische Sprecher Michael Theurer unter anderem:

„Applaus für Guido Westerwelle – so leitete Michael Bergius in der Frankfurter Rund-schau seinen Kommentar zur Debatte über den Lissabon-Vertrag im Deutschen Bundestag ein und setzte den Kommentar fort: ‚Das kommt nicht alle Tage vor, aber wo der FDP-Chef recht hat, hat er recht. Wenn man das Beste nicht kriegen kann, soll man das Zweitbeste nehmen, hat er einen alten Adenauer-Spruch zitiert und damit eigentlich alles gesagt, was zur Causa EU-Reform zu sagen ist.’So weit das Zitat aus der Frankfurter Rundschau“ vom 25. April dieses Jahres. Da stellt sich doch die Frage: Was wäre eigentlich das Beste gewesen, wenn man das Zweitbest nimmt, was wir jetzt nehmen wollen, nämlich diesen Lissaon-Vertrag? Das Beste wäre aus der Sicht der FDP/DVP-Landtagsfraktion die Verfassung gewesen, ein europäischer Verfassungsvertrag. Er lag ja auch vor. An ihm haben Baden-Württemberger maßgeblich mitgewirkt.Die Freien Demokraten stehen seit den ersten direkten Europawahlen im Jahr 1979 als die Europapartei für ein bürgernahes, sich immer mehr vertiefendes, schlankes, freies und faires Europa. Die Liberalen Deutschlands und Europas haben in der Bundesrepublik Deutschland lange Zeit als einzige Partei immer konsequent für eine Verfassung für das vereinte Europa gekämpft. Nun ist diese Verfassung – das wurde bereits angesprochen – nicht gekommen, weil sie bei den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert ist. Dies hat einen Prozess des Nach-denkens in der Europäischen Union ausgelöst. Man hat wesentliche Teile dieses Verfassungsvertrages nun allerdings im Vertrag von Lissabon, dem neuen Grundla-genvertrag der Europäischen Union, verankern können, und das empfinden wir als FDP/DVP-Landtagsfraktion auch als sehr positiv. Allerdings ist der Vertrag nicht leicht lesbar, so hat die Süddeutsche Zeitung recht, die titelte: ‚Der Lissabon-Vertrag ist etwas für EU-Mechaniker. Der Bürger steht davor wie ein Ochs vor dem Berg.’Umso wichtiger erscheint es uns – und darin waren wir uns über alle Fraktionsgren-zen hinweg einig -, dass wir diesen Vertrag im Landtag diskutieren, dass wir nach-vollziehbar machen, wo wir die Vorteile sehen, dass wir aufzeigen, wo noch Hand-lungsbedarf besteht, und dass wir damit uns selbst und vor allen Dingen der Öffent-lichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern, eine Diskussionsgrundlage geben, auf der jeder Bürger an der politischen Diskussion zur EU teilnehmen kann.Der Vertrag von Lissabon hat eine große Bedeutung für Baden-Württemberg, davon sind wir überzeugt. Denn es liegt im Interesse unseres wirtschaftsstarken Bundes-landes, dass die Handlungsfähigkeit des größer gewordenen Europas gestärkt wird. Ein Europa der 27 Mitgliedsstaaten braucht andere institutionelle Regelungen als ein Europa der 15, und noch ist die Erweiterung nicht abgeschlossen. Es bestehen kon-krete Verhandlungen mit Beitrittskandidaten – ich nenne nur Kroatien, ich nenne, jetzt auch ins Auge gefasst, Serbien, mit dem noch keine offiziellen Beitrittsverhand-lungen geführt werden, aber wo wir sicherlich der Meinung sind, dass Serbien ge-nauso wie Kroatien im Herzen Europas liegt und es wünschenswert wäre, wenn es gelänge, auch dieses Land in die Europäische Uni0on zu führen. Als Ständiger Aus-schuss des Landtags haben wir uns in der vergangenen Periode vor Ort in Zypern, im griechischen und im türkisch besetzten Teil, davon überzeugen können, dass es in Randlage der Europäischen Union auch noch Aufgaben zu bewältigen gibt – Stichwort EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei -, die große Fragen aufwerfen, von denen auch wir in Baden-Württemberg betroffen sind – nicht nur weil wir einen hohen Anteil an türkischstämmiger Bevölkerung haben.Der Vertrag von Lissabon stärkt die Handlungsfähigkeit der EU. In diesem Jahr kön-nen wir das 15-Jahr-Jubiläum des Binnenmarktes begehen und feiern. Wir haben in Baden-Württemberg als Exportland Nummer eins in Deutschland von diesem euro-päischen Binnenmarkt, den Liberale politisch maßgeblich gestaltet und vorangetrie-ben haben, profitiert. Wir sind darauf angewiesen, dass unsere leistungsfähige In-dustrie gute Exportmärkte findet. All dem dient natürlich auch eine leistungs- und handlungsfähige EU. Die Punkte des Vertrags sind angesprochen worden: doppeltes Mehrheitsprin-zip, die Stärkung des Demokratieprinzips durch die Stärkung des Europäi-schen Parlaments, aber auch der Mitwirkungsmöglichkeiten der Mitgliedsstaa-ten. Da sehen wir große Vorteile für die Mitwirkung Baden-Württembergs über den Bundesrat in der klareren Kompetenzabgrenzung, die die Trennung in ausschließliche, konkurrierende und ergänzende Zuständigkeiten vorsieht. Das ist ein wichtiges Element, das schon im Verfassungsvertrag enthalten war und jetzt übernommen wird.Die Einschränkung des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung ist eine wichtige Klarstellung, ebenso wie die Klarstellung, dass Zielbestimmungen keine Kompeten-zen der EU begründen. Wir sahen uns ja immer wieder der Situation ausgesetzt, dass die EU-Kommission das als Einfallstor benutzt hat, um Themen auf die Ebene der Europäischen Union zu ziehen. Wir haben die Subsidiaritäts- und Verhältnismä-ßigkeitsprüfung, und es ist für uns Liberale wichtig, dass das Subsidiaritätsprinzip gestärkt wird. Das heißt, diejenige Ebene, die vor Ort am nächsten Bürger ist, soll es regeln, und nur, wenn sie selbst es nicht regeln kann, soll es die darüber liegende Ebene regeln. Hier haben wir mit dem Vertrag von Lissabon einen entscheidenden Fortschritt erreichen können.Wir sind jetzt als Parlament gefordert, über den Europaausschuss diese Themen auch hier im Parlament zu diskutieren. Der Europaausschuss hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Themen, die auf europäischer Ebene in der Pipeline sind, zu diskutieren. Ich nenne die Bodenschutzrichtlinie, bei der wir Fraktionen übergreifend frühzeitig Alarm geschlagen haben, und bei der wir auf europäischer Ebene keine Gesetzgebungsnotwendigkeit sehen. Ich nenne die CO2-Minderung für Kraftfahr-zeuge, die für die baden-württembergische Automobilindustrie von entscheidender Bedeutung ist, und ich nenne das Grünbuch zur Stadtverkehrspolitik, wo wir der Auf-fassung sind, dass diese Kommunalpolitik ist und dass sich die EU da heraushalten sollte.Europa hat viele Vorteile für uns. Europa ist ein großer Wirtschaftsraum, es ist aber vor allem auch ein bedeutender Kulturraum. Wir sehen als Wermutstropfen, dass die Charta der Bürgerrechte nicht in den Grundlagenvertrag aufgenommen wurde. Wir hätten uns gewünscht, dass das Bekenntnis zum freien Binnenmarkt und zu einem fairen Wettbewerb aufgenommen worden wäre. Hier muss nachgearbeitet werden.Der Grundlagenvertrag kann nur ein erster Schritt zu einer weiteren Vertiefung der Europäischen Union sein, die am Ende hoffentlich doch in einen Verfassungsvertrag mündet – den wir als Liberale gerne auch den Bürgerinnen und Bürgern in Deutsch-land zur Abstimmung geben würden. Wir sind der Meinung: Das Ziel muss nach wie vor sein, die Verfassung für Europa in einer Volksabstimmung durch die Bürgerinnen und Bürger verabschieden zu lassen.“Hans Ilg, Pressesprecher

Konnexitätsprinzip in Landesverfassung nach Landtagsdebatte präzisiert – „Als großen Tag für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung in Baden-Württemberg“ bezeichnete der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Michael Theurer, die Präzisierung des in der Landesverfassung (Artikel 71 Absatz 3) enthaltenen Konnexitätsprinzips durch den Landtag. „Mit der Verfassungsänderung ist ein zentrales Anliegen der FDP erfüllt, seit Jahren haben wir uns dafür eingesetzt“, sagte Theurer. Die Neuregelung stelle sicher, dass das Land, wenn es Aufgaben an die Kommunen übertrage, auch die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stellen müsse.

Nach den Worten von Theurer kommt diese Verfassungsveränderung auch den Bürgerinnen und Bürgern zugute, sie seien schließlich Steuerzahler. „Wir haben in unserer Verfassung Normen, die Ausgaben begründen – wir brauchen deshalb in unserer Verfassung auch Normen, die Ausgaben begrenzen.“ Die kommunale Selbstverwal-tung sei für die FDP/DVP-Landtagsfraktion schon immer von entscheidender Bedeutung gewesen. „Das ist wahrscheinlich auch der Grund, dass Baden-Württemberg anders als andere Bundesländer bereits in den ersten Verfassungen das Konnexi-tätsprinzip verankert hat. Seit dem Jahr 1953 ist dieses Konnexitätsprinzip auch in der Verfassung nicht geändert worden.“ Wie Theurer sagte, habe der Gesetzgeber gerade in den vergangenen Jahren auf Bundes- und Landesebene neue Aufgaben und höhere Standards festgelegt, die dann von den Städten, Gemeinden und Landkreisen zu finanzieren sind. Dies habe die kommunale Selbstverwaltung und damit die Demokratie auf der Ebene vor Ort ausgehöhlt. Die FDP habe sich deshalb frühzeitig an die Seite der kommunalen Landesverbände gestellt, die ebenfalls eine Verschärfung des Konnexitätsprinzips gefordert hätten.Künftig solle noch strikter nach dem Prinzip gehandelt werden, dass die Ebene bezahle, die politisch eine Aufgabe gestellt habe, so Theurer. Der Blick in das Nachbarland Österreich zeige, dass eine solche Regelung auch praktisch als Gesetzes – und Bürokratiebremse funktioniere. Denn wenn der Landtag bei einem Gesetz auch die Finanzen sicherstellen müsse, „führt das im einen oder anderen Fall dazu, dass auf eine Regelung ganz verzichtet wird. Dies ist im Sinne des Bürokratieabbaus sinnvoll, sagte Theurer.

Seit Jahren hetzt ein landwirtschaftliches Programm der EU das nächste – In einer Landtagsdebatte über den “Gesundheitscheck der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Drucksache 14/2176„ sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger unter anderem:

„Liberale Landwirtschaftspolitik verbindet den Wunsch der Bürger und Verbraucher nach sicheren Lebensmitteln und gesunder Umwelt mit einer marktwirtschaftlich ausgerichteten Politik. Deshalb hat sich die FDP auf Bundesebene und im Landtag schon vor vielen Jahren dafür eingesetzt, den Bauern keine Subventionen mehr dafür zu bezahlen, möglichst viel Milch oder Fleisch zu produzieren. Stattdessen erhalten sie nun einen Wettbewerbsausgleich für unsere hohen Tierschutz- und Umweltschutzauflagen: die Kulturlandschaftsprämie. Ich bin mit den Ausführungen des Redners von der CDU damit einverstanden, dass sich die Besonderheiten der Landwirtschaft in Baden-Württemberg in den EU-Programmen widerspiegeln müssen. Dabei ist es der FDP-Landtagsfraktion besonders wichtig, dass neben den allgemeinen Umweltprogrammen der EU auch Maßnahmen der betrieblichen Fortentwick-lung vor allem junge Landwirte gefördert werden.Entscheidend für uns ist aber die Verlässlichkeit der Landwirtschaftspolitik von Seiten der EU, im Bund und im Land Baden-Württemberg. Die Landwirte brauchen Planungssicherheit. Seit Jahren hetzt ein landwirtschaftliches Programm der EU das nächste. Stets wird betont, dass dies die letzte Agrarreform bis zum Jahre X ist. Nach kurzer Zeit wird alles über den Haufen geworfen. Auf diese Art von Verlässlichkeit können wir verzichten. Die Landwirtschaft muss auf den Bestand der Zusagen von EU und Bund endlich vertrauen können. Deshalb müssen die Direktzahlungen der ersten Säule bis 2013 gesichert sein. Innerhalb Europas geht es darum, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Bauern zu verbessern. Leider sattelt die Bundesregierung, wie schon ihre rot-grüne Vorgängerin, immer wieder zusätzliche Vor-schriften bei der Umsetzung europäischer Richtlinien in deutsches Recht oben drauf.Wenn Europa z.B. scharfe Bestimmungen zum Schutz der Tiere bei Tiertransporten erlässt, so ist dies zunächst einmal gut. Doch bevor man von der deutschen Landwirtschaft zusätzlichen Tierschutz verlangt, muss man auf europäischer Ebene dafür sorgen, dass die europäischen Bestimmungen auch wirklich überall eingehalten und kontrolliert werden. Das würde dem Tierschutz in Europa insgesamt viel mehr helfen. Bei den Erntehelfern hatte die Regierung z.B. die Idee, dass deutsche Arbeitslose den Bauern in der Erntezeit zur Hand gehen sollten. Sie alle wissen, wie kläglich dieses Experiment gescheitert ist. Die Leidtragenden sind die Bauern, die nicht rechtzeitig und vollständig ernten können. Die fachkundigen und eingearbeiteten Polen oder Ungarn, die seit vielen Jahren immer wieder zu den gleichen deutschen Betrieben kamen, gehen inzwischen in Länder wo sie willkommener sind. Viele europäische Nachbarn haben nämlich keine bürokratischen Regeln für den Einsatz von pol-nischen oder ungarischen Erntehelfern verfasst, sondern gewähren seit dem EU-Beitritt Ar-beitnehmerfreizügigkeit.Die FDP steht an der Seite der Landwirte, wenn es darum geht, für Chancengleichheit und fairen Wettbewerb zu kämpfen, damit nicht nur die Bauern, sondern auch alle Verbraucher Nutznießer einer leistungsstarken Landwirtschaft sind, die qualitativ hochwertige Lebensmittel produziert. Die Anhörung des Landtages vergangene Woche zum Thema Biomasse hat eines deutlich gezeigt: Steigende Lebensmittelpreise führen insbesondere in Entwicklungsländern dazu, dass sich die Armen in den Großstädten kaum noch die täglichen Nahrungsmittel leisten können. Aber auch in Deutschland muss immer mehr Geld für das sprichwörtliche ‚täglich Brot’ ausgegeben werden. Ein Teil des Problems ist “hausgemacht”. Die orientierungslose Agrarpolitik der Bundesregie-rung treibt Lebensmittelpreise und die Kosten für die Landwirte nach oben. Schuld an der derzeitigen Verteuerung von Mais, Reis und Weizen ist die steigende Nachfrage auf dem Weltmarkt und damit auch der Biospritboom. Die Biokraftstoffpolitik der Bundesregierung ist gescheitert. Die Zwangsbeimischung beim Mineralöl war von Anfang an ein Irrweg. Leidtra-gende ist die heimische Landwirtschaft und Bioölbranche, die jetzt am Boden liegt. Mehr-wertsteuer, die Erhöhung der Energiekosten, von der letztlich der Staat am meisten abschöpft, haben zu einer Verteuerung der Futtermittel für heimische Landwirte geführt, die z.B. Schweinemastbetriebe in akute Existenznöte stürzen.Auch belastet die strikte Weigerung der Bundesregierung, die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit für Erntehelfer einzuführen und gleichzeitig die praxisuntaugliche Erntehelferregelung abzu-schaffen, insbesondere die Sonderkulturbetriebe für Obst und Gemüse sowie Wein.Entgegen der Versprechen wird EU-Recht vielfach nicht 1:1 umgesetzt hat. Das erhöht vor allem im Bereich der Schweine- und Geflügelhaltung sowie im Pflanzenschutz die Betriebs-kosten erheblich und verschlechtert die Wettbewerbsbedingungen der deutschen Landwirte im europäischen Vergleich deutlich. Warum eiert Minister Seehofer in der Milchpolitik zwischen Versprechen zur Abschaffung und Zementierung der Milchquote hin und her. Nicht nur die Marktmacht der Lebensmittelkonzerne, diese Zickzack-Politik der Bundesregierung hat dazu beigetragen, dass die Milchbauern wie letzte Woche auf dem Schlossplatz in Stuttgart demonstrieren.Wann gelingt es der Bundesregierung endlich die landwirtschaftliche Sozial- und Unfallversi-cherung auf eine vernünftige Basis zu stellen? In Baden-Württemberg haben wir bereits vor Jahren die Nutzungsänderungen von landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich gelockert. Damit haben wir nicht nur den Landwirten, besonders denen im Nebenerwerb gehol-fen. Wir haben damit auch einen Beitrag geleistet, dass Landwirtschaft in vielen Fällen wirtschaftlich weiter geführt werden konnte. Weitere Lockerungen, die der Landwirtschaft in Baden-Württemberg wesentlich helfen könnten, sind über eine Änderung des Bundesbaugesetzes möglich. Besonders in den Bereichen der Höhenlandwirtschaft wären solche Lockerungen ein Segen. Ich biete Landwirtschaftsminister Hauk und der CDU-Fraktion eine solche gemeinsame Initiative an. Die FDP im Bundestag steht bereit.“

Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetz historische Reform in eigener Sache – „In jeder Organisation muss man gelegentlich prüfen, ob die über Jahrzehnte hinweg historisch gewachsene Struktur heute noch sinnvoll ist. Wenn nicht, muss man auch einmal grundlegende Anpassungen vornehmen. Wir machen heute einen wichtigen Schritt, um die für unser Parlament geltenden Regeln zukunftsfähig zu novellieren. Insofern stimmt es, wenn die Pforzheimer Zeitung von einer historischen Reform in eigener Sache spricht.“ Dies sagte die stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth, in der abschließenden Debatte über das „Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes“.

Ein wesentlicher Punkt des neuen Gesetzes ist nach den Worten von Berroth die Umstellung der Altersversorgung für die baden-württembergischen Landtagsabgeordneten. „Bei den Abgeordnetenpensionen sagen wir nicht mehr, das wird in Zukunft bezahlt. Das Geld wird – Generationengerechtigkeit ist wichtig – heute ausbezahlt und jeder entscheidet selbst, wie er damit seine Altersversorgung regelt“, so Berroth. Im Gegenzug erfolge eine Erhöhung der Abgeordneten-Diäten für die aktive Tätigkeit auf einen Betrag, der auch in vergleichbaren Parlamenten ausbezahlt wird. Es gebe letztlich eine neutrale Umstellung auf eine zukunftsfähige Form, die künftige Generationen nicht stärker belastet, so Berroth.Gleichzeitig sei das neue Gesetz ein Bekenntnis zum Vollzeitparlament. Es muss nach Auffassung von Heiderose Berroth aber nach wie vor möglich sein, einen Teil seiner Arbeitszeit als Abgeordneter dafür aufzuwenden, um beispielsweise in seinem Beruf auf dem Laufenden zu bleiben. Berroth: „Die Abgeordnetentätigkeit ist eine auf Zeit vergebene Aufgabe, es kann nicht sein, dass man danach in der Luft hängt. Deswegen muss die Möglichkeit, im Beruf zu bleiben und die Berufstätigkeit aufrecht zu erhalten, gegeben sein.“ Weiter begrüßte die FDP-Landtagsabgeordnete die ab dem Jahr 2016 geltende Inkompatibilität für Beamte. Diese sei von der FDP seit langem gefordert und durch die Verwaltungsstrukturreform notwendiger denn je. Auch die Pauschalen seien auf praktikable und nachvollziehbare Formen umgestellt worden.In einer nächsten Stufe steht nach den Worten von Heiderose Berroth die Wahlkreisreform an. Das Ziel sei, möglichst gleich große Wahlkreise zu bekommen. Weiter werde die Landtagswahl künftig nach Prozenten ausgezählt. Auch werde sich die Geschäftsordnung des Landtags ändern. Was die Zulagen der Fraktionen anbetreffe, so sei klar: „Mit der heute zu beschließenden Reform gelten neue Voraussetzungen. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion wird das so regeln, dass es auch künftig verfassungsgerecht ist.“Hans Ilg, Pressesprecher

FDP/DVP begrüßt 1:1-Übernahme der europäischen Richtlinien zum Prüfungswesen – Ein Bekenntnis zu den drei Säulen des Bankensystems legte Hagen Kluck in der Landtagsdebatte zum Sparkassengesetz ab. „Wir stehen zu den Sparkassen ebenso wie zu den ge-nossenschaftlichen Kreditinstituten und zu den privaten Geschäftsbanken“, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, „deshalb tun wir alles, um den öffentlichen Auftrag der Sparkassen sicherzustellen, der nach dem Regionalprinzip in der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung, der Wirtschaft im allgemeinen und des Mittelstandes im besonderen und auch der öffentlichen Hand mit Finanzdienstleistungen liegt.“

Das Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes habe seinen Ausgangspunkt in der Umsetzung der EU-Abschlussprüferrichtlinie. „Als Liberaler bin ich froh, dass diese Richtlinie damit eins zu ein umgesetzt wird“, betonte Kluck, „man hat unsere Mahnungen beherzigt und nicht noch etwas anderes draufgepackt, wozu andere politische Kräfte ja leider immer wieder neigen“. Die europäische Richtlinie verpflichtet zur Einhaltung bestimmter Anforderungen an Bilanzprüfer bei Zulassung, Qualifikation und Unabhängigkeit. Ein neu zu schaffender Prüfungsausschuss für kapitalmarktorientierte Sparkassen werde künftig die Prüfung des Jah-resabschlusses als Aufsichtsorgan überwachen. Weil die abgelösten deutschen Vorschriften im Vorgriff auf europäisches Handeln bereits „richtlinienfest“ waren, würden Ausmaß und Aufwand der Umsetzung vergleichsweise gering bleiben. Der Reutlinger Abgeordnete stellte fest, dass sich die baden-württembergischen Sparkassen nicht von ihren soliden Grundlagen entfernt hätten und deshalb überdurchschnittlich gut dastünden. Die Gesetzesänderung mache die regional verankerten Sparkassen als dezentrale eigenständige Unternehmen, als bewährte Säule des deutschen Bankensystems und als unverzichtbaren Stabilisator des Mittelstandes zukunftssicher.

FDP/DVP-Fraktion sieht sich als Vorreiter der kommunalfreundlichen Regelung – Dass sich die FDP stärker und früher als andere für das Konnexitätsprinzip eingesetzt hat, ist nach Aussage ihres innenpolitischen Sprechers Hagen Kluck unbestritten. „Wir haben von Anfang an die Bedeutung dieses Themas für die kommunale Selbstverwaltung erkannt“, sagte der Reutlinger Abgeordnete. „Dass wir jetzt eine einvernehmliche Regelung gefunden haben, beweist wieder einmal: Es lohnt sich, dicke Bretter zu bohren“. Das Gesetz zur Stärkung des Konnexitätsprinzips sei wichtig, um das Prinzip „Wer bestellt, muss auch zahlen“ zu präzisieren, zu verschärften und zu erweitern.

Wichtig sei das verbesserte Mitwirkungsrecht für Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag. Jeder kommunale Landesverband habe jetzt auch einzeln das Recht, in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung der Klage einer Kommune beim Staatsge-richtshof beizutreten. Hagen Kluck lobte die Übereinkunft zwischen Landesregierung und kommunalen Landesverbänden vom Herbst 2006. Was der Landtag jetzt verabschiede, sei sozusagen „das Kleingedruckte des großen Vertrages zwischen Land und Kommunen“.Kluck erinnerte daran, dass vor allem die rot-grüne Bundesregierung den Kommunen immer wieder zusätzliche Aufgaben zugewiesen habe ohne gleichzeitig die dafür erforderlichen Mittel bereitzustellen. Er freute sich über den erzielten Kompromiss zwischen allen Fraktionen. „Es hat dann einige Zeit gedauert, bis wir uns gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden durchsetzen konnten“, sagte der FDP-Innenpolitiker, „Ende gut, alles gut“.

Beim Täter-Opfer-Ausgleich dürfte Potenzial noch lange nicht ausgeschöpft sein – „Der Täter-Opfer-Ausgleich eröffnet Handlungsfelder, die das klassische Strafverfahren nicht bieten kann. Opfern von Überfällen ist es oft ein dringendes Bedürfnis zu erfahren, warum sich die Tat gerade gegen sie richtete. Hier kann eine unmittelbare Begegnung mit dem Täter hilfreich sein. Die anonyme Bedrohung bekommt ein Gesicht und eine Stimme.“ Dies sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) auf dem Liberalen Rechtstag im Landtag.

. Der FDP/DVP-Fraktionsvorsitzende Dr. Ulrich Noll forderte, dass die Opfer von Straftaten nicht allein gelassen werden, „weil sonst unser Rechtssystem auf Dauer immer weniger akzeptiert wird“. Es sei erfreulich, dass sich in der Justiz immer mehr die Erkenntnis durchgesetzt habe, die Rechte des Opfers aufzuwerten. Nach den Worten des Justizministers hilft es den Opfern am meisten, wenn sich der Täter mit seiner Tat auseinandersetze, den angerichteten Schaden wieder gutmache und sich persönlich entschuldige. „In einem moderierten Gespräch ist Raum für Kon-fliktaufarbeitung und Wiedergutmachung, manchmal sogar für eine echte Befriedung der Situation“, so Goll. Entgegen der landläufigen Meinung stehe bei Opfern einer Straftat keineswegs immer der Wunsch nach einer harten Bestrafung des Täters im Vordergrund. Dies sei regelmäßig nur bei schweren Straftaten der Fall, die mit gravierenden, oftmals andauernden Beeinträchtigungen für das Opfer verbunden seien. „Meist dominieren andere Wünsche und Bedürfnisse. Der Verletzte will ernst genommen und als Opfer einer Straftat anerkannt werden. Gleichzeitig besteht der Wunsch nach Sicherheit“, so der Minister. Das Geschehen solle sich nicht wiederholen, das Opfer möchte in die Normalität seines bisherigen Lebens zurückkehren können. Einen hohen Stellenwert haben auch das Bedürfnis nach Wiedergutmachung und Ersatz des erlittenen Schadens. „Dem Opfer wird signalisiert, dass ihm kein Unglück widerfahren ist, sondern Unrecht getan wurde. Dies kann dazu beitragen, Ängste und seelische Belastungen abzubauen und dem Opfer das Vertrauen in die persönliche Sicherheit zurückzugeben“, sagte Goll. Schon die Bereitschaft des Täters, sich dem Täter-Opfer-Ausgleich zu stellen, lasse oftmals das schwer erträgliche Empfinden schwinden, permanent einer nicht greifbaren, allgegenwärtigen Gefahr ausgesetzt zu sein.Im Idealfall stelle der Täter-Opfer-Ausgleich eine „win-win-Situation“ dar, so der Minister. Alle Beteiligten könnten von seiner Durchführung profitieren: Den Bedürfnissen des Opfers werde Rechnung getragen, indem es nicht auf seine Zeugenrolle reduziert werde. Der Täter sei gezwungen, über seine Tat und deren Folgen für das Opfer nachzudenken. Gleichzeitig könne er durch sein Bemühen um einen Ausgleich mit dem Verletzten eine Strafmilderung erreichen oder eine Verurteilung ganz abwenden. Gemessen an der Anzahl der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen Erwachsene ist die Zahl der Aufträge für einen Täter-Opfer-Ausgleich noch gering. Im Jahr 2006 standen 1.253 Aufträgen 401.747 staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegenüber. „Das Potential des Täter-Opfer-Ausgleichs dürfte noch lange nicht ausgeschöpft sein“, stellte Goll fest. Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, der den Liberalen Rechtstag moderierte, sagte, nach dem Einstieg der „Neustart gemeinnützige GmbH“ sei der Täter-Opfer-Ausgleich in Baden-Württemberg auf einem guten Weg. Der Vertrag zwischen Land und Neustart vom 1. Januar 2007 sehe die landesweite „Durchführung von Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Täter-Opfer-Ausgleich“ vor. Der Landesvorsitzende des Weißen Rings e. V. Baden-Württemberg, Gosbert Müller, sagte: „Die Allgemeinheit erwartet vom Recht setzenden und Recht sprechenden Staat Gerechtigkeit und Genugtuung, und Opfer erwarten eine gerechte Strafe für den Täter und Wiedergutmachung. Was sonst?“ Die Rolle des Verletzten werde auch heute noch weithin auf seine Funktion als Zeuge und Beweismittel verkürzt. Die Wiedergutmachung spiele im Strafprozess eine eher geringe Rolle und werde in den Bereich des Zivilrechts verwiesen. Die Trennung zwischen Straf- und Zivilrecht führe dazu, dass der Konflikt zwischen Täter und Opfer im Strafprozess nicht aufgearbeitet werde. Nachdem im Rahmen des Verbrechensbekämpfungsgesetz im Jahr 1994 im Strafrecht der Täter-Opfer-Ausgleich (§§ 46a StGB, 153a StPO) eingeführt wurde, lasse sich allerdings feststellen, dass der Täter-Opfer-Ausgleich als „freiwillige soziale Konfliktverarbeitung eine echte Alternative zu den herkömmlichen strafrechtlichen Reaktionen darstellt“. Dabei müsse aber der Anschein vermieden werden, dass das ausgleichbereite Opfer nur zum Vorteil des Täters benutzt wird. „Das Genugtuungs-, Versöhnungs- und Wiedergutmachungsinteresse des Opfers darf nicht zu kurz kommen“, so Müller.„Wir stellen hohe Ansprüche an eine Vermittlung, Beschwerden von Opfern wären der Totengräber des Täter-Opfer-Ausgleichs. Im Idealfall ist dieses Verfahren der dritte Weg zwischen Härte und Milde in der Strafprozessordnung“, sagte Gerd De-lattre, Vertreter des „Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung“ in Köln. Es habe sich in der Praxis erwiesen, dass die Bereitschaft eines Täters ein Bußgeld zu bezahlen höher sei, wenn er sich dem Täter-Opfer-Ausgleich unterziehe. Sehr wichtig sei auch der „Respekt vor dem Nein“ des Opfers. Georg Zwinger, Geschäftsführer von Neustart nannte als Empfehlungen für die Beauftragung eines Täter-Opfer-Ausgleichs folgende Delikte: Häusliche Gewalt, Straftaten im sonstigen sozialen Nahraum, Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Erpressung. Auf einen Täter-Opfer-Ausgleich sei nicht hinzuwirken, wenn die zu erwartende Strafe einen TOA ausgeschlossen erscheinen lässt oder die Verweisung des Ermittlungsverfahrens auf den Privatklageweg ohnedies angezeigt ist. Der Auftrag für den Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs in Baden-Württemberg laute, „die Leistungsmenge von Januar 2008 bis Ende 2016 zu verdoppeln. Im Jahr 2007 habe es 483 Aufträge mit 525 Tat-verdächtigen und 551 Opfern, im Gesamten also mit 1076 Klienten gegeben. Nach Abschluss des derzeit laufenden Lehrgangs könne Neustart im Land 40 qualifizierte Konfliktregler und Konfliktreglerinnen einsetzen. Die Auftragszahlen für den Täter-Opfer-Ausgleich aus den ersten drei Monaten dieses Jahres ließen einen Anstieg im Land um 50 Prozent gegenüber 2007 erwarten.Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger sah im Täter-Opfer-Ausgleich „viel Positives“ und lobte die „exzellente Arbeit“ der in diesem Bereich arbeitenden Vereine. Allerdings sei dieses Verfahren „kein allein selig machender Königsweg“. Wichtig sei, im Auge zu behalten, wie der Täter-Opfer-Ausgleich von den Bürgerinnen und Bürgern beurteilt werde. Der Ausgleich müsse eine kommunikative und inhaltliche Auseinandersetzung sein und in keinem Fall ein Deal. Ungeeignet sei der Täter-Opfer-Ausgleich, wenn er gegen den ausdrücklichen Willen des Opfers stattfinde, wenn der der Täter nicht geständig sei, bei körperlichen Auseinandersetzungen, wenn sich eine alleinige Täterschaft nicht einwandfrei ermitteln ließe. Erfreulich ist aus der Sicht des Generalstaatsanwaltes, dass der Täter-Opfer-Ausgleich bei häuslicher Gewalt angewendet werde und diese Delikte nicht mehr in die Privatklage verwiesen würden. „Auch im häuslichen Bereich darf der Staat nicht wegschauen, vor allem, weil es im Laufe einer ständigen Auseinandersetzung auch zu Tötungsdelikten kommen könne. Er forderte Neustart auf, bei den Staatsanwälten noch mehr für den Täter-Opfer-Ausgleich zu werben. Hans Ilg, Pressesprecher

Mehr Mädchen und junge Frauen von Magersucht betroffen – Hohe Dunkelziffer – Die Zahl der im Krankenhaus behandelten Patientinnen und Patienten mit Ess-Störungen steigt. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsabgeordneten Beate Fauser hervor (Drucksache 14/2314). Wie das Ministerium für Arbeit und Soziales mitteilte, stieg laut Krankenhausstatistik die Zahl der Fälle von 1146 im Jahr 2000 auf 1503 im Jahr 2006. Dabei handelte es im Jahr 2006 um 1358 weibliche und 145 männliche Patienten. Nach den Worten von Fauser ist es besonders alarmierend, dass von einer hohen Dunkelziffer beim Auftreten von Ess-Störungen auszugehen ist, da viele der Patientinnen und Patienten sich schlank und rank fühlten und somit statistisch nicht erfasst werden.

Da die Hauptrisikogruppe Mädchen und junge Frauen zwischen 15 und 25 Jahren sind, fordert Beate Fauser, dass in den Bildungseinrichtungen des Landes im Zusammenhang mit der Medienerziehung darauf hingewirkt wird, manchen vermeintlichen Vorbildern aus der Welt der Stars und Sternchen mit Skepsis zu begegnen. „Junge Frauen und Mädchen sollten wissen, welches Gesundheit gefährdende Verhalten oft mit dem Schlankheitswahn in der Mode- und Schickeria-Szene verbunden ist“, sagte Beate Fauser. Nach Mitteilung der Landesregierung haben sich die Behandlungsmöglichkeiten für essgestörte Patientinnen und Patienten in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert, wobei die beiden Krankheitsbilder Anorexie (Magersucht) und Bulimie (Ess-Brech-Sucht) sich deutlich unterscheiden. Bei rund 50 Prozent der Anorektiker lasse sich eine Besserung erreichen. Rund zehn Prozent leiden unter chronischen Ess-Störungen. Die Sterblichkeitsrate liegt nach Angaben des Sozialministeriums bei etwa 15 Prozent und ist damit bei jungen Frauen die häufigste Todesursache. Bei weiteren 25 Prozent der Betroffenen ist von lebenslangen punktuellen Rückfällen oder von Symptomverschiebungen auf andere Krankheitsbilder auszugehen. Bei den Bulimiekranken kann in rund 70 Prozent der Fälle von einem Behandlungserfolg ausgegangen werden. Die Sterblichkeitsrate liege hier bei rund fünf Prozent. Nach den Worten der FDP-Landtagsabgeordneten ist der Schlankheitswahn unter jungen Frauen und Mädchen auch deshalb so Besorgnis erregend, weil die Magersucht gefährliche Auswirkungen auf die verschiedenen menschlichen Organsysteme hat. Diese körperlichen Folgen werden vor allem durch das extreme Untergewicht verursacht. So können Herz, Blutbild, Hormonsystem, Knochen und Zähne nachhaltig geschädigt werden. Bei einem Krankheitsbeginn vor der Pubertät könne es auch zu einem Stopp des Größenwachstums kommen.Nach Angaben des Sozialministeriums hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung umfangreiches Informationsmaterial entwickelt (www.buzga-essstoerungen.de) und auch ein bundesweites Beratungstelefon eingerichtet (0221-80 20 31). Darüber hinaus gibt es ein Kinder- und Jugendtelefon (0800 – 111 03 33) und ein Elterntelefon (0800 – 111 05 50). In Baden-Württemberg wird auch von den Landkreisen durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Zusammenarbeit mit den ansässigen Sozialen Diensten Hilfe angeboten. Beispielhaft werden die Landkreise Böblingen, Tübingen, Enz und Ludwigsburg genannt. Auch der Mädchengesundheitsladen in Stuttgart biete kontinuierliche Aufklärungsangebote an.Hans Ilg, Pressesprecher

„Wir freuen uns, dass der Wissenschaftsminister unserem Vorschlag gefolgt ist“ – Der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bachmann, erklärt zur geplanten Zinssenkung bei den Krediten für Studiengebühren:

„Die Zinssenkung war überfällig. Ein Nominalzins von 7,64 Prozent für einen Kredit ohne Ausfallrisiko für dieL-Bank war gegenüber den Studierenden nicht zu rechtfertigen. Seit geraumer Zeit fordern wir hinter den Kulissen und seit Februar auch öffentlich eine Absenkung um mindestens 25 Prozent. Wir freuen uns, dass die Verwaltungskostenmarge schon um 0,6 Prozent gesenkt wurde und der Zinssatz jetzt um weitere 2,14 Prozent. Endlich ist der Wissenschaftsminister unserem Vorschlag gefolgt.“

Illustre Debattierrunde von Kunstschaffenden bekennt sich zur staatlichen Förderung – „Premiere mehr als gelungen“ – dieses Fazit zog der FDP-Fraktionsvorsitzende Ulrich Noll zum Start der neuen Veranstaltungsreihe „foyer liberal“. Die stellvertretende Vorsitzende und kulturpolitische Sprecherin der Fraktion, Heiderose Berroth, konnte im Landtag über 100 Zuhörer begrüßen. „Wozu das Theater?“ war die Frage des Abends. Peter Spuhler, Intendant des Theaters und Philharmonischen Orchesters der Stadt Heidelberg, zeichnete in seinem Impulsreferat das Schreckens-Szenario, dass es in Stuttgart nicht mehr jeden Abend über ein Dutzend Mal hieße: „Wir machen Theater“. Spuhler: „Wir verlören Kultureinrichtungen von internationalem Rang, Orte zum Mitfiebern und Mitleiden, Orte zum Freiheit erleben.“ Als Kernforderungen der illustren Debattier-Runde von Kulturschaffenden schälten sich im Laufe des Abend heraus: ein Lehrstuhl für Theaterpädagogik in Baden-Württemberg, mehr Theaterpädagogen an den Schulen des Landes, mehr finanzielle Förderung für die freien Theater, mehr Mut der Politiker, sich zum modernen Theater zu bekennen.

Peter Spuhlers Fazit einer insgesamt „vorbildlichen Theaterlandschaft Baden-Württemberg“ münzte Moderatorin Heiderose Berroth in die provokante Frage an Petra von Olschowski um, ob denn überhaupt genügend „Material“ für das Theater der Zukunft vorhanden sei. Die Geschäftsführerin der Kunststiftung Baden-Württemberg setzt auf die vielen neuen Autoren und nicht zuletzt auch auf die Amateur-Theatergruppen, die mit Experimentierfreude und Leidenschaft die Zukunft sicherten: „Um den Nachwuchs müssen wir uns keine Sorgen machen.“ Anja Wilkat, stellvertretende JuLi-Landesvorsitzende sowie Musik- und Jurastudentin, stellte allerdings fest, dass zu wenig junge Erwachsene ins Theater gingen. „Junge Leute vermissen den Erlebnis-Charakter, sie sind lieber spontan und ziehen mit ihrer Clique ins Kino“, zitierte Wilkat eine Umfrage des Deutschen Bühnenvereins. Die Mahnung der Jungen Liberalen, die Gruppe der „16- bis 19-jährigen Theater-Vermeider nicht an die Orte der hohen Kultur zu zerren“, war eine Steilvorlage für Hasko Weber, den Intendanten des Stuttgarter Staatstheaters. Um noch mehr Jugendliche fürs Theater zu be-geistern, brauche es mehr fähige Pädagogen mit speziellen Theaterkenntnissen. „Der Zugang zur Kultur wird nicht mit dem Zeigefinger, sondern mit mitreißendem Schwung vermittelt.“ Baden-Württemberg habe eine riesige Chance, wenn es gelänge, die schon vorhandenen Kompetenzen zu vernetzen. „Ich glaube, da muss nur noch der Schalter angeknipst werden“, so Weber, der die Theatertradition in Deutschland als „weltweit einmalig“ bezeichnete.Positiv äußerte sich die Runde zur Förderung der Staats- und Landestheater, wobei Matthias Rettner, Geschäftsführer des Aktionstheaters PAN.OPTIKUM Freiburg, allerdings klipp und klar sagte, dass die freien Theatergruppen deutlich mehr finanzielle Förderung durch Land und Kommunen benötigten. „Von einer Planungssicherheit über den Zeitraum von nur einem Jahr können wir leider nur träumen“. Entschieden wandten sich die Theater-Leute dagegen, dass der Erfolg einer Inszenierung nur an den Besucher-Zahlen ausgemacht wird. Hier wünschte man sich von den Politikern mehr Mut, sich auch vor umstrittene Inszenierungen zu stellen. Zur Frage, ob staatliche Förderung die Freiheit der Kunst beeinträchtige, kam von Petra Olschowski die Feststellung, sie habe noch nie erlebt, dass irgendeine staatliche Stelle Einfluss auf die Kunststiftung nehmen wollte: „Wenn Sie freie Kulturausübung haben wollen, dann brauchen wir die Förderung durch den Staat“, so ihr leidenschaftlicher Appell. Dem stimmten alle zu – ebenso der Behauptung, dass private Sponsoren viel eher Druck auf Kunstschaffende ausübten. Für Schmunzeln sorgte Peter Spuhler mit der Schilderung des bemerkenswerten Satzes eines privaten Mäzens zu (s)einem Regisseur: „Sie haben Glück gehabt, das Stück hat meiner Tochter nicht gefallen, aber dafür meiner Frau – Sie bekommen weiter die Förderung.“Hans Ilg, Pressesprecher

Schön, dass Schmiedel zum gleichen Ergebnis wie FDP kommt – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, hat die kritischen Äußerungen des SPD-Fraktionschefs Claus Schmiedel zum von der Bundesregierung geplanten Gesundheitsfonds begrüßt. Noll erinnerte daran, dass die FDP schon zu einem frühen Zeitpunkt den Gesundheitsfonds entschieden abgelehnt hat. So habe aufgrund der Initiative der FDP/DVP-Landtagsfraktion der baden-württembergische Landtag im Juli 2007 als erstes deutsches Parlament über die geplante Gesundheitsreform debattiert. Nach den Worten von Noll war damals die Ablehnung der SPD-Landtagsfraktion noch nicht so eindeutig. „Schön, dass Schmiedel jetzt nach längerem Nachdenken zum gleichen Ergebnis wie die FDP kommt.“ Noll erinnerte Schmiedel daran, dass immerhin Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt Mitglied der SPD ist. „Obwohl Frau Schmidt inzwischen alle Experten davonlaufen, hält sie gegen alle Vernunft an ihrem missratenen Lieblingskind Gesundheitsfonds fest.“

Nach Überzeugung Nolls hätte aus baden-württembergischer Sicht der Mittelabfluss, der den bisherigen Risikostrukturausgleich noch weit übertrifft, verheerende Folgen für alle Bereiche der Gesundheitsversorgung im Land. Die von Ministerpräsident Oettinger immer wieder ins Gespräch gebrachte Konvergenzklausel habe sich nach Aussage der Experten als nicht um-setzbar erwiesen. Selbst wenn sie umsetzbar wäre, würde sie den Mittelabfluss nicht beseitigen, sondern nur zeitlich strecken. Deswegen erneuerte Noll seinen Appell, jeder und jede sollte seine Einflussmöglichkeiten nutzen, „das ganze Theater um den Gesundheitsfonds zu beenden und ihn endgültig vom Spielplan zu nehmen.“ Hans Ilg, Pressesprecher

Falsche Politik der großen Koalition führte zur Ausdünnung des ländlichen Raums – In einer von den Grünen beantragten Landtagsdebatte zum Thema „Versorgung des ländlichen Raums mit Postdienstleistungen“ hat der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die „wettbewerbsfeindliche Politik“ der Bundesregierung kritisiert. „Die so genannte große Koalition hat durch Postmindestlohn und Mehrwertsteuerprivilegierung der Post-AG jeden Wettbewerb auf dem Markt für Postdienstleistungen unterbunden“, sagte Rülke. So könne es sich die Post leisten, „Rosinenpickerei“ zu betreiben, was zu einer Ausdünnung des ländlichen Raumes führe.

So lange innovative Wettbewerber, die beispielsweise bereit seien, Briefe an der Haustür abzuholen, durch staatliche Maßnahmen vom Markt fern gehalten würden, sei eine Verbesserung der Versorgung nur auf elektronischem Wege möglich. Besonders kritikwürdig sei es, so Rülke, dass eine vom Verwaltungsgericht Berlin als rechtswidrig eingestufte Verordnung, die die Koalitionsfreiheit beinträchtigt, trotzdem aufrecht erhalten werde.

Liberale sehen großen Handlungsbedarf: Bewerbermangel beseitigen – Der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bachmann, sagte in einer Landtagsdebatte mit dem Titel „Die Weiterbildung an den Hochschulen und Berufsakademien als ein Instrument gegen den Ingenieurmangel“ unter anderem:

„Wie oft haben wir hier im Plenum und im Ausschuss darüber diskutiert, ob wir als Regie-rungskoalition die Ausbildung an unseren Hochschulen zu Recht stärker auf den ingenieur- und naturwissenschaftlichen Bereich fokussiert haben. Auf eine offene Stelle für Geisteswis-senschaftler kommen deutschlandweit 13,9 Bewerber. Auf eine offene Stelle für Maschinen- und Fahrzeugbauingenieure kommen deutschlandweit 0,9 – also weniger als ein einziger Bewerber. Die Lage ist also dramatisch und wird sich nach den Einschätzungen aller einschlägigen Institute in den nächsten Jahren weiter verschärfen. Wir sind alle einig mit Ihnen, dass hier größter Handlungsbedarf besteht. Ohne Zweifel sind Weiterbildung und Umschulung gerade im technischen Bereich unverzichtbar. Die techni-schen Innovationen folgen in immer kürzeren Abständen aufeinander. Wer hier mithalten will, muss den neuesten Stand der Technik kennen. Der VDI fordert deshalb, dass 5% der Arbeitszeit von Ingenieuren für die Weiterbildung aufgewendet werden. Derzeit sind es nur 2,1 %. Es ist dies eine große Aufgabe, die Wirtschaft und öffentliche Hand nur gemeinsam schultern können. Ein Problem aber bleibt: So richtig und so wichtig Weiterbildung ist, so wenig hilft sie gegen den Ingenieurmangel. Wir haben bundesweit und in Baden-Württemberg nämlich nicht nur einen Ingenieurmangel, sondern einen Fachkräftemangel über alle Qualifikationsstufen hinweg. In Baden-Württemberg kommen auf eine offene Stelle 0,32 arbeitslose Maschinenbauingenieure. Selbst wenn alle arbeitslosen Maschinenbauingenieure vermittelt werden könnten, könnten wir nur jede 3. Stelle besetzen. In Baden-Württemberg kommen aber eben auch auf eine offene Stelle für Maschinenbautechniker 0,37 arbeitslose Maschinenbautechniker. Auch hier können wir bei optimaler Vermittlung nur etwa jede 3. Stelle besetzen. Der Mangel ist also bei den Maschinenbauingenieuren fast gleich groß wie bei den Maschinenbautechnikern. Wenn wir jetzt Maschinenbautechniker über Weiterbildungsangebote an den Hochschulen zu Maschinenbauingenieuren machen, haben wir zwar mehr Häuptlinge, aber weniger Indianer. Der Stamm wird dadurch nicht größer. Die Lage ist wie in einem Fluss bei Hochwasser. Wenn Sie flussabwärts den Damm abtragen, um ihn flussaufwärts zu erhöhen, haben Sie ganz sicher ein Loch. Es nützt also nichts, vorhandene Ressourcen umzuschaufeln. Was wir brauchen sind zusätzliche Sandsäcke. Und zwar dringend. Deshalb setzen wir von der Koalition in den Landesfarben schwarz/gelb seit Jahren konse-quent auf die Schaffung zusätzlicher Studienplätze im natur- und ingenieurwissenschaftlichen Bereich. Leider werden diese Studienplätze insgesamt zu wenig nachgefragt. Von 1995 bis 2007 sank die Zahl der Absolventen ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge von rund 50.000 deutschlandweit auf nur noch 40.000 jährlich. In Deutschland kommen auf 1.000 Be-schäftigte nur ca. 1,9 Jungakademiker mit ingenieur- oder naturwissenschaftlichem Hintergrund – in Finnland sind es 4,9. Wenn Sie uns also das Beispiel Finnland in der Bildungspolitik so gern vorhalten, dann tun Sie es doch bitte hier und nicht in der Schulpolitik. Wir sollten hier über alle Fraktionen hinweg den Schulterschluss üben und gemeinsam das Interesse der jungen Menschen für den Ingenieurberuf und für die technischen Berufe wecken. Wir von der Koalition in den Landesfarben schwarz/gelb tun unser Möglichstes.“

Liberale sehen in SPD-Attacken gegen angeblichen Stellenabbau pure Panikmache – Nach Auffassung der Liberalen ist die innere Sicherheit bei der Landesregierung in guten Händen. „Die Polizei leistet sehr gute Arbeit“, betonte der innenpolitische Sprecher Hagen Kluck in der Landtagsdebatte über einen angeblichen Stellenabbau bei der Polizei. Die Stel-leneinsparungen hätten mit einer Aufgabenverlagerung und der Arbeitszeitverlängerung zu tun. Kluck erinnerte daran, dass bis 2013 jährlich 800 Polizeianwärter neu eingestellt werden. „Das sind 350 Beamtinnen und Beamte über den jährlichen Bedarf hinaus“, sagte der Reutlinger Abgeordnete.

Hagen Kluck lobte die Reduzierung des eigentlich vorgesehen Abbaus von Stellen im Nichtvollzugsdienst. Hier müsse die Polizei die von allen anderen Behörden geforderte Effizienz-rendite nur noch zu einem kleinen Teil erbringen. Insgesamt müsse der Sparkurs angesichts des Schuldenberges weitergehen, „den uns frühere große Koalitionen hinterlassen haben“. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler forderten mit Recht einen sparsamen Umgang mit ihrem Geld. Das von Rot und Grün favorisierte Modell „Staatsdienst als Beschäftigungsprogramm“ sei noch nie und nirgends erfolgreich gewesen. Deshalb sei ständige Aufgabenkritik nach wie vor notwendig. Der FDP-Innenpolitiker bescheinigte der baden-württembergischen Polizei, ihre Leitbilder ernst zu nehmen. „Sie geht mit ihren Einsatzbefugnissen verantwortungsbewusst um. Sie berücksichtigt bei ihrer Aufgabenerfüllung gesellschaftliche Entwicklungen. Sie ist korrekt, hilfsbereit, zuverlässig und offen“, sagte Hagen Kluck, „sie ist Garant für die innere Sicherheit und genießt das Vertrauen der Bürgerschaft. Dieses Vertrauen sollte hier niemand durch üble Unterstellungen, falsche Verdächtigungen und haltlose Angriffe zerstören.“

Chance für kleinere Schlachtbetriebe, sich am Markt erfolgreich zu – Der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bul-linger, sagte in einer Landtagsdebatte über „Fleischbeschaugebühren in Baden-Württemberg und EU-Vorgaben“ unter anderem:

„Die Gebühren der Schlachthöfe in Baden-Württemberg waren in den vergangenen Jahren immer wieder Thema unserer landwirtschaftlichen Debatten. Mit dem Hinweis auf eventuelle unerlaubte Wirtschaftssubventionen hat die EU gefordert, dass bei der Festlegung der Schlachthofgebühren das Prinzip der Kostendeckung zu berücksichtigen sei. Gleichzeitig hat sie aber auch Mindestgebühren genannt. Diese Mindestgebühren haben wir in Baden-Württemberg in der Vergangenheit zugrunde gelegt. Eine andere Lösung wie zum Beispiel das genannte generelle Kostendeckungsprinzip hat Mitte der 90er Jahre das Landwirt-schaftsministerium unter der damaligen Ministerin Gerdi Staiblin vorgeschlagen. Der Landtag ist dem Vorschlag des Ministeriums mit großer Mehrheit, auch mit den Stimmen der Opposi-tion, entgegengetreten. Die FDP-Landtagsfraktion hat stets die Meinung vertreten, dass die Festlegung einheitlicher Gebührensätze die kommunalen Schlachthöfe nicht nur zur konse-quenten Wirtschaftlichkeit zwingt, sondern insbesondere für klein strukturierte Schlachtbe-triebe ein entscheidender Faktor ist, sich am Markt zu behaupten. Kostensteigerungen belasten eben nicht in erster Linie die Großschlachthöfe, die weitgehend durchrationalisiert sind. Sie sind dort unausweichlich, wo kleine Strukturen überwiegen. Bei Gebühren, die sich ausschließlich am jeweiligen Aufwand orientieren, wären große Schlachtbetriebe logischerweise im Vorteil. Kleinere Schlachtbetriebe müssten ihre höheren Gebühren, da diese am Markt nicht zu holen sind, an die landwirtschaftlichen Betriebe wei-tergeben, dies mit der Konsequenz, dass nur noch die jeweils billigsten Schlachthöfe,also die jeweils größten, angefahren werden. Nicht nur wegen den Tiertransporten, sondern auch im Sinne unserer heimischen Landwirtschaft hat sich die FDP im Landtag für einheitli-che Fleischbeschaugebühren ausgesprochen. Nun ist bekannt, dass durch die Verwaltungsreform die Zuständigkeit für die Festsetzung von Gebühren in vielen Bereichen vom Land auf die Landkreise übergegangenen ist. Dies war und ist nach wie vor die richtige Entscheidung. Nun dürfen wir anderseits nicht beklagen, wenn die Landkreise ihren größeren politischen Spielraum auch ausnutzen. Hier sind die Kreisräte gefordert, die den nicht vom Volk gewählten Landräten auf die Finger schauen müssen. Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zum Antrag der SPD dargelegt, dass die Gebühren über eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus allen Verwaltungsbereichen festgelegt wurden. Es wurde eine Mustergebührenverordnung unter strenger Berücksichtigung der EU-rechtlichen Vorgaben erstellt. Weitere Maßnahmen halten wir weder für erfor-derlich noch für möglich. Es obliegt den jeweiligen Kreistagen, eine ausgewogene Gebühren-festsetzung zu finden, die sowohl die fiskalische Seite als auch die Belange der Landwirtschaft und des Tierschutzes berücksichtigt. Hier gibt es Entscheidungsfreiräume in den Kreistagen, – wie bei der Abschaffung der Jagdsteuer. Für die FDP/DVP-Fraktion kann ich darüber hinaus alle betroffenen Landwirte und vor allem die fleischverarbeitende Wirtschaft darauf hinweisen, dass das Fleischhygienegesetz des Landes Baden-Württemberg ausdrücklich die Möglichkeit bietet, sogenannte beliehene Un-ternehmen einzusetzen. Siehe Antwort auf den Parlamentarischen Antrag meines Kollegen Dr. Wetzel, DS 14/1050 und dessen Behandlung im Landwirtschaftsausschuss. Das heißt: Nicht nur die Landkreise sind in der Lage, effektivere Personal- und Organisationsstrukturen zu schaffen. Dies ist auch der privaten Wirtschaft möglich.Ich denke, die Landkreise müssen sich bei weiteren Gebührenerhöhungen damit auseinan-dersetzen, dass sie auch neue Wettbewerbsstrukturen schaffen können, wenn die private Wirtschaft verstärkt auf solche beliehenen Unternehmer zurückgreift.“

Debatte über Rechtsmäßigkeit der Neubahnstrecke Wendlingen – Stuttgart – Der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bachmann, sagte in einer Landtagsdebatte über die „Verfassungsmäßigkeit der Finanzierungsbeteiligung des Landes an der Realisierung der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm“ unter anderem:

„Hätten Sie es uns heute nicht verraten, wäre in diesem Hause niemand auf die Idee ge-kommen, dass Sie und Ihre Fraktion dem Bau der europäischen Hochgeschwindigkeitstre-cke zwischen Paris und Budapest auf dem Teilstück Stuttgart – Ulm kritisch gegenüber ste-hen. Spaß beiseite: Und heute haben wir gelernt, dass Sie sogar die Neubaustrecke ableh-nen. Es ist schon beachtlich, mit welcher Hartnäckigkeit Sie immer neue Aspekte gegen die-ses Projekt suchen. Heute also die Verfassungsmäßigkeit. Als Jurist darf ich Ihnen versi-chern, dass ich seit vielen Jahren in der politischen Diskussion immer wieder feststelle: Wenn man sich politisch nicht durchsetzt, setzt man seine Hoffnung auf die Verfassung. Auf der einen Seite ist es beruhigend, dass auch Ihre Fraktion der Verfassung einen so ho-hen Stellenwert einräumt. Auf der anderen Seite ist es erschreckend, mit ansehen zu müs-sen, für welche Dinge die Verfassung herhalten muss. Politisch gesehen fällt das in die Ka-tegorie: „Und wenn man nicht mehr weiter weiß, dann macht man einen Arbeitskreis. Und wenn es noch viel schlimmer wird, wird der Verfassungsbruch beschwört.“ Der Rechnungs-hof hat Besseres und Wichtigeres zu tun als sich mit solchen Ideen zu befassen. Vor der Unterzeichnung des „memorandum of understanding“ hat sich die Landesregierung – um die Bedenken zu zerstreuen – von der verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit überzeugt. In der Antwort haben Sie die beiden wesentlichen Argumente gelesen, ich will Sie Ihnen noch-mals vorlesen:Bei der Realisierung der Projekte handelt es sich um eine so genannte unechte Gemein-schaftsausgabe des Bundes und des Landes, die vom Verbot der Mischfinanzierung ausge-nommen ist. Die Höhe der Mitfinanzierung muss dem Verantwortungsanteil des Landes ent-sprechen. Diesen Eindruck haben wir. Beim Abschluss entsprechender Vereinbarungen steht den Vertragsparteien eine Einschätzungs- und Beurteilungsprärogative zu. Ein zweites und besseres Argument: Die Möglichkeit einer Mitfinanzierung von Schienenwegeinvestitio-nen durch Gebietskörperschaften ist außerdem im § 9 Bundesschienenwegeausbaugesetz ausdrücklich vorgesehen. Alle Bundesgesetze – also auch das Bundesschienenwegeaus-baugesetz – werden von der Bundesregierung – und dort sitzen hervorragende Juristen – auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft. Das, was da geschieht, ist ja Gesetz. Sie dürfen also davon ausgehen, dass nicht nur die Juristen der Landesregierung, sondern auch die Juristen der Bundesregierung von der Verfassungsmäßigkeit einer Mitfinanzierung durch das Land überzeugt sind.Mit letzter Sicherheit können noch so viele Gutachten und Prüfungen durch bei der Regie-rung beschäftigte oder von der Regierung beauftragte oder beim Rechnungshof beschäftigte Juristen oder vom Rechnungshof beauftragte Juristen eine abschließende und verbindliche Prüfung nicht vornehmen. Dies vermögen in unserem gewaltenteiligen Rechtsstaat nur die unabhängigen Organe der Rechtspflege. Weitere Gutachten sind reine Zeit- und Geldver-schwendung. Am Ende werden Sie ja doch immer neue Gründe mit der Lupe suchen, um eines der größten Umweltprojekte, die unser Land je gesehen haben wird, zu Fall zu brin-gen. Deshalb will ich die Gelegenheit nutzen, zumindest drei der Vorteile des Projektes für die Umwelt nochmals hervorzuheben: Die Bahn als umweltfreundlichstes Verkehrsmittel wird gestärkt. Die zahlreichen Tunnelstrecken entlasten die Menschen von Lärm, z.B. Stuttgarter Kessel. In Kombination mit Stuttgart 21 werden Flächen frei und damit der Flächenverbrauch reduziert. Und zum Schluss sei mir ein Appell erlaubt, denn wir alle wissen ja, dass nach der erfolglosen Beschwörung der Verfassung die Verzweiflung immer neue Blüten treibt: Bitte halten Sie die Aktivisten davon ab, seltene Tiere auf der Strecke auszusetzen. Der Tier-schutz ist nicht nur im Grundgesetz verankert. Es wäre auch nicht fair, Tiere für politische Ziele leiden zu lassen. Haben Sie ein Herz für die Umwelt.“

Landtag berät Reform der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen – Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Michael Theurer, sagte in einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg“ unter anderem:

„So einfach das so genannte Konnexitätsprinzip im Grundsatz ist – es ist nichts anderes als das Prinzip „Wer bestellt, hat auch zu zahlen –, so schwierig ist die Materie in den Details. Schon lange drängen die kommunalen Landesverbände auf eine Prä-zisierung und Erweiterung der Regelungen, die Artikel 71 Absatz 3 der Landesverfassung; denn für die Gestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen ist dieses Prinzip der Konnexität von entscheidender Bedeutung.Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat sich hier immer klar positioniert: In unserem Re-gierungsprogramm zur Landtagwahl heißt es: ‚Wir wollen … das in der baden-württembergischen Landesverfassung enthaltene Konnexitätsprinzip (Artikel 71 Abs. 3) nach bayerischem Vorbild verschärfen: Überträgt der Staat den Gemeinden Aufgaben, verpflichtet er sie zur Erfüllung von Aufga-ben im eigenen Wirkungskreis oder stellt er besondere Anforderungen an die Erfüllung bestehender oder neuer Aufgaben, hat er gleichzeitig Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu stellen. Führt die Wahrnehmung dieser Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden, ist ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen.’Bei den Koalitionsverhandlungen war unser Erfolg noch begrenzt; mehr als einen Prüfungsauftrag ließ sich unser an dieser Stelle eher sperrige Koalitionspartner nicht abhandeln. Als im Herbst des Jahres 2006 dass Land mit den kommunalen Landesverbänden in Verhandlungen trat, wurde eine Vereinbarung über die Finanzausstattung der Kommunen in den Jahren 2007 bis 2010 sowie über die Fortentwicklung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen erreicht. Zusammen mit einer Verständigung über einen Solidarbeitrag der Kommunen zur Konsolidierung des Landeshaushalts wurde vereinbart, dass in der Landesverfassung Baden-Württemberg geregelte Konnexitätsprinzip durch eine Änderung der Verfassung und durch eine gesetzliche Regelung zu präzisieren und zu erweitern. Dabei fallen• vom Land veranlasste nachträgliche Änderungen landesrechtlich übertrage-ner Aufgaben,• die Übertragung neuer bisher vom Land noch nicht wahrgenommener Aufgaben,• eigene Anforderungen des Landes an die Erfüllung bestehender Aufgaben,• in den Anwendungsbereich des Konnexitätsprinzips.Die Arbeiten an dem zur Umsetzung dieser Vereinbarung erforderlichen Gesetzentwurf haben lange gedauert; aber sie haben zu einer vollständigen Übereinstimmung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden geführt. Und selbstverständlich musste in diesem Prozess auch geklärt werden, dass die Ergebnisse auch die notwendige verfassungsändernde Mehrheit des Landtags erhalten würden.“

LBBW stehe aufgrund südwestdeutscher Bodenständigkeit besser da als andere – Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Michael Theurer, hat sich in einer Landtagsdebatte über die Zukunft der Landesbank vor dem Hintergrund der internationalen Finanzkrise zum öffentlich-rechtlichen Bankenwesen als eine drei Säulen der Bankenlandschaft in Deutschland bekannt. Theurer: „Angesichts der dramatischen Dimension, die die internationale Finanz- und Bankenkrise mittlerweile angenommen hat, dürfen wir auf keinen Fall die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) infrage stellen. Ich meine, wir können mit Fug und Recht sagen, dass eine gewisse schwäbische Bodenständigkeit, eine süd-westdeutsche Bodenständigkeit Badener, Württemberger, Kurpfälzer, Hohenzoller und Vor-derösterreicher gemeinsam mit dazu beigetragen hat, dass die LBBW besser dasteht als andere Landesbanken.“

Theurer wies auch darauf hin, dass es sich jetzt auszahle, nicht im Stil der Westdeutschen Landesbank Industrie- und Beteiligungspolitik gemacht zu haben. Es sei gut, wenn sich der Staat und öffentlich-rechtliche Banken aus der Industriepolitik heraushalten. Theurer: „Vor diesem Hintergrund war es auch gut, dass die LBBW nicht bei der WestLB zum Zug gekommen ist.“ Klar ist es nach den Worten von Theurer auch, dass Baden-Württemberg nicht die Risiken aller anderen Landesbanken schultern könne. Unverkennbar sei, dass in Zukunft wohl drei bis vier Landesbanken für Deutschland ausreichten. Da die LBBW zu den erfolgreichen Banken gehöre, liege es auf der Hand, dass Baden-Württemberg einen Beitrag zur Neuordnung der Landesbankenlandschaft in der Bundesrepublik leisten könne.Hans Ilg, Pressesprecher

– In einer von der FDP beantragten Debatte zum Thema Postmindestlohn hat der wirtschafts-politische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die derzeitigen Debatten über den Mindestlohn scharf kritisiert. Nach den Worten von Rülke stellen Mindestlöhne die Tarifautonomie in Frage, unterbinden die notwendige Lohnspreizung, treiben Arbeitsplätze ins Ausland, fördern die Schwarzarbeit und vernichten die Beschäftigungschan-cen der Geringqualifizierten.

Besser seien Kombilohnmodelle, die aber auch durch Mitnahmeeffekte ihre Nachteile hätten, so Rülke. Deshalb müsse man sich jede Branche genau ansehen. Klar sei aber, dass der flächendeckende Mindestlohn ein erkennbarer Flop sei. Dass SPD-Arbeitsminister Olaf Scholz es als „gigantischen Erfolg“ feiere, wenn 1,43 Millionen von 40 Millionen Beschäftigte in Deutschland künftig Mindestlohnbranchen angegliedert würden, zeige wie bescheiden mittlerweile die SPD geworden ist.Besonders verwerflich ist nach Auffassung von Rülke der Postmindestlohn. Dieser habe nur das Quasimonopol der Post AG vor Konkurrenz geschützt. Und dass Verhalten des Min-destlohnanhängers Klaus Zumwinkel zeige, dass nicht jeder Gutmensch, der für Mindestlöhne plädiere, auch ein guter Mensch sei. Zumwinkel sei zwar für Mindestlohn, habe aber keinen Mindestanstand gehabt. Im Grunde gehe es bei der ganzen Debatte lediglich um die Umfragewerte von SPD-Chef Beck. Wenn der schon keine Mindestumfragewerte erreiche, plädiere er eben für Mindestlöhne, in der Hoffnung, darüber sein Ansehen zu steigern. Letztlich gelte aber für die SPD und Kurt Beck dasselbe wie für den flächendeckenden Mindestlohn – jenes indianische Sprichwort, das das laute: „Wenn du ein totes Pferd reitest, steig’ ab.“

Der Gefährdung durch internationalen Terrorismus entgegengetreten – In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz über Sicherheitsmaßnahmen in Häfen in Baden-Württemberg und zur Änderung anderer Vorschriften“ sagte der FDP/DVP-Landtagsabgeordnete Dietmar Bachmann

„Lassen Sie mich aus Sicht unserer Fraktion die Bedeutung des Gesetzes unterstreichen: Vor einigen Monaten ist es dem Verfassungsschutz von Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit der Polizei gelungen, eine Bande von islamistischen Terroristen auszuheben. Diese hatten unter anderen Flüssigkeiten für die Herstellung von Bomben in Garagen gebunkert. Wissen Sie, wie viele Tonnen bombenfähiger Flüssigkeiten in eine Garage passen? Können Sie sich vorstellen, wie viel Sprengkraft der Inhalt eines einzigen Containers zu entfalten vermag? Können Sie sich vorstellen, wie viele dieser Container auf einem einzigen Schiff Platz finden? Wenn Sie sich die Berge beschlagnahmter Schmuggelware in den See-häfen Europas vor Augen führen, können Sie sich eine ungefähre Vorstellung davon machen, wie viele Güter auf Schiffen unerwünscht in die Europäische Union gelangen.Es ist wichtig und richtig, dass ein immenser Kontrollaufwand auf Flughäfen betrieben wird. Niemand will die Gefährlichkeit von Nagelfeilen kleinreden. Wichtig ist auch, dass wir bei der Einreise von Menschen in Zügen und Bussen kontrollieren, ist uns doch die Sprengkraft von Koffern eindrucksvoll vor Augen geführt worden. Ebenso wichtig ist die Kontrolle von Perso-nenwagen, können Autobomben doch eine viel höhere Sprengkraft als Kofferbomben entfalten. Von der Menge der Ladung her verdient der Schiffsverkehr oberste Priorität. Es bedarf ja gar keiner Schiffladung an explosiven Stoffen – einige gut versteckte Kanister bombenfähigen Materials sind gefährlich genug. Der Internationalen Schifffahrtsorganisation ist deshalb mit Nachdruck dafür zu danken, dass sie ihrem Abkommen zum Schutz menschlichen Lebens auf See ein Kapitel über besondere Maßnahmen zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in der Schifffahrt hinzugefügt hat. Die Schifffahrt ist international, der Terrorismus ist internatio-nal und seine Bekämpfung kann nur international erfolgen. Es ist dankenswert, dass die EU, die Bundesregierung und nun auch die Landesregierung von Baden-Württemberg mit dem Hafensicherheitsgesetz einen wichtigen Baustein in der Terrorismusabwehr schaffen.Drei Anmerkungen zu diesem Gesetz:1. Als Liberale begrüßen wir, dass die Pflicht zur Aufstellung von Gefahrenabwehrplänen nicht auf die Hafenbetreiber abgewälzt wurde, sondern dass die öffentliche Hand sich der Pflicht sieht. Ein Problem besteht aber darin, dass die öffentliche Hand zwar den Plan aufstellt, die mit dem Plan verbundenen Kosten aber über Gebühren an Private weitergibt. So ganz ist das Prinzip „wer bestellt, bezahlt“ in dem Gesetz nicht verwirklicht.2. Zuständig für die Hafensicherheit ist das Regierungspräsidium Freiburg. Karlsruhe läge näher an Mannheim. Auch ist die Zahl der Wasserstraßen in Freiburg nicht größer als in Karlsruhe oder Mannheim.3. Wir sind froh und glücklich, dass dieses Gesetz Häfen und Hafenanlagen schützt, in den im internationalen Seeverkehr eingesetzte Schiffe verkehren.Was aber ist mit Schiffen, die nicht im Hafen Mannheim anlegen und nicht im internationalen Seeverkehr verkehren? Werden einige Kanister bombenfähiger Flüssigkeiten dadurch weniger gefährlich, dass der Container, in dem sie sind, von einem Seeschiff in einem Seehafen auf ein Binnenschiff umgeladen wird? Ist ein Container mit Sprengstoff in einem seegängigen Schiff im Hafen Mannheim sehr viel gefährlicher als ein Container mit Sprengstoff in einem nicht seegängigen Schiff in den Häfen von Stuttgart oder Karlsruhe? Wollen wir hoffen, dass auch anderen Häfen, Güterbahnhöfen und den vielen hundert ausländischen LKWs auf unseren Autobahnen und Bundesstraßen eine ähnliche Aufmerksamkeit erhalten wie Pinzetten und Nagelfeilen im Flugverkehr.“

FDP/DVP-Fraktion fordert bessere Straßen und Hilfe für Messe Friedrichshafen – „Die Landesregierung muss alles unternehmen, um die miserable Verkehrssituation im Bodenseekreis zu verbessern.“ Dies sagte der FDP-Abgeordnete Dr. Hans-Peter Wetzel in einer Landtagsdebatte über die Situation des Bodenseeraums. Auf Betrei-ben Wetzels hat die FDP/DVP-Landtagsfraktion eine parlamentarische Initiative gestartet. Wetzel fordert einen Ausbau der Bahnverbindungen und die Unterstützung der Messe Friedrichshafen durch die Landesregierung. Außerdem appellierte Wetzel an die Landesregierung, durch eine Bundesratsinitiative einen verminderten Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie zu erreichen. „Nur so haben deutsche Touristikbetriebe in der internationalen Bodenseeregion faire Wettbewerbschancen“, sagte Wetzel.

Wetzel erinnerte daran, dass Günther Oettinger bereits Hilfe zugesagt habe. „Herr Ministerpräsident, machen Sie Ernst, unterstützen sie alle Bemühungen, um den Straßenbau am Bodensee voranzubringen“, so Wetzel. „Wohlstand kommt auf guten Straßen“, zitierte er den Ministerpräsidenten. Vom Besuch der Staatssekretärin Karin Roth (Bundesverkehrsministerium) in der Region zeigte sich Wetzel enttäuscht. Roth habe keinerlei Hoffnung gemacht, dass der so dringend notwendige Ausbau der B 31 in Friedrichshafen und Überlingen in nächster Zeit in Angriff genommen werde. Weiter sprach Wetzel die unzulänglichen Bahnverbindungen in der Bodenseeregion an und forderte den zweigleisigen Ausbau der Gäubahn. Auch das Projekt einer Bodenseeschnellbahn müsse vorangetrieben werden. „Erst dann können wir von einem europäischen Verflechtungsraum sprechen.“Gute Verkehrsanbindungen sind nach den Worten Wetzels für das Florieren der regionalen Wirtschaft eine Grundvoraussetzung. Das gelte auch für die Messe Friedrichshafen. Damit sie auch in Zukunft wirtschaftlich erfolgreich agieren könne, brauche sie zwei weitere Messehallen. „Hier wünsche ich mir die Unterstützung der Landesregierung, damit die Messe Friedrichshafen auch künftig ohne Fusion mit anderen Messen wettbewerbsfähig ist“, so Wetzel. Der FDP-Landtagsabgeordnete unterstrich die große Bedeutung der Landwirtschaft für die Bodenseeregion. Diese sei nach wie vor dringend auf den Einsatz von Saisonarbeitskräften angewiesen. Deshalb müsse die Landesregierung darauf hinwir-ken, „die extreme Bürokratie“ bei der Einstellung von Saisonarbeitskräften aus dem Ausland zu reduzieren. „Wir müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit eine blühende Landschaft wie die Bodenseeregion weiterhin gedeiht. Das ist gut für die Menschen am See, aber auch für unser Land“, sagte Wetzel.

Liberale sehen keine Gefahr für Sportsendungen im öffentlich-rechtlichen TV – Die von den Grünen an die Wand gemalte Gefahr eines Endes der Sportschau im Ersten Deutschen Fernsehen ist nach Meinung der FDP/DVP-Fraktion „viel Lärm um nichts“. In der Landtagsdebatte über die Aktualität der Berichterstattung von Fußball-Bundesligaspielen verwies der medienpolitische Sprecher Hagen Kluck auf die entsprechenden Rundfunk-Staatsverträge und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Danach dürfe es auch künftig Berichte von Spielen der ersten Liga nicht nur im Bezahl-Fernsehen geben. „Der Ausschluss eines großen Teils der Bevölkerung von der Bildberichterstattung der Bundesliga ist ausgeschlossen“, sagte der Reutlinger Abgeordnete.

Hagen Kluck erinnerte daran, dass die Vergabe der Bundesliga-Rechte noch nicht abge-schlossen ist. Derzeit befasse sich das Bundeskartellamt damit. Außerdem gebe es auf europäischer Ebene Beschwerden gegen eine zentrale Vermarktung. „Die FDP war und ist für das Recht auf Kurzberichterstattung“, betonte der medienpolitische Sprecher, „man muss sich über die Bundesliga-Spiele am Freitag, Samstag und Sonntag auch dann in Bild und Ton informieren können, wenn man nicht Abonnent eines Bezahl-Fernseh-Senders ist“. Allerdings sei die durch das Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit zu beachten.Im Gegensatz zu den Grünen ist nach Auffassung Klucks ein Pay-TV-Abo nicht in erster Linie eine Frage von arm und reich. „Die Erfahrung lehrt uns, dass der Empfang solcher Sender auch in sozial schwächeren Familien weit verbreitet ist“, stellte der Abgeordnete fest. Der Sender „Premiere“ solle allein zehn Millionen Zuschauer haben. „Gibt es überhaupt so viele Reiche und Schöne in Deutschland?“ fragte Kluck.

Liberale sehen informationelle Selbstbestimmung durch Verfassungsgericht gestärkt – In den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen, Kennzeichen-Erfassungen und zur Vorratsdatenspeicherung sieht die FDP/DVP-Landtagsfraktion das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt. „Das höchste Gericht hat die Angriffe auf die Privatsphäre gestoppt“, stellte der innenpolitische Sprecher Hagen Kluck in der Datenschutz-Debatte des Landtages fest, „wir Liberalen nehmen das neue Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sehr ernst“. Mit dem von der rot-grünen Bundesregierung begonnenen und von der großen Koalition fortgesetzten Raubbau an den Bürgerrechten müsse jetzt endlich Schluss sein. Die baden-württembergischen Liberalen hätten gut daran getan, solche Online-Untersuchungen aus dem neuen Polizeigesetz herauszuhalten.

Die Bekenntnisse der anderen Parteien zum Datenschutz bezeichnete Kluck als pha-risäerhaft. Ein Blick nach Berlin beweise, dass die Wirklichkeit anders aussehe. „CDU-Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble betrachtet den Datenschutz wohl eher als Täterschutz“, kritisierte der Reutlinger Abgeordnete, „sein sozialdemokratischer Vorgänger Otto Schily entdeckte den Datenschutz erst, als es um die Verschleierung seiner eigenen Nebeneinkünfte ging“. Den Grünen warf Hagen Kluck vor, für Schilys „Otto-Katalog“ einen allumfassenden „Persilschein“ ausgestellt zu haben. Grüne und Sozialdemokraten würden den Datenschutz immer nur in der Opposition entdecken: „Selbst wenn Sie 100 Mal mea culpa beten, lassen wir uns von Ihnen keine Ratschläge in Sachen Datenschutz geben“. Kluck bekräftigte das Bekenntnis der Liberalen zur informationellen Selbstbestimmung ohne Wenn und Aber. Seit die FDP in Baden-Württemberg mitregiere, sei es um den Datenschutz besser bestellt. Die Mängelliste sei überschaubarer geworden und im neuesten Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz bekomme die Landesregierung sogar Lob: Bei Einführung der Antiterrordatei wurden hochwertige Vorkehrungen zum Schutz der Daten bei Landeskriminalamt und Verfassungsschutz getroffen. Auch das neue Jugendstrafvollzugsgesetz beurteilte der Datenschutzbeauftragte insgesamt positiv.

Schulpolitische Sprecherin begrüßt Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs – Die schulpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Birgit Arnold, hat das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim begrüßt. Danach darf eine baden-württembergische Lehrerin nicht mehr mit Kopftuch unterrichten. Nach den Worten von Arnold lehnt die FDP/DVP-Landtagsfraktion das Kopftuch an den öffentlichen Schulen nach wie vor ab, auch in einem möglicherweise individuell begründbaren Einzelfall. Das Kopftuch sei mehr als ein Stück Stoff.

Arnold: „Dass Kopftuch kann in einem religiösen Kontext getragen werden. Aber es steht bei der Mehrzahl der Muslime für die Ungleichbehandlung von Mann und Frau. Wir wollen alles aus unseren Schulen heraushalten, was als Ausdruck von Intoleranz und Frauenfeindlichkeit gewertet werden kann. Hier fühle ich mich auch besonders als frauenpolitische Sprecherin unserer Fraktion in der Pflicht.“ Seit mehr als 200 Jahren kämpften Frauen in Mitteleuropa um die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen seinen Formen – im sozialen, wirt-schaftlichen, kulturellen und politischen Bereich. Arnold: „Wir wollen diesen Weg weitergehen. Wir wollen nicht umkehren. Wir wollen und wir werden weiter kämpfen für eine Gesellschaft, in der alle, Männer und Frauen, ihren gleichberechtigten Platz finden. Und da hat das Kopftuch in der Schule nichts verloren.“Auch die Frage, ob die Ordenstracht mit dem Kopftuch gleichgesetzt werden kann, sei in diesem Zusammenhang schon sehr intensiv und kontrovers diskutiert wurden. Arnold: „Möglicherweise ist hier eine Schwachstelle des Paragraphen 38 im Schul-gesetz. Denn es wird zu Recht in der öffentlichen Diskussion darauf hingewiesen, dass das Grundgesetz nur eine Religionsfreiheit als Menschenrecht aufführt. Es fordert die strikte Gleichbehandlung aller Glaubensgemeinschaften. Es unterscheidet nicht zwischen privilegierten und weniger privilegierten Religionen.“ Das Landesgesetz versuche diese Klippe zu umschiffen und verweise auf den christlichen Erziehungsauftrag in unserer Landesverfassung, so Arnold. „Möglicherweise wird hier das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, ob die Berufung auf unsere Landesverfassung mit dem Vorrang für eine christliche Erziehung mit dem Recht auf Religionsfreiheit vereinbar ist.“