Ehret: Bürger, Kommunen und Kirchen sollen gleich behandelt werden – Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat nach den Worten des umweltpolitischen Spre-chers Dieter Ehret grundsätzlich grünes Licht für das weitere Gesetzgebungsverfahren zum Wärmegesetz der Landesregierung gegeben. Allerdings stellen die Liberalen vor einer endgültigen Zustimmung noch Bedingungen:

• Bürger, Kommunen und Kirchen müssen nach Auffassung der FDP/DVP-Landtagsfraktion gleich behandelt werden. Die Nachweispflichten, die nur für Bürger vorgesehen waren, müssen auch für Kirchen und Kommunen gelten, die Wohnungen besitzen. • Keine Zustimmung fand bei der FDP/DVP-Landtagsfraktion die Absicht des Umweltministeriums, den Baurechtsbehörden das Recht zu erteilen, zur Kontrolle Privatwohnungen zu betreten. „Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist für uns Liberale ein hohes Gut. Bei der Einschränkung von Grundrechten sollte der Gesetzgeber zurückhaltend sein“, so Ehret. • Die FDP drängt weiter darauf, dass das Wärmegesetz die Bürger so wenig wie möglich mit Bürokratie belastet und nur wirtschaftlich tragbare Auflagen im Sinne des Klimaschutzes vorgeschrieben werden. • Die FDP-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auf, mit gutem Beispiel voranzugehen. Neben Wohngebäuden sollen auch Dienstgebäude in Landeseigentum zügig unter Berücksichtigung regenerativer Energietechnik saniert werden. Ziel des so genannten Erneuerbare-Wärme-Gesetzes ist es ab April 2008, im Interesse des Klimaschutzes, eine anteilige Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie bei Wohngebäuden verbindlich als Standard einzuführen. So muss zum Beispiel der Anteil der erneuerbaren Energien bei der Heiz-Wärme-Technik in neuen Wohngebäuden mindestens 20 Prozent betragen. Ehret: „Das Wärmegesetz bietet eine breite Palette von Möglichkeiten, Klimaschutz und wirtschaftliche Bauweise zu verbinden.“ Hans Ilg, Pressesprecher

Justizminister Prof. Goll: Deutsch-Kenntnisse für Migranten Schlüssel zum Erfolg – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, hat auf dem Liberalen Jugendtag der liberalen Landtagsfraktion die CDU aufgefordert, den Fraktionszwang bei der Abstimmung im Bundestag über die kontrollierte Abgabe von Heroin an Schwerstabhängige aufzuheben. Noll: „Ich appelliere an die Spitzen der Union, die Abstimmung für ihre Abgeordneten freizugeben – gerade eine Fraktion, die sich ausdrücklich auf ihr christliches Weltbild beruft, sollte schwerstabhängigen und verelendeten Menschen diese wissenschaftlich abgesicherte Hilfe zukommen lassen.“ Noll bedauerte vor den rund 150 Jungen Liberalen, dass die baden-württembergische FDP im Bundesrat bei dieser Frage nicht zustimmen konnte, weil die Landes-CDU hier eine andere Auffassung vertrete.

Der FDP/DVP-Fraktionsvorsitzende sagte weiter, dass Baden-Württemberg ein Poli-zeigesetz mit Augenmaß auf den Weg gebracht habe. Die so genannte Online-Durchsuchung sei abgewehrt worden, weil der Eingriff in die Bürgerrechte unverhältnismäßig gewesen wäre. „Wir haben der Polizei gegeben, was sie wirklich braucht“, sagte Noll. Dazu zähle auch eine gute Personalausstattung. Als eines der zentralen Themen für junge Menschen bezeichnete Noll die Bildungs-politik. „Die Chancen für eine bessere Bildung für alle, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft“, müssen nach den Worten des Fraktionsvorsitzenden verbessert werden. Hier sei längeres gemeinsames Lernen ein Element im vielfältigen Bildungsangebot, das in den zuständigen Gremien der FDP tabufrei diskutiert werden sollte. Dies wer-de in einer Arbeitsgruppe aus Partei und Fraktion geschehen, so Noll, der sich über die Unterstützung durch den Landesvorsitzenden der Jungen Liberalen erfreut zeigte.Juli-Chef Leif Schubert lobte die erfolgreiche Arbeit der FDP/DVP-Landtagsfraktion. Besonders die Vorstöße der Fraktion in den Bereichen Hauptschule, Bürgerrechte und Netto-Neuverschuldung Null stießen bei den Julis auf große Zustimmung. Es sei klar, dass man in einer Koalition kompromissbereit sein müsse. „Jedoch muss eigen-ständiges Denken auch erlaubt sein. Deshalb wird die FDP in der Regierungskoalition auch ein unbequemer Stachel sein – sonst schläft uns das Dornröschen CDU für die nächsten hundert Jahre weg“, sagte Schubert. Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll sagte in seinem Vortrag zum „Integrationsleitbild der Landesregierung – Welche Pflichten haben Land und Zuwanderer?“, dass Ba-den-Württemberg weltoffen, liberal und integrationsbereit sei. Diese Offenheit bedeu-te jedoch nicht Beliebigkeit. Mit den Integrationsangeboten sind deshalb nach der Maxime Fördern und Fordern auch verpflichtende Anforderungen zu stellen, so Goll. Für den Justizminister bedeutet der Wille zur Integration auch, die deutsche Sprache zu lernen und die Grundwerte unserer Verfassungs- und Rechtsordnung ohne Vor-behalt zu akzeptieren und zu leben. Das Beherrschen der deutschen Sprache sei der eigentliche Schlüssel zum Erfolg, so Goll. Migrantenkinder, die nicht über ausrei-chende Deutschkenntnisse verfügten, seien im deutschen Schulsystem und damit auch im späteren Berufsleben so gut wie ohne Chancen. Um hier gegenzusteuern, gebe Baden-Württemberg einschließlich der Bildungsmaßnahmen jährlich rund 40 Millionen Euro für Integrationsmaßnahmen aus. Dazu komme der Ausbau der Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe sowie Kindergarten- und Schulreformen mit neuen Bildungs- und Orientierungsplänen. Auch die Landesstiftungsprojekte „Ehrenamtliche Integrationsbegleitung“ sowie „Sag mal was!“ trügen wesentlich dazu bei, die Deutschkenntnisse der Migrantenkinder zu fördern.Hans Ilg, Pressesprecher

FDP/DVP-Fraktion fordert Landesregierung auf, im Bundesrat mit Nein zu stimmen – Die FDP/DVP-Landtagsfraktion lehnt die Privatisierung der Deutschen Bahn AG in der von der Bundesregierung geplanten Form ab.

Einstimmig sind die Liberalen gegen die Pläne von Verkehrsminister Tiefensee, dass die Bahn künftig das Schienennetz allein betreiben könne. So würde die Bahn die Preise für die Trassen bestimmen können und Einfluss gewinnen, zu welchen Bedingungen Wettbewerber auf der Schiene zum Zuge kommen. „Das Schienennetz soll im öffentlichen Besitz bleiben, denn wir wollen Konkurrenz auf der Schiene zulassen“, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bachmann. Die Landtagsfraktion forderte die baden-württembergische Landesregierung auf, im Bundesrat gegen das Vorhaben von Bundesverkehrsminister Tiefensee zu stimmen.Hans IlgPressesprecher

FDP/DVP-Landtagsfraktion wird am strikten Konsolidierungskurs festhalten – Die FDP/DVP-Landtagsfraktion wird darauf drängen, trotz der zurzeit günstigen Situation bei den Steuereinnahmen am strikten Konsolidierungskurs festzuhalten und mit der Rückführung der Altschulden baldmöglichst zu beginnen. Dies sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, bei einer Landespressekonferenz im Landtag nach der zweitägigen Klausurtagung auf der Achalm in Reutlingen.

Zu den Hauptthemen der Klausurtagung gehörten die Evaluierung der Verwaltungsreform und die Novelle des Polizeigesetzes. Professor Dr. Joachim Hesse vom Internationalen Institut für Staats- und Europawissenschaften (ISE) begrüßte die Auffas-sung der FDP/DVP-Landtagsfraktion, dass es bei der Verwaltungsreform „keine Rolle rückwärts“ geben könne. Die Zusammenarbeit der Landkreise müsse verstärkt werden, die Polizei soll von der Erfüllung der Effizienzrendite ausgenommen werden, so einer der Beschlusspunkte der Fraktion. Zu der Einigung der Koalitionspartner beim Polizeigesetz sagte Ulrich Noll: „Wir geben der Polizei, was sie braucht und belasten sie nicht mit unnötigem Ballast. So verbessern wir den Maßnahmenkatalog im neuen baden-württembergischen Polizeigesetz weiter.“ Beispielhaft seien genannt:Künftig werden die Auskunftspflichten der Bürger erweitert; sie müssen auch ohne Vorladung neben Name, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit zukünftig auch Angaben zur Sache machen,die Videoüberwachung von größeren Veranstaltungen und Ansammlungen wird ermöglicht. Es wird also folgende vom IM gewünschten Maßnahmen nicht geben: Generalklausel, Ermächtigung für den Videoatlas, Aufschalten auf private Überwachungskameras,die Polizei kann satellitengestützte Navigationssysteme (GPS)zur Positionsbestimmung einsetzen, der Einsatz von KFZ-Kennzeichen-Lesesystemen ist nur im Zusammenhang mit einer konkreten polizeilichen Fahndungsmaßnahme zulässig; eine Dauerkontrolle, wie vom IM gewünscht, wird es nicht geben,die präventivpolizeiliche Telekommunikationsüberwachung wird strikt aus-geschlossen; die Erhebung von Telekommunikationsverbindungsdaten wird aber unter engen Voraussetzungen zugelassen (richterliche Anordnung, Unterrichtungspflicht des Betroffenen, Information des Landtags, Evaluierung, Befristung bis 31.12.2012),der Einsatz des IMSI-Catchers wird zugelassen,Vermögen kann auch schon dann eingefroren werden, wenn es im Vorfeld des Eintritts einer konkreten Gefahr für terroristische oder extremistische Straftaten eingesetzt wird,Daten können an Polizeidienststellen des Bundes und der Länder übermittelt werden,die präventivpolizeiliche Wohnraumüberwachung wird an die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts angepasst,auf Initiative der FDP wurde der Platzverweis in Baden-Württemberg eingeführt; nach dem langjährigen Erfolg, wird er nun endlich auch im Polizeigesetz verankert.Nicht eingeführt werden: die Befugnis zum Öffnen und Einsehen von Postsendungen; eine Erweiterung der Schleierfahndung, die wir schon 1996 abgelehnt haben.Hans Ilg, Pressesprecher

Zehn Prozent mehr Lehrstellenverträge abgeschlossen als im letzten Jahr – Mit Genugtuung reagierte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, auf die hervorragende Lehrstellenbilanz des Deutschen Industrie- und Handelskammertags ( DIHK ).

Der Industrieverband hat darauf hingewiesen, dass mit 286.000 Lehrverträgen fast zehn Prozent mehr als im Vorjahr abgeschlossen wurden. Besonders erfreulich – so Rülke weiter – sei die vom DIHK konstatierte deutliche Verbesserung der Chancen der Altbewerber.Nach den Worten von Rülke wird somit deutlich, dass die ständigen Kassandrarufe der Landes-SPD, verbunden mit Forderungen nach einer Meldepflicht von Ausbildungsplätzen sowie nach einer Ausbildungsabgabe, völlig unnötig seien und lediglich die jungen Menschen irritierten.„Intelligente Programme wie der Ausbildungspakt und das Altbewerberförderprogramm der EU greifen offensichtlich“, so der wirtschaftspolitische Sprecher, der ab-schließend feststellte, dass es kein Zufall sei, dass die Jugendarbeitslosigkeit in Baden-Württemberg bundesweit nach wie vor am geringsten ist. Hans Ilg. Pressesprecher

FDP/DVP-Landtagsfraktion begrüßt Ausführungen des Kultusministers – Der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dieter Kleinmann, hat die Ausführungen von Kultusminister Rau in der traditionellen Pressekonferenz zu Schuljahresbeginn begrüßt.

Positiv hebe die FDP/DVP-Landtagsfraktion hervor, dass künftig für längere Zeit erkrankte Lehrer sofort Vertretungskräfte verpflichtet werden könnten. Die Mittel für die erforderlichen Zeitverträge sollen für jeden eintretenden Fall zur Verfügung gestellt werden. Auch die FDP habe sich dafür eingesetzt, die erforderlichen 36,5 Millionen Euro bereitzustellen. Weiter begrüßte Kleinmann, dass die Zusammenarbeit von Haupt- und Realschulen besonders in den Klassenstufen 5 und 6 noch intensiviert werden soll. Darunter fal-len gemeinsamer Unterricht, gemeinsame Ganztagesangebote, gemeinsame Schul-leitung und gemeinsamer Lehrereinsatz.Hans Ilg, Pressesprecher

Innenpolitischer Sprecher: FDP/DVP wird Polizeigesetz mit Augenmaß vereinbaren – Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hagen Kluck, erklärt zur Aufforderung der Landtags-Grünen an die FDP/DVP-Landtagsfraktion, beim geplanten Polizeigesetz ihren Widerstand gegen entsprechende Pläne der CDU beizubehalten:

„Die Liberalen können den Grünen versichern, mit dem Innenministerium ein Polizeigesetz mit Augenmaß auf den Weg zu bringen. Ganz im Unterschied zu den Zeiten der rot-grünen Koalition auf Bundesebene, als sich die Grünen von Bundesinnenminister Schily immer wieder über den Tisch ziehen ließen.“Hans Ilg, Pressesprecher

Gericht hat gemeinsam mit dem Koalitionspartner getroffene Entscheidung bestätigt – Der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion Dr. Ulrich Noll erklärte zum Urteil des Staatsgerichtshofs:

„Das Gericht hat unsere gemeinsam mit dem Koalitionspartner getroffene Entscheidung eindrucksvoll bestätigt. Die vom Koalitionspartner beauftragten Experten, insbesondere Prof. Dr. Paul Kirchhof, lagen in ihrer Einschätzung der Rechtslage richtig. Wir hatten auf diese Einschätzung vertraut. Und unser Vertrauen wurde nicht enttäuscht. Das Urteil ist ein wesentlicher Beitrag zur Abgrenzung der Gewalten in unserem Land. Es ist herausgestellt worden, dass es einen auch von Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Exekutive gibt. Erst wenn das Regierungshandeln in ein konkretes Ergebnis mündet, kann das Parlament seiner Kontrollfunktion nachkommen. Das Urteil hilft uns bei unserer künftigen Arbeit. Das Recht zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen ist eines der zentralen Kontrollrechte des Parlaments, ein wichtiges Minderheitenrecht. Für die Zukunft ist die konkrete Ausgestaltung dieses Minderheitenrechts klar umrissen. Mit Blick auf die weiteren Gespräche über die Zukunft der infrage stehenden Kulturschätze und des Schlosses Salem bleibt abzuwarten, zu welchen Ergebnissen die von der Regierung eingesetzte Expertenkommission kommt.“ Hans Ilg, Pressesprecher

„Es darf nicht sein, dass die Bürger überall lokalisierbar und identifizierbar werden“ – Dass die Liberalen keinen „gläsernen Staatsbürger“ wollen, hat ihr innenpolitischer Sprecher Hagen Kluck in der Landtagsdebatte über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich betont. „Wir wollen aber auch keinen gläsernen Kunden, Autofahrer, Versicherten oder Internet-Nutzer“, stellte der Reutlinger Abgeordnete fest. Verstöße Privater gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung seien oft schwieriger zu erkennen und zu bekämpfen. Der Tätigkeitsbericht des Innenministeriums zeige aber, dass dieser Kampf gegen die sich immer schneller drehenden Flügel moderner Informations- und Kommunikationstechniken nicht aufgegeben wird.

„Es darf nicht sein, dass der Verbraucher überall lokalisierbar und identifizierbar wird“, sagte Kluck, „deshalb müssen die datenschutzrechtlichen Regelungen mit der Entwicklung neuer Überwachungstechnologien Schritt halten“. Der Einzelne müsse selbstständig darüber bestimmen können, wem er welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck mitteile. Die Bürgerinnen und Bürger seien aber auch dafür zu sensibilisieren, wenn sie ein Stück Freiheit über ihre Daten aufgeben. Am wirksamsten schütze der Grundsatz der Datensparsamkeit vor dem gläsernen Kunden. Nach Meinung der FDP/DVP-Fraktion bedarf die Video-Überwachung durch Private dringend einer gesetzlichen Grundlage. Da müsse beispielsweise die Speicherungsdauer befristet werden. Was dem Staat selber verboten sei, dürfe er sich nicht durch das Aufschalten auf private Anlagen holen. Datenschutz-Verletzungen müssen deut-lich geahndet und eine datenschutzgerechte Technik muss stärker gefördert werden.Hagen Kluck bekannte, dass ihn „der Gedanke an die elektronische Gesundheitskarte ganz krank macht“. Der Patient müsse selbst entscheiden, welche Daten aufgenommen, welche gelöscht werden und wer Zugang habe. Gentests durch Arbeitgeber oder Versicherungen müssten klare rechtliche Grenzen gesetzt werden. Nie-mand dürfe auf Grund seiner genetischen Anlagen diskriminiert werden.

Mangel von Fachkräften zeichne sich mit demographischen Wandel ab – In einer von der FDP/DVP-Landtagsfraktion beantragten Aktuellen Debatte zum Thema „Fachkräfteangebot für Baden-Württemberg sichern“ hat der wirtschaftspolitische Sprecher der Liberalen, Dr. Hans-Ulrich Rülke, eine Initiative des Wirtschaftsministeriums gefordert: Nach den Worten von Rülke soll das Wirtschaftsministerium nach der Sommerpause konkrete Maßnahmen vorstellen, die der baden-württembergischen Wirtschaft bei der Überwindung des Fachkräftemangels helfen.

Zwar habe Baden-Württemberg die besten Wirtschaftsdaten und die nachweislich dynamischste Wirtschaft im Lande, dennoch zeichne sich ein Fachkräftemangel im Lande ab, der sich mit dem demographischen Wandel immer mehr zu verschärfen drohe. Darüber hinaus seien in der Metall-, Elektro- und Fahrzeugindustrie besondere Engpässe zu konstatieren. Damit gebe es eine besondere Betroffenheit der Wirtschaft unseres Landes. Rülke sieht drei konkrete Ansatzpunkte: • Die Ausschöpfung des vorhandenen Potenzials, insbesondere bei Frauen und älteren Arbeitslosen; • die Verbesserung der Zuwanderung von Hochqualifizierten und deren Integration in unsere Gesellschaft;• die Optimierung der Ausbildung.In diesem Sinne solle das Wirtschaftsministerium nach der Sommerpause eine Initiative vorlegen. Offene Fragen seien eventuell durch ein Gutachten zu klären. Dabei seien beispielsweise folgende Fragen zu beantworten: „Wie gestaltet sich die Zuwanderung in Ländern, die im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte erfolgreicher sind? Wie rekrutiert der Mittelstand in Baden-Württemberg sein Personal und wie kann man ihn dabei unterstützen? Weshalb nehmen die Studierendenzahlen im Ingenieurbereich und im naturwissenschaftlichen Bereich ab?“Hans Ilg, Pressesprecher

Voraussetzung: Hochschulen sollten ihre Studenten umfassend selbst auswählen – In einer Landtagsdebatte über das „Erste Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich“ sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bachmann:

„Wir sind nicht nur das erste Land, das die Föderalismusreform im Hochschulbereich umsetzt. Wir sind auch das erste Land, das seine Hochschulen in die Lage versetzt, dank der neuen Spielräume noch besser zu werden. Unsere Hochschulen haben bei der Exzellenz-Initiative hervorragend abgeschnitten – und das obwohl sie sich zu dieser Topform unter dem Joch des Bundesbildungsbürokratismus entwickeln mussten. Es begab sich einmal zu Zeiten des Basta-Kanzlers, dass eine Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn den Bundesbildungszentralismus sogar noch ausbauen wollte. Und das, obwohl internationale Vergleiche längst zeigen, dass es die Freiheit ist, die den Universitäten den Weg an die Weltspitze ermöglicht. Glauben Sie wirklich, dass sich Harvard, Yale oder Stanford, Oxford oder Cambridge und die Nehru-Universität in Neu-Dehli unter der Regie von Einzelweisungen aus dem Hause Ihrer Genossin Edelgard hätten entwickeln können? Glauben Sie wirklich, dass Spitzenforscher den Masochismus aufgebracht hätten, Genossin Edelgard ihre Projekte zu erklären? Glauben Sie immer noch an den Segen des Bundesbildungsbürokratismus? Wir können der Landesregierung – korrekter gesagt allen Landesregierungen und ihren Wissenschaftsministern – dankbar sein, dass sie dem Bund ein großes Stück Freiheit abgerungen haben – eine neue Freiheit für Forschung und Lehre.Besonders dankbar sind wir in diesem Zusammenhang Ihnen, lieber Herr Minister Prof. Dr. Frankenberg. Sie haben an diesem Erfolg einen ganz maßgeblichen Anteil.Die Freiheit ist ein kostbares Gut. Sie muss mit Zähnen und Klauen verteidigt werden. Wir vertrauen darauf, dass Minister Frankenberg und seine Kollegen der Versuchung des Bundesbildungs-Bakschisch widerstehen werden. Ist es nicht in ganz vielen Politikbereichen so, dass der Bund erst Geld gibt und dann die Freiheit einsammelt? Kommen nicht nach den milden Gaben aus Berlin die Unteramtsräte der Bundesministerien, um die korrekte Anwendung ihrer Förderrichtlinien durch Nachmessen der Dachschrägen in geförderten Gebäuden zu überprüfen? Ist es nicht diese Verzahnung, diese Vermischung von Kompetenzen, diese gigantische Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Bediensteten von Bund und Ländern, die wir mit der Föderalismusreform endgültig beseitigen wollten? Wir drücken unserem Ministerpräsidenten die Daumen, dass es in der zweiten Stufe der Föderalismusreform gelingt, auch die finanzschwächeren Länder in die Lage zu versetzen, der Versuchung des Bakschischs aus Berlin zu widerstehen. Wir dürfen uns die Freiheit nicht wieder abkaufen lassen. Die Koalition aus FDP/DVP und CDU will mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf in vielen Punkten unsere neu gewonnene Freiheit an die Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien weitergeben. Mit einer Neuordnung der Personalkategorien werden die Hochschulen in die Lage versetzt, den gewachsenen Anforderungen im Bereich der Lehre Rechnung zu tragen. Die Zusammenführung der bisherigen Personalkategorien des „wissenschaftlichen Mitarbeiters“ und der „Lehrkraft für besondere Aufgaben“ zu der einheitlichen Personalkategorie des „akademischen Mitarbeiters“ ermöglicht den Hochschulen den dringend notwendigen flexibleren Einsatz ihres Personals.Die Einführung der neuen Personalkategorie des Dozenten an den Universitäten mit dem Tätigkeitsschwerpunkt in der Lehre eröffnet neue Spielräume für eine bessere Betreuung der Studierenden. Bei dieser Figur war es uns übrigens wichtig, dass die dritte Kategorie der Universitätslehrer nach den Senior- und Juniorprofessoren nicht weniger lehren muss als die Professoren an Fachhochschulen. Deshalb ist die maximale Lehrverpflichtung der Lehrverpflichtung an Fachhochschulen jetzt angepasst worden. Wir von der FDP / DVP – Fraktion könnten uns sehr wohl vorstellen, die minimale Lehrverpflichtung ganz zu streichen. Dozenten an Universitäten müssten dann wie Fachhochschulprofessoren einheitlich 18 Stunden lehren. Dies wäre eigentlich ein selbstverständlicher Schritt der Anerkennung für die großartige Leistung der Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen. Und auch die Steuerzahler würden es uns danken.Abgerundet wird das Bild durch die Schaffung von Lehrprofessuren und Forschungsprofessuren an den Universitäten sowie durch die Experimentierklausel zur Einführung von Fakultätsdeputaten. Diese Regelungen ermöglichen es den Universitäten und über die Fakultätsdeputate auch den Fachhochschulen, Professorinnen und Professoren schwerpunktmäßig in der Lehre einzusetzen, aber auch in der Forschung. Wollen wir mit der Weltspitze mithalten, ist eine stärkere Differenzierung unumgänglich. Kommen wir damit zum zweiten Schwerpunkt des Gesetzes: Wir nutzen die neue Freiheit auch, um das Hochschulzugangsrecht zu optimieren. Auf Betreiben des Landes Baden-Württemberg hatte der Bund bereits 2004 das Auswahlrecht der Hochschulen beträchtlich verbessert, indem die auf die Hochschulen entfallende Selbstauswahlquote deutlich erhöht wurde.Jetzt schaffen wir die Möglichkeit, über das Abitur hinaus, die fachspezifische Studierfähigkeit durch eine Aufnahmeprüfung festzustellen. Wir geben den Hochschulen damit die Möglichkeit, nicht mehr allein auf die schulische Hochschulzugangsberechtigung vertrauen zu müssen. Sie können in Zukunft Aufnahmeprüfungen vorsehen – und das ist gut so. Mal Hand aufs Herz: Soll ein Abiturient mit einer Eins in Mathematik und einer Vier minus in Englisch wirklich Sprachen studieren dürfen? Ist es sinnvoll, dass sich eine Abiturientin mit einer Eins in Französisch und einer Vier minus in Chemie den Naturwissenschaften zuwendet? Und last but not least: Es gibt zahlreiche Länder ohne Zentralabitur. Wie sollen wir denn anders als über Aufnahmeprüfungen sicherstellen, dass die Eins von einer Bremer Gesamtschule mit der schwer erkämpften Eins in Esslingen gleichgestellt wird. Kollegin Vossschulte weiß, wovon ich rede.Dieses System kann aber nur funktionieren, wenn unsere Universitäten in allen Fächern und umfassend ihre Studierenden selbst auswählen dürfen. Zu diesem Zweck müssen wir die ZVS abschaffen. Es ist ein altes Anliegen der FDP, dieser fragwürdigen Blüte des Bundesbildungsbürokratismus den Garaus zu machen. Wir wollen seit Jahren der von der ZVS veranstalteten Studentenlandverschickung ein Ende setzen. Und deshalb werden wir Art. 2 auch nur zustimmen, wenn dieses Ende in greifbare Nähe rückt.Mit diesem Gesetzentwurf sorgt die Koalition dafür, dass ein Ruck durch unsere Hochschulen gehen wird. Wir, die Koalition aus CDU und FDP, ermöglicht mit diesem Vorhaben mehr Flexibilität an den Hochschulen. Wir geben ihnen mehr Ent-scheidungsspielräume.“

Gelder werden von den Universitäten im Großen und Ganzen sinnvoll verwendet – In der Aktuellen Debatte des Landtags über das Thema „Gute Erfahrungen mit Studiengebühren? Spürbare Verbesserungen in der Lehre, Akzeptanz bei Studierenden?“ sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bachmann.

„Am 4. November 1982, also vor knapp einem Vierteljahrhundert, brachte in diesem hohen Hause der wissenschaftspolitische Sprecher und Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP- Fraktion Hinrich Enderlein einen Antrag ein. Der Antrag befasste sich mit der Refinanzierung von Ausgaben im Hochschulwesen. Studiengebühren und Ähnliches sollten mit einem nachlaufenden Modell versehen, also erst zwei Jahre nach Studienende bezahlt werden. Sie sollten sozialverträglich zurückgezahlt werden, das hieß, nur wenn man in einem festen Berufsverhältnis steht. Heute, ein Vierteljahrhundert später, hat der Koalitionspartner mit uns genau diesen Ansatz verwirklicht.Dieser Ansatz ist ein sehr sozialer Ansatz. Gerade die SPD müsste als soziale Partei doch viel stärker dafür eintreten, dass nicht die Raumpflegerin über ihre Steuern das Studium von Topmanagern finanziert, sondern dass ein Topmanager aus seinem bescheidenen Gehalt über die Studiengebühren wenigstens einen Teil seines Studiums bezahlt. Da beschließen wir ein Umverteilungsmodell zu Lasten der Topmanager und zugunsten der Raumpflegerin – und Sie sind schon wieder nicht dafür. Was machen Sie eigentlich für Ihre Stammwählerinnen und Stammwähler?Wo wir gerade bei dem Stichwort Umverteilung sind: Jetzt erzähle ich Ihnen etwas über die Umverteilung baden-württembergischer Steuergelder. Prokopfverschuldung in Brandenburg: 7.357 Euro – keine Studiengebühren. Prokopfverschuldung in Rheinland-Pfalz – das ist dort, wo Ihr König Kurt regiert – : 7.443 Euro – keine Studiengebühren. Prokopfverschuldung in Berlin: 17.354 Euro – keine Studiengebühren. Prokopfverschuldung in Baden-Württemberg: 4.479 Euro und 500 Euro Studiengebühren.Arm, aber sexy. Das ist Berlin. Das ist das Ergebnis von SPD-Politik. Und immer zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, der Raumpflegerinnen und Raumpfleger in Baden- Württemberg.Sie alle kennen Herrn Schleicher von Pisa. Der Herr Schleicher hat in einem Vortrag aus Anlass des Statistiktages hier an der Universität Hohenheim erklärt, dass in den USA die soziale Durchlässigkeit im Bildungswesen sehr viel größer sei als bei uns. In Princeton zahlt man 14.546 Euro pro Semester Studiengebühren. An der staatlichen University of Minnesota Law School, an der ich auch meinen Master gemacht habe, 5.112 Euro. Herr Schleicher sagt, dort sei die soziale Durchlässigkeit des Bildungssystems besser. Und wissen Sie auch, warum? An meiner dortigen Uni gab es in ausreichendem Maße Stipendien für Minderheiten. Und es gab günstige Studienkredite für sozial Schwache.Mit Cash zahlen mussten nur die Kinder reicher Eltern. Das ist soziale Umverteilung und Sie müssten das eigentlich fordern. Hier in Baden-Württemberg waren es FDP und CDU, die mit den Studiengebühren ein Stück mehr soziale Gerechtigkeit geschaffen haben. Da sehen Sie, wie sozial wir sind.“ Zur Verwendung der Einnahmen aus Studiengebühren hat Ihnen Minister Prof. Dr. Frankenberg mit Datum vom 13.07.2007 diesen ersten Erfahrungsbericht vorgelegt. Er wird Ihnen das gleich erklären. Ich kann aus Gesprächen an den Hochschulen des Landes bestätigen, dass die Gelder im Großen und Ganzen sinnvoll verwendet werden. Die Zufriedenheit der Studierenden ist dort am größten, wo sie transparent in die Entscheidungsfindung über die Verwendung einbezogen werden. Dies stellt auch sicher, dass das Geld der Lehre und damit den Studierenden, zugute kommt. Wir von der FDP/DVP legen großen Wert darauf, dass die Studiengebühren für die Lehre verwendet werden. Zu diesem Zweck wurden sie eingeführt und für diesen Zweck sollen sie auch ausgegeben werden.“

FDP/DVP-Landtagsfraktion setzt auf Gelingen der Pläne für neue Akademie – In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Änderung des Film- und Popakademiegesetzes und des Zweiten Hochschulrechtsänderungsgesetzes“ sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bachmann:„Die Landesregierung will in Sachen darstellende Kunst einen Quantensprung in die Wege leiten. Dabei steht außer Frage, dass wir in vielen Disziplinen schon an der Spitze stehen.Die Arbeit des wenige Meter von hier spielenden Balletts genießt seit Jahrzehnten höchste internationale Anerkennung. Auch bei der Staatsoper haben wir uns an die Würdigung als „Oper des Jahres“ schon fast gewöhnt. Und jetzt hat auch das Schau-spiel mit der Auszeichnung „Theater des Jahres“ in die Liga der Jahresbesten aufge-schlossen

Als Zuschauer und Beobachter der Szene kommt man zu dem Schluss, dass die Ausbildung an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst, deren 150-jähriges Gründungsdatum wir dieses Jahr feiern durften, gar nicht so schlecht sein kann. Kein geringerer als Harald Schmidt hat bewiesen, dass die Schauspielausbildung hier in Stuttgart Erfolgen im Fernsehen nicht abträglich ist. Auch die Absolventen der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste und der Filmakademie Ludwigsburg sind hervorragend auf das Berufsleben vorbereitet.Warum also eine Akademie für Darstellende Kunst mit Kosten, die sich von 2007 bis 2013 auf jährlich mindestens 2 Mio. € belaufen? Warum Geld aus Zuschüssen an die bestehenden Hochschulen und Akademien abziehen? Warum die Gefahr in Kauf nehmen, dass die bei bestehenden Einrichtungen erreichte Qualität durch diesen Aderlass womöglich gefährdet wird? Die Antwort ist ganz einfach: Ohne die neue Akademie ist der von der Landesregierung beabsichtigte Quantensprung nicht zu erzielen.Ich zitiere aus der Begründung des Gesetzentwurfes: „In allen Studiengängen soll eine Verknüpfung mit der Filmausbildung erfolgen, die es so bisher in Deutschland nicht gibt.“ Dies ist der Kern, das Neue an dem Projekt.Aufbauend auf der hier in Stuttgart erreichten Spitzenstellung im Bereich des Schau-spiels soll nun auch im Bereich des Films in Ludwigsburg eine Spitzenstellung erreicht werden. Das war die Ausgangslage im April. Zwischenzeitlich hatte der Hoch-schulrat der Musikhochschule Stuttgart allerdings beschlossen, aus dem Projekt aus-zusteigen. Bleibt es dabei, stünden aus der Stuttgarter Schauspielschule keine Schauspieler für die Akademie zur Verfügung. Später hat der Hochschulrat diesen Beschluss relativiert. Und heute ist die abschließende Behandlung des Gesetzes, das gegenüber der im Ausschuss einstimmig verabschiedeten Fassung keine Ände-rungen aufweist. In diesem Gesetz ist die Stuttgarter Schauspielschule ausdrücklich einbezogen.Mit dem Ihnen vorliegenden Entschließungsantrag zeigen die Fraktionen von CDU und FDP/DVP den weiteren Weg auf. Es gibt theoretisch drei Optionen.Option A: Die Akademie für Darstellende Kunst wird in der ursprünglich vorgesehenen Form mit der Musikhochschule Stuttgart verwirklicht. Das ist das im Gesetzent-wurf vorgesehene Modell – und es ist immer noch das mit Abstand beste Modell.Option B: Die Stuttgarter Schauspielschule wirkt nicht an der Akademie mit. Ohne Schauspieler ist die Akademie aber nicht zu verwirklichen. Deshalb würde an der neuen Akademie ein ganz neuer, eigener Studiengang „Filmschauspiel“ eingerichtet, der sich eindeutig vom vorhandenen Studiengang „Schauspiel“ der Musikhochschule Stuttgart unterscheiden muss. Auch dies wäre ein guter Weg. Zum einen brauchen Schauspieler, egal ob auf der Bühne oder beim Film, zwar gewisse Grundfertigkeiten für beide Bereiche. Ab einem gewissen Niveau unterscheiden sich Film und Schauspiel aber dramatisch. Während beim Film die Mikrophone auch die ganz leisen Töne dem Zuschauer perfekt nahe bringen, ist auf der Bühne für die hinteren Zuschauerreihen Sprachgewalt gefragt. Während auf der Bühne die Zuschauer ab der dritten Reihe die Mimik der Schauspieler kaum noch erkennen, zoomt die Kamera jeden noch so feinen Augenaufschlag groß ins Bild. Deshalb ist die Option B für die Fraktion der FDP/DVP ein durchaus gangbarer Weg, der eines vermeidet – und dieses wollen wir mit Nachdruck vermeiden: Zwei Schauspielschulen in wenigen Kilometern Entfernung auf Kosten der Steuerzahler.Option C: Das Projekt scheitert. Das kann auch die Opposition nicht wollen, hat sie dem Projekt doch im Ausschuss zugestimmt und es stets in den höchsten Tönen gelobt. Und die Koalition aus FDP/DVP und CDU kann dies schon deshalb nicht wollen, weil das Projekt in unserem Koalitionsvertrag verankert ist. Wir wollen es aber nicht nur aus Vertragstreue, sondern aus Überzeugung. Wir wollen, dass Baden-Württemberg in Sachen Darstellende Kunst den von der Landesregierung geplanten Quantensprung in die Tat umsetzt.“

Gelder werden von den Universitäten im Großen und Ganzen sinnvoll verwendet – In der Aktuellen Debatte des Landtags über das Thema „Gute Erfahrungen mit Studiengebühren? Spürbare Verbesserungen in der Lehre, Akzeptanz bei Studieren-den?“ sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Diet-mar Bachmann: „Am 4. November 1982, also vor knapp einem Vierteljahrhundert, brachte in diesem hohen Hause der wissenschaftspolitische Sprecher und Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP- Fraktion Hinrich Enderlein einen Antrag ein. Der Antrag befasste sich mit der Refinanzierung von Ausgaben im Hochschulwesen. Studiengebühren und Ähnli-ches sollten mit einem nachlaufenden Modell versehen, also erst zwei Jahre nach Studienende bezahlt werden. Sie sollten sozialverträglich zurückgezahlt werden, das hieß, nur wenn man in einem festen Berufsverhältnis steht. Heute, ein Vierteljahrhundert später, hat der Koalitionspartner mit uns genau diesen Ansatz verwirklicht.

Dieser Ansatz ist ein sehr sozialer Ansatz. Gerade die SPD müsste als soziale Partei doch viel stärker dafür eintreten, dass nicht die Raumpflegerin über ihre Steuern das Studium von Topmanagern finanziert, sondern dass ein Topmanager aus seinem bescheidenen Gehalt über die Studiengebühren wenigstens einen Teil seines Studiums bezahlt. Da beschließen wir ein Umverteilungsmodell zu Lasten der Topmanager und zugunsten der Raumpflegerin – und Sie sind schon wieder nicht dafür. Was machen Sie eigentlich für Ihre Stammwählerinnen und Stammwähler?Wo wir gerade bei dem Stichwort Umverteilung sind: Jetzt erzähle ich Ihnen etwas über die Umverteilung baden-württembergischer Steuergelder. Prokopfverschuldung in Brandenburg: 7.357 Euro – keine Studiengebühren. Prokopfverschuldung in Rheinland-Pfalz – das ist dort, wo Ihr König Kurt regiert – : 7.443 Euro – keine Studiengebühren. Prokopfverschuldung in Berlin: 17.354 Euro – keine Studiengebühren. Prokopfverschuldung in Baden-Württemberg: 4.479 Euro und 500 Euro Studiengebühren.Arm, aber sexy. Das ist Berlin. Das ist das Ergebnis von SPD-Politik. Und immer zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, der Raumpflegerinnen und Raum-pfleger in Baden- Württemberg.Sie alle kennen Herrn Schleicher von Pisa. Der Herr Schleicher hat in einem Vortrag aus Anlass des Statistiktages hier an der Universität Hohenheim erklärt, dass in den USA die soziale Durchlässigkeit im Bildungswesen sehr viel größer sei als bei uns. In Princeton zahlt man 14.546 Euro pro Semester Studiengebühren. An der staatlichen University of Minnesota Law School, an der ich auch meinen Master gemacht habe, 5.112 Euro. Herr Schleicher sagt, dort sei die soziale Durchlässigkeit des Bildungssystems besser. Und wissen Sie auch, warum? An meiner dortigen Uni gab es in ausreichendem Maße Stipendien für Minderheiten. Und es gab günstige Studienkredite für sozial Schwache.Mit Cash zahlen mussten nur die Kinder reicher Eltern. Das ist soziale Umverteilung und Sie müssten das eigentlich fordern. Hier in Baden-Württemberg waren es FDP und CDU, die mit den Studiengebühren ein Stück mehr soziale Gerechtigkeit ge-schaffen haben. Da sehen Sie, wie sozial wir sind.“ Zur Verwendung der Einnahmen aus Studiengebühren hat Ihnen Minister Prof. Dr. Frankenberg mit Datum vom 13.07.2007 diesen ersten Erfahrungsbericht vorgelegt. Er wird Ihnen das gleich erklären. Ich kann aus Gesprächen an den Hochschulen des Landes bestätigen, dass die Gelder im Großen und Ganzen sinnvoll verwendet werden. Die Zufriedenheit der Studierenden ist dort am größten, wo sie transparent in die Entscheidungsfindung über die Verwendung einbezogen werden. Dies stellt auch sicher, dass das Geld der Lehre und damit den Studierenden, zugute kommt. Wir von der FDP/DVP legen großen Wert darauf, dass die Studiengebühren für die Lehre verwendet werden. Zu diesem Zweck wurden sie eingeführt und für diesen Zweck sollen sie auch ausgegeben werden.“

Bahnverkehr im gesamten Land profitiert vom Jahrhundertprojekt Stuttgart 21 – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Ulrich Noll, und der verkehrspolitische Sprecher Friedrich Bullinger begrüßten, dass die „Signale beim Jahrhundertprojekt Stuttgart 21 jetzt auf freie Fahrt gestellt wurden.“ Der Umbau des Stuttgarter Kopfbahnhofs zu einem Durchgangsbahnhof und der Bau der Schnellbahnstrecke Stuttgart – Ulm werde die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg nachhaltig sichern. Der gesamte Bahnverkehr im Land werde von Stuttgart 21 profitieren.

„Das Nadelöhr der Bahnmagistrale Paris – Stuttgart – Bratislava – Budapest wird beseitigt, die Gefahr ist gebannt, dass Süddeutschland auch im nächsten Jahrzehnt ein Flickenteppich aus Schnell- und Langsamstrecken sein wird. Nun wird Baden-Württemberg als das Herz Europas an eine der Hauptschlagadern des europäischen Schienennetzes angebunden“, so Noll. Der Preis, den der Bund dem Land dafür abverlangt habe, sei allerdings hoch. Jetzt zahle sich aus, dass im Haushalt rechtzeitig Vorsorge getroffen wurde. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion erwarte, dass Bahn und Bund jetzt auch mit ganzer Kraft den viergleisigen Ausbau der Rheintal-Strecke in Angriff nehmen.

Neue Ehrlichkeit in den Haushaltsplänen von Landkreisen, Städten und Gemeinden – „Wir als Land müssen das, was wir von den Kommunen verlangen, auch selbst einführen – nämlich die doppelte Buchführung“. Dies sagte die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth, auf einer Anhörung der FDP/DVP-Landtagsfraktion zum neuen kommunalen Haushaltsrecht mit dem Thema „Von der Kameralistik zur Doppik“. Die kommunale Doppik hat nach den Worten des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und Oberbürgermeisters von Horb, Michael Theurer, bei der Einführung in den noch wenigen Gemeinden Gefühle von „großer Euphorie bis zur Untergangsstimmung“ ausgelöst. Denn die Doppik sei noch nicht das große Zauberwort, etliche Probleme seien noch zu lösen. Dennoch sei die FDP davon überzeugt, dass in Bund, Ländern und Kommunen kein Weg an der flächendeckenden Einführung der doppelten Buchführung vorbeiführe.

Theurer: „Wir brauchen ein Leitbild der nachhaltigen Finanzpolitik, denn wir leben über unsere Verhältnisse. Ich plädiere für ausreichende Übergangsfristen, damit die Umstellung ohne Fehler mit der sowieso notwendigen Umstellung der EDV in den Behörden und mit einer gründlichen Schulung der Mitarbeiter über die Bühne gehen kann.“ Die Vertreter der drei kommunalen Spitzenverbände waren sich im Grundsatz darüber einig, die Doppik mit einer ausreichenden Frist aus Gründen einer neuen Haushaltsehrlichkeit und einer vollständigen Abbildung des Ressourcenverbrauchs in den Städten, Gemeinden und Landkreisen einzuführen. Keine Einigkeit herrschte aber über die Frage, ob ein Wahlrecht zwischen Kameralistik und Doppik zuzulassen sei. Nach den Worten von Prof. Klaus Notheis, Kämmerer der Stadt Bruchsal und Vertreter des Städtetags, sollte eine Vergleichbarkeit der Systeme innerhalb Deutschlands gegeben sein. Es gebe keine Notwendigkeit für eine erweiterte Kameralistik, es sei nicht Ziel führend, eine Wahlmöglichkeit zwischen Kameralistik und Doppik zu erlauben. Willi Schmid, Beigeordneter des Gemeindetags Baden-Württemberg, forderte eine praktikable Definition zum Haushaltsausgleich. Der Haushaltsausgleich dürfe nicht am Ergebnishaushalt festgemacht werden, sondern müsse die Finanzierungsrechnung einbeziehen. Schmidt: „Der Haushalt einer Kommune sollte auch dann genehmigungsfähig sein, wenn er nach dem alten kameralistischen System Überschüsse hat.“ Der Leiter des Kämmereiamts des Rhein-Neckar-Kreises und Vertreter des Landkreistages, Bernd Klee, forderte eine gründliche Aus- und Fortbil-dung bei der Umstellung auf die doppelte Buchführung. Wichtig sei, eine großzügige Frist bis zum Jahr 2011 bei der Umstellung zuzulassen. Unter der Leitung des kommunalpolitischen Sprechers der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hagen Kluck, entwickelte sich zwischen den Referenten und den rund 90 angereisten Bürgermeistern und Kämmerern aus ganz Baden-Württemberg eine lebhafte Diskussion. Kluck: „Zur sinnvollen Anwendung der Erkenntnisse aus dem neuen Rechnungswesen wird es notwendig sein, auch die Mitglieder der Ge-meindräte und Stadträte entsprechend zu schulen.“Als Fazit lässt sich aus Sicht der finanzpolitischen Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth, folgendes festhalten: • Die Frist zur Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts muss verlängert werden. • Gemeindetag und Städtetag sollten sich zügig auf eine Formulierung der bisher noch strittigen Vorschriften zum Haushaltsausgleich in Paragraph 80 der Gemeindeordnung verständigen.• Die Pflicht zur Konsolidierung der Haushalte im Sinne einer umfassenden Konzernbilanz sollte nur für die großen Kommunen verpflichtend sein, für die kleineren Kom-munen sollte dies freiwillig sein.

Mit Einführung eines neuen Haushaltsrechts würde Glaubwürdigkeit des Landes gestärkt – Die stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth, hat auf einer Landespressekonferenz Vorschläge zu „Verfassungsrechtlichen Regelungen zur Schuldenbegrenzung und zum Schuldenabbau in Baden-Württemberg“ dargelegt. Nach den Worten der finanzpolitischen Sprecherin „müssen aufgrund der übermäßigen Staatsverschuldung dringend wirksame Regelungen getroffen werden“.

Die Kreditmarktschulden der öffentlichen Haushalte Insgesamt liegen zum Jahresende 2006 bei 1,48 Billionen € (17.975 €/Einwohner), davon entfallen auf den Bund 917 Mrd. €, auf die Länder 479 Mrd. € und auf die Kommunen 85 Mrd. €.Die Kreditmarktschulden des Landes Baden-Württemberg belaufen sich auf 41,07 Mrd. € (3.824 €/Einwohner), die der baden-württembergischen Kommu-nen auf 7,04 Mrd. € (655 €/Einwohner).Die bisher in Bund und Ländern geltenden Regelungen der Verschuldungs-obergrenzen taugen nicht, sondern führen quasi automatisch zu ständiger Höherverschuldung.Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem am Montag veröffentlichten Urteil zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Bundeshaushalts 2004 in aller Deutlichkeit festgestellt:„Die dynamisch angewachsene Verschuldung in Bund und Ländern hat gegenwärtig bereits einen verbreitet als bedrohlich bewerteten Stand erreicht. Das Regelungskonzept des Art. 115 Abs. 1 Satz 2 GG hat sich als verfassungsrechtliches Instrument rationaler Steuerung und Begrenzung staatlicher Schuldenpolitik in der Realität nicht als wirksam erwiesen.Eine übermäßige Staatsverschuldung und die damit verbundene wachsende Zinslast hemmen das langfristige Wachstum der Wirtschaft, verengen die aktuellen Hand-lungsspielräume des Staates und verlagern Finanzierungslasten in die Zukunft auf künftige Generationen. Vieles spricht deshalb dafür, die gegenwärtige Fassung des Art. 115 GG in ihrer Funktion als Konkretisierung der allgemeinen Verfassungsprinzipien des demokratischen Rechtsstaats für den speziellen Bereich der Kreditfinanzie-rung staatlicher Ausgaben nicht mehr als angemessen zu werten und verbesserte Grundlagen für wirksame Instrumente zum Schutz gegen eine Erosion gegenwärtiger und künftiger Leistungsfähigkeit des demokratischen Rechts- und Sozialstaats zu schaffen.“Deshalb müssen dringend wirksame Regelungen zur Schuldenbegrenzung und zum Schuldenabbau getroffen werden (Verfassung und Einzelgesetze).Die FDP/DVP schlägt für Baden-Württemberg vor:1. Der Grundsatz dass „der Haushaltsplan regelmäßig ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden soll“, der mit dem HH-Struktur¬gesetz 2007 bereits in § 18 Abs. 1 LHO (gegenwärtig noch mit Wirkung ab dem 1.1.2011) verankert wurde, ist entsprechend auch in Art. 84 der Landesverfassung aufzunehmen.Anmerkung: – Verstärkte Selbstbindung des Gesetzgebers; Änderungen der LHO könnten mit Mehrheit (z.B. im Rahmen eines Staatshaushaltsgesetzes oder eines Haushaltsstrukturgesetzes) beschlossen werden; Änderungen der Verfassung erfordern eine 2/3-Mehrheit. –Anmerkung: – Bei konsequenter Umsetzung der Null-Neuverschuldung sinkt der Anteil der Staatsverschuldung am Bruttoinlandsprodukt. Beispiel: Die Schulden des Landes und der Kommunen machen (Stand 31.12.2005) 14% des baden-württembergischen Bruttoinlandsprodukts aus. Wächst das BIP jah-resdurchschnittlich um nominal 3% (1,5% reales Wachstum, 1,5% Inflation), während die Verschuldung nicht anwächst, sinkt der Anteil der Schulden des Landes am BIP innerhalb von 6 Jahren auf 11,7%. Auf die anderen Länder und den Bund übertragen, könnte in diesem Zeitraum ein Absinken des Anteils der öffentlichen Gesamtverschuldung am Bruttoinlandsprodukt der Bundesre-publik Deutschland von heute 68 auf 60% (Maastricht-Kriterium) erreicht wer-den.2. Es kann weiterhin Fälle geben, in denen aufgrund der Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts ausnahmsweise eine Kreditaufnahme erforderlich wird (Ausnahmeregelung nach § 18 Absatz 2 Satz 1 LHO). Auch die-se Ausnahmeregelung aber ist zu verschärfen: Sollte in besonderen Fällen doch ein Kredit nötig werden, sind bei der Berechnung der absoluten Kredit-obergrenze Abschreibungen und Vermögensveräußerungen von den Brutto-investitionen abzuziehen. Doppelzählungen von Investitionszuweisungen zwischen staatlichen Ebenen sind zu vermeiden.Anmerkung: – Die Verschärfung der bestehenden Ausnahmeregelung der LHO, wonach Kredite dann nur noch im Ausmaß des realen Vermögenszuwachses aufgenommen werden können, führt dazu, dass auch in diesem Fall kein schleichender Vermögensverzehr und damit keine Verlagerung von Finan-zierungslasten in die Zukunft stattfinden kann. – Anmerkung: – Besser als die Inanspruchnahme dieser Ausnahmeregelung wäre es, in Zeiten einer über die Erwartungen hinausgehenden Entwicklung der Steuereinnahmen eine Art Konjunkturausgleichsrücklage zu bilden, die bei deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben Steuereinnahmen zum Aus-gleich des laufenden Haushalts in Anspruch genommen werden könnte. 3. Kreditaufnahme über das Maß der Investitionen hinaus (§ 18 Abs. 2, Satz 2 LHO) wird auf Fälle von Katastrophen und wirtschaftlichen Rezessionen be-schränkt und muss gekoppelt sein mit Vorschriften über die baldige Rückführung dieser Verschuldung.Anmerkung: – Für Katastrophenfälle und gravierende Rezessionen sind dar-über hinausgehende Ausnahmeregelungen weiterhin erforderlich. Sie sind a-ber – anders als heute der Fall – mit Rückführungsregelungen zu verbinden. Über diese Einschränkung hinaus ist zu erwägen, für eine die Nettoinvestitio-nen überschreitende Kreditaufnahme eine 2/3-Mehrheit des Gesetzgebers vor-zusehen. -4. Beide Ausnahmeregelungen sind ebenfalls in Art. 84 der Landesverfassung zu verankern.Anmerkung: – Auch hier: Verstärkte Selbstbindung des Gesetzgebers durch Verbauen der Möglichkeit, Ausnahmeregelungen vom Verschuldungsverbot mit einfacher Mehrheit zu ändern. – 5. Es muss sichergestellt werden, dass diese Vorschriften nicht über staatliche Ei-genbetriebe oder staatliche Gesellschaften privaten Rechts umgangen werden können.Anmerkung: – Ein Verschuldungsverbot wäre nicht konsequent umgesetzt, wenn es durch die Verlagerung auf Eigenbetriebe oder staatliche GmbHs je-derzeit umgangen werden könnte. -6. Diese sofort wirksamen Verschuldungsregeln sind mittelfristig durch ein neues Haushaltsrecht zu unterfüttern. Dieses ersetzt – analog zum laufenden Prozess der Reform des kommunalen Haushaltsrechts – das bisher zahlungsorientierte durch ein ressourcenorientiertes staatliches Rechnungswesen. Dabei wird zusätzlich zu den Zahlungsvorgängen auch der nicht zahlungswirksame Vermö-gensverzehr erfasst (insbesondere Abschreibungen und Rückstellungen).Damit wird das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit nachprüfbar: Jede Generation soll die von ihr verbrauchten Ressourcen mittels Entgelten und Abgaben ersetzen, künftige Generationen damit nicht belastet werden.7. Mit der Einführung dieses an der Doppik orientierten Haushaltsrechts auch für das Land Baden-Württemberg wird die Überzeugungskraft und Glaubwürdigkeit gestärkt für die Veränderungen, die das Land den Kommunen mit dem neuen kommunalen Haushaltsrecht abverlangt.

Liberale fordern gleichwertige finanierung von Krippen- und Tagespflegeplätzen durch das Land – „Die Betreuung von Kindern im Alter von null bis drei Jahren wird heute vom Land nur in Form der Kinderkrippen finanziell unterstützt. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion fordert eine Gleichbehandlung von Kinderkrippen und Tagespflegeeinrichtungen (Tagesmütter und -väter), was die Zuschussgewährung durch das Land anbetrifft. So kann auch der Ausbau der Kleinkindbetreuung im ländlichen Raum schneller voran gebracht werden, da in vielen kleineren Gemeinden die Zahl der Kleinkinder für eine eigene Krippe nicht ausreichend ist. Sowohl den Eltern als auch den Kommunen wollen wir die Wahlfreiheit zwischen den Betreuungsformen gewährleisten.“ Dies sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll auf einer Landes-pressekonferenz zum „Ausbau der Kleinkindbetreuung in Baden-Württemberg“.

Daher fordere die FDP/DVP-Landtagsfraktion, dass das Land zukünftig auch Plätze in der Tagespflege je nach Betreuungsdauer mit 50 bis 100 Euro pro Kind und Monat fördert. Für das Land bleiben die Gesamtkosten der Zuschüsse unabhängig davon, ob die Kommunen mehr Krippen- oder mehr Tagespflegeplätze anbieten. Damit würde auch dem Beschluss des Landtags genüge getan, die Kommunen beim Ausbau der Kleinkindbetreuung zu unterstützen – und zwar unabhängig von der konkreten Form. „Eine Kofinanzierung in mindestens gleicher Höhe durch die Kommunen setzen wir voraus“, so Ulrich Noll. Wenn sich heute Familien für die Tagespflege entschieden, beteilige sich weder das Land noch die Kommunen direkt an den von den Eltern zu zahlenden Kosten. Dabei würde ein Tagespflegeplatz die Kommunen wesentlich günstiger kommen, als die Finanzierung einer Kinderkrippe mit ihrer aufwändigen Infrastruktur. So habe die Stadt Leinfelden-Echterdingen dies erkannt und bezuschusse als eine der ersten Kommunen im Land nun auch die Tagespflege vor Ort, so der FDP/DVP-Fraktionsvorsitzende. Leinfelden-Echterdingen beteiligt sich an der Tagespflege mit einem Zuschuss in Höhe von rund 1200 Euro pro Platz und Jahr.Zurzeit gewährt das Land bei der Krippenbetreuung den Kommunen pro Kind und Monat je nach Gruppengröße zwischen 50 und 200 Euro. Das entspricht zehn Prozent der Betriebskosten der Kinderkrippe. Der Anteil der Eltern beträgt zwischen 10 und 30 Prozent. Die Kommune zahlt den Rest. Der einzelne Platz in der Tagespflege werde heute in der Regel weder vom Land noch von der Kommune direkt finanziell unterstützt.

Künftige Belastungen der Haushalte sollen gemindert werden – Die Konferenz der haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der FDP-Fraktionen in den Länderparlamenten und im Deutschen Bundestag hat sich in Stuttgart für die Einrichtung von kapitalgedeckten Pensionsfonds ausgesprochen, so die Vorsitzende Heiderose Berroth, finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg, wo die Einrichtung eines Pensionsfonds schon auf den Weg gebracht wurde.

Die Zahl der Ruhestandsbeamten werde sich insbesondere in den westlichen Bun-desländern in den kommenden Jahren und Jahrzehnten drastisch erhöhen. So ist in Baden-Württemberg mit einem Anstieg von gegenwärtig rund 85 500 auf mindestens 139 000 Pensionäre im Jahr 2030 zu rechnen. Die jährliche Belastung des Landes-haushalts durch Pensionszahlungen von derzeit rund 2,5 Milliarden Euro wird bis zum Jahr 2030 auf voraussichtlich 5,5 Milliarden Euro steigen. Damit sei die Entwick-lung der Versorgungsleistungen des Landes die größte haushaltspolitische Herausforderung der kommenden Jahrzehnte. Diese Entwicklung ist nur zu kleineren Teilen demografisch bedingt (Erhöhung der Lebenserwartung); im wesentlichen ist diese Entwicklung darauf zurückzuführen, dass die Länder seit den 70er Jahren die Stellenzahlen insbesondere im Bereich der Unterrichtsversorgung und der inneren Sicherheit stark ausgeweitet haben, ohne Vorsorge für die schon damals absehbare künftige Entwicklung der Pensionsver-pflichtungen zu schaffen.Die Konferenz der haushalts- und finanzpolitischen Sprecher setzt sich nach den Worten von Berroth nachdrücklich dafür ein, in allen Ländern kapitalgedeckte Pensionsfonds zu bilden, um künftige Belastungen der Haushalte zu mindern und längerfristig zumindest eine teilweise Kapitaldeckung der Pensionen erreichen zu können.Weiter befasste sich die Konferenz unter anderem mit staatlicher Aufgabenkritik und der Übertragung von Aufgaben an freie Träger sowie mit der Föderalismusreform.

Berroth sieht Ansätze der FDP zur nachhaltigen Finanzpolitik durch Rechnungshof bestätigt – Die finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg Heiderose Berroth unterstrich die Feststellungen des Rechnungshofs, dass es zur dauerhaften Sicherstellung von Haushalten ohne Neuverschuldung dringend geboten sei, die Haushaltskonsolidierung von der Ausgabenseite her konsequent fortzuset-zen.

„Gerade vor diesem Hintergrund sind wir dem Rechnungshof für eine die Vielzahl von Hinweise dankbar. Das gilt umso mehr, als wir uns mittelfristig nicht damit begnügen dürfen, die Neuverschuldung zu stoppen. Ein Abbau der in den letzten Jahrzehnten aufgehäuften Verschuldung ist im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Finanzpolitik unabdingbar“.Schnell umsetzbare Einsparpotentiale sieht die FDP/DVP in der Rückführung der durch die Verwaltungsreform entstandenen überdimensionierten Fuhrparke bei den Regierungspräsidien und im Gebäudereinigungskostencontrolling bei den Universitäten. Auch wird es sich sicherlich lohnen, der korrekten Abrechnung von Nebentätigkeiten bei den rechtsmedizinischen Instituten und den Zentren für Psychiatrie besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Der Hinweis, dass Mensen durchaus von Privaten gebaut und betrieben werden können findet die volle Zustimmung der Liberalen.Insbesondere die Lichtung des Förderdschungels im Bereich des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum und die Reform der Ausbildung für den öffentlichen Dienst muss laut Berroth zügig auf die Agenda der Regierungsfraktionen. „Hier gilt es, klare und überschaubare Regelungen zu schaffen, die Bürokratie und staatliche Ausgaben vermindern beziehungsweise dafür sorgen, dass Steuergelder effizienter als bisher eingesetzt werden.“

Döring: Ältere Generation soll Marktmacht und Wirtschaftskraft gezielt einsetzen – Der FDP/DVP-Fraktionsvorsitzende Dr. Ulrich Noll hat auf dem 1. Liberalen Seniorentag der liberalen Landtagsfraktion mit dem Titel „Senioren im Fokus von Wirt-schaft und Politik“ die ältere Generation aufgefordert, die Benachteiligung durch die schwarz-rote Bundesregierung nicht länger hinzunehmen. „Es ärgert mich, dass die-jenigen, die vorgeben, sich um die Älteren zu kümmern, auf die Dummheit der Betroffenen setzen – aber die ältere Generation ist nicht dumm.“

So erschöpfe sich die groß angekündigte Pflegereform der Bundesregierung in einer Beitragserhöhung. Für die Rentnerinnen und Rentner sei die Absenkung der Beiträge für die Arbeitslosenversicherung keine Kompensation – sie zahlen nämlich keine gar keine Beiträge mehr zur Arbeitslosenversicherung. Noll: „Für wie dumm hält Schwarz-Rot in Berlin eigentlich unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger.“ Bei der Pflegeversicherung müsse dem demographischen Wandel Rechnung getragen werden. Noll: „Wir brauchen einen Systemwechsel weg vom umlagefinanzierten und hin zu einem kapitalgedeckten und prämienfinanzierten System, das den Aufbau von Altersrückstellungen ermöglicht.“Der ehemalige Wirtschaftsminister Dr. Walter Döring, Vorstandsmitglied der REM-AG, forderte die ältere Generation auf, ihre „Marktmacht und Wirtschaftskraft“ gezielt einzusetzen. „Machen Sie beim Kauf eines Computers oder Handys, bei der Finanzierung von Wohneigentum den Verkäufern selbstbewusst klar, dass die Angebote auf Ihre Generation zugeschnitten und damit menschenfreundlicher sein müssen, als viele gängige Produkte, die auf dem Markt sind“, sagte Döring. „Wenn auch junge Menschen entdecken, dass sie ein so genanntes Senioren-Handy viel leichter bedienen können und auf einem so genannten Senioren-Stuhl viel gesünder sitzen – dann sollte sich die Industrie viel stärker um solche Produkte kümmern.“In der Entwicklung von altersgerechten Angeboten im Bereich Wohnen, EDV, Kraftfahrzeuge, Dienstleistung, Touristik und Wellness sieht der Wirtschaftsminister a. D. in den nächsten Jahres ein großes Potenzial. Auch einzelne Beispiele im Einzelhan-del – deutlich lesbare Preisschilder, Ruhezonen mit Sitzgelegenheiten und hilfsbereites Personal – zeigten, „dass die Alten eine große Zukunft haben“. Keine Zukunft sieht Döring in Deutschland für „seelenlose Wasch-Roboter “, wie sie in Japan im Pflegebereich eingesetzt werden. Der Vorsitzende der Liberalen Senioren Initiative, Dr. Kurt Sütterlin, sagte, dass die Wirtschaft „das Alter entdeckt“. Sie sollte die ältere Generation aber auch als selbst-ständige Akteure zur Kenntnis nehmen. „Wir wollen ein neues Bild vom Alter“, so Sütterlin. „Wir verstehen uns als selbstbewusste und handlungsfähige Konsumenten und Wähler, gleichzeitig aber als umfassend verantwortlich für alle Felder von Gesellschaft und Politik.“ Gleichzeitig fordere Engagement der Alten aber persönliche Qualifikation und solide Rahmenbedingungen.Dr. Martin Becker (Fraunhofer Institut Kaiserslautern) prognostizierte, dass bis zum Jahr 2040 in Deutschland die Zahl der über 70-Jährigen von zehn auf 18 Millionen steigen wird. Die erhöhte Lebenserwartung erfordere die Entwicklung eines „Intelligenten Wohnens“ für die in Zukunft wachsende Zahl der Pflegebedürftigen, die ohne Angehörige in der Nähe selbstbestimmt leben wollten. „Intelligentes Wohnen“ bedeute Dienstleistungen in den Bereichen Notfallbehandlung, Autonomes Wohnen (Trinken, Essen, Waschen, Kochen, An- und Ausziehen, Medikation, Einkaufen, Bankge-schäfte) und Komfort (Hol- und Bringdienste, Dinge suchen und finden). Hans Ilg, Pressesprecher

„Pädagogische Hochschulen nicht zum fünften Rad am Universitätswagen machen“ – Der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bach-mann, sagte in einer Landtagsdebatte über „Eckpunkte zur Reform der Lehrerbildung“:

„Niemand kann etwas lehren, das man nicht selbst zuvor gelernt hat. Eine qualifizierte und solide Ausbildung der Lehrer ist der Schlüssel zu einer soliden und qualifizierten Ausbildung der Schülerinnen und Schüler. Wir brauchen eine Lehrerbildung, die sich an den Berufschancen der Schüler orientiert und nicht an den Selbstverwirklichungswünschen von Bildungsromantikern.Lassen Sie mich das Problem anhand eines Zitates verdeutlichen: „Im Altertum lernte man, um sich selbst zu vervollkommnen; heute dagegen lernt man, um anderen gegenüber etwas zu gelten.“ So ganz neu ist dieses Zitat nicht. Es stammt von Konfuzius – und wir alle haben ja so viel Selbstvervollkommnung betrieben, dass wir wissen, dass Konfuzius seit 2486 Jahren nicht mehr lehrt. Dennoch sind seine Worte heute so richtig wie damals. Nicht das Geltungsbedürfnis darf im Mittelpunkt stehen, sondern der Lernerfolg!Und das gilt nicht nur für die Schulen – das gilt umso mehr für die Ausbildungsstätten der Lehrer! Baden-Württemberg hat als einziges Bundesland die Weisheit besessen, die Pädagogischen Hochschulen nicht zum fünften Rad an einem Universitätswagen zu machen. Unsere Pädagogischen Hochschulen können sich vervollkommnen, ohne in inneruniversitären Entscheidungsprozessen mit anderen prestigeträchtigen Disziplinen konkurrieren zu müssen. Hand aufs Herz, liebe Freunde von den GRÜNEN, würden Sie der Bildung von Hauptschullehrern den Vorzug geben vor der Erforschung des Klimawandels und der Solarenergie? Sie werden zugeben müssen, dass Ihre Einheitsbreivorschläge keine Lösung, sondern purer Aktionismus sind. Und zwar Aktionismus zu Lasten der Schülerinnen und Schüler.So unsinnig die Eingliederung der PHs in die Universitäten ist, so fraglich ist die Umstellung auf Bachelor und Master. Wenn man die Lehrerausbildung auf das Bachelor- und Master-System umstellt, manövriert man zwischen Scylla und Carybdis. Entweder man verletzt das berechtigte Geltungsbedürfnis der Lehrerinnen und Lehrer, indem man den Abschluss an den PHs zum Bachelor degradiert. Wollen Sie das? Oder man macht alle Lehrer zum Master mit der Folge, dass die Umstellung ein Etikettenschwindel wäre. Wenn man für den Schuldienst einen Master braucht, was soll dann der Bachelor machen? Ja, die einzig relevante Frage haben die Grünen über-sehen. Wir dagegen – diese Regierung in den Landesfarben schwarz-gelb und die sie tragenden Fraktionen –, wir setzen auf solide Lösungen. Und deshalb bleibt es vorerst bei dem bewährten System.“

Erfolgreiche Kursteilnahme soll durch Vergünstigungen honoriert werden – Integrationskurse dürfen nach Meinung der FDP/DVP-Landtagsfraktion nicht nach einem Dauer-Schema ablaufen, sondern müssen flexibel gehandhabt werden. Der FDP-Abgeordnete Hagen Kluck forderte in einer Landtagsdebatte passgenaue Angebote für Jugendliche, Frauen oder Eltern, die auf die jeweilige Lebenssituation zugeschnitten sind. Während Analphabeten oder Menschen mit einer anderen Schriftsprache entsprechende Vorschaltangebote benötigen, sei der FDP/DVP-Fraktion die rasche Teilnahme von Neuzuwanderern ebenso wichtig wie die nachholende Integration von länger hier lebenden Migranten.

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion setzte sich dafür ein, die erfolgreiche Kursteilnahme durch Vergünstigungen bei der Niederlassungserlaubnis oder bei den Voraussetzungen für die Einbürgerung zu honorieren. Bei einer Verweigerung müssten sozialrechtliche Sanktionen konsequent angewendet werden. Darüber, dass Integration keine Einbahnstraße gibt, gebe es mit den meisten Zuwanderern keine Meinungsverschiedenheiten. Die meisten seien gut integriert. Hagen Kluck ermunterte alle, sich verstärkt einzubringen in der Elternarbeit von Kindergarten und Schule, in Vereinen und Verbänden vor Ort, in Betriebsgremien und Parteien, bei der sozialen und kulturellen Arbeit, in Ausländer- und Integrationsräten der Kommunen. Von ausländischen Vereinen und religiösen Gruppen erwartet er Wer-bung und Unterstützung für ein solches Engagement, zu dem die erfolgreiche Teilnahme an Integrationskursen alle Türen öffne. Fast 1,2 Millionen Einwohner Baden-Württembergs haben laut Kluck einen ausländischen Pass. Die gleiche Zahl habe mal einen gehabt. „Menschen mit Migrationshintergrund stellen ein Viertel der Bevölkerung unseres Landes“, erinnerte der FDP-Parlamentarier, „nicht alle haben ausreichende Sprachkenntnisse“. Deshalb gebe es einen großen Nachholbedarf. Auch bei Unionsbürgern müssten immer wieder erhebliche Defizite festgestellt werden. Wichtig seien auch mehr Angebote in Herkunfts-ländern von Zuwanderungswilligen. Die große Koalition in Berlin mache da nur ganz kleine Schritte. Eine Aufstockung der Kurse und eine bessere Vergütung der Anbieter seien überfällig.Hans Ilg, Pressesprecher

Wer das Demonstrationsrecht zur Gewaltanwendung missbraucht, findet kein Verständnis – Ein Bekenntnis zu einem starken Staat, der Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum seiner Bürgerinnen und Bürger schützt, legte der FDP-Abgeordnete Hagen Kluck in der akutellen Landtagsdebatte über die Ausschreitungen beim G8-Gipfel in Heiligendamm ab. „Wer das Demonstrationsrecht zur Gewaltanwendung gegen Personen oder auch nur gegen Sachen missbraucht, findet bei uns keinerlei Verständ-nis“, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion. Gleichzeitig warnte er aber davor, den Fall Heiligendamm zum Anlass für neue Sicherheitsdebatten zu nehmen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble habe das innenpolitische Klima im Vorfeld des Gipfels schon genug aufgeheizt.

Hagen Kluck distanzierte sich von „vermummten Chaoten des linken Spektrums“ ebenso wie von CDU-Mitglied Heiner Geißler, der auch Polizisten mit Schlägen gedroht habe. „Liberale argumentieren nicht mit Fäusten“, bekräftigte der FDP-Abgeordnete, „weder hier im Parlament noch draußen bei einer Demonstration“. Nach seiner Auffassung sind die Autonomen mit ihren Aktionen „so weit links, dass sie schon wieder rechts angekommen sind“. Von „System-Überwindung“ fasele auch die NPD. Das demokratische System habe mehr demokratische Stabilität, mehr all-gemeinen Wohlstand, mehr soziale Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit hervorgebracht, als dies je zuvor in der Geschichte unseres Landes der Fall gewesen sei.Der Liberale erinnerte an die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts zu den Vorfällen von Heiligendamm. Das habe erhebliche Zweifel am Demonstrationsverbot in einer so großen Zone geäußert und es als verfassungsrechtlich bedenklich be-zeichnet, den Schutzrum für den G8-Gipfel so weit auszudehnen. Nicht zur Deeskalation beigetragen hat nach Klucks Worten auch der Bundeswehreinsatz in und um Heiligendamm. Die Grenzen der Amtshilfe seien mit Tornado- und Spähpanzer-Einsätzen eindeutig gesprengt worden. „Wir lassen uns unseren Rechtsstaat nicht kaputt machen“, betonte Hagen Kluck, „nicht von vermummten Steinewerfern und auch nicht durch Überreaktionen darauf. Wir stehen zum Gewaltmonopol des Staates, der aber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten hat.“ Hans Ilg, Pressesprecher

Landtag diskutiert auch über Begleitendes Fahren als Beitrag zur Verkehrssicherheit – In einer von der FDP/DVP-Landtagsfraktiion beantragten Aktuellen Debatte des Landtags zum Thema „Aktueller Handlungsbedarf für mehr Verkehrssicherheit in Baden-Württemberg“ sagte der verkehrspolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger:„Ein Blick in die aktuellen Tageszeitungen sowie auf die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass die Unfallzahlen in Deutschland und Baden-Württemberg erschreckend angestiegen sind und seit der Beantwortung unserer Großen Anfrage vom 4.10.2006, Drucksache 14/386 es sich nicht zum Besseren gewendet hat.

Südwest Presse 22. Juni: „Vom LKW-Anhänger gerammt, Bus überschlägt sich mehrmals, ein Toter, viele Verletzte“. Stuttgarter Nachrichten: „Vier Menschen sterben bei Kollision mit der Bahn trotz des roten Warnsignals – Bahnübergang passiert“. Südwest Presse, 26. Juni, Ostalbkreis: „Raser rücken stärker ins Visier der Ordnungshüter“. Nürnberger Nachrichten, Fränkische Landeszeitung „Städtereise endet mit Tragödie beim Busunglück sterben 13 Menschen in Sachsen Anhalt.Hohenloher Tagblatt, 23. Juni „Zwei Autos prallen auf umgekippten Laster, zwei Tote, ein lebensgefährlicher Verletzter bei Satteldorf“. Ich könnte gerade so weiter zitieren, werte Kolleginnen und Kollegen, das waren nur die letzten acht Tage.Der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 21. Juni 2007 ist zu entnehmen, ich zitiere: „32% mehr Verunglückte im April 2007 im Straßenverkehr. 478 Menschen kamen im April 2007 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes bei Verkehrsunfällen ums Leben. Das waren 84 Personen oder über ein Fünftel mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Verletzten hat sich um 33% auf 40.100 erhöht. Sicherlich wurde bei dem sommerlichen Wetter im April mehr gefahren, aber besonders bedenklich ist, dass in diesem Zeitraum die Unfälle mit Personenschäden um 36% zugenommen haben. Nimmt man den Zeitraum Januar bis April, so sind mehr als 18% mehr Personen verunglückt, wobei der Anstieg von 10% mehr Verkehrstoten als im Vergleichzeitraum im Vorjahr zu beklagen. An den immer sichereren Fahrzeugen (Crashzone, Airbag, Bremstechnik und vieles mehr) liegt es nicht – der Schwachpunkt ist und bleibt der Mensch und nicht die immer bessere Technik.Die Altersgruppe zwischen 18 bis 24 ist mit Abstand die höchste Risikogruppe und die Hauptursache Nummer 1. Aber auch überdurchschnittlich sind die Unfallgefahren bei Kindern unter 15. Schwere Unfälle durch LKW aber auch ein großes Gefahrenpotential geht von den so genannten Sprintern aus. Erst am Wochenende haben mir die Verantwortlichen der Polizeidirektion Schwäbisch Hall bestätigt, dass nach wie vor Rasen, Alkohol und bedauerlicherweise besonders stark steigend, Drogen die Hauptursachen sind. Dazu mangelnde Fahrpraxis der Risikogruppe 18- bis 24 -Jährige. Wir sollten uns deshalb erneut mit folgenden Themen auseinandersetzen:- Generelles Überholverbot für LKWs auf zweispurigen Autobahnen- Tempolimit bei Sprintern- Tempo 130 auf Autobahnen, aber auch den Vorschlag des Europaabgeordneten Davis, Tempobeschränkung auf 162 bei allen Neufahrzeugen spätestens 2013 – was Herr Tiefensee schon abgelehnt hat – – Mehr Prävention zur Verbesserung der Sicherheitskultur und vieles mehr.Von mehr Kontrollen halte ich nichts, viel besser wäre, man würde die Delikte und Verstöße spürbarer für die Verursacher ahnden. Wer sich an die Spielregeln hält, hat nichts zu befürchten. Österreich und die Schweiz machen es uns vor.Ich will nicht mehr Vorschriften, ich will nicht mehr Kontrollen, sondern mehr Disziplin und Rücksicht auf der Straße erreichen, und das erreichen wir, wenn’s weh tut, nicht ein paar Einzelpünktchen oder ein paar EURO -das intensivste Nachdenken erfolgt, wenn der Pappdeckel weg ist.Die größte Risikogruppe sind die 18 – bis 24-Jährigen. Sie müssen hineinwachsen, sie müssen Erfahrungen sammeln, und deshalb ist meine Fraktion, allen voran meine Kollegin Heiderose Berroth seit Jahren dafür, möglichst schnell das begleitende Fahren ab 17 einzuführen. Nicht irgendwann, sondern umgehend und spätestens bis 1. Oktober dieses Jahres. Wir brauchen nicht noch mehr Gutachten und noch mehr gescheite Theoretiker, lernen wir doch aus der Praxis, schauen der Natur was ab. Die Erfahrenen geben den Unerfahrenen ihre Erfahrungen weiter, damit die Unerfahrenen aus den positiven Erfahrungen der Erfahrenen lernen.Aus eigener Erfahrung lernte ich, wir haben zuhause zwei Autos und vier die fahren wollen (ideales praktiziertes Car-Sharing), davon zwei Fahranfänger. Und ich sitze gern neben einem meiner Fahranfängern, dann spricht man darüber, z.B.- da hätt ich jetzt net überholt,- da hätt aber keiner komma dürfa,- da wär i net nausgfahra,- des hasch aber prima gmacht, i fühl mich bei dir sicher,- warum glaubst der Abstand reicht.Darüber reden, begleiten, aber auch umgekehrt die Jungen weisen auch uns Ältere auf den einen oder anderen Schlendrian hin. Meine Damen und Herren,das begleitende Fahren mit 17 ist ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit, insbesondere bei der Risikogruppe der Fahranfänger. Ich bin überzeugt, dass Sie, sehr geehrter Herr Verkehrsminister Rech dafür sorgen, dass auch in Baden-Württemberg ab 1. Oktober dies praktiziert werden kann.“Hans Ilg, Pressesprecher