Aber: Keinen Schlussstrich bei Diskussion über NS-Regime ziehen – Die FDP/DVP-Landtagsfraktion akzeptiert die „seriös, nachdenklich und glaubwürdig vorgetragene Distanzierung und Entschuldigung des Ministerpräsidenten Günther Oettinger vor dem Landtag.“ Dies sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, in der Aktuellen Debatte mit dem Titel „Die geschichtsverfälschende Trauerrede des Ministerpräsidenten: Ihre Folgen für das Ansehen Baden-Württembergs und ihre Konsequenzen für die Landespolitik”.

 Nach den Worten von Noll muss in der Diskussion um den Ministerpräsidenten und seine Arbeit nun Schluss mit Rücktrittsforderungen sein. Noll: „Es darf aber niemals Schluss sein mit der Auseinandersetzung um die Frage, wie konnte es passieren, dass sich fast ein ganzes Volk schleichend in dieses Unrechtsregime hat einbinden lassen. Es gibt keinen Schlussstrich unter die Debatte über die Ereignisse des NS-Regimes – auch was einzelne Personen anbetrifft. Weiter sagte Noll: „Günther Oettinger hat einen Fehler eingestanden – und es ist auch Größe, Fehler einzugestehen. Er hat auch nicht versucht, Verantwortung auf Mitarbeiter oder andere zu schieben. Dafür, Herr Ministerpräsident, meinen Respekt.“ Auch das Thema Studienzentrum Weikersheim müsse Thema einer weiteren Aufarbeitung sein. Wer wie der Ministerpräsident formal Mitglied eines solches Kreises sei, müsse auch darauf achten, dass eine klare Distanzierung zwischen konservativem Gedankengut und den Rändern der rechten Szene stattfinde. Hans Ilg, Pressesprecher

FDP/DVP-Fraktion begrüßt zusätzliche Initiativen gegen islamistischen Terrorismus – „Der Schutz unserer demokratischen Grundordnung ist hier in guten Händen“, so bewertete der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hagen Kluck, den Jahresbericht des Landesamtes für Verfassung.

Zu begrüßen sei, welche effektiven Vorkehrungen gegen die Gefährdungen durch den islamistischen Terrorismus Präsident Johannes Schmalz und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in letzter Zeit getroffen hätten: beispielsweise die Einrichtung eines zusätzlichen Observationstrupps, um heimliche Aktivitäten von Verfassungsfeinden und Terroristen zu entlarven, und die personelle Verstärkung des Landesamtes durch Islamkundler. Kluck: „Im Sinne einer wehrhaften Demokratie stehen wir zum Verfassungsschutz und geben ihm auch die Instrumente, die er für seine Arbeit braucht.“ Die FDP/DVP-Landtagsfraktion werde weiterhin für eine wirkungsvolle präventive Gefahrenabwehr eintreten, aber allen Tendenzen zum totalen Überwachungsstaat konsequent entgegentreten. Hans Ilg, Pressesprecher

Weitere Gespräche zwischen FDP und CDU über Fremdsprachkombinationen vereinbart – Die Einführung von Französisch als erster Pflichtfremdsprache an den Gymnasien der Rheinschiene ab dem nächsten Schuljahr „muss nicht für alle Zeiten so Bestand haben“. Dies sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, nach der Unterzeichnung der entsprechenden Verordnung durch den Kultusminister.

Nach den Worten von Noll sind weitere Gespräche in der Koalition vereinbart. Noll: „Die Position der FDP/DVP-Landtagsfraktion für die Gymnasien war und bleibt: Egal, ob im badischen oder württembergischen Landesteil, es sollen bezüglich der Sprachenfolge an Gymnasien alle seither gängigen Kombinationen möglich sein – und dies unabhängig von der Frage der Grundschulfremdsprache.“ Hans Ilg, Pressesprecher

Wirtschaftsministerium will Mittel bereitstellen – Jetzt Verkehrstaatssekretär am Zug – Anlässlich eines Informationsgesprächs zwischen der FDP/DVP-Landtagsfraktion und der FDP/DVP-Fraktion im Stuttgarter Gemeinderat sprachen sich der Stuttgarter Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Dietmar Bachmann, der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Ulrich Noll, und der Fraktionsvorsitzende im Gemeinderat, Rolf Zeeb, mit Nachdruck für den Bau der Kulturmeile in Stuttgart aus. „Wir wollen Brücken statt Schneisen. Die ebenerdige Autoschneise in der Innenstadt ist eine der schlimmsten Bausünden Stuttgarts. Wir unterstützen Oberbürgermeister Wolfgang Schuster bei dem Vorhaben, den Durchgangsverkehr in einen Tunnel verlegen.“

Die FDP-Politiker begrüßten die Bereitschaft von Wirtschaftsminister Ernst Pfister, das Vorhaben ab dem Jahr 2008 mit Mitteln der Städtebauförderung zu unterstützen. Kein Verständnis habe die FDP für die Zerstrittenheit der CDU bei diesem Thema: „Die Region Stuttgart leidet unter den Eifersüchteleien zwischen den CDU-Politikern in Stadt und Land. Wir fordern Verkehrsstaatssekretär Rudolf Köberle auf, seinem Parteifreund Wolfgang Schuster endlich die erforderlichen Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zur Verfügung zu stellen.“ Geradezu traurig stimme das Bild, das die zerstrittenen Grünen in dieser Frage abgeben. Während der ehemalige verkehrspolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Boris Palmer, sich für die Kulturmeile einsetze, kämpfe der Stuttgarter Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende im Gemeinderat, Werner Wölfle – zugleich neuer verkehrspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion –, dagegen. „Zwei Grüne – drei Meinungen“, erklärten Bachmann, Noll und Zeeb. „Das zeigt, dass die Grünen weiter denn je von der Regierungsfähigkeit entfernt sind.“ Hans Ilg, Pressesprecher

Koalition hat hohes Arbeitstempo vorgelegt – Ziel Netto-Neuverschuldung Null – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, nimmt zur Umfrage von Infratest dimap wie folgt Stellung:

„Nach einem Jahr Regierungszeit steht die Opposition in den meisten Umfragen vergleichweise gut da – das gilt vor allem für die Grünen, die bundesweit in keiner Re-gierung mehr vertreten sind. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat zusammen mit ihrem CDU-Regierungspartner ein hohes Arbeitstempo vorgelegt und dabei auch harte Sparauflagen beschlossen, um das Ziel der Netto-Neuverschuldung Null in absehbarer Zeit zu erreichen. Der augenblickliche Umfragewert für die FDP ist eine solide Basis, um mit unserer erfolgreichen Politik wieder zweistellige Werte zu erreichen. Hans Ilg, Pressesprecher

Führungskräfte sollen mentale Blockaden lösen / Justizministerium beispielhaft – „Da wurde eine gute Idee überwiegend schlecht umgesetzt.“ Auf diese Kurzformel bringt Michael Theurer, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion und Mitglied im Finanzausschuss des Landtags, die Ergebnisse einer umfangreichen Un-tersuchung des Projekts „Neue Steuerungsinstrumente in der Landesverwaltung“ (NSI) durch den Landesrechnungshof. Die Untersuchung fördere, so Theurer, eklatante Umsetzungsdefizite zu Tage, die die schnelle Modernisierung der Landesver-waltung akut gefährdeten.

Besonders bemerkenswert ist nach den Worten von Michael Theurer, dass die Führungskräfte in den meisten Ministerien und Landesbehörden NSI nicht zur Chefsache gemacht hätten. So stelle der Rechnungshof unter anderem fest: „Der bisher geringe Erfolg der NSI lässt sich auch darauf zurückführen, dass ihre Umsetzung in vielen Bereichen nicht als Führungsaufgabe verstanden wurde und sie daher eher zurückhaltend gefördert wurden.“ Es sei schon früher aufgefallen und von ihm im Unteraus-schuss NSI des Landtags bemängelt worden, so Theurer, dass NSI in weiten Teilen der Landesverwaltung „völlig ohne Herzblut“ angegangen worden sei. Dagegen verweist Theurer auf die großen Fortschritte der Kommunen bei der Umstellung auf betriebswirtschaftliche Steuerungssysteme: „Es ist völlig unverständlich, dass bestimmte Ministerien nicht hinbekommen, was in vielen Städten und Gemeinden heute Standard ist!“ Theurer fordert die Führungskräfte in den Chefetagen der Landesverwaltung auf: „Löst endlich die mentalen Blockaden!“ Private Unternehmen überzeugten durch das Kostenbewusstsein der Kaufleute und die Kreativität der Entwick-lungsabteilungen. Daran sollte sich die Landesverwaltung ein Beispiel neh-men. Die Untersuchung des Rechnungshofs liefere keine Anhaltspunkte dafür, dass die Einführung betriebswirtschaftlicher Steuerungssysteme beim Land prinzipiell in Frage gestellt werden sollte. Im Gegenteil hebt der Rechnungshof die positiven Erfah-rungen des von der FDP geführten Justiz-Ressorts hervor. Die baden-württembergische Justiz könne mittlerweile bundesweit als Leuchtturm für die vorbildliche Einführung modernen Verwaltungsmanagements bezeichnet werden, betont Theurer. Sie könne insbesondere hinsichtlich der ressortspezifischen Ausgestaltung als Orientierung für andere Ministerien dienen. Angesichts der bis Ende 2005 angefallenen Projektkosten von NSI in Höhe von 220 Mio. Euro müsse die Landesregierung NSI dringend neu positionieren und zum Durchbruch verhelfen. Der Landtag müsse darauf bestehen, dass die durch eine konsequente Anwendung von NSI möglichen Effizienzgewinne in den Haushalt zurückfließen. Dazu könne der Landtag selbst einen wichtigen Beitrag leisten, indem sich alle Ausschüsse intensiver als bisher mit dem neuen Produkthaushalt und den damit verbundenen Zielsetzungen beschäftigen. Hans Ilg, Pressesprecher

Hauptschüler brauchen eigenen Lern- und Entwicklungsraum – Bei der Landtagsdebatte zum Thema „Konsequenzen aus der demographischen Entwicklung für Schulstandorte und Schulstruktur“ sagte die FDP/DVP-Abgeordnete Dr. Birgit Arnold unter anderem:

„Ich sage es immer wieder, und es ist wieder eine Gelegenheit, es hier zu tun: Hören Sie von der Opposition endlich auf, die Hauptschulen dermaßen schlecht zu reden. Ich kann es nicht mehr hören. Mit Ihrer Polemik, indem Sie hier Akademikerkinder gegen Hauptschulkinder ausspielen, ist uns auch nicht geholfen. Das bringt uns keinen Schritt weiter. Unser Schulsystem in Baden-Württemberg ist in hohem Maße leistungsfähig. Das wird von allen bisherigen – auch internationalen – Schulvergleichsuntersuchungen bestätigt. Ich möchte Ihnen ganz bewusst ein Zitat aus der PISA-Studie des Jahres 2000 vorlesen. Dort steht auf Seite 427 folgender Satz: ‚Offensichtlich variieren die durchschnittlichen Schülerleistungen in den verschiedenen Teilnehmerländern unabhängig von den Formen der Schul- und Unterrichtsorganisation.’ Dieses Ergebnis bestätigt Befunde, die uns auch ältere Untersuchungen gegeben haben. Wir haben bis heute keinen nachweisbaren Zusammenhang zwischen der Schulorganisation und den Leistungen der Schüler. Ich möchte an dieser Stelle den auch von der SPD angeführten Bildungsexperten Manfred Prenzel zitieren, der sich zur PISA-Studie 2003 wie folgt äußerte: ‚Nüchtern betrachtet ist die Frage der Schulstruktur ein Faktor neben vielen anderen. Für den Erfolg gibt es in dieser Hinsicht kein Patentrezept. Jedes Land muss seinen Weg suchen.’ Das tun wir, meine Damen und Herren. Es ist völlig richtig: Wir haben aufgrund der demografischen Entwicklung zunächst einmal zurückgehende Schülerzahlen, und das betrifft in besonderem Maße und viel früher als erwartet die Hauptschule. Wir müssen reagieren. Wir haben uns vonseiten unserer Fraktion damit auseinander gesetzt, wie wir für die Hauptschule eine Zukunft schaffen kön-nen. Wir wollen die Hauptschule als Schulart in unserem Schulsystem erhalten. Ich darf Ihnen drei Punkte, die uns sehr am Herzen liegen, noch einmal kurz erläutern. Zum einen: Wir können nicht jeden klitzekleinen Standort auf die Dauer halten. Das ist mittlerweile Konsens in der Koalition. Das heißt, wir müssen weg von der Standortsicherung um jeden Preis hin zu einer Standortoptimierung. Diese Standortoptimierung bekommen wir nur in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen, mit den Schulträgern. Das Kultusministerium hat nach Bekanntgabe der neuesten Prognose das Gespräch mit den kommunalen Landesverbänden gesucht. Was uns freut ist, dass Vorschläge, die die FDP/DVP-Landtagsfraktion auf einer Pressekonferenz vorgestellt hat, im Eckpunktepapier der kommunalen Landesverbände und des Kultusministeriums aufgegriffen wurden und realisiert werden sollen. Dazu gehört, dass Kooperationsformen, die das Schulgesetz schon jetzt bietet, fortgeführt werden müssen und von den Schulen noch viel stärker genutzt werden können müssen oder dürfen, auch das steht ja in dem Eckpunktepapier. Das sieht das Ministerium mittlerweile auch so. Es wird weitere Kooperationsformen geben, die schon jetzt nach dem Schulgesetz möglich sind. Für uns ist es sehr wichtig, dass Realschulen und Hauptschulen, wenn sie das wünschen, in Zukunft vor Ort viel intensiver zusammenarbeiten können. Auch hier sind wir froh, dass es erste Schritte in dieser Richtung geben wird, dass erste Schritte in dieser Richtung im FDP/DVP-Fraktionspapier enthalten sind. Wir wollen die beiden Bildungsgänge erhalten. Wir wollen auch die Abschlüsse Realschule und Hauptschule erhalten. Aber wo es gewünscht wird, sollen die Schulen die Möglichkeit haben, ganz eng zusammenzuarbeiten, auch im Unterricht, wo das möglich ist, damit wir hier alle Ressourcen ausnutzen und damit wir noch viel mehr als bisher einen mittleren Bildungsabschluss für Hauptschüler bekommen. Ein weiteres wichtiges Mittel für unsere Standortoptimierung ist die Aufhebung der Schulbezirke. Das macht keinen Sinn mehr. Wenn Hauptschulen ein eigenes Profil entwickeln sollen – das halten wir für sehr vernünftig und sinnvoll –, müssen wir die Hauptschulbezirke gemeindeübergreifend, notfalls auch kreisübergreifend aufheben. Auch dieser Gedanke ist in dem Eckpunktepapier drin. Er ist noch sehr vorsichtig aufgegriffen. Das Ministerium möchte weitere Schulversuche in dieser Richtung zulassen. Wir sagen: Herr Minister, haben Sie Mut, Sie sind auf dem richtigen Weg. heben Sie die Schulbezirksgrenzen insgesamt auf! Der Mannheimer Modellversuch hat uns gezeigt, dass es für die Schüler etwas bringt, wenn sie wählen dürfen, sie fühlen sich bestärkt. Es bringt etwas für die Schule, wenn sie eine enge Bindung zu ihren Schülern herstellen kann. Das ist für alle Beteiligten das Beste. Ein letzter Punkt ist uns auch sehr wichtig – wir haben uns mit den kommunalen Landesverbänden zusammengesetzt, da wurde das auch thematisiert. Wir kriegen diese Standortoptimierung nur hin, wenn die Schulträger, die Schulleitung und die Eltern nicht bestraft werden, wenn sie bessere Strukturen schaffen wollen, sondern sie müssen belohnt werden. Wenn es nach uns gegangen wäre, dann hätten wir gesagt: Lasst ihnen lang-fristig die Ressourcen auch bei Zusammenlegungen. Auch hier geht das Ministerium erste Schritte in eine richtige Richtung, die wir voll und ganz unterstützen. Die Ressourcen werden zunächst zusammengetan. Sie werden nicht gleich gekürzt. Das ist ein wichtiges Signal an die Schulträger und Kommunen vor Ort, dass sie nicht bestraft werden, sondern dass sie zunächst einmal mit ihren Ressourcen weiterarbeiten können. Wir wollen die Begabungsreserven der Hauptschule ausnutzen. Es sind einige da, wenn man einmal ein bisschen genauer hinschaut. Deshalb brauchen auch Hauptschüler einen eigenen Lern- und Entwicklungsraum. Wir wollen ihn erhalten. Wir sind sicher, das gelingt uns. Die Hauptschule hat eine Zukunft. Wir sprechen uns in zehn Jahren wieder.“

Regelung fürs ganze Land – Fortführung der Grundschulfremdsprache gewährleistet – In der Diskussion über die Fortführung der Grundschulfremdsprache an den Gymnasien, die vor allem in der Grenzregion zu Frankreich geführt wird, schlägt der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, vor: „In ganz Baden-Württemberg soll die Entscheidung zwischen Englisch und Französisch als erste Pflichtfremdsprache den einzelnen Gymnasien überlassen werden. Damit wird den Eltern echte Wahlfreiheit für die erste Pflichtfremdsprache im Gymna-sium ermöglicht.

Dazu im Einzelnen: • Die Fremdsprache der Grundschule wird in Klasse 5 als eine der in den Klassen 5 und 6 zu unterrichtenden Fremdsprachen nach Entscheidung der Schule als erste oder zweite gymnasiale Pflichtfremdsprache fortgeführt. • Ist die Fremdsprache der Grundschule am Gymnasium erste Pflichtfremdsprache (Kernfach mit mehr als zwei Wochenstunden), beginnt die andere nach Entscheidung der Schule in Klasse 5 oder zu Beginn der Klasse 6. • Ist die Fremdsprache der Grundschule zweite gymnasiale Fremdsprache, wird sie in Klasse 5 mit mindestens zwei Wochenstunden und gegebenenfalls nicht versetzungserheblich fortgeführt, ab Beginn der Klasse 6 als Kernfach mit mindestens drei Wochenstunden. Aus guten Gründen ist den Gymnasien in Baden-Württemberg die Möglichkeit eröffnet worden, mit der zweiten Fremdsprache nicht bereits in Klasse 5 beginnen zu müssen. Sie selbst können sich für einen Beginn erst mit Klasse 6 entscheiden. Für den Beginn bereits in Klasse 5 steht ihnen die Möglichkeit eines „gleitenden Einstiegs“ offen (Beginn mit dem zweiten Halbjahr von Klasse 5; zweite Fremdsprache nicht versetzungsrelevant). Als erste (gymnasiale) Fremdsprache soll allerdings die Grundschulfremdsprache verbindlich vorgegeben sein. Die FDP will die Entscheidung über erste und zweite gymnasiale Fremdsprache dem einzelnen Gymnasium überlassen. Durch Entscheidung der Schule soll in Klasse 5 des Gymnasi-ums auch mit der nicht in der Grundschule unterrichteten Fremdsprache als erster Fremdsprache (= Kernfach mit mindestens 3 Wochenstunden) begonnen werden können. Die Fremdsprache der Grundschule ist dann zweite Fremdsprache, muss also erst ab Beginn der Klasse 6 als Kernfach unterrichtet werden. Zur Sicherung und Vertiefung der in die-ser Sprache bereits in der Grundschule erworbenen Kompetenzen muss sie jedoch in Klasse 5 mit mindestens 2 Wochenstunden fortgeführt werden, und zwar gegebenenfalls nicht ver-setzungserheblich und vorrangig genutzt zur Übung in der praktischen Anwendung (Konversationstraining). Der wünschenswerte „nahtlose Anschluss“ der Grundschulfremdsprache im Gymnasium ist auch durch diese Form der Fortführung in Klasse 5 gewährleistet. Auch im badischen Landesteil werden Eltern dann ein Gymnasium in erreichbarer Nähe wählen können, das in Klasse 5 schwerpunktmäßig mit Englisch beginnt. Hierdurch werden nicht zuletzt Probleme des Wohnortwechsels zwischen beiden Landesteilen weitestgehend entspannt. Gleichzeitig werden damit zum Beispiel im württembergischen Landesteil auch die Probleme derjenigen Gymnasien gelöst, die ihr bereits bestehendes Angebot von Französisch ab Klasse 5 fortführen wollen.“ Hans Ilg, Pressesprecher

Landkreise Hohenlohe, Schwäbisch Hall und Ostalb dürfen nicht benachteiligt sein – Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, fordert die Landesregierung auf, ihre Anstrengungen zur Verbesserung der Lehrerversorgung im ländlichen Raum zu verstärken. Wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten aus dem Wahlkreis Schwäbisch Hall zur Unterrichtsversor-gung an Gymnasien in den Landkreisen Hohenlohe, Schwäbisch Hall und Ostalb-kreis hervorgeht (Drucksache 14/850), war die Lehrerzuweisung an die 23 Gymnasien in den genannten Landkreisen zum Schuljahresbeginn aus Sicht der Landesregierung zwar „zufriedenstellend“ – jedoch räumt das Kultusministerium ein: „An einzelnen Standorten gab es Engpässe, die auf strukturelle Ungleichgewichte zurückzuühren sind.“

Nach Mitteilung der Landesregierung ist es „insbesondere an den peripheren, schwer zu versorgenden Standorten eine große Herausforderung, die Ausfälle von Lehrkräften durch geeignete Vertretungskräfte auszugleichen“. Weiter heißt es: „Wie in allen anderen Lebensbereichen auch werden in der Lehrereinstellung die Zentren Baden-Württembergs von den Bewerberinnen und Bewerbern eher als mögliche Einsatzbezirke gesehen als Standorte im ländlichen Raum.“ Diesem Zustand gelte es entgegenzuwirken, so Bullinger. Aus der Antwort der Landesregierung geht weiter hervor, dass bereits verschiedene Versuche unternommen werden, dem beschriebenen Problem zu begegnen. Genannt werden die Information der Lehramtsanwärter über die ausgezeichneten Einstellungschancen im ländlichen Raum, die Einbeziehung von Schulen im ländlichen Raum in die Lehrerausbildung, das schulbezogene Ausschreibungsverfahren, die Einrichtung einer vorgezogenen Sondertranche für peripher gelegene Schulen noch vor dem Hauptausschreibungsverfahren sowie die prioritäre Behandlung von Versetzungsanträgen in den ländlichen Raum. Bullinger: „Diese Anstrengungen sind zu begrüßen, reichen aber nicht aus.“ Das zeigten die ebenfalls aus der Antwort der Landesregierung hervorgehenden Referendarszahlen. Während 2006 im Regierungsbezirk Stuttgart insgesamt 385 angehende Lehrer ihr Referendariat absolvierten, sind für die Landkreise Hohenlohe, Schwäbisch Hall und Ostalbkreis lediglich 27 Referendare verzeichnet. Bullinger: „Hier offenbart sich ein klares Stadt-Land-Gefälle, das nicht hingenommen werden kann. Es müssen deutliche Anreize gesetzt werden, um junge Lehrer zu einer Bewerbung in ländlichen Gebieten zu motivieren. Um die Lehrerversorgung auch kurzfristig sicherzustellen, sollten darüber hinaus in Mangelfächern wie Kunst, Musik und Sport im Bedarfsfall auch Realschullehrer eingesetzt werden können.“

FDP/DVP-Landtagsfraktion lehnt Änderungsantrag der SPD ab – Der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dieter Kleinmann, hat in einer Landtagsdebatte den Antrag der SPD abgelehnt, die Ferienregelung in Baden-Württemberg neu zu gestalten. Im Einzelnen sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion:

„Was ist noch schöner als Schulferien? Die Diskussion über ihre Neuregelung. Mit dieser Vorbemerkung beziehe ich mich vor allem auf den 2. Punkt des Antrags der SPD: Wiedereinstieg Baden-Württembergs in das rollierende System der Sommerferienregelung. Zur Frage der Zerstückelung der Schulzeit im 2. Schulhalbjahr komme ich dann gleich anschließend. Nach jeder Änderung des rollierenden Systems passiert ziemlich genau dasselbe: Es erhebt sich lautstarker Protest, vorgetragen von einem gemischten Chor, nämlich dem Chor derjenigen, die – von Tourismusverbänden und ADAC bis hin zu Lehrerverbänden sowie Eltern- und Schülervertretungen – genau wissen, dass es so nun auf keinen Fall gehen wird. Bei der letzten Änderung des rollierenden Systems, nämlich der aus dem Jahr 2003 für die Zeit ab 2005 war es pikanterweise sogar so, dass sich mit Nordrhein-Westfallen sogar eines – und ausgerechnet das größte – derjeni-gen Länder in diesen Chor einreihte, die zuvor die beabsichtigte Änderung ausdrücklich gefordert hatten. Der ADAC hatte damals ein Verkehrschaos vorausgesagt, das dann so keineswegs eintrat – womit ich selbstverständlich nicht sagen will, dass es keine Staus gab. Auch das Klima-Argument wurde natürlich vorgebracht. Die feste Platzierung Baden-Württembergs mit Bayern außerhalb des rollierenden Systems regelmäßig am Ende des Sommerferienzeitraums wurde vom baden-württembergischen Landesschülerbeirat als „Skandal“ bezeichnet und mit der Forderung kommentiert: „Sollen doch andere im Winter an die Nordsee fahren!“ Im Juli werde es in den Schulen dazu kommen, dass „die Kugelschreiber kochen“. Im Sommer vergangenen Jahres haben sich – nun zugleich unter Bezug auf das Thema Klimawandel – verschiedene Lehrerverbände diesem Argument sinngemäß angeschlossen. Man sollte sich diesem Thema selbstverständlich auch unter dem Gesichtspunkt Ferienregelung nicht verschließen. Aber man sollte dabei schon seriös bleiben – ich kann auch sagen: man sollte die Kirche im Dorf lassen. Das Dorf, um das es dabei in diesem Fall geht, heißt für mich noch immer: im Vordergrund müssen die pädagogischen Fragen stehen. Erst dann kommen die anderen Interessen, so berechtigt sie ihrerseits selbstverständlich sind. Dazu gehören meiner Meinung nach die Aspekte des Tourismus. Aber die lassen sich, das muss man schon hinzufügen, letztlich auch unterschiedlich bewerten: ein Tourismus-Land, das in den großen Ferien selbst im Urlaub ist, hat Probleme. Die bestehende Regelung ist nach meiner Überzeugung für das Land Baden-Württemberg auch unter diesem Aspekt vorteilhaft, vor allem jedoch unter den pädagogischen Gesichtspunkten, die in der Stellungnahme zum Antrag angeführt und richtigerweise in den Mittelpunkt gerückt sind. Etwas anders sehe ich die Dinge – ebenfalls unter pädagogischem Gesichtspunkt – in der Frage „Zerstückelung“ vor allem im zweiten Schulhalbjahr. Da ist schon etwas dran. Aber klar ist natürlich auch, dass dies – neben den beiden Feiertagen 1. Mai und Christi Himmelfahrt – vor allem mit den fünf beweglichen Ferientagen und deren Nutzung für Fasnets- oder Skiurlaub zusammenhängt. Das ist so nicht vorgegeben; das ist vielmehr Entscheidung der einzelnen Schule, und das heißt: es ist Entschei-dung von Lehrern, Eltern und Schülern. Insbesondere vor diesem Hintergrund macht es sich die SPD mit ihrer Forderung an die Landesregierung, in Abstimmung (!) mit allen Beteiligten ein besseres Konzept vorzulegen, schon sehr einfach. Als Beteiligte nennt die SPD: Eltern, GEW, Lehrerverbände, Landesschülerbeirat „und andere“. Wer meint, die Interessen der genannten und nicht genannten Beteiligten unter einen Hut bringen zu können, der sollte sich nicht in vornehmer Zurückhaltung üben, sondern schon selbst einen konkreten Vorschlag machen. Die Forderung der FDP war, die Organisation des Schuljahres in Trimester aufzuteilen. Das ist etwas Neues. Dies würde in der Tat zu län-geren Unterrichtsblöcken und für diese zu größeren Abständen zwischen den Ferienblöcken führen können. Wenn hierbei in der Gesamtsumme auch der ei-ne oder andere Ferientag auf der Strecke bliebe, wäre das auch nicht unbe-dingt von Nachteil. Aber eine solche grundsätzlich andere Organisation des Schuljahrs zielt natürlich keineswegs nur auf die Frage der Ferien und ist in diesem Sinne nicht als „Schnellschuss“ zu erledigen. Auch vor diesem Hintergrund können wir dem Antrag der SPD nicht zustimmen.“ Hans Ilg Pressesprecher

Neues Gesetz würde Wettbewerb ausschließen und Bauaufträge verteuern – In einer Landtagsdebatte lehnte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke ein von der SPD beantragtes baden-württembergisches Tariftreuegesetz für öffentliche Dienstleistungs- und Bauaufträge ab. Rülke erklärte unter anderem:

„Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2006 grundsätzlich entschieden, dass Tarif-Treueregelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Im konkreten Fall ging es um eine Berliner Regelung. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass weder das Grundrecht der Koalitionsfreiheit noch die Berufsfreiheit verletzt wird. Dazu zwei Anmerkungen: Erstens, nur weil eine Regelung nicht gegen die Grund-rechte verstößt, ist das noch lange kein Grund, sie gleich einzuführen. Zweitens, ich halte es nicht für sinnvoll, wenn sich Baden-Württemberg in Zukunft wirtschaftspolitisch an Berlin orientiert. So arm wie Herr Wowereit wollen wir nie werden. Und ob wir sexy sein wollen, ist auch noch nicht ausdiskutiert. Einer der Vorteile des Föderalismus ist, dass man aus den Fehlern, die in anderen Bundesländern gemacht wurden, lernen kann. Das gilt natürlich nur, wenn man den Mut hat, seine Freiheiten auch zu nutzen. Wenn wir über die Landesgrenzen schauen, sehen wir, dass einige Länder in den letzten Jahren Tariftreuegesetze beschlossen haben. Da stellt sich doch die Frage, welche Erfahrungen diese Länder mit solchen Tariftreugesetzen gemacht haben? Schauen wir uns zum Beispiel Sachsen-Anhalt an. Dort hat das Tariftreuegesetz knapp ein Jahr überstanden, bevor man den Fehler einsah und es wieder abgeschafft hat. Das ein Gesetz nach nur einem Jahr wieder aufgehoben wird, muss einem doch zu denken geben. Auch in Nordrhein-Westfalen verhielt es sich ganz ähnlich. Hier galt das Gesetz zwar immerhin vier Jahre lang. Aber als weg war, waren alle froh darüber: Wirtschaft, Kommunen und Arbeitnehmer. Den einzigen Schluss, den man aus einer solchen Entwicklung ziehen kann, ist folgender: Das Tariftreuegesetz hat sich als untaugliches bürokratisches Gebilde erwiesen. Wir müssen froh sein, dass wir in Baden-Württemberg nie ein Tariftreuegesetz gehabt haben. Die SPD hier im Hause sieht es anders und legt uns heute ein Tariftreuegesetz vor, zu einem Zeitpunkt in dem andere Länder froh, sind es wieder abgeschafft zu haben. Man sollte sich nun die Frage stellen, weshalb die anderen Länder dieses Gesetz wieder abgeschafft haben: Die vom Tariftreuegesetz verfolgten Schutzziele für Arbeitskräfte im Baugewerbe werden durch die gesetzlichen Mindestlohnregelungen wesentlich wirkungsvoller erreicht. Unabhängig von der Frage, wie man die Mindestlohnregelungen bewertet, erschließt sich mir nicht, was es bringen soll, parallel dazu nun noch ein Tariftreuegesetz explizit für Bauaufträge zu installieren. Ganz abgesehen davon haben die Tariftreuegesetze in der Praxis weder positive Auswirkungen auf die Entwicklung der Beschäftigungsverhältnisse im Bau-hauptgewerbe gehabt, noch sind Auswirkungen auf die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen festzustellen gewesen. Tariftreuegesetze führen auch zu erheblichen Anwendungsproblemen. Ein Beispiel ist die Auswahl der relevanten Tarifverträge, wenn am Ort der Leistungsausführung mehrere Tarifverträge einschlägig sind. Im Anwendungsbereich des ÖPNV hat das in den genannten Ländern zu vielfältigen Unklarheiten geführt. Das komplexe System des Tarifrechts hat eigene Gesetzlichkeiten und kann dem Vergaberecht nicht übergestülpt werden. Tariftreuegesetze nutzen den Arbeitnehmern nachweislich nicht, lösen dafür aber horrende Bürokratiekosten aus und schaden somit den Kommunen und den betroffenen Unternehmen erheblich. Ein Tariftreuegesetz, das die öffentlichen Arbeitgeber verpflichtet, Aufträge nur noch an solche Unternehmen zu vergeben, die die am Ort der Leistungsausführung gültigen Tarifverträge einhalten, ist nichts anderes als ein staatliches Verbot echten Wettbewerbs zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Unternehmen und Betrieben. Aufgabe der Politik ist es nach meiner Auffassung, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen. Dafür müsste man zum Beispiel das Steuersystem verändern, wie es uns ja versprochen wurde. Man müsste dafür sorgen, dass die Lohnnebenkosten wirklich sinken. Und man müsste bessere Arbeitsmarktbedingungen schaffen. Das Tariftreuegesetz leistet dies alles nicht. Es fördert inflationäre Tendenzen, da es Wettbewerb ausschließt. Es verteuert öffentliche Bauaufträge um mindestens fünf Prozent im Durchschnitt. Und es verschenkt Preissenkungs- sowie Innovationsspielräume im öffentlichen Nahverkehr. Ein solches Gesetz würde einen enormen Verwaltungs- und Kontrollaufwand auslö-sen, für den die Städte und Gemeinden nicht gerüstet sind. An die Stelle eines marktwirtschaftlichen Leistungswettbewerbs wird eine wuchernde Kontrollbürokratie treten. Wettbewerber würden zur gegenseitigen Denunziation ermuntert. Paragraph 97 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der die Anforderungen an Unternehmen im öffentlichen Auftragswesen ausschließlich an Sachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit misst, hat sich grundsätzlich bewährt. Wir plädieren eben nicht dafür, das öffentliche Vergaberecht durch vergabefremde Kriterien für andere Zwecke zu instrumentalisieren. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf der SPD ab.“ Hans Ilg, Pressesprecher

FDP/DVP-Fraktion: Den Wählern überlassen, wann Bürgermeister in Ruhestand gehen – Die Menschen leben länger und gesünder und können deshalb auch länger arbeiten. So begründen nach den Worten des FDP-Landtagsabgeordneten Dr. Hans-Peter Wetzel viele Politiker die Anhebung des Rentenalters. „Sind jedoch angesichts der demographischen Entwicklung gesetzliche Altersgrenzen noch zeitgemäß, wie sie in Baden-Württemberg für Bürgermeister und andere hauptamtliche kommunale Wahl-beamte gelten?“

Das fragte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion in einer parlamentarischen Initiative die Landesregierung. „Spätestens mit 68 muss ein Bürgermeister zwangsläufig in den Ruhestand gehen, egal, ob er und die Bürgerinnen und Bürger das überhaupt wollen. Ob ein Bürger-meister noch fit genug für seine Aufgabe ist, das sollen doch er selbst und die Wäh-ler entscheiden“, so Hans-Peter Wetzel. Das Innenministerium beruft sich in seiner Antwort auf das Landesbeamtenrecht. Das gelte auch für Bürgermeister und Landräte, da sie Beamte auf Zeit seien. Das Beamtenrecht sehe eine Altersgrenze von 65 vor, die auf Antrag des Beamten „um bis zu drei Jahre hinausgeschoben werden kann.“ Allerdings, so Wetzel, hat es vor 1970 kein vorgeschriebenes Höchstalter für Bürgermeister und Landräte gegeben. Wetzel: „Aus welchem Grund wir das heute machen, ist fragwürdig und für viele Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar, da seit 1970 die durchschnittliche Lebenserwartung um sieben Jahre gestiegen ist und die Menschen heute meist gesünder sind. In diesem Fall sollten sie auch länger ar-beiten dürfen. Ich denke nicht, dass wir den Wählern vorschreiben müssen, wer gewählt werden darf und wer nicht. Das ist gegen die demokratischen Spielregeln. Das Höchstalter für die Wählbarkeit sollte man ersatzlos streichen. Die genannte demographische Entwicklung verlangt geradezu, dass die Menschen länger arbeiten und demzufolge auch länger Bürgermeister oder Landrat sein können.“ Zu Wetzels Frage, ob die Altersgrenzen mit der europarechtlichen Antidiskriminierungsrichtlinie vereinbar seien, sagt das Innenministerium: „Rechtliche Zweifel an der Zulässigkeit von Altersgrenzenregelungen bestehen gegenwärtig nicht.“ Warum es denn für Landesminister keine Altersgrenze gebe? so Wetzel weiter. Die Antwort: Während etwa Bürgermeister trotz ihrer Wahl als Verwaltungsbeamte gelten, stünden „Mitglieder der Regierung zum Land in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis nach Maßgabe des Ministergesetzes. Sie unterstehen bei ihrer Amtsführung unmittelbar und fortlaufend einer politischen Kontrolle. Eine generalisierende Regelung durch Festlegung einer starren Altersgrenze ist insoweit sachlich nicht geboten.“ Hans Ilg Pressesprecher

Chance der EU-Ratspräsidentschaft zum Abbau von Wettbewerbsverzerrungen nutzen – Der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, und der europapolitische Sprecher Michael Theurer fordern die Landesregierung auf, sich während der EU-Ratspräsidentschaft der Bundesregierung besonders für die Interessen der baden-württembergischen Landwirtschaft einzusetzen.

Die heimische Landwirtschaft sei aufgrund unterschiedlicher Gesetzgebung innerhalb der EU benachteiligt. Dies ist der Grund für die parlamentarische Initiative (Drucksache 14/835) der FDP/DVP-Landtagsfraktion, die die Landesregierung dazu bewegen soll, ihre Anstrengungen zur Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen der baden-württembergischen Landwirte zu verstärken. Nach den Worten von Michael Theurer hat Deutschland durch seine Vermittlerrolle, die es aktuell als EU-Ratspräsident einnimmt, eine gute Verhandlungsposition, „die es zum Wohl unseres Landes zu nutzen gilt“. Friedrich Bullinger sieht eine Benachteiligung der baden-württembergischen Landwirte durch die nationale Umsetzung von EU-Richtlinien zur Anwendung von Pflanzen-schutzmitteln und durch die unterschiedliche Besteuerung in der Landwirtschaft in den verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. So ist die Besteuerung von Agrardiesel im benachbarten Elsass weit niedriger als in Deutschland. In ihrer Antwort auf den parlamentarischen Antrag der FDP/DVP-Fraktion stellt die Landesregierung fest, ein Abbau dieser nationalen Benachteiligungen sei dadurch zu erreichen, indem die übrigen EU-Mitgliedsstaaten überzeugt werden, ebenfalls so hohe Standards der Nahrungsmittelsicherheit einzuführen wie in Deutschland. Zweitens darf es nach Auffassung der Landesregierung keine nationalen Alleingänge bei der Umsetzung von EU-Richtlinien mehr geben. Drittens müssten nationale Steuerlasten für die Landwirtschaft, die in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nicht bestehen, abgebaut werden. EU-Richtlinien sollten Eins zu Eins umgesetzt werden und dürften keinesfalls um einseitige höhere Anforderungen für Deutschland ergänzt werden, da diese teils zu gravierenden Wettbewerbsnachteilen gegenüber anderen Mitgliedsstaaten führen würden, so die Landesregierung. Da nach Angaben der Landesregierung der ländliche Raum gemeinsam mit den Städten das Fundament für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung darstellt, fordert Michael Theurer die Landesregierung dazu auf, Sorge zu tragen, dass keine einseitige Neuausrichtung der EU-Förderung zu Lasten des ländlichen Raumes erfolgt. Hans Ilg, Pressesprecher

FDP/DVP-Arbeitskreise lassen zu Landesplanungsrecht Verbände zu Wort kommen – „Eine nachhaltige Politik umfasst nicht nur die Ökologie, sondern steht auch für soziale und ökonomische Komponenten“, sagten die FDP-Landtagsabgeordneten Michael Theurer, Dr. Hans-Ulrich Rülke und Beate Fauser nach einer Informationsveranstaltung der Arbeitskreise Wirtschaft und Europa der FDP/DVP-Landtagsfraktion zur geplanten Novellierung des Landesplanungsrechtes.

Im Zentrum der Diskussion stand die Frage, wie das Ziel einer Zurückführung des Flächenverbrauches im Land am besten zu erreichen sei. Im Ziel den Flächenverbrauch zurückzuführen, waren sich alle Beteiligten einig.Der Vorsitzende des Landesnaturschutzverbands, Reiner Ehret, sagte, Baden-Württemberg nehme im Bereich der Flächeneinsparung bereits heute in Europa die Vorreiterrolle ein. Er plädierte für eine weitere Verschärfung. Der Vertreter des Städtetags, Dezernent Gerhard Mauch, forderte eine differenzierte Herangehensweise, auch im Hinblick auf die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen in Baden-Württemberg. Zudem dürfe der Gestaltungsspielraum der Kommunen nicht zu stark durch Landesgesetze eingeschränkt werden. Der Hauptgeschäftsführer des baden-württembergischen Handwerkstags, Dr. Hartmut Richter, bezeichnete die bestehenden Instrumente als ausreichend. Voraussetzung sei, dass sie effektiv umgesetzt werden. Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Rülke, warnte vor einer Überbürokratisierung: „Eine Aufblähung des Planungsrechtes führt zur Intransparenz vor Ort.“ Die Industrie-und Handelskammer hatte sich in einer schriftlichen Stellungnahme geäußert: Sie befürchtet für die „Praxis Schlimmes“, wenn sich ein neues Planungsrecht zu sehr auf den Flächenverbrauch fokussiere. Der Vorsitzende des Arbeitskreises Europa, Michael Theurer, setzte sich für eine 1:1-Umsetzung von EU-Richtlinien ein, wie dies im Koalitionsvertrag vorgesehen sei. Beate Fauser, Sprecherin für Mittelstand und Tourismus, sagte, dass auch in Zukunft der Wirtschaft genügend Gewerbeflächen zur Verfügung gestellt werden sollten, ansonsten bestehe die Gefahr, dass noch mehr Unternehmen ihren Standort ins Aus-land verlagerten.Hans Ilg, Pressesprecher

FDP/DVP-Fraktion hat Weichen gestellt – Minister Frankenberg soll Zug in Fahrt bringen – „220 Millionen Euro für die Forschung, umfangreiche Neubauten, eine exzellente Krankenversorgung und die Absicherung der Freiheit von Forschung und Lehre – das sind die Rahmendaten der Privatisierung der Uniklinika Gießen und Marburg.“ Dies sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bachmann, der sich anlässlich einer Sitzung der hochschulpolitischen Sprecher der FDP-Fraktionen aus Bund und Ländern in Gießen von der erfolgreichen Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen-Marburg überzeugte.

Besonders beeindruckend sei, dass durch die Umsetzung als öffentlich-privates Partnerschaftsprojekt ein Neubau des Klinikums Gießen und umfangreiche bauliche Investitionen in Marburg möglich werden. Bachmann: „Und dies, obwohl von dem Kaufpreis von circa 260 Millionen Euro jetzt 220 Millionen als Kapitalstock einer gemeinnützigen Stiftung für die Forschung zur Verfügung stehen.“ „Dieses bislang in Deutschland einzigartige Modellprojekt ist ehr erfolgreich“, so Bachmann. „Es ist gelungen, sowohl eine exzellente Krankenversorgung als auch die Absicherung der Freiheit von Forschung und Lehre zu gewährleisten. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die hessische FDP das Projekt positiv begleitet hat. Vor allem die Kollegin Nicola Beer hatte darauf gedrungen, den Wissenschaftsrat in das Verfahren einzubinden und so einen wichtigen Beitrag zur Ausbalancierung zwischen ökonomischen Erfordernissen und wissenschaftlichem Anspruch zu ge-währleisten.“ Das Modell Gießen-Marburg zeige, dass die FDP in Baden-Württemberg bei der Zukunftsplanung der Universitätsklinika den richtigen Weg vorgegeben hat. „Besonders wichtig war, dass die Prüfung einer Privatisierung von Universitätsklinika im Koalitionsvertrag verankert wurde. Es ist auch unserem gesundheitspolitischen Sprecher und Fraktionsvorsitzenden Dr. Ulrich Noll zu danken, dass wir in Baden-Württemberg die Weichen richtig gestellt haben“, so Bachmann. „Jetzt müssen wir endlich den Zug in Fahrt bringen.“ Eine CDU-Alleinregierung in Hessen habe den Anfang gemacht. Eine CDU/FDP Koalition in Nordrhein-Westfalen werde folgen. „Der baden-württembergische Minister Professor Dr. Frankenberg ist unter Zugzwang“, erklärte Bachmann. „Es genügt nicht zu behaupten, man könne alles außer Hochdeutsch. Man muss es auch beweisen.“ Hans Ilg Pressesprecher

„Zwangsverheiratung und Importbräute als zentrale gesellschaftliche Aufgabenstellung“ – Aus Anlass des Weltfrauentages fordert die FDP-Landtagsabgeordnete Dr. Birgit Arnold mehr öffentliche Aufmerksamkeit für Frauen mit Migrationshintergrund. Die Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion für Frauen und Gleichstellungsfragen stellt fest:

„Die Politik muss sich viel mehr als bisher um Frauen mit Migrationshintergrund kümmern. Migration ist längst ein zentrales politisches Thema geworden. 5,8 Millionen junge Menschen unter 25 Jahren haben mittlerweile in Deutschland einen Migrationshintergrund. Das entspricht einem Anteil von rund 27 Prozent. Bei Kindern unter sechs Jahren ist dieser Anteil noch größer. Bei 33 Prozent – das heißt bei jedem dritten Kind – sind die Eltern entweder nach Deutschland zugewandert oder die Kinder selbst sind nicht hier geboren. Dabei sind die wachsenden Defizite der vor allem muslimischer Zuwanderer im Bildungsbereich und auf dem Arbeitsmarkt besonders besorgniserregend, aber auch die zunehmende soziale Segmentation vor allem junger Muslime der zweiten und dritten Generation bis hin zu Parallelgesellschaften. Von dieser Entwicklung sind besonders junge Frauen betroffen. Dazu zwei Beispiele: 1. Zwangsverheiratung Zwangsverheiratung ist keine Ehrensache, sondern eine Menschenrechtsverletzung. Sie verstößt gegen das Grundgesetz und muss aus unserer Gesellschaft verbannt werden. Viele der betroffenen jungen Frauen werden bei Zwangsverheiratungen genötigt, ihrer Freiheit beraubt, sie erleben Körperverletzungen und Vergewaltigungen oder sind bei einer Verweigerung in akuter Lebensgefahr. Und das mitten in Deutschland. Justizminister Professor Dr. Ulrich Goll hat diese Problematik früh aufgegriffen und das Zwangsheiratsbekämpfungsgesetz über den Bundesrat auf den Weg gebracht. Aber dieses Gesetz muss nun endlich auch im Bundestag verabschiedet werden. Außerdem fordere ich die betroffenen Ministerien in Baden-Württemberg auf, endlich zügig die Umsetzung der Empfehlungen der Fachkommission Zwangsheirat zu einer Gesamtkonzeption voranzubringen. Zwangsheirat geht uns alle und muss endlich wirksam bekämpft werden. 2. Importbräute Viele türkische Männer holen sich ihre Frau aus der Türkei, die so genannten Importbräute. Diese teilweise noch minderjährigen jungen Frauen kommen oft vom Land, sprechen kein Deutsch und haben oft nur eine rudimentäre Schulbildung. Aber sie sind die Mütter der Kinder, die hier in Deutschland geboren werden. Von ihrer Integration in unsere Gesellschaft hängt maßgeblich auch der Schulerfolg ihrer Kinder ab. Das bedeutet, wir müssen diese jungen Frauen viel stärker als bisher in die Elternarbeit im Kindergarten und in der Grundschule einbeziehen. Das ist oft ein harter Kampf auch gegen die Ehemänner dieser Frauen. Aber erste Erfolge machen Mut, so zum Beispiel das “Rucksackprojekt” der Stadtverwaltung Weinheim. Hier werden an drei Kindertagesstätten türkische Mütter intensiv in die Kindergartenarbeit eingebunden. Die Kinder lernen schneller und besser deutsch, und die jungen Frauen entwickeln ein gesundes Selbstbewusstsein. Forschungsergebnisse machen deutlich, dass Sozialstatus und Migrationsstatus in einem engen Zusammenhang stehen. Wenn wir diese tickende Zeitbombe entschärfen wollen, müssen wir uns auch intensiv um die Frauen mit Migrationshintergrund kümmern. Denn sie sind mit ein Garant für eine erfolgreiche Schullaufbahn und den weiteren Lebensweg ihrer Kinder. Frauenpolitik auch für Frauen mit Migrationshintergrund ist heute eine zentrale gesellschaftliche Aufgabenstellung, denn sie berührt nicht nur klassische frauenpolitische Probleme, sondern sie greift auch tief in sozialpolitische und bildungspolitische Zusammenhänge hinein. Politik für und von Frauen ist für unseren gesellschaftlichen Frieden wichtiger denn je.“ Hans Ilg, Pressesprecher

Auch nach Umorganisation für den Katastrophenschutz gut gewappnet – Nach Auffassung der FDP/DVP-Landtagsfraktion ist die Bundeswehr in Baden-Württemberg auch nach ihrer Umorganisation für den Katastrophenschutz und Hilfe-leistungen in schweren Unglücksfällen gewappnet. Bei der Diskussion einer großen Anfrage der Liberalen im Innenausschuss des Landtages bezeichnete der FDP-Landtagsabgeordnete Hagen Kluck die Voraussetzungen für die zivil-militärische Zusammenarbeit als gut. Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion lobte die Bundeswehr für ihre auch personell und materialmäßig unterfütterte Bereitschaft zur Hilfe. Er stellte aber auch klar, dass die FDP einen Ein-satz des Militärs für polizeiliche Zwecke im Inland weiterhin entschieden ablehnt.

Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hatte die Landesregierung nach Standortschließun-gen, wegfallenden Truppenteilen und Dienstposten, nach den derzeitigen und künftigen Grundlagen der zivil-militärischen Zusammenarbeit und nach der Einbindung von Reservisten gefragt (Landtags-Drucksache 14/531). Mit den Antworten des Innenministers ist Hagen Kluck weitgehend zufrieden, da Baden-Württemberg nach der Umstrukturierung vom sechst- zum fünfgrößten „Bundeswehr-Land“ aufrückt. Dass sich die „Transformation der Bundeswehr“ positiv auf den Bevölkerungsschutz aufwirke, sei sehr beruhigend. Kluck findet es erfreulich, dass strukturelle Änderungen im Bevölkerungsschutz des Landes deshalb nicht erforderlich werden. Da die Verbindungsstellen der Bundeswehr zu Land- und Stadtkreisen künftig mit Reservisten besetzt werden sollen, kann Kluck sich auch eine stärkere Einbindung der Reservisten-Kameradschaften in den Katastrophenschutz vorstellen. Hier müsse man Erfahrungen im Neckar-Odenwald-Kreis und im Nachbarland Hessen genau auswerten. Die Einbeziehung kann nach Auffassung der FDP allerdings nur in enger Abstimmung mit der Feuerwehr und anderen Hilfsorganisation erfolgen. Der FDP/DVP-Landtagsfraktion sei es wichtig, dass der Bevölkerungsschutz im Lande weiterhin so organisiert ist, dass er grundsätzlich auch ohne Unterstützung der Bundeswehr auskommt. Hans Ilg Pressesprecher

FDP/DVP-Landtagsfraktion fordert Härtefallregelung bei Sparmaßnahmen – Der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, fordert die Deutsche Bahn AG auf, von unzumutbaren Härten bei der neuen Fahrplanregelung abzusehen. „Dies muss noch bis Juni dieses Jahres geschehen, bevor infolge des neuen Sommerfahrplans einzelne Zugverbindungen an die Wand gefahren werden“, sagte Bullinger.

Nach den Worten des verkehrspolitischen Sprechers „muss sich die Bahn jetzt bewegen“. Bei den Einsparmaßnahmen auf dem Streckennetz des Landes seien einige Probleme infolge mangelnder Abstimmung mit den Verkehrsbünden vor Ort nicht berücksichtigt worden. Die Fahrplankonferenzen hätten ergeben, dass es in einzelnen, stark nachgefragten Streckenabschnitten für die Bürger zu unzumutbaren Strei-chungen von Zugverbindungen gekommen sei. Bullinger: „Ich erwarte, dass die Deutsche Bahn AG eine Härtefallregelung in die Wege leitet“. Notfalls müsse das Innenministerium innerhalb des Ressorts Komplementärmittel umschichten. „Die Bahn will ja schließlich auch nach dem Jahr 2016 noch mit dem Land zusammenar-beiten“, so Bullinger. Hans Ilg, Pressesprecher

Deshalb Schluss mit Ankündigung von Wohltaten zu Lasten von Ländern und Kommunen – Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Michael Theurer, begrüßt, dass nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes das Staatsdefizit im vergangenen Jahr auf 1,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gesunken ist. Theurer: „Trotz dieser grundsätzlich erfreulichen Entwicklung kann es keine Entwarnung geben. Denn beim zweiten Maastricht-Kritierum, der Schuldenstandsquote, liegt die Bundesrepublik mit 67 Prozent des BIP immer noch über dem Referenzwert von 60 Prozent.“

Nach den Worten von Theurer ist der Bund weiter der größte Sünder, denn sein Anteil am Staatsdefizit liege weit über dem der Länder und Kommunen. Im Übrigen hätten die Gemeinden und die Sozialversicherung das Defizit infolge von Überschüssen in Höhe von 1,2 beziehungsweise 3,9 Milliarden Euro gedrückt. Deshalb sei der Bund jetzt besonders in der Pflicht, stärkere Haushaltsdisziplin zu wahren. Theurer: „Es muss Schluss sein mit der Ankündigung immer neuer sozialer Wohltaten. Gerade die Vorstöße von Familienministerin Ursula von der Leyen und Kanzleramtsministerin Maria Böhmer zeigten, dass gut gemeinte Vorschläge noch lange nicht Ziel füh-rend sind, solange Länder und Kommunen letztendlich die Zeche bezahlen müssten. Wie Theurer, Mitglied im Finanzausschuss des Landtags, weiter sagte, sei das Absinken des Staatsdefizits in erster Linie dem positiven Konjunkturverlauf und den damit verbundenen Steuermehreinnahmen zu verdanken. Eine umfassende Aufgabenkritik und konsequente Rückführung staatlichen Handelns sei noch nicht erfolgt. Allein die Ausgaben des Bundes für Zinsen und die Zuschüsse zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung machten bei einem Volumen des Bundeshaushalts von 250 Milliarden Euro rund 160 Milliarden Euro aus. Im Zuge der höheren Steuereinnahmen sei der Ausgleich von Bundes- und Länderhaushalten in greifbare Nähe gerückt. Theurer: „Das neue Leitbild der Finanzpolitik müssen jetzt Überschüsse der öffentlichen Haushalte sein, um die mit 1500 Milliarden Euro viel zu hohe Gesamtverschuldung abzubauen. Hans Ilg Pressesprecher

FDP/DVP-Fraktion will Netto-Neuverschuldung Null spätestens ab dem Jahr 2011 – In der Landtagsdebatte zur Verabschiedung des Doppelhaushalts 2007/08 sagte die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heid-rose Berroth:

„Dieser Haushalt ist der erste Schritt der Umsetzung dessen, was wir in der Koalitionsvereinbarung als vorrangiges Ziel der Landespolitik für diese Legislaturperiode festgelegt haben, nämlich die Netto-Neuverschuldung auf mindestens Null zurückzuführen, und zwar nicht im, sondern spätestens ab dem Haushaltsjahr 2011. Im Haushaltsplan für die Jahre 2005 und 2006 war noch eine Nettokreditaufnahme von jeweils knapp zwei Milliarden Euro vorgesehen. Mit dem jetzt vorgelegten Doppelhaushalt nähern wir uns dem Ziel „Null“ mit großen Schritten. Wir wissen aber auch, das Ziel ist noch nicht erreicht. Wir beschließen zwar eine ganze Reihe strukturell wirksamer Maßnahmen, die auch künftige Haushalte entlasten, trotzdem werden wir ab 2009 und den Folgejahren noch jeweils eine Milliarde Euro einsparen müssen, um punktgenau zu landen. Wir müssen dies tun, weil die Motive der Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit es erfordern, mit der Politik der ständig steigenden Verschuldung Schluss zu machen. Der so genannte „Bildungsfonds“ der Grünen ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie man sich leichten Fußes von den eigenen Anträgen zum Abschlussbericht der Enquete-Kommission Demografischer Wandel verabschiedet. Wie war das noch? Man müsse jährlich ein Prozent der Personalstellen einsparen – Jahr für Jahr 2000 Stellen. Nun beantragen die Grünen stattdessen eine Fülle neuer Stellen. Zusätzliche Schulden bleiben aber zusätzliche Schulden, auch wenn man dafür eine Sonderfinanzierung vorsieht und verspricht, sie bis zum Jahr 2017 wieder zu tilgen. Das mag gut klingen, zumal es ja für einen guten Zweck gedacht ist; aber seriös ist es nicht, sondern damit würde ein unsicherer Wechsel auf die Zukunft gezogen. Ähnlich ist es auch mit Gegenfinanzierungsvorschlägen der SPD. Wir haben mit Blick auf weitere Haushaltsklarheit zum Beispiel damit begonnen, die Mittel für den Landesstraßenbau in den Landeshaushalt zurückzuführen. Wir wollen für die Zukunft mehr Haushaltssicherheit. Unser ausdrücklicher Dank gilt deshalb Finanzminister Stratthaus für seinen Schwenk beim Verschuldungsverbot. Er kam auch für uns überraschend. Nur einen Tag, nachdem es im Finanzausschuss noch eine heiße Debatte um den Rechnungshofvorschlag gegeben hatte, konnten wir der Presse entnehmen, dass unsere Argumente doch Wirkung gezeigt haben. Mit dem Haushaltsstrukturgesetz verankern wir mit Wirkung ab 2011ein Verbot der Neuverschuldung in der Landeshaushaltsordnung. Dazu wird die Verankerung des Verbots der Neuverschuldung in der Verfassung noch in dieser Legislaturperiode kommen. So ist es vereinbart – und so werden wir es umsetzen. Ich wünsche mir allerdings, dass dieser Kurs auch anderswo Nachahmer findet. Die Föderalismusreform II wird dies zeigen müssen. Wir wissen allerdings, dass die Kompromissbildung nicht nur zwischen dem Bund und den Ländern, sondern bei diesem Thema gerade auch zwischen den Ländern noch erheblich schwieriger sein wird als bei der ersten Stufe der Föderalismus-Reform. Das ist auch eine Herausforderung für Ministerpräsident Günther Oettinger und alle, die am Verhandlungstisch sitzen. Wir brauchen Instrumente zur Vorbeugung von Haushaltskrisen und Haushaltsnotlagen. Wir brauchen Kriterien höchstzulässiger Verschuldung, Strategien des Abbaus übermäßiger Verschuldung und ein Instrumentarium, das die Einhaltung dieser Kriterien auch garantiert. Wir brauchen eine stärkere Eigenverantwortung von Bund und Ländern und eine stärker eigenständige, aufgabenadäquate Finanzausstattung. Für bestimmte Steuerarten sollten die Länder selbst die Gesetzgebungskompetenz erhalten. Bei anderen, z.B. bei der Lohn- und Einkommensteuer, ist ein Hebesatzrecht sehr wohl vorstellbar. Auch die Struktur des Länderfinanzausgleichs muss erneut auf den Prüfstand – nicht weil wir uns der Solidarität entziehen wollten, sondern weil er in seiner heutigen Form falsche Anreize setzt, sowohl für die Geber- wie für die Nehmerländer. Wir müssten uns auch nicht über Kindergartengebühren und Regionalisierungsmittel unterhalten, wenn der Länderfinanzausgleich eine solide Struktur hätte. Dieser Haushalt ist ein Sparhaushalt. Wir mussten 1,3 Milliarden Euro für 2007 und 1,6 Milliarden Euro für 2008 einsparen, um den Haushalt schrittweise konsolidieren und die Nettokreditaufnahme entsprechend absenken zu können. Wer behauptet, die Konsolidierung des Haushalts sei uns gewissermaßen in den Schoß gefallen, zeigt damit nur, dass er von den Realitäten der Haushaltspolitik wenig versteht. Wir haben andererseits nicht nur gespart, sondern sehr wohl da erhöht, wo es nötig ist. Ein Beispiel dafür ist das Strukturprogramm im mittleren Dienst für Justiz- und Steuerverwaltung. Auch wenn die Opposition dies offensichtlich nicht bemerkt hat, zugleich setzt dieser Haushalt deutlich Schwerpunkte und bringt strukturelle Veränderung. Diese Schwerpunkte folgen den denselben Kriterien der Generationengerechtigkeit, der Nachhaltigkeit und der Zukunftsorientierung, die auch unseren Kurs strikter Haushaltskonsolidierung leiten. Schwerpunkte gibt es vor allem bei Bildung und Betreuung, Wissenschaft und Forschung und im Umweltsektor. Nachhaltigkeit ist übrigens ein Motiv, das viel zu oft allein im Kontext von Energie- und Umweltpolitik diskutiert wird. Tatsächlich liegt dem Nachhaltig-keitsgedanken ein umfassender Ansatz gesellschaftlicher Entwicklung zugrunde. Richtig verstanden zielt der Begriff auf einen Entwicklungsprozess, der ökonomisch erfolgreich ist und sich zugleich durch ein von ökologischem Bewusstsein und sozialer Verantwortung geleitetes Handeln auszeichnet. Eine einseitige Betonung nur der Ökologie hat mit Nachhaltig-keit nichts zu tun. Zum Energiebereich haben wir Koalitionsfraktionen in den Ausschussberatungen ein ganzes Bündel von Anträgen vorgelegt, das unseren festen Willen unterstreicht, einen deutlichen Schwerpunkt auf das Energiesparen, die Erhöhung der Energieeffizienz und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien zu legen. Nächster Punkt: Bildung und Wissen werden Motoren nachhaltiger Entwicklung sein. Angesichts der steigenden Nachfrage nach Studienplätzen stellen wir deshalb 16.000 zusätzliche Studienanfängerplätze bereit. Wir fangen in diesem Haushalt damit an. Die Zukunftsoffensive IV, die der Forschungsförderung an unseren Hochschulen dient, läuft weiter. Und zusätzlich beteiligen wir uns an der Finanzierung der von Bund und Ländern vereinbarten Exzellenzinitiative. Mit den Hochschulen wird ein neuer Solidarpakt abgeschlossen, der ihnen bis zum Jahr 2014 Berechenbarkeit und Planungssicherheit in Bezug auf die staatliche Finanzierung verschafft. Und es bleibt dabei: Das Aufkommen aus Studiengebühren, die ab dem Sommersemester 2007 erhoben werden, wird nicht in die allgemeine Finanz-masse des Landes einfließen, sondern in vollem Umfang den Hochschulen selbst zusätzlich zur Verbesserung der Lehre zur Verfügung stehen. Dies alles zeigt: Wir sind uns der Bedeutung von Wissenschaft und Forschung für die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft bewusst; und wir setzen deshalb auch die notwendigen Schwerpunkte im Haushalt. Auch die Themenbereiche Bildung und Betreuung gehören zu einer umfassenden Nach-haltigkeitsstrategie. „Kinderland Baden-Württemberg“ ist kein kurzfristiger, Ansatz, sondern eine umfassende, mittel- und langfristig angelegte Strategie, Kindern und Familien möglichst gute Chancen und Voraussetzungen für die Gestaltung ihrer eigenen Lebensentwürfe zu verschaffen: All das, was wir im Herbst 2005 mit den kommunalen Landesverbänden zum Thema „Bildung und Betreuung im vorschulischen und schulischen Bereich“ vereinbart ha-ben, wird konsequent umgesetzt. Dabei geht es uns nicht nur darum, mehr Geld einzusetzen, sondern darum, wofür man dieses Geld ausgibt und wie man es macht. Kontinuität und Verlässlichkeit sind in diesem Prozess wichtig. Den Versuch, das Rad täglich neu zu erfin-den, überlassen wir gern anderen. Auch beim Ausbau der Kleinkindbetreuung haben wir wesentliche Effekte erreicht. Die Mittel, die das Land für die ergänzende Förderung von Kleinkindbetreuungsangeboten auf-wendet, wachsen von Jahr zu Jahr. Als 2003 das Programm „Kinderfreundliches Baden-Württemberg“ gestartet wurde, wurden Kleinkindgruppen kommunaler und freier Träger mit insgesamt 4 Mio. € gefördert; die entsprechenden Haushaltsansätze der Jahre 2007 und 2008 liegen bei 13,4 Mio. bzw. 16,2 Mio. €. Und der Ausbau der Förderung der Infrastruktur durch Betreuungsangebote von Tageseltern kommt noch hinzu. Die Einführung einer verbindlichen Sprachstandsdiagnose steht auf der Agenda dieses Jahres. Und dasselbe gilt für die in der Koalitionsvereinbarung verabredete Umwidmung eines Teils der seither für das Landeserziehungsgeld aufgewendeten Mittel zugunsten der Kleinkindbetreuung. Hier wie in vielen anderen Bereichen brauchen wir die Zusammenarbeit von Land und Kommunen. Wir sind froh, dass es uns gelungen ist, das in der Landesverfassung bereits enthaltene Konnexitätsprinzip durch eine Änderung der Verfassung und durch eine ergän-zende gesetzliche Regelung zu präzisieren und zu erweitern. Es ist damit gelungen, die Finanzbeziehungen von Land und Kommunen auf eine neue, verbesserte und verlässliche Basis zu stellen. Wir werden diese Vereinbarung jetzt zügig umsetzen. Ich hoffe, dass sich auch die Oppositionsfraktionen einer konstruktiven Mitwirkung bei der notwendigen Änderung der Landesverfassung nicht entziehen. Genauso wichtig ist die Verständigung zwischen dem Land und den Berufsverbänden und Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, der zweite Solidarpakt mit den Hochschulen und Berufsakademien des Landes und schließ-lich – nicht zuletzt – der Solidarpakt mit dem Sport. Zum Schluss noch ein Blick nach vor. Was wir hinbekommen müssen, ist das Fortführen der Immobilienkonsolidierung, d.h. Verkauf von Gebäuden, die nicht für Landesaufgaben benötigt werden. Ob das nun von der neu gegründeten GmbH oder der bisherigen Verwal-tung gemacht wird, ist für mich zweitrangig, auffallend ist aber schon, wie Wettbewerb offensichtlich die Aktivitäten belebt. Herr Finanzminister, wir haben den Anstoß gegeben und stehen weiterhin an Ihrer Seite. Polizeidirektionen werden wir aber wohl auch künftig brauchen. Dazu muss ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass „Sale and lease back“ für uns nie ein Thema war. Meine Bitte geht an den Finanzminister um ausdrückliche Bekräftigung seiner Aussage im Finanzausschuss, dass dies auch für ihn und sein Haus gilt – bevor Beschäftigte unnötig verunsichert werden. Andererseits haben andere mit Gebäudemanagement in privater Hand andere schon gute Erfahrungen gemacht. Das könnte auch ein Weg für das Land sein, staatliche Leistungen auf das Notwendige zurückzuführen. Und wir werden uns intensiv mit den Themen Aufgabenkritik und Aufgabenabbau befassen müssen, ebenso mit Controlling und damit auch mit NSI. Es gilt vor allem, dieses ei-gentlich hervorragende Instrument nicht pauschal zu verdammen. In manchen Bereichen funktioniert es bereits sehr gut, wir müssen nachschauen, woran es liegt, dass es an anderen Stellen nicht klappt. Dabei brauchen wir keinen Blick zurück im Zorn, sondern eine konstruktive Entwicklung nach vorn.“ Hans Ilg Pressesprecher

Zu erwartende Pensionslawine fordert konsequentes Gegensteuern – Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Michael Theurer, sagte in der Landtagsdebatte über die „Denkschrift des Rechnungshofes zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg“ unter anderem:

„Die Arbeit des Landesrechnungshofs ist für den Landtag von unschätzbarem Wert. In der Denkschrift 2006 sind eine ganze Reihe wichtiger Hinweise darauf enthalten, wo Ministerien und nach geordnete Behörden im Regierungs- und Verwaltungshandeln nicht wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich genug gehandelt haben und wo zukünftig Mittel in erheblichem Umfang eingespart werden können. Um den Haushalt des Landes Baden-Württemberg zu sanieren, muss laut Rechnungshof auch ein Personalabbau stattfinden. Dies stärkt eine Auffassung, die ich seit vielen Jahren in diesem Hause und auch in der Öffentlichkeit vertrete. Schließlich beträgt der direkte Anteil der Personalkosten über 40% des Gesamtvolumens. Einsparpotenzial sieht der Rechnungshof bei den beiden Landesbibliotheken Karlsruhe und Stuttgart, bei den Universitätskliniken und bei den Musikhochschulen. Bei den Justizvoll-zugsanstalten trägt der Rechnungshof den von der Regierung und den sie tragenden Fraktionen verfolgten Kurs mit, durch den Bau neuer, leistungsfähiger Justizvollzugsanstalten kleine, personalintensive Gefängnisse überflüssig zu machen. Der Rechnungshof hat verschiedene Bereiche unter die Lupe genommen: er sieht etwa Einsparpotenzial in der Verwaltung der Flurneuordnung. Rund ein Drittel aller Stellen könnten hier, so der Rechnungshof, eingespart werden. Die Beratung im Finanzausschuss hat ergeben, dass die von der Koalition angestrebte Zusammenführung der Vermessungs- und der Flurneuordnungsverwaltung sinnvoll ist. Die FDP hat gefordert, dass das Thema angepackt wird, dies geschieht nun auch im Rahmen der anstehenden Evaluation der Verwaltungsreform. Intensiv setzt sich der Rechnungshof in der Denkschrift mit der Schuldenlast des Landes auseinander. Eindrucksvoll werden die Fakten, die in diesem Hause in der Vergangenheit auch von mir immer wieder genannt wurden, zusammengefasst: Der Schuldenstand ist zu hoch, die Zinslast wächst, die implizite Verschuldung durch die Pensionslawine erfordert konsequentes Gegensteuern. Eine Hauptursache für die steigenden Ausgaben vieler Behörden ist in dem zu breit gefassten Investitionsbegriff zu suchen. Dieser ermöglicht es den Behörden, Ausgaben fälschlicherweise als Investition zu bezeichnen. Als die FDP Mitte der 90er Jahre das Ziel der Netto-Neu-Nullverschuldung ausrief, wurde sie dafür von manchen belächelt. Heute ist dieses Ziel hier im Hause Allgemeingut und konsensfähig. Das ist eine gute Grundlage, dass wir uns nun daran machen, das von der FDP seit langem geforderte Verschuldungsverbot in der Verfassung konkret auszuformulieren und im Landtag mit der notwendigen 2/3-Mehrheit zu beschließen. Die konkreten Formulierungsvorschläge des Rechnungshofs sind eine gute Grundlage der Diskussion. Diese ist noch nicht abgeschlossen. Gerade in Fachkreisen wird darüber diskutiert, wie ein Verschuldungsverbot aus volkswirtschaftlicher Sicht zu formulieren ist. Es muss stringent genug sein, um das exorbitante Ansteigen der Verschuldung, wie wir es seit den 1970er Jahren erleben, endlich zu stoppen, und wir müssen gleichzeitig doch flexibel bleiben, um auf konjunkturelle Notlagen angemessen reagieren zu können. Die Bundesregierung hat den Sachverständigenrat gebeten, Formulierungsvorschläge zu erarbeiten. Ich möchte nicht solange warten und ermutige uns, dass wir uns nun konkret selbst an die Arbeit machen. Die Aufnahme eines Verschuldungsverbots in die Verfassung ist mit Sicherheit ein geeignetes Instrument, um einer finanziell nachhaltigen Politik dauerhaft zum Durchbruch zu verhelfen. Als Leitbild taugt es allein jedoch noch nicht. Solange die öffentlichen Schulden, insbesondere von Bund und Ländern dermaßen erdrückende Ausmaße zu Lasten künftiger Generation aufweisen, müssen das Ziel der Haushaltspolitik sogar Überschüsse sein, um die viel zu hohen Schulden der Vergangenheit abtragen zu können. Dies setzt aber einen Mentalitätswandel nicht nur in der Politik sondern auch in der Gesellschaft, bei den Bürgerinnen und Bürgern, voraus. Wir leben seit Jahren über unsere Verhältnisse, auch wenn wir es nicht wahrhaben wollen, wir geben laufend mehr aus, als wir laufend einnehmen. Noch immer gilt es politisch als chic, Ausgaben und Ausgabensteigerungen zu verkünden, statt mit vorhandenen Ressourcen auszukommen. Noch immer wird der Einfluss von Ressorts und Behörden nach der Zahl der Mitarbeiter und dem verwalteten Etatvolumen und nicht nach der Wirksamkeit der ergriffenen politischen Maßnahmen beurteilt. Wir alle sind aufgerufen, uns einmal selbst kritisch zu prüfen. Oder ist es nicht so, dass zum Beispiel gute Kunst nur etwas ist, das Staatszuschüsse erfordert, weil ja Kultur, die sich selbst finanziert, Kommerz ist? Und ist es wirklich so, dass sich so wichtige Bereiche wie Bildung, Daseinsvorsorge oder Gesundheit der ökonomischen Rationalität tatsächlich ganz entziehen, obwohl doch jedermann weiß, dass die Mittel endlich sind und ein Euro eben nur einmal ausgegeben werden kann?“ Hans Ilg, Pressesprecher

FDP/DVP-Landtagsfraktion sieht im Land Gewähr für nachhaltige Umweltpolitik – Der umweltpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dieter Ehret, sagte in der Landtagsdebatte über den Etat des Umweltministeriums:

„Der Klimawandel ist derzeit Gesprächsthema Nummer eins. Bereits in den vorangegangenen Haushaltsansätzen haben wir in diesem Bereich, insbesondere, was das Energieeinsparprogramm Altbau angeht, aber auch mit den Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden, Maßstäbe und Schwerpunkte gesetzt. Ebenso zu erwähnen ist das „Klimaschutz-Plus“-Programm. Seit Jahren fördern wir in Baden-Württemberg die energetische Nutzung von Holz. Die Bürger, aber auch die Kommunen nutzen die entsprechenden Angebote hervorragend. Auch bei den jetzigen Haushaltsberatungen konnten wir zusätzliche Mittel einstellen. Es ist mir besonders wichtig, zu erwähnen, dass das Thema erneuerbare Energien und deren Ausbau quer über drei Ministerien, also nicht nur dem Wirtschafts- und Energieministerium, sondern auch im Bereich des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums seinen Niederschlag findet. Ich möchte betonen: Für die FDP ist und bleibt Kernkraft nur eine Übergangsenergie. Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz sind neben dem kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien die wesentliche Basis für eine sinnvolle Energiepolitik. Sicher ist: Wir haben die Erde in 100 Jahren so erwärmt, wie zuvor die Natur in 10 000 Jahren nicht. Das Ende der Kohle-, Gas –und Ölverfeuerung ist weltweit leider nicht in Sicht. Es ist eher mit einer Zunahme zu rechnen. Das Kyoto-Protokoll läuft 2012 aus. Nachfolgeregelungen sind derzeit zu sehen, jedoch höchst notwendig. Ich denke, der vorliegende Haushalt des Umweltministeriums bietet eine Gewähr für nachhaltige Umweltpolitik in Baden-Württemberg. Die Einsparungen im Haushalt des Umweltministeriums sind maßvoll, unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit der Staatsfinanzen zwingend. Zentrales politisches Ziel ist der Ausgleich zwischen heute und morgen. Wachstum, Aufschwung und Steuermehreinnahmen dürfen künftig nicht mehr automatisch bedeuten, mehr Umweltverbrauch, mehr CO² und mehr Flächeninanspruchnahme. Die aktuellen Diskussionen zeigen uns, dass wir in Baden-Württemberg mit unserer flächen-deckenden Naturschutz- und Umweltpolitik auf dem richtigen Weg sind. Deutschland hat sich verpflichtet, bis zum Jahr 2020 den Anteil der regenerativen Energien auf 20 % zu erhöhen. Bereits jetzt liegen wir in Baden-Württemberg bei über 10 %. Bis zum Ende dieser Legislaturperiode sind 11,5 % realistisch. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass wir bis 2020 auch die 20 %-Marke erreichen werden. Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass Netz und Betrieb im Strommarkt getrennt werden müssen. Dies würde den Wettbewerb und damit auch die alternative Stromproduktion entscheidend verbessern und den Anteil von 20% weiter erhöhen. Wichtig ist in jedem Fall, dass wir im Wärmesektor entscheidende Verbesserungen erzielen, insbesondere bei der Effizienz und bei den Wirkungsgraden. Nun zur Automobilindustrie, dieser Tage Schwerpunktthema: Die deutsche Umwelttechnik ist weltweit führend, ebenso wie die deutsche Automobilindustrie. Auch hier sind wir in Baden-Württemberg Spitzenreiter. Könnten oder müssten unsere Autos dann nicht auch die umweltfreundlichsten sein? Die FDP-Fraktion hat das Thema weit vor der Diskussion auf Bundes- und EU-Ebene im Landtag eingebracht. Ich bin froh, dass der Umweltausschuss zu unserem Antrag im November einstimmig beschlossen hat, die Umsetzung der EU-Vorgaben zur Reduzierung des CO² bis 2012 zu vollziehen. Wir wollten damit ein Zeichen setzen – in ökologischer und ökonomischer Sicht, denn wir wollen gerade verhindern, dass unsere Firmen von der Konkurrenz überholt werden. Wir bekennen uns im Umweltausschuss eindeutig zur EU-Vorgabe von 120 Gramm CO² -Ausstoß pro Kilometer und gehen dabei weiter als der Kompromiss von 130 Gramm, der diese Woche von der Bundeskanzlerin bekannt gegeben wurde. Wenn die letzten zehn Gramm durch andere Maßnahmen (z.B. Reifen) geschafft werden, tragen wir dies auch mit. Wir haben die freiwillige Selbstverpflichtung der Automobilindustrie stets unterstützt. Die Autobauer haben ihre Verpflichtung leider nicht erfüllt. Wir sind für freiwillige Selbstverpflichtung, aber wenn nichts geschieht, muss eben ein Gesetz her. Baden-Württemberg ist der herausragende Automobilstandort, bundes- und weltweit. Die Tatsache, dass die Automobilindustrie ihre Selbstverpflichtung zur Reduzierung der CO²-Belastung nicht einhält, ist schmerzlich. Entsprechende Grenzwerte werden aber nicht nur von deutschen, sondern weltweit von den meisten Herstellern nicht eingehalten, obwohl es bei den meisten Fahrzeugen möglich wäre. Treibstoffsparende Technologien für Autos müssen künftig für Autobauer und Autokäufer im Vordergrund stehen, auch im eigenen Interesse. Wir als Kunden müssen hier aber auch mitziehen. Wie mit dem Export erneuerbarer Energietechnik müssen wir auch beim Export umweltfreundlicher Autos weltweit führend werden. Wir würden damit die Wirtschaftskraft im Land stärken, zusätzliche Arbeitsplätze schaffen und gleichzeitig einen wesentlichen Beitrag zur weltweiten CO²-Reduktion leisten, immerhin trägt der Verkehr etwa zu einem Drittel des Ausstoßes bei. Warum beschließt die Bundesregierung die Besteuerung des Biodiesels und kürzt gleichzeitig die Regionalisierungsmittel bei der Bahn? Darf es sein, dass eine Monatskarte für einen Berufspendler doppelt so teuer ist wie ein Flugticket nach Stockholm oder Lissabon? Warum preisen wir den Energieträger Holz im Land an, wenn der Bund gleichzeitig Omas Beistellherd mit Russfiltern nachrüsten will, mit dem Ergebnis, dass solche Heizungen eben nicht mehr benutzt werden? Wir setzen auf den Ausbau der großen Wasserkraft in Baden-Württemberg. Wir wollen die Geothermie, vor allem die oberflächennahe Geothermie in Baden-Württemberg, die sich hervorragend entwickelt hat, weiter stärken. Ich möchte an dieser Stelle auch die Tiefengeothermie erwähnen, die für unsere Grundlastsicherung wichtig ist. Die Vorkommnisse in Basel dürfen nicht dazu führen, jetzt alle weiteren Projekte einzustellen. Im Gegenteil, wir sollten die Untersuchungen über die Ursachen der tektonischen Bewegungen erforschen und weiter Erfahrungen sammeln. Wir müssen die regenerativen Energien in allen Bereichen ausbauen. Dies gilt für den Holzbereich ebenso wie für den Bereich der Biogasproduktion. Hans Ilg, Pressesprecher

FDP/DVP-Landtagsfraktion will Landwirte fit machen für die Zukunft – Der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, sagte in der Landtagsdebatte über den Etat des Ministeriums für Ernährung und Ländlicher Raum:

Es ist unser Ziel, trotz der erheblichen Mittelkürzungen von Seiten der EU unserer Landwirtschaft und dem ländlichen Raum in Baden-Württemberg wie bisher auch weiterhin eine gute Zukunftsperspektive zu bieten. Die Landwirtschaft und die Menschen in den ländlich geprägten Räumen sollen an der allgemeinen Einkommens- und Wohlstandsentwicklung teilhaben. 75 Prozent der Landesfläche zählt zum ländlichen Raum. 45 Prozent der Bevölkerung des Landes leben hier. Diese Fakten verlangen von der Politik eine Gesamtpolitik für den ländlichen Raum, und deshalb müssen wir auch im High-Tech-Land Baden-Württemberg unsere Landwirte fit halten und fit machen für eine wettbewerbsfähige, stärker am Markt orientierte Landwirtschaft. Bei der Beratung des Haushalts für das Ministerium Ernährung und Ländlichen Raum sprechen wir nicht nur über die klassische Agrarpolitik, wo die Vorgaben von WTO, GATT, Europa und Berlin kommen, sondern auch und gerade für die regionale Wirtschaftspolitik mit dem Erfolgsprogramm ELR, die Verbraucherschutzpolitik und die Forstwirtschaft. Zur Verbraucherpolitik: Unser liberaler Ansatz heißt, der mündige Bürger braucht ein Verbraucherrecht, das den Verbraucher besser informiert zu mehr Transparenz führt – was drauf steht, muss auch drin sein, der Verbraucher muss wissen was er kauft. Auch muss die Verbraucherforschung zu einer besseren Vernetzung zwischen Verbrauchern, Verbrauchereinrichtungen und der Wirtschaft kommen. Zur klassischen Agrarpolitik: Die Agrarmärkte sind im Aufschwung, die deutschen Bauern erwarten für 2007 eine relativ positive Entwicklung für ihre Betriebe, sie planen Investitionen vor allem in Wirtschaftsgebäude, Maschinen und Geräte. Sie brauchen allerdings, wie jedes Unternehmen, mehr Planungssicherheit und damit eine verlässlichere Politik. Die baden-württembergische Agrarpolitik steht für Verlässlichkeit. Die Ziele, mehr Markt sind von der EU bis 2014 vorgegeben, auch schenken wir den Milchbauern klare Milch ein, was die Milchpolitik angeht – Schluss mit der Milchquote 2015. Sie war von Anfang an am Markt vorbei orientiert, und daher der falsche Weg. Es war aber der Wunsch von Bauernverband und vor allem des damaligen Landwirtschaftsministers Kiechle. Die zunehmende Weltmarktorientierung stellt unsere Betriebe auch weiterhin unter Anpassungsdruck – machen wir uns nichts vor, der Strukturwandel in der Landwirtschaft hält weiter an. Die landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe sind kapital- und energieintensive Unternehmen, wie andere im Mittelstand und sichern wertvolle Arbeits- und Ausbildungsplätze. Ziel der Agrarpolitik muss eine flächendeckende Landbewirtschaftung zuallererst zur Nahrungsproduktion, aber auch zur Energiegewinnung und zum Erhalt der Kulturlandschaft bleiben. Mit dem vorgelegten Haushalt nutzen wir unseren Spielraum aus, den wir im Land haben. Denn wir wollen

1. den Betrieben Planungssicherheit geben und Investitionsanreize bieten,

 2. die Verarbeitung und Vermarktung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen unterstützen (vor- und nachgelagerter Bereich),

 3. Betriebsübernahmen durch Junglandwirte fördern und ihnen Perspektiven bieten und

 4. wir wollen aber auch den vielen Nebenerwerbslandwirten, die vor allem in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten wie z.B. im Schwarzwald oder auf der Alb ihre Dienstleistung zur Pflege der Landschaft zur Verfügung stellen, ermöglichen, ihre Arbeit unter auskömmlichen Bedingungen fortführen zu können Ohne diesen Beitrag unserer Landwirte wäre das Tourismusland Baden-Württemberg nicht das, was es ist. Die Mittel für diese Leistungen zur Pflege der Kulturlandschaft sind auch für einen Liberalen keine Subventionen, sondern die Bezahlung einer Leistung, die am Markt über das landwirtschaftliche Produkt von unserer Wohlstands- und Freizeitgesellschaft nicht bezahlt wird. Sie sind Investitionen in die Zukunft Baden-Württembergs, sie und stärken die weichen Standortfaktoren des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg. Der ländliche Raum darf den Anschluss an technische Innovationen nicht verlieren. Deshalb ist die Verbreitung und Anwendung des Breitbandkabels im ländlichen Raum vor allem für moderne Dienstleister und Freiberufler mit entscheidend, zukunftsfähige Arbeitsplätze zu erhalten. Hier haben wir noch Nachholbedarf und hier sind auch die Telekommunikationsunternehmen mehr gefordert. Mit der Aufstockung des ELR um 10 Mio. durch Umschichtung aus dem KIF zeigt die Koalition, dass wir dieses Erfolgsprogramm nicht nur verbal, sondern auch fiskalisch ausbauen. Wir können zwar die Kürzungen der EU nicht ausgleichen, wir nutzen jedoch unseren Spielraum, die Umwelt- und Landschaftspflegeprogramme des Landes weiter zu entwickeln. Baden-Württemberg ist mit seinen Agrarumweltprogrammen bundesweit führend. Dies wird so bleiben. Wir wollen keinen Naturschutz mit einseitigen Insellösungen, sondern wir wollen eine flächendeckende, naturverträgliche Landbewirtschaftung. MEKA, AZL und SCHALVO sind Kernpunkte baden-württembergischer Landwirtschafts- und Naturschutzpolitik. Neue Betriebszweige und zusätzliche Einkommensperspektiven bietet auch der Energiemarkt. Nahrungsmittel und Energie, und nicht Nahrungsmittel oder Energie muss es heißen, so war auch der Tenor auf der DLG-Wintertagung im Januar in München. Biogas hat allerdings nur dann eine Zukunft, wenn neben der elektrischen Energie auch die thermische Energie Verwendung findet. Wer wie die Atomkraftwerke oder die fossilen Kraftwerke die Wärmeenergie nicht nutzt, ist energiepolitisch nicht viel besser als diese, lediglich CO2-mindernder. Hans Ilg Pressesprecher

FDP/DVP-Landtagsfraktion spricht sich für effiziente und bürgernahe Reformen aus – Der justizpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, hat sich in der Landtagsdebatte über den Etat des Justizministeriums dagegen ausgesprochen, die Zahl der Amtsgerichte von 108 auf 44 und die Landgerichte von 17 auf 12 zu reduzieren.

Wetzel warf den Grünen im Landtag vor, mit dieser Position die Bürgernähe der Justiz einzuschränken und den ländlichen Raum zu schwächen. Außerdem sei dieser Vorschlag aufgrund der längeren Fahrwege nicht gerade ökologisch. Wetzel sprach sich für effiziente und auch bürgernähe Reformen aus. Beispielsweise würde mit der landesweiten Übertragung der Gerichts- und Bewährungshilfe auf einen privaten Träger die fachliche Qualität der Arbeit nachhaltig gesichert und weiter optimiert. Langfristig könnte eine Effizienzrendite erwirtschaftet werden. Mit dem Neubau der Justizvollzugsanstalt Offenburg in der Form eines öffentlich-privaten Partnerschafts-Projekts werde es ebenfalls zu Kosteneinsparungen kommen. Der Justizvollzug bleibe eine hoheitliche Aufgabe. Doch einzelne Aufgabenbereiche ohne Zwangs- und Eingriffscharakter könnten genau so gut von privaten Trägern erfüllt werden. Wie der justizpolitische Sprecher weiter ausführte, „wollen wir auch das Projekt Schwitzen statt Sitzen voranbringen. Mit der Vermittlung gemeinnütziger Arbeit an Straffällige in diesem Projekt konnten im Jahr 2005 insgesamt 160000 Hafttage vermieden werden.“ Auch das bundesweit beachtete innovative Jugendstrafvollzugsprojekt konnte gesichert werden. Die Arbeit in den Einrichtungen Creglingen-Frauental mit dem Träger „Projekt Chance e.V. und Leonberg-Seehaus mit dem Träger „Prisma e.V. kann nach den Worten von Wetzel fortgesetzt werden. Die Anschubfinanzierung der Landesstiftung Baden-Württemberg laufe zum Ende dieses Jahres aus. Die bereitgestellten Haushaltsmittel sind zur Finanzierung von insgesamt 30 Plätzen erforderlich. Weiter sagte Wetzel: „Die Richter an den Sozialgerichten werden mit einer Flut von Klagen überhäuft. Schuld daran ist die Bundesgesetzgebung zu Hartz IV. Hingegen sind die Richterinnen und Richter an den Verwaltungsgerichten nicht mehr voll ausgelastet. Die Verfahren vor den Sozialgerichten dauern immer länger. Dies ist bedauerlich, da gerade die sozial Schwachen ganz besonders auf eine schnelle Entscheidung angewiesen sind. Neue Richterstellen sind angesichts der leeren Kassen unrealistisch. Ebenso der Wechsel von Richtern anderer Gerichtsbarkeiten an die Sozialgerichte. Durch die Zusammenlegung von Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit ist es möglich, flexibel auf den unterschiedlichen Arbeitsanfall zu reagieren und Richterinnen und Richter dort einzusetzen, wo ihre Arbeit am geringsten gebraucht wird.“ Hans Ilg Pressesprecher

Baden-Württemberg ist mit seiner Entwicklung Spitzenreiter unter Bundesländern – Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagte in der Landtagsdebatte über den Etat des Wirtschaftsministeriums: „Zielsetzung war, einerseits einen Beitrag zum zentralen und übergeordneten politi-schen Ziel dieser Legislaturperiode – der Nettonullverschuldung – zu leisten und andererseits weiter sicherzustellen, dass Baden-Württemberg in seiner wirtschaftlichen Entwicklung Spitzenreiter unter den Bundesländern bleibt.

Angesichts unserer wirtschaftlichen Spitzenposition kann niemand behaupten, dass die Wirtschaftspolitik in Baden-Württemberg ineffizient sei. Es ist uns bisher gelungen, mit vergleichsweise geringen Ressourcen in unserem Land die geringste Arbeitslosigkeit mit dem höchsten Wirtschaftswachstum zu verbinden. Die Zukunftsfrage lautet: Wie kann Baden-Württemberg auch weiter sicher, umweltfreundlich und preiswert mit Energie versorgt werden? Die unterbrochenen Öllieferungen aus Russland zeigen, dass wir die Energieversorgung in Deutschland zu-nächst weiterhin auf eine breitere Grundlage stellen müssen. Bei einem klugen Energiemix darf zudem auch nicht die weltweit führende deutsche Kerntechnologie abgewickelt werden. Ansonsten wird Deutschland bei der Energieversorgung zunehmend abhängiger und erpressbar. Ein aus der FDP Fraktion angeregter Bio-energiewettbewerb wird vom Wirtschaftsministerium erarbeitet. Ziel ist es, die Energiegewinnung aus allen nachwachsenden Rohstoffen voranzubringen und einen Wettbewerb der Ideen zu entfachen. Ein zweites Schwerpunktthema für uns ist die Ausbildungssituation im Land. Mit 44.253 neu eingetragenen Ausbildungsverhältnissen in einem IHK-Beruf verzeichnet Baden-Württemberg ein Plus von 5,5 Prozent (2005: 41 928). Die Industrie und Handelskammern im Land haben 8.768 neue Ausbildungsplätze eingeworben und 4.028 Unternehmen neu als Ausbilder gewonnen. Mit den Ausbildungsverbünden haben wir die Möglichkeit, Betriebe, die bisher nicht ausgebildet haben, vielleicht auch weil sie nicht die gesamte Palette der Ausbildungsmöglichkeiten hatten, noch zusätzlich zu gewinnen. Das Land Baden-Württemberg hat im letzten Jahr in vollem Umfang die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung gestellt und wird dies auch in diesem Jahr tun, damit es solche Ausbildungsverbünde geben kann. Ich wiederhole: in vollem Umfang! Seit zwei Jahren haben wir einen Ausbildungspakt. Dieser sieht vor, dass bei den Ausbildungsplätzen ein Plus von 3 800 und bei den Praktikumsplätzen ein Plus von 3200 erreicht werden soll. Diese Verpflichtung gilt sowohl für 2004 als auch für 2005 und 2006. Die Wirtschaft und nicht die Politik stellt Ausbildungsplätze zur Verfügung. Die Wirtschaft hat die Zahl der Ausbildungsplätze in den vergangenen Jahren mehr als verdoppelt. Und sie wird diese – das zeigen alle Zahlen jetzt schon – auch in diesem Jahr wiederum verdoppeln. Als zusätzliches Instrument, hat das Wirtschaftsministerium noch einmal 2 Millionen Euro als Sofortmaßnahme zur Verfügung gestellt, um ganz gezielt den mittelständischen Betrieben ein zusätzliches finanzielles Angebot zu machen, jedenfalls dann, wenn sie bereit sind, einen weiteren zusätzlichen Ausbildungsplatz anzubieten. Die Erfolge sprechen für sich. Mit 4,9 % sind wir auch im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit bundesweit spitze. Im Bereich der Wohnraumförderung gehen wir neue Wege. Das Förderprogramm wurde grundsätzlich neu ausgerichtet. So stehen nun Familien mehr im Fokus der Förderung, als dies vorher der Fall war. Mit einem Volumen von fast 50 Millionen Euro werden junge Familien gefördert. Die neue Einkommensgrenze von 4900 Euro im Monat richtet sich gezielt auch an die Mittelschicht. Auf der anderen Seite haben wir uns aber auch aus der Mietwohnraumförderung keineswegs zurückgezogen. Mit der L-Bank wurde ein ungedeckeltes Förderprogramm vereinbart. Das Programm finanziert entsprechend dem Leitbild „Kinderland Baden-Württemberg“ den Neubau von Mietwohnungen für Familien mit Kindern. Eine Bindung an bestimmte Einkommensgrenzen wird es nicht geben. Von zentraler Bedeutung für die landespolitische Gestaltungskraft unserer Wirtschaftspolitik ist das Programm zur Städtesanierung. Mit jährlich knapp 150 Millionen Euro an Haushaltsmitteln werden jährlich Gesamtinvestitionen von über einer Milliarde ausgelöst. Es gibt kein besseres Konjunkturprogramm. Darüber hinaus leistet dieses Programm einen hervorragenden Beitrag zur Rückführung des Flächenverbrauchs. Wer seine Immobilie saniert, der baut sie nicht neu. Die Dienstleistungswirtschaft hat in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich zur wirtschaftlichen Leistung und vor allem zur Beschäftigung in Baden-Württemberg beigetragen. Inzwischen entfallen auf den Dienstleistungssektor 62 Prozent der Wertschöpfung und 64 Prozent der Beschäftigung. Die Dienstleistungswirtschaft des Landes zählt inzwischen 3,4 Millionen Beschäftigte. Im Oktober 2007 startet die Messelandschaft Baden-Württembergs mit der Eröffnung der Neuen Messe auf den Fildern in ein neues Zeitalter. Für 2008 ist im neuen Messegelände bereits heute kaum noch ein Zeitfenster verfügbar. Zwei Drittel der für Stuttgart neuen Veranstaltungen entfallen auf die High-Tech Branche. Bereits heute lässt sich feststellen, die Investition hat sich gelohnt. Baden-Württemberg hat endlich wieder eine Messe mit internationaler Ausstrahlung. Das ist wichtig für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Wenn die Bundesregierung nun noch die Finanzmittel für den Ausbau der europäischen Hochgeschwindigkeitsstrecke Paris-Budapest zur Verfügung stellt, die ja auch an die neue Messe angebunden sein wird, wird Baden-Württemberg einen der attraktivsten Messestandorte Europas sein eigen nennen. Das ganze Land wird davon profitieren. Insgesamt müssen wir zukünftig die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Baden-Württemberg energisch vorantreiben. Der Tourismus ist und bleibt ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor für unser Land. Baden-Württemberg muss mit Kurorten in Osteuropa konkurrieren. Deshalb bleibt es auch bei der entsprechenden Förderung. Teile der Opposition verstehen ja nicht, dass sich die Kurorte nicht gleichmäßig über das Land verteilen. Das liegt an den regionalen Gegebenheiten. Zwischen den Geschlechtern kann man Quotenregelun-gen vielleicht einführen. Bei Kurorten wird das aber eher schwierig. Auch die Denkmalförderung stellt einen nicht zu unterschätzenden Standort- und Wirtschaftsfaktor für den Tourismus und die Unternehmensansiedlung dar. Daher begrüßt die FDP-Fraktion die Stärkung der Denkmalpflege im Haushaltsplan des Wirtschaftsministeriums. Nachdem in den letzten Jahren die Mittel für den Denkmalschutz kontinuierlich zurückgefahren wurden, wurde der Trend in diesem Doppelhaushalt gestoppt. Im Vergleich zu den letzten beiden Jahren stehen der staatlichen Denkmalpflege in den Jahren 2007 und 2008 rund 1,2 Millionen Euro mehr zur Verfügung. 2007 und 2008 ist daher von einem erhöhten Bewilligungsvolumen von rd. 13 bis 13, 5 Millionen Euro auszugehen.“ Hans Ilg Pressesprecher