Pressemitteilung

03.Februar 2022 - Frauen / Gesundheit / Recht und Verfassung / Soziales
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Trauschel: Streichung des §219a ist richtig und längst überfällig

Ärzte müssen öffentlich, sachlich und seriös über Schwangerschaftsabbrüche informieren können.


Im Rahmen der aktuellen Debatte im Landtag Baden-Württemberg zum Thema „Strukturelle Benachteiligung von Frauen überwinden – Streichung von §219a StGB und die Umsetzung im Land“ sagt Alena Trauschel, FDP/DVP-Fraktionssprecherin für Frauen:

 

“Straffrei über Schwangerschaftsabbrüche informieren zu können, ist für Liberale seit Jahren ein wichtiges Anliegen. Der FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann wird dieses Vorhaben daher als ersten Gesetzesentwurf der neuen Ampel-Regierung umsetzen. Ich freue mich, dass in der Koalition im Bund über die Streichung des §219a Einigkeit herrscht.

 

Ich finde es daher zumindest etwas merkwürdig, wenn die SPD nun versucht, den Gesetzesentwurf eines FDP-Justizministers als ihren Erfolg darzustellen. Besonders deshalb, weil die Sozialdemokraten in den letzten acht Jahren das Bundesjustizministerium besetzt haben und in dieser Zeit von ihr keine Abstimmung im Bundestag eingefordert wurde, in der die Abgeordneten auf ihr freies Mandat bestehen.

 

Seit Jahren finden vor vielen Beratungsstellen Demonstrationen und ‚Mahnwachen‘ von so genannten Abtreibungsgegnern statt. Hier werden ganz akut ratsuchende Frauen verängstigt – und das vor den Augen des Innenministeriums Baden-Württemberg, das sich dank seiner konservativen Hausspitze vor einem Einschreiten wegduckt.

 

Durch die bisherige Gesetzeslage ist die sachliche Information über einen Schwangerschaftsabbruch strafbar, während der Schwangerschaftsabbruch selbst nicht unter Strafe steht. Dieses Paradoxon muss aufgelöst werden, es muss Ärztinnen und Ärzten als Experten möglich sein, über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich sachlich und seriös zu informieren und darauf hinzuweisen, dass sie selbige auch durchführen.”