Archiv für das Monat: Oktober, 2025

Fix statt Fax


Die Verwaltung von BW


ins 21. Jahrhundert bringen

Baden-Württemberg braucht eine moderne und agile Verwaltung. Wir sind überzeugt, dass es angesichts der massiven Herausforderungen unserer Zeit nicht nur eine Modernisierung braucht. Wir brauchen einen radikalen Neuanfang. Wir müssen den Wirtschafts- und Lebensstandort Baden-Württemberg wieder nach vorne bringen.

Warum?

Der Abbau von Regelungen und Vorschriften ist eines der drängendsten Themen. Doch auch die derzeitige Geschwindigkeit und Funktionsweise von Verwaltungsvorgängen lähmt die Dynamik in unserem Land.

Funktioniert die Verwaltung nicht, bremst das nicht nur das Vorankommen von Wirtschaft und Gesellschaft aus, sondern es leidet das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates und damit in unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Gleichzeitig geht durch die Pensionierungswelle in den nächsten zehn Jahren jeder fünfte Beschäftigte in der Verwaltung des Landes verloren. Bereits jetzt können viele Stellen nicht besetzt werden, weil es an qualifizierten Bewerbern mangelt oder die Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst nicht mit denen in der freien Wirtschaft mithalten können.

Wir wollen mit einer Verwaltungsreform die Leistungsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Verwaltung sicherstellen, Personal entlasten und verwaltungsinterne Prozesse beschleunigen.

Hintergrund

Die Reduzierung der Stellenanzahl ergibt sich über die natürliche Fluktuation und reguläre Pensionierungen. Das Durchschnittsalter in der öffentlichen Verwaltung ist so hoch, dass dem Land bis 2035 rund ein Fünftel der Beschäftigten durch Übertritte in den Ruhestand verloren geht, das dann nicht ersetzt werden muss. Wir werden niemanden vorzeitig entlassen.

Zudem sind fünf Ebenen der Verwaltung zwei zu viel. Wir wollen die rein für planerische Zwecke genutzten Regionalverbände abschaffen. Mit 35 Land- und neun Stadtkreisen, die viele untere Behörden des Landes beherbergen, geht Geschwindigkeit und Kompetenz verloren. Darum wollen wir 12+1 Großkreise schaffen, in denen die 44 Land- und Stadtkreise aufgehen.

Diese Verwaltungsreform könnte das Projekt einer schwarz-rot-gelben Deutschlandkoalition für zwei Legislaturperioden sein. Unsere Maßnahmen beinhalten unter anderem:

Die Auflösung der Regionalverbände bis 2027:

  • Wir lösen die Regionalverbände bis zum Jahr 2027 auf

    Ihre Planungsaufgaben für die Entwicklungsplanung und Rohstoffsicherung übergeben wir an die Landkreise.

  • Weitere Aufgaben der Regionalverbände entfallen ersatzlos

Die Schaffung von 12+1 Regionalkreisen und Auflösung der bisherigen 35 Landkreise sowie 9 Stadtkreise:

  • Wir schaffen bis 2031 die Struktur für 13 Regionalkreise, die aus den bisherigen insgesamt 44 Stadt- und Landkreisen gebildet werden

    Als Gebietsaufteilung bietet sich eine Orientierung an den Gebieten der bisherigen 12 Regionalverbände an, wobei die Landeshauptstadt Stuttgart aufgrund ihrer Größe als eigenständige kreisfreie Stadt erhalten bleiben kann.

  • Als Hauptsitz eines Regionalkreises dient ein zentral gelegenes Ober- oder Mittelzentrum. Außenstellen als Behördenstandorte sind möglich

    Damit bündeln wir Ressourcen, bauen Doppelstrukturen ab und stärken die kommunale Selbstverwaltung.

  • Die bisherigen Aufgaben der Unteren Landesbehörden verbleiben bei den neuen Regionalkreisen

    Die Behörden bilden sich aus Zusammenschlüssen der bisherigen Unteren Behörden in den Landkreisen.

  • Bürgernahe Dienste, wie die KFZ-Zulassungsstellen oder die Führerscheinstelle sind schon heute digital verfügbar und können zentral digital angeboten werden

    Sie können daher bei den Regionalkreisen entfallen. Kommunen können in ihren Bürgerbüros bei
    Bedarf Hilfe bei der digitalen Antragstellung leisten.

  • Die Landräte der Regionalkreise sollen künftig direkt vom Volk im jeweiligen Regionalkreis gewählt werden

    Direkt gewählte Politiker straffen die Verwaltung: So gibt es mehr demokratische Kontrolle über die Verwaltung und einen höheren Druck einer pragmatischen Führung der Verwaltung. Als Kontrollgremium werden Regionalkreisräte gewählt.

Die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung:

  • Kommunen erhalten mehr Eigenverantwortung und autonome Gestaltungskraft

  • Gemeinderäte erhalten mehr Entscheidungskompetenzen

    z.B. im Denkmalschutz, bei der Planung von Wohn- und Gewerbegebieten und von Verkehrsinfrastruktur.

  • Aufsichts-, Kontroll- und Prüfaufgaben reduzieren wir auf ein Mindestmaß und übertragen diese den Regionalkreisen oder dem zuständigen Ministerium

  • Kommunen werden von personalintensiven Aufgaben entlastet

    z.B. dem Vorhalten von Ausländerbehörden, indem diese Aufgaben an die Regionalkreise übertragen werden. Die Anerkennung von Bildungsabschlüssen und grundlegende Prüfungen werden auf Landesebene vorgenommen, um Kompetenz zu bündeln und Entscheidungsfindungen zu beschleunigen.

Die Abschaffung der Regierungspräsidien ab 2031:

  • Wir schaffen bis zum Jahr 2031 die Grundlage für eine vereinfachte, dreistufige Verwaltungsorganisation mit weniger Sonderbehörden

    Dazu lösen wir nach Einrichtung der Regionalkreise die vierte Verwaltungsebene auf und schaffen die Regierungspräsidien ab.

  • Die Entscheidungsfindung findet vor allem in den Kommunen und Regionalkreisen statt

    Durch eine Auflösung der Regierungspräsidien werden die Landesministerien zur finalen und einzigen Aufsichts- und Widerspruchsinstanz. Zusätzliche Kontroll- und Aufsichtsstellen reduzieren wir auf ein Mindestmaß.

  • Die aktuell an den Regierungspräsidien bestehenden Stabstellen zum Beispiel für den Klimaschutz werden aufgelöst

  • Die Rechts- und Verwaltungsreferate aufgelöster Einheiten werden gestrichen

  • Die Landesbauordnung schaffen wir perspektivisch ab

    Dadurch erhöhen wir den Entscheidungsspielraum der Kommunen.

  • Den ÖPNV machen wir zur Landessache

    Indem wir die Verkehrsverbünde zusammenlegen und die Kreiszuständigkeiten beenden.

  • Aufgaben des Straßenbaus sowie der Verkehrsinfrastruktur aus den Regierungspräsidien zentralisieren wir auf Landesebene

Begleitende Digitalisierungsmaßnahmen und Mentalitätswechsel:

  • Wir machen bis zum Jahr 2036 jede fünfte Stelle in der Verwaltung durch digitale Prozesse und intelligente Automatisierung entbehrlich

  • Wir richten eine Digitalisierungs-Task-Force der Landesregierung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ein

    Diese analysiert und beseitigt Hemmnisse der schnellen Umsetzung der Digitalisierung von Land und Kommunen.

  • Wir werden ein Verbot von Mehrfachdatenabfragen einführen

    Damit sorgen wir für eine konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips und schaffen die Grundlage für erfolgreichen Bürokratieabbau.

  • Wir wandeln die meisten Genehmigungsvorbehalte in Anzeigepflichten um, setzen auf Genehmigungsfiktionen

    So reduzieren wir den Verwaltungsaufwand bei Regionalkreisen und Kommunen.

  • Die zentrale Datenhaltung liegt beim Land, der Zugriff für die Kommunen erfolgt online

    Diese rufen dann bereits vorhandene Daten automatisiert aus den Registern und Datenbeständen ab und können sie für die jeweilige Verwaltungsleistung nutzen.

Wenn es gelingt, diese und weitere Forderungen unserer Verwaltungsreform umzusetzen, wird die Verwaltung in Baden-Württemberg künftig digital und bürgernah sein.


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender


„Eine solche Reform, wenn man Aufgaben konsequent strafft, zum Teil abbaut und digitalisiert, kann zu einer deutlich schlankeren Verwaltung führen sowie dem Abbau unnötiger Bürokratie.“



Abgeordnete


Mitarbeiter

Isabell Hegyi

Parlamentarische Beraterin für Ländlichen Raum, Ernährung, Verbraucherschutz und Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9136

Positionspapier


Liberale Handwerkspolitik für Baden-Württemberg

Das Handwerk steht im Zentrum Baden-Württembergs. Mit seinen rund 140.000 Betrieben und etwa 800.000 Beschäftigten erwirtschaftet es einen Jahresumsatz von rund 120 Milliarden Euro. Damit ist es ein enormer wirtschaftlicher Faktor. Handwerkspolitik ist damit Wirtschaftspolitik – und umgekehrt, Wirtschaftspolitik ist Handwerkspolitik.

Für uns ist das ein Grund, uns systematisch mit dem Handwerk in Baden-Württemberg zu beschäftigen und eine übergreifende Handwerkspolitik zu entwickeln.

Dazu haben wir in drei thematischen Bereichen jeweils fünf Forderungen bzw. Maßnahmen identifiziert.

Im Bereich „Berufliche Bildung sowie Arbeits- und Fachkräfte“ sind dies:

  • Berufliche Bildung mehr wertschätzen

  • Meister- und Meistergründungsprämie stärken

  • Werbung für Handwerksberufe und Unternehmertum verbessern

  • Fachkräftezuwanderung vorantreiben

  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern

Beim Thema „Investitionen der öffentlichen Hand“ schlagen wir vor:

  • Öffentliche Auftragsvergabe vereinfachen

  • Landestariftreuegesetz abschaffen

  • Vorrang der Privatwirtschaft sicherstellen

  • Preisgleitklauseln bei öffentlichen Aufträgen anwenden

  • Zahlungsmoral der öffentlichen Hand verbessern

Und im Bereich „Infrastrukturen für das Handwerk“ wollen wir umsetzen:

  • Neuausweisung von Gewerbeflächen ermöglichen

  • Berufsschulen und Berufsbildungsstätten modern halten

  • Wohnraum für Auszubildende fördern

  • Bauen erleichtern und ankurbeln

  • Investitionen in die Infrastruktur vorantreiben

Wenn es gelingt, diese 15 Forderungen umzusetzen, ist ein wesentlicher Baustein einer liberalen Handwerkspolitik für Baden-Württemberg realisiert.

Wenn in Ergänzung dazu weitere Reformmaßnahmen – beispielsweise im Bereich Bildung, Verkehr oder auch Energie – umgesetzt werden und bürokratische Hürden konsequent abgebaut werden, kann Baden-Württemberg angetrieben durch das Handwerk wieder zu wirtschaftlicher Blüte geführt werden.


Unsere aktuelle wirtschaftliche Lage ist ernst, umso mehr gilt es, das Handwerk und damit das Zentrum unserer Wirtschaft zu stützen. Eine „Liberale Handwerkspolitik für Baden-Württemberg“ ist ein erster Schritt dazu.



Unsere Positionen als Download

Zeitgemäßer Umgang mit dem Waschbären

Der Waschbär – ein Problembär?

Waschbären sehen aus wie putzige, harmlose Kleinbären. Viele Menschen nehmen sie deshalb als charmante Stadtbewohner oder gar als schützenswert wahr. Doch leider trügt der Schein.

Tatsächlich sind sie invasive Räuber (Neozoen), die sich in den vergangenen Jahren massiv im Land verbreitet haben. Sie bedrohen heimische Arten, richten enorme Schäden an Gebäuden, in Gärten oder in der Landwirtschaft an und stellen zudem ein Risiko für die Übertragung von Krankheiten und Parasiten dar.

Wir können den Waschbären daher nicht als Bereicherung für die heimische Natur und Artenvielfalt ansehen. Die öffentliche Wahrnehmung des Waschbären als charismatisches Wildtier wird den regionalen ökologischen Beeinträchtigungen dieser invasiven Art nicht gerecht. Dies kritisieren auch Wissenschaftler.

Man sollte davon ausgehen, dass der Landesregierung die Problematik bewusst ist, doch das Gegenteil ist der Fall:

Geht es um den Waschbären, ordnet sie den Natur- und Artenschutz, dem Wunsch nach einer sympathischen Tierwelt unter. Die Folgen sind bereits heute sichtbar und gravierend, vor allem für bereits bedrohte heimische Arten wie den bodenbrütenden Kiebitz, Amphibien oder den Schwarzstorch.

Deshalb fordern wir folgende Maßnahmen:

  • Ein landesweites Monitoring des Waschbären, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen, damit schnell Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung ergriffen werden können

  • Den Einfluss des Waschbären auf lokale Populationen heimischer Arten zu untersuchen

  • Eine effektive Populationskontrolle in Bereichen, in denen der Waschbär eine erhebliche Gefährdung und möglicherweise sogar das Aussterben heimischer Arten verursachen kann

  • Effektive, lösungsorientierte und unbürokratische Maßnahmen im Rahmen einer praxisgerechten Anpassung der aktuellen Jagdgesetzgebung

  • Die Bejagung des Waschbären ohne Schonzeiten

  • Die Bereitstellung von Landesmitteln (z. B. im Rahmen eines Prämienmodells oder einer gezielten Förderung wie im Rahmen einer Fallenförderung, Unterstützung für die Verwertung etc.) für die Jägerschaft

  • Eine sachliche und fundierte Bewertung der durch Waschbären verursachten wirtschaftlichen Schäden im Land

  • Die Bereitstellung von Landesmitteln zum Ausgleich von durch Waschbären verursachten wirtschaftlichen Schäden sowie zum Einsatz von Stadtjägern in Bezug auf den Waschbären

  • Eine faktenbasierte Aufklärung zum Waschbären und transparente Kommunikation, wenn es um den Natur- und Artenschutz geht

Unsere ausführlichen Positionen zum Download finden Sie hier:

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