Archiv für das Jahr: 2025

Homöopathie und zur Rolle


komplementärer Heilverfahren

Die FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg setzt sich für Vielfalt und Selbstbestimmung im Gesundheitswesen ein. Wir wollen, dass Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg auch künftig frei entscheiden können, welche Therapiewege sie für sich als hilfreich erleben.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Wir verteidigen Patientensouveränität und Therapiefreiheit

    Homöopathie bleibt Teil einer pluralen Versorgung.

  • Wir sehen keinen Handlungsbedarf für ein Erstattungsverbot.

    Das finanzielle Volumen ist gering, die Entscheidungshoheit der Kassen bewährt.

  • Wir erkennen Baden-Württemberg als Kernland der Komplementärmedizin an - mit traditionsreichen Herstellern.

  • Wir stehen an der Seite qualifizierter Heilpraktiker und homöopathisch tätiger Ärztinnen/Ärzte mit klaren Sicherheits- und Qualitätsstandards.

  • Wir fördern Forschung und Evidenzgewinn in der komplementären und integrativen Medizin.

  • Wir lehnen ideologische oder symbolische Abwertungen ab.

    Gesundheitspolitik muss den Menschen dienen, nicht einer Symbolpolitik.

Wir brauchen ein Gesundheitswesen, das wissenschaftlich ambitioniert, innovativ, wirtschaftlich stark und zugleich freiheitlich-plural bleibt.



Abgeordnete

Jochen Haußmann

Wahlkreis Schorndorf
Themen:Gesundheit

Mitarbeiter

Markus Flandi

Stv. Geschäftsführer & Parlamentarischer Berater für Verkehr und Gesundheit
Tel.: +49 711 2063-9021

Wir brauchen weniger und mehr Europa:


Ein Neustart

EU unter Druck:

Die Europäische Union (EU) steht unter großem Druck – politisch, wirtschaftlich und institutionell. Im Jahr 2007 wurde mit dem Vertrag von Lissabon das letzte große Reformwerk der Europäischen Union unterzeichnet. Seitdem ist der Anteil der EU am Welt-Bruttoinlandsprodukt von knapp 31 % im Jahr 2007 auf 16,9 % im Jahr 2024 gefallen. Gleichzeitig mit dieser Nahezu-Halbierung wirtschaftlichen Gewichts fand in fast allen größeren Mitgliedsländern der EU mindestens eine Verdopplung der Stimmenanteile rechtsextremer und/oder europafeindlicher Parteien statt.

Unsere Sorge ist:

Die Europäische Union – das größte Friedensprojekt der Menschheitsgeschichte – steht vor dem Aus, wenn wir nicht dort wo es notwendig ist, mehr Europa wagen, die EU stärker und resilienter machen und dort, wo es nicht notwendig oder sogar hinderlich ist, die Kettensäge anlegen.


Nur so lässt sich die EU und ihre Grundidee wieder mit Leben füllen, statt sie der Abschaffung durch Relevanzverlust und Extremisten preiszugeben.


Dazu haben wir in zwei thematischen Bereichen jeweils verschiedene Forderungen bzw. Maßnahmen identifiziert.

Bürokratie:

Niemand Seriöses bestreitet die Sinnhaftigkeit der Abkehr von fossilen Energieträgern oder die Wichtigkeit des Erhalts intakter Lebensgrundlagen. Aus dem Blick geraten sind aber insbesondere der Von-der-Leyen-Kommission die Maßstäbe für Verhältnismäßigkeit, die Negativwirkungen für die Wirtschaft sowie die Mitnahme der Bevölkerung. Die österreichische Wirtschaftskammer hat zum Jahresbeginn 2019 rund 12.900 EU-Rechtsakte gezählt, zum Jahresende 2024 dann 25.964. Diese Entwicklung zeigt, dass der Regulierungsaufbau seit 2019 aus dem Ruder gelaufen ist. Hier muss am Vehementesten eingegriffen werden.

Daher fordern wir auf dem Sondergipfel zur Wettbewerbsfähigkeit Europas 2026 auf:

  • dass die Regierungschefs der Kommission mitteilen, dass weder das Tempo, noch die Ambition der Kommission hinsichtlich des Bürokratieabbaus und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ausreichend sind.

  • die nationalen Regierungen deshalb zunächst die vollständige Aussetzung nicht gesundheits- oder sicherheitsrelevanter Berichtspflichten, die auf Europarecht beruhen, in den Nationalstaaten anweisen werden, bis die Kommission weitreichende Entlastungen sowie komplette Streichungen vorschlägt.

Weitere Ziele des Gipfels sind:

  • eine Übereinkunft mit größtmöglicher qualifizierter Mehrheit zu erreichen, die der Kommission mitteilt, dass es künftig im Rat nur dann eine Mehrheit für jedweden Rechtsakt gibt, wenn daran die ersatzlose Streichung zweier anderer Rechtsakte gekoppelt ist.

  • alle regulatorisch einschränkenden und nicht technologieoffenen Maßnahmen des Green Deals zurückzunehmen, so dass der Emissionshandel zum zentralen Instrument der Treibhausgasreduktion wird.

  • die Verabredung eines klaren Fahrplans für eine grundlegende EU-Reform, der die akuten wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Herausforderungen endlich in den Mittelpunkt stellt.

Beim Thema Bürokratie muss die EU wieder auf null gesetzt werden und neu anfangen.

In diesem Sinne bedarf es eines neuen Vertrags von Lissabon. Um diesen zu erzwingen, müssen die Nationalstaaten im Komitologieverfahren einstweilen alle neuen Kommissionsverordnungen blockieren und bestehende im Wege einer „demokratischen Notwehr“ national nicht mehr ausführen bzw. kontrollieren.

Nach einem neu zu verhandelnden Vertrag von Lissabon dürfen folgende Regularien auf keinen Fall mehr gelten:

  • Technologieverbote im Verkehrssektor wie CO2 - Flottengrenzwerte und das daraus folgende faktische Verbrennerverbot ab 2035

    (Verordnung (EU) 2019/631 + 2023/851 / Verordnung (EU) 2019/1242 + 2024/1610)

  • praxisferne EU-Lieferketten-Sorgfaltspflichten

    mit unverhältnismäßiger Haftungs- und Dokumentationslast für Unternehmen (CSDDD: Richtlinie (EU) 2024/1760)

  • mittelstandsfeindliche Nachhaltigkeitsberichtersattungspflichten

    (CSRD/ESRS: Richtlinie (EU) 2022/2464; Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772)

  • bürokratische Vorgaben im Zuge des Green Deals (Mittelung COM (2019) 640 final)

    etwa praxisferne Renovierungsquoten nach der EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275), die Energieeffizienz-Richtlinie
    (Richtlinie (EU) 2023/1791), die Taxonomie-Verordnung
    (Verordnung (EU) 2020/852)

  • grundrechtsgefährdende Zensurmechanismen wie Uploadfilter

    (Richtlinie (EU) 2019/790 – DSM-Richtlinie)

  • die Entwaldungsverordnung

    überfordert Handwerksbetriebe mit Nummernketten- und Nachweisbürokratie

  • EU-Renaturierungsgesetz

    überfordert Land- und Forstwirtschaft durch Eingriffe in Nutzung und Eigentum

  • marktwirtschaftsfeindliche Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1184

    machen Wasserstofferzeugung unwirtschaftlich

  • realitätsferne Mehrwegquoten der EU-Verpackungsverordnung

    belasten Unternehmen und stören Lieferketten

  • strangulierende Vorgaben für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten

    erschweren Innovationen und verschlechtern Produktverfügbarkeit

Zudem lehnen wir ab:

  • Planungen für Chatkontrollen als Einstieg in anlasslose digitale Massenüberwachung

  • Überlegungen der Kommission zur Schaffung eines europäischen Geheimdienstes

Resilienz und Freihandel:

Wir müssen einerseits die sich verstärkenden Angriffe und Attacken in einer auf Stärke ausgerichteten multipolaren Weltordnung besser abwehren zu können, andererseits wirtschaftliche und politische Stabilität erhalten und wiederherzustellen, um auch bei der Bevölkerung wieder mehr Akzeptanz zu erhalten.

Deshalb brauchen wir in Europa mehr Wehrhaftigkeit, Resilienz, Markt, Handel und außenpolitische Agilität. Daher fordern wir:

  • eine bessere Verzahnung der Verzahnung der Verteidigungs-Fähigkeiten der Mitgliedsstaaten

    zur Reduktion von Ineffizienzen

  • den Aufbau einer europäischen Armee

  • die Aufhebung des Einstimmigkeitsprinzips

    zu Gunsten von Mehrheitsentscheidungen in der GASP, um agiler zu werden und Erpressungsmöglichkeiten zu tilgen.

  • die rasche Vollendung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)

    insbesondere des Aufbaus der Mechanismen und Asylzentren an den Außengrenzen

  • den Aufbau einer Weltfreihandelszone der liberalen Demokratien

    beginnend mit dem Abschluss des Mercosur-Abkommens und der größtmöglichen Einbindung Kanadas sowie Gespräche mit der weltgrößten Freihandelszone RCEP zum Abbau von Handelshemmnissen

  • den verstärkten Aufbau EU-eigener sicherheits- und versorgungsrelevanter Systeme

    insbesondere in den Bereichen kritischer Infrastruktur sowie dort, wo erhebliche Schäden bei der Unterbrechung von Lieferketten entstehen können (Energie, kritische Rohstoffe, (Cyber-)Sicherheit)

  • die größtmögliche Finalisierung des Binnenmarkts

    insbesondere im Energiesektor

  • den Ausbau von Partnerschaften mit Nordafrika

    insbesondere in den Bereichen Energie und Migration

Auch für die Themen Resilienz und Freihandel braucht es im Sinne des Vertrags von Lissabon einen Neuanfang.


Sollten die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten nicht die Kraft zu einem derartigen vertraglichen Neuanfang finden, so ist die unausweichliche Alternative, dass sukzessive in immer mehr Mitgliedsstaaten europafeindliche Populisten an die Macht gewählt werden.



Mit deren gezielter Fokussierung auf die negativen Auswüchse des Bürokratiewahns aus Brüssel würden sie die europäische Idee und damit das größte Friedensprojekt der Menschheitsgeschichte zertrümmern.



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Abgeordnete

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Wahlkreis Pforzheim/Enzkreis

Fix statt Fax


Die Verwaltung von BW


ins 21. Jahrhundert bringen

Baden-Württemberg braucht eine moderne und agile Verwaltung. Wir sind überzeugt, dass es angesichts der massiven Herausforderungen unserer Zeit nicht nur eine Modernisierung braucht. Wir brauchen einen radikalen Neuanfang. Wir müssen den Wirtschafts- und Lebensstandort Baden-Württemberg wieder nach vorne bringen.

Warum?

Der Abbau von Regelungen und Vorschriften ist eines der drängendsten Themen. Doch auch die derzeitige Geschwindigkeit und Funktionsweise von Verwaltungsvorgängen lähmt die Dynamik in unserem Land.

Funktioniert die Verwaltung nicht, bremst das nicht nur das Vorankommen von Wirtschaft und Gesellschaft aus, sondern es leidet das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates und damit in unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Gleichzeitig geht durch die Pensionierungswelle in den nächsten zehn Jahren jeder fünfte Beschäftigte in der Verwaltung des Landes verloren. Bereits jetzt können viele Stellen nicht besetzt werden, weil es an qualifizierten Bewerbern mangelt oder die Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst nicht mit denen in der freien Wirtschaft mithalten können.

Wir wollen mit einer Verwaltungsreform die Leistungsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Verwaltung sicherstellen, Personal entlasten und verwaltungsinterne Prozesse beschleunigen.

Hintergrund

Die Reduzierung der Stellenanzahl ergibt sich über die natürliche Fluktuation und reguläre Pensionierungen. Das Durchschnittsalter in der öffentlichen Verwaltung ist so hoch, dass dem Land bis 2035 rund ein Fünftel der Beschäftigten durch Übertritte in den Ruhestand verloren geht, das dann nicht ersetzt werden muss. Wir werden niemanden vorzeitig entlassen.

Zudem sind fünf Ebenen der Verwaltung zwei zu viel. Wir wollen die rein für planerische Zwecke genutzten Regionalverbände abschaffen. Mit 35 Land- und neun Stadtkreisen, die viele untere Behörden des Landes beherbergen, geht Geschwindigkeit und Kompetenz verloren. Darum wollen wir 12+1 Großkreise schaffen, in denen die 44 Land- und Stadtkreise aufgehen.

Diese Verwaltungsreform könnte das Projekt einer schwarz-rot-gelben Deutschlandkoalition für zwei Legislaturperioden sein. Unsere Maßnahmen beinhalten unter anderem:

Die Auflösung der Regionalverbände bis 2027:

  • Wir lösen die Regionalverbände bis zum Jahr 2027 auf

    Ihre Planungsaufgaben für die Entwicklungsplanung und Rohstoffsicherung übergeben wir an die Landkreise.

  • Weitere Aufgaben der Regionalverbände entfallen ersatzlos

Die Schaffung von 12+1 Regionalkreisen und Auflösung der bisherigen 35 Landkreise sowie 9 Stadtkreise:

  • Wir schaffen bis 2031 die Struktur für 13 Regionalkreise, die aus den bisherigen insgesamt 44 Stadt- und Landkreisen gebildet werden

    Als Gebietsaufteilung bietet sich eine Orientierung an den Gebieten der bisherigen 12 Regionalverbände an, wobei die Landeshauptstadt Stuttgart aufgrund ihrer Größe als eigenständige kreisfreie Stadt erhalten bleiben kann.

  • Als Hauptsitz eines Regionalkreises dient ein zentral gelegenes Ober- oder Mittelzentrum. Außenstellen als Behördenstandorte sind möglich

    Damit bündeln wir Ressourcen, bauen Doppelstrukturen ab und stärken die kommunale Selbstverwaltung.

  • Die bisherigen Aufgaben der Unteren Landesbehörden verbleiben bei den neuen Regionalkreisen

    Die Behörden bilden sich aus Zusammenschlüssen der bisherigen Unteren Behörden in den Landkreisen.

  • Bürgernahe Dienste, wie die KFZ-Zulassungsstellen oder die Führerscheinstelle sind schon heute digital verfügbar und können zentral digital angeboten werden

    Sie können daher bei den Regionalkreisen entfallen. Kommunen können in ihren Bürgerbüros bei
    Bedarf Hilfe bei der digitalen Antragstellung leisten.

  • Die Landräte der Regionalkreise sollen künftig direkt vom Volk im jeweiligen Regionalkreis gewählt werden

    Direkt gewählte Politiker straffen die Verwaltung: So gibt es mehr demokratische Kontrolle über die Verwaltung und einen höheren Druck einer pragmatischen Führung der Verwaltung. Als Kontrollgremium werden Regionalkreisräte gewählt.

Die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung:

  • Kommunen erhalten mehr Eigenverantwortung und autonome Gestaltungskraft

  • Gemeinderäte erhalten mehr Entscheidungskompetenzen

    z.B. im Denkmalschutz, bei der Planung von Wohn- und Gewerbegebieten und von Verkehrsinfrastruktur.

  • Aufsichts-, Kontroll- und Prüfaufgaben reduzieren wir auf ein Mindestmaß und übertragen diese den Regionalkreisen oder dem zuständigen Ministerium

  • Kommunen werden von personalintensiven Aufgaben entlastet

    z.B. dem Vorhalten von Ausländerbehörden, indem diese Aufgaben an die Regionalkreise übertragen werden. Die Anerkennung von Bildungsabschlüssen und grundlegende Prüfungen werden auf Landesebene vorgenommen, um Kompetenz zu bündeln und Entscheidungsfindungen zu beschleunigen.

Die Abschaffung der Regierungspräsidien ab 2031:

  • Wir schaffen bis zum Jahr 2031 die Grundlage für eine vereinfachte, dreistufige Verwaltungsorganisation mit weniger Sonderbehörden

    Dazu lösen wir nach Einrichtung der Regionalkreise die vierte Verwaltungsebene auf und schaffen die Regierungspräsidien ab.

  • Die Entscheidungsfindung findet vor allem in den Kommunen und Regionalkreisen statt

    Durch eine Auflösung der Regierungspräsidien werden die Landesministerien zur finalen und einzigen Aufsichts- und Widerspruchsinstanz. Zusätzliche Kontroll- und Aufsichtsstellen reduzieren wir auf ein Mindestmaß.

  • Die aktuell an den Regierungspräsidien bestehenden Stabstellen zum Beispiel für den Klimaschutz werden aufgelöst

  • Die Rechts- und Verwaltungsreferate aufgelöster Einheiten werden gestrichen

  • Die Landesbauordnung schaffen wir perspektivisch ab

    Dadurch erhöhen wir den Entscheidungsspielraum der Kommunen.

  • Den ÖPNV machen wir zur Landessache

    Indem wir die Verkehrsverbünde zusammenlegen und die Kreiszuständigkeiten beenden.

  • Aufgaben des Straßenbaus sowie der Verkehrsinfrastruktur aus den Regierungspräsidien zentralisieren wir auf Landesebene

Begleitende Digitalisierungsmaßnahmen und Mentalitätswechsel:

  • Wir machen bis zum Jahr 2036 jede fünfte Stelle in der Verwaltung durch digitale Prozesse und intelligente Automatisierung entbehrlich

  • Wir richten eine Digitalisierungs-Task-Force der Landesregierung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ein

    Diese analysiert und beseitigt Hemmnisse der schnellen Umsetzung der Digitalisierung von Land und Kommunen.

  • Wir werden ein Verbot von Mehrfachdatenabfragen einführen

    Damit sorgen wir für eine konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips und schaffen die Grundlage für erfolgreichen Bürokratieabbau.

  • Wir wandeln die meisten Genehmigungsvorbehalte in Anzeigepflichten um, setzen auf Genehmigungsfiktionen

    So reduzieren wir den Verwaltungsaufwand bei Regionalkreisen und Kommunen.

  • Die zentrale Datenhaltung liegt beim Land, der Zugriff für die Kommunen erfolgt online

    Diese rufen dann bereits vorhandene Daten automatisiert aus den Registern und Datenbeständen ab und können sie für die jeweilige Verwaltungsleistung nutzen.

Wenn es gelingt, diese und weitere Forderungen unserer Verwaltungsreform umzusetzen, wird die Verwaltung in Baden-Württemberg künftig digital und bürgernah sein.


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender


„Eine solche Reform, wenn man Aufgaben konsequent strafft, zum Teil abbaut und digitalisiert, kann zu einer deutlich schlankeren Verwaltung führen sowie dem Abbau unnötiger Bürokratie.“



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Abgeordnete


Mitarbeiter

Isabell Hegyi

Parlamentarische Beraterin für Ländlichen Raum, Ernährung, Verbraucherschutz und Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9136

Positionspapier


Liberale Handwerkspolitik für Baden-Württemberg

Das Handwerk steht im Zentrum Baden-Württembergs. Mit seinen rund 140.000 Betrieben und etwa 800.000 Beschäftigten erwirtschaftet es einen Jahresumsatz von rund 120 Milliarden Euro. Damit ist es ein enormer wirtschaftlicher Faktor. Handwerkspolitik ist damit Wirtschaftspolitik – und umgekehrt, Wirtschaftspolitik ist Handwerkspolitik.

Für uns ist das ein Grund, uns systematisch mit dem Handwerk in Baden-Württemberg zu beschäftigen und eine übergreifende Handwerkspolitik zu entwickeln.

Dazu haben wir in drei thematischen Bereichen jeweils fünf Forderungen bzw. Maßnahmen identifiziert.

Im Bereich „Berufliche Bildung sowie Arbeits- und Fachkräfte“ sind dies:

  • Berufliche Bildung mehr wertschätzen

  • Meister- und Meistergründungsprämie stärken

  • Werbung für Handwerksberufe und Unternehmertum verbessern

  • Fachkräftezuwanderung vorantreiben

  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern

Beim Thema „Investitionen der öffentlichen Hand“ schlagen wir vor:

  • Öffentliche Auftragsvergabe vereinfachen

  • Landestariftreuegesetz abschaffen

  • Vorrang der Privatwirtschaft sicherstellen

  • Preisgleitklauseln bei öffentlichen Aufträgen anwenden

  • Zahlungsmoral der öffentlichen Hand verbessern

Und im Bereich „Infrastrukturen für das Handwerk“ wollen wir umsetzen:

  • Neuausweisung von Gewerbeflächen ermöglichen

  • Berufsschulen und Berufsbildungsstätten modern halten

  • Wohnraum für Auszubildende fördern

  • Bauen erleichtern und ankurbeln

  • Investitionen in die Infrastruktur vorantreiben

Wenn es gelingt, diese 15 Forderungen umzusetzen, ist ein wesentlicher Baustein einer liberalen Handwerkspolitik für Baden-Württemberg realisiert.

Wenn in Ergänzung dazu weitere Reformmaßnahmen – beispielsweise im Bereich Bildung, Verkehr oder auch Energie – umgesetzt werden und bürokratische Hürden konsequent abgebaut werden, kann Baden-Württemberg angetrieben durch das Handwerk wieder zu wirtschaftlicher Blüte geführt werden.


Unsere aktuelle wirtschaftliche Lage ist ernst, umso mehr gilt es, das Handwerk und damit das Zentrum unserer Wirtschaft zu stützen. Eine „Liberale Handwerkspolitik für Baden-Württemberg“ ist ein erster Schritt dazu.



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Zeitgemäßer Umgang mit dem Waschbären

Der Waschbär – ein Problembär?

Waschbären sehen aus wie putzige, harmlose Kleinbären. Viele Menschen nehmen sie deshalb als charmante Stadtbewohner oder gar als schützenswert wahr. Doch leider trügt der Schein.

Tatsächlich sind sie invasive Räuber (Neozoen), die sich in den vergangenen Jahren massiv im Land verbreitet haben. Sie bedrohen heimische Arten, richten enorme Schäden an Gebäuden, in Gärten oder in der Landwirtschaft an und stellen zudem ein Risiko für die Übertragung von Krankheiten und Parasiten dar.

Wir können den Waschbären daher nicht als Bereicherung für die heimische Natur und Artenvielfalt ansehen. Die öffentliche Wahrnehmung des Waschbären als charismatisches Wildtier wird den regionalen ökologischen Beeinträchtigungen dieser invasiven Art nicht gerecht. Dies kritisieren auch Wissenschaftler.

Man sollte davon ausgehen, dass der Landesregierung die Problematik bewusst ist, doch das Gegenteil ist der Fall:

Geht es um den Waschbären, ordnet sie den Natur- und Artenschutz, dem Wunsch nach einer sympathischen Tierwelt unter. Die Folgen sind bereits heute sichtbar und gravierend, vor allem für bereits bedrohte heimische Arten wie den bodenbrütenden Kiebitz, Amphibien oder den Schwarzstorch.

Deshalb fordern wir folgende Maßnahmen:

  • Ein landesweites Monitoring des Waschbären, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen, damit schnell Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung ergriffen werden können

  • Den Einfluss des Waschbären auf lokale Populationen heimischer Arten zu untersuchen

  • Eine effektive Populationskontrolle in Bereichen, in denen der Waschbär eine erhebliche Gefährdung und möglicherweise sogar das Aussterben heimischer Arten verursachen kann

  • Effektive, lösungsorientierte und unbürokratische Maßnahmen im Rahmen einer praxisgerechten Anpassung der aktuellen Jagdgesetzgebung

  • Die Bejagung des Waschbären ohne Schonzeiten

  • Die Bereitstellung von Landesmitteln (z. B. im Rahmen eines Prämienmodells oder einer gezielten Förderung wie im Rahmen einer Fallenförderung, Unterstützung für die Verwertung etc.) für die Jägerschaft

  • Eine sachliche und fundierte Bewertung der durch Waschbären verursachten wirtschaftlichen Schäden im Land

  • Die Bereitstellung von Landesmitteln zum Ausgleich von durch Waschbären verursachten wirtschaftlichen Schäden sowie zum Einsatz von Stadtjägern in Bezug auf den Waschbären

  • Eine faktenbasierte Aufklärung zum Waschbären und transparente Kommunikation, wenn es um den Natur- und Artenschutz geht

Unsere ausführlichen Positionen zum Download finden Sie hier:

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Bürokratieabbau

Konkrete Forderungen zum Bürokratieabbau bei KMU

„Das mit weitem Abstand relevanteste Thema für unser Land ist der Bürokratieabbau. Die Unternehmen ächzen unter der Last von unnötigen Berichtspflichten, überzogener Detailsteuerung und fehlendem Vertrauen. Die baden-württembergische Wirtschaft erstickt unter einer nie dagewesenen, überbordenden, bürokratischen Last. Die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts hängt maßgeblich davon ab, ob wir hier endlich vorwärtskommen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL, Fraktionsvorsitzender

Wir, als FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, wollen insbesondere Betriebe unter 20 Mitarbeiter bei bürokratischen Dokumentations- und Meldepflichten sowie Auflagen konkret entlasten.

Aus unserer Sicht sind unter anderem folgende Maßnahmen von der Landesregierung zu ergreifen:

  • Die Umsetzung der bundespolitischen Statistikgesetze für Unternehmen unter 20 Mitarbeiter durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg aussetzen

    Umgehende Bundesratsinitiativen sollen folgen, die diesen Entfall grundsätzlich festschreiben und eine Umstellung der Schwellenwerte für Statistikmeldungen von „Anzahl Mitarbeiter“ auf „Vollzeitäquivalente“ festlegen

  • Erleichterungen bei landespolitischen Vorschriften

    Etwa zur Vergabe der Digitalisierungsprämie, bei der Länge der Gültigkeit der Präqualifizierung von Unternehmen für öffentliche Aufträge, zur besseren und wirksameren Einbindung des Normenkontrollrates, im Landeshochschulgesetz, bei Vorschriften im Bereich der Photovoltaik und in der Forschungspolitik

  • Die vermehrte Verwendung von sogenannten Sunset-Klauseln in der Gesetzgebung

    Jedes Gesetz soll automatisch mit einem Ablaufdatum versehen werden und dann außer Kraft treten

  • Ein Verbot der Doppelerhebung von Daten festschreiben

    Es wird ein Gesetz gefordert, dass der Staat nichts fragen darf, was er schon vorliegen hat

Unsere Positionen zum Download finden Sie zudem hier:

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Abgeordnete


Mitarbeiter

Thilo Weber

Parlamentarischer Berater für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Tel.: +49 711 2063-9135

Pflanzenschutz


Wirksame Lösungen statt Verbote

Unsere Landwirtschaft mit ihren vielen bäuerlichen Familienbetrieben ist einzigartig: Sie ist die Basis der Ernährungssicherung und steht für einen starken, lebenswerten Ländlichen Raum. Das soll auch in Zukunft so bleiben.

Doch noch nie zuvor stand die Landwirtschaft in Baden-Württemberg vor so vielen und großen Herausforderungen wie heute: Demographische Veränderungen, globale Wettbewerbsbedingungen, Klimawandel und gesellschaftliche Erwartungen an eine umweltverträgliche, ressourcenschonende und tiergerechte Landwirtschaft mit gesunden, qualitativ hochwertigen Produkten.

Diese Herausforderungen werden durch regulatorische Rahmenbedingungen und Bürokratie zusätzlich verschärft. So sieht es auch bei der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln aus.

Wir brauchen modernen Pflanzenschutz – angepasst an die Realität und ausschließlich auf wissenschaftlichen Fakten basierend.



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Abgeordnete


Mitarbeiter

Isabell Hegyi

Parlamentarische Beraterin für Ländlichen Raum, Ernährung, Verbraucherschutz und Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9136

Für echte Sicherheit in BW

Die größte Einstellungsoffensive aller Zeiten“?
Klingt gut – entpuppt sich aber als die größte Luftnummer aller Zeiten. Der Innenminister verspricht 1.000 Polizeibeamte mehr bis 2026, doch nur 500 wurden bis 2024 gewonnen. Der tatsächliche Zuwachs beträgt nur 200 Vollzeitäquivalente. Entscheidend sind hier nicht die Köpfe, sondern die abgedeckten Stellen. Was bringt also ein Versprechen, wenn die Realität nicht mithält

Wir fordern deshalb:

Die Landespolizei muss wieder ein attraktiver Arbeitgeber werden

  • Überstunden dürfen nicht die Regel sein
  • Erhöhung der Zulage für den lageorientierten Dienst

Bessere Ausstattung

  • Ergonomische und effiziente Ausrüstung
  • Einsatz einer Ermittlungssoftware, die bereits erhobene Daten bündelt und einer ersten Auswertung unterzieht
  • flächendeckende Ausstattung mit Tasern: Allein durch die Androhung des Tasers können viele potentiell gefährliche Situationen entschärft werden, bevor es zu körperlicher Gewalt kommt

Einsatz von Ermittlungsassistenten

  • Diese übernehmen nicht selbst Vollzugsaufgaben, entlasten aber zeitnah und spürbar sämtliche Ermittlungsprozesse

Polizistinnen und Polizisten im Land sind täglich unter schwierigen Bedingungen für unsere Sicherheit im Einsatz. Mehr und vor allem besser ausgerüstete Polizei trägt zu echter Sicherheit in Baden-Württemberg bei!

Abgeordnete


Mitarbeiter

Sven Jacobs

Parlamentarischer Berater für Innenpolitik, Migration, Recht, Verfassung und Untersuchungsausschuss "IdP und Beförderungspraxis"
Tel.: +49 711 2063-9036

Gastronomie entlasten


Speisen-Mehrwertsteuer auf 7% senken

Für uns  ist der Tourismus mehr als nur ein Schaufensterprodukt – er ist Motor und ein Grundpfeiler des Standorts Baden-Württemberg. Allerdings gab es im Jahr 2023 nur noch 22.258 gastronomische Betriebe, damit 2200 weniger als noch 2019. Das überrascht nicht, sind doch die Arbeitskosten seit 2022 um 31,5 Prozent gestiegen und die Energiekosten um 29,4 Prozent. Die Lebensmittel sind um 26,2 Prozent teurer geworden. Außerdem belasten die Mindestlohnpläne der schwarz-roten Koalition im Bund die Branche. Es muss also dringend etwas geschehen.

Gastronomie in Baden-Württemberg entlasten, denn:

  • Unser Hotel- und Gaststättengewerbe ist ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor mit fast 137.000 sozialversicherungspflichtigen Jobs und fast 172.000 geringfügig Beschäftigten.

  • Über 40 Prozent der Beschäftigten haben eine ausländische Staatsbürgerschaft – das Gastgewerbe ist also Integrationsmotor, eine für unser Land so essentielle Aufgabe.

  • In 2024 haben fast 3.000 junge Menschen eine Ausbildung in der Gastronomie oder Hotellerie begonnen – das Gastgewerbe ist also Bildungskraft und leistet damit Zukunftssicherung.

  • Das Gastgewerbe ist Mittelstand – fast 60 Prozent aller Gastro-Betriebe haben einen Jahresumsatz von unter 250.000 Euro und sind zudem meist familiengeführt.

Unsere Forderungen:


  • Dauerhafte Absenkung der Speisen-Mehrwertsteuer auf 7 %

  • Mehr Freiräume für die Betriebe bei den Arbeitszeiten

  • Keine politische Einmischung in die Mindestlohnverhandlungen

    Das ist Sache der Tarifpartner, nicht der Regierung


Diese sind kein Geschenk, sondern wichtige Standortpolitik für unser Land. Wir stehen an der Seite der Betriebe, die unser Land lebenswert machen!

Nutzen, was wir schützen


wie wir den Wald fit für die Zukunft gestalten

Unser Wald ist ein unverzichtbares Gut: für den Klimaschutz, die Biodiversität und als Holzlieferant. Er ist Wirtschaftsmotor im ländlichen Raum: er sichert Arbeit und Einkommen. Holzverwendung und -verarbeitung schaffen regionale Wertschöpfung. Für Bürgerinnen und Bürger ist er ein einzigartiger Erholungsraum.

Wir wollen, dass das auch in Zukunft so bleibt. Dafür sind unzählige Anpassungsmaßnahmen notwendig, die die Forstbetriebe und Waldbesitzer vor massive Herausforderungen stellen. Sie stehen vor einer Jahrhundertaufgabe.

Wir sind überzeugt, um diese Jahrhundertaufgabe zu bewältigen braucht es einen sofortigen Richtungswechsel in der Waldpolitik.



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XXL-Landtag verhindern – Steuergeld sparen

XXL-Landtag vermeiden durch Reduktion der Wahlkreise


Während die Politik die Bürgerinnen und Bürger darauf einschwört, dass die Gürtel enger geschnallt werden müssen, droht die Wahlrechtsreform dem Parlament einen Bierbauch zu verpassen. Die Bevölkerung hat weder Verständnis, noch Interesse daran, mit gewaltigen Summen Ausgaben für ein eventuell doppelt so großes Landesparlament zu tätigen, ohne dafür einen demokratischen Mehrwert zu erhalten.


Ein aufgeblähter Landtag bringt nur mehr Kosten, aber nicht mehr Demokratie. Diese Aufblähung wollen wir durch die Übernahme der bewährten Strukturen der 38 Bundestagswahlkreise in das Landtagswahlrecht vermeiden.

“Wir wollen, dass der Landtag in Krisenzeiten bei sich selbst spart.”


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender



Wir streben eine Reduktion der baden-württembergischen Landtagswahlkreise von 70 auf 38 an, indem die Wahlkreisstruktur der Bundestagswahlkreise übernommen werden soll.

Wir hatten im Zuge der Wahlrechtsreform bereits versucht, die Wahlkreise zu reduzieren, um die Gefahr einer Landtagsaufblähung zu vermindern, waren aber an der Ablehnung der Fraktionen von GRÜNEN, CDU und SPD gescheitert.

Hintergrund

Wir streben an, die Anzahl der Wahlkreise von 70 auf 38 zu verringern und damit auch die Anzahl der Direktmandate auf 38 zu begrenzen.

Das hat zur Folge, dass weniger Überhangmandate entstehen können. So wird das Risiko erheblich minimiert, dass nach der nächsten Landtagswahl der Landtag auf über 200 Abgeordnete anschwellen kann.

Warum?

Im Zuge der Wahlrechtsreform hat Prof. Dr. Joachim Behnke die letzte Wahl, die in einem Zweistimmenwahlrecht in Baden-Württemberg erfolgte – die Bundestagswahl am 26. September 2021 – analysiert und anhand des Wahlverhaltens Hochrechnungen erstellt.

Wenn der Landtag statt seiner Sollgröße von 120 Abgeordneten auf 216 Abgeordnete anwächst, kostet das den Steuerzahler ca. 200 Millionen Euro. Zudem wäre der Plenarsaal zu klein und man müsste dafür eine Lösung finden. Wir wollen solche zusätzlichen Kosten mit unserem Vorschlag vermeiden.

Seinen Berechnungen zufolge würde der Landtag mit demselben Stimmverhalten der Bevölkerung wie bei der Bundestagswahl mit dem aktuellen Wahlrecht auf 216 Abgeordnete anschwellen. Das wäre aufgrund der vielen Überhangmandate der stärksten Partei so, die dann mit Ausgleichsmandaten bei den anderen Parteien so lange ausgeglichen werden müssen, bis die Sitzverteilung dem Stärkeverhältnis der Zweitstimmen entspricht. Prof. Dr. Behnke empfiehlt deshalb ca. 40 Wahlkreismandate. Unser Vorschlag mit 38 Wahlkreismandaten würde bei diesem Wahlausgang kein Überhangmandat produzieren und die Sollgröße des Landtags von 120 Abgeordneten wäre eingehalten.

Unser Vorschlag

Unser Vorschlag im Zuge der Wahlrechtsreform von 70 auf 60 Wahlkreise zu reduzieren, wurde von uns als Kompromissvorschlag in die Debatte eingebracht, die die vier demokratischen Fraktionen geführt haben. Er entsprach einem Vorschlag, den die Grünen vor einigen Jahren selbst eingebracht hatten und hat sich an dem von den Grünen auf Bundesebene mitgetragenen Vorschlag einer Wahlkreisreduktion auch für die Bundestagswahl orientiert. Die Fraktionen der Grünen, der CDU und der SPD haben das dennoch abgelehnt.

Es gab im Wesentlichen drei Kritikpunkte an unserem Vorschlag, den wir im Zuge der Wahlrechtreform eingebracht hatten. Diese haben wir aufgegriffen und gelöst.

Die Kritikpunkte:


  • Vorschlag nicht weitgehend genug

    Unser Sachverständiger hat ausgeführt, dass die Dämpfungswirkung bei 60 Wahlkreisen nicht hinreichend sei, für eine wirklich wirksame Einhaltung der Sollgröße und hat ca. 40 Wahlkreise vorgeschlagen.

  • Betroffenheit

    Uns wurde vorgeworfen, wir wären persönlich nicht betroffen, weil wir damals offen gelassen haben, welche Wahlkreise wegfallen sollen.

  • Vorschlag zur neuen Wahlkreisstruktur

    Wir würden keinen konkreten Vorschlag unterbreiten, wie eine neue Wahlkreisstruktur aussehen solle, insbesondere vor dem Hintergrund der anzunehmenden Diskussionen darüber, wer dann welches Stück von welchem Wahlkreis bekommt.

Unsere Ideen:


  • Vorschlag nicht weitgehend genug

    Wir schlagen 38 Wahlkreise vor, liegen also im Bereich des Vorschlags des Sachverständigen bzw. sogar leicht darunter.

  • Betroffenheit

    10 von 18 Abgeordneten wären persönlich betroffen.

  • Vorschlag zur neuen Wahlkreisstruktur

    Wir schlagen sehr konkret eine Struktur vor, die bereits bekannt ist und ohne Diskussionen übernommen werden kann.

Wie ist der aktuelle Stand?

Nachdem bereits unser erster Kompromissvorschlag einer Reduktion um zehn Wahlkreise im Zuge der Wahlrechtsdebatte von Grünen, CDU und SPD abgelehnt wurde, waren wir nicht besonders optimistisch, dass ein noch weitergehender Gesetzentwurf beschlossen werden würde. So kam es am 08. März 2023 auch. Nur die FDP-Abgeordneten haben das Risiko in Kauf genommen, durch einen Beschluss unseres Gesetzentwurfs ihr eigenes Mandat verlieren zu können und dafür gestimmt

Beim Dreikönigsparteitag der FDP am 05. Januar 2023 wurde unser eingebrachter Antrag „Arbeitsfähigkeit des Landtags sicherstellen – Aufblähung des Landtags verhindern“ mit großer Mehrheit angenommen. In diesem Antrag sprechen wir uns dafür aus, dass die Landespartei ein Volksbegehren zur direktdemokratischen Durchsetzung unseres Vorschlags starten möge, wenn unser Gesetzentwurf keine Mehrheit im Landtag bekommen sollte.

Dieses Volksbegehren wurde am 24. März 2023 begonnen, das Innenministerium hat ihm aber im Dezember 2023 die Zulassung verweigert.

Am 28. Februar 2025 hat die FDP gegen Innenminister Thomas Strobl vor dem Verfassungsgerichtshof gewonnen. Das Gericht zwingt den Innenminister nun dazu, das Volksbegehren zuzulassen. Leider hat die Nichtzulassung durch den Innenminister und der deshalb notwendige Gerichtsprozess zu einer rund 15-monatigen Verzögerung geführt, die dazu führt, dass bei einem Erfolg des Volksbegehrens dennoch erst zur Landtagswahl 2031 das neue Wahlrecht in Kraft treten kann und Kosten in sechsstelliger Höhe verursacht wurden.

Das Volksbegehren läuft vom 05. Mai bis 04. November 2025. Die amtliche Sammlung, bei der die Bürger auf den Rathäusern aller 1.101 Gemeinden Baden-Württembergs unterschreiben können, läuft vom 05. Mai bis 04. August. Im gesamten sechsmonatigen Zeitraum des Volksbegehrens können Unterschriften in der sog. „freien Sammlung“ geleistet werden, die bei der Gemeinde abgegeben werden können, in der man seinen Hauptwohnsitz hat. Informationen sowie die Formulare finden Sie bei beim Landesverband der Freien Demokraten Baden-Württemberg unter www.fdpbw.de

Wir im Landtag.


Für ein starkes Baden-Württemberg.

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation können Sie sich einen Überblick verschaffen über unsere Arbeit als Fraktion der Freien Demokraten im Landtag von Baden-Württemberg. Dieser Einsatz stellt ein wichtiges Element im bundesweiten, langfristigen Erfolg der liberalen Sache dar, denn wir stehen für erfolgreiche Kontinuität: seit mehr als 70 Jahren sind wir im baden-württembergischen Landtag durchgehend vertreten.

Sie finden hier die programmatische Vielfalt in der Arbeit eines Landesparlamentes. Bei Interesse erläutern wir Ihnen gerne weitere Details zu politischen Forderungen und Vorgängen. Eines ist uns bei unserer Arbeit durchgehend bewusst: Wir schaffen heute die Grundlage dafür, dass Baden-Württemberg stark bleibt und dass wir unseren Beitrag leisten, um wieder auf den Erfolgskurs zurückzufinden.

Auch die Landtagswahl 2026 wird über viele Zukunftsfragen entscheiden, die grundlegend sind in den kommenden Jahren und Jahrzehnten. Programmschwerpunkte wie Bildungspolitik mit Stärkung der Gymnasien mit G9 und Einsatz für die Beibehaltung der Realschulen, eine Haushaltspolitik, die mit dem erwirtschafteten Geld auskommt, eine Offensive für wirklichen Bürokratieabbau und eine marktwirtschaftliche und leistungsfähige Energiepolitik sind Beispiele für Themen hier im Land, an denen wir jetzt schon in unserer täglichen Arbeit dran sind. Unsere Erfolge bei kommenden Wahlen werden heute vorbereitet.

Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung dabei.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Rülke

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